Kindesunterhalt: Regelsätze sinken nach Düsseldorfer Tabelle

  

 

Ich habe im Moment ganz wenig Zeit, um selbst zu schreiben, daher vom wdr.de folgender Artikel: 

„Erstmals in Deutschland steht minderjährigen Trennungskindern weniger Geld zu. Die Mindestsätze für den Unterhalt sinken ab 1. Juli um etwa ein Prozent. „So etwas hat es noch nie gegeben“, sagte Familienrichter Jürgen Soyka vom Düsseldorfer Oberlandesgericht am Mittwoch bei der Vorstellung der bundesweit geltenden neuen „Düsseldorfer Tabelle“. Ursache seien die gesunkenen Nettolöhne, die der Berechnung zu Grunde liegen. „Wenn die Eltern weniger Einkommen haben, müssen sie irgendwo kürzen und dann sind auch die Kinder betroffen“, sagte Soyka.

In Deutschland leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 3,6 Millionen Kinder bei einem allein erziehenden Elternteil. Von den sinkenden Sätzen sind nach Angaben des „Verbandes allein erziehender Mütter und Väter“ etwa zwei Millionen Kinder betroffen. Der Verband bezeichnete den sinkenden Unterhalt angesichts sprudelnder Steuereinnahmen als Skandal: „Kindern steht mehr zu als eine Existenz an der Armutsgrenze.“ Der Verband appellierte an die unterhaltspflichtigen Eltern, die Kürzung freiwillig auszugleichen.

Das Gericht habe bei der Festlegung keine Wahl gehabt, betonte Soyka: „Die Regelbeträge müssen sich an der Nettolohnentwicklung orientieren“ Dies sei gesetzlich vorgeschrieben. „Die Dynamisierung hat auch Nachteile. Die Kinder bekommen das nun zu spüren.“ Die „Düsseldorfer Tabelle“ wird alle zwei Jahre neu berechnet. Zuletzt waren die Sätze 2005 um 2,5 Prozent angehoben worden.

Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen bis 1300 Euro im Monat müssen für ein maximal fünfjähriges Kind künftig 202 Euro zahlen – zwei Euro weniger als bisher. Ab 4400 Euro Nettoeinkommen sind es 404 Euro – vier Euro weniger. Mehr Geld bekommen lediglich volljährige Trennungskinder, wenn der Unterhaltspflichtige in den unteren drei Gehaltsgruppen eingestuft ist. Ursache seien jüngere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Der maximale Satz liegt bei 662 Euro für volljährige Kinder, wenn der Unterhaltspflichtige mindestens 4400 Euro netto verdient.

Der „Düsseldorfer Tabelle“ ist die „Berliner Tabelle“ mit zwei weiteren Niedrig-Einkommensgruppen für die neuen Bundesländer vorgeschaltet. Bis 1000 Euro Netto-Einkommen fallen dabei je nach Alter des Kindes zwischen 186 und 361 Euro Mindestunterhalt an.

Durch die geplante Unterhaltsreform drohten den Trennungskindern aber noch weit größere Abstriche beim Mindestunterhalt, sagte Soyka. Bei der geplanten Orientierung am steuerlichen Existenzminimum seien Abschläge von 12 Prozent zu erwarten. Tritt die Reform in Kraft, sei die am Mittwoch vorgestellte „Düsseldorfer Tabelle“ Makulatur.

3 Reaktionen zu “Kindesunterhalt: Regelsätze sinken nach Düsseldorfer Tabelle”

  1. Mama Eike

    „Mehr Geld bekommen lediglich volljährige Trennungskinder, wenn der Unterhaltspflichtige in den unteren drei Gehaltsgruppen eingestuft ist.“
    Ja so dachte ich auch, so steht es ja auch in der D-Tabelle. Aber, daß der Vater ab Volljährikeit das gesamte Kindergeld in Abzug bringen kann- und somit doch erheblich weniger rauskommt- steht da nicht und überrascht doch negativ.

  2. Annemarie

    HAllo, ich habe eine frage zu der Finanzierung einer Privatschule auf der ein Kind von geschiedenen Eltern ist. Bisher hat der Vater, der den Schulvertrag mit unterschrieben hat, die Hälfte der Schulkosten mitgetragen. Nun ist er dazu nicht mehr bereit. Gibt es hier eine Zahlungsverpflichtung?
    Danke für etwaige Tips!

  3. RAvonderwehl

    an Annemarie:

    wenn die Privatschule ein gemeinsamer Entschluss war, muss der Vater die Kosten als Sonderbedarf neben dem Tabellenunterhalt zahlen.

    Ansonsten muss er sehr gute Gründe habe (fehlende Leistungsfähigkeit). Es kommt wohl auch darauf an, ob dem Kind ein Schulwechsel zumutbar ist.

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