Das Voraus im Erbrecht Ehegatten

Neben dem üblichen und bekannten Erbrecht gibt es eine Besonderheit bei Ehegatten: Jeder überlebende Ehegatte, der gesetzlicher Erbe wird, erhält vorab und zusätzlich zu seinem Erbteil den so genannten „Voraus“. Dazu zählen die Gegenstände, die zum Haushalt gehören. Das ist praktisch der gesamte Hausstand. Dazu gehören die Hochzeitsgeschenke, die Haushaltsgeräte, alle Bücher, alle Möbel und Teppiche usw. Dazu gehört auch das Auto, das von der ganzen Familie genutzt wurde, der sog. Familienwagen.
Nicht zum „Voraus“ gehören die ganz persönlichen Dinge des Erblassers, wie insbesondere seine Rolex und sein Einkaräter (sein Schmuck) oder sein als Hobby angeschafftes Fahrzeug in Form eine Oldtimers oder eines einsitzigen Sportmotorrades.

7 Reaktionen zu “Das Voraus im Erbrecht Ehegatten”

  1. Petra

    Ich habe eine Frage, welche ich gern beantwortet hätte.(Ich 57 Jahre alt)
    Bin seid 3Jahren verheiratet und habe dieses Jahr eine größere Summe geerbt. Falls davon einmal etwas übrig bleibt, möchte ich das alles meine 2 Kinder aus erster Ehe bekommen.
    Mein Mann hat keinerlei Vermögen und muss ich einen Ehevertrag abschließen in dieser Situation jetzt?
    freundlich Grüße

  2. RAvonderwehl

    an Petra:

    wenn Ihr Mann nicht einmal den Pflichtteil bekommen soll, sondern die Kinder alles, sollten Sie tatsächlich einen Ehevertrag abschließen.

  3. Ralf

    @RAvonderwehl: Sie sagen Petra soll einen Ehevertrag abschliessen. Jetzt meine Frage: Geht das überhaupt noch? Schliesslich ist sie bereits seit 3 Jahren verheiratet.

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ ralf

    natürlich geht das. Ein Ehevertrag kann zu jeder Zeit abgeschlossen werden. Es ist eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten, die nur einvernehmlich durch die Unterschriften beider rechtswirksam werden kann.

    Sollten die Eheleute sich bereits getrennt haben, nennt man das Ganze dann Scheidungsfolgenvergleich.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  5. Mala

    Muss ein Ehevertrag vom Notar begläubigt werden ?
    Oder reicht die Unterschrift beider Ehepartner ?
    Wie sieht es mit einem Testament aus ?
    Mein Mann möchte falls ihm was passiert, das alles mir bleibt auch seine privaten Dinge. Können wir das untereinander festmachen. Ist dies rechtlich wirksam ?
    Wie sieht es aus, ich möchte ein Hauskaufen, den Kredit TRAGE ich alleine. Mein Mann zahlt an mich Miete. Ich möchte das unsere Kinder das Haus falls mir was zustößt erben, mein Mann hat lebenslanges Wohnrecht. Ich möchte nicht, das wenn ich und mein Mann einmal nicht da sind unsere Kinder sich mit den Kindern aus erste Ehe um das Haus streiten. Kann man dies im Testament etc. eintragen lassen

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ mala

    Ein Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er vor einem Notar abgeschlossen wird. Etwas anderes gilt bei einem Ehegattentestament, dass die Eheleute auch privatschriftlich vereinbaren können. Hinsichtlich eines Hauskaufes ist wiederum die notarielle Beurkundung notwendig. Ich würde daher raten, dass sie sich mit einem Notar in Verbindung setzen und mit ihm besprechen, welche Beurkundungen notwendig und sinnvoll sind.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  7. Franz

    Bin das zweite mal verheiratet und habe einen Sohn aus 1. Ehe. Meine jetzige Ehefrau und ich haben ein Haus auf den Namen meiner Frau gekauft. Sie ist alleinige Eigentümerin. Kann mein Sohn seinen Pflichtteilsanspruch auch auf dieses Haus geltend machen ?
    Wäre eine Gütertrennung sinnvoll, um den Pflichtteilsanspruch meines Sohnes auszuschließen ?

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