Deutschenprivileg bei nach Aufenthaltsrecht nicht scheidbarer Ehe

Bei gemischtnationalen Ehe gilt für die Scheidung das Recht des Aufenthaltsortes, d.h. des Landes, in dem beide Eheleute ihren gewöhnlichen Aufenthalt während der Ehe zuletzt hatten, wenn einer von ihnen dort noch lebt.

Was ist denn nun, wenn dieses Land gar keine Scheidung kennt, wie z.B. Malta.  
Keine Angst, ein deutscher Staatsbürger kann immer geschieden werden, auch notfalls immer vor einem deutschen Gericht (Berlin-Schöneberg). Hier hilft das sog. Deutschenprivileg. Ein Privileg zugunsten deutschen Rechts, gibt es aber nur noch in dem Ausnahmefall, daß der Antragsteller (auch) Deutscher ist und die Ehe nach dem an sich anwendbaren Aufenthaltsrecht nicht geschieden werden kann.

3 Reaktionen zu “Deutschenprivileg bei nach Aufenthaltsrecht nicht scheidbarer Ehe”

  1. michael

    Ich haette da die Frage – ich bin Deutscher und meine Ehepartnerin lebt in USA und wartet auf ihre Gruene Karte. Ansonsten kommt sie aus Ghana. Unsere Ehe haben wir damals (vor 3 Jahren) in Daenemark geschlossen. Wir leben seit fast 3 Jahren getrennt. Ich befinde mich aber zur Zeit nicht in Deutschland – arbeite im Ausland. Wie soll ich vorgehen, wenn ich mich scheiden lassen moechte? Meine Ehepartnerin hat den Scheidungvorschlag zugestimmt.
    Danke im voraus!
    m.

  2. RAvonderwehl

    an Michael:

    mit diesen Daten kann ich nicht feststellen, wo und nach welchem Recht Sie zu scheiden wären. Wo haben Sie denn gemeinsam gelebt?

    Es gibt noch weitere Beiträge von mir im Blog zu Fragen der Ehe mit Auslandsbeteiligung. Bitte über Suchfunktion gehen.

  3. Leni

    Ich habe eine Frage:
    Mein Mann ist Engländer, ich Deutsche, wir haben 2006 in Spanien geheiratet und dort auch gelebt. Ich wollte schon seit 2,5 Jahren zurück nach Deutschland, konnte meinen Mann aber nie davon überzeugen.
    Im Januar 2010 ist unser Kind geboren, in Deutschland. Das Kind und ich sind seit Dezember 2010 wieder komplett in Deutschland, mein Mann sagte mir im Januar 2011, er wolle sich scheiden lassen.
    Er will sich in Spanien scheiden lassen, da es dort sehr schnell gehen kann und er auf das lasche spanische Scheidungsrecht hofft (er denkt, er müsse zumindest für mich so gut wie nichts zahlen) sowie darauf, dass ich das Kind immer zu ihm werde bringen müssen (obwohl keinerlei Beziehung oder Bindung zwischen Kind und Vater besteht).
    Es besteht keine Wohnung mehr in Spanien, die hat mein Mann bereits geräumt und gekündigt, er hat nur noch eine Postadresse, ist aber Ende Januar wegen seiner Arbeit für voraussichtlich 1 Jahr (weiss ich von Bekannten, mir sagte er nur etwas von 3 Monaten) in die USA gegangen (ich habe dort auch eine Adresse von ihm, er hat dort bereits eine Mietwohnung).
    Mein Mann drängt und hat es eilig mit der Scheidung, ich versuche das Ganze hinauszuzögern, weil ich hoffe, dass es irgendeine Möglichkeit gibt, mich in Deutschland scheiden zu lassen. Oder zumindest über alles, was das Kind betrifft (um das er sich nie gekümmert und es auch nicht kindgerecht behandelt hat), hier entscheiden zu lassen.
    Ich habe gelesen, dass bei Kindern schon ab 3 Monaten Aufenthaltsdauer ein Ort zum gewöhnlichen Aufenthaltsort wird. Könnte mir das helfen?
    Ganz herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

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