Koran Scheidung Frankfurt

Ein Kommentar, der mir aus dem Herzen spricht. Die Multikulti-Vision ist, wenn nicht gescheitert, dringend zu überdenken:

Ina Heinrichs schreibt im Kölner Stadt-Anzeiger:

Eine Ehe kann in die Brüche gehen. Das allein ist schon schmerzhaft. Meistens halten beide Partner das gesetzlich vorgeschriebene Trennungsjahr bis zur Scheidung dann noch mit Anstand durch. Eine Ehe kann aber mehr als bloß scheitern – so wie im Falle der 26 Jahre alten Mutter, die versuchte, sich und ihre zwei Kinder aus den Fängen eines gewalttätigen Mannes zu befreien. Sie beantragte die vorzeitige Scheidung.

Doch die Richterin am Amtsgericht Frankfurt – wohlgemerkt: eine Frau! – sah das Trennungsjahr nicht als unzumutbare Härte an. Denn: Mann und Frau gehören dem Islam an, hatten in Marokko nach den Regeln des Koran geheiratet. Und die heilige Schrift des Islam sieht nun mal in Sure 4 Schläge für eine – so wörtlich – „Widerwillige“ vor. Wobei Widerspenstigkeit oder Ungehorsam schon darin bestehen könnten, dass die Frau einen westlichen Lebensstil pflege. So argumentierte die multikulturell beflissene Richterin. Und weiter: Im marokkanischen Kulturkreis sei es nicht unüblich, dass der Mann ein Züchtigungsrecht ausübe. Außer Acht blieb, dass ein Familiengericht den prügelnden Ehemann schon 2006 aus der ehelichen Wohnung verbannt und ihm verboten hatte, sich der Familie auf eine Distanz von unter 50 Metern zu nähern. Das hielt den schlagkräftigen Herrn der Schöpfung allerdings nicht von Mord-Drohungen ab.

Die bizarre Frankfurter Rechtsauslegung mit Hilfe des Koran rief Empörung hervor. Die Erinnerung wird wach an andere absurde Urteile: Gab es hierzulande nicht „Ehrenmord“-Prozesse, die mit Rücksicht auf die Gepflogenheiten anderer Kulturkreise mit relativ milden Urteilen endeten? Im Amtsgericht Frankfurt gab man sich mit Blick auf den aktuellen Fall so diplomatisch wie deutlich. „Von so einem Fall wie diesem habe ich noch nie gehört“, sagte Gerichtssprecher Bernhard Olp dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Eine Bewertung dürfe er zwar nicht vornehmen. Sie sei aber recht einfach aus der prompten Reaktion des Gerichts ableitbar: Es entzog der Richterin den Fall. „Und diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.“

P.S. Lag wirklich schon ein Urteil der Richterin vor? Ich bezweifle dies. Nach einem Urteil wird idR. nicht mehr über Befangenheit entschieden. Dies geschieht meist vorher.

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