Unterhalt für das behinderte Kind

Grundsätzlich wird der Unterhalt wie üblich berechnet, aber ein paar Besonderheiten gelten:
– Der Unterhaltsschuldner kann sich wegen der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB nur auf den notwendigen Selbstbehalt berufen.

– Neben dem Unterhalt wird idR. ein behinderungsbedingter Mehrbedarf entstehen. Ist die Behinderung nicht offensichtlich, sind entsprechende ärztliche Atteste und Gutachten vorzulegen. Nur der Schwerbehindertenausweis reicht nicht aus. Er sagt nichts über den akuten Gesundheitszustand aus.

– Neben dem Tabellenunterhalt ist der Mehrbedarf konkret zu ermitteln. Er kann erheblich sein. Zum behinderungsbedingten Mehrbedarf gehören alle mit einer Behinderung unmittelbar und typisch zusammenhängenden Belastungen. Er kann insbesondere entstehen für:

· Mehrkosten der Unterbringung,

. Erziehung, Pflege und Versorgung des Kindes,

· behindertengerechte Ausstattung der Wohnung,

· besondere Kleidung,

· spezialärztliche Versorgung, z.B. psychotherapeutische Behandlung,


· Freizeitgestaltung, Urlaubsgestaltung,

· Förderunterricht und heilpädagogische Maßnahmen,

· Vergütung des Betreuers.

Hier stellt sich sofort die Frage, ob die Mehrkosten Mehrbedarf oder Sonderbedarf sind. Dies unterscheidet man wie folgt:

Mehrbedarf ist derjenige Teil des Lebensbedarfs, der regelmäßig, jedenfalls während eines längeren Zeitraumes anfällt und das Übliche derart übersteigt, dass er mit den Regelsätzen nicht erfasst werden kann.

Sonderbedarf dagegen ist ein unregelmäßiger außerordentlich hoher Bedarf, der nicht auf Dauer besteht, und daher zu einem einmaligen Ausgleich neben dem regelmäßig geschuldeten Barunterhalt führen kann. Sonderbedarf wird grundsätzlich bei einmaligen, sehr hohen behinderungsbedingten Ausgaben z.B. für Behindertenfahrzeug, Rollstuhl, Prothese, Brille oder Hörgerät vorliegen.

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67 Reaktionen zu “Unterhalt für das behinderte Kind”

  1. Reiner

    Hallo, mein zu 100-% behinderter Sohn (12) lebt seit 01. November 2008 (Tag der Trennung) bei meiner Noch-Frau. Wie lange muss generell für ein behindertes Kind Unterhalt gezahlt werden? Behindertenbedingter Mehr- oder Sonderbedarf wird sicher nicht fällig, da im Rahmen eines Vergleichstitels (Ärztefehler bei der Geburt) die anfallenden Kosten im Rahmen einer Jahresabrechnung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beglichen werden? MfG Reiner

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ reiner

    das ist eine sehr interessante Frage, die ich abschließend derzeit nicht beantworten kann. Meine sehr vorläufige Meinung dazu ist, dass der Unterhaltsanspruch spätestens in dem Moment erlischt, in dem das Kind bei einem (normalen) Lebenslauf, d.h. ohne den ärztlichen Kunstfehler, auf eigenen Beinen gestanden hätte. Das ist natürlich sehr schwer zu prognostizieren. Es hängt davon ab, ob das Kind zum Beispiel mit mittlerer Reife und einer Ausbildung abgeschlossen hätte oder ob es Abitur und ein Studium absolviert hätte.

    Spätestens ab diesem Zeitpunkt denke ich aber, muss die Haftpflichtversicherung auch für den Unterhaltsanspruch einspringen. Wäre der Kunstfehler nicht passiert, wäre mit Erreichen der wirtschaftlichen Selbstständigkeit der Unterhaltsanspruch entfallen.

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  3. Reiner

    Hallo, grundsätzlich hatte ich in die gleiche Richtung gedacht. Das würde aber dann in der äußersten Konsequenz heißen: bis 28? Oder würde mann dann z.B. den Vergleich zu seinem älteren Bruder (erw. Realschulabschluß, Ausbildung bis 2011, dann Alter 21) oder einen Mittelweg annehmen. Man kann ja nicht wirklich sagen, wann bei einem normalen Verlauf eine Selbständigkeit gegeben gewesen wäre. MfG Reiner

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ reiner

    genau hierin liegt die Problematik. Wenn allerdings ein weiteres Kind in der Familie ist, entspricht der Verlauf dessen Karriere wohl eher den Wahrscheinlichkeiten. Mir ist aber kein praktischer Fall bekannt, der vergleichbar wäre.

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  5. Kerstin

    Hallo,bin betroffene Mutter mein Stand ist das unsere Kinder lebenslangen Anspruch auf Kindergeld haben und somit der Anspruch auf Unterhalt nie erlischt

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ kerstin

    ich zitiere hier mal rp-online

    Zitat:
    Eltern behinderter Kinder können auch Kindergeld erhalten, wenn der Sohn oder die Tochter erwachsen ist. Kindergeld ohne Altersgrenze und auf Dauer gibt es allerdings nur, wenn die Behinderung eingetreten ist, bevor die Betroffenen 25 Jahre alt waren.st die Behinderung vor 2007 aufgetreten, gilt die frühere Altersgrenze von 27 Jahren. Entscheidend ist außerdem, dass das Kind „wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten“ (Paragraf 32 Absatz 4 Nr. 3 Einkommenssteuergesetz).

    Ob ein Kind sich selbst unterhalten kann oder nicht, wird allerdings immer wieder bestritten. Liegt es am Arbeitsmarkt oder an der Behinderung, dass ein Kind keinen Job findet und sich nicht selbst unterhalten kann? Zu Unrecht, befand das Finanzgericht Düsseldorf (Az: 14 K 5102/05 Kg). Denn beide Faktoren würden zusammenwirken. Im Urteil ging es um eine psychisch und körperlich schwer gehandicapte junge Frau, die als zu 80 Prozent als schwerbehindert anerkannt ist (mit Kennzeichen „G“ für gehbehindert). Dennoch wurde sie von der Arbeitsagentur als „vollschichtig arbeitsfähig“ angesehen – konnte jedoch von dieser über Jahre nicht vermittelt werden.

    Das Finanzgericht räumte ein, hierfür sei zwar auch die Arbeitsmarktsituation mitursächlich. Dies sei jedoch für den Kindergeldanspruch nicht ausschlaggebend. Nach dem Einkommenssteuergesetz müsse die Behinderung nicht alleinige Ursache dafür sein, dass ein Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Ausreichend sei, dass eine Mitursächlichkeit der Behinderung festgestellt werden könne. Das betroffene Finanzamt hat gegen dieses Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az.: III R 16/07). Eltern können in vergleichbaren Fällen Einspruch gegen eine Verweigerung des Kindergelds einlegen.

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  7. andrea

    hallo,
    ich habe einen 20 jährigen sohn mit down syndrom der bei mir zu hause wohnt ,gleichzeitig bin ich die betreuerin von ihm.mein exmann zahlt seit nun ca.7 jahren keinen unterhalt für´s kind.vor ca.4jahren musste ich ihn einen gerichtvollzieher nach hause schicken der mir keinen fruchtbare vollstreckung mitteilte.angeblich ist er und seine neue frau hartz IV empfänger!!!wohnen aber in einem teurem reihnhaus und wenn mein sohn mal mit papa telefonieren will ist er irgendwie immer ARBEITEN. was kann ich unternehmen oder besser wie gehe ich die sache an damit alles hand und fuss hat.
    würde mich über hilfreiche antworten sehr freuen.danke andrea

  8. Irmgard S

    Sehr geehrter Herr RA Thomas von der Wehl.

    Ich bin 57 Jahre und 35 Jahre Verheiratet, lebe aber seit 9 Jahren von meinem Mann getrennt. Wir haben 2 Kinder, einen Sohn 28Jahre hat selbst schon eine Familie und eine behinderte Tochter 23 Jahre mit Down Syndrom 100% Behindert( die bei mir lebt). Mein Mann hat eine Patnerin und ich einen Partner. Wir leben in Spanien. Nun möchte ich mich scheiden lassen. Nach Deutschem Recht. Der Versorgungsausgleich steht mir ja zu. Die Hälfte seiner und meiner Rente. Mein Mann ist bereits Rentner. Er Hat eine Rente von ca € 2.300.-.Er bezahlt regelmässig für seine behinderte Tochter € 450.-. Nun kommt es. Er kaufte sich in Spanien 2 Eigentumswohnungen die sehr hoch belastet sind. Nun tut er überall( auf den Ämtern) so als währen wir noch ein Ehepaar und will von Scheidung nichts wissen. Im Gegenteil er troht mir. Ich muss noch sagen ich besitze ein kleines Haus in Spanien( Habe ich fast geschenkt bekommen) und habe wegen der Kriese ( verkaufe Immobilien) seit zwei Jahren kein Einkommen mehr und sieht nicht so aus als würde es besser werden. Ich lebe von den € 450.- die mein Mann bezahlt und eine Rente meiner Tochter, von € 339.-. Ich beziehe normalerweise auch Pflegegeld der Pflegestufe 2, € 215.- die ich aber nie bekommen habe da diese mein Mann kasiert. Erst für die Prievate KV. unserer Tochter, die aber nun zu einer Zusatzversicherung umgewandelt wurde. Bezahle nun € 68.- und die € 147.- behält mein Mann da er der Meinung ist ich schulde Ihm € 80.- von Juni 2007-Juni 2008 Als Ausgleich für die damalige KV. unserer Tochter. Nun da ich ja nicht viel Geld habe wies ich darauf hin das die angebliche Schuld ja beglichen währe, mir den Differrenz-Betrag zu zahlen. Nun habe ich aufeinmal wieder irgenwelche Schulden. Dazu kommt er hätte sich erkundigt. Wenn ich mich scheiden lasse bekäme ich nichts mehr. Die halbe Rente würde Ihm abgezogen werden und auf mein Rentenkonto gutgeschrieben. Was ja auch stimmt. Aber da ich ( Er ja auch) im Ausland lebe( Wegen meiner Tochter, sie hat trei Herzoperationen und ihr tut das Klima sehr gut, auch ärztlich Bestättigt.) bekäme ich gar nichts mehr. ER bräuchte nicht mal für unsere Behinderte Tochter bezahlen und an mich schon gar nicht. Nach den Gesetz könnten wir verrecken.So sagt er mir. Nun ich denke dass dies nicht so ist, er nur Angst hat da seine Rente erheblich gekürzt wird er seiner Belastung nicht mehr Herr sein würde. Wir sind lange schon getrannt und ich will nur was mir zusteht für das Kind und das Pflegegelt zum Versorgungsausgleich. Ich habe kein Geld für eine Scheidung und das weis er. Aber muss ich den nun die nächsten 10 JAHRE MIT IHM VERHEIRATET BLEIBEN? Ich weis nicht was ich tun kann und wie das weiter gehen soll. Immer diese Drohungen und der Kampf um jeden Cent. Es muss doch auch ein Gestz geben das für mich in Frage kommt. Bitte wenn es eine Möglichkeit gibt mir aus meiner Situation zu helfen, bitte ich Sie diese mir mitzuteilen. Ich bedanke mich Herzlichst im Voraus und liebe Grüsse aus Spanien.

    Irmgard S

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ irmgard s

    dieses Forum ist nicht geeignet die doch umfangreich vorhandenen Probleme zu lösen. Ich würde daher vorschlagen, dass sie entweder einen deutschen Anwalt in Spanien oder einen deutschen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen, der die Fragen Unterhalt, Versorgungsausgleich und Scheidung für sie regelt.

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  10. chriss

    Ich habe einen Bekannten der geschieden ist und eine behinderte Tochter hat. Er bezahlt für das Kind Unterhalt. Meine Frage: Ist es richtig das er noch jeden Monat für seine geschiedene Ehefrau unterhalt zahlen muß? Das Sozialamt sagt er müßte bis die Tochter 15 Jahre alt ist füe die Frau ebenfalls Unterhalt zahlen. Die Tochter ist 9 Jahre alt.
    Gruß chriss

  11. lissi

    guten tag ich habe eine sehr dringliche frage und zwar hat mein 17 jähriger sohn er lebt bei meinem ex,einen schweren unfall mit dem moped gehabt und bleit vorrausichtlich gelähmt.oder schwerbehindet.zahle zur zeit einen unterhalt von 250eu.haben uns bei gericht geeinigt bis er die lehre ferig hat er währe jetzt im 2 lehrjahr.ich selber bin chronisch krank schwerbehinderung 50%.kann meinen minijob fast nicht mehr machen weil der druck ímmer grösser wird.muss ich jetzt mein ganzes leben lang zahlen wenn er den beruf nicht mehr ausüben kann.vielen dank im vorrausl.b.

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ lissi

    vom Grundsatz her ist es tatsächlich so, dass ein Kind, welches nicht selbst für sich sorgen kann, einen dauerhaften Unterhaltsanspruch gegen die Eltern hat. In den Fällen einer Schwerbehinderung sollte es aber staatliche Hilfeleistungen geben, die möglicherweise die Eltern entlasten.

    Ob Sie überhaupt leistungsfähig sind, kann ich nicht beurteilen.

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  13. lissi

    guten tag ich habe noch eine frage
    und zwar zahle ich momentan für meinen sohn 250eu ,er lebt beim ex.er hatte im september einen schweren mopedunfall und ist seidem im rollstuhl.keiner weis so genau ob er wieder gehen kann.seine lehre kann er nicht mehr machen .wie geht es weiter muss ich bis ans lebensende zahlen?bin selber nicht mehr so leistungsfähig.hat er die pflicht um eine neue ausbildung zu kümmern.nächstes jahr wird er achzehn,muss ich was ändern ,neu berechnen.er bekommt momentan krankengeld.es wahr ja ein unfall zur arbeit.währe nett wenn sie mir weiter helfen können.

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ lissi

    ich hatte doch schon geantwortet

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  15. klaus

    Guten Tag
    Meine Tochter hatt Down Syndrom ist 23 Jahre lebt bei Ihrer Mutter und Arbeitet in einer Behinderten Werkstatt.Meine frage zum Unterhalt. Muss ich bis zu meiner Rente Unterhalt zahlen ? Und wie ist es wenn sie später in ein Betreutes Wohnen übergeht.

    Mit freundlichen Grüßen

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ klaus

    solange ein Unterhaltsberechtigter nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, sind die Unterhaltsverpflichteten aufgefordert Unterhalt zu zahlen. Dabei gibt es keine Altersgrenze.

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  17. Gaby

    Hallo und guten Tag,

    mein Sohn Calvin ist 12,5 Jahre alt und 100 schwerbehindert.Mein Sohn Robin ist 19J alt und hat sein Abi im 12-2010 abgebrochen. Seit dem arbeitet er auf 30 Std.wöchentl. in der Gastronomie.Ich denke über eine Trennung nach.
    Ich kann durch Calvin nur bedingt arbeiten/Minijob/betr. Ferien,Arztbesuche etc.
    Wir haben allerdings noch Altschulden. Wie sieht es mit Unterhalt aus? Muß mein Mann auch für mich zahlen? Muß er für Robin auch zahlen oder hat Calvin im Unterhalt Vorrang?Für Robin beziehen wir kein Kindergeld mehr.Er weiß auch noch nicht, ob er eine Ausbildung machen möchte.Mein Mann hat ein Nettoeinkommen von 2500€.Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Lieben Gruß und Danke im voraus

    G.

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ gaby

    der volljährige Sohn hat im Moment einen eigenen Verdienst und damit keinen Unterhaltsanspruch. Sollte er allerdings eine Ausbildung beginnen, kann dieser Unterhaltsanspruch wieder aufleben.

    Der minderjährige Sohn hat definitiv einen Unterhaltsanspruch und dies solange, solange er nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann.

    Wie lange die Kindesmutter einen eigenen Unterhaltsanspruch hat, weil sie ein behindertes Kind betreuen muss, lässt sich nicht abschließend sagen. Wahrscheinlich aber mindestens bis zur Volljährigkeit des Kindes.

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  19. Guten Tag

    Ich lebe 800km getrennt von meiner lebensgefährtin und unserem schwerbehinderten sohn (3).

    für die steuererklärung brauch ich eine bestätigung für die behinderung.
    heisst das nun einen 2. schwerbehindertenausweis oder reicht da eine Bescheinigung vom Sozialamt?
    wie komm ich an so eine Bescheinigung?

    vielen dank

  20. Annette R.

    Guten Tag,

    ich möchte mich nach 21 Ehejahren scheiden lassen. Wir haben zwei Kinder (12 und 7 – geistig behindert). Mein Mann hat ein relativ hohes Jahreseinkommen als Ingenieur. Ich bin Hausfrau und beziehe nur Pflegegeld. Im Fall einer Trennung verlangt mein Mann, daß ich mit arbeiten gehe, da er mir keinen Unterhalt zahlen würde. Darf er das? Und: wird das Pflegegeld, das ich im Rahmen der Pflegestufe 2 beziehe, auf den Kindes-Unterhalt angerechnet? Und: falls das 12jährige Kind beim Vater lebt, muß er mir dann gar nichts zahlen, weil ja dann jeder ein Kind hat?

  21. Annette R.

    …Hintergrund: ich habe meine eigene Karriere der meines Mannes untergeordnet. Einen Ehevertrag gibt es nicht, wir besitzen alles gemeinsam. Vor kurzem habe ich eine Firma gegründet (Teilzeit), die noch in der Aufbauphase ist und noch kein Geld bringt. Kann er dann verlangen, daß ich dies aufgebe und irgendetwas arbeiten muss? Muß ich überhaupt arbeiten gehen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

  22. sunny

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    bräuchte Ihre Hilfe – Tochter wird im Februar 2012 21Jahre alt, zu 30 % Grad der Behinderung zahle bisher normalen Satz der Düsseldorfer Tabelle 2010 festgestellt zzgl. fiktivem Einkommen bzw. Verpflegungsaufwand wurde angerechnet.

    Seit 01.04.2011 Arbeitsstelle gewechselt, nunmehr ca. 1109,00 € netto, was muß ich befürchten, oder greift der Selbstbehalt ab 21 von 1150,00 €, Da meine Tochter mich sowieso wieder vor Gericht zieht, wäre ich für einen Vorschlag eines Familienrechtler in Dortmund oder Schwerte (58239) dankbar.

    Viele Grüße

    P.S.: Toll das Sie so vielen Leuten unbürokratisch und
    mit soviel Engagement helfen

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ sunny

    Bei einer 30 prozentige Behinderung würde ich davon ausgehen, dass ein volljähriges Kind nur dann einen Unterhaltsanspruch hat, wenn es sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Der Behinderungsgrad ist so gering, dass allein die Behinderung noch keinen Unterhaltsanspruch gibt.

    In Dortmund wenden Sie sich an

    Iris Palloks
    FA für Familienrecht
    Prinz-Friedrich-Karl-Str. 29
    44135 Dortmund
    Nordrhein-Westfalen
    0231 558 000 0
    0231 558 000 1

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  24. Eva

    Meine Tochter ist 22 Jahre alt und seit 2005 zu 80% behindert auf Grund einer seelischen Erkrankung. Diagnose: paranoide Schizophrenie.
    Alle Versuche Schule, Ausbildung sind gescheitert, da meine Tochter immer wieder eigenmächtig die Medikamente absetzt und dann erneut psychotisch wird und in einer Klinik landet. Wir drehen uns seit 6 Jahren in diesem Teufelskreis. Nun kam es soweit, dass mich meine schizophrene Tochter körperlich angegriffen hat und mit einem Messer bedroht hat.
    Hat sie damit Ihren Unterhaltsanspruch verwirkt?
    Wäre um Antworten zu diesem Thema dankbar.
    Viele Grüße Eva E.

  25. lilly

    hallo Herr von der Wehl,
    mein Sohn (10 Jahre) ist 80%schwerbehindert, und hat die Kennzeichen GHB mein Exmann zahlt jetzt weniger unterhalt , weil er sagt das ich doch mindestens 30 Std. die woche arbeiten gehen solle, ich habe auch noch zwei 17jährige Töchter, die noch die Schule besuchen, zu versorgen. ist das wirklich so? ich arbeite z. zt. 14 std und finde es auch so schon sehr anstrengend. können Sie mir ein Gerichtsurteil nennen, wo dieser Betreuungsunterhalt bzw. Ehegattenunterhalt verhandelt wurde?

  26. RA Thomas von der Wehl

    @ lily

    es gibt in diesem Bereich eine völlig unüberschaubare Anzahl von Gerichtsurteilen. Ein einzelnes Urteil würde ihnen auch nicht helfen. Jedes Urteil betrifft einen etwas anderen Fall. Sie sollten ihren Fall einem Fachanwalt für Familienrecht vortragen, damit diese ihre Erfolgsaussichten beurteilt.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  27. Tom

    Hallo*,
    bei uns entwickelt sich leider alles in Richtung Trennung. Wir haben eine gemeinsame vier Jahre alte Tochter, die aufgrund eines Genfehlers zu 100 % schwerbehindert ist und an der wir beide sehr hängen. Meine Frau arbeitet derzeit 20 Stunden in der Woche und ist verbeamtet. Wir erhalten aufgrund der Pflegestufe III Zahlungen der Beihilfe und der privaten Pflegeversicherung. Voraussichtlich wird unsere gemeinsame Tochter in ein oder zwei Jahren in die „Schule“ kommen und somit bis ca. 15:00 Uhr versorgt sein. Meine Frau könnte somit ihre Arbeitsstundenzahl heraufsetzen. Unsere Tochter wird ihr Leben lang auf 100 % Hilfe /Versorgung angewiesen sein. Mit welchen Unterhaltsansprüchen gegenüber meinem Kind und meiner Frau hätte ich zu rechnen und wie lange hätte ich diese zu zahlen (bspw. bei neuem Lebenspartner meiner Frau)?

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ tom

    der Kindesunterhalt wird aufgrund der starken Behinderung des Kindes möglicherweise lebenslang zu zahlen seien. Es kommt auch in Betracht, dass aufgrund der Behinderung ein Mehrbedarf entsteht, der zusätzlichzu bezahlen ist. inwieweit die Kindesmutteranspruch auf Unterhalt hat, kann ich nicht abschließend sagen. Dies hängt von vielen Faktoren ab. Sie werden den Fall dar zu einem Fachanwalt für Familienrecht konkret vortragen müssen.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  29. Bärle

    Hallo.
    Mein Sohn (12 J.) wurde vor wenigen Wochen vom Auto angefahren und zog sich ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zu.
    Inwieweit er behindert bleiben wird, ist bis jetzt nicht abzusehen.
    Ich bin seit 2006 von meiner Frau geschieden und habe regelmäßig für meine beiden Kinder den Unterhalt gezahlt, den meine Ex-Frau per Beistandschaft über das Jugendamt bekam.
    Nun kündigte meine Ex-Frau an, dass sie ihren Job aufgibt, um sich ggfs. um meinen Sohn zu kümmern.

    Wie hoch sind die Chancen, dass sich der Unterhalt für den Sohn erhöht, oder dass ich ggfs. wieder Unterhalt für meine Frau zahlen muss?

    Kommt die Versicherung des Autofahrers, oder die der Schule (weil es auf dem direkten Schulweg passierte) ggfs. für den Mehraufwandt auf?

    Inwieweit wird der neue Lebensgefährte meiner Ex-Frau in die Berechnungen mit einbezogen?

    Herzlichen Dank im Voraus

    Gruß
    Bärle

  30. RA Thomas von der Wehl

    @ bärle

    ich kann keine abschließende Antwort geben und rate Ihnen, einen Anwalt konkret zu beauftragen. Es ist denkbar, dass sich der Unterhalt um einen Mehrbedarf erhöht. Inwieweit die geschiedene Ehefrau Unterhalt verlangen kann, wird am konkreten Fall zu klären sein. Wenn die Unterhaltskette bis heute unterbrochen war, ist dieser Unterhalt sicherlich zweifelhaft. Sollte es für den Verkehrsunfall einen schuldigen Autofahrer geben, wird in der Regel die Versicherung für sämtliche Mehrkosten aufkommen müssen.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  31. Sanne

    Hallo, der letzte Eintrag ist schon etwas länger her, trotzdem frage ich einfach mal kurz nach.

    Mein LG zahlt für Nochehefrau und behindertes Kind (B,G,H 70% + Pflegestufe 1) Unterhalt. Die Nochehefrau verdient selbst gerade mal die Warmmiete für die Wohnung (Gleitzonenjob), den Rest bestreitet sie von Pflegegeld, Ihrem Unterhalt, dem Kindesunterhalt und dem Kindergeld + 100 € mtl. schwarz putzen gehen.

    Sie lebt sehr offensichtlich auf großem Fuß – kauft Motorad, nimmt Fahrstunden, hat ständig neue Kleidung – wärend der Sohn die alten Klamotten seines Cousins aufträgt. Der Sohn hat Pflegestufe 1 nur bekommen, weil alle Kinder in der Förderschule eine Pflegestufe bekommen. B,G,H auf dem Behindertenausweis sind durch die gute Entwickliung des Kindes längst nicht mehr nötig. Er ist ja auch schon 14.

    Leider erzieht die Nochehefrau den Sohn nicht zur Selbständigkeit – im Gegenteil und sie jammert bei der Kontrolle durch den medizinischen Dienst der KK dass Ihr Sohn ja „soooo“ hilfsbedürftig und unfähig ist. Er kann sich noch nicht einmal alleine den Hintern abputzen. (Bei uns macht er das ganz ohne Hilfe.) Der Sohn ist eigentlich nur lernbehindert und jeden Tag nach der Schule bis 16:15 Uhr in Betreuung.

    Frage:
    Muß sich die Nochehefrau einen Vollzeitjob suchen oder kann sie das Kind vorschieben obwohl dieses bis Nachmittags in Betreuung ist?

    Kann man diesen Geld-Mißbrauch irgendwie aufdecken oder ist der völlig unrelevant?

  32. RA Thomas von der Wehl

    @ sanne

    das wird ganz schwierig, da die Behinderung attestiert ist. Sie müssen alles für Sie Positive beweisen! Die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens würde ich mit deutlich unter 50% bewerten wollen. Einzelheiten muss aber ein konkret beauftragter RA prüfen.

    RA Thomas von der Wehl
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    0431 – 911 16
    info@vonderwehl.de
    http://www.vonderwehl.de

  33. Silke

    Guten Tag,
    meine Tocher, 7 Jahre, ist sei kurzem Diabetiker und hat nun einen Schwerbehindetenausweis mit einer 50% Behinderung sowie Merkzeichen H.
    Ist hier bekannt ob sich der Unterhalt in der Regel ändert?
    Möchte ungerne die Pferde scheu machen und mich an das Jugendamt wenden bevor ich mich nicht informiert habe.
    MfG
    S.Pupkes

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ silke

    durch die Krankheit könnte ein Mehrbedarf, über den Tabellenbedarf hinaus entstehen (ständige Pflege- oder Medikamentenkoste o.ä.) Ansonsten ändert sich durch die Krankheit unterhaltsrechtlich nichts.

    bei Fragen wenden Sie sich an

    RA Thomas von der Wehl
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  35. Sue

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt!

    Unsere geistig und körperlich behinderte 16jährige Tochter (100% Behinderungsgrad) lebt in einem Heim. Während der Ferienzeiten und 1-2 mal an den Wochenenden kommt sie zu mir nach Hause.
    Wir sind seit 2003 geschieden. Nun meine Frage: „Kann mein Ex Ehemann die Unterhaltszahlungen einstellen, weil unsere Tochter die meiste Zeit im Jahr im Heim verbringt? Die Heimunterbringung wird vom LWV, Krankenkasse und durch Sozialhilfe finanziert.“
    Hintergrundinfo:
    Bei mir leben noch meine 19jährige Tochter, die in diesem Jahr ein Studium beginnt; mein 18jh. Sohn, der die 11. Kl. auf dem Gym. besucht und meine 10jh. Tochter in der 4. Kl. Ich selbst arbeite 31,5 Stunden in der Woche in einer PB-Schule.
    Vielen Dank, bereits im Voraus!

    Viele Grüße
    Sue

  36. RA Thomas von der Wehl

    @ sue

    ich denke, dass für die auswärtig untergebrachte Tochter kein Unterhalt geschuldet wird. Einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt hat nur der/die tatsächlich betreuende Person.

    bei Fragen wenden Sie sich an

    RA Thomas von der Wehl
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    http://www.vonderwehl.de

  37. Linda

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    ich bin arbeitende Mutter 2er gesunder Kinder, welche nicht von meinem jetztigen Mann sind.
    Dieser hat jedoch einen geistig und teilweise körperlich behinderten Sohn von 10 Jahren, für den er Kindesunterhalt bezahlt.
    Nun bin ich schwanger und für mich stellt sich die Frage, wie lange mein Mann für dieses Kind Unterhalt zahlen muss.
    Bis zur Volljährigkeit ist mir bewusst, nur was kommt danach?
    Was ist, wenn er irgendwann in ein Behindertenheim mit Behindertenwerkstatt gehen wird? Wer trägt hier die Kosten?
    Die Mutter des Kindes hat das alleinige Sorgerecht und mein Mann war mit ihr nicht verheiratet. Sie geht auch selbst arbeiten.
    Muss mein Mann bis zum Lebensende für den Unterhalt aufkommen oder trägt da auch irgendwann die Krankenkasse/Staat etwas mit bei?
    Momentan besucht das Kind eine Behindertenschule. Man geht aber nicht davon aus, dass es komplett für sich alleine sorgen kann.

    Vorab vielen Dank für Ihre Antwort.

    Nette Grüße.

  38. RA Thomas von der Wehl

    @ linda

    es gibt sicherlich staatliche Hilfen bei Behinderungen. Hier kenne ich mich aber nicht aus. Werden solche Hilfen gewährt, kann dies den Unterhalt ab Volljährigkeit senken.

    RA Thomas von der Wehl
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    info@vonderwehl.de
    http://www.vonderwehl.de

  39. Krümel

    Moin Linda!

    Da kann ich helfen! Ich bin selber alleinerziehend mit einer behinderten Tochter…

    Google wird dein Freund, wenn du „Grundsicherung bei Behinderung“ eingibst!

    Diese Grundsicherung gibt es ab 18, wenn auf Grund der Behinderung DAUERHAFT eine Erwerbstätigkeit von mindestens 3 Std. täglich auf dem normalen Arbeitsmarkt nicht möglich ist.

    Wenn du weitere Info dazu brauchst empfehle ich dir das Forum von intakt.info

    Alles Gute für euch und das Kind und Gruß vom Krümel

  40. Stern

    Guten Abend!

    Ich habe eine Frage: Ich bin alleinerziehend, habe 2 Kinder, davon hat das ältere einen Asperger Autismus und besucht mit Integrationshelfer eine Regelschule (2. Klasse), der Jüngere geht in den Kindergarten. Ich arbeite in Teilzeit, 50%.
    Wenn das autistische Kind nach der Schule nicht mehr betreut ist habe ich keine ruhige Minute, bis er um halb elf nachts endlich einschläft (er hat schwere Schlafstörungen). Er quält seinen kleinen Bruder, ist aggressiv und ein Spielplatzbesuch kann zum disaster werden, wenn er nicht mit möchte oder dann nicht bleiben will.
    Mein Mann verlangt in der Scheidungsverhandlung dass ich ganztägig arbeite, das ist unmöglich.
    Im Gegenteil, ich brauche auch mal Ruhe für mich, die habe ich NIE.

    Wieviele Stunden Fremdbetreuung/Woche könnte man in diesem Fall im Rahmen der Scheidung als zusätzliche Betreuungskosten fordern? Ich bin jetzt seit einem Jahr alleine und gehe ohne Hilfe bald auf dem Zahnfleisch…

    Am liebsten wären mir natürlich 4 Stunden täglich, damit ich auch mal Zeit alleine mit einem der Kinder verbringen kann. Der Jüngere leidet schon sehr unter der Erkrankung seines Bruders.
    Und zu einkaufen, kochen, putzen, bügeln komme ich gar nicht mehr…

    Als ich noch mit meinem Mann zusammen gelebt habe hatten wir eine Vollzeit Haushaltshilfe und ein Kindermädchen für Nachmittags, ich habe immer 50% gearbeitet.

    Vielen Dank!

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ stern

    ich sehe bei Ihnen keine volle Erwerbsobliegenheit. Das wird schwer (bis unmöglich) für Ihren Mann das durchzusetzen.

    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    0431 – 911 16
    info@vonderwehl.de
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  42. Sanne

    @ RA Thomas von der Wehl

    Vielen Dank für die Einschätzung! Unsere eingeschaltete Anwältin sieht das leider ähnlich. Noch dazu haben wir erfahren dass mein LG auch nach der Scheidung für die Ex den Unterhalt weiterhin bezahlen muss bis der Sohn 18 ist. Sie muß sich nichteinmal einen Teilzeitjob suchen! Noch dazu hat sie ihre stillgelegten priv. Versicherungen verschwiegen um den Berechtigkeitsschein zu erhalten. Und den Erlös aus einem großen Verkauf hat sie ihrem Anwalt verschwiegen um diesen nicht bezahlen zu müssen. Unsere Scheidung wird knapp 3.000 Euro kosten. Sie zahlt keinen Cent!

    Wie oft wird solch eine Attestierung denn geprüft? Das konnte uns unsere Anwältin nicht sagen. Von meinem LG hab ich erfahren, dass eine Prüfung vor gut 2 Jahren stattgefunden hat und für bis zu seiner Volljährigkeit ausgestellt wurde. Das sind knappe 6 Jahre in denen sich so viel schon geändert hat und sich auch noch ändern wird! Das sind sicher keine 70% mehr. Höchstens 30%. Und auch kein B,G,H mehr sondern nur noch H.

    Es mag viele alleinerziehende Mütter geben die wirklich Pflegeaufwand haben und auf Unterhalt angewiesen sind – aber diese Frau ganz sicher nicht. Ohne das Kind würde sie nicht einen Cent kriegen sagt unsere Anwältin.

    ES LEBE DIE GERECHTIGKEIT! 🙁

    Vielen Dank nochmal und traurige Grüße

    Sanne

  43. Lilli

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Sohn, 4, hat einen SBA 70% mit den Merkzeichen B und H und die Pflegestufe 2. Ich bin neu verheiratet und der Sohn ist nicht von meinem Mann. Mit seinem Vater war ich nie verheiratet und ich habe das alleinige Sorgerecht. Der Vater sieht das Kind sehr oft.

    Nun meine Frage: Ich habe regelmäßige monatliche Kosten von 300 Euro für Behandlung und Medikamente, welche die KK nicht bezahlt.
    Der Vater leistet Unterhaltstufe 7.
    Habe ich einen Anspruch auf Mehrbedarf oder Sonderbedarf? Ich bin nur in geringem Maße freiberuflich berufstätig (Umsatz ca. 400 Euro/Monat).
    Hätte ich gar ein Anspruch auf Betreuungsgeld? Der Vater leistet seit 3 Jahren wegen meiner Ehe keinen Betreuungsunterhalt mehr, allerdings war der Sohn zu diesem Zeitpunkt noch gesund.

    Wie mache ich Mehrbedarf geltend?

    Mit freundlichen Grüßen und vielem Dank
    Lilli

  44. RA Thomas von der Wehl

    @ lilli

    ich würde dringend einen FA f FamR aufsuchen. Sicherlich steht hier Mehrbedarf und Betreuungsunterhalt noch im Raum.

    RA Thomas von der Wehl
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  45. Zombo

    Hallo,
    ich habe einen 24jährigen Stiefsohn, der seit ca. 5 Jahren nicht mehr in unserem Haushalt wohnt. Er hat eine abgeschlosene Berufsausbildung, und hatte schon 2 befristete Arbeitsverträge. Er ist starker Alkoholiker ist, Tablettenmisbrauch etc. und alles was es noch so gibt. Er hat im alkoholiertem Zustand bei seinem Arbeitgeber gestohlen, worauf sein Arbeitsvertrag nicht mehr verlängert wurde, was noch sehr nett vom Arbeitgeber war. Dieser hätte ihn ja noch einzeigen können.
    Der Stiefsohn hat mehrere Therapien angefangen und nach wenigen Tagen abgebrochen, oder diese erst gar nicht angetreten.
    Nun verlangt das Sozialamt eine Unterhaltszahlung für eine „Eingliederungshilfe“, die zwar recht gering ist, die wir trotzdem nicht aufbringen können. Es liegen uns auch keinerlei Unterlagen vor, die besagen was man nun bei meinem Stiefsohn festgestellt hat, oder zu wieviel Prozent er „behindert“ sein soll.
    Müssen wir zahlen, und wie lange, oder lohnt es, sich einen Fachanwalt hinzuzuziehen.
    Was ist das für eine Welt, wo jemand einfach nur null Bock hat, trinkt, kifft etc. und somit seinen guten Job verliert, also durch eigenes Verschulden, und andere, die sich jeden Morgen aus dem Bett schälen und hart arbeiten dürfen noch zahlen.

    Sorry, bin etwas verzweifelt.
    Zombo

  46. RA Thomas von der Wehl

    @ zombo

    es geht letztlich um Unterhalt und den sehe ich bei dem Sohn nicht, zumal er seinen Alkoholismus offenbar nicht angemessen therapiert.

    RA Thomas von der Wehl
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  47. Tiffy

    Hallo,

    ich habe jetzt auch mal eine Frage.
    Mein Sohn ist zu 70% schwerbehindert und hat das H, desweiteren noch Pflegestufe 1.
    Ich arbeite zur Zeit noch 6 Std. am Tag.
    Jetzt kommt mein Sohn auf eine Schule ohne Mittagsbetreuung und der Integrationshelfer wurde für 25 Std pro Woche bewilligt. So ist die Betreuung nicht gewährleistet und ich müßte meine Stunden noch weiter kürzen. Würde uns ein Mehrbedarf zustehen??

  48. Vera

    Hallo,
    ich habe einen geistig behinderten (50%) Sohn, der demnächst 21 Jahre alt wird.
    Er befindet sich zZt. in einer Fördermaßnahme (persönliches Budget) wird ab September eine versicherungspflichtige Tätigkeit auf dem 1. Arbeitmarkt aufnehmen…allerdings 25h/Woche als Geringverdiener (der Arbeitgeber bekommt für ihn auch einen Minderleistungsausgleich).
    Mein Sohn wohnt in einer WG, muß für sein Zimmer eine Miete entrichten.
    Jetzt überlegen wir, wie er möglichst selbständig seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, sein Leben pesprktivisch auf eigene Füsse zu stellen. Steht ihm weiterhin durch mich als Mutter und seinen Vater (wir leben getrennt) Kindes-Unterhalt zu??? und wie berechnet sich dieser?

    Vielen Dank
    Grüße
    Vera

  49. Palu

    Hallo,,,
    Folgendes: Ich habe einen zweijährigen Sohn (gesund) und einen elfjährigen Sohn (GdB 100%, Pflegestufe 3). Mit dem Vater der Kinder bin ich nicht verheiratet, wir haben beide das Sorgerecht. Aufgrund eines andauernAlkoholproblems und das nicht einsehen, habe ich vor mich von dem Kindsvater zu trennen. Vor sechs Jahren, haben wir behindertengerecht gebaut und beide den Kreditvertrag unterzeichnet. Wir sind auch beide im Grundbuch eingetragen.
    Meine Frage: Inwiefern, wird der Kredit bei der Unterhaltszahlung für die Kinder mit reingerechnet? Habe ich eine Möglichkeit aus dem Kreditvertrag auszuscheiden? Ich fange Ende des Monats wieder an zuarbeiten.

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ palu

    der Sachverhalt ist mir nicht klar, wenden Sie sich bitte an einen RA

    Scheidung tut weh

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  51. Dita

    Hallo,
    mein Lebenspartner hat einen Sohn mit 100% Behinderung durch einen offenen Rücken. Die Mutter hat ihn eigenständig in einem Internat untergebracht, ohne Absprache mit dem Vater. Wechselseitig sollte nun sein Sohn, die Wochenenden mal bei der Mutter oder dem Vater verbringen. Da sie nicht bereit ist, Ihre Schichtarbeit zu wechseln, fällt der Kontakt doch sehr unregelmäßig aus. Sie ist in der Privatinsolvenz und das Inetrnat wird bezahlt. Da sie nun alle Ärztlichen Termine verwaltet und auch nicht bereit ist, uns einige Termine zu verwalten zu lassen, droht sie uns nun, das mein Partner doch Unterhalt für seinen Sohn an Sie bezahlen müße. Sie selbst ist komplett überfordert. Wir versuchen nun eine zweite Karte von der Krankenkasse zu erhalten um ein bischen der Überforderung gegenzuwirken. Spielt es eine Rolle, ob wir beide verheiratet Sind? Auch möchte mein Partner meine Tochter adoptieren, ihr Vater starb als sie klein war und für Sie ist er Papa. Hat das irgendwelche Auswirkungen?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe

  52. miriam

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich wuerde gerne folgendes wissen: mein Mann hat sich vor 4 Wochen getrennt und ich lebe nun mit unseren zwei Kindern (11 Jahre mit ADHS und 12 Jahre mit 80% schwerbehinderung,geistig und koerperlich) alleine. Bisher hat er nur die Haelfte des geforderten Mindestunterhalts fuer die Kinder gezahlt und mir gesagt er wuerde keinen Unterhalt fuer mich zahlen wollen,ich solle arbeiten gehen. Ich bin seit der Geburt unseres Sohnes vor 12 Jahren Hausfrau und Mutter,unser Sohn braucht immer eine Aufsichtsperson. Wie ist die Gesetzeslage? Kann mein Mann mich zwingen eine Arbeit anzunehmen? Was ist wenn ich fuer die Zeit waehrend unser Sohn in der Schule ist keine Stelle finden kann?

  53. tonny

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin seit 10 Jahren geschieden und zahle Unterhalt für meinen 13 jährigen Sohn, sowie meinen 17 jährigen Sohn, der 100% körperlich behindert ist. Weiterhin zahle ich seit der Scheidung Ehegattenunterhalt für meine Exfrau. Sie hat bei der Scheidung meinen Teil an unserem Haus erhalten und trägt die Belastung für dieses selber. Sie ist auch teilweise wieder erwerbstätig.
    Wie lange muss ich für sie noch Ehegattenunterhalt zahlen? Sie könnte aufgrund der Behinderung unseres Sohnes Pflegedienstleistungen in Anspruch nehmen und Vollzeit arbeiten, sie zieht es aber vor dies nicht zu tun und bekommt daher neben dem Kindergeld somit noch Pflegegeld. Ist es daher angemessen dass sie nur begrenzt arbeitet und in einem viel zu großen Haus wohnt, was sie auch noch abbezahlen kann nebenbei? Ich zahle gerne für meine Söhne, aber da ich selbst finanziell nicht in der Lage bin meine Altersvorsorge angemessen zu bestreiten, frage ich mich natürlich wie sie das Geld für die Belastung des Hauses aufbringen und die Kinder versorgen kann, während ich sehenden Auges auf Altersarmut zusteuere und nichts dagegen tun kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

  54. Marion

    Hallo,
    Mein Sohn wird im Juni 18 Jahre alt, hat eine 90% Behinderung (Down-Syndrom).Nun würde ich gern wissen ,ob der KV weiterhin voll Unterhaltspflichtig ist. Er hat ein noch 4-jährigen Sohn aus zweiter Ehe.Beide Kinder bekommen Unterhalt zu gleichen Teilen aus einer Mangelfallberechnung. Vom Jugendamt wurde mir schon gesagt,mein Sohn würde wohl keinen Anspruch mehr haben.
    Vielen Dank im Vorraus!!!

  55. ivone

    ich habe gelese,das wenn das kind volljährig ist,hat es anspruch auf grundsicherung,wenn das einkommen beide elterteile nicht mehr wie 100000.00 beträgt.

  56. Peterp

    Hallo.
    Mein Sohn wurde im Okt. 2011 von einem Auto angefahren und zog sich ein schweres Schädelhirntrauma zu. Er befindet sich in einem komatösen Zustand und wird zu 100% schwerstbehindert bleiben. Er ist jetzt 14 Jahre alt.
    Er befindet sich zur Zeit in einer Reha-Einrichtung und wird im Sommer 2013 vermutlich in eine „dauerhafte“ Betreuungseinrichtung verlegt.
    Der Unfall war ein Wegeunfall, da er auf dem direkten Schulweg passierte! Die GUVH (Gemeindeunfallversichrung) zahlt zur Zeit einen Rentenvorschuss und die gegnerische Versicherung zahlte bisher „Schmerzensgeldvorschuss“ in Höhe von z.Z. 200.000,- Euro an ihn. Die Gesamtsumme wird bei mindestens 375.000,- Euro landen.
    Ich bin seit 2006 von der Kindesmutter geschieden und zahle zeitdem an meinen Sohn und meine Tochter monatlich 246,- Euro.
    Meine Frage:
    Inwieweit ist der Rentenvorschuss der GUVH und sein „Vermögen“ auf meine Unterhaltszahlungen anzurechnen. Kann ich ggfs. zuviel gezahlten Unterhalt zurückverlangen? Bis wann werde ich für ihn zahlen müssen, wenn er in die dauerhafte Betreuung verlegt wird? Oder kommen auf mich noch höhere Zahlungen zu?
    Wie würden meine Chancen stehen, wenn ich darauf klagen würde, die Zahlungen einzustelken?
    Herzlichen Dank im Voraus für die Antworten.

  57. gabi

    ich habe einen freund der geschieden ist,er hat ein beheindertes kind 14j. die mutter kümmert sich nicht wirklich drum obwohl das kind bei ihr wohnt,jedes wochenende wir das kind zu irgendwelchen verwanten oder bekannten gegeben nur das die mutter auf party kann,der vater bekommt es alle 14 tage was auch oky ist..das kand kann sich nicht selbständig die haare kämmen,anziehen duschen,meine meinnung ist sie zu faul u. der vater lässt es durchgehn…meine frage..wenn das kind in ein beträutes wohnen muss ist da der vater immer noch zum unterhalt verpflichtet? oder muss die mutter dann auch anteiligen unterhalt zahlen?

  58. RA Thomas von der Wehl

    @ gabi

    wenn das Kind drittbetreut wird, gelten die Regeln für volljährige Kinder: beide Eltern haften für den Unterhalt anteilig nach dem jeweiligen Einkommen.

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  59. ute

    Hallo hab eine Frage hinsichtlich des Umgangsrecht für mein 22-Jährigen Sohn mit Down-Syndrom.

    Mein Sohn ist aus erster Beziehung zu mein noch Ehemann, sieht mein Exmann Vater meiner 20-Jährigen Tochter auch als seinem Vater an, da dieser ihn 13 jahrelang mit erzog. Seinen leiblichen Vater kennt er erst seit 7 Jahren, die beiden verstehen sich gut.
    Er will jedoch nicht mit seinem kleinen Bruder (4 J./Autist ), bei seinem Vater übernachten. Muss ich ihn dazu (zwingen) überreden, oder kann ich nach seinem Willen handeln und ihn bei mir am Wochenende lassen, so das sein Vater ihn jederzeit besuchen/abholen kann um mit ihm Zeit zu verbringen.

    Vielen Dank im voraus Ute

  60. RA Thomas von der Wehl

    @ ute

    zwingen müssen Sie nicht

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  61. Elke

    Hallo,
    wir haben eine Tochter 18 Jahre, momentan Schwerbehinderung 80 GDB – vom Arbeitsamt vollschichtig arbeitsfähig erklärt. Sie hat alle Schulen geschmissen, ist faul, hilft niemand und interessiert sich nur für sich, dies ohne den Bezug zur Behinderung. Die Mutter ist todkrank (Krebs) und selber schwerstbehidnert, trotzdem hat sie sich immer um das Kind gekümmert. Vater Alleinverdiener ca. 1900,– Euro netto inkl. Kindergeld. Mit Hilfe der Eltern wurde ein berufliche Rehabilitation mit dem Arbeitsamt angestrebt, ein Hauptschulabschluß mit sehr schlechten Noten – ist vorhanden. Eine einjährige Berufsfindung fand statt, hier hat die Tochter mehr als 50% geschwänzt und sich rumgetrieben, mit Hilfe der Eltern und des zuständigen Betreuers wird ihr aber dennoch eine Ausbildung als Bürokauffrau ab Somemr ermöglicht. Hierzu hat sie seitens Arbeitsagentur strenge Auflagen. Sie kommt kaum noch heim und treibt sich sonstwo rum. Sie muß laut Arbeitsagentur erst mal im Internat bleiben wegen der dortigen Ärzte und hilfen, dies hat sie angenommen und unterschrieben. Wir hoffen, bezweifeln aber das sie sich der Ausbildung widmen wird. Sie entspricht ihren Fähigkeiten und dies wurde ihr seitens des Arbeitsamtes nach Prüfungen, Tests und mit Rücksicht auf die Behinderung empfohlen. Soweit so gut. Sie hat wie gesagt Zimmer, Vollverpflegung, 2mal die Woche heimfahrten, 105 Euro Ausbidlungsgeld und bekommt von uns noch 200 Euro dazu, inkl. Fahrgeld in Höhe von ca. 40 Euro das sie auch zur freien Verfügung hat. Wir helfen mit Kleidung, ec., den Führerschein hätte sie schon länsgt anfangen können. Will sie aber nicht und treibt sich rum, wir haben ein großes Haus und wohnen mit Oma, dort hat sie ein Zimmer mit eigenem Eingang und oben bei uns natürlich auch ihr neu saniertes Jugendzimmer, bei der anderen Oma hat sie auch ein Zimmer. Selbst bei Anschaffung eines Autos würden wir helfen, so das sie ggf. auch von zu Hause zur Ausbildung käme. Dies will sie alles nicht, sie will sich rumtreiben, uns auf Unterhalt verdonnern und sich eine Wohnung nehmen. Die Frage müssen wir das, sie hat kein Interesse zu arbeiten, kein Interesse an der kranken Mutter – nur an Ihren Bedürfnissen. Das Haus ist nicht verkäuflich, da die Oma noch darin wohnt und eine Teilübertragung auf den Vater nur möglich war unter Ausschluß eines Verkaufs, zudem hilft der Vater und die Mutter noch die ander pflegebedürftige Oma zu versorgen….das Verhalten der Tochter enttäuscht – trotz Behinderung, sie ist hochintelligent und körperlich nicht eingeschränkt – voll arbeitsfähig, will dies aber nicht, es gibt so viele behinderte Menschen die schlechter dran sind und sogar studieren, unsere meint nichts machen zu müssen. Wie sieht es daher mit dem Unterhaltsrecht aus?

  62. Beate

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    was für ein großartiges Engagement an richtiger Stelle. Gerade wir Eltern mit kranken und behinderten Kindern stehen bei einer Scheidung vor riesigen Problemen. Hier nun meine Frage: unsere Tochter (7 Jahre) war lange chronisch krank und hat eine Lernbehinderung, in wie weit muss ich Vollzeit arbeiten und wer soll sie betreuen. Bezüglich der Schule stehen wir vor riesigen Herausforderungen. Sie kann die Regelschule wohl nur besuchen, wenn es eine Integrationshilfe gibt. Wer soll sie betreuen und warum darf ich dies nicht übernehmen? Der Vater würde eine Betreuung zahlen, ist dies bei einem Kind mit niedrigen IQ teuer? Bis 16.00 Uhr wäre sie auf einer Sonderschule betreut. Wegen der Inklusion sollen aber alle Kinder auf Regelschulen gehen. Wir haben noch eine weitere Tochter (10 Jahre) , die wöchentlich nur bis 13.30 und zwei mal bis 15.00 Uhr betreut ist. Laut neuem Gestz sollen wir Frauen Vollzeit arbeiten, wie soll dies in der Praxis aussehen. Der Vater möchte mir 800 Euro monatlich an Betreuungsunterhalt zahlen. Gruß und riesen Dank

  63. Ela

    Hallo Herr von der Wehl,
    mein Freund hat einen vierjähringen Sohn mit Down-Syndrom. Bis auf sprachstörungen und ein leichter Rückstand in der Entwicklung, ein fast normales Kind. Von seiner heutigen Ex-Frau wurde er vor einem Jahr geschieden. Seit dem zahlt er Unterhalt für Kind und Ex-Frau. Der Sohn geht ganztägig in den Kindergarten. Seine Ex-Frau geht stundenweise arbeiten. Sie bezieht Pflegegeld für den Jungen, bekommt Unterhalt für sich und den Sohn plus Kindergeld zusätzlich zu ihrem Gehalt. Wenn mann alles zusammen zählt, kommt eine monatliche Summe zustande, bei der jeder Normalverdiener einen Luftsprung machen würde. Anwaltskosten fallen für sie, dank Prozesskostenhilfe, auch an.
    Wieso bekommt die Ex-Frau Unterhalt, wo der Junge doch den ganzen Tag im KiGa ist? Wie lange müsste mein Freund im schlechtesten Fall noch für seine Ex zahlen?
    Für Ihre Mühe bedanke ich mich im Voraus.

  64. Silke

    Hallo Herr von der Wehl,
    mein Sohn erhält Pflegegeld(PS1). Ich führe mit meinem geschiedenen Mann ein (Fast)wechselmodell. Also 60:40. Davon entfallen die 60% auf mich. Ich trage von Anbeginn alle Kosten, angefangen bei Kleidung, über Essen bis hin zu Hilfsmittel welche nicht durch die KK abgedeckt werden. Nun verlangt er für seine Zeit die anteilige Zahlung des Pflegegeldes. PS. Ich habe Buch über die Ausgaben geführt und kann es belegen. Muss ich ihm für die Zeit bei ihm anteiliges Pflegegeld zahlen?

  65. Carola

    Ich bin seit 2007 getrennt, seit 2009 geschieden und seit 2011 in zweiter Ehe. Ich habe eine Tochter (15) und einen Sohn (13) aus erster Ehe. Mein Sohn ist lebenslimitiert erkrankt und ist körperlich stark behindert (100%/G/H/aG/B/Pflegestufe 3). Ich bin berufstätig aber nur 16 Stunden in der Woche – die Betreuung meines Sohnes (und die Berge an Papierkram dazu!) nehmen sehr viel Zeit in Anspruch. Mein Ex-Mann zahlt Unterhalt nach Tabelle. Hätte ich/könnte ich einen höheren Unterhalt einfordern aufgrund der Behinderung unseres Sohnes? Ich finde die Beiträge hier etwas verwirrend. zusätzlich kommt nun dazu, dass meine Tochter zu ihrem Vater zieht und ich deshalb für sie keinen Unterhalt mehr erhalten werde, auch kein Kindergeld. Mein Sohn ist der Grund, warum ich nicht mehr als 16 Stunden arbeiten kann aber der Unterhalt beider Kinder hat geholfen, den fehlenden Einkommen zu ersetzen. Jetzt wird mir davon die Hälfte fehlen aber weil das behinderte Kind noch bei mir ist kann ich trotzdem nicht mehr arbeiten. Ich finde es unfair, meinen jetzigen Mann diese Last aufzubürden – es sind nicht seine Kinder. er hat selber Kinder und eine Ex-Frau, für die er sorgt. Wenn ein behinderungsbedingte Mehrunterhalt möglich wäre, wie kann ich ihn beantragen bzw. einfordern und wie hoch könnte er sein? Vielen Dank!

  66. Schaale

    Hallo, ich habe eine Frage. Mein Sohn (34 Jahre) ist 100% behindert. Seit 1986 bin ich geschieden. Wir leben in den Neuen Bundesländern und ich habe keinen Unterhaltstitel. Bis jetzt hat mein Exmann, wenn auch nicht viel, Unterhalt gezahlt. Jetzt hat er seinen gut bezahlten Job gekündigt und und sagt er kann nicht mehr bezahlen. Meine Frage ist: gibt es ein Gesezt oder eine Richtlinie in der vorgeschrieben ist wie in diesem besonderen Fall die Sachlage geregelt ist. Mir ist bekannt, das wenn das behinderte Kind nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, das er unbegrenzt lange zahlen muß, das tu ich als Mutter ja auch.

  67. Barbara

    Hallo,
    hier ist zwar schon seit einiger Zeit nichts mehr geschrieben worden, ich versuche es trotzdem. Mein Sohn hatte einen schweren Unfall als er 22 Jahre alt war und ist seitdem zu 100% schwerbehindert. Jetzt hat er geheiratet. Sind wir Eltern unserem Sohn, der z. Zt. studiert, weiterhin unterhaltsverpflichtet?

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