Umgangsvereitelung wird künftig teuer

Das Problem der Umgangsvereitelung, sei es total oder partiell, wird immer häufiger. Die Väter fahren 50 km um ihr Kind abzuholen und hören an der Haustür: „das Kind sei krank oder sonst wie verhindert“. Dagegen ist im Moment juristisch nur ganz wenig bis gar nichts zu unternehmen. Dies soll sich nach der Reform des Familienrechtes ab Mitte 2009 ändern. Das BMJ bringt dazu den Beispielsfall:


Beispiel: Trotz entsprechender Vereinbarung lässt eine Mutter das Kind über Ostern nicht zum getrennt lebenden Vater gehen. Wegen der Feiertage verhängt das Gericht erst nach Ostern ein Ordnungsgeld von 200 Euro gegen die Frau. Diesen Betrag muss sie zahlen, obwohl das Kind Ostern nicht mehr beim Vater verbringen kann. Anders beim Zwangsgeld: Dieses kann nur verhängt werden, solange sich die Verpflichtung auch tatsächlich durchsetzen lässt – also nur während der Ostertage, was in der Praxis schwierig sein dürfte.

Die Vollstreckung von Sorge- und Umgangsentscheidungen wird so schneller und effektiver. Bei Verstößen gegen Sorge- und Umgangsentscheidungen werden nicht mehr Zwangsmittel, sondern Ordnungsmittel verhängt. Diese können – anders als Zwangsmittel – auch noch nach Ablauf der Verpflichtung wegen Zeitablaufs festgesetzt und vollstreckt werden. Der Erfolg bleibt in der Praxis abzuwarten, aber immerhin ein Schritt in die richtige Richtung. Das Problem der Beweisbarkeit wird immer bestehen.

35 Reaktionen zu “Umgangsvereitelung wird künftig teuer”

  1. Richard

    Wird höste Zeit das da etwas Passiert nur wie sieht das aus wenn die Frau Sozialhilfe bezieht
    sie wird das Busgeld doch sowieso nicht Zahlen.????Die Väter die ich kenne einschließlich ich haben damit schon ewig zu Kämpfen trotz Urteil und Mahnung des Richters
    steht man wieder vor zuerTür.Dann heißt es die Kinder wollen nicht zu dir,sie werden dahin getrimmt Papa ist schlecht,Papa zahlt ja nicht
    usw.Wenn Magelverteilung besteht ist das Realität solange reichlich bezahlt wird gibt es beim Umgangsrecht keine Probleme nur wehe man kann es nicht mehr.Da solte mal angesetzt werden.

  2. ben Arfa

    trotz eine beschluß des OLG Celle für eine Umgangsrecht mit meinem Sohn,die Mutter wird behauptet ds Kind will nicht sein Vater sehen,und so wird enrstgennommen von Jugendamt Lüneburg, und würde meie Umgangsrecht vereitelt,binhindert,verschlept bis heutigen Tag,seit den 10.Nov.2006.
    zwichen durch habe ich eie Verfahren gegen Jugendamt geleitet beim Verwaltungsgericht In Lüneburg, wegen unterlassen Hife zu leisten.

    Die schikanöse Art des Jugrendamts ist unerträglich und Unmenschlich.

    kann jemand mir helfen was soll ich unternehmen gegen die o.g. Unmenschliche handlund des Jugendamt.

  3. Stephanie

    Halllo!
    Ich finde es richtig: wenn de rVater keinen Unterhalt zahlt, sollte er die Ungangszeit dazu nutzen, arbeitne zu gehen, um für Essen usw. seines Kindes und der Kindsmutte rzu sorgen. Welche Waschlappen jammern hier eigentlich? Alles gelangweilite Lehrer und Sozias!

    Macht doch Arbeit, anstatt hier zu jammern!

  4. dummeStephanie

    Stephanie,

    nutze Du doch die Zeit zu arbeiten?
    Häufig sind die Mütter von Ihrem Bildungsniveau weniger als Erziehungsberechtige qualifiziert als, die Väter.

    Denkst Du auch ab und zu an die Kinder?
    Für Kinder ist es wichtig beide Elternteile zu haben. Kein Kind interessiert irgendwelcher Unterhalt, sondern die Liebe des Vaters.

    Viele Frauen (ohne Schulabschluss die in jungen Jahren Kinder bekommen) sind außerdem unfähig mit Geld umzugehen. Anstelle vernünftiges Lernspielzeug zu kaufen, werden sinnlos teure Markenklammotten gekauft, weil das Kindchen darin so süß aussieht. Dann wird den ganzen Tag telefoniert, was für ein A*** der Vater doch ist, während, das Kind an der Glotze versauert.

    Nutze Du lieber die Zeit in der der Vater die Kinder hat, dein geistiges Niveau zu erhöhen.

    So etwas DUMMES habe ich noch nie gehört.

  5. RAvonderwehl

    an die letzten beiden:

    bitte keine persönlichen Anwürfe hier. Sonst lösche ich das alles. Menschen die sich nicht mal kennen, sollten sachlich miteinander umgehen.

    Und bitte, achtet ein wenig auf die Rechtschreibung, ein wenig nur. Ich mache sicherlich auch Fehler, aber ……

  6. Klara

    Ich hätte dazu die Frage, ob das eine einseitige Regelung ist oder in beide Richtungen geht? D.h., ob auch umgangsberechtigte Väter, die sich nicht an abgemachte Termine halten, nicht zu vereinbarten Abholterminen erscheinen, ebenfalls mit Ordnungs- und Zwangsgeldern belegt werden sollen?

  7. RAvonderwehl

    an Klara:

    natürlich ist das nicht einseitig. Unser Gesetz gibt zwar keine Möglichkeit den Umgang praktisch durchzusetzen, aber bei laufenden Verstößen gegen gerichtliche Festmachungen können Ordnungsgelder beantragt werden.

  8. Sox

    Hallo Zusammen,

    Nach dem Klassischem Ablauf Ehe-Trennung-danach Kind-Scheidung-Process für Folgesachen (Unterhalt & Umgangsregelung) stehe ich for ein Entscheidender Punkt. Verhindern daß mein Kind mir entfremdet wird durch Ungeregelter Umgang und Auskunftsrecht. Daher MUSS ein Ordentlicher Rechtsverbindlicher Umgang & Auskunftsrechtsvertrag!!
    Fragen:
    1. Was ist in so ein Vertrag zu beachten ?
    2. Ist so ein Vertrag durchsetzbar ?
    3. Wie schnell MUSS ein Gericht in diesem Sinne handeln (EA, Fristen…) ?
    4. Kann man das JA zur Rechenschaft wegen Datenschutzverletzun ziehen, wenn Daten auf Dubiöser weise übermittelt wird ?
    5. Haftet das JA Rechtlich für die Konzequenzen von „Empfehlungen & Stellungsnahmen“ die ein Kind erleidet bei Umgangsvereitellunge ?
    MfG.

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ Sox

    ein Umgangsrecht sollte gerichtlich festgelegt werden. Einzelheiten muss der Anwalt festlegen. Ein Gericht wird schnell handeln.

    Die Fragen zum JA sind schwer verständlich und daher kaum zu beantworten.

  10. Dieter

    das wird hoechste Zeit, da ich nicht wie manche hier 50 km fahren ich muss jeweils 900 km also hin und zurueck 1800 km fahren. Wenn ich dann angekommen bin und hoere / weist du, heute geht es deiner Tochter nicht gut, kannst ja morgen wieder kommen/ das habe ich jetzt schon 4mal hintereinander erlebt, Anwalt ist nun eingeschaltet…..mal sehen

  11. annett

    hallo alle zusammen, ich muss da mal was loswerden…. ich kämpfe als mutter seit einem jahr darum, meinen sohn, den mein mann einfach, trotz gemeinsamen sorgerechts mitgenommen hat, wiederzusehen. es sind nicht immer die mütter, die den vätern ihre kinder wegnehmen!! es passiert auch oft genug anders rum. (bin für hilfe,rat und tipps sehr dankbar)

  12. Oliver

    Hallo Dieter,

    mir geht es ähnlich. meine kinder wohnen in flensburg und ich in ulm (auch ca. 900 km pro tour, somit 1800 km pro abholung –> 3600 km pro besuch, da ich die kinder immer mit zu mir nehme). auch ich habe jedes mal angst davor die kinder nicht zu bekommen. leider hat die frau hier in deutschland die macht. wir dürfen nur zahlen.
    mfg

  13. Angy

    Hi Annett,

    stecke auch in dem Dilemma, Vater hält sich an keine Vereinbahrung, bedroht mich und spielt hinter meinem Rücken falsche Spielchen, sodass selbst die Lehrer mich drängen, das Kind zum VAter zu lassen, ich sei ja wohl überfordert. Und der Vater mimt immer das Unschuldslamm, lügt sich mit einem Lächeln alles zurecht und bekommt dafür noch Beifall. EIn richtig linker Hund. Kann diese ständige „Tolle Väter-doofe Mütter“ auch nicht mehr hören.
    Das ist nicht Recht was da in Familiengerichten gesprochen wird, höre immer nur, die Vergangenhet muss man ruhen lassen, wir sollten in die Zukunft sehen. Zum Brechen!!!

  14. Dave

    Hallo zusammen,

    auch ich glaube nicht, dass man dies am Geschlecht festmachen kann, wer nun das Umgangsrecht des Andren boykottiert. Es handelt sich insofern jedoch um eine Statistik, dass in den meisten Fällen nun einmal die Kinder bei der Mutter leben. Ich selbst habe meinen Sohn das letzte Mal vor einem halben Jahr gesehen und das lag nicht an mir :-). Ich weiss daher, wovon ich rede. Wesentlich ist es, dass man diese Machenschaften wirklich auch stärker sanktioniert als bisher und vor allem auch diejenigen Anwälte zur Rechenschaft zieht, die letztendlich diese Abspaltung eines Elternteils fördern und das Spiel mitmachen, da sie davon profitieren. Letztendlich sind sie die Gewinner dabei und zerstören Beziehungen zu Kindern. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass es auch hier rühmliche Ausnahmen gibt(beratung anstatt Konfrontation), die im übrigen auch meistens vor Gericht besser ankommen. Bis dahin ist es aber ein langer Prozess….auf Kosten der Kinder

  15. IAN

    wie sieht es denn aus, wenn der Vater im Ausland ist aber weiterhin regelmaessigen Kontakt zu seinen Kinder hat? Mit dem Jugendamt wurde damals eine Vereinbarung getroffen, dass die Mutter die Kinder je haelftig zu allen Ferienterminen zum Flughafen bringt und ich die Flugkosten trage und die Kinder am Bestimmungsort abhole und sie wieder ins Flugzeug zurueck setze. Jetzt will die Mutter nicht mehr fahren – obwohl der Flughafen nur 40 Minuten entfernt ist. Den Kindern hat sie erzaehlt, ihr Ehepartner wolle das nicht mehr – mir sagt sie, das waere zu laestig (dabei muss sie nicht einmal 8 mal im Jahr fahren, sondern hoechstens 4 mal, weil ich manchmal auch die Kids direkt in Deutschland abhole). Ist das zulaessig? Denn noch sind die Kinder zu jung, um alleine mit dem Zug zum Flughafen zu fahren – und ich habe niemanden in der alten Heimat, der diesen Transport zum Flughafen fuer mich uebernehmen koennte. Ist das schon Umgangsvereitelung? Erschwert wird mir der Umgang mit meinen Kindern so jedenfalls sehr.

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ ian

    ob man hier von Umgangsvereitelung in dem obigen Sinne sprechen kann, ist fraglich. Dennoch sollten Sie einen örtlichen Fachanwalt beauftragen und der Mutter darlegen lassen, dass ihr Verhalten nicht dem Kindeswohl entspricht. Auch ein Gerichtsverfahren wäre bestimmt nicht aussichtslos.

    Wenn Sie allerdings keinen Unterhalt für die Mutter zahlen, fehlt es an der obigen Sanktion

    Möglicherweise kann auch das Jugendamt helfen.

  17. nick

    …die ganzen kommentare sind doch alle tendenziell in die richtung und meinung des jeweiligen schreibers.es wird gejammert, was man(n) alles nicht bekommt. KEINER hat vielleicht mal zugegeben auch selbst fehler gemacht zu haben. ich würde mir nicht anmassen hier ein urteil abzugeben. jeder stellt doch nur seinen standpunkt dar, manche veraergerungen sind berechtigt.wenn beide eltern halbwegs intelligent sind und KORREKT sich selbst begegnen, nimmt ist ein umgangsrecht sicher leichter.
    ich weiss wovon ich rede. aber der papa meiner jüngsten tochter ist ein laechelnder „gerd postel“. alle finden ihn auf den ersten blick toll, nach dem 5 . mal eher unangenehm, da er nur labert, labert, labert…er ist unzuverlaessig, kmmt glatt mal 2 stunden spaeter-und das an wichtigen feiertagen wo meinerseits die ganze familie wartet und ich im endeffekt deswegen zu spaet komme. ist sie krank fühlt er sich nicht in der lage sie zu betreuen…zu anstrengend…und überhaupt…ich könne das viel besser. Die Umgangstage sind nach seinem terminkalender abzustimmen. kann er nicht, will er dann aber das kind gleich mal 2 wochen- kurzfristig. wo genau er sich dann aufhaelt weiss ich auch nicht.erfahren hab ich nur dass er das kind total dreckig und ungekaemmt usw ( freunde hatten gemeint-ob das kind wohl schon mal wasser gesehen hatte und saubere sachen)- er sieht es nicht ein irgendwelche anschaffungen zu taetigen, wie bett, autositz usw…, unterhalt zahlt er auch nicht. dafür finanziert er sich mit hilfe des staates seine grundbedürfnisse- was nebenbei so „im geldbeutel“ landet…kann niemand genau nachvollziehen. ich weiss aber wieviel und wie er dies sich dazu verdient. nur nachweise sind schwierig. fakt ist, dass mich das nicht gerade freudig stimmt. er meint “ anwesenheut reicht“, damit seine tochter“ihren horizont erweitern kann.“ und so weiter und so weiter—und bei der gelegenheit auch an die schreiber, die meinen mütter sind durchschnittlich unterbelichtet und kaufen für die kinder irgendwelchen unbrauchbaren rassel…mag es geben, aber ich verbitte mir das……zurück zu „meinem“ vater“…brech…. und da soll man ihm das kind noch auf einem goldenen tablett servieren???? kann doch nicht wahr sein.bringt nichts auf die reihe in seinem leben, und belehrt andere nach strich und faden…ja, dieser umgang ist sicher sehr gut für ein kind.

    und für alle maenner die glauben 200 euro unterhalt laesst die mutter champagner köpfen…und bietet kindern sinnvolles lernspielzeug, kreativkurse, förderung, gesundheitsbewusste schuhe, gesundes essen, musikunterricht…eben alles was kinder fördert….tauscht mal!bezahlt mal allein!

  18. Chefdecuisine

    Hallo Nick,
    da muss ich Dir als Mann schon zustimmen.

    Ich selbst zahle eine ähnlichen Betrag für zwei Kinder, aber mich fragt doch auch keiner ob mir dann nach Wohnung, Auto (um zu den Kindern zu fahren) noch was übrig geblieben ist.

    Ich rede da jetzt mal für mich:
    Die Mutter hat es sich so ausgesucht, mit den Kindern alleine leben zu wollen.
    Ihre beste Freundin sieht die Kinder öfter als.
    Und alle unternehmen etwas zusammen – nur mit mir nicht – nicht einmal ein Spaziergang ist drin.
    Das finde ich ebenso ungerecht.

  19. Haigis

    Frauen die den Vätern kein Umgang zum Kind geben sollte man das Aufenthaltsbestimmungrecht wegen nehmen.
    Das dient nicht dem Kindeswohl das gilt auch für Mütter die eine Umgangsregelung von Gericht nicht einhalten. Nur geldstrafe ist lächerlich und nicht sinnvoll.

  20. Andy

    Ooch, die armen Frauen bekommen nicht genug Geld! Meine Ex geht mit 750€ zusätzlich nach Hause (450Kindesunterhalt+300Kindergeld)! Monatlich! Das war ihr hohes Ziel beim „Kampf“ um die Kinder. Ich wohne 3 Blöcke weiter und muß mir den Umgang mit meinen beiden Kindern seit 4 Monaten vereiteln lassen. Wer zum Henker legt fest, dass Mütter die Kinder zum NULLTARIF aufziehen können? Mal schauen, was vor Gericht rauskommt. Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes ist eine Spitzenidee! Gab es da schon Präzidenzfälle?

  21. RA Thomas von der Wehl

    @ andy

    ganz wenige. Meistens scheitert es an der Beweisbarkeit.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  22. Fiete

    „@ andy

    ganz wenige. Meistens scheitert es an der Beweisbarkeit.“
    Wie schon öfter in diesem Thread bewundert, eine „etwas unvollständige Auskunft“ des Herrn von der Wehl.
    Tatsache ist, daß “ Beweisbarkeit in der m.E. illegalen Geheimsprache der Jurisdiction bedeutet, daß der Richter per Amtsbeweis definiert, was ein Beweis ist und was nicht. In Der Praxis bedeutet das, daß der schwachsinnigste Unfug ( z.B. vom sog. Gutachter im Auftrage des Richters behauptet ) ein Beweis ist ( z.B. den KV-Kind-Umgang wg. existenzieller Bedrohung des Kindes zwingend für mindestens 2 Jahre auszusetzen, was in weit über 90% der Fälle lebenslänglich bedeutet ), dem Gericht vorliegende Akten, Arztberichte, Zeugenaussagen, EV etc. sind keine Beweise, wenn sie dem Wunsch des Richters o. des JA ( z.B. das Kind zu verschachern o. die Familie zu zerstören o.ä. ) widersprechen. Ist das Kind dann erfolgreich zum Hass auf dem anderen Elternteil ( in ca. 9 v. 10 Fällen der Vater ) gehirngewaschen, wird kein Richter in D da etwas dran ändern. Ein Bißchen drohen vielleicht, sonst nix!
    Selbst wenn er offiziell Umgang beschließt, wird dieser meist vom JA boykottiert und selbst wenn dieses sich dafür ausspricht, kann die KM immernoch ungestraft vereiteln. Niemand wird dafür ihre Rechte einschränken. Im Gegenteil: sind die Behörden erstmal vom KV aufgrund seines Einsatzes für das Kind genervt, hat er (!) mit Sanktionen aller Art zu rechnen ( also Umgangsausschluß, Wohnungsdurchsuchung, Beleidigungsklagen, Zwangspsychiatrisierung u.s.w. ).
    Gruß Fiete

  23. Dörte

    Hallo,

    überall wo es Schatten gibt, ist auch Licht. Kämpft um euer Recht, aber bleibt dabei sachlich, so schwer es auch oft ist.

    Ich bin auch alleinerziehende Mutti eines 4 jährigen Sohnes. Mein Exmann ist Däne und lebt auch in DK. Er sieht seinen Sohn nicht regelmäßig, eher sporadisch, so wie es seine Zeit zulässt. Ich gewähre den Umgang, da es um meinen Sohn geht und er ein Recht auf beide Elternteile hat. Ich komme ihm auch entgegen. Bringe ihn, wenn es mir möglich ist zu bestimmten Punkten hin. Wenn ich arbeiten muss (bin selbstständig) muss er ihn bei mir zu Hause abholen. Schmeckt ihm nicht und großes Gemecker, geht aber nunmal nicht annders.

    Wir wechseln uns sogar bei den Feiertagen ab. Obwohl ich zugeben muss das es mir das Herz zerreisst meinen kleinen Jungen am Heilig Abend nicht bei mir zu haben. Mein Ex ist wieder mit einer Frau leiiert, die ein eigenens Kind mit in die Beziehung gebracht hat. Das heisst das sitzt immer ein Kind unter dem Weihnachtsbaum. Ich bin nun alleine und mir ist Weihnachten trauriger den je zu Mute. Wie ihr seht, es gibt nicht nur schwarz und weiß. Wir alle tragen eine Mitschuld an den Dingen die geschehen. Warum sind die Kinder denn da? Sicherlich weil es mal eine Zeit gegeben hat, in der man den Expartner geliebt hat. Daraus ist ein Kind entstanden. Ausnahmen bestätigen die Regel. Wichtig und essentiell ist es doch an das Wohl der Kinder zu denken und nicht die Eigenen Bedürfnisse darüber zu stelln.

    Einen schönen 4. Advent.

  24. kathrin

    Manche Mamas lassen keinen ungeschützten Umgang mit Vätern zu, weil diese Männer zu den 87% der Gewaltväter gehören. Siehe hierzu die wissenschaftliche Studie v. Fr. C. Bergmann. Das nun diese Väter verbal, mit völlig absurden, unwissenschaftlichen Gegenstudien, mit dümmsten, übelsten Beschimpfungen gegen Mamas wettern, juristische Kriegsschauplätze eröffenen, mit nur einem Ziel :SIEGEN–egal wie! Das ist alles andere als Kindeswohl! Keine Liebe des Vaters zum Kind, sondern schlichter, erbärmlicher Frust, der sich in immer primitiveren Wutausbrüchen auf den sogenannten Väternotrufseiten durch sich selbst entlarvt. Leider gibt es auch etliche
    Frauen, die sich nach wie vor solche ganzen Kerle wünschen. Doch solche ganzen Kerle sind immer nur solange begehrt, bis die Täter-
    Freundin selbst die negativen Aspekte solcher ganzer Kerle zu spüren bekommt. Für solche Aggressionen der Männer sind ausschließlich Männer und sonst niemand verantwortlich.
    Zu den Menschenrechten gehört das Schutzrecht von Mutter und Kind –auch vor der immer wieder bagatellisierten Vatergewalt !
    Die Faustgewalt wurde schlicht auf juristischen Machtkampf verlagert. Die solidarischen Täterschützer/innen hatten nichts Dümmeres zu tun, als Mamas auf Vaterwunsch-Vorrecht, trotz bewiesener Gewalt des Vaters gegen das Kind, den Mamas die Kinder entziehen zu lassen. In Kinderheimen werden die liebevollen Bindungen von Mutter und Kind über Jahre zerstört. Begründet im Argument : Die Mütter betreiben Umgangsboykott..Entfremden die Gewaltväter !
    Die Mütter gehören inhaftiert!
    Sie schützen die Kinder vor Vatergewalt ! DAS RECHT HABEN FRAUEN IN DER BRD NICHT !
    Dann kämpfen deutsche Männer eben hoch zu Ross, wie im 12 Jahrhundert ihre Vorrechte wieder ein !
    Eiskalt, gnadenlos werden hierdurch die Rechte des Kindes auf Schutz, Umsorgung und auf Liebe zerstört. Das Ziel ist die Überlassung des Kindes zum ungeschützten Umgang mit dem Vater. Komme was da künftig wolle, egal was in der Vergangenheit war ! Wie viele Kinder sind durch diese Schizophrenie der Täter samt Schützer bereits ums Leben gekommen ? Wieviele sogannte Betreuer, Umgangsbegleiter, Amtsvormünder,Verfahrenspfleger Jugendamtmitarbeiter, Richter, RA benötigen also Zwangshaft, Bußgelder, etc. weil sie
    wissend, amtsanmaßend, willkürlich
    UMGANGSRECHTE Mutter-Kind über Jahre zerstören um hierin Umgangsrechte der Gewaltväter zu propagieren und das auch noch als Kindeswohl und als Menschenrecht
    verkaufen ? Mit anderen Worten werden Mamas, die zum Wohl und zur Gesunderhaltung ihre Kinder diese vor unbetreutem Umgang mit Gewaltvätern schützen , siehe BGB 1666 !
    zu erziehungsunfähigen
    entrechten , psychisch kranken Personen denunziert ! Denunziert von sogenannten Sozialarbeitern,Erziehern,Sachverständigen ohne Titel, ohne anerkannte Zulassung, denen weder Rechtskunde noch Seelenverständnis
    für Kinder , sondern ausschließlich
    Umgangserpressung gemäß Täterwillen zu eigen sind.

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ kathrin

    eine Position, die ich als extrem hier stehen lasse und die ich weder die eine noch andere Richtung kommentieren möchte.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  26. Gewaltmutter

    habe selten so ein psychisch kranken schwachsinn gelesen

  27. Yussuf

    Ihren Beitrag zu lesen, strengt echt an. Nicht wegen der wirren Zusammenhänge, sondern alleinig wegen dem Schwall an Mutmaßungen, Lügen und Halbwahrheiten. Es ist doch keine Frage, wer im Trennungsfall die Kinder erbeutet, sondern es ist eine Tatsache, dass dies zu 99% die sogenannten Mütter sind, die hinter ihrer „Mutterliebe“ lediglich ihr finanzielles Interesse verstecken. Bringt das Kind keine Einnahmen, dann wird es ganz schnell uninteressant. Solche Mütter brauch kein Kind!

    In Sachen Gewalt liegen sie ebenfalls Lichtjahre daneben. Gewalt als solches geht zum gleichen Teil von Frauen aus. Setzt man den Maßstab „häuslicher Gewalt“ an, dann sind das sogar 90% gewalttätige Frauen. Frauen schaffen es auf Grund des feministischen Getrötes lediglich perfekt, sich die Opferrolle anerkennen zu lassen, ohne das es dafür einen Grund gibt. Sollte einem Mann doch einmal die Hand ausrutschen, richtig ist das auch nicht, dann sind mitnichten monatelange Schikanen und Provokationen solcher Mütter vorweg gegangen. Also in Sachen Gewalt sollten Sie sich lieber etwas zurückhalten. Lesen Sie mal auf der u. g. Seite die Studie des LKA Bayern in Sachen Ehrlichkeit von Frauen. Die damit beschäftigten Beamten sind der festen Ãœberzeugung das mehr als 2/3 von Frauen lügen und Gewalt erfinden. So wird ein Schuh daraus.

    Frauen wie Sie tragen dazu bei, dass das männliche Geschlecht abgewertet und mit Hass bedacht wird. Mütter haben kein Recht/Privileg auf die gemeinsamen Kinder, die Zeiten von Hitler & Bormann sind vorbei! Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater und durch Frauen wie Sie, werden Kinder in ihren elementarsten Menschenrechten beschnitten, ohne dass sie sich selbst wehren können. Das grenzt an Sklavenhaltung, die in Deutschland eigentlich verboten ist. Jedes Hundwelpe hat in diesem Land mehr Rechte als ein Menschenkind, schaun sie mal ins Tierschutzgesetz.

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ yussuf

    ich kann hier keine Verlinkungen akzeptieren, da ich notfalls dafür hafte.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  29. geschieden

    ref. Yussof – danke, Sie schreiben und antworten genau, wie es den REalitäten entspricht. Es gibt so etwas wie verbale Gewalt, in der viele berechnende Exfrauen wahre Meister sind zum Schaden der Kinder.Die Gerichtbarkeit entscheidet weiterhin trotz Emanzipation für die Frauen und die Männer werden dank solcher Männerhasser ihren Kindern entfremdet und zu lebenslangen Zahlern verurteilt aufgrund von fiktiven und nachweislich erlogenen Behauptungen der Exen. Die Kinder werden instrmentalisiert und zum Druckmittel gebraucht, um noch mehr aus dem Mann und Vater herauszuholen. Sie werden dem Vater entfremdet und werden ihr Leben lang darunter leiden. Dass die Männer überhaupt noch das hohe Risiko der Heirat und der lebenslangen Knechtschaft eingehen, zeigt auf, dass sie nicht so herzlos sind wie immer vor Gerichten beschrieben wird. Die Frauen haben weiter einen Vertrauensvorschuss und lassen nichts unversucht, um den Mann lebenlang auszubeuten. Da werden Krankheiten erfunden und auf die Tränendrüse gedrückt. Die Väter zu Pädophilen gemacht und Gewaltverbrechern. Und unsere Gerichte sind zu faul zu lesen und den Tatsächlichkeiten nachzugehen. Sie verlassen sich auf Telefonate und einseitige Darstellungen der sogenannten Opfer – die armen Frauen. Wir haben seit 7 Jahren mit 8 Richtern ein Verfahren am Hals. Ich zahle an die Noch Frau über 1.500 TU und kein Ende in SIcht. Die Kinder habe ich und ich bekomme nicht einmal Unterhalt für sie zugestanden. Das ist deutsches UNRECHT im Namen der Frauen. Es ist schwer, noch Vertrauen nach meinen Erfahrungen in Frauen zu haben – in das Rechtssystem sowieso nicht mehr. Aber wenigstens habe ich meine Kinder, die mit der tollen Mutti nichts mehr zu tun haben wollen. Nicht weil ich sie beeinflusse, sondern weil die Mutti ihnen ihre Ausbidlungsversicherung gestohlen und sie regelrecht verbal misshandelt. Auch mein Sohn der ein Gewaltschutzverfahren gegen seine Mutter eingeklagt hat, hatte keine Chance. Er ist kollektiv der Böse und muss nun noch als Schüler 800,–Euro an das Gericht zahlen. Woher er das Geld nimmt, interessiert nicht. Woher die Richterin das Wissen nimmt, dass der jetzt 20-jährige lügt entzieht sich meiner Kenntnis. Aber wie auch immer, mein Sohn will nichts mehr mit so einer Mutter zu tun haben. Den Kontakt kann sie nicht erzwingen. Männer und heranwachsende Männer sind eben immer die schlechteren und Bösen.Es lebe die Emanzipation, die dazu geführt hat, dass dank der Unrechtsprechung in diesem Land, die Menschenrechte der zahlenden Männer nicht gelten. Emanzipation der Männer muss mal her.

  30. Malle

    Ich hätte solchen Müttern die den Umgang verweigern sofort das Sorgerecht entzogen !

  31. Findus

    Hallo an alle,

    denkt daran das Kinder nicht unser Eigentum sind! Sie gehören weder der Mutter noch dem Vater, wir sind lediglich da um sie auf einem stück Lebensweg zu begleiten! Meines Erachtens brauchen weder Mutter noch Vater einen Anwalt sonder unsere Kinder!
    Kinder werden immer nur manipuliert egal von welcher Seite, deswegen brauchen wir Anwälte für unsere Kinder, denn sie brauchen Mutter und Vater in jeder Lebenslage und dieses Recht haben unsere Kinder!

  32. Malle

    Was nützt ein Anwalt fürs Kind wenn diese Rechtsverdreher sind ?!

  33. simone

    hallo
    Prima ich glaube, hier müssen mal ein paar sachen richtig gestellt werden.
    1. Umgangsrecht: Eine Umgangvereinbarung muss man nicht vom Gericht oder Anwalt machen lassen, das kann man auch beim zuständigen Jugendamt des Kreises machen in dem man wohnt.
    völlig kostenfrei.Es klappt wir haben das auch gemacht und es läuft. Oft brauchen getrennte Eltern auch nur jemanden der die Mediation übernimmt.
    2. Hat nicht jedes Kind das Recht darauf seinen Vater zu sehen und Kontakt zu pflegen.
    3. Liebe Mütter solltet ihr nicht froh sein wenn der Vater sein Kind sehen möchte und am Leben des Kindes teilhaben möchte. Manchmal muss man einfach mal über sein eigenen Schatten springen und zum Wohle des Kindes als Mutter zurückstecken. Warum sollen väter nur zahlen und dürfen ihr Kind nicht sehen, liebe Mamas kriegt euern Hintern hoch und geht arbeiten und ruht euch nicht auf dem Geld eurer Ex-Partner aus, es ist auch euer Kind für das ihr azuch Gekld verdienen müsst, ich kann wirklich verstehen wenn viele Väter kein Unterhalt zahlen wollen.
    Bei mir und meinen Ex hat es lange gedauert bis wir einen guten Weg gefunden haben. er zahlt Unterhalt er sieht sein Kind regelmäßig er darf mit ihm in Urlaub fahren, und wir sorgen beide für den Unterhalt für unser kind. Es läuft bestens, ganz ohne Gericht und Anwälte und langwierige Prozesse.
    Und einfach nur Weil wir, auch wenn wir nicht oft einer Meinung sind was die Erziehung unseres Sohnes betrifft, über unseren Schatten gesprungen sind und das Kind an erster Stelle steht.
    Denkt nach ein Kind brtaucht Mama und Papa.

  34. Juliane

    @simone: endlich mal jemand, der es auf den Punkt bringt! Erwachsene, die sich wie Kinder benehmen und denen es oft nicht um die Interessen der gemeinsamen kids geht, sondern darum, eigene Macht durchzusetzen. Würde man mal die Kinder fragen, wären die wohl für den Kontakt zu beiden Elternteilen. Meine Tochter soll jedenfalls trotz Trennung nicht mit Hass/Abneigung gegen ihren Vater aufwachsen…

  35. kathrin

    Die Vaeter verschweigen in der Regel die bewiesene Gewalt
    Die sie als Vaeter ausgeuebt haben. Die Benennung von Gewaltschutzanordnungen, die Gewaltbagatellisierung,
    Die Gewaltverleugnung ueber KAEMPFE AUF JUSTIZEBENE
    FIRMIEREND UNTER SOLIDARISCHEN TAETERSCHUTZNETZWERKEN ueber unsachkundige Familiengutachter , selbsternannte, titelmissbrauchende
    Nicht aprobierte, nicht diplomierte hochstrittige Personen
    Fuer die ebensowenig das STGB gilt wie fuer die haeuslichen gewalttätigen Vaeter.Es werden gegen Muetter Geldstrafen
    Wegen Umgangsschutzpflicht !,,GewSchG !
    BGB 1666 verhaengt, Inobhutnahmen durch Taetersympathisant, innen durch Jugendaemter auf Willen der Taeter trotz Anneherungskontaktverbot im Beisein der Gewaltvaeter durchgefhehrt, Kinder ueber Jahre in Kinderheimen durch normale Umerziehungsgewalt der Amtsvormuender, der Heimbetreuer durch Verfahrenspfleger der Taeter, NICHT DER KINDER ,! Durch Mutterverbot ueber Jahre der Kindeswille gebrochen, zumindest die Seele des Kindes getoetet.
    Man, n benennt diese Netzwerkgaranten Gewalt gegen Kinder und Opfer als UMGANGSRECHTVDES VATERS.
    KOMME WAS DA WOLLE, EGAL WAS WAR.
    GEWALTVATERRECHTE
    LASSEN SICH MAENNER EBEN GANZ GLEICHBERECHTIGT NICHT NEHMEN ,!
    Und lassen Kinder lieber verhungern als Unterhalt zu zahlen wenn sie auf Umgang verzichten muessen weil das Kind selbstverstaendlich berechtigte ANGST VOR VATERGEWALT HAT ,!,!!
    An der Gewalt der Vaeter sind NICHT DIE MUETTER SCHULD.
    Liebesfaehige Papas misshandeln weder Frau noch Kind. DIESE LIEBENSWERTEN MAENNER INDOKTRINIEREN AUCH NICHT GANZE NETZWERKE DES COCHEMER TAETERSCHUTZES ZUR OPFERDISKRIMINIERUNG UND nutzen nicht GARANTEN Gewalt als Ersatz fuer maennliche haeusliche KINDESWOHLGEFAEHRDUNG.
    Amerikanische Studien spiegeln NICHT
    DEUTSCHE MAMAS UND KINDER. VON SEHR WENIGEN AUSNAHMEN ABGESEHEN.
    DEUTSCHE VATERGEWALT IST UND BLEIBT
    RUFMORD GEGEN GEWALTFREIE GESCHLECHTSGENOSSEN. ALSO RUFMORD
    AUCH GEGEN GUTE PAPAS.

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