Keine Unternehmensbewertung im Zugewinn, wenn Betriebseinnahmen für Unterhalt berechnet wurden
Donnerstag, den 4. Januar 2007Bei Selbständigen muß eine Bewertung des Unternehmens im Zugewinn jedenfalls dann entfallen, wenn die Einkünfte aus dem Unternehmen für die Berechnung des Unterhaltes herangezogen wurden. So das OLG Oldenburg im Februar 2006. Eine fast sensationelle Entscheidung zu Unterhalt und Zugewinn. Das Urteil liegt aber beim BGH und ist (Januar 2007) nicht rechtskräftig. Wie der BGH […]