Alleinerbe nach Tod des Ehepartners?
Ich höre immer wieder, das kinderlose Ehepartner der Ansicht sind, dass sie nach dem Tod ihres Partners automatisch zum Alleinerbe würden.
Das ist schlich falsch.
Neben dem Ehepartner können Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten miterben.
Die Höhe des Erbteils des Ehepartners ist abhängig von dem Güterstand. Gibt es keinen Ehevertrag, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hier kann bei Gelegenheit ein weiterer Irrtum aufgeklärt werden: der gesetzl. Güterstand bedeutet, dass die Vermögen von Mann und Frau auch in der Ehe getrennt bleiben und nicht zum gemeinsamen Eigentum werden. Um nach dem Todes eines Ehegatten nicht das komplizierte Zugewinnausgleichsverfahren noch durchführen zu müssen, hat das Gesetz eine einfachere Lösung gefunden: Es erhöht das gesetzliche Erbteil um ein weiteres Viertel. So beträgt das Erbteil für den hinterbliebenen Ehepartner statt 1/4, die Hälfte der Erbschaft, beziehungsweise drei Viertel, wenn nur Erben der 2. Ordnung vorhanden sind.
Tipp: wenn sie keine Kinder haben und nicht wollen, dass außer dem Ehepartner noch andere Personen erben, müssen Sie ein Testament errichten.
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Am 6. Juli 2008 um 21:46 Uhr
Sehr geehrte Damen / Herren
Heute ist meine Ehegattin verstorben.Wir Lebten seit Ende Februar getrennt.Meine beiden Kinder haben mir Heute den Zutritt zu unserem Haus verboten und die Schlösser ausgetauscht.Sie sagen ich hätte die gemeinsame Wohnung verlassen und habe somit keinem Anspruch mehr auf irgendwelche Dokumente oder sonstige unterlagen.
Frage:
Was kann ich tun,oder welche Rechte habe ich gegenüber meinen Kindern.Beide sind Erwachsen und haben eine Eigene Wohnung bzw.Haus
Mit freundlichem Gruß
Hans
Am 7. Juli 2008 um 15:21 Uhr
@ hans
Sie sind Erbe neben Ihren Kindern und können Ihr eigenes Haus betreten.
Ein Betretungsverbot würde es nur geben, wenn Ihre Frau noch leben würde.
Mein Tipp:
zum Anwalt und mit einem Eilverfahren den Zutritt fordern lassen.
Am 21. Januar 2009 um 08:36 Uhr
Hallo,
ich habe ein Testament nach einer Vorlage aus dem Internet per Hand geschrieben und bewahre es zuhause auf.
Meine Frage nun ist folgende: ist das Testament gültig auch wenn ich es nicht bei einem Anwalt oder Notar hinterlege?
Ich habe meinen Lebenspartner (Eingetragene Lebensgemeinschaft) zum alleinerben eingesetzt und extra darin verfügt dass ich meine beiden leiblichen Söhnen enterbe und diese nichts erhalten sollen.
Ist dies so möglich ? oder erben diese immer Ihren Pflichtteil?
Ich habe meine Kinder immer Unterstützt wie ich konnte (beide Erwachsen) Inzwischen bin ich Krank und kann Sie nicht mehr Unterstützen, darauf haben Sie sich von mir abgewendet und melden sich bei mir nicht mehr.
Die ist der Grund das ich Sie enterben will.
Vielen lieben dank für eine Antwort, damit ich alles richtig mache.
Am 21. Januar 2009 um 09:39 Uhr
@ vebra
das Testament ist gültig. Es muss nicht bei einem Anwalt oder einem Notar hinterlegt werden. Die Hinterlegung erfolgt nur aus dem Grunde, dass das Testament für die Nachwelt leichter auffindbar ist. Aus diesem Grunde würde ich überlegen, das Testament beim Amtsgericht zu hinterlegen.
Vollständig enterben können sie ihre Kinder nicht. Der Pflichtteil wird den Kindern verbleiben.
Am 31. August 2009 um 20:24 Uhr
Hallo, vor einer Woche war bei uns ein Tornatoähnlicher Sturm der ca 5 Minuten angehalten hat.
Dabei wurden zwei Autos von Herabstürtzenden Dachziegel beschädigt.
Wir wohnen in einer Wohnanlage zur miete und der Hauseigentümer sagt wir müssten für den Schaden am Auto selbst bzw. die Kaskoversicherung des Autos aufkommen.
Ist das Richtig so ?
Es kann doch nicht sein, das durch herabstürzende Dachziegel bei Sturm ich,bzw. meine Versicherung dafür aufkommen muss.
Was zahlt dann die Wohn und Gebäudeversicherung ?
Am 1. September 2009 um 09:19 Uhr
@ vebra
ich beschäftige mich hier nur mit Fragen aus dem Familienrecht und bitte dafür um Verständnis.
Am 29. August 2011 um 08:56 Uhr
Ich hätte eine Frage. Meine Mutter möchte ihr ganzes Vermögen nur mir vererben. Hätte mein Vater Anspruch auf einen Anteil, obwohl sie mich als Alleinerbe eintragen möchte?
Am 29. August 2011 um 12:06 Uhr
@ sabine
es bleibt für den Ehepartner der Pflichtteil, es sei denn, der Scheidungsantrag ist bereits zugestellt
Am 6. September 2012 um 18:00 Uhr
hallo, ich habe folgende frage:
meine eltern haben ein haus. wie läuft es beim tod eines ehepartners: hat der hinterbliebene ehepartner das recht das haus zu verkaufen oder muss es sich zuerst das einverständnis der kinder ( 2, beide erwachsen und verheiratet, 3 enkel) einholen. jetzt hab ich was ganz skurriles gehört, dass sogar die schwiegertochter bzw. schwiegersohn dem verkauf zustimmen müssen. ist das wahr? haben die etwa einen anspruch auf das erbe (das haus)?