Lebensversicherung mit Rente gehört nicht in Versorgungsausgleich

Der BGH entschied kürzlichzu Versorgungsausgleich und Lebensversicherung:

Eine Lebensversicherung mit Rentenleistungen während des aktiven Erwerbslebens unterliegt nicht dem Versorgungsausgleich. Ihm unterliegen nur solche (privaten) Rentenversorgungen, die speziell für das Alter oder die Zeit einer verminderten Erwerbsfähigkeit bestimmt sind und als Ersatz für das bisherige Erwerbseinkommen dienen sollen. Dagegen unterfällt eine auch als Vermögensanlage bestimmte Lebensversicherung, aus der Rentenleistungen zu einem erheblichen Teil auch schon während des aktiven Erwerbslebens gezahlt werden, in der Regel dem güterrechtlichen Ausgleich.

Quelle: ARGE FamR im DAV 

2 Reaktionen zu “Lebensversicherung mit Rente gehört nicht in Versorgungsausgleich”

  1. Gaby

    Ich lebe seit 5 Jahren von meinem Mann getrennt und seit knapp 2 Jahren läuft die Scheidung.
    Wie ist die Verjährung für den Antrag auf Versorgung? Bislang wurde von meinem Mann kein Antrag gestellt. Hat er nach 5 Jahren noch einen Anspruch darauf?

  2. Sandra

    Hallo,

    Gaby in deinem speziellen Fall weiß ich leider nicht, wie die Antwort wäre, denn dafür hast du zu wenig konkrete Informationen gegeben. Interessant wäre aber in jedem Fall, wie es mit gemeinsam abgeschlossenen Versicherungen aussieht, z.B. einer gemeinsamen Lebensversicherung.
    Infos findest du auch bei einigen Websites, wie lebenversicherung.ch oder auch hier, wenn du ein wenig nachschaust.
    Ich hoffe, ihr werdet es regeln können.

    Gruß
    Sandra

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