Der deutsche Mann – ein Mangelfall?

das schreibt Frank in einem Kommentar:

„Und ne andere Frau will von mir nichts mehr wissen, weil ich ein Mangelfall bin“.

Es geht um Unterhaltszahlungen bis runter zum Selbstbehalt, die den Bedarf der Trennungsfamilie nicht decken. Das macht mich sehr nachdenklich, weil es wahrscheinlich wahr ist. Nach dem bisherigen Recht ist der Mann, der Unterhalt an Frau und Kinder zu zahlen hat, auf 890,00 EUR Selbstbehalt beschränkt. Damit ist er auf dem „Markt“ schwer vermittelbar. Ich habe vor kurzem darüber geschrieben, dass Frauen der Versorger wichtiger ist, als das Sexappeal.

Selbst der durch eigenes Konsumverhalten hochverschuldete Verbraucher ist in der Verbraucherinsolvenz nach 6 Jahren schuldenfrei. Der Unterhaltsschuldner hängt dagegen am Fliegenfänger.

Ich wiederhole mein Argument: dies ist ein wichtiger Grund, warum in Deutschland zu wenige Kinder geboren werden.

61 Reaktionen zu “Der deutsche Mann – ein Mangelfall?”

  1. georg

    ich kann nur allen Vätern mit Kinderwunsch raten, beschäftigt euch mit den finanziellen Auswirkungen. Es gibt genügend Beispiele bei denen die Existenz eines Vaters zerstört wurde, nur weil der Mutter wegen eines Kindes so viel Recht eingeräumt wird.
    Und glaubt nicht, ihr würdet Rechte an eurem Kind haben, wenn die Mutter sie verweigert.

    SETZT KEINE KINDER IN DIE WELT !!!!

  2. RAvonderwehl

    an georg:

    Ich kann den Appell nicht unterstützen. Wir brauchen mehr Kinder, dringend!!!

    Unser Unterhaltsrecht muss reformiert werden und dies stockt im Moment.

    Da ich die verlinkte Partei nicht kenne, hab ich den Link gelöscht. Ich hafte für solche Links und bitte um Verständnis.

  3. David

    zu Kommentar „Mangelfall“
    Hallo,
    ich bin zur Zeit getrennt lebend (2 kinder 3,5), und kann Georg nur bestätigen…
    Mit den Unterhaltszahlungen kann sich kein Vater getrennt lebender Kinder, mit durchschnittlichen Verdienst, einen normalen Lebensstandart leisten. Er ist dazu verdammt den Unterhalt zu leisten und hat somit sein Recht, vielleicht nochmal ein glückliches Familienleben mit neuer Partnerin zu führen, aufgrund der finanziellen Situation, verwirkt!!!!. Während derjenige dem die Kinder zugesprochen werden, über jeden finanziellen Spielraum verfügt…. Leider spricht der Staat der Frau den Kindern zu (warum?)… und somit kommt man(n) in ein soziales Abseits…
    Inzwischen setzt meine Frau den Kindesentzug ein…
    Über die rechtlichen Mitteln die mir zu verfügung stehen lacht sie sich tot !!!!
    Wehe ich würde den Unterhalt nicht bezahlen….

    Schlusssatz:
    In der heutigen Zeit würde ich nicht mehr heiraten !!!!!

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ David:

    Sie beschreiben – teilweise richtig – die aktuelle Situation. Dies war auch der Ansatz, der zu dem neuen Unterhaltsrecht geführt hat. Es soll neuen Familien die Möglichkeit geben zu existieren. Darum gibt es veränderte Rangfolgen der Unterhaltsberechtigten. Zukünftig wird auch obligatorisch zu prüfen sein, ob der Ehegattenunterhalt nicht zeitlich zu begrenzen ist und die Erwerbsobliegenheiten der Mütter setzen schon nach dem 3. Lebensjahr des Kindes ein.

  5. Dietmar

    Ich bin seit vielen Jahren der Willkür ausgesetzt.
    Forderungen und üble Nachrede gegen mich ohne Ende obwokl Sie mich ultumativ davonjagte und mit Zwangsräumung entfernen wollte. Nicht etwa weil ich mir etwas zu Schulden kommen lasse . ich trinke auch keinen Alökohol etc.
    Meine Idee;
    Ein Kind das Produkt von Zweisamkeit. Der Mann nach der Befruchtung entmündigt,
    Warum tragen die Mutter und der Vater nicht den Regelsatz für das gemeinsame Kind je zur Hälfte?
    Sollte der Erziehende wie auch in meinem Fall den Umgang völlig behindern wäre es doch nur Fair wenn dann der Behinderte in diesen Fällen
    auch ganz befreit wird !
    Wäre doch fair oder?
    mfG Dietmar

  6. Georg

    Super, Dietmar,
    genauso gehts mir auch und genauso denke ich auch, es ist zum verzweifeln, ich wundere mich nur, warum da nicht noch mehr passiert, wieso kommt der gesetzgeber auf die Idee, daß nur die Frauen die Kinder haben dürfen und nur der Mann mit aller Gewalt schwer bestraft wird, obwohl es die allermeisten nur es gut gemeint haben, kommt man da nicht auf die Idee, daß da sehr viele Männer ganz schwer erpressbar werden und das will unser Staat so, ein Saustallstaat ist das, zum Haareraufen, zum verzweifeln, vielleicht kommen da manche auf eigene Gedanken, wenn Du mich verstehst, aber naja…
    Georg

  7. Sylli

    An Georg und Dietmar
    Obwohl ich eine Frau bin,sprecht Ihr mir aus der Seele.Ich bin die neue Partnerin eines Unterhaltszahlers und ich sage Euch, seit nunmehr
    6 Jahren glücklicher Beziehung kämpfen wir finanziell und seelig um’s Ãœberleben.Wir sind beide berufstätig und kommen trotzdem nicht um die Runden,weil „Ex-Frau“ immer was zum Klagen findet und wir außer dem Unterhalt noch die Prozesse zahlen dürfen,weil Madam nicht arbeitet.Kürzlich ist ein Prozess zu unserem Gunsten verlaufen und wir mußten trotzdem die halben Kosten tragen und ich frage mich da auch warum der Staat sowas duldet! Ich meine,man ist schon mit der Unterhaltszahlung am Limit,aber das soll „Kind“auch haben,nur dann jahrelang noch zusätzliche Kosten,das packt keiner alleine.Ich glaube ohne meine Hilfe hätte mein Freund kein würdiges Leben mehr führen können,hauptsache die Ex hat ein schönes Leben,so ganz ohne arbeiten zu müßen.Wirklich ungerecht!

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ Sylli

    das neue Unterhaltsrecht sieht doch in § 1578b BGB die zeitliche Befristung des Geschiedenenunterhaltes vor.

    Hat das schon ein Anwalt angepackt?

  9. Sylli

    Hallo Herr RA von der Wehl,
    danke für die schnelle Reaktion.
    Geschiedenenunterhalt ist geregelt bzw.entfallen.
    Ich meinte eher „sinnlose Prozeße“seitens der
    Kindesmutter,wie z.B. im Umgangsrecht,obwohl der 12-jährige Sohn regelmäßig bei uns ist ( Vergleich
    liegt vor) und alles prima läuft,hat Kindesmutter erneut versucht am Vergleich zu drehen,weil sie am liebsten jedes Wochenende ihre Ruhe hätte,aber
    dem wurde nicht stattgegeben und trotzdem mußten wir hälftig zahlen!Oder sie schickt eine Lohnpfändung an den Betrieb meines Partners,obwohl er immer voll bezahlt und sein Lohn zeitweise unterm Selbstbehalt war.Dabei kam dann raus,dass er ja eigentlich viel weniger zahlen mußte,da wurde die Lohnpfändung schnell
    mal zurück gezogen.Aber die Kosten mußten wir
    tragen,obwohl wir uns gewehrt hatten,weil man hätte ja nur mal fragen müßen was „Papa“ verdient.
    Sowas meine ich.Und Frau kommt immer durch,das finde ich so ungerecht.Es müßte eben vor einer Klage u.ä. erst mal mit dem Betroffenen
    gesprochen werden.Egal,trotzdem danke für’s
    „zuhören“.
    Ich schätze Ihre ehrenamtliche Arbeit hier im Blog sehr!
    Sylli

  10. Mario

    ich bin seit dem 5.11.2007 geschieden. Erst hat meine Ex-Frau 3 Jahre lang einen riesen Aufstand gemacht und dann dauerte die Verhandlund 15 Minuten. Meine Kinder 19, 16,16 und 5 habe ich aber seit zwei Jahren nicht mehr gesehen. Sie haben sich von mir abgewendet. Sie warfen mir vor zu wenig zu zahlen und dadurch kümmere ich mich weniger um die Familie. Dazu muß ich noch sagen, das ich etwa 400 km weit weg wohne und die Kosten für einen Besuch sehr hoch sind. Wenn du dann hinfährst, zum vereinbarten Termin, und Sie dir erklärt das die Kinder nicht da sind ist das ärgerlich. Dann sagst du es dem Jugendamt und es passiert nichts. Ich habe jetzt auch wieder eine Freundin. Ohne Sie würde ich untergehen, seelisch und finanziell. Es bleibt einem garnichts und wenn die Ex-Frauen könnten würden sie selbst das noch einklagen. Eigendlich gibt dir niemand Auskunft über deine Rechte, höchstens dein Anwalt und der kostet richtig Geld, und wenn eine Frau kommt überschlagen die sich vor Begeisterung für die Sache. Ich habe auch beim Jugendamt nachgefragt, wegen Mangelfall und einigen anderen Dingen. Ich verdiene jetzt etwas weniger und wollte wissen was ich tun soll, aber man erklärte mir, das ich Zahlen soll sonst klage die Mutter das Geld ein und das verursache mir noch mehr Kosten. Also soll ich die Füße stillhalten und arbeiten gehen.
    Es ist schon eigenartig, eine Gesellschaft von Männern und Vätern aufgebaut und dann solche Zustände. Ein Hoch auf die Emanzipation. Zumindestens was dieses Thema angeht.

    Mario

  11. Sylli

    an Mario
    Hallo,
    ja uns ging es ähnlich als mein Freund mal ein
    „Mangelfall“ war.Allerdings wollte uns das Jugendamt helfen und hatte sogar den möglichen
    Unterhaltsbetrag errechnet.Daraufhin verweigerte
    die Kindesmutter die Beistandschaft des Jugend-
    amtes und auch das JA war machtlos.Dafür kam
    dann vom RA der Ki-Mutter die Klage,Kosten haben wir natürlich getragen.Und hätten wir nicht weiter nach DDT gezahlt ,müßten wir nun noch die Rückstände begleichen,also so oder so,
    man kämpft immer um’s Ãœberleben.
    Hast Du für die Umgangstermine einen gericht-
    lichen Vergleich o.Beschluß?Wir haben,und seit
    dem klappt das,weil dann Ki-mu sich auch dran
    halten muß.400 km umsonst fahren ist dann tabu.Aber ich weiß,diese Festsetzung kostet auch wieder Geld u.Zeit,kann sich aber lohnen.
    Übrigens für allgemeine Fragen und schnelle Hilfe
    steht unser Anwalt immer u.kostengünstig zur
    Verfügung und hat auch einen Vater kompetent
    geholfen.Vielleicht suchst Du Dir erst mal einen
    anderen Anwalt,denn den brauchst Du wirklich in
    Deiner Situation.
    Gruß Sylli

  12. nario

    Hallo Sylli,

    Danke für Deine Antwort. Ich werde mich jetzt mal an das JA hier in Offenbach wenden und sehen was Die sagen. Werde eine Berechnung durchführen lassen und sehen was meine EX macht. Vieleicht findet man einen Kompromiss. Was die Zustände mit dem Umgangsrecht angeht werde ich mich auch erkundigen und mir einen neuen Anwalt suchen. Die Anwältin von meiner Freundin soll gut sein.
    Was ist dein Freund eigendlich von Beruf? Er sollte mit seinem Chef sprechen. Weil betriebliche Auslagen werden nicht zum Einkommen dazugerechnet. Man kann da viel machen.

    Gruß Mario

  13. Sylli

    An Mario
    Hallo Mario,
    mein Freund wechselt gerade die Arbeitsstelle und
    macht einen riesen Sprung vom „Mangelfall“ zum
    „Gutverdiener“.Nun „freuen“ wir uns natürlich schon darauf,dass die Ki-Mu den Titel über 100% schnell
    ändern lassen möchte,weil DDT -Werte ja für 2
    Kinder ausgelegt sind und er nur eins hat.Sowas
    entgeht ihr nicht.Aber wir werden das mit den
    betrieblichen Auslagen mal mit dem neuen Chef
    besprechen.Danke für den Tipp.
    Ja,nehme die Anwältin Deiner Freundin.Du wirst
    staunen was da alles geht.Geld kostet es zwar
    immer,aber ohne Beistand packst Du das nicht
    und Deine Ex bekommt sowieso immer Recht.
    Wir durften z.B. in Raten bei unserem Anwalt
    zahlen,ist auch belastend aber das war es uns Wert und wie gesagt,dann muß sich Ki-Mu auch
    an alle Regeln halten.Schlimm eigentlich wenn
    man soweit gehen muß,aber die „Ex“ von meinem
    Freund ist echt ein Fall für sich!Wie es aussieht,
    geht es Euch nicht besser und mit 4 Kindern…
    Naja ich wünsche Euch viel Glück und Kraft.
    Bin in Sachsen zu Hause.
    Wichtig vielleicht noch,wegen Anwaltswechsel:
    Falls Du erst einen Prozeß hattest wo Dir evtl.
    PKH bewilligt wurde mußt Du aufpassen das Dein
    jetztiger Anwalt sein Honorar nicht gleich von Dir
    will wenn er mitbekommt das Du jemand anderen
    in der geichen Sache beauftragst.Muß nicht sein,aber lieber bei der neuen RÄ nachfragen.
    Gruß Sylli

  14. Matthias & Sabine

    Hallo,

    erstmal sind eure Fragen und Antworten uns hilfreich gewesen.
    Leider gibt es im Internet sehr sehr wenig Seiten wo ich als Geschiedener Mann sinnvolle Hilfe erfahren kann.
    Nun zu meinen Problem, meine Ex-frau hält meine persönlichen Sachen u.a. meine Ausweispapiere, Urkunden, Akten und der Gleichen zurück. Sie gibt sie einfach nicht raus.
    Per Gerichtlichen beschluss soll ich nun zur Zahlung des Unterhaltes für die in der Ehe geborenen Kinder gezwungen werden obwohl ich netto gerade einmal 950,- € im Monat zu verfügung habe. Mit meiner Freundin habe ich nun aber auch ein Kind (ich bin meiner EXfrau nicht fremd gegangen) Kann meine EXFrau verlangen das ich für das erste Kind 245,00€ und für das zweite 202,00€ Monatlich (ohne das dies berechnet worden ist) bezahlen soll.
    Wie soll ich dann bitte sehr den lebensunterhalt für meine neue Familie erstreiten wenn ich nurnoch 503,00 € übrig bleiben, abzüglich Miete und Nebenkosten muss ich jeden Monat mich mehr Verschulden… wie lange?
    Kein Wunder das ews immer mehr Familiendramen in Deutschland gibt, „verzweifelte Väter“ wissen/ finden keinen Ausweg.

    bye Matthias & Sabine

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ Matthias

    Ihr Selbstbehalt wäre 900,00 EUR. An sich schulden Sie nur 50,00 EUR Unterhalt, der auf 3 Kinder zu verteilen wäre…..

    aber:

    Sie haben eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber 3 Kindern. Es wird zu prüfen sein, ob Sie nicht mehr verdienen könnten, vielleicht durch einen 2. Job. Die Gerichte sind da sehr hart, wenn es um Unterhalt für Minderjährige geht.

  16. Matthias & Sabine

    Hallo,
    vielen dank für die schnelle Antwort.
    Da ich Dienstleistungsgewerbe tätig bin habe ich unregelmässige Feierabendzeiten, ein 2.Job wäre somit nur Nachts möglich…
    Arbeitszeiten von bis zu 12/14Stunden sind keine seltenheit.
    Leider gibt es ihn unserer Region kaum die möglichkeit anderweitig eine Beschäftigung zu bekommen. (um mehr zu verdienen)
    Ein 2. Job wäre nur damit verbunden das meine Hauptberufluiche Tätigkeit darunter leidet. Dies wäre aber unvorteilhaft. (Arbeitsleistung/-qualität…) Berechnen dies die Gerichte auch???
    Bin ich als geschiedener Mann wirklich hier nur der DUMME?
    Ist es da nicht besser als geschiedener Mann von Staatlicher Ãœnterstützung zu leben oder sollen geschiedene Männer das Geld für den Unterhalt durch Straftaten aufbringen…
    Ich würde meine Kinder auch zu mir nehmen aber da sagen die Gericht ja auch : ein Kind gehört zur Mutter und der Vater soll das Geold herbeischaffen. (Anmerkung von mir: „EGAL WIE, HAUPTSACHE DAS GELD KOMMT HERBEI“)

  17. DonQuichote

    Guten Tag zusammen,

    das neue Unterhaltsrecht ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht. Ãœberall läßt sich mittlerweile nachlesen, das Richter hier wider Recht und Gesetz urteilen. Im Zweifel für die Frauen. Und das schlimmste daran ist, das „Mann“ keine Möglichkeit hat sich dagegen zu wehren. Und das ganze nennt sich auch noch „Im Namen des Volkes“.

    Das Recht ist zu kompliziert geworden, um es für die zu sprechen, für die es gemacht wurde…!

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ donquichote

    wir sind in einer Übergangsphase, die aber auch noch andauern wird. Man kann nicht alle Richter über einen Kamm scheren. Sicherlich gibt es viele, die einfach an dem alten, bekannten festhalten. Ich habe mir auch solche Urteile eingefangen und gehe eben damit zum OLG. Das war zu erwarten.

    Erst die Grundsatzurteile des BGH in den nächsten Jahren werden einigermaßen Klarheit schaffen, soweit beim Unterhalt davon gesprochen werden kann. Das Unterhaltsrecht war schon immer extrem kompliziert und vielschichtig. Jeder handhabte es so, wie er es (auch gesellschaftsrechtlich) für richtig hielt.

    Aber es gibt nun mal zwei grundsätzlich unterschiedliche Positionen:

    einen der was will und

    einen der was geben soll

    Je nach dem, in welcher Position man(n) sitzt, werden Urteile gegen einen als ungerecht empfunden.

    Natürlich gibt es ein Pendel zugunsten der Frauen und Mütter. Viele Kollegen sagen darum, sie vertreten lieber die Frauen, weil es einfacher sei zu gewinnen.

    Aber sind die Frauen nicht häufig auch die Schwächeren im System und müssen geschützt werden zumal, wenn Kinder da sind?

    Welcher Mann mußte sich schon mal mit der Situation befassen, vollschichtig arbeiten zu sollen und daneben 1 – 2 Kinder vernünftig zu erziehen und großzuziehen? Und das mit immer noch weniger Geld, als Männer verdienen.

    Natürlich gibt es auch die, die längst einen neuen Partner haben, dies aber vehement bestreiten und – zu Unrecht – auf Kosten des anderen leben. Die ärgern mich auch.

    Aber von dem neuen Unterhaltsrecht zu erwarten, wenn die Kinder 3 Jahre alt seien, sei mit dem Unterhalt Schluss, war Unsinn und wurde nur von der Krawallpresse propagiert.

    Durchgreifende Änderungen werden ihre Zeit brauchen. Geben wir dem Unterhaltsrecht diese Zeit, auch wenn es die akut Beroffenen wenig trösten wird.

  19. Wahni

    Hallo, auch ich bin eine Frau die einen Mann“mit Vergangenheit“liebt.Mein Freund ist jetzt aktuell geschieden worden.Es sind 2Kinder(10&11Jahre)in der Ehe entstanden.Auch ich kann nur noch über das s.g. NEUE Unterhaltsrecht lachen. Uns geht es schlechter als je zuvor.Meinem Freund bleibt nur der Selbstbehalt . Wir bezahlen die Schulden der Ex ab(Madame braucht ja nicht arbeiten), die Altervorsorge wurde von der Ex gepfändet,der Kontakt zu den Kids wird unterbunden(was selbstverständlich vor Gericht wehement bestritten wurde)und nebenbei wurde mal wieder von schweren Misshandlungen in der Ehe gesprochen(dabei ist SIE agressiv und hat ein Alkoholproblem).Die RAin meines Freundes lehnt inzwischen jedes weiters Vorgehen ab(Solidarität für die Gegenseite????)Unserer Aufforderung von der Gegenseite Auskunft über Einkommen und die Kinder(§1686) zu bekommen wird keinerlei Achtung getragen.Obwohl es dazu klare Gesetze gibt!Wenn wir vorbringen das sie einen neuen Freund hat und schwarz arbeitet, heißt es nur:Das müssen Sie beweisen…Die Kinder sind jeweils bis spät nachmittag in Betreuung, trotzdem muß Madame NICHT arbeiten gehen.Im Gegenteil sie muß sich, solange sie Unterhalt bezieht nicht einmal um Arbeit bemühen! Wir sind, sehr zur Freude der Gegenseite finanziell und moralisch am Boden.Hinzu kommt das ich an Krebs erkrankt war, ich bekomme obwohl ich mein Leben lang gearbeitet habe, zur Zeit weniger Geld als diese Frau!!! UND ich werde trotz Gesundheitlicher Einschränkung jetzt eine Umschulung machen. Unser Recht z.B. was die Auskünfte über die Kinder betrifft oder aber beweisen zu lassen ,das sie arbeitet(was übrigens auch Sozialbetrug wäre, da sie zustzlich ALG bezieht)ist für uns unbezahlbar. Sie hat übrigens schon anklingen lassen aus „psychischen Gründen“ wohl auch in Zukunft nicht arbeiten zu können….Aus meiner Sicht ist es ein Unding, das mit Hilfe des Staates Männer zu Wracks gemacht werden! Dies hat auch nichts mehr mit dem Schutz von Frauen zu tun!(Wir) Frauen wollen die Emanzipation brauchen sich aber keine Gedanken machen solange „im Namen des Volkes“Männer zu Melkkühen gemacht werden

  20. Michael

    Hallo!
    Ich bin auch Unterhaltzahler. Ich konnte bis letzten Monat den vollen Satz zahlen, weil ich trotz Arbeit noch Harz IV bezogen habe und daduch hat man Freibeträge um den vollen Satz an Unterhalt zu zahlen. Aber jetzt ist das hat meine neue Frau wieder Arbeit und wir sind raus aus Harz. Ich verdiene nicht so viel, dass ich den kompl. Unterhalt zahlen kann. Also habe ich diesen Monat die Differenz zu meinem Selbstbehalt von 900 € Unterhalt überwiesen. Ich habe 2 Kinder im Alter von 14 + 12 Jahre. Meine Ex hat sie mir auch entfremdet, weil wir wohnen nur ca. 500 mtr. Luftlinie auseinander und sehen uns kaum. Aber meine Frage ist: Würde der Lohn meiner jetzigen Frau mit angerechnet, damit ich den vollen Unterhalt zahlen kann??

  21. Sylli

    @ Michael

    Der Lohn der jetztigen Frau wird nicht direkt zur
    Unterhaltsberechnung herangezogen,aber indirekt,
    und zwar kann Ihr SB wegen „Ersparnissen in der
    Partnerschaft“,also z.B. Mietersparnis herabgesetzt werden,das kann bis auf 750 Euro
    runter gehen.Wenn es um Mindest-UH für Minderjährige geht,sind die Gerichte recht streng.

    Gruß Sylli

  22. allein

    Hallo mitleidende Männer.
    Eigentlich ist das UH -System wie auch die Ämter ,speziell die Jugendämter, ganz einfach staatlicher Seits ,aufgebaut.
    Egal was der männliche Teil auch tut: ER MUß zahlen!!!!!
    Hintergrund dieser Strukturierung kann nur sein-
    Wenn der Mann nichts zahlt (oder zu wenig)- Muß ja der Staat zahlen. Dies wird mit allen Mitteln verhindert!
    Recht oder Unrecht gibt es in Zusammenhang mit Kindern nicht!!! ES gibt nur einen Schuldigen.Leider!
    Liebe Grüße und trotzdem nicht aufgeben !
    Aus Gera

  23. ToTo

    Hallo,

    für mein eigenes Kind würd ich ohne weiteres zahlen!!!

    Was sich meiner Logik entzieht ist warum kam bzw kommt eine Frau vor der Ehe finanziel alleine klar und nach der Ehe( wenn man diese auch als solche betiteln kann ) nicht???( respektiv Sie kann wenigstens einen Teilzeitjob oder vergleichbares annehmen). Ich finde es nur traurig das uns männern die möglichkeit genommen wird sich adequat zur wehr setzen zu können. Ich befinde mich zwar in einer „Ehe“ aber wie Ihr wohl vermuten könnt spiele ich ebenfalls mit dem gedanken die Scheidung einzureichen.

    Der Staat wir nicht umsonst 1972 die Schuldfrage abgeschaft haben!!! ( Wahrscheinlich weil selbst der Staat erkannt hat das manche Frau es nur Unterhalt usw. abgesehen hat)

    Kinder sind unsere Zukunft, manche Frau unser Untergang!!!

    gruss
    ToTo

  24. Mone

    Möchte hier nun auch meinen persönlichen Fall genauer erläutern. 2007 haben mein noch Mann und ich eine Immobilie erworben. Drei Tage vor der Schlüsselübergabe (an unserem 8.ten Hochzeitstag) hat mein Mann sich von mir getrennt. Da die Auszahlung noch nicht vollzogen war, konnte das Haus weiterverkauft werden.
    Zudem Zeitpunkt stand ich in einem FESTEN Beschäftigungsverhältniss Vollzeit in 2 Schichten.
    Mein Mann zog noch am gleichen Abend zu einem Bekannten. Am nächsten Tag war das Gemeinschaftskonto gesperrt. Die Miete für die gemeinsame Wohnung überwies er nicht mehr.
    Alle anderen Fixkosten übernahm ich direkt Schulbetreuungskosten , Autoversicherung ect.
    Meine Arbeit konnte ich dank Unterstützung einer Bekannten , die unsere Kinder ab morgens 5:00/ oder bis abends 22:30h betreute , noch genau drei Monate aufrecht erhalten. Er kümmerte sich gar nicht mehr um die Kinder nichtmals telefonisch. Eine so flexible Tagesmutter war nach intensivster Suche nicht zu bekommen !!! Somit wurde ich AB-los. Durch den geplatzten Hauskauf sind natürlich Notar- Courtage und sonstige Kosten entstanden.
    Mein Mann wollte diese durch Ratenzahlungen übernehmen und beruft sich somit auf Zahlungsunfähigkeit den Kindern gegenüber.
    Im Jahre 2008 hat er es genau 4x geschafft seine Kinder zu besuchen, davon stand er einmal morgens um 7:30 h unangemeldet an der Schule. Angebote ihm die Kinder zubringen samt Verpflegungspaket fürs Wochenende lehnte er stets ab. Auch das Angebot die Kinder jederzeit hier besuchen zukönnen. Er stürzt die Kinder immer wieder durch nicht Einhaltung SEINER Versprechungen in tiefe Trauer.
    Jetzt habe ich einen Haftbefehl weil er Schulden doch nicht bezahlt hat. Mir sind durch Hartz die Hände gebunden. Mein Anwalt rät mir zur privaten Insolvenz. Der insgesamte Schuldenberg beläuft sich auf 8000,- Euro. Dafür eine priv. Insolvens zu beantragen sehe ich nicht ein. Nun habe ich durch einen Dritten die Möglichkeit Vergleichszahlungen anzubieten.
    Ärgerlich das mein Mann somit auch aus den Schulden rauskommt. Eine Splittung der Beträge lehnen Gläubiger (verständlicherweise) ab.
    Das Geld zahle ich dann privat ohne Zinsen und Druck ab. Generell kann ich die Hälfte der Schulden gegen ihn gltend machen, dann könnte ich genauso gut in Aktien investieren 🙂 Er hat nach der Trennung neue Schulden aufgenommen und zahlt diese regelmäßig ab. Ich gehe nicht davon aus das er es mir gegenüber freiwillig genauso halten würde.Mit seiner neuen Lebensgefährtin wohnt er nun zusammen und in den Urlaub sind sie auch schon geflogen. Das alles sind Dinge über die ich mich sicher zu Recht die nächsten 10 Jahre aufregen könnte, aber das Leben geht weiter und ich brauche meine Kraft wirklich für produktiveres Handeln 😉 Ich hoffe das er den Kindern gegenüber wieder als leistungsfähig eingestuft wird. Davon haben sie nicht mehr weil es vom Regelbedarf wieder abgezogen wird. Also bitte, Frau hat nicht immer ein achso leichtes dasein und ist automatisch abgesichert. Wichtig ist das man immer zum Wohle und im Sinne der Kinder handelt. Deswegen bin ich weiterhin trotz gerechtfertigter Wut auf ihn, an beiderseitig adäquaten Lösungen interessiert. Ich beginne nun eine Umschulung um in spätestens 2 Jahren wieder komplett unabhängig von den staatlichen Unterstützungen und den Zahlungsgelüsten meines Mannes zu sein.
    Aufgeben kommt für mich niemals in Frage.
    Ãœbrigens geringfügig verdiene ich dazu trotz Vollzeitumschulung und einem Mann der nichtmals an einem Wochenende pro Monat Zeit für –>auch

  25. Jo

    Da möchte ich doch auch noch etwas zum besten geben,nachdem ich das meiste gelesen habe,friert es mich plötzlich.
    Ich bin seit 12 Jahren geschieden,meine Ex und mein Sohn-15 Jahre leben im ausland und wir sind nach deutschem Recht geschieden,weil ich ja in der Brd meine Brötchen verdiene,doch zu Brötchen langt es schon lange nicht mehr,bei den Unterhaltszahlungen.Ich habe immer Unterhalt gezahltfür meinen Sohn,doch trotzdem hat mich meine Ex mich zweimal auf Unterhalt verklagt und auch Recht bekommen.Mein Anwalt hat mir damals empfohlen,einen Titel zu schaffen,was ich aber nicht gemacht habe.
    Seit 2004 bin ich nicht mehr Selbstständig und jobbe nun so in der Gegend rum,ich bin schwer vermittelbar in meinem alter-48.
    Ich zahle zwar Unterhalt an meinen Sohn,aber nicht soviel,wie er laut Gericht bekommen sollte und es vergeht fast kein Monat,wo mir meine Ex nicht etwas vorjammert,zuwenig Geld usw…
    Wie wäre es denn mal mit arbeiten,meine Liebe?
    Das tut sie nicht,weil sie nur für unseren Sohn dasein will,echt edel.
    Ich werde irgendwann mal das Elterliche Haus erben,und sie droht mir jetzt schon,den nichtgezahlten Unterhalt einzuklagen.
    Wisst Ihr,wie ich mir vorkomme?
    Wie ein kastrierter Hund,ohne Rechte und nur Pflichten!!
    Deutschland Deutschland über alles……
    Männer werdet schwul,es lohnt sich nicht zu heiraten.
    Sollte ich je nochmal heiraten(was ich aber bei DIESEM Scheidungsrecht nicht machen werde)
    nur mit Ehevertrag und Gütertrennung.

    Es grüßt Euch…Jo

  26. Mefemale

    Tja, so sieht das aus. Alle Rechte den Frauen, keine Rechte den Männern und leider hat sich daran auch noch nichts geändert. Wie RA. H.V. Wehl schreibt : Natürlich sollte eine Mutter, die ihre Kinder unter 12 Jahren betreut für diese vollzeit da sein. Aber sie hat sich nicht gegen ihren Willen für die Kinder entschieden und für die Rolle der Hausfrau und Mutter. Auch wenn sie nicht mehr gearbeitet hat, mus und sollte sie auch in ihrem Interesse wiedern einen Job machen. Natürlich ist das nicht einfach in der heutigen Zeit, aber für die Männer ebenso wenig. Und wenn man einen Mann nur drangsaliert und bedroht, wird dieser sich entweder aller Einkommen entledigen oder ohne Zusprüch und Unterstützung daran zugrunde gehen. Diese Frauen die sich so verhalten sind so abgrundtief schlecht und hinterhältig. Wirklich beschämend für das angeblich so emanzipierte weibliche Geschlecht….Kinder sollen mehr Unterhalt bekommen bis sie ein gewisses Alter erreicht haben und die Ex überhaupt keinen Unterhalt. So kann sie sich bis zu dem 12. Lebensjahr um die Kinder kümmern und danach ans Arbeitsleben gewöhnen oder zum Stempeln gehen wie alle Menschen, die keine Kuh zum Melken haben. Die Kinder benötigen dann keine Rundumbetreuung mehr und dann können die Mütter auch arbeiten. Ich bin Witwe, die grosse Witwenrente gabs erst ab 45 Jahre, ich muste arbeiten, um meine Kinder und mich durchzukriegen. Mir hat der Staat nichts geschenkt. Im Gegenteil – vermutlich mus ich jetzt noch Steuern bezahlen, weil ich noch arbeiten muste, um zu leben zusätzlich zu der Witwenrente. . . das Studium der Kinder könnte ich ohne Unterstützung meiner Eltern garnicht bezahlen . wie soll das gehen. Aber die Ex macht einen auf seelisch krank und bekommt noch mehr geld wenn die Kids arbeiten…ihr ganzes restliches depressives Leben lang…Wenn es nicht so traurig wäre, dann ist es nur noch zum lachen. BANANENREPUPLIK DEUTSCHLAND…ein Pädophiler bringt ein Kind um und macht dann auf seelisch krank mit schlechter Kindheit und bekommt dann ein paar Jahre und vergreift sich an dem nächsten Kind.
    Wie die Eltern des Opfers damit fertig werden interessiert nur den weissen Ring – sonst keinen. Aber der Täter darf weiterleben, evtl. durch eine Biographie oder Ausbreiten druch die Medien seiner Perversitäten noch ein schönes Honorar einstreichen, um davon nach seiner Entlassung zu leben.,..das ist meine Herren Politiker und Gesetzesgeber einfach nur noch krank.
    Die Commerzbank übernimmt die Dresdner und lässt sich das von uns bezahlen. Für die Misswirtschaft bekommen die Herren Manager/Banker noch fette BONI. Das ist krank..usw.usw. Und die Moral von der Geschicht: Ehrlichkeit, Fleiss, Moral, Ethik und Güte lohn sich in diesem Land nicht.

  27. exmann

    Also meine lieben Kollegen! wir zahlen den Unterhalt doch im wesentlichen dafuer, dass unsere Kinder ein moeglichst wuerdevolles Leben als Scheidungswaise haben. Dabei ist es doch voellig egal wie dieses Leben zustandekommt. Ich meine, ob dabei ein neuer Freund der EX hilft, oder ob es aus Unterhaltszahlung fuer die Mutter oder fuer das Kind finanziert wird. Hauptsache ist doch, dass unsere Kinder nicht obendrein noch finanziell leiden muessen, wo sie schon keine intakte Vater-Mutter-Kind Familie haben.
    Wenn sich allerdings zeigt, dass der EX ueberhaupt nicht an dem Wohl der gemeinsamen Kinder gelegen ist, sondern im wesentlichen an ihrem eigenen Wohl. dann muss mit aller Haerte gekaempft werden.
    Ausserdem: ich brauch meine Kinder nicht regelmaessig zu besuchen oder muss auch keinen Einfluss auf Ihre Erziehung haben um sie trotzdem zu lieben. Deshalb bin ich bereit fuer sie zu zahlen.
    Wenn die EX so eingeschraenkt ist, dass sie nicht an ihre Zukunft nach den Kindern denkt, ist das traurig fuer sie. Ich muss meiner leider Unterhalt bis 65 zahlen, aber was macht sie wenn das vorbei ist ? Sie waere also besser beraten vorher zu arbeiten und anstaendige Rentenversorgung fuer sich zu erwirtschaften als faul abzuwarten dass ich ihr helfe, nur weil der Unterhalt ja dann noch faellig ist.
    Ich wuerde mir nur eine neue Familie leisten, wenn ich die Kosten der alten Familie im Griff habe. Wenn ich meinen alten Wagen nicht mehr mag, kann ich mir ja auch nicht ein neues Auto kaufen und einfach aufhoeren den Kredit fuer den alten weiterzuzahlen.
    Eine Familie ist in Deutschland leider extrem teuer, viel teurer als ein Auto. Und ich glaube, dass sich deshalb auch viele Leute trennen, weil die finanziellen Belastungen einer Familie unertraeglich sind und man nicht mehr froehlich in der Familie leben kann und sich danach sehnt nochmal von vorne anzufangen mit einem andern Partner, der alles besser macht. Wie auch immer, die staatliche Unterstuetzung der Frauen scheint dazu zu fuehren, dass es sich einseitig lohnt sich scheiden zu lassen. So koennen wenigsten die Frauen nochmal neu anfangen. Mein Appell ist, wir sollten sehen, dass wir das Sorgerecht fuer die Kinder bekommen, auch wenn es unbequem ist. Dann behalten wir sozusagen den alten Wagen, aber wir reparieren den Lack und haben spaeter die Moeglichkeit Ihn schoen aufzumotzen und koennen uns in absehbarer Zeit auch wieder einen Neuen zulegen.

  28. männlich

    an exmann: da täuscht Dich mal nicht!
    Ich habe die Kinder und trotzdem mus ich seit 4 Jahren Trennungsunterhalt an die Ex (inzwischen von 46 auf 50 Jahren) bezahlen tituliert. Die “ Arme “ ist doch seit einem Jahr depressiv arbeitet seit 2007 nicht mehr…weil sie ja seit 08 derzeit arbeitsunfähig ist. Jetzt macht sie einen auf unbefristeten Unterhalt und vorrangig vor den Kids und ist damit bereits bei meinem ältesten Sohn vor Gericht durchgekommen. . Also -Kinder vorrangig – nein – Die Ex haben noch alles Tricks und Rechte auf ihrer Seite.Und das in dem emanzipierten Deutschland…

  29. exmann

    an maennlich: das ist ja unglaublich !! Warum bist Du fuer die Arme EX zustaendig? Hat sie keine direkten Verwandten ? Ich wuerde alles versuchen um hier nicht zahlen zu muessen.

  30. männlich

    an exmann: Tja, jedes Jahr eine Verhandlung seit 2006 und ein neuer Richter. Der Termin Anfang 02/09 ist verschoben worden auf…?
    Die Anwältin der Gegenpartei hat alles unternommen, um eine Scheidungsschlacht zu machen. Die beiden Jungens wollen von der Mutter nichts mehr wissen und wir hatten zunächst eine gütliche Einigung mit der 1. Anwältin vereinbart. Diese Anwältin ist das letzte- sie schikaniert meinen Ältestens mit Drohanrufen und behauptet, dass dieser im zarten Alter von 13-14 Jahren an der jetzt ausgebrochenen Depression der Ex schuldig sei. Obwohl erst 08 also 3 Jahre nach der Trennung festgestellt wurde, dass sie derzeit arbeitsunfähig ist, passiert nichts mehr. Die Anwältin macht auf unbefristeten wg.ehebedingter Nachteile – obwohl ex währen der Ehe 5 Jahre weiter gearbeitet hat, nachweislich und während der Ehe bis 07 einschl. Teilzeit. Den Arbeitsprozess gegen mich haben sie auch gewonnen und jetzt schreibt diese Anwältin dass die Ex ja nie teilzeit gearbeitet hätte. Ich hoffe und vertraue auf das neue BGH-Urteil und gesunde menschenkenntnis der neuen RIchter, ansonsten bleibt mir nur der Weg der Berufung. Aus reiner Schikane wurde mir auch noch mit Zwangsvollstreckung gedroht, obwohl ich den UH mehr als 3 Jahre regelmässig auf die gleiche Zahlungsart gezahlt habe. Diese Anwältin ist willkürlich und unglaublich agressiv. Wir schreiben jetzt mit Hilfe eines befreundeten Anwaltes einen Beschwerdebrief an die RA-Kammer, obwohl das angebl. auch nicht brinegn soll. Ich wünschte mir, dass solche Familienanwälte für die desaströse Scheidungspolitik, die gerade in unserem Fall zur völligen Isolation meiner Ex geführt hat und ein reiner Nervenkrieg ist- gestoppt werden dürften und für ihre Lügen und dem Desinteresse einer friedlichen Lösung mal richtig gerügt würden. Denn irgendwann haben wir uns auch einmal mit Respekt behandelt. Traurig, dass sich Frauen da so reinziehen lassen aus Hass und Rache.Aber die Zeit kann auch für einen arbeiten s. BGH-Urteil von gestern und den inzwischen erwachsenen Kindern, die sich eine eigene Meinung bilden..sehr zu Ungunster der Ex. Wenn einer weis, wie man so einer Anwältin das Handwerk legen kann bzw. ihr mal klarmacht, dass wir in einer Demokratie leben und sie das Recht nicht gepachtet hat, würde mich das sehr freuen. Am besten, es gäbe nur Erfolgsabhängige Honorare bei friedlcher und gütlicher Trennung..denn das mus möglich sein können ! IM INTERESSE DER KINDER UND AUCH DER EXen..

  31. ratloser

    Ich lebe derzeit in ähnlicher Konstellation. Meine Frau trennt sich von mir mit 2 Kindern (4 und 8).

    Nachdem ich mein Einkommen ihrem RA offengelegt habe brütet der seit 2 Wochen über der Unterhaltsberechnung.

    Ich bin sehr gespannt was da raus kommt. Mit meinem Einkommen und den Fixkosten einschl. in der Ehe entstandenem Kreditschulden bleiben mir je Monat ganze 83 EUR für den Lebensunterhalt (Essen, Kleidung etc).

    Da ich fürchte, das der errechnete Unterhalt (den ich von einem anderen RA prüfen lassen werde) weit über 300 EUR liegen wird (ha… muss ich ja nur mal in die Düsseldorfer Tabelle schaun)… werde ich jeden Monat mehr in die Schuldenfalle geraten.

    Gibt es da keine Hilfen? Ich meine, einige feste Kosten lassen sich einfach nicht so schnell abschaffen bzw. reduzieren wie es nötig wäre. Gibt es dazu Beratungsstellen?

    Versteht mich nicht falsch. Bislang trennen wir uns gütlich und in Freundschaft (auch wenn mich ihre Trennungsabsicht wie ein Güterzug überrollt hat). Es gibt keinen Streit und nach eigener Aussage würde sie auf den Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalt auch verzichten wollen. Aber allein der Kindsunterhalt treibt mich schon in den Ruin!

  32. Nadja

    hallo,

    mein ehemann ist geschieden, hat 2 kinder aus zwei früherehn beziehungen, darunter ein eheliches.
    wir sind nun verheiratet und haben ein 7 wochen altes baby, ich bin ein jahr vorerst in elternzeit.
    mein mann hat einen selbstbehalt von 770 euro und ich bekommen 900 euro elterngeld.

    was ist, wenn meine elternzeit rum ist?
    wie betreue ich unser baby?
    habe ja dann kein einkommen mehr…
    und mein mann ist in erster linie für die kinder unterhalsverpflichtet, für mich bleibt da nichts über.
    kann ich hilfen für mich in anspruch nehmen???

    unser anwalt sagt NEIN!!!

    kann das sein?

    ich muss doch sehen, dass unser baby anständig versorgt ist.

    Danke für die antwort!! LG Nadja

  33. Anke

    Es käme eine Aufstockung auf Hartz IV Niveau in Frage. Geh dazu mal auf Wikipedia und lese dir dazu den Artikel „Arbeitslosengeld II“ durch.

    Euer Hartz IV Bedarf liegt bei 316 EUR + 316 EUR + 211 EUR + ca. 542 EUR = 1.385 EUR.

    Wenn du kein Einkommen mehr beziehst, kann der Selbstbehalt deines Mannes aber nicht mehr reduziert werden, da du nicht mehr zum Familienunterhalt beiträgst und es damit auch zu keinen Synergieeffekten durch Zusammenleben mit einem Partner mehr kommen kann.

    Demnach blieben ihm dann 900 EUR Selbstbehalt. Es bleibt außerdem der Unterhaltsanteil eueres Kindes in der Familie, ihr bekommt Kindergeld und dann könnt ihr noch Wohngeld beantragen, so dass ihr damit wahrscheinlich auf Hartz IV Nieveau kommen könnt, und kein Hartz IV beantragen müsst.

    Liegt ihr unter Hartz IV Niveau, kannst du natürlich aufstockendes ALG II für dich selbst beantragen, da du die ersten 3 Lebensjahre deines Kindes nicht verpflichtet bist, einer Berufstätigkeit nachzugehen.

  34. Toni

    Hallo,

    wir befinden uns aktuell auch in einer schwierigen Situation: mein Freund, wir wohnen zusammen, sind nicht verheiratet, hat zwei Kinder 11 J. + 14 J., die regelmäßig zu uns kommen. Er arbeitet vollschichtig und zahlt Unterhalt. Ich habe einen Sohn 5 J., der bei uns lebt und für den ich Unterhaltsvorschuss erhalte. Jetzt bekommen wir ein gemeinsames Kind, und ich werde ich zunächst in Elternzeit sein und ab Jahresbeginn dann wieder (geplant für zwei Jahre) 50% arbeiten. Nun tritt bei einem Selbstbehalt von 900,- Euro seinerseits ein Mangelfall ein, so dass der Mindestunterhalt (ab Geburt unseres Kindes) für alle drei Kinder nicht mehr gezahlt werden kann. Die KM setzt, zunächst ohne JA oder RA, eine Reduzierung seines Selbstbehaltes ganz selbstverständlich voraus. Sie kann eigentlich nur von einer Ersparnis durch gemeinsames Wohnen und Wirtschaften ausgehen, aber an diesem Punkt fühle ich mich finanziell weder in der Lage, noch moralisch dazu verpflichtet, eine Reduzierung seines SB aufzufangen. Wir müssen eine große Wohnung vorhalten, damit seine Kinder kommen und übernachten können, ich stehe finanziell bis auf das Geld vom JA allein in der Verantwortung für meinen Sohn, und jetzt kommt das oben erwähnte gemeinsame Kind. Welche Verhandlungsposition haben wir, und müssen wir mit einer Reduzierung seines SB rechnen (oder uns tatsächlich nach einem Anwalt umschauen?) Die KM ist neu verheiratet und finanziell gut versorgt.

    Vielen Dank vorab!

  35. Nadja

    @ Anke MAI 09), vielen lieben Dank für diese umfassende Antwort. Mittlerweile ist es soweit, dass wir Ende August eine Gerichtsverhandlung haben. Er musste einen Titel erstellen und der SB wurde nicht höher gesetzt, bis jetzt jedenfalls).
    Der Richter wird das wohl entscheiden müssen. Meine Kleine ist nun 5 Monate alt, macht uns viel Freude.
    Ist es tatsächlich so, dass ich die ersten 3 Jahre nicht arbeiten gehen muss?
    Eine Kindertagesstätte kostet auch viel Geld!
    Und helfende Omis gibt es bei uns leider auch nicht.
    Was würde mir denn an Geld zustehen? War immer in einer leitenden Position Vollzeit tätig, nie arbeitslos oder so! Ich dachte nur, ich würde kein Geld bekommen, weil ich ja in diesem Sinne einen Arbeitsplatz habe… nur wohin mit Baby??? Bin ja noch in Elternzeit.
    Mir kommt es nur wirklich hoch, wenn ich denke, dass ich mit dem kleinsten Kind arbeiten soll und die Anderen schön ihre Kinder großziehen können, bekommen sogar Prozesskostenhilfe und können uns das Leben zur Hölle machen. Schade…
    Was soll ich beim Arbeitsamt sagen?
    Ich möchte auf jeden Fall wieder, sobald die Kleine im Kindergarten ist, arbeiten gehen.

    Vielen dank und mfg

  36. Anke

    @Nadja

    Solange dein Mann einer Berufstätigkeit nachkommt und selbst kein ALG II bezieht, bist du nicht gezwungen in den ersten drei Lebensjahren deines Kindes arbeiten zu gehen. Einer von euch beiden kann dann in Elternzeit gehen.

    Nur dann wenn dein Mann arbeitslos und zu Hause wäre, dürftest du nicht auch noch in Elternzeit gehen wenn du dadurch ALG II beziehen müsstest. In diesem speziellen Fall würde man von dir erwarten, dass du weiter arbeitest und keine zusätzlichen Kosten verursachst.

    Ansonsten verlangt keiner von dir, dass du mit dem Kleinkind arbeiten gehen musst.

    Euch dreien steht dann Auftockung auf euren Hartz IV Bedarf zu, falls er unterschritten ist und ihr nicht zuviel Privatvermögen habt, oder eben Wohngeld.

  37. Anke

    @Toni

    Zitat:

    „Sie kann eigentlich nur von einer Ersparnis durch gemeinsames Wohnen und Wirtschaften ausgehen, aber an diesem Punkt fühle ich mich finanziell weder in der Lage, noch moralisch dazu verpflichtet, eine Reduzierung seines SB aufzufangen.“

    So wird das aber nicht gesehen, dass du diese Reduzierung auffängst, sondern dass ihm durch seine günstigeren Wohnverhältnisse generell weniger Selbstbehalt zusteht.

    Das ihr zuviel ausgebt (für seine Kinder) wird als euer Privatvergnügen angesehen. Und wenn du dich finanziell und moralisch nicht dazu verpflichtet fühlst, für diese Zusatzkosten aufzukommen (was ich persönlich vollkommen O.K. finde), dann wäre die Konsequenz, dass ihr euch kleineren billigeren Wohnraum sucht, weil den müsst ihr nicht für seine Kinder vorhalten.

  38. _Melk-Kuh_

    Klar, bei Mangelfall geht es ums Geld. Da wir hier aber ja in „ärgerliches“ sind hab ich mal was ganz anderes. Ãœber Unterhalt und das zugehörige Theater könnte ich zwar auch berichten, aber das wird doch mit der Zeit langweilig 😉
    Läuft ja eh immer drauf raus, dass der Depp bezahlen muss und zusehen kann wo er bleibt. Wenn es nach mir ginge hätte der Unterhaltspflichte endlich mal einen Anspruch darauf zu erfahren, was mit dem Unterhalt passiert. Denn eigentlich dient er ja dazu den Kindern ein Leben zu ermöglichen und nicht der Ex oder sonstwem. Das wird aber wohl nie passieren 🙁

    Und jetzt zum eigentlichen Beitrag:

    Meine Ex-Frau hat im Rahmen des Sorgerechtsverfahrens zwei (wie ich meine) unwahre eidesstattliche Versicherung zwecks Untermauerung ihrer Angaben abgegeben bzw. zusammen mit der jeweiligen Klage eingereicht.

    Im ersten Fall behauptete sie, dass ihr Lebensgefährte (u.a. wegen BTM-Delikten vorbestraft), gegen den zu dem Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellem Missbrauch anhängig war, sich nicht mehr bei ihr aufhält und somit keine evtl. Gefahr für die Kinder darstellen könne. Besagte Strafanzeige wurde seinerzeit von der Mutter meiner Ex-Frau bzw. deren Mutter erstattet. Um genau zu sein erfuhr ich so ziemlich als letzter von der „Sache“.

    (Nur nebenbei: Das JA brauchte damals stolze zwei Tage um es zu schaffen, dass meine Tochter zu mir kommt. Bei so einem im Raum stehenden Vorwurf deutlich zu lange meiner Meinung nach. Letztend Endes verliefen daher wohl auch die Ermittlungen im Sand, weil meine Tochter (so stellt es sich mir dar) nur das noch widergab, was man ihr in den Mund gelegt hatte. Zumindest ließen ihre Formulierungen bei der kriminalpolizeilichen Befragung darauf schließen.)

    Im zweiten Fall behauptete meine Ex in ihrer EV dann, dass ICH die Vorwürfe gegen ihren Lebensgefährten erhoben hätte. Dem ist nachweislich ja nicht so. Man wird bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ja mit Sicherheit nachprüfen können, wer die Anzeige seinerzeit erstattet hat.

    Ich habe mich zwischenzeitlich schon soweit schlau gemacht (Internet), dass ich weiß, dass die Abgabe einer unwahren eidesstattlichen Versicherung strafbar ist – was ja auch zu vermuten war.

    Auch sonst scheint meine Ex-Frau nach allem was mir gelegentlich zu Ohren kommt nicht unbedingt zimperlich zu sein irgendwelche Geschichten über mich zu erfinden und zu verbreiten. Mit diesem Umstand werde ich wohl leben müssen, weil es nicht so einfach sein wird Zeugen aufzutreiben, die dies vor Gericht bestätigen würden. Sie wissen, wie das auf dem Land ist…

    Zur Zeit trage ich mich mit dem Gedanken diese beiden Fälle mit den EV zur Anzeige zu bringen. Dabei zögere ich jedoch noch, weil ich nicht weiß, was evtl. passieren kann. Ich will natürlich keinesfalls riskieren im Anschluss wegen falscher Verdächtigung o.ä. angezeigt zu werden.

    Kennt sich da jemand aus und kann mir mal kurz weiter helfen?

  39. r

    Hallo Melk Kuh,

    Unbilliges Verhalten
    Soweit der Unterhaltsberechtigte sich grob unbillig verhalten hat, hat er damit seinen Unterhaltsanspruch verwirkt. Wann ein Fall grober Unbilligkeit vorliegt ist in § 1579 BGB geregelt. Grobe Unbilligkeit kann sich beispielsweise aus einem vorwerfbaren Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten ( der Berechtigte hat seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt oder der Berechtigte hat sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten hinweggesetzt etc.) oder aus einer objektiven Unzumutbarkeit der Unterhaltsleistung für den Unterhaltspflichtigen ergeben.
    Unterhaltskürzung oder gänzlicher Wegfall
    Beim Vorliegen eines der vorgenannten Tatbestände wäre die Unterhaltskürzung oder schlimmstenfalls der vollständige Wegfall des Unterhaltsanspruchs die Folge. Diese Vorgehensweise rechtfertigt sich aus sogenannten Billigkeitsgründen. Eine ungekürzte Fortzahlung des Unterhalts trotz Erfüllung vorgenannter Tatbestandsvoraussetzungen würde anderenfalls grob unbillig für den in Anspruch genommenen sein und ist demgemäß nicht zu dulden.

    Hinsichtlich dieser Äußerungen könnte auch ein strafbares Verhalten vorliegen, so die üble Nachrede, § 186 StGB:

    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    oder die Verleumdung, § 187 StGB:

    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Daumen drück!!!

  40. Babserl68

    Wir brauchen dringend neue Gesetze das ist auch unsere Meinung.

    Mein Mann hat aus erster ehe ein Kind (19 Jahre alt).
    Sie besucht das 1jährige Berufskolleg für Sozialpädagogik. Unser Kind (4 Jahre ) geht in Kindergarten.
    Ich konnte nicht mehr zurück in meinen Beruf, da die Betreuungszeiten nicht mit den Arbeitszeiten abzustimen waren.
    Oma und Opa haben wir nicht.
    Mein Mann bekommt zwischen 1600 – 1900 € Brutto
    Seine EX-Frau 2500 – 2800 € Brutto
    Ich habe durch einen Mini Job ca. 90 – 180 € Netto
    Nun verlangt die Tochter weiterhin Unterhalt, der Anwalt meint da ich ja auch verdiene müsste ich für unseren Sohn selbst aufkommen.
    Ist Man in zweiter Ehe automatisch zweite Wahl ????????
    Bin drauf und drann mich von meinem Mann zu trennen.

    Seine Ex-Frau hat sich mit Ihrem Lebensgefährten (wohnen seit ca 9 Jahren zusammen) ein Haus gekauft.Die Einliegerwohnung an Ihre Eltern vermietet. Fährt jedes Jahr in Urlaub.Ihr werden die Einkommen von Ihm nicht angerechnet, das geschiedt nur bei Uns, und ich weis manchmal nicht wenn die Versicherungen Abgehen wie ich in den Monaten den Kindi für unseren kleinen zahlen soll

  41. Anke

    @Babserl68,

    na, nur weil der Anwalt das meint, muss das ja noch lange nicht stimmen. Man kanns ja mal versuchen.

    So wie sich euer Fall anhört hat die Tochter ihre allgemeine Schulausbildung abgeschlossen und ist deswegen kein priveligiertes Kind mehr. Das bedeutet dass der Unterhalt für euren Sohn erst mal komplett in eurer Familie verbleibt und der Selbstbehalt deines Mannes gegenüber der Tochter 1000 EUR beträgt. Nach eurem Kind kommst meines Wissens auch erst einmal du als Unterhaltsberechtigte (Betreuungsunterhalt). Da bleibt für die Tochter dann nichts mehr übrig. Denke also nicht, dass ihr überhaupt Unterhalt zahlen müsst.

  42. RA Thomas von der Wehl

    @ babserl + Anke

    Die Frage der Unterhaltsverpflichtung wird sein, ob die Tätigkeit die derzeit von dem volljährigen Kind absolviert wird, als Schul oder Berufsausbildung im Sinne des Gesetzes angesehen werden kann und das Kind damit ein privilegierter volljähriger Unterhaltsberechtigter wäre. Natürlich auch nur, wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen.

    Im übrigen gebe ich Anke recht. Alles was ein Rechtsanwalt schreibt muss nicht zwangsläufig richtig sein, da er Parteiinteressen vertritt.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  43. Babserl68

    Danke, für eure Antwort.
    Das gibt mir mal wieder Hoffnung das auch wir mal ein ganz normales Leben führen können.
    Es tut weh immer nein zu sagen, der kleine wollte mit seinen Kindergarten – Freunde in die Musik Frühfordergruppe oder ins Kinderturnen.Aber im Moment kann ich mir den Beitrag einfach nicht leisten.
    Aber wenn Wir ja ‚Glück haben und nicht mehr Zahlen müssten, dann melde ich ihn gleich an.
    Also wünscht uns Glück!!!!!!!!!!!!!!!!

  44. Herbert

    Ich habe als erwachsener reifer Mann (mit meiner Ex) – nach einer bereits davor gescheiterten ersten Ehe – wohlüberlegt und aus Liebe drei Kinder in diese Welt gesetzt. Mit ganzem Herzen wollte ich meinen (all-)täglichen Anteil an der Erziehung leisten und ebenso genießen. Mit dem Tag der Geburt übernahm ich mit einem ungeschriebenen Vertrag die volle Verantwortung für das Gelingen des Unternehmens Kind(-er-Erziehung). Der Staat tönst seit Jahrzehnten, dass er Familie und Kinder schützen werde. Nach der Scheidung wird man degradiert zum Zahlvater, obwohl ich persönlich das große Glück habe, meine Kinder wenigsten jede Woche an zwei Ãœbernachtungen bei mir zu haben (solange ich monatlich mehr zahle, als ich sollte. Ansonsten wurde mir mit Kindesentzug von der Ex gedroht). Hätte ich vor der Zeugung meiner Kinder gewusst, dass mir Vater Staat nach einer Trennung/Scheidung den elterlichen wie den pädagogischen Zugang zu meinen Kinder grundsätzlich versagt und nur durchschnittlich alle 14 Tage gewähren würde (und das auch noch ohne Rechtssicherheit), hätte ich niemals Kinder in die Welt gesetzt. Meine Kinder warne ich jedenfalls eindringlich vor Heirat und/oder Nachwuchs.

  45. Nadja

    @ Anke, ich mal wieder!!!

    nach einigen gerichtsverhandlungen sieht es wie folgt aus: da ich noch diesen monat und februar elterngeld beziehe, haben sie meinen mann auf 693 € SB gedrückt. ich habe meine stelle gekündigt, weil ich nicht mit baby ohne betreuung arbeiten kann.
    ja, jetzt stehen wir da… unser anwalt will in berufung gehen, aber wir scheuen uns vir den ganzen gerichtskosten- mein mann bekommt nur einen teil der prozesskosten übernommen.
    es sind mittlerweile 2 verfahren- das erste kind und das zweite. unser anwalt wollte die babyerstausstattung geltend machen- kam nicht an, es hiess: dafür müsse dir mutter, also ich, dann alleine aufkommen… bei einem mangelfall wäre es so… ein erwerbstätigenbonus wurde auch nicht anerkannt.
    lediglich fahrtkosten wurden anerkannt.
    lohnt es sich in berufung zu gehen?
    oder sollen wir es lieber akzeptieren, um weitere kosten zu vermeiden?
    wie gehen wir weiter vor?
    mein man zahlt für die beiden großen kinder jeweils 240 euro, und für unser baby bleiben 199 euro in der familie.
    wie ist es in zukunft? wie oft kann die nun kommen und es geht wieder alles von vorne los?

    liebe anke, danke für die antworten!
    Nadja

  46. Nadja

    hallo,

    ist denn hier noch jemand im forum???

  47. Nicole

    Hallo,
    Ich heiße Nicole und ich lebe seit fast einen Jahr mit einem Mann zusammen der in Scheidung lebt. Nachdem seine Frau sein Haus geräumt hat( 2 Kleintransporter) und alles was Wert hatte und Bargeld mitgenommen hat. Die Türen aufgebrochen usw. mußte er seine Tochter( damals2) fast ein halbes Jahr deutschlandweit suchen um den Kontakt zum Kind wieder herzustellen. Dann kam noch der Kampf vor Gericht damit er das Kind sehen kann. Dann Unterhaltszahlungen und trennungsunterhalt und jetzt wahrscheinlich auch noch Nachehelichen Unterhalt. Ich mein ich lebe selber in Scheidung und mein Mann braucht kein Unterhalt zu zahlen, weil er blos 900€ verdient und 960,- und ich habe zwei Kinder. Aber er kann seine Kinder sehen wann immer er will. Ich wollte mir mit meinem Freund etwas neues aufbauen, nur irgendwie will die RA seiner Frau immer nur geld, geld, geld. Hat der Mann nicht das Recht sich etwas neues aufzubauen. wir zahlen den Kindesunterhalt wirklich gern, aber nachehelicher Unterhalt?
    Hat jemand ein Rat?
    Biiiiiiitttttttteeeee

  48. RA Thomas von der Wehl

    @ nicole

    in solchen Unterhaltsverfahren kann tatsächlich beauftragte Rechtsanwalt einen Ratschlag geben. Für mich ist es unmöglich diesen Fall zu beurteilen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  49. mmd-3

    Hallo,

    ich habe auch einen Freund der mit seiner Ex ein Sohn hat! Nun bei uns ist es so, das er sich regelmäßig um das Kind kümmert ( Alle 14 Tage) oder öfter ( Ferien/ Urlaub) dann ruft er sie rechtzeitig an und sagt ihr das er ihn dann holt und sie macht nun Theater. Das neueste, mein Freund hat nen neuen Job, und ruft sie an das er am Freitag sein Sohn nicht wie gewohnt um 14 Uhr abholen kann, sondern eben erst um 18Uhr, und gleich hat sie wieder Streß gemacht!! Und wenn er seinen Sohn dann statt Sonntagabend erst Montag dann gleich in die Schule bringen will dann stresst sie auch!! Hey hier geht es um das arme Kind, er liebt seinen Vater und jede Trennung von Ihm endet in Tränen!!
    Meine Frage, gibt es jemanden, der zwischen den beiden vermitteln kann?? So das er sich nicht mehr mit ihr am Telefon streiten muß, sondern das daß jemand für ihn macht ( Ausser ich) ??? Er geht daran kaputt,weil er nur seinen Sohn bei sich haben will, und er macht das sehr gut>!! Hab selbst Kinder von der ersten >>Ehe…da kümmert sich keiner der Väter um die Kinder…

    Vielen dank im voraus für Eure Antworten

    mmd-3

  50. Der Jürgen

    Hallo ! alle zusammen!! Also mir raucht der Schädel Dabei wollte ich nur fragen Wie es mit dem Selbsterhalt Aussieht!! Ich lese hier von Summen !Da wird mir ganz Schwindelig !!ganz zu schweigen von den einzelnen Geschichten die das leben schreibt !! Also ich versteh es nicht !!zu mir! Bin Erwerbsunfähigkeits Rentner Mit 47 wegen Krankheit geworden!Die Rente beträgt heute ,1304 Euro!!
    Ich lebe allein in meinem Haus !und bezahle esweiter ab !! wie gehabt! Die Dame immer Noch meine Frau! wollte allein Leben!unsre Tochter hat ihr Ihre wohnung Komplet Überlassen !!Die Rechtanwältin meiner Frau , bestimmte ,das ich ihr einen Unterhalt von 282 Euro zu zahlen in der lage wäre! da ich ja noch 2 Darlehen zu bezahlen hätte ! ( das 3te wurde vergessen )Nachdem sie mir ihre Hälfte unendgeldlich zurück geben musste Und sie aus dem Grundbuch rausgeshrieben ist Bekommt sie aber immer noch 105 Euro !! Ich bin der Überzeugung ,das sie es dem SozialAmt verschwiegen hat Das sie ihre Lebensversicherung Ausgezahlt bekommen hat !!Sprach da nicht jemand von vorsätzlichen Betrug !!Das geld war nur 1nen Tag auf ihrem Konto ! danach war es verschwunden ! Auf das Konto meiner Tochter !! so einfach ist das !! Und was kostet Ein Hund ?? sie hat sich einen Grossen Schwarzen Labrador gekauft ! oder hat den Meine Tochter bezahlt !!Wer jemanden eine Komplett Eingerichtete Wohnung geben kann !! der hat auch das geld seine Mutter zu unterstützen !Muss sie auch Nur wer unterstützt mich ???
    Die Frage ! Soll ich mich Scheiden Lassen ?? oder ist dann die Hälfte meiner Rente weg !!???
    Ach ja ich wollte noch sagen , Das Sie gegangen ist !! nicht raussgeschmissen worden ,oder geschlagen!! Worden !! Also was tun ???

  51. geschieden

    an alle UNterhaltszahler: Die Menschenrechte werden kontinuierlich verletzt. Als Mann oder Verdiener hast Du keine Chance gegen die Ex trotz U-Reform. Unser gemeinsames Kind lebt seit der Trennung ausschl.bei mir. Ich bekomme für ihn trotz Ausbildung ohne Bezahlung also Schule/Studium(Erstausbildung)keinen Cent angerechnet, weil mein Kind so dumm war und so sozial, ein FSJ zu machen, welches ihm voll unterhaltsmindernd angerechnet wurde. Jetzt ist die GEsetzesgebung so, dass ich erst einmal eine Abänderungsklage machen muss und an die faule angelbich seit der Trennung depressiven armen schwachen Frau, einen höheren Betra an sie bezahlen muss. Mein SB – unterschritten..Sie kann mich pfänden bedrohen erpressen und bekommt auch noch trotz laufender 6Jähriger Trennungsunterhaltszahlungen von mind.750,–Euro PKH. Ich bin ein Schwein, weil Mann, mein Sohn ein Schwein, weil er keinen Kontakt zu ihr haben will und Papa ihn ja mit 20 Jahren beeinflusst. Sowohl das AG wie auch das OLG haben mich – nachdem ich einen Vergleich abgelehnt habe, verdonnert an die Tusse zu zahlen immens viel Geld. Woher ich das nehme und die Ausbildung von meinen Kind bezahlen soll, scheiss egal. Sie braucht nicht zu arbeiten, obwohl sie während der Ehe 8 Jahre Vollzeit und 15 Jahre geringfügig gearbeitet hat. Mir werden fiktive Einkünfte hinzugerechnet, die lt.AG garnicht angerechnet werden dürfen und einfach vom OLG trotz Präklusion dazu gerechnet wurden.Mdm. lacht sich ins Fäustchen. Mein Kind will nichts mit ihr zutun haben, sie klagt dagegen. Ja, was soll man von so eineseiteige frauenlastigen Rechtsstaat noch halten?? Ich bin in Revision und wenn ich könnte würde ich ihr das ganze Geld bezahlen. Dann muss sie wenigstens selbst für ihre Gerichtskosten und Anwalt aufkommen und nicht der Staat. Also sollte sie mich pfänden dann wird sie ja sehen, wieviel von dem Geld übrig bleibt. Sie hat die Lebensversicherungen der Kinder veruntreut und das zählt nicht. Sie dhat das Kindergeld einbehalten – ist egal.SIE ist Frau und hat einen Freifahrtsschein. Am besten das Geld geben und dann muss sie davon klagen und selbst bezahlen. Sie muss dann die Altersvorsorge nachweisen und irgendwann – ggfl. vor dem EGH wird sie nicht mehr REcht bekommen. Jedenfalls wollen die Kinder nichts von ihr wissen und auch sonst keiner. So habe ich das nicht gwollt. Ich wollte mich gütlich einigen aber dank ihrer Anwältin ist das eine Schlammschlacht vom Feinsten auf Kosten aller ausser der Anwältin die so lange verdient wie sie die Schlammschlacht voran treibt. Traurig so was und zum Schaden aller anständigen Anwälte wie H.v.Wehl etc. Also kämpfen mit einem guten Fachanwalt. Sachlich bleiben und sich sein Leben nicht vermiesen lassen. Wir haben nur das Eine. Die deutsche Rechtsprechung ist an Willkür nicht mehr zu überbieten. Recht lt. Gesetz haben ist UNRECHT DANK WILLKÃœRLCHER RICHTER zu bekommen. Frauen sind das schwache Geschlecht? Nein, das ich nicht lache. Sie lügen, erpressen, und nehmen den Exmann lebenslang aus und werden dank unseres Unrechtstaates noch unterstützt. Männer wenn ihr könnt, hört auf zu arbeiten und hebt den Finger – sonst werdet ihr lebenslang schlimmerals Mörder bestraft nur weil ihr den grossen Fehler gemacht habt, ein habgieriges Stück Mensch geheiratet zu haben. Blind vor Liebe? Das kann keine gewesen sein. Kein Mensch wird härter bestraft in diesem Land als ein Unterhaltsverpflichteter, der einmal an die grosse Liebe geglaubt und seiner Expartnerin vertraut hat. Die Kinder werden benutzt und haben einen Schaden fürs Leben,weil der neue Partner als Ersatzvater fungiert und der echte aus dem Leben gestrichen. KRANK KRANK KRANK

  52. geschieden

    ref. Jürgen. Das Haus wird als Wohnwertvorteil angesehen also die Miete die man bekäme bekommt sie anteilig & hälftig als Unterhalt. Hinzu kommt, dass sie sie die Hälfte als Zugewinn verlangen wird.Somit wird dein tatsächlicher Selbstbehalt reduziert auf o.g. anteiliger Wohnwertvorteil und o.G. Du wirst nichts mehr übrig haben, wenn Du nicht schnellstens entweder ihr das Haus überlässt, dann verhält es sich anders herum oder das Haus veräusserst. Es sei denn, die Darlehnszinsen sind so hoch, dass sie die fiktive Miete/Wohnwertvorteil überschreiten.Also gib ihr alles, sodass Du nichts mehr hast ausser Deiner Rente, dann musst Du davon noch bis zum Selbstbehalt von 900,–Euro an sie abdrücken. Als Mann hast Du keine Rechte in diesem Land. Die Frauen haben die Macht ausschl.

  53. Franky

    Hallo

    Die Beste Lösung wäre die Unterhaltszahlung zeitlich ohne wenn und aber zu begrenzen.
    Der nacheheliche Unterhalt würde maximal 2 Jahre gezahlt werden.
    Der Kindesunterhalt würde mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres enden.
    Hier werden dann die Bedarfe über die Ausbildungsvergütung und oder BAföG abgedeckt!
    Ich denke das damit allen gedient wäre!
    Beide Parteien wüssten genau was auf sie zukommt, der ganze Vorgang aber dann auch ein absolutes Ende hat, ohne wenn und aber, oder juristische Spielchen.
    Wäre doch mal eine Überlegung wert, oder??

  54. Burkhard

    Hallo zusammen,

    das deutsche Familienrecht ist so gestrickt das der Staat immer fein raus ist und in den meisten Fällen zu Gunsten der armen etwas fauleren Seite entscheidet. Das parasitäre Verhalten von der „bedürftigen“ Seite wird durch Klagen und Titel unterstützt aber nicht das Fehlverhalten derer die uns in den Ruin treiben. Wem das alles zu geschwafelt und allgemein erscheint, der schaue sich die oben genannten Beiträge genau an ! Als einfacher Arbeiter soll man bluten bis zum Lebensende ohne selbst ein gewisses lebenswürdiges Leben zu erreichen obwohl der große Teil von uns klein und Mittelververdiener ist. Aber haben wir nicht auch ein Recht auf ein gutes zielgerichtetes liebenswertes Leben ! Die -jeniegen die uns die Gesetze und Fallsticke aufgebürtet haben sind meistens selbst fein raus, da sie entweder nicht mehr leben oder ebend alle Gesetzmäßigkeiten sehr gut kennen und diese gut bezahlen können, aber für die “ kleine Frau oder den kleinen Mann“ ist es ein Spießroutenlauf ohne absehbares Ende bis die Kinder eventuell 26,27 Jahre alt sein und dann angeblich erst auf den eigenen Füßen stehen können. Das ganze nennt sich dann Familienrecht, es sollte besser Staatsrecht heißen. Und zu gunsten der Kinder läuft es sowieso nicht, da die zu zahlende Partei von seinen hart verdienten Geld, einen Teil seines Einkommens noch an Rechtsanwälte, Gerichtskosten etc. ab zutreten hat. In meinen konkreten Fall ist es so, daß ich von einen Nettoeinkommen um die 22.000 Euro alleine fast 8000 Euro an Rechtsanwalts- Gerichtskosten zu zahlen hatte, beim Zugewinnausgleich meiner ehmals geliebten Ehefrau einen Kredit in Höhe von ebenfalls 8000 Euro aufzunehmen habe, da ja das Geld nach 3jähriger Trennung nicht mehr vor handen war, da ich das gemeinsame Eigentum weiter bezahlen mußte und dies mir als Wohnvorteil aufgebürtet wurde, obwohl sie Haus und Kinder für mehrere Jahre verließ um ihre Auszeit zu nehmen und dafür mit einen anderen Mann im Bettchen zu poppen. Zu guter letzt bekam sie natürlich auch die Hälfte des Gewinnes beim Hausverkauf, obwohl sie über sie 4 Jahre tat ausser Ihr Leben zu verwirklichen. Ich bekam dann noch den Arschtritt von meinen Kindern sie zogen dann zur Mutter als sie wieder „normal“ wurde,forderten dann natürlich gleich UHG was ich natürlich nicht in voller Höhe zahlen konnte, dafür aber einen Titel vom Gericht. Was für ein Irrsinn und das zu Gunsten der Kinder, egal ob Du auf den Zahnfleisch kriechst und Deine Gesundheit ruinierst und es ist ja auch besser wenn Du für den Staat bis zur Rente arbeitest und dann am besten gleich ins Gras beißt, schließlich hast Du Deinen Lebensbeitrag geleistet und die Beamten dafür unterstützt, daß sie sowieso keinen Rentenbeitrag zu zahlen haben, dafür aber die Gesetze für uns machen vielleicht hält man ja durch bis 67 !! Oh Du heile Welt. Ja und wenn Du es schaffen solltest bis zur Rente und knapp unter der Armutsgrenze dahin vegetierst von Riester hast du dann sowieso nichts mehr, dann ist Deine Zeit gekommen, die Zeit der Rache ! Kurze Zeit später im Altersheim gelandet und natürlich pflegebedürftig darfst Du dann an Deine Kinder heran treten und von ihren Gehalt etwas abzwacken, aber als einfacher Arbeiter die nun Deine Kinder auch nur sind und mit 8,90 Euro auf Ihre Altersarmut zu arbeiten, ist nun mal nichts zu holen, da sie auch schon wieder geschieden sind. Also bleibt dann nur die Rache am Staat ! Für eine schnelle Beerdigung wird gesorgt, da als pflegebürftiger das langsame innere austrocknen im Pflegeheim kein Problem ist. Und was machen Deine Kinder! Sie treten in Deine Fußstapfen und erhalten die Maschinerie am laufen, es sei denn es geliegt eines von hunderten den Hamsterrad zu entfliehen. Ich möchte hier noch klar stellen das ich weder Staat, Beamte, Männer und Frauen angreifen will. Nein ich möchte nur zum nachdenken anregen und darauf hinweisen, daß wir noch weit von einen Rechtsstaat entfernt sind. Mag hier einiges überspitzt sein, ein großes Fünkchen Wahrheit ist aber immer dabei und nicht realitätsfremd.

    MFG
    Burkhard

  55. RA Thomas von der Wehl

    @ burkhard

    ich habe Verständnis für Ihre Situation und kann dies nachvollziehen. Mehr möchte ich dazu nicht sagen, da ich natürlich auch manchmal die andere Seite vertreten.

    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    info@vonderwehl.de
    0431 – 911 16

  56. Herbert

    Im 5. Jahr nach der Trennung und im 3. Jahr nach der Scheidung habe ich resigniert. Resignation statt Revolution? Ja, denn gegen was sollte ich revoltieren? Gegen dieses perfide Unterhaltssystem? Das wären Windmühlenkämpfe! Um als absoluter Mangefall überhaupt noch über die (finanziellen) Runden zu kommen, verzichte ich nun auf den bisher wöchentlichen Umgang mit meinen drei minderjährigen Kindern. Dafür kann ich nun den von der Kindsmutter heiß begehrten Mindestunterhalt leisten. Der fehlende Kindesumgang belastet mich und die Kinder psychisch sehr. Doch sehe ich keine andere Chance, mir das Geld fürs tägliche (Über-)Leben anderweitig einzusparen. Ich habe keine Kraft mehr für weitere jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen mit fragwürdigem Ausgang oder Fiktivrechnungen; will nur noch meine Ruhe haben. War jahrelang hochgradig suizidgefährdet und sehe noch heute manchmal darin die bessere Lösung.

    Wenn es in diesem System NUR ums Geld geht, dann soll es eben so sein. Vom „Wohle der Kinder“ habe ich nie was gehört – und schon gleich nicht vom zuständigen Jugendamt! Meinen Kindern wünsche ich im Leben nur eines: Bleibt bitte kinderlos!

    @ RA Thomas von der Wehl
    Mit Ihren Äußerungen zum neuen Scheidungsrecht (seit 01.01.2008) waren Sie wohl zu optimistisch. Ob Recht oder Gerechtigkeit…? Ich vermisse in der Rechtsprechung den kaukasischen Kreidekreis. Zwänge beherrschen das System der Rechtssprechung. Salomonische Urteile zum Wohle jener, die des Wohles dringend bedürfen sehe ich keine. Das Wohl der Kinder interessiert einfach nicht.

  57. Machtlos

    Dieser Kommentar wird unbeantwortet bleiben. Solange mit dem Elend anderer und insbesondere mit dem Unterhaltsunrecht zugunsten von Frauen Geld verdient werden kann, wird sich daran nichts ändern. Das beklagte demoskopische Problem in Deutschland ist nicht nur ein Problem der Frauen, die keine Kinder mehr wollen, sondern auch ein Problem der Männer, die in einen gewissen Zeugungsstreik gegangen sind mit dem Ausblick, mit einer mehr als 50%-Chance zum Zahldepp degradiert zu werden und in einer modernen Form der Sklaverei zu landen, was den Tatbestand der erhöhten Erwerbsobliegenheit beschreibt.Welcher normale gesunde Mann wird freiwillig noch in diese Falle tappen, wenn er sich die möglichen Folgen für sein Leben ausmalt, trotz Fleiß und Überstunden seine Kinder nicht zu sehen, ja regelrecht entrechtet zu sein. Und dazu muss er dieses Unrecht auch noch mit seinem Geld bezahlen. Die Frau kriegt ja hinten und vorne Zucker reingeblasen, habe ich schon erlebt. Die Fakten sind bekannt- daher wird ein Befangener sich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Ich rate jedem Mann ab 15- lass Dich sterilisieren, wenn Du glücklich leben willst. Hartz4-Niveau kann Mann mit weniger Streß leben, wen der Wunsch da ist. Und wenn man ordentlich verdient, ist die Motivation höher, etwass zu leisten, als wenn alles oberhalb 950 Euro rasiert wird. Von daher ist das unterhaltsrecht auch Leistungsfeindlich und zerstört Wirtschaftswachstum. Die Lösung ist einfach: Wenn ein Paar Kinder hat, und Frau geht weg, weil Sie es so will, und will die Kinder mitnehmen, dann soll sie sehen, wie sie klarkommt, ohne Geld vom Ex. Ehe bedeutet Rechte und Pflichten. Denn Pflichtteil für Frauen hat der Gesetzgeber auf den Mann übertragen, daher kann familie nicht mehr gutgehen. Aber das war der Sinn der Sache. Es gab noch nie soviele Anwälte wie heute, und die wollen Geld verdienen. Und da viele Anwälte im Bundestag sitzen, sorgen die für Ihresgleichen. mann schafft ein Familienunrecht, welche gerade vorliegt. Wer solche Abgeordnete hat, braucht keine Feinde mehr. Zeugungsstreik ist das probate Mittel, denn wenn keiner streitet um die Kinder, sind viele Anwälte arbeitslos.

  58. RA Thomas von der Wehl

    @ machtlos

    was soll man darauf auch antworten?

  59. Endlos

    ja, die Menschenrechte der Männer bzw. Exmänner werden permanent verletzt. Ihnen wird zum Wohle der Exfrauen, die in ihrem Leben nicht mehr arbeiten müssen dank dieser Betonköpfe von Richter/innen ihre Würde, ihre Existenz und die Kinder genommen. Feine Emanzipation ist das. Die Männer sind immer die Bösen. Als Mann wirst Du ausgepresst mit fiktiven Einkommen ausgelutscht und existenziell ruiniert. Als Vater nehmen sie dir deine Kinder weg. Weil ein Vater kann es ja nicht so gut wie eine Mutter..Was gibt es noch zu sagen. Ein erschreckend ungerechter Staat und Justizsystem, welches die Männer dermassen benachteiligt und sie immer als Schuldige dastellt..LEBENSLANG zahlen sie für eine Frau, die weder Haushalt noch Kinder wenn erwachsen mehr betreut. .Die nervlichen Belastungen und Denunzierungen der Exfrauen sowie Lügen sind nicht auszuhalten und so manche neue Beziehung der Männer geht durch diese lebenslange Strafe in die Brüche. Die Zweitfrau muss auch noch für die erste mitverdienen..perverses Systemn. unmenschlich und nicht mehr nachvollziehbar. Ich lebe nunmehr seit 7 Jahren in Trennung; seit dieser macht die Exe einen auf krank jedes Gericht glaubt ihr ohne medizinisches Gutachten. Die Kinder – Jungens leben bei mir uns sie muss noch nicht einmal für deren Ausbildung zahlen. Sie kassiert weiter ab und ein Urteil für den Nu oder und Scheidung nicht in Sicht. Ich bin kurz vor der Rente und muss noch für die Ausbidlung Geld aufbringen . Die Nochfrau lebt ihre sogenannten Depressionen aus und klagen auf unbefristeten Unterhalt mit ip53 Jahren. Bei der Trennung war sie 47 und hat gearbeitet ..Alles klar? Diese U-Reform ist das Papier nicht wert und die Richter/innen handeln nicht nach Tatsächlichkeiten mit Nachweisen, sondern nach Gutdünken, Willkür und subjektiv Bevor du die Chance auf Berufung hast, bist du schon pleite . ES lebe die Emanzipation!! Männer wandert aus und lasst Euch bloss nicht auf eine deutsche Frau ein. Unser Scheidungssystem/recht ist rudimentär und entspricht nicht mehr der Realität. Aber. Hauptsache, die Frauen können sich rächen und die Männer ausnehmen bis zu deren oder ihren Lebensende. Du hast keine Chance als Mann ,der für den Barunterhalt gesorgt hat und sich auch um seine Kinder etc. gekümmert hat. Und die Kinder verkümmern seelisch. Viele Mütter benutzen ihre Kinder um den Ex zu erpressen etc. Tolle Mütter

  60. Clarissas

    Hallo ihr lieben so benachteiligten Männer,
    ich möchte hiermal meine Sicht schildern, bin eine Frau die von ihrem Mann mit damals 5-jähigen Zwilligen von ihrem Mann sitzen gelassen wurde. Er hatte sich neu verliebt und innerhalb einer Woche war ihm klar, dass unser Leben bisher nur Scheiße war. Er hat mir das Haus überlassen, wie großzügig von ihm werdet ihr jetzt denken. Nur er war die Kreditbelastung über viele Jahre los, ich habe ihn nämlich aus dem Kredit entlassen und zahle jetzt noch 20 Jahre alleine weiter. Kurz zuvor hatten wir ein Auto gekauft, den Kredit zahle ich alleine weiter. Und stellt euch mal vor, ich gehe Vollzeit arbeiten, meine Kinder kommen jetzt in die 2. Klasse, gehen bis um 16.00 Uhr in den Hort weil ich nicht früher zu Hause bin. Der Vater zahlt 200 Euro Unterhalt für beide, toll nicht, mehr kann er nicht. Ehegattenunterhalt habe ich nie eingeklagt, ich sorge für mich selber. Unterstützung vom Vater, vielleicht die Kinder mal nehmen außer dem berühmeten Vaterwochenende alle 14 Tage, ist nicht. Er hat keine Zeit, will endloch leben mit seiner neuen Partnerin. Nicht alle Frauen sind so Scheiße wie hier dargestellt. Ich war nie abhängig von einem Mann und werde es auch nie sein. Schönen Abend noch und weiter gejammert.

  61. sergej

    hollo
    eure infos sind erfahrenswert, nur in meinem fall nicht hilfreich.

    ich bin jetzt seit zwei Jahren allein nach dem unterhalt und allen kosten lige ich im minus von mindestens 150,- euro, privatinsolvenz geht nicht angeblich verdien ich zu viel.
    so weiter die ex ist gleich zum anderem gezohgen als dank fuer zwei Arbeitsstellen plus mein erspartes noch vor der ehe alles weg .
    aber schulden aus der ehe sind alle da und komisch es sind ja alles meine schulden obwohl ich ja nur gearbeitet hab 7 tage die woche.
    also zusammengefast heisst es so,

    du wirst als dank betrogen, verlassen, ausgenomen wie eine weinnachtsganz.

    aber laut anwaelte und richter ist ja alles gerecht ex lebt wie gott in Frankreich und ich pfeiff aus dem letztenloch.
    und der ober hammer laut richter“was? geld reicht nicht schufte mehr oder die neu wird dir schon helfen“
    so und jetzt meine frage wo ist hier gerecht wo sind alle ach so tolle gesezte von wegen maenschenrechte oder wuerde des maenschen
    meine meinung ist halt wenn der staat es so will dann schmeiss ich halt alles hin und mach arbeitslos nur halt bis zu Rente
    da ergendwann ist die grenze erreicht als sklave fuer ex und staat nein danke.
    fals es doch noch andere wege und mitel gibt’s bevor ich zum letzten mitteln greif wuerde ich die gerne anhoeren nur wenn nicht dann sei es so der staat will es ja nicht anders.

    Da Sie fuer mich zeit genommen haben bedanke ich mich ganzherzlich.
    mfg
    sergej

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