PKW und Zugewinn

Es taucht immer wieder die Frage auf, ob das Auto zum Zugewinn oder in den Hausrat gehört.

Ein PKW unterliegt grds. dem Zugewinnausgleich. Eine Ausnahme läßt der BGH nur dann zu, wenn der PKW von beiden Ehegatten gemeinschaftlich für den Haushalt und zu privaten Zwecken genutzt wird, wobei er allerdings zu Recht daraufhinweist, daß nach § 9 HausratsVO nur unter engen Vor­aussetzungen Gegenstände, die einem Ehegatten gehören, auf den anderen übertragen werden kön­nen. Ein PKW gehört jedenfalls dann nicht zum Hausrat, wenn dieses von einem Ehegatten über­wiegend für den Beruf genutzt wird. Die bloße Mitbenutzung eines PKW für eheliche und familiäre Bedürfnisse macht danach aus dem Fahrzeug noch keinen Gegenstand des gemeinsamen Hausrats. I

Im Falle einer Bewertung ist der Wiederbeschaffungswert (nach sog. Schwacke-Liste.) heranzuziehen.

Eine Reaktion zu “PKW und Zugewinn”

  1. Britta

    Guten Tag Herr von der Wehl

    Ich lebe nach 15 Jähriger Ehe seit einem Jahr von meinem Mann getrennt. Etwa ein halbes Jahr vor der Trennung haben wir noch einen neuen Pkw gekauft. Den Kaufvertrag und den Kreditvertrag hat mein Mann allein unterschrieben!
    Da mein Mann den Pkw während unserer gesammten Ehezeit niemals zu beruflichen Zwecken benutzt hat, ( er ist Seefahrer ) stand mir das Fahrzeug immer für Familienzwecke zur Verfügung. Seit 6 Jahren hat mein Mann zudem einen Firmenwagen zur ständigen verfügung den er auch privat nutzt.
    Seit einem jahr drängt mein Mann auf Herausgabe des PKW dessen Kredit er zahlt. ( Kreditrate ca. 350,00 € monatl. )
    Steuern, Versicherung und Inspektion zahle ich.
    Versicherungsnehmer für den PKW war während der gesammten Ehezeit immer mein Mann, das heißt ich habe ihm den Schadensfreiheitsrabatt “ eingefahren “ und er ist nicht bereit mir diesen zu übertragen.
    Vor zwei Tagen hat mir mein Vater einen Kleinen Gebrauchtwagen geschenkt, damit ich meinem Mann den Familienwagen aushändigen kann und die Streitigkeiten um den PKW endlich aufhören!
    Nun dazu meine Fragen :
    1. Gibt es ein Möglichkeit von meinem Mann den Schadensfreiheitsrabatt zu bekommen?
    2. Worauf muss ich achten wenn ich ihm jetzt den Familienwagen übergebe?

    Meiner Meinung nach gehört der Familienwagen in unserem fall zum Hausrat. Wenn er ihn jetzt verkauft steht mir dann vom Erlös etwas zu?
    Wenn er den Wagen nicht verkauft und ihn dann z.B seiner Freundin zur Nutzung überlässt ist das dann in Ordnung?

    Mit freundlichen Grüßen

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