Scheidung oder langjährige Trennung

Ich werde immer wieder gefragt: „Warum soll ich mich scheiden lassen? Das kostet nur viel Geld beim Anwalt und mir ist es egal, ob ich noch verheiratet bin. Diese Einstellung kann schnell so teuer werden, dass die Anwaltskosten sich wie die berühmten Peanuts darstellen. Nur die wichtigsten Gründe, die für eine Scheidung sprechen können:

1. Wegen des Zugewinns

Die Zustellung des Scheidungsantrages stellt den Stichtag für den Zugewinn dar, mit der Folge, dass die Ehegatten nicht weiter am Vermögenszuwachs des anderen beteiligt sind. Wenn Sie also immer weitere Werte schaffen, partizipiert der andere trotz Trennung daran.
2. Wegen des Versorgungsausgleiches
Die Zustellung des Scheidungsantrages ist Stichtag für den Versorgungsausgleich (letzter Tag des Vormonats) mit der Folge, dass die Ehegatten nicht weiter am Rentenzuwachs des anderen beteiligt sind. Bei einer langjährigen Trennung wächst so der Anteil des Ausgleichsberechtigten immer weiter.

3. Wegen des Erbrechtes

Mit der Zustellung des Scheidungsantrages wird der andere Ehepartner erbrechtlich ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen für die Ehescheidung gegeben sind. Anderenfalls bekommt der/die Geliebte vielleicht gar nichts oder trotz Testament viel weniger.

29 Reaktionen zu “Scheidung oder langjährige Trennung”

  1. Dagmar

    Hallo Herrv.d.Wehl,

    wie ich Ihnen ja in einem vorherigen mail schrieb, lebe ich in Spanien.

    Ich habe noch eine Frage zur Gütertrennung.
    Muss der Vertag, den wir ja in Deutschland gemacht haben und der auch von einem eidesstdl.Übersetzer ins Spanische übersetzt wurde, wenn er in Spanien rechtlichsgültig sein soll, hier irgendwo registriert oder eingetragen sein?
    Ich meine das irgendwo gehört zu haben.

    Meine 2.Frage betrifft die Scheidung.
    Was muss ich machen, wenn ich von hier aus die Scheidung einreichen möchte.
    Unter Ihren Kommentaren las ich, dass f.Deutsche, die im Ausland leben, das AG Schöneberg in Berlin zuständig ist.
    Was ist notwendig um eine schnelle u.reibungslose Scheidung durchzuführen?
    Unsere Vermögensverhältnisse sind durch die erwähnte Gütetrennung sowie durch einen Trennungvertrag, den vor 10 Jahren aufgesetzt wurde geregelt. Das gemeinsame Haus ist auf meinen Namen überschrieben.
    Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus.

    M.f.G.
    Dagmar Weber

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ dagmar

    die Frage zum Vertrag und der Wirksamkeit in Spanien kann ich nicht beantworten. Ein Vertrag ist idR. überall wirksam.

    Zur Scheidung: leben beide Eheleute in Spanien?

  3. Dagmar

    Hallo Herr v.d.Wehl,

    zu Ihrer Frage, ob beide Eheleute in Spanien leben.
    Ja, beide. Seit über 20 Jahren.

    MfG
    D.Weber

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ dagmar

    ich denke, Sie können sich auch in Spanien scheiden lassen. In Deutschland wäre es für Sie doch sehr aufwendig.

  5. Dagmar

    Hallo,

    ich dachte für Deutsche generell gilt, dass sie sich nur in Deutschland scheiden lassen können.

    MfG

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ dagmar:

    nein, warum sollte das so sein? Notfalls können Sie sich immer in Deutschland scheiden lassen. Wie bei uns, werden Sie sich vor einem spanischen Gericht nach deutschem Recht scheiden lassen können. Ggfls. können Sie auch per Notar spanisches Recht wählen?

    Das klären Sie bitte vorher mit einem spanischen Anwalt, der beide Verfahren beherrscht.

  7. erikala

    Hallo!
    Mein Vater lebt seit 20 Jahren getrennt von meiner Mutter. Die beiden sind nicht geschieden. Mein Vater lebt noch in dem gemeisamen Haus. Mein Vater zahlt jeden Monat Unterhalt an meine Mutter in höhe von 500 Euro. Nun fordert meine Mutter per Anwalt 800 Euro, und droht mit Scheidung, falls mein Vater sich weigert. Meine Mutter bezieht Rente(40 Jahre MTA). Meine Mutter vermietet eine Eigentumswohnung die zur Hälfte abgezahlt ist. Meine Mutter hat mit ihrem neuen Lebenshefährten ein kleines Haus in Frankreich, welches ihr zur Hälfte gehört. Und meine Mutter wohnt in Deutschland in dem Haus ihres neuen Lebensgefährten. Sie verbringt die meiste Zeit des Jahres in Frankreich. Mein Vater ist auch Rentner(Beamter in Universität). Hat immer mehr als meier Mutter verdient. Er hat auch neue Lebensgefährtin, wohnt aber noch in dem Haus das zur Hälfte meiner Mutter gehört. Meine Frage ist: Darf meine Mutter einfach mehr Geld fordern, hat sie ein Recht darauf? Meiner Meinung nach ist sie sehr habgierig. Mein Vater lebt sehr bescheiden und meie Mutter lebt in saus und Braus. Viele grüsse Erikala

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ erikala

    ich kann das absolut nicht beurteilen. Das Einkommen ist zur Berechnung des Unterhaltes heranzuziehen und dies muß ein beauftragter RA prüfen.

    Aber allein die Tatsache, dass die Mutter mit einem neuen Lebensgefährten zusammenlebt, spricht für eine Verwirkung des Unterhaltsanspruches.

  9. erikala

    Danke für die Antwort!
    Hat meine Mutter denn Anspruch Geld vom Haus, da das Haus indem mein Vater noch lebt ihr zu 50% gehört. Es ist ein kleines Reihenhaus. Darf sie dafür 800 € pro Monat verlangen?

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ erikala

    eine Nutzungsentschädigung wird sie verlangen können, wenn ihr das Haus zu 1/2 gehört. Was da angemessen ist, kann ich nicht sagen. Für ein kleines reihenhaus sind 800 EUR sicherlich sehr viel (zuviel?)

  11. erikala

    Danke für Deine kompetente Antwort!
    Letzte Frage von mir:
    Wenn mein Vater immer noch mit meiner Mutter verheiratet ist, aber schon seit 20 Jahren getrennt lebend, und meine Mutter mit einem neuen Mann zusammen lebt, hat sie dann wirklich keinen Anspruch mehr auf Unterhalt?

  12. Matthias

    Hallo,
    fällt Vermögen (Erspartes oder Ausschüttung einer LebensVers.) was vor der Ehe existent war, unter Zugewinn?
    Was ist mit einem Auto, Motorrad was von diesem Geld gekauft wurde, fällt dieser Gegenstand dann in den Zugewinn?
    Wenn exakt dieser Gegenstand in der Scheidung verkauft wird, fällt das Geld dann in den Zugewinn?

    Mit freundlichem Gruß
    Matthias

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ matthias

    es gibt für den Zugewinn 2 Stichtage

    1. Heirat
    2. Zustellung Scheidungsantrag

    Alles was bei 1. vorhanden war, ist Anfangsvermögen (wird dann noch indexiert).

    Alles was bei 2. noch vorhanden ist (Geld, Sachen, Rechte, Anwartschaften), ist Endvermögen.

    Der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt, ist der Zugewinn.

  14. Matthias

    Ahh, so ist das.

    Klasse das es eine Stelle gibt an der Fragen so seriös behandelt werden. Danke für diese Info

    Mit freundlichem Gruß
    Matthias

  15. Udo

    Hallo, ich habe den Scheidungsantrag am 27.08.08 zugestellt bekommen. Nun trete ich zum 01.09.08 eine neue Beschäftigung an, wo ich einiges mehr verdiene als bisher. Da aus dem Vekauf des Hauses eine Restschuld besteht, welche ich momentan zu ungleichenTeilen mit meiner Noch Ehefrau, sie erzielt nur ein kleines Gehalt aus einer Teilzeitbeschäftigung, begleiche, wurde mir seitens ihrer Anwältin angeboten sie aus der Gesamtschuld zu entlassen und somit keinen nachehelichen Unterhalt zahlen zu müssen.
    Die Restschuld beträgt 8800Euro.z.Zt habe ich netto 1080 Einkommen. Wie soll ich mich verhalten?

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ udo

    wenn Sie hinterher wirklich deutlich mehr verdienen, könnte sich der Unterhaltsverzicht gegen Schuldübernahme lohnen.

    Konkret müßte es aber ein beauftragter Fachanwalt beurteilen.

  17. dunja112

    ich habe da mal eine frage . wir haben vor 4 jahren ein haus gebaut mein mann steht alleine im grundbuch u in der erbpacht bei den banken haben wir beide unterschrieben. nun hat er eine andere mit der er sich vorstellen kann eine familie zu gründen mit der bitch will wer auch hier einziehen habe ich denn wirklich keine recht am haus darf er so einfach mit der hier einzioehen ? wie kann ich das verhindern haben eine sohn der ist 17 bisher hat er noch keine trennung eingereicht warte aber nun auf ein schreiben vom anwalt habe die vermutung das er das so langsam macht die maiste zeit schläft er auch schon bei der bitch wann kann er mich rausklagen und darf er das . wie sieht das den mit der eigenheimzulage aus steht mir da nicht auch was zu ? oder muß er mich auszahlen ? kann nicht beweisen das auch ich geld mit rein gesteckt habe. für ihre antwort im vorraus herzlichen dank

  18. dunja112

    hat mir grade gesagt das er mit der hier einziehen will. ich hätte keine rechte weder am haus noch an geld sind 17 jahre verheiratet habe immer wenig verdient bekomm nun auch nur 409 euro raus kann davon noch nicht mal ne eigene wohnung leisten. stimmt es das er nur trennungsgeld zahlen muß ein jahr u dann nichts mehr bin schon 8 jahre bei der firma muß ich da kündigen u mir was neues suche wo ich mehr verdiene. weiß nicht warum er die trennung noch nicht eingereicht hat kann es sein das ihm sonst die eigenheimzulage im märz gestrichen werden ca 3000 euround die steuern sind gemeinsam veranlagt steht mir davon nichts zu weiß im moment weder ein noch aus mit dem geld er gibt nichts noch nicht mal etwas um den strom zu zahlen und wann kann ich meine steuerkarte ändern bin jetzt in klasse 5 erst wenn er die trennung offiziell bekannt gibt oder kann ich das einfach auch so ohne das es eine trennung ist. will keine trennung will das alles so weit wie möglich nach hinten hinausschieben. gönn ihm nicht das er mich so einfach gegen eine 10 jahre jüngere austauscht . ich habe hier alles mit aufgebaut u die bitch darf dann so einfach hier einziehen u ihr gehört dann alles. habe ihm gesagt soll dann alles nachher allein auf unseren sohn sein das ihm alles gehört u die bitch keine rechte hat war nur stress will er nicht er will mit der bitch ne neue familie.glaube schon hat extra mit mir gebaut u wollte nicht das ich im grundbuch steh das er das schon so geplant hat ich für die drecksarbeit u die dann ins gemütliche heim er kennt die schon seit 6 jahren. wie kann ich das alles verhindern gibt es eine möglichkeit ? ich danke ihnen schon im vorraus. mit freundlichen grüßen dunja112

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ dunja 112

    das haus ist das Familienheim und Ihr Mann darf auch bei diesen Eigentumsverhältnissen nicht einfach mit einer anderen Frau dort einziehen.

    Beauftragen Sie bitte einen Fachanwalt, damit von Beginn an nichts schief läuft.

  20. Rosi58

    Hallo,

    ich lebe seit 5 Jahren von meinem Mann getrennt. Auf bitten von seiner Seite haben wir die Steuerklassen nie geändert. Für das Finanzamt haben wir 2 Wohnsitze wegen der Kinder die sich nicht vertragen.
    Nun hat mein „NochEhemann“ Probleme mit dem Finanzamt, weil er aus seinem Gewerbe nicht alles bei der Steuer angegeben hat. Ich glaube das dass so nicht weiter geht und habe Angst dass das Finanzamt auch noch hinter diese Geschichte steigt.
    Was soll ich nun tun. Mein Noch Ehemann verlangt nun aus lauter Angst von mir, dass ich mich sofort auf seinen Wohnsitz ummelden und sofort meine Wohnung kündigen und wieder bei ihm einziehen soll. Für wenige Monate um dann wieder in eine eigene Wohnung ziehen zu können, um dann offiziell zu sagen: jetzt hätten wir uns endgültig getrennt. Ich glaube dass nun genug der Lügen ist. Aber ich weiß nicht was ich tun soll?
    Gehe ich am besten zu einem Anwalt? Und was passiert dann? Strafmaß? Schulden?

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ rosi 58

    Sie sollten tatsächlich einen Fachanwalt befragen und beauftragen. Was ihr Mann von ihnen möchte, ist offen war ein Versöhnungsversuch aber der gegenüber dem Finanzamt eine Zusammenveranlagung rechtfertigen würde. Wenn es aber keine echte Versöhnung ist, wäre dies gegebenen falls eine Straftat gegenüber dem Finanzamt.

    Wenn Sie eine Empfehlung möchten, kann ich diese unter Umständen gerne aussprechen.

  22. Gina

    Guten Morgen ,

    Ich lebe seit Januar von meinem Mann getrennt , die Kinder 15 u. 18 sind bei ihm im Haus geblieben.! Ich verdiene 1000 Euro Netto im Monat .Ich würde mein Einkommen mit Änderung der Steuerklasse von 5 auf 1 verbessern können ! Jetzt droht mein Mann mir , wenn ich die Steuerklasse ändere ,würde er Kindesunterhalt einfordern ! Was mache ich jetzt ??? Würde die Änderung der
    Steuerklasse für mich jetzt keinen Sinn mehr machen ??
    Und kann er mich verpflichten mehr zu arbeiten ?? Ich habe einen Halbtagsjob und einen Minijob !!
    Vielen Dank
    MFG GIna

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ gina

    Sie müssen sich die verschiedenen Szenarien von einem Fachmann durchrechner lassen. wenn ihr Mann keinen Unterhalt an sie zahlt, wovon ich ausgehe, hätten sie am Ende des Jahres einen Anspruch so gestellt zu werden, als hätten sie die Steuerklasse 4 beanspruchen können. Dann kann es natürlich angehen, dass sie damit deutlich über dem Selbstbehalt liegen und Kindesunterhalt schulden würden.

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  24. gast

    hallo,
    ich will mich von meinem mann scheiden würde aber gerne wissen was für kosten auf mich zukommen ich habe 2 kinder und arbeite nich da die kinder noch klein sind (2jahre, 2monate) also habe ich kein eigenes einkommen.

    Kann mein ehemann im falle einer trennung anspruch auf sachen (möbel ect.) stellen wem gehört das auch wen laut seiner aussage er alles bezahlt hat, da er der verdiener ist.

    Ich weiß nicht was ich tun soll, soll ich zum anwalt gehen oder warten bis er geht weil die kosten für einen anwalt habe ich nicht und was ist dan mit den kindern wer bekommt in so einem fall das sorgerecht, mein mann ist aussländer und die kinder haben beide reisepässe kann er sie ohne meine einverständniss mit ins aussland nehmen.

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ gast

    Sie sollten unverzüglich einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen. Wenn sie die Kosten nicht allein tragen können, gibt es Beratungshilfe oder im Scheidungsverfahren selbst Verfahrenskostenhilfe. Dieser Anwalt kann auch dafür sorgen, dass ihr Mann die Kinder nicht ungefragt ins Ausland verbringt.

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  26. Kati

    Guten Tag!
    Folgendes: Bin seit 1,5 Jahren getrennt.
    Bin aus gemeinsamen Haus ausgezogen. Mein Mann lebt im Haus. Wir beide sind Grundeigentümer und haften hälftig für den Kredit. Ich fordere nun Klarheit: bleibt er im Haus, möchte ich auf Auszahlung nicht verzichten. Verkaufen wir, wären Schulden getilgt bzw. Restbetrag wird aufgeteilt. Ich habe nichts (Möbel, Hausrat) mitgenommen, wohne vorrübergehend in möblierter Wohnung. Möchte aus beruflichen Gründen (bin arbeitslos geworden) evtl. umziehen und brauche Startkapital und mir eine neue Existens aufzubauen. Fordere nun eine Wertermittlung für Haus und Hausrat, um gerecht teilen zu können oder evtl. zu verkaufen. Eine Wertermittlung ist beim Bauamt sehr teuer (1500€)! Mein Mann meint, ich würde ihm Druck machen, aber auf was wartet er noch? Er wollte die Trennung und sollte jetzt auch Verantwortung übernehmen. Eine Beratung beim Anwalt wäre wohl angebracht..Kann mir hier schon einmal jemand sagen, was sinnvoll wäre, bzw. was für Möglichkeiten/ Rechte habe ich? Wo gibt es eine Wertermittlung , die bezahlbar ist?
    Herzlichen Dank für Antworten!
    Viele Grüße!
    Kati

  27. RA Thomas von der Wehl

    @ kati

    es gibt wird Ermittlungen über das Internet und entsprechende Programme. Teilweise nur maschinenbewertet und teilweise auch händisch bearbeitet. Das Ganze macht natürlich nur Sinn, wenn beide sich darauf einigen. Anderenfalls sollte ein Makler befragt werden, der jedenfalls einen groben Anhaltspunkt geben kann.

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  28. Birgit Schauer

    mein Mann hat sich im November 2010 wegen einer anderen von mir getrennt,
    meine Frage betrifft die Steuerklasse:wir sind 31 Jahre verheiratet und hatten die Steuerklasse 4/1,mein Mann ist seit März 2010 Pensionär,er war bei der Bundeswehr Berufssoldat,muß das Finanzamt darüber informiert werden,in welche Steuerklasse komme würde ich kommen

  29. Ilona

    Ich habe die gleiche Situation. Nach 34 Jahre Ehe hat mich mein Man wegen eine andere im November 2010 verlassen.Am 9 Januar 2011 bin ich aus unserer Ehewohnung ausgezogen und die Trennung sofort beim Finanzamt angezeigt. Um eine Ehe scheiden zu lassen ist mindestens eine 12 Monatige Trennung notwendig. In dem Trennungsjahr steht uns finanziell noch die günstigste Variante zu- Zusammenveranlagung bei Steuerkl. 4/4. Im darauf folgendem Jahr bekommen Sie beide die Steuerklasse 1/1, wenn sie keine unterhaltspflichtige Kinder haben. Wenn Sie kaum Mitteln zu Verfügung haben um zu Leben, steht Ihnen auch Trennungsunterhalt zu .Er besteht in 2/3 von dem was sie gemeinsam im Monat zu Verfügung haben (Ihr Einkommen und die Rente Ihres Mannes zusamen) Trennungsunterhalt steht Ihnen so lange zu, bis Sie die Scheidung beantragen. Nach der Scheidung entscheidet das Gericht weiter. Das beste wäre, wenn Sie sofort zum Anwalt für Familienrecht gehen und sich beraten lassen. Wenn Sie kleines Einkommen haben, könne Sie einen Antrag auf Beihilfe über den Anwalt stellen. Alles andere wird der Anwalt für Sie erledigen. Melden Sie sich wie sich die Angelegenheit weiter entwickel hat.

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