Keine Unternehmensbewertung im Zugewinn, wenn Betriebseinnahmen für Unterhalt berechnet wurden

Bei Selbständigen muß eine Bewertung des Unternehmens im Zugewinn jedenfalls dann entfallen, wenn die Einkünfte aus dem Unternehmen für die Berechnung des Unterhaltes herangezogen wurden.

So das OLG Oldenburg im Februar 2006. Eine fast sensationelle Entscheidung zu Unterhalt und Zugewinn. Das Urteil liegt aber beim BGH und ist (Januar 2007) nicht rechtskräftig. Wie der BGH entscheidet ist hochspannend.

Nachtrag Oktober 2008:

Der BGH hat das Urteil in der Revision kassiert, wie ich es befürchtet hatte. Lesen Sie meinen Artikel

HIER

Der Fall:

Ein Tierarzt zahlte an seine Ehefrau Unterhalt aus dem, was er mit seiner Praxis verdiente. Außerdem verlangte die Ehefrau den Ausgleich des Zugewinns und stellte auch den Praxiswert in die Berechnung ein. Hierin sah das OLG eine unerwünschte doppelte Teilnahme am Vermögenswert „Tierarztpraxis“. Zum einen bestimme sich der Unterhalt aus den Einkünften des Tierarztes und zum anderen werde der Wert der Praxis für den Zugewinn vornehmlich aus den Einnahmen nach der Ertragswertmethode berechnet.

Dieser Fall kann auf alle Selbständigen oder Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater usw. übertragen werden.

Was sind die Konsequenzen:

Schuldet der Selbständige Unterhalt und wird dieser Unterhalt aus den Betriebseinnahmen errechnet, ist der Rückgriff auf den Praxiswert als Vermögenswert im Zugewinn verbaut. Für die anwaltliche Beratungspraxis hat diese Entscheidung bis zur Stellungnahme des BGH gravierende Bedeutung. Wenn z.B. absehbar ist, dass der Unterhaltsanspruch entfallen kann oder zeitlich begrenzt wäre (Wiederheirat, langes Zusammenleben mit neuem Partner, anrechenbare Einkünfte aus eigener Tätigkeit oder Erbschaft, neues Unterhaltsrecht nach 04.07) muß der Anwalt gut überlegen, ob der Unterhaltsanspruch überhaupt geltend gemacht wird. Es stellt sich für den Anwalt eine ganz schwierige Zukunftsprognose.

Aber es geht noch weiter, wenn z.B. Vermögenswerte, die Erträgnisse abwerfen (Aktien, Sparguthaben) bei der Unterhaltsberechnung mit in Ansatz gebracht werden, wäre konsequenterweise der Rückgriff auf den Zugewinn ausgeschlossen.

Und was ist mit Mietshäusern, aus denen Einkünfte erzielt werden, die für die Unterhaltsberechnung angesetzt wurden. Fallen diese damit aus dem Zugewinn?

Eine im Moment für Anwälte unübersichtliche Situation.

Liebe Freiberufler, freut euch nicht zu sehr über dieses Urteil. Ich befürchte, die Revision wird es kassieren.

68 Reaktionen zu “Keine Unternehmensbewertung im Zugewinn, wenn Betriebseinnahmen für Unterhalt berechnet wurden”

  1. rainer

    Hallo,
    wie darf ich das verstehen? Ich zahle aus meinem Betriebseinkommen montl. Unterhalt an meine Ex-Frau von 485,- Euro. Außerdem ihr Gehalt ( sie arbeitet seit 14 Monaten nicht mehr im Betrieb – freigestellt ) von montl. brutto 1085,- Euro.
    Jetzt fordert sie zur Berechnung des Unterhalts und des Zugewinns eine Unternehmensbewertung, da sie glaubt ihr steht mind. 1800,-Euro an montl. Unterhalt zu. Ich bin mit der Bewertung einverstanden, ab nur bis zum Stichpunkt des Scheidungstermins Okt.05 bzw. bis Dez. 05.
    Der Prüfer fordert aber sämtl. Unterlagen für eine „Zukunftsberechnung“. Muß ich dem zustimmen ? Was sagt das Gericht wenn ich die geforderten Unterlagen verweigere, da für mich der Stichpunkt der Scheidungstermin ist. Gruß Rainer

  2. RAvonderwehl

    Guten Morgen,

    das OLG Oldenburg sieht es so, dass, wenn aus dem Gewinn des Unternehmers Unterhalt gezahlt wird, kein Zugewinnausgleich geschuldet wird und umgekehrt.

    Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig, so dass ich nicht abschließend sagen kann, ob es durchsteht.

    Vorläufig gilt nach dem Urteil: kein Zugewinn, da Unterhalt verlangt wird, somit keine Bewertung des Unternehmens.

    Nebenbei: Eine Unternehmensbewertung kann der Unterhaltsgläubiger gar nicht „fordern“. Gefordert werden können allenfalls die Basics, aus denen sich der Wert ermitteln ließe. Im Streitfall durch einen gerichtlich bestellten Gutachter. Anderes Beispiel: wenn ein Auto im Zugewinn zu bewerten ist, schuldet der Eigentümer dem anderen kein Wertgutachten, sondern nur Angaben zu Alter, Laufleistung, Ausstattung usw, also die Angabe der wertbildenden Faktoren. Die Wertermittlung ist dann Sache des Ausgleichfordernden.

    Zum Bewertungszeitpunkt: Für Unterhalt nach Scheidung gelten die ehelichen Lebensverhältnisse, sprich Vergangenheit.

    Für den Zugewinn gibt es einen klaren Stichtag (Beendigung des Güterstandes gem. § 1376 BGB = Rechtshängigkeit der Scheidung oder Ehevertrag), also auch hier spielt die Zukunft keine Rolle.

    Gruß

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  3. Rainer

    Vielen Dank für ihre Antwort.
    Trotzdem bleiben Fragen für mich offen. Ein gerichtliches Gutachten wird beiden Personen berechnet. In meinem Fall ist meine Ex-Frau bereit das außergerichtliche Gutachten aus eigener Tasche zu bezahlen. Deshalb habe ich zugestimmt. Aber nur bis zum Scheidungstag bzw. erweitert bis zum Jahresende des Scheidungsjahres. Der Prüfer behauptet aber er kann keine ordnungsgemäße Prüfung durchführen solange er nicht Einsicht in alle Unterlagen bis zum jetzigen Zeitpunkt hat. Sprich 1 Jahr nach der Scheidung.
    Die Angaben über Hauseigentum, Bj., Grundstücke, Fahrzeuge / Zulassung / Laufleistung etc. habe ich bereits angegeben.
    Bei der Errechnung des Zugewinns ist unterm Strich herausgekommen das meine Ex-Frau zurückzahlen müsste. Deshalb fordert sie auf ihre Kosten ein Gutachten. Ich würde ihr die Rückzahlung erlassen, sieht aber das Gericht es auch so. Sie glaubt fest daran das ihr Barvermögen aus dem Haus und dem Betrieb / Fahrzeuge / Werkshalle etc. zusteht.
    Vielen Dank Rainer

  4. Rechtsanwältin Willumat

    Sehr geehrte Kollegen,
    haben Sie Kenntnis darüber, ob der BGH bezüglich des Urteils des Oberlandesgerichtes Oldenburg schon entschieden hat?
    MfG Willumat

  5. RAvonderwehl

    Liebe Kollegin Willumat,

    nein, ich habe leider keine Erkenntnis. Aber fragen Sie den Kollegen Michael Klein einfach mal. In unserem Portal finden Sie ihn. Der Spezialist im Unterhaltsrecht und BGH-Kenner.

    Ich meine er sagte mir mal, dass das Urteil kaum durchstehen werde.

  6. Anna

    Weiß jemand ob dieses Urteil schon durch den BGH entschieden wurde mitlerweile?

    Gruss Anna

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ anna

    nein, am 15.02.08 hat der BGH noch nicht entschieden. Es wird aber mit einer Entscheidung für 2008 gerechnet.

  8. Michael

    Gibt es jetzt (Mai 2005) etwas Neues zum Urteil des BGH?

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    habe noch nichts gehört und bin eigentlich immer gut informiert

  10. Hans

    Guten Tag Herr von der Wehl,
    ich habe soeben den o.g. Fall gelesen.

    Folgendes:
    Ich bin Beamter, der Zugewinn ist 2006 in einem Vergleich mit Vermerk „ die Parteien vereinbaren den Güterstand der Gütertrennung, vorsorglich werden auf weitere etwaige Ansprüche verzichtet“ mit eine Summe X an meine Ex ausgezahlt. Die ehemalige Wohnung in dem Zweifamilienhaus ist seit 2004 (nach Auszug) vermietet worden. Der nacheheliche Unterhalt wird durch mein bereinigtes Nettoeinkommen UND der Mieteinnahmen berechnet.
    In dem Vergleich wurde nicht erwähnt, aus welchen Vermögen/Positionen der Zugewinn zusammen gesetzt ist.

    Müsste in meinem Fall nicht auch so verfahren werden „….wenn aus dem Gewinn des Unternehmers Unterhalt gezahlt wird, kein Zugewinnausgleich geschuldet wird und umgekehrt“???

    Gruß
    Hans

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ hans

    eine kreative Idee. Die Mieteinnahmen rauszunehmen, weil hinsichtlich des Hauses Zugewinn gezahlt wurde.

    Ob Sie allerdings damit durchkommen, vermag ich nicht zu sagen. Versuchen Sie es.

  12. Lüke

    Das ist komplett idiotisch und begünstigt mal wieder Selbständige.
    Bei einem Einzelunternehmer , der nach Einnahme-Überschussrechnung abrechnet, ergibt sich der Gewinn aus Ertrag abzügl. Aufwand innerhalb 1 Wirtschaftsjahres. Eine Einnahme/Überschussrechnung hat keinen Anfangsbestand und keinen Endbestand. Dafür gibt es den Betriebsvermögenvergleich. Privatentnahmen, die üblich sind , müssen dem Gewinn zugerechnet werden, weil sie neutral behandelt werden. Das EK einer Firma bei Einnahme-Überschussrechnung besteht aus zu versteuernden Einkünften, Privatentnahmen und Einlagen und Differenz zwischen Anfangs- und Endbestand. Je mehr Schulden ich mache, um so niedriger ist der Gewinn. Der BGH sollte sich mal mit Steuerberatern und Gutachtern zusammensetzen.
    Im übrigen kann man den Gewinn steuerlich mindern. Privateinlagen mindern den Gewinn , Privatentnahmen müssen dem Gewinn zugerechnet werden. Man weiss auch nicht, wie hoch die Lagerhaltung ist.
    Wenn ich Mieteinkünfte steuerlich auf Null bringe, bzw. Minus habe ich trotzdem Zinsen gezahlt und eine Werterhöhung durch Investitionen geschafft. Trotzdem habe ich die Mieteinnahmen . Ebenfalls Einnahme-Überschussrechnung.

  13. Lüke

    Kommentar zu Unterhaltsberechnung nach Gewinn – Verzicht auf Zugewinn

  14. sunflower

    Hallo,
    lebe seit 01. Mai in Trennung und der Trennungsunterhalt ist noch nicht berechnet. Mein Mann ist Geschäftsführer in seiner Eigenen GmbH, die er sich mit einem Partner teilt. Versteh ich das jetzt so richtig, dass ich mir keinen Gefallen damit tue, wenn ich jetzt für den Trennungsunterhalt die GmbH und seine beiden Gbr`s mit einberechnen lasse???
    Wir sind auch nur ein knappes Jahr verheiratet. Also würde ich ja eh keinen Nachehelichen Unterhalt bekommen, aber evlt. den Zugewinn aus den Firmen.
    Welcher Weg ist jetzt der Richtige für mich
    Gruss Sunflower

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ sunflower

    eine Gewissensfrage, die nur ein Anwalt beantworten kann, der alle Fakten und Details kennt.

    Der Zugewinn wird auch nicht sehr hoch sein, da nur das dort rein fällt, um was die Firmen in der Zeit der Ehe im Wert gestiegen sind. Das ist in 2 Jahren meist wenig bis gar nichts.

    Meine Vermutung: mit Unterhalt sind Sie besser beraten, aber siehe mein Einleitungssatz.

  16. sunflower

    Gibt es jetzt (Juli 2008) etwas Neues zum Urteil des BGH?
    Gruss Sunflower

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ sunflower

    habe noch nichts gehört und werde es sofort als Nachtrag veröffentlichen.

  18. maor

    Hallo,

    hier sind die Informationen zu bekommen die ich brauche! Auf die Seite mit Ihnen Herr von der Wehl stieß ich schon öfter. Echt gut!

    Mein Problem:
    Ich bin dabei einen Ehevertrag mit meiner Frau zu verhandeln, da ich von meinem Noch-Arbeitgeber eine Nennenswerte Abfindung erhalte, und mit dieser mich Selbstständig mit EDV-Dienstleistungen machen möchte.
    Ich bin unsicher welche Rechtsform und welche Bedingungen im Ehevertrag zum Ziel führen:

    Aktuelles Wunschziel:
    1. Wir vereinbaren Gütertrennung oder Zugewinnausgleich mit ausschluss der Selbstatändigkeit.
    2. Selbstständigkeit als Einzelunternehmen.
    3. Ich zahle monatlich den Familienunterhalt, aus meiner Selbstständigkeit.
    Fragen:
    a) Wird bei der Unterhaltsberechung dann der gezahlte Familienunterhalt („Privatentnahmen“) oder der Gewinn der Selbstständigkeit angesetzt?
    b) Kann meine Frau verlangen das ich mehr „Privatentnahmen“ aus dem Geschäftskonto mache, um den Lebensstandard der Familie zu erhöhen? (Wir haben heute 2 Kinder, pro Monat 1900€+Kindergeld als Familienunterhalt, 765€ Warmmiete.)

    Im Prinzip möchte ich das der Gewinn (Ertrag-Privatentnahmen) der Selbstständigkeit von der Ehe grundsätzlich ausgenommen ist, und Privatentnahmen im wesentlichen von mir selbst bestimmt werden können.

    Alternativ wäre die GmbH mit einem wesentlich höheren Aufwand denkbar. Bei der GBr wäre ich unsicher wie das Funktioniert, ein vertrauenswürdiger Arbeits-Partner wäre vorhanden.

    Auf was sollte ich beim Ehevertrag achten?

  19. RA Thomas von der Wehl

    @ maor

    Gütertrennung hat gewisse Nachteile, z.B. im Erbfall. Vereinbaren Sie modifizierten Zugewinnausgleich, indem z.B. die Selbständigkeit aus dem Zugewinn herausgenommen wird.

    Ihr Verdienst ergibt sich aus einer Gewinn/Verlustrechnung und die Privatentnahmen spielen da eigentlich keine Rolle. Sie entscheiden, wie Gewinne zu verwenden sind. Als Entnahmen oder als Reinvestitionen.

    Hinsichtlich der Einzelheiten eines Ehevertrages wird Sie der beurkundende Notar auch beraten.

  20. Doris

    Meine Damen Herren,
    habe im Jahre 2000 eine Firma übernommen (Tochtergesellschaft GMBH),die nur rote Zahlen brachte für einen euro;falls Gewinn bis ende 2004 würde gesplittet für den vorherigen Besitzer (null Gewinn) – 2005 -frei von dieser Fa.
    Mein Ex- Ehemann – Geschäftsführer (wollte die Fa. nicht auf seinen Namen wegen Risiko.)
    getrennt lebend im eig.Haus 2003 -scheidung eingereicht vom Ex 2004-2005 sept. geschieden.So,ich bekomme eine Klage von 750.000 € soll ich zahlen oder 500.000€ plus 45% Anteile der Firma,was ich nicht tun werde.ist das rechtens?Es geht um die Jahre 2003/2004 Als G.F.wird er gut bezahlt plus Tantiemen und einen Leasingwagen von 65.000.00 €,Wäre sehr dankbar für eine kompetente Antwort.G.F.werde ich in Kürze austauschen aus Altersgründen.

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ doris

    der Fall eignet sich nicht für dieses Forum. Sie müssen einen Anwalt beauftragen, zumal es hier nur beiläufig um Familienrecht geht.

  22. RENI

    Hallo,
    habe leider ein riesiges Problem und auch schon den zweiten Anwalt für Familienrecht und Co. aber, dass hat mich auch nicht weiter gebracht.

    Hatte eine Private Unterhaltsvereinbarung .. der Unterhalt wurde auch bezahlt, bis Ende des letzten Jahres.
    Im Anschluss daran, gab es dann ein Verfahren bezüglich des Unterhalts. Mein Nochehemann gab an, dass er Steuerschulden hätte und daher keinen Unterhalt bezahlen könne.
    Weiter gab er an, dass er zwar noch eine weitere Firma gegründet hätte, welche allerdings genauso wenig laufen würde, wie seine andere Firma. Die Richterin meinte nach seine Auskunft, welche er auch eidesstattlich versichert hatte .. er möge doch umgehend Insolvenz anmelden und ich solle gleich im Anschluss an die Verhandlung zum Job Center und Harzt IV beantragen! Hinzukommend hatte mein Nochmann betreffend des Verfahrens auch noch PKH‘ beantragt und diese auch bewilligt bekommen.

    Direkt im Anschluss an die Verhandlung betreffend des Unterhalts, war es ihm möglich 68.000 € rats fatz an das Finanzamt zu zahlen.
    Einen neuer PKW für 60.000 € wurde auch direkt im Anschluss an die Verhandlung (2-3 Monate später) angeschafft.(Früher tat es auch noch ein PKW für für 25.000€ – als Mann noch Geld hatte) Hinzu kam noch ein Motorrad für 15.000 € welches nunmehr auf die Firma läuft.

    Weiter hat er noch weitere Mitarbeiter für die eine Firma eingestellt. Obwohl diese nach seinen Angaben kurz vor dem Ruin steht.

    Für seine andere Firma hat er dann noch eine zweite Niederlassung eröffnet .. genauergesagt ein Büro über 100 qm. Das andere hatte gerade einmal 20 qm.

    Ich bekomme nunmehr keinen Unterhalt, sondern Arbeitslosengeld II, damit mein Nochehemann ein leben in Saus und Braus führen kann.

    Was kann ich Tun? Wenn schon die letzte Auskunft wie erwartet gefälscht war?

    Ich brauche irgendeine Antwort, die mich weiter bringt .. aber bitte nicht nur den Satz .. gehen Sie zu einem Anwalt …wie gesagt ich habe schon den 2. Rechtsanwalt.

    Besten Dank im Voraus.

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ reni

    das sind rein praktische, aber keine juristischen Probleme. Wenn Sie nichts nachweisen können und die Zahlen nur Minus ausweisen, agiert er sehr geschickt.

  24. RENI

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    besten Dank für die Schnelle Reaktion.

    Dies bedeutet also im klar gesagt, dass ich gar nichts unternehmen kann – sondern dies gezwungenermaßen einfach so hinnehmen muss?!

    Nach dem letzten Schriftsatz meines RA in dem nur allein der PKW, sowie diverse Zahlungen aufgeführt wurden, die mein Ehemann an dritte geleistet hat, hat das Fam. Gericht eingelenkt. Nunmehr hat das Gericht die bereits bewilligte PKH wieder zurück genommen.

    Was müsste ich vor Gericht den Vortragen, damit überhaupt der Angelegenheit einmal nachgegangen wird?

    Kann man gerichtlich auch verlangen, dass er eine Auflistung der Verbindlichkeiten macht, die er bereits vor der Ehe hatte. Nur damit das Gericht eventuell einmal bemerken würde, dass mein Nochmann keineswegs nur 700 € mtl. erwirtschaftet?!

    Kann ich Grundbuchauszüge verlangen, auch wenn ich nicht im Grundbuch stehe … nur um auch schriftlich etwas in der Hand zu haben .. dass er unter anderem Wohnungen verkauft hat?!

    MFG Reni

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ reni

    ich bitte um Verständnis, aber ich kann nicht konkrete anwaltlich betreute Mandate parallel begleiten.

    Ihr Mann muss bereits beim Unterhalt auch über sein Vermögen Auskunft erteilen und dies eidesstattlich versichern. Lügt er hier und können Sie es nachweisen, riskiert er Gefängnis.

  26. andi

    hallo,
    ist den nun schon ein urteil da zu diesem fall???
    lg andi

  27. RA Thomas von der Wehl

    @ andi

    nein, der BGH hat noch nicht entschieden. Ich werde das Urteil sofort nach Veröffentlichung publizieren.

  28. andi

    habe noch eine frage :
    bin vor 4 jahren geschieden worden und habe während meiner scheidung den anwalt gewechselt.da ich zu dieser zeit wenig (380euro) verdiente bekamm ich gerichtskostenbeihilfe.meinen 2. anwalt habe ich bezahlt und der erste sollte über die beihilfe abrechnen.nun habe ich von meinem ersten anwalt eine rechnung erhalten.muss ich diese bezahlen ???
    lg andi

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ andi

    das kann ich anhand der Fakten nicht beurteilen. Das müßte Ihr jetziger Anwalt doch prüfen können.

  30. Ralf

    Hallo bin ziehmlich verzweifelt. Bin 46 Jahre alt und 23 Jahre verheiratet habe zwei volljährige Kinder die studieren. Ich habe ungefähr 10 Jahre bei nem Automobil konzern gearbeitet und mich dann selbständig gemacht und eine Gmbh Gegründet daraus zahle ich mir ein Gehalt von 5000 Euro diese Gmbh habe ich nun 10 Jahre bin schon immer alleiniger Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter und läuft auch recht gut bin zufrieden. Nebenbei habe ich noch drei kleinere Unternehmen mit zusammen ungefähr 250000 Euro Jahresumsatz das sind allerdings Einzelunternehmen keine GmbH auch hier bin ich zufrieden mit dem was die Betriebe abwerfen. Privat habe ich ein schickes Einfamielienhaus das fast abbezahlt ist die Gmbh ist in einer Industriehalle die ich mit meiner Frau gekaufthabe auf ihren Namen die GmbH bezahlt Miete an meine Frau und sie bezahlt davon die Schulden die auf der Halle sind ab. Hab mein Leben immer hart für meine Familie gearbeitet wollte ihnen was bieten das war für mich das wichtigste. Nun meine Frau fing dann vor ungefähr 14 Jahre an nem Mann den sie in der Disco kennengelernt hat zu erzählen ich sei Alkoholiker und würde sie immer schlagen. Das hab ich nie gemacht und Alkoholiker bin ich auch nicht. Hab bemerkt das was im Busch ist hab den Mann zu uns bestellt und im beisein meiner Frau aus der Welt geschaft sie mußte das vor ihm richtigstellen. weiter ging es dann 3 Jahre später sie betrog mich mit zwei Männer mehrmals bis ich es auch wieder gemerkt habe. sie meinte ich sei ihr erster Mann und sie wollte mal wissen wie der Sex mit nm anderen Mann ist und ich hätte ja auch keine Zeit für sie wegen der Geschäfte. Das ich wenig Zeit hatte weis ich konnte mich nicht zerreisen. ich hab ihr damals das alles mehr oder weniger verziehen war aber bis heut nicht mehr der alte Mann den sie mal kennengelernt hat. nun diese Woche mußte ich erfahren das sie mich schon wieder betrogen hat sie war mit Freundinnen 2 Wochen im Urlaub da ging auch ein Mann mit mit dem sie was angefangen hat. Ich habs gemerkt sie drauf angesprochen jetzt sagt sie sie will von dem nichts mehr sie hat es beendet was ich auch glaube. Ich jedoch bin nun am überlegen mich scheiden zu lassen ich kann einfach nicht mehr. Meine Frau macht bei uns den Schreibkram in den Büros ist aber nur geringfügig beschäftigt und ging auch sonst noch nie einer festen Arbeit nach. Ehevertrag oder ähnliches haben wir nicht vereinbart. Ich möchte für mich und vorallem meine Kinder so viel wie möglich erhalten möchte auch weiterhin meinen Kinder ermöglichen können zu studieren. Ihr Pferd und ihre Autos sollen sie sich mit meiner hilfe auch weiterhin leisten können. Ich hab gearbeitet wie ein Hund hab meiner Frau alles ermöglicht teure Urlaube Auto für 90000 Euro ein schönes Zuhause. Schulden die wir gemacht haben und auch noch vorhanden sind haben wir immer gemeinsamm gemacht gegenseitig gebürgt. Was geschied bei ner Scheidung mit dem Haus mit der Industriehalle mit der GmbH mit den drei Einzelunternehmen mit den Schulden. Fühle mich verantwortlich auch für meine Mitarbeiter die alle Familie haben und die meisten auch schon etwas älter sind sie haben auch ihre Schulden usw die sie begleichen müssen. Meine Frau hat all die Jahre auser das Büro nichts gemacht mich betrogen und mist über mich erzählt. Ich hoffe das ich es einigermaßen rübergebracht habe. Hoffe das mir jemand Ratschläge gibt hoffe das mir jemand hilft. Was soll ich tun wie soll ich vorgehen?

  31. Ralf

    noch ne Frage muß ich meiner Frau Unterhalt bezahlen. ich meine sie hat zwei gesunde Hände und Beine.

  32. Ralf

    Hallo Herr von der Wehl
    Meine Frau ist nun einverstanden einen Ehevertrag zu machen. Die Industriehalle gehört meiner Frau ich bezahle Miete und von der Miete zahlt sie die Schulden ab. Ist es möglich in einem Ehevertrag zu schreiben das im Falle einer Scheidung die Halle das Grundstück und das Geschäft sowie mein Gehalt mir gehört. Sie würde das unterschreiben und ihr einverständniss dafür geben. Ich kann einfach nicht mehr vernünftig arbeiten muß immer daran denken das ich abbezahle und wenn meine Frau die Scheidung will die Hälfte davon bekommt. gibt es bei so einem Ehevertrag irgentwelche rechtlichen Probleme? Sie hat mit dem Betrieb absolut nichts zu tun.

  33. RA Thomas von der Wehl

    @ ralf

    Sie müssen sich an einen Notar wenden, der einen Vertrag entwirft und eine Eigentumsübertragung an der Halle, soweit notwendig.

  34. Ralf

    Hallo Herr von der Wehl danke für die schnelle Antwort.
    Wenn ich das richtig verstehe schlagen sie mir vor schon vor einer eventuellen Scheidung die Halle auf mich zu übertragen? geht das auch mit dem Geschäft und dem Gehalt was ich mir aus dem Betrieb bezahle? Ich will meine Frau nicht übern Tisch ziehen es ist ja noch genug anderes da Haus und die drei Einzelunternehmen. Mir geht es nur da darum mein Lebenswerk diesen einen Betrieb mit Grund und Boden das ich für mich meine Kinder und meine Frau aufgebaut habe aus der Schußlinie zu bringen.

  35. RA Thomas von der Wehl

    @ ralf

    solange Sie sich noch verstehen, versuchen Sie per Vertrag eine vernünftige Lösung zu finden, die beide (über-)leben läßt.

  36. Ralf

    Danke für die schnelle Antwort.
    Herr von der Wehl meine Frau soll auch leben können. aber meine Frage war ob ich das in einem Vertrag so regeln kann das die Halle das Grundstück das eine Geschäft und mein Gehalt aus der Schußlinie sind. Für mich macht es anders kein Sinn mehr täglich 12 Stunden zu arbeiten um die Schulden los zu werden. Und wenn meine Frau irgendwan die Scheidung einreicht ich ihr die Hälfte davon geben muß. Es ist doch so das das in so einem Fall viele Betriebe kaputt gehen. dann würde ich lieber gleich aufhören zu arbeiten.

  37. RA Thomas von der Wehl

    @ ralf

    Sie können mit einem Vertrag praktisch alles regeln und sollten dafür einen Notar aufsuchen und alles mit dem Steuerberater abstimmen.

  38. Ralf

    Herr von der Wehl jetzt bin ich etwas beruhigter ich danke ihnen viel mals für die Antworten.

  39. steffi

    ich glaube, dass der BGH schon entschieden hat – XII ZR 45/06……

  40. Ralf

    Hallo Herr von der Wehl, jetzt hab ich doch noch eine Frage. Gibt es bei einem Ehevertrag eigentlich ein Wiederrufsrecht? Wie lange muß ein Ehevertrag vor einer Scheidung bestehen das er auch wirksam ist. Hab da was gehört das meine Frau den Ehevertrag innerhalb eines Jahres nach Unterschrift wiedersprechen kann das er somit seine Wirksamkeit verliert und ungültig wird.

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ Ralf

    ganz deutlich: NEIN!

    Es gibt kein Widerrufsrecht bei Eheverträgen. Nach Unterschrift beider ist er wirksam.

    Was gemeint sein könnte: wenn in einem EheV der Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist, wird dieser Ausschluss unwirksam, wenn innerhalb eines Jahres nach dem EheV ein gerichtlicher Scheidungsantrag gestellt wird.

  42. Ralf

    Vielen Dank!!! Herr von der Wehl es ist super was sie hier machen. Das gibt es nicht oft das jemand seine Zeit für andere gibt.

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ steffi

    vielen Dank für den Hinweis. Ich werde das Urteil in Kürze hier besprechen und vorstellen.

  44. RA Thomas von der Wehl

    @ steffi

    ich habe das Urteil jetzt besprochen. Sie finden den Beitrag

    HIER

  45. Rolf

    Hallo,
    ich bin Geschäftsführer einer GmbH. Insgesamt sind wir 3 Gesellschafter zu gleichen Teilen. Mein Bruder ist einer von den Gesellschaftern und gleichzeitig auch Geschäftsführer. Dieser lässt sich nun von seiner Frau scheiden. Diese kämpft nun mit allen was Sie hat. Ich würde gerne wissen inwieweit Sie unserer Liquidität beeinflussen kann. Zweitens hat Sie nun Hartz 4 beantragt da der von meinen Bruder vorab nach Selbstbehalt geleistete Unterhalt vorne und hinten nicht reicht. Die ARGE will unser Unternehmen nun schätzen lassen. Das Originale Schriftstück liegt mir noch nicht vor. Anscheinend soll es sich direkt um eine Klage handeln die auf die Vermögenswerte abziehlt. Das mit Hartz 4 ist für mich eine komplett unbekannte Variante und weiß jetzt noch nicht was für Konsequenzen das mit sich trägt.

  46. RA Thomas von der Wehl

    @ rolf

    Der Sachverhalt, dass die ARGE ein Unternehmen bewerten lassen will, ist mir so noch nicht untergekommen. Ich kann auch nicht nachvollziehen, welcher Zweck dort verfolgt wird. Der Wert eines Unternehmens kann allenfalls im Vermögensausgleich eine Rolle spielen. Für die Frage des Unterhaltes ist der Wert des Unternehmens nicht maßgeblich.

    Ich rate dringend, dass ihr Bruder einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragt, damit die Weichen von vornherein richtig gestellt werden.

  47. Konrad

    Hallo ich werde zukünftig dieses Problem haben und möchte jetzt schon einige Informationen einholen.

    Ich will mich scheiden lassen
    Ich bin jetzt 2,5 Jahre verheiratet
    Wir haben einen Ehevertrag mit Gütertrennung

    Ich habe eine kleine Firma.
    Mit erspartem Geld und geliehenem Geld meiner Eltern, habe ich nach der Heirat ein Haus gekauft

    Meine Frau hat von mir in den 2 Jahren alles finanziert bekommen, Schule, Universität, Essen, Unterkunft usw.

    Wir haben keine Kinder, meine Frau ist in jedem Fall keine Hausfrau (2 Linke Hände)
    Sie hat seit Mai 2008 einen 400Euro Job. Sie hat seit November 2008 einen 2000€ Brutto Job.

    Ich mache mit meiner Firma ca. 90.000€ Gewinn vor Steuern im Jahr.

    Nun das Problem. Meine Frau verlangt die Hälfte vom Haus, die Hälfte von den 90.000 Euro.

    Ist das rechtens. Ich habe stets alles bezahlt, sie nie einen Finger gekrümmt, sie hat nie etwas aus Ihrem verdienten in das Haus oder unsere Ehe gesteckt, sondern alles auf Ihrem Konto gespart.

    In wie weit werde ich nun zur Kasse gebeten?

    Ich habe seit meiner selbständigkeit nichts mehr in die gesetzl. Rente gezahlt. Meine Rente besteht aus zwei Privaten Fonds, bei denen ich das recht habe, die gesamt Summe herauszunehmen.

    Ich wäre über eine Information dankbar.

    Gruß Konrad

  48. RA Thomas von der Wehl

    @ KONRAD

    Ich würde mir an Ihrer Stelle nicht so große Sorgen machen. Der Gewinn aus Ihrer Firma ist ihr Einkommen und theoretisch bestünde ein Unterhaltsanspruch Ihrer Frau, sofern eine Einkommensdifferenz vorliegt. Allerdings müsste Ihre Frau darlegen, warum sie bei ihrem Einkommen Trennungsunterhalt benötigt.

    Das Haus fällt in den Zugewinnausgleich, den Sie allerdings mit der Gütertrennung ausgeschlossen haben, so dass Ihre Frau darauf keinen Anspruch hatte. Gleiches gilt für die Fonds, die auch in den Vermögensausgleich gehören.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  49. Konrad

    Danke für Ihre Antwort. Sorgen mache ich mir natürlich dennoch. Sie müssen wissen, das ich meine Frau seit 3 Jahren finanziert habe. Ich habe die Uni bezahlt, die Unterkunft, das Essen, einfach alles. Meine Frau hat aber nur für sich gelebt. D.h. Kochen, Waschen, alles was zum Haushalt gehört, hat sie zu 20% erledigt. Ich durfte den Rest machen, wenn ich von der Firma nach Hause kam. Jetzt hat sie aufgrund der Tatsache, das ich sie von allem „freigestellt“ habe einen Job bekommen, darüber bin ich auch froh. Und jetzt wo sie auf eigenen Beinen steht, will Sie noch die Hälfte meiner Einnahmen haben. Das ist doch nicht Fair. Für „nichts tun“ zu kassieren.

    Bedeutet denn Heirat, jemanden ausnehmen zu können? Ich habe jetzt offen mit ihr gesprochen und gerechnet. Wir sind zum Ergebnis gekommen, das ich von den 90.000,- nach Steuern gerade mal 48.000,- habe. Davon aber monatlich für Firma, Unkosten, Haus, Lebensunterhalt 3800,- ausgebe. Also bleiben mir nur 400,- für z.B. Urlaub oder andere Anschaffungen, wenn man bedenkt, das ich davon sogar noch Kleidung für meine Frau gekauft habe, obwohl sie eigenes Geld verdient, dann (ist das dumm von mir!) ist es ungerecht wen ich jetzt noch Geld an Sie zahlen sollte!

    Laut Ehevertrag jedoch längsten für 2 Jahre. Dennoch welche Forderungen kann meine Frau noch an mich stellen?

    ich habe mich nicht 15 Jahre abgerackert, mit Hilfe meiner Eltern, nur damit ich dann 50% wegen einer Heirat „rausschmeißen“ kann.

    Ich bin etwas durch den Wind. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Schöne Grüße Konrad

  50. Elmar

    Hallo, auch ich habe eine wichtige Frage und ein großes Problem. Seit meiner Eheschließung vor 7 Jahren habe ich alles finanzielle in die Hände meiner Frau gelegt. Sie hat das auch alles gut gemanagt, zumindest die ersten Jahre. Anfangs war sie Sozialhilfeempfängerin, hat aber dann als Altenpflegehelferin über Jahre bis anfang 2007 gearbeitet. Ich selbst war in dieser Zeit als Kellner tätig. Ein eigenes Konto hatte ich nicht, ich habe brav über die Jahre mein Gehalt, meine Trinkgelder und die Einkünfte aus meinem Nebenjob als DJ abgeliefert und sie zahlte es auf ihr Konto ein. Ich muss noch erwähnen das ich zu dem Konto keinen Zugriff und auch keine Einsicht habe und hatte. Seit 2007 bin ich selbsständig als DJ unterwegs am Wochenende und unter der Woche als Subunternehmer eines Zustelldienstes, auch dieser Verdienst ging auf dieses Konto. Sie war seit Dez.2007 arbeitslos, erhielt ihr Geld vom Amt sowie Kinderunterhalt und Kindergeld aus der vorangegangenen Ehe.
    Nun haben wir uns getrennt, ich habe die eheliche Wohnung bereits im Dez. 2008 verlassen, mich aber erst jetzt bei meiner Mutter angemeldet wo ich z.Z. lebe. Meine Frau hat sich eine neue Wohnung gesucht, sie hat weil ich auch nicht wüsste wohin den kompletten Haushalt übernommen. Hat das Schlafzimmer mitlerweile zu Geld gemacht, während ich eine Rechnung nach der anderen bekomme. Sie hat zwischendurch monatelang mit meiner KV geschlammpt so das sich nun das Zollamt wegen der Nachzahlungen schon gemeldet hat ca.1500 Euro, dann kommen aufrechnungen der Autoversicherung, weil sie auch da nicht regelmäßig bezahlt hat. Der Chef des ZUstelldienstes hatte nun letzte Woche versehentlich meinen Verdienst auf ihr Konto überwiesen. Sie gibt nichts raus. Hat es einbehalten mit der Begründung sie muss sich schließlich eine neue Küchenzeile kaufen und da das Finanzamt meine Steuerschuld mit ihrer Steuerrückzahlung verrechnet hat. Steht ihr das eben zu. Zu der Steuerschuld muss ich auch erwähnen, das mein Verdienst immer inkl. MWST an sie abging sie also nichts auf Seite legte für den Jahresabschluß. Das Schalfzimmer das sie verkauft hat…. hat sie schließlich von ihrem Geld bezahlt, davon stehe mir nichts zu.

    Ich weiß nicht was ich machen soll und wie ich mich wehren kann

    Wäre nett wenn ich Antwort bekomme

    Schöne Grüße Elmar

  51. RA Thomas von der Wehl

    @ elmar

    Ich kann Ihnen nur dringend raten, einen Fachanwalt für Familienrecht einzuschalten. Wenn Sie mir sagen, wo dieser Anwalt seinen Kanzleisitz haben soll, kann ich Ihnen möglicherweise eine Empfehlung geben.

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  52. Elmar

    Ich habe bis zum Auszug in Bayreuth gelebt, aber auch meine Mutter lebt nur 15Km von dort entfernt. Also Bayreuth oder auch Kulmbach kämen in Frage.

    Danke für die schnelle Reaktion

    Elmar

  53. Elmar

    Habe am kommenden Dienstag einen Termin bei einem Fachanwalt für Familienrecht. Danke für den Schubs in diese Richtung.

    Viele Grüße Elmar

  54. Elmar

    Wollte mich nochmals melden. War nicht so toll was ich erfahren habe beim Anwalt. Sieht ganz so auch als ob ich wirklich auf alles verzichten muss, weil rein nichts nichtmal im Konto mein Name erscheint.

    Gruß Elmar

  55. Tanja

    Hallo,

    kann mir vielleicht jemand Auskunft darüber geben, wer eine Wertermittlung bei einem Einzelhandelsgeschäft im Zuge des Gewinnausgleichs machen kann? Lt. Bilanz gibt es seit Jahren keinen Gewinn, höchstens Verlust. Aber in so einem Fall würde man doch als GmbH gar keine Kredite von der Bank bekommen? Was ist mit dem Betriebsvermögen, wie Ausstattung, Lager, Geschäftsfahrzeuge, Gebäude etc.? Mein Ex meint, dort gäbe es nichts zu holen, nur ich soll zahlen für unser gemeinsames Haus, das ich behalten möchten.
    Gruß Tanja

  56. klaus

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    für eine Zugewinnausgleichsregelung suche ich einen für mich fairen, kompetenten und kostengünstigen Gutachter, der ein Wertgutachten über meinen Anteil (1/3) einer Dreier-Gemeinschaftspraxis macht und darüber hinaus auch einen potentiellen Zugewinnausgleich, den ich zu zahlen hätte, errechnet. Meine Frau erwartet einen Zugewinnausgleich; ob ihr tatsächlich einer zusteht, ist offen, da die Praxis über nicht abgezahlte Kredite finanziert ist. Das Gutachten soll zunächst nur mir persönlich Information darüber geben, ob und in welcher Höhe trotz laufender Praxis-Kredite und abzüglich meines Unternehmerlohns eine Zugewinnausgleichzahlung an meine geschiedene Frau unter dem Strich rauskommt.

    Vielen Dank für Ihre Mühe und Ihre Antwort
    Klaus

  57. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    einen Gutachter kann ich nicht benennen, zumal er im Streitfalle letztlich vom Gericht benannt werden würde.

    p.s

    die Beantwortung der vielen Fragen nimmt viel Zeit in Anspruch, aber wenn ich auch noch die Beiträge vorher auf ihren Inhalt hin prüfen soll……..

    In den Grundlagen zu diesem Blog habe ich beschrieben, nie, nie, nie persönliche Daten zu nennen. Das Löschen ist sehr mühselig und kostet meine Zeit.

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  58. Mefemale

    Hallo Herr v.Wehl, danke für die Mail, mache ich heute.Frage: Die Geschäftsanteile des Unterhaltspflichtenden sollen unterhaltsrelevant von einem Sachverständigen bewertet werden.
    Was heisst das? zählt das dann doch als Zugewinn? Bewertet dieser dann die Bilanzen oder kann der wie er den ganzen Betrieb wie ein Betriebsprüfer prüfen?
    Wenn von den BIlanzen ausgegangen wird, zählen dann die Verlustvorträge oder nicht?
    Wie lange dürfen prognotische Werte in den Unterhalt mit einfliessen?

  59. Mefemale

    und ab wann und wie wird das berechnet?

  60. RA Thomas von der Wehl

    @ mefemale

    das sind Fragen, die nur der beauftragte RA beantworten kann. Der Gutachter ist aber kein Betriebsprüfer und geht ganz anders an die Sache ran.

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  61. Mefemale

    Möchte ja nur wissen, ob die Verlustvorträge zwingend mit einbezogen werden und die Bilanzen zählen oder der in den Betrieb reingehen darf und jede Rechnung prüft..
    Der Anwalt von uns schläft leider ..und jetzt brauchen wir einen neuen und das ksotet wieder GEld, ganz zu schweigen von unseren Nerven und Belastungen in unserer Beziehung.
    Wir werden jetzt auch nachfragen, ob wir sofort zum OLG gehen können. Evtl. können Sie uns einen guten Fachanwalt in der Umgebung Bielefeld Gütersloh, Wiedenbrück etc. empfehlen? Danke und ich denke, das war es für mich in diesem Forum, es belastet mich zu sehr.Das andere mache ich wie besprochen, alles Gute

  62. RA Thomas von der Wehl

    @ mefemale

    es geht hier um die Bewertung eines Unternehmens. Dies hat mit der steuerlichen Prüfung eines Unternehmens wenig bis gar nichts zu tun. Es geht nicht darum, welchen Gewinn dieses Unternehmen gemacht hat, sondern welchen Werten das Unternehmen am Markt darstellt. Insofern spielen die Verlustvorträge wahrscheinlich nur eine geringe Rolle, wobei ich nicht beurteilen kann, woraus diese Verluste resultieren.

    Ich kann leider in diesem Bereich keinen Kollegen empfehlen.

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  63. Thomas

    Hallo, folgende Situation:
    Unternehmer in Scheidung, Unternehmen ist eine GbR, Unternehmer ist stiller Teilhaber mit einer Gweinnbeteiligung. Weiterhin hat der Ehemann eine Beteiligung an einer gewerblichen Grundstücksgemeinschaft (GbR) zusammen mit seiner Mutter und seinem Vater.
    Nun ist das Gericht soweit sowohl die Firma als auch das Gebäude bewerten zu lassen. Sollte hier nicht zuerst einmal die (strittige) Beteiligung des Ehemanns festgelegt werden? Im Endeffekt bewertet der Sachverstänige ja bei der Firma das Vermögen des anderen Gesellschafters und im Falle des Wohnhauses überwiegend das Vermögen der Eltern. Oder ist es üblich die Art der Beteiligung (Gesellschafterverträge, Stille / Atypische Beteiligungen) erst NACH der Bewertung festzulegen??? Immerhin entstehen hier nicht unerhebliche Kosten für die Sachverständigen…
    Gruß Thomas

  64. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    wenn keine Einigung zu erzielen ist, bleibt dem Gericht nichts anderes als einen Gutachter einzuschalten. Natürlich muss der Gutachter dem Gesamtwert beurteilen, damit er Teile davon beurteilen kann.

    Ist allerdings die Beteiligung von der Höhe her streitig, wie die Gegenseite zunächst ihre Auffassung beweisen müssen.

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  65. xena

    Frau zieht zu einem Lebensgefährten nach Österreich, meldet ihren Wohnsitz aber in Deutschland an, sei wohl erforderlich, da sie Rente bezieht. Ist der Mann dann immer noch Unterhaltpflichtig?

  66. RA Thomas von der Wehl

    @ xena

    der Wohnsitz hat erst einmal mit der Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt wenig zu tun. Ob die Voraussetzungen einer gefestigten neuen Partnerschaft vorliegen, die eine Unterhaltspflicht entfallen lassen würden, kann ich nicht beurteilen.

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  67. Andreas

    Guten Tag,
    ich habe folgendes Problem:
    Meine Frau und ich haben uns letztes Jahr im November getrennt, da sie eine 7-monatige Liaison hatte.
    Sie ist Geschäftsführerin und einzige Gesellschafterin ihrer eigenen GmbH. Sie ist auf mein Bitten letztes Jahr ausgezogen. Ich wohne noch in unserem gemeinsamen Haus, dass bereits verkauft ist. hier haben wir eine hälftige Einigung erzielt. Ich bin 54 Jahre alt, krank und nicht dienstfähig und trete kommenden Monat in die Frühpension. Meine mtl.. Pension wird sich auf ca. 1900.- Euro netto belaufen. Meine Frau verdient mtl. 3700.- Euro.
    Meine Fragen:
    Kann ich auf Unbilligkeit setzen, was den direkt zu zahlenden Versorgungsausgleich nach 21 Ehejahren betrifft? (Ca. 550.-€ mtl.)
    Kann ich im Rahmen des Zugewinnausgleich davon ausgehen, dass mir 50% des Firmenwertes zustehen?
    Sollte die Unbilligkeit nicht greifen, habe ich dann Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung, da ich nicht arbeiten kann?
    Ãœber eine Antwort freue ich mich!

  68. Katrin

    Mein Mann und ich haben uns im Frühjahr nach 24 Jahren getrennt. Er zählt für die Kinder Unterhalt, der sich aus seinem Einkommen als Angestellter berechnet. Weiterhin ist er auch selbständig. Habe ich ein Recht auf die Einsicht der Geschäftskosten? Steht mir von dem Vermögen, das zum Trennungszeitpunkt vorhanden war ein Anteil zu?

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