Zugewinn: im Verbund oder Isolierte Klage?

Der Fall:

Die Scheidung läuft und der Zugewinnausgleich wird zu Thema. Der Anwalt will den Zugewinn im Scheidungsverbund anhängig machen. Ist das die richtige Entscheidung oder sollte besser eine unabhängige isolierte Klage zum Zugewinn eingereicht werden?

Manchmal stellt sich auch die Frage, ob erst nach Abschluss des Scheidungsverfahrens das Zugewinnausgleichverfahren anhängig gemacht wird oder ob es nicht besser wäre, den Zugewinn im Verbund geltend gemacht zu haben.

Beides ist nicht verkehrt, aber beides hat Vor- und Nachteile.

Nachteile des Verbundverfahrens:

1. Die Rechtskraft der Scheidung verzögert sich regelmäßig.

2. Damit einhergehend verzögert sich auch das Entstehen der Forderung (§ 1378 I BGB) und bei sehr hohen Ausgleichsansprüchen, können erhebliche Zinsverluste eintreten.

3. Die Kostenentscheidung im Verbund kann nach § 93 a ZPO negativer sein, als bei einer selbständigen Klage, wenn § 91 ZPO gilt und der Zugewinn letztlich gewonnen wird.

Vorteil Verbund:

4. Mit schneller rechtskräftiger Scheidung entfällt die Pflicht zum Prozesskostenvorschuss nach § 1360 a BGB für den Zugewinnprozess. Diesen kann man aber ohnehin umgehen, wenn man als Ausgleichspflichtiger eine Acontozahlung auf den Zugewinnausgleich erbringt und so der andere keinen Prozesskostenvorschuss mehr verlangen kann, da er nun selbst Geld hat.

Zum Verbund der Folgesachen nach neuer Rechtslage: HIER

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17 Reaktionen zu “Zugewinn: im Verbund oder Isolierte Klage?”

  1. christina

    lebe seit 7 Jahren getrennt von meinem Mann.
    Steht mir noch der Zugewinn zu

    christina

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ christina

    getrennt oder rechtskräftig geschieden?

    Wenn bisher nur Trennung: Zugewinn ja

    Wenn schon rechtskräftig geschieden: Zugewinn nein, da nach 3 Jahren verjährt.

  3. r

    Hallo Herr non der Wehl,
    die Gegenseite macht das so im Verfahren Zugewinn usw anhängig.
    Heißt das da ich Angebot unterbreitet habe (Haus) wenn ich jetzt vorab 10000 Euro von möglichem Zugewinn(20000) hinterlege das ich das beschleunigen kann?
    Ich habe das Gefühl das mein Anwalt mit der Sache überfordert ist.Da die Gegenseite mir zu meinem Einkommen auch das Pflegegeld als Einkommen unterstellt obwohl §39 SgB klar sagt ist nicht als Einkommen zu werten.Ich hab schiess!
    Bitte um Antwort Danke

  4. holga

    Hallo Herr Wehl,
    ist es richtig dass Schulden die vor der Ehe von einem Partner gemacht wurden und diese in der Ehe abgetragen wurden beim Zugewinn mit in die Berechnung eingebunden werden? Wie lange behält eine Bank die Kreditunterlagen? Es ist über 10 Jahre her! Gruß

  5. ratlos

    Ja nach dem neuen Recht:-) wenn man(n) es so nennt Einfach bei Bank nachhören noch besser alte Unterlagen suchen und Belege nur ob es hilft ist eine andere Sache!
    MfG

  6. ratlos

    Noch ein Tipp da es Anwälte gibt die DM Anfangsvermögen einfach durch 1,95583 teilen
    Anfang DM geteilt durch Index aus Jahr der Eheschließung mal Index zb 2009 Januar ergibt Betrag X dieser wird dann in Euro umgerechnet
    so können aus 10000 DM schnell 15000 € werden 🙂

  7. christine b

    hallo herr wehl, ich bin seit august 2008 geschieden da ich zeitrentner war und nur 900.- euro rente bekam wurde mein ex mann unterhaltspflichtig. doch er zahlte kaum etwas, ich hatte angst vor ihm und wollte meine ruhe. ich hinterlies alles was wir in der ehe angeschaft hatten kann ich heute noch etwas einklagen????

  8. christine b

    sorry ich wurde august 2009 geschieden

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ christine b

    bitte keine vollständige Namen.

    Der Zugewinnausgleich ist erst 3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung verjährt.

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  10. Lipski

    Eine Frage: Lebe seit ca. 8 Jahren getrennt u. bin 20 Jahre verheiratet. Jetzt will mein noch Mann die Scheidung. Gibt so bei uns keine Probleme, er will nur heiraten.
    Habe ihm heute mitgeteilt, daß ein Versorgungsausgleich gemacht werden wird, wil,l die Fragebogen dazu nicht ausfüllen und zerreißen.
    Ich selbst bin schon Rentner und beziehe 501.- Euro Rente, davon muß ich noch einen Teil für Miete bezahlen u. bekomme noch Unterstützung von der Behörde. Er brauchte an mich auch keinen Unterhalt zahlen. Wie verhalte ich mich wenn er den Fragebogen, welchen er dann vom Gericht bekommt, nicht ausfüllt für die Rentenstelle? Er muß noch 10 Jahre ungefähr arbeiten.
    Vielen Dank
    Er hat gesagt ich solle darauf verzichten, nein.

  11. Rita Sieger

    Ihr Mann ist vom Gesetz her verpflichtet diesen Fragebogen auszufüllen. Tut er dies nicht wird zuerst ein Odnungsgeld ,sollte das ohne Erfolg sein, eine Ordnungshaft angeordnet, zuletzt sitzt er bis er ausgefüllt hat.Ich kenne mich da sehr genau aus, denn ich vollstrecke diese Strafen des Gerichts selber, ich bin Gerichtsvollzieherin. Sie brauchen sich da keine Sorgen machen.Er will doch was von Ihnen ,er will geschieden werden,oder? Lassen Sie es einfach laufen, nur werden Sie nicht weich und verzichten. Sollte er nun nicht mehr geschieden werden wollen, dann treiben Sie die Sache vorran. Sichern Sie sich was Ihnen zusteht. Viel Erfolg. Rita Sieger

  12. wollmaus

    bei meiner ersten Scheidung vor 30 Jahren waren auf dem gemeinsamen Haus noch Schulden vorhanden, die ich an Stelle des Unterhalts getilgt habe. Für die Schulden- tilgung, die nur als Ersatz für den Unterhalt von mir gezahlt wurde, verlangt nun meine jetzige Ehefrau einen Zugewinnausgleich.

  13. RA Thomas von der Wehl

    @ wollmaus

    wer lebt denn in dem Haus und wer ist Eigentümer?

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  14. wollmaus

    Das Haus gehörte mir und meiner Ehemaligen Ehefrau zu je zur Häfte. Es wurde 2010 verkauft.

  15. Frank

    Ich habe ca 80000,00 EUR in 2 jahren in ihr haus gesteckt inklusive Abtrag ! Jetzt sind wir beide vor der Scheidung ! Bekomme ich einen Teil meines Geldes Zurück ?

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ frank

    möglicherweise erhalten Sie etwas über den Zugewinnausgleich zurück, in dem das Haus einer Zwischenzeit einen Mehrwert erfahren hat. Ob es weitere Anspruchsgrundlagen gibt, muss ein konkret beauftragter Fachanwalt für Familienrecht prüfen.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    http://www.vonderwehl.de

    info@vonderwehl.de
    0049 431 911 16

  17. Sonja

    Mein Ehemann und ich leben seit 3 Jahren getrennt. Er hat die Schidung am 21.6. eingereicht. Das Zugewinnausgleichsverfahren soll nicht Bestandteil des Scheidungsverfahren sein. Seine Anwältin behauptet wir wurden uns außergericht einigen. Bisher ist uns das nicht gelungen und ich bezweifle das auch für jetzt. Ich muss meinem Ehemann Zugewinnausgleich zahlen, da mein Endvermögen höher ist als seines. Das ist völlig in Ordnung, aber mein Mann will einfach mehr, d.h. er har z.B. seine 100.000 bar einfach über viele Kontobewegungen verschwinden lassen. Leider ist das in 3 Jahre gut möglich. Somit mindert er sein Endvermögen erheblich.

    1. Wie kann man beweisen, dass er die 100.000 Euro immer noch hat (ich besitze nur eine email von ihm an meinen Sohn, dass er so viel Bargeld besitzt)

    2.. ich m̦chte einerseits, dass der Zugewinnausgleich so schnell wie m̦glich erfolgt, aber andererseits die Scheidung hinausz̦gern (Arbeite erst seit 1.11. in einem Start up Unternehmen Рevtl bald arbeitslos). Was raten Sie mir?

    3. ist es besser den Zugewinnausgleich im Verbund oder isoliert zu behandeln?

    4. man kann eine vorzeitige Gütertrennung beantragen, das beschleunigt aber das Scheidungsverfahren. Ab wann schulde ich meinem Mann Zinsen auf den Zugewinnausgleich (Stichtag)

    5. Kann ich den vorzeitigen Zugewinn nicht einfach bezahlen, so dass keine Zinsen entstehen?

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