Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Der Bundesfinanzhof hat zur doppelten Haushaltsführung bei nichtehelichen Partnerschaften mit Kind entschieden:

1. Die Rechtsprechung des BFH, nach der eine doppelte Haushaltsführung auch dann anerkannt werden kann, wenn Personen, die an verschiedenen Orten wohnen und dort arbeiten, nach der Eheschließung eine der beide Wohnungen zur Familienwohnung machen, ist nicht in jedem Fall auf nicht eheliche Lebensgemeinschaften zu übertragen.

2. Die Gründung eines doppelten Haushalts kann bei nicht verheirateten Personen beruflich veranlasst sein, wenn sie vor der Geburt eines gemeinsamen Kindes an verschiedenen Orten berufstätig sind, dort wohnen und im zeitlichen Zusammenhang mit der Geburt des Kindes eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung machen.

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
GG Art. 6 Abs. 1
FGO § 56 Abs. 1, § 116 Abs. 7, § 120 Abs. 2 Satz 1

2 Reaktionen zu “Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft”

  1. Doppelte Haushaltsführung - Abzugsgrenzen für Wohnungskosten

    […] In den zugrunde liegenden Streitigkeiten ging es zum einen um einen Steuerpflichten, welcher am Ort seiner Beschäftigung eine ca. 93 Quadratmeter große Dreizimmerwohnung angemietet hatte und die hierfür anfallenden Kosten als notwendige Mehraufwendungen geltend machen wollte. Der andere Fall beschäftigte sich mit einer Steuerpflichtigen, die für eine 57 Quadratmeter große Wohnung den Abzug von Werbungskosten beantragte. Der Bundesfinanzhof verwies beide Fälle an die Finanzgerichte zurück. Sie sollten auf der Grundlage weiterer Feststellungen prüfen, ob die den Steuerpflichten entstandenen Aufwendungen für die jeweiligen Wohnungen tatsächlich die Grenze des Notwendigen überschritten hatten. Diese Grenze würde sich bei einer Wohnfläche bis sechzig Quadratmeter mit einer ortsüblichen Durchschnittsmiete ergeben. BFH, Urteile v. 08.07, VI R 10/06 und VI R 23/05 weitere News: Doppelte Haushaltsführung – neues Urteil des Bundesfinanzhofes hinsichtlich der Wohnungsgröße des Zweitwohnsitzes Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft […]

  2. RAvonderwehl

    Vielen Dank für die hilfreichen Details

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