Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag

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Die Düsseldorfer Tabelle ist vielen bekannt, wenn es um die Berechnung von Kindesunterhalt geht. Häufig werde ich gefragt, was ist denn der Bedarfskontrollbetrag?

Was ist der Bedarfskontrollbetrag in der Düsseldorfer Tabelle?

Die Tabelle ist bekanntlich nach verschiedenen Altersgruppen der Kinder und verschiedenen Nettoeinkünften der Unterhaltsschuldner aufgegliedert.

Der Bedarfskontrollbetrag ist nicht mit dem Selbstbehalt zu verwechseln und nicht z.B. ein erhöhter Selbstbehalt, sondern eine Größe, die eine ausgewogene Verteilung zwischen dem Unterhaltsschuldner, den Kindern und dem anderen Elternteil gewährleisten soll.

Wozu dient der Bedarfskontrollbetrag?
Dazu muß man sich die konkrete Unterhaltsberechnung anschauen. Nachdem das Nettoeinkommen des Unterhaltsschuldners feststeht, wird davon der ggfls. zu zahlende Ehegattenunterhalt und der volle Tabellenunterhalt (Kinder) abgezogen und nicht nur der um den Kindergeldanteil reduzierte Teil. Wenn nach diesem Abzug festgestellt wird, dass der entsprechende Bedarfskontrollbetrag nicht gewahrt ist, wird der Kindesunterhalt aus der nächst niedrigeren Einkommensgruppe entnommen und der Schuldner muß so etwas weniger Unterhalt zahlen.

Im Mangelfall landet man so immer in der Gruppe 1 der DDT.

Die Anwendung der Bedarfskontrollbeträge ist aber nicht zwingend, sondern obliegt dem tatrichterlichen Ermessen. Viele Gerichte wenden sie nicht an.   

Nachtrag zum 01.01.2008

Nach der Unterhaltsreform ab 01.01.2008 ist wieder in jeder Einkommensgruppe der DDT das hälftige Kindergeld abzuziehen. Darum gilt jetzt:

vom bereinigten NettoEK wird der Zahlbetrag des Kindesunterhaltes abgesetzt (Tabellenbetrag minus hälftiges Kindergeld) und dann geprüft, ob der Bedarfskontrollbetrag gewahrt ist. Wenn nicht, geht man einen Einkommengruppe herunter.Durch den nicht mehr vorhandenen Gleichrang zwischen mindj. Kindern und Ehegatten entfällt praktisch die Notwendigkeit und Berechtigung zur Anwendung von Bedarfskontrollbeträgen (mit Ausnahme des Mangelfalls im 2. Rang).

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706 Reaktionen zu “Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag”

  1. Lord von

    Hallo

    wie darf ich das ganze verstehen?
    Ich habe Netto 1350,- und muss 465,- Unterhalt für 2 Kinder zahlen.
    Ist das denn nun rechtens oder nicht?

    Mfg Lord

  2. RAvonderwehl

    Guten Morgen,

    hier liegt kein Problem des Bedarfskontrollbetrages vor, sondern ein sogenannter Mangelfall. Ausgehend von Ihrem Selbstbehalt (der Selbstbehalt liegt bei 890,00 EUR) verbleibt nicht genügend Geld, um den Tabellenunterhalt zahlen zu können. Der gezahlte Unterhalt ist ja nicht der Tabellenunterhalt, sondern das, was über Ihrem Selbstbehalt noch übrig bleibt. Der Selbstbehalt darf nicht mit dem Bedarfskontrollbetrag verwechselt werden.

    Der Bedarfskontrollbetrag soll nur eine ausgewogene Verteilung des Unterhaltes gewährleisten.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  3. Maciej

    Wie verändert sich die Höhe des Selbstbehaltes in meinem Fall :bin nach der Scheidung.Aus der ersten Ehe habe ich einen 14 -jährigen Sohn.Ich lebe jetzt mit meiner Freundin und unserem gemeinsamem Sohn.Da er erst zwei jahre alt ist,ist sie Hausfrau und hat kein zusätzliches Einkommen.Ich verdiene 1300 euro.Erhöht sich dann der Selbstbehalt oder bleibt bei 890 euro?
    MfG
    Maciej

  4. Hartmut

    Hallo,

    wärend meiner Tätigkeit verdiente ich 2500€ netto und bezahlte an meine beiden Söhne 747,- einschließlich 106,-€ Schulgeld.

    Jetzt bin ich unverschuldet arbeitslos und bekomme nur noch 1500,-€.

    Eine Neuberechnung des Unterhaltes wurde mir nicht gewehrt. Was kann ich tun??

    MfG
    Hartmut

  5. RAvonderwehl

    an Hartmut:

    der Selbstbehalt ist 1.000,00 EUR. Wenn die Gegenseite nicht einlenkt, müssen Sie Abänderungsklage erheben – sofort!

  6. RAvonderwehl

    Nachtrag an Hartmut:

    sorry, Korrektur. Bei minderjährigen Kindern ist der SB 900,00 EUR.

    Gegenüber volljährigen Kindern und Ehegatten beträgt der SB 1.000,00 EUR

  7. ROKI

    hallo, ich verdiene ca. 1500 euro netto und bezahle zusammen 569 euro ( kindergeld schon abgezogen) unterhalt für meine 2 kinder. im august ist meine tochter 12 also in der nächsten altersstufe und ich müsste somit 614 euro unterhalt bezahlen geht das oder brauche ich einen rechtsanwalt um dies zu kürzen? ich weis nämlich nicht wie ich aus der schuldenfalle rauskommen soll da ich noch restschulden aus unserer ehe zahle von denen meine ex nichts mehr wissen will und anscheinend auch braucht.
    mfg roki

  8. Christian

    Hallo,

    Ich hab da auch mal ne Frage.
    Zum 1.1. tritt ja nun die neue Düsseldorfer Tabelle in kraft.

    Wie hab ich denn das nun alles zu verstehen?

    Ich hab ca. 1200 Netto. Soll jetzt 322 Euro Unterhalt für meine Tochter (6 Jahre) bezahlen. bleiben 888 Euro über. In ne kleinere Unthaltsgruppe kann ich da ja wohl nicht mehr.

    Langsam komme ich wirklich zur überzeugung, das es mir als Sozialfall besser geht.

    Lg Christian

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ roki:

    der Selbstbehalt von 900,00 EUR muss Ihnen verbleiben. Ansich werde ehebedingte Schulden vom Nettoeinkommen abgezogen. Warum dies bei Ihnen nicht so sein soll, weiß ich nicht. Hat ein Gericht dies bestätigt oder nur der gegnerische Anwalt? Dann würde ich selbst einen RA aufsuchen.

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ Christian

    lesen Sie meinen Kommentar an roki. Der Selbstbehalt von 900,00 EUR gilt auch für Sie.

  11. ROKI

    von den restschulden will die ex nichts mehr wissen da diese auf meinem ( damals unserem) girokonto aufgelaufen sind in diesen sauren apfel muss ich beissen aber der kindesunterhalt übersteigt schon den betrag der mir bleiben darf. kann ich einfach kürzen damit mir 900 euro/monat bleiben oder muss dies ein gericht entscheiden? für einen rechtsanwalt habe ich leider keine mittel mehr da die briefe und beratungen immer gleich mehrere hundert euro kosten also total verzwickt.
    was mir noch am herzen liegt ist die ungerechjtigkeit das zahlungspflichtige väter die ihren unterhaltsverpflichtungen nachkommen mit steuerkölasse 1 bestraft werden. an wen kann man sich hier wenden um eine gesetzesänderung anzuregen und warum wurde hier wegen ungleichbehandlung vor dem verfassungsgericht geklagt? wenn ich einen rechtsanwalt finden würde der hier einen musterprozess leiten würde könnten viele väter endlich aus der schildenfalle rauskommen und ein normales wenn auch anspruchloses leben führen bitte helfen sie uns!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  12. ROKI

    entschuldigung warum wurde noch N I C H T geklagt natürlich

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ roki:

    ohne Anwalt kommen Sie nicht weiter und ich kann solche Mandate nicht über Entfernungen oder über den Blog führen.

    Sie bekommen doch Prozesskostenhilfe.

    Wo leben Sie? Vielleicht kann ich einen Kollegen empfehlen.

  14. Sven

    Hallo,

    ich bekomme ein Nettogehalt nach der Trennung von 1200,00 Euro im Monat, da ich nun auf meiner Lohnsteuerkarte die Klasse 1 habe und 0 Kinder. Meine Ex Frau erhält von mir für meine 7-Jährige Tochter 257,00 Euro Unterhalt und das Kindergeld vom Arbeitsamt, da die kleine bei Ihr lebt. Ebenfalls bezahle ich jeden Monat noch 120,50 Euro für den Hort, damit meine Ex-Frau arbeiten gehen kann. Ist dies eigentlich noch angemessen ab 01.Januar oder ist es besser einen Anwalt zu nehmen?
    Danke für eine Antwort!

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ Sven:

    die Überprüfung der Unterhaltszahlungen durch einen Anwalt halte ich für sinnvoll. Ihr Selbstbehalt ist 900,00 EUR.

  16. Ulrich

    Hallo,

    ich habe folgende Frage. Ich bin Angestellter im Aussendienst und trage die PKW kosten, den ich zur Ausübung meiner Tätigkeit benötige, komplett selbst. Die Pauschale die ich bekomme fliest ja in mein Nettoeinkommen. Kann ich die Kosten hierfür vom netto zur Berechnung des Kindesunterhalts abziehen? Was ist mit Privater KV und der Rate für das Gemeinsam erworbene Eigenheim?

    Vorab Danke für Ihre Unterstützung.

    Mfg

    Ulrich

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ Ulrich

    Sie können die monatlichen Fahrtkosten gemäß den Richtlinien des für Sie zuständigen OLG´s vom Einkommen abziehen. Problematisch wird es, wenn diese Kosten sehr hoch sind oder sogar die gezahlte Pauschale übersteigen.

    Eine private Krankenversicherung wird abgezogen.

    Wegen der Kreditraten für Immobilien ist zunächst entscheidend, wer im Haus lebt. Wenn es Ihre Frau ist, können Sie die gezahlten Kreditraten während der Trennung voll absetzen.

    Wenn Sie selbst im Haus leben, gelten die Regeln zum Wohnvorteil. Lesen Sie hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/06/08/wohnvorteil-in-der-trennungszeit/

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/03/15/der-wohnvorteil-im-unterhaltsrecht/

  18. Franziska

    Hallo,

    habe hier schon viel über den Selbstbehalt von 900€ gelesen. Gilt dieser auch bei einem Nettoeinkommen von 980€?
    Der KV zahlt aber nur 200€ Miete und beim Jugendamt wurde mir gesagt, dass der Selbstbehalt sinkt wenn die Mietpauschale unterschritten wird.
    Wieviel Unterhalt steht meinem 4-jährigen Sohn bei diesem Nettoeinkommen zu? Der KV hat keine weiteren Kinder.

    Liebe Grüße
    Franziska

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ Franziska

    der Selbstbehalt kann sinken, er muss es nicht.

    Beispiel:
    Wenn ein Unterhaltsschuldner freiwillig in ein „Rattenloch“ zieht, um etwas mehr Geld für sich zu haben, fließt dies nicht automatisch über gesenkten Selbstbehalt den Gläubigern zu.

    Wenn er aber bei seinen reichen Eltern in einer deren Wohnungen für einen Sonderpreis wohnt, mag es anders sein.

  20. Annett

    Hallo,
    mein geschiedener Mann hat im Juli 2007 seinen ( gut bezahlten ) Job gekündigt und nun einen neuen Job angenommen.Da verdient er nur noch 870 Euro netto.Jetzt will er nur noch 54 Euro ( von ehemals 254 Euro) Unterhalt für unsere gemeinsame 9jährige Tochter zahlen.Ich bin seit 2 Jahren wieder verheiratet, mein geschiedener Mann ist seit 3 Jahren wieder verheitatet, ohne gemeinsame Kinder.Meine Anwältin meint, daß ich wahrscheinlich mit der neuen Selbstbehaltsregelung 2008 gar keinen Unterhalt mehr erwarten kann.Stimmt das?

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ Annett

    die Selbstbehalte haben sich eigentlich 2008 gar nicht geändert. Wenn Ihr gesch. Mann einen nachvollziehbaren Grund hatte den besseren Job aufzugeben, bekommen Sie nichts mehr, weil der Selbstbehalt 900,00 EUR sind.

    Wenn er diesen guten Grund nicht hat, wird so getan, als ob er noch den besseren Job hätte und er muss zahlen wie früher.

  22. Hartmut II

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin seit 1 1/2 Jahre arbeitslos und beziehe ab Januar 2008 kein Arbeitslosengeld mehr.
    Ich habe mich sebstständig gemacht und bisher im Rahmen des von der Bundesanstalt erlaubten Zeitaufwandes gearbeitet.
    Nun arbeite ich „voll“, werde jedoch im Jahr 2008 mit meinem Unternehmen mindestens 20.000 € Verlust machen.
    In den vergangenen 2 Jahren betrugen die Verluste jeweils deutlich über 30.000 €.

    Mein Einkommen über Kapitalerträge beträgt ca. 15.000 € p. a.

    Ich lebe somit von meinen Rücklagen.

    Derzeit zahle ich für meine beiden Töchter (17 Jahre und 14 Jahre) je 499 € Unterhalt im Monat – ebenfalls aus meinen Rücklagen.

    Ich habe derzeit nicht vor, an den Unterhaltszahlungen etwas zu ändern – trotzdem würde ich gerne wissen, welche Unterhaltshöhe ich bei meiner jetzigen Einkommenssituation zu zahlen hätte.

    Mit freundlichen Grüssen!

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ Hartmut II

    Wenn ein Unternehmen seit 3 Jahren Verluste macht, kann dies idR. dem Unterhalt nicht entgegengehalten werden. Dann müßten Sie angestellt arbeiten.

    499,00 für jedes Kind ist aber sehr viel. Angemessen wäre wohl allenfalls der Mindestbetrag nach DDT von 365,00 abzgl. 1/2 Kindergeld.

  24. emil

    Hallo, ich bin drei Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet. Mein bereinigtes Einkommen liegt bei 1634 Euro. Die Kinder sind 2,4 und 6 Jahre alt. Nun soll ich 2x 216 Euro für die 2 und 4 Jährige und 262 Euro für die 6 jährige gemäß Tabellenstufe 2 der Düsseldorfer Tabelle zahlen. Somit würden mir nur noch 940 Euro verbleiben, laut Düsseldorfer Tabelle müsste mir aber ein Bedarfskontrollbetrag von 1000 Euro verbleiben. Ist die Berechnung korrekt?

    mit freundlichen Grüßen
    Emil

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ emil

    nein, die Berechnung ist falsch.

    Sie kommen so in die ersten Einkommensgruppe bis 1.500,00 EUR, weil der Bedarfskontrollbetrag der 2. Gruppe (1.000,00 EUR) nicht gewahrt wäre und schulden dann:

    2 x 202,00 EUR (279,00 minus 77,00)
    1 x 245,00 EUR (322,00 minus 77,00)

    Da haben Sie doch was gespart. Empfehlen Sie mich weiter.

  26. Hans

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    aus dem ALGII Bezug versuche ich eine Selbstständigkeit aufzubauen. Damit ich keinen Kredit aufnehmen muss, möchte ich nebenher einen Halbtagsjob finden, da ich mit dem Selbstbehalt von 900.-€ deutlich besser dastehe als mit ALGII. Könnte ich theoretisch gezwungen werden, einen Ganztagsjob anzunehmen, wenn ich schon arbeite? Wie sieht das mit den eventuellen Einnahmen aus der Selbstständigkeit aus? Was kann ich alles in Abzug bringen? Was wird für die Berechnung zugrunde gelegt, Umsatz, Gewinn, Privatentnahmen,…?

    Mit freundlichen Grüßen
    Hans

  27. Thomson

    hallo allerseits ich habe ne gewisse frage und zwar werde ich bald meine ausbildung beenden und die arbeit beginnen.

    Problem ist nur als KFZ mechaniker bekomme ich das erste Gesellenjahr ca 1300 brutto das entspricht 950 netto.

    Meine Tochter lebt jedoch zurzeit bei Pflegeeltern weil die mutter nicht in der lage war sich um das kind zu kümmern.

    Meine Frage wäre dann folgende: müsste ich dann 50 euro ans kind zahlen (900 euro Selbstbehalt)oder mehr und welche chancen habe ich das sorgerecht zu bekommen. Ich selber lebe noch bei den Eltern mit eigenen Dach über den kopf.

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ Thomson

    Unterhalt: ja, alles über 900,00 EUR vom bereinigten Netto ist an Unterhalt zu zahlen, bis der Bedarf gedeckt ist. Wenn Sie allerdings Fahrtkosten haben, gehen diese vom Netto ab. 10 km am Tag machen ca. 50,00 EUR monatlich aus. Einige OLG´s haben in ihren Leitlinien auch einen Pauschalabzug von 5%.

    Sorgerecht: dazu kann ich seriös nichts sagen. Sprechen Sie mit dem Jugendamt, was Ihre Vorstellungen sind.

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ Hans

    wenn minderjährige Kinder im Spiel sind, haben Sie eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Wenn Sie nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen können, werden Sie sich nicht in eine Selbständigkeit begeben können, sondern müssen sich einen Job suchen, der diesen Unterhalt gewährleistet. Da sind unsere Gerichte sehr streng.

    Wenn es nur um Trennungs- oder Nachehelichenunterhalt geht, mag es anders aussehen.

  30. Jürgen

    Hallo!
    Gilt auch nach dem 01.01.08 der volle Abzug des Tabellenunterhaltes für die Berechnung ob der Bedarfskontrollbetrag eingehalten wird? Konkret: Bereinigtes Nettoeinkommen = 2050. Einstufung Stufe 3 der DT, 3 Kinder zu je 402, kein Ehegattenunterhalt, würden nur 844 verbleiben. Auch in Stufe 2 würde BKB unterschritten und wäre erst in Stufe 1 gewährleistet. Falls mit dem Zahlbetrag nach Kindergeldanrechnung zu rechnen ist, wäre BKB bereits in Stufe 2 eingehalten.

    Im Voraus vielen Dank!

  31. Tobias mit 3 Kids

    Sehr geehrter Rechtsanwalt Herr von der Wehl,

    zu Ihren Blog muss ich sagen, er ist wahrhaftig und tugendhaft. Sie geben Mut und Zufährlässigkeit an besonders verlorenen Vätern. Das finde ich besonders in dieser feministischen Zeit sehr geistreich.
    Ich finde es aber von jenen Vätern etwas einsam nur über das Unterhalt sich gedanken zu machen. Ich selbst habe auch Unterhalt zu zahlen an meine drei wundervolle Schätze. Mich besorgt nicht meine Armut nachdem ich das Kindesunterhalt zahle und nachdem der Rentenanspruch so niedrig ist, als hätte ich keine Kinder, sondern dass ich ein Schreiben vom Gericht bekam, in dem steht: Im Namen des Volkes,… Sie haben das Recht Ihre Drei Kinder zwei Mal im Monat zu sehen. Ich frage mich, welches Recht haben den unsere Kinder, wenn das „Volk“ und die Mütter für diese Kinder selbst entscheiden. Kinder brauchen Väter.

    Ich danke Ihnen mich in den Blog unterzubringen

    Mit freundlichen Grüssen

    Tobias mit drei Schätzen

  32. RA Thomas von der Wehl

    @ Jürgen

    nach der Reform ab 01.01.08 wird nur noch der Zahlbetrag ( § 1612 b BGB) oben abgesetzt und nicht mehr der Tabellenbetrag.

  33. Jenny

    Hallo…
    endlich finde ich jemanden der mit vielleicht Antwort auf meine Frage geben kann.
    Mein Partner zieht seinen 8 jährigen Sohn alleine groß. Er war mit der Mutter nicht verheiratet. Diese ist lediglich auf 400 € angemeldet (verdient aber schwarz 1300€netto) und zahlt nur 100 € Unterhalt. Sie wird dieses Jahr heiraten (ihr Freund verdient 3100 €netto) und Sie ist schwanger. Was steht meinem Freund jetzt und nach ihrer Hochzeit an Unerhalt zu?
    Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar.
    Gruß Jenny

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ Jenny

    wenn sich ein guter Anwalt einschaltet, wird die Kindesmutter den Mindestunterhalt von 322,00 minus 1/2 Kindergeld 77,00 zahlen müssen.

    Bei mir jedenfalls würde sie darunter nicht wegkommen.

  35. Wolfgang

    Hallo und besten Dank für die Infos,

    nach Lohnkürzung und Pfändung durch die Ex hatte ich im letzten Jahr nur 845€ Netto im Monat – davon noch 45€ für ein 3tes Kind abgedrückt – nun will das Jugendamt auch noch ca. 4200€ unterhaltsvorschuss zurückhaben….gibt es eine Möglichkeit zu überleben ohne vom nicht vorhandenen Geld einen Anwalt zu bezahlen???
    mit Dank im voraus!

  36. Michael

    Hallo, bin bald am verzweifeln. Ich hab einen 6 jährigen Sohn um den ich mich richtig kümmere und der mindestens 2 mal die Woche bei mir ist. Der auch sonst alles von mir bekommt was er brauch. (Wie es sich halt gehört) Hab mit meiner Exfreundin einen Betrag von 175€ ausgehandelt. Jetzt möchte sie mehr Geld da ja die neue Düsseldorfer Tabelle raus ist. Ich verdiene 1000€ Netto. Wohne wieder bei meinen Eltern im Haus und bezahle dort 140€ Miete. Hab einen Arbeitsweg von 12km und bezahle Essengeld von ca. 30€ im Monat. Nun wenn ich ihr jetzt mehr bezahle nimmt das irgendwann kein Ende das sie weiß das mir mein Sohn alles bedeutet und sie ihn als Druckmittel nehmen kann. Möchte mir aber auch ein eigenes Leben aufbauen. Und ich finde das die 175€ schon angemessen sind,da ich auch sonst monatlich viel mit ihm unternehme, Klamotten kaufe, ihn vom Fußballtrainig hole…. was nat. auch Geld kostet. Wie verhält sich das nun mit meinem Selbstbehalt? Oder hat sie Recht das ich zu wenig zahle? Danke für die Antwort

  37. Wolfgang

    Hey Michael, Du machst das echt klasse mit Deinem Sohn, leider kann ich diesen Weg nicht gehen – sehe meine Kinder nur sehr selten da 60 km dazwischen liegen und der Weg alleine bei den Spritpreisen jedes mal richtig weh tut – nach allem was ich hier lese sollten auch Dir 900€ bleiben – ich habe auch Jahre lang freiwillig mehr bezahlt als ich hätte zahlen müssen und war nach Sonderzahlungen (Klassenfahrt usw.) kurz danach bei Gericht weil die Ex immer gieriger wurde – sinkende Löhne und steigende Preise (Aufschwung Deutschland – besten Dank dafür) Ich werde versuchen in Zukunft nach dem geltenden Recht behandelt zu werden – wird wohl leider ohne Anwalt nicht funktionieren!
    Grüße von Wolfgang (siehe oben)

  38. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    Sie haben normalerweise einen Selbstbehalt von 900,00 EUR und von Ihrem NettoEK gingen die Fahrtkosten noch ab.

    Aber:
    die DDT hat einen Warmmietenanteil von 450,00 EUR. Den unterschreiten Sie deutlich. Zudem werden Sie offenbar vollverpflegt für 30,00 EUR. Damit wäre Ihr Selbstbehalt von 900,00 EUR zu senken. Auf 700,00 oder sogar weniger wäre realistisch, womit Sie entsprechend mehr Unterhalt zahlen könnten.

    Seien Sie sehr diplomatisch, sonst kann es finanziell schmerzhaft werden.

  39. RA Thomas von der Wehl

    @ Wolfgang (Nr. 35)

    kurz und prägnant:

    Privatinsolvenz!

  40. Wolfgang

    Privatinsolvenz! ???

    Dann werd ich mich da mal schlau machen – klingt nicht gut aber Danke!!

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ Wolfgang

    wenn Sie die Insolvenz erwägen – und ich denke, Sie haben kaum eine andere Wahl – dann stellen Sie sofort alle Zahlungen auf Rückstände usw. ein. Besorgen Sie sich schnell einen Termin bei der Schuldnerberatung.

  42. Gerhard

    Hallo.
    Meine Frau und ich wollen uns endgültig trennen.Wir hatten 2002 Geheiratet und unsere Tochter ist 2000 Geb.Wir waren schon mal getrennt von 2005-2006 also ein gazes Trennungsjahr.Danach haben wir es noch mal versucht und es lief super.Wir haben dann das Haus ihrer Großmutter die im Sterben lag abgekauft.Und nun Haben wir gemerkt es geht nicht mehr.Nun Meine Fragen.Wie Hoch ist den Jetzt mein selbstbehallt,den Ich verdiehne ab TRENNUNG (also steuerklasse 1)dann nur ca 1600€ Netto,sie arbeitet auch und bekommt ungefähr 270€ .Gut für die Kleine Muß ich Bezahlen,mache ich auch gerne,aber was bekommt Sie und wie Lange.Und wer muß das Haus weiter bezahlen und wer hat als erstes anrecht Drauf?ich weil ich der sogenante Hauptverdiener bin?Oder sollten wir nach Heutigen Recht einen Teuren Vergleich machen?Bitte um Eine detaqlierte antwort,da ich kein Plan habe wie alles weitergehen soll und wie und wo man überhaupt einen Vergleich macht.
    Danke für ihr mühe.Gerhard.

  43. Gerhard

    Sorry noch was vergessen.
    Müssen wir das Trennungsjahr neu Beginnen,oder können wir uns sofort scheiden lassen,weil wir ja schonmal über 1 Jahr offiziell getrent gelebt haben.
    Mfg Gerhard Buchwald.

  44. Heike

    Hallo,
    ich bin alleinerziehende Mutter von drei Kindern im Alter von 11-13 und 15. Mein Kleinster leidet an ADHS und hat daurch schulische Probleme und wird z.B. in Deutsch ohne Benotung geführt. Er erhält wöchentlich Nachhilfe. Muß mein Ex-Mann sich an den Kosten beteiligen, genauso an Klassenfahrten?
    Hatte letztes Jahr das Glück, gleich drei Fahrten zu bezahlen. Das Thema Sonderbedarf wird immer recht unterschiedlich interpretiert.
    Vielen Dank im Voraus.
    MfG Heike

  45. Erwin

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl.

    Ich verfolge diesen Blog schon eine geraume Zeit, und habe nun selbst einige Fragen.
    Da ich aus beruflichen Gründen des sehr oft Auswärts arbeite (auch Ausland), bekomme ich zu meinen ca. 1500 – 1700 Euro Nettolohn auch Spesen für Auswärtige Ãœbernachtungen und Verpflegung. Ich habe nun zwei Kinder von 14 und 16 Jahren für die ich unterhaltspflichtig bin. Werden die Spesen, die in der höhe sehr schwankend sind zw.500 und 1400 Euro, mit in den Unterhalt eingerechnet, und wie verhält sich das ganze bei der anstehenden Steuerklassenänderung von Kl 3 +2 Kinder auf Kl 1 (Lohnsteuererhöhung von ca. 250 Euro)?
    Eine letzte Frage. Können Sie mir einen guten Anwalt für Familienrecht im Raum Lingen/Ems empfehlen.
    Für Ihre Bemühungen möchte ich mich im Vorraus bedanken.

    Erwin

  46. RA Thomas von der Wehl

    @ erwin

    Spesen sind jedenfalls dann kein Einkommen, wenn sie nur tatsächliche kosten ausgleichen. Die Steuermehrbelastung wird dann berücksichtigt, wenn sie angefallen ist.

    Ich kenne in Ihrer Gegend leider keinen Kollegen.

  47. RA Thomas von der Wehl

    @ Gerhard

    ich kann und darf keine Einzelfälle lösen. Ihre Probleme muss ein Fachanwalt für Familienrecht in die Hand nehmen.

  48. RA Thomas von der Wehl

    @ Heike

    suchen Sie mal im Blog oben rechts nach Sonderbedarf und lesen Sie

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/08/09/sonderbedarf-im-unterhaltsrecht/

  49. christoph

    Hallo
    Meine Frage ist folgende,wer bezahlt den Kindesunterhalt wenn der Unterhaltspflichtige unter seinem Selbstbehalt lieg ? Muß das Kind dann vom Kindergeld leben ?

    Christoph

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ Christoph

    wenn der Unterhaltsvorschuss nicht eingreift, ja.

    Bei minderj. Kindern und gesteigerter Erwerbsobliegenheit sind die Gerichte allerdings grob und verlangen ein Zweitjob o.ä., damit zumindest der Mindestunterhalt gezahlt werden kann.

  51. kiki

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl.

    ich hoffe Sie können mir nochmals helfen.
    Also, mein Vater lebte bis vor kurzem mit seiner älteren Partnerin fast 30 Jahre in einem eheähnlichem Verhältnis. Klartext: Er hat vor Jahren ihr Eigentumshaus übernohmen,sie hat so weit ich weiß Wohnrecht auf Lebzeiten. Notariell ist es jetzt so, stirbt er bekommt sie alles, stirbt sie bekommt er alles. Im Trennungsfall wird Haus verkauft und zu gleichen Teilen auf beide aufgeteilt.
    Alles kein Problem.
    Nun ist es aber so dass er eine neue Freundin hat und warscheinlich das Haus verkaufen will.
    Frage, muß er seiner ehemaligen Lebensgefährtin (ist 76Jahre+bekommt minirente)nun eine Wohnung finanzieren bzw.finanziell unterstützen weil er ja 30 Jahre mit ihr zusammengelebt hat??? Können irgendwelche Behörden im Steine in den Weg legen durch die langjährige Beziehung?

    Bitte um Antwort
    LG kiki

  52. RA Thomas von der Wehl

    @ kikki

    das Zusammenleben ohne Trauschein löst keine Unterhaltspflicht aus. Auch nicht nach 30 Jahren.

  53. Dirk

    Hallo zusammen,

    ich habe gerade eine Trennung hinter mir und möchte nun gerne wissen, wieviel Unterhalt ich an meine Freundin bezahlen muss. Wir haben eine einjährige Tochter und meine Freundin ist mit meiner Tochter 500KM weiter weg gezogen. Mein bereinigtes Nettoeinkommen beträgt 2330€. Laut Düsseldorfer Tabelle wären das somit 321€-77€(1/2 Kindergeld) = 244 Euro für das Kind. Wie wird aber jetzt der Unterhalt bzw. heißt das glaube ich Betreuungsunterhalt für meine Freundin berechnet, den ich ja bis das Kind 3 Jahre alt ist an sie zahlen muss. Ich finde darüber nur wenig im Internet.

    Gruß+Danke
    Dirk

  54. Dirk

    Nachtrag: Meine Ex-Freundin hat auch noch ein beachtliches Vermögen von ungefähr €30000 in Aktien, ist dies vor dem zahlen des Betreuungsunterhalt aufzubrauchen oder spielt Vermögen keine Rolle? Betreuungsunterhalt wird ja an sich nach der Bedürftigkeit gesehen und beim dem Vermögen ist sie ja nicht gerade bedürftig.

    Gruß
    Dirk

  55. RA Thomas von der Wehl

    @ Dirk

    eine konkrete Unterhaltsberechnung im Einzelfall kann und darf ich nur im Rahmen eines kostenpflichtigen Mandatsverhältnis vornehmen. Dann müssen Sie mich anrufen (0431-911 16).

    Vermögen ist nicht aufzubrauchen, aber die Zinsen aus dem Vermögen sind Einkommen und mindern den Bedarf.

  56. marko

    hallo,meine frage ich muss 175euro unterhalt für mein kind zahlen arbeite im jahr 9monate wie sieht das aus wenn ich die drei monate nicht zahle weil ich mit meinen arbeitslosengeld mit 759euro unter den selbstbehalt liege wenn ich dann wieder arbeite muss ich die drei monate nachzahlen wenn ich dann wieder mehr verdiene?danke schonmal n vorraus bei dieser sache durchblick zubekommen ist echt nicht einfach

  57. RA Thomas von der Wehl

    @ marko

    das ist ganz einfach: Sie nehmen Ihr Jahresgehalt und teilen es durch 12.

    Allerdings, wenn Sie dann unter dem Selbstbehalt liegen und das Kind minderjährig ist, wird erwartet, dass Sie auch für die 3 Restmonate sich einen Job suchen, um so den Mindestunterhalt gewährleisten zu können.

  58. Sonja

    Hallo mein Feund trennt sich gerade von seiner Frau und soll ges.533 Euro Mindestunterhalt an beide Töchter (9 und 12 Jahre alt, beide bei ihr lebend) lt.Ihrem gemeinsamen Anwalt (glaube aber bald das es nur Ihrer ist) zahlen.
    Er verdient 900 € Netto. Seine Ex ist auch berufstätig und verdient 1600€ und erhält auch das Kindergeld.
    Wenn ich bis dato alles hier richtig verstanden habe dann ist er, weil der Selbstbehalt ja bei 900€ liegt, doch nicht verpflichtet die vollen 533 € oder überhaupt irgend etwas zu zahlen ?
    Nicht das er nicht für seine Kids aufkommen möchte aber er hat seit der Trennung (er war in der Ehe bis zur Trennung 8 Jahre Hausmann und hatte noch eine Nebentätigkeit auf 400€ Basis während dieser Zeit) auf ALG verzichtet, keinen Job und auf Unterhalt von ihr verzichtet um den Frieden zu wahren Ausserdem musste er wg der Trennung Schulden machen.Und seine Ex wird immer, sorry, geldgeiler..

  59. marko

    hallo ich nochmal ich liege mit meinen einkommen bei 1037euro monatlich,Selbstbehalt 900 Euro das würde also heißen das ich 137euro monatlich Unterhalt für das Kind zahlen muss ist das richtig?das JA. hat 175Euro ausgerechnet wie kommt er dadrauf

  60. M.D.

    Hallo,
    ich begruesse das neue Unterhaltsgesetzt sehr. Ehe darf keine Lebensstandartgarantie werden, uns so ist die Eigenverantwortung zu begruessen. Selber bin ich seit 2005 geschieden und meine gesch.Frau hat mich auf Unterhalt verklagt. Sie hat ein schuldenfreies Haus erhalten in dem Sie wohnt und etliches mehr aus dem Zugewinn. Unsere juengste Tochter lebt in eigener Wohnung und macht eine Ausbildung. Den nötigen Unterhalt dafuer zahle ich zur Zeit alleine, da auch der Richter anscheinend der Ansicht ist , das es freiwillig ist. Meine gesch.Frau verdient ca. 800,-€ netto wohnt mietfrei und will von mir immer noch ca. 1000,-€ Ehegattenaufstockungsunterhalt. Ich bin mal gespannt was aus der anstehenden Verhandlung raus kommt. Auch nach 30 Jahren Ehe darf sie mit 48 gerne noch mehr arbeiten um sich alle Clubmitgliedschaften leisten zu können. Es ist gut wenn die Existenzen der Männer gestärkt werden durch mehr Eigenverantwortung der Frauen.
    M.D.

  61. RA Thomas von der Wehl

    @ marko

    meist liegt eine Differenz an unterschiedlichen Berechnungen des bereinigten Nettoeinkommens. Die Berechnung muss sich doch nachvollziehen lassen.

  62. RA Thomas von der Wehl

    @ sonja

    es gibt keinen gemeinsamen Anwalt!!!!!!

    Ein Anwalt ist Parteivertreter und kann und darf nur einen Ehepartner vertreten.

    Ihr Freund soll dringend einen eigenen Anwalt beauftragen.

  63. NickiB

    Hallo,ich habe da mal eine frage! Mein jetziger Lebensgefährte hat 2 Kinder (3 & 5) für die er 555€ Unterhalt zahlen soll und einen Verdienst von 1400 € hat dies aber jeden Monat mal weniger sein kann, ich habe aus meiner 1 Ehe eine 4 Jährige Tochter und mein Ex Mann ist Selbstständig und verdient ca 2500€ er muss mir aber nur 200€ Unterhalt zahlen,wie kann es sein das ein Selbstständiger weniger Unterhalt leisten muss als ein normaler Arbeitnehmer? Auch wenn mein Lebensgefährte 2 Kinder hat aber er zahlt ja trotzdem mehr? Desweiteren mussten wir uns jetzt einen Anwalt suchen weil seine Ex noch mehr haben will, wir aber in einpaaar Monaten ein gemeinsames Kind erwarten und ich somit Leistung en vom amt beziehe aber wiederum wegen des Einkommens meines Freundes gekürzt werde, weil er laut amt mit für mich Aufkommen muss,sein Anwalt aber wiederum sagt das interessiert keinen seine Kinder gehen vor, mag ja sein aber gibt es da nicht auch eine Regelung es kann ja nicht sein das wir nur gekürzt werden und es keinen interssiert ob bei uns als familie das geld noch ausreicht? Sein Anwalt sagt das nur seine Kinder im Vordergrund stehen, aber wie ist das wenn unser gemeinsames Kind da ist? Und das schlimme daran ist das seine Ex immer nur geld will, aber nicht mal selbst versucht arbeiten zugehen , sie muss doch auch mal selbst ihren eigenen Lebensunterhalt finanzieren könen ohne ständig stütze zubekommen und nur die hand auf halten. Schade das die Väter immer nur in der Pflicht sind,warum nicht auch mal die Mütter.

  64. Andrea

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    mein Mann hat aus einer früheren Beziehung 2 Kinder. 8 und 11 Jahre.Wir bekommen im Juni 08 unser erstes gemeinsames Kind. Er möchte gerne das Babyjahr mit unserem Sohn zu Hause bleiben und ich werde weiter arbeiten. Er wird ca. 900 – 1000 Euro Elterngeld bekommen. Muß er in der Zeit überhaupt Unterhalt bezhalen? Außerdem hat er dann 3 Kinder. Ich freue mich auf Ihre Antwort. Vielen lieben Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    Andrea

  65. RA Thomas von der Wehl

    @ andrea

    ich habe sehr große Bedenken, dass der Rückzug ins Elterngeld unterhaltsrechtlich durchsteht, es sei denn, Sie zahlen aus dem gemeinsamen Einkommen den Kindesunterhalt. Der Vater minderjähriger Kinder ist zu einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Lesen dazu auch dies:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/11/01/gesteigerte-arbeitspflicht/

    Dieser Obliegenheit entspricht es idR. nicht, durch das Elternjahr keinen Unterhalt zahlen zu können. Seien Sie also vorsichtig.

    Allerdings ergibt sich nach Geburt des gemeinsamen Kindes eine ganz andere Unterhaltsberechnung, die ein Anwalt vornehmen müsste. Alle 3 Kinder sind dann im 1. Rang und müssen sich das teilen, was über dem Selbstbehalt von 900,00 EUR liegt. Hilft das nicht bereits?

  66. Andrea

    Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Meine Situation ist so, dass ich eine Versicherungsagentur habe und wieder arbeiten muß, weil ich mein Büro nicht 1 Jahr dicht machen möchte.

    Ich wollte 2 Monate zu Hause bleiben und mein Mann dann das 1 Jahr! In dieser Zeit wird meine Auszubildende im Büro sein. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort! Das hilft mir wirklich sehr!

  67. RA Thomas von der Wehl

    @ andrea

    ich befürchte, dass ändert nichts. Zu der Problematik noch soviel und das wird auch für Elterngeld gelten:

    Quelle: Reuters

    „Ein geschiedener Ehemann ist selbst dann zur Zahlung des vollen Unterhaltes an seine Ex-Ehefrau verpflichtet, wenn er in seiner neuen Beziehung als Hausmann die Kinder betreut und keine eigenen Einkünfte hat.

    In dem verhandelten Fall war ein Bauschlosser und ehemaliger Zeitsoldat nach der Scheidung zu einem monatlichen Unterhalt in Höhe von 800 Mark an seine Ex-Frau und die beiden gemeinsamen Kinder verurteilt worden. Mit seiner neuen Partnerin hatte er dann in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft gelebt. Er hatte sich arbeitslos gemeldet und als Hausmann das nichteheliche Kind versorgt, während seine neue Partnerin arbeiten gegangen war und 2400 Mark netto verdient hatte. Daraufhin hatte er vor dem Oberlandesgericht wegen ”Leistungsunfähigkeit” mit Erfolg geklagt und seine Unterhaltszahlungen waren auf 200 Mark pro Monat gesenkt worden. Damit hatte sich jedoch seine Ex-Frau nicht zufrieden geben wollen und hatte mit Erfolg: vor dem Bundesgerichtshof geklagt. Die Richter urteilten: Eine geschiedene Frau müsse einen ”Rollentausch” ihres Ex-Mannes nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen hinnehmen. So ein Fall liege hier nicht vor, weil die neue Partnerin nur unwesentlich mehr verdiene als der Mann bei der Ausübung seines alten Berufs. Daher sei dem Ex-Mann die Vollerwerbstätigkeit zuzumuten, um für den Unterhalt seiner alten Familie aufkommen zu können. Dies gelte unabhängig davon, ob es sich bei der neuen Beziehung des Mannes um eine Ehe oder eine nichteheliche Lebensgemeinschaft handele.“

  68. NickiB

    Sehr geehrter Herr RAe von der Wehl,

    leider hatte ich keine richtige antwort bekommen aber wie ich einen fall weiter unten sehen konnte stimmt dies dann doch nicht das was der anwalt meines Lebensgefährten behauptet hat, das wenn unser Baby geboren wurde hinten ansteht? es muss mit den beiden kindern von meinen Lebensgef. gleich gestellt werden?Und wie verhält sich das mit dem Unterhalt meines ex mannes für seine/unsere Tochter ,er ist Selbstständig und hat ein einkommen von 2500€ wieviel Unterhalt müsste er mir monatlich für unsere tochter zahlen(dies ist sein einziges Kind)
    Wäre übber eine Antwort sehr erfreut.
    lg

  69. RA Thomas von der Wehl

    @ NikkiB

    ich kann und darf keine konkreten Unterhaltsberechnungen kostenlos anstellen.

    Richtig ist, dass alle Kinder seit dem 01.01.08 im ersten Rang und damit gleichberechtigt sind und das bei 2.500 bereinigtem NettoEK 200,00 zu wenig sind.

  70. Andrea

    Vielen lieben Dank! Wir werden einfach das Kindergeld für 3 Kinder neu berechnen lassen, dann zahlt mein Mann eh etwas weniger Unterhalt und er nimmt dann trotzdem das Babyjahr.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andrea

  71. RA Thomas von der Wehl

    @ andrea

    das ist die sicherste und stressfreieste Lösung.

  72. Trixi

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    mein Lebensgefährte hat sich vor ca. 2 Jahren von seiner Ehefrau getrennt und ist aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen.
    Seitdem bewohnt er allein eine Mietwohnung und kommt seinen Unterhaltspflichten gegenüber seinen beiden Kindern (14 und 18 Jahre) und seiner Ehefrau regelmäßig nach. Die Kinder wohnen bei der Mutter im Haus und das Scheidungsverfahren läuft. Wir möchten nun gemeinsam eine Wohnung beziehen, auch eine Familiengründung ist mittelfristig nicht ausgeschlossen. (wobei ich beim Lesen der Kommentare ein bißchen ins Grübeln komme..)
    Wir sind beide jeweils im Angestelltenverhältnis voll berufstätig. Mich interessiert die Frage, ob mein Einkommen bei der Unterhaltsberechnung mit einfließen wird, da wir ja auch Miete und Nebenkosten sowie die Kosten der Lebenshaltung teilen werden.
    Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank vorab.
    Freundliche Grüße.
    Trixi

  73. NickiB

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
    vielen lieben dank für die schnelle Antwort.
    Sie haben mir sehr weiter geholfen,schön das es solche seiten gibt,danke.

  74. Andrea

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    Sie haben mir gestern schon einmal sehr geholfen. Eine Frage habe ich noch. Mein Mann und ich möchten uns gerne ein Haus kaufen, da er aus einer anderen Beziehung 2 Kinder hat, ist es da besser wenn nur ich im Grundbuch stehe? Denn wenn ihm was passieren würde, müßte ich doch seine Kinder auszahlen und somit kann ich dann das Haus wieder verkaufen, oder sehe ich das nicht richtig? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.

    Viele Grüße von Andrea

  75. RA Thomas von der Wehl

    @ Andrea

    in der Regel ist ein Haus ja belastet, so dass der Erbanteil (Pflichtanteil) ohnehin nur gering bis Null wäre.

    Das Risiko desjenigen, der nicht als Eigentümer im Grundbuch steht, beginnt spätestens dann, wenn die Ehe kriselt. Und das sowas passiert weiß ich, da ich davon lebe.

  76. sven

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    bin echt froh, dass ich diese Seite gefunden habe.
    Wird auch eine Längere geschichte…

    Muß aber sagen, dass ich in meinem Kopf sooooo voll bin, dass ich nicht immer alles verstehe, was ich mittlerweile so alles gelesen habe.
    Habe das Problem, dass ich laut einer neuen Unterhaltsberechnung nun 150€ mehr zahlen soll.

    Bei mir ist es so, dass ich auf grund einer Aussage meiner Exfrau und den wunsch meiner älteren Tochter (hab 2 Mädels 12 u. 13) diese zu mir nehmen wollte. Meine Exfrau meinte damals, wenn sie früher eine passende Wohnung habe als ich (damals 2-ZW im Ort meines Arbeitsplatzes), müsse ich meine Tochter halt nehmen, ob ich platz habe oder nicht.
    Darauf hin habe ich mich natürlich ins Zeug gelegt und auch recht schnell eine entsprechende 3-ZW gefunden, wo auch (wie im nachhinein gewünscht),die betreuung nach der Schule gewährleistet war (arbeite ja vollzeit). Nun habe ich desswegen fahrtkosten von täglich 14Km einfache wegstrecke. Das Beste kommt ja aber noch. Erst nach dem ich umgezogen bin und ich alles dafür gemacht habe, ist sie per Anwalt dagegen vorgegangen und wollte das alles nichtmehr. Mein Kind wurde wohl auch bequatscht….
    Nun zu meiner eigentlichen Frage:

    Zahlte seither 498€ Unterhalt für beide Kids.
    Nun soll ich laut einer neuen Berechnung des Jugendamtes 650€ für beide Kids zahlen. Berechnet aus einem durchschn. Nettoeinkommen von 1605,43€ und da ich für meine Exfr. (wohnt mitlerweile mit einem neuen lebensgefährte zusammen in einem 1Fam.haus und hat ein geschätztes einkommen von 1150€ er ??) kein unterhalt leiste rutsch ich ja eine Stufe höher.
    Kann ich denn meine Fahrtkosten voll geltend machen, oder kann man mich zwingen, wieder umzuziehen??
    Hab keine Ahnung, wie das J.amt mein
    Gehalt gerechnet hat. Muß erst noch einen Termin machen. Will da aber nicht ganz unwissend auftauchen und etwas unterschreiben, was nicht sein müsste.
    Danke erstmal für den Zeitaufwand, welcher mehr im Privatbereich sein wird, und hoffe auf eine Antwort, welche selbst ich verstehe…

    MfG. Sven

  77. sven

    Hallo nochmal…

    hab gerade noch etwas gefunden:

    3. Der Haftungsanteil jedes Elternteils errechnet sich nach Abzug des angemessenen Selbstbehalts.

    würde in meinem Fall bei 2 Kids ja so aussehen:

    Vergleichbares Einkommen der Mutter:
    1150,00 Euro – 900,00 Euro = 250,00 Euro

    Vergleichbares Einkommen des Vaters:
    1604,00 Euro – 900 Euro = 704,00 Euro

    Vergleichbares Einkommen beider Eltern:
    1150,00 Euro + 1604,00 Euro = 2754,00 Euro

    Quote der Mutter: 650,00 Euro x 1150,00 Euro : 2754,00 Euro = rund 271,42 Euro
    da nur 250,00€ über den Selbstbehalt = 21,42€ mehr für mich zu zahlen.

    Quote des Vaters: 650,00 Euro x 1604,00 Euro: 2754,00 Euro = rund 378,58 Euro + 21,42 €
    macht : 400€ Unterhaltsleistung!!

    Wäre das bei mir (von den Fahrtkosten mal abgesehen) auch so anzurechnen?

    ist ein Urteil des OLG Brandenburg vom 17.01.06 – 10 UF 91/05 -:

    Danke nochmal…
    MfG. Sven

  78. RA Thomas von der Wehl

    @ sven

    ich bitte um Verständnis, aber konkrete Unterhaltsberechnungen kann, darf und werde ich hier nicht durchführen. Ich kann nur allgemein interessante Fragen beantworten.

  79. NickiB

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    ich müsste Ihnen nochmal einpaar fragen stellen, und zwar mein Lebensgefährte war nochmal bei seinen Anwalt, und dieser wiederrum meinte weiterhin das dass bei uns nicht in Kraft tritt mit dem Kindesunterhalt und den 1 Rang weil seine beiden Kinder aus erster beziehung sind und das was wir gemeinsam erwarten nicht mit zum 1 Rang gezählt wird weil wir nicht verheiratet sind? Stimmt dies den wirklich so? Den Im Internet steht steht es drin das es egal ist ob verheiratet oder nicht. Desweiteren sagte er wegen den Unterhalt meines Ex Mannes das er mir den unterhalt runtersetzen könnte weil ich mir ja einTeilzeit Job suchen könnte, weil das Kind ja in der Kita ist.Und mein jetziger Lebensgefährte für mich und meine Tochter mit aufkommen muss. Irgendwie wiederspricht sich die ganze Aussage doch weil beim letzten anwalt besuch meinte er das mein Lebensgefährte wenn es um den Unterhalt seiner Kinder(leben bei mutter) geht meinte das es keinen interssiert und er ja nicht für mich und meine Tochter aufkommen muss,also was stimmt den nun? Und wie sieht das ganze den aus wenn ich und mein Lebensgefährte heirraten,wird das dann alles noch komplizierter?

    Ich bitte um eine Antwort das ist doch alles total verwirrend und wir wissen gar nicht mehr was stimmt. lg

  80. RA Thomas von der Wehl

    @ nikkiB:

    wechseln Sie den Anwalt, wenn er das wirklich behauptet und Sie ihn nicht missverstanden haben.

    Alle Kinder, ob mit Müttern verheiratet oder nicht, sind im 1. Rang. Definitiv!

    Wo leben Sie? Vielleicht kann ich jemanden empfehlen.

  81. sven

    Danke

  82. NickiB

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl.

    vielen dank! Aus Leipzig

  83. Kiwi

    Hallo!!!
    Ich habe da mal ne Frage!!!
    Ich lebe seit geraumer Zeit mit meinem Partner (hat ein Kind 2 Jahre aus einer früheren Beziehung) gemeinsam in einer Wohnung die auf seinen Namen läuft. Das Kind lebt bei der Mutter und mein Freund verdient 1144€ netto (vorher 1250€ bei der ersten berechnung und dort musste er auch nicht zahlen). seine Ausgaben belaufen sich auf knapp 950€ also gehe ich davon aus wenn wir nun zur Berechnung einreichen, das er nicht unterhalts pflichtig ist… oder??? meine Eigentliche Frage besteht jedoch darin, das wir vorhaben in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen (damit sein Sohn ein eigenes Zimmer bekommen kann wenn er alle 14 Tage zu besuch ist) und wollen aber beide den Mietvertrag unterschreiben. Dadürch würde meines Erachtens nach sein Selbstbehalt sinken, aber um wie viel??? Desweiteren stellt sich mir die Frage ob sie mein (Studentenjob 550 €) anrechnen dürfen. und wie das alles berechent wird weil ich ca. 550€ auch an ausgaben habe und somiet nicht für die Miete aufkommen kann.. kann man meinen Freund dann herrunter stuffen??? wie läuft das wenn man zusammen zieht???
    Ich hoffe sie könne meinen Angaben Folgen!!!
    Mit Freundlichen GRüßen
    Kiwi

  84. snap

    Guten Tag,

    ich hab folgendes Problem ich bin Schüler (22 Jahre) und lebe in dem Haus meiner Mutter,anstatt Unterhalt erlässt sie mir die Kaltmiete wären ungefähr 250 €. Mein Vater hat auch noch Wohnrecht und lebt in einer kleinen Einliegerwohnung, ist Rentner und bekommt ca. 1000€ Netto . Ich bekomme mein Kindergeld und BAFÖG.Habe im Monat ca. 500€ zur verfügung von denen ich Gas/Strom etc. zahlen muss. Muss mir mein Vater noch Unterhalt zahlen?

  85. RA Thomas von der Wehl

    @ snap

    nein.

    1) Sie sind kein privilegierter Volljähriger mehr, daher Selbstbehalt des Vaters 1.000,–
    Ob das Wohnrecht fiktiv erhöhend wirkt…..kann sein, aber jedenfalls

    2) Ihr Bedarf ist durch Eigenverdienst gedeckt.

  86. RA Thomas von der Wehl

    @ kiwi

    wenn der Vater nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen kann, fangen die Gerichte an ihn leistungsfähig zu machen. Herabsetzung des Selbstbehaltes usw.

    Einzelheiten sind in jedem Fall anders.

  87. Kiwi

    Also müssen wir davon ausgehen wenn wir zusammen ziehen, werden die alles dran setzten das er zahlen muss egal wie meine finanzielle Sitaution aussieht??? oder müssten wir dann wenn wir einreichen meine Situation Beschreiben damit mein Freund eine andere Berechnung erhält???

  88. Kiwi

    weil wir ziehen ja auch um damit der kleine ein eigenes Zimmer bekommen kann und ein kleinen Garten zum Spielen!!!

  89. Dana

    Würde gerne wissen ob mein Einkommen als neue Partnerin und zukünftige Ehefrau beim neuen Unterhaltrecht angerechnet wird. Und ob man die Exfrau zum arbeiten zwingen kann das sie seit 11. Jahren arbeitslos ist und auch nicht arbeiten möchte. Mein Freund hat 2. Kinder eins aus 1. Ehe 14. Jahre und eins mit mir 5. Jahre. Er zahlt seit Januar 2008 keinen Unterhalt mehr da er 980, Euro netto hat und da nochmal 150 Euro Benzinkosten abgezogen werden weil er auswärts arbeitet. Ihr Anwalt möchte gerne das er zu seinem Vollzeitstelle und 2. Schichten eine Nebentätigkeit sucht. Kann das zugemutet werden? Wäre nett wenn mir jemand anworten würde.

  90. Dany.

    Hallo habe auch fragen zu diesem Thema und bis jetzt konnte mir keiner weiterhelfen.

    Mein Mann verdient 1249,95€ Netto inkl. 150,00€ spesen seine Ex-Freundin verlangt jetzt Untehaltszahlungen von Ihm wiehoch ist denn bitte der Selbstbehalt bei verheirateten?ist der auch 900,00€ ??

    Ich habe auch noch einen Sohn mit 7Jahren und dessen KV ist Inhaftiert und hat noch nie Unterhalt bezahlt.
    Ich bekam UVG und dann nichts mehr. Können Sie mir weiterhelfen wo ich für meinen Sohn Untehalt gelten machen kann? Ich gehe Teilzeit in die Arbeit und verdiene685,00€

    Vielen Dank für die Hilfe

  91. RA Thomas von der Wehl

    @ Dany

    der Selbstbehalt ist unterschiedlich hoch, je nach dem, wer Unterhalt verlangt. Wer ist es denn hier. Die Ex-Freundin als Mutter selbst (SB = 1.000,00) oder für ihr Kind (SB = 900,00)

    Wo leben Sie?

  92. heidi S.

    Vielen Dank für die prompte Antwort.

  93. Babsi

    Hey habe mal eine Frage,

    ist eigentlich die Ex verpflichtet vom Unterhalt der Kinder etwas für die Kinder auf die Seite zulegen??? (Für Autoführerschein ect.)
    Wir haben das Problem, das die Ex-Frau alles für sich aufbraucht und jedesmal die Kids zu uns schickt. Auch jetzt wo der Sohn kurz vor dem Führerschein steht. Seine 1000,–Euro wo ich aufs Sparbuch damals bezahlt habe, hat sie einfach für sich gebraucht und mich und meinen Stiefsohn hat sie damals angelogen.
    Wäre toll, wenn man mir hier helfen könnte.

    gruß babsi

  94. RA Thomas von der Wehl

    @ babsi

    um es deutlich zu sagen: es gibt keine Möglichkeit dem betreuenden Elternteil vorzuschreiben, wie der Unterhalt zu verwenden ist.

    Es sei denn in so krassen Fällen, dass nachweisbar ist, dass die Kinder in Lumpen hungern und der Unterhalt vom Elternteil in Alkohol oder Drogen umgesetzt wird.

  95. MUK

    Hallo, verdiene 1300 netto und habe 2 Kids ( 8 und 11 Jahre) zu bezahlen ( 2 x 254 €). Dazu kommt, dass ich das Haus meiner Eltern geerbt habe…wo natürlich auch noch jede Menge an Kosten entstehen. Im Freundeskreis sagt jeder,dass ich zuviel bezahle. Ist das richtig? Und kann ich wirklich meine Fahrtkosten zur Arbeit ( 20 km einfach ) geltend machen?

  96. Andy

    Guten Tag,

    ich bin seit dem 13. März arbeitssuchend gemeldet und erhalte Arbeitslosengeld 1 in Höhe von monatlich 955,80 €.

    Bevor ich arbeitssuchend wurde, musste ich einen Unterhalt in Höhe von 245 € monatlich für meinen 6 jährigen Sohn zahlen.

    Meine Fragen sind:
    Wieviel Unterhalt müsste ich muss ich nun zahlen, da ich ja nun arbeitssuchend bin ?

    Ich habe in Erfahrung bringen können, dass der Selbstbehalt in Höhe von 770 € ist.

    Wie hoch ist jedoch der erhöhte Selbstbehalt den ich beim Jugendamt einfordern kann ?

    Wie komme ich an den erhöhten Selbstbehalt ?

    Zudem fordert das Jugendamt eine neue Beurkundung über die Höhe des zukünftig zu zahlenden Unterhalts.

    Nach meiner Berrechnung ist die Rechnung wie folgt:

    Arbeitslosengeld 1 = 955,80 €
    Minus Unterhalt = 245,00 €
    __________________________
    710,80 €

    Jedoch ist nach dieser Berechung nicht der Selbstbehalt in Höhe von 770,00 € gewährleistet.

    Was würden sie mir raten und wie sol ich nun weiter vorgehen ?
    Herzlichen Dank für Ihre Antwort !

  97. RA Thomas von der Wehl

    @ andy

    einen insoweit erhöhten Selbstbehalt kenne ich nicht.

    Sie schulden als Unterhalt die Differenz zwischen dem ALG 1 und dem Selbstbehalt von 770,00 EUR.

    Sie müssen die geänderte Unterhaltszahlung bestätigen lassen, wenn es einen Titel gibt.

  98. Andy

    HAllo her von der Wehl,

    zunächst einmal vielen Dank für Ihre Reaktion.
    Ich möchte hinzufügen das ich in einer eheänlichen Partnerschaft lebe und zwar in einem gemeinsamen Wohnraum wobei ich mich auch an den gemeinsamen Unkosten beteilige. Eine neue Beurkungung liegt noch nicht vor wird jedoch vom Jugendamt eingefordert und zwar am 18.03.2008.

    Das Jugendamt teilte mir bereits auf telefonischer Nachfrage mit, dass es nicht ohne weiteres den Selbstbehalt in Höhe von 770,00 € geben wird, da ich ja in einer eheänliche Partnerschaft lebe.

    Wovon hängt der Selbstbehalt ab, so dass ich sicher gehen kann das mir die 770,00 € bleiben ?

    Danke und MfG
    Andy

  99. RA Thomas von der Wehl

    @ andy

    in den SB sind auch übliche Wohnkosten einkalkuliert, die bei Ihnen u.U. geringer anzusetzen sind. Daher könnte der SB gesenkt werden. Sicher ist das aber nicht. Lassen Sie einen RA Ihre Möglichkeiten prüfen.

  100. Andy

    Könnte ich die sogenannte PKK-Hilfe in Anspruch nehmen ? Was meinen Sie mit den üblichen Wohnkosten ?

  101. Andy

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    der Termin beim Jugendamt war sehr aufschlussreich. Der Unterhalt wird ab 01.04.2008 möglicherweise freigestellt.
    Die Kindsmutter wird dann bis auf weiteres Unterhaltsvorschuss in Höhe von 165,00 € erhalten. Aufgrund meiner finanziellen Situation wurde auch kein neuer Titel beurkundet, angestrebt wird nun das private Insolvenzverfahren.
    Das Jugendamt teilte mit, dass bei einer eheänlichen Lebensgemeinschaft eine kürzung von 20 prozent für angemessen ist.
    Bei einer Entscheidung wird auch dabei unterschieden, ob es sich um den minimal oder maximal Selbstbehalt handelt.
    Bei einer Änderung des Einkommens wird sofort eine Neuberechnung statfinden.

    MfG
    Andy

  102. RA Thomas von der Wehl

    @ andy

    Sie meinen PKH ProzeßKostenHilfe. Das bekommen Sie im Prozessfall, wenn Ihre Rechtsverteidigung nicht aussichtslos ist.

    Ich werde in den nächsten Tagen einen neuen Text im Blog zum Selbstbehalt veröffentlichen. Schauen Sie mal nach.

  103. Andy

    Ja, werde ich gerne machen…bis dahin alles Gute und vielen Dank für ihre bisherige Unterstützung!

  104. MUK

    Sehr geehrter Herr von der Wehl, warum beantworten Sie meine Frage nicht?

  105. RA Thomas von der Wehl

    @ muk

    weil ich manchmal einfach keine Zeit habe und Geld verdienen muß!!!

    Wenn das Haus unbelastet ist, wird der Mietwert als fiktives Einkommen (siehe Wohnwertvorteil) zu Ihrem NettoEK hinzugerechnet. Dann kommt der Unterhalt ca. hin.

    Die Fahrtkosten können Sie absetzen.

    Lassen Sie alles konkret bei einem RA berechnen.

  106. André M.

    Hallo Herr von der Wehl,

    folgende Situation:
    Mögliche Scheidung, 4 Kinder (2,2,4,7)+Ehefrau ohne Einkommen
    Zur Zeit wohne ich in Kiel, ab Sommer geplanter Arbeitsplatzumzug nach Düsseldorf
    Wie kann ich dann noch meine Kinder besuchen, bei einem Selbstbehalt von 900 EUR?
    Oder wie wird mein Firmenwagen (Steuervorteil 300.-) in die ganze bereinigte Nettolohnrechnung eingebracht? Müßte ich theoretisch die 300 von den 900 abziehen?

  107. RA Thomas von der Wehl

    @ andre m.

    das Umgangsrecht bei großer Entfernung ist natürlich zunächst ein praktisches Problem, also wie soll es organisiert werden. Grundsätzlich muß sich der Umgangsberechtigte darum kümmern und zu seinen Kindern reisen.

    Finanziell wird bei engen Verhältnissen – und bei 4 Kindern wird es immer eng – über eine maßvolle Erhöhung des Selbstbehaltes oder eine Minderung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens nachgedacht, wenn nach Berechnung des Kindesunterhaltes nur der Selbstbehalt verbleibt. Daraus sind Umgangskosten nicht zu bestreiten.

    Steuerlich werden Umgangskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt.

    Der verm̦genswerte Vorteil privatgenutzter Firmenwagen wird idR mit 150 Р300,00 EUR angesetzt und erh̦ht das Nettoeinkommen.

    Der Betrag wird nicht vom SB abgesetzt.

    Wenn der Arbeitgeber auch die Benzinkosten übernimmt, entfällt idR. der Ansatz pauschaler berufsbedingter Aufwendungen, die unser OLG Schleswig aber ohnehin nicht ansetzt.

  108. Andre M.

    Hallo Herr von der Wehl,

    das klingt leider etwas zu kompliziert für mich. Kann ich nun mein kleines Auto behalten, d.h. meine Kinder weiterhin besuchen und habe zusätzlich meine 900 EUR SB???

  109. RA Thomas von der Wehl

    @ andre m.

    das Auto als Firmenwagen können Sie natürlich behalten, aber Ihr NettoEK wird fiktiv um ca. 300,00 EUR erhöht, was zu mehr Unterhalt führen kann und so kann durch die Hintertür der SB sinken.

    Ob im Gegenzug der SB wegen hoher Umgangskosten erhöht werden kann und Sie wieder bei 900,00 landen ist möglich, aber derzeit für mich nicht sicher zu beurteilen.

  110. Andre M.

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich werde noch verrückt mit diesem großen und kleinen SB. Nun habe ich gehört, dass ich Anspruch auf einen großen SB habe, weil: Nettoeinkommen ca. 1.800 EUR Kinderunterhalt ca. 900 EUR, Land Schleswig Holstein
    Wie ist Ihre Meinung?

  111. Marco Z.

    Eine Frage hinsichtlich meiner Höhereinstufung in Anlehnung an die D-Dorf Tabelle seit Beginn diesen Jahres.Bisher wurde ich nur jeweils 1 Stufe höher eingestuft.Ab jetzt soll ich 2 Stufen höher eingestuft werden,da ich nach wie vor nur für ein Kind zahle (10 Jahre alt)und keine weiteren Unterhaltsverpflichtungen habe.Mein durchschnittl. Monatsnettoeinkommen beträgt ca. 2.200 €.Ist hier eine Höherstufung um 2 Stufen gerechtfertigt?
    Vielen Dank vorab für Ihre baldige Antwort.

  112. Elmar W

    Frage
    Habe 6 Kinder im Alter von 19(Schule bzw Studium) 16,12,8,8, 6
    verdiene 2050 netto fahre ca.30 Kilometer zur
    Arbeit und tilge 200 Euro Kredit aus gemeinsammen Tagen. Lohnsteuerkl.1 mit 3,0
    Kinder
    wieviel Unterhalt muß ich bezahlen?
    bitte um Antwort

  113. Steffen

    Tagchen erstmal!!!!!!!!!

    Möchte demnächst heiraten.
    Habe aus erster Ehe 3 Kids die bei der Mutter leben. Die ich aber alle 14 Tage habe. Meine Zukünftige wird dann 1600 Euro (Netto) verdienen. Mein Gehalt liegt bei 780 Euro (Netto). Wird der Verdienst meiner zukünftigen Frau beim Unterhalt mitberechnet?

  114. RA Thomas von der Wehl

    @ steffen

    lesen Sie bitte hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/03/18/herabsetzung-selbstbehalt-bei-neuem-ehegatten/

  115. lutz

    Hallo!
    Habe 3 kinder ein netto Einkommen von 1600 €.
    Mein anderes kind wird jetzt am 30.03.18 Jahre,muß ich denn da noch was zahlen??????Habe mich bis jetzt mit der mutter des kindes auf einen Betrag von 108€ geinigt.

  116. Sandra

    Hallo
    Lebe mit mein Partner zusammen und sind nicht verheiratet. Er hat aus erster Ehe 2 Kinder und mit mir ein Kind 4 Monate. Frage kann die Ex an mein Geld er verdient 11100 Netto und ich bekomme 700 Elterngeld

  117. Steffen

    Danke für die Auskunft.
    Hatte vergessen zu erwähnen,das meine Exfrau auch wieder verheiratet ist.Und der Ehepartner rund 2000 Euro Netto verdient.
    Aber bei meinem Glück wird dieses bestimmt nicht mit einbezogen,oder????

  118. RA Thomas von der Wehl

    @ steffen

    stimmt leider

  119. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    lesen Sie den Link in Kommentar 114

  120. RA Thomas von der Wehl

    @ lutz

    kommt drauf an, was das Kind macht. Suchen Sie hier im Blog nach „Volljährigenunterhalt“

  121. Marco Z.

    …können Sie dazu noch etwas sagen??

  122. RA Thomas von der Wehl

    @ marco z.

    ich würde an Ihrer Stelle nur die Höherstufung um eine Gehaltsgruppe akzeptieren und ansonsten die Klage aufnehmen. Dies um so mehr, als die DDT jetzt weniger Gehaltsstufen hat.

  123. Marco Z.

    Danke für die Info!!

  124. Mary

    Hallo, mein Freund(bekommt das gesamte Kindergeld) zahlt 339,- für die Tochter(6) und 60,- für die Frau (arbeitet halbtags; schon vor der Trennung). Nun soll das Kind wenn es im Sommer in die Schule kommt gegen seinen Willen auf eine Ganztagsschule gehen, aber nicht damit die Frau wieder voll arbeiten gehen kann, nein, sie braucht auch Zeit für sich.. Die Schule kostet ca. 70.-/Monat. Muss mein Freund nun 50% der Schulkosten UND noch weiter für die Frau zahlen? Oder fällt dann das „Betreuungssgeld“ für die Frau weg, da das Kind ja den ganzen Tag betreut wird?
    Was würde passieren wenn die Frau plötzlich gar nicht mehr arbeiten gehen will, müsste er dann für sie auch voll zahlen??

    Ausserdem ist sein Gehalt seit der Scheidung(2005) um 8000,-/Jahr gesunken. Würden Sie raten alles neu berechnen zu lassen? Müsste man das vor Gericht machen oder reicht ein Anwalt?

    Danke im Voraus für eine Antwort

  125. RA Thomas von der Wehl

    @ mary

    Sie geben die Antwort schon selbst: Der Unterhalt ist von einem Anwalt neu zu beurteilen und zu berechnen. Ob das Gericht notwendig wird, wird sich ergeben.

  126. Mary

    Danke für die Antwort, aber wie sieht es jetzt speziell wegen dem Schulgeld und dem „Betreuungsgeld“ aus? Wäre nett, wenn Sie mir dazu noch etwas sagen könnte. Vielen Dank. MfG

  127. Silvia

    Hallo, ich habe mich von meinem Mann getrennt und lebe jetzt bei meinem neuen Freund. Mein Mann ist mit unserer Tochter, 18 Jahre, in unserer Eigentumswohnung geblieben. Unsere Tochter macht eine schulische Ausbildung. Ich verdiene im Monat zwischen 800 – 900 €, da ich nach geleisteten Stunden bezahlt werde. Mein Mann bekommt im Monat 805€ Rente. Jetzt sagte mein Mann, ich sollte Unterhalt für Ihn und unsere Tochter zahlen, da ich ja nicht mehr zu Hause lebe. Meine Frage ist nun, muß ich für meinen Mann auch Unterhalt zahlen und wenn ich das mit dem Selbstbehalt lese, bekommt mein Kind, neben dem Kindergeld, auch Unterhalt? (der Selbstbehalt liegt bei 900€?)
    Vielen Dank schon im voraus für die Antwort.
    MfG

  128. Gerald

    Hallo, wie wird der Kindesunterhalt für das Kind aus 1. Ehe berechnet, wenn der Vater in neuer Ehe lebt und Elterngeld für das Kind aus dieser 2. Ehe bezieht? Und beim Ehegattenunterhalt? Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

  129. Nadja

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    können Sie mir einen gute RA im Raum Bochum und Umgebung empfehlen?

    MfG Nadja

  130. Nadja

    Hallo nochmal, vielleicht können Sie mir ja auch eine Auskunft geben, ich schildere kurz meine momentane Situation:

    Ich bin mit meinem Freund zusammen, er hat 2 Kinder, eines aus einer damaligen Beziehung, 8 Jahre alt und ein zweits aus einer Ehe, die nächsten Monat geschieden wird, 5 Jahre alt.

    Nun bekommen wir ein gemeinsames Kind. Meine Fragen sind, wie hoch ist sein Selbstbehalt, wir wohnen zusammen, beide voll berufstätig.

    Wie wird unser gemeinsames Kind berechnet?

    Ich habe schon gelesen, viele Recherchen im Internet, dass ich wieder arbeiten muss, damit der KU gesichert ist.
    Allerdings sind die Kinderbetreuungskosten sehr hoch und ehrlich gesagt, ich würde gern länger als ein Jahr bei meinem Kind sein.

    Nun ja, es ist wie es ist, leider, natürlich wollen wir den KU zahlen, keine Frage, wollte nur erfahren, ob unser gemeinsames Kind berücksichtigt wird und ob ich es wirklich nach einem Jahr in Betreuung geben muss, um den Unterhalt bezahlen zu können, der den Kindern rechtmässig zusteht.

    Ich gehe davon aus, dass die Kindsmütter an sich keine Ansprüche stellen können, habe ich jedenfalls so verstanden… Die Ehe dauerte 3 Jahre und sie geht Teilzeit arbeiten.

    Der KU wird so gezahlt, wie er sein soll.

    Nun habe ich allmählich etwas Angst um unsere Zukunft, wie wird es aussehen?
    Mein Freund verdient ca. 1550 Euro netto und zahlt ca. 500 Euro KU.

    Wäre es ratsam, den Bund der Ehe einzugehen? Ich war schon bei einem Anwalt, der hat mir gesagt, dass wir vorher einen Ehevertrag ausmachen müssen, generell aber besser gestellt wären, weil eine richtige Familie doch besser da steht. Stimmt das?
    Wie verhält es sich, wenn ich mein Kind selber betreuen möchte, zumindest bis es im Kiga ist?
    Erhöht sich denn sein SB, wenn unser Kind da ist? An wen oder an welche Stelle könnte ich mich noch wenden?
    Habe u.a im Internet viel gelesen… Bim mittlerweile sehr verunsichert und sorge mich sehr. Vielleicht können Sie mir einen Rat geben, bin froh, diese Seite gefunden zu haben…
    Ganz liebe Grüße!!!

  131. Anja

    Mein Mann ist Selbsständig und verdient aud Steuerklasse 1 mit 1 Kind ca.3500 . Wir haben ein Haus Kredit zu laufen , im Haus wohnt eralleine. Ich mit den Zwillingen in einer Wohnung . Ich arbeite 25 Stunden die Woche und habe 1200 Netto. Er zahlt für mich nichts und für die Zwillinge je 175 € . Er zieht noch Bafög abzahlung und co ab vom Gehalt . Er ist Angestellter Gesellschafter in seiner eigenen GmbH. Sein Leasingwagen kostet 980 im Monat , aber es ist kein Geld für mich da.
    Ich bezahle mit meinen 1200+308 Kindergeld +350 Kindesunterhalt alles alleine Miete , Strom, Kita Benzin ( ohne komme ich nicht zur Arbeit ) Essen …. Und wenn die Kinder Krank sind bekomme ich pro Woche die ich zu hause bleiben muß 50€ weniger Gehalt, da ich 200 € Steuerfreien Kitazuschlag habe im Gehalt die Kasse aber nur den Grundlohn zahlt bei Kinderkrank Tagen. Ist es nicht etwas wenig Unterhalt ? Und kann ich Geld für meinen Lohnausfall verlangen wenn unsere Kinder krank sind ?
    Danke

  132. RA Thomas von der Wehl

    @ nadja

    schauen Sie bitte hier

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/scheidungsanwalt_jrgen_widder-5752.html

  133. Nadja

    Vielen Dank für die prompte Antwort!!! :o)

  134. Michel

    Hallo,

    Eine Frage hinsichtlich des BKB: Ich bin 2 Kindern aus erster Ehe ggü. unterhaltspflichtig. Mit meiner zweiten Frau habe ich ein weiteres gemeinsames Kind. Wird dieses Kind ebenfalls als unterhaltsberechtigt angesehen und in die Berechnung des BKB mit einbezogen?
    So wie ich das ganze bisher verstehe, würde das für mich bedeuten:
    bereinigtes NettoEK
    minus 3 mal Zahlbetrag für die Kinder
    ergibt in meinem Fall eine Unterschreitung des BKB und somit eine Herabstufung in Gruppe 2 der D’dorfer Tabelle.
    Sehe ich das so richtig?

    Vielen Dank im Voraus

  135. RA Thomas von der Wehl

    @ michel

    wenn die Zahlen das so ergeben, sehen Sie das richtig.

  136. Kerstin

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    auch ich habe eine Frage zum Bedarfskontrollbetrag. Aktueller Fall stellt sich folgendermaßen dar:

    KV hat derzeit ein monatliches Netto-EK von 1.768,75. Darin enthalten sind mtl Tantieme, Fahrgeld, VL-AG-Anteil. Nach Abzug von pauschal 5 % berufsbed. Aufwendungen verbleibt ein bereinigtes Netto-Einkommen von 1680,31 €..

    Habe die Unterhaltsangelegenheiten an das zuständige JA abgegeben und staune nun über deren Entscheidung.

    Trotz Fahrgeld, welche dem KV durch den AG zukommen (120,00 €) werden noch 5 % berufsbedingte Aufwendungen akzeptiert?

    Desweiteren habe ich ein Problem mit der Höherstufung, denn das hiesige JA verweist auf die Tatsache, dass man grundsätzlich immer mit den in der Tabelle stehenden Beträgen rechnet. In meinem Falle eben nicht 2 x 278,00 € (der KV ist nur zwei unterhaltsberechtigten Personen unterhaltsverpflichtet, daher dachte ich an Höherstufung), sonder rechnet das JA mit 2 x 355,00 € Diese 710,00 € werden dann beim hiesigen JA von den 1680,00 € in Abzug gebracht. Somit wird der Bedarfskontrollbetrag natürlich unterschritten. Ist dies denn wirklich rechtens?

    Ich bin total verwirrt, denn nach meiner Berechnung hätte das halt ganz simpe und anders ausgesehen.

    Nämlich, dass der KV eine Stufe höher gestuft werden kann, da ihm nach Abzug des Zahlbetrages von dann 556,00 € für zwei Kinder (6 – 11 Jahre) noch 1124,00 € verbleiben.

    Sehe ich das falsch und habe ich eine rechtliche Grundlage, beim JA auf eine korrekte Berechnung zu hoffen?

    Habe vorher alles schon einmal bei einer Anwältin versucht zu klären, aber die hat nur Geld genommen, Streitwert = 100,00 € für NICHTS-TUN!!! Wirklich sehr bitter und ärgerlich…

    Können Sie mir helfen und evtl. die Quelle mitteilen, wo ich dies nachlesen könnte?

    Vielen Dank im voraus

    Kerstin

  137. RA Thomas von der Wehl

    @ kerstin

    es geht hier um eine konkrete Unterhaltsberechnung, die ich nicht vornehmen kann.

    Zu der Frage, ob der Zahlbetrag (nach Abzug 1/2 Kindergeld) oder der Tabellenbetrag abgesetzt werden, gibt es unterschiedliche Auffassungen. Das JA will hier den Tabellenbetrag absetzen, was die derzeitige Mindermeinung ist.

    Wenden Sie sich an einen FA für Familienrecht.

  138. Kerstin

    Lieber Herr RA von der Wehl,

    ich erwähnte schon, dass mich diese Aktion (leider ohne brauchbares Ergebnis) schon einmal 100,00 Euro gekostet hat. Ich gehe diese WEge nicht, weil ich zu viel Geld habe, sondern weil ich sehen muss, dass ich es zusammenhalte…

    Was soll ich denn tun? Außerdem gibt es hier im Umkreis wohl keinen wirklich guten FA.

    Trotz dessen vielen Dank erstmal und vielleicht doch noch einen guten Rat für mich hinsichtlich der Rechtssprechung…???

    Liebe Grüße

    Kerstin

  139. RA Thomas von der Wehl

    @ kerstin

    besorgen Sie sich im Net die Leitlinien Ihres OLG. Dort steht viel drin.

  140. Kerstin

    Herr RA von der Wehl,

    Leider findet sich aber in den entsprechenden Leitlinien des OLG Celle nichts definitives hinsichtlich der korrekten Anrechnung des Kindergeldes, sprich, ob Tabellenbeträge oder Zahlbeträge zugrunde gelegt werden. Alles recht schwammig und undurchsichtig.

    Falls Sie noch etwas ausfindig machen könnten, wäre ich Ihnen sehr verbunden!

    Danke und liebe Grüße

    Kerstin

  141. RA Thomas von der Wehl

    @ kerstin

    ich vertrete zwar die Meinung (entgegen der derzeit herrschenden Meinung) dass der Tabellenbetrag abzuziehen ist, aber das OLG Celle ist (in Ihrem Sinne) noch anderer Auffassung, vgl. Ziff. 15.2:

    „Leistet ein Ehegatte auch Unterhalt für ein unterhaltsberechtigtes Kind, wird sein Einkommen
    vor Ermittlung des Erwerbstätigenbonus um diesen Unterhalt (Zahlbetrag) bereinigt.“

  142. Kerstin

    ‚Hier ist doch aber nicht die Rede von Ehegattenunterhalt. Der KV zahlt schon immer nur für seine Kinder.

    Es geht hier nicht um mich…

    Noch einen Tipp?

  143. RA Thomas von der Wehl

    @ kerstin

    egal, entscheidend ist, dass das OLG Celle den Zahlbetrag und nicht den Tabellenbetrag absetzt.

  144. Gerald

    Lieber Herr RA von der Wehl,

    ist das Elterngeld für ein Kind aus 2. Ehe bei der Kindes- und Ehegattenunterhaltsberechnung für die 1. Ehe eigentlich zu berücksichtigen. Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

  145. Burak

    hallo ich habe da mal ne frage ich bin 23 und habe 2 kinder die bei der mutter leben!!! ich und die mutter meiner kinder sind zwar zusammen aber ich lebe bei meinen eltern weil wir uns recht nicht getraut haben zusammen zu ziehen wir wissen nicht was uns dann zu steht uns was nicht!!!! seit 29.11.07 beziehe ich algI knapp 940€ und jetzt habe ich einen schreiben bekommen das ich wegen der verletzung des unterhaltspflicht (§ 48 Erstes Buch Sozialgesetzbuch- SGB I monatlich 400 €uro weniger bekomme ist das recht so????
    mfg

  146. RA Thomas von der Wehl

    @ burak

    kann ich nicht beantworten. Der Sachverhalt im Hintergrund dürfte sehr komplex sein.

  147. Tom

    Guten Tag
    Ich werde mich von meiner frau trennen und ausziehen ich verdiene ca. 1600 euro und habe für 2 kinder unterhalt zu leisten die kinder sind 10 und 13 jahre alt, meine frau verdient ca. 800 euro plus kindergeld für 4 kinder (2 grosse kinder aus ihrer 1. ehe beide erwachsen) ist es richtig das mir 900 euro bleiben als selbstbehalt oder mehr oder weniger. desweiteren haben wir ein haus das noch nicht abgezahlt ist wie verhällt es sich damit?? meine frau wird drin wohnen bleiben bin ich dann noch für kosten was das haus verursacht mitverantwortlich??
    gruss tom

  148. sylvia

    Hallo,
    habe gerade diese Seite im Netz gefunden.
    Ich bin von meinem Mann getrennt.
    Er hat 2 unserer gemeinsamen Kinder und ich eins.
    Wie ist das mit dem Selbstbehalt. Kommen zu den 900€ noch etwas hinzu für meinen Sohn(13), der bei mir lebt?
    mfg

  149. RA Thomas von der Wehl

    @ sylvia

    nein, nur durch die Betreuung von Kindern ändert sich der Selbstbehalt nicht.

  150. sylvia

    also steht mir und meinem Sohn auch nur 900€ zusammen zu? Wenn mein Mann 2 unserer Kinder hat und ich eins, dann muss ich doch nur für ein Kind zahlen, oder?

  151. RA Thomas von der Wehl

    @ sylvia

    nein, korrekt muss es so sein, dass Sie für 2 Kinder zahlen und er für 1 Kind.

  152. sylvia

    danke.
    ich habe da nochmal eine Frage.
    Wie schon erwähnt habe ich 3Kinder.
    2 leben bei meinem Mann einer bei mir.
    mein ex hat leider das aufenthaltsbestimmungsrecht für alle 3 kinder nach viel hin und her vom oberlandesgericht zugesprochen bekommen, bei der verhandlung war leider kein anwalt anwesend.
    mein anwalt sagte mir, das man das urteil nicht mehr anfechten kann, weil es die letzte Instanz ist.
    stimmt das? habe ich keine cahnce mehr das mein kleiner sohn, jetzt 6 Jahre zu mir kommen kann? der mittlere fast 13 Jahre lebt bei mir, weil er zu seinem vater sagte, papa, wenn du mich wirklich liebst, lässt du mich bei mama.
    mir feht der kleine total, sehe ihn auch kaum, darf nur einmal in der woche 10 minuten telefonieren. Gibt es doch eine Möglichkeit, das ich den kleinen bekomme, ich weiss das er mich genauso vermisst, wie ich ihn. Aber er darf mich noch nicht mal besuchen, mein ex manipuliert ihn Kann es aber nicht beweisen.
    mfg

  153. katrin

    hallo–
    ich hab da mal eine frage. mein freund lebt von seiner frau getrennt-er hat zwei kinder 11 & 13.bei einem selbstbehalt von 900€ kann er nicht den vollen unterhalt bezahlen.muss nun ich als neue freundin, wenn wir zusammen ziehen mit für den unterhalt seiner kinder sorgen?!

  154. katrin

    die kinder leben bei ihr.

  155. Sylli

    @ Sylvia

    Auch wenn der Ex das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden
    Kinder hat,muß er Ihnen den Umgang mit den
    Kindern regelmäßig gewähren! Er kann Ihnen nicht
    Ihre leiblichen Kinder völlig entziehen,das dient ja
    wohl auch kaum dem Kindeswohl!Fordern Sie ihn
    auf,eine entsprechende Umgangsregelung mit
    Ihnen zu vereinbaren.Reagiert er nicht,veranlassen
    Sie dies über einen Anwalt.Sie bekommen Recht!
    Und die Kosten muß der Ex tragen.
    LG Sylli

  156. Sylli

    @ Katrin

    Nicht direkt,aber der Selbstbehalt Ihres Freundes
    kann herabgesetzt werden,z.B. durch Mietersparnis.
    Mir ging es ähnlich,als mein Freund damals ein
    „Mangelfall“ war,weil wir zusammen leben bzw.
    wirtschaften,wurde sein SB auf 700 € herabgesetzt.
    Nicht einfach für die neue Beziehung,aber der
    Mindestunterhalt für die Kinder hat Vorrang.
    LG Sylli

  157. RA Thomas von der Wehl

    @ katrin

    lesen Sie bitte dies

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/03/18/herabsetzung-selbstbehalt-bei-neuem-ehegatten/

  158. Andrea

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Mann hat 2 Kinder aus einer anderen Beziehung und zahlt hierfür 490,00 € Unterhalt. Er verdient so ca. 1500,00 € netto. Seine Ex drängt darauf das er beim Jugendamt diesen
    Unterhalt beurkundet. Was soll das bewirken? Muß er dann immer den Unterhalt zahlen, auch wenn er selbst mal in Not ist? Im nächsten Monat bekommen wir ein gemeinsames Kind, muß sich dann nicht eh der Unterhalt ändern?

    Eine Frau vom Jugendamt meinte zu mir, das das seine EX wohl mitbekommen hat, dass ich schwanger bin und sich deshalb schnell vorher den Unterahlt beurkunden lassen will. Ich wäre so froh über eine Anwort.

    Liebe Grüße von Andrea.

  159. RA Thomas von der Wehl

    @ andrea

    im Grundsatz hat die Mutter Anspruch auf einen Unterhaltstitel, der kostenfrei beim Jugendamt errichtet werden kann.

    Aber keine Angst. Jeder Titel ist bei Veränderung der persönlichen (neues Kind) oder finanziellen (weniger Verdienst) Lage abänderbar. Jederzeit und sofort.
    Somit würden die Jugendamtsurkunden für die 2 Kinder abänderbar sein, wenn das 3. Kind geboren wird.

  160. Andrea

    Vielen lieben Dank! Noch eine kurze Frage habe ich! Die Frau vom Jugendamt sagte mir, dass sich der Unterhalt den mein Mann für die 2 Kinder zahlt, sich nicht durch unser gemeinsames Kind ändert, da mein Mann den Mindestunterhalt zahlt! Stimmt das?

    Liebe Grüße von andrea

  161. RA Thomas von der Wehl

    @ andrea

    es stimmt dann, wenn für alle 3 Kinder der Mindestunterhalt über dem Selbstbehalt von 900,00 EUR liegt.

  162. Andrea

    Das beruhigt mich doch sehr, denn die Frau vom Jugendamt sagte ganz klar; den Mindestunterhalt hat mein Mann zu entrichten, trotz des gemeinsamen Kindes im Juni. Er müßte sonst einen Zweitjob annehmen, um den Unterhalt weiter aufbringen zu können. Daraufhin sagte ich, das dieses nicht in Frage kommt, da er eh schon im 3 Schichtsystem arbeitet.

    Liebe Grüße

  163. toti

    Kann ich zuviel gezahltes Unterhaltsgeld zurückfordern? Wenn ja, wieviel Jahre rückwirkend?

  164. RA Thomas von der Wehl

    @ toti

    theoretisch u.U. ja, aber praktisch kommt idR. der Entreicherungseinwand, der meist auch zieht. Fragen Sie im konkreten Fall einen Fachanwalt.

  165. Holger

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    Ich habe ein Problem, was sind berücksichtigungsfähige Schulden bei der Kindesunterhalsberechnung ?
    Hier ein paar Daten.
    meine Ex Verdient 4000 € (Gewinn aus Vermietung) ich 2100 € Gehalt,
    Sie hat die Kinder 8 Und 10 Jahre
    Wir haben ein Haus das mit monatlich 2200 € Ratenkrediten belastet ist.Sie wohnt weiter in dem Haus, will an mich keine Miete zahlen obwohl ich die Hälfte der Kosten übernehme.
    175 Qm. Miete 1800 € durch 2 macht 900 €.
    Sind die Kredite von 1100 € abzugsf. bei der Unterhaltsberchnung ? Muß meine Ex Miete zahlen obwohl Sie die Hälfte also 1100 € an die Bank mit abzahlt ? Wie hoch wäre der Kindesunterhalt ?
    Sie hat sich einen Anwalt genommen und behauptet das die Schuledn nicht abzugsfähig sind und will keine Miete Zahlen, ist das Gerecht ?

    Viele Grüße und vielen Dank für eine Antwort

    Holger

  166. Sandra

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Mann und ich haben letztes Jahr ein Haus gebaut. Ich wohne mittlerweile allein mit meinen zwei Kindern (6 und 3) im Haus. Wir sind seit April im Trennungsjahr. Das Haus ist ein Zuhaus und gehört eigentlich meinen Großeltern, da das Haus zum Haupthaus gehört. Es wurde noch nicht übergeben. Er zahlt monatlich einen Unterhalt von 900€ für mich und für die Kinder. Ich arbeite auf 400€ Basis, 12 Stunden die Woche. Jetzt habe ich folgendes Problem: Das Geld reicht kaum aus, da die monatlichen Raten 800 € betragen und die sonstigen Ausgaben für das Haus auch noch zu bezahlen sind (Strom, Wasser, Kanal etc.). Darf ich einen zweiten 400€ Job annehmen oder wird mir dann geld abgezogen? Wenn ja, kann ich dann andere Hilfe in Anspruch nehmen?

    Lieben Gruß Sandra

  167. RA Thomas von der Wehl

    @ holger

    der Fall hat zu viele Details, als das ich hier antworten könnte. Nehmen Sie sich einen Anwalt. Vielleicht kann ich jemanden empfehlen. Wo leben Sie?

  168. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    ich bitte um Verständnis, aber um Ihre konkrete Situation zu beurteilen, fehlen Fakten. Sie sollte dies einem Anwalt Ihrer Wahl schildern.

    Vielleicht kann ich jemanden empfehlen. Wo leben Sie?

  169. c.oe.

    ich bekomme eine rente i.h.v. 1340 €. der gesamt unterhaltsanspruch für meine 2 kinder betragen lt. d´dorfer tabelle 533€. den bkb (bedarfskontrollbetrag) abgezogen bleiben mir 800 € zum leben über. ist das richtig so ???
    der eine ist 13, der andere 9 jahre jung.
    ich dachte, man hat einen mindestanspruch von 980 € …???

  170. RA Thomas von der Wehl

    @ c.oe.

    Sie haben als Rentner nur einen Selbstbehalt von 770,00 EUR. Damit müssen Sie den vollen Kindesunterhalt zahlen, wenn die Rente nicht durch andere Belastungen gekürzt werden müßte.

  171. c.oe.

    andere belsatungen wie ????
    ich habe noch offene darlehen bei bestimmten firmen und privatleuten….ausserdem wohne ich mit meinem sohn in einem haushalt. ich frareg mich, was mir über bleiben soll, wenn ich 380 euro miete und 50 eur strom bezahlen soll?? außerdem hab ich noch ein pkw…und sonstige fixkosten.,..da bleibt doch nichts über…gibt da keine möglichkeiten ??

  172. RA Thomas von der Wehl

    @ c.oe

    eine genaue Berechnung muß ein Fachanwalt vor Ort vornehmen.

    Ich habe die Zahlen nicht festgelegt……..

  173. c.oe.

    danke trotzdem….
    super hilfreiche homepage übrigens!

  174. Robert

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    bei mir bahnt sich ein ein Problem an auf welches ich mich über das WWW vorbereiten wollte, und so stieß ich auf Ihre sehr hilfreiche Seite.
    Meine Frau und ich haben uns im letzten Jahr getrennt (unverheiratet) – unser Kind ist nun 7 Jahre alt.
    Bisher zahlte ich freiwillig 200,-€ Unterhalt, jedoch möchte sie nun mehr haben.
    Bei meinem Gehalt von ca. 1500,-€, 35km (einfache Strecke) Entfernungskilometern zur Arbeit sowie einer Schuldenbelastung von 220,-€ aus der gemeinsamen Zeit komme ich auf einen Betrag NACH Abzug des Selbstbehalts (900,-€) auf einen Betrag von ca. 190,-€ den ich ihr zu zahlen hätte – wenn ich hier in diesem Blog alles richtig gelesen habe. Meine übrigen Fragen sind jedoch:
    1. Wir mein Behinderten-Freibetrag von 600,-€ jährlich mit in die Berechnung einbezogen?
    2. Spielt das deutlich höhere Gehalt (ca. 2200,-€) meiner Ex-Frau eine Rolle bei der Berechnung der Unterhaltszahlung?

    Lieben Gruß & Vielen Dank im Voraus

    Robert

  175. RA Thomas von der Wehl

    @ robert

    der Behindertenfreibetrag spielt beim Kindesunterhalt keine Rolle. Ebenso nicht das höhere EK der KMutter. Erst wenn diese „reich“ wäre, könnte man darüber nachdenken.

    Ich wäre immer vorsichtig mit Kindesunterhalt unter den Mindestsätzen. Sie haben eine gesteigerte Unterhaltspflicht und die Richter verlangen schon mal einen Zweitjob oder die Privatinsolvenz, um von den Schulden loszukommen.

    Prüfen Sie, ob Sie mit dem Angebot des Mindestunterhalt (279 minus 1/2 KiG = 202,00 EUR) nicht besser fahren.

  176. Sabine

    Guten Tag,

    mein Partner hat eine 11-jährige Tochter, für die er Unterhalt zahlt. Nun hat die Mutter durch das JA eine Neuberechnung vornehmen lassen. Das JA hat ihn von Gruppe 3 der Tabelle „unter Berücksichtigung des Bedarfskontrollbetrages“ in Gruppe 5 höhergestuft, er soll jetzt 120% des Mindestunterhalts zahlen. Ist eine derartige Höherstufung bei einem anzurechnenden Einkommen von monatlich 2.147,15€ gerechtfertigt, und wenn ja, wodurch? Kann er dagegen angehen?
    Zusatzfrage: er hat das Kind bei sich in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert, die Mutter ist privatversichert, liegt hier ein rechtlich bzw. unterhaltsmäßig zu berücksichtigender geldwerter Vorteil vor?

    Mit besten Grüßen

    Sabine

  177. Sabine

    Nachtrag:

    ich denke, ich habe die Antwort auf den ersten Teil bereits gefunden – laut Düsseldorfer Tabelle findet hier ein Bedarfskontrollbetrag von 1.300 € Berücksichtigung, das ist also wohl rechtens, zumal das das einzige Kind ist, für das er unterhaltspflichtig ist. Aber die Einstufung in die höhere Gruppe ist doch eine Kann-Bestimmung, oder sehe ich das falsch?

    Auch habe ich gelesen, dass im Unterhalt keine Krankenkassenbeiträge berücksichtigt werden. Den Vorteil, den die Mutter hier hat, finde ich aber dennoch beachtenswert – nicht, dass ich das nicht eigentlich gut finde, den Krankenkassen eben nicht so viel Geld in den Rachen zu schmeißen, aber die Mutter der Kleinen ist berufstätig und lebt mit einem gut verdienenden Mann zusammen, insofern ist diese Aktion von ihr für mich einfach nicht sauber. Zumal sie auch noch Umgang behindert – aber das ist eine ganz andere Baustelle….

    Mit besten Grüßen

    Sabine

  178. Sabine

    So, da ich ziemlich ungeduldig bin, habe ich einfach mal weiterrecherchiert und die Antwort auf den zweiten Teil meiner Frage, glaube ich, ebenfalls bereits gefunden. Es sieht ja wohl so aus, dass mein Freund, wenn seine Tochter privatversichert wäre, die Hälfte der Kosten hierfür zusätzlich zum Unterhalt auch noch zahlen müsste. Oder?? Mit anderen Worten: nix mit geldwertem Vorteil…

    Mit besten Grüßen

    Sabine

  179. RA Thomas von der Wehl

    @ sabine

    super!!!! alle richtigen Antworten auf die Fragen gefunden. Besser hätte ich es auch nicht beantworten können. Da bleibt mir nur, Ihnen ein entspanntes Wochenende zu wünschen.

  180. Matze

    Also ich blicke diese Düsseldorfer Tabelle nicht.
    Bin geschieden und hab mit meiner Ex-Frau eine 9-jährige Tochter. Mit meiner Ex-Freundin hab ich eine 4 jährige Tochter. Lebe mit meiner neuen Freundin und ihrem Sohn(12) zusammen.Sie hat kein eigenes Einkommen ausser Unterhalt und Kindergeld.
    Hab jetzt ne neue Berechnung für meine 4jährige Tochter bekommen. Demnach hab ich ein Nettoeinkommen von 2151,84 Euro. Ich soll nun 244 Euro an meine Ex-Freundin bezahlen. An meine Ex-Frau zahle ich noch 250 Euro.aber das wird sich auch ändern. Warum werde ich in die 4 Gruppe der Düsseldorfer Tabelle eingestuft??? Laut der Tabelle müßte es doch die 3 Gruppe sein bzw warum wird meine Freundin in der Berechnung nicht mit angerechnet. Muß ja schliesslich für Sie und ihren Sohn jetzt auch mit aufkommen.

  181. Sylli

    @Matze

    Ich gehe davon aus,dass die Beträge an die „Frauen“ Kindes-UH sind.
    Also der 9-jähr. Tochter stehen nach EK Stufe 3!
    278 € zu!
    Der 4-jähr.Tochter 230 € nach Stufe 3,evtl.sind Sie
    bei der Ex-Freundin in Stufe 4 geraten,weil sie nicht weiß,dass Sie noch ein Kind im 1. Rang haben,denn mit nur einem Kind gehts u.U. eine Stufe hoch.Aber für die 9-jähr. zahlen Sie keinen
    Mindest-UH,also 28 € mehr wären richtig.

    Ihre neue Freundin spielt bei den Berechnungen keine Rolle,sie ist für ihren Lebens-UH selbst ver-
    antwortlich ! Für den 12 jähr. Sohn steht nur der
    leibliche Vater in der Pflicht,nicht Sie!

    LG Sylli

  182. Matze

    na die vom jugendamt wissen schon bescheid das ich noch ne Tochter hab. Extra in den Fragebogen mit eingetragen. Deshalb begreif ich ja nicht warum die mich in Gruppe 4 eingestuft haben. Würde gerne wissen ob es richtig oder flsch ist und ob ich etwas dagegen machen kann.

  183. RA Thomas von der Wehl

    @ matze

    lassen Sie das Ganze von einem Anwalt prüfen. Mehr kann ich im Moment nicht raten.

    Die Jugendämter machen häufig Fehler in Unterhaltsberechnungen.

  184. Mike

    hallo, ich komme aus Sachsen und habe 2001 eine Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung (dynamisierter Unterhalt) unterschrieben. Zur Zeit zahle ich 228,-
    Jetzt vordert meine Ex die Summe von 245,- für 7 Jahre alten Sohn plus Nachzahlung ab 01/08.

    Ich habe ein bereinigtes Netto von 1140,-
    abzüglich Selbstbehalt bleiben 240,-. kann ich davon noch das halbe Kindergeld abziehen?

    Behällt die Urkunde ihre Gültigkeit? Muss eine neue Urkunde erstellt werden? wenn ja wer ist dazu berechtigt?

    mfG Mike

  185. RA Thomas von der Wehl

    @ mike

    240,00 EUR werden Sie zahlen müssen. Das ist der betrag über dem SB und davon wird das KiG nicht mehr abgezogen. Der Titel bleibt wirksam und kann bei Bedarf umgerechnet werden.

  186. Sylli

    @Mike

    Nach der neuen DDT seit Jan.08 sind die geforderten 245 € korrekt.Laut Tabelle 322 €,demnach ist das hälftige Kindergeld schon abge-
    zogen.Also Zahlbetrag bis 11 Lj = 245 €.
    Die Rückforderung bis Jan.08 ist ebenfalls korrekt,
    Sie hätten von sich aus da schon mehr zahlen
    müßen.
    Der Titel behält seine Gültigkeit.Mit Ihrem Netto
    haben Sie keine Chance am UH zu drehen,da es
    sich schon um Mindest-UH für das Kind handelt.
    Im Endeffekt geht es um 5 €/Monat.
    Ihre Ex ist im Recht,zahlen Sie das was sie fordert u.Sie sind auf der sicheren Seite,haben
    keine Klage oder gar Vollstreckung zu erwarten!
    LG Sylli

  187. diana

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe einen 18jährigen Sohn und bin diesem gegenüber nun auch barunterhaltspflichtig.
    Für die Berechnung des Unterhalts muss ich meinen Verdienst und auch Vermögen offenlegen. Und hier meine Frage: Wieviel Vermögen darf ich überhaupt besitzen? Gibt es auch hier einen Freibetrag?
    Ich habe kein Haus, Eigentumswohnung oder dergleichen, lediglich noch 10.500,– € auf dem Sparbuch und Tagesgeldkonto.
    Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar,
    Grüße
    Diana

  188. RA Thomas von der Wehl

    @ diana

    die Frage nach dem Vermögen hat nichts damit zu tun, wieviel Sie haben dürfen. Wir sind im Unterhaltsrecht (ein Freibetrag spielt hier keine Rolle) und nicht im Recht der staatlichen Transferleistungen. Sie dürfen so viel Vermögen haben, wie nur geht.

    Die Frage nach dem Vermögen bezieht sich in erster Linie darauf, welche zusätzlichen Einkünfte aus dem Vermögen zu erzielen sind, was Ihr Einkommen steigern würde und damit den Unterhalt steigern könnte.

    Beispiel: Sie verdienen 2.000 EUR netto und haben 100.000 EUR in bar geerbt, welches Sie zu 4 % verzinslich angelegt haben. Das sind 4.000 EUR Zinsen im Jahr = 333 EUR/Monat, womit Ihr unterhaltsrechtliches Einkommen 2.333,00 EUR beträgt.

    Wenn Sie allerdings nur Einkommen unter dem Selbstbehalt erzielen, also aus dem eigenen Einkommen keinen Unterhalt zahlen könnten, aber Vermögen haben, können Sie gezwungen werden das Vermögen zu Unterhaltszwecken einzusetzen. Die Grenze ( es gibt keine festen Freibeträge) ist da nur definiert als:

    – wenn durch die Vermögensverwertung der eigene Unterhalt gefährdet wir oder
    – die Vermögensverwertung mit einem wirtschaftlich vertretbaren Nachteil verbunden wäre.

  189. diana

    Sehr geehrter Herr Wehl,

    vielen Dank für Ihre rasche Hilfe!

    LG
    diana

  190. Matze

    So hab jetzt nochmal auf dem jugendamt nachgefragt. Meine Tochter aus der Ehe wurde mir anscheinend angerechnet. trotzdem haben die mich in die 4 Gruppe eingestuft.Es gibt mehrere Tabellen zur Berechnung..
    Soll jetzt einen neuen Unterhaltstitel Beurkunden.
    Sollten die Berechnungen falsch sein kann ich dann die Urkunde wieder anfechten?????

  191. RA Thomas von der Wehl

    @ matze

    es gibt nicht mehrere Tabellen. Nur die DDT ist maßgeblich.

    Die DDT geht von 3 Unterhaltsverpflichtungen aus. Sie haben unstreitig 2 (für die beiden Kinder) und ggfls. eine dritte (für die Lebensgefährtin). Dies bedingt aber, dass Sie über den 3-Jahreszeitraum des § 1615 l BGB weiterhin Unterhalt an die Lebensgefährtin schulden.

    Das kann ich nicht prüfen. Wenn insoweit keine Unterhaltsverpflichtung mehr, kann (muß aber nicht zwangsläufig) in Stufe 4 hochgestuft werden.

    Ich würde den geänderten Titel nicht beurkunden.

  192. Matze

    Also wäre es wohl das beste wenn ich zu einem Anwalt gehe.
    Mit meiner Freundin lebe ich erst seit einen halben Jahr zusammen.
    Kann das Jugendamt mich zwingen die Urkunde zu unterschreiben bzw was geschied wenn ich sie nicht beurkunde??

  193. Sabine

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre Antwort – ein gar so entspanntes Wochenende war es denn doch nicht. Nun ja. Ich habe eine weitere Frage bezüglich der Höherstufung um 2 Gruppen. Ich gehe davon aus, dass auch Sie bestätigt haben, dass dies eine Kann-Bestimmung ist. Die Einstufung ist durch eine Beistandschaft erfolgt, mein Freund soll nun im Jugendamt zwecks Beurkundung vorsprechen. Ist es sinnvoll, die Begründung für die Einstufung zu erbeten? Immerhin KANN ja auch lediglich eine Gruppe höhergestuft werden.

    Besten Dank im Voraus!

  194. RA Thomas von der Wehl

    @ sabine

    es gibt zwar keinen Zwang für eine Höherstufung, aber wenn die Gegenseite es fordert, gibt es auch nur ganz wenige Argumente dagegen. Z.B. wenn man mit dem Einkommen gerade am Beginn einer Gehaltsgruppe ist (Beispiel: die Gruppe 2701 – 3100 und das Einkommen liegt 2.702) Da würde ich mich gegen eine Höherstufung um 2 Gruppen wehren.

  195. RA Thomas von der Wehl

    @ matze

    zwingen kann man Sie nicht. Notfalls werden Sie verklagt und verlieren. Das Risiko muß man auch wirtschaftlich einschätzen.

  196. Andrea

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Mann verdient 712 Euro netto und wohnt bei seiner neuen Freundin im Haus (mietfrei). Bedeudet das, dass ich rein GAR NICHTS von meinem Mann an Unterhalt für unsere beiden Kinder (2 und 5 Jahre) bekomme? Wovon sollen meine Kinder leben, da sein Gehalt bis dato ja in den Haushalt eingeflossen ist (bin selbst arbeitssuchend)?

    Danke im Voraus
    Andrea

  197. RA Thomas von der Wehl

    @ andrea

    Ihr Mann hat eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit wegen der minderjährigen Kinder. Er wird sich mit den 712,00 EUR Verdienst nicht zufrieden geben können. Es gibt die Rechtsprechung zur Herabsetzung des Selbstbehaltes, lesen Sie auch dies in meinem Blog

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/03/07/minderung-des-selbstbehaltes-quelle-arge-famr-im-dav/

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/03/18/herabsetzung-selbstbehalt-bei-neuem-ehegatten/

    die aber nicht wirklich hilft.

    Mein Tipp: zum Fachanwalt und Klage auf Zahlung des Mindestunterhaltes (jeweils 202 EUR/Kind) einreichen.

  198. Detlef

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bezahle Unterhalt für 2 Kinder.Nun habe ich Post von der ARGE bekommen ,ich hätte von 2005 – 2007 zu wenig Unterhalt bezahlt und den fordern sie jetzt. Ich habe aber immer den Unterhalt bezahlt der laut D. Tabelle richtig wäre. Die ARGE hat sich dann bereit erklärt ,anhand meiner Abrechnungen ,das nochmal zu prüfen. Bei den Berechnungen haben sie aber dann den Selbstbehalt von 900 Euro zu Grunde gelegt und nicht den Bedarfskontrollbetrag der in der 3. Gruppe bei 1000 Euro liegt. Logischerweise hab ich dann über 900 Euro und deswegen fordern die jetzt eine Nachzahlung. Ist das richtig das die einfach den Selbstbehalt nehmen?

  199. RA Thomas von der Wehl

    @ detlef

    lesen Sie bitte oben nochmals, was der Bedarfskontrollbetrag ist und was nicht. Gegenüber Kindern gilt der SB von 900,00 EUR.

    Der Bedarfskontrollbetrag ist kein Selbstbehalt für jeden Einkommensgruppe.

  200. Nadja

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    mein partner ist unterhaltspflichtig gegenüber 2 kindern, wir wohnen zusammen und bekommen bald ein gemeinsames kind.

    wie werde ich mit berücksichtigt?
    stimmt es, dass ich arbeiten muss, damit der unterhalt an die anderen kinder geleistet werden kann und somit mein kind nicht betreueun kann?

    wird unser gemeinsames kind ebenfalls mit berücksichtigt?

    stimmt es auch, dass ich den unterhalt alleine weiterzahlen muss, wenn mein partner verstirbt und wir verheiratet sind?

    Ist es sinnvoll zu heiraten?

    wäre dann ein ehevertrag sinnvoll?

    bitte um antwort, weiss nicht weiter, mache mir so viele sorgen!

    wie hoch ist der selbstbehalt bei uns? also mein partner, unser gemeinsames kind und ich?

    vielen lieben dank im voraus!

  201. RA Thomas von der Wehl

    @ nadja

    alle Kinder sind im 1. Rang, also auch das neue und deren Unterhaltsansprüche müssen zu befriedigen sein. Erst dann kommen die Frauen, wenn beide Kinder haben, im 2. Rang.

    Natürlich dürfen Sie Ihr Kind betreuen und müssen nicht für die anderen Kinder arbeiten.

    Ob es sinnvoll ist zu heiraten, müssen Sie sich selbst fragen. das kann ich nicht beantworten. Ein Ehevertrag schützt nicht vor Unterhaltsansprüchen Dritter.

  202. michael

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe folgende Frage:
    Da ich nun 18 Jahre alt bin, ist die Beistandschaft des Jugendamtes für mich nicht mehr gegeben.
    Um aber nun zu wissen, in welcher Höhe meine Eltern mir gegenüber nun unterhaltspflichtig sind, habe ich mich an das Jugendamt gewendet, mit der Bitte, mir dabei behilflich zu sein.
    Diese wiederum haben meiner Mutter, bei der ich auch lebe, einen Fragebogen zugeschickt, um deren Einkünfte einzuholen.
    Dies beinhaltete jedenfalls, dass meine Mutter die Einkommenssteuererklärungen der letzten 3 Jahre, die Steuererklärungen der Steuerberaterin etc. und die derzeitigen Einkünfte vorlegen musste.
    Es hat sich ergeben, dass meine Mutter über ein Nettoeinkommen von unter 900,– € pro Monat verfügt und lt. Jugendamt, demnach mir gegenüber nicht barunterhaltspflichtig ist.
    Lt. Urteil des Amtsgerichtes von 2006 verfügt mein Vater über ein durchschnittliches mtl. Nettoeinkommen i.H.v. 1.563,– €, wonach dieser mir monatlich 281,– € zahlen soll.
    (435,– € abzgl. Kindergeld i.H.v. 154,– € – dies entspricht einem mtl. Unterhalt i.H.v. 106,5 % der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle.)
    Dies habe ich nun schriftlich vom Jugendamt in Form der Amtshilfe erhalten und heute meinem Vater in Kopie übergeben.
    Dieser behauptet nun, dies wäre rechtens nicht ausreichend, meine Mutter müsste auch ihm ihre Einkünfte vorlegen (angeblich hat dies ihm bereits sein Rechtsanwalt mitgeteilt).
    Ist dies so?
    Andererseits hat mein Vater mir lediglich eine Lohnmitteilung vom März diesen Jahres in Kopie mitgegeben (1.700,– € netto). Muss nicht auch er, sein Gehalt der letzten 12 Monate vorlegen und die Einkommenssteuererklärung des letzten Jahres?
    Auch wohnt er derzeit mit seiner Lebensgefährtin in seinem Haus. Diese verfügt ebenfalls über ein Einkommen und beteiligt sich an den Lebenshaltungskosten. Wird dies nicht auch meinem Vater angerechnet?
    (Meine Mutter wurde jedenfalls danach gefragt).

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir hier weiterhelfen können. Gegebenenfalls auch einen Rat geben können, was ich weiter tun kann.
    Ich besuche auch noch eine allgemeinbildende Schule (Fachabitur) und habe keine weiteren Einkünfte, kann mir also keinen Rechtsanwalt leisten.

    Liebe Grüße
    Michael

  203. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    ich denke, Ihr Vater schuldet mindestens den Unterhalt aus dem Urteil 2006. Ihre Mutter ist nicht leistungsfähig, daher schuldet der Vater den vollen Unterhaltsbedarf minus KiGeld.

    Wenn Sie ein Urteil haben und er nicht zahlt, lassen Sie vollstrecken. Die Anwaltskosten muß er dann ebenfalls zahlen.

  204. Doro

    Hallo!

    Wie hoch ist denn nun der Selbstbehalt des Mannes liegt er bei 900 oder 1000 Euro?
    Ich lebe in Trennung und hab 2 Kinder mit meinen Exmann und wir gehen im Moment von 1000 Euro aus. Ist das korekkt oder sind es doch nur 900? Oder ist es von Fall zur Fall verschieden???

    Danke…

  205. Doro

    Ach so und noch ne Frage

    Was ist eigentlich bereinigtest Nettoeinkommen und was wird davon nun abgerechnet? Auch gemeinsame Schulden, Kindesunterhalt? Oder was sonst noch?

  206. Detlef

    ich habe es oben nochmals durchgelesen,aber leider immer noch nicht verstanden. Wenn von den Rechtsanwälten der Unterhalt nach der DT berechnet wird ,wird nach dem Bedarfskontrollbetrag gegangen. Wenn die Ansprüche aber auf die ARGE übergegangen sind ,weil meine Ex-Frau nicht arbeitet(obwohl sie es könnte ,die Kinder sind 17 und 19) dann geht es plötzlich nur noch nach dem Selbstbehalt? Der Bedarfskontrollbetrag ist doch dafür ,um eine gerechte Aufteilung der Unterhaltsansprüche zu gewährleisten. Wenn meine Ex aber durch die ARGE unterstützt wird ,gibt es keine gerechte Aufteilung mehr? Da wird doch das Recht mit Füssen getreten!

  207. RA Thomas von der Wehl

    @ doro

    SB gegenüber Der Ehefrau 1.000
    SB gegenüber mindj. + privilegierten vollj. Kindern 900,00 EUR

  208. RA Thomas von der Wehl

    @ detlef

    die ARGE rechnet nicht anders als andere. Maßgeblich ist der Selbstbehalt. Der Bedarfskontrollbetrag ist nur ein Korrekturfaktor und wird von vielen Gerichten gar nicht mehr angewandt. Er ist kein Selbstbehalt!

  209. Daniela

    Hallo,
    habe mal bitte eine Frage zu Selbstbehalt! Mein Mann UV 2 Ki. Zweite Ehe mit mir und ein weiteres Kind. Für die ersten beiden braucht er momentan kein UH zahlen, da aus erster Ehe der Kredit vom Haus angerechnet wird. (Mußte er verkaufen nach seiner Scheidung). Mein Mann Berufstätig, ich ebenfalls Berufstätig (teilzeit), unser Sohn 4J. Meine Frage ist , wenn ein Mann 2.mal verheiratet ist und in 2. Ehe ein Kind hat, wie hoch liegt für die drei Personen der Selbstbehalt????? Wird das Einkommen der 2. Ehefrau angerechnet??????

    Danke Gruss Daniela

  210. RA Thomas von der Wehl

    @ daniela

    lesen Sie bitte dies:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/03/18/herabsetzung-selbstbehalt-bei-neuem-ehegatten/

  211. Rego

    Guten Tag,
    1. Dank, dass es diesen Blog gibt und sich ein RA Zeit zum Beantworten der vielen Fragen nimmt.
    2. Nun zu meinen Fragen:
    Stand: verheiratet, Frau aus 1.Ehe Tochter, 18 J., bei Vater lebend, Hauptschulabschluss 2008, ab Aug.08 BVJ , Mann uneheliche Tochter 20J., Studentin, allein lebend
    – müssen für beide Töchter die jeweiligen Netto-EK der Eltern zur U-haltsberechnung herangezogen werden?
    -spielt im U-haltsrecht der Behinderungsgrad eines Kindes eine Rolle (50%)?
    -kann/darf der U-halt ab 18 auf ein anderes Konto als dem Berechtigten überwiesen werden, das (angeblich) als U-haltskonto geführt wird?
    -ist der Erhalt von BaföG auf den U-halt anrechenbar? wenn ja, wie und in welcher Höhe wird berechnet?
    -wie verhält es sich mit U-haltszahlungen bei Auslandsaufenthalt von u-haltsberechtigtesn Studenten zu Studienzwecken(?) mit Erhalt einer Aufwandsentschädigung?
    – wirkt sich eigenes Vermögen der volljährigen u-haltsberchtigen Kinder auf die Höhe des U-haltes auf?
    – wie sieht es aus, wenn einer der unterhaltsverpflichteten Partner insolvent ist?
    – wie hoch sind RA-Kosten für eine Beratung und Berechnung in solchen Fragen?
    Danke und freundliche Grüße

  212. RA Thomas von der Wehl

    @ rego

    müssen für beide Töchter die jeweiligen Netto-EK der Eltern zur U-haltsberechnung herangezogen werden?

    Antwort: ja

    -spielt im U-haltsrecht der Behinderungsgrad eines Kindes eine Rolle (50%)?

    Antwort: allenfalls bei sog. Mehr- oder Sonderbedarf (Medikamente, Hilfsmittel usw.)

    -kann/darf der U-halt ab 18 auf ein anderes Konto als dem Berechtigten überwiesen werden, das (angeblich) als U-haltskonto geführt wird?

    Antwort: der UBerechtigte kann das Konto bestimmen

    -ist der Erhalt von BaföG auf den U-halt anrechenbar? wenn ja, wie und in welcher Höhe wird berechnet?

    Antwort: BaföG wird voll angerechnet, ebenso wie Kindergeld

    -wie verhält es sich mit U-haltszahlungen bei Auslandsaufenthalt von u-haltsberechtigtesn Studenten zu Studienzwecken(?) mit Erhalt einer Aufwandsentschädigung?

    Antwort: sollte idR. nicht auf den Bedarf anzurechnen sein

    – wirkt sich eigenes Vermögen der volljährigen u-haltsberchtigen Kinder auf die Höhe des U-haltes auf?

    Antwort: ja, Vermögen ist vorrangig vor Unterhalt zu verwerten

    – wie sieht es aus, wenn einer der unterhaltsverpflichteten Partner insolvent ist?

    Antwort: dann haftet der andere Elternteil auf alles

    – wie hoch sind RA-Kosten für eine Beratung und Berechnung in solchen Fragen?

    Antwort: Erstberatung max. 190,00 EUR + UmsSt.

  213. Rego

    Ganz herzlichen Dank für die Antworten und weiterhin viel Erfolg bei der Arbeit!
    MfG Rego

  214. Rego

    …da war die Entertaste schneller als der Kopf!
    – bitte um Empfehlung einer/s Kollegin/en in H
    -darf bis zur Klärung der tatsächlichen U-haltshöhe das Geld auf einem Unterkonto vom U-haltsverpflichteten geparkt werden?
    -was passiert mit dem U-halt, den die Töchter evt. für den zurückliegenden Zeitraum schon von einem Elterteil zuviel erhalten haben? Rückforderung oder Verrechnung möglich?
    nochmals Dank im Voraus für die Beantwortung dieser Fragen.
    MfG Rego

  215. RA Thomas von der Wehl

    @ rego

    H = Hannover?

    Dann wenden Sie sich an die Kollegin Meyer mit Grüßen von mir.

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/fachanwltin_fr_familienrecht_hannover__scheidung_trennung-5650.html

    Sie wird Ihnen kompetent Rat erteilen können.

  216. Jens

    hallo
    hab da mal ne frage.hab mich grad von meiner freundin getrennt.ich verdiene knapp über 1.600euro netto.sie erwartet im dezember ein kind von mir.ich weiß jetzt nicht ob SIE mir jetzt weiter helfen können…was ich später an meinen sohn zahlen muß ist schon klar,aber…was kann dann noch meine ex von mir verlangen.da sie ja die ersten monate,vielleicht sogar die ersten jahre nicht arbeiten wird.
    mfg jens

  217. Nadja

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    ich wieder mal :o)

    Nachtrag:
    der unterhalt wurde wie folgt festgelegt:

    Kind 1 320 euro

    Kind 2 250 euro

    ergebnis zu zahlender Beträge: 570 euro

    mein partner hat 1500 euro netto im monat,

    was nun? wie wird denn dann unser bald geborenes kind berechnet?

    kann es sein, dass dann sein selbstbehalt durch lebensgemeinschaft mit mir noch weiter runtergesetzt wird?

    ein anwalt gab uns den tipp: hauptsache sie bringen den kindesunterhalt in voller höhe auf, dann passiert nichts- wenn nicht, also wenn ich quasi meinen bis dahin ehemann auch auf unterhalt verklage, im sinne des neuen gemeinsamen kindes, dann würde es ein mangelfall sein und somit sein selbstbehalt auf etwa 700 euro reduziert werden…

    kann das sein?
    wieso wird das neue kind benachteiligt?

    was raten sie mir???

    bin nur noch völlig verzweifelt.

    Viele grüße, Nadja

  218. RA Thomas von der Wehl

    @ jens

    Kindesunterhalt schulden Sie ohne Frage und Betreuungsunterhalt für die Mutter nach § 1615 l BGB mindestens die ersten 3 Jahre nach der Geburt.

    Ganz grob:
    alles was Sie nach Ihrem bereinigten NettoEK über 900,00 EUR (Selbsbehalt) verdienen, werden Sie an Unterhalt zahlen müssen. Spannend ist aber eben Ihr bereinigtes NettoEK und das lassen Sie unbedingt von einem Fachanwalt prüfen.

  219. RA Thomas von der Wehl

    @ nadja

    wenn ein 3. Kind hinzukommt, ändert sich die Unterhaltsberechnung in einen Mangelfall. Der Vater hat über seinem SB von 900 EUR noch 600 EUR zur Verfügung, was für jedes Kind 200 EUR ausmacht.

    Eine Herabsetzung des SB auf 700 EUR halte ich zwar für denkbar, aber für sehr unwahrscheinlich, da auch Sie ja das neue Kind betreuen müssen und nicht arbeiten können. Nur durch ein Zusammenleben als Familie spart man noch nichts.

  220. Walter

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe eine Frage zu den berücksichtigungsfähigen Schulden.
    Mein Netto Lohn beträgt 1175,- €. Mein Selbstbehalt liegt bei 900,- €. Den Unterhalt, den ich zahlen müsste, würde 245,-€ betragen. (Kind ist 6 Jahre alt.)
    Meine Schulen entstanden vor der Geburt des Kindes. Die Schulen belaufen sich auf etwa 7000,-€, welche ich monatlich mit 100,- € abzahle.
    Wird dieser betrag komplett angerechnet?
    Was müsste ich jetzt an Unterhalt zahlen?

    Können auch neu entstandene Schulden, die nach der Geburt enstanden, z.B. aufgrund von Arbeitslosigkeit, geltend gemacht werden?

    Weiterhin wohne ich bei einer alten Damen zur Untermiete, um Miete zu sparen und etwas mehr Geld für mich zu haben. Kann dies vom Selbstbehalt (900,-€) abgezogen werden?

    I

  221. jens

    Sehr geehrter Herr von der Wehl, ich bin ganz Zufällig auf diese Seite gestoßen. Ich bitte Sie, mir meine Fragen zu beantworten

    1. Ich habe eine Tochter (7Jahre alt, war nicht verheiratet), ich zahle Unterhalt von 365 EUR. Mein Netto einkommen beträgt ca. 1.700 Euro im Durchschnitt. Ich war bei einer Anwältin die meine Abschrechnungen alle von 2007 von mir gekriegt hat und ein durschnitt errechnet hat von 1.700 EURO. Nur, auf meiner Lohnsteuerkarte steht ein viel wenigerer Betrag, da ich Schulden an meinem Chef habe und dies seit ca. über 2. Jahren von meinem Einkommen abgezogen wird. Rein netto, bekomme ich Monatlich 1.200 Euro. So war es auch letztes Jahr.
    Ist diese Berechnung der Anwältin nicht falsch? Muss man nicht nach der Lohnsteuerkarte gehen was ich tatsächlich an Geld bekommen habe?

    2. Ich habe geheiratet. Meine Frau, wir bekommen bald auch ein baby, wie sieht es dann mit der Unterhaltszahlung aus? Rein finanziell schaff ich das nicht, wenn ich weiterhin vollen unterhalt an die Tochter zahle. Wie wird das dann berechnet?

    Ich hoffe, bald von ihnen eine antwort zu bekommen. Vielen dank.

  222. RA Thomas von der Wehl

    @ jens

    1. 365 EUR sind definitiv nicht richtig, auch nicht bei bereinigt 1.700 EUR NettoEK.

    2. Ob die Schulden beim Chef unterhaltsrelevant sind, kann ich hier nicht beurteilen.

    3. Mit dem neuen Kind muß der Unterhalt neu berechnet werden.

  223. RA Thomas von der Wehl

    @ walter

    immer wenn der Mindestunterhalt nicht gezahlt werden kann, werden alle Beteiligten ungehalten. Man kann einen Zweitjob o.ä. von Ihnen verlangen.

    Wegen der Schulden auch die Privatinsolvenz.

  224. Kerpener46

    Hallo Hr.vond er Wehl,

    können Sie mir vielleicht mitteilen wie es sich mit gemeinsamen Schulden ( Hausbau) verhält.
    War zu der Kaufzeit alleine erwerbstätig. Meine Frau seit 9 Jahren Hausfrau und Mutter. Eine Tochter 11 Jahre.
    Wenn mir 900 Euro Selbstbehalt bleiben, wird davon der Darlehensbetrag für das HAus noch abgezogen. Muß ich das Darlehen alleine bedienen oder meine Frau mit da Sie zur Hälfte auch im Grundbuch steht.
    Ich verdiene im Monat bei SK 3 ca 2000 Euro netto. Meine Frau bezieht 500 Euro ALG1 noch bis April nächsten Jahres.
    Können Sie mir meine finanzielle Situation die in Zukunft kommen wird etwas erläutern.
    Muß ich von dem Selbstbehalt auch noch Miete tragen? Oder gibt es hier Zuschüsse?
    Wer kann einem da noch fachkundig weiterhelfen?
    Was passiert mit dem Haus? Wie wird das in der Regel behandelt.
    Über eine rasche Antwort und über Nennung eines kompetenten Rechtsbeistandes in der Region Köln würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank im vorraus für Ihre bemühngen.

  225. RA Thomas von der Wehl

    @ kerpener46

    eine Menge Fragen, die ein beauftragter RA Ihnen beantworten sollte und auch kann. In Köln kann ich den Kollegen Dr. Jung empfehlen. Hier finden Sie seine Kontaktdaten:

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/kanzlei_dr_jung-4868.html

  226. Markus

    Hallo Herr von der Wehl ,
    Ich bin seit ca. 8 jahren von meiner Frau geschieden. Sie ist mittlerweile wieder verheiratet und ihr Mann ist nicht der treuste.
    Gab deshalb schon öffter streit und sie ist schon ein paar mal beim Anwalt gewesen.
    Er hat vor ca 1 1/2 Jahren einen Job in der Schweiz angenommen. Jetzt möchte meine Frau ebenfalls an die Schweizer Grenze ziehen. Hab bis jetzt immer meine Tochter alle 2 Wochen gehabt. Wenn Sie dort aber hinzieht (ca.2350 km) kann ich meine Tochter nicht mehr regelmäßig sehen. Selbst wenn Sie kommen würde wäre es nichts für meine Tochter da die Fahrzeit jedesmal 4 Std dauert. Das macht kein Kind auf die dauer mit!

    Kann meine Ex-Frau einfach so wegziehen???
    Was kann ich tun??
    Möchte meine Tochter nicht verlieren!

  227. Markus

    oh sorry hab mich vertippt. Es sind 350 km nicht 2350 km.

  228. RA Thomas von der Wehl

    @ markus

    ich befürchte, da läßt sich sehr wenig machen, wenn die Mutter es durchführt. Allenfalls wegen der Umgangskosten oder der Regelung, wer das Kind wo hin bringt oder abholt, ist was denkbar.

  229. Alex

    Hallo habe eine Frage und zwar ich lebe in Scheidung.Habe Zwillinge im Alter von 7 Jahren .Ich werde 1500,00 Euro verdienen.Lebe mit meiner verlobten zusammen und haben auch einen gemeinsamen Sohn.Von meinem Gehalt wird bei meiner verlobten alles angerechnet da wir in einer Bedarfs Gemeinschaft leben.Wieviel Unterhalt muß ich zahlen für die 2 Kinder in Mannheim?Muß 700,00 Euro miete zahlen 170,00 Strom.Telefon und so weiter.Hoffe Sie können mir helfen.

  230. RA Thomas von der Wehl

    @ alex

    sehr grob gesagt: alles über dem Selbstbehalt von 900 EUR (= 600 EUR) durch 3 Kinder, also für jedes Kind 200 EUR.

    Lassen Sie aber einen Fachanwalt konkret rechnen.

  231. Robert

    Hallo habe eine Frage,lebe seit 2 Jahren getrennt von meiner Frau.Wir haben ein gemeinsames Haus in dem ich mit meinen Kindern wohne.Meine Frau ist direkt zu ihrem Freund gezogen.Jetzt möchten wir uns scheiden lassen.Sie verdient ca 900.- Brutto.Meine Frage:Muss sie für die Kinder Unterhalt bezahlen?(14 und 16 Jahre)Sie sagt wg. dem Selbstbehalt von 900.- müsse sie das nicht.
    vielen dank für Ihre Antwort

  232. RA Thomas von der Wehl

    @ robert

    schwierig! Die Mutter ist aber zu gesteigerter Erwerbsobliegenheit verpflichtet und muss ggfls. einen Zweitjob annehmen.

    Denkbar auch, dass ihr SB gesenkt wird oder ihr durch Zusammenleben mit Freund gesenkt wird.

    Das muss ein Fachanwalt im Einzelfall prüfen.

    Vielleicht kann ich jemanden empfehlen.

  233. Robert

    Hallo Hr.vond er Wehl,
    vielen dank für Ihre schnelle Antwort.
    Mein Wohnort ist 73479 Ellwangen

  234. RA Thomas von der Wehl

    @ robert

    fragen Sie mal hier

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/familienanwltin_klozbcher_in_ellwangen-5550.html

  235. Charles

    Aufgrund Parkinson erhalte ich ab 01.02.09 Erwerbsunfähigkeitsrente, 63€ Schwerbehindertenausweis 60%
    bei 1360,–€ ALG 1 zahle ich z.Zt. 168,00€ das Jugendamt. Mit wieviel Unterhalt muß ich ab dem 01.02.09 rechnen? Für eine Antwort wäre ich dankbar!

  236. Charles

    sollte 963€ heißen, sorry vom System verschluckt

  237. RA Thomas von der Wehl

    @ charles

    konkrete Unterhaltsberechnungen müssen beauftragten Fachanwälten vorbehalten bleiben.

  238. Rego

    Sehr geehrter Herr von der Wehl!
    Danke für die RA-Empfehlung. Nach 2 Terminen ist das 1.Schreiben raus. Mal sehen, was sich tut. Interessant zu erfahren, was bei Volljährigen alles anders ist (z.B. Einsatz von Vermögen, nicht mehr gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltspflichtigen…). Empfehle allen Ratssuchenden die Kosten für eine Beratung zu investieren, denn ohne Hilfe kommt man nicht durch den §-Dschungel und gegen andere Parteien an!
    MfG
    REGO

  239. Michael

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich beabsichtige mich von meiner Frau zu trennen. Wir haben zusammen drei Kinder (12,10 und 8 Jahre). Ich erwäge es nun, zwei meiner Kinder mitzunehmen und das älteste bei ihr zu lassen. Wie sieht es nun mit Unterhaltsleistungen aus, ich verdiene ca. 1800 Euro mtl. zzgl ca. 150 Euro Spesen. Sie bekommt von ihrem Minijob ca. 130 Euro plus 462 Euro Kindergeld. Muss nun die Mutter für die zwei Kinder die bei mir leben zahlen, oder muss ich Unterhalt an sie zahlen.

    Bitte um kurze Antwort

    Danke

    mfg

    Michael

  240. HaSta

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin alleinerziehender Vater meines 13jährigen Sohnes. Wir wohnen zusammen in einer Wohnung. Demnächst werde ich für ein weiteres Kind unterhaltspflichtig und für die KM in den ersten 3 Jahren wohl auch. Nun wird viel über das bereinigte Nettoeinkommen der Unterhaltspflichtigen geschrieben und diskutiert. Aber wie wird mein Nettoeinkommen berechnet, wenn ich ja eine ganze Reihe Aufwendungen (bis hin zur Miete für eine größere Wohnung) für meinen 13jährigen Sohn zu bestreiten habe?
    Vielen Dank für eine Antwort! HaSta

  241. RA Thomas von der Wehl

    @ hasta

    das bereinigte NettoEK kann nur ein Fachanwalt vor Ort berechnen. Es gibt hier zu viele Fragen an die Mandanten

  242. Daniel

    Hallo !
    Ich habe einige dringende fragen ich beabsichtige mich von meiner frau zu trennen wir sind seit 7 jahren verheiratet und haben zwei kinder 3 und 5 jahre alt ! ich selbst bin seit 2,5 jahren hausmann der kinder wegen meine frau alleinverdiener!der grund der trennung ist eine andere frau die ebenfalls noch verheiratet ist wir beide wollen aber nun unsere zukunft zusammen verbringen haben aber ein problem wir wissen nicht wie wir das nun anstellen sollen da ich im moment über kein einkommen verfüge und sie nur einen teilzeit job hat fehlen uns die mittel um einen sauberen schlussstrich ziehen zu können !wenn wir aber so weiter machen würde es nur schwieriger werden weil wir irgendwann gestehen müssten das die ganze sache dann schon sehr lang heimlich läuft das wollen wir beide nicht !gibt es die möglichkeit in einem solchen fall irgendwo unterstützt zu werden ? so das man sehr schnell wenigstens eine wohnung zur verfügung hat ?uns beiden ist klar das wenn wir uns offenbahren keiner von uns beiden mehr bei seinem derzeitigen partner bleiben kann und wir benötigen deshalb so schnell wie möglich eine wohnung! einen job zu finden wird sicherlich nicht so schwer für mich aber das wird erst dann gehen wenn wir die sache offenlegen was wiederum bedeuten würde das wir beide ausziehen müssten das ganze ist ein teufelskreis ich hoffe sie können mir wenigstens einen rat geben ob uns geholfen werden kann !wir sind ziemlich verzweifelt !

    vielen dank im vorraus !

  243. Frank

    Ich habe ein riiiesen Problem!!
    Ich bin ab dem 26.09.2008 erwerbslos.
    Ich habe aus erster Ehe eine Tochter 15 jährig
    für die ich unterhaltspflichtig bin. Ich zahlte bis heute 228,28 Euro vom Krankengeld.
    Jetzt bekomme ich 1310,- Euro Arbeitslosengeld, ich bin verheiratet und habe eine 12 jährige Tochter die bei uns lebt.
    Miete 675-
    Strom 72,-
    versicherungen 41,
    macht Ausgaben 788,- Euro.
    Bei einem Selbstbehalt von 770,- geht das nicht.
    Denn ich soll jetzt 270,- Euro Unterhalt zahlen.
    Jetzt meine Frage, gibt es nicht einen § wonach ich meien Selbstbehalt erhöhen lassen kann vom Amtsgericht???
    Bitte helft mir. Sonst kann ich mir nen Strick nehmen

  244. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    ich kann Ihnen von hier aus nicht wirkungsvoll helfen. Bitte nehmen Sie sich einen Fachanwalt. Dem wird etwas einfallen.

  245. uwe

    Meine Frau und Ich sind seit einem Jahr getrennt.Sie lebt seit dieser Zeit bei ihrem neuen Lebenspartner in dessen 2 Zimmerwohnung.Meine Frau arbeitet Teilzeit und verdient ca. 680 Euro geht aber ab und zu noch nebenher arbeiten verdienst unbekannt.Ihr Freund ist vollzeitangestellter muß aber auch für ein Kind unterhalt zahlen.Die erste Frage wäre.Kann sein Gehalt bei meiner Frau mit angerechnet werden.Was ist mit der Miete sie bezahlt nichts oder nur wenig.Ich Lebe mit meinen Kindern 9,13,16,18 in einer Etw. die ich mit meiner Frau zusammen erworben habe.Denn Kredit für die Wohnung die Umlagen und denn Strom bezahle ich seit wir diese haben.Hat sie anspruch auf die hälfte.Kann man sie nicht zwingen mehr zu arbeiten zwecks Unterhalt.Sie behauptet auch das ihr selbsterhalt 1100 Euro wären.Über eine Antwort würde ich mich freuen.

  246. RA Thomas von der Wehl

    @ uwe

    die Frau hat ggüber den mindj. Kindern nur einen SB von 900,00 EUR.

    Es ist denkbar, dass dieser SB noch gesenkt wird durch Ersparnisse der Lebensgemeinschaft.

    Auf jeden Fall hat die Frau eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Ich würde notfalls auf Kindesunterhalt klagen.

    Das Problem mit der Wohnung ist zu vielschichtig, um hier erläutert zu werden.

    Suchen Sie einen Fachanwalt auf, da es Unterhalt erst ab Inverzugsetzung gibt.

    Wenn Sie eine Empfehlung brauchen…….

  247. mike

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich habe ein Frage zum Unterhalt während des Trennungsjahres (und auch nach der Scheidung) bei einem Nebengewerbe. Für mein Nettoeinkommen aus einer Angestelltentätigkeit (2000 netto) kann ich mir die Unterhaltszahlen anhand der Tabelle ausrechnen ausrechnen. Wie sieht es bei einem bestehenden Nbengewerbe aus? Zählt da der Umsatz oder der Gewinn des Gewerbes? Umsatz sind ca. 1200 EUR monatlich im Schnitt – Gewinn vielleicht 400 EUR. Muss ich dann 3/7 abtreten?

    Vielen Dank im Voraus.

  248. RA Thomas von der Wehl

    @ mike

    alle Einkünfte werden für die Unterhaltsberechnung addiert.

    Bei Selbständigkeit zählt natürlich nur der Gewinn abzgl. Steuern usw.

  249. mike

    Vielen Dank für die schnelle Info Herr von der Wehl,

    aber wie läuft das in der Praxis ab? Der Gewinn wird ja immer erst am Anfang des nächsten Jahres bei der Einkommenssteuerveranlagung ermittelt ….. wie fließt das genau in die Unterhaltsberechnung ein? Können sie mir da einen kurzen Hinweis geben?

  250. Robert

    Hallo Hr.vond er Wehl,
    kann es sein, wenn ein Frau sich von ihrem Mann trennen möchte und ca.120km mit den Kindern (4u.6Jahre) zu ihren Eltern ziehen möche, dass sie hierfür die Zustimmung des Vaters benötigt?

  251. Birgit

    Meine Scheidung erfolgte 1984. Die Betriebsrente meines Ex-Mannes wurde beim Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt und war damals auch noch „verfallbar“. Inzwischen ist sie längst „unverfallbar“. Nächstes Jahr geht mein ehemaliger Mann in Pension. Habe ich Ansprüche auf die Hälfte der in unserer Ehe erworbenen Rentenansprüche? Wenn Ja, was kann ich tun, um das mir Zustehende zu bekommen?
    (Als ich ihn ansprach, sagte er, es wäre alles geteilt und erst nach 10 Jahren habe er eine Zusage zur Betriebsrente erhalten. Da wären wir schon geschieden gewesen. 6 von den 10 Jahren fallen aber in unsere 14jährige Ehe.)

  252. Anja

    Hallo,
    ich habe ein kleines (größeres) Problem. Mein Mann und ich lassen uns scheiden, da er Selbständig ist schwankt sein Einkommen. Wie wird hier der Unterhalt berechnet ( 8jähriges Kind)? Nun das problematische: Ich bin Schwanger und werde demnächst entbinden, wer jedoch der Vater ist steht noch nicht fest, ob mein Mann oder mein Freund (auch Selbstädig mit schwankendem Einkommen), dies wollen alle Beteilligten per Vaterschaftstest bestimmen lassen. Wer muß dann wie und für wen was zahlen?

    PS: Mein Mann und ich wohnen noch in der gemeinsamen Wohnung jedoch in getrennten Räumen.

  253. RA Thomas von der Wehl

    @ robert

    es gibt hier das Spannungsfeld zwischen der grundsätzlichen Freiheit der Ortswahl eines jeden Menschen und dem wesentlich erschwerten Umgangsrecht des Vaters.

    Jeder Fall wäre einzeln zu prüfen und ggfls. könnte sich der Vater gegen den Umzug seiner Kinder wehren.

  254. Robert

    vielen Dank.

  255. RA Thomas von der Wehl

    @ anja

    bei Selbständigen wird für die Unterhaltsberechnung der Durchschnitt der letzten 3 Jahre ermittelt.

    Wer wie für Unterhalt haftet, wird sich erst nach dem Vaterschaftstest klären lassen.

  256. RA Thomas von der Wehl

    @ birgit

    Stichwort: „Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich“

    Das muss aber ein Fachanwalt in die Hand nehmen.

  257. Anja

    Wer kommt für die Kosten des Testes auf? und steht automatisch das Jugendamt auf der Matte? wir sind uns einig die kosten zu teilen.

    Vielen Dank.

  258. RA Thomas von der Wehl

    @ anja

    den Test zahlt der biologische Vater. Was das JA macht, kann ich nicht sagen.

  259. Cathi

    Mein Freund mit dem ich zusammen wohne hat vor einem Jahr von seinem Ex eine Tochter bekommen und nun wird ein Vaterschaftstest gemacht was er dank dem Gericht nun auch privat machen kann und es auch angenommen wird.
    Die kleine ist nun 1 Jahr alt und er hat überhaupt keinen Kontakt zu Ihnen, allerdings will sie unterhalt von ihm haben.
    Er hat jetzt einen neuen Job. Wieviel darf er verdienen und ab welcher Höhe muss er an sie zahlen??
    Ich bin momentan im 8. Monat schwanger und das von ihm und wir wollen auch zusammen bleiben.
    Die beiden waren nie verheiratet.
    Bekommt sie Geld und unsere Tochter nichts??
    Ist da eine andere Rechnung??
    Wieviel stehen ihr zu und wie weit geht der eigenbedarf??

  260. RA Thomas von der Wehl

    @ cathi

    ganz grob gesagt, alles was über dem SB von 900,00 verdient wird, ist für Unterhalt einzusetzen und wenn das 2. Kind geboren wird zwischen den Kindern aufzuteilen.

  261. Gina

    Hallo.
    Mein Lebensgefährte und ich wohnen zusammen. Er hat ein Einkommen von ca. 1.300 € netto. Ich habe keinerlei Einkommen. ALG 2 wurde bei mir abgelehnt da wir ein eheänliches Verhältnis haben. Nun soll er 284€ Unterhalt für seinen unehelichen Sohn bezahlen. Wenn wir Miete und Nebenkosten und laufende Kosten bezahlen, bleibt uns nichts mehr zum Leben über.
    1. wie werde ich bei der Rechnung/Bedarfskontrolle/Eigenbehalt berücksichtigt ?
    2. wir wollen nächsten Monat heiraten. Wie sieht es dann aus ?

    MfG
    Gina

  262. RA Thomas von der Wehl

    @ gina

    sie werden nicht berücksichtigt, da die Kinder im 1. Rang sind und auch Ehefrauen erst danach im Rang kommen.

  263. Bafa

    Hallo zusammen. Habe mal eine Frage zur genauen Berechnung des Kindesunterhalt. Folgende Situation: Hab einen Sohn von 3 Jahren und zahle seit ca. 2 Jahren an Kindesunterhalt 200 Euro im Monat ( es besteht kein Unterhaltstitel) Da ich Teilzeitangestellter bin varriert mein Gehalt zwischen 1100-1400 netto. Die Kindesmutter arbeitet wieder und verdient ca 2400 Euro netto.Wie und wo wird der Unterhalt genau berechnet? LG Grüße

  264. RA Thomas von der Wehl

    @ bafa

    das Jahresdurchschnittseinkommen ist maßgeblich. Der Unterhalt wird bei wechselnden Einkommen nicht monatlich neu berechnet.

    Wenn Sie nicht um eine Gehaltsgruppe höherzustufen wären ist nach DDT 279 minus 1/2 KiGeld 77 = 202 fällig. Bei Höherstufung 293 minus 77 .

  265. Martina

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    im März hat meine minderjährige Tochter ein Kind per Kaiserschnitt entbunden. Leider gibt es zwar einen Gesetzentwurf für die Elternzeit für Großeltern, aber es ist ja noch nicht amtlich. So standen wir vor einem großem Problem. Wir wollten auf jeden Fall, dass unsere Tochter weiter zur Schule geht und ich in dieser Zeit die Betreuung des Kindes übernehme.

    Ich war zu diesem Zeitpunkt über eine Zeitarbeitsfirma in einer großen Firma eingesetzt. Zusammen mit meinen Vorgesetzten versuchten wir eine Lösung zu finden. Leider stellte sich der Auftraggeber quer und meine Firma hatte keine andere Möglichkeit, mich woanders mit weniger Stunden einzusetzen. Ich versuchte einen Aufhebungsvertrag zu erwirken, allerdings ebenfalls ohne Erfolg.

    Erschwerend kam hinzu, dass bei meiner Tochter eine rheumatische Erkrankung festgestellt wurde und so ein weiterer Krankenhausaufenthalt auf sie zukommen würde.

    Ich kündigte meinen Job, um für meine Tochter und Enkeltochter da zu sein. Da ich dem Arbeitsmarkt derzeit nicht zur Verfügung stehe, bekomme ich lediglich HARTZ IV. Auf Grund meiner Qualifikation kann ich aber sofort wieder Arbeit bekommen, was mir auch von der Arbeitsvermittlerin bestätigt wurde.

    Gestern nun erhielt ich vom Jobcenter einen Anhörungsbogen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich vorsätzlich und grob fahrlässig ohne wichtigen Grund die Zahlung herbeigeführt hätte. Man will den HARTZ IV Betrag streichen und verlangt die Rückzahlung der bereits gezahlten Leistungen.

    Wie muß ich mich hier verhalten. Habe ich eine Chance, diesem Erlass zu entgehen ? Ich weiß nicht, wie ich das Geld zurückzahlen sollte und wovon wir leben sollen, bis das Kind in die Einrichtung kommt.

    Vielleicht können Sie mir helfen !

    Vielen Dank !

    Freundliche Grüße
    Martina

  266. michael

    Hallo Herr von der Wehl,

    da mein Vater mir den Unterhalt nicht zahlen will, habe ich auf Rat des Jugendamtes Strafanzeige bei der Polizei erstattet.
    Meine Mutter hat ihr Einkommen bereits vorgelegt, welches weiter unter 900,– € liegt, ist also nicht in der Lage, mir Unterhalt zu zahlen.
    Auch habe ich einen Unterhaltstitel, nach dem mein Vater mir 281,– € zahlen müsste.
    Nun soll meine Mutter erneut Belege über ihre Einkünfte vorlegen und ich soll auf Wunsch der Staatsanwaltschaft schriftlich vorlegen, was ich im Monat benötige (ich bin 18 und mache noch das Fachabitur u. lebe bei meiner Mutter).
    Können Sie mir einen Rat geben, was ich da angeben soll? Klar, ich habe Fahrtkosten zur Schule und benötige auch Schulmaterial. Die Fahrtkosten kann ich belegen, das Schulmaterial im Moment nicht. Ich verbrauche bei meiner Mutter Strom, Wasser, Essen und benötige KLeidung. Gibt es da irgendwelche Fixkosten, oder …?

    Im voraus vielen Dank und herzliche Grüße
    Michael

  267. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    ich halte nichts von diesen Strafanzeigen – es ist und bleibt Ihr Vater – aber was die StA fordert, verstehe ich nicht.

    Sie haben als privilegierter Volljähriger einen Tabellenunterhaltsanspruch, der sich nach den Einkommen der Eltern richtet und nicht nach Ihrem persönlichen Bedarf. Zudem haben Sie einen Titel.

    Fragen Sie einfach, was das soll.

  268. RA Thomas von der Wehl

    @ martina

    ich könnte Ihnen nur helfen, wenn Sie in meinem Bereich (Kiel + Umgbg.) leben. Sonst könnte ich Ihnen bei Bedarf nur einen örtlichen Kollegen empfehlen.

  269. Aike

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin unterhaltspflichtig gegenüber meiner 7 jährigen Tochter. Ich verdiene nur 7 Euro je Stunde und das sind dann im Monat je nach Arbeitstagen zwischen 860 und 940 Euro. Im 12 monatigen Durchschnitt sind es keine 900 Euro. Das Jugendamt versucht nun bei mir die einzelnen Beträge, die über 900 Euro liegen, zu bekommen. Ist das rechtens oder kann ich im Jahresschnitt argumentieren und auf Durchschnitt verweisen?
    Vielen Dank für Ihre Mühe!
    Aike

  270. RA Thomas von der Wehl

    @ aike

    dieser Versuch des Jugendamtes muss scheitern. Das ist Unsinn! Es wird immer der Jahresschnitt gerechnet.

    Sie haben aber die gesteigerte Erwerbsobliegenheit und müssen damit rechnen, dass man von Ihnen einen weiteren Nebenjob verlangt, dass man versucht mit Senkung des Selbstbehaltes zu argumentieren u.ä.

    Wenn nicht einmal der Mindestunterhalt von 202,00 EUR gezahlt wird, sind auch die Gerichte sehr streng.

  271. René

    Hallo Herr von der Wehl
    Ich zahle für meinen 16 jährigen unehelichen Sohn 284 € Unterhalt im Monat.

    Da ich in den letzten Jahren keinen Unterhalt zahlen konnte, weil ich ein zu geringes Einkommen hatte, ist ein Rückstand von ca. 9.000 € aufgelaufen. Nun bekam ich vom Jugendamt/Beistandschaft eine Aufforderung diesen Rückstand bis zum 29.10. zu begleichen.

    Ich verdiene ca 1.300 € im Monat. Ich bin verheiratet, meine Frau hat keinerlei Einkommen, weil ALG 2 abgelehnt wurde, da wir ja verheiratet sind.

    Meine Frage:
    Wie müßte ich den Rückstand jetzt nachzahlen ?
    Wie wird meine Frau mit eingerechnet?
    Haben wir den Selbstbehalt von 900 € oder für 2 Personen und wie hoch wäre er dann ?
    Dieses bezieht sich nur auf den Unterhalts-Rückstand nicht auf den laufenden Unterhalt !

    MfG
    René

  272. Aike

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ersteinmal vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
    Das mit dem Nebenjob haben Die schon versucht. Aufgrund meiner Arbeit in einer Baumschule mit vielen Arbeitsspitzen ( teilweise 12 h Arbeitszeit), gestaltet es sich unmöglich einen regelmäßigen Nebenjob aufzunehmen. Außerdem bin ich ungelernt und habe mit viel Glück den jetztigen Job nach langer Arbeitslosigkeit bekommen.
    Nun aber noch ein Anliegen: Ich hatte während meiner zurückliegenden Arbeitslosigkeit erfolgreich den Unterhalt auf Null setzen lassen und habe das jetzt wieder beantragt. Grund für mich ist, dass ich auch in Zukunft nicht mehr sondern eher weniger verdienen werde. Ich bin der Meinung, dass sich in Zukunft ansonsten Schulden in unabsehbarer Höhe auftürmen. Vielleicht haben Sie da auch den einen oder anderen Rat.
    Die von Ihnen angesprochene Senkung des Selbstbehaltes werde ich, falls so etwas von Denen kommt, mit meiner erhöhten Miete ( 402 Euro incl. aller Neben u.- Heizkosten, ortsüblicher Mietpreis für 50 m2) und die Notwendigkeit eines PKW´s wg. nicht vorhandener Busverbindung entgegenhalten.

    Herzlichen Gruß und Vielen Dank,
    Aike

  273. RA Thomas von der Wehl

    @ rene

    wenn Sie nicht leistungsfähig sind, schulden Sie keinen Unterhalt. Es sei denn, es gab einen Titel und Sie haben nicht auf Abänderung geklagt, als Sie leistungsunfähig wurden.

    Lassen Sie die Sache mal von einem Fachanwalt prüfen.

  274. René

    Hallo Herr von der Wehl
    Danke für ihre Antwort.
    Es gibt einen Titel.
    Das ich auf Abänderung klagen mußte, war mir nicht bekannt.
    Ich würde ja auch, wenn Rechtens, den Rückstand nachzahlen.
    Nur möchte ich wissen wie hoch mein/unser Selbstbehalt ist ? ? ? da ich ja verheiratet bin
    Es ist doch unmöglich das meine Frau und ich mit 900€ alle Miet- und Lebenshaltungskosten bestreiten können.

    MfG
    René

  275. RA Thomas von der Wehl

    @ rene

    das „Nichtwissen“ schützt Sie nicht. Kinder sind im 1. Rang, erst danach kommen die Ehefrauen. Daher Ihr SB nur 900,00 EUR.

    Prüfen Sie die Privatinsolvenz.

  276. René

    Danke nochmals und noch eine Frage:

    Kann ich noch nachträglich auf Abänderung klagen.
    Ich war 2 Jahre Arbeitslos und danach hatte ich 1 Jahr lang ein Einkommen von ca. 950€ Netto im Monat.

    Danke schonmal
    René

  277. RA Thomas von der Wehl

    @ rene

    nein, können Sie leider nicht. Ihr Verhalten war ein leider häufig zu beobachtender Fehler, der nicht mehr zu korrigieren ist.

    Für alle, die Unterhalt aufgrund eines Titels schulden:

    SOFORT ZUM FACHANWALT, WENN SICH DAS EINKOMMEN DEUTLICH VERÄNDERT

  278. mike

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich habe eine Frage zum Thema „Trennungsunterhalt“. Von wem wird der festgelegt (Jugendamt, Familiengericht, gemeinschaftl. Anwalt??)? Oder kann man sich da einfach mit dem Partner einigen und dies niederschreiben? Es ginge in meinem Fall um 3 Kinder und meine (Noch)Frau …
    Wenn alles „normal“ läuft, dauert diese Trennung ja ein Jahr und dann geht es bei beidseitigem Einverständiss mit der Scheidung weiter. Wie ist das, wenn sich einer nicht scheiden lassen will – dann gibt es doch die Möglichkeit sich auch ohne diese Einverständniss nach drei Jahren Trennung scheiden zu lassen. Müsste dann der Trennungsunterhalt für diese ganzen 3 Jahre gezahlt werden?

  279. RA Thomas von der Wehl

    @ mike

    der Kindesunterhalt geht nach DDT. der Trennungsunterhalt kann zwischen den Parteien vereinbart werden, wenn dadurch nicht die öffentlichen Kassen irgendwie berührt werden. Sonst werden diese, weil sie für die Frau zahlen sollen, intervenieren.

    Einen „gemeinsamen“ Anwalt gibt es nicht. Ein Anwalt ist immer Parteivertreter. Wenn Ihre Frau sich einen Anwalt nimmt, brauchen Sie ebenfalls einen.

    Wenn Trennungsunterhalt für eine Seite interessant ist, kann es in deren Interesse liegen, die Scheidung hinauszuzögern. Dagegen ist meist wenig zu machen.

  280. mike

    Viele Dank. Das hat mir schon sehr geholfen.

  281. kevin

    Hallo Herr RA von der Wahl,

    ich habe da eine Frage zum Zugewinnberechnung. Folgender Fall: Trennung nach 15 Jahren Ehe (3 Kinder) – Frau bekam zur Ehe Baugrundstück von den Eltern geschenkt. Haus wurde gemeinsam gebaut (zwei gemeinsame Darlehensverträge über insgesamt 150.000 EUR laufen noch). Am Grundbucheintrag wurde nichts geändert – somit ist die Frau Hauseigentümerin. Kredite wurden bisher vom alleinverdienenden Mann bedient (75.000 EUR).
    Wenn nun der Zugewinn berechnet werden muss, zählt dann bei der Frau der „aktuelle Wert des Hauses“ (abzügl. der Restschulden) – oder wird hier lediglich der bisher abgezahlte Kredit als Wert angesetzt (wobei ja durch Zinsen nicht 75.000 EUR sondern 120.000 EUR bezahlt wurden)? Das Grundstück ist ja irrelevant, da es sowie aktuell als auch im Ausgangsvermögen vorhanden ist, oder?
    Folgendes Zahlenbeispiel:
    Anfangsvermögen Mann 10.000 EUR; aktuell: 0 EUR (Hälfte der Restschulden: 37.500 EUR). Also Zugewinn 0 EUR.
    Anfangsvermögen Frau: Grundstück 25.000 EUR; aktuell: Haus (geschätzter Wert 200.000). Hälfte der Restschulden 37.500 EUR. Zugewinn also 200.000 – 25.000 – 37.500 = 137.500 EUR ????
    Stimmt die Berechnung so?

  282. RA Thomas von der Wehl

    @ kevin

    Ihre Rechnung sieht nicht schlecht aus, aber lassen Sie alles von einem Fachanwalt anhand aller Details checken.

  283. Martin

    Herr RA von der Wahl,

    ich hätte ein Frage zum Thema Ehegattenunterhalt während des Trennungsjahres: Ein alleinverdienender Mann betreibt jahrelang neben seinem Fulltime-Job ein Nebengewerbe, mit dem er monatlich im Schnitt 500 EUR verdient und diese zur gemeinschaftliche Kasse beisteuert (Abzüglich Steuern, Anschaffungen). Diese Einkünfte aus dem Nebengewerbe würden bei der Trennung ja „hälftig“ aufgeteilt, die getrennte Ehefrau würde daraus Unterhalt bekommen. Wenn der Mann das Gewerbe nun vor der Trennung abmeldet (weil es sich ja vom Aufwand her beim halben Ertrag nicht mehr lohnen wird) – spielen dann die vergangenen Jahre bei der Unterhaltsberechnung eine Rolle? Oder wird dann nur das aktuelle Nettoeinkommen aus der Beschäftigung als Berechnungsgrundlage hergenommen?

  284. RA Thomas von der Wehl

    @ martin

    schwierig.

    Wenn Sie nebengewerblich verdienen, ist dies Einkommen. Wenn Sie das Gewerbe abmelden, könnte die Ehefrau vortragen, dies sei immer so gewesen und Sie seinen mit dem nicht mehr vorhandenen Einkommen zu fingieren.

    Wenn es nur um Ehegattenunterhalt geht, können sie dagegenhalten, das sei überobligatorisch und im Rahmen von Trennungsunterhalt seien Sie dazu nicht mehr verpflichtet.

    Wenn auch Kindesunterhalt im Spiel ist, könnte es noch anders aussehen.

  285. Martin

    Hallo Herr von der Wahl,

    vielen Dank für Ihre Einschätzung. Der Kindesunterhalt wäre eigentlich komplett über das Nettoeinkommen des Jobs gedeckt. Es geht eigentlich nur um den Ehegattenunterhalt. Es ist aber auch so, dass es dem Mann aufgrund der Trennungssituation etc. nicht besonders gut geht (psychisch) und er nicht mehr so belastbar ist. Aber kann ein Einkommen einfach fiktiv hinzugerechnet werden, obwohl es im Moment der „Bestandsaufnahme“ defacto nicht mehr vorhanden ist?

  286. RA Thomas von der Wehl

    @ martin

    Sie kommen bei 500 EUR mehr automatisch in eine höhere Einkommensgruppe der DDT (die Sprünge sind hier bei jeweils 400 EUR), was zu mehr Kindesunterhalt führen würde.

    Das Belastungsargument sollte aber zusätzlich ziehen und ist plausibel.

    generell gilt:
    Wenn ein Unterhaltsschuldner, speziell bei Kindesunterhalt, sich einer zumutbaren Verdienstmöglichkeit entzieht, wird er fiktiv so gestellt, als hätte er diese Möglichkeit noch.

  287. Caro

    Wer kann mir einen Rat geben?
    Mein Sohn 33 Jahre arbeitet in der Schweiz sei einem Jahr und hatte vorher Hartz 4. Aus seinen Beziehungen gehen 2 Kinder hervor 6 und 4Jahre.Zu seinen 6jährigen Sohn hat er gar keinen Bezug da die Mutter (26 Jahre)und deren Eltern das nicht wollen.Der Kleine weiß nicht das mein Sohn sein Papa ist und wir die Großeltern sind.Seine Tochter aus der zweiten Beziehung darf er sehen d.h.wenn es seine Arbeit erlaubt aber er unternimmt mit Ihr was und ich als Oma hole die Kleine von der KITA ab.Nun ist das so, das mein Sohn inder Schweitz eine möbilierte kleine Wohnung hat für die er 500 CH FR Miete zahlen muss und für die Wohnung in Deutschland 200 Euro.Er hat einen Autokredit in der Schweiz zu zahlen damit er überhaupt dort arbeiten kann musste er sich ein ordentliches Auto besorgen,denn zu seiner Arbeitsstelle sind es trotzdem gesamt 160 Km und das jeden Tag und dafür braucht er auch Benzin. Er hat Schulden aus früheren Zeiten die er in Raten abzahlt.Wie ist es da mit dem Selbstbehalt? Wird das auch berücksichtigt?Man muss bedenken das das Leben in der Schweiz teurer ist als in Deutschland. Jetzt wollen die Mütter noch mehr Unterhalt damit sie Ihren Luxus weiter leben können. Solange mein Sohn Geld hatte war er gut aber wo dies zur Neige ging ließen die Damen Ihn fallen wie einen heißen Kartoffel.
    Die erste wollte das er einen Kniefall bei jeder Rassierklinge und Duschbad macht und die zweite hat ihn mit anderen Männern betrogen seit er in der Schweiz ist. Mir kommt es bei den jungen Frauen so vor,dass zwar Kinder haben wollen aber die Männer nicht. Die Mutter seiner Tochter sagte damals zu mir, als ich sie wegen der Schwangerschaft fragte weil mir das zu schnell ging, naja ich bin ja auch schon 27. So ungefähr es wurde schon Zeit.Beide Beziehungen dauerten jeweils 3 Jahre und er wurde von den Zweien nur wie das Letzte behandelt sprich wie Dreck!
    Können Sie mir einen Rat geben ob das bei der Berechnung berücksichtigt wird!
    M.fr.Gr.
    Caro

  288. Caro

    Noch einen Nachtrag, sorry habe drei Fehler,
    1. nicht sei sondern seit,
    2. Schweiz wird natürlich nicht mit tz
    3.Dass sie zwar Kinder haben wollen.
    Übrigens bekommen alle Kinder zu jeden feierlichen Anlass von uns auch Geschenke auch der Kleine obwohl er nicht weiß wer wir sind. Die Kinder können ja nichts dafür.
    l.Gr.
    Caro

  289. MARCK

    Hallo erstmal vielen Dank für alle INfos.
    Speizieller Fall:
    NEttoeinkommen theoretisch 2000,00 bei mir.
    Fahre aber n Firmenwagen welcher nach der 1% Regelung um 400,00 Euro abgezoen wird, ergo bleiben noch 1600,00 euro.
    WELCHEN Betrag muss ich denn nun zur BErechnung der Düsseldorfer Tabelle hernehmen? 2000,00 Euro oder 1600,00 Euro?
    Ich tendiere zu den 1600,00 Euro da , wenich n eigenes KFZ hätte, diese Kosten ja wohl auch vom Netto abgezogen werden würden, odeR?

  290. RA Thomas von der Wehl

    @ marck

    ich teile Ihre Tendenz nicht. Ein Firmenwagen ist ein geldwerter Vorteil und mit 400 EUR können Sie dies Auto idR nicht finanzieren (Kaufpreis, Wertverlust, Versicherung usw.)

  291. MARCK

    Vielen Dank für die Information.Nun weiss ich wo ich die ddt anlegen muss,

  292. Maranne

    Hallo,ich habe drei kinder (5,6,9).habe gerade wieder geheiratet. Bekam vorher uvg leistungen für meine kids.Nach dem ich jetzt wieder geheiratet habe bekomm ich kein geld mehr daher. Mein ex meinte sich ein job zu suchen wo er gerade mal über sein selbst erhalt bekommt.Er bekam vorher über das doppelte was er jetzt verdient(hat gekündigt als wir uns trennten).Was kann ich jetzt machen damit ich von Ihm für die Kids Unterhalt bekomme was auch vom Gericht errechnet worden war? Beistandschaft habe ich auch beantragt aber die sagten mir das ich nichts machen kann,stimmt dieses? Arbeite selber Halbtags um irgendwie die bedürfnisse der Kinder zu stillen.Würde mich freuen wenn sie mir ein ´Rat geben könnten.

  293. Steffen

    Hallo, ich habe eine Frage zum Betreuungsunterhalt. Ich habe ein Jobangebot das mir perspektivisch mehr Gehalt einbringt als mein jetziger Job. Ich würde nur vorläufig für ca. 1 Jahr weniger Gehalt bekommen als jetzt. Ich zahle zur Zeit Betreuungsunterhalt und KU für meinen Sohn. Den Unterhalt für meinen Sohn zahle ich weiter in der jetzigen Höhe aber den Betreuungsunterhalt kann ich nicht dann nicht mehr in der Höhe zahlen wie jetzt. Es ist plausibel nachzuweisen das ich perspektivisch mehr Gehalt im neuen Job haben werde als jetzt, dafür kurzfristig weniger in der Tasche habe. Wie ist hierbei die Rechtslage? Kann ich den Betreuungsunterhalt selbst kürzen oder muss ich gleich den Titel vom Gericht ändern lassen?

    MfG

  294. RA Thomas von der Wehl

    @ steffen

    die Gegenseite muss unter Erläuterungen schriftlich aufgefordert werden der verringerten Zahlung schriftlich zuzustimmen und auf Vollstreckungen aus dem Titel zu verzichten.

    Wenn das nicht geschieht – Abänderungsklage.

    Unbedingt einhalten!

  295. steffen

    Vielen Dank für die Auskunft. Bis das durch ist, ist der Job weg und finanzielle Rücklagen hab ich auch nicht, um diesen Weg durchzuhalten bis meine Ex darüber ein Schreiben verfasst hat, was sie wohl nicht tuen wird, und dann das Gericht entschieden hat.

    MfG Steffen

  296. RA Thomas von der Wehl

    @ steffen

    für Details die Ihnen helfen können, müssen Sie einen beauftragten Fachanwalt befragen.

  297. uwe

    Betr.:Ihre Antwort vom 23 Sept. Nr. 246
    Würde mich für eine Empfehlung freuen.

  298. RA Thomas von der Wehl

    @ uwe

    bitte nach dem 10.11. nochmals mit dem gewünschten Ort des Anwaltes melden. Ich bin für eine Woche mal weg.

  299. uwe

    Alles klar,Danke

  300. daniel

    hallo habe da eine frage arbeite in dänemark verdine ca 2600€ netto
    habe 2 kinder 2 und 4 jahre alt kann mir jemand sagen wieviel unterhalt ich zahlen muss habe ca 400 euro kosten um nach DK zu kommen, das leben da ist auch nicht gerade billig. wohn zurzeit noch bei meiner neuen freundin habe aber vor eine wohnung zu nehmen, habe jetzt schon ein schreiben vom amt bekommen um meine Einkünfte preis zu geben. kann jetzt bei der berechnung noch kein mietvertrag vorlegen wird es trotzdem berücksichtigt

    vielen dank Daniel M.

  301. Larah

    Hallo,auch ich habe mal eine Frage….
    also,mein Verlobter hat 2 Kinder(10 und 11 J.).
    Er zahlt mtl.490Euro für beide.Wir wissen nicht genau ob das so richtig ist.Er hat ein Nettoverd.von mtl.2150 Euro.Also ein selbstbehalt von 900
    Da sie sich aber in der Ehe zusammen ein Haus gekauft hatten und sie einen Mediationsvertrag haben das er die Kosten alleine trägt und sie ja somit aus dem Grundbuch ist,hat er die mtl. Raten i.H.v.800Euro abgezogen.Somit bleiben 450 Euro Unterhalt für die Kinder.
    IST DAS SO RICHTIG?
    Danke im vorraus Larah

  302. Markus

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    seit einigen Jahren lebe ich von meiner Frau und unseren 3 gemeinsamen Kindern getrennt (12, 17, 20 Jahre alt), habe aber bislang alle laufenden Kosten (Miete, alle Nebenkosten, Ihr KFZ, die Steuern sowie Versicherung) getragen und auch alle gemeinsamen Schulden abgezahlt. Seit 5 Jahre bin ich selbständig mit einem Nettoeinkommen von max. 1.500,-€ netto. Jetzt will meine Frau die Scheidung.
    Kann es sein, dass durch die DDT und den Selbsbehalt meine Zahlungen an meine Frau weniger werden, wenn es vor Gericht geht?
    Kann das Gericht darauf beharren, dass ich mir einen Nebenjob suchen muss (was definitiv nicht machbar ist, durch meine eigene Firma) ?
    Wieviel müsste ich für die drei Kinder an meine Frau zahlen? Sie selbst hat die ganzen Jahre nicht gearbeitet und hat seit ca. 1 Jahr einen Aushilfsjob ein paar Stunden in der Woche auf 400€ Basis
    Vielen Dank schon mal
    Markus

  303. RA Thomas von der Wehl

    @ markus

    nehmen Sie sich bitte einen Fachanwalt zur Beratung. Gerade bei Selbständigen ist das wichtig. Ich kann gern jemand empfehlen.

  304. Gerhard

    Guten Tag Herr von der Wehl,
    bisher wurde (in 2008) für Kindesunterhalt nach DDT immer das hälftige Kindergeld vom Tabellenbetrag abgezogen. Nun liegt mir eine neue Forderung nach Kindesunterhalt vor, in der weniger als diese Hälfte abgezogen wurde.
    Konkret mein Beispiel :
    DDT6/4 wäre eigentlich 468 – 77 = 391 Euro (bei 3 Unterhaltsberechtigten). Gefordert werden aber jetzt 416 Euro. Begründung, es seien nur noch 52 Euro abzuziehen.
    Hat sich hier etwas geändert?
    freundliche Grüße
    Gerhard

  305. RA Thomas von der Wehl

    @ gerhard

    Nein, im Gegenteil. Es hat sich nichts geändert seit der Unterhaltsreform 2008. Mit dieser Reform ist wieder eingeführt worden, dass in allen Altersgruppen generell 1/2 des Kindergeldes abzuziehen ist. Der Abzug von 52 € ist falsch.

  306. Michaela

    Hallo
    ich habe mal ein Frage . Ich bin seit 4 Jahren geschieden ,meine Tochter (10) lebt bei mir und mein Sohn(12) lebt beim Vater . Ich bekomme für meine Tochter KG und UVG , mein ex bekommt KG und KG Zuschuß . Nun möchte ich mich selbstständig machen ab 2009,das Einkommen kann ich noch nicht abschätzen . Was müsste ich da an Unterhalt zahlen und ab welchen Einkommen und was darf mir als Selbstbehalt bleiben ? Wird da evtl. auch ein Gründungszuschuss vom Arbeitsamt als Einkommen mit angerechnet ?

    Freundliche Grüße
    Michaela

  307. RA Thomas von der Wehl

    @ michaela

    Ihr Selbstbehalt gegenüber dem Kindesunterhalt beträgt 900 € monatlich. Erst wenn sie über diesen Betrag liegen, bekommt Unterhalt in Betracht. Allerdings wird dieser Betrag dann zwischen den beiden Kindern im Rahmen einer Mangelfallberechnung aufgeteilt.

    Ob ein Gründungzuschuss in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wird, kann ich im Moment nicht abschließend sagen.Es hängt davon ab, für welche Zwecke er verwendet wird. Wenn aus dem Zuschuss zum Beispiel Produktionsmittel angeschafft werden, ist er unterhaltsrechtlich nicht relevant.

  308. Ich

    Hallo

    Warum wird man in die 1 Steuerklasse runtergestuft??? So ne sch……! Ich muss ja weiterhin meine fammilie unterhalten! Dem Stadt sei dank!

    wollte nur los werden!

    Schoenen Tag noch!

  309. RA Thomas von der Wehl

    @ ich

    mit diesem Argument laufen Sie bei mir offene Türen ein. Ich predige seit langem, dass es unverständlich ist, dass eine Familie in Trennung, bei der die finanziellen Verhältnisse zwangsläufig enger werden, noch mit der schlechteren Steuerklasse bestraft wird. Dies gilt speziell, wenn die Kinder mit Unterhalt zu versorgen sind und durch die geänderte Steuerklasse weniger Geld für den Unterhalt zur Verfügung steht.

    Der Staat verdient so an der Trennung der Eheleute.

    Wenn ich Verfassungsrechtler wäre, was ich aber nicht bin, würde ich über eine Verfassungsbeschwerde nachdenken.

  310. steffen

    sehr geehrter herr wehl,

    ich hoffe sie nehmen mir es nicht krumm, aber wenn ich anwalt währe würde ich dem ganzen deutschen familienrecht eins zwischen die hörner hauen. dies ist nicht als angriff auf ihre person gedacht.

    unter dem „kindeswohl“ können sich unterhaltsbezieher jahrelang ausruhen und brauchen nicht für ihr einkommen zu arbeiten. ich sage hier auch nur fiktives einkommen. mir geht es hier auch nicht um den kindesunterhalt sondern um den unterhalt an den expartner.

    dessweiteren find ich die regelung das ein nicht verheirateter vater per se kein sorgerecht bekommt einfach nur ein schlag ins gesicht eines vaters, gelinde gesagt. vom jugendamt bin ich damals vertrieben worden mit der aussage das ich sowieso kein sorgerecht bekomme.

    als vater der am aufwachsen seines kindes aktiv teilnehmen möchte werden mir so viele felsen in den weg gelegt. ich muss mich verbiegen, um dann doch nur alle paar wochen für ein paar stunden mein kind zu sehen.

    mit freundlichen grüßen

    steffen

  311. RA Thomas von der Wehl

    @Steffen

    Das aktuelle Familienrecht ist immer auch ein Spiegel der Gesellschaft. Sie sollten bedenken, dass bis vor wenigen Jahren der nichteheliche Vater überhaupt kein Recht hatte sein Kind zu sehen. Er durfte ausschließlich Unterhalt zahlen. Dies wurde aus gutem Grunde geändert.

    Wenn in Einzelfällen die Mutter massive Schwierigkeiten beim Umgangsrecht generiert, ist dies durch Gesetze schwerlich zu kontrollieren. Die charakterlichen Schwächen einzelner Personen belegen aber nicht die generelle Unfähigkeit des Familienrechtes.

  312. steffen

    warum geht es dann in anderen ländern besser? wieso bekommt man dort auch als nichtverheirateter vater das geteilte sorgerecht?
    wieso muss ich hierfür überhaupt einen anwalt bemühen?? geht es hierbei nur um geld für die anwälte?? so kommt es vielen vätern vor.

    frauen propagieren erst ihre unabhängigkeit vom mann und das sie selbständig leben können, bei einer trennung ist davon aber nichts mehr zu sehen. sie verfallen in das alte rollenbild und wollen versorgt werden.

  313. RA Thomas von der Wehl

    @Steffen

    Das Problem des Umgangsrechtes läuft in anderen Ländern auch nicht besser. Ob sie das geteilte Sorgerecht haben, wie es in einer geschiedenen Ehe der Regelfall ist oder nicht, spielt meist für das Umgangsrecht keine Rolle.

    Das Umgangsrecht ist das Sorgenkind. Zweifellos gibt es Mütter, die nicht aufgearbeitete Beziehungsprobleme mit dem Kindesvater diesen über das Umgangsrecht spüren lassen.

    Wie soll der Gesetzgeber diese menschlichen Defizite regeln? Ihre Vermutung, die Gesetze werden zum Wohl der Anwaltschaft gemacht, trifft (leider) nicht zu. Das Gegenteil ist der Fall. Die Gegenstandswerte in Umgangs und Sorgerechtsverfahren sind denkbar gering, während der Aufwand der Anwälte meist überdurchschnittlich hoch ist.

  314. steffen

    Der Gesetzgeber könnte sagen: „Ihr seit Eltern und habt Euch zu gleichen Teilen um das Kind zu kümmern.“ Verbindlich festgelegt durch den Richter.

    Erst wenn ein Elternteil den Naturunterhalt nicht will, geht man ihm ans Geld. Nach 3 maligen Umgangsverweigerung gehts mal für ein Wochenende hinter Gitter etc. Wenn die Paare gezwungen werden würden sich via Mediation zum Wohle des Kindes zu einigen, dann würden die menschlichen Defizite auch nicht so zum Tragen kommen.

    Aber nein das geschieht nicht, ganz im Gegenteil.

  315. steffen

    Dann bräuchte man auch nicht die ganze Rechnerei von wegen Selbtbehalt und Kontrollbeträge etc. Dann würde es im Kern auch wieder um das Kind gehen und nicht wie jetzt in unserem ach so tollen Familienrecht nur ums Geld.

    Mal ehrlich, es dreht sich doch alles nur um die Kohle, „zum Wohle des Kindes“ natürlich. Ums Kind aber dreht sich gar nichts. Das Kind braucht und will beide Elternteile und nicht nur eins. Vom Grundsatz her müssten beide Elternteile verpflichtet werden sich jeweils zur Hälfte um das Kind zu kümmern und Punkt. Erst Abweichungen davon müssten dann im Einzelfall geregelt werden. Aber wir Trennungsväter sind ja die großen Verbrecher die die Frauen geschlagen und gedemütigt haben. So werden wir ja hingestellt.

    Auch ich wollte mit der Mutter meines Kindes nichts mehr zu tun haben. Durch viel Reden auch über Dritte hab ich es wieder geschafft das ich meinen Sohn sehen kann und das ohne Anwalt und Gericht. Ich denke da wird mehr kaputt gemacht als repariert.

    Viele Grüße Steffen

    PS: Ich bin der Meinung das das gesamte Familienrecht in Dtl. von Grund auf reformiert gehört.

  316. After_Midnight

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    Ich bin meinen unehelichen drei Kinder (2x 9 Jahre, 1x 3 Jahre) unterhaltsverpflichtet.

    Die zwei neunjährigen leben bei der Kindesmutter. Mein 3 jährigen Sohn lebt bei mir.
    Die Kindesmutter erhält „Unterhaltszuschuss“ von der ARGE, da durch jährliche Prüfung meine Leistungsunfähigkeit bestätigt wurde.

    Ich habe heute vom Anwalt der Kindesmutter erhalten, dass ich nach Prüfung meinens unterhaltrelevanten Einkommens (bereinigt cirka € 888,25 aus nichtselbstständiger Vollzeitbeschäftigung) leistungsunfähig bin.
    Allerdings rechnet mir der Anwalt ein fiktives Einkommen von € 2200 zu und erklärt mich dadurch zu 100% leistungsfähig.
    Er verlangt die Zahlung von 100% des Mindestunterhaltes ab November 2008 für meine Zwillinge innerhalb der nächsten zwei Wochen.

    Dies könnte ich nicht mal wenn ich es wollte bezahlen.

    Bitte raten Sie mir wie ich mich jetzt verhalten soll!

    Was hätte ich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu erwarten?

    Danke im Vorraus!

    MfG After_Midnight

  317. RA Thomas von der Wehl

    @ after midnight

    Ob sie mit einem fiktiven Einkommen leistungsfähig wären, hängt davon ab, wie anhand ihrer beruflichen Vorbildung eine Zukunftsperspektive zu beurteilen wäre. Sollte man sagen können, dass Sie schlicht zu wenig verdienen und anhand ihrer Aus- und Vorbildung mehr verdienen könnten, käme eine Fiktion in Betracht. Sie unterliegen einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, da sie minderjährige Kinder zu versorgen haben.

    Einzelheiten wird ein Fachanwalt Vorort prüfen müssen.

  318. Jörg

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    können Sie mir sagen, wie das bereinigte Nettoeinkommen bei einem Selbstständigen berechnet wird ? Ist die Krankenversicherung, das zum Arbeiten notwendige Auto, die Steuern, Unfallversicherung, Wohnungsnebenkosten (Strom, Wasser, Abfall) abzugsfähig ? Mein letzter Anwalt hat dies nicht abgezogen und dadurch Kindes und Ehegattenunterhalt von EUR 1139,– errechnet. Sobald ich dann von dem Rest die Fixkosten abziehe, bleiben mir noch EUR 667,– / Monat, worin noch EUR 500,– fiktiver Wohnwert enthalten sind. D.h. ich habe efektiv EUR 167,– / Monat. Das reicht für sehr wenig.
    Hilfe,
    mit freundlichen Grüßen,
    Jörg

  319. Jörg

    Nachtrag:
    Steuern waren natürlich schon abgezogen.
    Entschuldigung.
    Jörg

  320. RA Thomas von der Wehl

    @ jörg

    Bei einem Selbstständigen gilt praktisch nichts anderes, als bei abhängig Beschäftigten. Zunächst ist zu klären, welches das Einkommen vor Steuern und sonstigen Belastungen ist. Bereits dies kann schwierig sein, wenn in den Steuerunterlagen z.B. Abschreibungen geltend gemacht werden, welche in der Regel unterhaltsrechtlich nicht relevant sind.

    Steht dieses zu versteuernde Einkommen fest, werden die Steuern, die Krankenversicherung und die Altersversorgung abgezogen. Bei der Altersversorgung tauchen weitere Probleme auf, wenn der Selbstständige keine Leistungen in die klassischen Altersversorgungen wie Rentenversicherung usw. erbringt, sondern zum Beispiel die Tilgung in eine Immobilie als Altersversorgung ansieht. Hier gibt es eine Menge Potenzial, allerdings auch Streitpotenzial. Die Kosten für ein Auto sind in der Regel bereits in der Bilanz des Selbstständigen enthalten. Kosten der Mietwohnung sind unterhaltsrechtlich nicht relevant. Diese Kosten hat jeder und diese Kosten sind aus dem Selbstbehalt zu bestreiten.

  321. Jörg

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    sollte sich mein Anwalt sehr zu meinen Ungunsten verrechnet haben, besteht dann die Möglichkeit, dass er hierfür haftbar gemacht werden kann ? In Summe beläuft es sich ca. auf 22000 EUR. Ist es möglich, das Geld von meiner ehemaligen Frau zurückzubekommen, falls der Anwalt nicht haftbar ist ?

  322. Sonic

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    mir scheint dies der einzige Ort zu sein, an dem ich eine Antwort auf meine Fragen bekomme.
    Situation: Frau hat sich von mir getrennt, ich soll aus der Ehewohnung ausziehen. Nach Berechnung ihrer RA muss ich den Mindestunterhalt für die Kinder auch dann bezahlen, wenn mir nur ca. 750€ bleiben. Vom Nettoeinkommen wurden abzugsfähige Schulden und Fahrtkosten bereits abgezogen. Ich habe eine 50 Stunden Woche und bin auf mein Fahrzeug (ländliche Gegend) angewiesen.
    Jetzt soll ich einen dynamischen Titel für 100% für unsere beiden Kinder beim JA titulieren.
    Meine Fragen: Ist das rechtens?
    Wenn ja: Gibt es für mich eine Möglichkeit Zuwendungen für Miete o.ä. zu beantragen?
    Ich finde einfach keine Wohnung die ich bezahlen kann. Muss doch auch Versicherung fürs Auto zahlen. Was soll ich tun?

    Herzliche (Weihnachts-) Grüße und im Vorraus Vielen Dank.

  323. RA Thomas von der Wehl

    @ sonic

    das Abzug der Schulden und der Fahrtkosten der Selbstbehalt unterschritten wird, taucht häufig auf. Hier muss die konkrete Situation des einzelnen Unterhaltsschuldners betrachtet werden. Grundsätzlich hat ein Unterhaltsschuldner, der minderjährige Kinder zu versorgen hat, eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit, die so weit geht, dass die Gerichte teilweise einen Zweitjob verlangen. Dies wird bei einer 5. Stundenwoche allerdings nicht möglich sein. Hinsichtlich der Schulden taucht dann die Frage auf, ob nicht durch eine private Insolvenz diese Schulden beseitigt werden können. Letztlich stellt sich die Frage, ob nicht durch einen Wechsel des Arbeitsplatzes ein höheres Einkommen erzielt werden kann. Wie gesagt, das hängt alles von dem konkreten Einzelfall ab.

    Ich kann nicht uneingeschränkt dazu raten, einen dynamischen Titel in der derzeitigen Situation ausfertigen zu lassen. Lassen sie sich in jedem Falle vorher von einem Fachanwalt beraten.

  324. RA Thomas von der Wehl

    @ jörg

    ich bitte um Verständnis, aber zu möglichen Haftpflichtfälle der Kollegen möchte ich mich nicht äußern. Das Unterhaltsrecht ist derart kompliziert und vielschichtig, es gibt hier so viele verschiedene Meinungen, dass der Einstieg in die Chance eines Haftpflichtanspruches häufig vergeblich ist.

    Und das hat bestimmt nichts mit dem Spruch zu tun „Eine Krähe……..“

  325. Sonic

    Hallo Hr. v.d. Wehl,

    vielen Dank für die prompte Antwort. Der Fachanwalt hat mir zum titulieren der Titel geraten. Welche Alternative habe ich denn? Ich will unter allen Umständen den Mindestunterhalt bezahlen, das bin ich den Kindern schuldig. Aber wie soll ich weiter existieren? Gibt es nicht so etwas wie Wohnkostenzuschuss oder Hilfe in anderer Form? Kleidergutscheine…Essen? Ich bin 34 und arbeite seit ich 17 bin. Habe nie irgendwelche Sozialleistungen in Anspruch genommen. Ist das wirklich deutsche Rechtssprechung?

  326. RA Thomas von der Wehl

    @ sonic

    bei den Fragen nach staatlichen Transferleistungen fragen Sie den Falschen. Das ist nicht mein Gebiet.

  327. Matze

    Hallo
    meine Freundin und ich leben jetzt seit ca. 1 Jahr zusammen. Leider klappt es nicht so wie es sein sollte und ich spiele mit dem Gedanken ob wir uns nicht trennnen sollten. Meine Freudin hat ne Teilzeitjob wo sie ca. 500 Euro im Monat verdient. Gemeinsame Kinder haben wir nicht( Kinder sind aus früherer Beziehung).
    Sie hat es nicht so mit dem Arbeiten und würde sich auf keinen Fall nen anderen job suchen. Würde dann wohl aufs Sozi gehen und Zuschüße beantragen.
    Meine Frage ist muß ich meiner Freundin Unterhalt zahlen?

  328. Sonic

    Hallo Hr. von der Wehl,
    zu welcher Art Titel würden sie mir raten? Gibt es noch eine andere Möglichkeit?

  329. Mikesch

    Hallo und guten Tag,
    ich habe Probleme mit dem Jugendamt wegen Unterhalt.
    Ich bin seit 3 Monaten endlich wieder in Arbeit und habe natürlich diese Information an das Jugendamt gegeben.
    Darauf hin bekam ich einen Termin und bin auch hingegangen.
    Nun das Problem, ich habe schon viel im Internet gelesen zwecks Selbstbehalt. Mein Netto beträgt 940,37 Euro und ich lebe seit fast 2 Jahren in einer Lebensgemeinschaft. Meine Partnerin bekommt noch zur Zeit Hartz 4 und ich bekomme auch noch ein wenig Hartz 4 Unterstützung.
    Die Jugendamtmitarbeiterin sagte ich solle ab 15.01.09 100,- Euro an Unterhalt für meine beiden Kinder leisten. Ich weiß nur nicht wo ich das Geld hernehmen soll, denn wir haben eine Miete von 475,- Euro und ich habe jeden Monat ca. 240,-Euro an Spritkosten.
    Sowie auch noch andere finanzielle Aufwendungen.
    Ich hoffe es kommt nicht so rüber als würde ich mich um den Unterhalt drücken, denn dass ist nicht an dem.
    Ich hoffe hier Informationen zu bekommen, was richtig ist für alle Parteien.
    Vielen Dank im Voraus.

  330. Mikesch

    Ich habe noch vergessen das die Jugendamtmitarbeiterin mir eine Lohnpfändung angedroht hat. Sie sagte sie könne bei meinem Einkommen mir auch 150,-Euro abziehen.

  331. RA Thomas von der Wehl

    @ mikesch

    Das ist ein häufig auftauchendes Problem. Der Unterhaltsschuldner verdient nicht genügend Geld, um Unterhaltsansprüche befriedigen zu können. Der Selbstbehalt liegt bei 900 €. Wenn minderjährige Kinder da sind, hat ein Unterhaltsschuldner eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Unter bestimmten Umständen ist es sogar möglich, dass er verpflichtet wird, eine weitere berufliche Tätigkeit neben seinem eigentlichen Job aufzunehmen. Dies alles hängt vom Einzelfall ab. Lebt der Unterhaltsschuldner in einer Lebensgemeinschaft kommt zudem in Betracht, dass aufgrund von Ersparnissen dieser Lebensgemeinschaft der Selbstbehalt gesenkt wird.

    Es ist schwer hier etwas abschließendes zu raten. Ich würde vorschlagen, dass sie sich mit einem Fachanwalt über die Details ihres Falles unterhalten und dann gemeinsam mit diesem beschließen, wie Sie weiter vorgehen.

  332. RA Thomas von der Wehl

    @ sonic

    die Titulierung des Kindesunterhaltes beim Jugendamt ist kostenfrei. In welcher Höhe Sie dort einen Titel ausfertigen lassen sollten, muss allerdings der beauftragte Anwalt entscheiden. Ich kann dazu keine Empfehlung abgeben, zumal ich keine konkreten Unterhaltsberechnungen hier anstellen darf und werde.

  333. RA Thomas von der Wehl

    @ matze

    wenn Sie nicht verheiratet sind und keine gemeinsamen Kinder haben, schulden sie keinerlei Unterhalt.

  334. Sonic

    @ mikesch
    google mal nach „geminderter Selbstbehalt“ und „fiktives Einkommen“. du wirst überrascht sein….

  335. Ina

    Guten Abend

    Ich habe das mal eine Frage zum Selbstbehalt.
    Mein Freund hat einen 6 jährigen Sohn und er muß ja Unterhalt Zahlen da er nicht bei uns lebt aber er verdient nur 702 Euro Netto fällt das nicht unter den Selbstbehalt und muß er dann überhaupt Unterhalt bezahlen?

  336. Wolfgang

    Guten Tag,
    mein Sohn studiert und wird von mir alleine unterhalten. Meine Ex-Frau ist selbständig und zahlt keinen Kindesunterhalt. Ich verdiene wahrscheinlich wesentlich mehr als sie. Kann ich sie dazu zwingen, etwas zum Kindesunterhalt beizutragen und ihr Einkommen offenzulegen?

  337. RA Thomas von der Wehl

    @Ina

    Bei einem Einkommen von unter 900 € ist der Selbstbehalt unterschritten und theoretisch wird kein Unterhalt geschuldet.

    Das Problem ist in diesen Fällen immer, dass der Unterhaltsschuldner eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat und notfalls von ihm sogar verlangt werden kann, einen weiteren Job anzunehmen. Dieses Problem ist immer dann gegeben, wenn nicht einmal der Mindestunterhalt (202,00 €) gezahlt werden kann.

    Ob dies Problem bei ihrem Freund auftritt, kann ich allerdings nicht endgültig klären.

  338. RA Thomas von der Wehl

    @Wolfgang

    bei einem volljährigen Studenten schulden beide Elternteile den ungedeckten Unterhaltsbedarf (640 € minus Kindergeld) anteilig nach dem jeweiligen Einkommen.

    Der Kindesvater wird die Kindesmutter allerdings nicht direkt zur Offenlegung des Einkommens zwingen können, er kann dies nur über den Sohn tun, in dem er diesen auffordert, vor weiteren Unterhaltszahlungen zu klären, welches Einkommen die Mutter hat.

  339. Mikesch

    Hallo und danke für die schnelle Antwort.
    Ich habe gerade nochmal durchgerechnet was ich an Lohn und was meine Lebensgefährtin an Hartz4 bekommen. Wir haben ein Haushaltseinkommen von1244,57€ was pro Person 622,29€ sind. Wir führen auch ein Haushaltsbuch, was uns zeigt das nicht viel übrig bleibt, eher im Gegenteil wir packen noch zu. Damit liege ich doch ganz konkret unter dem Selbstbehalt. Mit der Arbeit ist das bei mir so das ich mir gar keinen Nebenjob nehmen kann da ich jeden Tag fast 2 Stunden Fahrzeit zur Arbeit habe.
    Ich bin der Meinung das mich die Jugendamtmitarbeiterin zur Leistung erpressen wollte.
    Können sie mir auch zu dieser Info, die ich von einem Bekannten bekommen habe, etwas sagen? Und zwar sagte er das sobald ich Unterhalt leiste, hätte ich auch Anspruch auf das halbe Kindergeld, ist dass richtig?
    Eins habe ich noch, meine Ex bekommt angeblich kein Hartz4, aber ich habe vor kurzen einen Brief von der ARGE bekommen worin steht das ich, sobald ich Unterhalt zahle, Unterhaltsleistungen an die ARGE überweisen soll. Meine Ex wollte natürlich mit mir diskutieren das sie eben nichts von da bekommt und ich ihr das Geld auf das Konto überweisen soll. Die Jugendamtmitarbeiterin schickte mir auch die Kontonummer meiner Ex. Was ist nun richtig sie das Geld, wenn ich dann zahlen muss, oder doch der ARGE?
    Ich bedanke mich aufrichtig.

  340. robert

    hallo ich bekomme seit einen halben jahr übergangsgeld das sind 1040 euro monatlich ich bin verh. und habe zwei kinder und soll jetzt einen unterhalt an meine uneheliche tochter von 250 euro in monat bezahlen wie soll ich dann noch meine familie ernähren ist jetzt schon schwer genug das heißt ich soll meine fam. von 790 euro ernähren miete hab ich nicht aber mietnebenkosten von 250 euro und muss jeden tag mit meinen auto zur reha fahren ich hoffe auf rat und bedanke mich herzlich

  341. Ina

    Vielen dank für diese schnelle Auskunft!

    Mein Freund ist jetzt seit 8 Monaten in diesem Unternehmen beschäftigt nach einer 3 Jährigen Arbeitslosigkeit also auch hatz 4 kann er denn dann trotzdem gezwungen werden noch eine andere Arbeit anzunehmen?
    Wir sind ja froh das wir diesen Job haben bekommen können!

  342. RA Thomas von der Wehl

    @ robert

    das Übergangsgeld bedeutet, dass sie nicht berufstätig sind und daher Ihr Selbstbehalt nur 770 € beträgt.

    An diesen Tatsachen kann ich nichts ändern

  343. RA Thomas von der Wehl

    @ina

    es ist ganz schwer hier allgemeine Ratschläge zu geben. Jeder Einzelfall ist anders. Wenn z.B. dem derzeitigen Job eine lange Arbeitslosigkeit vorausgegangen ist und es ohnehin extrem schwierig war, überhaupt einen Job zu finden, wird man dem Unterhaltsschuldner schwerlich zumuten können einen weiteren Job zu suchen beziehungsweise auch zu finden.

  344. RA Thomas von der Wehl

    @ mikesch

    Zu den Ansprüchen der Arge kann ich nichts sagen. Dies ist nicht mein Gebiet. Einen Anspruch auf Kindergeld haben sie im Falle der Unterhaltszahlung nicht, allerdings wird das hälftige Kindergeld auf die Tabellenwerte der Düsseldorfer Tabelle angerechnet.

    Beispiel: der Minimalwert der Düsseldorfer Tabelle beträgt 279,00 €, wovon das hälftige Kindergeld mit bisher 77 € abgesetzt wird. Nach der Kindergelderhöhung ist der entsprechende neue hälftige Betrag abzusetzen.

  345. rogi1004

    hallo, ich zahle für meine drei kinder 8/8/11 im monent 555 € monatlichen unterhalt. meine neue lebengefährtin zieht demnächt zu mir. sie ist auch geschieden und hat 2 kinder und der ex-mann zahlt kein unterhalt. sie erhält im moment noch unterhaltsvorschuss. da sie ja zu mir zieht wird sie keine unterhaltsvorschuss mehr bekommen. meine erste frage lautet.ab wann muss sie der unterhaltsvorschusskasse melden das sie zu mir zieht( habe gelesen sie kann 1 jahr damit warten bevor sie es meldet!)? meine zweite frage lautet. wird ihr gehalt in meine unterhaltberechnungen mit einberechnet? werden ihre 2 kinder berücksichtigt da sie keinen unterhalt bekommen? ich möchte mich schon einmal im voraus bei ihnnen für ihre antwort bedanken!!!gruss

  346. Ina

    vielen dank sie haben uns sehr geholfen

  347. Mala

    Hallo,

    mein Mann hat 2 Kinder( 3 und 10 jahre)für die er Unterhalt zahlt. Bisher hatte er ein Nettoeinkommen von 1500,00 € monatlich. Kindergeld geht an die Kindesmutter. Er zahlte bisher 398,00€ an Unterhalt.
    Durch die schlechte Betriebssituation hat er seit dem 01.01.09 ein Nettoeinkommen von 1300,00. Er möchte den Unterhalt neu berechnen lassen. Er unterhält einen PKw und hat Spritkosten damit er auch zur Arbeit kommt.
    Ist es richtig das er
    -Selbstbehalt von 900,00 € hat
    dazu kommen 146,40€ ( 24,4 km * 0,3* 20 Arbeitstage)

    Das wären also 1046,40 als bereinigtes Einkommen. Die zu verteilende Masse an die zwei Kinder beträgt also 253,60 €.
    Das Jugendamt hat uns geschrieben das ausser der Lohnabrechnung und den Kilometern nichts hinzuzufügen ist und er soll auf seine neue Situation aufmerksam machen.
    Was ist denn mit der Unterhaltsvorschusskasse ??? Er zahlt doch Unterhalt soweit wie er kann. Wenn er bei den 1300 Nettoeinkommen verbleibt müsste er den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?????? Von was denn bitte ?? 1046,40€ reicht gerade um Kosten zudecken. Was ist denn, wir möchten gerne unser erstes Kind. Soweit wie ich verstanden habe wird dann die Verteilermasse von 253,60 auf 3 Kinder geteilt.

    Danke .

    Lg

  348. Mala

    Die Mutter der Kinder ist wieder verheiratet. Bekommt sie dann überhaupt Unterhaltsvorschuss ??? Ich habe gerade den Kommentar von rogi1004 gelesen.

  349. RA Thomas von der Wehl

    @ mala

    im Grundsatz haben Sie richtig gerechnet. Was allerdings mit Unterhaltsvorschusskasse ist kann ich nicht beurteilen.

    Es kann sein, dass es sich hier um Rückstände aus vergangenen Zeiträumen handelt, die neben dem aktuellen Unterhalt gefordert werden. Sicherlich kann er man derzeit nicht mehr bezahlen, aber die Rückstände blieben dann dennoch bestehen.

  350. Mala

    @RA Thomas von der Wehl

    Er hat keine Rückstände bei der Unterhaltsvorschusskasse, weil er immer bezahlt hat. Ich meinte Wenn er den Unterhalt jetzt neu berechnen lassen würde, und er wirklich auf die 253,60 € Unterhaltsverteilmasse für beide Kinder kommt, kann die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss verlangen ???? mein Mann zahlt doch Unterhalt soweit er kann.
    Ich danke Ihnen für Ihre bemühungen.

  351. RA Thomas von der Wehl

    @ mala

    wenn der Kindesvater den über seinem Selbstbehalt verbleibenden Teil an Kindesunterhalt zahlt, hat er seine Unterhaltsverpflichtungen damit erfüllt.

    Wenn daneben die Kindesmutter zum Beispiel ergänzende Zahlungen von der Unterhaltsvorschuss Kasse erhält, kann dieses Geld nicht zusätzlich zu dem gezahlten Unterhalt vom Staat verlangt werden.

  352. Mala

    Da fällt mir auch ein Stein vom Herzen. ich hab halt grob gerechnet also kann er nur 253,60 Unterhalt zahlen und muss mit nichts anderem fürchten. Wir dachten schon das er dann Forderung von der Unterhaltskasse bekommt und die dann irgendwann zurückzahlt…wir wüssten nur nicht wie. Und man möchte ja auch keine Schulden haben.

    Können Sie mir denn eine Emailadresse von sich geben oder ich Ihnen meine irgendwie damit wenn wir Rechtsbeistand benötigen ich mich an sie wenden kann?

    Danke

  353. RA Thomas von der Wehl

    @ mala

    wenn Sie mich kontaktieren möchten unter der

    Telefonnummer. 0431 – 911 16 oder

    per Mail: info@vonderwehl.de

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  354. Sylli

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,

    eine Frage bitte, mein Partner hatte einen Arbeits-
    unfall und ist derzeit krank. Er bekommt Lohnfort-
    zahlung,allerdings ohne Schichtzuschläge und
    diversen Prämienzahlungen.Er verdient nun Netto
    statt 1400 ,nur 1100 Euro.Er hat den vollen UH
    für den 13 jähr. Sohn= 295 € gezahlt.Somit gerät
    er unter den SB. Kann man in solch einem Fall
    den UH kürzen? Muß der Titel geändert werden,
    wegen evtl. nur 2 Monaten? Was passiert,wenn
    evtl. Kurzarbeit droht,wegen Wirtschaftskrise?
    Würde der fehlende UH-Betrag als Schuld auf-
    laufen?
    Oh,es sind doch mehr als nur 1 Frage.

    Danke u. MfG
    Sylli

  355. RA Thomas von der Wehl

    @ sylli

    wenn ein Unterhaltstitel vorliegt, kann nicht einfach die Zahlung reduziert werden. Der Gegenseite müssen die maßgeblichen Fakten und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden und die Gegenseite muss mit Fristsetzung aufgefordert werden, der Unterhaltsreduzierung – sei es auch nur für einen bestimmten Zeitraum – zuzustimmen. Wenn die Gegenseite die Zustimmung nicht erklärt, muss die Abänderungsklage erwogen werden.

    Eine nur drohende Situation kann unterhaltsrechtlich nicht beachtet werden. Das Unterhaltsrecht reagiert immer erst dann, wenn eine Situation konkret eingetreten ist.

    In diesem Falle muss wie oben geschildert vorgegangen werden. Die Gegenseite muss zur Zustimmung der Reduzierung aufgefordert werden und werden keine Reaktion erfolgt, muss Abänderungsklage erhoben werden. Ansonsten laufen tatsächlich die laut Titel geschuldeten und nicht gezahlten Beträge als Schulden auf.

    Eine andere Frage ist, ob bei einem konkret absehbaren Zeitraum der Reduzierung des Einkommens nur dieser Zeitraum für eine Reduzierung des Unterhaltes herangezogen werden kann. Die andere denkbare Lösung wäre, dass im Hinblick auf den absehbaren Zeitraum das Jahresgehalt neu berechnet wird und damit auch der Unterhalt für das gesamte Jahr komplett neu berechnet wird.

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  356. Mala

    @

    Ich habe noch eine Frage bezüglich der Vorschusskasse. Mir hat das Jugendamt Kamen folgendes heute morgen gemailt:

    „Unterhaltsvorschuss ist eine Vorleistung zum Unterhalt und wird durch Zahlung des Unterhaltes erstattet,
    D. h., wenn sie z. B. zukünftig nicht in der Lage sind den vollen Unterhalt zu leisten, sondern, sagen wir mal, nur noch 300,- € für beide Kinder,
    tritt UVG ein mir Zahlungen von 158,- € pro Kind und ihr Geld wird dann an die UV-Kasse erstattet. Es kann dann aber nur in Höhe der 300,- € an Sie herngetreten werden,
    die sie ja dann eh schon zahlen! “

    Entweder versteh ich das gerade nicht oder ich weiss auch nicht. Mein Mann zahlt doch wenn der Unterhalt herabgesetz wird pro Kind ca. 126 € + 77 € Kindergeld. Ich habe gedacht das wir keine Befürchtungen haben müssen was die Unterhaltsvorschuss angeht. Es gibt doch auch Väter die gar nicht zahlen. Mein Mann zahlt auch das was er kann.
    Oder meint das Jugendamt mit den ca. 300 € die 253,60 die wir pauschal so gerechnet haben. Vielleicht habe ich den Sachverhalt nicht richtig verstanden.
    Ich habe nur angst das wir in Schulden geraten.

    Danke.

  357. RA Thomas von der Wehl

    @ mala

    nochmals ganz einfach: die Unterhaltsvorschusskasse kann nicht mehr verlangen, als eine Unterhaltsberechnung unter Berücksichtigung des Selbstbehalts des ergibt.

    Wenn der Vater also nur 200 € über dem Selbstbehalt an Unterhalt zahlen kann, so kann die Unterhaltsvorschuss auch nur 200 € verlangen. Der Rest bis zum angemessenen oder dem Mindestunterhalt läuft nicht als Schulden im Hintergrund auf.

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  358. Mala

    Ich glaube ich habe es jetzt verstanden. Wird es auch so sein wenn wir unsere Kinder haben.
    Nehmen wir an er hat nach Abzug des Bereinigten Einkommens noch 280,00€ über was als Verteilermasse zur Verfügung steht. Und er hat 4 Kinder den er Unterhaltspflichtig ist. Dann werden die 280 € auf 4 Kinder verteilt und fertig. Wenn die Kindesmutter von den beiden ersten Kinder Unterhaltsvorschuss bekommt, hat mein Mann damit nichts zu tun.

    Ich habe auch gelesen das wenn die Kindesmutter erneut heiratet Unterhaltsvorschuss nicht gewährt wird. Ist dies richtig ?? Damit ich weiss wo wir stehen wenn was anderes behauptet wird.

    Danke

  359. Sylli

    @RA von der Wehl

    Vielen Dank für ausführlichen Info’s.
    Ja ,so ungefähr hatte ich auch gedacht.

    Die Gegenseite würde erstaunlicherweise der
    Reduzierung zustimmen.Der Hintergrund dafür ist
    allerdings,dass die KM den Fehlbetrag über das
    Hartz IV ausgleichen kann.Das ist nun aber auch
    nicht unser Wille.Für Jan. haben wir eh den vollen
    UH gezahlt und für Feb. werden wir das auch
    schaffen,ich verdiene ja auch noch etwas.Das
    ist zwar nicht direkt relevant,aber Sie wissen ja,
    indirekt,z.B. SB Kürzung Partner,wegen Mieter-
    sparnis.

    Wenn die Kurzarbeit eintreten sollte,werden wir
    abwarten ,was Dauer und Lohnreduzierung
    betrifft.Hoffen wir,dass das nicht eintritt.

    Solange irgendwie möglich,zahlen wir den UH in
    voller Höhe.

    Vielen Dank noch einmal,jetzt wissen wir wie im
    „Notfall“ vorgegangen werden muß.

    MfG Sylli

  360. RA Thomas von der Wehl

    @ mala

    Ihr Beispiel ist grundsätzlich richtig. Wenn über dem Selbstbehalt noch 200 € verbleiben, sind diese 200 € auf die Kinder zu verteilen. Dabei sind aber die unter Umständen verschiedener Ränge und Altersstufen der Kinder zu beachten. So sind minderjährige Kinder und privilegierte volljährige Kinder (bis 21, unverheiratet, in Schulausbildung, bei einem Elternteil lebend) im 1. Rang und z.B. volljährige Kinder, die eine Berufsausbildung absolvieren, in Rängen darunter. In diesem Fall, würden nur die Kinder im 1. Rang Unterhalt bekommen können.

    Unterhaltsvorschuss bekommen nur alleinlebende Elternteile. Die Voraussetzungen lesen Sie hier:

    Allein erziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind
    das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
    im Inland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und
    nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder nach dessen Ableben keine Waisenbezüge in einer bestimmten Mindesthöhe erhält.

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  361. Mala

    @ RA Thomas von der Wehl

    vielen Dank für Ihre Mithilfe.
    Falls ich noch Fragen habe werde ich mich an Sie wenden.

  362. Mala

    @ RA Thomas von der Wehl

    Ich finde es sehr gut was Sie hier anbieten.
    Jetzt weiss ich wenigstens das die kindesmutter die erneut geheiratet hat gar keinen Anspruch auf Unterhalsvorschuss hat da sie ja verheiratet ist. Weil Sie ständig meint sie würde sich das Geld vom Jugendamt holen und wir müssen es zurückzahlen. Mein Mann zahlt soweit es ihm möglich ist Unterhalt. Ich finde es sehr gut das Anwälte wie sie auch im Internet beraten. Ich werde auch in Zukunft wieder auf sie zukommen.
    Sie kennen nicht einen guten Familienanwalt im Kreis Unna / Dortmund ??? Schade das Sie soweit weg sind.

  363. RA Thomas von der Wehl

    @ mala

    schauen Sie mal hier und grüßen Frau Palloks von mir.

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/scheidungsanwalt__dortmund_palloks-3265.html

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  364. Mala

    Vielen Dank für den Kontakt zu Frau Pollaks, ich werde mich mit Ihr in Verbindung setzten.

    Ich habe noch eine Frage. Ich bin angehende Lehrerin und möchte mir in 2 Jahren ein Haus kaufen. In wie weit wäre es ratsam einen Ehevertrag aufzusetzten. Ich habe gelesen, das der Selbstbehalt meines Mannes reduziert wird wenn ich volles Einkommen haben. Nur sind die Kosten komplett geteilt. Wir zahlen jeder 400 € Miete und so auch die restlichen Kosten. Wenn der Ehevertrag besteht kann das Jugendamt dann den Selbstbehalt kürzen ??? Danke und liebe Grüße

  365. RA Thomas von der Wehl

    @ mala

    ich kann anhand der wenigen Fakten nicht beurteilen, welchen Inhalt ein Ehevertrag haben könnte beziehungsweise haben sollte. Dazu wird ein intensives Gespräch mit einem beauftragten Anwalt nötig sein.

    Wenn der Kindesvater wieder verheiratet ist, kann sicherlich darüber nachgedacht werden, ob sein Selbstbehalt zu senken wäre. Dies entscheidet aber nicht das Jugendamt, sondern im Streitfall das FamGe. Das Jugendamt hat hier keine besonderen Kompetenzen sondern tritt praktisch als Anwalt des Kindes auf.

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  366. Mala

    @Hallo Herr von der Wehl,

    inwieweit kann denn der Selbstbehalt des Kindesvaters gesenkt werden ??? Wenn er 1300 € und die Ehefrau 3000 €. Das ist ja eigentlich sehr unverschämt, denn die Ehefrau die arbeitet und sich ihr lebenlang auf deutsch gesagt auf den Arsch gesetzt hat soll jetzt dafür zahlen ??? Klar wird der Selbstbehalt des Kindesvaters gesenkt, aber die Ehefrau muss dies ja ausgleichen. Kann man denn sowas mit einem Ehevertrag vorbeugen ???

  367. RA Thomas von der Wehl

    @ mala

    Es ist eine interessante Frage, ob durch einen Ehevertrag die Herabsetzung des Selbstbehaltes verhindert werden könnte. Denkbar wäre zum Beispiel, dass das neue Ehepaar gegenseitig auf Unterhalt verzichtet. In diesem Falle könnte daran gedacht werden, da die hier mehr verdienende Ehefrau keinen Unterhalt schuldet, auch keine Herabsetzung des Selbstbehaltes vorgenommen werden dürfte. Es taucht allerdings bereits das Problem auf, dass ein Unterhaltsverzicht nur für den nachehelichen Unterhalt überhaupt denkbar ist. Auf Trennungsunterhalt kann nicht verzichtet werden.

    Ohne dass sich die Frage abschließend prüfen konnte gehe ich somit derzeit davon aus, dass ein Unterhaltsverzicht eine Herabsetzung des Selbstbehaltes nicht verhindern könnte.

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  368. Mala

    @ RA Thomas von der Wehl,

    es ist doch irgendwie rechtswidrig, also ich wusste vor der Hochzeit nicht, dass der Selbstbehalt meines Mannes reduziert werden kann. Er hat zwei Kinder ob gewollt oder nicht gewollt, steht ja nicht zur diskussion. Nur denke ich, dass Vätern in Deutschland Steine in den Weg gelegt werden für das private glück. Ich sage nicht,dass ich meinen Mann nicht geheiratet hätte. Nur sehe ich es aus finazieller Sicht nicht ein, wenn wir sagen wir mal selber 3 Kinder haben, dass der Selbstbehalt meines Mannes reduziert wird und somit die Familie durchbringen soll. Ich lege selbst viel Wert auf eine gute Ausbildung und denke, dass Abitur und ein Studium in der heutigen Zeit eine Grundbildung in unsere Gesellschaft bilden. Selber weiss ich, dass dies auch inorme Kosten mit sich bringt. Wie kann es sein, dass die Kindesmutter nicht arbeitet, wieder verheiratet ist. Sie erbringt für das wohl Ihrer Kinder nichts ins Haus. Und der Selbstbehalt der Väter wird reduziert und die neue Ehefrau o. Lebensgefährtin steht daneben und muss zusehen, dass sie ihre Familie durchbringt.
    Viele sagen immer das Mütter in Deutschland schlimm dran sind, doch sehe ich dies anders..unterhaltspflichtige Väter sind in Deutschland arm dran.
    Ich persönlich habe mich über Jahre in der Schule und im Studium angestrengt, damit ich und meine Kinder es einfacherer haben, nur sehe ich es auch nicht ein dass ich für andere Kinder, deren Mütter faul sind zuhause zahlen soll. Ich informiere mich jetzt schon über Kitaplätze etc, damit ich wenn wir ein Kind bekommen nicht zuhause sitze, aber ich werde herangezogen damit ich für andere Unterhalt finazieren soll, auch wenn es in Deutschland heißt dass der Unterhalt des Kindesvaters reduziert wird. Warum wird denn dann nicht das Einkommen des Lebengefährte/ Mann der Kindesmutter herangezogen ?
    Im Endeffekt wird mein Mann auch Miete zahlen uns seine Versicherung, Auto etc. zahlen, aber er braucht dennoch dazu einen Selbstbehalt von 900€ + Aufwendungen zur Arbeit.

  369. Diana

    Guten Tag,

    ich habe da auch mal eine Frage!

    Ändert sich bei einem Unterhaltspflichtigen der Selbstbehalt, wenn er wieder heiratet und seine jetzige Ehefrau kein eigenes Einkommen hat.

    Folgender Fall liegt vor:
    Im Dezember letzten Jahres haben mein Lebensgefährte und ich geheiratet. Sein Grundgehalt betrug 1300 Euro netto. Für seine Jungens (12 und 15) bezahlte er 350 Euro, also ein Mangelfall. Wie verhält sich das nun nach unserer Heirat? Durch den Umstieg in die Lohnsteuerklasse 3 erhält er wahrscheinlich ca. 200 Euro mehr. Ich, seine neue Frau habe selbst kein Einkommen, nur den Kindesunterhalt und das Kindergeld für meine beiden mitgebrachten Kinder die bei uns leben. Es ist nachzulesen dass, wenn ich Geld verdienen würde der Selbstbehalt meines Mannes fallen würde! Wie verhält sich das nun in unserem Fall. Inwieweit ist die Exfrau nun berechtigt, mehr Unterhalt zu verlangen?
    Denn schliesslich bekommt mein Mann nur mehr Geld raus, weil er durch unsere Heirat in eine andere Steuerklasse rutscht und nicht weil sich sein Bruttogrundgehalt erhöht hat.
    Da er als Berufskraftfahrer im Fernverkehr auch Spesen erhält, würde mich auch interessieren ob diese in die Unterhaltsrechnung miteingerechnet werden müssen

    Ich freue mich über eine Antwort

    mfg Diana

  370. RA Thomas von der Wehl

    @ diana

    das wird Ihnen nicht gefallen, ist aber gängige Rechtsprechung:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/02/29/der-steuervorteil-nach-wiederheirat-wer-hat-was-davon/

    Zu den Spesen lesen Sie hier

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/12/23/spesen-im-unterhaltsrecht/

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  371. Trixi

    Habe nur eine kurze Frage…mein Ex Mann und ich haben 2 Mädels die sien 13 und 14 Jahre alt…wir sind seit 8 Jahren geschieden und seit dieser Zeit bekomme ich für beide zusammen 500Euro unterhalt.
    Jetzt habe ich ihndarauf angesprochen das die Ansprüche der Kinder und der Schue immer grösser werden und er möchte sich doch bitte an die DD Tabelle halten..was er natürlich strikt ablehnte..
    Er habe nur 1600Euro netto und er will nicht mehr Unterhalt zahlen…was kann ich tun?Vielleicht kann mir jemand einen Rat geben…

  372. RA Thomas von der Wehl

    @ trixi

    ich kann Ihnen nur den Rat geben, zu einem Fachanwalt für Familienrecht zu gehen und die berechtigten Ansprüche einzufordern. Bei dem angegebenen Einkommen des Vaters liegt der derzeitige Unterhaltsbetrag bei mindestens 396,00 € abzüglich des hälftigen Kindergeldes von 82,00 €. Damit wäre auch der Selbstbehalt des Kindesvaters von 900 € noch gewährt.

    Wenn sie eine Empfehlung brauchen, benötige ich den gewünschten Wohnsitz des Rechtsanwaltes bezw. die nächst größere Stadt.

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  373. Trixi

    Kann mir da event. auch das Jugendamt helfen?..
    weil….wer will den Anwalt denn zahlen…
    Das heisst er bezahlt ja eigentlich schon seit 2 Jahren zuwenig…;-(

  374. Paul

    Guten Tag!

    Ich bin geschieden und habe 4 minderjährige Kinder die bei meiner Exfrau wohnen. Ich bin seit 2 Jahren krank bzw jetzt arbeitslos, gepfändet auf 770€ SB vom Sozialamt bzw. Vorschusskasse. Ich weiß eigentlich gar nicht so richtig wer inzwischen! Jetzt habe ich die Chance eine Umschulung zu bekommen und das damit verbundene Übergangsgeld. Eine Umschulung ist bestimmt nicht weniger anschpruchsvoll als zu arbeiten, bekomme ich dann auch den SB von 900€ + Fahrkosten? Ich wohne in Brandenburg und eigentlich ist hier der SB bei krank und arbeitslos sogar nur 710€. Für dieses Geld habe ich keine Lust 2 Jahre zu ackern um dann erst auf 900€ zu kommen bei einer eventuellen Arbeit. Kann man mich unterhaltsrechtlich verfolgen sollte ich irgendwann gar nicht mehr leben können und nach hause in die USA verschwinden? PS: Exfrau behielt 3 Eigentumswohnungen und Ersparnisse, aus meiner Sicht recht unfair da ich in 15 Jahren Ehe Alleinverdiener war.
    MfG, ein ziehmlich frustrierter
    Paul

  375. Fireleaf

    Sehr geehrter RA Thomas von der Wehl , meine Scheidung ist eigentlich soweit durch. Ich habe derzeit ein Einkommen von ca. 1780€ und muss für meine drei Kinder 656€ Unterhalt leisten. Meine Frage: In dem Haus von meiner bald geschiedenen Ehefrau wohnt mittlerweile Ihr neuer Lebensgefährte, kann ich aufgrund dessen den Unterhalt kürzen. Denn der Lebensgefährte profitiert ja indirekt von dem Unterhalt den ich für meine Kinder überweise. 2. Frage Wie verhält es sich damit das ich auch alle zwei Wochen meine Kinder zu Hause bei mir habe und mir auch noch Kosten anfallen. Mann zahlt zwar für die Kinder, aber zum Leben und für gewisse Aktivitäten mit Kindern und auch für sich selber benötigt man auch Geld. Meine Ex-Frau kommt unterm Strich besser weg als ich.

  376. RA Thomas von der Wehl

    @ fireleaf

    zu 1.

    eindeutig nein. Der Kindesunterhaltes nur für die Kinder gedacht.

    zu 2.
    Auch deswegen wären Kürzungen nicht berechtigt.

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  377. RA Thomas von der Wehl

    @ paul

    Wenn ein Unterhaltsschuldner, gegen den ein Titel besteht, nicht mehr leistungsfähig ist oder jedenfalls nicht mehr in dem Maße leistungsfähig ist, wie der Titel es ausweist, muss er Abänderung verlangen. Geht die Gegenseite auf den außergerichtlichen Abänderungswunsch nicht ein, muss er Abänderungsklage erheben. Das ist zwingend notwendig.

    Es reicht nicht, einfach sich hinzusetzen und zu sagen, ich verdiene nicht mehr genug Geld also kann ich nicht mehr genug oder gar keinen Unterhalt zahlen. In Letzterem Falle laufen nämlich die geschuldeten Unterhaltsbeträge als Schulden für die Zukunft auf. Wenn Abänderungsklage erhoben wurde, wird für die Zeit, in der keine Leistungsfähigkeit vorlag, auch kein Unterhalt geschuldet.

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  378. Mala

    @ Hallo Herr RA von der Wehl,

    ich habe eine Frage bezüglich der Unterhaltszahlungen meines Mannes.
    Gibt es einen bestimmten Prozentsatz inwieweit der Selbstbehalt meines Mannes gekürzt werden kann, wenn ich eigenes Einkommen habe ??
    Mein Mann ist zwei Kindern unterhaltspflichtig. Wir selber möchten auch Kinder. Mein Mann hat ein NEttoeinkommen von 1300 € ich werde in den ersten beiden Jahren ein Einkommen auch von 1300 Netto haben, dann zwischen 2500 und 3000 Netto.
    Ich habe auch gelesen, dass die Frau auch dazu verpflichtet werden kann ein “ taschengeld “ an ihren Mann zu zahlen, damit mehr geld für den Unterhalt da ist. Gibt es da auch einen Prozentsatz oder wie wird dies errechnet. Mein Mann und ich möchten 3-4 Kinder haben, aber es kann auch nicht sein dass ich unsere Kinder finaziell alleine durchbringe auch wenn ich 2500 € Netto habe.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  379. RA Thomas von der Wehl

    @ mala

    es gibt hierzu sehr unterschiedliche Berechnungen. Das OLG Nürnberg hat in einem Urteil aus 2005 mal ausgeführt:

    „Von den Oberlandesgerichten wird zum Teil eine Absenkung in Höhe einer Ersparnis von pauschal 27 % (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2003, 1210 ) bzw. 25 % (vgl. OLG Nürnberg, 11. Senat, OLGR 2003, 407; OLG München, FamRZ 2004, 485 ) vorgenommen. Zum Teil wird der „Synergieeffekt“ – im Zweifel hälftig – auf die zusammenlebenden Partner verteilt (so z.B. OLG Stuttgart, FamRZ 2005, 54 und OLG Hamm, FamRZ 2005, 53 , das auf diese Weise den < > um 13,5% % reduziert).
    RN 46

    Der Senat schließt sich der letztgenannten Auffassung an. Aus den Süddeutschen Leitlinien lässt sich aufgrund der darin festgelegten unterschiedlichen Sätze für den jeweils maßgeblichen Selbstbehalt einerseits und für den Mindestbedarf des mit dem Pflichtigen zusammenlebenden Ehegatten andererseits die regelmäßige Ersparnis ableiten; für die Zeit bis einschließlich Juni 2005 ist sie hier mit 225,00 EUR (840,00 EUR ./. 615,00 EUR, vgl. Nr. 21.4, Satz 4 i.V.m. Nr. 21.2 und Nr. 22.1 SüdL, Stand 1.7.2003) zu bemessen, für die Zeit ab Juli 2005 mit 240,00 EUR (890,00 EUR ./. 650,00 EUR, vgl. die entsprechenden Nummern der SüdL, Stand 1.7.2005).

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  380. mala

    @ RA von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich dies richtig verstehe könnte der Selbstbehalt auf 650 € runtergesetzt werden. Gibt es denn Fälle wo der Selbstbehalt noch weiter gekürzt wurde ? Ich habe bedenken, dass das Gehalt meines Mannes komplett als Unterhaltsmasse genutzt wird und ich dann zusehen kann wie unsere Rechnung bezahlt werden können.
    Stimmt es denn das mein Einkommen wenn wir Kinder haben bis zum 3. Lebensjahr nicht angerechnet werden darf, wenn ich nach der Geburt wieder arbeiten gehe ?? Dies habe ich im Internet gelesen.

  381. mala

    @ Ra von der Wehl,

    ich habe noch eine Frage. Mein Mann hat ein Nettoeinkommen von 1300€. Wir mussten aus unsere Wohnung ausziehen aufgrund von Schimmelbefall. Wir haben eine Warmiete von 649€, ich kein eigenes Einkommen. Wird das bei der unterhaltsberechnung miteinbezogen ???

  382. RA Thomas von der Wehl

    @ mala

    ich denke, Sie sollten sich individuell anwaltlich beraten lassen. Ich kann hier keine Einzelfälle lösen, sondern nur allgemeine Hinweise geben.

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  383. fracek

    Ich habe folgende Fragen.
    Ich arbeite freiberuflich als an eine Musikschule.
    Mein Eikommen ist monatlich unteschiedlich (es wird nach geleisteten Stunden bezahlt)
    In denFerien gibt es kein geld. Ausserdem habe ich einen minijob wo ich mionatlich einen Festbetrag von 340 Euro bekomme.Das Gehalt von der Musikschule ist im „Schnitt“ 1000 Euro Brutto.
    Auserrdem bekomme ich 250 Euro Monatlich Euro von Privatschüler.
    Für meine 16 Jährigen sohn bezahle ich zur Zeit 360 Euro.
    Wie berchne ich mein Nettoeinkommen? Und wie berechne ich davon Selbsbehalt?
    Was ist vom Brutto azugsfähig?
    Kredit für die Wohnung? Privatkrankenkasse? Künstlersocialkasse? Steuervorschuss? Versicherungen?(wenn ja, dann welche? Handy(Freiberuflichkeit) ? Nebenkosten? TV Gebühren? Etc.

  384. RA Thomas von der Wehl

    @ fracek

    wenn ich Ihre Fragen insgesamt beantworten sollte, müsste ich eine gesamte Abhandlung über die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens verfassen. Dies ist in diesem Forum nicht möglich.

    Sie müssen doch sicherlich eine Steuererklärung abgeben und erhalten einen Steuerbescheid. Bei einem Selbstständigen ist das Einkommen der letzten 3 Jahre im Durchschnitt für die Unterhaltsberechnung maßgeblich. Natürlich können Kosten wie Krankenversicherung Künstlersozialkasse und gegebenenfalls andere Versicherungen abgesetzt werden. Im Einzelfall müsste dies aber ein beauftragter Rechtsanwalt prüfen. Bei ihrem Einkommen scheint mir ein Unterhaltsbetrag von 360 € recht hoch.

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  385. Fireleaf

    Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl,

    aufgrund der wirtschaftlichen Lage hat mich mein Arbeitgeber in Kurzarbeit geschickt und daher werde ich nur noch 1050€ Netto verdienen und der Ausgang ist ungewiss. Welchen Anspruch haben meine Kinder von Amtswegen bis ich ich wieder mehr verdiene, oder habe Sie in dieser Zeit überhaupt Anspruch. Meine geschiedene Frau hat selber kein Einkommen, da Studium. (Bafög, Wohngeld, Kindergeld) Meine Kinder sind 15 12 10 Jahre alt. Ich danke Ihnen schon im voraus und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

  386. RA Thomas von der Wehl

    @ fireleaf

    die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung hängt davon ab, wie lange die Kurzarbeit andauern wird. Grundsätzlich wird unterhalten nicht nach dem jeweiligen Monatseinkommen berechnet, sondern nach dem Jahreseinkommen welches durch 12 Monate geteilt wird.

    Bei Ihnen ist noch ein Betrag von 150,00 € über dem Selbstbehalt festzustellen. Sollte allerdings ein Unterhaltstitel für den Kindesunterhalt existieren, würde ich dringend raten einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen und die Situation – gegebenenfalls eine Abänderungsklage – mit ihm besprechen.

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  387. Paul

    Guten Tag.

    ich habe folgende Frage, ich streite seit einigen Monaten mit dem Jugendamt über Herabsetzung der Unterhaltsbeträge für meine 2 Kinder auf 100 % des Mindestunterhalts. Dort wurde mir immer mitgeteilt, daß die Wesentlichkeitsgrenze nicht erreicht ist. Bis heute, ich war heute selbst dort. Heute wurde eingestanden, daß die Wesentlichkeitsgrenze doch erreicht ist. Nur jetzt wollen sie wieder neue Einkommensnachweise und zwar für 3 Monate: Was sollen 3 Nachweise bringen???? Ich denke, man rechnet auf ein Jahr?

  388. RA Thomas von der Wehl

    @ paul

    ich habe schon häufig dargelegt, dass in den Jugendämtern keine Juristen arbeiten und die Aussagen aus den Jugendämtern heraus häufig sehr zweifelhaft sind. Bevor Sie sich lange streiten, reichen Sie mir doch eine Abänderungsklage ein.

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  389. Geng

    Hallo,
    es geht um meinen Bruder. Er lebt seit dem 16 September in Trennung. Seine Ehefrau hat einen Anwalt beauftragt, um zu erreichen dass mein Bruder soviel wie möglich zahlt. Jetzt meine Frage, wieviel muss er zahlen?
    Seine Kinder sind 6 und 10 Jahre alt.
    Seit Januar hat er die Steuerklasse auf 1 gewechselt und sein Verdienst ist unterschiedlich (hängt von den Überstunden ab)
    Für Januar hatte er einen Lohn von 1.108 Eur
    und im Februar 1.580 Eur.
    Der Anwalt verlangt von ihm, dass er auch für die Frau zahlen soll, weil er von seinen Löhnen vor Januar ausgegangen ist, aber da hatte er auch noch die Lohnsteurklasse 3.
    Was sagen Sie dazu. Was muss er zahlen und wie ist es er hat ja nicht jeden Monat den gleichen Lohn und die Ãœberstunden kann er nicht beeinflussen!!!

    Bitte um Antwort
    Danke

  390. RA Thomas von der Wehl

    @ geng

    der Unterhalt berechnet sich nicht nach den einzelnen Monatsbeträgen, sondern nach einem Durchschnittseinkommen über einen längeren Zeitraum, meistens ein Jahr betrachtet.

    Ich würde von dem Einkommen des Jahres 2008 ausgehen und dieses Einkommen auf die Steuerklasse eins umrechnen.

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  391. Alexander

    Habe eine Tochter 17 Jahre wird am 29.6. nun 18 einen 11 jährigen Sohn beide aus unehelicher Beziehung und bin nun verheiratet und habe da eine 1,5 J. alte Tochter. Ich bin ab 1.3. arbeitslos und bekomme 1.550 € ALG. Muss ich nun Unterhalt bis 770 Eigenbehalt bezahlen? Trotz Miete von 900 Miete/NK/ Telefon/ Strom? Muss ja auch meine sog. gesteigerte Arbeitspflicht nachkommen u brauche da wir auf Land leben meine Auto was ja auch Geld kostet. Mein Kind ist in der Kinderkrippe welche 390,– € Monat, ohne die ich aber keine Bewerbungen/-Gespräche machen kann, Meine Frau arbeitet zu aber das reicht nicht, weil sie auch noch 25. T€ Schulden hat. Wird ihr Gehalt etc. überhaupt bei der Berechnung berücksichtigt? Was bedeutet das ab 18 auch die EX Barunterhaltspflichtig ist, was muss ich dann weniger bezahlen.? Wird mein eheliches Kind auch als unterhaltspflichtiges Kind angesehen?
    DANKE für Rückinfo

  392. RA Thomas von der Wehl

    @ alexander

    ob bei Arbeitslosigkeit der Selbstbehalten tatsächlich mit 770,00 € angesetzt wird, wird von den verschiedenen OlG unterschiedlich beurteilt. Einige OLG rechnen auch bei Arbeitslosigkeit mit dem Selbstbehalt von 900,00. Sie schreiben richtig von der gesteigerten Erwerbsobliegenheit, die dahingeht, dass sie sich beschleunigt um eine neue Erwerbstätigkeit (möglicherweise in ganz Deutschland) bewerben müssen. Es gibt in diesem Bereich teilweise haarsträubende Urteile.

    Fahrtkosten für Bewerbungen werden Sie sicherlich im begrenzten Umfang geltendmachen können. Wenn die Tochter volljährig wird, schulden beide Elternteile Barunterhalt, gequotelt nach dem jeweiligen Einkommen.

    Hinsichtlich ihrer jetzigen Ehefrau kommt in Betracht, dass Ihr Selbstbehalt aufgrund des eigenen Einkommens Ihrer Frau gesenkt wird.

    Das sind alles keine schönen Aussichten, aber gerade bei dem Unterhalt für minderjährige gelten sehr strenge Regeln. Ihr neues Kind wird natürlich auch als unterhaltsberechtigte Person angesehen und die Kinder müssen sich insgesamt den gegenüber dem Selbstbehalt verbleibenden Anteil teilen.

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  393. Matze

    Hallo,
    meine Ex Frau ist 280 km weit weeggezogen. Bisher hab ich meine Tochter immer regelmäßig alles 2 Wochen gehabt. Vor dem Umzug hat mir meine Ex-Frau noch gesagt das ich mir keine Sorgen machen brauch und ich meine Kleine trotzdem alle 2 Wochen sehen kann. Jetzt da Sie weg ist hat sie den Spieß umgedreht. Halt sich nicht an die Aussagen die sie gemacht hat. Hab ihr schon vorgeschlagen das man sich in der Mitte des Weges trifft oder vielleicht mit der Bahn.
    Mit der Bahn geht es nicht weil es dort auf der Strecke kein Betreuungspersonal gibt und meine Ex-Frau bedenken hat. In der Mitte will sie sich auch nicht treffen weil es ihr zu umständlich ist. Ihre Aussage war entweder hole ich sie ab(hin und zurück sind ca. 560km) oder es würde doch reichen wenn ich sie nur noch in den Ferien hole.
    Kann Sie das einfach so machen??
    Was kann ich dagegen machen??

    Danke

  394. RA Thomas von der Wehl

    @ matze

    ich befürchte, Sie können nur ganz wenig dagegen machen. Allenfalls im Bereich des Unterhaltes gibt es manchmal kleine Druckmittel.

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  395. Michael

    Guten Tag Herr Thomas von der Wehl!!
    Komme durch den Pharagrafendschungel nicht mehr durch. Habe beim JA den Unterhalt für meine drei Kinder beurkundet, auf 288 € je Kind. Da ich aber ein Nettoeinkommen von 1400 – 1500 € habe, haben sie gleich eine Neuberechnung von 160 € je Kind errechnet. Dem das JA der Gemeinde wo meine Frau mit den Kindern Lebt, zugestimmt hat. Und auf Nachzahlung vergangener Unterhaltsleistungen absieht wenn ich jetzt immer pünktlich bezahle.Hatte mal die Zahlungen wegen Arbeitslosigkeit einstellen müssen, und aufgrund dessen, weil meine mit mir getrennt lebende Frau mir sagt, das ich in der zeit davor zu viel gezahlt habe. Deswegen hatte ich mir die Gewissheit in meinem zuständigen JA eingeholt. Womit sich ja bestätigte das ich zuviel bezahlt habe. Auf die Verrechnung oder Rückzahlug werde ich ja wohl auch verzichten müssen. Weil es ja mit dem Satz „es ist ja schon verlebt“, mich zufrieden geben muß. Zwischenzeitlich rief die Anwältin meine Frau beim JA an, und behauptete ich würde falsche angaben machen im bezug auf meinen Gehalt. Mehr wie Gehaltsabrechnungen abgeben meinerseits kann ich auch nicht tun. Und promt hat das JA seine zusage wieder zurück genommen. Die Gegenpartei rechnet immer die Spesen ein die ich Für meine Montagearbeiten bekomme, weil ich quer durch Deutschland arbeite. Sie möchten eine Nachzahlung von 11.000 €. Erstens bin ich der meinung das das Geld was ich dem JA schon gezahlt habe abgezogen werden muß, und da sie auch meine Abrechnungen haben, dohwissen müßten, das ich nicht mehr bezahlen kann. Und wenn ich beim JA die beglaubigungen Unterschrieben habe, was hatte das denn für einen Sinn. Die beim JA sagte mir, das wäre Rechtskräftig, und könnte nicht angefochten werden. Um Gerichtskosten und Verfahren zu vermeiden, würde man dies machen. Jetzt habe ich auch noch Stress auf der Arbeit, weil sie dort eine Lohnpfändung erwirkt haben. Obwohl dies nichts bringt, weil man mir mein Selbstbehalt, Spesen und Unterhaltsgeld weiterhin auszahlen muß. Also nach wie vor das gleiche. Aus wenig Geld wird nicht mehr. Mein Rechtsanwalt will 800 € von mir, weil er einen Brif dazu geschriebe hat, obwohl er wusste das ich es nicht bezahlen kann, weil ich ja schon Gerichtskostenbeihilfe für die laufende Scheidung zugesagt bekommen habe, hätte er die dann nicht für die Unterhaltssache auch Beantragen können, oder mich vorher drauf hinweisen müssen? Ich weis garnichts mehr, komme meiner Arbeit nach, damit ich Unterhalt zahlen kann, und wenn ich auf Montage bin, kann ich wohl schlecht noch einen Nebenjob annehmen. Sie hat den ganzen Hausstand bekommen und das Auto noch dazu, was ist mit dem ganzen wert von diesen Sachen.
    Würde mich freuen wenn sie mir ein wenig weiterhelfen könnten.

    Mfg Michael

  396. Herbert

    Sehr geehrter Herr von der Wehl..

    Ich bin jetzt 65 Jahre an. meine Frau ist Asiatin. wir haben 2000 in deutschland geheiratet, wohnen aber jetzt fuer immer im Ausland. (Asien). Wir sind 9 Jahre verheiratet. Meine Frau ist jetzt 43 Jahre alt. Wieviel muss ich bezahlen an Unterhalt, wenn wir jetzt geschieden sind. Ich bin Deutscher Staatsbuerger.. Ich beziehe eine Rente von 1600 Euro im Monat.
    Fuer eine Information waere ich Ihnen dankbar..

    M.f.G.
    Herbert

  397. RA Thomas von der Wehl

    @ herbert

    konkrete Unterhaltsberechnungen müssen einem beauftragten Anwalt vorbehalten bleiben, zumal für eine Berechnung wesentlich mehr Daten notwendig wären.

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  398. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    Das Problem scheint mir zu sein, inwieweit Spesen als Einkommen zu bewerten sind. Ich habe mal was dazu geschrieben.

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/12/23/spesen-im-unterhaltsrecht/

    Die weitergehende Problematik, speziell zum Jugendamt, kann ich nicht beurteilen.

    Ob ihr Anwalt einen Anspruch auf die berechneten Gebühren hat, kann nicht ebenfalls nicht abschließend beurteilen. Es spricht aber einiges dafür, dass er Sie auf Beratungshilfe beziehungsweise Prozesskostenhilfe hätte hinweisen müssen.

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  399. Friedrich

    Sehr geehrter Herr RA. von der Wehl.

    Ich bin jetzt 9.3 Jahre mit einer Thailaenderin verheiratet. Habe in Deutschland im Jahre 2000 geheiratet. Ich bekomme seid 2004 eine ungekuerzte Altersrente, wegen Erwerbsunfaehigkeit. Meine Altersrente betraegt 1757.Euro. Dazu bekomme ich noch eine Betriebsrente von 270 Euro.
    Meine Erste Frau, mit der ich 28 Jahre veheiratet war, bekommt von meiner Rente 408 Euro aus dem Versorgungsausgleich. Sie ist jetzt 60 Jahre alt.
    Ich bin 65 Jahre alt. Meine jetztige Frau ist jetzt 43 Jahre alt, hat nie gearbeitet und keinen Anspruch auf eigene Altersversorgung. Hat aber eigenes Vermoegen in Hoehe von 60000Euro. Haus, Auto. u.s.w. hier in Thailand. Nachweislich ist es mein Geld, aus dem Vermoegen was ich anteilsmaessig mit meiner 1.Frau erworben habe.

    Wir sind ausgewandert und leben jetzt seit 5 Jahren im Asiatischen Ausland. Wie gesagt, wir haben nach Deutschem Recht geheiratet.
    Wieviel Unterhalt wuerde Ihr.. ,ungefaehr.. Pie mal Daumen zustehen. Kommt nicht auf 50 Euro an..

    Fuer eine kurze Berrechnung, Ihrerseits, wie hoch der Unterhaltsanspruch aussehen wuerde, waehre ich Ihnen dankbar.
    Ich bekomme jetzt die volle Altersrente weil ich 65 Jahre alt bin, die identisch in der Hoehe, wie die Erwerbsunfaehigkeitsrente, wie oben beschrieben.

    ueber eine Antwort, wuerde ich mich freuen.

    Mit den freundlichsten Gruessen..

    Friedrich

  400. RA Thomas von der Wehl

    @ friedrich

    Ich kann und darf in diesem Forum keine konkreten Unterhaltsberechnung machen. Dies wäre auch unseriös, dafür eine Unterhaltsberechnung umfangreiche Detailfragen zu klären wären.

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  401. Schmidt

    @ Ra von der Wehl

    ich bin 2 Kindern unterhaltspflichtig. Ich habe ein Einkommen von 1300,00 € netto.
    Ich bin verheiratet, meine Frau studiert und hat kein Einkommen.
    Nun möchte meine Frau Wohngeld beantragen.
    Wird dies bei der Unterhaltsberechnung mitberücksichtigt und muss ich diese offenlegen ?

  402. uwe

    ich bekomme ab april arbeitslosen geld in höhe von 910 euro zur zeit zahle ich 220 euro unterhalt für mein sohn .
    muss ich ab april die gleiche höhe zahlen?

  403. RA Thomas von der Wehl

    @ uwe

    grundsätzlich haben Sie einen Selbstbehalt von 770 €, wenn sie nicht erwerbstätig sind. Alles darüber müsste ein Kindesunterhalt gezahlt werden. Es kommt hinzu, dass Sie eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit haben, wenn das Kind minderjährig ist. Aus diesem Grunde müsse Sie sich intensiv um eine weitere, neue und besser dotierte Anstellung bemühen, wenn sie nicht einmal den Mindestunterhalt von 220 € zahlen können (wollen).

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  404. Werne

    Sehr geehrter Herr RA von der Wehl,
    ich habe ein Problem: Ich bin bis Dezember 2008 vollzeitlich selbständig gewesen. Meine BWA 2008 weist ein Netto von ca. 1200 € aus. Ich zahle für meine beiden Kinder von 9 und 12 Jahren insges. einen Unterhalt von 536 Euro. Habe mich noch nie um Selbstbehalt gekümmert und in 2008 neu geheiratet. Meine Frau verdient ca. 1800 netto in Steuerklasse 3. Nun musste ich aufgrund von Ertragseinbrüchen im Geschäft meine Tätigkeit auf Teilzeit legen und arbeite nun in Vollzeit im Sicherheitsdienst. Dort verdiene ich nicht mehr als 1100 euro/mtl. Mit Nebeneinkünften noch einmal ca. 250 € liege ich unter 1500. Darf meine Ex mir etwa das Gehalt meiner Frau anrechnen und darf ich ihr den Selbstbehalt anrechnen, da sie mich auf noch mehr Unterhalt verklagen will? Sie meint, ich würde zu wenig zahlen! Viele Fragen, ich weiß, sorry…

  405. Schmidt

    @ Ra von der Wehl
    ich habe noch keine Antwort auf meine Frage bekommen, vielleicht können Sie mir helfen.
    ich bin 2 Kindern unterhaltspflichtig. Ich habe ein Einkommen von 1300,00 € netto.
    Ich bin verheiratet, meine Frau studiert und hat kein Einkommen.
    Nun möchte meine Frau Wohngeld beantragen.
    Wird dies bei der Unterhaltsberechnung mitberücksichtigt und muss ich diese offenlegen ? Ich weiss das im Selbstbehalt von 900 € , 360 € für Miete enthalten sind unsere Miete ist wesentlich teuerer. Durch das Wohngeld möchten wir dies ausgleichen, da wir am Monatsende kein Geld für Lebensmittel etc übrig haben.

  406. RA Thomas von der Wehl

    @ schmidt

    Der Sachverhalt ist mir nicht ganz klar geworden. Ich gehe davon aus, dass die Kinder aus 1. Ehe sind und sie nunmehr mit einer neuen Frau verheiratet sind und diese Wohngeld beantragen will.

    Grundsätzlich sind für eine Unterhaltsberechnung alle Einkünfte anzugeben. Ich habe allerdings Zweifel, dass das Wohngeld hier das bereinigte Nettoeinkommen erhöht und somit für Unterhaltszwecke herangezogen werden kann.

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  407. RA Thomas von der Wehl

    @ werne

    Grundsätzlich ist das Gehalt einer neuen Ehefrau für die Unterhaltsberechnung der Kinder aus der Altehe natürlich nicht anzurechnen. Es gibt aber die Möglichkeit, den Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners durch die Einkünfte der neuen Ehefrau herabzusetzen. Lesen Sie dazu bitte auch den folgenden Artikel:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/03/18/herabsetzung-selbstbehalt-bei-neuem-ehegatten/

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  408. Schmidt

    @ RA von der Wehl,
    danke für Ihre Antwort. Ja die Kinder sind aus erster Ehe. Ich zahle 400 € Unterhalt. Habe ein Nettoeinkommen von 1300 €.
    Also bleibt mir nur der Selbstbehalt von 900 €. Der Unterhalt wird jetzt auch neu berechnet, da die 900 € nicht das bereinigte Nettoeinkommen bilden.
    Ich zahle von den 900€ Selbstbehalt mehr als die Hälfte für die Wohnung. Daher wollte meine Frau Wohngeld beantragen. Weil wir oft kein Geld mehr haben für Lebensmittel bzw. lebensnotwendige Sachen.
    Wie sieht es denn dann aus mit dem Wohngeld. Meine Frau hat kein Einkommen.

  409. Mala

    @ Hallo Herr RA von der Wehl,

    ich habe den Artikel “ Herabsetzung des Selbstbehalt bei neuen ehegatten“ gelesen.
    Ich verdiene nach meinem Studium ca. 900 € netto, kann meinem Mann der ein Einkommen von ca. 1300 Netto hat der Selbstbehalt reduziert werden ?? Er zahlt 398 € unterhalt.

  410. heiko

    @ RA von der Wehl

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage bezüglich der Steuerrückerstattung.Ich bin Kindern aus erster Ehe unterhaltspflichtg.
    Ich habe neu geheiratet und wir konnten die ausbildungskosten meiner ehefrau absetzten und bekommen daher eine Steuerrückerstattung. Meine Ehefrau hat nen Minijob und ihre Ausbildungskosten getragen.
    Der Kindesunterhalt wird berechner. Inwieweit wird die Steuerrückerstattung mitberücksichtigt ?

  411. RA Thomas von der Wehl

    @ heiko

    Das ist eine interessante Frage. Meine persönliche Meinung dazu ist, dass diese Steuererstattung für die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens und damit für die Unterhaltsberechnung auf Ihrer Seite nicht zu berücksichtigen ist. Gegebenenfalls wäre aber zu belegen, dass die Steuererstattung tatsächlich nur aus der Berücksichtigung der Ausbildungskosten Ihrer Frau resultiert.

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  412. RA Thomas von der Wehl

    @ mala

    Das ist schwer zu sagen. Es hängt immer alles von den speziellen Gegebenheiten des Einzelfalles ab. Da Sie selbst aber nur im Bereich des Selbstbehaltes verdienen, käme eine Reduzierung des SB nur in ganz krassen Fällen überhaupt in Betracht. Da hier Unterhalt oberhalb des Mindestunterhalts gezahlt wird, gehe ich nicht davon aus.

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  413. RA Thomas von der Wehl

    @ schmidt

    Wenn Sie ohnehin deutlich mehr Miete zahlen, als die Düsseldorfer Tabelle in die Werte eingerechnet hat, gehe ich nicht davon aus, dass ein zu gewährendes Wohngeld als Einkommen gewertet werden kann.

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  414. mala

    @ RA von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Mein Mann müsste 439€ laut DDT zahlen. Er hat ein Gehalt von 1300 €. Bisher hatte er ein Gehalt von 1500 € und zahlte 398€.
    Wird denn jetzt von den 1300 € auch das bereinigte Einkommen berechnet ? Er arbeitet 40 std. die Woche + jeden zweiten Samstag. Es kann doch nicht sein das man verlangen kann das er sich noch einen nebenjob sucht, ich frag mich dann nur wann und wie.
    Wenn wir ein Kind bekommen und ich dann ca.900 € netto habe kann also nicht der SB meines Mannes gesenkt werden ?? Ich muss von den ca. 900€ Netto auch eine private Krankenversi. bezahlen da ich für den Staat arbeite .( Da ich dann noch in den Ausbildungsjahren bin)
    Später werde ich ein Gehalt von 2500 € – 3000 € netto haben. ich habe gelesen, dass der Ehepartner nicht für den Kindesunterhalt verantwortlich gemacht werden kann, sind ja nicht dessen Kinder. Und das man denjenigen in der Lebensplanung keine Steine in den Weg legen darf. Wie realistisch wäre es dann einen Prozess anzugehen um den SB meines Mannes nicht zu senken, der dann nicht mehr als jetzt verdienen wird. Wenn ich mich darauf berufe, dass man mir keine Steine in den Weg legen kann da ich jahrelang auf das hingearbeitet habe mit Abitur, Studium etc. Ich finde es ist auch eine Angelegenheit von „Freiheit“, weil ich nicht daran nicht gehindert werden darf mein Leben anders zu ordnen und auf sachen zu verzichten und die Familie alleine durchzubringen, falls mein Mann und ich 3-4 Kinder haben wollen. Im Grundgesetzt ist dies auch beschrieben. Es ist für mich ein Teil des Menschenrechts, das ich mein Leben so leben kann wie ich es geplant habe und das mein Mann an den gemeinsamen Kosten zugleichermaßen beteiligt wird und nicht das sein SB enorm gekürzt wird und ich dann alle Kosten übernehmen soll.
    Ich finde das Unterhaltsrecht in Deutschland sollte komplett geändert werden. Es sollten auch die Mütter herangezogen werden und zum arbeiten verpflichtet werden. Und die Unterhaltszahlungen sollten durch 2 geteilt werden.

  415. RA Thomas von der Wehl

    @ mala

    solange der Kindesvater den Kindesunterhalt jedenfalls im Bereich des Mindestunterhaltes nach der jeweiligen Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle zahlt, würde ich mir um eine Reduzierung des Selbstbehaltes keine so großen Sorgen machen.

    Mit Ihrem Vorschlag zu der Änderung des Kindesunterhaltes wäre ich sehr vorsichtig. Sollten später auch Sie Kinder haben und auf Unterhalt einmal angewiesen sein, würden Sie diesen Vorschlag sicherlich nicht wiederholen.

    Es kann nicht als gerecht angesehen werden, wenn die Mutter die Kinder betreut, vollschichtig arbeiten muss und der Vater sich nur mit der gleichen Hälfte von Barunterhalt an dem Lebensunterhalt der Kinder beteiligt. Damit würden die Betreuungsleistungen der Mütter in keiner Weise berücksichtigt werden.

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  416. mala

    @RA von der Wehl

    Ihre Argumente versteh ich, es kann aber auch nicht sein das der Deutsche Staat mir Geld wegnimmt, in einer Sache mit der ich an sich nichts zu tun habe. Auch ich werde immer arbeiten gehen auch wenn wir Kinder haben. Von was sollte ich auch leben. Auf der anderen Seite wird mein Gehalt reduziert, auch wenn man sagt mein Gehalt spiele keine Rolle, was wirklich in der Sache einfach eine Lüge ist. Aber die Kindesmutter geht nicht arbeiten weil sie kein Bock drauf hat. Auf der anderen Seite kann die Kindesmutter wenn Sie wollte einen reichen Mann heiraten, dessen Gehalt wird nicht mit einberechnet. Aber ich als Ehefrau des Kindesvaters soll mein Einkommen offenlegen ? Wo ist denn hier die Fairness oder Gerechitigkeit ? Ich habe jahrelang für meine Ausbildung, Studium etc. gekämpft und habe einen Beruf gewählt der von keiner Finanzkrise, Bankkrise etc. erreicht wird. Ich habe mich jahrelang mit Nebenjobs über Wasser gehalten damit ich mein Studium finazieren kann: ich bin putzen gegangen, hab im Einzelhandel gearbeitet, als Bürokraft etc. nur damit ich später ein besseres Leben habe.
    Ich die dann trotz Kinder arbeiten geht, soll dann noch mein Geld abgeben ??? Aber faule Kindesmütter deren Kinder schon längst in die Schule gehen etc. können zuhause bleiben.
    Ok, Sie könnten jetzt sagen das ich auch eine Gewisse Zeit zuhause bleiben könnte, aber das ist nicht meine Einstellung, von was sollte ich denn dann leben…am existenzminimun ?? Dafür habe ich nicht jahrelang studiert und ich möchte meinen Kindern ein Vorbild sein.
    Falls ich mal nicht mit meinem Mann zusammen sein sollte, werde ich auf den Unterhalt verzichten da ich Gewiss in der Lage bin meine Kinder alleine durchzubringen. Und ich würde auch putzen oder sonst was machen. Nur würde ich mir nicht die blöße geben auf Unterhalt angewiesen zu sein.
    Wo ist denn dann die Gerechtigkeit in Deutschland ? Und das Recht eines jeden Menschen sein Leben so zu gestalten wie er es möchte ??

  417. RA Thomas von der Wehl

    @ mala

    auch ich kann ihre Argumente sehr gut nachvollziehen, muss mich aber bei meinen Ratschlägen an Mandanten an die tatsächlich vorhandene Rechtsprechung halten.

    Wir reden hier über Kindesunterhalt für minderjährige Kinder. Sie haben mit der Heirat eines Mannes, der minderjährige Kinder zu versorgen hat, auch die Entscheidung getroffen, mit dieser Situation zu leben. Man könnte natürlich sagen, sie hätten nicht heiraten müssen.

    Mit der Heirat schulden sie ihrem Mann eine eheliche Solidarität, die sich auch finanziell auswirkt.

    Das Problem wird immer dann virulent, wenn Unterhalt nicht einmal in Höhe des Mindestunterhalts gezahlt werden kann. In diesen Fällen muss dann häufig der Staat mit Unterhaltsvorschuss einspringen und dieser Staat schaut natürlich, ob und wie er sich freihalten könnte. Das halte ich auch für legitim.

    Ich habe schon häufig zu männlichen Mandanten gesagt, die mir vorhielten, sie könnten aus ihrem Einkommen keinen Kindesunterhalt bezahlen, ob ich dann etwa den Unterhalt zahlen soll. Auf die verduzte Frage, warum ich als Anwalt etwas mit ihrem Unterhalt zu tun hätte, kann ich dann nur antworten, letztlich bin auch ich der Steuerzahler, der für den Unterhalt ihres Kindes aufkommen müsste.

    Jede Sache ist von allen Seiten zu beleuchten.
    Wenn in einer Familie – egal wer das Geld verdient – genügend Geld da ist, um zumindest den Mindestunterhalt für das Kind eines der Ehepartner zahlen zu können, ist schwer einsichtig, warum der Staat alternativ den Unterhalt zahlen sollte.

    Ob hingegen die Kindesmutter arbeitet, hat mit dem Kindesunterhalt des Vaters nichts zu tun.

    Die Frage der Erwerbsobliegenheit der Kindesmutter stellt sich nur bei Betreuungsunterhalt für sich selbst und in diesem Falle würde ich ihre Argumentation voll unterstützen. Es kann nicht sein, dass die neue Ehefrau in irgendeiner Form für den Unterhalt der alten Ehefrau mithaftet.

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  418. Anke

    Die neue Ehefrau – oder sogar nur Lebensgefährtin – wird aber indirekt für den Unterhalt der Kinder herangezogen, in dem der Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Vaters bis auf Null reduziert werden kann, solange sie nur genug Geld nach Hause bringt, dass die gesamte Bedarfsgemeinschaft gerade so noch auf Hartz IV Niveau leben kann und selbst nicht zum Sozialfall wird.

    Hier wird einzig und allein eine Person für den Unterhalt fremder Kinder herangezogen, und hier muss ich schon sagen, dass es nicht Aufgabe des neuen Lebensgefährten sein kann oder sollte, für diesen Unterhalt aufzukommen, sondern diese Kinder über Steuergelder des Staates (inklusive denen von Ihnen, Herr Wehl), finanziert werden sollten. Sie haben im Zweifelsfall genausoviel mit diesen Kindern zu tun, wie der neue Lebensgefährte, und werden als Rentner ebenso einmal Nutznießer der Arbeitsleistung dieser Kinder werden.

    Das ist das Solidaritätsprinzip, und das wird ganz klar gebrochen, wenn hier nur ein Einziger, durch Ausnutzung seiner persönlichen Beziehungen zu Unterhaltspflichtigen, in weit überdurschschnittlichem Maße zur Finanzierung herangezogen wird, während am Ende dann aber wieder alle profitieren wollen.

    Hier zum Beispiel ein, wie ich finde, wirklich unverschämtes Urteil: OLG Karlsruhe Urteil vom 16. Januar 2004 Az.: 20 UF 191/02 Rechtsnormen: BGB §§ 1601, 1603, 1606

    Der neue Lebensgefährte, der 1.672 € Netto verdient, kommt von diesem Geld über die Bedarfsgemeinschaft bereits für zwei Kinder aus erster Ehe der Frau auf, die wegen Arbeitslosigkeit des Vaters keinen Unterhalt beziehen. Und seine Zahlungen für Miete und Unterhalt, die er aus freien Stücken für seine neue Lebensgefährtin bis dahin geleistet hat, werden zur Rechtfertigung genutzt, diese Frau als unterhaltsrechtlich leistungsfähig zu erklären, und das noch bevor sie genug Geld für ihren eigenen Miets- und Unterhaltsbedarf verdient hat.

    Er hat diese Frau ganz sicher nicht durch seine Zahlungen von Erwerbstätigkeit freigestellt, damit sie den Unterhalt des dritten Sohnes erwirtschaften kann. Seine Zahlungen haben einem anderen Zweck gedient, und mit diesem Urteil wird er geradezu dieses Geldes enteignet.

  419. maja

    Hallo Anke,

    das ist ein einleuchtendes und gutes Argument. Die gängige Rechtsaufassung dazu ist übrigens ein Grund, weshalb mein Lebensgefährte und ich nicht zusammenziehen werden und schon gleich gar nicht heiraten werden. Seitdem ich bei ihm und auch bei Freunden Scheidungsverfahren verfolge, hat sich meine Einstellung zur Ehe radikal verändert (leider, früher war ich optimistischer). Wenn zwei Menschen heiraten, scheint es eine romantische Vorstellung zu sein, wenn es auseinandergeht, ist es ein knallharter Vertrag. Ich habe viel in meine Ausbildung gesteckt, finanziell wie zeitlich und muss als Selbständige für jeden Auftrag hart kämpfen, ich habe einfach keine Lust, bei einem guten Auftrag überlegen zu müssen, ob ich gerade für seine Exfrau arbeite.

    Maja

  420. mala

    @Anke

    Hallo,

    ich sehe es genauso wie du. Heute am 01.04 kommt um 22.15 bei Stern. Tv auch eine Sendung über Unterhalt. Da ein Mann vom Gericht recht bekommen hat das Kindesmütter auch nach dem 3 Lebensjahr Vollzeit arbeiten gehen können. Was ich sehr gut finde !!
    Ich werde auch für mein Recht kämpfen. Es kann nicht sein das mein Geld für den Unterhalt fremder Kinder genutzt wird, ich dann als Ehefrau und Mutter zusehen muss wie ich meine Familie durchbringe.
    Ich habe lange für mich und meine Ausbildung gekämpft, bin sogar putzen gegangen wobei ich damit kein Problem habe, aber damit ich später nicht jeden Cent dreimal umdrehen muss.
    Ich möchte später reisen können, mir ein Haus kaufen etc. Es kann aber nicht sein das ich auf solche Sachen verzichten muss weil ich dann als „alleinverdiener“ weil der SB meines Mannes auf Null gesetzt wird, für alle Kosten aufkommen soll.
    Ich wusste vo der Hochzeit nicht das dies der Fall sein kann. Es werden Kindesvätern Steine in den Weg gelegt, welche Frau würde denn heiraten wenn sie weiss das sie später finazielle für fremde Kinder dastehen soll ???
    Ich weiss dass ich für mein Recht kämpfen werden.
    Gut finde ich es das der Mann es geschafft hat das Kindesmütter nach dem 3 Lebensjahr Vollzeit arbeiten gehen sollen. So soll es auch sein. Es gibt genug Frauen die zuhause rumsitzen und nichts machen und sich finazieren lassen.
    Wenn man es so sieht…wenn ich mein Kind bekomme gehe ich arbeiten. Mein Mann und ich haben uns über einen KITAplatz informiert, da ich nicht zuhause sitzen möchte und wichtig finde das eine Frau heutzutage arbeitet.
    Ich gehe dann arbeiten obwohl ich einen Baby habe und komme für fremde Kinder auf, aber Kindesmutter sitzt faul zuhause ??? Wo ist denn da die Gerechtigkeit.
    Ich finde das hat auch nichts mit der Solidarität gegenüber meines Ehemannes zu tun ?? Wo soll denn dann die Solidarität gegenüber mir sein ???
    Es ist wirklich eine Unverschämtheit was da gemacht wird. Aber gerade in solchen Fällen sollte man kämpfen und man bekommt bestimmt recht.

  421. Anke

    @ mala,

    ähnliches Problem mit der Ehe habe ich jetzt auch, nach dem ich mich etwas in die Thematik wegen Unterhaltsfragen reingelesen habe, vorher gar nicht. Deswegen heiraten wahrscheinlich auch noch so viele, ohne zu wissen, auf was sie sich einlassen.

    Spätestens wenn aber ein gemeinsames Kind da ist, mit dem man gemeinsam mit dem Kindsvater zusammen lebt, wird man auch ohne Trauschein einfach zum Ehepaar deklariert und es werden die Gesetze angewendet, die auch für Eheleute gelten; aber da natürlich vor allem die irgendwie nachteiligen, wohinter der christliche Gedanke steht, dass die Ehe unter besonderem Schutz des Staates stehen soll und demnach ein nicht verheiratetes eheähnlich lebendes Paar keine Vorteile gegenüber Verheirateten haben darf.

    Wenn man allerdings in Unterhaltsrechtsfragen (woraus ja nicht nur Pflichten sondern auch Rechte erwachsen, insbesondere was den Kindesunterhalt angeht) ohnehin zum Ehepaar deklariert wird, bleibt für mich erstrecht fraglich, welche besonderen Vorteile eine Ehe (außer Witwen-/Witwerrente, wofür man ja auch noch später heiraten kann), denn haben soll?

    Familienversicherung für den Ehepartner gibt es nur bis 400 EUR Einkommen und das Ehegattensplitting führt mehr zu Problemen als sonst was, wenn beide Partner erwerbstätig sind, und es dann am Ende des Jahres zu Steuernachzahlungen kommt (von Geld, was man möglicherweise schon ausgegeben hat) und auch noch Vorleistungen für das kommende Jahr zu zahlen sind. Dann lieber doch gleich die gesamten Steuern entrichten und am Jahresende vielleicht noch etwas zurück bekommen. Bleibt wohl nur noch die gemeinsame Veranlagung, und ob die mehr bringt als womöglich drohende Rechtsstreitskosten bei einer späteren Scheidung, das scheint mir auch fraglich.

    Ein gemeinsames Kind kann sogar den Nachnamen des Vaters bekommen, und eine Möglichkeit für die Mutter, dann ebenfalls diesen Namen anzunehmen, ohne mit dem Vater verheiratet zu sein, gibt es dann sogar auch noch. Da merkt kein Mensch, dass man nicht verheiratet ist.

    Und ein Schmankerl für nicht verheiratete Mütter: Man muss das Sorgerecht nicht mit dem Kindsvater teilen, sondern kann es für sich behalten.

    Das ist, denke ich, im Falle einer Trennung, eine große psychische Entlastung, denn ich glaube gerade die Möglichkeit, dass der andere Partner die gemeinsamen Kinder ganz bekommen könnte, und man dann nur noch zahlen muss und nichts mehr von den Kindern hat, ist besondere für viele Mütter Anlass, den Kontakt zum Vater ganz zu unterbinden, obwohl sie unter anderen Umständen (wenn ihnen das Sorgerecht sicher ist und sie das letzte Wort haben), mit dem Umgangsrecht schon im Interesse der Kinder und im eigenen Interesse sehr viel großzügiger wären, schließlich will man ja, dass auch der Vater sich genauso verantwortlich fühlt für die Kinder, und das geht nur wenn der Umgang mit den Kindern entsprechend groß ist.

    Kindesväter, die sich dem Unterhalt entziehen, sind wohl in den meisten Fällen von den Müttern selbst produziert. Denn wer bitte will für ein Kind zahlen, von dem er nichts hat? Und umgekehrt, wer kommt auf die Idee, für sein Kind mit dem er zusammenlebt, nicht alles zu tun?

    Nur kann sich jede Frau ja selbst überlegen, ob sie in die Position der vielen Väter kommen möchte, die Unterhalt für ihre Kinder zahlen müssen, aber von ihren Kindern kaum oder gar nichts haben, weil ein Familiengericht entsprechend entschieden hat oder einfach nichts unternommen hat, und warum diese Situation für Väter wohl genauso unbefriedigend sein muss wie sie es für sie selbst wäre. Die Männer, die man als Frau haben will, denken ja schließlich nicht anders als man selbst.

    Auch da wollte ich also lieber selbst über den Umgang der Kinder mit dem Vater entscheiden und kein Familiengericht hineinfunken lassen, und dabei dann ganz entspannt sein und keine Angst haben zu müssen, am Ende vielleicht die Verliererin sein zu können.

    Also Heiraten wenn man mit dem Partner noch Kinder großziehen möchte? Lieber nicht! Und vom Gesetzgeber in eine Ehe hineinmanipuliert werden, weil sie ja unter besonderem Schutz des Staates steht, schon gar nicht!

  422. mala

    @Anke:

    Ich muss wirklich sagen das ich mich mit dem Thema Unterhalt vorher nicht beschäftigt habe. Ich habe meinen Mann ja nicht aufgrund seiner Unterhaltszahlung geheiratet sondern aus Liebe. Hätte ich gewusst das ich vom Staat ausgenutzt werde hätte ich nicht geheiratet. Aber ich denke das es auch hier die Möglichkeit gibt sein Recht zu erstreiten. Vom Staat und von der Gesellschaft werden Kindesväter in ein solch schlechtes Licht gestellt. Und Kindesmütter sind ja immer die „Armen“. Es ist echt eine schweinerei. Kindemüttern wird erlaubt auf der faulen Haut zuliegen. Kindesväter sollen Nebenjobs annehmen neben Ihrer Vollzeitstelle. Schwachsinn !
    Auch wenn man sagt die Kindesmutter ist für die Versorgung der Kinder zuständig und der Vater für die Bezahlung.
    Ich hingegen werde vom Staat ausgenutzt. Das Gehalt meines Mannes wird für den Unterhalt genommen. Die Kindesmutter macht gar nix. Und ich soll das finazielle abdecken, meine Kinder Versorgen und für andere aufkommen ???
    Auf der anderen Seite können Kindesmütter irgendwen heiraten, da spielt das Gehalt keine Rolle. Aber mein Gehalt soll zählen. Und das dazu das bei uns die Demokratie in Deutschland zählt. Und von Gleichberechtigung und Freiheit.
    Es kann nicht sein das ich, die für ihr Leben solang gekämpft hat und sich bildet ums besser zuhaben, Geld abgeben soll. Dann sollen sie den Kindesmüttern in den Arsch treten und sie arbeiten schicken. Schließlich arbeite ich auch hart für mein Geld. Mir ist egal ob der Kindesvater 50 € oder 100 € oder was weiss ich pro Kind zahlen kann. Dann muss halt die jeweilige Kindesmutter auch zur Verantwortung gezogen werden und den Rest aufbringen. Wenn mein Mann unseren Kindern nur 10 € zahlen könnte wegen seines Selbstbehaltes, das ist ok.denn ich denke dass mein Mann seine Kosten auch tragen muss.
    Ich finde es nur beachtlich das viele sagen das was Väter zahlen sei zuwenig.
    Ich frage mich in einer „normalen“ Familie haben Eltern auch nicht für jedes Kind sagen wir mal 200€ + 164 € = 364€ monatlich zur Verfügung. Aber sowas soll einer verstehen.
    Ich habe zwar wirklich ein gutes Gehalt später aber ich werde nicht zulassen das man mich in meiner Lebensführung einschränkt.
    MAn heiratet doch nicht aufgrund des Geldes.
    Aber es gibt in Deutschland Frauen die meinen nicht arbeiten zu müssen und sich vom Mann aushalten zu lassen. Frauen verlangen immer die finazielle Sicherheit von Mann. Aber was ist mit den Männern ? Haben die kein Recht finazielle Sicherheit durch die Frau zuhaben ? Aber dann wenn es zur Scheidung kommt dann sind es gerade diese Frauen, die nichts im Leben erreicht haben die jeden Cent vom Ex gern hätten. Und es sind genau die selben Frauen die ihr Kinder in den Ganztagskindergarten bringen und Müttern die trotz Kinder arbeiten gehen, die Plätze wegnehmen.
    Es ist doch traurig das man nicht heiraten kann weil man mit solchen Schwierigkeiten rechnen muss. Für die deutsche Demokratie und für das deutsche Recht ist das doch nur sehr peinlich.

  423. Anke

    mala, es ist gar nicht so einfach, sich dieser „indirekten Unterhaltspflicht“ zu entziehen, wenn man mit dem Unterhaltspflichtigen erst mal gemeinsame Kinder hat.

    Der Staat hat auch ein Interesse daran, solche Leute wie dich im größtmöglichen Maße auszunutzen, wofür eigens die Gesetze geschaffen werden (hier das der „Bedarfsgemeinschaft“, welche die frühere „eheähnliche Lebensgemeinschaft“ ersetzt) und weshalb du hier auch kein Recht bekommen wirst. Die entsprechenden Gesetze, die du dafür benötigst, werden nicht freiwillig geschaffen.

    Man kann sich als Lebensgefährte solchen Unterhaltspflichten nur entziehen, in dem man mit dem neuen Lebenspartner nicht zusammen lebt (keine Bedarfsgemeinschaft hat) und getrennte Konten führt, wie weiter oben von maja beschrieben. Denn dann hat der Unterhaltspflichtige keine realistische Möglichkeit an das Geld oder Leistungen des neuen Lebenspartners zu kommen.

    Wenn aber erst mal Kinder da sind, dann will man ja in der Regel zusammen leben und einen gemeinsamen Haushalt führen, und in dem Moment sitzt man in der Falle. Dann wird man von Gesetzes wegen vor die Wahl gestellt, sich entweder zu trennen (was man in einer funktionierenden Partnerschaft mit Kindern meist nicht tun wird) oder mit einem Partner zusammen zu leben, der kein Geld für Essen und kein Geld für Miete hat, da er aufgrund der Bedarfsgemeinschaft auch ersatzweise kein ALG II bekommen kann. Das geht praktisch nicht. Man kann nicht mit einem Menschen zusammenleben, dessen lebensnotwendiger Grundbedarf nicht gedeckt ist, ohne gezwungen zu sein, ihn dann selbst zu decken. Ohne Essen verhungert er bzw. fängt an, sich sein Essen, worauf er in der Bedarfgemeinschaft nun mal Zugriff hat, zu klauen, und wenn die Miete nur teilweise bezahlt wird, sitzen alle auf der Straße.

    Der größte Fehler, den man hier wohl machen kann, ist, wie in dem vorgenannten Urteil, den Grundbedarf des unterhaltspflichtigen Partners und dessen Kindern freiwillig zu decken. Gibt man hier den kleinen Finger, reißt einem der Staat gleich die ganze Hand ab.

    Man muss wohl vielmehr sein Geld fix für andere Dinge verplant haben, wie z.B. Schuldenabzahlungen von Wohneigentum in dem man selbst lebt, Altersvorsorge usw. und klar rüber kommen lassen, dass das notwendige Geld für die Deckung des Grundbedarfs des unterhaltspflichtigen Partners in der neuen Familie tatsächlich nicht zur Verfügung steht und eben nicht davon ausgegangen werden kann, dass er im Falle einer „Gehaltsenteignung“ ja trotzdem versorgt ist. In einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, kann er nichts einklagen. Je größer die Hürden sind, an diese „Ersatzversorgung“ durch dich heranzukommen, umso unwahrscheinlicher wird es, dass ein Gericht versucht, darauf zuzugreifen. Da hilft es nur, einen genauso radikalen Crash-Kurs zu fahren, wie es der Staat tut, und zum Beispiel von vorne herein ankündigen, dass du den Partner im Fall einer Selbstbehalts Reduzierung auf die Straße setzen wirst und das ggf. auch dann durchziehst. Lebt ihr getrennt, würde dein Partner dann sofort wieder Anspruch auf ALG II haben, und der Selbstbehalt ganz schnell wieder hoch gesetzt werden, weil ja dann der Staat zahlt. Geht nur nicht so einfach, wenn ihr verheiratet seid, weil du dann Trennungsunterhalt zahlen müsstest (keine gute Idee gewesen, die Hochzeit).

    Gleiches Problem ist in dem oben genannten Urteil mit den Kindern der Frau aus erster Ehe gegeben, die keinen Unterhalt von ihrem leiblichen Vater beziehen, da dieser arbeitslos ist.

    Würde der Lebensgefährte nicht für deren Unterhalt aufkommen, können sie in der Bedarfsgemeinschaft der Mutter nicht leben, da sie wegen des Gehalts des Lebensgefährten kein ALG II bekommen können. Dann müssten sie zum Vater und die Mutter würde damit ihre Kinder verlieren. Eine Entscheidung, die man seinem Lebensgefährten nicht abverlangen kann.

    Die Konsequenz, zu der der Staat einen hier herausfordert, müsste sein, die Kinder ins Heim zu geben (wo auch der Staat sie nicht haben will), was aber kaum praktikabel ist, wenn es einen Ex-Ehepartner gibt, der sich freut, wenn er seine Kinder zurück bekommt, und das Ganze natürlich die Kinder enorm belasten würde.

    Es ist Erpressung durch den Staat der allerübelsten Sorte, in dem er zwischenmenschliche Beziehungen ausbeutet.

    Ohne den Hintergrund des oben aufgeführten Urteils zu kennen, kann ich mir hier auch gut vorstellen, dass der arbeitslose Vater, der keinen Unterhalt für die Kinder bei seiner Frau zahlen konnte und bei dem noch ein Sohn lebt, vom Arbeitsamt zu dieser Klage gezwungen wurde, weil sie ihm ansonsten die für den Sohn beantragten Sozialleistungen verweigern, und ihn damit in Gefahr bringen, auch noch das letzte Kind an seine Frau zu verlieren, weil es ja versorgt werden muss.

    Neben deiner Ehe machst du dich selbst auch durch deine Ambitionen, einen besseren Lebensstandard haben zu wollen und deinen eigenen Kindern etwas bieten zu wollen, zu einem wunderbaren Opfer für solch indirekte Unterhaltszahlungen. Dadurch erwirtschaftest du nämlich das benötigte Geld, während du alternativ natürlich auch nur Teilzeit arbeiten könntest um mehr Zeit mit deiner Familie zu verbringen, dafür aber nur das allernötigste an Einkommen nach Hause bringen würdest. Wo kein Geld ist, kann auch keins geholt werden. Wer sich selbst einschränken kann und auch bereit ist sich freiwillig finanziell auf Hartz IV Niveau zu begeben, der ist am wenigsten greifbar.

    Wirtschaftspolitisch eine sehr kontraproduktive Motivation, denn von deinem Konsum hängt die Wirtschaft ab, ist aber für viele Menschen auch nicht so einfach zu realisieren.
    Viel Freizeit hat aber auch seinen Wert, auch wenn man sie dann nicht in tollen Urlaubsresorts verbringen kann, sondern zu Hause oder auf Low-Budget-Trips im Zelt oder Wohnmobil vielleicht.

  424. maja

    Mala, Anke,

    ich verfolge Euren Austausch und finde Euren E-mail – Wechsel wirklich spannend. Abgesehen von den finanziellen Nachteilen, die man als „Zweitfrau“ häufig hat, abgesehen davon, dass es auch sicherlich Frauen in Hausfrauen-Ehen gibt, die ihren Job toll machen, finde ich die Hausfrauen-Ehe ein gesellschaftspolitisches Auslaufmodell.
    Wenn ich mal vom Altersdurchschnitt auf dieser Seite ausgehe, müssen wir uns auf magere Rentenansprüche aus der GRV einstellen, das trifft Frauen ohne eigene Rentenansprüche hart. Man kann doch schon alleine aus Gründen der steigenden Lebenserwartung nicht damit rechnen, sich ewig mit einem Partner zu verstehen. Man stelle sich vor, beide verlieben sich mit 20 und werden 80 Jahre und älter, da muss man es 60 Jahre miteinander aushalten. Mich wundert schon allein aus diesem Grund die hohe Scheidungsrate nicht (gibt natürlich noch viele andere Gründe). Also sich ewig darauf verlassen, dass der Ehemann einen ernährt ist heutzutage schon eine Hoch-Risiko-Strategie.
    Außerdem ist es es ebenso risikoreich, sich nur auf den Verdienst des Mannes zu verlassen – werden wir ja jetzt in Zeiten der steigenden Arbeitslosigkeit wieder sehen und dann finde ich es tragisch, dass einer weiteren Generation ein veraltetes Rollenmodell vorgelebt wird.

    Die Motive von Frauen, die in einer Hausfrauen-Ehe lebten und sich an die Unterhaltszahlungen des Ex-Gatten klammern, (spreche hier nicht von Frauen, die die 50 schon weit überschritten haben und tatsächlich schlechte Chancen haben, wieder Fuß zu fassen), sind sicherlich vielfältig. Manche mögen einfach faul sein, andere, so habe ich den Eindruck, haben Angst, sich dem Berufsleben zu stellen, manche scheinen auch verlernt (oder noch nie gelernt zu haben) zu haben, ihr Leben eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen. Was ich mich immer wieder frage, warum begeben sich diese Frauen in eine solche lähmende Abhängigkeit und warum gibt es immer noch so viele Männer, die Frauen heiraten, die solche Lebensentwürfe leben wollen?

    Gruß Maja

  425. mala

    @Anke, Maja

    Warum Frauen das machen, weil sie es von zuhause aus nicht besser beigebracht bekommen haben. Und einfach Frauen die für mich persönlich richtig dumm sind.
    Es ist ja nicht nur die Tatsache das man nach einer gewissen Ehezeit ohne Mann dastehen kann. Es geht ja auch darum, was ist wenn der Mann einen Arbeitsunfall hat oder so. Man hat 3 Kinder zu versorgen. Ist seit über 10 Jahren nicht arbeiten gegangen. Was für eine Zukunft bieten solche Frauen den Kindern.
    Ich sehe mich auch nicht als „Zweitfrau“, mag sein das es auf dem Papier so ist aber für meinen Mann ist das ganz und gar nicht so. Er war zwar verheiratet und hat was er bereut auch zwei Kinder untergejubelt bekommen, hat aber die ganze Zeit sein eigenes Leben geführt. Bis er das satt hatte, er war aber nicht aus Liebe verheiratet sondern aus anderen Gründen. Klar hätte er besser aufpassen sollen, er hasst sich dafür am meisten. Und er war nur standesamtlich verheiratet. Was bei uns sowieso nicht zählt. Man kann 1000 mal standesamtlich heiraten wenn man will aber das eine Mal nur kirchlich. Und das hat er sich für seine große Liebe aufbewahrt.
    Nur denke ich nicht das man einen Menschen der nichts damit zu tun hat, dafür büßen lassen kann. Ich werde mir auch direkt ein Haus zulegen, was auf meinen Namen läuft. Nicht das die Ex meint sie hätte Erbansprüche auf das Haus. Das wäre es noch und dann kauf ich mir ein großes Auto was ich dann zur Arbeit brauche.
    Warum soll es denn so sein das ich als Ehefrau finaziell da sein soll aber der Mann der Kindesmutter nicht. Kindesmutter sitzt faul zuhause, heiratet den nächsten Dummern und ich zahle. Also ich denke dass sich das Unterhaltsrecht verschärft ändern muss.
    Auf der anderen Seite ist es ja so, das in solchen Fällen falls die Zweitfrau gesundheitlich nicht arbeiten kann, ihr Ehemann für sie weil er Geringverdiener nichts an Unterhalt bei sich behält, weil alles für den Kindesunterhalt drauf geht. Auch wenn die beiden bis zum Ende Ihres Lebens zusammen verheiratet bleiben.
    Aber die Frau kann ruhig ihr Lebenlang Geld abgeben. Das ist dem Staat egal. Hier in Deutschland werden eher faule Leute gefördert als die die hart für ihr Geld arbeiten gehen. Man sieht es doch an Harzt 4. Ich hab nichts dagegen wenn die Leute wirklich krank sind und nicht arbeiten gehen können. Aber das ist nur ein sehr geringer Teil. Aber junge Leute sagen wir zwischen 20-45 Jahre haben kein Bock. Was wird da gemacht der ALG Satz wird erhöht. Viele sprechen von Kinderarmut und das Kinder Hartz4 erhöht werden muss. FÜr mich muss es nicht erhöht werden. Es sind eher die Eltern die das Geld falsch anlegen und lieber Zigaretten, Alkohol oder Tierfutter kaufen obwohl sie Kinder zu ernähren haben.
    Ich werde alles versuchen und klagen auch wenn ich zum BGH gehe, das ist mir egal. Nur werden meine Menschenrechte verletzt und ausgebeutet. Ich werd auch alles offen sagen mir ist das auch so egal. Ich hab lieber 200 € mehr im Monat und leg das für die Ausbildung meiner Kinder an damit diese später studieren können als das es die faule Kindesmutter bekommt. Und ich denke es gibt Anwälte die einem damit helfen, denn dafür sind sie ja da.
    Wie macht ihr das, lebt ihr jetzt von euren Männern/ Freunden getrennt in 2 verschiedenen Wohnung ???

    Lg, mala

  426. Anke

    Also, was den Ehegatten- oder Betreuungsunterhalt angeht, so scheint es meines Wissens nach nur ein kleiner Prozentsatz (glaube 11% gelesen zu haben) der geschiedenen Frauen zu sein, die überhaupt welchen bekommen, was einerseits daran liegen mag, dass vor oder nach Zahlung von Kindesunterhalt kein Geld mehr in der Verteilungsmasse ist, die Ex-Frau eine neue Partnerschaft eingegangen ist oder dass selbst voll berufstätig ist. Es handelt sich dabei also wohl auch eher um ein Luxusproblem, was gut verdienende Unterhaltspflichtige betrifft und deren Zweitfrauen nur sehr marginal, nämlich dann, wenn es um ihren eigenen Ehegatten- oder Betreuungsunterhalt geht, den sie mit der Ex-Ehefrau teilen müssen. Ansonsten kommt es in diesem Bezug meines Wissens nach nicht zu Selbstbehaltssenkungen, die gibt es nur in Zusammenhang mit Kindesunterhalt.

    Die Gründe, warum geschiedene Frauen an ihren Unterhaltszahlungen festhalten anstelle arbeiten zu gehen, obwohl sie es bei ausreichend Betreuungsmöglichkeiten (die vielleicht sogar trotzdem genutzt werden) könnten, sind sicherlich vielseitig. Da es aber eher um ein Problem bei besser Verdienenden geht, scheint es (so ist es mir zumindest aus verschiedenen Forenbeiträgen und auch in dem neuerlichen BGH-Urteil, welches in der Stern TV Sendung behandelt wurde, aufgefallen) sich nicht unbedingt um finanzielle Notlagen oder Zwangssituationen der Frauen zu handeln. Oftmals arbeiten sie Teilzeit und könnten jederzeit ihre Arbeitszeit aufstocken, halten sich damit also Möglichkeiten offen. Nur sie brauchen eben nicht (mehr) arbeiten, so lange ihnen ersatzweise der Ex-Mann zu Unterhalt verpflichtet ist.

    Hier geht es von Seiten der Gerichte jetzt auch wohl mehr darum, den Grund für verringerte Erwerbstätigkeit bei geschiedenen Müttern individuell festzustellen, wovon tatsächlich notwendige Betreuungsleistungen natürlich kompensiert werden sollten, freiwillige Teilzeitarbeit um selbst mehr Freizeit zu haben, aber natürlich nicht.

    Dann sind es meiner Meinung nach aber auch die Ex-Ehemänner (insbesondere die, die auf klassische Rollenverteilung bestehen oder sie fördern), die mit verantwortlich sind, dass es dazu kommt, dass Frauen aus dem Berufsleben komplett aussteigen und sich ihren Unterhalt als Hausfrau erwirtschaften. Diese Frauen haben es dann schwer, in den Beruf zurück zu kommen, und würden ohne nacheheliche Unterhaltszahlungen zu Hartz IV Empfängern, also von der Allgemeinheit finanziert, wegen eines Umstandes, für den der Ex-Ehemann mit verantwortlich ist. Von daher finde ich es in solchen Fällen durchaus gerechtfertigt, den Ex-Ehemann für diese Situation finanziell heranzuziehen, wenn er genug verdient, und den „Schaden“ den er hinterlassen hat, nicht der Allgemeinheit aufzubürden.

    Was Kindesunterhaltszahlungen betrifft, so müssen diese ja weitgehend unabhängig davon geleistet werden, wie viel der betreuende Elternteil verdient (erst wenn es ein Vielfaches des Gehaltes des unterhaltspflichtigen Elternteils ist, sieht man davon wohl ab). Das Einkommen des Ex-Partners spielt also keine Rolle, es handelt sich bei Kindesunterhalt um eine monetäre Ersatzleistung für nicht geleistete Betreuung des anderen Elternteils.

    Skandalös, bzw. eindeutig ein Instrument um notwendige Kindesunterhaltszahlungen nicht dem Steuerzahler auszubürden, ist meiner Meinung allerdings, dass die Gerichte die Selbstbehaltsgrenzen nicht beachten. Einer Selbstbehaltsreduzierung muss ja schließlich zunächst mal die Anrechnung eines fiktiven Einkommens bei maximalen Arbeitsanstrengungen vorausgegangen sein, was dann offensichtlich nicht den nötigen Erfolg gebracht hat. Das Gericht muss also schon festgestellt haben, dass der Unterhaltspflichtige tatsächlich kein höheres Einkommen erwirtschaften kann, andernfalls würden ihm über ein fiktives Einkommen einfach entsprechend hohe Unterhaltszahlungen auferlegt, die dann gepfändet werden könnten.

    An dieser Stelle will der Staat nicht akzeptieren, dass bereits während der Ehe ein Mangel vorgelegen hat, der durch eine Trennung natürlich nicht weg geht sondern sich sogar noch verschärft. Und hier, finde ich, geht der Staat eindeutig über die Grnzen hinaus, denn er misst mit zweierlei Maß was einem Kind an Mindestunterhalt denn nun zusteht. Dreht es sich um ein unterhaltspflichtiges Elternteil, so gelten die Mindestsätze der Düsseldorfer Tabelle, und zwar ohne Rücksicht auf Verluste und gerne auch via Selbstbehaltsreduzierung finanziert durch den neuen Lebensgefährten, springt allerdings der Staat selbst ein, zum Beispiel über Unterhaltsvorschuss, Sozialgeld oder ALG II, braucht das selbe Kind plötzlich viel weniger zum leben. Wenn es um das eigene Geld geht ist „Vadder Staat“ geizig, wenn es um das von Unterhaltspflichtigen, also das von anderen geht, ist er großzügig und macht sich noch zum Komplizen für Erpressungen des sozialen Umfeldes von nicht leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen.

    Ich finde diese Entwicklung bedenklich, denn der Selbstbehalt von berufstätigen Unterhaltspflichtigen liegt nicht um sonst über dem des Existenzminimums; schlicht und einfach um den Unterhaltszahler auch bei Laune zu halten, denn alternativ könnte er sich auch bis auf seine Freibeträge runterpfänden lassen, Schulden auflaufen lassen und sich gar nicht weiter um die Erwirtschaftung des Unterhalts kümmern, wenn ihm ohnehin nicht mehr zum Leben bleibt. Es muss ein Anreiz zur Erwerbstätigkeit verbleiben.

    Greift man auf den neuen Lebensgefährten zurück, gilt dasselbe. Der kann sein Einkommen und seine Arbeitszeit noch viel ungestrafter reduzieren als ein Unterhaltspflichtiger mit gesteigerter Erwerbsobliegenheit. Auch dem nimmt man mit solchen Übergriffen auf sein Einkommen die Erwerbsmotivation.

    Der Krug geht halt so lange zum Brunnen, bis er bricht. Bis dato meinen die Gerichte, es geht noch was. Vielleicht kommen sie irgendwann mal zu der Ãœberzeugung, dass es nicht mehr geht. Es kommt immer darauf an, was bei allen zusammen unterm Strich bei raus kommt.

    @mala: Wie wir das praktizieren? Bei uns ist es nicht ganz so akut. Der Mindestunterhalt kann mit noch mäßiger Unterschreitung des Selbstbehalts bezahlt werden, und angesichts der erpresserischen Rechtssprechung macht es wohl auch wenig Sinn, zu versuchen, die Einhaltung des Selbstbehaltes durchzusetzen. Was immer man im unwahrscheinlichen Falle des Erfolges damit einsparen könnte, wäre durch die Kosten des Rechtsstreites auch schon wieder verloren. Wir müssen uns also fügen oder auswandern, und damit auch leider kein Glück für die Rechtsanwälte, die mit uns auch nichts weiter verdienen können.

  427. Mariele

    Guten Morgen,

    aufgrund obiger Äußerungen möchte ich feststellen, dass genau dieses Verhalten der Väter bzw. ihrer für sie stellvertretend agierenden und agitierenden neuen LG verhindert Lösungen für alle zu finden.
    Menschlich fragwürdig die in einer Beziehung entstandenen Kinder zu attackieren, „untergejubelt“, „Ehe war sowieso nichts wert“ etc.
    Die grundsätzliche und vom Gesetzgeber vorgesehene Verantwortung kann nicht weggeredet werden. Mann (Frau) muss für alle Lebensabschnitte die Konsequenzen tragen, darauf müssen sich folgende Beziehungen einstellen. Kinder kann man nicht aus der Biographie streichen …
    Der Unterhaltspflichtige, hier der Mann darf sich nicht in finanzielle Abhängigkeit von seiner Zweitfrau begeben. Er muss jede Arbeit annehmen, die es ihm möglich macht, seinen Kindern angemessenen Unterhalt zu zahlen, wobei die Mindestbeträge laut DD deutlich niedriger sind als die Harzbedarfe, weil dort die jeweiligen konkreten Wohnkosten zugerechnet werden. Die Mutter zahlt immer zusätzlich noch einiges, um den Kindern Ausbildung und Teilhabe am Leben zu sichern, sofern sie dazu in der Lage ist.
    Die Mütter sind also faul und dumm, wenn sie nicht innerhalb der Ehe oder danach, womöglich noch mit mehreren Kindern, es nicht schaffen gleich komplett finanziell auf eigenen Beinen (und nicht nur sich allein, sondern auch für die Kinder) zu stehen? Wie soll man Väter bezeichnen, die sich in ihrer Zweitbeziehung auf dem Geld der Frau ausruhen ? Dabei kann es ja nicht nur um die Selbstbehaltverminderung wegen gemeinsamen Wirtschaftens gehen.

    Die jetzige LG könnte auch mal eine Ex werden, deshalb darauf achten, wie der Umgang mit früheren „Verbindlichkeiten“ gestaltet wird.
    Hass, Missgunst und Egoismus sind keine guten Berater.
    Alle Kinder sind wertvoll, und verdienen Wertschätzung !

  428. Anke

    „Mann (Frau) muss für alle Lebensabschnitte die Konsequenzen tragen, darauf müssen sich folgende Beziehungen einstellen.“

    Das sehe ich auch so, dass man selbst für in der Vergangenheit verursachte Kosten gerade stehen sollte; auch wenn hier zu bedenken wäre, ob diese Kosten nicht im Sinne der Allgemeinheit sind und daher eigentlich auch von allen zu tragen wären.

    Wieso allerdings sollte dies ersatzweise die neue Partnerin oder der neue Partner tun, wenn der oder die Unterhaltspflichtige trotz maximaler Erwerbsanstrengungen nicht ausreichend leistungsfähig ist? Würde die neue Partnerschaft nicht bestehen, könnte auch nicht mehr bezahlt werden, als das, was gemäß eines (ggf. fiktiven) Einkommens an Unterhaltsverpflichtungen errechnet wurde!

    Man stelle sich mal vor, man würde verlangen, dass man für die bestehenden Schulden seines Partners oder Ehegatten aufkommen muss, und man sich daher als neuer Lebensgefährte darauf einstellen müsse, die nun mitzufinanzieren.

    „Der Unterhaltspflichtige, hier der Mann darf sich nicht in finanzielle Abhängigkeit von seiner Zweitfrau begeben. Er muss jede Arbeit annehmen, die es ihm möglich macht, seinen Kindern angemessenen Unterhalt zu zahlen“

    Das ist aber gerade im Falle einer Selbstbehaltssenkung, die durch das Einkommen des neuen Partners gerechtfertigt wird, nicht der Fall. Zunächst wird ein fiktives Einkommen bei maximalen Erwerbsanstrengungen angerechnet, und nur wenn das Gericht zu der Ãœberzeugung kommt, dass der Unterhaltspflichtige auch bei allen Anstrengungen nicht auf ein ausreichend hohes Einkommen kommen kann, wird zur Selbstbehaltssenkung gegriffen. Dass sich der Unterhaltspflichtige also auf der neuen Partnerin „ausruhen“ würde und ansonsten nicht genügend für die unterhaltsberechtigten Kinder tun bzw. zahlen würde, kann hier nicht unterstellt werden.

    In finanzielle Abhängigkeit der Zweitfrau begibt er sich auch nicht freiwillig, er wird hier allenfalls durch die Selbstbehaltssenkung in eine solche gebracht, denn ohne sie wäre er sonst unterhaltsrechtlich nicht in dem Maße leistungsfähig und ist für das Zahlen des Unterhalts auf ihre freiwilligen Transferleistungen angewiesen.

    „wobei die Mindestbeträge laut DD deutlich niedriger sind als die Harzbedarfe, weil dort die jeweiligen konkreten Wohnkosten zugerechnet werden.“

    Das stimmt auch nicht. Die Mindestzahlbeträge der DDT liegen derzeit bei 199/240/295 EUR plus 164 EUR Kindergeld gegenüber 211/285 EUR bei Sozialgeld oder ALG II Bezug. Das Kindergeld wird bei Sozialgeld oder ALG II Leistungen voll verrechnet, fällt also weg.
    Die zusätzlichen Wohnkosten, die bei ALG II Zahlungen pro Kind gewährt werden, liegen um die 80 bis 100 EUR. Im worst case lägen also Unterhalts- plus Kindergeldzahlungen immer noch gut 50 EUR über dem Hartz IV Bedarf eines Kindes.

    „Alle Kinder sind wertvoll, und verdienen Wertschätzung!“

    Und dieser Wertschätzung gegenüber allen (!) Kindern, kommt der neue Partner ja bereits durch seine Steuerzahlungen nach, wie jeder andere Erwerbstätige auch!

  429. Mariele

    @Anke
    Der Selbstbehalt ist eine festgelegte Größe bezogen auf „Allein leben-allein wirtschaften“, aus der Konstellation „gemeinsam leben“ ergibt sich eine Kostenersparnis.
    Diese Kostenersparnis wird durch die Absenkung des Selbstbehaltes vom Unterhaltspflichtigen an seine Kinder weitergegeben.
    Dies auch nur dann, wenn die Zahlung des Mindestunterhaltes nicht möglich ist.

    Ich kann darin nicht mal im Ansatz eine Ungerechtigkeit erkennen.

    Der neue Partner ist dabei völlg außen vor, es sei denn er/sie verlangt, diese Ersparnis des Partners für sich selbst zu beanspruchen.

    Im Hinblick darauf, dass die heute unterhaltsbedürftigen Kinder später auch in der Pflicht stehen werden die „Alterskosten“ des Vaters u.U. zu sichern, nicht zuerst der allgemeine Steuerzahler.., besteht eine besondere gegenseitige Verpflichtung.
    Ich hoffe, dass diese Kinder, die heute wirklich wie Altlasten behandelt werden, wegen Verwirkung von dieser Pflicht freigestellt werden.

    Zu 80-100 Euro Wohnanteil pro Kind:
    Angemessene Miete plus Nebenkosten (excl. Strom) geteilt durch die Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen (BG) ergibt den jeweiligen Betrag, der dem ALG-Satz zugerechnet wird. Mag sich jeder selbst ausrechnen,wieviel das ist.

    Stelle außerdem fest, dass ich von Menschen, die ihre Steuerzahlungen als eine Form der Wertschätzung gegenüber Kindern deklarieren, meilenweit entfernt bin.

  430. Alexander

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe 2008 zuviel Unterhalt bezahlt, weil sich durch Elternzeit und Krankheit das durchschnittliche Einkommen dann nachhaltig verringert hat u erst am Ende des Jahres das durchschnittliche Einkommen gerechnet werden konnte.

    Ich habe die Differenz nun in der jetzigen Unterhaltszahlung abgezogen. Das JA sagt aber nun der Betrag wäre „verbrauchter Unterhalt“ und nicht mehr zurückforderbar??

    Heißt das jeder zuviel bezahlte Euro darf die KM dann behalten als Ãœberzahlung aber wenn ich weniger zahle, fordert das JA dann „berechtigt“ eine Unterzahlung ein? Ist das dann nicht verbraucht??

    Ist das Recht?? Gerechtigkeit wage ich gar nicht erst zu fragen was dieses Thema angeht.

    Gibt es eine Verjährungsfrist bis wann Überzahlungen zurück gefordert werden dürfen??

    Danke für Ihre Antwort

  431. mala

    @ Mariele

    Ich finde deine Äußerungen treffen nicht zu. Das sich Hartz4- Bezieher beschweren sie hätten zuwenig Geld für Ihre Kinder, liegt nur dadran das sie das Geld nicht für die Kinder ausgeben sondern für ihren Bedarf sprich Alkohol, Drogen, Tierfutter. Das mit der DDT stimmt auch so nicht. Wenn du überlegt was eine normale Familie für ihr Kind im Monat übrig hat ist dies viel weniger.
    Es sind immer die Kindesväter die in Deutschland ins falsche Licht geworfen werden. Nur ist dies nicht so, die leidtragenden sind nicht die Mütter wie von der Gesellschaft dargestellt sondern eher die Väter.
    Warum sollte eine Frau mit Kindern nicht arbeiten gehen können ??? Wir leben hier in Deutschland und nicht in Afghanistan oder in Afrika, wo man nicht die möglichkeit hat wir in Deutschland ?
    Ich lebe auch in Deutschland und möchte mindest 2-3 Kinder haben, ich kümmer mich aber jetzt schon und suche mir KITA Plätze, damit ich trotz Baby arbeiten gehen kann. Mütter die ihrb Lebenlang zuhause bleiben sind für mich dumm und faul. Entweder leben sie vom Unterhalt oder von Hartz 4. Warum sollten Mütter die gesundheitlich vollkommen in Ordnung sein nicht arbeiten gehen können ??? Die begründung das sie Kinder haben reicht für mich nicht aus. Es sind auch vermehrt die Mütter die arbeiten gehen, deren Kinder später im Leben mehr erreichen. Mütter die Kinder haben und arbeiten gehen nutzen die Zeit mit Ihren Kindern besser und denen ist auch wichtig das ihr Kind eine gute Bildung bekommt, weil sie wissen wie schwer es im Berufsalltag ist.
    Vom Kindesvatererwartet man das er neben seinen Vollzeitjob 40-48 Stunden auch noch nebenbei arbeitet geht ?
    Nur warum sollte die neue Partnerin/er des Mannes/Frau finanziell dafür gerade stehen und auf Sachen verzichten, für die sie hart arbeitet ?
    In unsere Gesellschaft werden mehr die wie ich sage „Faulen“ unterstützt als die die arbeiten gehen. Die Gestzeslage wird sich auch in den nächsten Jahren darin ändern bzw. ändern müssen. Weil sie eindeutig gegen die MEnschenrechte verstößt.
    Ich habe viel mit Anwälten gesprochen, da ich auf der Suche nach einen sehr kompetenten RA und habe mir versichern lassen das man da eine Chance hat. Denn es ist eine Verletzung des Menschenrechts. Ich kann da nicht zur Verantwortung gezogen werden.
    Du hast geschrieben was wäre wenn die neue Partnerin eine Ex wird. Ich von mir kann sagen dass ich auf jeglichen Unterhalt verzichte, da ich sowohl Intelligent, stolz als auch die Fähigkeit habe für mein Leben und das meiner Kinder gerade zustehen.
    Nur Mütter die in Ihrem eigenen Leben nichts erricht haben, meinen die Kindesväter dafür büßen zulassen das es ihnen und den Kindern schlecht geht.

  432. Sylli

    @ mala und Anke

    Viel gibt es den Beiträgen ja nicht mehr hinzu-
    zufügen. Man kann sagen,beide haben voll ins
    Schwarze getroffen! Und liebe Mariele,genauso
    sieht die Realität aus!
    Ich bin auch die Freundin eines Unterhaltspflichtigen,er zahlt UH nach DDT in voller
    Höhe.Aber leider kommt der Betrag nicht dem
    Kind zugute,weil Mutter ALG 2 bezieht und das Kind
    in der BG das meiste Einkommen hat und dadurch
    mein Partner bzw. wir durch den Regelsatz des
    kindes sozusagen die ganze BG vom Ãœberschuss
    mit finanzieren.
    Warum also überhaupt DDT ,wenn es doch dem
    Kind gar nicht zufliesst?
    Warum muß das Kind vom Regelsatz leben obwohl
    der Vater mehr zahlt?
    Warum finanzieren wir im Endeffekt die Faulheit
    der Mutter, während wir trotz ehrlicher Arbeit
    ums Überleben kämpfen?
    Das kanns doch nicht sein.

    LG Sylli

  433. Anke

    @Alexander,

    siehe hier http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/10/08/darlehen-anbieten-bei-abaenderungsklagen/

    @Mariele,

    der Selbstbehalt kann noch viel weiter herab gesetzt werden, als nur um den Betrag einer tatsächlich entstehenden Kostenersparnis. Gib mal bei Google in Anführungsstrichen „20 UF 191/02“ ein und folge dem ersten Ergebnis zum entsprechenden Urteil. Hier wurde der Selbstbehalt auf Null gesetzt.

    Nimmt die verurteilte Mutter während der Kindergartenzeiten ihrer Tochter nun eine Teilzeittätigkeit auf, so soll sie diesem Urteil nach von den ersten 400 EUR zunächst den Unterhalt für ihren Sohn bezahlen, der Lebensgefährte dafür aber weiterhin für ihre Miete und ihren Lebensunterhalt aufkommen.

    Der hatte im Übrigen nur 1.672 EUR Netto, und kam damit schon als Alleinverdiener für eine fünfköpfige Familie auf, deren Anspruch nach Hartz IV Sätzen schon bei über 2.000 EUR liegt.

    Es wird hier im Übrigen auch mit zweierlei Maß gemessen, denn wenn ein Unterhaltspflichtiger besonders kostengünstig, z.B. in einer WG wohnt, dann wird dadurch sein Selbstbehalt nicht herabgesetzt, sondern es bleibt ihm überlassen, wie er die eingesparten Kosten anderweitig einsetzt. Hier treten genau dieselben Synergieeffekte ein. Von 150 EUR Ersparnis (pro Person muss das ja dann sein) durch gemeinsames Wirtschaften, wird mit Sicherheit die Mietersparnis der größte Posten sein.

  434. maja

    @ Mariele

    mal ganz davon abgesehen, ob man die Absenkung des Selbstbehalts im Falle einer gut verdienenden Partnerin etc. als gerecht oder ungerecht empfindet, finde ich es bedenklich, wenn Frauen nicht an der Erwirtschaftung eigener, vom Ehemann / Exmann unabhängiger Rentenansprüche arbeiten. Altersarmut hat ein weibliches Gesicht.

    Die Realität zeigt doch, dass das Modell des Vollzeit und auf Lebenszeit beschäftigten Alleinverdieners ausgedient hat. Nicht nur Frauen, sondern auch Männer sind zunehmend von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Zeitverträgen betroffen, die Erwerbsbiografien sind eben nicht mehr so glatt. Für die Veränderung des wirtschaftlichen Umfeldes kann der einzelne, meist männliche Alleinverdiener auch nichts.

    Jede dritte Ehe wird inzwischen geschieden, in Großstädten ist es jede zweite Ehe, mag man davon halten was man will, das ist leider Realität.

    Wenn man dann zudem vom Durchschnittsgehalt in Deutschland und dann noch realistischerweise von zukünftig sinkenden Rentenansprüchen ausgeht – und sich dann vorstellt, dass davon zwei Haushalte, im Falle einer geschiedenen Ehe davon leben sollen, wird es für beide sehr knapp. Für Frauen, die jahrzehntelang nicht erwerbstätig gewesen sind, aus welchen Gründen auch immer, steht die Altersarmut ins Haus, wenn sie nicht das Glück hatte, auf einen besonders reichen Ehe- / Exmann getroffen zu sein.

    Arbeiten gehen bedeutet meiner Meinung nach nicht nur Leid (so kommt es mir oft vor, wenn ich einige Kommentare lese), sondern es heißt auch Teilhabe am ökonomischen und gesellschaftlichen Leben, es kann, neben Kindern, auch viel Erfüllung, Anerkennung etc. bringen. Darum bringen sich viele Frauen mit Kindern, die sich außerstande sehen, arbeiten zu gehen.

    Was Kinderbetreuungsmöglichkeiten anbelangt, auch die sind häufig besser als ihr Ruf. Mein Lebensgefährte wohnt in einer sehr sehr ländlichen Gegend, trotzdem sind inzwischen alle weiterführenden Schulen zu Ganztagsschulen mit Mensen umgewandelt worden, sowohl Kindergarten als auch Grundschule haben Kernzeitbetreuung.
    Wo ein Wille, da ist auch oft ein Weg.

  435. Alexander

    Hallo Herr RA von der Well, diesen Link hatte ich schon vor dem absenden meiner Frage gelesen. Das heißt das überzahlte Geld von 2008 ist auch weg ist, wenn ich im März 2009 das für 2008 rückforden will? Wenn man nicht zahlt, weil der neue Unterhalt nicht bestimmt ist und das zuviel ist dann ist das auch immer weg? Man kann also nur weniger zahlen und auf den Titel warten der dann eventuell kommt? Das kann doch nicht rechtens sein das man mehr bezahlt und es nicht zurück bekommt und wenn man weniger bezahlt sich „strafbar“ macht?! Das Geld fehlt mir doch beim Selbstehalt von 770 Euro u 1250 ALG für die Unterhaltszahlungen an die beiden anderen Kinder weil ich der einen ja mehr zahle, ist das dann auch ok wenn dann die anderen nicht mehr das bekommen? MFG

  436. Anke

    Man kann halt vorher das machen, was Herr von der Wehl geschrieben hat:

    „eine Lösung die Entreicherung zu verhindern, dass dem Unterhaltsgläubiger die im Laufe der Abänderungsklage zufließenden Zahlungen als zins- und tilgungsfreies Darlehen angeboten werden, welches verbunden ist mit der Erklärung, dass bei Verlust der Abänderungsklage auf eine Rückzahlung des Darlehens verzichtet wird. … Schuldet der Unterhaltsschuldner also noch einen geringeren Teil an Unterhalt, weil er mit seiner Abänderungsklage auf Null z.B. nicht obsiegt hat, kann er jedenfalls die überzahlten Leistungen der Vergangenheit den aktuellen Leistungen der Gegenwart entgegenhalten.“

    Du hättest ja weiterhin Unterhalt gezahlt, und von diesen zukünftigen Zahlungen hättest du dann, so wie ich es dem Text entnehme, einfach den als Darlehen gewährten Betrag einbehalten.

    Vielleicht ist das Kind ja auch gar nicht „entreichert“, wenn es noch Sparguthaben hat?

    Wenn man selbst vielleicht nichts zu pfänden hat und die entsprechenden Vorkehrungen trifft, respektive Girokonten, pfändungsfreie Beträge etc., dann könnte man vielleicht einfach weniger bezahlen und es auf eine Pfändung ankommen lassen.

    Dann würde meiner Rechtsauffassung nach (bin kein Jurist) das Recht auf den pfändungsfreien Betrag gegen das Anrecht des Gläubigers stehen. Und eine Begründung dafür, dass dieses Geld nicht reingekommen ist, gibt es ja auch (Arbeitslosigkeit).

    Defakto sind es ja ganz normale Schulden, die man nicht eintreiben kann, wenn nichts da ist, bzw. es wäre dann illegal diese Schulden unter Missachtung der pfändungsfreien Beträge einzutreiben.

    Wenn ich als Gläubiger außerdem noch wüsste, dass eine Pfändung keinen Erfolg haben wird, würde ich sie nicht einleiten, weil man bei einer erfolglosen Pfändung dann auf den Kosten sitzen bleibt.

    Andernfalls müsstest du wohl die überzahlten Beträge aus vorhandenem Vermögen vorstrecken.

  437. RA Thomas von der Wehl

    @ alexander

    die geschilderte Problematik ist schwer zu lösen. Der Kindesvater bemerkt, dass er möglicherweise am Ende des Jahres weniger verdienen wird, als der alten Unterhaltsberechnung zugrundegelegt gelegt wurde und fragt sich, was zu tun ist.

    Ich kann in diesen Fällen nur raten, mit denen Unterhaltsgläubiger eine Vereinbarung zu treffen. Sollte dies die Unterhaltsvorschusskasse sein, wird es noch am leichtesten sein. Die Alternative ist, wie bereits geschildert, den voraussichtlich überschüssigen Unterhalt als Darlehen anzubieten, wobei der Unterhaltsgläubiger bei Ablehnung dieser Vereinbarung nicht auf Entreicherung berufen kann.

    Die Alternative der Abänderungsklage ist ebenfalls problematisch, da man tatsächlich erst zum Ende des Jahres weiß, was als Jahresverdienst anzusetzen ist.

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  438. Dieter S.

    Guten Tag Herr Thomas von der Wehl

    Habe mich im November 2008 von meiner Frau getrennt und zahle freiwillig 500 Euro KU (9 und 12 Jahre)
    Jetzt die Frage wieviel Unterhalt muss ich wirklich zahlen ich verdiene 1500-1800 Euro Netto.(schwankend da Stundenlohn)
    Ich bekomme zwichen 100-150 Spesen (LKW Fahrer) und habe einen Anfartsweg 48KM (macht 96 KM täglich).
    Werden die Spesen angerechnet und in welcher höhe kann ich das Kindergeld anrechnen wenn ich die Kinder alle 2 Wochenenden hole.
    Gibt es einen Unterschied ob ich die Kinder Freitagaben oder Samstagfrüh hole,steht mir trotzdem das halbe KG zu also 164 Euro??
    meine EX-ist mit Ihrem neuen zusamm in eine Wohnung gezogen sie geht arbeiten und verdient ca 800 Euro Netto (Steuerklasse 2 !?!)

    Vielen Dank im Vorraus!!!

    Dieter S.

  439. männlich

    Es sollte keinen Betreuungsunterhalt oder nachheleichen Unterhalt für die Frauen geben, sondern ganz einfach pro Kind einen wesentlich höheren Kindesunterhalt.Dieser KU sollte die gesamte Summe ausmachen, die beide zusammen bekämen. Sobald also das Kind mit bspw. 14 Jahren selbst entscheidet, wo es leben möchte, muss sich der bis dahin für die Erziehung zuständige Elternteil ernsthaft um seine berufliche und private Zukunft Gedanken machen und anfangen zu arbeiten!!!
    Jeder kann arbeiten, nur diese Exen werden durch den Staat ja begünstigt auf ewig den Ex auf der Tasche zu liegen und sogar die neue Beziehung zu belasten.
    Dadurch erübrigt sich auch der Zank zwischen den Eltern- denn es sollt wohl ausschliesslich um das Wohl der Kinder gehen. Ich kenne viele Väter, die ihre Kinder bei sich haben und trotzdem arbeiten gehen und alles hinkriegen. Nach Abzug des KU müssen sie die Ex bis zu deren Lebensende mit versorgen. Das ist einfach unerträglich. Der Mann wird bei Arbeitslosigkeit o.ä. zum Offenbarungseid getrieben,wenn er an die Ex nicht mehr zahlen kann..weil die Verfahren der Gerichte sich über Jahre hinziehen und die Ex immer den Unterhalt betiteln kann. Die Zeiten haben sich geändert und unsere Gesetzesgeber sind Fossilien geblieben. Welches Recht nehmen sich ausserdem die Frauen heraus, die Kinder besser erziehen zu können als die Männer?? Wieso geben denn viele ihre sogenannte Karriere auf?? Weil sie doch viel lieber zuhause bleiben …Wenn eine Ehe nicht mehr funktioniert trägt der Mann die finanziellen Lasten und der Mann und die Kinder die seelischen dazu. Denn die Ex macht mit Hilfe von PKH und dem schon enteignenden Gesetzen, ihrer ehemaligen Familie und dem Mann vor allem das Leben aus Rache zur Hölle.
    Ich dachte wir leben im 21. Jahrhundert. Wenn die Menschen heiraten und Kinder bekommen in Deutschland als Deutsche beschliessen sie die Aufteilung und Art der Ehe gemeinsam. Am Ende ist der Leistungsträger immer der Dumme. Wohlgemerkt hier geht es nicht um den KU.
    Die Frauen bekommen auf einmal Depressionen ..und der Mann verzweifelt teilweise und es könnte und kommt dann auch zu Kurzschlusshandlungen wenn man keinen Ausweg mehr sieht. Auch die Kinder werden den Vätern trotz Umgangsrecht sehr häufig von den Müttern komplett entzogen. Das zeigt deren Egoismus !!

  440. RA Thomas von der Wehl

    @ dieter s

    Ich kann und darf ihr keine konkreten Unterhaltsberechnung machen. Eine solche Berechnung wäre auch unseriös, da mir maßgebliche Informationen fehlen.

    Die Anrechnung von Spesen hängt davon ab, ob diese Spesen für tatsächliche Aufwendungen gezahlt werden, dann werden sie nicht unterhaltsrechtlich berücksichtigt.

    Das hälftige Kindergeld wird in jedem Falle vom Wert der Düsseldorfer Tabelle abgezogen.

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  441. mala

    @männlich

    Ich sehe es genauso wie du…das deutsche Unterhaltsrecht ist im Mittelalter stehen geblieben und es bedarf riesen änderungen.
    Es müsste echt so geregelt werden, dass man die Kindesmütter zum arbeiten bringt. Der Kindesunterhalt durch zwei geteilt wird und jeder eine hälfte zahlt. Wenn ich sehe wie Kindesväter am Existenzminimum leben und Kindesmütter werden noch durch den Staat geschützt… kann das ja nicht so sein. Aber in unsere Gesellschaft sind die Dummen immer die die am arbeiten sind. Und das die neuen Frauen an Kindesvaters Seite auch noch dafür Büßen sollen kann doch nicht sein.
    Wenn ich von manchen höre, das sie nicht heiraten obwohl sie sich so sehr lieben, aber der Partner Kinder hat und man als Frau Angst haben muss einen solchen zu heiraten weil man mit finaziellen Problemen rechnen kann..ist dies doch nur traurig. Und es grenzt an Diskriminierung. Kindesmütter werden geschützt, die dürfen machen was sie wollen, heiraten wen sie wollen…da passiert nichts. Beim Kindesvater kommt der Staat und öffnet den Geldbeutel.
    Es ist wirklich Diskrimierung und eine Verletzung des Menschenrechts. Und das in einem demokratischen Staat wie Deutschland.

  442. Mefemale

    ref.mala: Ja das ist es und es gibt ja nun mehr als genügend (leider) Verzweifelungstaten der Kindesväter. Ich hoffe sehr,sehr, dass die Richter das oftmals sehr falsche Spiel der Exfrauen durchschauen und gerechter urteilen. Männer müssen auch gleichberechtigt sein dürfen, nicht nur immer die ach so armen Frauen. Frauen sind sehr tückisch und berechnend, meine Damen und Herren Richter- bitte urteilt gerechter und lasst Euch nicht mehr von diesen Intrigen und Rachegedanken blenden.
    Männer sind geradlinieg und wollen einen Strich und eine gütliche Scheidung. Meistens fängt der ÄRger und der Streit durch die Exfrauen an, fast nie geht diese Iniative von den Männern aus. Es soltle nur noch Kindesunterhalt geben, der so hoch ist, dass das Kind davon betreut werden kann und dann werden diese faulen Frauen auch irgendwann wieder arbeiten gehen können und früher an ihre eigene Zukunft denken müssen. Die Kinder können mit 14 Jahren entscheiden wo sie hingehen und dann liebe Exen zieht Euch warm an, wenn es keine ehebedingten Nachteile mehr geben würde.
    Sie werden trotzdem nicht glücklich diese hasserfüllten Weiber..Lasst uns genauso rumtricksen und alles tun, um glücklich zu sein, das fuchst diese Hyänen am meisten.

  443. Ramona

    Guten Tag Herr Thomas von der Wehl.

    ich frage im Namen meines Freundes nach. Er hatte bis Dezember ca ein mtl. Einkommen von ca 1000€, seit Januar ist er Arbeit suchend und bekommt um die 850€. Er zahlt seit Jahr und Tag für seine 2 Töchter aus früherer Beziehung 316€ Unterhalt. Ich bin der Meinung das er momentan gar nix zahlen müsste aber er meint, er müsste, da er im Hause seiner Mutter mit lebt und keine Mietkosten hat. Desweiteren wurde im Jahr 2002 eine Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltleistung beim Amtsgericht gefertigt und er ist der Meinung, das er da nicht raus kommt. Angeblich war er auch schon bei einem Anwalt und der meinte wohl, das er froh sein könnte nur 316€ zahlen zu müssen. ich weiß einfach nicht mehr weiter. ich finde es absolut lobenswert, das er zahlen will, aber ich sehe auch, wie sein schuldenberg immer mehr wächst. geben sie mir doch bitte einen Rat.

    Vielen Dank
    Ramona

  444. RA Thomas von der Wehl

    @ ramona

    Einige Leitlinien senken bei Arbeitslosigkeit den Selbstbehalt auf 770 €. Wenn sodann keine Mietkosten gezahlt werden, ließe sich tatsächlich dieser Selbstbehalt noch weiter senken, so dass die 316 € angemessen sein könnte. Es kommt hinzu, dass hier ein Unterhaltstitel existiert, der zunächst mit einer Abänderungsklage angefochten werden müsste. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage sind aber zweifelhaft.

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  445. Gitti

    Die Ex meines Mannes hat beim Jugendamt die Unterhaltssicherung beantragt. Ist ja auch O.K. Aber weshalb wird mein Mann in der Düsseldorfer eine Lohnstufe „hinauf“ gestuft? Lt. Jugendamt ist das so, da er nur 2 und nicht 3 Kinder hat. Ist das so O.K?

  446. RA Thomas von der Wehl

    @ gitti

    Die Höherstufung in der Düsseldorfer Tabelle, die grundsätzlich auf 3 Unterhaltsverpflichtungen abstellt, ist denkbar, aber nicht in jedem Falle zwangsläufig.

    Die Jugendämter arbeiten hier sehr oft schematisch, ohne auf den Einzelfall zu schauen. Ich würde diese Höherstufung in jedem Falle von einem Fachanwalt für Familienrecht überprüfen lassen.

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  447. Danilo

    Nabend Herr von der Wehl,
    ich bin seid 1,5 jahren geschieden und zahle für 3 Kinder Unterhalt. Mir bleib der Bedarfskontrollbetrag von 900 euro. Ich möchte gern Wohngeldzuschuss beantragen. Wenn er mir gewährt wird, sagen wir einfach mal 150 euro, würde er mir bei der nächsten Ku Berrechnung als Einkommen angerrechnet? Wenn ja, als volles Einkommen, oder wie bei den Spesen ein drittel?

  448. RA Thomas von der Wehl

    @ danilo

    Deubner Familienrecht schreibt dazu:

    Zitat:

    „< > ist sowohl beim Unterhaltsberechtigten als auch beim Unterhaltspflichtigen grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen (BGH, FamRZ 2003, 860, 862; FamRZ 1984, 772, 774 li. Sp. unten; FamRZ 1982, 587, 589 = NJW 1983, 684, 686; OLG Karlsruhe, FamRZ 1985, 285, 288). Etwas anderes gilt nur dann, wenn dem < > ein entsprechend erhöhter Wohnkostenbedarf gegenüber steht, was der < > Beziehende vortragen und belegen muss. Soweit das der Fall ist, dient das < > dem Ausgleich des unvermeidbar erhöhten Aufwands mit der Folge, dass der Wohnbedarf des < > auf das unter den gegebenen wirtschaftlichen Verhältnissen normale Maß zurückgeführt wird. Das < > ist dann nur mit einem dafür nicht verbrauchten Teilbetrag als Einkommen zu berücksichtigen (BGH, FamRZ 2003, 860, 862; FamRZ 1985, 374, 375 li.Sp. unten; OLG Zweibrücken, DAVorm 2000, 904, 906).

    Den Mieter trifft eine Obliegenheit, < > auch tatsächlich geltend zu machen. Unterlässt er die Antragstellung, so wird es ihm in der tatsächlichen Höhe fiktiv zugerechnet (vgl. Wendl/Gutdeutsch, § 5 Rdnr. 204). Es kommt also nicht darauf an, ob der Betroffene das Wohngeld tatsächlich bezieht, sondern nur darauf, ob er einen Anspruch darauf hat. Die genaue Höhe des Anspruchs sollte sich das Familiengericht im Wege der Amtshilfe von der Behörde berechnen lassen.“

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  449. Jens

    Hallo,

    ich habe eine Frage. ich verdiene derzeit ca.1067 euro netto. und müßte nach meiner meinung 167 euro für meine 2 jährige tochter zahlen, weil mir ein selbstbehalt von 900 euro zusteht. ist dies richtig?
    Desweiteren hat mir mein arbeitgeber eine betriebsrente angeboten. wenn ich dies abschließen würde und nur noch ca. 1010 verdienen würde, senkt sich dann der zu zahlende unterhalt?

    MfG Jens

  450. RA Thomas von der Wehl

    @ jens

    Eines der schwierigsten Probleme im Unterhaltsrecht ist die Feststellung des bereinigten Nettoeinkommens. Daher bin ich generell sehr vorsichtig mit mir genannten Zahlen.

    Grundsätzlich könnte man sagen, dass eine Betriebsrente das Nettoeinkommen verringert und daher unterhaltsrechtlich relevant ist.

    Bei Ihnen ist es allerdings so, dass Sie auch bislang nicht einmal den Mindestunterhalt zahlen können und damit rechnen müssten, dass im Streitfalle ein Gericht sagt, solange sie nicht wenigstens den Mindestunterhalt zahlen können müssen sie wegen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit“ mit ihrem Kind das letzte Hemd teilen“ und deswegen möglicherweise auf die Betriebsrente verzichten. Dies wird aber von dem einzelnen Richter abhängen.

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  451. Volker

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    tolles Forum! und ich schliesse mich gerne mit einer Frage an:

    Eltern geschieden.

    Ich, Vater, lebe mit Tochter (20 Jahre) zusammen und bin voll berufstätig.
    Mutter lebt mit Tochter (16 Jahre) zusammen und ist ebenfalls voll berufstätig.
    Eigentlich eine vernünftig zu lösende Situation, aber jetzt wird es kompliziert:

    Tochter (20) studiert, erhält Bafög und verdient per Aushilfstätigkeit dazu. Damit finanziert sie sich ein Zimmer und ihren Unterhalt am Studienort.

    Tochter (16) besucht allgemeinbildende Schule.

    Mutter möchte nun von mir für Tochter (16) Unterhalt. Ihrerseits Unterhaltszahlungen für Tochter (20) , lehnt sie mit dem Argument ab, dass Tochter ja selbständig für ihren Lebensunterhalt sorge.

    Meine Frage: Mir als Vater entstehen durch das Zusammenleben mit meiner Tochter (Wohnungsgrösse, Wochenende, Semesterferien, vorlesungsfreie Tage) trotz Bafög und Nebenverdienst Kosten. (die ich gerne trage!) Aber besteht hier – bei annähernd gleichem Gehalt der Ex-Eheleute – tatsächlich volle Unterhaltspflicht?

    Ich bedanke mich im Voraus,

    freundliche Grüße

    Volker

  452. Lange, Ralf

    Wenn ich das jetzt richtig verstehe kann ich meine vom Finanzamt anerkannten Aufwendungen zum erreichen meiner Arbeitsstelle nicht mehr geltend machen?
    Ich habe ein durchschnittliches Netto Gehalt von 1250 €. Mir wurde jetzt vom gericht auf erlegt, das ich Monatlich pro Kind 148, 26€ zahlen solle. Doch bei einem Arbeitsweg von 50km einfach rechnet mir das Finanzamt schon 300€ Werbungskosten an. Zusätzlich sollte ja auch ein Teil des Kindergeldes noch abgezogen werden oder? Also irgend wie blicke ich da jetzt nicht ganz durch.
    Hier meine Fakten. Vielleicht kann mir jemand helfen.
    2 Kinder die am 26.03.09 5 geworden sind.
    Bereinigtes Netto ca.1250€
    Einkommen der Ex Frau: ca.2500€
    Vielen Dank schon mal im voraus.

  453. Joachim

    Guten Tag

    Ich bin noch verheiratet und habe eine 12 jährige Tochter. Unter Lohnsteuer klasse 4 bekomme ich cirka 900-950 € netto
    Weiterhin beziehe ich 250 € SED Opfer zuwendung im Monat wird diese mit angerechnet ?

    vielen Dank Joachim

  454. Alexander

    Hallo Herr RA von der WEhl,

    kurze Frage. Ist die Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatz bei Kündigung auch Einkommen, also muss aus der ebenfalls Kindesunterhalt gezahlt werden??

    Danke und MFG

  455. RA Thomas von der Wehl

    @ alexander

    lesen Sie bitte hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/07/02/arbeitsrechtliche-abfindung-im-unterhaltsrecht/

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  456. RA Thomas von der Wehl

    @ joachim

    grundsätzlich sind alle Renten oder vergleichbaren Zahlungen bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Zahlungen konkret für konkret anfallende Kosten geleistet werden.

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  457. Michael

    Hallo!
    Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe an die ich bis jetzt jeden Monat 606 Euro (bei 1510 Euro netto)zahle. Die Kinder sind 13 und 16 Jahre alt.
    Nun habe ich den Arbeitgeber gewechselt weil es beim alten Arbeitgeber nicht mehr funktioniert hat.
    Habe nun einen Nettolohn von 1376 Euro.
    Wieviel muß ich nun an die Kinder zahlen? Kann ich den Betrag einfach kürzen? Ich weiß das meine Ex mir dann Ärger macht und sicher zum Anwalt läuft…
    Danek und Gruß
    Michael

  458. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    Grundsätzlich wird Kindesunterhalt in dem Maße geschuldet, in dem das bereinigte Nettoeinkommen über dem Selbstbehalt von 900,00 € liegt. Das größte Problem dabei ist die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens. Davon können diverse Positionen abgezogen werden, so dass ich nicht eine konkrete Zahl nennen kann.

    Sollte es einen Unterhaltstitel geben, müssen sie die Abänderung dieses Unterhaltstitels verlangen. Sie können dann nicht einfach die Zahlung reduzieren. Bitte besprechen Sie die Sache mit einem Fachanwalt für Familienrecht.

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  459. Andrea

    Hab da mal ne Frage da mein Freund und ich grade echte Probs haben .Also seine Frau hat sich vor einem Jahr von ihm getrennt.Sie haben 2 Kinder (10und 14Jahre alt)Ich selber habe 4 Kids und habe ausser Kindergeld und Unterhalt für meine Kids kein Einkommen der kleinste ist 2Jahre alt.Habe bevor wir zusammen gezogen sind Geld vom Job Center bekommen.Was aber mit Zusammenzug wegfiel von wegen er ist zuständig.Mein Freund hat sich grade in der IT Branche selbstständig gemacht sind jetzt im dritten Monat und mehr wie 1000€ netto verdient er noch nicht da die Aufträge aus bleiben.An Miete für das Haus fallen schon 955€ an plus ca.500€ Fixkosten (beide freiwillige KV)dann halt Leben mit 6Personen.Ich butter hier jeden Monat meine ganzen 1600€ rein .Nun hat mein Freund damals müntlich mit seiner Ex abgemacht ihr monatlich 500€ zu geben da er dachte er verdient mindestens 2000€ was nicht so ist.Unser Problem ist das er es nie schafft ihr das volle Geld zu zahlen es ständig streit gibt deswegen.Unter uns und die beiden.Wir diesen Monat so weit sind nicht zu wissen woher die Miete komplett zu zahlen ist plus das Geld zum Leben.Da ich zum ersten nur meinen Kindesunterhalt von 975€ habe und Kindergeld erst am 15.des Monats kommt.Er aber noch nicht mal 500€ bar in der Einahmekasse hat.Was raten sie uns sollen wir den offiziellen weg gehen sprich Anwalt etc.oder fahren wir müntlich immer besser.Sie lebt auch in ner neuen Beziehung will aber weder zum Job Center noch zum Jugendamt sondern jeden Monat zum ersten ihre 500€!!! Kann schon nicht mehr schlafen trage auch die Verantwortung für meine Kids bekomme selber null Unterstützung da ja Eheähnliche Gemeinschaft.Finde es wichtig das er für seine Kids zahlt auf der anderen Seite stehe ich mit meiner und seiner Existenz.Weiss nicht mehr weiter.

  460. RA Thomas von der Wehl

    @ andrea

    Ich kann Ihnen tatsächlich nur dringend raten, die gesamte Unterhaltssituation von einem Fachanwalt für Familienrecht überprüfen zu lassen.

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  461. Toni

    Hallo,

    ich poste diesen Text hier nochmal, weil er thematisch hierher gehört. Wir befinden uns aktuell auch in einer schwierigen Situation: mein Freund, wir wohnen zusammen, sind nicht verheiratet, hat zwei Kinder 11 J. + 14 J., die regelmäßig zu uns kommen. Er arbeitet vollschichtig und zahlt Unterhalt. Ich habe einen Sohn 5 J., der bei uns lebt und für den ich Unterhaltsvorschuss erhalte. Jetzt bekommen wir ein gemeinsames Kind, und ich werde zunächst in Elternzeit sein und ab Jahresbeginn dann wieder (geplant für zwei Jahre) 50% arbeiten (Nettoeinkommen bei ca. 900,- + 150,- Elterngeld, das ich bis September 2010 erhalte). Nun tritt bei einem Selbstbehalt von 900,- Euro seinerseits ein Mangelfall ein, so dass der Mindestunterhalt (ab Geburt unseres Kindes) für alle drei Kinder nicht mehr gezahlt werden kann. Die KM setzt, zunächst ohne JA oder RA, eine Reduzierung seines Selbstbehaltes ganz selbstverständlich voraus. Sie kann eigentlich nur von einer Ersparnis durch gemeinsames Wohnen und Wirtschaften ausgehen, aber an diesem Punkt fühle ich mich finanziell weder in der Lage, noch moralisch dazu verpflichtet, eine Reduzierung seines SB aufzufangen. Wir müssen eine große Wohnung vorhalten, damit seine Kinder kommen und übernachten können, ich stehe finanziell bis auf das Geld vom JA allein in der Verantwortung für meinen Sohn, und jetzt kommt das oben erwähnte gemeinsame Kind. Welche Verhandlungsposition haben wir, und müssen wir mit einer Reduzierung seines SB rechnen (oder uns tatsächlich nach einem Anwalt umschauen?) Die KM ist neu verheiratet und finanziell gut versorgt.

    Vielen Dank vorab!

  462. RA Thomas von der Wehl

    @ toni

    es scheint mir unbedingt notwendig, dass Ihre konkrete finanzielle Situation von einem Fachanwalt überprüft wird. Eine Reduzierung des SB ist nicht zwangsläufig, kommt aber immer dann in Betracht, wenn nicht einmal der Mindestunterhalt gezahlt werden kann.

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  463. Mina

    Hallo,

    mein Mann ist drei Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet bei einem bereinigten einkommen von 1580€. Die Kinder sind 2, 13 und 16 Jahre alt. Wie hoch ist dann der Unterhalt für JEDES EINZELNE Kind? Habe nämlich bei eigenen Rechenversuchen keinen Unterschied des tatsächlich zu leistenden Unterhalts zwischen der Variante mit und der ohne Bedarfskontrollbetrag feststellen können (mit BKB: 2=171, 13=254,5 16=254,5). Bitte daher um Hilfe.

    Beste Grüße,

    Mina

  464. michael

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    ich habe 2 Kinder aus einer früheren Beziehung. Momentan geteiltes Sorgerrecht. Die Mutter möchte es alleine haben. Ich möchte es auch abgeben. Umgangsrecht möchte ich auch nicht haben.
    Die Mutter hat Klage erhoben aber nur wenn PKH gewehrt wird.
    Meine Verhältnisse muss ich aufdecken.
    Aber heißt dies das ich die Gerichtskosten tragen muss oder gilt PKH auch für mich ????
    Könnten kosten auf mich zukommen weil ich das sorgerecht abgeben möchte und kein umgangsrecht haben möchte ( was gerichtskosten angeht)

    Danke im vorraus

  465. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    ob Sie PKH beantragen können, kann ich natürlich nicht beurteilen. Es ist auch die Frage, ob sie überhaupt eine anwaltliche Vertretung benötigen, wenden Sie tatsächlich das Sorgerecht und das Umgangsrecht nicht mehr wollen. Eine ungewöhnliche Entscheidung ist es alle Mal und entspricht auch nicht dem Gesetzeswillen. Nach dem Gesetz haben die Eltern teilte das Recht aber auch die Pflicht den Umgang mit dem Kind zu pflegen.

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  466. RA Thomas von der Wehl

    @ mina

    konkrete Unterhaltsberechnungen kann und darf ich hier nicht durchführen. Sie müssen davon ausgehen, dass alles über dem Selbstbehalt an Unterhalt einzusetzen ist. Den Bedarfskontrollbetrag vergessen Sie einfach.

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  467. Michael

    Hallo RA von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mit denen keinen Kontakt und möchte dies auch nicht. Die Kindesmutter nervt mich durch Drohungen etc.
    Ich möchte keinen Kontakt. Da sie das Sorgerecht haben will, soll sie es haben. Nach meinem Einkommen müsste ich pkh bekommen da ich gerichtskosten nicht tragen kann.
    Muss ich eine Aussage vor gericht machen oder kann ich die Aussage verweigern?
    Muss ich überhaupt zum Termin erscheinen oder kann ich meinem Anwalt die Vollmacht darüber geben und der macht das alleine ??

  468. Maik

    Hallo Herr RA von der Wehl

    ich habe eine frage.
    Meine frau und ich trennen uns. ir haben 2 Kinder beide über 18 und sind bei der Bunderswehr.
    Ich bin allein verdiener ca. 1800.-€ netto.
    ir sind beide in der priv. Insolvenz. Mir bleiben nach abzug der Inso-Verwalterin 1550.-€.
    Ich habe einen täglichen fahrweg zur Arbeit von 24Km einfache fahrt. Wieviel Geld muss ich meiner Frau an unterhalt zahlen???
    Wir ziehen auch in kleinere Wohnungen.
    Trennen uns wollen aber noch keine Scheidung!!!

    Danke

    Lieben Gruß

    Maik

  469. RA Thomas von der Wehl

    @ maik

    Ich kann und darf in konkreten Fällen keine Unterhaltsberechnung vornehmen. Anhand der wenigen Daten wäre dies auch unseriös. Ich kann nur raten, sich eine Eingangsberatung bei einem Fachanwalt für Familienrecht zu holen.

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  470. Michael

    # Michael
    Am 7. Juli 2009 um 14:22 Uhr

    Hallo RA von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe mit denen keinen Kontakt und möchte dies auch nicht. Die Kindesmutter nervt mich durch Drohungen etc.
    Ich möchte keinen Kontakt. Da sie das Sorgerecht haben will, soll sie es haben. Nach meinem Einkommen müsste ich pkh bekommen da ich gerichtskosten nicht tragen kann.
    Muss ich eine Aussage vor gericht machen oder kann ich die Aussage verweigern?
    Muss ich überhaupt zum Termin erscheinen oder kann ich meinem Anwalt die Vollmacht darüber geben und der macht das alleine ??

  471. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    wenn Sie in dem Gerichtsverfahren überhaupt nicht erscheinen, wird eine Säumnisentscheidung gegen Sie ergehen. Dies kann allerdings mit negativen Kostenfolgen zusammenhängen. Insofern wäre es tatsächlich besser, einen Rechtsanwalt zu beauftragen und ihr Einverständnis mit der Sorgerechtsübertragung auf die Kindesmutter zu erklären.

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  472. michael

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    vielen Dank. Muss ich denn vor Gericht Aussagen oder kann ich meine Aussage verweigern und mein Anwalt spricht dann für mich.??

  473. sissi

    Hallo Herr RA von der Wehl,
    ich habe zwei Kinder aus erster Ehe, für die ich keinen Unterhalt bekomme. Mein Ex-Mann ist zwar verurteilt worden, trotzdem fließt kein Unterhalt. Er ist selbständig und verdient zu schlecht.
    Ich bin ganztags berufstätig und verdiene incl. Kindergeld 1.800 netto.
    Mein Lebensgefährte verdient 1.300 € netto und zahlt laut Berechnung vom Jugendamt für seine zwei Kinder 10 und 13 Jahre alt, 340,00 € Unterhalt (Mangelberechnung)

    Nun stellt sich bei uns die Frage des Heiratens. Habe ich mit meinen Kindern einen Selbstbehalt, der unantastbar ist oder mit welcher zusätzlichen Unterhaltszahlung an die Kinder meines Lebensgefährten wäre zu rechnen? Würden unsere beiden Einkommen zusammen gerechnet und würde sich darauf ein höherer Kindesunterhalt für die 2 Kinder die bei der Kindesmutter leben ergeben?
    Bis jetzt wurde ich nicht zur Berechnung herangezogen, da wir nur zusammen gelebt haben. Wäre aber interessant zu wissen, ob ich mit meinen Kindern auch einen gesetzlichen Selbstbehalt habe oder ob ich mein Einkommen zur Deckung des Kindesunterhalts meines dann Ehegatten einsetzen müsste.

  474. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    es kann angehen, dass der Richter von Ihnen direkt eine Aussagen möchte. Sie sind letztlich der Kindesvater. Natürlich können sie alles ihrem Rechtsanwalt übertragen, aber in einem solchen Verfahren wäre es schon wichtig, wenn der Vater selbst eine Aussage macht.

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  475. RA Thomas von der Wehl

    @ sissi

    direkt können sie nach Hochzeit nicht für die Unterhaltszahlungen ihres Lebensgefährten herangezogen werden, es kann jedoch sein, dass durch ihr Einkommen und bei einem Mangelfall der Selbstbehalt ihres dann neuen Ehemannes gesenkt wird, damit wenigstens in der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle gezahlt werden kann.

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  476. Tobias

    Hallo Herr Thomas von der Wehl.

    Ich habe einen Sohn der 28 Monate alt ist. VOr mehr als einem Jahr haben uns die Kindsmutter und ich getrennt. Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht und es besteht ein Vertrag zur REgelung des Umgangsrechtes. ICh hatte das Elternjahr genommen um der Kindsmutter Ihren Berufsschulabschluß zu ermöglichen. NAch Ihrem abschluß haben wir uns getrennt da sie in der damaligen Arbeitstätte jemand neuen gefunden hatte. Durch massieve Fehlberatung von nahestehenden MEnschen, einigen Jugentämtern und auch eines Anwaltes habe war ich damit einverstanden meinen Sohn bei Ihr leben zu lassen, auch wenn ich das nie hätte machen wollen. Bis anfang des Jahres hat er aber Tagsüber bei mir gelebt und war nur zum schlafen bei Ihr. Seit anfang des Jahres bis MAi diesen Jahres sehe ich meinen Sohn nur noch alle zwei Wochen. In der Zeit ist sie mehrfach umgezogen und hat auch unseren SOhn in eigeniniziative an Kindergarten an und abgemeldet sowie bei Ärzten, ist mit Ihm mehrfach umgezogen usw. DArüber Hinaus hat sie beim Jugendamt gesagt ich würde kein Unterhalt Zahlen (brauchte ich bis anfang des Jahres auch nicht da mein sohn nachgewießener Maßen bei mir lebte was das Jugendamt schriftlich bestätigte). Im Jannuar wurde ich dann verklagt mit eben der oben genannten Begründung. Seither sind noch viele andere dinge gelaufen. So weit wie ich weiß hat sie auch ördermittelbeantragt (wofür ich ja meine Unterlagen hätte geben sollen usw was nicht geschah da ich das nicht wußte). NAch dem sie auch gegen die VEreinbarung versucht hat vor zu gehne und gescheitert ist, ist sie ca 500km weg gezogen und hat mich am tag als ich mein Umgangsrecht wahrnehmen wollte von Ihrem Anwalt informieren lassen das sie umgezogen ist. Jetzt zahle Ich pro monat mehr als 150euro spritkosten und muß immer mindistens einen Tag frei nehmen um meinen Sohnabholen zu können. Desweiteren habe ich zwar das sorgerecht und das REcht über Infos über meinen Sohn worauf ich mich zwar berufen kann aber wenn ich es mache blocken die Ämter und auch meine EIgener Anwalt ab.

    Was kann ich machen, bisher wurde ich nur abgezockt, belogen und für dumm verkauft! Warum kann ich mit meinem Sorgerecht nichts anfangen und habe nur das REcht zu zahlen?
    Am liebsten würde ich meinen Sohn zurück haben aber kein Anwalt traut sich das in angriff zu nehmen oder wenigstens eine Schlichtung herbei zu führen.

    Können sie mir Irgendwie helfen????

    Danke im voraus

  477. RA Thomas von der Wehl

    @ tobias

    diese Fälle sind höchst problematisch und schwer bis kaum zufrieden stellend zu lösen. Möglicherweise hätte tatsächlich zu einem früheren Zeitpunkt die Möglichkeit bestanden, die Alleinsorge zu beantragen.

    Ich kann nur dringend raten, eine einvernehmliche Vereinbarung mit der Kindesmutter zu treffen. Eine streitige Auseinandersetzung wird Jahre dauern und nicht zu einer Lösung führen, mit der Sie zufrieden sein können.

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  478. diana

    hallo…
    ich habe ein Problem und zwar bin ich mit meinen Mann seit dem 15.08.08 Verheiratet.mein Mann hat aus erster beziehnung einen Sohn im Alter von 6 Jahren….und zusammen haben wir noch 2 Gemeinsame Kinder im alter von 1 und 2 Jahren…der einzige der arbeiten geht ist mein Mann er verdient 2000 Netto um muss an seinem sohn 230 euro bezahlen und jetzt seit dem er eingeschult wurde müssen wir 273 euro zahlen…..ist der selbstbehalt auch 900 euro?
    was ist mit uns und unseren kindern zählen sie gar nichts….ich habe mit dem jugendamt telefoniert und von ihrer meinung her bin ich nicht wirklich mit einzurechnen,obwohl wir verheiratet sind, aber was ist denn mit unseren beiden kindern zählen sie nichts….wie kann das sein das ein kind soviel geld bekommt und die anderen kinder indem sinne nichts und warum zählt eine ehefrau auch nicht…das kann aber auch nicht wirklich sein das ein vater soviel arbeiten muss um die familie von anfang bis ende des monats zu bekommen und ein sohn der nicht bei uns wohnt mehr geld bekommt als seine geschwister….und wir selber……wir sehen ja auch ein unterhalt zu bezahlen und wir tun das auch gerne aber es ist auch bestimmt nicht sinn und zweck der sache das der vater in dem sinne nur für einen sohn arbeiten muss…..
    kann mir einer helfen
    warum zähle ich als ehefrau nichts….warum werde ich einfach nicht mitberechnet ich lebe und esse und ich wohne auch also in dem sinne koste ich auch geld muss ich jetzt hungern weil ich in seinem geld nicht mit eingerechnet werde?ich selber bin noch im erziehungsjahr.

  479. RA Thomas von der Wehl

    @ diana

    Wir haben im Unterhaltsrecht ein Rangsystem.

    Das Einkommen des Unterhaltsschuldners, dass ihm oberhalb des Selbstbehaltes (900 €) verbleibt, wird auf die verschiedenen Rangstufen verteilt.

    Im 1. Rang sind alle Kinder. Erst wenn die Unterhaltsansprüche dieser Kinder erfüllt sind, können die Angehörigen in den unteren Rängen Unterhalt beanspruchen. Kindererziehende Ehefrauen sind im Rang unter den Kindern. Daher werden sie, solange die Unterhaltsansprüche der Kinder nicht vollständig erfüllt werden, nicht berücksichtigt.

    Bei einem Nettoeinkommen von 2000 € sind die Kindesunterhaltsansprüche zu erfüllen, ohne dass der Selbstbehalt angegriffen wird.

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  480. Rene

    Hallo,

    ich habe einen 12 jährigen Sohn,für den ich Unterhalt zahle.Mein Nettoeinkommen beträgt im Durchschnitt 1200 Euro. Das monatliche Einkommen ist aber nicht immer gleich mal sind es 1050-1250 Euro,da der Selbstbehalt 900 Euro beträgt habe ich nun die Frage,ob der Unterhalt auch monatlich berechnet werden kann? da ich ja bei einem Einkommen von 1050 Euro und einer Unterhaltszahlung von 292 Euro keine 900 Euro Selbstbehalt habe und mir das Geld monatlich fehlt.
    Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Altbauhaus aus dem jahre 1856. Zur werterhaltung muss ich ständig Geld investieren, man sagte mir das der Selbstbehalt sinken kann da ich ja keine Miete zahle. Meiner Ansicht nach müsste Miete berechnet werden da ich ja für alle kosten aufkommen muss. Nun meine Frage, kann der Selbstbehalt sinken und wenn ja wie viel. Kann ich die 900 Euro Selbstbehalt von meinem Lohn abziehen und den Rest von meinem Arbeitgeber an die Kindesmutter Überweisen? das würde aber bedeuten das sie nicht mehr immer den vollen Unterhalt für das Kind bekommt.Da mein Lohn schwankt sagte sie ich müsste trotzdem immer gleich bezahlen. Stimmt das?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Rene

  481. RA Thomas von der Wehl

    @ rene

    Zur Unterhaltsberechnung wird in der Regel das vergangene Jahr und das, was in diesem Jahr verdient wurde, herangezogen und auf den Monat mit einem Durchschnittsbetrag umgerechnet. Der Unterhalt wird nicht monatlich bei wechselnden Einkommen neu berechnet.

    Hat ein Unterhaltsschuldner eine selbst genutzte Immobilie, muss er sich einen Wohnwert zurechnen lassen. Die Kosten der Immobilie kann allerdings in gewissem Maße dagegen rechnen. Suchen Sie auch hier im Blog nach dem Stichwort “ Wohnwert “

    Der Wohnwert erhöht fiktiv das Einkommen, von einer Reduzierung des Selbstbehaltes kann hier aber nicht gesprochen werden.

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  482. Sascha

    Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe 4 1/2 und 1 1/2 beziehe Arbeitslosengeld 30,49 Euro am Tag. Mein Selbsterhalt liegt bei 770,10 Euro Rest geht an Jugendamt.

    Nun habe ich mich abgemeldet und bekomme für 22 Tage im Monat a 30,49 normalerweise Geld. Da dies circa 670 Euro sind hat mir das Arbeitsamt davon 150 Euro ans Jugendamt abgezogen mit der Begründung das die Anrecht darauf haben. Selbsterhalt liegt bei 770 Euro und nicht bei 530 Euro, ich lege Widerspruch ein wie hoch sind meine Chancen das Geld zurück zubekommen ???

  483. RA Thomas von der Wehl

    @ sascha

    versuchen Sie es. Die Erfolgsaussichten kann ich nicht zuverlässig beurteilen.

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  484. iris

    Sehr geehrter H. RA T. von der Wehl

    mein ex,mit dem ich nicht Verh. war,haben einen Sohn(allg Sorge.)Bin aufgrund des stresses 170km weg gezogen u wohne nun mit einem neuen Partner zusammen.Mein ex ging zum Gericht,wegen Umgang,der aber meinerseits nie abgehlent war-trotz des Terrors.Nun will er,das ich mich an die Fahrkosten beteidige.Was ich nicht einsehe,da ich nicht ohne Grund weg gezogen bin.Meine frage….kann er das?er hatte seit 3.2009 kein Unterhalt mehr gezahlt,da ich jetzt aber den Beistand genommen habe,will er ab 10.2009 wieder zahlen.Was er verdiehnt,weiß ich nicht,denke mal 1200,-netto.in der insolvenz ist er schon…

  485. RA Thomas von der Wehl

    @ iris

    Grundsätzlich sind die Fahrtkosten des Umgangsberechtigten von diesem selbst zu übernehmen. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, wobei hier nicht beurteilen kann, ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt.

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  486. Christian

    RA Thomas von der Wehl
    ich habe eine tochter die im november 2 jahre alt wird
    ihre mutter und ich haben uns anfangs diesen jahres getrennt. im moment lebt die tochter bei mir aber da ich seit nächstem monat wieder in vollzeit arbeite, ( bisher war ich harz4) wird meine tochter wieder zu meiner ex-freundin ziehen. da diese aber auch in teilzeit arbeitet und von mir verlangt jeden samstag die kleine zu nehmen, hat sie mir gedroht und gesagt das wenn sie ihren job verliert, da sie angeblich jeden samstag arbeiten muss, ich dann an sie unterhalt zahlen muss
    stimmt das und wie hoch ist der unterhalt an die ex freundin bei einem netto einkommen von 1200 euro`?
    herzlichen dank für ihre antwort

  487. Anke

    @Christian,

    ja, da hat deine Ex-Freundin Recht. Wenn die 1.200 EUR dein bereinigtes Netto Einkommen sind, dann musst du 199 EUR Unterhalt für deine Tochter an sie zahlen, wonach noch 1 EUR über deinem Selbstbehalt von 1000 EUR gegenüber ihr verbleibt. Da musst du dann wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und ihr diesen einen Euro auch noch überweisen!

  488. @ Volker H.

    Hallo, es geht um den Betreuungsunterhalt einer nicht ehelichen Partnerschaft.
    Mein Sohn hat mit einer ehemaligen Partnerin aus einer nicht ehelichen Verbindung ein Kind. Er zahlt den Unterhalt für das Kind (reduziert um den halben Kindergeldanspruch – da die Mutter das volle Kindergeld für das Kind bezieht).

    Bei der Ermittlung de Betreuungsunterhalts seiner Ex-Partnerin sind u.a. Fahrtkosten, Erwerbstätigenbonus und die mtl. Raten für ein bestehendes Darlehen seinerseits in Abzug gebracht worden.

    Die Rechtsanwältin der Ex-Partnerin will allerdings diese Raten nicht anerkennen, da es sich um sog. „Luxus-Schulden“ handelt.

    Die Schulden sind während der Zeit der Partnerschaft entstanden – noch bevor sich die Schwangerschaft anzeigte/einstellte.

    Tlw. haben die Ex-Partnerin und ihr 1. Kind aus einer anderen Beziehung auch davon ebenfalls partizipiert (gemeinsamer Urlaub, gemeinsame Lebenshaltungskosten, gemeinsames Ausflüge, Kino- und Zoo-Besuche, etc., für die unser Sohn gerne und bereitwillig Geld ausgab, obwohl er es sich eigentlich nicht leisten konnte).

    Dann war das Konto „plötzlich“ stark überzogen. Die Ex-Partnerin hatte davon auch Kenntnis.

    Ich gewährte ihm dafür ein zinsloses Darlehen und verpflichtete ihn mit einem Schuldschein, das Darlehen in mtl. Raten zu tilgen.

    Die Gewährung des zinslosen Darlehns für meinen Sohn erfolgte u.a. auch deshalb, damit beide schließlich schuldenfrei in die Zeit mit dem zu erwartenden Kind gehen konnten.

    Weinig später zerbrach allerdings die Beziehung.

    Nun ist das Kind da – Unterhalt für das Kind und Betreuungsunterhalt für die Mutter zu zahlen und es reicht wohl nicht mehr für die Abzahlung des Kredites.

    Gibt es dazu Erfahrungen, wie im Allgemeinen mit solchen Ratenkrediten / Schulden umgegangen wird?

    Kann ein Abzug bei der Ermittlung des Betreuungsunterhalts für die Ex-Partnerin erfolgen? Oder auch nur teilweise?

    Mein Sohn zahlte bisher die Raten seit mehreren Monaten mit Euro 100 ab, aber es wird wohl finanziell nun knapp. Ggf. läuft er (oder auch ich) Gefahr, dass der Ratenkredit nicht mehr bedient werden kann.

    Vielleicht wissen Sie einen Rat? Oder können uns einen Hinweis auf Urteile geben?

    Vielen Dank
    Volker H.
    24.10.2009

  489. Christian

    Hallo
    ich bins nochmal
    eine frage habe ich da noch , meine Tochter hat den ersten wohnsitz bei mir und den zweiten bei meiner ex, bin ich dann trotzdem unterhaltspflichtig??
    mfg und danke

  490. Anke

    @Christian,

    wo der erste Wohnsitz ist, darf man sich nicht aussuchen, der muss immer dort sein, wo man sich die überwiegende Zeit aufhält. Demnach ist das nicht wirklich ein ausschlaggebendes Kriterium.

    Entscheidend dafür in welche Richtung Unterhaltszahlungen fließen ist, wer von den Elternteilen die überweigende Betreuungsleistung erbringt. Würdest du überwiegend die Betreuung übernehmen, dann müsstest du weder Kindesunterhalt noch Betreuungsunterhalt an deine Ex-Freunding zahlen, sie aber nach ihrer Leistungsfähigkeit beides an dich, oder im anderen Falle umgekehrt.

    Nur bei einem echten Wechselmodell (50:50 Betreuung) sind beide Elterteile dem Kind und sich gegenüber unterhaltspflichtig und die Unterhaltszahlungen können sich dann aufheben.

  491. Rolf

    Hallo, ich habe einige Fragen zum Volljährigenunterhalt. Ich bin geschieden. Meine Tochter ist Studentin und möchte von mir jetzt anteiligen Unterhalt zu ihren 690,00 € Bedarf. (inkl. Studiengebühren). Ich verdiene 1550 Netto. Davon sind aber 270 € Fahrtgeld ausgewiesen die ich vom Arbeitgeber bekomme. Einfache Fahrt zur Arbeit sind 90 km. Die Mutter meiner Tochter (meine Ex Frau) verdient ca. 3800,00 € Netto. Sie hat ca. 60 km Fahrtweg zur Arbeit. Sie hat noch eine fast 11 jährige Tochter im Haushalt leben für die sie auch Unterhaltspflichtig wäre laut ihrem Rechtsanwalt. Beide leben wir in einer neuen Beziehung aber unverheiratet. Jetzt möchte die Gegenseite meinen Selbstbehalt von 1100,00 € reduzieren, da ich eine Lebnspartnerin im Haushalt habe die auch verdient. Ist das überhaupt rechtens und wie weit kann der Selbstbehalt reduziert werden? Dann müsste ja auch im gleichem Atemzug der Selbstbehalt der Mutter reduziert werden,da sie ja auch einen Lebenspartner im Haushalt hat der verdient. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass die Unterhaltsverpflichtung für ein Elternteil wegfallen kann wenn der andere Elternteil mindestens das doppelte verdient.
    Muss ich überhaupt zahlen und wenn ja ca. wieviel? Für Antworten wäre ich dankbar.

  492. Rolf

    zur Ergänzung meines vorherigen Eintrages:

    Tochter studiert außerhalb des Wohnortes und ist die ganze Woche am Studienort.

    Kindergeld (164,00 €) wird natürlich vom Unterhalt abgezogen.

  493. RA Thomas von der Wehl

    @ volker

    Das Problem am solchen Darlehen ist, dass diese einfach konstruiert wirken, um den Kindesunterhalt und zu drücken. die Richter gehen damit sehr unterschiedlich um. Einige akzeptieren es, wenn es nachvollziehbar dargelegt wird, andere sagen den Unterhaltsschuldnern, sie mögen Privatinsolvenz beantragen. Es hängt alles vom Einzelfall ab.

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  494. RA Thomas von der Wehl

    @ rolf

    das Urteil, welches sie meinen, habe ich hier zitiert:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/09/17/gesteigerte-unterhaltsverpflichtung-entfaellt-wenn-der-andere-elternteil-doppelt-so-viel-verdient/

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  495. John

    Hallo,
    meine EheFrau ist in 1. Ehe geschieden, hat einen Sohn und eine Tochter. Die Tochter wohnt bei uns und der Sohn beim Vater. Dazu haben wir noch ein gemeinsames Kind 3 Jahre.
    Der Vater zahlt auch Unterhalt für Seine Tochter. Meine Frau arbeitet jetzt wieder halbtags und verdient 545,- Euro Netto, muss sie jetzt für Ihren Sohn unterhalt zahlen?
    Vielen Dank für Info

  496. RA Thomas von der Wehl

    @ john

    Bei einem solchen Einkommen liegt die Kindesmutter noch unter dem Selbstbehalt. Allenfalls wäre denkbar, den Selbstbehalt durch die neue Ehe zu senken, wobei dies hier schwierig sein dürfte, da die Kindesmutter ein neues Kind hat, welches in einem Alter ist, indem eine vollschichtige Tätigkeit keinesfalls zu erwarten wäre.

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  497. Marcel

    1. Was mich mal interessiert von wann die Selbstbehaltgrenze ist. Weil 1000,-€ in Monat reich nie um Miete/Lebebnsmittel… und meine zwei Kinder 14 tägig holen und hier auch noch Geld zu haben um etwas mit Ihnen zu unternehmen. Es wird doch alles immer Teuerer Benzin/Nebenkosten… gibt es hier keine Aktuellisierung der Bedarfsgrenze?

    2. Seit Monaten arbeite ich Kurz und bekomme weniger Geld und ich muß dennoch Unterhalt für meine Kinder + Nochfrau in voller höhe zahlen. So das manche Rechnung liegen bleibt. Kann das im Sinne des Staates sein jemand in die Schulden treiben und in den sozialen Absturz.

    Mfg
    Marcel

  498. betroffen

    ref.Marcel: Ohne Anwalt geht leider vor Gericht garnichts, dieser muss – was wieder mit Kosten verbunden ist – einen Antrag auf Unterhaltsminderung oder s.ä. stellen aufgrund der Rezession etc. Oder Du zahlst das, was Du kannst und dann muss deine Ex klagen. Wenn Du zumindest etwas zahlst, ist der gute Wille vorhanden und Du wirst m.E.nicht gepfändet o.ä.
    Spätestens ab nächsten Jahr wird auch vor Gericht das verminderte Einkommen mit einbezogen, weil für die Rezession ja keiner persönlich etwas kann. Trotzdem wird das bereits gezahlte Geld (zuviel bezahlter Unterhatl aufgrund verminderten Einkommen) mit Sicherheit nicht zurück gezahlt. Also bevor Du Dich noch mehr verschuldest, ganz schnell einen Antrag stellen s.o. und dem Gericht ggf. pers. auf Deine Notsitaution ansprechen.

  499. Manu

    Hallo,

    meine 15-jährige Tochter lebt jetzt bei ihrem Vater. Ich bin seit September wieder verheiratet, wir haben eine 3-jährige Tochter. Ich arbeite auf 400-Euro-Basis.
    Gibt es da jetzt auch einen Selbstbehalt, wenn nicht, wird das ganze Einkommen für den Unterhalt herangezogen? Aber ich bin beiden Kindern gegenüber verpflichtet? Mit wieviel Unterhalt muß ich rechnen?

    Danke

  500. RA Thomas von der Wehl

    @ manu

    über Unterhalt für die fünfzehnjährige Tochter wird man nur nachdenken müssen, wenn Ihr Ehemann einen außergewöhnlich guten Verdienst hat und damit Ihren gesamten Selbstbehalt abdecken könnte und daneben genügend Geld für das eigene Kind verblieb.

    Erst dann könnte man darüber nachdenken, dass der von ihnen erzielte geringe Verdienst für Unterhaltszwecke einzusetzen wäre.

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  501. Marco

    Hallo,
    meine Frage lautet wie folgt,Ich bin mit meiner Partnerin nicht verheiratet,wir haben Zwillinge im Alter von 2Jahren.Ich habe ein monatliches Nettoeinkommen von 1700Euro.Mit wieviel Unterhalt müsste ich rechnen?Und werden Kredite die gemeinsam geschlossen wurden irgendwie berücksichtigt?

  502. RA Thomas von der Wehl

    @ marco

    konkrete Unterhaltsberechnung darf ich in diesem Forum nicht vornehmen. Sie müssen aber damit rechnen, dass alles, was oberhalb des Selbstbehaltes von 900,00 € liegt, Unterhaltszwecke zur Verfügung stehen muss. Wenn gemeinsam aufgenommene Kredite bedient werden, können diese in der Regel vorher von dem Nettogehalt abgesetzt werden. Liegen die Kredite allerdings so hoch, dass die Mangellage ganz extrem wird, verlangen die Gerichte schon mal, dass ein Antrag auf Privat Insolvenz gestellt wird.

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  503. Bitte helfen Sie mir :(

    Hallo,
    ich hoffe so sehr, dass Sie mir helfen können, bin nämlich so langsam total am verzweifeln.
    Mein Problem:
    Mein Freund hat aus seiner ersten Ehe eine Tochter (11 Jahre alt) und aus seiner 2. Beziehung, -also nicht verheiratet- einen 6 Jährigen Sohn. Für seine Tochter zahlt er 138 Euro Unterhalt, für den Sohn 113 Euro. Ihm bleiben Netto mtl. so ca. 900-1000 Euro übrig.
    Nun möchte er unbedingt, dass wir heiraten. Ich habe jedoch angst, dass wenn ich ihn heirate mein Lohn (ca. 2600 Netto) auch für die Unterhaltszahlungen seiner Kinder mitberücksichtigt wird, und ich habe einfach keine Lust für fremde Kinder zu zahlen.
    Meine Fragen:
    1- Wird mein Gehalt, wenn wir heiraten, auch mitberechnet für die Unterhaltszahlungen?
    2- Wenn ich ihn nicht heirate aber mit ihm in einer Wohnung zusammen leben würde, wird mein Gehalt mitberechnet oder nicht?
    Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn Sie mir antworten würden.
    Ich danke Ihnen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Lulu

  504. Anke

    @Lulu,

    ja, dein Gehalt wird mitberücksichtigt. Wenn ihr heiratet bist du ihm Ehegattenuneterhalt schuldig weil euer gemeinsames Einkommen euch dann gemeinsam gehört, du die Hälfte, er die Hälfte. Durch dein Gehalt ist sein Bedarf fast vollständig gedeckt, weshalb er dann von seinem Gehalt den Kindesunterhalt komplett wird begleichen müssen.

    Wie hoch der dann liegt kannst du bei den Zahlbeträgen der Düsseldorfer Tabelle nachsehen, es müsste bei zwei Unterhaltsberechtigten dann wohl Stufe 2 sein.

    Wenn ihr nicht heiratet aber zusammen zieht, dann kann es allerdings trotzdem sein, dass der Selbstbehalt von 900 EUR um bis zu 25% gesenkt wird. Damit läge dieser bei niedrigstens 675 EUR. Den Unterhaltsbeträgen wurde wohl ein bereinigtes Netto von 1151 EUR zu Grunde gelegt. Das heißt es stünden 476 EUR für Unterhaltszahlungen zur Verfügung gegenüber 571 EUR Mindestunterhalt nach DDT die er zahlen müsste, wenn ihr heiratet.

    Ungefähr 100 EUR müsstest du im Falle einer Ehe also an seine Kinder zusätzlich rüber schieben. Und jetzt musst du halt schauen, ob die Steuerklassen III und V oder zwei mal die IV mehr Gewinn bringen als diese 100 EUR.

  505. silke

    hallo,herr von der wehl,

    ich habe 2 töchter,die große lebt bei ihrem vater.die kleine ist bei mir,mit ihrem vater lebe ich aber nicht zusammen.ich gehe teilzeit( 75 % ) arbeiten.da der vater der kleinen arbeitslos war,hat er sie betreut.aber jetzt arbeitet er wieder und steht nicht mehr in dem umfang zur verfügung.ich möchte deshalb meine stelle auf 50 % reduzieren.sonst müßte ich meine tochter nur fremdbetreuen lassen ( kiga,tagesmutter).meine frage ist-kann ich das einfach so tun?für die große soll ich nun unterhalt zahlen,über das wieviel wird zwischen den anwälten noch gestritten.die gegenseite rechnet nach dem nettoverdienst der letzten 10 monate.von den 10 monaten hatte ich für 4 monate fahrtkosten(28 km eine fahrt)die die gegenseite unter den tisch fallen lassen will.müssen die berücksichtigt werden?wieviel geld muß mir für meine kleine tochter zu verfügung stehen,zusätzlich zu meinem selbstbehalt?
    vielen dank im voraus,silke

  506. Anke

    > wieviel geld muß mir für meine kleine
    > tochter zu verfügung stehen,zusätzlich
    > zu meinem selbstbehalt?

    Müssen gar nichts, sie bekommt von der Verteilmasse oberhalb des Selbstbehalts nur ihren Anteil und wird dabei einfach als ein weiteres unterhaltsberechtigtes Kind angesehen.

  507. Diana

    Guten Abend Herr von der Wehl,

    Ich bin im moment ein wenig verwirrt!
    Ich habe im September diesen jahres geheiratet, mein Mann hat zwei Kinder(7&9) aus einer nicht ehelichen Beziehung, er verdient ca. 1400 Euro im Monat. Ich bin derzeitig leider Arbeitslos.
    Ist es richtig, dass mir 50% seines Gehaltes zustehen?
    Wenn ja, hätte er auf Grund dessen nur noch 700 Euro für sich, was ja unter der Selbstbehaltsgrenze liegt, muss er auf Grund dessen Unterhalt an seine Kinder bezahlen?
    Und wie ist es wenn wir ein Kind bekommen würden? Was muss dann gezahlt werden und was darf er behalten?

    Wir betreuen Regelmäßig auch ihre größte Tochter (12) die nicht sein leibliches Kind ist, warum wird aber nicht die Zeit die die Kinder bei uns verbringen, mit finanzieller Entlastung begünstigt?
    Die Kinder bekommen hier Essen, Kleidung, Möbel und auch Spielzeug, was ja nochmal zusätzliche Kosten für uns sind und sie bekommt Geld von uns für genau die selben Sachen (Unterhalt).
    Warum wird findet da keine Gegenrechnung statt?

    Mfg und herzlichen Dank im vorraus!!!
    Diana

  508. Anke

    Die Kinder deines Mannes stehen als Unterhaltsberechtigte in der 1. Stufe, du als Ehefrau in der 2. Deshalb muss zuerst die Verteilungsmasse über seinem Selbstbehalt auf die unterhaltsberechtigten Kinder aufgeteilt werden bis deren Ansprüche komplett befriedigt sind, erst danach kommst du an die Reihe. Deine Existenz als Ehefrau schmälert die Unterhaltsansprüche der Kinder also in keinem Fall.

    Wenn ihr auch noch mal ein Kind bekommt, dann wird es als ein weiteres in der 1. Stufe unterhaltsberechtigtes Kind angesehen und teilt sich die Verteilmasse mit den anderen. Sein Anteil läge dann bei 30%.

    Dass ihr für die Betreuung der größten Tochter nichts bekommt liegt daran, dass ihr nichts mit der Mutter vereinbart habt. Dein Mann ist ihr gegenüber ja nicht unterhalts- und umgangspflichtig. Alle Leistungen die ihr ihr gegenüber erbringt sind also freiwillig.

    Für die Umgangszeiten mit den anderen beiden Kindern verbleibt der Kindergeldanteil deines Mannes bei ihm (er wird von den Unterhaltszahlungen abgezogen). Komisch ist letzteres natürlich schon, denn ob ein unterhaltspflichtiges Elternteil 1, 2, 5 oder 10 Kinder hat für deren Umgang es Kosten aufbringen muss, es bleibt ihm in allen Fällen immer nur der immer gleich bleibende Selbstbehalt. Und genauso sieht es auch bei Hartz IV Empfängern aus, die den Umgang mit ihren Kindern ganz schnell gar nicht mehr finanzieren können, weil deren Mittel ja gerade mal für den eigenen Bedarf zugeschnitten sind.

  509. silke

    hallo,
    @ anke,
    für meine kleine tochter fallen aber zum beispiel kiga- kosten an.die können doch nicht unbeachtet bleiben? um die zu umgehen,müßte ich auf 400 euro-basis arbeiten.dann bräuchte ich keine frendbetreuung,die ich bezahlen muß.

    @ herr von wehl,

    hatte in meinem gestrigen anliegen noch vergessen,daß ich in dem zeitraum,den die gegenseite zur errechnung des unterhaltes nutzt,4 monate lang kosten in höhe von 220 euro für eine tagesmutter zu zahlen.einen kigaplatz hatte ich noch nicht.zu dem zeitpunkt lebte ich aber mit dem vater meiner kleinen tochter noch zusammen.
    müssen diese beträge berücksichtigt werden?ist es von vorteil,daß die unterhaltshöhe zwischen anwälten geregelt wird,oder sollte das l ein richter tun?
    vielen dank,silke

  510. Anke

    @silke,

    das sind berufsbedingte Kinderbetreuungskosten die schon bei der Bereinigung des Einkommens berücksichtigt werden bzw. werden müssen.

  511. RA Thomas von der Wehl

    @ anke

    Ich möchte mich an dieser Stelle einmal bei Ihnen bedanken. Die qualifizierten Kommentare nehmen mir doch einige Arbeit ab. Woher kommt eigentlich dieses fundierte Wissen, wenn Sie nicht Juristin sind.

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  512. Anke

    @Herr von der Wehl,

    Danke! Das Fachwissen kommt vor allem von Ihnen. 😉

  513. S.Oliver

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    habe ja einiges von Ihnen gelesen, sehr Interessant.
    Habe nun aber selber mal ein zwei Fragen.
    Habe eine Tochter, 1J 3Monate. Bin mit der Kindesmutter nicht verheiratet gewesen und auch nur 2 Monate zusammen gewesen.
    Sie bekommt Harz IV und wir auch die nächsten Jahre nicht mehr bekommen weil Sie keine Lust hat. Jetzt Prüft das Amt ob ich auch Ihr gegenüber Bereuungsunterhalt (oder Harz IV Anteil‘) für Sie zahlen muss. Sie hat aber einen Lebensgefährten der arbeitet und Sie wohnen (Gemeldet) auch zusammen. Der Vater Ihres 1. Kindes zahlt 20Euro, Sie bekommt ca 400Euro Harz IV Anteil (Weil Er ja arbeitet/minus Unterhalt usw..) Bin ich mit einem netto von ca 1700Euro (Minus Kindesunterhalt 1458,-Euro) Ihr gegenüber Zahlungsverpflichtet??? Würde der Vater des 1.Kindes auch vollen unterhalt bezahlen, wäre ja auch Ihr Harz IV Weniger, kann man mir ja nicht „Ãœberbügeln“ Oder?
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr Dankbar.

    2.Frage, ich bin Außendienstler, lebe von Provision und „muss“ einen Firmenwagen fahren, welcher der Firmenmarke anzupassen ist. Gibt es da ein Pauschalbetrag oder hab ich pech das ich zb. beim Stern arbeite und im Außendienst Stern fahren muss? Zumal ich ja erstmal ein Brutto aufschlag bekomme(1%Reglung), dadurch ein höheres Brutto/Netto und dann wird ja summe x (zb 450Euro) abgezogen.

    Vielen Dank

  514. Anke

    > Würde der Vater des 1.Kindes auch
    > vollen unterhalt bezahlen, wäre ja auch
    > Ihr Harz IV Weniger, kann man mir ja
    > nicht “Überbügeln” Oder?

    Man unterscheidet zwischen ihrem Einkommen und dem der Kinder. Der Kindesunterhalt ist das Einkommen der Kinder und alternativ dazu können sie sonst Sozialgeld beziehen. Erwachsene beziehen Alg II. Die fehlenden Unterhaltszahlungen des anderen Vaters betreffen dich also nicht.

  515. S.Oliver

    Na das is ja die Frage, Sie bekommt insgesammt ca 350-400Euro. Ich weiss das der Vater des 1.Kindes nur ca 20Euro zahlt, Sie aber keine Unterhaltsvorschuß mehr bekommt, weil Ihr sohn ja schon 10 Jahre ist. Sie demzufolge auch vom Harz IV Amt für den Sohn Geld bekommt. Insgesammt bekommt sie also ca 400Euro überwiesen. (Denke mal für Sich und das Kind, weil der anspruch ja da wäre) Ihr neuer Lebensgefährte arbeitet ja, also wird das Einkommen ja mit in diese Lebensgemeinschaft einbezogen. Dann bekommt Sie zwei mal Kindergeld, ein mal Unterhalt von mir für meine Tochter und einmal diese 20Euro von dem Vater des 1.Kindes. Wonach kann man den da gehen um mich für einen Betreuungsunterhalt zu belangen, zumal Sie ja nicht Alleinerziehent ist, wir nie zusammen gewohnt/gelebt haben.Womit muss ich rechnen.. die Berechnung läuft ja grade…

  516. Daniela

    Hallo Herr RA Thomas von der Wehl,
    Hallo alle fleissigen Schreiber,

    nachdem hier so viel Fachwissen bereitsteht hätte ich jetzt auch mal eine Frage. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen ohne dass wir auch gleich zu einem Anwalt gehen müssen.

    Mein Lebensgefährte ist geschieden und zahlt Unterhalt für seine Kinder:

    Wieviel Kindesunterhalt für den SOHN (12) muß mein Lebensgefährte an seine Exfrau bezahlen:

    – Er verdient durchschnittlich ca. 3.300,– mtl. netto
    – Sie arbeitet teilzeit und verdient durchschnittlich ca. 850,00 netto.
    – Der gemeinsame Sohn (12) lebt bei ihr
    – Die gemeinsame Tochter (17) in Ausbildung verdient selbst 400,–netto und lebt jetzt bei uns.
    Muß Sie nicht auch Unterhalt an meinen Lebensgefährten zahlen für seine Tochter die jetzt bei UNS lebt?? Wieviel muß er für seinen Sohn noch Unterhalt bezahlen ??
    Ich würde mich über Antworten oder auch Tips von Euch/Ihnen rießig freuen.

  517. Anke

    Sie wird eher nichts bezahlen müssen. Erstens liegen die 850 EUR unter ihrem Selbstbehalt und zweitens kann die Unterhaltspflicht auch entfallen, wenn der andere Elternteil mindestens doppelt so viel verdient, was bei 3.300 EUR auch bei deutlich mehr Arbeitszeit bei ihr wohl noch der Fall wäre. Außerdem würde natürlich auch noch anteilig das Ausbildungsgehalt abzüglich eines Freibetrages angerechnet.

    Dein LG muss also ganz normal Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle für seinen Sohn zahlen und das wars.

    Ich komme bei einer Stufe höher (wegen nur zwei Unterhaltsberechtigten anstelle von dreien) bei 3.300 EUR bereinigtem Netto auf einen Zahlbetrag von 431 EUR.

  518. Daniela

    ..vielen herzlichen Dank Anke für deine Erklärung. Er muß an Sie schon auch noch Unterhalt bezahlen für 2 Jahre. Also kann man dann doch von der Stufe von 3 Unterhaltsberechtigen ausgehen – sehe ich das richtig ??
    Danke und viele Grüße

  519. Anke

    Ja, die Tabelle gilt für 2 Kinder und ein betreuuendes Elternteil, dann stimmt sie also.

  520. S.Oliver

    Beitrag 513 ist noch recht unbeantwortet.
    Weiss da jemand mehr? Herr von der Wehl?

    Gruss

  521. RA Thomas von der Wehl

    @ s-oliver

    Sie schulden sicherlich Betreuungsunterhalt gemäß § 1615 l BGB. Konkrete Berechnungen kann und darf sich nicht anstellen, das wäre auch unseriös.

    Ein auch privat genutzte Firmenwagen wird mit einer Pauschalsumme (in der Regel irgendwo zwischen 200 bis 400 €) monatlich fiktiv auf das Einkommen aufgeschlagen.

    Ich kann nur dringend raten, einen Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  522. thomas

    hallo,

    habe eine frage:
    ich habe jetzt einen job bei dem ich 950-1100€ netto verdiene (wachgewerbe deswegen arbeite ich 220-260 im monat).
    habe eine tochter (7 jahre) für die ich bisher offiziell nichts bezahlt habe (ich war arbeitslos).inoffiziell habe ich natürlich immer was gegeben (50€ für ihre privatschule und 12 € für balett).
    ich muss 2×35 km zur arbeit fahren (muss um 5:15 uhr da sein – da fährt noch keine bahn oder bus) und muss dafür etwa 220€ zahlen (vom arbeitgeber bekomme ich allerdings 72€ erstattet).

    wie viel muss ich jetzt von meinem lohn an die ex zahlen?

    danke

    thomas

  523. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    konkrete Unterhaltsberechnungen kann und darf ich hier nicht machen. Dies wäre auch unseriös anhand der sehr wenigen Daten. Sie werden dazu einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen und befragen müssen.

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  524. thomas

    konkret ging es mir nur um die info,ob die fahrkosten zum selbstbehalt dazu gerechnet werden oder nicht.

  525. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    nach den Leitlinien der verschiedenen OLG werden die Fahrtkosten oben vom Nettoverdienst abgerechnet. Wenn unter Berücksichtigung der Fahrtkosten der Selbstbehalt nicht mehr erreicht ist, würde theoretisch kein Unterhalt geschuldet werden. In diesen Fällen werden unsere Gerichte aber sehr kleinlich. Es geht hier die gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Unterhaltsschuldner müssten alles denkbare unternehmen, um wenigstens diesen Mindestunterhalt sicherzustellen.

    Insofern kann ich keine abschließende Aussage dazu treffen, ob und was von Ihnen als Unterhalt geschuldet wird.

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  526. thomas

    na ja,mehr unternehmen als 260 stunden zu arbeiten kann ich ja wohl nicht 🙂

    rein theoretisch: nach abzug aller kosten/schulden hätte ich z.b. 950€.
    müsste ich nur die 50€ an die mutter zahlen oder langen die richtug zu und ich müsste 322€ zahlen (nach düsseldorfer tabelle)?

  527. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    das ist genau die Frage, die ich eben aufgeworfen habe.

    322,00 € sind es aber nicht, da von den Tabellenwerten das hälftige Kindergeld abzurechnen ist.

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  528. thomas

    ich habe gedacht 900€ müssen mir bleiben??
    das heisst, dass alles über 900 wird mir abgeknöpft aber die 900 würden mir fest zustehen??

  529. Anke

    @Thomas,

    das Gericht kann auch entscheiden, dass du dich nach einem besser bezahlten Job umschauen und du dann dafür eine bestimmte Zahl von Bewerbungen nachweisen musst. Wenn du dem dann nicht nachkommst, können sie dir ein fiktives Einkommen zurechnen, du musst mehr Unterhalt zahlen und dir bleiben dann nicht mehr die 900 EUR.

    Theoretisch könntest du ja einen gemütlichen schlecht bezahlten Job wählen, weil bei dem stressigen besser bezahlten Job ja auch nur 900 EUR für dich übrig bleiben.

  530. thomas

    na ja,ich arbeite jetzt 240 bis 260 stunden im monat (12-stunden schichten).von gemütlich also kann keine rede sein 🙂
    ich warte mal ab was die frau von dem sozialdienst sagt (von dem bekommt meine ex nämlich jetzt 120€).
    bin bereit alles über 900€ abzugeben aber alles bis 900 sollte für mich bleiben.so langsam verstehe ich,dass manche lieber zu hause sitzen und mit 740€ hartz IV (hatte ich als hartz IV empfänger) besser leben als ein arbeiter mit 260 stunden.und alles nur deswegen,weil der vater immer das schwein ist (auch wenn die ex beschlossen hat auszuziehen und die beziehung zu beenden) 🙂

  531. Anke

    > na ja,ich arbeite jetzt 240 bis 260
    > stunden im monat (12-stunden
    > schichten).von gemütlich also kann
    > keine rede sein

    Die Stundenzahl sagt nichts über den Anspruch der Arbeit aus.

    Es macht z.B. einen Unterschied, ob man sich als Nachtwächter einfach irgendwo hinsetzt oder z.B. als Maurer arbeitet. Ich glaube es besteht kein Zweifel, dass man als Maurer körperlich mehr leisten muss und dieser Job um einiges unbequemer ist.

    Durchschnittslöhne:

    Maurer: 2.163 EUR Brutto
    Wachmann: 1.621 EUR Brutto

    Und wenn du gelernter Maurer bist und Maurer gesucht werden und du das körperlich leisten kannst, dann könnten sie z.B. verlangen, dass du als Maurer arbeitest oder dir ein entsprechendes Einkommen fingieren, das du hättest, wenn du das tun würdest.

  532. thomas

    bin ungelernt.habe also keinen beruf.ich muss 12 stunden schichten schieben in denen ich 15 kilometer gehen muss (nachts) bzw. schwere pakete tragen muss (tagsüber).
    und die 1600 brutto erreiche ich bei weitem nicht 🙂 letzten monat hatte ich 1100 netto.

    ich würde jederzeit einen besser bezahlten job annehmen.schon alleine wegen meiner laune und eigenen wertschätzung.da würde ich gerne die 250€ an die mutter meines kindes überweisen.

  533. thomas

    übrigens,bin gerade von der schicht gekommen und in 10 stunden muss ich wieder los 🙂 was für ein federleichter job 😉

  534. Thomas2

    Hallo,
    mit der neuen Düsseldorfer Tabelle 2010 komme ich doch an meine Grenzen:
    _______________________________
    Bereinigtes Netto 2500 € (2800*0.95-priv Krankenkasse, alles ohne Kindergeld)

    _______________________________
    – 2 (leibliche) Kinder mit Mutter1 = Ex wohnen woanders
    – 2 (leibliche) Kinder mit Mutter2 = Partnerin wohnen bei mir
    – kein Ehegattenunterhalt (Mutter1 verdient)
    – Ich komme bei 4 Berechtigten auf Stufe 3 der DDT.
    _______________________________
    Berechnung nach DDT 2010:
    Kind1: 377 (15 Jahre, 469-92 (0,5*Kindergeld)
    Kind2: 377 (13 Jahre, 469-92 (0,5*Kindergeld)
    Kind3: 306 (8 Jahre, 401-95 (0,5*Kindergeld), wird nicht wirklich gezahlt, da gemeinsam mit Mutter wohnend)
    Kind3: 293 (6 Jahre, 401-107 (0,5*Kindergeld), wird nicht wirklich gezahlt, da gemeinsam mit Mutter wohnend)

    macht: 1353 berechneter Unterhalt
    _______________________________
    Da Bedarfskontrollbetrag lauf DDT 2009 (für DDT 2010 habe ich ihn nicht gefunden) bei 1200€ liegt, kann ich hier auf DDT Stufe 2 kürzen??

    (Oder muss ich Unterhalt von Kind3 + Kind4 anders berechnen, da Mutter2 auch verdient?)

    Danke für die Hilfe.

  535. Anke

    Also, meine unprofessionelle Meinung zu deiner Rechnung.

    Stufe 3 stimmt meiner Ansicht nach, normalerweise wärest du mit 2.500 EUR bereinigtes Netto in Stufe 4, da du 4 Unterhaltsberechtigte hast anstelle von 3 bist du eine Stufe niedriger, also in Stufe 3.

    Ich nehme die Zahlbeträge der DDT 2009. Ein Mangelfall bist du nicht.

    Kind 1 (15 Jahre): 333 EUR
    Kind 2 (13 Jahre): 333 EUR
    Kind 3 (8 Jahre): 270 EUR (anstatt 273 EUR)
    Kind 4 (6 Jahre): 257,50 (anstatt 273 EUR)

    Insgesamt zu zahlen wären also 1196,50 EUR. Da alle Kinder gleich sind, dürfte es zahltechnisch kein 3. und kein 4. Kind geben, was weniger Unterhalt erhält.

    Also müsste hier wohl eine Art Mangelfallberechnung vorgenommen werden.

    100% (2*333 EUR + 2*273 EUR) = 1212 EUR
    1196,5 EUR = 98,7 %

    Kind 1 und 2: 2*328,7 EUR = 657,48 EUR

    Das wäre dann zu zahlen (nach DDT 2009), der andere Betrag für Kind 3 und 4 verbleibt in deiner aktuellen Familie.

    Warte einfach bis die Zahlbeträge der DDT 2010 veröffentlicht sind.

  536. rosi

    hallo herr von der wehl,
    ich habe eine frage bezüglich des unterhalts.mein sohn lebt bei seinem vater,welcher unterhalt möchte.ich bin wieder verheiratet und habe noch ein weiteres kind mit meinem mann.ich gehe teilzeit arbeiten.wieviel sinkt mein selbstbehalt,wenn ich mit einem partner zusammen lebe?wir haben betreuungskosten für unser gemeinsames kind.wie werden die berechnet?der selbstbehalt meines mannes,spielt der eine rolle,wird der evtl.auch gesenkt?
    vielen dank im voraus,rosi

  537. RA Thomas von der Wehl

    @ Rosie

    es ist zwar denkbar, dass bei ihnen das bei Ihnen der Selbstbehalt gesenkt wird, dies ist aber nicht zwangsläufig. Es hängt von dem Alter der Kinder ab und von dem gesamten familiären und finanziellen Umfeld.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  538. Raphael

    Hallo
    ich hab da auch eine frage,
    und zwar hab ich 4 kinder , wobei die beiden grossen bei mir leben (14 / 16 ) und die beiden kleinen bei meiner Exfrau leben, sie selber geht geringfügig arbeiten 400€ job , bekommt den rest zum leben von der ARg2 , ich selber geh voll arbeiten Netto etwa 1600 . laut unterhaltskasse soll ich unterhalt zahlen . mir selber lassen sie nur 900 € und etwas mehr aufwand ( arbeitsweg und sonstiges)
    nun meine frage : ist das rechtens das ich zahlen muss und wenn wie hoch ist dann der selbserhalt, ich seh nicht ein das ich immer bezahle und für meine jungs kein geld sehe. die kosten ja auch geld und das nicht zu knapp. vieleicht können sie mir ein tip geben was ich machen soll.
    mfg raphael

  539. Anke

    @Raphael,

    früher galt die 0-8-15 Regelung (die heute grob immer noch gilt), wonach der betreuende Elternteil bis zum 8. Lebensjahr keiner Berufstätigkeit nachegehn musste, danach Teilzeit arbeiten musste und ab 15 wieder Vollzeit.

    Deswegen ergibt sich aus dem Alter der Kinder die bei dir leben für dich bald definitiv eine volle Erwerbsobliegenheit und da die Kinder bei deiner Frau offenbar jünger sind für sie noch nicht.

    Du hast einen Selbstbehalt von 900 EUR. Die Differenz zum bereinigten Netto wird anteilsmäßig auf alle vier Kinder verteilt, das heißt mindestens die Hälfte davon bleibt bei euch.

    Ganz grob über dem Daumen gepeilt:

    700 EUR Verteilungsmasse -> 350 EUR Unterhaltszahlungen an deine Ex-Frau

    Der genaue Betrag ergibt sich aus einer Mangelfallberechnung.

  540. Raphael

    vielen dank für ihre mitteilung.
    aber wie genau geht so eine mangelfallberechnung?
    bei mir ist das so das ich weder kindergeldzuschlag , wohngeld oder sonstige unterstützung beantragen kann weil ich knapp über den dazu benötigten satz verdiene, die unterhaltskasse hat mir vorgeschlagen den unterhalt zu titulieren, die arge2 hat darüber nur gelacht und sagten mir es wäre doch blödsin da geld weg zunehmen und an einer anderen stelle wieder zukommen lassen,wenn alle kinder bei der mutter meiner kinder leben würden sehe ich ja ein unterhalt zu zahlen , aber ich sag mal jeder menschenverstandsagt ja wohl aufgeteilter kindesstand aufhebung der unterhaltsplicht.
    wie sieht das den aus mit dem wechselmodel ? kann das nicht bei uns eingreifen?
    wenn ich sehe was wir zum leben haben und das was meine ex hat geht mir die hutschnur hoch.
    sie hat genug freizüge: stadtpass,gezbefreiung, schulgeld im jahr 2009, und andere freizügigkeiten.
    das deutsche recht versagt da leider sehr.wenn sie wenigsten den barunterhalt den bei mir lebenden kinder mit anrechnen würden steh ich besser da, aber nein stattdessen wird mir noch der mehrbedarf für meine wohnung gestrichen, dabei brauch ich ja leider eine grössere wohnung, und die anderen ausgaben steigen ja nun auch wenn mann zu driet lebt, ( strom , nebenkosten Wohnung, lebensmittel,u.s.w) warum wird das nicht mit angerechnet?gibt es eine möglichkeit dagen was zu machen? wenn ja lassen sie es mich bitte wissen.
    mit freundlichen grüssen
    ein alleinerziehender vater
    ps: bestimmt nicht der einzige in der situation

  541. Raphael

    vieleicht kann mir der ra thomas von wehl mir ein tip dazu geben, bedanke mich nochmals.
    gruss raphael

  542. RA Thomas von der Wehl

    @ raphael

    Eine konkrete Unterhaltsberechnung kann und darf ich in diesem Forum nicht machen. Dies wäre auch unseriös.

    Eine Mangelfallberechnung sieht grundsätzlich so aus, dass der über dem Selbstbehalt verbleibende Anteil auf die 4 Kinder, entsprechend den Einordnungen in der Düsseldorfer Tabelle verteilt werden. Ältere Kinder erhalten in der Regel etwas mehr als jüngere Kinder.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  543. Anke

    @Raphael,

    deine Ex-Frau sieht von dem Unterhalt den du an sie zahlst nichts, das wird auf das Sozialgeld der beiden Kinder angerechnet, nur der Staat zahlt weniger Sozialleistungen.

    Aber die Kinder werden ja älter und irgendwann hat sie auch eine höhere Erwerbsobliegenheit und muss sich wieder eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle suchen oder nachweisen, dass sie sich um eine Anstellung bemüht.

  544. Anke

    Nach Abzug deiner Unterhaltszahlungen an deine Frau kannst du übrigens dann doch wieder Anspruch auf Wohngeld haben.

  545. Franz

    Hallo an Alle und natürlich insbesonder an Sie, Herr von der Wehl,

    tja diese Trennungen und immer das liebe Geld. Ich habe nun einen aktuellen Fall, das heißt ich bin mit einer tollen Frau zusammen die sich gerade von ihrem Mann getrennt hat und sich scheiden lassen will. Die Ehe brachte 2 Kinder im Alter von 11 und 13 Jahren. Soweit ist eigentlich alles klar, was ihr aus der DD Tabelle zusteht, ABER: Ihr zukünftiger EX Mann, spinnt wirklich total rum und will ihr weder den Unterhalt für die Kinder noch für sie zahlen. Er droht damit nur noch halbtags zu arbeiten oder gar auszuwandern, nur um den Unterhalt nicht bezahlen zu müssen. Es gibt ja immer wieder Fälle, wo der Mann keinen Unterhalt bezahlt. Wie ist das denn in so einem Fall? Wird der Betrag, also der volle Unterhalt dann vom Sozialamt übernommen oder steht die Frau dann wirklich mit leeren Händen da.

    Bitte um kurzen Rat oder Eure Erfahrungen.

    Vielen Dank dafür und weiter so, dieses Forum ist wirklich nützlich.

  546. Anke

    @Franz,

    Unterhaltsvorschuss (was nur einen Teil des Unterhalts entspricht) wird nur bis 12 Jahren gezahlt, danach nichts mehr.

    Und ihr Ex-Ehemann kann natürlich nur noch halbtags arbeiten gehen und lediglich seinen Lebensunterhalt verdienen.

    Zur Konsequenz hätte das, dass einfach davon ausgegangen wird, dass er weiterhin genauso verdient wie vorher und die Unterhaltsansprüche danach berechnet werden. Es laufen also Schulden auf, die per Pfändung eingetrieben werden können, aber nur so lange Vermögen da ist und die Pfändungsgrenze (was einem jedem zum Leben verbleiben muss) nicht unterschritten wird.

    Mit Volljährigkeit gehen die Unterhaltsrückstände dann auf die Kinder über.

    Und mittels Auswanderung lässt es sich natürlich auch gut den Unterhaltspflichten entziehen.

    Wer keinen Unterhalt zahlen will, der muss nicht, muss aber auch die Konsequenzen in Kauf nehmen wie nichts über der Pfändungsgrenze besitzen zu können oder ins Ausland zu müssen. Gefängnisstrafen drohen natürlich auch, aber die werden wohl seltenst eintreten, da gibt es wohl schlimmere Verbrecher die erst mal untergebracht werden müssen.

    Und ansonsten hättest du dann eine ziemlich teure Frau mit der du zusammen ziehst falls sie nicht selbst für ihren und den Unterhalt ihrer Kinder sorgt, weil du im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft dann mit deinem Einkommen erst mal für alle herangezogen wirst bis dir selbst auch nur noch der Sozialhilfesatz bleibt und erst dann der Staat einspringt und den fehlenden Rest aufstockt.

    In erster Linie wirst also du dafür herangezogen für den Lebensunterhalt deiner Partnerin und ihrer Kinder aufzukommen wenn der Ex-Ehemann nichts zahlt, und erst wenn du nicht mehr zahlen kannst, der Staat.

    Ausweg:

    Getrennte Wohnsitze, wobei sie dann natürlich auch wieder für ihren eigenen Unterhalt wird sorgen müssen, da das Arbeitsamt nicht akzeptieren wird, dass sie gar nicht arbeitet. Dafür sind die Kinder zu alt. Aber für den Unterhalt der Kinder plus sogar noch Alleinerziehenden Zuschlag (den sie auch nicht bekäme, wenn sie mit dir zusammen lebt) kommt dann der Staat
    komplett auf.

  547. Franz

    Hallo Anke,

    vielen herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort. Ganz ehrlich blick ich aber noch nicht so richtig durch. Also erstens hab ich vergessen zu sagen: Meine Partnerin wird in nächster Zeit auf jeden Fall noch nicht mit mir zusammen in einer Wohnung leben, also sie sucht sich momentan eine eigene Wohnung, wo sie und ihre 2 Kinder wohnen werden. Dann noch die Info, sie arbeitet schon seit einigen Jahren wieder, allerdings nur halbtags, da kommt also nicht allzuviel rüber, momentan in STKL 5 um die 600 Euro Netto. Für die Kinder sollte sie von ihrem Mann so ca. 800,– Euro bekommen, das Kindergeld ist hierbei nicht berücksichtigt.

    Und jetzt nochmal zu meinem Verständnis. Wenn sich der Mann aus dem Staub macht, bekäme meine Partnerin dann 800,– Euro (also für die Kinder) vom Staat?

    Dann noch der Ehefrau-Unterhalt: hier ist es meines Wissens so dass wenn die Kinder 12 sind, die Frau sich einen Vollzeitjob besorgen muss. Wenn der Mann ganz normal Unterhalt für die Ehefrau zahlt, gibt es doch die 3/7 Methode, wenn er aber nicht zahlt, ist das dann etwa vergelichbar mit dem Alleinerziehenden – Zuschlag?

    Also nochmal kurz, es geht mir nicht darum, wie berechnet wird, wenn ich mit der Frau zusammen ziehe, das ist mir schon klar, dass ich dann auch mit auf die Rechnung genommen werde.

    Vielen Dank.

  548. Anke

    Wenn sie mit den Kindern alleine wohnt und ihren eigenen Bedarf erwirtschaftet, was sie ja macht, sieht es ganz einfach aus.

    Wenn kein Unterhalt gezahlt wird liegt das Familieneinkommen deutlich unter den Hartz IV Sätzen, der Staat stockt dann mit Sozialgeld für die Kinder auf den Hartz IV Satz auf.

    Schau mal bei Wikipedia unter Abeitslosengeld II.

    Allein erziehende Person: 359 €
    Mehrbedarf für Alleinerziehende: 129 €
    2 Kinder (7 bis 13): 2 x 251 €
    =============================
    990 €

    Und hinzu kommt noch die tatsächlich gezahlte Warmmiete für angemessenen Wohnraum für 3 Personen.

    Sie muss sich also eigentlich nur um angemessenen Wohnraum kümmern und Antrag auf ALG II stellen. Mehr arbeiten muss sie nicht, den Bedarf ihrer Kinder ist sie nicht verpflichtet zu decken, das kann sie dem Staat überlassen.

  549. sabyne

    hallo ,
    mein freund hat einen netto durchschnitt von 1500,00 euro .aus seiner ersten beziehung hat er eine 14 jährige tochter und aus seiner ehe 2 töchter im alter von 7 und 10 jahren.
    für die 14 jährige zahlt er 277,00 euro und für die andere beiden zusammen 408,00 euro.
    wie verhält es sich wenn wir zusammenziehen (ich erhalte alg II ).
    da ja der unterhalt zum 1.1.2010 angehoben wurde.
    es bleibt ihm ja so schon nicht der selbstbehalt. ( da hier in m-v von einem selbstbehalt von 850,00 euro ausgegangen wird.
    es wäre nett , wenn mir jemand einen guten rat geben könnte

  550. RA Thomas von der Wehl

    @ sabyne

    900,00 € müssen dem Unterhaltsschuldner als Selbstbehalt verbleiben. Auch das OLG Rostock geht von diesem Selbstbehalt aus.

    Ob das zusammenziehen mit einem Partner den Selbstbehalt senken kann, hängt vom Einzelfall ab. Generell ist dies nicht so.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  551. Raphael

    Hallo eine frage hab ich zu stellen.
    darf die unterhaltskasse denn so viel einem wegnehmen so das man selber noch weniger hat als die arge2 einem gewährt bei einem 3 persohnenhaushalt ( ein erwaschener mit 2 kinder 14/ 16) ist das so gedacht in unserem sozialrecht.
    dachte immer alle menschen seien sozial gleich zu stellen.
    mit freundlichen grüssen raphael

  552. Anke

    @Raphael,

    ja, weil der fehlende Betrag durch Sozialgeld für die Kinder oder Wohngeld vom Staat ausgeglichen wird, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.

    Vor allen Dingen sind nämlich alle unterhaltsberechtigten Kinder gleich und beziehen alle den ihnen zustehenden anteilsmäßig gleichen Unterhaltsbetrag.

  553. Raphael

    sehr geehrte frau anke
    da mus ich ihnen leider wiedersprechen oder meine stadt rechnet da anders.
    ich bekomme weder wohngeld noch arge untersützung dazu. mit der bergründung ich würde zuviel verdienen , und den zu zahlenden unterhalt wird nicht oder wurde bisher nicht angerechnet .
    dabei bin ich doch den kindern die bei mir auch leben auch unterhaltspflichtig sag ich mal, oder sehe ich das falsch.ich überlege mir momentan dagegen gerichtlich anzugehn , weis aber nicht wie meine chanzen stehn.
    deswegen möcht ich gerne wissen wie hoch der selberhalt in meinem fall ist. ich denke mal er ist höher wie 900€ oder denke ich da falsch
    gruss raphael

  554. Anke

    @Raphael,

    der Selbstbehalt bleibt bei 900 EUR, die Verteilungsmasse zwischen den 900 EUR und dem bereinigten Netto verteilt sich aber auf alle Kinder.

    Gesetz den Fall du hättest insgesamt vier Kinder die sich alle in einer Altersstufe befinden, und eine Verteilungsmasse von 400 EUR, dann würden je 100 EUR an die beiden Kinder gehen, die nicht bei dir wohnen, die anderen 200 EUR würdet ihr behalten. Mangelfallberechnung.

    Mit 1100 EUR plus Kindergeld liegt ihr dann vielleicht aber unter dem Sozialhilfesatz, dann kannst du für die Kinder aufstockende Sozialleistungen in Form von Sozialgeld oder Wohngeld beziehen.

    Für beides darfst du natürlich nicht zu viel verfügbares Vermögen haben, was du zunächst aufbrauchen müsstest.

    Von daher ist es eigentlich fair, dass nicht die Kinder, die bei einem selbst wohnen zunächst versorgt sein müssen, bevor Unterhalt an die anderen gezahlt werden muss, weil die anderen dann ja mit einer größeren Wahrscheinlichkeit auf Sozialleistungen verwiesen werden würden, die sie möglicherweise nicht bekommen wegen zu hohem Familieneinkommen oder zu viel Vermögen.

    Wenn du die Vermögensgrenzen für den Bezug für Sozialleistungen aber nicht überschreitest und du von dieser Seite her Anspruch hast, müssen die ARGE oder die Wohngeldkasse definitiv berücksichtigen, dass die Unterhaltszahlungen die du zu leisten hast nicht zu eurem Familieneinkommen zählen.

  555. Raphael

    guten morgen
    eine frage noch ( ich weis so langsam werd ich lästig)
    aber was ist wenn die anderen kinder bereits sozialleistungen arge2 in anspruch nehmen?
    warum mus denn dann noch eine familie da mit rein gezogen werden, denn sinn versteh ich dann nicht.der statt soll doch froh sein wenn mehr familien auf eigene beinen stehn können. ich selber werde noch mal beim wohngeldamt vorsprechen und auch zur arge gehn .
    bedanke mich vielmals für die hilfe.
    mit freundlichen gruss raphael

  556. Nancy

    Hallo,

    ich habe mich von meinen Partner getrennt und wir haben einen gemeinsamen sohn ( 2jahre) .
    Er hatte sonst ein mindesteinkommen und von daher bekam ich immer Unterhaltsvorschuss…Jetzt verdiente er wegen neuer Arbeit 989€ netto. Wieviel ist denn dabei sein SB?
    Und er hat für hin und rückweg zur arbeit knapp 20km…
    Muss er die 89€ bezahlen?
    Er hat 2 Kredite auch noch zubezahlen?

    Danke

  557. Anke

    @Raphael,

    mit jeder Prüfung ob die Voraussetzungen für Sozialleitsungen gegeben sind steigen die Chancen für den Staat, dann doch nicht aufkommen zu müssen. Es ist ja nicht relevant, wie viele Leute Sozialleistungen beziehen, sondern wie viel bezahlt werden muss.

    Und davon abgesehen kann die andere Familie ja jederzeit wieder genug Einkommen haben, dass kein Sozialhilfebezug mehr notwendig ist. Sie wäre dann ja benachteiligt, wenn sie aufgrund des vorangegangenen Sozialhilfebezugs länger Leistungen beziehen müsste als sonst.

  558. RA Thomas von der Wehl

    @ nancy

    grundsätzlich wären die Fahrtkosten von dem Nettoeinkommen abzusetzen, so dass ein Einkommen unterhalb des Selbstbehaltes verbliebe. Ob hier eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit dazu führen könnte, dass der Unterhaltspflichtige sich sogar einen 2. Job suchen müsste, kann ich nicht beurteilen. Die Darlehensverpflichtungen wird er nicht unterhaltsrechtlich geltendmachen können.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  559. diana

    Hallo Herr von der Wehl,

    mein jüngster Sohn (16) ist seit Ende letzten Jahres zu seinem Vater gezogen.
    Nun hat mich das zuständige Jugendamt angeschrieben und um Nachweis meiner Einkünfte gebeten, sowie gleichzeitig um die Zahlung eines Mindestunterhalts in Höhe von 334,– Euro.
    Dem bin ich unverzüglich nachgekommen.
    Prompt kommt vom Jugendamt ein Antwortschreiben mit der Bitte, eine Unterhaltsurkunde über diesen Betrag bei dem für meinen Wohnort zuständigen Jugendamt aufnehmen zu lassen.
    Nun sieht es so aus, dass ich selbstständig bin und weit unter dem Selbstbehalt liege, der, so weit ich informiert bin, bei 900,– € liegt.
    Den Unterhalt für Januar habe ich zunächst einmal gezahlt um damit meinen guten Willen zu zeigen.
    Meine Frage ist, ob ich gesetzlich dazu verpflichtet bin eine Unterhaltsurkunde aufnehmen zu lassen, obwohl ich nachweisen kann, dass meine Einkünfte von 2007 – 2009 deutlich unter dem Selbstbehalt liegen?
    Ist das Jugendamt dazu berechtigt von mir sofort, ohne vorherige Überprüfung meines Einkommens, eine Unterhaltszahlung zu fordern?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe,
    Grüße
    Diana

  560. Daniel

    Hallo,

    ich habe eine ziemlich explizite Frage.
    Ich bin unterhaltspflichtiger Vater von 2 Kinder (8 und 11) aus einer früheren nichtehelichen Lebensgmeinschaft. Seit knapp 3 Jahren bin in mit meiner neuen Lebenpartnerin verheiratet.
    Seit einigen Monaten ist meine Frau arbeitssuchend (jedoch besteht kein Anspruch auf Alg I).Für die Arge ist mein Monatseinkommen, trotz Unterhaltszahlungen zu hoch für einen Anspruch auf Alg II.
    In unserem Haushalt lebt ihr leibliches Kind (11), wobei der leibliche Vater kein Unterhalt zahlt und die Zahlung des Unterhaltsvorschusses ausgelaufen ist.
    Wie hoch ist mein Eigenbehalt, bei verheirateten gegenüber den minderjährigen Unterhaltsberechtigen? Mein bereinigtes monatliches Monatseinkommen liegt bei knapp unter 1900€. Nach der neuen Düsseldorfer Tabelle vom 06.01.10 teilte mir das zuständige Jugendamt mit (ohne Berechnung, noch keine Unterhaltsprüfung), dass ich sofort 2×272€ zu zahlen habe. Zugleich liegt unser Warmmietpreis über 360€ bei knapp 64qm Wohnraum (z.Z. bei 455,72€).
    Ist die geforderte Unterhaltsforderung wirklich gerechtfertigt, bezogen auf unseren Eigenbehalt?
    Mit freundlichen Grüßen

    Daniel

  561. Anke

    2 x 272 EUR ist der Mindestunterhalt. Dein Selbstbehalt, wenn deine Frau nichts verdient, liegt weiterhin bei 900 EUR.

    Ich komme dann auf etwas unter 1356 EUR die dir nach Unterhaltszahlungen verbleiben. Hinzu kommen 184 EUR Kindergeld, also etwas unter 1540 EUR Familieneinkommen.

    Euer Bedarf gemäß den Hartz IV Sätzen beträgt 323 EUR + 323 EUR + 251 EUR + 455,72 EUR = 1352,72 EUR

    Damit liegt ihr mit eurem Familieneinkommen also über dem Sozialhilfesatz und ihr bekommt weder Sozialgeld für ihre Tochter noch Wohngeld, was die ansonsten beiden Ausgleichsfinanzierungswege gewesen wären, wenn ihr durch die Unterhaltszahlungen unter den Sozialhilfesatz gekommen wärt.

    Die Unterhaltsforderung ist also gerechtfertigt und besser hättest du auch nicht wegkommen können. Kannst du also ruhig bezahlen und andere Hilfen wird es leider auch nicht geben.

  562. diana

    Hallo,

    ich hätte gern gewusst, ob ich gesetzlich dazu verpflichtet bin eine Unterhalturkunde in Höhe von 334,– € aufnehmen zu lassen, obwohl mein Selbstbehalt von 900,– € noch nicht einmal gegeben ist?
    Wie am 25.01.10 mitgeteilt, hat das Jugendamt alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und hat, ohne diese vorher zu überprüfen mich um weitere Zahlungen und die Aufnahme dieser Urkunde gebeten.
    Oder ist es möglich dem Jugendamt schriftlich mitzuteilen, dass ich die Zahlungen nicht leisten kann, trotzdem eine Unterhaltsurkunde aufnehmen lasse ohne dass ich mich damit gleichzeitig verpflichte den Unterhalt zu zahlen?

    Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    Diana

  563. Jürgen

    Hallo,

    ich habe zwei Kinder ein Sohn von 16 fast 17Jahre und eine Tochter sie ist 18 Jahre hat auch schon ein eigenes Kind, beide Kinder und mein Enkel Wohnen bei der Mutter (Meiner Exfrau). Ich Verdiene Netto 1600,00 Euro aber vom Amt werde ich so hochgerechnet mit Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Steuerrückzahlung das sie auf einen Durchschnittslohn von 1906.50 Euro kommen. Davon werden natürlich die Fahrkosten zur Arbeit und zum Besuch der Kinder abgezogen.
    Ich habe vorher immer ein Unterhalt von 324,00 Euro bezahlt, (das heißt mit einer Mangelverteilung) mit ein anrechenbares Einkommen von 1725,00 Euro, da war ich schon an meine Grenzen gestoßen, das heißt wenn ich mir was Leisten wollte musste ich ein Paar Überstunden machen. Jetzt soll ich 458,00 Euro zahlen nach der neuen Berechnung (Durchschnittseinkommen von 1906.50 Euro) abzüglich der Fahrkosten zur Arbeit und zu den kinderbesuchen, ich habe aber nur Monatlich einen Betrag von 1600,00 Euro auf mein Konto. Das heißt für mich das ich ab jetzt jeden Monat mit -70,00 Euro Rausgehe und irgendwann wenn ich das Urlaubsgeld/ Weihnachtsgeld/ Steuerrückzahlung bekomme mein Konto ausgleichen kann.
    Ich meine ich habe immer Unterhalt gezahlt so wie ich es konnte und werde es auch weiterhin machen.
    Frage 1 Muss ich den kompletten Unterhalt zahlen?
    Frage 2 Muss ich mich Vorsetzlisch ( Bewusst ) in Schulden Bringen?
    Frage 3 Oder kann ich den Ausgleich machen wenn ich das Geld bekomme Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld/ Steuerrückzahlung und der Kindesmutter Überweisen?
    Frage 4 Was ist wenn meine Tochter eine eigene Wohnung hat, muss ich dann weiterhin den Unterhalt zahlen?

    Jürgen

  564. RA Thomas von der Wehl

    @ diana

    wenn sie eine solche Urkunde ausfertigen lassen, sind sie auch zur Zahlung verpflichtet. Wenn allerdings Ihr Einkommen für einen derart hohen Unterhalt nicht ausreichend ist, sollten Sie diese Urkunde auch nicht ausfertigen lassen.

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  565. RA Thomas von der Wehl

    @ jürgen

    eines der größten Probleme im Unterhaltsrecht ist immer die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens. Hier würde ich nie das akzeptieren, was das Jugendamt ausrechnet. Ich würde immer dazu raten, die Berechnung von einem Fachanwalt für Familienrecht überprüfen zu lassen.

    Auch bei dem volljährigen Kind mit eigenem Kind stellt sich die Frage, inwieweit hier Unterhalt geschuldet wird.

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  566. wia

    Hallo Herr von der Wehl,

    erst einmal möchte ich mich bei Ihnen für Ihre tollen Beiträge und die Beantwortung der vielen Fragen, die in Ihrem Blog gestellt werden bedanken! Ich habe lange darin gelesen und sehr viele interessante Aspekte gefunden.

    Allerdings habe ich auch noch einige Fragen, deren Antwort ich bisher noch nicht gefunden habe:

    Mein Partner hat aus erster Ehe zwei Kinder, für die er Unterhalt zahlt. Mittlerweile ist unser zweites gemeinsames Kind unterwegs und wir wollen uns die Elternzeit teilen, da wir beide berufstätig sind und nicht zu lange aus dem Job wegbleiben wollen. Wie verhält es sich, wenn mein Partner in Elternzeit ist? Sinkt dann der Selbstbehalt auf 770€ oder bleibt er bei 900€?

    Da es einen Mangelfall geben wird, müsste der zur Verfügung stehende Betrag ja auf alle 4 Kinder aufgeteilt werden. Gilt dies auch, wenn mein Partner in der Elternzeit die Betreuung des Babys übernimmt? Oder wird es dann auf 3 Kinder aufgeteilt?

    Danke für Ihre Hilfe!

  567. RA Thomas von der Wehl

    @ wia

    dies ist ein interessantes Problem, für welches ich aus dem Stegreif allerdings keine Lösung präsentieren kann. Grundsätzlich wäre es so, dass ein Elternteil, der eine Unterhaltsverpflichtung aus vorangegangener Ehe hat, nicht ohne weiteres die Elternzeit in Anspruch nehmen kann, wenn dadurch die Unterhaltsansprüche der Kinder 1. Ehe gefährdet werden.

    Hiesiger Fall insofern anders, als in 2. Ehe ebenfalls 2 Kinder vorhanden sind.

    Grundsätzlich wäre es wiederum so, dass der über dem Selbstbehalt liegende Betrag auf alle 4 Kinder entsprechend den Altersstufen verteilt würde. Als Selbstbehalt wäre sicherlich nur der geringere Satz anzunehmen, wobei dieser sogar noch gesenkt werden könnte, was allerdings von Ihrem Einkommen abhängt.

    Ob hier in Betracht kommt, den Selbstbehalt ganz massiv zu senken oder sogar zu sagen, die 2 Kinder aus 2. Ehe werden nur von der arbeitenden Ehefrau alimentiert, kann sich nicht abschließend beurteilen.

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  568. Anke

    @wia,

    soweit ich mich hierzu informiert habe, darf er zunächst mal auf jeden Fall Elternzeit in Anspruch nehmen.

    Für die Ermittlung der Verteilungsmasse werden aber beide möglichen Szenarien, dass er in Elternzeit geht oder dass er weiter arbeitet, in Betracht gezogen.

    Die jeweils höhere Veretilungsmasse wird dann der Mangelfallberechnung zu Grund gelegt.

    Das heißt wenn seine Elternzeit günstiger ist, dann würde die Differenz zwischen seinem Selbstbehalt von 770 und seinem Elterngeld (bis auf 300 EUR Sockelbetrag der nicht angerechnet werden darf) als Verteilungsmasse angenommen.

    Wenn es günstiger wäre, dass er weiter arbeiten geht und in der Zeit in der du auch arbeitest, das Kind von einer Tagesmutter oder in einer Kindertagesstätte betreut wird, dann wird sein Einkommen was er normalerweise hätte anteilsmäßig erst mal durch die anfallenden berufsbedingten Kinderbetreuungskosten bereinigt (nach euren beiden Gehältern müsst ihr beide einen Teil tragen), und dann der normale Selbstbehalt eines Berufstätigen genommen.

    Entscheidend dürfte für die Unterhaltsberechnung also sein, dass ihr darlegen könnt, welche Betreuungsmöglichkeiten euch zur Verfügung stehen und wieviel sie euch kosten würden, wenn ihr sie anstelle der Elternzeit in Anspruch nehmen würdet.

    Die alternativ zur Elternzeit entstehenden berufsbedingten Betreuungskosten sind also zur Bereinigung seines Einkommens notwendig, um einen fiktive Verteilungsmasse für den Fall, dass keiner von euch in Elternzeit geht, ermitteln zu können.

    Außerdem kann es natürlich noch sein, dass ein Teil seines Bedarfs dann durch dein Gehalt mit gedeckt ist.

    Die Verteilungsmasse verteilt sich dann auf alle 4 Kinder.

  569. Swen

    Hallo zusammen,
    Ich hoffe ich habe es nicht überlesen, aber ich hätte eine Frage zu diesem selbsterhalt.
    Und diese wäre:
    Bei den 900 euro selbsterhalt ist da die Miete schon mit enthalten oder kommt diese auf die 900 Euro mit oben drauf.
    Also das das dann so aussehen würde: 900€ selbsterhalt + Miete von 300€ entspricht 1200€ ??? Oder, wie schon gesagt, ist die miete in diesen 900 Euro schon mit inbegriffen? Weil dann würde dies ja so aussehen,
    950€ netto verdienst abzgl 300€ miete was dann nur noch 650€ wären, was zum leben bleibt.

    ich hoffe man kann dieses verstehen, und vielen dank für eure antworten

  570. RA Thomas von der Wehl

    @ swen

    der Selbstbehalt enthält die Mietkosten für den Unterhaltsschuldner. Hier die Formulierung der DDT

    Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
    – gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
    – gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt
    der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,
    beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen
    monatlich 900 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger
    Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden,
    wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist
    .

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  571. Peter Andresen

    Meine Kinder sind jetzt 20 und 22 Jahre jung vor 19 Jahren ließ Mama sich Scheiden nach der Mutter Kind Kur im Schwarzwald ich war zu der Zeit Selbst Ständiger Zimmermann auf Sylt der Laden lief super heute lebe ich von 750.- Euro nach meiner Zeit in der JVA bin ich in fester Arbeit das ist jetzt schon 8 Jahre .Aber jetzt mit 47 ist der Lack ab Gesundheitlich Kaputt Finaziell ne Wrack und das alles wegen diesem Rechts Staat .Meine Empfelung an den Staat Richtet doch wieder nach dem Verursacher Prinzip so wie es in Polen noch Praktiziert wird und Blast nicht alles Recht in die Weiber die von 12 Uhr bis 17 Uhr Britt – Bärbel Schäfer -unsw. als Lehr TV nutzen wo und wie sie Geld ziehen können vom Staat ohne mal die Erfahrung mit der Arbeit gemacht zuhaben .Wann begreift ihr es Endlich das Jugendamt mit der Hilfe der Familien Richter machen die Deutsche Gesellschaft doch Restlos Kaputt und dann wundert ihr euch was mit unseren Kindern abgeht .Mit 14 das erste Kind bis zur 4 Klasse danach abhängen Drogen Zigaretten die können ja nicht mal mehr die Muttersprache wo soll das Enden mit der BRD ein riesen Haufen versager und Arbeit scheue Penner angeführt von unseren Politikern weil die wollten es so . Danke für nichts aber das Leben hätte ich nicht gebraucht.

  572. Peter Andresen

    Das Scheidungsrecht ist scheiße wem ist damit geholfen das jede 2 Ehe in Arsch geht warum weil wenn der Mann nicht genug verdient geht der streit los und Mama sucht Trost bei Nachbarn er verdient bischen mehr .Laut Gesetz ist das der Freie wille von Mama und sie bekommt Recht weil sie besser weinen kann vor Gericht man ihr Politiker werdet mal wach ihr tragt dazu bei das die BRD an die Wand klatscht durch eure scheiß weiche Art erst wenn euch das Fell über die Ohren gezogen wurde dann fangt ihr an zu denken aber meistens zu Heulen dann das Saufen ihr Kotzt mich an mit eurem Geheuchle.

  573. RA Thomas von der Wehl

    @ peter andresen

    ich lasse das jetzt einfach mal so stehen, auch mit Ihrem vollen Namen.

    Googeln Sie mal in ein paar Tagen nach Ihrem Namen…….

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  574. Enrico

    Hallo,
    Ich habe zwei Kinder aus meiner ersten Ehr. Die beiden sind 10 und 14 Jahre alt. Jetzt bin ich wieder verheiratet und habe mit meiner neuen Frau eine Tochter von 4 Jahren. Ich habe ein monatliches Nettoeinkommen von ca. 2000 €. Wieviel Unterhalt müsste ich für meine Kinder bezahlen nach der neuen DDT 2010? Außerdem haben wir zur Zeit in unserem Betrieb fast jeden Monat Kurzarbeit. Das heißt also nochmal 150-200 € weniger. Aber das ist halt jeden Monat unterschiedlich. Mal mehr, mal weniger.
    mfg Enrico

  575. RA Thomas von der Wehl

    @ enrico

    ich kann und darf in diesem Forum keine konkreten Unterhaltsberechnung im machen. Das wäre auch unseriös, da für eine solche Berechnung eine umfangreiche vorhergehende Befragung und Beratung der Mandanten gehört.

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  576. roman

    frauen können nur schnautzen aber weiss eine frau wie es einem mann nach der trennung finanziell geht?der mann ist immer am arsch da wird nicht gefragt ob er genug zum leben hat.sind nicht alle donald duck.und die unkosten für den rechtsanwalt?wenn ich das alles lese wird mir schlecht.ihr müsst eure faullen hintern heben und arbeiten gehen und nicht rumzicken wann das geld kommt. mfg

  577. Katrin

    Sehr geehrter Herr Wehl,
    mein hat einen 13 jährigen unterhaltspflichtigen Sohn , wir beide haben zusammen eine 6 jährige Tochter nun folgendes mein Mann ist seit 2009 in Kurzarbeit und hat sehr stark schwankenden Lohn unteranderem letzter Lohnzettel 883€ Nettoeinkommen. Der Selbstbehalt liegt ja nun bei 900 € Die Kindsmutter hat einen Unterhaltstitel von 1997 das Jugenamt meinte (da sie die Sache an die Beiliegenschaftsstelle abgegeben hat) der Titel wird erst abgeändert wenn er wieder „normal verdient“ zumal 1997 unsere Tochter gar nicht existierte und dies nun völlig anders aussieht. Nun meine Frage wie soll ich mich verhalten wir können diesen Monat beim besten willen den Unterhalt nicht zahlen und wir liegen unter dem Selbstbehalt. Was muß ich tun? Der beiligenschaftsstelle bescheid geben und dann läuft es als Schuld auf wie es uns immer mitgeteilt wird. Es ist ja nun unverschuldet das er in Kurzarb. ist dann werden wir auch noch bestraft? Anwalt können wir uns nicht leisten da wir so schon nicht auskommen. Ich verdiene auch nur 850€.

  578. Maik

    Sehr geehrter Herr Wehl,
    mein Sohn wird im Mai 12 Jahre alt. Ich habe einen Unterhaltstitel in Höhe von 150,- monatlich. Seit einem Jahr bin ich berufsunfähig und erhalte eine monatliche Rente in Höhe von 931,- EUR. Da ich vorher Selbständig war, muss ich monatlich für meine private Krankenversicherung 193,- EUR zahlen. Hier liege ich doch schon deutlich unter dem Selbstbehalt. Muss ich also überhaupt noch Unterhalt zahlen? Wenn nicht, wie kann ich diesen Unterhaltstitel außer Kraft setzen? Er wurde vor ca 2,5 unterschrieben. Und kann die Mutter dann noch irgendwo anders her Unterhalt beziehen? Soweit ich weiß, zahlt das JA nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes?!

    Bin sehr gespannt auf Ihre Antwort und bedanke mich schon mal im Voraus.

  579. RA Thomas von der Wehl

    @ maik

    Sie müssen die Kindesmutter mit der aktuellen Einkommenssituation konfrontieren, dies belegen und auffordern, auf die Wirkungen aus dem Titel zu verzichten und den Titel herauszugeben. Wenn dies nicht geschieht, muss eine Abänderungsklage erhoben werden.

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  580. Maik

    Hallo Herr von der Wehl,

    tausend Dank für die schnelle Antwort. Die Mutter weiß von meiner finanziellen Situation und beharrt aber auf den Titel. Da ich nur ein Einkommen von 931,- EUR habe, muss ich wohl den Weg über eine Klage gehen. Aber ich bekommen dann doch sicherlich Prozesskostenbeihilfe oder? Meine Sorge, solch eine Klage dauert doch sicherlich, muss ich solange den momentanen Unterhalt weiterzahlen? Sie wird mir das Geld im Nachhinein sicher nicht zurückzahlen und die Klage so lange wie möglich hinauszögern. An wen wende ich mich am besten um alles so schnell wie möglich in die Wege zu leiten? An einen Fachanwalt oder reicht es, wenn ich mein Anliegen dem Jugendamt mitteile?

  581. RA Thomas von der Wehl

    @ maik

    Sie müssen zügig zu einem Fachanwalt für Familienrecht. Wenn Sie eine Empfehlung benötigen, bräuchte ich den gewünschten Kanzleisitz und würde schauen, ob ich dort jemand kenne.

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  582. Maik

    Hallo,

    sowas habe ich mir schon gedacht. Mein Anwalt müsste im PLZ Bereich 168 tätig sein. Das ist etwa 100 km nördlich von Berlin. Ich hoffe, Sie können mir einen guten Anwalt empfehlen, denn die sind hier in ländlicher Gegend echt rar.

  583. Ariane

    Hallo,
    mein Mann ist geschieden und beide Kinder von ihm aus erster Ehe leben bei uns. Die Ex-Frau von mein Mann hat privatinsolvenz beantragt, die jetzt seit ca. 1,5 Jahre läuft. Mein Mann hat Unterhalt beantragt, die Anwältin von ihr hat geschrieben, das sie sehr hoch verschuldet ist und somit kein Unterhalt für die Kinder zahlen kann. Stimmt es denn nicht, das die Insolvenz wegen dem Kindesunterhalt neu berechnet werden muß und das Kindesunterhalt vor den Glubigern geht?

  584. Jürgen

    Hallo, ich zahle für meine 2 Kinder (14 und fast 12) nach Stufe II 356,- und 291,-. Die Kinder sind jedes 2. Wochenende und die halben Ferien bei mir, was natürlich ein sehr grosses Loch in meine Haushaltskasse sprengt. Natürlich nehme ich sie gerne bei mir auf und geniesse diese gemeinsame Zeit sehr. Ich bin vor wenigen Wochen in eine 2-Zimmerwohnung gezogen, um näher bei meiner Arbeitsstelle zu sein. Damit die Kinder ein eigenes Zimmer haben, verzichte ich auf ein Wohnzimmer. Meine zwei wohnen durch meinen Umzug ca. 60 km von mir entfernt. Kann ich die Fahrtkosten, um meine Kinder abzuholen, bzw. die vielen Wochen, die sie bei mir sind, in Abzug bringen? Oder meinen Umzug? Bitte um Hilfe.

  585. RA Thomas von der Wehl

    @ ariane

    lesen Sie mal hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/07/10/kindesunterhalt-im-insolvenzverfahren-des-unterhaltsschuldners/

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  586. Stefanie

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine interessante frage. habe gehört, das im sommer diesen jahres entschieden werden soll, ob der eigenbedarf für unterhaltspflichtige auf 1100-1200€ erhöht werden soll??
    ich habe ein einkommen von 1125€ und komm damit schon schlecht aus.durch den zweitwohnsitz meiner tochter, stehen mir 2 zimmer zu. wie ist es in dem fall? sie lebt bei den großeltern, die unterhalt wollen. es ist ihr pflegekind. habe nur noch 100€ zum leben, weil ich 445€warmmiete, 66€ kfz, …. bezahlen muss.

    liebe Grüße
    Steffi

  587. Janet

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich habe in vielen der hier veröffentlichten Kommentare immermal wieder von Ehegattenunterhalt gelesen. Mein geschiedener Mann hat den vom Scheidungsrichter festgelegten Ehegattenunterhalt kurzerhand gestrichen, mit der Begründung, dass ich ja ein eigenes Einkommen hätte und dieses Geld mir nicht zustehen würde. Ich habe dies akzeptiert, einfach mit der Devise…leben und leben lassen…dennoch, jetzt interessiert es mich schon…hätte ich weiterhin Anspruch auf Ehegattenunterhalt gehabt, auch mit eigenem Einkommen?? Meine Kinder waren zu diesem Zeitpunkt 5 und 7 Jahre alt und ein Ganztagsjob mir nicht möglich.
    Danke für ihre Antwort im Voraus. freundl. Janet

  588. Andy

    Sehr geehrter Herr RA,

    folgender Fall liegt mir am Herzen.
    Ich bin Unterhaltspflichtig für meine beiden Söhne. 6 und 11 Jahre alt. Die Ehe besteht nun bereits seit 2005 nicht mehr. Im Dezember letzten Jahres hatte ich einen sehr schweren Unfall, wobei ich mir die rechte Hand ernsthaft verletzt habe und seit dem Zeitpunk arbeitsunfähig bin. Nach sechs Wochen hat mein Arbeitgeber die Lohnfortzahlungen eingestellt und das ganze hat dann die Krankenkasse übernommen. Nun bekomme ich ca. 200 EUR weniger. Arbeitgeber – ca. 1600 EUR. Krankenkasse – ca. 1400 EUR. Für meine beiden Söhne muss ich laut Jugendamt je 272 EUR, also 544 EUR, nach der neue Erhöhung der DDT im Januar dieses Jahres bezahlen. Dazu kommen noch 100 EUR monatliche Rückzahlung an die Unterhaltsvorschusskasse. Laut Jugendamt reduziert sich der Selbstbehalt von 900 EUR auf 770 EUR. Also, Unterhaltsminderung kommt nicht in Frage. Wobei ich sagen muss, weggefallen sind bei mir nur die Kosten für die Fahrkarte von je 50 EUR monatlich. Diese brauche ich um meine Arbeitsstätte zu erreichen. Essen, Trinken, Selbstverpflegung, Miete, laufende Verträge mit einer Kündigungsfrist u s.w. – alles noch da und werden von einem Tag auf den anderen nicht verschwinden. Allein die Kündigungsfristen für die Wohnung sind 3 Monate. Sollte ich überhaupt eine günstigere finden, stellt sich die Frage, woher soll das Geld für den Umzug genommen werden. Das Jugendamt zeigt sich unkooperativ. Die Unterhaltsvorschusskasse ( mit der Begründung-Sie haben sich schriftlich verpflichtet ) schickt mich zu der Unterhaltsfestsetzungsberaterin meiner Ex-Frau ( mit der Begründung – laufende Unterhaltspflicht vorrangig ). Und umgekehrt. Keiner will die Verantwortung übernehmen. Dabei möchte ich sagen, beides ist Jugendamt ( die Berater sitzen sogar in benachbarten Büros ). Und beide drohen mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
    Ich hatte beide Berater darauf angesprochen, ob sie nicht so nett wären mir mal zu erklären wie man von 900 EUR in unsere Stadt leben kann. Darauf habe ich keine Antwort erhalten. Nur das Grinsen und Schulterzucken. Die Frage mit den 770 EUR und den Möglichkeiten habe ich mir erspart. Hätte ja noch weniger gebracht. Aber das ist ja ein ganz anderes Thema.

    Was können Sie mir empfehlen, Herr RA? Gibt es noch andere Möglichkeiten? Wie kann ich auf legale Art und Weise bevorstehenden finanziellen Ruinen entweichen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Andy

  589. Sanne

    Guten Tag Herr non der Wehl,

    habe eine Frage….das JA hat KV aufgefordert KU ab 01.01.10 DDT angepasst zu zahlen.
    Jetzt kommt KV auf mich zu und sagt muß er rein Rechtlich nicht,erst ab eingang des Schreibens vom AMT(Jungendamt)
    Soll ich mich nun rum streiten wer hier wo echt hat???!!! Ist nur ne Wissensfrage,hab KV jetzt noch keine Antwort gegeben darauf.
    Was sagen Sie als Fachanwalt???
    Lg
    Sanne

  590. Jürgen

    Schade, hätte auf meinen Beitrag vom 01. März eine Antwort erwartet.
    Trotzdem,
    Lg Jürgen

  591. RA Thomas von der Wehl

    @ jürgen

    den Umzug: nein
    die Wochen der Kinder bei Ihnen: nein
    die Fahrtkosten: zweifelhaft, tendenziell: nein

    Eine Kürzung des Unterhaltsbetrages kommt ohnehin nicht in Betracht. Bei Fahrtkosten gibt es die Rechtsprechung, dass bei hohen Fahrtkosten des Umgangsberechtigten dafür und zumindest das Kindergeld verbraucht werden muss. Hier sind Sie aber offensichtlich von ihren Kindern weg gezogen aus beruflichen Gründen. Dies macht das Ganze zu einem Zweifelsfall.

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  592. RA Thomas von der Wehl

    @ sanne

    das JA hätte nur recht, wenn ein dynamischer Unterhaltstitel existiert.

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  593. RA Thomas von der Wehl

    @ andy

    ich kenne diese Fälle natürlich, da Sie kein Einzelfall sind, was wenig tröstlich sein wird.

    Der Selbstbehalt von 900 € gilt nur für Erwerbstätige. Wenn Sie krankgeschrieben sind, sind sie nicht erwerbstätig und es gilt tatsächlich nur der verringerte Selbstbehalt von 770 €.

    Ich weiß auch nicht, wie man davon bzw. von 900 € leben soll.

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  594. Sanne

    Guten Tag Herr Anwalt,

    ja es ist ein dynamischer Titel….
    Na da bin ich ja mal gespannt..
    Dabke

  595. RA Thomas von der Wehl

    @ janet

    grundsätzlich besteht ein Unterhaltsanspruch nach § 1573 BGB, wenn gemeinsame Kinder der Eheleute erzogen werden. In welcher Höhe diese Unterhaltsanspruch besteht, hängt davon ab, wie viel der Unterhaltspflichtige verdient und wie viel die nterhaltsberechtigten Mutter selbst verdienen kann. In der Regel ist aber eine Differenz und damit wäre ein Zahlungsanspruch gegeben.

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  596. Uwe

    Guten Morgen,

    ich habe 2 Kinder (11 bzw. 15). Beide leben bei der Kindesmutter, welche auch das alleinige Erziehungs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat! Ich bezahle regelmäßig Unterhalt, zurzeit 574 €!

    Zum 01.03. ist mein 15-jhg. Sohn zu mir gezogen, wohnt hier von Sonntag bis Freitag! Jedes 2.te Wochenende verbringt seine Schwester auch bei mir!

    Wie muss ich denn überhaupt noch Unterhalt bezahlen? Die Kindesmutter arbeitet, verdienst ca. 1500,- netto, ist verheiratet und hat keine weiteren Kinder außer den oben genannten! Ihr Ehemann arbeitet auch!

    Vielen Dank für eine Antwort.

  597. RA Thomas von der Wehl

    @ uwe

    theoretisch können sich die Eltern natürlich einigen, dass gegenseitig keinen Unterhalt gezahlt wird, weil beide eines der Kinder betreuen. Genau richtig wäre dies nicht, da die Unterhaltsverpflichtung für das jeweils andere Kindes von dem Einkommen abhängt, welches der Unterhaltspflichtige erzielt. Eine genaue Berechnung müsste ein beauftragter Fachanwalt für Familienrecht machen.

    In jedem Falle schulden sie für die Tochter Unterhalt, können aber auch für den Sohn möglicherweise Unterhalt verlangen.

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  598. MArcek

    Hallo habe da auch mal eine Frage ich verdiene 612 € netto… bin 18 jahre alt und azubi. Ich möchte ausziehen und meine Eltern liegen beide unter 1500 € mein Vater ca. bei 1450€ und meine Mutter bei etwa 1000€ wieviel Unterhalt würde ich bekommen und steht mir noch kindergeld zu oder sonstige Zahlungen wie wohngeld etc?

  599. RA Thomas von der Wehl

    @ marcek

    Sie haben einen Bedarf von maximal 640 €. Dieser Bedarf wird durch das Kindergeld von 184 € gedeckt. Den Restbedarf können sie durch eigenes Einkommen decken, so dass Unterhalt hier wohl nicht in Betracht kommt. Inwieweit Wohngeld beantragt werden kann, kann ich nicht beantworten. Das Kindergeld können sie allerdings von ihren Eltern fordern.

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  600. Minus

    Hallo,
    habe auch eine Frage zum Selbstbehalt, da ich mich von meinem Anwalt schlecht beraten fühle. Bin nach einem Urteil des Amtsgerichtes noch zum Oberlandesgericht gegangen, weil mein Anwalt mir ziemlich überzeugend klar gemacht hat, dass meine Ex ihren Unterhaltsanspruch wegen einem konkreten Fall verwirkt hat.. Ihr wurde dennoch in einem Beschluss Unterhalt zugesprochen, Berufung konnte ich nicht einlegen, da meinem Prozesshilfegesuch nicht zugesprochen wurde. Mein Anwalt hat aber meine finanzielle Situation aus 2009 nicht korrekt angegeben, ich kann mit meinen Lohnabrechnungen belegen, dass ich rund 200 EUR weniger verdiene, als das, wovon das OLG ausgegangen ist. Mir verbleiben nur noch 910 EUR. Ich zahle Unterhalt für meine 6-jährige Tochter. Kann ich nun erneut beim Amtsgericht mit Prozesskostenhilfe eine Neuberechnung beantragen? Oder wieviel steht ihr jetzt eigentlich wirklich noch zu? Ich glaube meinem Anwalt nichts mehr, weil er mir schon diverse falsche Ratschläge gegeben hat.

  601. RA Thomas von der Wehl

    @ minus

    Ich kann mit diesen wenigen Angaben den Fall nicht wirklich beurteilen. Sie sollte gegebenenfalls einen weiteren Rechtsanwalt konkret beauftragen, um prüfen zu lassen, ob hier weitere rechtliche Schritte zulässig und aussichtsreich sind.

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  602. Minus

    Hallo Herr Wehl,
    ich würde nochmal gerne meinen Fall genauer erläutern. Meine Ex-Frau ist wegen Urkundenfälschung verurteilt worden, weil sie bei einer Ratenzahlungsvereinbarung meine Unterschrift gefälscht und meine Bankverbindung angegeben hatte. Auf Raten meines Rechtsanwaltes habe ich die Unterhaltszahlung für sie eingestellt. Für meine Tochter habe ich nach wie vor bezahlt. Beim Amtsgericht hat man ihr dennoch Unterhalt zugesprochen, 50 EUR mehr als vorher und mir die rückwirkende Zahlung für 13 Monate auferlegt. Auf Raten meines Anwaltes habe ich Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, um Berufung einzulegen. Dies wurde mir, mangels Erfolgsaussicht, nicht bewilligt, so dass ich wegen der Kosten nicht weiter gehen möchte. Aber mein RA hat keine korrekten Einkommensnachweise vorgelegt. Man ist von alten Summen ausgegangen. Habe ich nun trotzdem die Möglichkeit erneut beim Amtsgericht Prozesskostenhilfe zu beantragen um eine Abänderungsklage einzureichen? Mein RA will sich mit der Gegenseite einigen, da ihr auferlegt wurde, ihre berufliche Tätigkeit ab Einschulung im Sommer dieses Jahr, auszuweiten. Aber bisher war keine Einigung möglich, ich weiß nicht warum er davon ausgeht, dass man jetzt mit sich reden lässt? Alles was mein RA jetzt ohne Gericht für mich macht, muss ich selber zahlen. Ich fühle mich von ihm ausgenommen und weiss momentan nicht, was ich von seinem Optimismus noch glauben soll. Er hatte mir auch vor 1 1/2 Jahren gesagt, dass ich auf keinen Fall rückwirkend für den Unterhalt aufkommen muss. Sonst hätte ich das so nie probiert. Meine Ex wird nie freiwillig mehr arbeiten oder auf irgendwas verzichten. Ich habe so viel Prozesse führen müssen, wegen Umgangsrecht, wegen der Herausgabe eines KFZ, ich habe jede Hoffnung auf irgendeine Einigung verloren. Sie ist ein wirklich harter Fall und es tut mir leid, dass sie mein Kind derart zum Druckmittel gemacht hat.
    Über einen Rat würde ich mich sehr freuen.
    Vielen Dank

  603. Fabrizio

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich habe 3 Unterhaltspflichtige Kinder, wobei die aus erster Ehe stammenden 2 im Alter von 10 und 14 Jahren bei meiner Exfrau leben. Das 3. Kind im Alter von 3 Jahren lebt mit mir und meiner Freundin zusammen. Ich zahle vollen Unterhalt nach Stufe 3 der DDT und liege knapp über dem Selbstbehalt. Im nächsten Schuljahr findet bei dem 14 jährige Sohn eine Klassenfahrt statt, die 430 € kostet. Meine Frau will von mir die Hälfte haben und droht mit dem Gericht, ich bin aber der Meinung, dass sowohl die Höhe des Unterhaltes als auch die Zeit bis zur Fahrt ausreichend sind, etwas zur Seite zu legen. Soll ich mich da lieber beugen? Danke für Ihren Rat.

  604. Stefanie

    Hallo,
    ich hoffe Sie können mir da weiterhelfen, mein Ex hat mir wegen eines neuen Jobs einen Vorschlag wegen Kindesunterhalt gemacht…
    Also er verdient 1594€ netto und der Unterhalt ist für 3 Kinder, meine beiden Töchter (16 und 14) und von seiner anderen Ex die 12 jährige Tochter.
    Er meinte da er 1000€ selbstbehalt hätte, wären 200€ pro Kind mehr als fair von ihm.
    Und muss er bei einer Mangelberchnung sich trotzdem an Klassenfahrten und soetwas beteiligen?
    Sollte ich einen Anwalt aufsuchen? Mein Ex meinte wenn ich nicht zustimmen würde, würde er den Vertrag nicht unterschreiben und dann hartz4 bekommen…
    Sollte ich sein Angebot annehmen?
    Danke vorab für die Hilfe.

  605. Ulrike

    Hallo,habe da mal eine Frage…mein Mann hat eine nicht Eheliche Tochter,er selber war bis 2007 Arbeitslosengeld 2 empfänger,jetzt zahlt er für die 20 jährige 240 euro Unterhalt wir bekommen keine Schulbescheiniogungen oder eine Meldebestätigung für die Steuerkarte…sie hetzt uns den Anwalt auf den Hals und will nun nachzahlungen vom Unterhalt 2003 -2007 trotz Harz 4,er hatte 663 Euro monatlich..das Jugendamt lehnte damals eine herabsetzung ab??????können wir noch hilfe bekommen ,ich bekomme nur eine kleine Rente….LG Ulrike

  606. Snider

    Hallo, ich würde gerne folgendes wissen:

    Meine Ex-Freundin verdient doppelt so viel Netto wie ich. Ich habe leider nicht viel Geld und muss immer am Monatsende sehen dass ich irgendwie was zu essen bekomme. Sie hat genug Geld und ich möchte nicht dass Sie die Unterhaltszahlung für ihre Luxusgüter ausgibt, sondern dass das Geld meiner Tochter auch wirklich zugute kommt!

    Muss ich Unterhalt direkt an meine Ex-Freundin zahlen, oder gibt es eine Möglichkeit dass dieses Geld ausschließlich an meine Tochter geht?

    Ich danke für jede Hilfestellung

  607. silke

    hallo herr von der wehl,
    meine jetzt 15-jährige tochter zog im dezember 2008 zu ihrem vater.ich habe das aufenthaltsbestimmungsrecht,habe es aber nicht durchgesetzt,weil meine tochter freiwillig ging und ich sie zu nichts zwingen wollte.
    ihr vater forderte erstmals im september 2009 über einen anwalt unterhalt.ich habe sämtliche papiere hingeschickt,aber es wurde kein richtiger betrag ermittelt.es zog sich alles in die länge,das nächste schreiben kam im november 2009,dann noch eins im januar 2010.da ich den vater sehr gut einschätzen kann,wage ich zu behaupten,daß er es absichtlich in die länge gezogen hat,um richtig was anzusparen und dann eine große summe auf einmal zu bekommen.
    nun ist er kurz vor den ferien in den urlaub geflogen und hat meine tochter mit den worten“da bist du nur im weg,deshalb fliege ich allein“ zurückgelassen. sie wohnt 70 km von mir entfernt.ich habe sie auf ihren wunsch hin kurzerhand zu mir geholt,auch bei mir angemeldet,da sie bleiben möchte.
    nun wollte ich es so regeln,daß er erstmal keine unterhalt zahlt,bis meine „schuld“ von september 2009 bis märz 2010 aufgerechnet ist.allerdings sagte man mir,daß er keinen anspruch mehr hat.ist das so?
    vielen dank für ihre mühe,silke

  608. RA Thomas von der Wehl

    @ silke

    ich denke schon, dass der Vater für den Zeitraum, ab dem er das 1. Mal Auskunft verlangt hat, Unterhalt verlangen kann. Insofern scheint mir ihr Gedanke nicht unvernünftig.

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  609. Christin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Mann verdient 2300€ Nt., ich mache noch mein zweites Studium ohne BAföG. Wir haben schon drei Kinder (0, 2 u. 4). Mein Mann und seine Ex-Lebensgefährtin haben ein Kind (13), lebt bei der Ex.. Mein Mann zahlt bis jetzt per Vereinbarung 250€.

    Seit mein Mann vor drei Jahren jetzige Arbeit aufnahm, leben wir überwiegend 500km getrennt, weil die Wohnungen wo er arbeitet zu teuer sind, sonst hätte ich schon die Hochschule gewechselt. Nun nach langer Planung haben wir ALLE unsere Ersparnis eingesetzt, Kredit aufgenommen und einen Kaufvertrag eines Eigenheims im Umland unterschrieben. Das Haus ist noch nicht bewohnt und wir werden 25 Jahre lang 750€/mtl zahlen. Das 13-jährige war bei einer Besichtigung auch mit eingeladen.

    Nun meint die Ex. laut ihrem Anwalt müssen wir den Kaufvertrag rückgängig machen lassen, um 340,50€ Kindesunterhalt voll leisten zu können, stimmt das?

    Wir sind nicht Rechtsschutz versichert, haben auch kein Geld mehr für Streit, könnten Sie uns auch einige Versicherungen nennen?

    Vielen Dank

  610. Christin

    Noch eine Ergänzung, die EX. verdient 4200€ Bt., hat einen Freund. Er ist selbständig, hat ein Kind (23).

    Danke

  611. Christin

    Da wir noch nicht gleich den Kaufvertrag rückgängig machen lassen wollen (wissen auch nicht wie), droht seine Ex-Freundin

    uns jetzt mit ihr Kind privat krankversichern zu lassen und vielen Sonderleistungen.

    1. Müssen wir jetzt das Haus (105m^2) wirklich wieder verkaufen?

    2. Mein Mann wollte eigentlich noch eine Rieste-Rente (15€/mtl) abschließen, darf auch nicht mehr, oder?

    3. Habe ich als Ehefrau noch Recht auf meinem Eigenbedarf z.B. 770€€/mtl, oder doch gar nichts?

    Bitte helfen Sie uns kurz, unsere Welt bricht zusammen, wegen dieser neuen Tabelle.

    Vielen Dank

  612. RA Thomas von der Wehl

    @ fabrizio

    ich teile Ihre Auffassung und würde eine Klage riskieren wollen.

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  613. RA Thomas von der Wehl

    @ christin

    der von der Gegenseite geforderte Unterhalt ist der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Sofern hier kein Mangelfall vorliegt, was ich nicht beurteilen kann, wäre dieser Unterhalt in jedem Falle zu zahlen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie das Haus weder verkaufen müssen. Dies kann niemand von ihnen verlangen. Die Frage ist nur, ob Sie die Belastungen für das Haus ansetzen können. Dies ist meines Erachtens aber auch aus dem Gesichtspunkt zweifelhaft, da für das Haus selbst auch einen Wohnwert als fiktives Einkommen anzusetzen wäre und gegen diesen Wohnwert die Belastungen gerechnet werden können. Wenn allerdings ein negativer Wohnwert dabei herauskommt und nicht einmal der Mindestunterhalt gezahlt werden kann, lassen die Gerichte ohnehin die Bewertung des Hauses beziehungsweise die Bewertung der Belastungen Außen vor.

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  614. Anmik

    Hallo Herr RA!

    Ich bezahle Unterhalt an meine Kinder nach der DT.
    Werde demnächst wieder heiraten. Sie bringt eine 13 Jährige Tochter mit. Sie ist auch berufstätig. Da bei einer Heirat die logischen Lohngruppen III und V in betracht kommen, liege ich eine Stufe höher. Meine Frau verdient dann weniger (Lohngr. V). Würde dann auf Grund meines Verdienstes eine neue Unterhaltberechnung in betracht kommen und wie würde meine neue Familie berücksichtigt werden!
    Wird dann das Einkommen meiner Frau mit angerechnet?

    Mit frdl. Gruss

  615. RA Thomas von der Wehl

    @ anmik

    Wenn durch die Hochzeit und günstigere Steuerklassen ein Mehrverdienst entsteht, partizipieren daran auch die Kinder der 1. Ehe. Ich habe dazu mehrfach etwas geschrieben. Suchen Sie bitte oben mit der Suchfunktion und dem Begriff Steuerklassen.

    Da die Kinder im 1. Rang sind wird die neue Familie, die im Rang dahinter eingruppiert werden muss, praktisch nicht berücksichtigt.

    Das Einkommen der neuen Ehefrau wird aber für die Unterhaltsberechnung der Kinder aus 1. Ehe nicht herangezogen.

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  616. Blackbird

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    Mein 9-jähriger Sohn lebt seit vielen Jahren im Wechselmodell bei der Mutter und bei mir. Die Mutter hat diese Regelung und das Aufenthaltsbestimmungsrecht vor 3 Jahren gerichtlich angefochten, ist damit aber abgewiesen worden. Das vom Gericht eingeholte psychologische Gutachten hat die Beibehaltung des Wechselmodells in paritätischer Form (50%-50%) empfohlen.

    Die Mutter hat gegen die Empfehlung und meinem Willen auf einer nicht ganz paritätischen Teilung der Betreuungszeit bestanden. Wenn man es auf Stunden herabbricht liegt das zeitliche Verhältnis bei 54% zu 46% zu Gunsten der Mutter. Dies habe ich so hingenommen, um die Situation nicht weiter zu belasten.

    Jetzt ist die Mutter auf die Idee gekommen von mir den vollen Unterhaltsbetrag einzufordern. Ich hingegen bin der Ansicht, dass unser Fall der Entscheidung „BGH FamRZ 2007, 707 = FamRB 2007, 163; 2006, 1015“ entspricht, nachdem eine beiderseitige Barunterhaltspflicht vorliegt wenn die Eltern das Kind in gleicher oder nahezu gleicher Weise betreuen (ich weiß, dass der BGH bei einem zeitlichen Anteil von 64% zu 36% geurteilt hat, dass es sich nicht um „nahezu gleiche Weise“ handeln würde).

    1. Frage: Bei unserem zeitlichen Verhältnis von 54% zu 46% würde ich aber doch von „nahezu gleicher Weise“ ausgehen. Wie sehen Sie das?

    2. Frage: Spielt es bei einer Unterhaltsauseinandersetzung eine Rolle, dass die Mutter einseitig auf dieser Zeiteinteilung bestanden hat und weiter besteht? Ich wäre sofort bereit die empfohlene Teilung im Verhältnis 50% zu 50% zu realisieren.

    3. Frage: Würde sich aus der etwaigen mit-Barunterhaltspflicht der Mutter für sie die gesteigerte Erwerbspflicht ergeben? Und falls ja: Wie wird die Erwerbspflicht gegenüber Berufsausbildungen bzw. Studiengängen abgewogen?

    Zusatzfrage: Im Internet wird oft ein Rechenbeispiel für die beiderseitige Barunterhaltspflicht aufgeführt. In dem Beispiel wird wegen dem Wechselmodell bei dem Kind Mehrbedarf sowie bei den Eltern ein erhöhter Selbstbehalt angesetzt. Das leuchtet mir ein, nur habe ich keinen Schimmer woher die Werte für den Mehrbedarf bzw. den erhöhten Selbstbehalt stammen. Gibt es dort Vorgaben, Richtlinien o.ä.? Oder liegt das im Ermessen des Einzelfalls?

    Vielen Dank für Ihre Mühe
    Blackbird

  617. max

    Hallo
    ich bin selbständig und habe netto zwischen 1200 und 1300 monatlich.
    Muss ein Transporter abzahlen wir der in der unterhaltsberechnung berücksichtigt?
    wieviel unterhalt muss ich für meine 2 kinder zahlen 0-5
    Vielen dank

  618. Oliver

    Hallo,

    ich bezahle für 3 Kinder Unterhalt. Verdiene ca.2200 € netto

    Meine Frage:
    Wie hoch ist der maximale Pauschalbetrag für Spritkosten?
    Ich habe einen einfachen Arbeitsweg von 50 km. Umziehen möchte ich nicht, da mein Freundeskreis hier ist.
    Die Spritkosten bringen mich Monat für Monat in Nöte.

  619. Maik

    Meine Frau will sich von mir Trennen.Was muß ich an unterhalt zahlen?Ich verdiene 1901 netto meine Frau nichts(ist in Erziehungsurlaub).Wie ist das mit den Versicherungen und Kindergarten und so?

  620. Maik

    Achja habe ich vergessen wir haben zwei kinder zusammen 2 und 4 jahre.

  621. RA Thomas von der Wehl

    @ maik

    konkrete Unterhaltsberechnungen kann und darf ich nicht anstellen. Wenden Sie sich bitte an einem Fachanwalt für Familienrecht.

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  622. Maik

    Noch eine Frage:
    Das Auto läuft auf mich(Kaufvertrag und Versicherung)kann ich es einfach vor der Scheidung verkaufen?
    Wie ist das mir dem Konto?

  623. Maik

    Habe ich besser Schangsen wenn sie mich betrogen hat?Kann ich ihr alles nehmen?

  624. Achim_H

    Hallo,

    ich hätte auch mal eine Frage, die ich bisher nirgendwo, in dieser Konstellation, beantwortet gefunden habe.

    Mein Abteilung wird an dem Standort, an dem ich (49) seit 14 Jahren arbeite, geschlossen. Mir wurde angeboten in die Zentrale (ca.200km entfernt) zu wechseln. Die Stelle dort wäre aber auch nur noch für 6 Monate sicher.
    Da meine neue Frau und Ihre Tochter, sowie meine beiden Kinder bei meiner Ex-Frau, am bisherigen Firmenstandort wohnen und wir gerade letztes Jahr ein Haus gekauft haben, habe ich von der Versetzung abgesehen. Nach Rücksprache mit der Arbeitsagentur, dass es von mir nicht verlangt wird dort zu arbeiten und ich dafür keine Sperre bekomme, habe ich mit dem AG einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Da laut Arbeitsagentur keine Chance besteht eine Anstellung mit ähnlichen Konditionen zu finden, habe ich mich entschlossen mich selbstständig zu machen. Die Abfindung, die ich bekomme, werde ich gleich zu Anfang in die Firma (Franchisegebühr) stecken. Am Anfang werde wohl kaum etwas verdienen. Ich lebe also nur von dem Gründungszuschuss und von der Arbeitskraft meiner Frau 😉

    Nun zu meiner eigentlichen Frage: Habe ich eine Chance den Aufstockungsunterhalt, in der Zeit in der ich noch nichts genug verdiene, für meine Ex-Frau anzupassen? Der Gründungszuschuss, abzüglich des Kindesunterhalts, liegt schon stark unter dem Verdienst meiner Exfrau. Ich weiß, dass man Rücklagen bilden muss, wenn man sich selbstständig machen will. Ich habe aber keine Chance gehabt das auf lange Zeit zu planen. Ich möchte auch eine längere Arbeitslosigkeit vermeiden.

    Wenn wir noch eine Familie wären, dann müssten, in diesem Fall ja auch alle den Gürtel enger schnallen. Wenn ich die Stelle im anderen Standort angenommen hätte, hätte ich auch zusätzliche Kosten, entweder für die tägliche Fahrt, oder für eine kleine Zweitwohnung, plus Wochenendfahrten. Auch dann wäre der Unterhalt sicherlich angepasst worden. Ich weiß nicht, ob mir die Bank mir Geld leiht, damit ich, in der Anfangsphase den Unterhalt bestreiten kann. Aber die Zusatzkosten für den Kredit drücken in der Anfangsphase natürlich auch sehr.

  625. RA Thomas von der Wehl

    @ achim

    ich würde es in jedem Falle versuchen, so wie dargestellt zu argumentieren. Wenn ein Unterhaltstitel besteht, werden sie dies im Rahmen einer Abänderungsklage durchsetzen müssen. Ob sie abschließend damit Erfolg haben werden, kann ich natürlich nicht voraussagen.

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  626. Litty

    Hallo,
    ich möchte hier gerne eine Frage loswerden, die mir sehr unter den Nägeln brennt. Mein Bruder ist kürzlich leider arbeitslos geworden. Er bekommt monatlich 1108,54 €. Nach Einreichung aller Unterlagen zur Neuberechnung des Unterhalts bekam er folgende Antwort: Der Selbsterhalt liegt bei 770,00 Euro und an der Höhe (225,00) würde sich nichts ändern. Zudem wird wegen Rückstand und Unterhaltsvorschuß monatl. ein Betrag von 200,00 gefordert. Dann würden ihm aber nicht mal mehr diese 770,00 Euro bleiben. Ist der Selbsterhalt nicht etwas höher? Anzumerken wäre eventl. auch noch, dass die Mutter bereits 3 Kinder von 3 Vätern hat. Aktuell hat sie wieder einen neuen Freund. Mit diesem wohnt sie seit kurzem zusammen vondem sie wiederum ein Kind bekommt. Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Susanne Unzicker

  627. Daniel

    Kukuk

    Bin Insolvent seid 3 Jahren ca.

    Miete ,Autoversicherung,Unterhalt,Essen,Trinken,Tanken

    gruss der Litti

  628. silke

    hallo herr von der wehl,

    der unterhalt für meine tochter soll jetzt gepfändet werden.nun erklärte der arbeitgeber des kv,daß vorpfändungen von über 2000 euro vorliegen.was heißt das jetzt für meine tochter?daß es der reihe nach geht,oder wird der unterhalt für sie bevorzugt gepfändet?
    ich selbst habe eine teilzeitstelle und noch ein weiteres kind.bin also irgendwie schon auf unterhalt angewiesen.
    vielen dank im voraus,silke

  629. RA Thomas von der Wehl

    @ silke

    lesen Sie bitte hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/02/19/unterhaltsansprueche-in-der-insolvenz/

    Ich bin der Meinung, der Kindesvater muss in die private Insolvenz, um die Altschulden zu beseitigen, damit er künftig Unterhalt zahlen kann. Sie sollten einen Fachanwalt für Familienrecht damit beauftragen.

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  630. Susanne

    Hallo Herr von der Wehl,
    hier versuche ich noch einmal mein Glück, von Ihnen eine Antwort zu bekommen.
    Ich möchte hier gerne eine Frage loswerden, die mir sehr unter den Nägeln brennt. Mein Bruder ist kürzlich leider arbeitslos geworden. Er bekommt monatlich 1108,54 €. Nach Einreichung aller Unterlagen zur Neuberechnung des Unterhalts bekam er folgende Antwort: Der Selbsterhalt liegt bei 770,00 Euro und an der Höhe (225,00) würde sich nichts ändern. Zudem wird wegen Rückstand und Unterhaltsvorschuß monatl. ein Betrag von 200,00 gefordert. Dann würden ihm aber nicht mal mehr diese 770,00 Euro bleiben. Ist der Selbsterhalt nicht etwas höher? Anzumerken wäre eventl. auch noch, dass die Mutter bereits 3 Kinder von 3 Vätern hat. Aktuell hat sie wieder einen neuen Freund. Mit diesem wohnt sie seit kurzem zusammen vondem sie wiederum ein Kind bekommt. Für eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Susane

  631. RA Thomas von der Wehl

    @ susanne

    ich denke, ich kann ja auch keine andere Antwort geben. Bei einem nicht erwerbstätigen Unterhaltsschuldner liegt der Selbstbehalt bei 770 €. Ob daneben ein Betrag auf Rückstände eingefordert werden kann, liegt auch im Verhandlungsgeschick mit der Gegenseite. Möglicherweise muss auch eine private Insolvenz in Betracht gezogen werden, um die Altschulden zu beseitigen.

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  632. Andreas

    Hallo habe da eine frage bin vater und habe drei kinder 2 – 3-7 einer davon lebt mit im haushalt verdiene im moment 1350 euro netto lohnsteuerklasse 1 habe jetzt geheiratet und würd gerne wissen wie der selbstbehalt aus sied weil ich ja auch meine kleine famiele unterhalten müß bin alleinverdiener nach der lohnsteuerklasse wegsel auf 3 würde ich 1550 euro netto bekommen

    mfg
    Andreas

  633. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    sehr vereinfacht und daher nicht ganz richtig, da die Kinder in verschiedenen Altersstufen sind, können Sie so rechnen, dass alles vom bereinigten Nettoeinkommen, welches sicherlich nur von einem direkt beauftragten Fachanwalt für Familienrecht errechnet werden kann, über dem Selbstbehalt von 900 € auf die 3 Kinder verteilt wird.

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  634. Andreas

    wie soll ich das jetzt verstehen schuldige für die frage verstehe es aber nicht so ganz weil 2 kinder leben ja wo anders und der jüngste und meine frau leben im haushalt könnten sie mir das erklären

    Mfg

  635. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    alle 3 Kinder werden gleich behandelt und müssen irgendwie mit Geld versorgt werden. Auch das Kind, das in ihrem Haushalt lebt, hat natürlich einen Bedarf auf Unterhalt. Insofern wird vom Selbstbehalt ausgegangen und alles, was über dem Selbstbehalt liegt, wird durch 3 geteilt und auf die 3 Kinder verteilt. Das bedeutet, dass sie 2 Drittel von dem Betrag oberhalb des Selbstbehaltes an Kindesunterhalt an die Kinder schulden, die nicht in ihrem Haushalt leben.

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  636. Chris

    Hallo,
    ich war seit 2002 alleinerziehende Mutter von zwei Kindern (jetzt 10 und 14). Mein gesch. Mann hat wieder geheiratet. Alle 2 Wochen sind die Kinder zu ihrem Papa. Im Nov. hat der Papa die Kinder einfach bei sich behalten und nicht mehr zurück gebracht. Ich konnte meine Kinder 10 Wochen nicht mehr sehen. Bis vor Gericht. Alle Kriterien habe für mich gesprochen, nur die Kinder sind so beeinflusst wie durch eine Gehirnwäsche, dass sie dort bleiben möchten. Ich bekomme kein Harzt 4 und kein Arbeitslosengeld (Bewerbungen ohne Ende und bekomme nur Absagen). Seit August hat Ex. auch noch meinen Unterhalt gestrichen. In Aussicht steht Arbeit mit ca. 1300,- Brutto. Habe meine große Wohnung vorhalten müssen, falls die Kinder wieder kommen. Habe Besuchsrecht und muss alle 14 Tage 80 km einfach fahren um Kd. zu holen. Was bleibt mir da noch übrig. Auch 900,00? Muss sogar noch Kd.Geld zurückzahlen für die Monate, die mir Ex die Kd. einfach entzogen hat.
    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

  637. Chris

    Nachtrag oder Verbesserung, Netto 1300,-

  638. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    Der Selbstbehalt sind tatsächlich 900 €. Allerdings sind Fahrtkosten und zur Arbeit und gegebenenfalls Fahrtkosten für die Besuchstermine vom Nettoeinkommen abzusetzen. Was das Kindergeld angeht kann ich keine zweifelsfreie Antwort geben.

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  639. Matthias

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    wäre es möglich, dass man bei der Berechnung des bereinigten Nettogehaltes für die Berechnung des Unterhalts die Fahrtkosten mit dem Fahrzeug abziehen kann, wenn man mehr als 1 ½ Stunden (einfacher Weg) mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist? An den Wochenenden (Schichtdienst) verlängert sich die Fahrtzeit manchmal sogar auf bis zu 2 ½ Stunden (einfacher Weg) wegen der schlechten Verbindungen. Ich habe bis jetzt immer nur die 5% berufsbedingten Aufwendungen abgezogen.

    Wenn ich tatsächlich mit Öffentlichen Verkehrsmitteln fahren würde, würde ich meine Kinder, die bei mir leben, fast gar nicht mehr sehen. Reine Fahrtzeit mit dem Auto sind 20 Min.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort,
    Matthias

  640. RA Thomas von der Wehl

    @ matthias

    geben Sie oben rechts im Suchfeld

    „Fahrtkosten“

    ein. Da finden Sie einiges.

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  641. Nina

    @matthias
    Ich möchte hier die (vielleicht) provokante Frage stellen, ob bei einem Fahrtweg mit dem Auto (ca. 20 min – vll. 25-30 km) es überhaupt ein Thema SEIN KANN, über die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens nachzudenken, wenn die Kinder ohnehin bei Ihnen sind? Worum geht es denn eigentlich? Solche km-Zahl fährt man durchschnittlich einer deutschen Großstadt. Und?

  642. Raphael

    guten tag
    ich hätte da mal eine frage ,ich hab schon mal vor monaten mal was nachgefragt wegen unterhalt was meine exfrau angeht.
    bei mir leben zwei gemeinsame kinder im alter von 15 und 17 bei ihr leben auch 2 gemeinsame kinder im alter von 8 und 11 jahren , mitlerweile ist der unterhalt eingestellt worden und sie geht wohl arbeiten nach ihrem gerede nach wohl ein fulltimejob welchen und was sie verdient weis ich nicht, ich habe 3 jahre unterhalt gezahlt weil sie nicht arbeiten war und nun hat es sich geändert auf grund zwei bandscheibenvorfälle und einer bandscheibenop bin ich seit 9 monaten krank geschrieben und beziehe krankengeld und werde wohl auch nicht mehr in meinem alten beruf

  643. RA Thomas von der Wehl

    @ raphael

    was ist Ihre Frage?

    Wenn es darum geht, ob Sie jetzt einen Unterhaltsanspruch haben, kann ich dies nicht beurteilen. Dies hängt von der Gesamtsituation beider Elternteile ab. Es ist aber möglich.

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  644. ratlos

    641 Nina
    Um was geht es Ihnen?

  645. Alex

    hallo,

    meine eltern haben sich vor ca. 7 monaten getrennt, weil mein vater eine neue hat.
    ich bin 21 jahre alt und studiere seit einem jahr im ausland, 3 jahre stehen noch bevor.
    ich bekomme von meinem vater pro monat ca. 800 euro von denen ich leben muss, zusätzlich zahlt er ca. 840 euro studiengebühren pro jahr.

    für denn fall, dass er mir mit einer kürzung droht, würde ich gerne wissen, wieviel geld mir im falle einer scheidung meiner eltern rechtlich zusteht.
    der anwalt meiner mutter hat ihr gesagt, dass es mehr als 1000 euro wären, so sicher war sie sich aber nicht mehr, daher meine frage:

    bei einem netto einkommen von ca. 5500 euro, wieviel geld müsste mein vater mir zahlen?
    ich habe noch eine 18 jährige schwester, die nächstes jahr ihr abitur macht – falls das wichtig ist.

    über hilfe würde ich mich sehr freuen!

  646. RA Thomas von der Wehl

    @ alex

    ein Student mit eigenem Hausstand hat einen pauschalen Bedarf von 640,00 €. Davon wird in der Regel das volle Kindergeld bedarfsdeckend abgesetzt, wenn dies gezahlt wird. Ob Sie Kindergeld während der Zeit im Ausland erhalten, kann ich nicht beurteilen.

    Es mag angehen, dass für den Auslandsaufenthalt, wenn beide Eltern dies gemeinsam mit dem Kind beschlossen haben, erhöhte Kosten anfallen, die als Mehrbedarf gelten. Ob dies der Fall ist kann ich nicht sagen. Wenn ja. Wie hoch der Mehrbedarf ist, muss für jeden Einzelfall konkret dargelegt werden.

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  647. @Madragan

    hallo,

    habe eine frage? und zwar,ich verdiene knapp 1000 bis 1100 euro netto maximal.Besitze jetzt auch ein pkw und zahle für meine 2 Söhne der eine 3j und der andere 4j bei der mutter lebend nicht verheirratet. beistandschaft 25,-€ pro kind jetzt will das jugendamt auch noch unterhalt in etwa in der gleichen höhe.Ich zahle miete 400euro strom 60 euro und gas 101euro und wohne mit meiner jetzigen freundin und ihrem kind(Nicht der Erzeuger) in einer wohnung.Und haben sonstige kosten. Was kann ich tun?

  648. RA Thomas von der Wehl

    @ madragan

    Sie werden aufgrund der gesteigerten Unterhaltsverpflichtung nachweisen müssen, dass Sie alles tun, um Ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen. Dazu verlangen die Gerichte teilweise einen 2. Job oder Zeitungsaustragen nach Feierabend.

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  649. Sandy

    Guten Tag,

    der Lebensgefährte meiner Bekannten, hat noch Unterhaltsschulden gegenüber dem Jugendamt,obwohl er in dem berechneten Zeitraum,mit sreiner damaligen Parttnerin zusammen lebte,somit hat sie quasi,Unterhaltsvorschuss kassiert,nur weil er nicht bei ihr gemeldet war und dennoch mit ihr zusammen lebte, was die ja wohl nicht wussten…auch ein Fall für sich,wo er schoier am Verzweifeln ist…Nun nimmt er bald einen Job an, in dem er 1600€ netto verdient.Nun will er ja Unterhalt zahlen,hat aber noch die Schulden,wieviel bleibt ihm denn dann noch vom Nettolohn?Auch der benannte Selbsterhalt von 900€ mtl.?Für eine Antwort,bin ich sehr dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüssen

  650. Sandy

    Ich vergass: Hinzu kommt,das er nun mit meiner Bekannten zusammen lebt und mit ihr ebenfalls 2 Kinder hat.

  651. RA Thomas von der Wehl

    @ sandy

    Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern ist tatsächlich der Betrag von 900,00 €. Alles was von einem bereinigten Nettoeinkommen über diesem Betrag liegt, muss auf die minderjährigen Kinder des Vaters aufgeteilt werden.

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  652. Christine

    Selbstbehalt meines Mannes wurde wegen Heirat von 900 euro auf 810 gekürzt. nun trennen wir uns weil ich diese seelische Belastung u die ständige Geldprobleme nicht mehr aushalte. wird nun sein selbstbehalt nach der trennung wieder erhöht, sonst müsste ich ja trennungunterhalt zahlen? Verdiene 1280 euro habe 2 kinder in ausbildung für die ich zahlen muss u fahre 7 km zuur Arbeit

  653. RA Thomas von der Wehl

    @ christine

    Denn die Ehe der Grund für eine Reduzierung des Selbstbehaltes war, fällt dieser Grund natürlich durch die Trennung der Eheleute weg. Bei ihrem Einkommen und 2 Kindern mit Unterhaltsverpflichtung wird Trennungsunterhalt keine Rolle spielen.

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  654. Ginie

    Sehr geehrter RA Thomas von der Wehl,

    ich habe jetzt schon viel hier gelesen und erfahren, demnach habe ich auch nur eine kleine Frage.
    Mein Freund zahlt im Moment Unterhalt für seine kleine Tochter. Wird sich nun mit einem Kleingewerbe selbstständig machen, da er da merh verdienen wird. Was genau ist dann der bereinigte Gewinn? Das was auf der Steuererklärung für die Berechnung der Steuerzahlung genutzt wird? Also der Betrag, bei dem schon alle möglichen Abzüge gemacht wurden oder wirklich der Betrag den er monatlich verdient? Das kann doch aber auch nicht sein, da es nicht der reale Gewinn ist. Ich danke Ihnen für die Antwort.

  655. RA Thomas von der Wehl

    @ ginie

    bei einem Selbstständigen gibt es den Umsatz, den Gewinn und das unterhaltsrechtlich maßgebliche bereinigte Nettoeinkommen. Dieses wird nicht anders berechnet, als bei abhängig Beschäftigten. Natürlich sind alle Kostenfaktoren abzuziehen, wobei der in der Steuererklärung ausgewiesene Gewinn nicht immer zwangsläufig mit dem unterhaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Geld gleichzusetzen ist.

    Dies ist ein weitreichendes und kompliziertes Thema und lässt sich in der Kürze der möglichen Worte nicht umfassend darstellen.

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  656. Michael

    @Ra von der Wehl

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich habe eine Frage. Ich arbeite Vollzeit und verdiene ca.1200€ netto. Ich war arbeitslos und habe mich auf alle möglichen Stellen beworben sowohl in meinem erlernten Beruf als auch in anderen Tätigkeitsfeldern. Ich habe dann die Stelle als Bauhelfer angenommen. Gesundheitlich bin ich angeschlagen. Ich habe Probleme mit der Sehkraft, auf einem Auge sehe ich nichts bzw. 20% also das Auge kann man vergessen. Weiterhin habe ich Probleme mit den gelenken etc.
    Die Gegenseite unterstellt das ich in meinem erlernten Beruf viel mehr verdienen müsste und somit will diese versuchen mir ein fiktives Einkommen anzurechnen oder das ich noch eine Nebentätigkeit aufnehmen muss.
    Durch meine gesundheitlichen Probleme brauche ich ruhe Pausen. Da ich das zweite Auge beanspruche bekomme ich Kopfschmerzen. Das muss ich ja auch möglichen Arbeitgebern mitteilen.
    Was muss ich vorbringen damit man akzeptiert das ich nur 1200€ verdiene. Ich habe viele Bewerbungen geschrieben. Ich tue ja arbeiten damit ich nicht auf Kosten des Staates lebe.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

  657. Ralf

    Können Sie mir einen Fachanwalt für Familienrecht in Oldenburg (oldg) empfehlen?

    Wie bei Allem. Es gibt ja Gute und nicht so erfahrene 😉
    Und ich möchte einen sehr Guten.

    Was kostet ein Beratungsgespräch?
    Ist ein Anwalt direkt in der Lage, bei detaillierten Zahlen, eine Schätzung über eventuelle Unterhaltszahlungen abzugeben?

  658. Sandra

    hallo,

    meine freund und ich würden gerne eine familie gründen. es gibt aber noch einen sohn aus erster ehe. können wir uns eigentlich ein kind leisten?
    müssen wir unterhalt zahlen wenn wir verheiratet sind und nur noch ein einkommen haben? das einkommen würde betragen 1620 € netto.

  659. Holger

    Guten Tag,

    seit Apr.2010 bin ich krank Erschöpfungssyndrom/ Burn-out u. Persönlichkeitsstörung. Es kann sein dass ich ab Sept. entweder in d. Erwerbsminderungsrente oder wieder in eine Tätigkeit mit Netto 1000,- bis 1050. Meine Tochter ist 11J.(272,-EUR Unterh.) , das Jugendamt/ d. Mutter hat einen Titel v. J. 2000. Mir wurde eine Abänderungsklage geraten, die aber sehr schwierig werden würde, da das Gericht hohe Anforderungen stellt… Nebenjob suchen, oder gar Umzug i. eine andere Region m. besserem Einkommen etc. Hier steht aber der Widerspruch zw. meinem Gesundheitszustand u.d. dann aufkommen Belastungen. Ich würde sicher nicht sofort gesund sein, der Prozess würde noch Monate od. Jahre dauern. Meine Fragen : hätte eine Abänderungsklage Aussicht auf Erfolg? Wo kann das Enden,mit wieviel Selbstbehalt könne ich rechnen (355,-WM-Miete)?
    danke im vorraus, Gruß

  660. RA Thomas von der Wehl

    @ holger

    es gibt keine Alternative zur Abänderungsklage. Der SB wird bei 750,00 EUR liegen, wenn Sie nicht arbeiten.

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  661. Uwe

    Guten Tag…, mich würde mal interessieren worin der Unterschied zwischen dem Selbstbehalt und dem Bedarfskontrollbetrag eigentlich liegt.

  662. RA Thomas von der Wehl

    @ uwe

    bitte lesen Sie meinen Artikel nochmals aufmerksam, der Unterschied ist hier erklärt. Mehr kann ich dazu auch nicht schreiben.

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  663. Maia

    Hallo. Ich wüsste gerne wie hoch in etwa der zu zahlende Unterhalt meines Mannes an seine Kinder noch ist. Seine Söhne 16,17 leben bei der neu Verheirateten Mutter. Der Jüngere geht noch 1 Jahr ind die Schule. Der 17 Jährige verdient ca 550 Netto gehalt im August steigend. Rein informativ wüsste ich gerne in etwa wie hoch der noch zu zahlende Unterhalt ist

  664. Anja

    Hallo
    Hab mal eine Frage und hoffe auf eine erfreuliche Antwort.
    Ich bin meiner 19 Jährigen Tochter gegenüber Unterhaltspflichtig. Diesen Zahl ich auch regelmäßig.
    Aber solangsm bekomm ich Zorn, denn meine Tochter hatte die 10 klasse bereits einmal wiederholt. dann kam sie in die 11 und hat diese vor 2 Monaten abgebrochen, mit der Begründung: Sie schafft es von den Noten her nicht. Jetzt will sie nach den Ferien die 11 wieder wiederholen. macht aber zur Zeit garnix. Eine Lehre oder sonst etwas möchte sie nicht machen. Meine Frage an Sie: wie lange muß ich dieses noch Dulden?Kann ich den UH verweigern ? Kann ich verlangen das sie Arbeiten geht.
    Danke
    MFG

  665. RA Thomas von der Wehl

    @ maia

    konkrete Unterhaltsberechnung in kann und darf ich hier nicht machen. Dies wäre auch unseriös mit so wenigen Informationen.

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  666. RA Thomas von der Wehl

    @ anja

    In der Zeit, in der das Kind nicht zur Schule geht und auch sonst keine Ausbildung absolviert, hat es keinen Unterhaltsanspruch und muss selbst für seinen Lebensunterhalt Sorge tragen. Nachdem das Kind wieder zur Schule geht würde ich von einer Unterhaltspflicht ausgehen. Noch scheint mir der Moment nicht erreicht, dass der Unterhaltsanspruch verwirkt ist. Ein Kind muss natürlich zielorientiert seine Schule und seine Ausbildung abschließen, die geschilderten Umstände sind aber noch nicht geeignet, von einer Unterhaltsverwirkung auszugehen.

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  667. Anja

    Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!!!
    VLG

  668. Chris

    hallo,
    ich habe etwas sehr spezifische Fragen:
    ich habe ein vom JA bestätigtes unterhaltsfähiges Einkommen von 1297 (bereinigt, durch Verbindlichkeiten etc)
    unbereinigt 1990€
    nun Zahle ich 241€ Unterhalt und hätte theoretisch einen Bedarfskontrollbetrag entsprechend von 1050€.
    wären also noch 6€ übrig
    nun soll ich den Vollzeitkindergarten meiner Tochter vom JA aus ab September auch noch übernehmen, mit Kosten von ca. 85€ wodurch ich unter diese 1050€ käme.
    Hinzu kommt, ich habe eine 3 Zimmerwohnung genommen, da ich meine Tochter auch gerne an und zu bei mir hätte und liege somit über der Mietpauschale vom Selbsterhalt, wirkt sich das auch auf den Bedarfskontrollbetrag aus?
    Ein neueres KFZ benötige ich leider auch noch, da mich der Unterhalt des jetzigen finanziell ruiniert, bin allerdings Arbeitstechnisch darauf angewiesen. Darf ich die Rate eines neueren KFZs bei der Unterhaltsberechnung „austauschen“?
    Die wichtigste Frage, muss ich den Kindergarten tatsächlich zahlen, die Ex geht zwar arbeiten (16std woche) und ist somit selber noch unter der bedarfsgrenze und ich würde eben unter den Kontrollbetrag fallen.

    Vielen Dank im Vorraus

  669. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    diese Frage überschreiten den hier gesetzten Rahmen und ich bitte, sich mit einem Fachanwalt für Familienrecht in Verbindung zu setzen. Ich kann und darf in diesem Forum keine Einzelfälle lösen und beschränke mich auf für die Allgemeinheit interessante Fragen. Ich kann jedoch keinen Fragenkatalog abarbeiten, dafür fehlten einfach die Zeit. Die Problematik Bedarfskontrollbetrag wird von ihnen falsch gedeutet.

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  670. Chris

    ok das mit dem Bedarfskontrollbetrag hatte ich fast vermutet. ich habe mich nochmals mit dem JA in verbindung gesetzt und eine Lösung gefunden. Bedanke mich auch bei Ihnen recht herzlich und muss die Arbeit hier auf der Seite loben!

  671. Tobias

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich hoffe, Sie können mir für meine Situation eine Empfehlung geben. Ich zahle Unterhalt für fünf minderjährige Kinder aus meiner Ehe. Die Titel wurden erstellt, als ich noch in Lohnsteuerklasse III war. Seit Anfang des Jahres bin ich in der Lohnsteuerklasse I und meinem Nettoeinkommen wird ein Firmenwagen als geldwerter Vorteil zugeschlagen. Ich kann aber im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht darauf verzichten und muss diesen weiter fahren. Nun bleiben mir durch die Unterhaltszahlungen 716 Euro monatlich bei Vollzeittätigkeit übrig. Ich bin alleinstehend und muss alle Kosten, wie auch den Umgang, davon bestreiten.
    Die Unterhaltsgläubiger, vertreten durch meine
    (Bald)Exfrau, lehnen eine Reduzierung des Zahlbetrages ab, bzw. haben zwischenzeitlich sogar mehr gefordert. Hätte eine Abänderungsklage Aussicht auf Erfolg? Die Differenz zur Grundsicherung ist ja bei gegegebener Einkommenslage ja wahrlich nicht mehr gross…

    Mit freundlichem Gruß

    Tobias

  672. Doris

    Guten Tag!
    Ich bin in einer Umschulungsmaßnahme seit ca. einem Jahr. Arbeitslosengeld bekomme ich 930€, davon bezahle ich Unterhalt an meine beiden Kinder 180 €, bleiben mir 740€, davon Miete 500€, Stromvorrauszahlung 100€, Versicherung 70 €, Gerichtskostenbeihilfe 45€ im Monat? Ist es richtig, das ich trotz allem diesen Unterhalt von 180€ bezahlen muß?

    Gruß Doris

  673. Gazi

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich habe drei Söhne aus erster Ehe 6 ,8 u. 10 Jahre alt. Ich habe wieder geheiratet u. habe eine Tochter aus der jetzigen Ehe im alter von
    1 Jahr. Meine jetzige Frau hat einen Sohn 11 Jahre alt mit in die Ehe gebracht,der erhält von seinem Vater keinen Unterhalt weil er in der Türkei lebt. Meine Ex Frau war beim Jugendamt u.fordert den Mindestunterhalt für die drei Kinder.Sie selber arbeitet u. verdient 1400 Eur. Desweiteren lebt sie in einer Eigentumswohnung das in 3Jahren abbezahlt ist.Meine Frau arbeitet nicht. Ich selber verdiene ungefähr 3000 Eur netto.
    Wieviel müßte ich zahlen.

  674. RA Thomas von der Wehl

    @ gazi

    konkrete Unterhaltsberechnung dann kann und darf ich hier nicht machen. Dies wäre auch unseriös, zumal das Nettoeinkommen selten auch das bereinigte Nettoeinkommen ist, welches für die Unterhaltsberechnung herangezogen wird. In der Regel gibt es einige Abzugspositionen. Dennoch konnte es so sein, da die Kinder alle im 1. Rang sind und die Ehefrau erst im 2. Rang kommt, dass sie für die Kinder aus 1. Ehe den Mindestunterhalt schulden. Konkret muss dies ein beauftragter Fachanwalt für Familienrecht berechnen.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  675. Barbara

    Mein Freund hat 2 Kinder aus der Ehe ( 8,9) Die Ex-Frau bemüht sich alles zu kontrolieren und jetzt möchte sie schon wieder mehr Geld. Sie verlangt von ihm mehr Unterhalt .Kann man entweder Fahrkosten oder Kredit als Sonderbelastung geltend machen. Das Auto hat er seit 2 Monaten, da altes kaputt gegangen ist und aus wirtschaftlichen Gründen hat sichein Kia mit 7 Jahre Garantie genommen. Ohne dem Wagen kann er seine Arbeitstätte nicht erreichen, dass heisst , wird seine Arbeit verlieren. Jetzt möchte Sie dass er mehr zahlt, da ihr Anwalt nur von Fahrtkosten spricht und von dem Autokredit nicht wissen möchte. Leider musste er das Auto auf Kredit nehmen und die Kreditrate höher ist als Fahrtkosten. Entsteht dann eine Möglichkeit die Kreditrate als Sonderbelastung zu nehmen? Ausserdem haben wir die Kinder alle 2 Wochen bei uns und hälfte von Ferien.Die Strecke ist von 45 km einfach und bei den Sprittkosten haben wir auch zusätzlichen Aufwand) Er selber verdient 1380 € und jetzt velangt Sie von ihm 600 €. Als Selbstbehalt haben Sie bei ihm 760 € berechnet, da er mit mir lebt. Die Kreditrate ist 300 € und wir wissen nicht wie wir das Finnanziel schaffen sollten.
    Für eine Antwort werde ich sehr Dankbar. Barbara

  676. RA Thomas von der Wehl

    @ barbara

    üblicherweise können entweder Fahrtkosten oder Kreditbelastungen für das Fahrzeug geltendgemacht werden. Beides zusammen wird nicht möglich sein. Für eine konkrete Auskunft befragen Sie bitte eine Fachanwalt für Familienrecht, da ihr Fall recht komplex ist und ich keine seriöse abschließende Antwort geben kann.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  677. Jessica Hutmann

    Mein Freund hat ein Nettoeinkommen von 997€ und muss für seine 6 jährige Tochter 240€ Unterhalt zahlen. Im bleiben somit gerade mal 737€ zum leben. Ist die Höhe des Unterhaltes richtig? Desweiteren haben wir uns vor kurzem bei einer Anwältin beraten lassen, die uns mitteilte wenn er den Unterhalt nicht aufbringen kann hat er ja noch Samstag und Sonntag Zeit und müsse sich somit einen Zweitjob suchen. Ist das korrekt?
    MfG Jessica

  678. Ronny

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich bin meinem Sohn (6 Jahre) Unterhaltspflichtig welcher bei seiner Mutter wohnt. Hier zahle ich nach Düsseldorfer Die Regelleistung von 272 €. Ich bin Berufstätig und habe den erhöhten Bedarfskontrollbetrag von 900 € (950€) . Ich selbst bin ebenfalls Allein erziehend und lebe mit meiner 12 jährigen Tochter zusammen (andere Beziehung) für meine Tochter selbst erhalte ich schon Jahre keine Unterhaltsleistungen mehr. Kann ich hier meinen Bedarfskontrollbetrag gegenüber meinem Sohn erhöhnen lassen ?

  679. Melanie

    Hallo,

    mein EX zahlt nur sehr, sehr unregelmäßig (keine Lust zum Arbeiten und selbst wenn er welche hat, zahlt er nicht, wenn ich mal nachfrage – werde ich beschimpft). Es sind seit 2009 über 6000 Euro Unterhaltsschulden aufgelaufen. Aus diesem Grunde habe ich ihn wegen Unterhaltspflichtverletzung 2010 angezeigt und nun 2012 gibt es eine Gerichtsverhandlung. Brauche ich dort einen Anwalt? Kann er dort „verdonnert“ werden, endlich einmal zu zahlen?

  680. RA Thomas von der Wehl

    @ melanie

    wenn es sich um ein Strafverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht handelt, benötigen sie in diesem Verfahren keinen Rechtsanwalt. Sie sind in diesem Verfahren nur Zeugin.

    RA Thomas von der Wehl
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    info@vonderwehl.de
    0431 – 911 16

  681. Fatih

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich bin geschieden und habe 2 unterhaltspflichtige kinder (7 und 10 jahre alt),desweiteren lebe ich in einer neuen beziehung und habe dort ein gemeinsames kind (3jahre) mit meiner freundin.Zurzeit zahle ich kein unterhalt an die kinder aus der 1. ehe,da ich nur auf 400 euro basis arbeite und meine freundin auch nur auf 400 euro basis arbeit.jetzt bin ich gerade dabei in die privatinsolvenz zugehen und habe auch wieder einen neuen job in aussicht wo mein einkommen bei 1900-2000 euro netto liegen wird.wieviel bleibt mir über nachdem ich dann ja unterhalt zahlen muss?wird meine freundin dann auch angerechnet als unterhaltspflichtige person?

    LG
    Fatih

  682. André

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    zum Jahresanfang bin ich unverschuldet arbeitslos geworden. Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2300 € habe ich für meine beiden Kinder (9 und 12) nach Unterhaltsgruppe 3 monatlich zusammen 686 € Kindesunterhalt an meine Ex-Ehefrau gezahlt.
    Nun erhalte ich 1510 € Arbeitslosengeld und befinde mich damit in Unterhaltsgruppe 2 mit einem Kindesunterhalt von 647 € und einem Bedarfskontrollbetrag von 1050 €. Nach Abzug des KiU würde der BKB deutlich unterschtitten. Selbst bei Herabstufung in UG 1 müsste ich 606 € KiU zahlen. Mir verbliebe somit lediglich ein monatlicher Nettobetrag von 904 € gegenüber vorher 1614 €. Somit hätte ich 710 € netto weniger im Monat zur Verfügung bei konstanten laufenden Kosten (Warmmiete allein 600 € plus Strom, Telefon, KFZ etc.) wohingegen meine Ex-Frau nur 80 € weniger hat (Sie verdient 1000 € netto plus 120 € Wohngeld plus 368 € Kindergeld plus 606 € KiU und hätte damit rund 2100 € netto zur Verfügung).
    Aufgrund der Arbeitlosigkeit liegt der Selbstbehalt in Gruppe1 bei 770 €.
    Was kann ich tun, um wenigstens die 1050 € BKB behalten zu können? Durch den Finanzausgleich nach der Scheidung (meine Ex-Frau hat 15.000 € von mir erhalten) den ich finanzieren musste, bekomme ich schon allein wegen der Arbeitslosigkeit keine weiteren Kredite.

    Mit freundlichen Grüssen
    André

  683. Peter

    Sehr geehrter Herr von der Wehl.

    ich habe ein problem ich Bin gehörlos(Taub) habe einen Behindetenausweis von 100% und einen Behindertenfreibetrag von 1450 euro im Jahr das ich auf der Lohnsteuerkarte eingetragen habe.
    Das Monatlich ca 100 euro netto aus macht.
    nun Habe ich 2 fragen darf das in der Prozeskostenhilfe mit einberechnet werden. Ist ja mein Mehraufwand durch meine Behinderung.

    Sowie darf Dieser Betrag auch im Kindesunterhalt einberechnet werden. Suche vergblich irgendwas wo das Gesetzlich steht dass es Mir zustehen tut.
    Mir kann man ja meine behindurung nicht weg nehmen.

    MfG Peter

  684. Alex

    Hallo, eine Frage. Aus meiner ersten Ehe habe ich zwei Kinder 10 und 9 Jahre alt, die leben bei meiner ex-frau. Wir haben schulden gemacht, wo ich im Monat 409 euro zahle. Und noch Kindesunterhalt von gesamt 90 Euro. Inzwischen habe ich neu geheiratet und habe ein weiteres Kind…und ein 4tes ist unterwegs. Unsere Miete beträgt 515 euro warm. Ist es korekkt, dass ich für die Kredite aufkommen muss und dann noch kindesunterhalt zahlen muss…und wie ernähre ich meine ketztige familie? Mein Nettoeinkommen liegt ca. bei 1350€

  685. RA Thomas von der Wehl

    @ alex

    die neuen Kinder werden bei einer neuen Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen sein. Was aber nicht geht, ist, dass Ihre Gläubiger Geld bekommen und Ihre Kinder nicht. Da wird ein Gericht Sie zwingen können, die Privatinsolvenz anzumelden.

    RA Thomas von der Wehl
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  686. sanny

    Nach der Trennung von meinem Partner hat mir dieser sämtliche Steine in den Weg gelegt, ich konnte meine beiden Kinder nicht mitnehmen usw. nun ist es so das ich einen neuen Partner habe und wieder schwanger bin.
    Mein Ex ist selbstständig, verdient locker 6000 Euro im Monat, aber hat dann komischerweise am ende des Jahres so gut wie keinen Gewinn damit er keine Steuern zahlen muss und es so aussieht als wäre er einen arme Kirchenmaus. Da ich während der Beziehung nicht gearbeitet habe bin ich danach erstmal zum amt um irgendwie überleben zu können. Obwohl er weiß das ich kein Geld habe, ALG 2 bekomme da ich wegen der Schwangerschaft nicht arbeiten kann, will er jetzt Unterhalt von mir, bzw wird er jetzt Unterhaltsvorschuss beantragen. Das alles fände ich ok wenn er das Geld wirklich brauchen würde aber er schwimmt im Geld und man kann ihm nichts nachweisen. Ausserdem hätte ich die Kinder lieber bei mir. Was kann ich tun>???

  687. @Andy

    Sehr geehrter Herr von der Wehl!
    Ich bin seit September2011 geschieden und lebe in einer neuen Partnerschaft.Ich habe aus dieser Beziehung einen 1,5 Jahre alten Sohn. Aus 1 Ehe ebenso einen Sohn(16) für den ich immer ohne mich dagegen zu streuben meinen Unterhalt gezahlt habe.Leider bin ich seit April 2012 in die Arbeitslosigkeit ohne Selbstschuld gekommen.ALG beträgt jetzt nur noch 1000 Euro und meine Unterhaltspflicht derzeit für beide Kinder 559 Euro.Beide Mütter haben einen pfändbaren Titel.Auf Anfrage beim Jugendamt wurde mir mitgeteilt,das ich mich mit den Müttern einigen müßste.Jetzige Freundin kein Thema bei meiner Exehefrau, ist an ein normalen Gespräch nicht mal zu denken,geschweige eine Einigung.Mein jetziger Antwalt meint,da kann man nichts machen.Ist das wirklich so rechtens oder habe ich eine Möglichkeit weniger zu zahlen?Bin ja dazu bereit,aber ich möchte beiden Kindern zu gleichen Teilen dann gerecht werden. Mfg @Andy

  688. Tamara

    Hallo,
    auch wir haben eine Frage:
    mein Mann verdient ca. 1900-2100 euro netto (schwankt je nach Monat) und hat 3 Kinder (4,6,8) die Älteste ist von seiner Ex-Partnerin und lebt bei der Mutter. Mein Mann ist noch (ca.3 Jahre) in Privatinsolvenz,so dass nur der Pfändungsfreibetrag (für 5 Personen) bleibt,Steuererstattungen,Sonderzahlungen etc. gehen an den Insolvenzverwalter. Nun überweisen wir 240€ monatlich für die Kleine,aber die Mutter möchte knapp 400€ und macht ständig Druck.Das Jugendamt sagt,sie solle froh sein dass der Vater überhaupt regelmäßig zahlt und es bei der privaten Einigung zum Kindeswohle belassen.Uns wird gesagt,die Kindesmutter müsse im Namen des Kindes den Antrag zur Berechnung stellen…so dass wir keine Klarheit bekommen,es läuft sonst alles sehr gut,so dass wir keinen anwalt einschalten wollen aber auch das leidige Thema vom Tisch haben wollen.Miete (ca,700€ warm),Fahrtkosten (14km eine Strecke) falls das benötigt wird…dankeschön schon mal,und natürlich soll jedes Kind das bekommen was ihm zusteht nur wissen wir es nicht genau wollen es aber bei einer privaten Einigung belassen

  689. RA Thomas von der Wehl

    @ tamara

    ich kann und darf hier keine konkreten Unterhaltsberechnungen vornehmen. Sie werden um anwaltliche Beratung nicht umhin kommen.

    RA Thomas von der Wehl
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  690. Chris

    Hallo,

    meine Frau hat den Scheidungsantrag gestellt, wir haben 1 Sohn (13) der bei der KM verbleiben wird. Ich habe derzeit ein Einkommen in Deutschland von lediglich 800 Euro, da ich nur nebenberuflich tätig war/bin und ansonsten im Betrieb meiner (Ex)Frau ohne Anstellung tätig war/bin, sie also die Haupterwerbstätige war.

    Da ich auf Grund der Scheidung mich auch beruflich verändern muss, habe ich inzwischen eine Stelle im Ausland (mittlerer Osten) in Sicht und warte quasi nur noch auf mein Arbeitsvisum um auszuwandern.

    Das Einkommen von 800 Euro in Deutschland (netto) würde eventuell bestehen bleiben da ich das auch von dort erledigen kann, ich hätte dann allerdings auch ein Einkommen im Ausland.

    Wie wird sowas verrechnet? Ist die Bemessungsgrundlage mein Einkommen in Deutschland?

    mit freundlichen Grüssen
    Chris

  691. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    Grundlage für die Unterhaltsberechnungen sind das gesamte Einkommen, egal wo und durch was erzielt.

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

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  692. Marc L.

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe folgende Frage und hoffe Sie können mir helfen.
    Was bedeutet ein Sachbezug bzw. geldwerter Vorteil (Firmenwagen) im Bezug auf meine Unterhaltspflicht gegenüber meiner 2 Kinder (3 und 1 Jahr)?
    Folgendes Szenario:
    Ich bin seit gut 2 Monaten immer häufiger im Außendienst tätig, weshalb mir ein Firmenwagen gestellt werden soll. Ich habe ein Nettoeinkommen von ca. 1450,- Euro, davon bezahle ich monatl. 450,- Euro Unterhalt.
    Was würde das für mich bedeuten, wenn ich den Firmenwagen in Anspruch nehme? Werde ich dann unter das Existenzminimum von 950,- Euro fallen? Der Dienstwagen kostet ca. 25.000,- Euro, dazu bekomme ich eine Tankkarte und darf das KFZ auch privat nutzen.
    Ich habe meine Daten (monatl. Bruttoverdienst, Geldwerter Vorteil etc.) mal in den Rechner dieser Seite eingetragen http://www.brutto-netto-rechner.info/ und mir wird anschl. ein Nettoverdienst von 1.195,00 Euro angezeigt.
    Bedeutet das nun, dass die 450,- Euro Unterhalt davon noch abgezogen werden und mir somit noch 745,- Euro bleiben? Wie soll ich davon leben? Ein privates Auto habe ich bisher nicht gehabt, also spare ich an der Stelle nichts.

    Falls es von Bedeutung ist kurz zu meiner privaten Situation: seit 2 Monaten geschieden, 31 Jahre jung, geteiltes Sorgerecht mit meiner Ex-Frau und Sie gönnt mir den Wagen und die Vorteile, die ich daraus ziehe.

    Vielen Dank im Voraus und Grüße

  693. Bernhard

    Hallo,

    ich habe ein Schreiben vom Anwalt meiner Ex. Er erläutert dort die Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens, ca 2800. Bisher war ich in Stufe 5 der Düsseldorfer Tabelle, auch anwaltlich festgelegt. Nun soll ich in Stufe 6, da ich nur 2 Kinder habe und die DDT angeblich auf 3 Unterhaltsberechtigte ausgelegt wäre. Dies ist aber seit 2010 wohl nicht mehr so. Wie muss ich angemessen auf so ein Schreiben reagieren, brauch ich jetzt einen Anwalt, oder kann ich dem Schreiben einfach widersprechen. Hilfe wäre sehr nett.

    Grüße
    Bernhard

  694. Anirbas

    Hallo,

    ich habe eine Frage.
    Meine Eltern sind geschieden. Ich bin 21 Jahre alt und in dem dritten Ausbildungsjahr.
    Ich bekomme jetzt im dritten LJ. 650,00 € Brutto und im Vorjahr hatte ich 600,00 € Brutto.
    Mein Vater ist seid Anfang 2011 nicht mehr bereit den gesetzlichen Unterhalt für mich zu zahlen.
    Kann ich den Unterhalt jetzt noch rückwirkend einklagen und wie viel wären das.
    Ich bin im Zwiespalt entweder Unterhalt – oder – einen Vater.
    Danke im Vorraus

  695. Sandkiste

    Hallo, ich habe eine Frage, ich bin 42 und seit 6 Jahren verheiratet und habe 2 Söhne (1,5 Jahre und 5 Jahre) z.Z. lebe ich in Trennung mit meinem Mann, das seit 2 Monaten. Ich selbst bin Hausfrau und habe keine Einkünfte, mein Mann arbeitet und verdient ca. 2700€. Wie viel Unterhalt bekomme ich für meine Kinder und habe ich ein anrecht auf Unterhalt, wenn ja wie hoch und wie lange. Wie sieht es aus mit Miete, Strom etc. aus, muss ich die Wohnung gleich wechseln.Ich bemühe mich selbst um einen Job, aber es sieht z.Z. nicht so gut aus, es scheitert öfters das ich kleine Kinder habe. Ich selbst bin auch nicht die gesündeste, leide an einer chronischen Krankheit was mir die ganze Sache nicht erleichtert.

  696. Sendung

    Hallo, ich bin 42 und seit 6 Jahren verheiratet und habe 2 Söhne (1,5 Jahre und 5 Jahre) z.Z. lebe ich in Trennung mit meinem Mann, das seit 2 Monaten. Ich selbst bin Hausfrau und habe keine Einkünfte, mein Mann arbeitet und verdient ca. 2700€. Wie viel Unterhalt bekomme ich für meine Kinder und habe ich ein anrecht auf Unterhalt, wenn ja wie hoch und wie lange. Wie sieht es aus mit Miete, Strom etc. aus, muss ich die Wohnung gleich wechseln.Ich bemühe mich selbst um einen Job, aber es sieht z.Z. nicht so gut aus, es scheitert öfters das ich kleine Kinder habe. Ich selbst bin auch nicht die gesündeste, leide an einer chronischen Krankheit was mir die ganze Sache nicht erleichtert.

  697. michael

    Hallo

    Meine beiden Kinder leben derzeit bei meiner Ex Frau.
    Derzeit bin ich Unterhaltspflichtig und Zahle 686 € bereinigt ( Kindergeld ) 1x 9 Jahre 1x 12 Jahre.
    Wenn mein 12 Jähriger Sohn jetzt zu mir zieht, würde ich von meiner Ex den nach Düsseldorfertabelle beschriebenen Unterhalt für den 12 Jährigen bekommen ( berechnet nach Ihrem Gehalt und Sie von mir berechnet den Unterhalt für den 9 Jährigen ???

    2. Frage In wie weit ist die DÜ-Tabelle bei nicht unterschreitung des Bedarfssatzes verpflichtend. Kann meine Ex Frau sich darauf beziehen und mir mit zwangsvollstreckung drohen wenn ich die nächste Alterstufe nicht bezahlen will?? Kind gerade 12 geworden 68 € mehrkosten ???

    Danke

  698. Michael

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe einen unehelichen 2-jährigen Sohn.
    Da ich Freiberufler bin und ich zur Kindesmutter damals ein ansich gutes Verhältnis hatte habe ich bislang immer 300€ an Unterhalt gezahlt habe, da ich es damals laut DT als okay ansah.
    Letztes Jahr musste ich leider in die Regelinsolvenz, bekam aber die Freigabe des Unternehmens, so das ich weiterarbeiten konnte.
    Der Kindesmutter habe ich davon nichts erzählt und den Unterhalt den Unterhalt in der Höhe weiterbezahlt, auch wenn es mir finanzell ungalublich weh tat.
    Nun wollte ich durch die kommende Gesetzesänderung das geteilte Sorgerecht und schwupps ändert sich die Stimmung der Kindesmutter, die sich sofort einen Anwalt nahm und mich mit dem werten Herren in einer Art angriff, die mir persönlich sehr fremd ist.
    Ich durfte u.a hören was ich doch für ein schlimmer VAter und Mensch sei und man gerade einmal dabei war, wollte man gleich mehr Geld, da sie der Ansicht war, ich verdiene wohl Milionen.
    Ich selber habe gerade mal eine private Entnahme von 1000€ für meinen Lebensunterhalt, so das ich den Unterhalt an diese Frau nun richtg berechnen lassen möchte. Eine Anwältin die ich beauftrag habe wusste allerdings nicht mal, dass mir die Hälfte des Kindergeldes zusteht und ich bei 1000€ Einkommen aber bestimmt diese 317€ zu zahlen habe.
    DAS KANN ABER DOCH SO BESTIMMT NICHT RICHTIG SEIN!!??
    Können SIE mir bitte dazu was sagen. Vertreten Sie Mandaten auch aus NRW oder können Sie mir einen guten, bitte, wirklich kompetenden Anwalt aus der Region EN, Bochum, Wuppertal empfehlen??

    Mit freundlichem Gruß und bestem Dank im Vorraus,
    Michael

  699. Pappasonic

    Hallo,
    vielleicht können Sie mir mit einem Tipp zum Thema „Unterhalt 1615 BGB und Krankenkassenunterhalt“ geben.
    Habe ein Urteil des BGH aus 2009 gefunden, wonach Krankenkassenunterhalt nach den Vorschriften Verheiratetenunterhalt vorrangig vor dem Unterhalt für den Ex-Partner zu zahlen ist.
    Urteil bezieht sich aber auf einen Fall des Mindestunterhalt an Ex-Partner (770 EUR).
    In meinem Fall beläuft sich die Zahlung an Ex auf ca. 1200 EUR mtl. (ohne KV) (Ihr Anspruch wäre noch höher aber bei mir gibt es nix mehr …), wäre das Urteil trotzdem anzuwenden, ich finde nirgendwo etwas dazu, dieses Thema müsste ja an sich oft diskutiert werden: 1. Rang Kind, 2. Rang KV, 3. Rang Ex-Partner.
    Jetzt scheint bei einem Gesamtunterhalt mit Kind in Höhe von ca. 1500 EUR und mir verbleibenden 1100 EUR (Basis: Urteil, Berechnung meines und gegenersichen Anwaltes) der Bedarfskontrollbetrag nicht gewahrt zu sein: sinkt dann der zu zahlende Kindesunterhalt?

    Danke!!!

  700. Jörg v. R.

    Sehr geehrter Herr von Wehl,
    Vielleicht können sie mir hier weiterhelfen.
    Ich lebe seit einem Jahr von meiner Frau getrennt und zahle für meine drei Kinder 1063 € Unterhalt. mein Nettoeinkommen liegt bei etwa 2350.-€ Ich habe einen Arbeitsweg von 100 Km zu fahren (Kosten ca 200.-€ mtl.) Nun zu meiner Frage.
    Kann ich die Fahrtkosten von der Unterhaltszahlung abziehen oder geht das nicht. Meine Frau meint, ich könnte ja näher an meine Arbeit ziehen und drohte mir mit Lohnpfändung, falls ich den Unterhalt kürze.
    mein Selbstbehalt liegt bei 1300.-€ glaube ich. Da bleiben nach Abzug aller Fixkosten ca. 600.- € um Miete, Strom und Lebensunterhalt zu begleichen.

  701. Radlböck

    was ist der selbsthaltend mit einer 18 jähriger Tochter in Ausbildung die bei mir lebt und wohnt

  702. El

    Hallo, ich habe eine Frage. ich habe ein Kind, unehelisches Kind, der Vater hat die Vaterschaft annerkannt und jetzt weißt seine Familie Bescheid über unsere Existenz und zwingen ihn uns nie wieder zu sehen. er sagte er wird uns 800 euro im Monat überweisen (sein letztes Gehalt war ungefaehr 11,500 Euro im Monat, also wieviel Geld soll er tatsächlich für uns bezahlen? Und Kindergeld wird ihm auf sein Konto überweisen (das geld kommt von Brüssel). Kann man ihn legal zwingen das eigene Kind zu sehen und unser Leben zu versichern? Wir leben im Ausland und das Kind ist Amerikaner und durch vaterschaftanerkennung Deutscher auch. Was soll man in diesem Fall tun.
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    MfG.

  703. El

    Ah, habe vergessen zu sagen, dass er jetzt in Rente ist und verdient 70-80 Prozent seines Gehaltes als Rente.

    MfG.

  704. Moongirl

    Folgende Frage:

    was ist die Selbsterhaltungsgrenze für einen geschiedenen Mann, der aus erster Ehe zwei minderjährige Kinder hat und aus der jetzigen Beziehung ein weiteres Kind? (würde sich die selbsterhaltungsgrenze ändern, wenn er mit der mutter des jetzigen kindes verheiratet wäre?

    und wieviel unterhalt müsste er für oben genannte Konstellation zahlen, wenn er selbst Krankengeld in höhe von 960 € monatlich erhält?

  705. laktosefrei

    Hoi im Club,

    meine Frau und ich haben uns getrennt,
    werde anfang November ausziehen(300€ euro Zimmer) – wir haben vereinbart das das Trennungsjahr zum erhalt der jezzigen lohnsteurklassen ich 3 sie 5 mehr bringt.
    Ich verdiene im jahresschnitt 2500 sie 850.
    schulden: kredite insgesamt :550 Euro
    sie hat mir noch einen fetten kontokorrent vo -6000 übergeben.
    meine kinder 14 und 18(im mai), die 18 jährige macht abitur ist grad in der 12. klasse und wird einen vollausgeschöpften nebenjob(ab 1.November 2014 450€) annehmen.
    wie soll ich den kontokorrent anrechnen und wieviel müsste ich den unterhalt für Frau und Kinder Zahlen ?
    Danke für Ihre Hilfe im Vorraus.

  706. Miheja

    Hallo

    derzeit arbeite ich Vollzeit. Da ich aber Diabetiker bin und merke das ich gesundheitlich immer weniger belatbarer bin würde ich gerne kürzer treten. (50 %)
    Kann ich das so einfach da ich noch für meine beiden Kinder 19 u. 10 Jahre unterhaltspflichtig bin. Würde dann auch nur noch die Hälfter verdienen was deutlich unter 1000 Euro wäre. Wie ist das dann mit dem Unterhalt wie würde dieser Berechnet werden.
    Ich bin jetzt seit einem Jahr wieder verheiratet wird das Einkommen meiner Frau berücksichtigt ? ca 1500 Euro

    Danke für die eure Hilfe

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