Islamische Scheidung per SMS

Im islamischen Recht ist für den Mann vieles sehr einfach. Nach der Talaq-Scheidung kann der Mann seine Frau verstoßen in Anwesentheit von 2 Gerechten, was soviel wie 2 gesetzestreue Männer bedeutet. Das Emirat Dubai geht noch weiter. Es wird berichtet, aber ich habe es nicht verifizieren können, dass dort künftig die Scheidungsformel an die Frau auch per SMS übermittelt werden kann.

Es scheint zu stimmen, da schon vor längerem berichtet wurde, dass ein Gericht in Alexandria/Ägypten eine Scheidung ausgesprochen haben soll, bei der die Scheidungserklärung aus dem Inland in sein Heimatland per E-Mail übermittelt wurde (IPRax 2004, Heft 1, Seite XI). Auch Heise.de berichtete:

Malaysia verbietet Scheidung per SMS
Moslemische Männer sollen sich in Malaysia nicht mehr per SMS von ihren Frauen scheiden lassen können. Die Methode sei „unverantwortlich“, „gefährlich“ und sollte nicht geduldet werden, wird Hamid Othman, Islam-Berater der Regierung, heute in Medienberichten zitiert. In Singapur und einigen arabischen Ländern haben islamische Behörden die Trennung per SMS erlaubt. 

Wäre eine Talaq-Scheidung in Deutschland  möglich oder wünschenswert? Per SMS sicherlich nicht, aber ich habe einen Richter getroffen, der beim Vorliegen der Voraussetzungen eine Talaq-Scheidung vor deutschen Gerichte für denkbar hielt. Die „Gerechten“ seien notfalls die Justiz-Wachtmeister. Ich persönlich hielte dies für einen Verstoß gegen den ordre public und für nicht zulässig.

19 Reaktionen zu “Islamische Scheidung per SMS”

  1. jawad

    Hallo das mit der Scheidung im Islam ist nicht so simple wie das hier dargestellt wird.

    Man kann sich nur dann scheiden lassen falls das gericht Beweise gegen die Frau findet. Ich denke dass ist im Deutschen recht genau so.
    Außerdem muss der Mann sich trotz der Scheidung Finanziell um die Frau kümmern.

  2. Abdelhamid

    Wissen ist Macht. Nichts wissen macht doch was !

    Aus Hass oder Unwissenheit wird es schlecht über den Islam gesprochen.

  3. RAvonderwehl

    mir geht es ziemlich auf die Nerven, dass „der Islam“ bzw. die Schreiber darüber, sich als die verkannte, böswillig verhasste und zu Unrecht gescholtene Religion darstellen.

    Ich habe z.B. fast täglich mit Zwangsheiraten zu tun. Ich kenne so etwas nur aus dem islamischen Umfeld. Eheliche Gewalt ist in der hier lebenden islamischen Kultur weit ausgeprägter, als im Rest der Gesellschaft.

    Was tut der Islam dagegen?

  4. Yasmin

    Hallo zusammen,

    also paar Punkte zum Aufklären:
    Der Isalm hat den Mann das Recht die Scheidung von der Faru gegeben, dafür MUSS er Unterhalt bezahlen für die Trennungszeit (Edda, das sind 3 Monate), und MINDESTENS 2 Jahre nach diese 3 Monate. Das wenn es keine Kinder gibt. Wenn es Kinder gibt kommt zusätzlich Unterhalt zu den Kindern UND der Mann muss ein Wohnplatz für die Mutter und Kind finanzieren.Wenn Frauen dann auf ihre Rechte verzichten was ihnen der Quaran und die Sharia bestimmt hat, das ist deren Sache.
    -Die Frau KANN sich von dem Mann scheiden lassen durch den “Kholea“.
    -Das “sprechen“ der Scheidung von der Seite des Mannes bedeutet NICHT das diese Scheidung rechtskräftig ist. Das ist die symbolische Seite , das sozusagen “ausprechen der Absicht“. Nachher muss eine Verfahren durchgeführt werden um die Scheidung rechtskräftig zu machen.
    -Ein Mann der die Scheidung ausspricht in Streit (Wut), oder unter Alkohol, oder während die Frau ihre Regelblutung hat gilt NICHT.
    Zuletzt müssen wir unterscheiden was der Islam TATSÄCHLICH sagt und was dann die Moslems tun. Das sind 2 verschiedene Sachen.
    Wegen Gewalt inislamischen Männern will ich mich hier nicht äußen, da es nicht viel weniger der Fall ist unter “nicht-moslemische Ehen“ und ein Besuch zum Frauenhaus reicht um die Fälle selber da zu sehen!
    Ich bitte euch :Islam ist eine RELEGION, die darf nicht mit KULTUR und TRADITIONEN vermischt werden!
    Warum schreibe ich das alles?
    Weil ich OHNE meinen Willen und in meiner Abwesenheit AUCH ganz einfach von meinem ÖSTEREISCHICHEN Mann geschieden wurde!
    Ich nicht mal eine sms bekommen:)

  5. pinar

    mein mann und ich sind seit knapp 8 jahren verheiratet, und er mir bestimmt schon tausende male sein taLAK AUSGESPROCHEN; ABER ER SELBER GEHT NICHT UND WENN ICH GEHE; MUSS ICH SEINER MEINUNG NACH MEINE § TÖCHTER BEI IHM LASSEN……ist das so richtig??????????ich soll eh schuld sein an den kindern, ich sollte ja seiner meinung nach noch keine bekommen haben sollen, da man in deutschland ja scheinbar keine muslimischen kinder großziehen kann…….ich hätte das ja wissen müssen……ich bin hierr aufgewachsen…..

  6. pinar

    ach ja, noch was, ich bin muslime und ich sehr froh dadrum, aber ich wünschte, dass ich jemanden hätte, der mir nach muslimischem recht zur seite stehen würde, so das ich dann vielleicht wieder ein menschenwürdigeres leben führen könnte……der islam ist das beste, was uns menschen geblieben ist, um ein würdevolles leben zu führen, och leide gibt es immer einige, die meinen,alles richtig zu machen, dabei machen sie nur alles kaputt, und zerstören alle hoffnung der übrigen,die weiter hoffen wollen. allah helfe uns allen…denn sonst bin ich glaube ich bald am ende meiner kräfte…..ich wünschte, die menschen würden endlich anfangen, auch mit dem wenigen, dass sie haben zufrieden zu sein, bevor sie das auch noch verlieren……ich könnte jetzt stundenlang weierschreiben, aber wenn er das mitkriegt, dann habe ich ein problem mehr…..ich wünsche euch allen gute nacht…..danke für`s lesen….selamùalekum….

  7. anna

    wer kann mir eine lösung sagen bin 3 mal von meinem mann geschieden wurden einmal per sms und auch dorch wut und stress von seiner anderen frau die er verlassen hat. wir lieben uns immer noch und möchten wieder zusammen leben

  8. martina

    ich habe vor ein paar jahren gesehen,wie schnell man die scheidung ausspricht.bei meiner schwägerin war das so:sie wollte die scheidung er nicht.der schwiegervater fragte beim imam nach,was man da machen soll.er bekam die antwort,wenn kein geschlechtsverkehr ist,sie sich nicht mehr verstehen würden,sie beide mit der scheidung einverstanden wären,könnte sie 3 mal sagen:ich verlasse dich! er bräuchte dies nur akzeptieren.dann würde die scheidung sein

  9. Dr. ALFA77AM

    DER ISLAM IST DAS PROBLEM .

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ Dr. alfa

    das sehe ich etwas anders.

    Das Problem ist, was die Handelnden aus dem Islam gemacht haben.

  11. Z.A.

    Als ALLAH die Frau erschuff, musste sie etwas Besonderes sein. Er machte ihre Schultern stark genug, um die Last der Welt zu tragen, doch sanft genug, um Trost zu spenden. Er gab ihr eine innere Kraft, um sowohl Geburten zu ertragen, wie die Zurückweisungen, die sie von ihren Kindern erfährt. Er gab ihr eine Härte, die ihr erlaubt weiterzumachen, wenn alle Anderen aufgeben und ihre Familie in Zeiten von Krankheit und Erschöpfung zu versorgen, ohne sich zu beklagen. Er gab ihr Gefühlstiefe, mit der sie ihre Kinder immer und unter allen Umständen liebt, sogar wenn ihr Kind sie sehr schlimm verletzt hat. Er gab ihr Kraft, ihren Mann mit seinen Fehlern zu ertragen und machte sie aus seiner Rippe, damit sie sein Herz beschützt. Er gab ihr Weisheit, damit sie weiß, dass ein guter Ehemann niemals seine Frau verletzt, aber manchmal ihre Stärke und ihre Entschlossenheit testet, unerschütterlich zu ihm zu stehen.

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ z.a.

    sch̦ne und wahre Worte РVielen Dank

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  13. Jamaly29

    Hallo alle miteinander. Ich bin eine deutsche Frau und hatte am 31.03.2009 islamisch geheiratet in der Moschee. 3 Monate später sprach mein „Mann“ aus Syrien 3 Mal Talag aus in meiner Abwesenheid aber unter 2 Zeugen. Gilt dies überhaupt? Er meint jetzt immernoch das er mich liebt aber es kein zurück mehr geben kann weil er das schon 3 Mal ausgesprochen hat. Stimmt das? Ich habe hier nicht so viel darüber finden können. Bitte helft mir weiter.

  14. Selma

    Islamisches Scheidungsrecht

    A. Scheidungsrecht

    I. Ehestörungen

    1. Maßnahmen bei Ehestörungen nach islamischem Recht

    a) Maßnahmen im Falle des Nuschuth (der Auflehnung bzw. des widerrechtlichen Verhaltens) der Frau

    Es gibt drei Phasen die der Ehemann durchführen muß.

    1. Phase der Besinnung und der gütigen Ermahnung der Ehefrau

    2. Phase des Hagr ( d.h. den Verkehr mit der Frau einstellen )

    3. Phase der Hoffnungslosigkeit: Aggressivere Form, damit ist nicht das Schlagen gemeint.

    Gemeint ist eine symbolisch erzieherische Maßnahme, was im Scharia als ghair mubarrih ( nicht quälend, nicht verletzend, nicht Schmerz verursachend ) definiert wurde. Brutalität und Körperverletzung werden von allen Rechtsgelehrten kategorisch abgelehnt. Unser Prophet Muhammed hat in vielen Hadithen Handgreiflichkeiten im üblichen Sinne abgelehnt.

    b) Maßnahmen im Falle des Nuschuth des Mannes

    1. Phase der Besinnung und der gütigen Ermahnung

    2. Phase der letzten Warnung: Warnung vor der göttlichen Strafe.

    3. Phase der rechtlichen Maßnahmen: Hierbei kann die Frau seine Familienangehörigen benachrichtigen. Wenn sie nicht helfen können, kann sie das Gericht verständigen. Der Richter wird zunächst versuchen, den Mann zum richtigen Verhalten zu ermahnen. Nach Ablauf einer angemessenen Frist verhängt er über ihn eine Strafe z.B. Geldstrafe, körperliche Züchtigung oder Haft. Nach der malikitischen Schule kann der Richter die Frau dazu ermächtigen, sich ihrem Mann zu verweigern.

    II. Scheidungsgründe

    1. Scheidungsgründe nach islam. Recht

    Scheidung ohne rechtlichen Grund ist verboten. Gründe die die Scheidung rechtfertigen sind für die Hanefiten z.B. Impotenz, Kastration, Mutation des Gliedes, Elefantiasis, Lepra, Geisteskrankheiten, Abfall vom Islam.

    Für die Schafeiten ist es ein zusätzlicher Scheidungsgrund, wenn der Mann nicht für den Unterhalt aufkommt.

    Die Hanbaliten berücksichtigen ferner, wenn er seine Frau verlässt.

    Die Malekiten geben der Frau noch weitere Gründe wie: Schlechte Behandlung der Frau, Schlagen, längere Abwesenheit des Mannes und Gefangenschaft des Mannes.

    III. Scheidungsarten

    1. Scheidungsarten nach islam. Recht

    a) Die widerrufliche Scheidung des Mannes ( Talag ragi )

    Diese ist eine einseitige Scheidung des Mannes.

    Wenn Ehestörungen auftreten, muß der Mann zunächst die drei Phasen ( siehe I. 1. a) ) durchführen. Führen diese zu keiner Lösung, darf er die Scheidung aussprechen. Dies geht nach der Formel „Anti talig ,, ( d.h. du bist geschieden, wörtlich: du bist frei). Durch diese einfache Talag-Formel wird die Ehe nicht geschieden. Sie bewirkt eine vorläufige Trennung, die in der Regel auf drei Monate befristet ist (idda) und sich allein auf Enthaltsamkeit im Geschlechtsverkehr bezieht. Während der idda bleibt die Frau Zuhause. In dieser Zeit haben die beiden die Möglichkeit, sich miteinander zu versöhnen, ohne erneut heiraten zu müssen. Der Talag heisst deshalb widerruflich ( ragi). Nach Ablauf der idda (3 Monate Wartezeit), wenn der Mann sich von seinem Widerrufsrecht nicht Gebrauch gemacht hat, gilt die Ehe als geschieden und heisst daher unwiderruflich (bain). Eine Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft bedarf in diesem Fall eines neuen Ehevertrages.
    Wenn der Ehemann aber nach der ersten Scheidung, bevor die Scheidung rechtskräftig geworden ist, sich mit der Frau versöhnt, darf er ein zweites mal die Scheidung aussprechen, wenn wieder Konflikte auftreten und die 3 Phasen ( siehe I. 1. a) ) nichts gebracht haben. Dann kommt die Zeit der idda, wobei man sich wieder versöhnen kann. Wenn dies nicht geschieht, ist die Scheidung wie bei 1. rechtskräftig und eine Wiederaufnahme der Ehe geht nur durch neuen Ehevertrag.
    Wenn der Ehemann aber sich auch nach der zweiten Scheidung in der idda mit der Frau versöhnt hat, hat er noch eine Möglichkeit, die Frau zu scheiden, wenn wieder die drei Phasen (I. 1. a) ) nicht helfen. Diesmal ist die Scheidung aber rechtskräftig. Widerruf ist nicht mehr möglich. Die Wiederheirat ist nur möglich, wenn die Frau einen anderen geheiratet hat und wieder geschieden ist.
    aa) Scheidungsverbote

    Das Aussprechen der Scheidungsformel dreimal nacheinander; Scheidung während eines Zornausbruchs; Scheidung des Betrunkenen; Scheidung während der Monatsregel der Frau; Scheidung zwischen zwei Monatsregeln, wenn der Mann mit seiner Frau nach Beendigung ihrer vorausgegangenen Regelblutung Geschlechtsverkehr hatte. Da sie möglicherweise Schwanger geworden sein kann, würde er die Meinung vielleicht ändern.

    b) Das Recht der Frau auf Scheidung

    1. Aufgrund des Ehevertrages

    2. Unter Herausgabe der Brautgabe

    3. Richterliche Scheidung: Dem Mann ist verboten, etwas von der Morgengabe einzubehalten, wenn er am Scheitern der Ehe schuldig ist. Da eine einseitige Scheidung der Frau nicht möglich ist, greift der Richter ein. Die Frau muß die Anklage allerdings beweisen.

    IV. Scheidungsverfahren

    1. Scheidungsverfahren nach islam. Recht

    In den sunnitischen Rechtsschulen ist beim Talag des Mannes keine Zeugen erforderlich. Bei den Schiiten sind 2 Zeugen erforderlich.

    V. Scheidungsfolgen

    1. Scheidungsfolgen nach islam. Recht

    a) Unterhalt

    In der idda muß der Mann Unterhalt zahlen. Mit Ablauf der idda( 3-Monatige Wartezeit) d.h. mit Rechtskraft der Scheidung erlischt die Unterhaltspflicht.

    b)Fälligkeit

    Nach der idda wird die Morgengabe fällig.

    c) Sorgerecht ( Hadanah)

    Die Mutter bekommt das Sorgerecht. Fällt sie weg, bekommt die Großmutter mütterlicherseits oder der Vater die Hadanah.

    aa) Länge der Hadanah

    Die Malekiten sagen bis zur Pubertät des Jungen und der Heirat des Mädchen. Schafeiten lassen dem siebenjährigen Kind die Auswahl, zu welchem Elternteil es gehen möchte. Ansonsten sind sich die Rechtsschulen einig, das es bis zur Pubertät dauert.

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    Literatur:

    Jusuf Al-Quaradawi, Erlaubtes und Verbotenes im Islam Marburg 1989,

    Muhammed Ibn Ahmad Rassoul, Die Scheidung nach islamischem Recht 9. Aufl. Köln 1999,

    Abu-Gosh, Salma, Das islamische Unterhaltsrecht nach al-Kasani Frankfurt am Main 1989

    El-Bahnassawi, Salim Die Stellung der Frau im Islam München 1993

    ——————————————————————————–

    Quelle: www.

    by Muhammed Faruk

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ selma

    vielen Dank für die wirklich interessanten Ausführungen. Ich musste nur den Hinweis auf den Link löschen, da ich gegebenenfalls für solche Verlinkungen und deren Inhalt haften muss. Ich bitte um Verständnis.

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  16. simone

    Hallo mein Name ist Simone.Mein Mann und ich sind islamisch verheiratet.Er hat mir heute das sogenannte Wort am Telefon gesagt,obwohl er die 3 Phasen nicht eingehalten hat und ich zumal noch meine monatliche Blutung habe.heißt das das wir nicht geschieden sind????er redet nicht mehr mit mir.soll ich ihm versuchen zu erklären das wir aus den oben genannten gründen nicht geschieden sind???bitte wer kann mir da weiter helfen

  17. RA Thomas von der Wehl

    @ simone

    ich halte grundsätzlich die Scheidungen nach islamischen Recht für in Deutschland unwirksam.

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  18. Ekrem

    Ich habe mit 18jahre geheiratet,und habe e hammdurillah 3 Kinder ich bin mit meine Frau 8 Jahre zusammen. Ich verstosse nienmals meinen Religion ich bin zufrieden ich bedanke mich an meine Eltern danke…..

  19. mussi

    stimmt es bevor der mann seine frau nicht die die scheidung gibt , ist mann mann und frau ,aber wohnen nicht zusammen , haben nikkah gemacht .. wie ist es ist sie noch meine frau sie hatt mich verlassen

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