Unterhalt nach Wiederheirat (hört es denn nie auf?)
Donnerstag, den 15. März 2007Die Frage tauchte eben auf, ob man nach Wiederheirat des Partners noch mit Unterhaltsansprüchen rechnen muss. Unter bestimmten Umständen schon! § 1586a BGB lautet ab dem 01.01.2008 (1) Geht ein geschiedener Ehegatte eine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft ein und wird die Ehe oder Lebenspartnerschaft wieder aufgelöst, so kann er von dem früheren Ehegatten Unterhalt nach […]