Verlöbnis vor Homoehe möglich?

Vor kurzem wurde ich gefragt, ob auch gleichgeschlechtliche Partner sich verloben können.

Es ging um ein Aussageverweigerungsrecht als Zeuge in einem Prozess, wo der Richter meinte, ein Verlobter eines gleichgeschlechtlichen Paares habe dieses Aussageverweigerungsrecht nicht.

Da irrte der Richter!

Das Verlöbnis ist das Versprechen, eine Person später zu heiraten, das heißt, eine verbindliche Übereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie heiraten werden oder eine Lebenspartnerschaft eingehen werden. Dieses Versprechen ist zwar nicht einklagbar und die Entlobung hat keine Voraussetzungen wie die Scheidung, dennoch hat die Verlobung rechtliche Auswirkungen, wie z.B. das Zeugnisverweigerungsrecht.
Entsprechendes gilt für das Verlöbnis auch nach dem Lebenspartnerschaftsgesetzes. Die Herleitung ist zwar nur durch eine relativ komplizierte Paragraphenkette möglich, aber m.E. ganz eindeutig. Eine § 1297 Abs. 1 BGB entsprechende Vorschrift ist in § 1 Abs. 3 Satz 1 LPartG enthalten; § 1 Abs. 3 Satz 2 LPartG verweist auf § 1297 Abs. 2 und §§ 1298 bis 1302 BGB. Das Lebenspartnerschaftsgesetz selbst spricht zwar nicht von Verlöbnis, aber verschiedene Gesetze verweisen klarstellend auf den Verlobten, auch im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes, so z. B. § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB (Definition des Angehörigen). Daher kann sich Verlöbnis im Rechtssinne auch auf das gegenseitige Versprechen, eine Lebenspartnerschaft zu begründen, beziehen.

Eine Reaktion zu “Verlöbnis vor Homoehe möglich?”

  1. Vebra

    Hallo,
    ich habe ein Testament nach einer Vorlage aus dem Internet per Hand geschrieben und bewahre es zuhause auf.
    Meine Frage nun ist folgende: ist das Testament gültig auch wenn ich es nicht bei einem Anwalt oder Notar hinterlege?

    Ich habe meinen Lebenspartner (Eingetragene Lebensgemeinschaft) zum alleinerben eingesetzt und extra darin verfügt dass ich meine beiden leiblichen Söhnen enterbe und diese nichts erhalten sollen.

    Ist dies so möglich ? oder erben diese immer Ihren Pflichtteil?

    Ich habe meine Kinder immer Unterstützt wie ich konnte (beide Erwachsen) Inzwischen bin ich Krank und kann Sie nicht mehr Unterstützen, darauf haben Sie sich von mir abgewendet und melden sich bei mir nicht mehr.
    Die ist der Grund das ich Sie enterben will.

    Vielen lieben dank für eine Antwort, damit ich alles richtig mache.

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