Welche Kosten entstehen
Um die Kosten so gering wie möglich zu halten, berechne ich den Gegenstandswert darüberhinaus wie folgt:
1. für jedes Kind rechne ich 250,00 € von dem Monat Einkommen ab.
2. Und danach reduziere ich den Gegenstandswert insgesamt um 25%. Dies ergibt in der Regel eine deutliche Gebührenersparnis, die häufig im Bereich von 15% liegt.
Ganz grob gesagt, liegenden die Anwalt und Gerichtskosten bei normalen Einkommensverhältnissen, wenn also beide Ehepartner arbeiten als Angestellte und durchschnittliche oder leicht überdurchschnittliche Einkommen erzielen, bei
1.500,00 bis 2.000,00 EUR.
Hier sehen Sie ein KOSTENBEISPIEL
Für einen genauen Kostenvoranschlag kontaktieren Sie mich bitte, ich werde ihnen einen solchen Kostenvoranschlag unverzüglich zu leiten.
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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht