BGH, vom 14.02.1990

Aktenzeichen XII ZR 51/89

Ermittlung des für die Unterhaltsbemessung maßgeblichen Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen bei Wiederverheiratung:


- Berücksichtigung des Steuervorteils (Steuerklassenwechsel von I nach III);

- Berücksichtigung der von den persönlichen Verhältnissen des Einkommensbeziehers abhängigen Besoldungszuschläge.

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