Verzicht Versorgungsausgleich

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Können wir nicht einfach auf den Versorgungsausgleich verzichten?

NEIN!!

Den Eheleuten ist hier ein wenig ihre Entscheidungsbefugnis genommen. Ein Richter nannte es ganz treffend "Zwangsbeglückung".

Man kann nicht einfach verzichten, auch wenn dies die Scheidung deutlich beschleunigen würde.

Allerdings gilt ab dem 01.09.2009 eine Erleichterung insofern, als die Jahresfrist nach Abschluss eines notariellen Vertrages nicht mehr gilt.

Eheleute können also beim Notar auf den VA gegenseitig verzichten, dann Scheidungsantrag stellen und das Gericht muss dies ohne Beachtung irgendwelcher Fristen akzeptieren, egal wie alt der Notarvertrag ist.

Auch ist mit dem neuen FamFG seit dem 01.09.09 bereits 3 Monate nach Zustellung des Scheidungsantrages der beiderseitige Antrag auf Abtrennung des VA möglich. Bislang waren hier nach der Rechtsprechung mindestens 2 Jahre notwendig.

 

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht