Discount Scheidung

Brauchen wir die Scheidung Light? Wird das Scheidungsverfahren dadurch zum Discountpreis möglich? Sollte man(n)/frau mit der Scheidung noch warten, um richtig Geld zu sparen?

Scheidungsopfer erwarten diese vermeintliche Reform. Ich denke, sie wird nicht kommen. Diskutiert wird darüber seit mindestens 30 Jahren.

Ist ein Scheidungsverfahren wirklich so teuer, wenn man auf einen „kostenbewußten“ Anwalt trifft? Ich meine nicht. Eine Scheidung ist meist gar nicht so teuer, wie viele Menschen glauben (oder viele Anwälte behaupten?).

Auch die Scheidung light kann nicht kostenlos sein. Das kann schlicht nicht angehen. Statt Anwalt, soll ein Notar einen Vertrag beurkunden und dafür will auch er Gebühren sehen. Das vermeintlich einfachere Verfahren vor den Familiengerichten ist ohnehin eine Mogelpackung, wie die Familienrichter bestätigen werden. Dies Verfahren wird aber nicht einfach sein, da der Richter praktisch jeden vom Notar beurkundeten (Ehescheidungsfolgen-)Vertrag anhand der Kriterien des BVerfG und des BGH auf seine Wirksamkeit und Angemessenheit hin prüfen müsste.

Was kostet die Scheidung denn wirklich? Ist eine einfache einvernehmliche Scheidung in Deutschland zu teuer? Ich meine nein, obwohl der Begriff teuer natürlich relativ ist. Ich entwerfe mal ein typisches Beispiel einer einvernehmlichen Scheidung bei normalen Einkommensverhältnissen mit Einschaltung nur eines Anwaltes. Es ist das typische Ehepaar, Doppelverdiener, kein Ajspruch auf PKH, die also die Kosten selbst tragen müssen.

Der Mann hat netto 1.850,00 EUR,
Die Frau hat netto 1.250,00 EUR
Es gibt 2 minderjährige Kinder, die aber schon aus dem Gröbsten raus sind, vielleicht schon in der Lehre

Gegenstandswert: 1.850,00 + 1.250,00 = 3.100,00. Davon abzuziehen 2 x 250,00 = 500,00 für 2 Kinder = 2.600,00. Dies x 3 = 7.800,00 EUR. Obligatorisch kommt dazu 1.000,00 für den Versorgungsausgleich.

Gegenstandswert für die Scheidung = 8.800,00 EUR

Gerichtskosten = 362,00 EUR
Anwaltskosten = 1.360,00 EUR

Die Hochzeitsreise war im Zweifel deutlich teurer.

Nehmen wir an, es gab sogar einen Ehevertrag, der älter als ein Jahr ist und wonach der Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist. Dann wäre der Gegenstandswert im Beispiel oben nur 7.800,00.

Gerichtskosten = 332,00 EUR
Anwaltskosten = 1.250,00 EUR

Wenn in diesem Beispiel erfolgreich ein Antrag auf Streitwertreduzierung von 25 % gestellt werden kann, sehen die Zahlen so aus:

Gegenstandswert 7.800,00 minus 25 % = 5.850,00

Gerichtskosten = 272,00 EUR
Anwaltskosten = 1.030,00 EUR

In diesem Fall kann sogar, wenn im Termin ein Anwalt auf dem Gerichtsflur bereit ist, den Rechtsmittelverzicht für den nicht vertretenen Ehepartner zu beantragen, auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet werden, womit sich die Gerichtskosten auf 136,00 EUR halbieren.

Damit würden insgesamt 1.166,00 EUR Anwalts und Gerichtskosten anfallen.

Für jeden Ehegatten wären das 583,00 EUR.

Bei den Kosten für eine Tankfüllung von durchschnittlich 70 – 100,00 EUR, mag mir bitte keiner sagen, wir brauchen unbedingt die Scheidung Light. Auch die Notarscheidung bzw. die Scheidung light wird nicht viel günstiger sein.

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3 Reaktionen zu “Discount Scheidung”

  1. Krümel

    Hallo!

    Discount Scheidung beim Notar brauchen wir wirklich nicht, die meisten Scheidungen haben eh strittige Unterhalts- oder Vermögensauseinandersetzungen und das geht beim Notar nicht.

    Aber einen Anwalt der einen „Discount Brief“ anbieten würde, das wäre mal nett! 😉

    Zum Anlass dieses Beitrags:

    Unterhaltsabänderung habe ich zunächst meiner EX (zum Glück mündlich) vorgeschlagen, mit einem Betrag mit dem sie sehr gut gefahren wäre. Ich habe ihr aber gesagt, dass dieses Angebot nur gilt, wenn wir uns ohne Anwälte einigen. Sie ging dann zum Anwalt, der natürlich mit einer Maximalforderung ins Rennen ging. Ich habe dann mit ihrem Anwalt korrespondiert, mit meinem Minimalangebot (deutlich unter dem, was ich meiner Ex mündlich geboten hatte). Dieses habe ich ihrem Anwalt in mehreren Schreiben begründet und ausführlich vorgerechnet. Ihr Anwalt beharrt auf seiner Maximalforderung, ich gehe auch zum Anwalt.

    Mein Anwalt schreibt EINEN Brief an die Gegenseite, mit annähernd dem gleichen Inhalt meines letzten Briefes an den gegnerischen RA.

    Gegenseite nimmt meinen Minimalvorschlag an!!! *freu* Ex bekommt nun weniger als ich ihr mündlich geboten hatte. Aber sie musste ja unbedingt zum Anwalt gehen…

    Tja, Exe bekommt Beratungshilfe etc, da geht Frau ja gerne zum Anwalt…

    Ich verdiene nicht schlecht und zahle meinen Anwalt selber.

    Für diesen einen Brief und einen Gesprächstermin von etwa 1 Std. zahle ich nun über 900 EUR! Korrekt nach Streitwert berechnet, incl. einer 1,5 Einigungsgebühr.

    Bitte nicht falsch verstehen, ich will hier keine Anwaltsschelte betreiben, denn mein Anwalt hat ja erreicht, was ich wollte und ich spare in Zukunft eine Menge Geld.

    Es wäre nur schön, wenn es für sowas die Möglichkeit eines „Discount Briefs“ geben würde, oder wenn man sich dieses Geld von der Ex wiederholen könnte.

    Gruß vom Krümelmonster

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ krümel

    Anwälte sind an eine strenge Gebührenordnung gebunden. Außergerichtlich ist aber durchaus denkbar, eine Gebührenvereinbarung zum Beispiel nach einem Stundensatz zu treffen.

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  3. Krümel

    Hallo Herr von der Wehl,

    danke für die Info! Ich wusste bisher nicht, dass das geht. Dann werde ich beim nächsten Mal (was hoffentlich nicht so bald eintreten möge) für den aussergerichtlichen Teil einen Stundensatz von 250 oder auch 300EUR vorschlagen.

    Ich denk mal, das ist doch ein netter Verdienst für den RA, und für mich rechnet es sich auch, jedenfalls im Vergleich mit der Abrechnung nach Gebührenordnung.

    Herzlichen Gruß vom Krümel,

    und DANKE für die Informationen die Sie hier im Blog geben

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