Unterhaltsreform 2008 und Realsplitting

Ein gravierender Nachteil ist mir an der Unterhaltsreform 2008 aufgefallen.

Der Fall:

Der Mann zahlt Kindesunterhalt für 2 Kinder und Nachehelichenunterhalt für seine Frau. Es liegt ein Mangelfall vor. Wegen des Ehegattenunterhaltes nimmt der Mann die Steuervorteile des Realsplittings in Anspruch. Im Moment sind Kinder und Frau auf der gleichen Rangstufe. Nach der Reform 2007 sind nur noch die Kinder im 1. Rang, die geschiedene Frau dagegen im 2. Rang. Das hat Auswirkungen auf Ihren Unterhalt.

Sehr schematisiertes Beispiel:

Der Ehemann hat 600,00 EUR über dem Selbstbehalt im Mangelfall zu verteilen. 2 Kinder mit Bedarf von je 300,00 EUR und eine Frau mit Bedarf von 400,00 EUR. Bedarf insgesamt 1.000,00 EUR, aber nur 600,00 EUR sind verteilbar.

Nach jetzigem Recht: Kind 1, Kind 2 und Ehefrau erhalten je 200,00 EUR. Die 200,00 EUR für die Frau fallen ins Realsplitting und ergeben Steuervorteile.

Nach der Unterhaltsreform 2008:

Kind 1 bekommt 300,00 EUR

Kind 2 bekommt 300,00 EUR und die

Ehefrau bekommt 0,00 EUR,

weil die zu verteilende Masse von 600,00 EUR bereits in dem 1. Rang an die Kinder zu geben war. Somit entfallen die Steuervorteile aus dem Realsplitting. Der Mann zahlt zwar auch nur 600,00 EUR, verliert aber die Steuervorteile.

Spricht dies gegen die Reform? Es ist sicherlich ein nicht hinzunehmendes Ergebnis, welches unbedingt über das Steuerrecht zu korrigieren ist. Es muss dann eben auch beim Kindesunterhalt die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit geben. Die Politik muss hier unbedingt nachbessern.

Eine Reaktion zu “Unterhaltsreform 2008 und Realsplitting”

  1. melanie

    wie ist das mit der mangelberechnung bei privatinsovenz? mein mann ist in erster ehe geschieden, hat ne tochter die 13 wird, wir sind seit zwei jahren verheiretet, haben eine tochter mit 14 monaten und im novenber kommt noch ein kind zu. er ist total überschuldet, und das verfahren ist in vorbereitet, seine ex ist arbeitsunfähig, und ich bekomme wohl erst ab reform nen anspruch.
    wie sieht da die mangelfallberechnung aus, oder auf welcher grundlage basiert
    diese berchnung?
    für alle tips bin ich dankbar.

    melanie

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