Kind ohne Vater (Pressemitteilung AG München)

Ein Ehepaar, dem es nicht möglich war, auf natürlichem Weg ein Kind zu bekommen, entschloss sich zu einer künstlichen Befruchtung. Nach mehreren Versuchen kam dann endlich der erwünschte Nachwuchs zur Welt, allerdings mit einer Behinderung. Ein paar Jahre später wurde die Ehe der beiden geschieden, der Vater kümmerte sich aber nach wie vor um sein Kind. Um für etwaige medizinische Notfälle einen geeigneten Blutspender festzustellen, wurde dem Ehepaar und dem Kind wieder einige Zeit später Blut entnommen und die Blutgruppen bestimmt. Dabei stellte sich heraus, dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass es sich bei dem Ex-Ehemann um den leibliche Vater handele. Dieser stellte daraufhin einen Antrag auf Anfechtung der Vaterschaft.

Im Rahmen der Verhandlungen betonte der Vater, dass er keine Anhaltspunkte für einen Seitensprung seiner Ehefrau habe und jeder zum damaligen Zeitpunkt natürlich davon ausging, dass der Samen, der ihm entnommen wurde, auch bei der anschließenden Befruchtung verwendet wurde. Aber die Diskrepanz der Blutgruppen habe ihn zu der Klage veranlasst. Seine Ehefrau versicherte, keine außerehelichen Beziehungen gehabt zu haben.

Das Gericht erholte daraufhin ein Abstammungsgutachten. Darin kam der Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Kläger als Vater völlig auszuschließen sei. Das Gericht gab daraufhin der Klage statt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

2 Reaktionen zu “Kind ohne Vater (Pressemitteilung AG München)”

  1. Falsche Vaterschaft » Baby-Zeit Blog

    […] Manche Paare, die sich ein Kind w�nschen, leider aber keins bekommen k�nnen oder es schon vergeblich versucht haben und einfach nichts dabei raus kommt, schlagen den Weg der k�nstlichen Befruchtung ein. Gerade habe ich im Bericht Kind ohne Vater (Pressemitteilung AG M�nchen) gelesen, dass es gerade erst einen Fall gab, bei dem ein Ehepaar, genau diesen Weg gew�hlt hat, um sich den Kinderwunsch zu erf�llen. Alles war anfangs okay, nach ein paar Versuchen klappte es dann endlich und sie bekamen ein Baby, das allerdings eine Behinderung hatte. […]

  2. Dagmar

    Mein Vater ist 1983 verstorben. Es gab kein Testament, demnach erbten Frau und Kinder entsprechend gesetzlicher Regelungen. 2011 hat meine Schwester erfolgreich die Vaterschaft angefochten, um ihren biologischen, kürzlich verstorbenen Vater zu beerben. Sie ist demnach momentan und rückwirkend bis zur Geburt ein „Kind ohne Vater.“ Nun meine Frage: muss bzw. kann die Erbschaft von 1983 jetzt rückabgewickelt werden (automatisch / auf Antrag)?

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