Kindesmißbrauch und Unterhaltsreduzierung

Es nimmt leider erschreckend zu, dass meist Mütter den Vätern Kindesmißbrauch vorwerfen, wenn es sich um hochstreitige Verfahren handelt. Das dies auch sehr negativ zu Lasten der Mütter ausgehen kann, zeigt das Urteil des OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 08.06.2005, wonach es eine Teilverwirkung des Ehegattenunterhalts durch leichtfertige Beschuldigungen des Mannes mit Kindesmißbrauch als gegeben ansah. Die Frau erhielt hinterher also deutlich weniger Ehegattenunterhalt.Das Gericht dazu:
Der Senat erachtet jedoch wegen der von der Klägerin gegen den Beklagten erhobenen Missbrauchsvorwürfe eine Herabsetzung ihres Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgründen nach § 1579 Nr. 6 BGB für geboten.

a) Die sexuelle Gewalt gegen Kinder, insbesondere die eigenen, ist ein Tatbestand, der nicht nur strafrechtlich sanktioniert, sondern auch durch eine besondere gesellschaftliche Ächtung gekennzeichnet ist. Ein Elternteil, der sich solcher Übergriffe gegen sein minderjähriges Kind schuldig gemacht hat, verliert nach der Lebenserfahrung in seinem familiären, sozialen und beruflichen Umfeld erheblich an Ansehen und wird diesen Makel möglicherweise sein ganzes Leben lang nicht mehr los.

Es kommt hinzu, dass die Aufklärung dieses Tatbestandes außerordentlich schwierig ist, denn sie erfordert in der Rege die Einvernahme des Kindes, die dieses bei aller Behutsamkeit zusätzlich belasten und psychisch beschädigen kann. Aus diesem Grunde erachtet der Senat den leichtfertig und ohne hinreichend gravierende Anhaltspunkte gegen einen Elternteil geäußerten Verdacht eines solchen Missbrauchs als ein schwerwiegendes Fehlverhalten i.S.d. § 1579 Nr. 6 BGB , insbesondere dann, wenn er als Mittel im Rahmen einer Trennungsauseinandersetzung gebraucht wird. Dies gilt auch, wenn der sexuelle Missbrauch nicht positiv und ausdrücklich behauptet, sondern nur angedeutet wird und im Ergebnis nicht zu strafrechtlichen Ermittlungen geführt hat. Ist ein Verdacht erst einmal in der Welt, lässt er sich nicht mehr einfangen.

Eine Reaktion zu “Kindesmißbrauch und Unterhaltsreduzierung”

  1. Martina

    Dieses Urteil scheint aber ein Einzelfall zu sein. Wir haben 2 x auf Verwirkung geklagt. Jedesmal hat uns der Anwalt der Ex so ein um die Ohren gehauen, dass das ganze im Sande verlief. Mein Mann hat das 14-tägiges Umgangsrecht sogar bekommen – trotz des Vorwurfes. Aber sie hat das Kind nie rausgerückt. Mit 14 Jahren wollte die Tochter dann wissen, wer ihr Vater ist. Als die Mutter davon erfuhr, hat sie wieder die Anschuldigen – sogar der Tochter gegenüber – auf den Tisch gebracht. Nun ist die Tochter 17 Jahre alt und versucht einen 2. Anlauf…

    Solchen Frauen steht meiner Meinung nach nicht nur eine Unterhaltsstreichung zu Рsie geh̦ren eingesperrt!

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