Bewerbungen

Die Frage nach Bewerbungen taucht auf, wenn der Unterhaltsgläubiger zwar arbeiten könnte, aber es nicht tut. Dann kommt das Problem, kann ihm ein Einkommen deswegen fiktiv zugerechnet werden, das den Unterhaltsanspruch vermindert.

Der Arbeitslose, den eine Erwerbsobliegenheit trifft, muss alles in seinen Kräften Stehende tun, um eine angemessene Erwerbstätigkeit zu erlangen. Er muss sich zu diesem Zweck auf Zeitungsannoncen, die seiner Ausbildung gerecht werden, bewerben oder selbst Annoncen aufgeben. Gefordert sind aber auch sog. Blindbewerbungen, also solche, die ohne eine entsprechende Annonce versandt werden. Er muß für die Arbeitssuche die Zeit aufwenden, die er ansonsten arbeiten müßte.

Was Form und Inhalt der Bewerbungen angeht, handelt es sich um einen Bereich, der nicht ausschließlich nach objektiven Kriterien bewertet werden darf. Die Fähigkeit, ein Anliegen schriftlich oder auch mündlich überzeugend vorzubringen, ist individuell unterschiedlich ausgeprägt. Dementsprechend unterschiedlich fällt die Qualität der Bewerbungsschreiben aus. Es spricht nicht von vornherein gegen die Ernsthaftigkeit der Bewerbungen, wenn sich der Schuldner auch auf Stellen bewirbt, für die ihm die Qualifikation fehlt. Werden im Bewerbungsschreiben objektiv richtige, aber für die Einstellungschancen ungünstige Tatsachen über den bisherigen beruflichen Werdegang geschildert, kann trotzdem eine ernsthafte Bewerbung vorliegen. Immer dann, wenn ungünstige Tatsachen ohnehin im Vorstellungsgespräch hätten zur Sprache gebracht werden müssen, muss es dem Arbeit Suchenden unbenommen sein, sein Bewerbungsschreiben wahrheitsgemäß aufzusetzen. Die Zahl der erforderlichen Bewerbungsschreiben lässt sich ebenfalls nicht abstrakt bestimmen. 450 Bewerbungsschreiben in vier Jahren können ausreichend sein. Meist werden aber 20 – 30 Bewerbungen im Monat gefordert. Es kommt u.a. auf die Vorbildung des Bewerbers, seinen beruflichen Werdegang und die Arbeitsmarktlage an. Zehn Bewerbungen innerhalb von zwei Jahren sind jedenfalls nicht ausreichend.

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