Das gemeinsame Sorgerecht

Die elterliche Sorge wird von den Eltern grundsätzlich gemeinsam ausgeübt. Dies ist der Normalfall und ist auch bei unehelichen Kindern unproblematisch durchführbar. Was aber ergibt sich im Falle der Scheidung der Eltern?
Auch nach der Scheidung behalten beide Elternteile grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht. Der Gesetzgeber sieht mithin das gemeinschaftliche Sorgerecht auch nach Trennung von Mutter und Vater als den Normalfall an. Will ein Elternteil dagegen an, muss ein Gerichtsbeschluss bewirkt werden.

Wie aber sieht das gemeinsame Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern aus? Das Kind wird entweder bei der Mutter oder dem Vater leben. Warum also "gemeinsames" Sorgerecht, wenn dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt, doch der größere Einfluss auf das Kind zuzusprechen ist? Aus diesem Grund unterscheidet der Gesetzgeber zwischen
Angelegenheiten des täglichen Lebens und
Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind.

Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kann bezüglich Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig so entscheiden, wie er es für das Kind am besten hält. Die Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung entscheiden die Eltern zusammen. Zu letzterem gehören z.B. so weitreichende Entscheidungen wie Schulart, Ausbildungs- und Berufswahl, Verwaltung des Vermögens des Kindes, Aufenthaltsbestimmung, Wohnsitzwechsel.

Sorgerecht


Das alleinige Sorgerecht

Wollen Sie sich allein um Ihr Kind kümmern, ohne dass der andere Teil darauf Einfluss nehmen kann, müssen Sie dies beim Familiengericht beantragen. Das Gericht wird prüfen, ob der Antrag für das Kind das beste ist. Dies gilt insbesondere, wenn das Kind dem Antrag widerspricht, wozu es mit 14 Jahren berechtigt ist.

Stimmt der andere Elternteil Ihrem Antrag zu, hat das Gericht dem Antrag zu folgen, da es an die gemeinsame Entscheidung der Eltern gebunden ist. Die bindende Wirkung entfällt allerdings, wenn ein Widerspruch des Kindes erfolgt.

Stimmt der andere Elternteil nicht zu, muss wiederum das Gericht entscheiden.

Wie wird das Gericht entscheiden?

Erfolgt zwischen den getrennten Elternteilen keine Einigung über das elterliche Sorgerecht, so ist es Sache des Gerichts, eine Entscheidung zu treffen.

Wie das Gericht entscheiden wird, hängt im Wesentlichen von der Beantwortung folgender zwei Fragen ab:

1. Entspricht die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge dem Wohl des Kindes am besten?
2. Ist das alleinige Sorgerecht gerade des Antragsstellers die beste Lösung?


Innerhalb der ersten Frage prüft das Familiengericht demnach, ob ein gemeinsames Sorgerecht im konkreten Fall nicht doch das beste für das Kind ist und ob dies angesichts der zerstrittenen Eltern durchführbar ist. Kommt es aufgrund der konkreten Umstände zu dem Ergebnis, dass das alleinige Sorgerecht eines Elternteils unumgänglich ist, wird es sich der zweiten Frage zuwenden: bei welchem Elternteil ist das Kind besser aufgehoben. Hier ist entscheidend, wo das Kindeswohl am ehesten gewährleistet ist. Das Kindeswohl beurteilt sich folgendermaßen:

Wie eignet sich der Elternteil zur Erziehungs- und Betreuungsaufgabe ( Förderungsprinzip )?
Besteht Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität der Erziehungsverhältnisse ( Kontinuitätsprinzip )?
Wie ist der Wille des Kindes?
Wie ist die Elternbindung?
Welche Geschwisterbindung besteht, wer sind die sonstigen Bezugspersonen bzw. das lokale Umfeld ( Nestprinzip )?

 Für Berufstätige, die wenig Zeit für das Kind haben werden, ist es in der Regel schwer, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, wenn der andere Elternteil ersichtlich mehr Zeit mit dem Kind verbringen kann. Eventuelles Herausreißen aus dem sozialem Umfeld ist auch oft entscheidungserheblich. Das Familiengericht wird immer das kleinere Übel wählen und somit die für das Kind am wenigsten schädliche Alternative. Mittlerweile ist dabei nicht mehr unbedingt die Mutter in der besseren Ausgangsposition. Aufgrund eines Wertewandels in der Gesellschaft werden beide Elternteile als zunächst gleichberechtigt in der Erziehungsfrage angesehen.

site Map Scheidung Start Ehescheidung Unterhalt Scheidung Sorgerecht