OLG Oldenburg entscheidet im Sinne der Reform des Unterhaltsrechts (Quelle: ARGE FamR im DAV)
Donnerstag, den 7. Dezember 2006Auch nach langjähriger Ehe geht der Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten dem Anspruch des neuen Ehegatten, der Kinder zu betreuen hat, nicht zwangsläufig vor. Der in § 1582 BGB ausnahmslos normierte Vorrang aller Ansprüche auf Scheidungsunterhalt nach langer Ehe sei nicht mit dem im Grundgesetz verankerten Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 GG) zu vereinbaren, […]