Blitzscheidung in Holland
Immer wieder geistert durch die Foren, dass man sich in Holland blitzschnell und kostengünstig scheiden lassen kann. Eine verlockende Idee um Anwaltskosten zu sparen?
Ich muss es so deutlich sagen: Völliger Unsinn, wenn man nicht Holländer ist oder jedenfalls dort seinen Lebensmittelpunkt hatte.
Nochmals deutlich: Deutsche Ehepaare, die allenfalls gerne Goudakäse essen, aber sonst das Land nur vom Urlaub her kennen, können nicht einfach nach Holland fahren, um sich dort scheiden zu lassen. Das ist nicht möglich.
Gemeint ist folgende Eigenart des holländischen Rechtes (gilt nur für Ehepaare mit Aufenthaltsrecht in Holland !!!!!):
Seit dem 01.04.2001 besteht in Holland die Möglichkeit, eine Ehe ohne Einschaltung eines Gerichts aufzulösen.
Der Trick ist folgender: Die Eheleute lassen die Ehe beim Standesbeamten in eine eingetragene Partnerschaft umwandeln (das geht nur in Holland) und vereinbaren danach einen Aufhebungsvertrag hinsichtlich ihrer dann registrierten Partnerschaft.
Nun aber der Haken an der Sache: Die Anerkennung einer solchen Scheidung im Ausland ist zumindest zweifelhaft, m.E. sogar unmöglich. Was also,wenn z.B. einer der Eheleute Deutscher ist und für eine Wiederheirat die Anerkennung seiner Scheidung in Deutschland benötigt. Es gab ja gar keine Scheidung, sondern nur die Aufhebung eines Vertrages. Nach dem Wortlaut des Art. 21 Abs. 1 der Brüssel IIa-VO kann nur eine Ehescheidung anerkannt werden, nicht aber die Auflösung eines Partnerschaftsvertrages.
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Es gibt aber auch in Deutschland „Blitzscheidungen“ in 3 Wochen, obwohl der Versorgungsausgleich eigentlich das Verfahren über Monate hinzieht. Diesen „Trick“ verrate ich aber nur meinen Mandanten und vorab: es wird nicht billiger, sonder eher das Gegenteil. Siehe meinen nächsten Beitrag.
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Am 24. März 2008 um 23:44 Uhr
Sehe geehrter Herr Rechtsanwalt,
Ich bin Deutscher und seinca 12 Jahren mit einer Lettin verheiratet,vorger hatte Sie einen Alien Paßport.Nun ist unsere Ehe aber in die Brüche gegangen und ich bin seit ca über 2 Jahren mit einer Thailänderin ausThailand zusammen.Meine Ehefrau würde mir aber keine Steine in den Weg legen,die Gütervereinbarung wird seitens von uns gmacht,sodaß nur ein entsprechenedes Schriftstück aufgesetzt werden muß.Ferner verzichte Sie auf den Versorgungsausgleich.Sie wohnt auch schon seit ca 3 Monaten nicht mehr hier sondern bei einer Freundin.Ich kann und möchte jetzt hier über das internet nicht alles preisgeben,was meine Person und die meiner Ehefrau betrifft .Was den Lebensunterhaltes betrifft,sowie bei meiner Ehefrau, die nur mit einem Mindessatz angemeldet ist und ich Offfiziell leben wir am Existensminimum.Nun möchte ich aber sobald wie mögliche meine Thailänderin heiraten und brauche aber keine Hilfe was meine Thai betrifft sondern unser Ehefall in Deutschland.Bezüglich der Behörden wie man dies am schnellsten und am billigsten machen kann.Und was uns das kosten würde.Vieleen Dank im voraus,K.Bänsch
Am 25. März 2008 um 09:26 Uhr
@ nikolaus
wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, wird die Scheidung Sie ca. 1.500,00 EUR kosten. Sie können mich gern anrufen unter 0431-911 16
Am 24. April 2008 um 23:21 Uhr
Ich hätte eine frage bezüglich des heiratens!!Und zwar lebt mein Verlobter in Hollan und ich in deutschland!Wir wollen in August Heiraten!Und gleich daraufhin möchte ich hinziehen!!ICh habe die deutsche staatsangehörigkeit und er die Niederländische!!Was muss ich tun um dahin zu ziehen?Ich bräuchte Informationen!!
Am 25. April 2008 um 09:29 Uhr
@ shabnam
das ist nicht mein Gebiet.
Am 7. Mai 2008 um 22:42 Uhr
Guten Abend,
ich bin Deutsche mit Aufenthaltsrecht und Wohnort in Holland. Habe dort meinen niederländischen Mann geheiratet. Wird eine Blitzscheidung die wir in den Niederlanden vollziehen würden, in Deutschland annerkannt werden? Vielen Dank vorab
Am 8. Mai 2008 um 09:36 Uhr
@ catrine
es steht oben:
„Allerdings erscheint die Anerkennung einer solchen Scheidung im Ausland zweifelhaft (wenn z.B. einer der Eheleute Deutscher ist und für eine Wiederheirat die Anerkennung in Deutschland benötigt). Nach dem Wortlaut des Art. 21 Abs. 1 der Brüssel IIa-VO kann nur eine Entscheidung = Ehescheidung anerkannt werden.“
Am 8. Mai 2008 um 09:50 Uhr
Was ist gemeint mit „Entscheidung“?
= richterliche Entscheidung?
Am 8. Mai 2008 um 12:58 Uhr
@ caterine
ja, die „Blitzscheidung“ in Holland ist eben keine gerichtliche/richterliche Entscheidung. Sie können mit der Anerkennung in Deutschland große Probleme bekommen. Ob das dann immer noch billiger ist…..???
Am 11. Juli 2008 um 12:56 Uhr
hallo ich lebe jetzt bereits seit drei jahren von meinem ehemann getrennt.
Es ist alles geklärt , aber mein ehemann zögert die scheidung immer wieder durch das nichtausfüllen irgendwelcher dockumente heraus. Ich möchte aber gerne möglichst bald wieder heiraten und mir liegt sehr viel daran das ganze zu beschleunigen und würde dafür auch mehr Kosten in Kauf nehmen.
Über ein Info wäre ich also sehr dankbar!!!
Am 11. Juli 2008 um 14:48 Uhr
@ conny
ist ein Scheidungsverfahren denn schon eingeleitet, d.h. der Scheidungsantrag an ein Gericht geschickt?
Am 30. Juli 2008 um 12:05 Uhr
mein neuer lebensgefährte und ich möchten gern heiraten. unser problem ist, dass wir beide noch verheiratet sind aber bereits seit 2 bzw 3 jahren getrennt von unseren ehepartnern leben. die scheidungen sind beantragt, meine bereits beim gericht eingereicht. nun haben wir ein problem. mein lebensgefährte kam vor ca 30 jahren aus NL nach berlin und heiratete seine frau. vor ca 5 jahren nahm diese die niederländische staatsbürgerschaft an. nach welchem recht wird geschieden werden und kann man die scheidung beschleunigen? in holland würde ihr nach der scheidung wohl automatisch der ehename aberkannt und sie müsste wieder ihren mädchennamen tragen. stimmt das?
und wie komme ich nach meiner scheidung wieder an meinen mädchennamen?
vielen dank
Am 30. Juli 2008 um 13:15 Uhr
@ ines
wenn beide niederländische Staatsbürger sind, wird wohl das Recht der Niederlande anzuwenden sein. Das muß doch aber der beauftragte RA geprüft haben? Ich möchte zum holländischen Recht keine detaillierten Aussagen machen.
Nach Rechtskraft Ihrer Scheidung können Sie Ihren Mädchennamen wieder annehmen.
Am 12. August 2008 um 16:37 Uhr
Als gebürtiger Holländer (55J) bin ich nach Deutschland gezogen, habe eine Holländerin (58J) hier in Deutschland geheiratet und möchte mich nach 30 Jahre scheiden lassen. Inwiefern unterscheiden sich die Gesetze insbesondere bei den Themen Unterhaltsanspruche und Trennungsdauer vor Scheidung, Blitzscheidung in Holland etc. etc. zumal meine Frau (Ihr Rechtsanwalt !) nach dem deutschen Gesetz meint gehen zu müssen !
Am 12. August 2008 um 18:20 Uhr
@ dussie
Sie überfordern mich hier. Ich kann unmöglich eine Abhandlung über das Verhältnis deutsches/holländisches Familienrecht verfassen.
Befragen Sie bitte einen holländischen Kollegen
Am 31. August 2008 um 16:40 Uhr
Wie lange Dauert eine Holländische Scheidung
mit zwei Kindern ?
Und wie ist es wenn man ein Unternehmen hat
in Holland denn man mit Ehepartner aufgebaut
hat.
Als Hölländer!?Wäre froh wenn ich darauf Antwort
bekommen könnte.
Am 1. September 2008 um 09:21 Uhr
@ thorsten
bitte fragen Sie einen holländischen Kollegen. Ich arbeite in Deutschland.
Am 21. Oktober 2008 um 21:30 Uhr
Hallo, ich bin von meiner Frau offiziel bereits zweieinhalb Jahre getrennt. Es dauerte recht lange, bis sie der einvernehmlichen Scheidung zustimmte. Dann lag der Scheidungsantrag drei Monate beim RA, bevor er rausging. Nun hat das Gericht nach drei Monaten noch immer nicht die BfA kontaktiert. Da ich so schnell wie möglich wieder heiraten möchte (bin seit einem Jahr mit einer ausländischen Frau mit Kind zusammen), wäre ich an einer Blitzscheidung sehr interessiert. Mein Noch-Frau würde einwilligen. Höhere Kosten schrecken mich nicht. Ich könnte mir auch vorstellen, den gestellten Scheidungsantrag wieder zurückzuziehen, wenn das erforderlich wäre. Gibt’s da eine Möglichkeit?
Am 22. Oktober 2008 um 10:05 Uhr
@ marco
das hätte ganz erhebliche Mehrkosten zur Folge, allein durch die Rücknahme des jetzigen Scheidungsantrages.
Die Voraussetzungen kann ich aber nur im Rahmen eines konkreten Mandatsverhältnisses erläutern.
Am 5. Februar 2009 um 11:34 Uhr
Hallo,
ich hoffe Sie können mir helfen. Habe am 21.11.08 meinen Mann (Holländer) in Rotterdam geheiratet und bin auch anschließend dahingezogen. Vor 3 Tagen bin ich wieder zurück nach Deutschland und möchte mich scheiden lassen. Ich selber habe die deutsche Staatsangehörigkeit, unsere Heirat ist beim deutschen Standesamt nicht eingetragen. Derzeit weiß ich nicht wie ich vorgehen soll.
1. Soll ich unsere Heirat auch beim deutschen Standesamt eintragen lassen?
2. Werden wir jetzt nach dem deutschen oder niederländ. Recht geschieden?
3. Gibt es sowas wie eine Auflösung für Ehen die weniger als 3 Monate dauern?
4. Hat man bei „EU-Ehen“ auch sowas wie ein Trennungsjahr??
Konnen Sie mir vielleicht einen Tipp geben wie man bei sowas am Besten vorgeht?
BEsten Dank im Voraus
Am 5. Februar 2009 um 17:09 Uhr
@ methap
Bei einer gemischt nationalen Ehe gibt es den Grundsatz, dass die Scheidung sich nach dem Recht richtet,
– in welchem die Eheleute gemeinsam leben, oder wenn dies nicht mehr der Fall ist,
– zu welchem Land die Eheleute während ihres Zusammenlebens die engsten Beziehungen hatten.
Bei ihnen ist festzustellen, dass sie zwar in Holland geheiratet haben, dort aber nur ganz kurze Zeit gelebt haben, so dass auch zweifelhaft ist, ob zu Holland eine wirkliche Beziehung beider Eheleute bestand.
Sie müssen allerdings davon ausgehen, dass holländisches Familienrecht anzuwenden wäre.
Eine EU-Ehe in diesem Sinne gibt es nicht. Eine Trennungszeit ist nach meinem Kenntnissen nicht einzuhalten, wenn beide Eheleute sich einig sind und eine einvernehmliche Scheidung stattfinden soll.
Einzelheiten dazu müssten Sie bitte mit einem holländischen Anwalt klären beziehungsweise mit einem deutschen Anwalt, der im Grenzbereich wohnt und arbeitet und sich auch im holländischen Recht auskennt. Ich kann dazu leider im Moment keine Empfehlung bereitstellen.
Am 10. April 2009 um 06:53 Uhr
Hallo,
wir sind beide Deutsche und haben in D geheiratet. Wir leben in NL.
Welches Gericht in D ist denn für unsere Scheidung zuständig ?
Am 14. April 2009 um 10:34 Uhr
@ sanne
Ich könnte mir vor, dass eine Scheidung in den Niederlanden möglich ist. Ich würde dies von einem dortigen Rechtsanwalt prüfen lassen. Wenn Sie sich allerdings in Deutschland scheiden lassen wollen, und beide keinen Wohnsitz in Deutschland haben, wäre das Amtsgericht Berlin Schöneberg für das Scheidungsverfahren zuständig.
Am 20. Oktober 2009 um 13:56 Uhr
ich habe da mal eine frage,ich möchte eine ganz schnelle scheidung,wir sind beide deutsche.gibt es eine möglichkeit dieses in holland scheller zu beantragen..???
Am 20. Oktober 2009 um 14:51 Uhr
@ kirsten
nein!
i
Am 19. Juli 2010 um 11:12 Uhr
Guten Tag,
ich (Deutsche) wohne in Malta und habe dort vor wenigen Jahren meinen heutigen Ehemann (Malteser) kennengelernt.
Letztes Jahr haben wir in Deutschland geheiratet, sind jedoch beide in Malta gemeldet. Ich bin in Deutschland seit Jahren abgemeldet.
Wir haben schnell gemerkt, dass unsere Ehe nicht funktioniert. Und wir haben uns dazu entschieden uns zu trennen.
Mein Ehemann, ist daraufhin vor wenigen Monaten nach Holland gezogen. Ich wohne weiterhin in Malta, werde jedoch bald das Land verlassen (ich werde nicht nach Deutschland ziehen).
Wäre es möglich, dass wir uns in Holland scheiden lassen? In Malta werden Scheidungen nicht anerkannt bzw. gibt es nicht.
Viele Grüße
Claudia
Am 19. Juli 2010 um 12:45 Uhr
@ claudia
die Frage kann ich nicht beantworten. Dies müssen Sie einen holländischen Anwalt fragen.
Am 11. September 2010 um 13:12 Uhr
wir sind Deutsche und 29j veheiratet.leben seit 3j in Dänemark.Nun haben wir die Scheidung in DK eingereicht.Diese haben wir nach Skandinawienrecht auch vollzogen. Müssen wir um in einem anderen land neu zuheiraten die Scheidung in Deutschland anerkennen lassen.
Am 10. Oktober 2010 um 23:18 Uhr
Ich bin deutsche und hier im Trennungsjahr. Jetzt möchte ich zu meinem Freund nach Holland ziehen. Wie sieht es aus, muß mein Mann mir Unterhalt zahlen solange ich noch keine Arbeit dort habe?
Am 11. Oktober 2010 um 11:08 Uhr
@ yvonne
die Verpflichtung zur Zahlung von Trennungsunterhalt ist denkbar, ich kann dies jedoch nicht abschließend beurteilen. Ob sie nach Holland umgezogen sind, spielt dabei keine Rolle.
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Am 22. Mai 2012 um 09:21 Uhr
Ich wohne seit 6 Jahren mit meinem Mann in Holland.
Wir haben vor der Ausreise nach Holland noch in Deutschland geheiratet. Durch umstände sind wir in die niederländische WSNP(Schuldenbereinigung-programm) gekommen. Jetzt will ich mich trennen, muss mich aber scheiden lassen um eine neue Berechnung für die WSNP aufstellen zu können. Da ich diese ganze Sache so schnell wie nur möglich machen will, würde mir dieser Aufhebungsvertrag also völlig ausreichen. Was muss ich tun??
Am 9. März 2013 um 20:52 Uhr
Hallo, ich bin Deutsche und mein Mann Holländer. Ehe wurde in Deutschland geschlossen. jetzt haben wir beide den Wohnort in Norwegen und sind im Trennungjahr. Wo ist nun mein Gerichtsstand??
Norwegen, Deutschland oder gar Holland???
Wie gehe ich nun vor????
Hilsen Andrea
Am 18. März 2013 um 13:25 Uhr
@ andrea
Norwegen hat das Domizilprinzip, daher Scheidung in Norwegen nach norwegischem Recht möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich an
RA Thomas von der Wehl
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0049 431 91116
http://www.vonderwehl.de
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Am 19. April 2013 um 11:54 Uhr
Mein kuabanischer Noch-Ehemann und ich schlossen 2008 auf Kuba die Ehe und ließen sie von der Deutschen Botschaft anerkennen/beglaubigen. Seither lebten wir in Deutschland, haben 2 gemeinsame Kinder. Bereits 2010-2011 und seit 2012 wieder leben wir getrennt. Er möchte auch seine neue Freundin heiraten. Es wird weder um Sorgerecht und Unterhalt gestritten. Vermögen hat er keins. Arbeitet offiziell für unter 1000€/Monat. Bei mir sind es 1200€. Wie lange dauert ein Verfahren und mit welchen Kosten sind zu rechnen.
Am 19. April 2013 um 14:47 Uhr
@ baro
das ist unmöglich zu sagen. Je mehr Streit, je höher die Kosten und je länger die Verfahrensdauer.
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RA Thomas von der Wehl
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Am 10. Februar 2014 um 15:32 Uhr
Guten Tag,
Ich habe am 1995 in Holland geheiratet. Meien frau ist Hollanderin und ich bin Deutsche. Am 1997 zogen wir nach Deutschald. Im letzten Jahr ging meine Frau wieder zurück nach Holland, wo sie dauerhaft leben möchte und ich wegen der Arbeit nicht kann. Ich bin hier in Deutschald geblieben und möchte mich so schnell wie möglich scheiden lassen. Kinder haben wir nicht. Wo kann ich besten die Scheidung einreichen?
Vielen dank und schöne Grüße