Wohlverhaltensklausel

das OLG Saarbrücken hat entschieden:

Ein Elternteil verstößt bereits dann gegen die sog. Wohlverhaltensklausel des § 1684 Abs. 2 BGB, wenn sie es dem 8-jährigen freistellt, ob es Umgangskontakte zu seinem Vater wahrnehmen will oder nicht.

2 Reaktionen zu “Wohlverhaltensklausel”

  1. Bianca

    Mein ExMann hat Insolvenz beantragt vor über einem Jahr.Ich erfuhr es aber erst letztes Jahr im September,als ich im Inzolvenzbüro anrief und mich erkundigen wollte,sagte man mir ich hätte bis 8 Mai letzten Jahres Zeit gehabt mich zu melden.Ich wurde aber nicht über das Insolvenzverfahren meines ExMannes informiert,also wie hätte ich mich melden sollen?!Jetzt bekommen meine beiden Kinder keinen Unterhalt mehr von ihrem SOGENANNTEN Vater,kann das wahr sein?Alle anderen Kinder sie er noch hat….5 weitere….bekommen Unterhalt,nur meine 2 Jungs nicht,und ich war die einzige die mit Ihm verheiratet war….wo bleibt da das KINDSWOHL nach dem immer alle Ämter so laut schreien???????Hab ich eine Chance mich zu wehren oder muss ich alles einfach so hinnehmen? auf seiner Lohnsteuerkarte steht ein Kind drauf komischerweise,da sagt niemand was.Falls mir jemand helfen kann,wäre ich sehr Dankbar!!!!!
    Gruss Bianca

  2. Marcello

    Hallo,
    ich habe mich 2000 von meiner Frau getrennt, wir haben einen Sohn der jetzt 10 Jahre alt ist. Seit dem habe ich 3 mal ein gerichtlichen Titel zum Umgangsrecht „erstreiten“ müssen, da Sie sich nicht an die Umgangsregelung hielt, sie nach Lust und Laune kürzte wenn ich nicht nach Ihrer Pfeife tanzte usw.
    Nun hat Sie unseren Sohn soweit beeinflusst das er nicht mehr zu mir möchte, weil Mama sonst soooooooo alleine ist und ich nicht genug mit Ihm spiele. Meine jetzige Frau und unsere befreundeten Familien mit gleichaltrigen Kindern sehen das nicht so, Ihre Kinder kommen sehr gerne zu uns.
    Wenn ich versuche mit ihm wehnigstens zu tel. kommt von Ihm nur noch ein „ja,mmhhhh,ja,mmhhh, aber leider kein vernünftiges, lustiges Gespräch mehr wie wir es früher hatten.
    Mittlerweile habe ich meinen Sohn schon fast 7 Monate mehr gesehen. Das macht mich völlig fertig und ich versuche mich mit Arbeit abzulenken.
    Ich habe gehofft das sich meine Ex besinnt und unserem Sohn das Loyalitätsproblem von den Schultern nimmt.
    Sie versucht aber leider nur, mehr Unterhalt zu bekommen, da ich ja nur noch arbeite.

    Wie soll ich mich weiterhin verhalten, soll ich meinem Sohn die Wahl lassen, wenn er mich sehen will kann er jederzeit kommen, um ihn nicht mit seinem Loyalitätsproblem zu belasten, oder sollte ich wieder versuchen, jetzt sogar gegen seinen Willen, über Gericht eine Umgangsregelung anzustreben???
    Ich will meinen Sohn nicht belasten aber auch nicht verlieren!!!!!!!!!!
    Ich wäre Ihnen für einen Rat sehr dankbar.

    MFG Marcello

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