Versorgungsausgleich und Rente

Der BGH hat kürzlich entschieden:

Bezieht ein Ehegatte bereits eine Rente, während über den Versorgungsausgleich entschieden wird, ist der Teil dieser laufenden Rente, der sich auf das Ende der Ehezeit bezieht, in den Versorgungsausgleich einzubeziehen; nicht der Ehezeitanteil einer zuvor gegebenen Anwartschaft.

Beruht der Ehezeitanteil einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nach neuem Satzungsrecht auf einer Startgutschrift, die aus Gründen des Bestandsschutzes gewährt wurde, ist dieser im Wege einer gemischten Methode zu ermitteln: teils zeitratierlich, teils konkret nach erworbenen Versorgungspunkten.

Der Ehezeitanteil der im Leistungsstadium volldynamischen Rente, die zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Versorgungsausgleich läuft, ist grundsätzlich nur dann mit seinem Nominalbetrag und ohne Umrechnung nach der Barwert-Verordnung auszugleichen, wenn die Versorgung schon im Anwartschaftsstadium volldynamisch war oder die Rente schon zum Ende der Ehezeit bezogen wurde.

Quelle: ARGE FamR im DAV 

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53 Reaktionen zu “Versorgungsausgleich und Rente”

  1. Gordon

    was bedeutet genau volldynamisch / dynamisch für den Otto Normalverbraucher?

  2. AnniB

    Hallo Herr von der Wehl,
    gibt es auch Urteile oder gar Gesetzestexte, die auf die Situation eingehen, dass ein Partner bereits bei der Eheschließung Rentner, der andere aber noch voll erwerbstätig ist?
    Ich bin seit sieben Jahren verheiratet. Während mein Mann Altersrente plus Rente eines Versorgungswerks bezieht, bin ich zurzeit noch im öffentlichen Dienst in Altersteilzeit beschäftigt und werde mit 60 Jahren mit 18% Abschlag in Rente gehen. Bedeutet das, dass von Seiten meines Mannes nichts in den Versorgungsausgleich eingebracht wird , da er ja während unserer Ehe keine Anwartschaften erworben hat (so als sei er Hausmann), während ich die während unserer Ehejahre erworbenen Ansprüche mit ihm 50:50 teilen muss? Seine Altersversorgung ist schon jetzt wesentlich höher, als meine sein wird. Ist die Situation eine andere, wenn es zu einer eventuellen Scheidung erst kommt, wenn auch ich in Rente bin, da ich dann ggf. einen Unterhaltsanspruch hätte?
    Für Ihre Antwort im voraus herzlichen Dank!
    AnniB

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ Anni B

    Keine Angst. Ihnen hilft § 1587 c Abs. 1 BGB.

    Die sogenannte phasenverschobene Ehe, bei der einer bereits Rentner ist und der andere noch voll arbeitet und damit rechnerisch die Anwartschaften des älteren Partners aufbessert, entspricht nicht dem Grundgedanken des Versorgungsausgleiches. Der Versorgungsausgleich ist hier auszuschliessen (OLG Celle, FamRZ 2006, 1459)

    Wenn Sie beide in Rente sind, wird es spannend. dazu finde ich im Moment nichts, würde aber sagen, der VA ist immer noch ausgeschlossen und Sie hätten einen Anspruch auf Unterhalt. Es wäre aber auch denkbar, dass Ansprüche aus dem VA gegen Sie mit Ansprüchen aus Unterhalt von Ihnen verrechnet werden. Ich hatte noch keinen solchen Fall.

    Ich werde aber recherchieren, da mich die Frage selbst interessiert und dazu etwas im Blog schreiben.

  4. AnniB

    Herzlichen Dank für Ihre informative Antwort!

  5. Eva A.

    Mein Mann bekommt Pension, ich erhalte Altersrente. Kommt für mich im Falle einer Scheidung Versorgungsausgleich in Frage?

  6. RA Thomas von der Wehl

    an Eva A.

    Auch in Ihrem Fall ist ein gesetzlicher Versorgungsausgleich (VA) durchzuführen. Die Tatsache, daß Sie beide bereits Rente/Pension beziehen, ändert an der gesetzlichen Regelung des § 1587 BGB nichts. Sie haben während der Ehezeit Anwartschaften erworben und diese sind auszugleichen.

    Spannend kann die Frage werden, wenn Sie daneben auch Unterhaltsansprüche habe. Dann ist der Anspruch aus dem VA

  7. Gabriele

    Sehr geehrter Herr Rechtsnwalt,ich bin seit 42 Jahren verheiratet und wir leben seit 4 Jahren getrennt.Jetzt möchte ich die Scheidung einreichen,wir sind beide Rentner mit Abzügen.
    Meine Rente beträgt 570,00 netto und mein Mann seine 900,00 netto.
    Bekommen ich bei einer Scheidung den Versorgungsusgleich. Vielen Dank

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ gabriele

    natürlich bekommen Sie den Versorgungsausgleich.

  9. Daniela

    Hallöchen,
    oben steht zu dem Stichwort Versorgungsausgleich und Rente: der BGH hat kürzlich entschieden.
    Wäre es möglich das Aktenzeichen dieser Enstcheidung sowie die Fundstelle zu bekommen?
    Mit bestem Dank für die Mühe
    Daniela

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ daniela

    schauen Sie hier

    Az XII ZB 206/06, Beschluss vom 25.4.2007

    beim BGH unter „Entscheidungen“ zu finden.

  11. Einecke

    Die doch sehr konkrete Frage (Sie 560 E , Er 900 E)was bei diesen Renten wer an wen zu zahlen hat ob das Versorgungsausgleich oder sonstwas heißt
    ,wird nie beantwortet.Gibt es den sog.Selbstbehalt 1000 E überhaupt? Bei mir konkret derzeitige Renten: Ich 1380 auf die Kralle und meine Frau 426E Rente auf die Kralle. Durch od. nach der Scheidung:Bei mir: 1000 E(Selbstbehalt) sicher für mich und die 380 über 1000 hinausgehend durch zwei geteilt(??) für beide je 190 E? In o. g. Fall behält doch jeder SEINS oder?Bin auf Antworten von Sachkundigen oder Erfahrungsträgern gespannt.

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ einecke

    so ganz verstehe ich den Fall nicht, glaube aber, dass Sie Unterhalt und Versorgungsausgleich in einen Topf packen, was nicht zulässig ist.

    Wenn die ersten Zahlen (560 Frau, 900 Mann) die Zahlen des Versorgungsausgleiches sind, (was aber nicht zu der aktuellen Rente 426 der Frau passen würde), hätte der Mann 1/2 des Mehrbetrages von 340 = 170 im Versorgungsausgleich abzugeben.

    Wenn ihm dann noch über dem SB von 1.000 Beträge verbleiben, würde daraus u.U. noch Unterhalt zu berechnen und zu zahlen sein.

  13. Riedel

    Hallo.

    Bin 1990 geschieden worden.Meine EXfrau bekommt beim Versorgungsausgleich von 1990
    monatlich 18,25DM.
    Sie ist zur Zeit in Altersteilzeit im öffentlichen
    Dienst und geht in 3Jahren mit 62 in Tente.
    Ich kann am 01.02.2009 mit 60j in Rente gehen.
    Wie verhält es sich mit dem Ausgleich.
    Habe ich einen Anspruch auf die 18,25 dm oder 9Euro bis Sie in Rente geht.
    Gerecht wäre es.
    Gruß
    Werner Riedel

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ riedel

    wenn Sie in Rente gehen, wird Ihnen der Betrag aus dem VA abgezogen, ob Ihre Frau schon rentenberechtigt ist oder nicht.

  15. Angelika

    Guten Tag, Herr von der Wehl,
    die BEhandlung der Ihnen gestellten Fragen finde ich sehr transparent nd nachvollziehbar. Ich brüte gerade über folgender Frage:
    Kann oder muß sogar die Durchführung des schuldrechtlichen VErsorgungsausgleichs auf Antrag des ausgleichspflichtigen Rentenbeziehers angeordnet werden, der den Verlust von Entgeltpunkten befürchtet, wenn Entgeltpunkte übertragen und die rentenbeziehende BErechtigte vorversterben würde. Der schuldrechtliche VA würde dann auch als Ausgleich der fehlenden Möglichkeit bei bereits bestehendem Rentenbezug dienen, die Minderung der Rentenanwartschaften durch Beitragszahlung auszugleichen.
    Mit freundlichen Grüßen

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ angelika

    den Sachverhalt kann ich leider nicht nachvollziehen.

  17. Leo

    Hallo,
    ich bin während der Ehezeit aufgrund eines Unfalls in den Vorruhestand geschickt worden. Zusätzlich zur Pension erhalte ich Leistungen aus meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese BUV soll nun in den Versorgungsausgleich miteingerechnet werden! Wie kann meine Frau denn Anwartschaften auf eine Rente aufbauen, die sie während der Ehe bereits mit ausgegeben hat, da diese ja komplett auf ein gemeinsames Konto gezahlt wurde und zum Haushaltseinkommen zählte? Sie ist weiterhin voll berufstätig und war dies auch während der gesamten Ehezeit. Die BUV endet mit dem 60.Lebensjahr und ich erhalte dann nur noch die normalen Versorgungsbezüge… Nach Meinung des Gerichts soll ich nun monatl 299.- € an VA in die Rentenkasse einzahlen, damit meine Ex-Frau später 47.-€ Rente erhält! Sie wäre dann ja im Alter wieder besser gestellt, als ich – zumal sie auch noch weitere eigene Rentenanwartschaften aufbauen kann, was bei mir ja entfällt, da ich kein Erwerbseinkommen mehr erziele.

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ leo

    der Sachverhalt erschließt sich mir nicht. Eine Rente aus einer BUV hat im Versorgungsausgleich nichts zu suchen, sie ist aber natürlich beim Unterhalt relevant.

    Verwechseln Sie da etwas?

  19. Leo

    NEIN, keine Verwechslung – dies ist die Rechtsauffassung des Gerichts…
    Traurig aber wahr – scheint, als soll hier mal wieder die Rentenkasse auf Kosten der kleinen Leute saniert werden.
    Richtig kurios wird’s wenn man die Sache mal weiterspinnt… Meine Ex-Frau stirbt kurz erreichen des Rentenalters – die Kohle ist dann weg! Ich habe keinerlei Rückzahlungsansprüche
    Ist doch unglaublich, oder?

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ leo

    mit dem letzen Beispiel haben Sie recht. Wenn vor vielen Jahren die Rentenkassen von Politikern geplündert wurden, muss man sich so behelfen…..

    Es gibt doch aber eine II. Instanz!

  21. Josef Dietzel

    Hallo!!
    Stimmt es, das man den Versorgungsausgleich
    auch dann noch zahlen muss wenn der
    Berechtigte stirbt.

  22. H.Faass

    Mein Mann bekommt 990,- und ich167,-Euro Rente,haben beide einen 400 euro Job. was bekomme ich nach der scheidung. februar 2010

  23. Handan

    Hallo, Meine Eltern Sind 42 Jahre Verheiratet- Meine Mutter Möchte Die Scheidung Einreichen- (Vater 72 Und Mutter 61 Jahre)
    Meine Mutter Möchte Im Fall Einer Scheidung, Das Ihr Die Rennte Von Mein Vater Ihr Zusteht, Fals Mein Vater Vor Meiner Mutter Sterben Sollte- Ist es Möglich?

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ handan

    wenn Ihre Eltern sich scheiden lassen, wird Ihre Mutter einen Anteil der Rente des Vaters über den Versorgungsausgleich bekommen. Wenn nach der Scheidung der Vater allerdings stirbt, wird die Mutter nicht weitere Witwenrente bekommen können.

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  25. Hans Busch

    Seit 13.08.1993in der Niederlande verheiratet.
    Beite deutsch in der Niederlande lebend.
    Ich beziehe seit April 2003 Erwerbsunfähigkeitsrente von Netto 1340€ (08.06.1948 geboren). Meine Frau ist 07.03.1960 geboren und nicht berufstätig.
    Wir wurden nach niederländischem Gesetz 08.04.2008 geschieden, ich bezahle monatlich 195€ Unterhalt.
    Nach niederländischem Gesetz, gibt es kein Versorgungsausgleich, sondern die Frau erhält im Todesfalle Rentenansprüche des Mannes.
    Nun hat sie in Deutschland ein Jahr später einen Versorgungsausgleich gestellt.
    Was habe ich zu erwarten? Rentenkürzung? Rentenrückzahlung ? oder mehr.
    MfG.Hans Busch

  26. uwe

    hallo,
    ich bin ca 15 in der privaten krankenversicherung und zahle 490,00€ monaliche beiträge, meine noch ehefrau ist in der gesetzlichen krankenversicherung.
    werden beim versorgungsausgleich meine hohen beiträge berücksichtig ???

  27. uwe

    15 Jahre !!!

  28. Reiner

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    habe jetzt etwas von „Phasenverschobener Ehe“ gelesen. Das genau ist meine Situation. Haben vor 10 Jahren geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt ging meine Frau in Rente. Ich bin allerdings weiter berufstätig und habe Anwartschaften erworben. Meine Frau hat eine Rente, die ich nicht annähernd erreichen werde. Nächstes Jahr kann ich ohne Abzüge in Rente gehen. Wird bei einem VA meine Anwartschaft geteilt, sodas meine Frau zu ihrer schon hohen Rente, von meiner wesentlich geringeren Rente noch Anteile überschrieben bekommt? Das kann doch wohl nicht sein, oder? Eher müsste ich, bei einer Scheidung zu einem Zeitpunkt, wenn wir beide Rente beziehen, doch wohl Unterhalt bekommen?
    Mit freundlichen Grüßen

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ uwe

    Der Versorgungsausgleich hat mit den Kosten der Krankenversicherung nichts zu tun. Im Versorgungsausgleich werden nur die innerhalb der hier erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung betrachtet und errechnet. Wer höhere Anwartschaften erworben hat, muss ein Teil davon an den anderen Ehepartner abgeben.

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  30. RA Thomas von der Wehl

    @ reiner

    ein schwieriges Thema. Prinzipiell sollte ihnen aber die oben zitierte BGH Entscheidung helfen. Es kann auch mit grober Unbilligkeit (§ 1587 c BGB) argumentiert werden. Auch dazu hat der BGH in vergleichbaren Fällen gegriffen. Natürlich kommt auch ein Unterhaltsanspruch in Betracht. Möglicherweise sollten sich die Eheleute auf einen Verzicht des Versorgungsausgleiches und einen gegenseitigen Unterhaltsverzicht notariell einigen, um den absehbaren Streitigkeiten entgegenzutreten.

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  31. Joseph

    Wie ist es eigentlich mit dem Versorgungsausgleich, wenn die Frau seit über 10 Jahre Erwerbsunfähigkeitsrente (100%) bezieht und der Mann noch voll erwerbsfähig ist?
    Wird der Frau bei einer Scheidung trotzdem VA gewährt – im Fall dass die zu erwartende Rente des Mannes höher ausfällt als die der Frau??

  32. RA Thomas von der Wehl

    @ joseph

    Ob hier ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss oder ob es Ausschlussgründe gibt (Stichwort: phasenverschobene Ehe), kann ich nicht abschließend beurteilen. Ein konkret mit dem Fall beauftragter Fachanwalt für Familienrecht müsste den Sachverhalt überprüfen.

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  33. Peter

    Sehr geehrter Herr von der Wehl –
    ich bin seit 1979 verheiratet und lebe seit 1994 wirtschaftlich völlig getrennt von meiner Frau. Sie lebt mit neuem Partner ebenfalls selbsständig. Wir haben keine Kinder.
    Da ich in den letzten Jahren mehr Rentenpunkte ansammeln konnte, müsste ich wahrscheinlich bei einem Versorgungsausgleich meiner Frau Punkte abgeben.
    Ist es aufgrund unserer langen Trennungszeit von jetzt ca. 16 Jahren möglich, einen Teil des Versorgungsausgleichs,bzw. komplett zu unterbinden ?
    Diese Frage würde sich bei einer Scheidungsklage meiner Frau ergeben.
    Für eine Antwort wäre ich ihnen dankbar.

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ peter

    In aus des Versorgungsausgleiches nach § 27 VersorgungsausgleichsG in Betracht. Der BGH hat mal zu der alten Vorschrift § 1587 c BGB entschieden:

    „Nach dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs als beiderseitiger Alterssicherung kann daher eine lange Trennungszeit mit einer wirtschaftlichen Verselbständigung von – wie hier – 11 1/2 Jahren schon für sich genommen den (teilweisen) Ausschluß des Versorgungsausgleichs nach § 1587 c Nr. 1 BGB rechtfertigen (vgl. bereits BGHZ 75, aaO 271 und die Senatsbeschlüsse vom 12. Dezember 1984 aaO 282 und vom 28. Oktober 1992 aaO 303)

    BUNDESGERICHTSHOF
    Az.: XII ZB 14/03
    Beschluss vom 19.05.2004“

    Einzelheiten muss aber ein konkreter Auftrag der Fachanwalt für Familienrecht prüfen.

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  35. Sabine

    Meine Eltern sind seit 1990 geschieden.
    Wenn beide in Rente sind, erhält meine Mutter
    einen VA von meinem Vater. Mein Vater war Beamter, meine Mutter Angestellte. Läuft dieser VA über ein Punktesystem oder wird meinem Vater (wie er betont) jeden Monat ein bestimmter Betrag abgezogen? Oder wurden bei der Scheidung „Rentenpunkte“ umverteilt?
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

  36. Silke

    Sehr geehrter von der Wehl,

    meine Eltern leben seit 29 Jahren getrennt. Scheidung wurde nie vorgenommen, da meine Mutter sich in der Ehe damals die Rente hat auszahlen lassen.
    Nach der Trennung hat sie wieder minimal gearbeitet, mein Vater weiter voll gearbeitet und mehrere Rentenansprüche (betrieblich und gesetzlich) erworben.

    jetzt sind beide bereits lange in Rente, meine Mutter erhält Unterhalt und beide haben dadurch rund 1300 Euro.
    Was passiert im Fall einer Scheidung?

    haben beide nach dem Versorgungsausgleich dasselbe als würde die Unterhaltszahlung weiterlaufen nur dass nun beide geschieden sind? Also verändert sich durch eine Scheidung etwas in der Höhe des zur Verfügung stehenden Geldes oder behalten beide gleichviel?

    Ganz im Sinne: ist jetzt aufgeteilt, aber Anspruch bleibt Anspruch und kann nicht weniger noch mehr werden. ????

    Und wie lange dauert so ein Versorgungsausgleich mit Scheidung?

  37. Gero

    Ich lebe seit 2 Jahren von meiner Frau getrennt und beziehe eine Erwerbsunfähigkeitsrente von der BfA und der VBL in Höhe von ca. 1200 euro.
    Meine Frau hat kaum gearbeitet, sondern nur in der Ehe gejobbt.die Kindererziehungszeiten habe ich ihr übertragen. Würden meine beiden Renten jetzt gekürzt, würde ich nur noch 600 euro erhalten.Der anwalt meinte ich müsse ihr sonst Unterhalt zahlen.Dadurch würde ich ja weit unter dem selbstbehalt liegen und was ist mit den anteiligen schulden aus der ehezeit, die ich noch ratenweise abzahle? Zudem hatte sie ein Haus, dass sie ihrer Mutter übertragen hat in der Trennungszeit. Wenn dem so wäre ist das wieder einmal so ein Gesetz, was an der Realität vorbeigeht meine Damen und Herren Politiker.

  38. mustafa

    eine frau die in der türkei frührente bezieht lässt sich von ihren mann der ebenfalls rente in der türkei bezieht, in deutschland nach deutschen recht ( sie ist mittlerwele eingebürgert) scheiden. er ist auch in deutschland rentner geworden,
    sie bekommt einen rentenausgleich
    jahre später behauptet er , das sie keine rentenansprüche hätte weil sie in der türkei schon rente bekommt , er will unterhalt zahlen, (unterhaltzahlung sind viel weniger als der rentenausgleich), hat er recht? vielen dank mfg mustafa

  39. RA Thomas von der Wehl

    @ mustafa

    Anhand des geschilderten Sachverhaltes kann ich die Frage nicht seriös beantworten. Hier wird die Einschaltung eines Fachanwaltes für Familienrecht notwendig sein.

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  40. Klaus

    Sehr geehrter von der Wehl,
    bin seid 2005 geschieden, meine Ex-Frau heiratete im Juni 2006 wieder, Dez. 2008 bekam Sie Brustkrebs und wurde im Juni 2009 Rentnerin worauf der VA ausgeführt wurde. Juni 2010 ist meine EX-Frau verstorben. Meine Frage an Sie ist: Kann man den VA rückgängig machen und wo ist dieses einzureichen.
    Klaus

  41. Anita

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe die Scheidung nach 38 Jahren Ehe eingereicht. Der RA sagte mir, dass sofort nach der Scheidung meinem Mann die Rentenpunkte abgezogen werden und auf mein Rentenkonto übertragen werden. Da es ihm gesundheitlich nicht sehr gut geht, meine Fragen: Wenn er vor der Scheidung stirbt, steht mir die Rente zu? Wenn ich wieder heiraten möchte, fällt diese ja weg. Bleiben die Rentenpunkte bestehen oder sind die dann auch weg?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    Anita

  42. Peter

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe einen nicht ganz klar ersichtlichen Fall und würde mich über Ihre Antwort freuen.
    Meine Eltern (Vater ehem. Arbeitgeber war die Bundeswehr und hat schon vor der Heirat bereits Pension bezogen, meine Ma war zu der Zeit noch selbstständig und ist später in Rente gegangen) Bei Eheschließung wurde eine Gütertrennung vereinbart, aber kein Ehevertrag um das spätere Versorgungsfeld abzusichern.
    Meine Ma war über meinen Vater mit versichert und musste zu den übernehmenden 70% Zahlungen vom Bund eine private Krankenzusatzversicherung beim Anbieter X für die restlichen 30 % abschließen.

    Ich gehe davon aus, da weder mein Vater noch meine Mutter Einzahlungen ab dem Zeitpunkt der Eheschließung in die Rentenkasse getätigt haben, hieraus auch keinerlei Ausgleich kommen kann. Aber darum dreht es sich in meiner Frage auch gar nicht….

    Sicherlich ist eine Scheidung in dem Alter eine absolute Dummheit,
    (da beide Seiten finanzielle Schäden erleiden) allerdings gab es alkoholische Probleme mit meinem Vater, so dass meine Ma Ihn rausgeworfen hat, nachdem er mit der Zeit immer gewalttätiger wurde. Nun will mein Vater die Scheidung um meiner Mutter eine auszuwischen. Mein Vater besteht in jedem Fall auf die Scheidung und lässt nicht mit sich reden, ich wäre für einen notariellen Vertrag gewesen, wo der Verzicht meiner Ma gegenüber der Witwenrente verzeichnet gewesen wäre, es dreht sich hierbei ja rein um den Versicherungsaspekt der Krankenkasse.

    Ich versuche nun meine Ma irgendwie aus dem Schussfeld zu bekommen, so dass die Kosten einer Krankenversicherung Sie nicht erschlagen. Wie verhält es sich nun hier mit der erworbenen Anwartschaft bei den 70 % vom Bund ? Man hätte sich ja ohne Ehe sonst anders versichert und dann wäre das Problem nun nicht so extrem. Kann man die Anwartschaft übernehmen und kann mein Vater ggf. irgendwie noch haftbar gemacht werden, denn er hat ja das Desaster verursacht. Bezeugen können das alle im Umfeld bekannten Personen.

    Oder muss meine Ma wieder in der Krankenkasse aufgenommen werden, in der sie vorher (vor den 30% Zusatzkrankenversicherung) war? Nun kam heute der gerichtliche Scheidungstermin, was kann ich machen um meine Ma aus der Angelegenheit wieder raus zu bekommen?

    Vielen Dank für Ihren Rat.

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ peter

    sie muss ganz dringend zum Anwalt, sofern noch nicht geschehen. Im Rahmen eines Unterhaltsanspruches hat die Ehefrau möglicherweise das Recht, so versichert zu sein, wie sie es vorher auch war. Wenn sie selbst die Beiträge für die Krankenversicherung nicht erbringen kann, ist denkbar, dass der Ehemann dieser Kosten übernehmen muss. Das könnte beide finanziell ruinieren und aus diesem Grunde muss dringend darüber nachgedacht werden, ob das Scheidungsverfahren tatsächlich durchgeführt werden soll.

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  44. RA Thomas von der Wehl

    @ anita

    Sie leben derzeit wahrscheinlich sehr gefährlich.

    Mit Zustellung des Scheidungsantrags entfällt der Anspruch auf Witwenrente. Sollte nach Zustellung des Scheidungsantrags, aber vor Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich der Ehemann sterben, werden sie auch nichts aus dem Versorgungsausgleich bekommen.

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  45. Peter

    @ RA Thomas von der Wehl

    das Problem ist hierbei, meine Mutter hat unregelmäßige Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung, kommt aber wahrscheinlich nicht dazu einen Unterhaltsanspruch zu stellen, weil die Mieten wahrscheinlich komplett (ob die nun gezahlt werden oder nicht) angerechnet werden. Es dreht sich ja nur um die Anwartschaft der 70% vom Bund. Besteht eine Chance diese zu bekommen oder gibt es hierzu einen § oder Urteil ? Ansonsten sehe ich das als allgemeine Gesetzeslücke und man müßte den Bund verklagen, um ein Urteil zu erwirken ? Besteht denn hierzu eine Chance ? Wäre Ihnen über die Antwort nochmals sehr dankbar, damit ich meine Mutter aus dieser unangenehmen Situation rausrudern kann. Und falls ja könnten Sie sowas übernehmen ?

    Vielen Dank

  46. RA Thomas von der Wehl

    @ peter

    Ehrlich gesagt verstehe ich ihre Frage nicht ganz. Die Ehefrau eines Beamten oder Soldaten ist über diese beihilfeberechtigt und diese Berechtigung fällt mit der Scheidung weg. Dies ist ein bekanntes Problem, ich sie aber nicht, was dem Bund hierbei vorzuwerfen wäre.

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  47. Udo

    Hallo Herr von der Wehl,
    bin 56 Jahre meine Ex 53 Jahre. Ich bekomme später VA aus ihrer Rentenkasse, sie VA aus meiner Pensionskasse. Wie sieht es aus, wenn ich z.B. mit 60 Jahre sterben würde also noch nicht das Pensionsalter erreicht habe. Würde meine Ex dann trotzdem wenn sie später in Rente geht meinen VA von meiner Pensionskasse erhalten?

  48. Manfred

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    in meinem Fall ist es so, dass ich dieses Jahr im Oktober in Pension gehe (nach Beamtenrecht). Nach einer Vorausberechnung meiner Pensionsansprüche werden mir ab diesem Moment 400.-€ VA abgezogen. Meine Ex-Frau wird, nach jetzigem Stand, aber erst in 16 Jahren in den Genuss des VA kommen! Soll heissen: Ich werde, mit der Dynamik des VA, bis dahin über 80.000€ einzahlen, ohne dass sie auch nur einen Cent gesehen hat. Gibt es für so einen Fall eine Möglichkeit, den VA auszusetzen oder meinen VA-Abzug zu verschieben?
    Für eine Antwort Danke schonmal!
    Mit freundlichen Grüßen Manfred

  49. Matthias Müller

    Ich bin seit 1993 in Erwerbsminderungsrente? Wie wird diese beim Versorgungsausgleich gehandhabt?

  50. Renate S.

    Ich wurde 1998 geschieden und erhalte seit 2007 Altersrente für Frauen ab 60. Das Versorgungsausgleichverfahren wurde damals abgetrennt und erst jetzt wieder aufgenommen. Habe ich eigentlich einen Anspruch auf Nachzahlung des Ausgleichs seit Rentenbeginn?

  51. erwin

    Meine Bekannte hat als 42-jährige vor 10 Jahren einen 71-jährigen Rentner geheiratet (Frührentner seit dem 55. Lebensjahr) und hat jetzt die Scheidung eingereicht, nachdem Sie schon seit mehr als 6 Jahre wirtschaflich und räumlich voneinander getrennt gelebt haben. Gelegentliche Unterstützungszahlungen sind von ihr geleistet worden (z. B. neuer Ferenseher o. ä.). Seit dem 05/11 zahlt sie nun monatlich, vorbehaltlich 450,- € Ehegattenunterhalt. Ihr (Noch-) Ehemann bezog schon vor der Ehe eine Rente von 1300,- und hat gelegentlich (beitragsfrei) etwas dazu verdient. Meine Bekannte hat in den 10 Ehejahren (jetzt 52-jährig) ca. 450,- € Rentenanwartschaften erworben – ihre vorherigen Anwartschaften, die sie im Ausland erworben hat, kann sie nicht geltend machen.
    Hat sie Chancen, dass der VA aus Gründen der groben Unbilligkeit ausgeschlossen wird?
    Danke für die Info.

  52. RA Thomas von der Wehl

    @ erwin

    würde ich jedenfalls versuchen

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  53. Renate

    Ich wurde 1994 geschieden und erhalte seit 2009 die volle Erwerbsminderungs Rente. Mein geschiedener Mann verstarb 1999.
    Das Versorgungsausgleich Verfahren wurde damals abgetrennt und erst jetzt wieder aufgenommen. Habe ich eigentlich einen Anspruch auf Nachzahlung des Ausgleichs seit Rentenbeginn?
    Vielen Dank. Renate F.

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