Mitwirkungspflicht der Mutter am Umgangsrecht des Vaters

Das BVerfG hat sich 2002 dazu geäußert, was der Mutter zumutbar wäre, an dem Umgangsrecht des Vaters mitzuwirken
Der Fall:

Kann die Kindesmutter verpflichtet werden, die Kinder zum Flughafen zu bringen beziehungsweise dort abzuholen, falls der Vater die Beförderung der Kinder per Flugzeug beabsichtigt und dies mindestens eine Woche vorher angekündigt hat. Ist diese Regelung praktikabel und im Interesse der Kinder. Ist die verhältnismäßig geringe zusätzliche Belastung der Mutter zumutbar?
Der Grundgedanke des BVerfG dazu ist:

Die Instanzgerichten müssen prüfen, ob der sorgeberechtigte Elternteil sich jedenfalls zum Teil an dem Holen und Bringen der Kinder zur Ausübung des Umgangsrechts verpflichten muß, um hierdurch einer faktischen Vereitelung des Umgangsrechts vorzubeugen.
Aus den Gründen:

Das Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils steht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG. Beide Rechtspositionen erwachsen aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und müssen von den Eltern im Verhältnis zueinander respektiert werden. Der sorgeberechtigte Elternteil muss demgemäß grundsätzlich den persönlichen Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil ermöglichen.

Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt. Die Gerichte müssen sich daher im Einzelfall um eine Konkordanz der verschiedenen Grundrechte bemühen. Dabei müssen sie auch beachten, ob die konkrete Umgangsregelung im Einzelfall dazu führt, dass der Umgang für den nichtsorgeberechtigten Elternteil unzumutbar und damit faktisch vereitelt wird. Hierzu kann es insbesondere dann kommen, wenn der Umgang aufgrund der unterschiedlichen Wohnorte der Eltern nur unter einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand ausgeübt werden kann. In diesen Fällen obliegt es den Gerichten zu prüfen, ob der sorgeberechtigte Elternteil anteilig zur Übernahme an dem für das Holen und Bringen der Kinder zur Ausübung des Umgangsrechts erforderlichen zeitlichen und organisatorischen Aufwandes zu verpflichten ist, um hierdurch einer faktischen Vereitelung des Umgangsrechts vorzubeugen.

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138 Reaktionen zu “Mitwirkungspflicht der Mutter am Umgangsrecht des Vaters”

  1. Wäller

    Ich habe mit meiner Ex-Frau zwei kinder im Alter von 8 u. 9 Jahren. Die Trennung erfolgte 2001, meine Ex zog dann 2002 ca. 100 km weit von mir weg. Bis zum heutigen Tage bestand eine gütliche Regelung darin, dass wir uns zur „Kinderübergabe“ etwa in der Mitte der Wegstrecke getroffen haben. Aufgrund nun aufgetretener Differenzen soll ich die Kinder nun zu meinen Lasten freitags abholen und sonntags wieder zurück bringen. Ist eine solche einseitige Abkehr der mündlich getroffenen Vereinbarung rechtens? Sowohl meine Ex-Frau und ich sind wieder verheiratet und verdienen exklusive Kindergeld das gleiche.

  2. RAvonderwehl

    Hallo,

    grundsätzlich muss derjenige, der den Umgang wünscht, den Umgang auch zeit- und wegmäßig ermöglichen, sprich die Kinder holen und bringen. In Einzelfällen (s.o.) haben Richter mal anders entschieden, aber große Hoffnung können Sie darauf nicht setzen. Bei 100 km kann von einer Umgangsvereitelung sicher nicht die Rede sein. Wenn Sie riskobereit sind, klagen Sie es – mit dem Hinweis auf die jahrelange Praxis – mal durch. Der Erfolg hängt aber stark vom Richter und den „nun aufgetretenen Differenzen“ ab.

  3. Wäller

    Vielen Dank für die schnelle Antwort an Herrn/Frau RAvonderwehl. „Leider“ habe ich diese Antwort befürchtet, falls es von meiner Seite zu einer Klage kommen sollte, werde ich den Ausgang in diesem Forum mitteilen.

  4. Ridha Kamel

    Meine Exfrau ist ende August nach Hamburg gezogen mit unserer gemeinsamen Tochter,wo ich laut Gericht ein Besuchsrecht und Umgangsrecht habe und dieses auch so gut wie möglich in Anspruch genommen habe,nun ist Sie nach Hamburg gezogen und gibt mir keine Auskunft wo dort so das ich meine Tochter nicht mehr sehen kann.Darf Sie das einfach ohne mir Auskunft zugeben und was kann ich jetzt tun? Mfg Ridha Kamel

  5. melanie

    Hallo,ich habe Post vom Amts Gericht in Geldern bekommen mit der Mitteilung das mein leiblicher Vater ( zu dem ich seit meinem 9.ten Lebensjahr keinen Konntakt mehr hatte) verstorben ist.
    Mein Bruder hat das Erbe ausgeschlagen wegen warscheinlicher Schulden die zu erben wären.Ich bin dann heute zu unserem Gericht ,um ebenfalls das Erbe auszuschlagen.
    So,nun habe ich aber einen Sohn dessen Vater mit dem ich mir das Sorgerecht (leider) teile sich in Amerika befindet.Ich habe keine Adresse darum ist es mir auch bis heute nicht gelungen das alleinige Sorgerecht zu bekommen/beantragen,weil ich dem Gericht keine Adresse des Kindesvater geben kann.Muß mein Kind jetzt tatsächlich Schulden erben weil ich dem Gericht die Adresse des Vaters nicht mitteilen kann?Der Vater zahlt seit Jahren keinen Unterhalt(läuft alles über das Jugendamt) seit 2 Jahren haben wir ihn nicht mehr gesehen.Vor einem Jahr habe ich erfahren das er sich in Amerika aufhält.Ich bin zum Gericht weil gemeinsames Sorgerecht macht ja ÃœBERHAUPT keinen Sinn.Aber man sagt mir es geht nicht ohne Adresse….was kann ich tun??? Es muß doch irgendeinen Weg geben?!?

    Mit freundlichen Gruß
    Melanie

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ melanie

    ich bin kein Erbrechtler, aber m.E. erbt Ihr Kind gar nicht.

    Ohne Aufenthaltsort des Vaters wird ein Verfahren extrem schwierig. Aber wozu brauchen Sie die Alleinsorge, wenn der Vater ohnehin nicht hineinredet?

  7. @RA Thomas von der Wehl

    Das alleinige Sorgerecht deshalb ,weil ich seine Unterschrift brauche wenn ich z.B einen Pass für meinen Sohn beantragen möchte,zum Schulwechsel auf die weiterführende Schule die demnächst ansteht oder für Op´s sagte man mir werden immer wieder die Unterschriften beider Eltern erforderlich.Auch beim Amtsgericht sagte man mir ich könnte das Erbe nicht alleine für meinen Sohn ausschlagen,nur mit Unterschrift auch vom KV…
    Wie gesagt ,ich habe keine Adresse,Unterhalt zahlt er auch keinen.Wozu also geteiltes Sorgerecht wenn der KV sich um nichts kümmert und einfach „sang und klanglos“ in sein Heimatland zieht.
    Da muß es doch irgendeine „sonderregelung“ geben.Man sagte mir „nehmen sie sich doch einen Anwalt“..aber ohne Adresse des KV was kann ein Anwalt da machen, dazu kommt das in Amerika keine Medepflicht besteht…

    mfG
    Melanie

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ melanie

    bitte keine vollständigen Namen. Sie finden sich sonst in Google damit ganz schnell wieder.

    Ich kann Ihnen auch nur raten, einen Fachanwalt einzuschalten. Natürlich gibt es Lösungen, aber die kann ich hier nicht umfassend darstellen.

  9. Diana

    Ich habe eine 11 Jährige Tochter aus erster Beziehung, wo ich das alleinige Sohn,er ist als Vater im Stammbuch eingetragen, aber Sorgerecht habe ich, weil wir nicht verh. sind. Jetzt haben wir uns getrennt und ich würde ihm gerne das komplette Sorgerecht für den Kleinen überschreiben. So das die große bei mir bleibt und er den Kleinen bekommt. Geht sowas? Oder nur übers Gericht?

  10. Diana

    sorry vertan. Für die 11 Jährige habe ich das alleinige Sorgerecht..und für den 18Mon. alten Sohn auch.

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ diana

    Sie können hinsichtlich des Sohnes eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben.

    Grundsätzlich gilt:

    § 1626 a BGB

    (1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie

    erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen), oder
    einander heiraten; dies gilt auch, wenn die Ehe später für nichtig erklärt wird.
    (2) Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.

    Dieser Regelung liegen folgende Erwägungen zugrunde:

    Die gemeinsame Sorge soll nicht gegen den Willen eines Elternteiles – insbesondere der Mutter – eintreten. Nichteheliche Kinder werden nach wie vor auch im Rahmen instabiler Beziehungen geboren. Eine gemeinsame Sorge gegen den Willen eines Elternteils würde hier die Gefahr in sich bergen, dass von vornherein Konflikte verstärkt auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden.

    Von einem Antrag auf Ehelicherklärung wird die gemeinsame Sorge nicht abhängig gemacht. Das Institut der Ehelicherklärung, das seinen Sinn aus der unterschiedlichen Behandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder ableitet, wird vielmehr – wie überhaupt die Vorschriften über die Legitimation nichtehelicher Kinder – abgeschafft.

    Von einem Zusammenleben der Eltern wird die gemeinsame Sorge ebenfalls nicht abhängig gemacht. Sonst würden z. B. Eltern benachteiligt, solange sie noch keine gemeinsame familiengerechte Wohnung gefunden haben.

    Die gemeinsame Sorge hängt auch nicht von einer vorherigen Prüfung durch das Familiengericht ab. Eine solche Prüfung wäre Ausdruck eines nicht gerechtfertigten Misstrauens gegen diejenigen Mütter, welche die elterliche Verantwortung mit dem Vater teilen wollen. Außerdem würden durch eine solche Prüfung neue rechtliche Unterschiede zwischen “ehelichen” und “nichtehelichen” Kindern geschaffen, da miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame Sorge ohne gerichtliche Prüfung erhalten.
    Einen Wechsel der Alleinsorge von der Mutter zum Vater wird es (abgesehen von den Fällen des Entzugs der mütterlichen Sorge wegen Kindeswohlgefährdung) gegen den Willen der Mutter nicht geben. Sind sich beide Eltern darüber einig, dass der Vater künftig alleiniger Inhaber der Sorge sein soll, so wird dieser Wechsel der elterlichen Sorge von einer gerichtlichen Kindeswohlprüfung abhängen. Ebenso wird künftig in den Fällen, in denen die allein sorgeberechtigte Mutter stirbt, in denen ihr die Sorge entzogen wird oder in denen ihre Sorge ruht, der Vater nach gerichtlicher Kindeswohlprüfung Inhaber der Sorge werden können. Bestand aufgrund von Sorgeerklärungen die gemeinsame Sorge beider Eltern, so wird in den genannten Fällen die Alleinsorge von Gesetzes wegen dem anderen Elternteil zustehen (wie das bereits heute bei ehelichen Kindern der Fall ist).

  12. Lola

    Hallo, ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen 8 Jahre alten Sohn. KV zahlt zwischenzeitlich Unterhalt. Nach mehrjährigem Desinteresse hat ein begleiteter Umgang zu einem normalen Umgang geführt. Wobei ich seit ca. 3 1/2 meinen Sohn zu den Treffen bringe.

    Meine Frage ist nun: Wer muss das kind den eigentlich zu den treffen bringen bzw. wieder abholen. Danke schon mal im Vorraus.

    mfG..

  13. elch

    Hallo,
    ich habe mal ne frage mein ex freund, wollte meine Tochter nie sehen bis ich ihn wegen Unterhalt angezeigt habe, und jetzt ist alles vor gericht wir mußten schon eine Elternveeinbarung machen er kam schon 2mal nicht und einmal wo er da war wollte sie nicht runter gehen muß ich mein Kind dazu zwingen!? Wo sie geboren war war er froh immer Montage zu sein und hat sich auch sonst nie gemeldet!! Was kann ich tun das der ganze Circus entlich vorbei ist!

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ elch

    setzen Sie sichweiterhin mit dem Jugendamt in Verbindung und versuchen dort eine Lösung zu finden. Wenn der Kindesvater weiterhin die Umgangstermine nicht einhält wird sich das Problem möglicherweise von allein lösen.

    Auf der anderen Seite müssen Sie immer sehen, dass ein Kind nur 2 Elternteile hat und den Anspruch darauf hat, mit beiden Eltern Kontakt zu haben.

    Ganz oben steht das Kindeswohl und nicht die Betroffenheit der Mutter.

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  15. eltern sorge

    Hallo ich habe zwei kinder im alter von 6 und 2/1/2 ich lebe von meiner frau getrent und habe auch das sorgerecht von beiden arber meine frau held nicht ihre sorfald gegen meinen kindern ein sie lebt in einer neuen beziehung un wo noch zwei andere kinder sind die sich nicht gut verstehen mit meiner tochter sie wiert fahllen gelassen von meiner noch frau meine tochter erzehlte mir das mein kleiner sohn angefast worden ist ,sie sach wie der neue freund meein sohn aufs bett schmiss und erzehlte es mir weil sie damit nicht klar kommt un d hat auch anst vor dem neuen freund von meiner noch frau ich weis nicht was ich machen kan vieleicht könnten sie mir etwas raten dazu ich habe auch schon versucht mit meiner noch frau zu reden arber sie meinte unssere tochter würde sie das aus dem fingern ziehen vieleicht können sie mir einnnen rad schlarg geben was ich machen kan ich danke ihnen in voraus.

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ eltern sorge

    Als erstes sollten Sie das Jugendamt einschalten und die Situationen in der neuen Familie ihrer Frau überprüfen lassen.

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  17. yvi

    Hallo,

    wurde hier zwar schon mehrfach angesprochen mein Thema, aber nun nocheinmal.
    Ich lebe seit sieben Jahren vom Vater meiner beiden Kinder getrennt. In diesen Jahren habe ich ihm die Kinder alle vierzehn Tage Freitags gebracht. Er hat sie Sonntag Abends wieder heim gebracht. Da ich gerade Freitags nun vermehrt Fahrtwege habe würde ich gerne, dass sich der Vater die Kinder auch holt. Dieser besteht aber weiterhin darauf, dass ich ihm die Kinder bringe. Nun meine Frage…
    Steht es irgendwo geschrieben, bzw. ist es gesetzlich verankert, wer die Kinder bringt oder eben holt?
    Der Vater der beiden glaubt mir nicht, dass ich dazu nicht verpflichtet bin.

    Vielen Dank
    yvi

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ yvi

    Zitat aus Deubner Praxismodul FamR:

    „Der Umgangsberechtigte trägt im Umfang üblicher Aufwendungen die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts (Fahrten zum Kind, Abholen des Kindes, Ãœbernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand u.a.: h.M., vgl. z.B. BGH, FamRZ 1995, 215 = NJW 1995, 717). Er kann sie grundsätzlich weder dem unterhaltsberechtigten Ehegatten noch dem Kind – auch dem volljährigen nicht (siehe OLG Frankfurt, FamRZ 1993, 231) – im Rahmen der Prüfung seiner Leistungsfähigkeit einkommensmindernd entgegenhalten (BGH, FamRZ 1995, 215).

    Wenn der Vater also will, dass Sie ihm das Kind bringen, wird er dies gesondert bezahlen müssen.

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  19. Thomas

    Hallo,
    Bin seit fast 2 Jahren von meiner Frau getrenn aber leider noch nicht geschieden, am Anfang hat alles super geklappt ich hatte meine Tochter jeden Dien-, Donnerstag und jedes 2 WE. Den Dien- und Donnerstag hat meine EX mir schon weggenommen und soll meine Tochter bei Ihrem Freund der ca 30 KM (eine strecke) von mir weg wohnt holen, obwohl meine EX 500 METER von mir Wohnt. Wo muss ich mein Tochter (6 J) denn abholen, gibt es irgend welche Gesetze oder sonst irgend eine Regelung dafür?

    Schonmal Danke

  20. Twitter

    hallo,

    der Vater meiner Tochter möchte nach über 5 Jahren nun Umgang haben. Ich bin mittlerweile verheiratet und wir haben noch zwei gemeinsame Kinder. Der Vater fordert nun Umgang von mehreren Stunden, den ich so nicht bewerkstelligen kann. Ich studiere wieder (3. Semester) und habe relativ unregelmäßige Vorlesungszeiten, die auch in die späten Nachmittagsstunden reichen. bzw auch Lern- und Arbeitsgruppen an denen ich teilnehmen muss.

    Ansonsten finden mit allen Kindern noch Arzttermine (auch wiederkehrende Krankengymnastik) und eben die „gewöhnlichen“ Hobbys statt. Inwieweit müssen wir unseren Tagesablauf darauf ausrichten bzw dann, wenn die „Behörden“ offen haben. Rein praktisch finde ich wöchentlich zwei Termine von einer Stunde maximal, um den sonstigen Tagesablauf (Abendessen und Bettgehzeiten nicht aus dem Lot zu bringen.

    Da ich nicht weiss, was man von mir verlangen kann bzw wozu ich zustimmen muss, wäre ich um Hilfestellungen dankbar.

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ twitter

    Ein Vater hat das Recht und die Pflicht zum Umgang mit seinem Kind. Die von Ihnen vorgebrachten Gründe reichten nicht aus, um das Umgangsrecht auszuschließen. Setzen Sie sich zunächst mit dem Jugendamt in Verbindung und holen sich dort Hilfe und Beratung.

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  22. annamama

    hallo ihr lieben!
    sorry wenn ich nun hart klinge aber ich hasse meinen ex freund und habe leider eine tochter mit ihm meine tochter ist nun gerade 1 jahr alt und mein ex will sie öfters sehen bislang habe ich ihn immer den letzten samstag im monat mal bei mir und mal bei seinen eltern immer abwechselnd ,
    doch nun habe ich nicht mehr so viel geld immer zu ihm zu fahren und er hält sich nicht an abmachungen wie zb. nicht in der babysprache zu sprechen und so was.
    zusätzlich ist er psychisch krank und bekommt hartz 4 er hat angstzustände und eine unterform von einer multiplen persönlichkeit. Ich habe auch immer 2-3 tage probleme mit meiner kleinen wenn er hier oder ich bei ihm war!
    und er hat auch schon meine freunde und verwandte angemacht und auch schon mal die kinder was kann ich machen das er sie nicht mehr so oft sieht bzw was muss ich ihm mindestens sehen lassen habe das alleinige sorgerecht hatte mich im 4 schwangerschaftsmonat getrennt. bitte um hilfe mir wäre es recht ihn nie wieder zu sehen da er mir gegenüber sexuell aufdringlich geworden ist und ich ihn leider nicht angezeigt habe
    aber ich will meine probleme nicht meiner tochter anhängen
    und ihr den erzeuger nicht nehmen
    hoffe ihr könnt mir helfen habe das jugendamt schon gefragt aber die wollen mir nicht richtig helfen
    also meine fragen sind:
    – wie kann ich dem vater das sagen wegen den kosten
    – wie kann ich den kontakt zu meiner tochter verweigern bzw einschränken
    – und was muss ich dem vater alles genehmigen bzw was sind alles meine pflichten

    bedanke mich im vorraus und freue mich auf antworten danke eine verzweifelte mutter

  23. annamama

    also ich bins noch mal ich werde erst mal mit dem jugendamt reden und da alles sagen was passiert ist und dann versuchen irgendwie mit meinem ex ne regelung zu finden zum wohl meiner tochter
    aber ich lasse mein kind nicht mit ihm alleine das schwöre ich!!!!!!
    und ich will dabei bleiben wenn er sie sieht damit ich eingreifen kann, denn er hat sie noch nie gewickelt oder so
    und ich werde meinen hass dann unter kontrolle bekommen müssen
    nur wenn er uns zu nahe kommt dann kann ich für nichts garrantieren denn er hat mich angefasst und ich habe eine tochter wenn er sie anfasst dann gebe ich sie zu meiner sis und ich gehe lieber lebenslang in das gefängnis befor er ihr zu nahe kommt oder so das ist mein blutendes mutterherz
    also bitte um hilfe und versuche mein bestes für mein kind
    mit lieben grüßen ich

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ annamama

    der Kontakt zum Jugendamt ist der richtige Schritt. Das Jugendamt es aufgerufen, in solchen Fällen zu helfen.

    Grundsätzlich ist der Umgangsberechtigte verpflichtet, das Kind abzuholen und zurückzubringen. Die Kosten dafür hat er zu tragen. die totale Verweigerung des Umgangsrechtes kommt nur bei ganz groben Verstößen gegen das Kindeswohl in Betracht. Das Gesetz sieht vor, dass beide Elternteile berechtigt, aber auch verpflichtet sind, den Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu pflegen.

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  25. Andrea

    Hallo,auf dieser Seite fand ich schon einen Bericht zwegs der Mitwirkungspflicht der Mutter beim Umgang. Meine frage ist ab wann spricht man von einer Umgangsvereitelung?

    Bei meinem LG ist das so das die Kindsmutter 350Km weit weggezogen ist ohne sein Wissen sie hatte jemanden kennengelernt. Er hat einen Nettoverdienst von 1230 € zahlt den vollen Unterhalt von 480€ + Kindergeld(2 Kinder)er hat dann noch 750 € kann sich den Umgang eigentlich gar nicht leisten. Alles reden mit der Mutter hilft nichts möchte das jetzt evtl. Gerichtlich regeln das sie dazu verpflichtet wird. Gibt es dazu schon Urteile?
    MfG

  26. RA Thomas von der Wehl

    @ andrea

    Ich kann nicht ganz nachvollziehen, welches ihre Frage ist. Bei derart engen Einkommensverhältnissen kann es schon sein, dass die Kosten des Umgangs teilweise von dem Einkommen abgesetzt werden und sich so ein geringerer Unterhaltsbetrag ergibt, damit der Vater sich das Umgangsrecht überhaupt leisten kann. Von einer Umgangsvereitelung kann durch den Wohnortwechsel der Mutter aber nicht gesprochen werden.

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  27. Andrea

    Vielen Dank für ihre Antwort,
    auf die Umgangsvereitelung kam ich durch den obenrigen Beirag wo von einer faktischen Umgangsvereitelung durch große Entfernung die Rede war.

    MfG

  28. mellimelle

    mein ex- und kindesvter meines 4 Jährigen sohnes, hat diesen vor ca 2 jahren für mehrere std. entführt und am telefon gedroht, ich würde ihn nie wieder sehen. dies geschah unter zeugen und bei der polizei. das problem: er ist auch polizist. und hat im umgangsstreit vor fericht RECHT bekommen durch eine einstweilige anordnung. trotz häuslicher gewalt gegen mich und das kind , und trotz der entführung, bekommt er das recht, ihn 3 std. wöchendlich abholen zu dürfen ! das kind hat ihn seit eineinhalb jahren nicht gesehen. die richterin , wie auch die rechtspflegerin sind meiner meinung nach BEFANGEN , weil er , wie gesagt polizist ist…. WER KANN MIR HELFEN ?!!! wenn er ihn abholt, sehe ich mein kind nie wieder, weil er schitzophren ist und gewalttätig. WAS SOLL ICH MACHEN ????? meine anwältin meint: abwarten. ……… 🙁

  29. mellimelle

    nochmal ich : …sollte heissen „vor gericht bekam er recht…“ !

    es kann doch nicht angehen, dass über das kindeswohl leichtfertig entschieden wird, nur, weil einer polizist ist und den cooleren, besseren anwalt hat ?????!!!!!!!!!!! warum zählt vor gericht die ENTFÜHRUNG nicht ?????mund auch nicht die häusliche gewalt ???!!!!!!

    was ist mit unserem rechtssystem (oder diesem richter) los ????

    hab ich gar keine chance und muß „abwarten“ , bis DAS eintritt, was ich befürchte ??????!!!!!!!!!!!!!!!! das KANN doch nicht sein !!!!!!?????????? ich habe BEEIDETE zeugenaussagen für alles…. !!!!!!!!!!!!!!!

    🙁 🙁 🙁

  30. Teufelchen

    Ich habe das problem das ich einen Sohn habe der 14 Monate alt ist. Der KV 2 Häuser weiter weg wohnt und sich trotzdem nicht um das kind kümmert. Wir hatten abgemacht das er den kleinen jeden montag sehen kann aber er kommt nur wenn er lust und laune hat und jetzt hat er sich seit über einen monat garnicht mehr gemeldet aber ich weiß das er sich wieder meldet wenn er lust und laune hat. Ich habe zwar das alleinige sorgerecht aber er hat ja (leider) auch ein umgangsrecht kann ich nicht irgendwas tun das er entweder immer montags kommt oder er den kleinen garnicht mehr sieht ich habe nähmlich keine lust dem KV immer hinterher zu laufen und er meint er kann sich melden wer er zeit hat und ich muß dann immer springen.
    Lg

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ teufelchen

    wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt, diese sind in solchen Fällen zuständig und können möglicherweise behilflich sein.

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  32. N.F.

    Es geht um meinen Sohn, 10 Jahre alt. Jahrelang hat sein Vater sich nicht um ihn gekümmert, trotz gemeinsamem Sorgerecht. Unser Sohn verlangte aber immer mehr nach seinem Vater. Alles Bitten, er möge ihn doch bitte holen/besuchen, blieb erfolglos. Die „Fahrerei“ sei ihm zu teuer (er wohnt 63 km von hier).
    Das Ganze ging dann bis vor Gericht. Nun wurde eine „Vereinbarung“ gerichtlich getroffen: ich muß das Kind mit Bus/Bahn die Hälfte der Strecke bringen und holen. Das ist nicht praktizierbar, wie ich nun mehrfach merkte: ich muß den KiWa meines Babys (Habe noch eine 1-jährige Tochter) allein in den Bus/die Bahn tragen, die Treppen an den Bahnhöfen, minimum 1x umsteigen etc. Ausserdem bin ich derzeit Hartz IV-Empfängerin, und die Fahrtkosten trage ich derzeit allein. Mein Exmann jedoch arbeitet, seine Frau auch, sie haben 2 Autos und ein Haus gekauft-finanziell geht es ihnen sicher besser als mir, sodaß man doch zumuten kann, daß er das Kind holt/bringt, oder? Zumals er mit dem Auto fahren kann-ganz unkompliziert…

  33. Teufelchen

    Ich habe mich an das Jugendamt gewendet und da wurde mir gesagt wenn er sich nicht kümmert muß ich nicht springen wenn der KV meint ich muß springen.
    Jetzt habe ich heute einen Brief vom Rechtsanwalt des KV bekommen das er seinen Sohn sehen will und ich soll mich melden ob ich mit dem Termin einverstanden bin.
    Ich denke nicht das sich der KV an die Zeiten hält den kleinen wenn er ihn wieder gesehen hat meldet er sich wieder nicht.
    Ich möchte das klare und feste zeiten vereinbart werden.
    Was kann ich tun um das zu regeln????

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ teufelchen

    Sie müssen sich ebenfalls an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden und gegebenenfalls muss die Sache vor dem Familiengericht geklärt werden.

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  35. RA Thomas von der Wehl

    @ n.f.

    dann müssen sie jetzt versuchen diese gerichtliche Vereinbarung aus der Welt zu schaffen. Ich gehe davon aus, dass die anwaltliche Unterstützung hatten und schlage vor, dass sie sich erneut mit ihrem Anwalt in Verbindung setzen.

    Vom Grundsatz her ist es so, dass der Umgangsberechtigte das Kind holen und bringen muss.

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  36. Lara

    Hallo,

    Habe ein 4 jährigen Tochter, der Vater meines Kindes, ist paar Monate nach ihr Geburt abgehauen, und hatte sich ein Jahr nicht gemeldet, danach gab es ein umgangsregelung. Jetzt ist er seit ein Jahr verschwunden und wieder abgetaucht und fordert wieder Umgangsregelung. Was kann man da tun? Für meine Tochter war es nie einfach ihr zum zweitemal zu erklären, dass der Papa einfach weggegangen ist ohne sich zu verabschieden, jetzt geht das Theater wieder von vorne los, es gibt auch keiner garantie, dass er nicht wieder vorhat abzuhauen. Ein Termin habe ich in drei wochen für ein Umgangsregelung. Ich bin ratlos, wie geht man am besten damit um?

  37. RA Thomas von der Wehl

    @ lara

    dies Problem ist weniger ein juristisches, denn ein menschlich, psychologisches. vielleicht bietet sich Hilfe in Elternforen und bei betroffenen Elternteilen, die Ähnliches schon einmal erlebt haben. Für den Ausschluss des Umgangsrechtes wird der Sachverhaltnicht ausreichend sein.

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  38. Nickname74

    Hallo, der Vater meines Sohnes und ich sind seit drei Jahren getrennt und seit einem halben Jahr geschieden. Das Umgansrecht war immer auf die Bedürfnisse des Vaters ausgerichtet, da dieser in Köln arbeitet und in München (wo ich lebe) auch eine Wohnung hat (mal Freitag bis Dienstag, dann Donnerstag bis Sonntag, mal zwei Wochenenden hintereinander und dann drei Wochen gar nicht). Es klappt aber nicht mehr, da er auf mich keinerlei Rücksicht nimmt und ich mich immer seinen Rgelungen anpassen muss. Meine Frage: Was kann ich tun: Ich möchte eine feste Regelung, der er nicht zustimmt da er beruflich nicht planen kann. Ich habe aber keine Lust mehr mein Leben seinen Besuchen in München anzupassen – v.a. da auch sonst keinerlei Kooperation herrscht. Er spricht nichts mit mir ab – sei es Geschenke, Erziehung oder ähnliches. Wir ziehen an keinem gemeinsamen Strang und er lässt auch nicht mit sich reden. Welche Möglichkeiten gibt es, den Umgang zu regeln?

    Danke

  39. RA Thomas von der Wehl

    @ nickname74

    der Umgangsberechtigte kann nicht erwarten, dass das Umgangsrecht allein nach seinen Wünschen ausgeprägt wird. Er muss in jedem Falle auch auf die Belange der Mutter Rücksicht nehmen. Sollte es mit dem Umgangsrecht überhaupt nicht mehr klappen, müssen ganz starre Regeln eingeführt werden. Die Gerichte gehen in diesen Fällen meist wie folgt fort: alle 14 Tage ein Wochenende von Freitag bis Sonntag, Hälfte der jeweiligen Schulferien und Hälfte der hohen Feiertage. Ich würde den Vater dies androhen und seine Kooperation und Kompromissbereitschaft einfordern.

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  40. tamara

    Bin ich verpflichtet meinen Exmann die Kleidung für meine Kinder mitzugeben? Anscheinend interessiert es ihm nicht, ob er eine Tasche Kleidung für die Kinder hat oder nicht.

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ tamara

    Der umgangsberechtigte ist in der Regel nicht verpflichtet, für die Bekleidung der Kinder Sorge zu tragen. Dafür ist er verpflichtet, im Kindesunterhalt zu zahlen. Insofern wäre es sachgerecht, wenn die Kindesmutter die Kinder auch für die Umgangstermine mit Kleidung versorgt.

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  42. michael

    meine Ex – frau möchte mit meinen drei kindern (8,6 und 5 jahre ) von köln nach neumünster ziehen (entfernung etwas über 400 km ) !!! wir haben beide das sorgerecht also geteiltes sorge recht !!! kann meine ex frau einfach so umziehen ??? kann ich was dagegen machen das sie es nicht kann sie meint zwar sie würde kir die kinder alle 14 tage nach köln bringen aber ich bin der meinung das die entfernung für meine kinder nicht zumut bar sind , gibt es da eine zumutbare entfernung ???

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    In der Regel ist es schwierig bis unmöglich, etwas gegen einen solchen Umzug zu machen.

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  44. Franziska

    der vater möchte wieder kontakt zu seinem sohn, war auch schon mal vom gericht geregelt,hat sich da aber nicht daran gehalten.
    Muss ich dem Umgang jtzt zustimmen? Seit über drei Jahren besteht kein Kontakt mehr zwischen Vater und Sohn und auch woher war von einer Beziehung nichts zu erkennen!

  45. Rebecca

    hallo
    Mein ex-freund und ich haben eine 2Jährige Tochter,schon wärend dem 4Schwangersschaftsmonat haben wir uns einvernämlich getrennt.Leider wurde es nach weiteren 2monaten häßlich,der kv meinte das er nicht der vater wäre und falls doch dann würd er sich drum kümmern,dann hieß es wieder soll sich doch dein neuer drum kümmern(ich hatte gar keinen neuen).Als die vaterschaft durch einen vaterschaftstest festgestellt wurde wollte er sein kind sehen.Was ich auch zugelassen habe,den ich bin der meinung das ein kind recht auf beide elternteile hat.Doch hat der kv sich nie an vereinbarungen gehalten ist mal gekommen dann mal wieder nicht,hinter den unterhalt mußte ich zeitweise auch ab und an herlaufen.Dann ist er gar nicht gekommen und hat behauptet das ich ihn das umgangsrecht mit unsere tochter verboten habe.Seine Mutter rief mich vor einem jahr an und erklärte mir das ich hinterhältig sei und ihn nur missbraucht hätte weil ich ein kind haben wollte.
    meine Frage ist wen ich streben sollte bevopr meine tochter 18Jahre ist,kann ich ihrgendetwas tuen das der kv nicht das sorgerecht bekommt.Er interessiert sich leider nicht für seine tochter hat sie 4mal gesehen vor einem jahr.Möchte nicht das meine tochter im falles meines todes zu einem wildfremden kommt.
    ich danke jetzt schon mal für die hilfe

  46. RA Thomas von der Wehl

    @ franziska

    Sie sollten zunächst die Unterstützung des Jugendamtes eingeholen. Eine endgültige und abschließende Verweigerung des Umgangsrechtes kommt nur in ganz seltenen und ganz krassen Fällen in Betracht. Ansonsten gibt es im Gesetz dem Kind das Recht und beiden Eltern die Pflicht, den Umgang miteinander zu pflegen.

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  47. RA Thomas von der Wehl

    @ rebecca

    Wenn ich es richtig verstehe, läuft Ihre Frage darauf hinaus, ob Sie das Sorgerecht allein beantragen können. hier stellt sich zunächst die Frage, da die Eltern nicht miteinander verheiratet waren, ob überhaupt eine gemeinsame Sorgerecht Erklärung abgegeben wurde. Wenn dies nicht der Fall ist, hat die Kindesmutter ohnehin die Alleinsorge.

    Sollte eine gemeinsame Sorgerechterklärung abgegeben worden sein, ist zu prüfen, ob die Mutter nunmehr die Alleinsorge beanspruchen kann. Dies ist denkbar, muss aber im Einzelfall von einem Fachanwalt für Familienrecht geprüft werden.

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  48. Rebecca

    Ich denke ich habe mich falsch ausgedrückt.
    Habe das alleinige Sorgerecht.
    Mir geht es nur darum falls mir mal was passieren würde,das heißt ein unfall oder sonstiges und ich nicht mehr lebe sollte bevor meine tochter volljährig ist.Ich würde gerne wissen was ich unternehmen kann damit meine Tochter im falle meines todes bei meinen eltern oder geschwistern lebt.
    Habe gehört das im falles meines todes der kv das sorgerecht bekommt und das möchte ich nicht.

  49. W.M

    Ich bin seit 15 Monaten von meiner Frau getrennt ! Habe meine Tochter (11 Jahre ) die ersten 3,5 Monate regelmäßig gesehen und zu Weihnachten fing der Ärger dann Extrem an! Habe meine Tochter nach Rücksprache mit dem Jugendamt in den letzten 11 Monaten einmal gesehen und das für ca 1,5 Stunden ! War guter Hoffnung das ich sie nun regelmäßig sehen werde aber dem war nicht so ! Laut Jugendamt möchte meine Tochter mich nicht sehen und sagt mir aber keinen grund ! Bin mir sicher das meine Frau dahinter steckt um sich so an mir zu rechen da ich mich von ihr getrennt habe ! Auf Briefe , Geschenke und Anrufe reagiert meine Tochter nicht aber ich weiß auch nicht ob sie all dies erreicht ! Nun hat meine Frau sie auf eine andere Schule angemeldet und mir davon nichts mitgeteilt ! Desweiteren wird in Urlaub gefahren oder in der Schulzeit in Kur ohne meine zustimmung ! Was kann ich tun um meine Tochter wieder zu sehen um mit ihr zu reden was sie zu ihrem verhalten veranlasst ? Haben das gemeinsame Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht !

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ w.m.

    die geschilderte Problematik tritt immer wieder auf. Ich kann letztlich nur abraten, einen Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen und gegebenenfalls mit gerichtlicher Hilfe und zu versuchen, das regelmäßige Umgangsrecht zu erhalten. Inwieweit die Kindesmutter für die Verweigerungshaltung der Tochter verantwortlich ist, lässt sich nicht so einfach sagen. Häufig sind es auch Verhaltensweisen der Väter, die zu einer solchen Verweigerung führen.

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  51. Andreas

    Hallo zusammen,

    ich hab jetzt leider auch ein Problem mit meiner Ex bzw. getrennt lebenden Frau und dem Umgangsrecht meines Sohnes.
    Nach 15 Ehejahren und 2 Kinder Sohn 11 lebt bei der Mutter und Tochter 15 lebt bei mir ha mir heut die Mutter menen Sohn nicht gegeben.
    Sie weis genau das ich an den Wochenende wo Sie mir unseren Sohn geben will ich nicht kann und Sie unseren Sohn immer dann haben will wenn auch von Ihrem neuen Lebensgefährten, meinem Trauzeugen, die Tochter da ist um die neue Familie zusammenzuführen. Mein Sohn wollte nach eigener Aussage das Wochenende mit mir verbringen.
    Was kann ich da jetzt tun ?
    Wie verhält sich das rechtlich ?

    Meine Ex ist morgen ab Nachmittag mit unserer Tochter irgendwo in einem Konzert und mein Nachfolger wird Kinder hüten. Darf ich dort hinfahren und wenn mein Sohn mit zu mir will diesen mitnehmen und darf er ihn mir verweigern oder begebe ich mich da rechtlich auf unsicheren Boden ?

    Danke schon mal für die Hilfe

  52. maya`s mama

    hallo…
    ich habe da mal eine ganz kleine frage!!
    Und zwar,ich habe eine 5 jähriege tochter ..
    von dem vater lebe ich seid fast 4 jahren getrennt und habe nachträglich ihn sogar noch das halbe unterhalt gegeben!!!

    meine frage eigentlich ist…
    muss ich der neuen lebensgefährten von ihm gewähren das sie meine tochter vom kindergarten abholt,obwohl ich das nicht will?ich meine sie holt sie ganz alleine ab und nimmt sie mit in deren gemeinsame wohnung obwohl mayas vater erst abends um 21 uhr von der arbeit.ich muss das doch nicht zulassen nur weil er die hälfte von sorgerecht hat,oder???
    ich will nicht das mein kind den ganzen tag mit ihr was zu tun hat wenn ich eh zuhause bin,sie selber abholen könnte und was mit ihr machen kann.ich habe nämlich seid dem ich in der ausbildung bin auch weniger zeit!

  53. RA Thomas von der Wehl

    @ mayas mama

    grundsätzlich gilt, dass der Kindesvater in den Zeiten, in denen er das Umgangsrecht ausgeübt, nicht von der Kindesmutter kontrolliert werden kann und jedenfalls das, was nicht gegen das Kindeswohl spricht, mit dem Kind unternehmen darf. Dazu würde auch die Betreuung durch 3. Personen gehören. Sollten keine ernsthaften Bedenken gegen die neue Lebensgefährtin und deren Betreuung sprechen, sondern nur der Wunsch der Mutter, dass dies nicht so sein sollte, werden Sie dies nicht verhindern können.

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  54. maya`s mama

    wir haben eigentlich keine festen zeiten…
    er hat sie immer geholt wenn sie zu ihm möchte oder er irgendwas mit ihr unternehmen wollte….
    also heisst das jetzt im klartext jawohl nicht,das sie mehr rechte hat als ich als mutter???
    ich möchte sie ja am abholen und sie wohnt ja auch bei mir..und der kindsvater sagt,NEIN meine freundin holt sie ab obwohl er ja garnicht zuhause ist! Er ist bis abends um 21 uhr auf der arbeit!

  55. RA Thomas von der Wehl

    @ mayas mama

    lassen Sie sich bitte einen Beratungstermin beim Jugendamt geben. Die sollten Sie unterstützen.

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  56. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    Bei Problemen mit dem Umgangsrecht ist zunächst das Jugendamt aufgerufen, den Eltern Hilfestellung zu geben. Ich würde dort einen Gesprächstermin vereinbaren.

    Sie sollten auf keinen Fall in Abwesenheit des anderen Elternteils das Kind aus der dortigen Wohnung holen. Dies führt erfahrungsgemäß so kaum wieder gutmachbaren Spannungen.

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  57. Paula

    Ich gebe dem KV gerne die Bekleidung für unsere 2 kleinen Kinder mit, wenn er sein Umgangsrecht wahrnimmt, möchte sie aber auch auf jeden Fall bei Übergabe der Kinder wieder zurück. Der KV weigert sich aber, das halte er für Quatsch, ich hätte genug Sachen, er wolle auch was bei sich im Schrank haben. Mir ist es egal, ob sauber oder dreckig, aber ich brauche die Sachen zurück, schließlich sind die Kinder hauptsächlich bei mir und ich habe nur wenig Geld, kann nicht auf die vollständige Wäsche verzichten und verliere auch den Überblick. Was kann ich tun??? MUSS er mir die KLeidung zurückgeben?

  58. RA Thomas von der Wehl

    @ paula

    ja, er muss

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  59. Anke

    @paula,

    muss er genauso wie auch du ihm die Kleidung mitgeben musst.

    Ist ja schließlich nicht eure Kleidung, sondern die der Kinder. Der Kindesunterhalt der für diese Sachen gedacht ist, ist ja auch nicht dein Einkommen, sondern das der Kinder.

    Einmal verwaltest du die eben Kinder samt der zugehörigen Kleidung, einmal er.

  60. Annette

    Guten Tag,

    meine Frage bezieht sich nicht auf den Kostenaufwand, welcher beim Holen und Bringen entsteht, sondern auf die Verpflichtung, WER holt und bringt:

    Ich bin seit sieben Jahren allein erziehende Mama eines achtjähringen Sohnes. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir, das Sorgerecht teilen wir uns.

    Der KV zog vor einiger Zeit mit seiner neuen Freundin von Hamburg nach Geesthacht (gute 37 Km entfernt) und erwartet von mir, dass ich ihm den Kleinen an den Wochenenden entgegen bringe und an dem vereinbarten Punkt auch wieder abhole, was für mich bedeuten würde, dass ich an diesen zwei Tagen der Wochenenden, mit Wartezeiten und Umsteigen, gut drei Stunden unterwegs bin und bei seinen unterschiedlichen Arbeitszeiten nicht wirklich für mich planen könnte. Er hat ein Auto, ich nicht.

    Da ich selber berufstätig bin und auch sonst für meinen Sohn da bin (Termine, Betreuung usw.) denke ich, dass es dem KV durchaus zu zumuten ist sich, alle 3-4 Wochen… öfter wäre es nicht laut seiner Aussage…dem Umstand auszusetzen, den Kleinen zu holen und wieder zu mir zu bringen!!!

    Gibt es da nicht irgendeinen Paragraphen, der so etwas dingfest macht, damit auch der KV es versteht?

    Vielen Dank im voraus.

    Annette

  61. RA Thomas von der Wehl

    @ anette

    Zitat: Deubner Praxismodul Familienrecht:

    „Der Umgangsberechtigte trägt im Umfang üblicher Aufwendungen die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts (Fahrten zum Kind, Abholen des Kindes, Ãœbernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand u.a.: h.M., vgl. z.B. BGH, FamRZ 1995, 215 = NJW 1995, 717). Er kann sie grundsätzlich weder dem unterhaltsberechtigten Ehegatten noch dem Kind – auch dem volljährigen nicht (siehe OLG Frankfurt, FamRZ 1993, 231) – im Rahmen der Prüfung seiner Leistungsfähigkeit einkommensmindernd entgegenhalten (BGH, FamRZ 1995, 215 m. abl. Anm. Weychardt, FamRZ 1995, 539 = NJW 1995, 717; KG, FamRZ 1998, 1386, 1387).

    Selbsttragungsprinzip
    Die Wahrnehmung des persönlichen Kontakts mit seinem Kind resultiert aus der elterlichen Verantwortung nach §§ 1618a, 1626, 1631 BGB und dem höchstpersönlichen Recht aus § 1684 BGB. Die dabei anfallenden Kosten sind grundsätzlich selbst aufzubringen, und zwar aus dem Selbstbehalt. Zur Entlastung dienen dem Umgangsberechtigten dabei staatliche Vergünstigungen wie das Kindergeld, das ihm im Verhältnis zum anderen Elternteil hälftig zusteht, § 1612b Abs. 1 BGB.“

    Besser und kürzer kann ich es nicht formulieren

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  62. Annette

    Kurz gesagt:

    Er muss ihn holen und bringen?

  63. RA Thomas von der Wehl

    @ annette

    richtig!

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  64. Susann

    Welche allgemeinen Richtlinien gelten für „normalen“ Umgang??
    Leider ist nirgendwo festgehalten, wie viele Umgangstermine dem Kind und Elternteil jählich zustehen, bei welchem das Kind nicht lebt.
    Ich bin bestrebt, eine außergerichtliche Regelung zu treffen, da sich in diesem Fall weder Gericht noch Jugendamt am Kindeswohl orientiert haben.
    Die Fakten: Eiskalter Heiratsschwindler entführt Baby (in der Stillphase!) zur eigenen finanziellen Absicherung und führte Gerichte in die Irre um das ABR zu erlangen.
    Die Verfahrensfehler sind so gravierend, dass sogar ein Gefälligkeitsgutachten angefertigt wurde.
    Einzelheiten über den Zustand des schwer traumatisierten Kindes möchte ich hier nicht aufführen.
    Wichtig ist für mich momentan das Thema: Was kann ich tun, damit der Kontakt nicht abreißt und eine außergerichtliche Umgangsregelung vereinbart wird. Da der Kindesvater mich in jedem Schreiben mit Umgangsabbruch erpresst.
    Das JA hat das „Handtuch geworfen“ – die Richter haben die gravierenden Verfahrensfehler verdeckt.
    Ich konnte jedoch trotz allem Mediationsgespräche herausschinden, um den Umgang zu regeln.
    Nur fehlen mir hier die Fakten: Wie viel Umgang steht einem Kleinkind mit seiner Mutter und seinen Geschwistern zu?
    Wo finde ich dazu einen Anhaltspunkt?
    Worauf kann ich mich berufen? Gibt es da bereits Urteile?
    Die bisherige Regelung läuft diesen Monat aus.
    Ich befürchte, dass dann ab Februar auch die Umgangstermine wegfallen.

  65. Danny

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe einen Lebensgefährten.
    Er hat einen Sohn aus 1.Ehe .Sein Sohn geht vormittags in die Schule und Nachmittags in einen Hort.Mein Lebensgefährte möchte gern darüber Auskunft haben wie sein Sohn sich macht aber weder die Kindsmutter,noch die Schule oder Hort geben ihm Auskunft da die KM das nicht möchte.

    Kann mein Lebensgefährte auf eine Auskunft bestehen(haben gemeinsames Sorgerecht)?

    Vielen Dank schon mal im voraus

    Mit freundlichen Gruß

  66. RA Thomas von der Wehl

    @ danny

    die Kindesmutter hat dem Kindesvater regelmäßig Auskunft darüber zu erteilen, wie die schulischen und sonstigen Leistungen des Kindes sind. Notfalls müsste das Familiengericht eingeschaltet werden. Vorab würde ich raten das Jugendamt um Hilfe zu bitten.

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  67. RA Thomas von der Wehl

    @ susann

    die Häufigkeit der Umgangstermine richtet sich nach dem Kindeswohl. Da gibt es keine klaren Voraussetzungen. In jedem Falle haben aber beide Elternteile die Pflicht und das Recht den Umgang wahrzunehmen. Sollte keine einvernehmliche Regelung gefunden werden können, muss hinsichtlich des Umgangsrechtes das Familiengericht angerufen werden, wenn das Jugendamt zuvor nicht helfen kann.

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  68. Manu

    Hallo
    auch ich wende mich völlig verzweifelt an sie in der stillen Hoffnung das Sie mir und meinem Lebensgefährten einen Rat geben können.Es geht um die Kinder meines LG.Er lebt in Trennung und hat 2 Kinder im Alter von 5 fast 6 und 9 Jahren.
    Nun verhält es sich so,das die KM einen Umgang nur zulässt der sich von Sa 9.00Uhr bis So 18.00 beläuft.Mein LG möchte aber gerne die Kinder öfter sehen,aber sie verbietet es.Die Kinder haben selber schon den Wunsch geäußert das sie öfter und länger zu uns kommen möchten,aber das scheint nicht zu interessieren.Sie verbietet sogar den Kindern Kontakt mit Personen aus unserem Umfeld,so das wir mehr oder weniger gezwungen sind Besuche bei den Personen einzustellen,wenn wir die Kinder haben.
    Desweiteren verbietet sie dem KV die Kinder bei mir zu lassen,obwohl ich keine Fremde bin und die Kinder bereits eine Mutter in mir sehen.Was der KM natürlich und verständlicherweise sauer aufstösst.Es kam sogar schon die Äußerung,du kümmerst Dich wenigstens um uns.Und hast uns lieb
    Sie verlangt das der KV sich öfter meldet,was er auch tun würde wenn er nicht Angst haben müßte eine erneute Anzeige wegen Nachstellung zu erhalten,das hat sie schon mal gemacht obwohl er nur Kontakt zu seinen Kindern suchte.
    Desweiteren erwartet sie allen ernstes ds er für Kleidung sorgt weil sie ja kein GEld hat,dabei erhält sie zusamme nmit dem Unterhalt fast 800 Euro!!!
    Äußerungen der Kinder lassen auch vermuten das die Kinder es bei der KM nicht wirklich gut haben,aber das können wir leider nicht beweisen.
    DEsweiteren würden wir gerne die Kinder,es ist auch deren Wunsch zu uns holen,wissen aber nicht wie wir das anstellen können/sollen,denn so einfahc wird die KM sicher nicht ja sagen.
    Dafür ist sie zu sehr Geldbezogen.Denn wir haben durch den Großen erfahren das sie sogar persönliche Besitztümer von den Kids veräußert um an Geld zu kommen.

    Mein LG ist vollkommen fertig.Wir wissen nicht mehr was wir tun können.Zumal die KInder gar nicht mehr wirklich nach Hause wollen.beide klammern sich total an den VAter wenn er sie nach Hause bringen will und sind kurz vorm weinen wenn sie los müßen.

    Bitte geben sie uns einen Rat,damit wir schnellst möglich was tun können.

    Vielen lieben Dank im Vorraus

  69. Manu

    ich nochmal,ich vergaß zu erwähnen das die KM keinerlei info´s über Schule,Ärzte usw an den KV weitergibt.Stattdessen soll er zu einem Arzttermin mit erscheinen zu einem Abschlußgespräch.Der große soll laut mutter in einer Therapie gewesen sein,von wo aber keinerlei Info´s an den Vater weitergegebn wurden seitens der Mutter.
    Kurz es gibt von der Mutter keinerlei Informationen was die Kinder angeht.
    Auch hier würde ich mich freuen wenn Sie uns weiterhelfen können.gruß Manu

  70. Manu

    Schade das man mir hier nicht helfen konnte!

    lg manu

  71. Ina

    @Manu,
    Hallo Manu, diese Situation kenne ich zu gut. Mein Mann durfte seine Tochter anfangs nur zu Hause besuchen, obwohl sie gerne mit wollte. Wir haben dann das Umgangsrecht eingeklagt und jetzt kommt sie alle 2 wochen von Freitag bis Sonntag und dagegen kann die KM nichts machen. Sobald Du das Umgangsrecht ist die KM verpflichtet das Kind dem KV zu geben, sonst kann man es mit der Polizei holen. Muss aber gerichtlich geregelt werden. (so viel ich weiß). Leider sitzen die Mütter immer am oberen Hebel.

  72. kati

    Guten Tag Herr RA

    ich bin seit ca 6 Monaten von dem Vater meiner kinder getrennt und er kümmert sich auch sehr liebevoll um die kinder wenn sie bei ihm sind. jetzt hat er mich allerdings gebeten sie mit in den 14 tägigen sommerurlaub nach spanien mitnehmen zu dürfen. kann ich ihm das verwehren oder bin ich dazu gezwungen da wir beide das geteilte sorgerecht haben.

    vielen dank im vorraus
    lg kati

  73. kafka

    nabend ich habe auch ne frage und zwar bin ich vater eines 4 jahre alten kindes habe das alleinigesorgerecht meine nimmt ihren umgang kaum war vereinbart war es das jeden mitwoch in der woche und alle 14 tage übers wochen ende umgung ist sie nimmt den umgang mitwochs nicht mehr war seit der gerichtsverhandlung und auch ihr wochen ende nicht wirklich verlang aber jetzt weil sie krank ist das ich den kleinen zu ihren umgangs zeiten bringe und abhole …..oder so scherze jetzt sich erlaubt den kleinen von einer mir nicht bekannten person abholen zumüssen
    was kann ich dagen machen das schlimme darn ist mein kind hat eine behinderung und leidet außerdem noch wenn er jedesmal versätzt wird

    mfg kafka

  74. Manu

    @Ina
    Danke dir.Bei mir persönlich ist es Gott sei dank anders.Ich habe immer darauf geachtet das mein Exmann seine Kinderregelmäßig zu sich nimmt und auch mal zwischendurch….ich kann Frauen einfach nicht verstehen die Ihrem EX so weh tun können und auch noch damit durch kommen.Mein Lebensgefährte ist richtig traurig,wenn er sieht wie gut das bei mir und meinem EX läuft und er selber um jedes bischen kämpfen muß.Das gute aber ist das ich ja schon meine Scheidung hinter mir habe und das mit dem Umgangsrecht,so das ich ihm gute Tipps geben kann,bzw sage nkann womit er rechnen könnte,was seien EX angeht!
    Wir waren ja am Montag beim Anwalt(Sorry Hr.R)
    und da haben wir super gute Neuigkeiten erfahren die meinem Lebensgefährten wieder Hoffnung gegeben haben.
    Was das Umgangsrecht allerdings angeht sagte sie uns ,das wir auf die gunst der KM angewiesen sind ,wenn wir den Kindern nicht schaden wollen….aber mal schauen was jetzt die Zukunft bringen wird…
    lg manu

  75. RA Thomas von der Wehl

    @ kati

    zunächst stellt sich die Frage, was dagegen spricht, dass der Vater die Kinder mit in den Urlaub nimmt. Es ist die übliche und Mindestregelung beim Umgang, dass der Umgangsberechtigte Elternteil die Kinder alle 14 Tage für ein Wochenende zu sich nimmt und sie bei ihm die Hälfte der Ferien sowie die Hälfte der hohen Feiertage verbringen.

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  76. RA Thomas von der Wehl

    @ kafka

    ich würde raten, Kontakt zu dem Jugendamt aufzunehmen, die Probleme dort zu schildern und zu bitten, dass das Jugendamt auf die Mutter einwirkt, dass die Umgangstermine wie vorgesehen durchgeführt werden.

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  77. Kleene

    Hallo ihr Lieben

    Ich habe ein Problem und zwar habe ich nach fast zwei jahren festgestellt das ich eine tante bin von mein bruders kleinen Tochter habe nachdem ich das erfuchr direckt den Kontackt zu der Kindesmutter aufgenommen weill ich viele dinge wissen wollte wie die kleine heisst wann sie gebohren ist udn wegen bildern nachgerfagt wo sie sich weigert mir welsche zu schicken .
    Jetzt habe ich sie gefragt ob wir uns den nicht mal treffen könnte damit ich die maus kennenlernen kann natürlich habe ich auch nix dagegen wenn die mutter dabei ist die kleine kennt mich ja noch noch nicht jetzt meine Frage habe ich auch als Tante das rescht die kleine sehen zu dürfen und wie oft wie lange und wenn sie mich besser kennt auch mal über nacht ???

    mfg Kleene

  78. Kleene

    Die Mutter bweigert sich das ich die kleine sehe das habe ich vergessen zu erwehnen.

  79. RA Thomas von der Wehl

    @ kleene

    nicht leibliche Verwandte haben nur dann ein Umgangsrecht, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Da Sie das Kind überhaupt noch gar nicht kennen, wird nicht davon auszugehen sein.

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  80. Maxi

    Hallo..
    ich hätte auch mal ne kurze Frage..also habe 1 1/2 Jahre mit schriftlicher Zustimmung der Väter(2mal verh.)in Spanien gelebt und gearbeitet..habe dort mit den Kindern ,meinem neuen Lebensgefährten ,zusammengelebt(eigenes Haus/eigene Firma. also alles gesichert. Kindergartenplatz/Schule , Krankenversicherung etc alles gewesen..)musste nach D wegen 2 Exmann/Er stellte Antrag einmal alleiniges Sorgerecht und hatte Anzeige erstattet wegen unbefugten Benutzens von Privatfahrzeugen..(er gab mir damals das gemeinsame Eheauto mit. ER hat es noch unter Zeugen gepackt)naja egal..er hat es geschafft, dass ich auf jeden Fall nicht mehr so auf die Schnelle zurück nach Spanien kann.(Kopf durchgesetzt/sorry).Jetzt wohnen wir hier seit knapp 14 Mon.(gezwungenermassen) hier , ich lebe mit den Kindern von Hartz 4 , hab keine ARbeit da ich auch keine Ausbildung habe.er hat sich unregelmässig um seinen Sohn(4) gekümmert.Der Kleine darf bei mir bleiben, von einem Umzug ins Ausland darf ich nur mit Erlaubnis des KV.Was kann ich tun…er kümmert sich nicht regelmässig. meldet sich 6 Wochen gar nicht…dann mal ein kurzer Anruf Freitagabends nach 19.00Uhr ob er seinen Sohn in 14 Std.abholen könnte..dann wieder 3 Wochen nichts..Hauptsache er hat seinen Willen bekommen und wir(Die 2Kids und ich sind die Leidtragenden.Weil hier sind wir wirklich nicht sehr gerne..)
    das kann doch nicht soweiter gehen. die kinder haben verlangen nach“ihrem zu Hause „(in Spanien)haben verlangen nach ihrem Ersatz(papa)..was kann ich tun??muss ich mir das gefallen lassen??Dort unten war und ist alles ok.eine gesicherte Zukunft und ein schönes Zuhause..In spanien hätte ich auch direkt wieder Arbeit, was für mich hier sehr schwer ist..können Sie mir einen RAt geben..DAnke

  81. Maxi

    Noch als kurze Ergänzung..
    Ich habe den Umgang zu seinem Vater immer gefördert..ob in Spanien oder jetzt hier in Deutschland..habe auch immer Alternativvorschläge vorgebracht oder Ersatztermine..falls er mal nicht konnte…er hat es aber nie in Anspruch genommen. Im Grossen und Ganzen war der Kleine in der Zeitspanne von 13 Monaten 6 mal bei Ihm..3 Wochen von den Sommerferien wo der Vater darauf bestand, hat der Vater gar nicht wahr genommen..er hat sich erst 4 Wochen später gemeldet und meinte er wäre Krank gewesen..Herbstferien ..nichts ..Nikolaus nichts und am 2 Weihnachtsfeiertag sagte der kleine zu seinem PaPA ,ER wolle nicht zu ihm, er will mit seinem bruder(aus 1.ehe) spielen und bei der mama bleiben..und seitdem wieder kein kontakt bis dato..was kann ich tun??

  82. RA Thomas von der Wehl

    @ maxi

    Dieser Fall ist zu komplex, als dass ich auf die Kürze einen Ratschlag geben könnte.

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  83. Maxi

    Ttrotzdem vielen Dank für Ihre Bemühungen..

  84. Salina

    Sind noch nicht geschieden hatten heftigen Streit er redet schlecht über mich wenn er die Kinder am WE wie es ihm grade passt bei sich hat !Meine 4 Jährige Tochter leidet sehr dadrunter wenn sie wieder nach Hause kommt !
    Alpträume ect.jetzt wollte ich bis das Umgangsrecht rechtlich über einen Anwalt geregelt ist die Kinder nicht hingeben .Ist es möglich habe ich das recht ??

  85. RA Thomas von der Wehl

    @ salina

    die vollständige Versagung des Umgangsrechtes ist schwierig bis unmöglich. Dazu müssen ganz gravierende Fehlverhaltensweisen des Vaters zusammenkommen. Das geschilderte reicht dafür auf keinen Fall. Sie sollten den Fall mit dem Jugendamt entsprechen.

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  86. Sandra

    Hallo, mein Mann und seine Exfreundin haben das gemeinsame Sorgerecht für ihre 6-Jährige Tochter und mein Mann hat – da wir ca.400 km von seiner Tochter entfernt wohnen- ein Besuchsrecht von
    – 1 Wochenende im Monat
    – die Hälfte aller Ferien

    Nun ist es so, dass wir sie dieses Wochenende eigentlich gehabt hätten und mit ihr ihren Kindergeburtstag nachfeiern wollten.
    Wir sind am Freitag hingefahren und haben sie bei ihrer Großmutter mütterlicherseits abgeholt,da ihre Mutter arbeiten war.
    Sie ist mit uns ins Auto, wir sind dann tanken gefahren und in dem Supermarkt, an dem auch die Tankstelle ist, arbeitet ihre Mutter.Sie wollte ihr noch kurz tschüss sagen,deswegen sind wir dahin. Dort fing sie dann an zu weinen und meinte, sie will nicht mit zu uns, weil ihr Opa mütterlicherseits ihr gesagt hat, dass ihr Papa sie ja nicht lieben könnte, weil sonst würde sie ja bei ihm wohnen. Ebenfalls sagte sie, ihre Mutter hätte ihr gesagt,dass wir nicht zu ihrer Einschulung kommen würden usw. also die Kleine wird regelrecht gegen uns aufgehetzt.
    Als sie uns anrufen wollte am Freitag Mittag, um uns zu sagen,dass sie bei ihrer Mutter bleiben will dieses Wochenende, hat ihre Oma es ihr verboten. Nun möchte ich gerne zwei Sachen wissen.
    Zum Einen, ob wir irgendwie die Kindesmutter bzw. die Oma mütterlicherseits belangen können hinsichtlich des Spritgeldes, welches wir umsonst aufgebracht haben und zweitens, ob man nicht irgendwas gegen die Großeltern mütterlicherseits hinsichtlich des Geredes machen kann. Denn es kann ja wohl nicht sein,dass ein Kind gegen seinen eigenen Vater aufgebracht wird, nur weil zwischen den Erwachsenen persönliche Differenzen bestehen. Danke schonmal im Vorraus für die Antwort.

  87. Schneider

    ich habe einen ganz grosen problem,meine frau ist vor 2 jahren fremd gegangen und hat anschliesend hat sie die scheidung eingereicht.kurze zeit danach fand ich auch raus mit wem sie …. war ich war in rage und sagte am telefon nachdem sie mich verhönt hatte das sie eine … sei und das haben die kinder mitbekommen ,weil sie geschickter weiße den telefon auf laut geschaltet hatte davon wußte ich nichts.jetzt nach 3 wochen hatte sich der jugendamt bei meinem anwalt gemeldet das ich meine kinder nur alle 2 wochen am wochenende bekomme und am sonsten kein kontakt zu meinem kindern halten darf ,unter anderem wird auch die besuche im kindergarten sowie in der schule verwehrt weil sie die jeweiligen leitung negativ beeinflust .ich weiß echt nicht weiter wie ich mit diesem sitiuation umgehen soll ,ich liebe meine kinder aber habe auch bedenken das der jugendamt mir auch das letzte umgangsrecht mit meinem kinder verwährt ,komischerweise darf ich zahlen aber meine kinder nicht kontakten ,was für rechte habe ich als vater darf sie alles tun und machen nur weil sie eine frau ist sie ist doch fremdgegangen und die familie aufgelöst,ich habe bald einen termin mit dem jugendamt ich weiß echt nicht wo ich anfangen soll und wo aufhören ohne das ich sie schlecht mache .
    mfg scbneider

  88. RA Thomas von der Wehl

    @ schneider

    der Umgang mit den Kindern alle 2 Wochen für ein Wochenende ist der normale Umgang, so wie er üblicherweise auch von den Familiengerichten festgesetzt wird. Viel mehr wird sich schwerlich im Streitfall durchsetzen lassen. Insofern sehe ich ihre Bedenken nicht. Der geschilderte Vorfall wird keinesfalls dafür ausreichen, ihnen das Umgangsrecht völlig anzunehmen.

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  89. Frank

    Guten Tag Herr RA,

    ich habe mich vor genau einem Jahr von meiner Frau getrennt und ich habe in diesem einem Jahr meinen Sohn (17 Jahre) erst dreimal für jeweils 1 Stunde getroffen. Dies geschah auch nur, weil ich mehrfach darum gebettelt habe. Auch kam es zu keinem Treffen an Weihnachten oder zu Neujahr. Bis zur Trennung hatte ich mit meinen Sohn einen sehr guten Kontakt, nun aber wird er von seiner Mutter und meiner Schwester gegen mich aufgehetzt, ich hätte ja die Mutter wegen einer anderen verlassen. Unterhalt zahle ich zu jeden 1 im Monat pünktlich, jedoch erwarte ich von der Mutter, dass sie nicht gegen die Treffen, sonder für die Treffen spricht. Habe ich irgendwelche Chancen (Jugendamt, Gericht) hier etwas zu bewegen, oder kann er mit seinen 17 Jahren den Kontakt zu mir abbrechen. Fakt ist auf jedenfall, dass er beeinflusst wird und ich diesen Umstand so nicht länger hinnehmen möchte/ werde.

    Für Tipps wäre ich dankbar,
    VG Frank

  90. Mammi

    Hallo,
    ich hätte auch eine Frage.
    Wie viel Umgangsrecht steht einem Vater zu? Und gibt es da überhaupt eine Releung?

    Bei mir ist das ganze kompliziert. Mein Sohn ist 2 Jahre alt und kennt seinen Vater gar nicht, weil er sich nie regelmäßig um ihn gekümmert hat. Er hatte schlichtweg kein Interesse. Wir sind nicht verheiratet also habe ich das alleinige Sorgerecht. Nun hat er seit ein paar Monaten eine Freundin und die hat ihm anscheinend ins Gewissen geredet, weil er nun doch Interesse an seinem Kind zeigt. Da wir aber gar nicht miteinander kommunizieren können, ohne das eine große Katastrophe daraus wird, ging die Sache vor Gericht. Nun müssen wir beide an einer Mediation teilnehmen und diese soll übergehen in einen betreuten Umgang. Meine Frage ist: Was passiert danach? MUSS ich ihm den kleinen dann einfach für das ganze Wochenende mitgeben mit Übernachtungen? Ich habe irgendwo gelesen, dass bei Kleinkindern bis zu 4 Jahren immer nur Umgang in Form von alle 14 Tage 3-4 Stunden stattfinden sollte. Aber ich weiß nicht ob das stimmt.

    Ich würde mich sehr über Hilfe freuen.

    MfG

  91. RA Thomas von der Wehl

    @ mammi

    die Ausprägung und der Umfang des Umgangsrechtes hängen jeweils vom Einzelfall ab. Ich kann dies hier nicht umfassend darstellen. Ich würde raten, dass sie sich mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung setzen. Diese sind verpflichtet, ihnen Hilfestellung auch bei Problemen mit dem Umgangsrecht zu geben.

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  92. AusDieMaus

    hallo,
    ich hätte auch eine frage. vor 5jahren wurde ein gerichtsbeschluss von 14tägigen wocheendumgang mit dem vater und unserem nichtehelichen kind, für das ich das alleinige erziehungs und sorgerecht habe, festgelegt. nun ist das kind oft krank, übermüdet, der umgang wird manchmal nicht persönlich vom vater wahrgenommen (schickt kind mit nachbarn ins schwimmbad) nun konnte über das jugendamt keine einigung erziehlt werden weil er nicht bereit war auf anrufe und termine zu reagieren. nun habe ich ihn über meinen anwalt anschreiben lassen mit dem ziel eines änderungsbeschlusses auf eintägigen umgang und nicht das ganze we auf grund der lage. der ASD also JA befürwortet das und der therapeut bei dem wir in behandlung sind mit dem kind auch. hat er trotzdem chancen das er seine 14 tägige we regelung behält und ferien ausbauen kann?

  93. RA Thomas von der Wehl

    @ aus die maus

    das wird die Gerichtsverhandlung ergeben. Dort werden alle Beteiligten ihre Stellungnahme abgeben und auch der Richter wird eine Meinung äußern.

    Ich bin auch nur Rechtsanwalt und kein Prophet.

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  94. AusDieMaus

    vielen dank für ihre schnelle antwort.
    auf eine aussergerichtliche einigung hat er sich nicht eingelassen und will darum vom gericht entscheiden lassen. davor wollte ich unser 7jähriges kind schützen da es ja auch befragt wird. welches kind will schon für oder gegen ein elternteil sprechen. wie soll man beweisen das das kind leidet wenn der andere elternteil ein sehr guter redner ist und überzeugen kann und dazu noch das kind so beeinflusst hat das es sicht nichts gegen den vater sagen traut weil es angst vor ihm hat. natürlich sind sie kein prophet aber ich denke ein erfahrener RA kann aus erfahrung und eigenen fällen sprechen. das habe ich mir erhofft. danke ihnen.

  95. sandra77

    hallo habe mal eine frage. habe mit meinem ex eine 7 monate alte tochter, sind jedoch seit fast einem jahr nicht mehr zusammen.ich arbeit im spital und habe daher unregelmässige arbeitsdieste sowie wochenenddienste.wenn ich am wochenende arbeite und er das besuchsrecht hat ist meine tochter bei meiner kollegin. er kann sie dort holen,denn meine kollegin weiss wegen dem besuchsrecht.nun droht mir mein ex mit der vormundschaftsbehörde,da er die tochter nicht bei meiner kollegin abholen will( sie wohnt 5min. von ihm entfernt)muss ich nun angst haben??? kann er mir das kind wegnehmen? er sagt mir immer er könne das.( ich habe das alleinige sorgerecht) vielen dank für ihre antwort

  96. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    das halte ich für sehr plumpe Drohungen, an denen nichts dran ist. Sie müssten nicht einmal arbeiten, da sie einen Unterhaltsanspruch gegen den Vater haben.

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  97. Melanie

    Hallo, ich habe eine Tochter mit fast 3 Jahren. Der Vater von meiner Tochter kommt 1 mal im Monat sie besuchen und er sagte schon des öfteres das das nicht seine Tochter sei. Sie weint jedes mal bei ihm weil sie ihn gar nicht kennt. Ich möchte Sie deshalb ihm nicht alleine geben da Sie sich nicht verstehen noch. Wegen des wenigen sehen. Ich möchte Sie ihm auch generell nicht alleine geben da ich schon zu oft hörte Kindesendferung und da habe ich Angst davor er ist aus Nigeria. Was meint ihr?

  98. Ines

    hallo,
    ich habe 2 kinder (11 u. 3 Jahre alt) aus meiner ehe und wohne mit ihnen und ihrer halbschwester (9 monate) ca 100km vom kv entfernt. der kv sieht seine kinder einmal monat, so vom gericht festgelegt. mein ex ist gehbehindert und pocht auf grund seiner behinderung darauf, dass ich ihm die kinder zum hbf unseres wohnortes zu bringen habe. bin ich dazu verpflichtet oder muss er trotz seiner behinderung die kinder von unserer wohnung abholen?
    achja. er meinte auch, es wäre zu zeitaufwendig.

  99. Vater 2.Klasse

    Hallo, ich bin seit 4 Jahren getrennt und mitlerweile auch geschieden. Da wir 2 Kinder haben, wurde das Umgangsrecht bisher folgenderweise ausgeübt. Alle 2 Wochen Samstag bis Sonntag. Die Regelung war sofort auch in Ordnung da wir gerade mal 10 Kilometer voneinander wohnten. Seit ca. 4 Wochen ist meine Ex-Familie 400 Kilometer weit weggezogen. Mir selber wurde es durch Ihren Anwalt per Post mitgeteilt. Meine Frage ist jetzt: muß ich weiterhin die Kinder holen und bringen? Denn es gab keinen Grund wegzuziehen.
    Bzw. wer übernimmt die Kosten ? Hoffe es kann mir Jemand ein Antwort geben wie es in ähnlichen Fällen gereglt wird.

    Vielen Dank……

  100. Mutter38

    Guten Tag

    ich habe 2 Fragen.
    Mein Ex Mann und ich teilen uns das Sorgerecht für unsere 8 jährige Tochter.
    Ich habe vor in eine psychosomatische Klinik im Rahmen einer Reha zu gehen. Meine Tochter könnte als Begleitkind mitaufgenommen werden und würde dort auch unterrichtet. Kann mein Ex Mann dieses unterbinden und darauf bestehen das ich meine Tochter nicht mitnehmen darf?

    Die 2. Frage wäre, bisher ist ein Umgang alle 14 Tage Samstags ohne Übernachtung erfolgt, da sich durch eine lange Kontaktlosigkeit zwischen Vater und Kind, meine Tochter sich weigert dort zu übernachten. Kann die eingeschaltete Gerichtspflegerin oder Gerichtspsychologin die Übernachtung erzwingen?

    Vielen Dank im vorraus

  101. Mutter 38

    Guten Morgen Herr von der Wehl

    ich hoffe das Sie sich meiner o.g. Frage annehmen werden.

    Vielen Dank

  102. RA Thomas von der Wehl

    @ mutter 38

    ob der Vater verhindern kann, dass das Kind mit in die Klinik geht, entscheidet sich allein am Im Moment kann ich keine Gründe dafür erkennen, dass der Aufenthalt mit der Mutter gemeinsam in der Klinik dem Kindeswohl widerspricht.

    Ebenfalls am Kindeswohl entscheidet sich, inwieweit der Umgang des Kindes mit dem Vater sinnvoll ist. Im Endeffekt kann dies nur der Familienrichter, gegebenenfalls unter Einholung eines Gutachters, entscheiden.

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  103. Lina

    Hallo!

    Ich habe folgendes Problem.

    Es gibt den gerichtlichen Beschluss ,der Vater darf die Tochter jede Woche für 3 Stunden abholen. Bereits das erste Abholversuch scheitert,da die Tochter nicht mit dem Vater mit möchte.
    Seit dem vergehen 4 jahre. Der Vater meldet sich vor 3 Tagen beim Jugendamt und will Umgang.
    In diesen 4 jahren gab es keinen Kontakt zwischen vater und Tochter.

    Die Tochter ist 9 Jahre alt und hat den neuen Partner der Mutter als Papa akzeptiert.
    Sie weiss wohl ,wer ihr leiblicher Vater ist,will aber mittlerweile kein Kontakt zu ihm,da sie der Meinung ist,sie hat den besten Papa der Welt,der bei ihr wohnt.

    Sie übernachtet am Wochenende gerne bei ihrer Oma.

    Dient das dem Kindeswohl,das der Vater nach 4 Jahren wieder Kontakt möchte,wenn er sie unbedingt abholen möchte,obwohl sie dagegen ist?

  104. RA Thomas von der Wehl

    @ lina

    ein Kind kann nur einen Vater haben und dies sehen die Familiengerichte auch so. Dauerhaft wird der Umgang mit dem leiblichen Vater nicht zu verhindern sein. Was dem Kindeswohl entspricht, werden aber letztlich die Richter und die Mitarbeiter des Jugendamtes beurteilen müssen.

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  105. LiebeMama

    Hallo RA Thomas von der Wehl..

    Ich habe einen fast 4Jähigen Sohnemann.. Der Vater von ihm hat mich in Namen vom Kind vors Gericht gezogen und wollte umbedingt das Umgangsrecht einklagen, was auch ohne Gericht für mich kein Problem gewesen wäre, das Gericht hat entschieden, das der KV ein Recht aber auch die Pflicht hat das Kind zu besuchen, nun ist es aber so das er mal kam und dann belanglos absagte, bishin zum nicht mehr erscheinen.. Nach nun 1 Jahr und ca fast 5 Monate habe ich erfolgreich kontakt zu ihm aufgestellt, leider bin ich immer die jenige, die kontakt aufbaut wenn er abbricht.. Nun möchte er den Umgang nach über einem jahr nicht kommen, nicht mehr meiner Wohnung ausüben, er behauptet ; „Er müsse sich nicht von Zehn Leuten auf die Finger gucken lassen “ Und meint es ginge auch beim Jugenamt.. Dabei wohne ich in einer drei Zimmer Wohnung und habe nicht so viel Platz um die alle unter zu bringen.. Meine frage wäre, muss ich nach über einem Jahr nach geben und auf alles was er sagt eingehn? Irgendwo habe ich auch Rechte.. Nun bin ich Schwanger und bekomme bald mein zweites Kind.. Wie weit kann der KV gehn und was habe ich für Rechte..

    Lg LiebeMama

  106. RA Thomas von der Wehl

    @ liebe mama

    eine generelle Antwort auf ihre Fragen kann ich nicht geben. Es hängt alles immer von den persönlichen Verhältnissen der Eltern ab. Natürlich kann der Vater nicht allein bestimmen, wie das Umgangsrecht ausgeübt wird, aber auch die Mutter wird Zugeständnisse machen müssen. Lassen Sie sich zunächst vom Jugendamt beraten.

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  107. caro

    Hallo,

    der Umgang mit dem Vater meiner 1 jährigen Tochter gestaltet sich aus verschiedenen Gründen äusserst schwierig. Wichtigster Punkt wäre hier wohl, dass er kommt und geht wann er möchte (am Besuchstag….1mal wöchentlich)obwohl wir feste Zeiten vereinbart haben(14-18Uhr- finde ich auch lange aber er möchte es und ich habe es ihm ermöglicht seit die Kleine 5 Monate alt ist!). Ausserdem erwartet er von mir, dass ich die Tage gerade so ändere wie er sie braucht…also z.B. ein halbes Jahr mittwochs, dann wieder donnerstags…usw.
    Ich versuche ständig ein Gespräch zu finden um es endlich anständig zu regeln…ich habe mich auch bereits beim Jugendamt beraten lassen…aber solange es einigermaßen läuft sind die ja froh und sehen keinen weiteren Handlungsbedarf.
    Nun ist es so, dass ich die Nase voll habe und mich auf seine „Anordnung“, es wäre dann jetzt gefälligst der Mittwoch wieder frei zu machen, nicht einlassen möchte…
    Frage1: kann ich denn einen Beistand für einen solchen Fall beantragen oder wer kann mich beraten außer das Jugendamt? Anwalt ist als Studentin eindeutig zu teuer!
    Frage2: Wie oft muss ich ihm denn Umgang ermöglichen? Denn ich denke nicht, dass ein Gericht ein 1 jähriges Kind welches seinen Vater kaum kennt und welcher nicht einmal die räumlichen Gegebenheiten vorweisen kann um ein Kind zu betreuen, mir vorschreibt, ich müsse den Wurm jedes 2. Wochenende von Fr-So in seine Obhut geben.

    By the way: Ich habe das alleinige Sorgerecht.

    Danke für Ihre Mühen.

    Mfg Caro

  108. engel3104

    Hallo,

    auch wenn ich hier schon die x.te bin die die Frage stellt, aber in meinem Fall sind es leider nicht nur ein paar Kilometer. Und ich bräuchte dringend mal einen konkreten Rat. Einen Anwalt kann ich mir nicht wirklich leisten.Nun zu meinem Problem:

    Mein Ex und ich haben insgesamt 3 Kids zusammen. 2009 sind wir auf grund seiner Arbeit vom Ruhrgebiet nach Ostfriesland gezogen (252 km Entfernung). Dort ging nach kurzer Zeit die Ehe in die Brüche und er ist wieder zurück ins Ruhrgebiet. Ich selbst musste dann aufgrund der Schule von den Kids bis zu den nächsten Sommerferien 2010 dort wohnen bleiben. Bin dann -mit seiner schriftlichen Genehmigung, da wir auch beide das Sorgerecht haben – ins Rhein-Main Gebiet (272km Entfernung) gezogen. Erst Anfang 2011 hat er angefangen das Umgangsrecht wahr zu nehmen. Bis jetzt hat er die Kids Freitags immer abgeholt und Sonntags wieder gebracht Einmal im Monat. Wenn ich zwischen durch mal meine Familie im Ruhrgebiet besucht habe, hat er auch schon mal die Kinder über´s Wochenende gehabt. Nun fängt er seit ca. 1 Monat an zu murren und meint ich muss ihm die Kinder entweder bringen oder abholen. Weil er das aufgrund seiner Arbeitszeit nicht mehr beide strecken fahren kann und will (auch wegen der Kosten). Ich selbst habe auch wieder Vollzeit angefangen zu arbeiten und wäre auch in dieser Hinsicht sehr eingeschränkt.Da auch ich Freitags bis 17 Uhr arbeiten muss.
    Mein Ex verlangt sogar von meinem neuen Partner – der ebenfalls einen Sohn aus seiner Ehe hat und im Ruhrgebiet das Umgangsrecht von seinem Sohn wahr nehmen muss – das, wenn er seinen Sohn besucht, meine Kids mitnimmt und sie zu meinem Ex bringt und dort auch wieder abholt, da er die Strecke sowieso fährt. Dies wäre schon aus Platzgründen im Auto gar nicht möglich!!! Und liegt auch gar nicht in meinem Interesse meinen neuen Partner damit zu beauftragen, damit mein Ex sein Umgangsrecht ausüben kann.
    Meine Frage nun: Wäre ich in diesem Fall dazu verpflichtet ihm eine Wegstrecke abzunehmen?

    Danke im voraus für eine Antwort.

  109. RA Thomas von der Wehl

    @ engel3104

    im Grundsatz muss derjenige, der das Umgangsrecht wahrnehmen will, die Kinder holen und zurückbringen. Dies wäre in ihrem Fall der Vater. Die Mutter wäre nicht verpflichtet, die Kinder zu diesen Terminen zu bringen oder abzuholen.

    In Einzelfällen, in denen sehr enge finanzielle Verhältnisse herrschen, kann allerdings das Kindergeld dazu eingesetzt werden, die Fahrtkosten des anderen abzudecken. Dies könnte dann zu ihren Lasten im Bezug auf das Kindergeld gehen.

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  110. engel3104

    Vielen Dank für die schnelle Antwort, da er ja nun wieder arbeiten geht – vorher mit Hartz4 konnte er sich das ja auch leisten – denke ich nicht, das ich „zur Kasse“ gebeten werde.

  111. Danjoja

    Hallo,
    hier schreiben ja nur Frauen bzw. Mütter… Nun versuch ich mal mein Glück…

    Also folgendes:
    Meine ehem. Partnerin und ich sind nun seit einem Jahr getrennt und haben eine gem. Tochter (20 Monate), sowie das gemeinsame Sorgerecht. Ich zahle fleißig den Unterhalt und bin immer da für meine Tochter… fast täglich sehe ich sie am Abend und habe sie auch regelmäßig über das Wochenende bei mir. Wenn nicht über Nacht dann aber den ganzen Sonntag. Ich habe also, in meinen Augen, eine enge Bindung zu unserer gem. Tochter Bisher sind wir ohne juristische Wege klargekommen und konnten uns einigen…
    Und nun aber zu meinem Problem: Sie hat nun einen neuen Partner (das ist noch nicht dramatisch) und will bald zu ihm ziehen (das ist dramatisch). Das sind gute 600km!!! Entfernung zum jetzigen und auch meinem Wohnor!!!. Ich habe weder die finanziellen noch zeitlichen Möglichkeiten jedes Wochenende dort hin zu fahren.
    Meine Fragen dazu lauten:
    – Muss ich das so hinnehmen? Oder kann ich was dagegen tun? Wenn ja was?
    – Gibt es Regelungen zum Thema zumutbare Entfernungen? Vielleicht schon Urteile?

    Ich habe einfach Angst davor, das dadurch das Band/die Bindung zwischen meiner Tochter und mir zerrissen wird, da sie schon sagte, das sie auch nicht jedes WE hierher kommen wird (sie hat ja noch ihre komplette Familie hier und da besteht eine sehr enge Bindung). Ich will ein gutes Verhältnis zu meiner Tochter und dementsprechend auch meinen Pflichen nachkommen, jedoch würde mir dies durch den Wegzug nicht mehr möglich sein…

    Also was tun?

    Vielen Dank vorab.

    MfG Danjoja

  112. RA Thomas von der Wehl

    @ danjoja

    den Umzug der Mutter mit dem Kind werden Sie wahrscheinlich nicht verhindern können. Eine Entlastung hinsichtlich des Umgangsrechtes kann allenfalls über das Kindergeld oder über den Kindesunterhalt erfolgen, da ihnen finanziell die Möglichkeit gegeben sein muss, ihr Kind zu sehen.

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  113. Jeriel

    Hallo, der Vater meiner Kinder saß bei der Geburt des ersten im Gefängnis wegen 9jähriger Fahnenpflucht (US-Amry) und Drogenverkaufs. Als er wieder kam war mein erstes Kind bereits 2 Jahre alt, der Vater hat sich ein paar wenige Male bei uns blicken lassen, ich wurde ein zweites Mal schwanger, nachdem er dann über mein erstes Kind die Aufenthaltsgenehmigung gekommen hat, hat der Vater sich 14 Monate nicht mehr gemeldet. Der Kleine kam zur Welt, 4 Monate später wollte der Vater dann doch mal wieder Kontakt, drei kurze Treffen später hat er den Kontakt wieder abgebrochen. Beim Jugendamt dann die Vaterschaft vom Kleinen angezweifelt als diese ihm stress gemacht hatten, weil er für beiden Kinder noch keinen Cent gezahlt hatte (bis heute nicht). Bis März 2011 wollte er die Kinder dann wieder nicht sehen! Nach endlichen Emails und Anrufen meinerseits, hat er dann doch wieder einem Treffen zuegstimmt, 4 mal kam er, dann habe ich ihn gefragt ob wir nicht mal in den Zoo gehen möchten, dies war Grund genug für ihn, den Kontakt wieder abzubrechen (er sagt, ich wolle ja bloß einen aus Familien machen)! Bis Juni hatte er wieder keinen Kontakt zu den Kinder, dann ging er vor Gericht und hat das Umgangsrecht gefordert. Er gibt an das er sich verändert habe und ein neuer Mensch sein, er sei jetzt dazu bereit sich zu kümmern! Im Internet habe ich seine Seite gefunden, er bezeichnet sich dort als Apostel aus Babylon und sein Arbeitgeber sei Gott! Er hat mich als Teufel beschimpft, zu meinem Großen gesagt, er würde ihn retten und zu dem Kleinen, er müssen sich keine Sorgen machen im Himmel ist alles besser! Für all diese Aussagen habe ich Zeugen! UND DOCH, hat die Richterin um das Umgangsrecht zugesprochen, zwar erstmal nur betreut aber dies soll möglichst zeitnah ins unbetreute übergehen! All meine Sorgen und Beweise hat die Richterin nicht interessiert….. Nun bin ich in Revison, habe trotzdem große Angst das er die Kinder kriegt! Kann die Richterin dies einfach so entscheiden? Ist es wirklich egal, das er die Kinder schon 3 Mal hat sitzen lassen? Ist es wirklich egal, das er total abdreht in Bezug auf sein da sein und das anderer Menschne? Ist es wirklich egal, welche Aussagen er gegenüber den Kinder gemacht hat????

  114. Pepper

    Moin Allerseits,

    ich bin geschieden. Mein Sohn (11) wohnt bei mir. Ich bin vor 1 Monat zu meinem Freund gezogen (250 km). Mein Ex-Mann war zwar nicht begeistert, hat es aber letztendlich stillschweigend hingenommen. Unser Sohn wollte nicht zu ihm ziehen! Vorher hat die Entfernung zu meinem Ex-Mann ca. 20 km betragen. Ich habe unseren Sohn immer auf dem Weg zu meinem Freund dort abgesetzt.

    Kann mein Ex-Mann es ablehnen, sich mit mir auf halber Wegstrecke zu treffen? Ich möchte ihm dies jetzt vorschlagen.

    Gruß 🙂

  115. RA Thomas von der Wehl

    @ pepper

    in der Regel ist der umgangsberechtigte dafür zuständig, das Kind zu den Umgangs Terminen abzuholen und auch zurückzubringen. Wenn Sie den Kindesvater dazu auf halber Strecke entgegenkommen, wäre dies überaus großzügig. Allenfalls müsste man darüber nachdenken, ob aufgrund der großen Entfernung für den umgangsberechtigten das Kindergeld für die Kosten des Umgangs einzusetzen wäre.

  116. semmelgretchen

    Hallo, hier einmal ein altes Problem aus neuer Perspektive – gibt es Hilfestellungen?
    Ich lebe seit drei Jahren von meinem Ex-Mann getrennt. Nach der Trennung zog er weg (280Km) und nahm sein Umgangsrecht dann in Anspruch, wenn es ihm passte. Unsere jetzt 13jährige Tochter ist letztes Jahr zu ihm gezogen, da er ihr dort das „Paradies“ versprach. Ich nehme mein Umgangsrecht alle 14 Tage in Anspruch. Anfang des Jahres holte ein guter Bekannter meine Tochter freitags zu Hause ab und fuhr sie auch sonntags wieder zurück, weil er die gleiche Strecke zur Arbeit fahren musste. Das war für meine Tochter toll, da sie nicht gern mit dem Zug fährt. Diese „Fahrgemeinschaft“ verbot mein Ex-Mann, er wollte, dass nur Ich unsere Tochter hole und bringe. Auch auf Bitten und Flehen unsere Tochter blieb das Verbot bestehen. Rechtlich hatte ich sowieso keine Möglichkeiten, also fuhr meine Tochter wieder Zug. Jetzt man mein Ex-Mann auf die Idee, dass er ab sofort keine Zeit mehr hat, unsere Tochter an den Bahnhof zu bringen (15 Km) und auch dort abzuholen. Ich soll sie nun persönlich abholen und bringen und NUR ich persönlich. Meine Tochter hat gebettelt und geweint, das interessiert ihn aber nicht. Mit ÖPNV an den Bahnhof zu kommen ist ein riesiger Aufwand. Das Jugendamt hat versucht zu vermitteln, aber mein Ex sieht das Recht auf seiner Seite und spielt seine Macht voll zu Lasten unserer Tochter aus. Mittlerweile weiß sie, dass das „Paradies“ nicht irdisch ist. Sie hat sich aber in der Zwischenzeit sehr gut in der Schule und im sozialen Umfeld eingefunden und möchte daher verständlicher Weise auch nicht schon wieder umziehen. Hier nun meine Frage: Wie stehen die gerichtlichen Chancen auf Klage an einer Mitwirkung am Umgangsrecht, dass er sie zumindest bis zum Bahnhof bringt?
    Vielen Dank im Voraus!

  117. Ronny

    Hallo
    hab da auch mal ne Frage:

    Habe mich im Januar 2009 von meiner Frau getrennt (Wir haben ein gemeinsamen Sohn, damals 2,5Jahre). Meine Frau ist sofort 680KM zu ihren Eltern gezogen ( ich lebe in NRW und sie jetzt in Brandenburg ). Ich habe versucht im Jahre 2009 und 2010 mehrmals mein Sohn zu sehen durfte ihn einmal im Oktober 2009 sehen für ein paar tage, sonst bekomm ich die Aussage der kleine muß zur Musikschule oder sie müsse länger Arbeiten und für mich würde sie die Termine nicht umlegen. Anfang 2011 schaltete ich das Jugendamt ein, sie wurde eingeladen es ergab aber keine einigung.
    Das Jugendamt meinte ich solle Termine mit meiner jetzigen EX-Frau machen (Scheidung war im Dez.2010) um mein Sohn zu sehen, habe dem Jugendamt vorgeschlagen das meine Ex Frau die hälfte der Strecke entgegenkommen könnte muß ja auch nicht alle 14 Tage sein währe ja schon zufriden wenn ich mein Sohn alle 4-6 Wochen haben könnte das Jugendamt meinte aber sie muß mir nicht entgegenkommen ich müßte die Strecke allein auf mich nehmen. (bei der Scheidung wurde das Thema Umgangsrecht angesprochen und meine Ex meinte sie kommt mir kein Meter entgegen, geht das den so einfach? bei 680KM Entfernung?). Habe Monatlich ein Einkommen von ca. 1000€ Netto muß davon Miete zahlen, einen Kredit von mir und neuerdings auch noch den Kredit von meiner Ex da sie Privatinsolvenz gemeldet hat, komme gerade so um die Runden. Wenn ich die Strecke allein auf mich nehme mit mein Auto kostet es mich für ein Wochenende etwa 300€ nur Benzinkosten und wenn ich mein Sohn mit zu mir nehmen möchte das heißt fahre nach der Arbeit am Freitag zu meiner Ex (680KM) zurück zu mir(680KM) am Sonntag bringe ich mein Sohn zurück sind es nochenmal (1360KM) ist das zumutbar? Das Jugendamt meinte auch zu mir da ja auch meine Eltern in Brandenburg leben konnte ich mit meinem Sohn das Wochenende auch dort verbringen! Ich möchte aber mein Sohn zeigen wo ich Lebe! Gibt es eine Chance für mich das ich endlich mal mein Sohn sehen darf?
    Mein Anwalt sagt ich hätte wenig Chancen.
    Kann ich meine Ex dazu bringen ( Gerichtlich ) das sie mir entgegenkommen muß?
    Vielen Dank im Voraus

  118. lilalaune

    Hallo, lieber RA

    Ich bin seit vier Jahren von meinem Ex-Mann getrennt.
    Der Umgang klappt gut, ich bringe ihm die Kinder alle 14- Tage.

    Mein Problem ist ein anderes, seit ca. einem Jahr habe ich einen neuen Freund, der auch seit einem halben Jahr sehr oft bei uns ist.
    Ich habe es nicht für nötig gehalten meinen Ex-Mann darüber zu unterrichten, da ich denke das das meine Sache ist.
    Mein Ex kennt meinen neuen Freund nicht aber redet immer schlecht vor den Kindern über meinen Freund, er beschimpft ihn als Stricher und schlimmeres, das geht natürlich nicht spulos an den kindern vorbei.

    Was habe ich für Möglichkeiten damit er nicht mehr schlecht redet vor den Kindern??

    Ich habe es schon öfter versucht mit ihm darüber zu reden, aber er wird dann immer direkt laut—-

    Vielen dank schonmal

  119. Jessica

    hallo.

    es geht um meinen jetztigen partner und vater meines noch ungeborenen kindes.
    er hat bereits eine tochter, die fast ein jahr alt ist.
    die mutter hat das alleinige sorgerecht, wohnt fast 300 km entfernt von uns.
    eigentlich soll und möchte er sein kind alle zwei wochen sehen, hierzu wurde sogar ein fester tag und eine feste uhrzeit unter den beiden vereinbart.
    jedoch ruft seine exfreundin regelmäßig an, oder schreibt e-mails und sagt ab.
    sogar manchmal so kurzfristig, dass mein partner sich schon auf halber wegstrecke zu sein er tochter befindet.
    ständig kommt etwas dazwischen, oder es kann sich aus diversen gründen nicht an den 14-tage rhythmus gehalten werden.
    wenn er vorschlägt, dass er die kleine mit zu sich nimmt, verweigert die mutter, aus dem grund die vater-kind bindung sei zu gering.
    sieht tut jedoch auchalles, damit keine feste bindung entstehen kann, unter anderem durch das absagen der termine.
    mein partner möchte alles versuchen, bevor er sich an einen anwalt wendet und „die harte tour“ durchzieht, denn er möchte es auf einem guten weg versuchen.
    wie kann er sich verhalten?
    hat er das recht das kind auch mal zu uns zu holen?
    oder es alleine, nicht im haushalt der exfreundin unter deren aufsicht zu sehen? beispielsweise im heimatort von mutter und kind, alleine mit der tochter an einen see fahren, oder auch nur spazieren zu gehen?
    oder muss er das einklagen?
    eine antwort wäre sehr hilfreich.

  120. Katinka

    Hallo, ich habe seit 5 Jahren nur stress mit meinem exmann. Er zahlt für die kinder keinen unterhalt, stattdessen geht er schön schwarz arbeiten. er hat genug geld und wir hatten schon genug streit bezüglich der sachen für die kinder. ich habe ihm nun gesagt, dass ich die sachen trennen werde. seine sachen bleiben da und meine hier. ich werde ihm keine klamotten mehr mitgeben. da will er nun gegenan gehen.wir hatten damals familientherapie die er abgebrochen hat und dort ausdrücklich gesagt hat er kauft sich die sachen alleine und will keine klamotten mehr von mir haben. mir geht es einfach darum er macht die kids fertig und beeinflusst sie negativ und ich will einfach meine ruhe. will ihn nicht sehen oder sprechen, habe mit ihm e-mail kontakt.bin ich verpflichtet den kindern sachen mitzugeben?

  121. Kristina

    Hallo.
    Habe mich vor 5 monaten vom vater meines sohnes (jetz im jan 2 jahre geworden)getrennt aufgrund häuslicher gewalt…
    habe danach auch fast 2monate im frauenhaus mit meinen 2 kindern gelebt… nun hatten wir gestern gerichtstermin weil er den kleinen für sich haben wollte. er lebt wieder mit seiner exfrau zusammen und sie haben auch ein gemeinsames kind(4jahre)
    Das hat er zum glück nicht durchbekommen. Aber die Richterin machte mir die ganze zeit vorwürfe weil ich es mir so einfach gemacht hätte mit dem umzug usw.
    nun beschloss sie das er das kind schon am Samstag abholen darf ohne das das kind die chance hat ihn kennenzulernen(sie haben sich fast 5 monate nicht gesehen) bis dienstag… in der Zeit soll er aber hauptsächlich von seiner neuen Freundin betreut werden, die aber nachweisbar alkholabhängig ist(deswegen haben ja auch min 2 ihrer kinder das Fetale alkohol syndrom) und ihre eigenen 4 kinder nicht behalten durfte weil sie nicht klarkam. Kann ich dagegen nicht irgendwas unternehmen? muss ich das tatsächlich so hinnehmen und hoffen das es meinem sohn dort gut geht???

    lg kristina

  122. Sabine

    ..ich habe jeden bericht durchgelesen und muß sagen ich bin sprachlos!! wie man mit kindern umgeht!! damit meine ich nicht die mütter oder väter sondern die richter und all die menschen die entscheiden ! die entscheiden über kinder die sie nicht kennen und auch nicht wissen wie es ihnen geht und was sie wollen!!
    und noch eins muß ich sagen ..ein kind zu zwingen irgendwo hin zu gehn ..zb.vater schon lange nicht mehr gesehn usw..da muß mir keiner sagen das sei zum kindeswohl!
    hausverstand haben leider nicht viele..ich kann nur eines sagen ich wollte mein kind nur freiwillig sehen.
    kinder werden groß und dann können sie selber entscheiden was sie wollen!

  123. Hochrein, Jörn

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt von der Wehl,

    ich habe mit meiner Ex-Frau das gemeinsame Sorgerecht (eheliches Kind) und bin zur Unterhaltszahlung verpflichtet.

    Aus den hier hinterlegten Kommentaren entnehme, dass ich NAspruch auf das halbe Kindergeld habe.
    Habe ich dies richtig verstanden?

    Bisher leiste vollen Unterhalt, trage zwangsläufig alles Besuchsfahrten (die leider nicht jedes 2. Wochenende stattfinden, weil die Kindesmutter es bestimmt, wann diese erfolgen) und sie bezieht das Kinder geld in voller Höhe.
    Wenn dem so ist, dass mir die Hälfte des Kindergeldes zusteht, hätte ich die ganzen Jahre zuviel geleistet.

    Mit freundlichen Grüßen

  124. Tomma2512

    Mein LG hat eine fast 7jährige Tochter…..im Jahr 2011 fanden regelmäßige Besuchswochenenden statt…..manchmal war die Kleine auch zwei WE´s hintereinander bei uns oder wurde sogar schon Mittwochs/Donnerstags gebracht bzw. abgeholt……. das ging so lange gut wie die KM einen LG in Meck-Pom hatte……. dann wurden die WE´s verwehrt….. mein LG konsultierte daraufhin einen Anwalt und die Angelegenheit landete vor Gericht…… es gibt ein Urteil bezüglich des Umgangsrechts was besagt alle 14 Tage Sonntags 9- 18 Uhr, da die Mutter mitlerweile in einer neuen Partnerschaft ist und aus dieser ein nunmehr einjähriges Kind hervorgegangen ist……. erst im Dezember letzten Jahres fand ein neuerlicher Gerichtstermin statt in dem das bestehende Urteil bestätigt wurde… der erste Sonntag nach dem Urteil war der 15.12.2013, dann war die Kleine am 2. Weihnachtsfeiertag da und wollte abends gar nicht nach hause….der nächste Termin wäre dann der 29.12 gewesen den die KM abgelehnt hat….erst hieß es , die Kleine sei krank, dann sie wolle nicht mit…..jetzt steht der nächste Sonntag vor der Tür und die KM zickt schon wieder rum….. Kann mein LG wenn er morgen dort hin fährt und die KM ihm die Kleine nicht mitgibt, die Polizei zu hilfe holen, zwecks Umgang….ES GIBT JA EIN URTEIL

  125. chris

    Hallo. Habe eine 16jährige Tochter.Bis anfang letzten Jahres bestand allerdings 10 Jahre kein Kontakt weder zur Mutter noch zu meiner Tochter. Kontakt wurde damals aufgrund unüberwinbarer Differenzen zwischen Mutter und Mir abgebrochen. Gründe geregelte Besuchszeiten wurden von der Mutter nicht eingehalten und auch keine Alternativlösung angeboten. Mutter ist zwischenzeitlich Umgezogen ohne mir den neuen Auffenthalts und Wohnort mitzuteilen. Nach eigenrecherche erfolgte ende 2012 kontaktaufnahme in schriftlicher Form von Mir an meine Tochter. Mutter meldete sich daraufhin. Aussprache zwischen Mutter und Mir,beidseitiges Einräumen von vergangenen Fehlern. Umgang zu meiner Tochter wurde Schrittweise aufgebaut. Zunächst wöchentliche besuche Sonntag Abend. Auf Eigeninitiative der Mutter später auch Mittwochs alle zwei Wochen da ich im Schichtbetrieb tätig bin. Absicherung meinerseits ob Regelung in dieser Form weiterverlaufen soll wurde bestätigt.Verlauf zunächst sehr positiv über mehrere Monate. Schlagartig Verhaltensänderung der Mutter,Vorwürfe Mir gegenüber ich würde bedrängend agieren und zu tief in ihre Privatsphäre eindringen.Erneute Konfliktsituation rein verbaler Form zwischen Mutter und Mir. Kontakt zwischen Mutter und Mir sowohl Tochter und Mir riss wieder ab. Versuche Mutter von einer gütlichen Einigung zu überzeugen blieben erfolglos. Angesprochene Konfliktsituation zwischen Mutter und Mir wurde beim Jugenamt falsch dargestellt und Mir unterstellt ich wäre „gewalttätig“ geworden.Vorwurf in keinster Weise haltbar!!! Gemeinsames Gespräch zwischen Mutter und Mir beim JA blieb ohne Konkretes Ergebniss. Mutter lehnt Kontakt zu Mir ohne Nennung von Gründen ab und blockiert Umgang sowie Informationsfluss über Entwicklung und schulische Leistungen meine Tochter und zeigt sich gänzlich Unkooperativ. Was kann ich tun??? Mutter ist laut meines Kenntnisstandes verpflichtet Mir Informationen mitzuteilen und Mir den Umgang zu ermöglichen.

  126. Jaro

    Hallo, nach der Trennung ist meine Ex in eine andere Stadt gezogen. Die Entfernung beträgt 420KM in eine Richtun. Die Ex verlang dass ich das Kind abhole und wieder zurück bringe. Da ich 100% Unterhalt bezahle (270EUR) schlug ich vor, die Hälfte der Strecke im Unterhalt zu verrechnen, oder sich auf die Hälfte der Strecke zu treffen Meine Ex ist damit nich Einverstanden. Kann mir jemand helfen? Wie sieht der Rechtsweg aus? Muss ich mich an kompletten Reisekosten 2 Mal hin und zurück, also insgesamt ca.1600 km die Rechnung allein tragen?
    Zu aktuelle Situation, Mittelweile ist sie und ich verheiratet (andere Partner) und haben eigenen Familien.
    Ich Danke für die Hilfestellung schon mal im Vorraus

  127. Rukshana Kausar

    Hallo ich habe einen sohn von 6 monaten vor kurzem wurde due entscheidung getroffen das er alle 14tage ubernacht beim vater ist und ein nachmittag in der woche..Das problem ist der vater kommt mit dem kind nicht zurecht er kann sich mit dem kind nicht auseinandersetzen , der kleine bekommt momentan brei soll ja bald feste nahrung bekommen..Aber der kleine findet die flasche besser weil er nur saugen muss und nicht kauen, er ist einfach zu faul dazu..Und die milch allein reicht nicht aus dass das kind davon satt wird..Kann ich das irgendwie ändern lassen das der vater das kind weiterhin bekommt aber nicht mehr nacht von 10-18 uhr am wochenende und in der woche ein tag von 14-18 uhr..Ist dies möglich oder nicht ich muss dazu sagen er hat das kind jetzt das 2 mal uber nacht…Ich muss dem Kv alles fertig machen und trotzdem lässt er sich von den kleinen auf der nase rumtanzen und gibt ihm die flasche..Und mir gegen den kopf schmeisst bist du nicjt vernünftig frag ich jemanden anderen.Und ich finde ich bin die muttee keiner kennt das kind so gut wie ich, soll ja nur solanhe sein bis der kleine auf nahrung umgestellt ist danach kann es ja weitergehen mit dem 14tägigen ubernachten beim Vater

  128. mama3

    Hallo habe auch eine frage,
    Habe 3 Jungs die 2grossen wwigwen sich seid über einem Jahr kontakt zum Vater zuhaben der kleine 2jährige so hat das Gerichtbeschlossen muss alle 2 wochen mit der Umgangspflegerin 2std mit dem Vater in ihrem Büro verbringen….
    Hab ich eine chance auf Alleinige Sorgerecht wenn ja wie den?

  129. Jannette

    Hallo, ich habe ein 6-jähriges Kind mit einem Menschen mit dem ich nicht verheiratet war und auch nie zusammen gewohnt hab. Seit ungefähr 3 Jahren habe ich versucht gerichtlich das alleinige Sorgerecht wieder zubekommen. Vor ca. 1 ½ Jahren, habe ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen und auf die Regelung schulischer Angelegenheiten kann ich allein vornehmen. (ich muss dazusagen das das Jugendamt DAFÜR war mir das alleinige Sorgerecht zu übertragen) Kindsvater hat Umgangsrecht bekommen, welchen wir bei der Erziehungsberatung klären sollen. Jetzt hat der Umgang jeden zweiten Sonntag je 4 Std. stattgefunden, weil es uns so wegen der Arbeit und dem Kindergarten besser gepasst. Irgendwann gab es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen uns, KV hätte das Kind lieber unter der Woche weil er angeblich am Wochenende nichts mit dem Kind unternehmen kann weil ja alles geschlossen ist. Das kann ich nicht bezeugen, denn ich hab meisten/nicht immer aber meistens auch nur am Wochenende Zeit und da können wir so einiges unternehmen. Es gab übrigens nie eine richtige Vater-Kind Bindung und seit einiger Zeit wird der Kindsvater auch nicht mehr Papa sondern nur beim Vornamen genannt. Seit nun genau 5 Wochen sagt der KV den Umgang immer wieder in letzter Minute ab, wir haben es immer wieder auf nächstes Wochenende verlegt, aber da kommt dann paar Stunden vorher eine sms, „Sorry muss für heute absagen, wir machen es nächstes Wochenende“. Ich will gar nicht wissen wie sich mein Kind dabei fühlt das ich jetzt seit für Wochen ihm sagen muss, dass der Vater wieder nicht kommt.
    Heute war es wieder soweit und jetzt hat mein Kind zu mir gesagt das der Vater voll der Blödmann wäre und es nicht mehr zu Ihm gehen will.
    Was soll ich jetzt machen? Soll ich das ernst nehmen? Es ist zwar meine Aufgabe meinem Kind gut zuzureden damit es gerne zum Vater geht (so hat das Gericht zu mir gesagt), aber ehrlich gesagt will ich das nicht mehr, ich bin es leid meinem Kind immer wieder zu sagen das er doch keine Zeit hat, oder soll ich jetzt den Kontakt ganz abbrechen lassen (mit meinem Anwalt sprechen) und erst wieder aufnehmen wen mein Kind zu mir sagt das es wieder versuchen will, mit dem Vater Zeit zu verbringen?

  130. Nado

    HALLO
    mein Mann hat 2 Kinder mit seiner Ex Frau.
    Bis jetzt war die Regelung er holt sie alle 14 Tage Freitags 15 uhr ab und bringt Sie Sonntags spätestens 19 uhr zurück. Das Sorgerecht liegt bei beiden sie hat lediglich das Aufenthaltsbestimmungsrecht (50km begrenzt).
    Jetzt hat Sie die Kinder für Samstags zu einer Fremdsprachenschule angemeldet. Allerdings, ohne Absprache mit Ihm, nun verlangt Sie das er die Kinder an den Samstagen an denen die Kinder bei Ihm sind er auch die Kinder zur Schule fahren soll. Er hat lediglich diese 2 Tage alle zwei Wochen mit den Kindern. Somit hätte er nur noch 1,5 wenn nicht sogar weniger. (Dazu kommt noch das es 60km hin&züruck sind die dann nochmal extra gefahren werden müssen zu den Regulären 120 km bei Abholung) Er hat dann nicht mehr die Möglichkeit etwas richtig mit den Kinder zu unternehmen. Die Frage ist hat er die Pflicht, bzw. muss er die Kinder hinbringen? ? (Diese Schule hat nichts mit der normalen Schulebzu tun!)

    2 Fall wäre:
    Er hatte jetzt einen Bandscheibenvorfall und wurde operiert. Er darf 8 Wochen kein Autofahren. Daher, kann er selbst die Kinder nich abholen. So habe ich angeboten die Kinder abzuholen. Allerdings, gehe ich auch arbeiten und kann die kinder dann Freitags erst 18 Uhr abholen. Prinzipiell könnte er Ihr die Krankmeldung vorlegen für die 8 Wochen und die Kinder nicht an den Wochenenden abholen. Wir wollen ihr anbieten das ich die Kinder die nächste Zeit um 18 Uhr abhole, statt die Krankmeldung vorzulegen. Sie müsste doch normalerweise zustimmen oder?
    Meine Frage ist ob das rechtlich Richtig wäre unsererseits? Wir wollen nur auf Nummer sicher gehen.

    vielen Danke schon mal

  131. Patrick

    Hallo,

    ich als Vater hab die Frage muss ich meine Kleine auch bei dem Freund der Kindsmutter abholen oder bekommt man Recht das man das Kind nur dort abholt wo die Kindsmutter wohnt…?

    Vielen Dank schon mal

  132. Stephie

    Hallo,
    ich habe die Kinder bei mir Wohnung und mein ex hat wohl das geteilte Sorgerecht. Nun will er mich zwingen das er eines der Kinder an Weihnachten bekommt. Geht das? Er hat er laut Vereinbarung untereinander immer am 1. Weihnachtstag.
    Vielen Dank für die Hilfe

  133. leopold

    Hallo, ich habe eine Frage zur organisatorischen Mitwirkungspflicht der Mutter in Bezug auf den Umgang mit unserem 13jährigen Sohn. Wir waren nicht verheiratet und haben uns bereits vor 12 Jahren getrennt. Bisher hatten wir den Umgang so geregelt, dass ich 1 mal im Monat für einen Tagesbesuch zu meinem Sohn gefahren bin und 1 mal im Monat habe ich ihn freitags geholt und sonntags zurück gebracht. Wir wohnen 180km voneinander entfernt. Jetzt würde ich mir wünschen, dass mein Sohn die Strecke mit dem Fernbus zurücklegt, wenn er von Freitag bis Sonntag bei mir ist. Er ist damit auch einverstanden und ich denke, er ist nun alt genug dafür. Dazu müsste seine Mutter ihn zur Bushaltestelle bringen und wieder abholen. Das ist ihr zu umständlich. Gehört diese Form der Unterstützung nicht zu ihrer Mitwirkungspflicht?

  134. xyz

    hallo, die kindsmutter (allein sorgeberechtigt) verbietet uns mit dem kind pkw zu fahren. müssen wir uns daran halten wenn das kind in unserer obhut ist? und wenn ja – fällt taxi & busfahren auch darunter? danke für einen kurzen tipp.

  135. jessy

    Hallo,
    Hab das alleinige Sorgerecht für meine 3jährige Tochter. Möchte gerne von November bis April ein Praktikum in England machen um mein Englisch für das Studium zu verbessern. Mein Kind würde auch dort zzur Kita gehen
    Wie verhält es sich mit der Umgangsregelung. Allein kann ich sie schlecht aller 14tage ins Flugzeug setzen das würde auch den finanziellen Rahmen als Student sprengen ?!

    Vielen Dank

  136. Doreen

    Hallo,
    Meine Frage bezieht sich auf die Umgangskosten.Ich habe mit meinem Exmann 2 Kinder 11 und 12 Jahre.Er holt sie zu sich jedes 4.und 5 wochenende nach Hamburg(Flixbus).Bisher haben wir uns immer die Bustikets geteilt von 64€.Nun bin ich mit meinem Partner zusammengezogen und wir wohnen auf dem Lande ca 160 Km entfernt von Berlin und wir sind aufs Auto angewiesen.Ich fuhr die Kinder bereits 2x nach Berlin damit sie weiterhin mit dem Bus nach Hamburg fahren können auf meine Benzinkosten.Nun habe ich das Problem das ich arbeitslos geworden bin und vom Arbeitsamt geld beziehe und nach Kg+Ku mir selbst nicht einmal 30 € ausgezahlt wird und ich nun aber trotzdem die Fahrten nach Berlin habe auf meine Kosten die deutlich teurer sind als die Bustikets die nun der Vater völlig übernimmt.Ich kann mir die Benzinkosten nicht mehr leisten.Ich weis nicht was ich machen soll da der Vater bereits wieder tikets für den bus in Berlin gekauft hatfür die Wihnachtsferien und ich sie fahren muss.Was kann ich machen?Unterhalt pro Kind wurde außergerichtlich vereinbart auf Unterhalt für unter 6 Jährige Kinder er zahlte immer regelmäßig.

  137. Tina

    Hallo ich habe vier Kinder zwei uneheliche Söhne im alter von 7 und 6 Jahren von zwei Vätern beide Väter haben sich nicht um die Kinder gekümmert. Dazu muss ich sagen ich habe vier Jahre knapp 900 km entfernt gewohnt und bin jetzt aus gesundheitlichen gründen meines einen Sohnes wieder in die Heimat, beide Väter zahlen keinen Unterhalt und seit vier Jahren besteht über haupt kein Kontakt mein 6 jähriger Sohn weiß das es da noch jemanden gibt aber er kennt ihn halt nicht, und sein Vater hat unter falschen lügen mir viele Probleme gebracht beim Jugendamt aber mit den hab ich immer zusammen gearbeitet ohne Probleme sein Vater hasst mich weil ich mich getrennt habe. Mein 7 jähriger Sohn kennt seinen Vater von Erinnerungen. Allerdings war ich nach dem letzten Kontakt mit mein 7 jährigen Sohn in physischer Behandlung er hat nicht mehr gesprochen und ein genässt mit 5 Jahren er war auffällig im Kindergarten und zuhause er hat sehr unter der Situation gelitten da sein Vater und dessen Eltern mich und meinen Mann schlecht reden und ihm gesagt haben wenn er doof zu uns ist dann gehts ihm besser dann darf er weg von uns und er bekommt dann eine Eisenbahn die er sich wünscht, die physologin hat das raus bekommen er hat mit uns nur gestritten ein gutes Jahr hat es gedauert bis er uns wieder an sich gelassen hat. Jetzt zu meinen fragen muss ich den Vätern bescheid geben das die Kinder wieder in der Nähe sind und muss ich den Umgang unterstützen obwohl es immer Probleme gab?

  138. Henrieta

    Grüße Sie. Habe eine Frage und zwar ich habe einen umgangspfleger für meinen Kind.Er ist 34Monate alt.Gericht Beschluss… Treffen jede Freitag 14-16…Jede zweite Sonntag 10-16…
    Bis jetzt hat keinerlei Umgang in dieser Termine stattgefunden, denn an diese Tage kann der umgangspfleger nicht und sonntags findet es meistens ab 14 uhr statt,weil der umgangspfleger laut seine Antwort nicht vor 12 Uhr aus dem Haus geht.Er kommt immer zu spät, und bringt mein Kind auch immer zu spät mit sämtlichen Ausreden. Es ist oft zu Eskalation zwischen mir meinen Partner und dem umgangspfleger gekommen. Darf er uns anschreien? Darf er mir sagen dass er das Kind bringt wann er das für richtig hält auch wenn ich nicht zustimme?Es kommt oft vor dass es schon nach 20Uhr ist und finde es zu spät für so ne kleine Kind.Muss ich meine Kind für solange weggeben auch wenn ich nicht damit einverstanden bin? Es läuft überhaupt nichts wie in der berichtbeschluss.Mein Partner lebt mit uns seit mein Sohn 3 Monate alt war.Der umgangspfleger hat mir verboten dass mein Partner die Übergaben macht denn da kommt immer wegen die Verspätungen zu Eskalation. Darf er mir überhaupt was verbieten? Und noch ne wichtige Frage.Muss ich meinem ex einen Ersatz Termin geben wenn er seinetwegen verhindert ist also er in Urlaub fährt? Ich bin Ihnen sehr dankbar für schnelle Antwort. Hab alleinigesorgerecht, und Aufenthaltsgenehmigungsrecht

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