Betreuungsunterhalt

Der Betreuungsunterhalt für die Betreuung von Kindern ist der ganz wesentliche Teil des Unterhaltsrechtes. Hierzu gibt es eine Unzahl von Urteilen, teilweise widersprüchlich und teilweise völlig unüberschaubar. Ich habe dazu einige/viele Artikel in meinem Blog geschrieben.

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Sie werden dort sehr viel finden und bei den Fragen und Antworten vielleicht auch Hilfe für Ihren speziellen Einzelfall.

 

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Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht