Spielschulden und Unterhalt
Donnerstag, den 12. April 2007Jetzt wird es ungerecht? Eben noch gelten regelmäßige Gewinne aus dem Skatspiel zum Einkommen, aber was ist mit Spielschulden, die man(n) zurückzahlen muss? Dazu gilt dann: Nimmt der Unterhaltsschuldner ein Darlehen auf, um damit Spielschulden zu begleichen, so kann er die hierfür erforderlichen Tilgungsraten dem Unterhaltsgläubiger nicht entgegenhalten. Glücksspiele stellen ein risikobehaftetes, unterhaltsrechtlich leichtfertiges Verhalten […]