Steuerliche Veranlagung im Trennungsjahr

Es stellt sich immer wieder die Frage, ob einer der Eheleute willkürlich und einseitig die einmal gewählte Kombination der Steuerklassen ändern kann.

Der häufigste (Beispiels-)Fall ist der, dass die Eheleute in der Ehe die Steuerklasse III (besser verdienender Ehemann) und V (gering verdienende Ehefrau) gewählt haben. Nach Trennung z.B. im Mai 2005 beantragt die Ehefrau im Jahr 2006 rückwirkend die Änderung ihrer Steuerklasse auf IV und getrennte Veranlagung und erhält so Steuern zurück, während der Ehemann reichlich nachzahlen muß.
In dem Jahr, dass auf die Trennung folgt, sind die Eheleute bekanntlich getrennt zu veranlagen. Es geht hier also nur um das Jahr nach dem Trennung und die Zeit davor. Für diese Zeiträume gilt:

Nach OLG Köln und BGH besteht eindeutig der Anspruch auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung auch noch für das Kalenderjahr der Trennung. Dies fließt aus der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft gem. § 1353 I S.2 BGB. Dieser Anspruch besteht jedenfalls dann, wenn dem Ehepartner, der seine Zustimmung erteilen soll, durch die Zustimmung keine steuerlichen Nachteile entstehen. Dem anspruchstellenden Ehegatten muss die Zusammenveranlagung hingegen steuerliche Vorteile bringen.

– Kein Argument für die Ehefrau im Beispiel oben wäre, dass sie gesamtschuldnerisch neben ihrem Mann haften würde. Sie kann jederzeit einen Aufteilungsantrag stellen.

– Die Verpflichtung auf Zustimmung besteht sogar dann, wenn unklar ist, ob die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung überhaupt vorliegen.

– Nur wenn der Mann im Beispiel gar keine Vorteile erreichen kann (Schikaneverbot), besteht kein Anspruch auf Zustimmung.

– Das Argument, so erhält der andere ja nähere Kenntnis über mein Einkommen nach Trennung, zählt ebenfalls nicht.

– Bei schuldhafter Pflichtverletzung besteht eine Schadensersatzpflicht des anderen.

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90 Reaktionen zu “Steuerliche Veranlagung im Trennungsjahr”

  1. ixioxi

    Hallo,
    ich hoffe ich frage hier an der richtigen Stelle.
    Bin seit Sept. 2008 geschieden. Getrennt lebend seit 2006.
    Habe die Anlage U unterschrieben. Allerdings ohne mir über die Konsequenzen bewusst zu sein. Obwohl mein Exmann und ich beim Lohnsteuerverein (gleiche Beraterin) die Steuererklärungen gestellt haben, wurde ich nicht über die Folgen der Anlage U informiert. Jetzt soll ich statt der erwarteten Erstattung 350,-Euro für 2007 nachzahlen. Für 2008 lag auch gleich ein Vorauszahlungsbescheid dabei. Danach soll ich monatlich bis Sept.2008 89 Euro zahlen! Die Unterhaltszahlung betrug sowieso nur 120 Euro. Mein Nettoeinkommen beträgt nur 1040,- Euro! Sowohl vom Finanzamt als auch vom Lohnsteuerverein wurde mir gesagt, daß ich ein Recht auf Erstattung durch meinen Exmann hätte. Dieser lehnt eine Erstattung aber rigoros ab. Habe ich tatsächlich einen Rechtsanspruch auf die Erstattung?
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen, kann es mir beim besten Willen nicht leisten einen Anwalt zu bezahlen.

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ ixioxi

    Ihr Mann muss Ihnen die steuerlichen Nachteile definitiv erstatten. Wenn er es nicht tut, müssen Sie allerdings klagen.

  3. Esmeralda

    Hallo,
    ich habe auch eine Frage.
    Ich und mein Mann leben seit 2/2008 dauernd getrennt. Ich in Berlin, er in Hamburg. Ich arbeite Vollzeit und habe noch immer Steuerklasse III, er war arbeitslos und hatte die V. Nun hat er einen neuen Job ab 11/2008 und verdient geringfügig mehr als ich. Ab 2009 möchten wir beide dann die Steuerklasse 1, oder IV/IV wenn das noch möglich ist im Folgejahr der Trennung?!?!?
    Wir wollen nun für das Jahr 2008 die steuerlich günstigste Veranlagung wählen. Was hat es denn mit dem Nachteilsausgleich auf sich? Bei uns gibt es keine Streitigkeiten ums Geld, wir möchten nur nichts nachzahlen müssen.
    Ich hoffe sie können mir weiterhelfen….bin ziemlich verwirrt.

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ esmeralda

    es ist alles ganz einfach, wenn Sie sich einig sind. Im Jahr der Trennung (2008) bleibt alles beim alten und Sie müssen die Nachteile der Stkl. V für 11. + 12.08 aus den Steuererstattungen für 2008 an Ihren Mann erstatten.

    Oder Sie wählen für 2008 IV/IV.

    Ab 2009 haben beide Stkl. I.

    Genaue Zahlen muss aber ein Steuerberater ausrechnen.

  5. Esmeralda

    Würde dann nicht eine erhebliche Nachzahlung auf uns zukommen wenn wir jetzt für 2008 IV/IV wählen, da ich ja 10 Monate zu wenig Steuern gezahlt hätte mit der Klasse III?!?!
    Außerdem würde es für den November nicht mehr rechtzeitig geändert werden können und für einen Monat lohnt sich das ja nicht.
    Mein Mann ist allerdings der Meinung wir sollen für 2008 IV/IV wählen… wo liegen die Vor- und Nachteile?

    Danke im Voraus.

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ esmeralda

    sorry, ich bin kein Steuerrechtler. Bitte befragen Sie einen Steuerberater.

  7. Michael

    Hallo ich lebe von meiner Ehefrau seit einem Jahr getrennt. Musste im Herbst eine getrennt Einkommensteuererklärung beim FA abgeben ( meine Frau weigerte sich strickt mit mir eine Zusammenveranlagung zu erstellen) jetzt habe ich eine Zahlung von fast 4000€ zu leisten hätten wir eine Zusammenveranlagung gestellt so hätten wir Geld wiederbekommen. Kann ich beim FA jetzt noch eine Zusammenveranlagung beantragen (wie müsste dieser Schriftsatz aussehen?) oder was für Möglichkeiten habe ich noch ?
    Vielen Dank

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    wenden Sie sich an einen Fachanwalt. Da ist wahrscheinlich was zu machen. Ich kann gern jemanden empfehlen.

  9. Andrea

    Hallo, ich lebe sei Juli 2007 von meinem Mann getrennt. ich habe im Mai 2008 meine Steuer(Steuerklasse V ) für 2007 mit getrennter Veranlagung gemacht und 1600€ wiederbekommen Jetzt will mein Mann eine gemeinsame Veranlagung zu der ich angeblich verpflichtet wäre.er hat nur bis Mai 2007 gearbeitet und war dann bis Dezember 2007 krankgeschrieben. Im Falle der gemeinsamen Veranlagung soll ich die Rückerstattung an das Finanzamt zurückzahlen. Bin ich zur gemeinsamen Veranlagung verpflichtet? Er hat in dem Steuerantrag den ich mit meinen Angaben ergänzen soll bereits seine Bankverbindung angegeben.

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ andrea

    wenn ihnen die gemeinsame Veranlagung keine Nachteile bringt, werden Sie ihr tatsächlich zustimmen müssen. Einzelheiten habe ich oben ausgeführt.

  11. Arno

    Hallo, ich lebe seit 01.04.2008 getrennt. Wir haben uns damals geeinigt und ich habe die SK 3 behalten und meine Frau SK 5. Ich habe den vom Anwalt errechneten Unterhalt nach meinen erhöhten Einkommen inkl. erechnetetn Ehegatten unetrhalt gezahlt.
    Meine Frau hat es gechafft, durch heulen auf der Behörde zum 1.8. ihre Steuerklasse auf 4 zu ändern und bezieht seitdem mehr Nettogehalt zusätzlich. Im Dezember flog dieses von der Gemeinde auf und der Aufforderung die Karte zurück zu ändern weigerte sie sich.

    Jetzt will sie sich nicht gemeinsam veranlagen und so droht mir angeblich in der Einkommensteuer die dicke Nachzahlung für das ganze Jahr?! Trotz das sie schon dick Unterhalt kassiert hat? und Sie wird trotzdem noch belohnt, indem sie noch die restlichen Monate ab 1.1 nochmal auf Basis SK 4 sich Lohnsteuer zurückholt?
    Ist das korrekt? Kann ich sie nicht zur gemeinsamen Veranlagung „auffordern“?

    Ich kann sowas garnicht glauben, wo waäre die Gerechtigkeit, wenn sie doppelt abkassiert? Unterhalt und Steuerrückzahlung?

    Gibts hier eine Idee?

    Danke und Gruß

    Arno

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ arno

    falls Sie noch keinen Fachanwalt für Familienrecht beauftragt haben, wird es nunmehr dringend Zeit. Das Verhalten ihrer Frau ist so nicht akzeptabel. Sicherlich haben Sie einen Anspruch auf gemeinsame Veranlagung für das Jahr 2008. Für das Jahr 2009 gilt ohnehin für beide die Steuerklasse eins.

    Hinsichtlich der möglicherweise nachgeforderten Steuern und der zu viel gezahlten Unterhaltsbeträge haben Sie gegebenenfalls einen Schadensersatzanspruch.

  13. fortuna

    Hallo zusammen, wir haben das gleiche Problem wie von Arno oben beschrieben. Die Klage zur Zustimmung zur Zusammenveranlagung für das Jahr 2007 ist hinter uns. Es war eine Zug-um-Zug Entscheidung. Sie stimmt der Zusammenveranlagung zu, er dagegen verpflichtet sich evtl. steuerliche Nachteile auszugleichen. Das Problem dabei. Sie hatte keinen Nachteil gehabt! Sie wechselte Mitte des Jahres ohne es mitzuteilen von der SK V in IV, bezog von ihm aber Unterhalt nach der SK III. Demnächst wird FA ihren Steuerbescheid aufheben (sie hat bereits getrennt veranlagt) und das Geld ca. 1.500€ von ihr zurückverlangen. Sie sieht es aber wahrscheinlich als ihren Steuernachteil an und wird wahrscheinlich das Geld vom ihrem Expartner verlangen. Kann sie das? Wie sollen wir vorgehen? Kann sie klagen, weil er sich vepflichtet hat Steuernachteil auszugleichen und er tut es nicht? Es gibt doch keinen steuerlichen Nachteil. Kann sie wieder getrennt veranlagen?
    Sie hat in 6 Monaten aufgrund seiner SK III ca. 2000€ Trennungsunterhalt erhalten, hätte er auch die SK IV, würde sie beim Trennungsunterhalt leer ausgehen. Ihr steuerlicher Nachteil ist damit abgegolten. Oder sehe ich es falsch.
    Vielen Dank und schöne Grüße

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ fortuna

    Wenn die Ehefrau zur steuerlichen Veranlagung gemeinsam verurteilt wurde, ist der dann daraufhin ergehende Steuerbescheid natürlich kein steuerlicher Nachteil. Insofern kann die Erklärung abgegeben werden, dass alle steuerlicher Nachteile erstattet werden und im Gegenzug die Zustimmung zur Zusammenveranlagung gefordert werden. Wenn die Ehefrau ist nicht gut, muss vollstreckt werden. Dies kann nur ein Anwalt.

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  15. Moppel

    Wir leben seit 01.02.09 offiziel getrennt. Haben beide Stkl IV. Mein Einkommen war in 2008 etwas höher als seins. Ich habe meine Steuererklärung 2008 bereits abgegeben. Auf Grund einer 2-Jährigen Weiterbildung meinerseits kann ich eine hohe Steuererstattung erwarten wohingegen er nur die normalen Werbungskosten absetzen kann. Ist es richtig, das ihm ein Anteil aus meiner Steuererstattung zusteht? Wenn die Einkommen in etwa gleich hoch waren, kann man dann von einer porzentualen Aufteilung ausgehen ( z.B: 60/40 o. 50/50).

    Vielen lieben Dank im voraus.

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ moppel

    Die Aufteilung einer Steuererstattung für getrennt lebende Eheleute ist höchst strittig. Es gibt hier verschiedene Berechnungsmodelle.

    1. die Steuererstattung wird einfach zwischen den Eheleuten geteilt.

    2. die Steuererstattung erfolgt entsprechend § 37 Abs. 2 Abgabenordnung, das heißt, entsprechend der Erstattungsberechtigung gegenüber dem Finanzamt.

    3. die Steuererstattung wird nach dem Verhältnis der Bruttoeinkommen beider Eheleute aufgeteilt.

    4. die Steuererstattung so aufgeteilt, als würden beide Eheleute fiktiv eine getrennte Veranlagung nach der Steuerklasse eins bezw. der Grundtabelle machen.

    Die Nr. 4 halte ich für die beste Lösung, da sie meines Erachtens die gerechtesten Ergebnisse erzielt. Sie müssten sich also von einem Steuerfachmann ausrechnen lassen, was theoretisch beide Eheleute bei einer getrennten Veranlagung an Steuererstattung zu erwarten hätten, was vorliegend sie auch das positivste Ergebnis erzielen würde.

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  17. gabi

    Mein Anliegen.Seid dem 01.06.2008 lebe ich getrennt von meinem Mann.Wir haben eine getrennte Veranlagung gemacht.Hatte bis Dezember 08 die 5 mein Mann die 3.Wir sin beide am Arbeiten und zahlen Steuern.Nun soll ich 3200 Euro zurück bekommen und er soll 2400 Euro an das Amt zahlen.Heute ruft er an das er mit dem Finanzamt gesprochen hat ich müsse ihm seine Steuerschulden von 2400 Euro zahen.Ist das so richtig? Dann bleiben mir ja nur 800 Euro von dem Geld.Danke für die Hilfe.

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ gabi

    Wenn ich richtig verstehe, haben Sie für das Trennungsjahr (2008) eine Veränderung der Steuerklassen herbeigeführt. Dies führt bei ihrem Mann zu einer erheblichen Nachzahlung und bei ihnen zu einer Erstattung.

    Richtigerweise haben Sie aber nur Anspruch auf eine steuerliche Besserstellung (z.B. Steuerklasse 4) ab der Trennung. Es muss also ausgerechnet werden, was Sie seit der Trennung mit Steuerklasse 4 mehr verdient hätten und diese Nachteile muss ihr Mann ihnen ausgleichen. Das wird eine relativ komplizierte Berechnung, die nur ein steuerlich sehr versierte Anwalt oder ein Steuerberater vornehmen kann.

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  19. Elli

    Ich lebe seit März ’08 von meiner Frau getrennt. Beide haben seit der Trennung Stkl IV.
    Vorher Stkl III u.V. Sie hat bereits ihre StE mit der getrennten Veranlagung eingereicht. Ich habe meine StE später gemacht und unter Berücksichtigung das wir uns die Erstattung / Rückzahlung teilen das Kästchen der „getrennten Veranlagung“ angekeutzt.
    Nun muß ich nachzahlen und Sie bekommt eine Erstattung. Allerdings will Sie nun nicht mehr Ihren Steuervorteil mit meinem Verrechnen.
    Kann ich das Geld einklagen?
    Ist es möglich die „zusammen Veranlagung “ zu Wiederrufen?

  20. Harald

    Moin, bin heute aus allen Wolken gefallen. Daten: Trennungsjahr seit 05. 2008. Geschieden seit 04. 2008. Sie hatte Stkl 5, ich Stkl 3. Für 2008 wurde erst eine Zusammenveranlagung von uns beiden unterschrieben, die sie dann widerrufen hatte. Sie hat jetzt 2300€ vom FA bekommen und ich soll jetzt 2600€ zurück zahlen. Wir waren doch aber 2008 noch verheiratet und sie ist erst 10. 2008 ausgezogen ( getrennt von Tisch und Bett, anerkannt vom Gericht ). Nun werde ich steuerlich so behandelt, als wenn ich schon Gesamt 2008 getrennt gelebt habe?? Ich dachte, niemandem darf ein steuerlicher Nachteil enstehen, bzw. muss der Andere der was bekommt vom FA den Anderen, nicht den entstanden finaziellen Schaden bezahlen?? Geleisteter TU wurde von beiden nicht steuerlich angezeigt. Wann hört es in diesem Land endlich auf, dass die Verlassenen die Melkkühe der Nation sind. Wer den Anderen verlässt, der soll sich gefälligst um sein eigenes Leben auch finanziell kümmern. Ist ja so einfach: Ich verlasse dich, aber für mein Leben darfst du weiterhin bezahlen.

  21. Harald

    Sorry, geschieden seit 04. 2009

  22. Sussanne

    Hallo, ich bin seit 2007 verheiratet. Wir haben mit meinem Ehemann steuererklärung zusammen veranlagt. Haben jetzt eine dicke nachzahlung bekommen. Leben seit 2009 getrennt. Er hat steuer klasse 3 und ich 5 (ich arbeite seit 10/2007 nicht bin mit dem Kind zu Hause). Meine frage wer muss das jetzt bezahlen?

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ sussanne

    Spezielle steuerliche Fragen sollten einem Steuerberater gestellt werden. Ich bin Familienrechtsanwalt aber kein Steuerspezialist. Es gibt immer die Möglichkeit beim Finanzamt zu beantragen, die Steuerbelastung aufzuteilen.

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  24. alexandra

    guten abend, mein mann und ich werden uns noch dieses jahr trennen. der steuerberater sagte, dass mit dem zeitpunkt der ummeldung aus der ehelichen wohnung sofort die umschreibung in steuerklasse IV für beide zu erfolgen hat. es gäbe da ein neues gesetz ? trifft dies zu ?

    vielen dank,
    alexandra

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ alexandra

    Ich kenne dieses Gesetz nicht. Lassen Sie sich von ihrem Steuerberater dieses Gesetz benennen.

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  26. Martin

    Hallo,

    Ich habe auch eine Frage. Ich bin seit Juli 2009 geschieden.
    Seit 03.2008 im Trennungsjahr allerdings in der gleichen Wohnung. Ich habe alle Miet+NK bezahlt, und wir haben es vereinbar, dass wir beide die Steuerklassen ich: III uns sie die V behalten, und sie dafür sich an der Miete nicht beteiligen braucht.

    Sie hat jetzt für das Jahr 2007 (Ja richtig 2007), wo wir noch zusammengelebt haben, die getrennt-Veranlagte Steuererklärung abgegeben. –> 2500 Euro zurück bekommen, und ich würde vom FA aufgefordert, meine Steuererklärung für das Jahr 2007 abzugeben.
    Nun muss ich 4700,00 nachzahlen. Das sind mittlerweile mit allen Säumniszuschlägen um die 5000.00 € :-(.

    Sie will auch für das Jahr 2008 getrennt-Veranlagung beantragen.
    Kann sie das machen?
    Sind die 2500.00 €, die sie für das Jahr 2007 bekommen hat, als steuerliche Nachteile, die ich ihr zahlen muss?

    danke für eure Antwort.
    Martin

  27. RA Thomas von der Wehl

    @ martin

    Nein, das kann Ihre geschiedene Frau nicht ohne rechtliche Konsequenzen machen. ich würde Sie auffordern den steuerlichen Schaden zu zahlen und falls dies nicht geschieht, einen Anwalt mit der Beitreibung beauftragen.

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  28. Alexander

    Ich lebe seit Oktober ‘08 von meiner Frau getrennt. Wenn wir die getrennte Veranlagung für die Jahre 2007 und 2008 einreichen werden,
    bekommen wir etwa 300 euro mehr, als bei der Zusammenveranlagung. In diesem Fall werde ich einiges zurückbekommen und meine Frau einiges nachzahlen muß. Ich bin bereit Ihre Nachteile auszugleichen. Kann Sie trotzdem die Zusammenveranlagung erzwingen?

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ alexander

    Wenn einer der Eheleute eine getrennte Veranlagung beansprucht, wird das Finanzamt dies machen müssen. Der andere kann aber, sofern er finanzielle Nachteile daraus hat, diese Nachteile bei dem anderen geltend machen. Wenn Sie sich aber von vornherein bereiterklären, Ihrer Frau diese Nachteile auszugleichen, sehe ich hier keine Probleme.

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  30. engelchen

    Hallo,

    ich schildere kurz meinen Fall:

    Bin seit Oktober 2008 von meinem Mann geschieden(getrennt seit Februar 2007).Ich als Ehefrau hatte Lohnsteuerklasse 5, mein Mann 3(Besserverdiener). Er hatte dadurch einen hohen steuerlichen Vorteil.

    Laut Rechtsanwalt meines Mannes wurde von mir während der Scheidung verlangt, die Steuererklärung weiterhin mit ihm zu erledigen(bis Ende 2007).

    Nun habe ich jetzt im August 2009 eine Forderung des Finanzamtes erhalten, 2500 Euro bis Anfang Oktober zurückzuzahlen.

    Den Betrag kann ich nun nicht allein zahlen(Alleinverdiener,Kurzarbeit,Wohnung,geringer Unterhalt und Verdienst).

    Welche Möglichkeiten gibt es in diesem Fall?
    Mein Ex möchte nicht zu den 2500 Euro beitragen, angeblich hat er bereits einen Anwalt eingeschaltet.

    Muß mein EX nicht einen Teil der 2500 Euro übernehmen?

    Wer kann mir zu dieser Thematik weiterhelfen und Tipps geben?

    Gruß und Danke für die Hilfe

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ engelchen

    Ich kann nicht abschließend beurteilen, woraus sich die Steuernachforderung ergibt. Sie können aber verlangen, dass nach Trennung im Februar 2007 Sie so gestellt werden, als hätten sie die Steuerklasse 4. Ihr Mann an Sie keinen Unterhalt zahlt.

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  32. Maria

    Seit Januar/09 lebe ich mit meine Frau getrent.

    Am 18.08.09 ist von Ihre seite ein Antarg auf Scheidung am Familiengericht eingegangen.

    Trennungsjahr ist im Januar/10 vorbei.

    Frage: Nach welches Recht wird die Scheidung
    verlaufen?

    Danke u. Gruß

  33. RA Thomas von der Wehl

    @ maria

    Wenn das Trennungsjahr 1. Januar 2010 abgelaufen ist, wäre die Scheidung am 18. 8.09 verfrüht eingereicht. Wenn keiner sich dagegen wehrt, wäre altes Recht maßgeblich. Wenn einer von dem neuen Recht sich Vorteile versprechen würde, müsste er vorbringen, das Trennungsjahr sei noch nicht abgelaufen.

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  34. Maria

    Hallo!

    Kurz: Trennungsjahr ist im Januar/2010
    Antrag auf Scheidung beim Gericht am 18.08.09 eigegangen

    Ich habe gerde vom Familiegericht eine Information/Verfügung bekommen, das die Antragsstellerin /meine Faru/ keine Fragebögen
    zum Versorgungsausgleich vergelegt hat somit
    ist sie vom Gericht als Nichtbeteiben des Scheidungverfahren angesehen. Das Gericht wird somit in dem Verfahren keine weitere Akiviteten entfalten.

    Was bedeutet das für mich?
    Danke u.Gruß

  35. RA Thomas von der Wehl

    @ maria

    wer ist denn Antragsteller des Verfahrens?

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  36. Maria

    Meine Frau hat den Antrag auf Scheidung gestellt.

    Der Antrag ist am 18.08..09 beim Gericht eingegangen.

    Der Trennungs Jahr ist im Januar 2010 vorbei.

  37. RA Thomas von der Wehl

    @ maria

    wenn die Astellerseite die erforderlichen Formulare zum Versorgungsausgleich nicht überreicht, muss das Gericht tatsächlich davon ausgehen, dass kein Interesse an der Scheidung mehr besteht.

    Hier kommt hinzu, dass der Scheidungsantrag offensichtlich verfrüht eingereicht wurde. Das Gesetz geht davon aus, dass bei Einreichung des Scheidungsantrages das Trennungsjahr abgelaufen sein muss. Auch wenn viele Gerichte akzeptieren, dass ein Scheidungsantrag 2 bis 3 Monate vor dem Ablauf des Trennungsjahres eingereicht wird, ist der Gesetzestext eindeutig anders.

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  38. silke

    HI,
    Ich lebe seid dem 14.1.08 getrennt.
    Bin dann in Vollzeitbeschäftigung in LS. 5
    eingestuft worden. Habe meine Lohnsteuer 2009 erstattet bekommen. Jetzt möchte dass Finanzamt von meinem inzwischen geschiedenem Ehemann 3500@ zurück erstattet haben. Wie ist da die rechtslage? Muß ich selber für einen Teil gerade stehen?

  39. Maria

    Hallo!

    Ich habe noch Frage betr.Umgangsrecht.

    Mein Sohn wohnt mit meiner Frau- soll ich
    Besuchzeiten schfriftlich regeln.

    Bis jetzt habe ich keine Probleme mit meiner Frau gehabt.

    Ist eine schrifliche Umgangsform für Gericht wichtig?

  40. Maria

    Hallo!

    ich habe noch Fragen zu 34,37,39

    ich habe vom Familiengericht am 02.11.09 eine Nachricht bekommen, dass meine Frau die Fragebögen zum Versorgungsausgleich nachgereicht hat.

    Im Antrag auf Scheidung ist ein Satz „Nach Vorliegen der Auskünfte der Rentenvericherunsträger wird dann das Trennungsjahr auch abgelaufen sein“

    Das bedeutet, das dass Gericht den Antrag
    akzeptiert hat und Versorgunsausgleich von dem Trennunjahr ausführen möchte.

    Ich bin sicher, dass ich keine Auskünfte von dem Trennunsjahr nicht abgeben muß. Ist das
    Korekt?

    Aus taktyschen Gründen hat meine Frau den Antrag so fruh gesttelt, damit sie Zeit gewint
    und Scheidung kurz nach dem Trennungsjahr
    hat.

    Ist das richtig was der Familiengericht in Esslingen treibt?

    Wie soll ich mich verhalten? Ist schon Zeit, dass ich mir einen Anwalt aussuche?

    Ich studire noch und nach dem wie meine Frau mich verlassen hat, bekomme ich AloII darhlingsweise und somit kann ich mir keinen Anwalt leisten. Welche Möglichkeiten bestehen
    für mich?

    Danke.

    MfG

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ maria

    wer Student ist und kein eigenes ausreichendes Einkommen hat, kann im Falle einer Scheidung einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. In diesem Falle würde die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes vom Staat getragen werden.

    Ich würde raten, eine Fachanwalt für Familienrecht zu beauftragen und die Angelegenheit prüfen zu lassen. Sollten Sie eine Empfehlung benötigen, bitte ich um Nachricht.

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  42. Maria

    Hallo!

    zu 41

    Ich wäre danbar, wenn ich von Ihnen eine Empfehlung bekomme.

    M.f.G

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ maria

    wo soll der RA seine Kanzlei haben?

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  44. RA Thomas von der Wehl

    @ maria

    sorry, Esslingen, steht ja im Text

    Alexander Nisi
    FA für Familienrecht
    Fabrikstr 1/1
    73728 Esslingen
    Baden-Württemberg

    Kontakt aufnehmen
    0711/248381-0
    0711/248381-30

    Grüßen Sie den Kollegen bitte von mir

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  45. Maria

    Super, Danke.

    Ich wohne zwar in Stuttgart aber die Verhandlung
    findet in Esslingen statt.

    M.f.G

  46. Markus

    Hallo und Guten Tag!
    Ich habe eine wichtige Frage zur Besteuerung bei Scheidung! Kurz zu meinem Vorgang:
    Meine Ex-Frau und ich haben bis März 2006 noch zusammengelebt und waren in diesem Zeitraum zusammen veranlagt! Ich hatte Steuerklasse 3 und meine Frau Steuerklasse 5. Meine Frau hat zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht gearbeitet. Im Laufe des Jahres 2006 erfolgte die Trennung und im Oktober 2006 wurden wir geschieden. Meine Frau heiratete dann im Dezember 2006 Ihren Lebensgefährten, wegen dem die Ehe damals in die Brüche ging!
    Heute bekomme ich nun von meinem zuständigen Finanzamt einen geänderten Steuerbescheid für das Jahr 2006, in welchem nun nach Grundtarif und Steuerklasse 1 meine Steuer für das Jahr 2006 nachträglich korrigiert wurde. Ich soll nun nebst Zinsen 5.400,- Euro für das Jahr 2006 nachzahlen!
    Mein zu versteuerndes Einkommen beträgt 45.717,- Euro mit 2 Kinderfreibeträgen!
    Ursprünglich wurde eine Steuer von 9.400,- Euro festegesetzt, jetzt sind es 13.229,- + 473,- Zinsen! Solidaritätszuschlag wurde seinerzeit 332,31 Euro und jetzt 625,95 Euro berechnet!

    Ist das rechtens?
    Ich habe gelesen, daß laut §32a Abs. 6 Nr. 2 EStG auch bei mir der Splittingtarif für dieses Jahr anzuwenden ist, da ja die Vorraussetzungen §26 Abs.1 S.2 EStG in diesem Jahr vorlagen.
    Meine Ex-Ehefrau hat mit Ihrem neuen Mann eine Zusammenveranlagung gewählt!

    Wie soll ich mich jetzt verhalten bzw. soll ich EInspruch beiM Finanzamt einlegen oder ist alles richtig berechnet?

    Danke für die Informationen! Vielen Dank!

  47. RA Thomas von der Wehl

    @ markus

    Diese Frage übersteigt meine Kenntnisse als Familienrechtler.

    Grundsätzlich muss die Steuerklasse in dem Jahr geändert werden, welches auf die Trennung folgt. Wenn die Trennung im Jahr 2006 gewesen ist, wäre dies das Jahr 2007. Die Problematik hier ist jedoch, dass Ihre Frau bereits im Jahre 2006 wieder geheiratet hat, die gemeinsame Veranlagung mit dem neuen Mann gewählt hat und damit das gesamte Jahr 2006 für die neue Ehe steuerlich privilegiert wird.

    Ob dies möglich ist, muss ein Steuerrechtler beurteilen.

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  48. Tanja

    Hallo,
    wer kann mir helfen?? Mein Ex-Mann wollte eine getrennte Veranlagung „AB 2007“. Im Scheidungsurteil steht nun „getrennte Veranlagung im Jahr 2007“. Ich habe meine Steuererklärungen 2007+2008 getrennt gemacht. Nun hat er eine erhebliche Rückzahlung zu leisten und ist der Meinung, daß ich einer gemeinsamen Veranlagung für zumindestens 2008 zustimmen muß, stimmt das??

  49. RA Thomas von der Wehl

    @ tanja

    es kommt darauf an, wann die Trennung der Eheleute stattgefunden hat. In dem Jahr, welches auf die Trennung0 folgt, ist keine gemeinsame Veranlagung mehr möglich.

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  50. Tanja

    Danke für die schnelle Antwort. Das Trennungsjahr war 2008, aber wie gesagt wollte er die getrennte Veranlagung. Ist es dann richtig ein Jahr getrennt zu veranlagen (2007 wg.des Gerichtsurteils) und das nächste (2008) dann wieder gemeinsam?

  51. RA Thomas von der Wehl

    @ tanja

    den Inhalt des Urteils, das über eine getrennte Veranlagung für das Jahr 2007 spricht, kann ich nicht recht nachvollziehen. Üblicherweise hat dies in einem Scheidungs Urteil nichts zu suchen.

    Wenn die Trennung erst im Jahre 2008 war, ist das Jahr 2007 noch gemeinsam verlebt worden. In diesem Jahr ist auch noch das Geld gemeinsam ausgegeben worden. Die Nachzahlung bei dem Mann wird mit einer Rückzahlung bei Ihnen korrespondieren. Insofern gehe ich davon aus, dass unter Umständen eine Mithaftung für die Steuerschulden vorhanden Ist.

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  52. andreas

    Einen guten Tag erst einmal an Alle!
    Ich lebe seit Juni 2009 getrennt. Klassischer Fall – ich in 3 (3500 brutto) meine Frau in 5 (1200 brutto).
    Ich habe beide gemeinsamen Kinder und in 2010 Steuerklasse 2 mit BEIDEN Kinder auf der Steuerkarte, da meine Frau keinen Kindesunterhalt zahlt. Ehegattenunterhalt zahle ich nicht, da meine Frau eine funktionierende Ehe verlassen hat.
    Meine Frau hat bis 16. Oktober 2009 gearbeitet und seit dem Arbeitslosengeld bezogen.

    Ist es ratsam, jetzt die Steuerklärung einfach einzureichen mit gemeinsamer Veranlagung?
    Was passiert, wenn meine Frau die Steuererklärung abgibt mit getrennter Veranlagung? Bekommt sie dann die Steuererstattung und habe einen „Rechtsanspruch“ auf gemeinsamer Veranlagung und kann dann das Geld von ihr gerichtlich einfordern (…was sie dann sowieso nicht zahlt)? …oder wartet das Finanzamt erst einmal eine evtl. Klage ab? …und ändert dann ggf. den Steuerbescheid und fordert das Geld von meiner Frau zurück und ich bekomme die Erstattung?

    So wie ich die zuvor geschriebenen Beiträge verstanden habe, muss ich dann von 6/2009 bis 15.10.2009 ( ! – nicht 31.12.09) den Steuernachteil meiner Frau ausgleichen.

    Ich würde dann jetzt nach meiner Auffassung erst einmal schnell einreichen, denn wenn meine Frau später kommt, zahlt das Finanzamt erst nicht so bedenkenlos…mein Beweggrund.

    Danke
    Andreas

  53. Tina

    Hallo Herr von der Wehl
    Lebe seit 2008 von meinem Mann getrennt, wurden im Mai 2009 geschieden. 2008 haben wir uns noch zusammen veranlagen lassen. Er hatte die St.kl. 3, ich die 5. Für unsere zwei Töchter (z.Z. 15 und 22 Jahre alt) und mich zahlte er monatl. 1400 E Unterhalt. Sein Nettoverdienst betrug 5400, meiner 1400. Seit 2009 zahlt er für die jüngere Tochter und mich einen Unterhalt von 750 E monatl. Jetzt wurde unsere Ekst.Erklärg.2008 fertig. Es stellte sich heraus, dass eine geringfügige Summe nachzuzahlen ist. Bei einer angenommenen Getrenntveranlagung würde jedoch für ihn eine Nachzahlg. von 7300 E und für mich eine Erstattung von 7200 E herauskommen. Es ist mir wichtig, fair mit meinem Ex-Mann umzugehen, da wir immer noch zusammen arbeiten. Mein Angebot, die Sache zu halbieren, schlägt er jedoch aus. Damit meine ich: er zahlt mir 3500 E und die Sache ist aus der Welt. Es geht mir nicht um Ihr juristisches Wissen sondern um den gesunden Menschenverstand. Ist mein Angebot fair? Was halten Sie davon?
    Viele Grüße Tina

  54. RA Thomas von der Wehl

    @ tina

    wenn ich ganz ehrlich bin, halte ich von diesen Angebot nichts. Ihr Mann hat ihnen für das Jahr 2008 Unterhalt gezahlt. Damit ist im Prinzip der Nachteil ausgeglichen worden, den Sie durch die schlechtere Steuerklasse hatten.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  55. Daniela

    Hallo,
    Mein Mann und ich sind seit September 09 verheiratet!
    Von seiner Ex Frau ist er seit August 2008 getrennt und im juni 09 geschieden worden..
    Sie hat für die Jahre 2007 und 2008 einfach die getrennte veranlagung gemacht..
    sie hatte in der Ehe die stk 5 mein mann die 3!
    Sie hat dann vom FA 1396 euro bekommen und mein mann sollte knapp 7000 euro nachzahlen..
    das wollten wir uns nicht gefallen lassen..
    und haben beim FA nachgefragt,sie haben gesagt,normalerweise müsste sie einer gemeinsamen veranlagung zustimmen!Wir hätten 2 möglichkeiten:
    1:Einen Anwalt beauftragen um die gemeinsame veranlagung einzuklagen!
    2:Man einigt sich das sie dann doch noch zustimmt!
    man hat sich dann geeinigt,sie hat einer Gemeinsamen Veranlagung zugestimmt..aus dieser ist für 2007 eine Erstattung von 90 euro und 2008 eine nachzahlung von ca 220 euro rausgekommen..
    Jetzt muss die ex frau,die 1396 euro wieder dem Fa zurückzahlen und will meinen Mann verklagen..das er die 1396 und die gemeinsame zurückzahlung von 160 zahlt..

    ist das rechtens??
    sie haben sich doch erst im august getrennt.
    Danke schonmal im voraus.

    Daniela

  56. RA Thomas von der Wehl

    @ daniela

    ich sehe dafür die Gegenseite wenig Chancen die Forderung durchzusetzen.

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  57. varadero

    Halo!

    Meine Frage-wir sind Großeltern, meine Schwiegertochter läßt sich von meinem Sohn Scheiden. Haben wir als Großeltern recht zum Umgansrecht? der kleine ist 5,5 Jahre alt. Kann sie uns verbiten mit d.Enkel während d.Pfingstemferien einen Urlaub zu machen?

    Wie sehen unsere Rechte aus?

  58. RA Thomas von der Wehl

    @ varadero

    grundsätzlich haben Sie ein Umgangsrecht, jetzt kommt das große ABER:

    OLG Hamm, Beschluss vom 25.04.2003- Aktenzeichen 5 UF 117/03

    Großeltern haben kein Umgangsrecht mit ihren Enkelkindern, wenn dieser Umgangskontakt dem Wohle der Kinder nicht dient. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Erziehungsberechtigten und den Großeltern kommt dem Erziehungsrecht der personenbesorgberechtigten Eltern grundsätzlich der Vorrang zu. BGB § 1685 Abs. 1 ;

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  59. varadero

    Hallo!

    ich habe Frage betrefend Fragebogen zum Versorgungsausgleich V1. Wann man die Fragebogen bei Familiengericht nachreichen muß: nach dem Trennungsjahr oder vor?

  60. varadero

    Hallo!

    Können Sie mir RA für Familienrecht in Stuttgart empfehlen?

    Danke.

    M.f.G

  61. varadero

    Hallo!

    Wo und wer darf Antrag auf Außergerchtliche kosten stellen? Ich brauche einen Anwalt, der ich nicht bezahlen kann.

  62. varadero

    Hallo!

    DANKE!

    M.f.G

  63. Hans A.

    Hallo,

    ich habe folgende Fragestellung: Meine Frau und ich haben uns Anfang 2010 getrennt. Sie hat Steuerklasse V und ich Steuerklasse III. Als nun die Steuererklärung für 2009 anstand, hat sie der gemeinsamen Veranlagung nur unter der Bedingung zugestimmt, dass ich ihr den ihr entstehenden finanziellen „Nachteil“ gegenüber einer getrennten Veranlagung auszahle. Wir haben also die gemeinsame Veranlagung und parallel eine getrennte Veranlagung berechnen lassen. Das Geld, das sie dabei erstattet bekommen hätte, hat sie von mir verlangt und dann der gemeinsamen Veranlagung zugestimmt.

    Ist diese Forderung von ihr für die Zeit vor der Trennung korrekt? Wie sieht es während des Trennungsjahres aus – kann sie hier eine Erstattung ihres steuerlichen „Nachteils“ bei gemeinsamer Veranlagung von mir einfordern?

    Gruß Hans

  64. ratlos

    Frage habe noch gebeten Steuerunterlagen zur Verfügung zu stellen.
    Bekomme nun Schreiben von Gegenseite würde auf Steuer drängen usw.
    Gegenseite würde zur Verfügung stellen aber!!
    Wenn Nachzahlung Finanzamt zahle ich alleine!!:-)
    Wenn Erstattung wird geteilt!
    Wenn ich das okay finde bekomme ich die Unterlagen.
    Frage grenzt das nicht schon an Erpressung??
    von dem Anwalt und der Gegenseite zumal die noch sogar laut Gesetz verpflichtet ist weigert sich sogar Anlage U zu unterschreiben?

  65. RA Thomas von der Wehl

    @ hans a

    Die Forderung nach einer Steuererstattung für einen Zeitraum, in dem das Ehepaar noch zusammengelebt hat, ist nicht berechtigt. Damit wird Ihre Frau keinen Erfolg haben.

    Was das Trennungsjahr angeht hängt es davon ab, ob Sie Unterhalt an Ihre Frau zahlen oder nicht. wird Unterhalt gezahlt, besteht keine Forderung der Ehefrau.

    Wird kein Unterhalt gezahlt, wird Ihre Frau jedenfalls ab dem Monat nach der Trennung die Differenz zu der besseren Steuerklasse erwarten können.

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  66. ratlos

    Was halten Sie von 64?
    Ich zahle Unterhalt ohne Titel seit 16 monaten und stelle diesen jetzt ein wegen der andauernden böswilligkeiten gegen mich und die Kinder
    MfG

  67. RA Thomas von der Wehl

    @ ratlos

    Sie haben einen Anwalt. Bitte fragen Sie den. Ich kann hier nicht Ihr Backup-Systeme sein.

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  68. ratlos

    Es geht nicht um Backup wollte nur die Meinung hören?
    Wenn keiner im Forum die verschiedenen Dinge nennt warum dann Forum?
    Dachte auch hätte Anwalt aber man lernt nie ausssssssss.:-)
    Also nicht böse sein,bilde mich nur weiter.

  69. sunrise

    Hallo,
    mein Mann und ich leben seit dem 01.01.2009 getrennt. Er war in diesem Jahr in der Steuerklasse 3 und ich der Steuerklasse 5.
    Mein Chef (Steuerberater) hat mir zu einer getrennten Veranlagung geraten, die ich auch im August gemacht habe. Ich habe keinen Trennungsunterhalt bekommen. Hat mein Mann ein Recht auf die gemeinsame Veranlagung, obwohl ich in dem Trennungsjahr eindeutig den steuerlichen Nachteil hatte? Ich werde eine Erstattung erhalten und er wird nachzahlen müssen. Aber meinen Erstattungsanspruch, den er mir auszahlen müsste, würde ich nie von ihm bekommen.
    MfG

  70. RA Thomas von der Wehl

    @ sunrise

    Wenn kein Unterhaltsanspruch bestand beziehungsweise keinen Unterhalt gezahlt wurde, wäre die vernünftige Lösung, das wechseln beider Eheleute in die Steuerklasse 4 und eine gemeinsame Veranlagung, wobei später dann die Steuererstattung im Verhältnis der Einkommen zueinander aufgeteilt werden würde. Ihre Lösung ist die harte Schiene und sie müssen einfach abwarten, was geschieht.

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  71. solei

    Hallo,
    mein Mann und ich leben seit 09/2009 getrennt. Er war Hauptverdiener, ich hatte einen 400€ Job. In 12/09 bin ich in eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung gewechselt.
    Im April 2010 habe ich getrennt veranlagt, brauchte die Bescheinigung für diverse Ämter.
    Im Juli hat mich der Anwalt meines Mannes mit
    aufgefordert einer Zusammenveranlagung zu
    zustimmen. Dies habe ich gemacht, nachdem mein Mann mir zugesichert hat die finanziellen
    Nachteile zu übernehmen. 2 Tage vor Ende der
    Einspruchsfrist hat der Anwalt meines Mannes mir mitgeteilt, er würde die Rückforderung vom
    Finanzamt nicht übernehmen, ich müsste erst
    Bescheinigungen vom Steuerberater vorlegen.
    Ich musste schnell handeln und habe Einspruch
    eingelegt, wozu man mir beim Finanzamt geraten hat. Steuerberater kann ich mir auch nicht leisten. Nun droht mir der gegnerische Anwalt mit Klage da mein Mann 3.500 € zahlen soll, die ich übernehmen muß und die dann vom
    Unterhalt (er zahlt derzeit 750,00 für 3 Kinder )
    abgezogen werden sollen

  72. RA Thomas von der Wehl

    @ solei

    Wenn der besser verdienende Ehemann keinen Unterhalt für die Ehefrau bezahlt, Kindesunterhalt zählt hier nicht, muss er ab dem Trennungszeitpunkt jedenfalls die Nachteile ausgleichen, die die Ehefrau durch die weiterhin schlechtere Steuerklasse 5 erleidet. Welche Probleme hier in Ihrem speziellen Einzelfall vorliegen, kann ich nicht beurteilen und kann nur dringend raten, eine Fachanwalt für Familienrecht aufzusuchen.

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  73. Unterhaltsabzug

    Guten Tag,
    meine Frau und ich leben seid Jan 11 getrennt und haben uns jetzt auf die Zusammenveranlagung der Steuern geeinigt. Habe aber jetzt mitbekommen das sie nachträglich beim Finanzamt eine Art Splitting beantragen kann, wodurch genau bemessen wird wer Steuern ggf nachzahlen muss und wer eine Rückzahlung erhält.
    Ich denke in unserem Fall ist es eindeutig….Sie KL.V ich KL.III, so das ich nachzahlen muss.
    Ein bekannter erzählte mir dann das ich dies aber beim Ehegattenunterhalt berücksichtigen könnten…
    Ist das korrekt???
    Wie wird das Bemessen?

    Vielen Dank für Info im voraus

  74. RA Thomas von der Wehl

    @ unterhaltsabzug

    sollten Sie Unterhalt schulden, kann Ihre Frau jedenfalls für das Jahr 2011 eine getrennte Abrechnung nicht verlangen. Sie wird sich an einer Zusammenveranlagung festhalten lassen müssen.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

    Mail: info@vonderwehl.de
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  75. Ralf

    Hallo!

    Ich lebe von meiner Ehefrau seit Juli 2011 getrennt. Ich war im Steuerjahr 2011 erst Alleinverdiener in der Steuerklasse III, meine Frau hatte sich ab Mai mit einem Kleingewerbe selbständig gemacht, hieraus aber keine Gewinne erzielt und danach das Gewerbe aufgegeben. Außerdem bekam sie noch im gesamten Steuerjahr 2011 Elterngeld (150 EUR im Monat). Ich wollte jetzt die Steuererklärung für 2011 machen, trotz schriftlicher Aufforderung an ihren Anwalt, mir die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung zu stellen bekam ich keine Antwort. Ich möchte gerne eine Zusammenveranlagung durchführen. Jetzt hat mir der Anwalt meiner Frau geschrieben, dass sie einer gemeinsamen Veranlagung nur zustimmt, wenn ich sie von sämtlichen Nachteilen, die sich aus der gemeinsamen Veranlagung für sie ergeben würden, freistellen würde. Meine Frage lautet nun: Muss ich sie für das gesamte Steuerjahr von den Nachteilen freistellen oder erst ab August 2011? Außerdem bekam sie Ehegattenunterhalt, die Grundlage dafür war mein Einkommen nach Steuerklasse III. Was passiert, wenn die Steuererklärung ergibt, dass man trotz Zusammenveranlagung Geld nachbezahlen muss? Trägt jeder die Hälfte?

    Danke im Voraus!

  76. Meike

    Hallo,
    mein Mann ( Rentner ) hat unsere gemeinsame Wohnung am 6.4.2011 verlassen, und wir sind seit 19.6.2012 geschieden.
    Er hat bereits letztes Jahr für 2010 die Unterschrift zur Steuerklärung verweigert, obwohl ihm durch gemeinsame Veranlagung
    keine Nachteile entstehen. Für 2011 habe ich die Steuerklärung für gemeinsame Veranlagung abgegeben, er hat wieder nicht
    der Unterschrift zugestimmt. Nun bekomme ich vom Finanzamt ein Schreiben, der gemeinsamen Veranlagung könne nicht zugestimmt werden; ich durfte wegen Trennungsunterhalt meine Steuerklasse nicht direkt im April wechseln, da ich mich nicht „ärmer“ machen durfte, und habe von zwei Anwälten seinerzeit gesagt bekomen, dass ich ein Recht auf gemeinsame Veranlagung habe, da er noch bis 6.4. 2011 im gemeinsamen Haushalt gelebt hat.
    Bin nun ziemlich verunsichert, danke für eine
    Auskunft.
    Meike

  77. RA Thomas von der Wehl

    @ meike

    bei Trennung in 2011 ist erst ab 2012 getrennte Veranlagung nötig. Für 2011 können Sie notfalls auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung klagen.

    RA Thomas von der Wehl
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  78. Ãœberrascht

    Hallo Herr von der Wehl,
    Ich lebe seit 01.01.2011 getrennt und wir haben für 2011 gemeinsame Veranlagung beantragt.
    Nun bekomme ich ein Schreiben vom Finanzamt, in dem mir mitgeteilt wird: ’sollten sie bereits ab 01.01.2011 dauernd getrennt leben, ist eine zusammenveranlagung nicht mehr möglich.‘
    Ist das rechtens?

    Schon mal danke für ihre Antwort!

  79. RA Thomas von der Wehl

    @ überrascht

    meines Erachtens ist das nicht richtig. Im Jahr der Trennung kann noch gemeinsam veranlagt werden.

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  80. J. Tamer

    Hallo Herr von der Wehl,ich hoffe Sie koennen mir eine Antwort geben! Ich bin seit Mai 2012 geschieden. Für die Scheidung fing das Ternnungsjahr in 2010. Meine Ex-Frau und ich hatte eine gemeinsame Wohnung bis die Scheidung rechtskräfig war, also Ende Mai 2012. Dann ist meine Ex-Frau offiziel ausgezogen und hat sich beim Einwohnermeldeamt abgemeldet. Wir wollen für 2011 die Zusammenveranlagung. Das Finanzamt meinte zu mir, dass wir es nicht mehr können, weil wir (laut Scheidungsbeschluss) seit 2010 getrennt leben und 2011 die letzte Zusammenveranlagung möglich war. Stimmt das? Für die Scheidung gab es die formale Trennung in Bett und Tisch. Diese ist in einer gemeinsamen Wohnung möglich. Kann das Finazamt das auch als Trennung in seinem Sinne betrachten? Vielen Dank.

  81. Th.

    Guten Tag,
    ich befinde mich seit dem 1.12.2011 im Trennungsjahr.
    Nun steht die Einkommensteuererklärung 2011 an. Meine Frau ist selbständig, ich ebenfalls. Sie hat 2011 erheblich mehr verdient als ich.
    Würden wir getrennt veranlagt werden, müsste ich voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen.
    Bei gemeinsamer Veranlagung käme eine Einkommensteuernachzahlung von etwa 4000 Euro heraus.
    Nun meine Fragen:Wie viel müsste ich bei gemeinsamer Veranlagung von diesen 4000 Euro zahlen? Geht das auch anteilig (je nach Einkommen nach Steuern)?
    Und: Habe ich noch die Möglichkeit, auf eine Getrenntveranlagung zu bestehen?
    Vielen Dank im Voraus für die Antworten.

  82. RA Thomas von der Wehl

    @ th

    eine Steuernachzahlung wäre nach den Anteilen an den Einkünften aufzuteilen. Das kann auch beim FA beantragt werden (meine ich, bin kein StB)

  83. K.Mertens

    Guten Tag,
    ich habe mich Anfang 2009 getrennt und bin seit April 2011 geschieden.
    Im Mai 2009 haben wir beschlossen getrennte Konten zu führen. Bis dahin hatten wir unsere beiden Gehälter (Sie Stkl.5 ich Stkl.3) auf einem gemeinsamen Konto eingezahlt. Meine Ex hat dann im Juli, ohne mich zu informieren, die Stkl. gewechselt (Stkl.2). und angegeben das wir schon seit Dez.2008 getrennt sind. Jetzt habe ich (bei der Aufforderung meine St.Erklä.2009 zu machen) erfahren das meine Ex. ihre schon gemacht hat.
    Kann ich dagegen angehen und eine nachträgliche Veranlagung erzwingen?
    Sie hat mit Sicherheit einen größeren Betrag erstattet bekommen und mir droht eine erhebliche Nachzahlung.
    Die Jahre zuvor haben wir immer 1-2000,-€ zurück bekommen.
    Für einen Ratschlag wäre ich sehr Dankbar.
    Gruß K.M.

  84. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    für 2009 können Sie jedenfalls, wenn Unterhalt gezahlt wurde, noch die gemeinsame Veranlagung erzwingen.

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  85. S. Krüger

    Hallo,
    bin seit Dezember 2012 von meinem Mann getrennt und habe, da alleinerziehend auch direkt für dieses Jahr die LSK II, da die 3 Kinder bei mir leben, gewählt. Letzes Jahr hatten wir bis August LSK V/III, danach habe ich wegen Geldproblemen meine halbe Stelle auf eine dreiviertel Stelle aufgestockt und wir haben auf Kombination IV/IV gewechselt. Nun meine Frage: Kann ich ohne Zustimmung und ohne Schadensersatzansprüche seinerseits für 2012 die getrennte Veranlagung beantragen? Er war in 2012 auch etwa 4-5 Monate arbeitslos.
    Vielen Dank für die Auskunft.
    Freundliche Grüße
    S.K.

  86. RA Thomas von der Wehl

    @ sk

    hängt davon ab, ob Sie Unterhalt für sich bekommen haben.

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  87. anna

    Hallo,

    ich bin seit Sommer 2010 von Tisch und Bett getrennt lebend von meinem Ehemann obwohl wir noch zusammen in einem Haus gewohnt haben bis er schließlich sommer 2011 ausgezogen ist, ich erst Ende 2012.
    Da für mich klar war das ich von ihm keinen Ehegattenunterhalt erhalten werde und ich mit 3 Kindern in Lohnsteuerklasse 5 auf 3/4 Stelle kaum was zum Leben gehabt hätte ( Noch nicht mal 700 Euro) habe ich auf einen sofortigen Steuer-klassen-wechsel bestanden nachdem er das Haus verlassen hat. Er stimmte dem zu auch das dies rückwirkend zu Sommer 2010 geschehen soll, da wir ja da schon getrennt waren.
    Nun habe ich im letzten Jahr meine getrennte Steuererklärung für 2010 und 2011 vorgenommen und war heilfroh das ich da Geld zurück erstattet bekommen habe um die Kosten der Kommunion unseres Sohnes halbwegs abdecken zu können. Ich musste mir das Geld im Vorfeld leihen. Und mein Noch-Ehemann hat sich an den Kosten natürlich NICHT beteiligt.
    Nun fordert er von mir das ich für das Jahr 2010 eine gemeinsame Steuererklärung mit Ihm mache obwohl ich überhaupt keinen Ehegattenunterhalt von Ihm erhalten habe nur Kindesunterhalt. Ich habe seit 2010 Steuerklasse 2 und gehe seit der längerer Zeit nun Vollzeit arbeiten um es finanziell halbwegs alleine auf die Reihe zu bekommen.
    Muss ich der gemeinsamen Steuerklärung zustimmen?
    Und muss ich das Geld aus der Steuererklärung jetzt etwa zurück zahlen?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen weil mein Ex mit einem Prozess droht.

    Vielen Dank im Voraus

  88. RA Thomas von der Wehl

    @ anna,

    lassen Sie ihn drohen. Wenn er keinen Unterhalt gezahlt hat, wird es für ihn sehr schwierig bzw. unmöglich.

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  89. Florian

    Hallo.
    Auch wenn hier der letzte Beitrag in 2013 geschrieben wurde, hoffe ich, dass mir jemand helfen kann.

    Sachverhalt: Am 01.07.2011 haben wir uns räumlich getrennt und im Januar 2013 das rechtkräftige Scheidungsurteil erhalten.

    Für das Jahr 2011 wählte meine geschiedene Ehefrau die getrennte Veranlagung, ohne dies vorher mit mir abzustimmen. Ich habe sie versucht zu belehren, allerdings ohne Erfolg. Nach Einschaltung eines Fachanwaltes wurde ein Prozess geführt und meine geschiedene Ehefrau durch den Richter aufgefordert, der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen.

    Bei der getrennten Veranlagung hätte ich knapp 2.000,00 EUR nachzahlen müssen – meine Frau hat bereits durch die abgegebene Erklärung ca. 1.500,00 EUR erstattet bekommen.

    Ich habe bei meinem Anwalt eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.300,00 EUR hinterlegen müssen, da sie sonst nicht der gemeinsamen Veranlagung zustimmen wollte.

    Nun ist die entsprechende Steuererklärung beim FA eingereicht worden. Ein Bescheid liegt noch nicht vor. Der Steuerberater hat bei der gemeinsamen Veranlagung eine Nachzahlung von 245,00 EUR errechnet.

    Jetzt wird mir von meinem Anwalt mitgeteilt, dass ich sowohl die 245,00 EUR zahlen muss (was für mich ausser Frage stand) aber auch die bereits an meine geschiedene Ehefrau erbrachte Steuererstattung voll tragen muss?!?!?

    Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann und auch sagen kann, dass dies definitiv nicht RICHTIG ist.

    Vielen Dank.

  90. Frauw

    Hallo,ich machs kurz.trennung 10/2008.er hat wohnkosten noch getragen bis 2/2009. Mein netto damals 700.habe fur 2008 in 2009 eigene steuer gemacht. 2012 will er gemeinsame erklärung haben.gegen nachteilsausglei stimme ich zu und zahle erstattung zurück.nun will fa für die 3 jahre säumniszuschläge. Wer nuss die bezahlen?
    Danke im voraus.

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