Trennung und Steuerklassen

Immer wieder taucht die Frage auf, wann muss ich nach Trennung die Steuerklasse ändern? 
Dazu so viel: Ab 01.01. des Folgejahres sind getrennt lebende Ehegatten verpflichtet ihrer Steuerklasse zu ändern. Beispiel: Trennung am 15.07.2006. Notwendige Steuerklassenänderung am 01.01.2007. Demgemäß muss ab 01.01. des Folgejahres statt der Steuerklasse III beispielsweise die Steuerklasse I gewählt werden.

Tipp: Aus diesem Grunde sind die Trennungen zum Jahresende steuerlich nicht ratsam. Wenn sie sich trennen wollen, nie am 30. Dezember, sondern natürlich am 01. Januar des Folgejahres. Den Silvester sollten Sie möglichst noch gemeinsam überstehen.

Tipp: ernsthafte Versöhnungsversuche im Folgejahr lassen die notwendige Steuerklassenänderung entfallen.

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211 Reaktionen zu “Trennung und Steuerklassen”

  1. Steffi41

    Hallo,

    habe eine Frage- Wir wollen Anfang nächsten Jahres die offizielle Trennung. Vorher waren wir IV/IV mit 3 Kindern. Er komt automatisch dann im Januar in Steuerklasse I, kann ich dann als alleinerziehend in Steuerklasse II rein und wir beide uns die Kinder teilen. Oder was ist für mich als alleinerziehende mit 3 Kindern am vorteilhaftesten?

  2. Monique

    Hallo,
    ich bin getrenntlebend und hatte vorher Steuerklasse 4.Ich wollte meine Steuerklasse auf 2 ändern,alleinerziehend mit Kind und habe die1 bekommen,weil ich mit ner freundin WG mäßig wohne.Ist das rechtens,obwohl das ja nur ne WG ist und wir getrennte Haushalts/Mietkosten haben.Man hat mir erklärt,dass so wie eine über 18 jährige im Haushalt mit wohnt,ist keine Steuerklasse 2 möglich.
    Bitte um Antwort,wer sich damit auskennt.
    L:G:Monique

  3. RAvonderwehl

    an Monique:

    ich habe Ihnen eine Mail mit einer Erläuterung zur Steuerklasse II geschickt. Ich habe dazu auch einen neuen Artikel im Blog geschrieben.

  4. Alwin

    meine freundin möchte sich scheiden lassen sie hat steuerklasse 3 und ihr noch eheman hat steuerklasse 5 . in welchen steuerklasse würde meine freundin kommen wenn sie sich scheiden läst.
    mfg Alwin

  5. RAvonderwehl

    an Alwin:

    da bleibt nur die Steuerklasse I oder, wenn die Voraussetzungen der Kindererziehung vorliegen, die Steuerklasse II.

  6. Wolfgang

    wir sin verheiret, habeb aber gtrennte Wonhnung , wir habeb die stkl. 3/5 würde das so bleiben?

  7. RA Thomas von der Wehl

    an Wolfgang:

    wenn Sie sich nicht trennen im Sinne des Gesetzes, sondern nur getrennte Wohnungen haben, kann alles so bleiben.

  8. Andrea

    Hallo,
    ab wann gilt man denn getrennt im Sinne des Gesetzes. Mein Mann ist vor einem Monat ausgezogen und wir wollten erstmal alles so lassen wie es ist Stkl. 3 und 5. Er hat sich natürlich an seiner neuen Adresse zum 01.11 angemeldet. Können wir dieses für 2008 so lassen ?

  9. RA Thomas von der Wehl

    an Andrea:

    die Trennung wird nirgendwo verbindlich festgelegt. Trennung ist der ernsthafte und endgültige Wille der Eheleute nicht mehr zusammen leben zu wollen.

    Ansich müssen die Eheleute in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt (hier 2008) die neuen Steuerklassen hinnehmen. Aber eine Trennung erfolgt im Kopf. Ein Auszug ist nicht zwangsläufig die Trennung. Es kann auch eine Phase der Überlegung und Prüfung sein. Wenn die Eheleute z.B. im Januar nach einem Versöhnungsversuch feststellen, es geht nicht mehr, wäre das die Trennung. Steuerklassenänderung dann erst für 2009. Es kann auch sein, das ein Versöhnungsversuch im Januar 2009 stattfindet, der scheitert. Dann wäre zwar familienrechtlich das Trennungsjahr nicht unterbrochen, aber steuerrechtlich könnte sogar noch 2009 gemeinsam veranlagt werden.

  10. tanja

    hallo ,
    habe mich am 4.1.2006 von meinem mann getrennt und leben in scheidung ich habe von uns beiden immer gearbeitet und hatte deshalb die steuerklasse 3, dann binn ich am 1.1.2007 in die steuerklasse 1 gefallen aber meine nun 4 jährige tochter lebt bei mir das amt hat mir im letzten jahr mitgeteilt das es die steuerklase 2 nicht mehr gibt oder geben wird was kann ich nun tun, ist das so und welche steuerklasse steht mir überhaupt zu???? danke im vorraus

  11. janosch

    Hallo Tanja,

    hier die Antwort eines Laien: Selbstverständlich gibt es noch die Steuerklasse 2, jedoch sind besondere Bedingungen daran geknüpft, z.B. dass Sie keine Haushaltsgemeinschaft, einschließlich gemeinsamer Wirtschaftsführung, mit einem Erwachsenen, für den Sie kein Kindergeld bekommen, bilden dürfen …..wenn das so ist, kommt leider nur die Steuerklasse 1 in Betracht.

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ tanja + janosch:

    janosch hat recht. Lesen Sie bitte dies

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/11/23/wer-kann-steuerklasse-2-beantragen-und-bekommen/

  13. tanja

    ich wohne mit meiner tochter allein es ist niemand weiteres hier gemeldet. was muss ich nun tun? kann ich direkt zum finanzamt gehen und dies klären oder wie muss ich mich da nun verhalten?

  14. janosch

    Hallo tanja,

    ich weiß gar nicht, ob ich hier in diesem Blog überhaupt schreiben darf ….der Administrator wird mir sicherlich Bescheid geben.

    Ich werde mal antworten, weil ich irgendwie Mitleid empfinde:
    Für den Änderungseintrag einer günstigeren Steuerklasse sind primär die örtlichen Gemeinden zuständig. Sie gehen also bitte mit Ihrer Lohnsteuerkarte 2008 zu Ihrem Einwohnermeldeamt, tragen dort vor, dass Sie die Voraussetzungen (siehe obigen Link) für die Steuerklasse 2 erfüllen und Sie werden dann sicherlich die gewünschte Änderung auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen bekommen.

    Sollte der/die Sachbearbeiter/in weiterhin der Auffassung sein, dass es keine Steuerklasse 2 mehr gibt, sollten Sie, um unnötigen Papierkram zu vermeiden, sich mit Ihrem Anliegen direkt an das für Sie zuständige örtliche Finanzamt wenden, welches die Änderung dann vornehmen wird (§ 39 Absatz 6 EStG).

    Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ Janosch

    Lieber Janosch,

    ich freue mich über die rege Beteiligung und über jeden inspierenden Beitrag. Ich bedanke mich für die rege Teilnahme, zumal es für mich immer schwieriger wird, alles selbst zu beantworten.

    Ich wünsche ein erfolgreiches neues Jahr.

    Thomas von der Wehl

  16. Ralf

    Hallo Zusammen,

    ich schleich mich auch hier mal einfach so rein, weil ich vor den selben Problemen stehe. Bei mir ist es genauso wie bei Andrea, der Auszug war klar, aber wir wollten erstmal alles so lassen wie es ist. Man weiß ja nie, und dann die nötigen Änderungen in 2009 vornehmen. Etwas beruhigt bin ich durch die Aussage, das die Trennung im „Kopf“ erfolgt, weil ich war auch ein wenig verwundert, das sofort das Kalenderjahr herangezogen wird, obwohl man ja gedanklich doch noch nicht so ganz auseinander ist und man noch viel grübelt, ob und wie und soll man wirklich. Nun aber doch noch ein Frage wegen der Ummeldung, die ja im Dezember 2007 erfolgte, wird sich das Finanzamt nicht darauf berufen oder ist einzig und allein unsere Aussage entscheidend? Vielen Dank schon mal und

    viele Grüße
    Ralf

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ Ralf

    man kann auseinander ziehen, ohne sich zu trennen. Wenn Sie für ein Jahr im Ausland arbeiten, ist das keine Trennung. Wenn Sie für ein Jahr im Gefängnis sitzen, ist das auch keine Trennung. Zunächst weiß doch keiner, warum sie nicht mehr zusammen wohnen!!!

    Wenn Sie beide noch unsicher sind, zwingt Sie keiner dem Finanzamt etwas mitzuteilen.

    Die melderechtliche Ummeldung ist unerheblich, allenfalls ein Indiz. Außerdem unterbricht ein Versöhnungsversuch die steuerlichen Folgen. Lesen Sie hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/12/11/trennung-unterschied-eherecht-steuerrecht/

  18. Daniela

    Bei uns ist es ähnlich wie bei Ralf.Zwar kürzlich räumlich getrennt aber vom kopf noch nicht vollzogen u.evtl.nicht entgültig,jedoch auch nicht umgemeldet.Noch einigen wir uns finanziell auf privater,freundschaftlicher Ebene.Jetzt meine 1. Frage:Ist es richtig.das wir bei bei Änderung der Steuerklassen von 3/5 auf die jeweils dann auf uns zutreffende Steuerklasse unterm Strich gemeinsam schlechter bei weg kommen?“2.Frage:Welche Steuerklasse wäre das dann???Wir sind verheiratet u.haben 2Kinder,13 u.15 jahre u.erwarten in Mai das 3.Kind.u.wollen keine Scheidung! 3. Frage:Wie verhält es sich mit Elterngeld/zeit bei einer noch nicht richtig vom Kopf vollzogenen Trennung aber 2 getrennten Wohnsitzen.Da ich ja schwanger bin u.auf Grund des getrennt lebens eigentlich Anspruch auf 14 Monate Elterngeld/zeit habe aber ja bis auf einen Mietvertrag keinen Nachweis für eine Trennung habe.

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ Daniela

    Sie kommen schlechter weg, da das Ehegattensplitting entfällt. Ihr Mann bekäme 1 und Sie u.U. 2.

    Zum Elterngeld kann ich leider nichts sagen.

  20. Otto

    Lebe in einer Wg teilen uns Bad Küche Wohnzimmer Flur.Schlafzimmer haben wir 2 also jeder getrennt.Ich wollte meine Steuerklasse auf 2 ändern,alleinerziehend mit 2 Kinder und habe die 1 bekommen,weil ich mit ner freund WG mäßig lebe.Ist das rechtens,obwohl das ja nur ne WG ist und wir getrennte Haushalts/Mietkosten haben.Man hat mir erklärt,dass so wie eine über 18 jährige im Haushalt mit wohnt. Bitte um eure hilfe.gruß Otto

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ Otto

    da werden Sie nicht machen können. Lesen Sie dies:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/11/23/wer-kann-steuerklasse-2-beantragen-und-bekommen/

  22. Maik

    Frage wohne im EG und meine Mitbewohnerin im OG diese beiden Stockwerke werden durch eine eingangstür genutzt.da noch eine weitere Tür zum OG vorhanden ist und diese durch meine mit Bewohnerin abgeschloßen wird.Möchte Ich mal Fragen ob diesen dann auch zu eine Wohngemeinschaft gehört oder nicht

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ Maik

    Sie sprechen die Problematik der Steuerklasse 2 an?

    Wenn es 2 Küchen und 2 Bäder gibt, wäre es wohl kein Hausgemeinschaft. Wenn nicht…….?

  24. Hannah

    Hallo,

    meine Eltern stehen am Rande ihrer 30jährigen Ehe. Um nicht unvorbereitet zu sein, möchte ich mich als gute Tochter schon ein bisschen mit der Materie und den Dingen, die bei einer Trennung auf beide zukommen beschäftigen. Die Frage, die mich am meisten beschäftigt ist: muss es gleich eine Scheidung sein oder lohnt es sich, die beiden von einer „einfachen“ Trennung zu überzeugen? Mein Vater ist Hauptverdiener, meine Mutter geht nur 30h/Woche arbeiten und verdient dementsprechend wenig. Läßt sich eine gemeinsame Steuererklärung umgehen, wenn man nur getrennt lebt?
    Danke für alle Tips, Hannah

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ Hannah

    eine gemeinsame Steuererklärung ist doch meist günstiger. Aber alle Eheleute können sofort auf eine getrennte Erklärung umsteigen, ob sie getrennt sind oder nicht.

    Ob eine Scheidung notwendig ist, ist sehr schwer zu beurteilen. Lesen Sie vielleicht dies:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/12/08/warum-besser-scheidung-als-langjaehrige-trennung/

  26. Stefanie

    Hallo!
    Ich hätte mal eine Frage zur Namensänderung. Meine Tochter hatte bei ihrer Geburt meinen Mädchennamen bekommen. Nach meiner 1 Heirat (er war nicht der leibl. Vater) haben wir eine Namensgebung vollzogen, da ich mit meinem Sohn Schwanger war und wir damals wollten,dass beide Kinder den gleichen Nachnamen haben. Mitlerweile ist meine Tochter fast 13 Jahre alt (ich bin allein Erziehungsberechtigt) und sie möchte unbedingt meinen Mädchennamen wieder annehmen, den ich auch nach der Scheidung und trotz neuer Heirat wieder angenommen und diesmal behalten habe. Nun meine Frage, ist es irgendwie möglich das sie ihren Geburtsnamen wieder annehmen kann. Sie haßt ihren jetztigen Namen regelrecht. Mein Sohn möchte und muß den Namen seines Vaters behalten. Es wär auch für ihn ok, dass seine Schwester und ich, beide einen anderen Namen tragen.
    Vielen Dank im Voraus,
    Freundliche Grüße,
    Stefanie

  27. Norbert

    Hallo
    Meine Frau und ich haben uns im Januar diesen Jahres getrennt. Sie lebt mit ihrem neuen Lebensgefährten in einer neuen gemeinsamen Wohnung,mit unseren beiden Kindern ( 7 und 11 ).Meine Frau war arbeitslos und fängt am 1. April eine neue Stelle an. Sie hatte Steuerklasse 5 , und ich 3.Jetzt wollen wir je 1 Kind auf der Steuerkarte haben.Wäre das Sinnvol oder welche Steuerklasse sollen wir nehmen.Sie arbeitet Halbtags und ich ganz

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ norbert

    was wirklich im Einzelfall auf den Cent sinnvoll ist, kann ich nicht sagen. Das hängt vom Einzelfall ab und wie man sich noch verträgt.

    Da müssen Sie einen Steuerberater fragen.

  29. Axel

    Ab 01.05.2008 ziehe ich mit meiner Freundin und deren Sohn in eine gemeinsame Wohnung.Wir wollen die Steuerklassen ändern ,welche wären möglich.
    Vielen Dank

  30. Dennis

    Hallo,
    also meine Frage ist, wenn ich mich nur räumlich von meiner Frau trenne ohne Scheidung und ohne beziehungs ende, also wirklich nur jeder mit seiner eigenen Wohnung, wie ändert sich, bzw wie muss ich ich meine Steuerklasse ändern??? Meine Frau ist nämlich selbstständig mit einer ichAG und hat ein Steuerfreies einkommen bis 17 tausend € Jahres umsatz, und da sie da nicht ran kommt ist es bei ihr eigentlich egal was Sie für eine Steuerklasse hat, kann ich also die Steuerklasse doch irgendwie behalten???

    Vielen Dank

    MfG Dennis Wegener

  31. Andygirl

    Ganz aktuell aus meinem Leben: Mann am 09.10.2007 ausgezogen, hat sich vehement geweigert die LstKarte umzuschreiben, sogar vehement geweigert sich bei mir abzumelden und am neuen Wohnort anzumelden. Eine Umschreibung der Lstkl. war nicht möglich lt. Stadtverwaltung, da sie beide Karten dafür brauchen. Da mein Noch-Mann sich immer wieder weigerte die Karte vorzulegen und sich umzumelden, hatte ich sogar mit der neuen Karte für 2008 diesselben Probleme, die Damen auf dem Amt meinten sie brauchen beide Karten. Wir versuchten es auf dem direkten Weg übers Finanzamt, da ich noch 2 Sohne über 18 habe, mit Änderung der LstKlasse – wieder kein Erfolg. Es fühlte sich kein Amt fähig oder zuständig. Erst eine sehr nette Dame auf dem Finanzamt hat mir bei persönlicher Vorsprache die LstKl umgeändert, auf mein Wort hin, dass er wirklich nicht mehr bei uns wohnt – hat aber auch erst auf der Stadtverwaltung angerufen, um nachzufragen ob es wirklich so ein Drama ist. Ich hatte dann schließlich und endlich LstKl II – und einen bösen Brief von meinem Mann + Anwalt, dass ich das nicht hätte machen dürfen und wie unverschämt von mir…??? Mein Noch-Mann hat sich dann gezwungener Maßen am 09.01.08 umgemeldet, da ich fast täglich zur Stadtverwaltung bin, um endlich dies zu klären (wg. Wohngeldanspruch – er zählt solange zum Haushalt, bis er abgemeldet ist…!!!) und für mich zahlt er bis heute keinen Unterhalt und für die Kleine nur einen Teil.
    Also, wenn einer meint, er müßte dumm tun und es dem anderen schwer machen, geht dies in Deutschland so ziemlich einfach. (Ich weiß, meine Geschichte hört sich im Ganzen gehört sehr unglaubhaft an, aber es ist die Wahrheit).

  32. Inga

    Hallo,
    leider blicke ich noch nicht so ganz durch die ganzen Fragen und Antworten durch. Von daher von mir die Frage: Wir sind seit 23 Jahren verheiratet und haben 2 Kinder (15 und noch 17). Mein Mann arbeitet voll und ich 20 Stunden. Lohnsteuerklassen 3/5. Wie sieht es bei einer Trennung aus? Ich hatte oben gelesen, dass man, wenn man ein Jahr getrennt lebt trotzdem die alten Steuerklassen beibehalten kann. Stimmt das? Ab wann muss man die Steuerklassen ändern? Mein Mann meinte, er müsse direkt in 2 wechseln, sobald er auszieht. Was für eine Steuerklasse käme für mich in Frage, wenn ich die Kinder habe? Wieviel Geld steht mir bzw. den Kindern zu? Was passiert, wenn meine älteste Tochter 18 wird, aber noch weiter die Schule besucht? Vielen Dank für eine Rückantwort.
    MfG
    Inga

  33. RA Thomas von der Wehl

    @ inga

    wann die Steuerklassen zu ändern sind, steht oben. In dem Jahr, das auf die Trennung folgt.

    Sie bekämen doch, wenn Sie die Klasse 5 abgeben, deutlich mehr Geld.

  34. Jenny

    Hallo,
    wollte wissen, wie es mit den Steuerklassen aussieht, wenn ich mich jetzt Trenne.
    Zur Zeit habe ich Steuerkl. V und mein Mann Steuerkl. III, somit habe ich Finanzielle Einbußen. Kann ich bei Auszug, die Steuerkl. auf I oder IV ändern.?

    Was wäre wenn meine Ehemann dieses nicht freiwillig tut. Das es bestimmt zum Rosenkrieg kommen wird.

    Vielen Dank im voraus für ihre Mühe.

  35. RA Thomas von der Wehl

    @ jenny

    für die Änderung brauchen Sie die Zustimmung nicht.

  36. birgit

    hallo,
    mein mann und ich trennen uns ab 1.4.08.
    ich habe steuerklasse 5 und er 3.
    jetzt habe ich mich beim einwohnermeldeamt schon umgemeldet, und die sagten mir eine steuerklassenänderung am 1.1.09 wäre pflicht.
    mein mann ist ausgerastet weil er dann große finanzielle einbußen hat.
    jetzt habe ich hier gelesen wenn man die trennung auf probe unternimmt, was bei uns der fall ist, könnten wir auch 2009 noch bei der alten steuerklassenregelung bleiben.
    ist das so ? oder hätte ich mich nicht ummelden sollen?
    im voraus vielen dank für eine antwort.

  37. RA Thomas von der Wehl

    @ birgit

    Trennung auf Probe ist wohl nicht die Lösung. Wenn aber die Eheleute in 2009 noch einen ernsthaften Versöhnungsversuch unternehmen, können sie auch noch 2009 gemeinsam veranlagt werden.

    Ob das ganze sich allerdings für Sie bei Stkl V rechnet, ist sehr zweifelhaft.

  38. Jürgen

    Hallo,

    ich habe mich von meiner Ehefrau bereits im September 2006 getrennt. Wir haben allerdings noch in einem Haus gelebt (getrennt von Tisch und Bett). Nun hat sie im Februar die Scheidung eingereicht. Durch das bereits erfolgte Trennungsjahr soll die Scheidung nun recht schnell über die Bühne gehen. Ich werde mich jetzt ummelden. Meine Fragen: werde ich beim EMA aufgefordert gleich die Steuerklassen zu ändern (derzeit noch 3/5). Kann ich bei der Steuererklärung ein Problem bekommen, wenn das Jahr der Trennung gleich dem Jahr der Scheidung ist? Muss ich dann evtl. Steuern für ein ganzes Jahr zurückzahlen? Danke für kurze Rückinfo!

  39. Josefine

    Hallo

    Ich habe mal eine Frage…mein Mann und ich wollen uns ersteinmal nach 20 Ehejahren Räumlich trennen und ersteinmal nicht die Scheidung einreichen…in falles eines falles, das man doch wieder zusammen findet.

    Ich war immer nur Hausfrau und Mutter von 4 Kinder,

    Nun habe ich eine Arbeitstelle gefunden, 80 Kilometer von meinem Wohnort.

    Ich habe dort die möglichkeit in eine Wohngemeinschaft ( oder nennt sich das Untermieter? ) zu ziehen.

    Die Kinder 17 und 15 werden weiterhin bei ihren Vater leben, wegen Schule und Ausbildung.

    Nun meine Fragen….

    er hat ja Steuerklasse 3 und ich würde 5 bekommen sofern wir noch zusammenlebend sind…

    Muss man die Steuerklasse umändern ,auch wenn man sich ersteinmal nicht scheiden lassen will ?

    mit den Kindern auf der Steuerkarte wollen wir auch nichts verändern, sie sollen auf seiner Steuerkarte bleiben.

    Muss ich mich in der alten Stadt abmelden und in der neuen Stadt anmelden, oder würde ich mir besser stehen, es als zweitwohnsitz zu melden und mein erstwohnsitz in meiner jetzigen Stadt belassen.

    Ich habe schon versucht übers Internet etwas heraus zufinden. doch muss ich zugeben, das ich in solchen dingen ziemlich augeschmissen bin.

    Würde mich freuen, wenn ich hier einen rat bekommen könnte zu meinen vielen fragen.

    LG Josefine

  40. RA Thomas von der Wehl

    @ josefine

    Sie müssen nicht die schlechte Stkl. V nehmen. Sie können auch Stkl. IV wählen. Ob das bei den verschiedenen Einkommen sinnvoll ist, kann ein StB sagen.

    Gleiches gilt für die Wohnsitzfrage. Ein Wechsel kann das FA zu der Erkenntnis bringen, dass Sie eben doch dauerhaft getrennt leben.

  41. Tine

    Mein Mann hat sich von mir 01/08 getrennt,aus diesem Grund habe ich mir schnellstens einen Arbeitsplatz gesucht da ich nun wegen dem neuen Job auch unseren Wohnort mit meinen Kindern(aus 1. Ehe) verlasse, möchte ich eine Steuerklassenwechsel (momentan III/V habe aber fast 6 Jahre nicht gearbeitet), beide in IV,vornehmen lassen. Leider weigert sich mein Nochehemann, da er dann weniger verdienen würde. Er will allerdings auch keinen Unterhalt an mich zahlen, beruft sich auf das neue Unterhaltgesetz. Bitte um Rat, wie ich mich verhalten soll, da nächste Woche Güteverhandlung wegen Unterhalt ist.
    LG Tine

  42. lilli

    Mein Mann hat sich vor 6 Wochen von mir getrennt und ist nach 2 Nächten im Wohnzimmer sofort zu einer neuen Frau gezogen, die er kaum kennt. Jetzt ist es mit dieser Frau wieder aus, jedoch geht jetzt der Streit erst richtig los.
    Meine Frage: in der Ehe nahmen wir einen Kredit von 17.000 Euro für die Wohnungsrenovierung aus, ebenso für das teure Hobby von meinem Mann, der Münzen-und Briefmarkensammlung, die jetzt ei Wert von ca. 10.000 Euro hat. Jetzt erhebt mein Mann Ansprüche auf die Hälfte dieser Sammlung, verweigert aber die Abzahlung von der Hälfte des Kredites, da dieser ja auf meinen Namen lief und mein Mann ja sowieso kein eigenes Einkommen hat. Mein Vorschlag wäre gewesen, den Kredit komplett abzuzahlen aber auch seine komlette Sammlung zu behalten. Dieses Angebot finde ich sehr fair, da ich von meinem Mann keinen Cent sehen werde, mein Mann wehrt sich aber wehement dagegen. Was kann ich machen, damit ich nicht im Ruin gehe, mein Hab und Gut verliere und zusätlich noch für meinen Mann aufkommen muß, da ich das ja schon all die Jahre lang gemacht habe, da mein Mann niemals Arbeiten war. Mein Mann müßte dann mit plus-minus-null aus dieser Ehe raus gehen. Und ich übernehme alles Schulden, mein Mann erhebt keine weiteren Ansprüche??? Geht das so „einfach“???

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ lilli

    Sie müssen einen Anwalt beauftragen. Die Problematik läßt sich hier nicht lösen.

  44. RA Thomas von der Wehl

    @ tine

    gegen die Änderung der Steuerklassen kann sich Ihr Mann gar nicht wehren.

  45. Claudia124

    Habe mit Interesse alle Kommentare gelesen und noch folgende Frage:
    Hat ein sofortiger StKl-Wechsel nach dem Auszug meines Mannes (1.5.08) auch zur Folge, dass wir bei der Steuererklärung für 2008 nicht mehr gemeinsam veranlagt werden können?
    Bei einem Verbleib in den jetzigen StKl. III/V würde mein Mann ca. 300€ mehr netto verdienen, aber dadurch nicht in eine andere Unterhaltsstufe kommen. Also hätte ich 300€zu wenig am Monatsende, wenn er mir diesen Betrag nicht freiwillig gibt.
    LG Claudia

  46. Esther

    Hallo,
    Ich bin seit dem 24.0.2006 von meinem Mann getrennt. Habe am 01.01.2007 meine Steuerklasse geändert. Auf mehrfaches bitten habe ich meinen Mann gebeten die Steuer für 2005 und 2006 mit mir zu machen also eine gemeinsame Veranlagung. Er hat nicht reagiert so habe ich sie alleine eingereicht.
    Habe auch eine deutlichen Betrag zurückbekommen. Jetzt ist mein Mann vom Finanzamt aufgefordert worden dieses Geld, dass ich bekommen habe zurückzuerstatten .Das Geld ist nicht mehr vorhanden .So hat er eine Klage gegen mich eingereicht. Jetzt soll ich dieses Geld wieder an das Finanzamt zurückerstattet .Es ist kein Geld mehr vorhanden ich musste damit meine Schulden bezahlen interessiert aber niemand.
    Ich habe keine Ahnung wie ich es zurückzahlen soll oder kann. ??????
    L.G Esther

  47. Andre

    Auch ich habe eine Frage.Bin 2004 ausgezogen und nun mit meiner neuen Parnerin nach Brandenburg gezogen.Auf fragen wo denn meine Frau wohnt,sie zog ja nicht mit,habe ich nun die Lstkl.1 ! Habe jetzt 300 € weniger.Kann man von mir das zuviel bezahlte Geld ( ab 2004) zurückfordern ?
    Werde mich in 2008 Scheiden lassen.
    Danke Andre

  48. RA Thomas von der Wehl

    @ andre

    ab 2005 besteht das Risiko der Nachforderung durch das FA. Ein Auszug ist aber nicht gleich Trennung. Achten Sie auf das Datum der Trennung bei Einreichung des Scheidungsantrages!!

  49. reiselustig0

    Hallo,
    mein Mann und ich trennen uns zum 1.6.2008. Daher ändern sich die Lstklassen zum 1.1.2009.
    Jetzt meine Frage: da ich die Steuerklasse 5 habe, stehe ich mich mit der neuen Klasse 2 besser. Ich würde aber für die Monate Juni bis Dezember ja eigentlich zuviel Steuer zahlen, mein Mann eigentlich zuwenig (da er ja noch in Klasse 3 bleibt, statt in 1).
    Kann/ soll ich von ihm einen Ausgleich verlangen? Bis jetzt ist die finanzielle Auseinandersetzung gut gelaufen. Oder wie soll ich damit umgehen?

    Danke für jede Antwort oder auch Erfahrungsberichte ähnlicher Fälle

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ reiselustig

    sie können mit ihm eine Erstattung vereinbaren (schriftlich und verbindlich) oder selbst jetzt auf Steuerklasse 2 gehen, was sicherlich der sichere Weg wäre. Er könnte das nicht verhindern. Sie werden dann ja immer noch für 2008 gemeinsam veranlagt.

    Ob es dann Streit gibt…….?

  51. reiselustig0

    Danke erst mal für die rasche Antwort. Beim Einwohnermeldeamt sagte man mir jedoch, dass wir die Steuerklassen in 1 und 2 nur zum Jahreswechsel ändern könnten. Ich könnte jetzt nur auf Klasse 4 wechseln. Eine Nachfrage beim Finanzamt bestätigte diese Info.
    Wenn ich könnte, würde ich sofort auf Kl. 2 gehen. Aber ich dachte, es käme auf die Kombination an. D.h. mein Mann müsste auch in Kl 1 wechseln und das geht nach o.a. Auskunft nicht.

  52. RA Thomas von der Wehl

    @ reiselustig0

    ich bin kein Finanzrechtler und es scheint richtig zu sein, dass Sie im laufenden Jahr nur in die Steuerklassen IV/IV wechseln können und nicht in II.

    Sie können aber eben auch eine Vereinbarung schließen.

    Mit Stkl. V hätten Sie auch Nachteile bei etwaiger Arbeitslosigkeit.

  53. Sylvia

    Hallo,

    erstmal ein Lob an diese website… :-))

    wie sieht es aus wenn ich bisher in Steuerklasse II war und zum Juni mein neuer Partner bei mir einzieht? Muss ich sofort in Steuerkalsse I wechseln oder erst im Folgejahr?

  54. RA Thomas von der Wehl

    @ Sylvia

    ich habe dazu mal einen Spezialartikel geschrieben, der Ihre Frage beantwortet.

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/11/23/wer-kann-steuerklasse-2-beantragen-und-bekommen/

    „Der neue Entlastungsbetrag ist kein Jahresbetrag mehr und damit auf diejenigen Monate zu beschränken, in denen sämtliche der o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Daraus ergibt sich für den Arbeitnehmer die Verpflichtung, die Steuerklasse II umgehend ändern zu lassen, sobald sich die Verhältnisse im Laufe des Jahres ändern (§ 39 Abs. 4 Satz 1 EStG).”

  55. frank

    Meine frage, bin getrennt lebend von meiner Frau,und hatte Steuerklasse 3,kann ich die behalten oder muss ich in Steuerklasse 1.
    vielleicht kommen wir ja wieder zusammen.
    mfg.Frank

  56. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt, müssen Sie in StKl. 1. Es sei denn, ernsthafter Versöhnungsversuch. Lesen Sie hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/12/11/trennung-unterschied-eherecht-steuerrecht/

  57. Heide

    Mein Mann und ich leben in getrennten Häusern, ohne uns scheiden lassen zu wollen. Bisher Steuerklassen III/V, aber da meine Einkünfte demnächst steigen werden, möchte ich den Wechsel in IV/IV. Mein Mann, pensionierter Beamter, will nicht. Ich brauch doch beide Lohnsteuerkarten, um den Wechsel zu vollziehen. Herr von der Wehl sagt, man könne sich nicht gegen den Wechsel wehren, aber wie soll das gehen?

  58. RA Thomas von der Wehl

    @ heide

    notfalls mit einem Anwalt.

    Aber denken Sie daran, in dem auf die Trennung folgenden Jahr werden Sie Stkl. I nehmen müssen.

  59. Peter

    Ich bin im November 2006 aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen. Aus vermeintlich finanziellen Gründen haben wir das aber nicht offiziell gemacht und haben seither noch gemeinsame Konten, Verbindlichkeiten usw. Wir haben uns auch auf der Gemeinde nicht getrennt gemeldet. Das war zunächst nicht notwendig, weil ich ins benachbarte Elternhaus gezogen bin.
    Doch jetzt entwickelt sich ein waschechter Scheidungskrieg und ich möchte so schnell wie möglich die Scheidung. Wie wirkt es sich steuerlich aus, wenn ich die Trennung zum 1. November 2006 angebe? Die ESt-Erklärung für 2007 ist noch nicht gemacht. Wir haben bisher die klassiche III/V-Steuerklasse. Wäre es besser, als Trennungsdatum dann doch erst den Januar 2007 anzugeben, damit die Steuerklassenänderung erst 2008 notwendig wäre? Erwartet mich (Steuerklasse III) dann eine Nachzahlung für die Monate Januar bis jetzt? Oder wäre gar ein Trennungdatum in 2008 ratsam?

  60. RA Thomas von der Wehl

    @ peter

    wenn Sie sich in 2006 getrennt haben, gilt für Sie ab 2007 die Steuerklasse I und Nachzahlungen.

    Wenn Trennung 2007 gewesen wäre, gilt ab 2008 die geänderte Steuerklasse mit evtl. Nachzahlungen.

    Ich werde meinen Mandanten immer nur zu wahrheitsgemäßen Angaben raten, da ich sonst Mittäter eines Steuervergehens werde.

    Was ihre Frau jetzt macht, ist unklar. Sie wären nicht der Erste, der von der Frau bei der Staatsanwaltschaft wegen falscher Angaben angezeigt wird.

    Also Vorsicht!

  61. Holger

    Hallo,

    ich habe mich Anfang Feb. 2008 von meiner Frau getrennt und Sie hat mit ihrer Tochter (nicht mein Kind) die gemeinsame Wohnung verlassen. Unmittelbar nach ihrem Auszug hat sie die Stkl. II beantragt und wohl auch bekommen. Nun wurde ich von der verantwortlichen Behörde aufgefordert von der Stkl III in die I zu wechseln.
    Frage: Muss ich dem Folge leisten und falls nein, kann dies Unterhaltsrechtliche Konsequenzen haben? Ergänzend hierzu noch die Info das ich meiner noch Ehefrau für das Trennungsjahr den Trennungsunterhalt in einer Summe im Voraus gezahlt habe.

  62. RA Thomas von der Wehl

    @ holger

    letztlich werden Sie in die StKl. 1 müssen. Wenn aber der Unterhalt nach dem Einkommen in StKl. 3 berechnet wurde, stimmt die natürlich nicht mehr.

  63. Matthias

    Hallo,

    ich habe mich letztes Jahr von meiner Frau getrennt und sie ist mit unserem gemeinsamen Sohn ausgezogen. Seit April sind wir geschieden.
    Ich bin seit 1.1.08 in Stkl. 1 und sie und Stkl. 2! Beide haben wir ein halbes Kind auf der Lohnsteuerkarte. Kann ich auch in Stkl.2 wechseln?

  64. RA Thomas von der Wehl

    @ matthias

    nein, nur wer das Kind betreut kann StKl. II haben. Lesen Sie hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/11/23/wer-kann-steuerklasse-2-beantragen-und-bekommen/

  65. Andreas

    Habe gerade diese Seite gefunden.Ist mir alle etwas komisch die Antworten vom RA.
    Habe nun mal eine ganz konkrete Frage:
    Bin von meiner Frau getrennt, auch getrennt lebend, meine Frau war nun beim Einwohnermeldeamt und hat sich Steuerklasse IV geholt ( vorher Ich III / sie V ) nun wurde ich vom Amt aufgefordert meiner Steuerklasse auf IV zu ändern. Ich bin der Meinung da sdies nicht rechtsmäßig ist. Glaube gelesen zu haben das bei IV / IV die zustimmung beider Ehepartner notwendig ist. ist das so . Wäre hier nicht für meine frau nur die I zutreffend, und wäre dies ( IV ) mit Steuerbetrug zu vergleichen

  66. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    ich möchte Ihnen keine „komische Antwort“ geben. Daher fragen Sie bitte einen Steuerberater.

  67. Loni

    Hier jetzt ein absolutes Steuerschmankerl!!

    Danke lieber Staat!!!!!

    Mein Mann ist Pensioner (Steuerkl.3-2000 Euro mtl.) ich bin Rentnerin (700 Euro mtl).
    Soweit uns bekannt ist zahlen zwei Rentner bei Zusammenveranlagung mit weniger als 3000 Euro im Monat keine Steuern nach.
    Da mein Mann sich aber Pensioner schimpft und nicht Rentner (obwohl er selbst schon Steuern auf seine Pension zahlt) wird die Pension als normales Einkommen gerechnet und dadurch zahlen wir jedes Jahr ca. 1200 Euro Steuern nach.

    Da wir noch ca. 150.000 Euro Altschulden (Zwangsverkauf unseres Hauses) mit monatlichen Abzahlungen von 700 Euro (bis zum jüngsten Tage), mit in unsere Rente nahmen, ist die monatliche Pension meines Mannes nicht 2000 sondern 1300 Euro.
    Wir haben somit 2000 Euro Rente zusammen. Und dürfen dafür noch 1200 € Einkommenssteuer nachzahlen. Jedes verdammte Jahr.
    Hat irgend jemand einen Tip für uns, diese mehr als ungerechte Nachzahlung anzufechten?
    Gruß Loni

  68. RA Thomas von der Wehl

    @ loni

    das ist eine steuerrechtliches Problem und ich bin Familienrechtler.

    Was sagt ein Steuerberater?

  69. Loni

    Was sagt ein Steuerberater?

    Das wissen wir nur sehr ungenau. Aber der O-Ton lautet meistens:

    „Da haben sie einfach mal Pech gehabt. Die Privatschulden interessiert den Staat keine Bohne. Auf dem Pensionsbeleg steht eine 1998 €. Und da ein Pensioner kein Rentner ist, wird er wie ein normaler Arbeiter gewertet. Somit werden beide zusammen veranschlagt und die 700 Euro von mir werden Steuerpflichtig.

    Wir haben leider keinen guten Steuerberater- Hätten sie einen Tip?

    Gruß Loni

  70. RA Thomas von der Wehl

    @ loni

    das ist leider nicht mein Bereich

  71. Annett

    Hallo, habe eine Frage zu meiner derzeit laufenden Trennung. Mein Mann hat sich eine Wohnung genommen, wird dann sicher demnächst hier abgemeldet werden. Reicht diese Abmeldung aus, dass ich meine Witwenrente wieder beantragen kann oder müssen wir eine Trennung notariell beglaubgen lassen?

  72. drk102

    Wer wieder heiratet, verliert den Anspruch auf Witwenrente. In solch einem Fall kann eine Abfindung, eine Art Kapitalisierung für zwei Jahre, beantragt werden. Kommt es in der neuen Ehe zur Scheidung, lebt der Rentenanspruch wieder auf. In einer Trennung hat man Recht auf eine Trennungsunterhalt.

  73. Silvia.M.

    lbinseit 2 Jahren getrennt von meinem Mann, habe 2 Kinder in der Schulausbildung 13,14 Jahre. Ich habe 2 kleine Jobs,wobei ich 330€ und 260€ verdiene. Wird dieses Einkommen versteuern, oder beleibt es Steuerfrei?

  74. RA Thomas von der Wehl

    @ silvia

    das kann ich nicht sagen. Ich bin kein Steuerrechtler. Fragen Sie doch das Finanzamt einfach.

  75. Nino

    Hallo ,
    Ich werde mich demnächst von meiner Frau trennen.
    sie hat die Lohnsteuer III und ich die V.Kann ich gleich nach der Trennung die I beantragen oder brauch ich die Zustimmung meiner Frau ?

    vielen Dank ung Grüsse

  76. RA Thomas von der Wehl

    @ nino

    Sie k̦nnen die I beantragen. Aber wenn die andere Seite dadurch erhebliche Nachteile hat, k̦nnen Sie u.U. zur Zusammenveranlagung gezwungen werden. Was ist mit IV РIV?

  77. Nino

    Danke für die schnelle Antwort .
    Gegen die IV hab ich nichts.Ich hoff nur dass meine noch Frau auch nicht.
    Aber ich habe gehört für die IV müssen beide zustimmen.müssen wir dann beide zum Amt oder reicht sowas wie eine Vollmacht ?

    Danke und Grüsse

  78. Nino

    Danke für die schnelle Antwort .
    Gegen die IV hab ich nichts , da sie besser besser für mich ist als die V.Ich hoff nur , dass meine noch Frau auch nicht.
    Müssen wir beide anwesen sein oder reicht wenn einer Hingeht mit einer Vollmacht ?

    lg

  79. Lotus

    Hallo,

    ich habe mal eine für mich schwierige Frage.
    Mein Mann sollte für 3 Jahre ins Gefängnis und ging nach dem Hafturlaub (offener Vollzug) nicht zurück. Er ist untergetaucht. Schwierige Sache auch für mich und meine minderjährigen 2 Kinder. Habe Brief von der Behörde bekommen mit der Bitte der Abmeldung meines Mannes. Habe ich aber nicht gemacht und auch nichts unterschrieben. Heute bekomme ich eine Steuerkarte mit Steuerklasse I und nur 1 Kind, vorher III und 2 Kinder.
    Meine Frage:Können die das einfach ändern ohne Antrag auf Änderung und ohne schriftliche Trennungsabsicht, die warscheinlich angenommen wurde?
    Ich muss dazu sagen, wir sind im ehelichen Sinne (Trennung von Tisch und Bett) nicht getrennt, nur räumlich…Aber als Ehefrau muss ich dazu doch keine Rechenschaft ablegen oder doch?? Muss ich zum Rechtsanwalt? Finanziell geht es mir nicht so gut.
    Bitte helfen Sie mir mit einer Antwort.
    Vielen Dank im Voraus.

  80. Lotus

    Hallo,

    als Nachtrag möchte ich noch hinzufügen, dass die Sache mit der „Flucht“ schon 1 Jahr her ist. (Ende Oktober). Der Abmeldeversuch des Einwohnermeldeamtes ca. 3 Monate.

    Gruß
    Lotus

  81. RA Thomas von der Wehl

    @ lotus

    teilen Sie dem FA mit, dass Sie aus Ihrer Sicht nicht getrennt voneinander leben, Sie nur nicht wissen, wo Ihr Mann sich befindet.

  82. Lotus

    Guten Abend,

    vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    So werde ich das übermorgen dem FA auch mitteilen. Mal sehen, ob sie das akzeptieren?

    Sie haben mir sehr geholfen. Vielen Dank dafür.

    Gruß
    Lotus

  83. Kirsten

    Guten Morgen,
    mein Mann und ich haben uns getrennt. Die Kinder bleiben bei mir. Wir haben eine gemeinsame ETW (beide zu 50% Eigentümer) die ich momentan noch bewohne. Ab 01.12. habe ich mit meinen Kindern jedoch eine neue Wohnung gefunden und werde dann ausziehen. Die ETW werden wir verkaufen. Momentan haben wir die Steuerklassen 3 (mein Mann) und 5 (ich). Ich bin halbtags berufstätig. Natürlich brauche ich jedoch Lohnstuerklasse II, um die Wohnung, in die ich mit den Kindern ziehen werde, überhaupt finanzieren zu können. Mein Mann weigert sich, die Lohnsteuerklassen ändern zu lassen, da er sagt, ich sei ja auch noch verpflichtet, ihm zu helfen, die ETW weiter zu zahlen, und mit LsT Klasse 1 könne er die ETW nicht mehr weiter zahlen. Einerseits soll ich auf seinen Wunsch hin mit den Kindern ausziehen, andererseits bekomme ich aber nicht die günstigere Lohnsteuerklasse, um eine Wohnung anmieten zu können. Was kann ich denn tun? Danke für eine schnelle Antwort! Grüße, Kirsten

  84. Esmeralda

    Ich habe eine Frage.
    Kann mein Mann mich zwingen die Steueklasse von III auf IV zu ändern???
    Wir haben uns im Februar 2008 getrennt und mein Mann hatte auch bis 10/2008 nichts verdient. Ich arbeite Vollzeit und habe Steuerklasse III, er V.
    Nun hat er ab 11/2008 einen Job und möchte das wir ab November in die Steuerklasse IV/IV wechseln. Ich möchte dieses Jahr noch in der III bleiben. Ab nächstes Jahr haben wir beide dann die I.
    Was kann ich tun?
    Danke im Voraus für eine baldige Antwort.

  85. Lotus

    Guten Abend,

    heute war ich bei FA, die sagen, dass die räumliche Trennung da ist und damit „dauernd
    getrennt lebend“ erfüllt ist. Ausserdem erfolgte automatisch die Abmeldung. Und dass somit auch der Lebensmittelpunkt nicht mehr gegeben ist. Ich verstehe nur noch Bahnhof???
    Soll ich einen Rechtsanwalt einschalten?
    Welcher Schwerpunkt Steuer- oder Familienrecht.
    Danke für eine Info!

  86. RA Thomas von der Wehl

    @ lotus

    meines Erachtens ist die Trennung ein innerer entschluss und kann nicht nur aus äußerlichen Tatsachen abgeleitet werden.

    Wenn ein Ehepartner für 10 Jahre im Gefängnis sitzt, ist dies familienrechtlich nicht zwingend die Trennung. das FA kann das nicht anders beurteilen.

  87. Lotus

    Danke Herr von der Wehl.

    Ich kämpfe weiter. Schade finde ich nur, dass ich für diese Ehe kämpfe, in guten wie in schlechten Zeiten, und dass ich dafür noch betraft werde!? Wenn eine wirkliche Trennung da wäre, würde ich auch kein Wort darüber verlieren aber so sehe ich es einfach nicht ein. Diese Seite beschäftigt sich mit wirklichen Trennungen auch im geistigen Sinne und ich bin nun eine die nicht getrennt sein will, nicht so schnell aufgeben will und trotzdem vom Staat als solche behandelt werden soll. Ich kapiere diese Welt nicht mehr…
    Liebe Grüße und nochmals Danke.

  88. Silvia

    Leben seit einem knappen Jahr getrennt.Haben vor drei Jahren ein Haus gekauft, welches wir wieder veräußern möchten, weil einer alleine die Belastung
    der Finanzierung nicht tragen kann.Da im Moment ein Verkauf zu unseren Ungunsten ginge, wird mein Mann mit den Kindern erst mal wohnen bleiben.Ich stocke meine Arbeitszeit auf und nehme mir eine kleine Wohnung in der Nähe, so daß die Kinder immer zu mir kommen können.Mein „Noch“-Mann ist aber weiterhin der Mehrverdiener.Welche Steuerklasse bekommt dann jeder von Uns?

    Silvia

  89. Tom

    Meine Freundin ist alleinerziehend mit einem Sohn. Wir wohnen allerdings zusammen. Der Erzeuger des Kindes kommt aus der Schweiz, und wohnt auch noch dort. Nun hat sie ein halbes kind auf der Lohnsteuerkarte. Der Vater zahlt ja keine Lohnsteuer in Deutschland. Das Finanzamt behauptet aber, sie können das halbe kind nicht umschreiben, da der vater ja das andere halbe Kind drauf hat. Da er ja aber Schweizer ist, zahlt er ja nichts. Wie sollen wir uns hier nun verhalten? Meine Freundin würde gerne 1 Kind drauf haben, da wir ja ansonsten dem Statt ein halbes kind schenken. Vielleicht kann uns jemand helfen

  90. Andreas

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    Ich bin Anfang November aus der gemeinsamen Wohnung (Frau, Ich, 2Kinder) zunächst zu meiner Mutter gezogen.

    Für die Bewerbung einer 1.Zimmerwohnung nach §9 WoFG benötige ich einen Wohnberechtigungsschein.

    Wenn ich nun diesen beantrage, ist dann steuerrechtlich gesehen der Zeitpunkt des Antrags für die Trennung maßgebend, oder der Bezug der Wohnung 01.01.09.

    Oder ist eine räumliche Trennung grundlegend noch keine Trennung, unabhängig davon, ob ich einen Wohnberechtigungsschein beantragt habe ?

    mfG. Andreas

  91. Thorsten

    Ich lebe seit 1 Jahr von meiner Frau getrennt, habe mich jetzt (Sept.2008) umgemeldet. In diesem Zusammenhang habe ich irgendwo „getrennt lebend“ seit 1.1.2008 angegeben, was sich prompt in der Steuerkarte mit Steuerklasse 1 ab 1.1.2009 niederschlug. Lässt sich das korrigieren, wenn Ja, wie?

  92. RA Thomas von der Wehl

    @ thorsten

    nur mit einem Versöhnungsversuch in 2009. Lesen Sie auch dies:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/12/11/trennung-unterschied-eherecht-steuerrecht/

  93. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    ich weiß nicht, wie gut die Behörden vernetzt sind. Wenn Trennung in 2008 erfolgt Steuerklassenänderung in 2009. Es sei denn:

    Versöhnungsversuch.

    Lesen sie Ziffer 92 und den Link.

  94. maik

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich hatte vor ein paar Tagen schon einmal geschrieben.Es ging um die Getrenntlebensvereinbarung.
    Gestern war ich bei einem anderen Anwalt.Er hat laut Vergleich gesagt, man kann die Vereinbarung nicht ändern, Es wurde für die dauer des getrenntlebens geschlossen.Es wurde weder den Steuerklassenwechsel zum jahresanfang berücksichtigt, noch die Obliegenheit zur Arbeit bei ihr.
    Ich habe ab Jan. nach Abzugs des Unterhaltes 750,00Euro übrig. Das kann es doch nicht sein, so blöd kann der Anwalt doch nicht gewesen sein.Ausgerechnet jetz ist er für die nächsten drei Wochen im Urlaub.Arbeiten geht meine Frau nicht. somit erhöht sich auch nicht der Lohn zum Jahresanfang bei ihr, wegen einer günstigen Lohnsteuerklasse.Kann man da wirklich nichts machen?????????????
    L.G.Maik

  95. RA Thomas von der Wehl

    @ maik

    ich denke doch, wenn die Steuerklassenänderung bei den Berechnungen nicht bereits berücksichtigt wurde.

    Ansonsten hätte Ihr Anwalt tatsächlich ein Problem.

  96. maik

    Sehr geehrte Herr Wehl,

    danke für die schnelle Antwort, aber leider hat nicht er das Problem, sondern ich, wenn ich ab Jan. nur 750Euro zum Leben habe.Oder zahlt der Anwalt meine Zeche???????????????????????????????????

    Trotzdem vielen Dank
    Maik

  97. RA Thomas von der Wehl

    @ maik

    wenn der Anwalt einen Fehler gemacht hat, muss er bzw. seine Haftpflichtversicherung zahlen.

    Jeder Anwalt ist gegen solche Fehler versichert, wenn es denn einer ist, was ich hiermit nicht sagen will und kann.

  98. Benny

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich denke meine Frage wird schon irgendwo weiter oben beantwortet aber ich frage zur Sicherheit noch einmal nach.

    Meine Frau (nicht berufstätig) und ich haben uns am 01.09.2008 getrennt. Ich habe die gemeinsame Wohnung verlassen und mich umgemeldet. Logischer Weise habe ich jetzt für 2009 die Lstk I bekommen und von zwei Kindern nur noch eins anerkannt bekommen.

    Frage 1: Jetzt ist es so, dass wir uns doch wieder zusammenrappeln wollen. Würde wenn ich das richtig verstanden habe bedeuten, dass ich meine Lstk III wieder bekäme. Richtig?

    Frage 2: Aber wir wollen auf Nummer sicher gehen und meine neue Wohnung als Zweitwohnung anmelden. Man weiß ja nie 🙂 Bekomme ich dann trotzdem Lstk III?

    Frage 3: Muss meine Frau bei der Ummeldung dabei sein, als NAchweis das wir wirklich wieder zusammen ziehen? Oder reicht es wenn ich beide Lohnsteuerkarten mit zum Amt nehme?

    Ich hoffe eine baldige Antwort, da ich morgen noch frei habe, und alles regeln möchte.

    Danke schon einmal im Vorraus.

    Lieben Gruß Benny

  99. RA Thomas von der Wehl

    @ benny

    es ist richtig, dass sie in dem Jahr, welches auf die Trennung vor, die Steuerklasse eins nehmen müssen. Richtig ist auch, wenn im Jahre 2009 ein Versöhnungsversuch stattfinden würde, Sie für das ganze Jahr sich gemeinsam für Anlagen lassen können. Suchen Sie bitte hier im Block oben rechts ebenso fällt nach dem Suchbegriff „Versöhnungsversuch“.

    Ob sie mit einer Zweitwohnung steuerliche Vorteile behalten können, möchte ich nicht kommentieren.

  100. Harald

    Hallo, erst mal vielen Dank an Sie Herr von der Wehl für die ganzen wichtigen Information und Ratschläge, die Sie in dem Forum frei zur Verfügung stellen.

    Meine Ex-Frau und ich haben uns zum 01.08.07 getrennt, umgemeldet und sind zum 01.11.07 von III/V in die IV gewechselt (seit Januar 08 die I). Wir sind nach wie vor freundlich verbunden, werden aber nicht mehr zusammenkommen.

    Jetzt erhielt ich den Steuerbescheid für 2007 und soll 3250 EUR nachbezahlen!!!
    Da ich mich – wie die meisten – mit Steuer nicht auskenne, habe ich dummerweise bei der Steuererklärung „getrennte Veranlagung“ angekreuzt.

    1. Ist es korrekt, dass das FA für mich offenbar für das ganze Jahr 2007 die I zugrundelegt, obwohl die Trennung erst zum 01.08.07 erfolgte?
    2. Kann man gegen die getrennte Veranlagung noch Einspruch erheben, weil ich mich als Laie schlicht vertan habe?
    Meine Frau hatte in 2007 kaum Einkünfte, nur sporadisch und hat insgesamt nur so um die 600 EUR Steuer bezahlt.

    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße,
    Harald.

  101. RA Thomas von der Wehl

    @ harald

    ich bin kein intimer Kenner des Steuerrechts.

    Ich vermute allerdings, dass sie die getrennte Veranlagung noch korrigieren können. Ich würde einfach mit dem Finanzamt darüber sprechen. Bitte beachten Sie auch die Rechtsmittelfristen.

  102. Harald

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Bitte erlauben Sie mir aber – bevor ich mich an das FA wende – nochmal die Nachfrage:

    Trennung war offiziell zum 01.08.2007. Steuerklasse IV ab 01.11.2007.
    Müsste ich dann nicht bis zum 31.07.2007 nach III bzw. meine Frau nach V besteuert werden und erst ab dem Trennungstermin also dem 01.08.2007 nach der I?
    Oder kann das FA mich tatsächlich für das ganze Jahr 2007 nach Klasse I besteuern, obwohl wir uns erst zum 01.08. getrennt haben?

    Sorry für die Nachfrage aber es geht um verdammt viel Geld für mich, das ich nicht habe.

    Vielen Dank, Harald.

  103. Gianni

    Hallo,brauche unbedingt eure Hilfe!!!!
    Hatte mich im April 2007 von meiner Ehefrau getrennt.Die steuerklasse wurde zum Jahr 2008 natürlich geändert von Steuerklasse 3 auf Klasse 1.Jetzt haben wir uns im Juli 2008 wieder vertragen und Gott sei Dank alles ist Suuper,ausser unsere (meine) lohnabrechnung mit weihnachtsgeld 2008.Ich habe tatsächlich vergessen im Juli meine Steuerkarte zu ändern.Wurde seit Juli immer noch mit der Steuerklasse 1 besteuert…Was nu??Kann ich das noch änern??Bekomme ich dann noch von meinem Arbeitgeber was zurück?? Hilfe!!!

  104. Gianni

    freigegeben werden.
    Am 16. Dezember 2008 um 17:19 Uhr
    Hallo,brauche unbedingt eure Hilfe!!!!
    Hatte mich im April 2007 von meiner Ehefrau getrennt.Die steuerklasse wurde zum Jahr 2008 natürlich geändert von Steuerklasse 3 auf Klasse 1.Jetzt haben wir uns im Juli 2008 wieder vertragen und Gott sei Dank alles ist Suuper,ausser unsere (meine) lohnabrechnung mit weihnachtsgeld 2008.Ich habe tatsächlich vergessen im Juli meine Steuerkarte zu ändern.Wurde seit Juli immer noch mit der Steuerklasse 1 besteuert…Was nu??Kann ich das noch änern??Bekomme ich dann noch von meinem Arbeitgeber was zurück?? Hilfe!!!

  105. RA Thomas von der Wehl

    @Gianni

    wenn Sie den Versöhnungsversuch belegen können, was bei einer tatsächlichen Versöhnung natürlich nicht schwer sein wird, werden Sie nachträglich für das gesamte Jahr 2008 wieder zusammenveranlagt werden und werden eine entsprechende Steuererstattung gekommen. Setzen Sie sich direkt mit dem Finanzamt in Verbindung und klären, was konkret zu tun ist.

  106. Christian

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage. Habe mich am 31.10.08 von meiner Frau getrennt und seit dem 01.11.08 bin ich bei einem Freund gemeldet. Da wir ja nicht wussten wie es erst mal wetergehen wird und ob wir noch mal zusammenkommen. Ich selber hatte Steuerklasse III meien Frau V,wobei sie nur auf 400€ basis arbeitet. Bei der Wohnsitzummeldung hat man uns dann beide sofort in Lohnsteuerklasse 1 gestellt. Die Lohnsteuerkarten für 2009 sind dann auch beide auf 1, und jeweils ein Kind. LAut info des Bezirksamtes muss das so sein. Da meine Frau ja nur auf 400€ Basis arbeitet frage ich mich ob es nicht möglich ist das mann auch wenn man nicht die gleichen Adressen hat, die Möglichkeit hat das ich in 3 bleibe oder vielleicht beide Kinder auf die karte bekomme. Sie zahlt ja sowieso keine Steuern. Das Bezirksamt sagt keine Chance. Im voraus danke für die Antwort.

  107. Christian

    P.S. Wir überlegen tatsächlich ob wir es wieder miteinander versuchen, nur möchte ich mich nicht wieder erneut ummelden und wenn es dann nach paar wochen nicht klappt wieder abmelden müssen.

  108. RA Thomas von der Wehl

    @Christian

    Wenn die Trennung im Jahre 2008 erfolgte, müssen beide Eheleute im darauf folgenden Jahr (2009) die schlechteren Steuerklassen wählen.

    Allerdings können sich beide Eheleute auch im Jahre 2009 gemeinsam veranlagen lassen, wenn in diesem Jahr ein ernsthafter Versöhnungsversuch stattgefunden hat. Ein solcher Versöhnungsversuch würde bedingen, dass beide wieder zusammenziehen und mindestens ein paar Wochen gemeinsam zusammenleben.

  109. Nancy

    Hallo,

    ich musste die Zustaimmung zur gemeinsamen Veranlagung im Trennungsjahr geben, wir hatten Sterklassen 3 unbd 5, muss ermir nun den Nachteil den ich dadurch hatte zahlen? Das lese ich auf jeden Fall immer, gibt es dazu Urteile oder so? L.G.

  110. Jenny

    Hallo,

    habe mal eine Frage. Ich habe mich im Januar 2007 von meinem Mann getrennt. Müssen wir jetzt ab JAnuar 08 die Steuerklassen wechseln oder erst nach der Scheidung? Wenn ich das jetzt schon tun muss kann ich alleine zum Finanzamt bzw. Bürgeramt oder muss mein noch Mann mit seiner Steuerkarte auch da mit hin?

  111. RA Thomas von der Wehl

    @jenny

    Es ist oben eigentlich genau beschrieben. In dem Jahr, das auf die Trennung folgt, sind die Steuerklassen zu ändern. Wenn sie sich im Jahre 2007 getrennt haben, gelten ab dem Jahre 2008 die geänderten Steuerklassen. Sollte dem Finanzamt dies nicht mitgeteilt worden sein, werden erhebliche Steuernachzahlungen riskiert.

    Wenn allerdings die Trennung erst im Jahre 2008 erfolgte, gilt die Steuerklassenänderung auch erst ab dem Jahre 2009.

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  112. RA Thomas von der Wehl

    @ nancy

    Lesen Sie bitte hier den sehr hilfreichen Artikel der Kollegin Kistler

    http://www.ehescheidung24.de/ratgeber/gemeinsame_steuerliche_veranlagung_im_trennungsjahr-94.html

    Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass das Finanzamt auf jeden Fall die Steuerklasse ändert, wenn einer der Eheleute es im Trennungsjahr verlangt. Gegen diese Änderung kann man sich gegenüber dem Finanzamt nicht wehren. Zwischen den Eheleuten löst dieses Verhalten aber den von der Kollegin Kistler geschilderten Schadensersatzanspruch aus.

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  113. Susanne

    Hallo

    Ich finde diese Seite super und muss mich mal für die hilfreichen Tipps bedanken. Denoch habe ich auch eine Frage.
    Mein Mann ist in der privaten Insolvenz, wir haben uns jetzt getrennt. Und jeder zieht in seine Wohnung. Wird in dem Fall die Steuerklasse sofort geändert? Weil ich denke die Steurklasse ist doh wichtig für die Insolvenz. Er geht arbeiten, ich wegen unserer 2 Kinder nicht.

  114. RA Thomas von der Wehl

    @ susanne

    die Steuerklasse wird im Jahr, welches auf die Trennung folgt, geändert.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  115. Ginger

    Hallo!

    Ich hoffe, dass sie mir auch helfen können.
    Also unser Fall ist etwas kompliziert. Mein Mann lebt zur Zeit im Ausland, weil er für eine bestimmte Zeit abgeschoben wurde. Jetzt kann er wieder einreisen, muss aber ins Gefängnis, weil er seine Reststrafe antreten muss. Nun meine Frage:
    Habe ich einen Anspruch auf die Lohnsteuerklasse 3, während er in Haft ist? Oder muss ich die Lohnsteuerklasse 1 beibehalten?

    Vielen Dank im Voraus!

  116. RA Thomas von der Wehl

    @ ginger

    Die Frage kann ich leider nicht beantworten. Ich würde vorschlagen, dass sie sich direkt an das Finanzamt wenden.

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  117. witch

    Hallo zusammen,

    finde das alles hier sehr interessant, jedoch bleibt eine Frage meinerseits hier unbeantwortet:
    Kann ich bereits in die LSK I wechseln, obwohl ich noch in der gemeinsamen Wohnung wohne?

    Ich habe mich vor ca. 4 Wochen getrennt und suche zurzeit eine eigene Wohnung. Da ich die LSK V habe, könnte ich mir diese ohne eine entsprechende Änderung gar nicht leisten.

    Für mich stellt sich die Frage, wann genau das Trennungsjahr beginnt?
    Aus dem gemeinsamen Schlafzimmer bin ich jedoch schon ausgezogen!

    Welche Trennungsmaßnahmen gelten für das Finanzamt/die Gemeinde um die LSK zu ändern?

    Vielen Dank im Voraus!

  118. RA Thomas von der Wehl

    @ witch

    lesen Sie bitte hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/01/15/die-steuerklassen-im-trennungsjahr/

    Der Blog hat oben eine Suchfunktion.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  119. Klaus

    meine Frau hat sich von mir getrennt.laut ihrem Anwalt wurde der 23.11.08 als Trennungstag angegeben. Sie war in Steuerklasse 3 während ich als Selbstständiger in der Steuerklasse 5 war. Nun musste ich mein Gewerbe abmelden. nun möchte ich wieder als Arbeitnehmer tätig werden.Wie verhällt sich das mit der Steuerklasse nun? Meine Frau behauptet das sie keine Steuerklassenänderung machen lassen muss. Ich sehe aber nicht ein,das ich in Stk 5 arbeiten soll. kann ich einfach meine Steuerklasse ändern? oder muss das mit beiden Lohnsteuerkarten geschehen??

    mfG
    Klaus

  120. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    in dem die Jahr, welches auf die Trennung folgt, sind die Steuerklassen zu ändern. Wenn Sie sich im Jahre 2008 getrennt haben, sind ab dem Jahre 2009 die Steuerklassen jeweils auf 1 beziehungsweise 2, wenn jemand Kinder betreut, zu ändern.

    Damit müssen Sie nicht mehr mit der schlechten Steuerklasse 5 leben.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  121. Kathrin

    Hallo,

    mein Mann und ich leben seit Anfang 2008 getrennt. Wir haben einen 8jährigen Sohn der mir lebt. Ich habe nun erst erfahren, dass wir ab diesem Jahr die Steuerklassen von 3/5 auf 1/1(2) ändern lassen müssen, was ich auch sofort tun werde. Mein Noch-Mann weigert sich jedoch, da er sich noch nicht umgemeldet hat (obwohl ich ihn darum gebeten habe). Er lebt mit seiner Freundin zusammen und befürchtet, dass sie ihren Unterhaltsanspruch an ihren Ex-Mann verliert, wenn er bei ihr seinen Wohnsitz anmeldet (nur zur Info: mir will er keinen Unterhalt zahlen mit der Begründung, ich könnte ja auch 100 % statt 75 % arbeiten). Ich habe nun 2 Fragen:

    Kann ich alleine mein Lohnsteuerklasse von 5 auf 1 oder 2 ändern lassen?
    Habe ich Anspruch auf Lohsteuerklasse 2 wenn ich alleine mit unserem gemeinsamen Sohn lebe und mein Noch-Ehemann nur pro forma bei mir gemeldet ist?

    Herzlichen Dank,
    Kathrin

  122. RA Thomas von der Wehl

    @ kathrin

    Was Ihr Mann dort versucht, ist eindeutig Steuerhinterziehung. Sie sollten sich darauf nicht einlassen. Mit einem achtjährigen Sohn werden Sie keine volle (hundertprozentige) Erwerbsobliegenheit haben. Sie müssten meines Erachtens die Steuerklassen sogar ändern und Ihr Anspruch auf Steuerklasse 2 müsste mit dem Finanzamt besprochen werden. Ich denke dies kommt in Betracht.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  123. Andreas

    Hallo,
    ich lebe praktisch aber nicht ofiziell seit 2003 von meiner Frau getrennt. Haben immer noch die Steuerklassen 5/3 (ich 3). Seit Jahren werden wir aber getrennt steuerlich varanlagt. Nun kommt die Scheidung. Welchen Trennungzeitpunkt soll man aus steuerlicher Sicht nehmen? Soll man sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten lassen oder reicht ein Anwalt? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!

  124. RA Thomas von der Wehl

    @ andreas

    Mit einer Antwort auf diese Frage könnte ich selbst mich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar machen. Ich bitte darum um Verständnis, dass ich sie an einen Fachmann Vorort verweisen muss.

    Grundsätzlich gilt, dass in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt, die Steuerklassen zu verändern sind. Geschieht dies nicht, könnte man von Steuerhinterziehung sprechen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  125. Jörg

    Hallo,

    ich lebe seit Ende März diesen Jahres von meiner Frau getrennt. Bis jetzt habe ich die Steuerklasse III, meine Ehefrau ist selbstständig.
    Da ich für die nächste Steuererklärung eine Getrenntveranlagung anstrebe, wäre für mich eine andere Steuerklasse, wie die IV wohl sinnvoller, da es ja sonst eventuell zu Nachzahlungen kommen könnte. Ist es möglich in diese zu wechseln, da ja meine Frau ohne Lohnsteuerkarte arbeitet, oder muss ich bis zum Anfang nächsten Jahres mit der III vorlieb nehmen, bevor ich in die I wechseln muss?

  126. RA Thomas von der Wehl

    @ jörg

    diese Fragen muss ein Steuerfachmann für Sie klären, der Ihre Situation kennt.

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  127. Isabell

    Hallo. Habe mich von meinen Ehemann getrennt, wir leben auch getrennt, aber wollen uns nicht scheiden lassen. Unsere Tochter lebt bei meinem Mann und ich werde demnächst arbeiten gehen und habe aber die Lohnsteuerklasse 5, demnach werde ich Abgaben von etwa 300 – 400 € monatlich haben. Kann ich was daran ändern? Sonst gehe ich ja nur dafür arbeiten um Steuern und Abgaben bezahlen zu können, da ich auch keinen Kinderfreibetrag habe.

  128. RA Thomas von der Wehl

    @ isabell

    lesen Sie bitte diesen Artikel:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2009/01/15/die-steuerklassen-im-trennungsjahr/

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  129. Wolfgang

    Habe mich im Aug 2004 von meiner Frau getrennt. Scheidung war Sept.2006. Ich bin am 01 Jan. 2005 ausgewandert. Das gemeinsame Haus wurde im Sept. 2004 verkauft. Kontakt zu meiner geschiedenen Frau besteht seit Jahren nicht mehr. Vergessen oder verdraengt, was auch immer, Ich habe fuer das Jahr 2004 keine Steuerklaerung gemacht. Im Nov. 2008 hat sich das FA gemeldet mit einer Aufforderung der selben, Frist war Feb.2009. Die Lohnsteuerkarte 2004 ist mir abhanden gekommen und mein ehemaliger AG war nicht bereit mir eine besondere Lohnsteuerkarte auszustellen. Habe vom FA eine weitere Fristverlaengerung bis Mai 2009 bekommen. Jetzt erklaert mir mein Steuerberater, das fuer den Fall, wenn meine Frau noch im Jahr 2004 Ihre Lohnsteuerklasse von V auf I geaendert hat, ich mit einer gewaltigen Nachzahlung zurechnen haette. Das Sie dies machen kann weiss ich, aber nun meine Fragen. Da meine Lohnsteuererklaerung fuer 2004 noch nicht abgegeben wurde, kann ich hier noch eine gemeinsame Veranlagung fuer 2004 fordern? Ich weiss nicht ob meine gesch. Frau Ihre Steueerkl. fuer 2004 im Jahr 2005 oder auch erst sehr viel spaeter gemacht hat. Das ich im Fall der gemeinsamen Veranlagung, die finanziellen Nachteile , die sich daraus fuer meine geschiedene Frau ergeben, ausgleichen muss ist mir klar. Meine zweite Frage ist; Fuer den Fall, das meine gesch. Frau erst fuer das Jahr 2005 die Lohnsteuerklasse gewechselt hat, kann Sie im nachhinein fuer das Jahr 2004 ebenfalls eine Lohnsteuerberechnung nach Steuerkl. I verlangen?

  130. Peter

    Lebe seit August letzten Jahres (2008) getrennt und in Scheidung von meiner Frau. Habe nun eine neue Partnerin gefunden mit der ich zusammen wohne. Sie hat St.klasse II ein Kind, ich St.klasse I, wie und wann werden sich unsere Steuerklassen ändern? Ensteht aus der Änderung ein finanzieller Vor. oder Nachteil? Vielen Dank im Voraus

  131. Daniel

    Hallo zusammen!

    Ich bin seit Oktober 2008 dauernd getrennt lebend und befinde mich somit im Scheidungs-/Trennungsjahr. Ich habe versäumt zum 1. Januar 2009 meine Steuerklasse von der 3 auf die 2 (weil meine Kinder mit mir im Haushalt leben) ändern zu lassen. Dies habe ich erst im Juni gemacht. Nachdem ich dann meine geänderte Steuerkarte meinem Arbeitgeber übergeben habe, hat dieser mir prompt das zu viel gezahlte Gehalt auf einen Schlag abgezogen. Ich saß somit mit nicht mal 60 EUR für den Monat August da. Hier meine Frage: Darf der Arbeitgeber das so einfach machen? Es gab keinerlei Rücksprache mit mir oder wenigstens ein vorbereitendes Gespräch. Außerdem dachte ich, es würde mit der Steuererklärung bereinigt werden.

    Danke schon mal für die Antwort.

    Beste Grüße
    Daniel

  132. RA Thomas von der Wehl

    @ daniel

    Ich denke nicht, dass der Arbeitgeber hier richtig gehandelt hat. Ich bin aber kein Arbeitsrechtler. Ich würde mit dem Finanzamt Rücksprache nehmen und prüfen, was hier zu tun ist.

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  133. Stefan

    Hallo zusammen,
    da ich auch in den Club gehöre, der sich scheiden lässt, mal eine wahrscheinlich ungewöhnliche Frage. Die Scheidung ist beantragt, getrennt sind wir offiziell seit 1.1.2009. Nun arbeitet meine Frau wieder fast voll und möchte die Steuerklasse 5 nicht mehr. Können denn schon vorab die Steuerklassen in 1/1 oder 1/2 (sie lebt mit den Kindern) geändert werden?

    Vielen Dank für die Antwort und viele Grüße
    Stefan

  134. RA Thomas von der Wehl

    @ stefan

    bei einem Trennungsdatum vom 1. Januar 2009 ist die Beantragung eines Scheidungsverfahrens sehr früh. Natürlich können beide Eheleute, wenn sie dies wollen, bereits für das gesamte Jahr 2009 die Steuerklassen 1/2 wählen. Wie sich dies finanziell konkret auswirkt, kann ich nicht beurteilen.

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  135. Frank

    Hallo Herr RA Thomas von der Wehl!
    Ganz tolle Seite mit vielen Tipps, alle meine Fragen wurden schon mal hier gelöst bzw. erläutert!
    Vielen Dank dafür und weiter so!!!
    Prima das Sie sich so viel Zeit für die Beantwortung der eingehenden Fragen und das noch kostenlos Zeit nehmen!

    Mit freundlichen Grüßen Frank

    Ach ja, meine Frau hat den 01.07.2009 als Trennung`s Tag angegeben und ist jetzt natürlich am Sozial Amt.
    Das heißt, ich habe bis 01.07.2010 Zeit wieder alles in das Lot zu bringen (mit dem Versöhnung Versuch oder die Scheidung durch zu ziehen was ich eigentlich nicht möchte) und könnte mein Lohnsteuerklasse 1 die ich ab 01.01.2010 habe wieder in die § umändern oder bei dem Jahresausgleich geltend machen, soweit richtig?
    Andere Frage, was wäre, wenn wir getrennt lebend blieben (ich LSK1 sie LSK 2 der Kinder wegen), wie würde sich das auf die Rente auswirken, wäre meine Frau weiterhin Renten berechtigt oder nur für die Zeit wo wir wirklich verheiratet waren????
    Vielen Dank für die Beantwortung meiner 2 Fragen!!!!!!!
    Und bleiben Sie wie Sie sind, einfach spitze!!!

  136. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    es ist richtig, dass sie ab dem 1. Januar 2010 die Steuerklasse eins nehmen müssen. Würde im Jahre 2010 ein Versöhnungsversuch stattfinden, könnte auch für dieses Jahr noch die gemeinsame Veranlagung stattfinden.

    Auch während einer langen Trennungsdauer laufen die Ansprüche auf den Versorgungsausgleich weiter. Dies ist der Nachteil, wenn ein Scheidungsverfahren nicht zeitnah durchgeführt wird.

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  137. Frank

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Thomas von der Wehl!
    Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe und Aufklärung dazu!!!!!

    Mit freundlichen Grüßen Frank

  138. Stavros

    Hallo zusammen,

    ich habe mich im September von meiner Frau getrennt. Da ich Alleinverdiener bin und wir 3 Kinder haben bin ich in der Steuerklasse 3. Meine Frau hat einen 400 Euro Job ohne Steuerkarte.
    Wie würden hier die Steuerklassen nach der Trennung aussehen?
    Ab November verdient meine Frau aber mehr und müßte auf Steuerkarte arbeiten.
    Wie würden die Steuerklassen jetzt aussehen?

    Mit freundlichen Grüßen Stavros

  139. RA Thomas von der Wehl

    @ stavros

    Im Jahr 2009 bleibt alles wie bisher. Im Jahr 2010 werden die Eheleute die schlechteren Steuerklassen nehmen müssen. In der Regel die Steuerklasse eins, oder bei Kinderbetreuung gegebenenfalls die Steuerklasse 2.

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  140. pummelchen212004

    Lieber Rechtsanwalt Thomas von der Wehl,

    ich habe eine Frage:

    Wir haben uns Anfang Mai 2009 getrennt. ich bin vom gemeinsamen Hauptwohnsitz in Nürnberg in den bisherigen Nebenwohnsitz in Frankfurt gezogen. Das Einwohnermeldeamt sowie das Finanzamt haben mir gesagt, dass ich die Steuererklärung für 2009 noch zusammen veranlagen kann (ich habe die 3, mein Mann die 5).

    Meine erste Frage: Entsteht für mich für 2009 dann durch die Erklärung eine Steuernachzahlung?

    Ich habe für 2010 meine Steuerkarte bereits bekommen. Die Stadt Nürnberg hat sie allerdings wieder auf die drei ausgestellt. Wie kann das sein wenn ich mich vor 5 Monaten getrennt lebend gemeldet habe?

    Vielen Dank bereits im Voraus

  141. RA Thomas von der Wehl

    @ pummelchen

    für das Trennungsjahr bleibt alles bei den alten Steuerklassen und ab dem Jahre 2010 werden Sie die Steuerklasse eins (bei Kinderbetreuung gegebenenfalls die Steuerklasse 2) nehmen müssen. Eine Steuernachzahlung für 2009 sollte daher nicht anfallen, jedenfalls nicht im Wege der Trennung der Eheleute. Warum die Steuerkarte für das Jahr 2010 auf 3 ausgestellt ist, kann ich nicht sagen.

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  142. Ralf

    hallo
    wir haben uns zum 01.09.2009 getrennt(vorrübergehend,da man ja nicht weiss was noch kommt),habe eine eigene wohnung,und mich natürlich umgemeldet.jetzt bekam ich meine steuerkarte,worauf steht steuerklasse 1,mit 1,5 kindern.meine frau geht nicht arbeiten,und wir werden uns auch nicht scheiden lassen.kann ich meine steuerklasse 3,mit 3 kindern nicht behalten?

  143. oeter

    nein, ab dem Zeitpunkt der des Auszug aus der gemeinschaftlichen Wohnung und Umeldung

  144. Ralf

    und was ist ,wenn ich offiziell nicht als getrennt lebend gelte,sondern halt nur 2 haushalte führe,behalte ich dann meine steuerklasse? zu meiner frage am 09.10.09-16.46 uhr

  145. RA Thomas von der Wehl

    @ ralf

    hier ist ganz schnell der Bereich „Steuerhinterziehung“ betroffen und dazu möchte ich nichts sagen.

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  146. Ralf

    hallo,nicht das sie mich falsch verstehen,ich meine offiziel bei meiner frau gemeldet,nur halt dann mit 2 haushalte.wie soll man das erklären? das ist doch kein verbrechen ? ich bin noch verheiratet,würde dann bei meiner frau gemeldet sein,und habe eine 2 wohnung.das kann doch keine steuerhinterziehung sein?

  147. RA Thomas von der Wehl

    @ ralf

    ich bitte um Verständnis. Ich muss in diesem Bereich sehr vorsichtig sein, da ich Rechtsanwalt bin. Wenn ich einen Ratschlag gebe, der letztlich vom Finanzamt nicht akzeptiert wird, kann ich dafür verantwortlich gemacht werden. Insofern kann sich nur raten, ihr Verhalten vorher mit dem Finanzamt abzustimmen.

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  148. Jalal

    hallo,
    ich bin ausländer, bin seit 1,5 Jahre mit deutsche frau verheiratet, sie ist mal zum Arbeitsamt gegangen und hat angemeldet, dass wir getrennt sind, obwohl das nicht wahr ist!, da wir immer noch zusammen ganz normal Ehe leben haben (schlafen-essen-unternehmen…..usw), meine Frage, ist dieses Trennung gültig oder nicht?

  149. RA Thomas von der Wehl

    @ jalal

    ich denke nicht

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  150. chris

    Hallo,
    ich hätte mal eine Frage die ich bisher noch nicht finden konnte, obwohl es ja immer wieder ums gleiche Thema geht…
    Was passiert nach einer Scheidungsvereinbarung (Aufhebung der Zugewinngemeinschaft) zum 12/2009 mit der Lohnsteuerklasse ?
    Bisher sind wir beide in 4…muss eine Ummeldung auf 1 erfolgen ? Wenn ja wann ?

  151. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    Wenn keine Trennung erfolgt ist und keine Scheidung geplant ist, passiert mit den Steuerklassen gar nicht. Nur die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft ändert an der Steuerklasse nichts.

    Wenn allerdings eine Trennung erfolgt ist, sind in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt, die Steuerklassen zu ändern.

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  152. Claudia

    Guten Tag,

    dieses Jahr nach Silvester habe ich meinem Mann mitgeteilt, dass ich mich von ihm trennen möchte, er hat damit auch schon gerechnet. Es kann auch keine Versöhnung mehr geben, da wir nicht im Streit auseinander sind. Wir leben hier seit Jahren mehr in einer Wohngemeinschaft (eher wie Bruder und Schwester), als wie Eheleute zusammen und so kann das nicht weiter gehen. Ab dem 1.3. habe ich eine neue Wohnung und der Mietvertrag ist schon unterschrieben. Zur Zeit haben wie die Steuerkl. III/V. Da es mit der Klasse V für mich etwas knapp wird (30 Std. Woche)) alles zu finanzieren, würde ich gerne VOR dem Umzug bzw. noch dieses Jahr meine Klasse wechseln (beide dann I/I). Geht das?

    Mit freundlichem Gruß
    Claudia

  153. RA Thomas von der Wehl

    @ claudia

    die Steuerklasse zu wechseln geht. Es ist nur die Frage, ob dies rechtlich negative Konsequenzen haben könnte. Dies hängt davon ab, ob ihr Ehemann Unterhalt bezahlen muss. Sollte eine Unterhaltsverpflichtung bestehen, wird er die Beibehaltung der alten Steuerklassen verlangen können, muss ihnen arbeiten dennoch den Unterschied zwischen der Steuerklasse 4 und der Steuerklasse 5 zusätzlich ausgleichen.

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  154. julia

    Guten abend,
    Mein Mann und Ich sind seit Januar getrenntlebend.Wir haben einen Sohn der bei meinem Mann lebt.Weil er nur einen Minijob hat,muss er zusätzlich noch Hartz 4 beziehen.Ich arbeite Vollzeit und werde Unterhalt für mein Kind und event. für meinen Mann zahlen müssen.Dazu hab ich folgende fragen:
    1. derzeit habe ich Steuerklasse 3 mit kind.Wann muss ich sie ändern?Ich denke erst im januar 2011,aber selbst mitarbeiter des Bezirksamtes sagen ,das die Steuerklasse sofort geändert werden muss.stimmt das?
    2.Wie hoch ist mein selbstbehalt zum Leben?
    3.Berechnet die ARGE den zu zahlenden Ehegattenunterhalt (von mir),oder woher bekomme ich diese information?

  155. Chrissy

    Hallo,
    habe mit Interesse die Beiträge gelesen und sehe jetzt auch etwas klarer. Hätte aber trotzdem gern noch eine kurze Antwort auf meine Frage. Mein Mann und ich werden uns demnächst auch trennen, d.h. sobald ich eine bezahlbare Wohnung für mich finde. Habe nur einen Mini-Job und werde dann dazu noch Hartz 4 beantragen. Haben jetzt Steuerklasse III/V. Solange ich keine Steuern zahle, würde ich dies auch für 2010 so lassen, da er dadurch mehr Geld raushat und unser Sohn (16) bei ihm wohnt. Sollte ich natürlich einen Job bekommen, würde ich für dieses Jahr gern in IV/IV wechseln und dann ab 2011 für mich die I nehmen und er bekäme ja mit Kind die II. Sind meine Ãœberlegungen jetzt richtig und ginge diese „Rechnung“ so auf? Danke im Voraus. LG

  156. Chrissy

    Hallo,
    habe da noch eine ganz wichtige Frage vergessen. Hoffe, daß Sie mir diesbezüglich weiterhelfen können. Kann ich nach einer Trennung (keine Scheidung) noch über meinen Mann familienversichert bleiben bezüglich Krankenkasse?

  157. RA Thomas von der Wehl

    @ chrissy

    die Überlegungen zu den Steuerklassen sind richtig. Bis zu einer rechtskräftigen Scheidung wären sie über den Ehemann familienversichert, wenn sie durch den eigenen Job keine eigene Krankenversicherung haben.

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  158. RA Thomas von der Wehl

    @ julia

    Die Steuerklassen sind in dem Jahr zu ändern, welches auf die Trennung folgt.

    Der Selbstbehalt beträgt gegenüber dem Kind 900 €.

    Den Trennungsunterhalt für den Ehemann berechnet in der Regel ein vom Ehemann beauftragte Rechtsanwalt und dies muss unbedingt durch einen eigenen Fachanwalt für Familienrecht überprüft werden.

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  159. Kati

    Lieber Rechtsanwalt Thomas von der Wehl,

    ich habe eine Frage:

    mein Mann hat sich am 01.01.2010 entschieden, das er eine andere Frau hat, Da wir aber noch ein gemeinsames Haus besitzen wohnen wir beide dort er in der Woche und ich am Wochenende, da ich arbeitsmäßig in Frankfurt am Main mir einen Nebenwohnung nehmen musste. Wenn das Haus verkauft ist werde ich ganz nach Frankfurt gehen und mein Mann muss sich auch eine neue Wohnung suchen, leider habe ich auch noch mein Kind bei uns wohnen (22 Jahre und studiert) er muss sich ja jetzt auch eine eigene Wohnung suchen, da er weder nach Frankfurt möchte noch weniger aber bei seinem Vater mit seiner neuen bleiben will, wer bekommt auf der Steeurerklärung dann den Kinderfreibetrag und ab wann muss ich beim Amt Bescheid geben das wir uns getrennt haben?? Da für mich eine Welt zusammen gebrochen ist, weiss ich nicht mehr weiter und bin über jede Hilfe sehr dankbar

  160. Nina

    Liebe Kati,
    ich kann sehr gut nachempfinden, was Sie jetzt erleben müssen.
    Aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen nur folgendes raten:

    1. das Wichtigste (auch wenn es ganz schwer fällt): EINEN KÃœHLEN KOPF BEWAHREN!!! Wenn Sie sich den Schmerz von der Seele „reden“ wollen, dann schreiben Sie es auf. Für sich! Oder die Freunde einweihen.
    2. Sofort alles kopieren, was irgendwie mit finanziellen Dingen zu tun hat (Kaufvertrag Haus, Darlehen, Bausparvertrag, alle!!! Kontoauszüge, Arbeitsverträge und Gehaltsbescheinigungen Ihres Mannes usw. usf. Auch wenn Sie jetzt meinen, Sie bräuchten das nicht, egal!!!
    3. die gemeinsame Bank aufsuchen und prüfen, ob das evtl. gemeinsame Konto ein „und“ oder „oder“-Konto ist! WICHTIG!!! Die Konten sind schneller abgeräumt als Sie denken können.
    4. Den Steuerberater befragen, ausrechnen lassen, was eine Trennung/Scheidung bedeutet!
    5. einen Anwalt aufsuchen, Erstberatung РKosten vorher vereinbaren, alles weitere wird ein Anwalt Ihnen sagen k̦nnen.

    Es sind nicht immer die Männer, die Ärger machen, es sind vielmehr die „2. Frauen“.

    Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute! Und: das Leben geht weiter!!!

  161. yvonne

    hallo,

    mein frage wäre folgende. mein mann und ich haben uns im september 09 getrennt…leben aber bis dato noch zusammen…1. aus finanziellen gründen 2. wegen unserem gemeinsamen kind 3. weil wir einfach gute freunde sind. ursprünglich wollte er ausziehen, hat mir jetzt den vorschlag gemacht…ab 01.04.10 oder 01.05.10 als wohngemeinschaft zusammen zu leben…mit komplett getrennten finanzen inkl. unterhaltszahlungen von ihm an unser kind. wie sieht das rechtlich aus? wir sind getrennt von tisch und bett…im moment haben wir beide steuerklasse IV/IV. in welche steuerklasse können bzw. müssen wir wechseln…ab trennung I/II oder II/II weil wir in einer wg zusammenleben? vielen dank im vorraus.

    gruß

  162. RA Thomas von der Wehl

    @ yvonne

    grundsätzlich gilt auch hier, dass in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt, die schlechteren Steuerklassen zu wählen sind. Welche Steuerklassen dies bei ihnen konkret sind, kann ich nicht beurteilen. Insbesondere nicht, ob einer der Eheleute Steuerklasse 2 beanspruchen kann.

    In ihrem Falle könnte ein unbedarfter Mensch natürlich sagen,

    wie sollen die Behörden und speziell das Finanzamt es denn überhaupt merken, dass die Eheleute sich getrennt haben?

    Ich sage das natürlich nicht, um nicht in Konflikt mit dem Staat zu gelangen.

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  163. Corinna

    Hallo

    Ich habe 2 kurze fragen

    Mein Mann hat sich von mir getrennt März 2010
    Er hat beide kinder auf der lohnsteuerkarte und hat klasse 3 bis kündigungs ende der wohnung leben wir noch zusammen danach getrennt.
    1 muss er sofort die steuerklasse wechseln (er meinte sonnst müsse er nachzahlen)
    2 kann er nach dem trennungsjahr die 2 kinder auf der lohnsteuerkarte lassen

    gruß

  164. r

    Nein bis 01.01.2011ab dann muss er.
    Freibeträge ja aber streiten Lohnt nicht wenn man mal genau prüft sind die Kinder Pinatz.
    Andererseits sollte er wechseln gibts gleich weniger Unterhalt.

  165. D

    Können beide Noch-Ehepartner in die Steuerklasse 2 wechseln?
    Wie leben getrennt und werden uns auch scheiden lassen. Mein Noch-Mann arbeitet vollzeit steuerklasse 3 und ist alleinerziehend. Ich selbst arbeite teilzeit in Steuerklasse 5 und auch alleinerziehend.Gibt es eine sinnvolle Steuerklassenaufteilung…

  166. RA Thomas von der Wehl

    @ d

    wenn beide Eheleute die Voraussetzungen erfüllen, werden beide nach einer Trennung die Steuerklasse 2 beanspruchen können.

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  167. Prinz

    Ich habe im Februar eine Frau aus Bulgarien geheiratet. Nun steht eine Trennung bevor. Ich bin Lohnsteuerklasse 3 und meine Frau 5. Meine Frau will nach Bulgarien zurück. Was passiert wenn ich
    nächstes Jahr meinen Lohnsteuerausgleich mache und meine Ex-Frau nicht mit unterschreibt? Muß ich dann die Lohnsteuerdifferenz von Steuerklasse 1 zu 3 zurückzahlen oder spielt das keine Rolle? Ab Januar bin ich ja dann automatisch wieder Steuerklasse 1.
    Bitte um Antwort. Danke im voraus.

  168. RA Thomas von der Wehl

    @ prinz

    erst in dem Jahr, das auf die Trennung folgt, müssen die Steuerklassen geändert werden. Wenn die Trennung also im Jahre 2010 erfolgt und Sie für das Jahr 2010 die Steuererklärung machen, müssen sie nicht mit einer Nachzahlung für dieses Jahr wegen unrichtiger Steuerklassen rechnen.

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  169. Stefan

    Meine Frau ist vor eineinhalb Wochen ausgezogen und will die Trennung. Wann müssen/sollen wir die steuerklassen ändern (III/V auf I/I)?

  170. ratlos

    Antwort steht bei 168 🙂
    Ich würde aber gleich Lohn usw auf eigenes Konto transferieren kleiner Tip ,-)

  171. Lars

    Hallo,
    habe mich am 20.08.10 von meiner Frau getrennt und mich am 15.10.10 umgemeldet.
    Lt. Amt müssten wir ab dem 01.01.11 die Steuerklasse von 3/5 auf 1/2 ändern.

    In den letzten Tagen haben wir den Entschluss gefasst, einen Versönungsversuch zu starten, beide Wohnungen sollen jedoch vorerst Bestand haben.

    Muss ich mich wieder bei der ehelichen Wohnung anmelden und meine kl.Wohnung als Zweitwohnung anmelden oder können wir mit getrennten Wohnungen für 2011 weiterhin in 3/5 bleiben?

  172. RA Thomas von der Wehl

    @ lars

    Zu der Problematik der praktischen Abwicklung von Versöhnungsversuchen kann keine konkreten Ratschläge geben und bitte dafür um Verständnis. ich komme damit zu leicht in den Bereich der Mitwirkung an einer Steuerhinterziehung.

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  173. Wolfgang

    Hallo,

    Ich habe mich im Mai 2008 von meiner Frau getrennt. Bis Mai hatten wir die Steuerklassen III/V und ab Juni IV/IV.
    Sie beantragte bei der Einkommensteuer die getrennte Veranlagung und bekam 1500,- Rückzahlung. Ich hingegen sollte 1500,- nachzahlen. Ich klagte auf Zusammenveranlagung. Bei der Zusammenveranlagung erhielten wir 660,- Steuererstattung, die wir dann Prozentual der Steuerschuld aufteilten. Nun will sie aber die Differenz von der getrennten Veranlagung zu der anteiligen Steuererstattung aus der Zusammenveranlagung erstattet bekommen. Ich hatte aber gelesen, dass ihr diese Erstattung erst ab Trennung zusteht. Und da diese 1500,- genau der Unterschiedsbetrag von Steuerklasse III zu IV ist, dürfte ihr doch eigentlich keine weitere Zahlung zustehen?

  174. RA Thomas von der Wehl

    @ wolfgang

    ab Trennung hatte die Ehefrau doch Steuerklasse 4, so dass ich für eine weitere Erstattung ebenfalls keinen Raum sehe.

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  175. Kiki

    Hallo,

    haben uns Anfang dieses Jahres getrennt. Dass die Steuerklassen erst im auf das Trennungsjahr folgende Jahr geändert werden, weiß ich. Sind wir aber verpflichtet, dem Finanzamt sofort zu melden, dass und wann wir uns getrennt haben oder erst zum Ende des Trennungsjahres, damit dann die Steuerklassen geändert werden?

  176. Peter

    habe eine Frage
    Lohsteuer wurde im Mai gewechselt nun habe ich meine erste abrechnung.
    mmmmm damit soll man leben?
    ist das normal das die Lohsteuer rückwirgend automatisch vom Arbeit geber nachgezahlt wird.

    ich bedanke mich schon mal

  177. Liberta

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Thomas von der Wehl,
    Vorweg vielen herzlichen Dank, das Sie sich für uns hier ohne eine Gegenleistung zu erwarten mit Rat zur Verfügung stellen.
    Meine Situation :
    Wir sind noch verheiratet und haben zwei Kinder (15j. + 8j.). Wir sind aber zu der Entscheidung gekommen, daß wir uns eine längere Auszeit in Form einer Trennung nehmen und ich aus der Ehelichen Wohnung ausziehe. Meine Frau und die beiden Kinder sollen in der bisherigen Wohnung bleiben.
    Meine Fragen :
    Ich habe einen festen Job seit 22 Jahren, bin aber wegen zweier Herzinfarkte , Diabetes Typ II und Hypertonus seit knapp 4 Jahren Krankgeschrieben und inzwischen schon ausgesteuert und beziehe daher z.Zt. HARTZ 4. Sobald ich eine eigene Wohnung gefunden habe, möchte ich meine Arbeit nach einer Stundenweisen Wiedereingliederung wieder voll aufnehmen, damit ich meinen Kindern Unterhalt zahlen kann. Wir haben uns mit meiner Frau darauf geeinigt, das ich den Kindern insgesamt 300€ pro Monat zahle.
    Sie arbeitet momentan noch 8 Stunden, wird aber ab dem 01.08.2011 nur noch 4 Std. tgl. arbeiten, damit sie unsere 8 jährige Tochter zur Schule bringen und wieder abholen kann.
    Da sie zusätzlich zu ihrem 4 Std. Job auch einen Antrag bei der ARGE stellen wird, fragen wir uns, ob es wohl möglich sein wird, das die drei in der jetzigen Wohnung weiter wohnen können, also ob die ARGE die Miete weiterhin voll übernehmen würde?
    Nach langen Gesprächen haben wir uns so verständigt, daß wir uns nach paar Monaten zu einer Versöhnungsphase zusammenfinden wollen und auch den Kindern zuliebe es nochmal versuchen wollen. Wenn wir uns den Januar 2012 (also in ca. sechs Monaten) als Termin nehmen zum Versöhnungsversuch, würde das Trennungsjahr dann abgebrochen werden und ist es richtig, das wir dann die Steuerklassen dann ab 01.01.2012 nicht ändern müssen?
    Da mein Arbeitgeber einen bis 2013 laufenden Sozialplan entwickelt hat, ist meine letzte Frage folgendes:
    Falls es doch zur Scheidung kommt und ich nach der Scheidung einen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber unterschreibe und die mir zustehende Abfindung bekomme, hätte dann meine jetzige Ehefrau auch Anspruch auf dieses Geld oder würde es dann nur mir zustehen?
    Für Ihre Antworten bedanke ich mich herzlichst im Voraus.
    LG
    Ergün

  178. bianca

    hallo….

    wer hat das gleiche erlebt wie ich???

    lebe seit april 2011 getrennt, habe 2 kinder im
    alter von 5 und 4 jahren mit diesem mann,
    dieser änderte sofort die lohnsteuerklasse, um
    mir zu schaden und so weniger bzw. gar keinen unterhalt zahlen zu müssen.

    Darf er das?
    Gibt es ähnliche Fälle hier im sektor?

    lg bianca

  179. Stefanie

    Guten Tag,

    Ich habe eine frage. Ich war jetzt ein Jahr verheiratet. Ich musste mich trennen. Jetzt ist mein Mann über alle berge.. Ich bin lohnsteuerklasse 5 und er is 3 (keine Kinder) Mein mann is arbeitslos jetzt und ich habe noch meine arbeit. Aber ich will ne Lohnsterklassen änderung haben. Beim Finanzamt sagen die das dass nich ehr geht bevor ich seine Lohnsteuerkarte habe. Geht da nich irgendwas??
    LG stefanie

  180. hicho

    hallo,
    ich habe mit mein frau im 07/10 getrennt und erst im 08/11 ist sie zum Rechtanwalt wegen scheidungsantrag gegangen,ich habe bis jetzt steuerklasse 3 behalten,und sie 5 .
    darfe ich das und wenn nicht dann was von tip gibt denn
    danke

  181. Liberta

    Ich,44j.,trenne mich gerade von meiner Frau.Lebe aber noch bis Mitte Oktober in unserer gemeinsamen Wohnung.Wir haben zwei Kinder,Sohn 15j. und Tochter 9j. Unser Sohn hat sich ohne irgendeinen Einfluß meinerseits entschieden,mit mir zukommen.Meine Tochter bleibt vorerst bei der Mutter.
    Jetzt zu meinem Anliegen:
    Da ich schon seid ca.zwei Monaten bemerkt habe,das meine Tochter mir etwas sagen möchte,z.B. was sie mit der Mutter gemacht hat bzw. wo sie waren,bricht sie das erzählen mittendrin ab.Erzähl doch weiter sage ich,aber dann will sie nicht mehr.So hat sie früher nie reagiert.Weil ich aber seit geraumer Zeit auch bemerkt habe,das meine Frau meiner Tochter einige Sachen verbietet mir zu sagen und was anderes sagen soll,also lügen soll,habe ich meine Tochter heute,nachdem sie wieder so ein Gespräch abgebrochen hatte und sich in Widersprüche verzettelt hatte,direkt darauf angesprochen.Als ich sie fragte,ob die Mama sie dazu zwingt,anderes zusagen als die Wahrheit,hat sie das bejaht.Ich möchte meine Tochter gerne bei einem Kinderpsychologen vorstellen und wenn möglich behandeln lassen,damit sie wieder so unbekümmert wird,wie sie es noch vor drei Monaten war.Wie sehen Sie das Problem mit der Mutter,das sie unsere Tochter zum lügen überredet und wie könnte ich mich meiner Tochter gegenüber richtig verhalten?
    Ich danke Ihnen recht herzlichst für Ihre Antwort.

  182. RA Thomas von der Wehl

    @ liberta

    ich denke Ihr Weg zum Kinderpsychologen ist der richtige

  183. Danilo

    Hi, ich habe mal eine Frage…

    habe ich ein Recht auf den Kinderfreibetrag auch wenn ich mich mit meiner Ex Frau privat auf eine monatliche Unterhaltszahlung von 300 Euro geeinigt habe???

    Ich danke Ihnen recht herzlich für Ihre Antwort.

    Danilo

  184. RA Thomas von der Wehl

    @ danilo

    die Frage kann ich nicht beantworten, da ich nicht weiß, unter welchen Voraussetzungen ein Kinderfreibetrag eingeräumt wird. Vielleicht einfach beim FA nachfragen.

  185. Liberta

    Recht vielen Danke für Ihre Antwort Herr von der Wehl.

  186. Ananas

    Hallo, ich hätte da mal eine Frage:
    mein Mann und ich haben uns getrennt. Er wird nächsten Monat ausziehen. Er Klasse 3 ich 5, 2 Kinder, die bei mir bleiben. Da wir uns erst mal nicht beabsichtigen scheiden zu lassen, ich aber ab sofort das Geld brauche um Leben zu können und das haus weiterzuzahlen ect. müsste ich sofort auf die IV/IV umsteigen, weil mit der Klasse 5 kann ich mir nix leisten. geht das sofort? Wird das Gehalt ab nächsten Monat anders berechnet beim Arbeitgeber? Vielen Dank für eure Unterstützung.

  187. Ananas

    Noch eine Frage: Bei einem weiteren gemeinsamen Sorgerecht: Kann ich (bis jetzt klasse 5 )beim FA gleich ab Oktober Steuerklasse 2 beantragen, wenn die Kinder beide bei mir bleiben? Welche Steuerklasse hat er dann (bis jetzt 3)? Wer hat dann die Kinder auf der Lohnsteuerkarte stehen? Jeder eins? Von was ist das abhängig? LG

  188. wolfgang

    Hallo meine frau ist vor 14 tagen ausgezogen habe steuerklasse 3/5 und leben in getrennten wohnungen wollen uns aber nicht scheiden lassen sondern in getrennten wohnungen ehrpartner bleiben
    nun meine frage muss ich ab 1.1.2012 meine steuerklasse ändern?

  189. RA Thomas von der Wehl

    @ wolfgang

    wenn es sich um eine Trennung handelt, müssen Sie im Jahr, welches auf die Trennung folgt, die Steuerklassen wechseln. Allenfalls ein Versöhnungsversuch würde das ändern.

  190. Gericke

    Hallo,mein Ehemann und ich haben uns am 28.7.2011 getrennt jeder wohnt in einer eigenen Wohnung.Ich habe Steuerklasse 3 und er die 5.
    Müssen wir jetzt beide aud die Steuerklasse 1 wechseln und wann ?

  191. Conny

    Mein Ehemann und ich haben uns am 28.7.2011 getrennt. Jeder wohnt in seiner eigenen Wohnung. Ich habe Steuerklasse 3 und mein Ehemann die 5.
    Müssen wir jetzt beide in die Klasse 1 wechseln und wann am besten?

  192. RA Thomas von der Wehl

    @ conny

    Die Steuerklasse muss gewechselt werden in dem Jahr, welches auf die Trennung folgt. Das wäre in ihrem Falle spätestens zum 1. Januar 2012.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    info@vonderwehl.de

  193. Steffen

    Hallo,
    meine Frau Steuerklasse 5 und ich Steuerklasse 3 möchten uns Trennen. Ich möchte zum 01.01.2012 alleine eine Wohnung beziehen und meine Frau bleibt mit unseren 3 Kindern in der jetzigen Wohnung wohnen. Ist es möglich für das Jahr 2012 noch die Steuerklassen beizubehalten und erst im Jahr 2013 ändern zu lassen ? wenn ja wie müssen wir dann vorgehen ?

  194. Sandra

    Hallo lebe schon seit August 2010 getrennt von meinem noch Mann, der hat wiederrum am 1.August 2011 die Scheidung eingereicht nun lese ich das ich so schnell wie möglich( also Januar 2011 spätestens wenn ich es richtig verstanden hier habe) meine Steuerklasse ändern lassen muss. Ich bin alleinerziehend mit 3 Kindern und ziehe im februar mit meinem Freund zusammen. Nun würde ich laut den anderen Beiträgen hier in Stkl 1 fallen wenn ich es richtig verstanden habe oder? Und ich bezog seit 1.8.2010 Hartz 4 und habe glaube keine Steuerkarte von 2010 bzw. 2011 was kann ich machen wenn ich die nicht habe und die aber ändern lassen muss? danke schonmal für die Hilfe Sandra

  195. rolf

    Hallo,
    eine Frage die ich hier nicht gefunden habe:

    Ich habe mich getrennt und will mit meiner neuen Lebenspartnerin zusammenziehen.

    Da ich zu meiner Frau noch ein sehr gutes Verhältnis habe und wir uns in den nächsten Jahren nicht scheiden lassen wollen hier meine Frage:

    Ich bin Steuerklasse 3 meine Frau arbeitet auf 400 EUR Basis.
    Die gemeinsame Wohnung mit meiner Partnerin soll als Zweitwohnsitz eingetragen werden.

    Wird das Finanzamt eine „Trennung“ vermuten ? Und ggf. hier die Steuerklassen anpassen was einen erheblichen finanziellen Verlust bedeuten würde ?

  196. Mario

    Guten Tag erstmal,
    ich hab mich 2003 von meiner Ehefrau getrennt,in den darauf folgenden Jahren haben wir beide immer wieder einen Neustart versucht.Leider ohne Erfolg.Im Feb. 2005 bin ich Inhaftiert worden und meine Ehe ist Endgültigt gescheitert,weshalb meine Frau dann auch die Scheidung einreichte.Nun sind wir seit Feb. 2010 geschieden!Im Okt. 2011 bekam ich dann plötzlich ne Lohnpfändung des Finanzamtes,mit der Begründung ich hätte absichtlich meine Lohnsteuerklasse nicht geändert…Was kann ich dagegen tun?Denn bis zu meiner Inhaftierung haben wir ja versucht unsere Ehe zu retten. MfG Mario

  197. RA Thomas von der Wehl

    @ mario

    Spätestens seit dem Jahre 2010 hätten die Steuerklassen geändert werden müssen. Ich weiß nicht, für welchen Zeitraum nunmehr Forderungen gestellt werden. Dies hängt wohl auch davon ab, was als Trennungszeitpunkt im Scheidungsverfahren dokumentiert wurde.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

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  198. Ruth

    Hallo,
    Bin seit 15 Monaten mit meinem Lebensgefährten
    zusammen.
    Er wohnt seit über zwei Jahren in einer eigenen
    Wohnung ,hat aber das gemeinsame Haus mit der
    Noch Ehefrau als ersten Wohnsitz angegeben.
    Inseiner Wohnung ist er mit Zweit Wohnsitz
    gemeldet.
    Auch die Frau hat seit einem halben Jahr einen
    neuen Partner.
    Die Ehe ist schon seit Jahren gescheitert.
    Kann er das mit der Wohnung so beibehalten
    und auch weiterhin gemeinsam die Steuerer-
    klärung machen.
    Mir ist das alles sehr suspekt

  199. Bruno

    Guten Tag!
    Meine Frau und ich haben uns räumlich am 1. Februar 1012 getrennt. Seit diesen Datum läuft offiziell, über die Anwältin meiner Frau, das Trennungsjahr. Die Anwältin sagte, ich kann bis Ende 1012 in Steuerklasse 3 bleiben. Meine Frau ist noch im Mutterschutz und in der Steuerklasse 5, hat kein Einkommen.

    Meine Frage ist jetzt:
    Muss ich bei der Steuererklärung 2012 viel Steuern nachzahlen?

    Ich kann mich noch gut erinnern dass ich bei der Hochzeit viel Geld zurückbekommen habe, ich gehe davon aus, dass es bei der Scheidung umgekehrt ist…?

    Danke im vorraus!
    fG

  200. Anne

    Hallo,
    meine Frage ist etwas komplizierter.

    Meine Mutter hat sich im August 2010 von ihrem Mann getrennt (Auszug). Da der Mann krank ist, hat sie sich noch ein Jahr um ihn gekümmert. Danach aber dann der komplette Kontaktabbruch von ihrer Seite.
    Der Mann ist selbstständig und bezieht SGB II-Leistungen.
    Meine Mutter bezieht Krankengeld seit 10/2011.

    Es ist uns bekannt, dass ein Steuerklassenwechsel vorgenommen werden muss – allerdings wissen wir nicht wie.
    Postalisch ist sie noch bei ihm gemeldet, lebt aber bei mir.
    (Psychische und emotionale Erpressung.. Stalking)
    Daher kann auch keine Ummeldung erfolgen, aus Angst, dass er sie findet.
    Sie hat nun auch wieder neuen Steuervorauszahlungsbescheid bekommen.
    Muss sie den zahlen?
    Können wir den Steuerklassenwechsel auch vollziehen mit Angabe meiner Adresse oder muss sie dazu tatsächlich umgemeldet sein?
    Aktuell erhält sie die Post per Nachsendeaufträge.

    Ich weiß, bissl viel. Aber vielleicht haben Sie einen Ansatz.

    Danke, Anne

  201. RA Thomas von der Wehl

    @ anne

    man kann eine Anschriftensperre bei der neuen Adresse erwirken oder lässt alles über einen RA laufen. Die Steuersachen kann ich nicht beurteilen.

    bei Fragen wenden Sie sich an

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  202. Pettella

    Guten Morgen,

    mein Mann und ich haben uns Ende März 2012 getrennt, ab wann kann ich die Steuerklasse ändern lassen er ist in 3 und ich in 5, wir haben 2 Kinder.
    Viele Grüße Petra

  203. tiger

    Hallo,
    lese jetzt schon eine zeitlang die Einträge.
    Aber leider finde ich keine Antwort auf meine Frage, da mein Fall scheinbar noch nie eingetreten ist.
    also folgendes ist mir passiert:

    ich habe mich im letzten Jahr von meiner Frau getrennt. Da mir bekannt war, dass man die Steuerklasse erst zu Beginn des Folgejahres wechsel kann, hab ich das auch so gemacht.
    Nun stellte sich bei der Einkommenssteuererklärung raus, dass meine Ex ohne mein Wissen, bereits im letzten Jahr ihre Lohnsteuerklasse von V auf IV geändert hat.
    Das bedeutet für mich eine erhebliche Steuernachzahlung, da sie nun natürlich darauf besteht, eine getrennte Veranlagung zu machen.

    Nun meine Frage:
    Wie war es Ihr überhaupt möglich, ohne die 2. Lohnsteuerkarte die Lohnsteuerklasse zu ändern?

    Viele Grüße

  204. Marie

    Hallo,
    auch ich habe eine Frage. Mir ist klar, dass man nach der Trennung ab dem Folgejahr die Steuerklassen ändern lassen muss. Mein Freund und ich sind am 01.08.12 zusammen gezogen, ausgezogen ist er aber schon anfang des Jahres und hatte mit seiner Noch-Frau ausgemacht, dass Trennungsjahr offiziell am 01.01.2013 bekannt zu geben. Jetzt möchte diese aber schon den 01.01.2012 angeben. Geht das überhaupt? Meines Wissens müsste sie wenn überhaupt den 01.08.12 nehmen, also sein Auszugsdatum. Er fragt sich jetzt, ob er dann für 2012 seit August Steuern nachzahlen muss, ich denke nein, da er ja eigentlich erst ab 01.01.2013 seine Steuerklasse ändern muss oder?

    Vielen lieben Dank für eine Antwort

    Lieben Gruß

    @tiger:
    Bei meiner Tante war es so, dass sie das auch so gemacht hat deine Frau. Das ist aber rechtlich anscheinend nicht möglich. Sie hat die Steuererklärung alleine und unter neuer Steuerklasse gemacht und hat 3000 € vom Finanzamt bekommen. Die muss sie jetzt zurück zahlen. Ihr Noch-Mann hätte nämlich auch, da er selbstständig ist run 15.000 € nachzahlen müssen und das muss er nun nicht mehr, da meine Tante das so nicht hätte machen dürfen. Hoffe das trifft auch auf dich zu.

    Lieben Gruß

  205. erfurth

    Wir leben getrennt in unserem haus. Mein Mann Berufssoldat im Ruhestand. Welche Steuerklasse ist für mich die besste

  206. Magdalena

    Hallo,
    in meiner Ehe läuft es schon lange nicht mehr gut, gestern habe ich ein Gespräch mit meinem Mann geführt,
    und gesagt dass ich mich trennen möchte, nun wir haben beide die Lohnsteuerkl. IV und jetzt stellt sich die Frage,
    ob ich für das vergangene Jahr noch eine gemeinsame Lohnsteuerabrechnung machen kann, weil mein Mann mir
    nicht im Weg stehen möchte und bereit ist beim Anwalt gleich die Trennung zugeben, d.h. er will einvernehmlich die
    Ehe beenden. Ist es überhaupt möglich? Ich dachte das Trennungsjahr ist Pflicht… Momentan habe ich 100 Gedanken
    pro Sekunde, es ist sehr schwer, es tut auch richtig weh.
    Im Voraus herzlichen Dank!

  207. Holle

    ……..Wenn sie sich trennen wollen, nie am 30. Dezember, sondern natürlich am 01. Januar des Folgejahres. Den Silvester sollten Sie möglichst noch gemeinsam überstehen…………….

    Ich habe in einem anderen Strang schon zu diesem Thema geschrieben.
    Am 1. Januar 2011 war die Trennung (Offizieller Termin für den Umzug – Meldung Einwohnermeldeamt), umgezogen bin ich aber erst am 2 und 3 Januar.
    Das Finanzamt meldete sich im März 2011, ich müsse die Lohnsteuerklasse ändern sonst würde eine enorme Nachzahlung auf mich zukommen.
    Ich habe an das Finanzamt zurückgeschrieben, dass nach allen Informationen die man im Internet finden kann, erst im Folgejahr die Steuerklasse geändert werden muss. Daraufhin antwortete das Finanzamt, die Änderung der Lohnsteuerklasse erfolgt zum 1.1.2012!
    Jetzt habe ich für 2012 den Lohnsteuerausgleich gemacht. Daraufhin schickt mir das Finanzamt jetzt ein Schreiben, ich muss die Einkommensteuer für 2011 abgeben, da eine falsche Steuerklasse berechnet zu Grunde lag. Ich hätte doch schon ab 1.1.2011 die neue Steuerklasse haben müssen, die Auskunft von der Kollegin wäre falsch gewesen.

    Was ist nun also richtig?
    Trennung am 1. Januar führt zur sofortigen Steuerklassenänderung, oder Trennung im Jahr 2011 führt zur Steuerklassenänderung ab Januar 2012?

    Grüße

  208. RA Thomas von der Wehl

    @ holle

    erst im Jahr welches auf die Trennung folgt, sind die Steuerklassen zu wechseln. Alles andere ist nicht richtig

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  209. T.Werner

    Hallo,
    ich habe 4 Fragen hierzu.

    1) Wie erfährt das Finanzamt überhaupt von der räumlichen Trennung?
    2) a)Muss man dem Finanzamt die Trennung anzeigen, wenn klar ist, dass man sich nicht scheiden lassen möchte, sondern aus anderen Gründen, wie z.B. Selbstverwirklung, eine räumliche Trennung vorzieht? b)Oder reicht dann eine reine Ummeldung über das Einwohnermeldeamt?
    3) Falls 2a= Ja
    Muss man dem Finanzamt die Gründe für die räumliche Trennung darlegen und sich mit dem Finanzamt über die Sinnhaftigkeit auseinander setzen?
    4) Welche Maßnahmen ergreift das Finanzamt in der Regel zur Durchsetzung der vermutlich vom Finanzamt gewünschten Steuerklassenänderung und wie ist dem beizukommen?

    Gibt es Musterprozess/Gerichtsurteile oder Musterschreiben, die gegenüber dem Finanzamt eindeutig klarmachen, dass erst wenn zur objektiven räumlichen Trennung die subjektive Motivation kommt, eine endgültige Trennung vorliegt? Oder reicht der Verweis auf § 1567 BGB: Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt.
    Liebe Grüße
    T. Werner

  210. RA Thomas von der Wehl

    ich werde hierzu nichts schreiben, da sonst zu schnell der Bereich der Steuerhinterziehung erreicht ist.

    Scheidung tut weh

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  211. Lukas

    Guten Tag,

    ich befinde mich momentan in einer Trennung und hoffe noch stark auf eine Versöhnung.
    Meine Frau ist im Sommer ausgezogen. Stimmt es, dass ich die Steuerklasse nun für das kommende Jahr ändern muss?
    Was mich dabei auch sehr interessieren würde, wenn ich die Steuerklasse jetzt ändere, stimme ich damit der Trennung zu bzw. kann mir das so ausgelegt werden, dass eine Scheidung schneller möglich ist? Also begehe ich somit einen Tatbestand der eine Zerrüttung der Ehe mit zustimmt.
    Ich möchte nichts dafür tun, dass die Ehe so schnell wie möglich geschieden werden kann, da ich denke, dass man zuvor einiges probieren sollte. Ich möchte allerdings jetzt auch keinen Fehler begehen, der eine Scheidung noch vereinfacht.
    Ich hoffe, dass klar ist, was ich ausdrücken möchte…

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