Kürzung Unterhalt wenn Kind länger bei dem Umgangsberechtigten ist

Immer wieder das Problem: Das Kind soll in den Ferien zum Vater, der Unterhalt zahlt. Er will dann um die Ferienzeit den Unterhalt an die Mutter kürzen. Geht das?

In der Regel nicht.

Im Einzelnen: Bleibt das Kind mehrere Monate lang bei dem anderen Elternteil, kann der Unterhaltsanspruch des Kindes nach den Umständen des Einzelfalls angemessen gekürzt werden. Gleiches gilt, wenn die von den Eltern gewählte Betreuungssituation über einen erweiterten Umgang weit hinausgeht, weil sich das Kind beispielsweise nicht nur gelegentlich besuchsweise, sondern regelmäßig, tagsüber sogar überwiegend bei dem Unterhaltspflichtigen aufhält. Das OLG Köln lässt eine Kürzung des Unterhaltsanspruchs dann zu, wenn sich das Kind während der Ferien über den üblichen Zeitraum hinaus beim Umgangsberechtigten aufhält.

Sofern der Umgangsberechtigte hiernach über den üblichen Rahmen hinaus den Bedarf des Kindes durch eigene Leistungen deckt, muss dem Obhuts- oder Sorgeberechtigten vom Unterhalt für das Kind so viel bleiben, dass er die festen Kosten auch weiterhin abdecken kann, nach OLG Hamm rund ein Drittel der Lebenshaltungskosten. Die vom Umgangsberechtigten erbrachten Naturalleistungen (Essen, Trinken etc. = ca. 30 % des Unterhaltsbetrags) sind von dem an sich zu zahlenden Unterhaltsbetrag abzusetzen. Anderenfalls wäre der Umgangsberechtigte doppelt belastet.

Aufwendungen für Miete und Kleidung verbleiben jedoch beim sorgeberechtigten Elternteil.

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193 Reaktionen zu “Kürzung Unterhalt wenn Kind länger bei dem Umgangsberechtigten ist”

  1. Vladimir

    Bei mir sind es 3 Kinder im Alter von 12, 14 und 15 Jahren. Man kann sich vorstellen, dass die Lebenshaltungskosten für mich in der Urlaubszeit (3 Wochen) um einiges steigen. Dem gegenüber steht die Zahlung des Kinderunterhaltes für den Monat, in dem die Kinder nur zu 1/4 der Zeit bei der Mutter sind.
    Ist denn das wirklich rechtens?

    Gruß und Danke vorab für die Info!
    Vladimir

  2. RAvonderwehl

    an Vladimir:

    bei 3 Wochen im Urlaub ist der übliche Rahmen noch nicht überschritten und eine Kürzung des Unterhaltes wäre nicht angezeigt….tut mir leid, aber so urteilen die Gerichte.

  3. Horst

    Nachdem das Scheidungsrecht bereits novelliert wurde, verstehe ich nicht, waru´m es beim Kindesunterhalt noch so altmodisch entscheidet.

    Ist es tatsächlich noch so, dass es völlig egal ist, wie lange das Kind sich beim Unterhaltspflichtigen aufhält, er muss den vollen Unterhalt zahlen?

    Bei mir verhält es sich so, dass ich seit 3 Jahren meinen Sohn ohne Unterbrechung jeden Mittwoch und jeden Freitag, Sammstag und Sonntag , sowie mehr als die Hälfte der Jahresferien, bei mir habe.

    Gibt es da andere Entscheidungen?

  4. Horst

    Ich muss derzeit noch den vollen Unterhalt für meinen Sohn zahlen. Ich dachte, dass der Unterhalt nachweislich für das Kind einzusetzen ist. Dennoch kommt oft mein Sohn und bittet mich, ihm Kleidung zu kaufen, weil seine Mama ihn nur mit alter Kleidung zu mir schickt.
    Gibt es eine Möglichkeit, die Verwendung des Kindesunterhaltes nachweisen zu lassen?

  5. Lea

    Hallo,
    die Familie meines Lebensgefährten hatte im letzten Jahr seinen 3 Kindern (selbstverständlich mit Wissen und Einverständnis der Mutter) komplett eine 6wöchige Ferienreise inkl. Flug, Unterbringung, Verpflegung usw. zur Familie/Großeltern (seinen Eltern) nach Hawaii(!!) finanziert, also etliche $1000. Er ist selbständig (ganz kleiner Handwerker) und hat in dieser Zeit natürlich kein Geld verdient.
    Trotzdem bestand das Jugendamt auf die (Nach)zahlung des vollen Unterhalts. Sowas müsse vorher und mit der Mutter abgesprochen sein. Die „brauchte das Geld“ trotzdem.
    a) Rechtens?
    b) falls nicht, [wie] können wir erreichen, dass doch noch etwas auf seine Unterhaltsverpflichtungen angerechnet wird, wenigstens jetzt, wo er nicht mehr zahlen kann?
    c) wir (ich, er hat ja kein Geld) finanzieren auch öfter Wochenenden bei mir, und Kleidung.
    Kann sowas GAR NICHT berücksichtigt werden, bzw. wie erreichen wir, DASS es berücksichtigt wird?
    Danke

  6. RAvonderwehl

    an Lea:

    es ist richtig, dass einen Einstellung der Unterhaltszahlung mit der Mutter vereinbart werden muss. Warum schaltet sich jetzt das JA ein?

    Gibt es wegen der Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzverfahren? Dann fällt auch diese Forderung da rein.

    Sonst mit der Mutter eine nachträgliche Regelung treffen oder wenn alles nicht geht, sich verklagen lassen…..

    Berücksichtigung von Sonderzahlungen nur, wenn dies mit Mutter oder JA so verabredet wurde, am besten schriftlich.

  7. Nolany

    Hi habe vor kurzem meine 7 Jährige Tochter zu mir geholt. Sie lebt in meinem Haushalt, bin verheiratet und habe noch eine tochter. Mein Problem ist die Mutter meiner großen tochter hat noch zwei kleine Kinder und bekommt Hartz 4 . Vom Jugendamt kommt keine unterstützung da ich verheiratet bin und Arbeiten bin. Von der kindsmutter durch hartz 4 nix zu holen ist .Wurde also im Stich gelassen von allen Ämtern kann mir wer tips geben wie ich weiter vorgehen kann. Um doch noch an unterhalt für meine Tochter zu kommen. Danke im vorraus

  8. iavvitalis

    hallo, muss der geschiedene Vater, mittlererweile wieder verheiratet seine Kinder aus 1. Ehe tatsächlich von allen Ferien der Kinder, die Kinder die Hälfte der Zeit nehmen? Soviel Urlaub hat er doch nicht und so kann er ja selber noch nicht mal einen Urlaub machen.

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ iavvitalis

    er muss gar nichts. Er kann zum Umgang in bestimmter Form nicht zwangsverpflichtet werden.

  10. hosche72

    Hallöchen Leute!
    Habe da ein ähnliches Problem!
    Meine Ex-Frau und ich hatten letztes Jahr im März beim Jugendamt das Besuchsrecht der kinder für die diesjährigen Sommerferien festgelegt (2Wochen fahren sie mit meinen Eltern auf Fehmarn, und hinterher noch 2Wochen bei mir), wieder hat sie sich nicht dran gehalten – Sie fährt quasi wieder (so wie letztes Jahr) genau in der Zeit in den Urlaub (Italien) wo ich die Kinder habe!
    Nun soll ich die Kinder fünf Wochen nehmen – da hab ich zwar nichts dagegen nur, ich weis nicht wie ich meine beiden verpflegen soll!
    Was kann ich da machen, meine Ex läßt sich auf kein Gespräch wegen des Unterhalts ein?
    mfg hosche72

  11. Vagi

    Hallo,
    ich habe 2 Kinder und sie sind bei mir 3 Wochen in die Sommerferien und die häfte von Herbst, Weihnachts, Oster, und Pfingstferrien. Kindergeld stehen mir nicht zu. (ich war mit meine X nicht verheiratet).
    Also ich habe meine Kinder über 6 Wochen bei mir. Verstehen mich bitte nicht falsch, ich liebe meine Kinder über alles. Nur will ich wissen ob etwas mir zusteht bzw eine abkürzung?

    Vielen Dank

    Vagi

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ vagi

    dies ist der Normalfall und ganz eindeutig: in diesen Fällen ist eine Kürzung des Unterhaltes nicht zulässig.

  13. Lars

    um es kurz zu machen, wie man es dreht und wendet… wir (meistens ist es doch so) die Väter werden verlassen und sind dann auch noch die Dummen.

    Ich habe ebenfalls die Situation das ich zwei süße Kinder habe und diese so oft wie möglich bei mir sind. Mindestens alle 14 Tage das WE, die hälfte aller Ferien und einmal mindestens unter der Woche. Wenn ich meine EX darauf anspreche das hier auch Kosten entstehen dann höre ich den Spruch: DU willst Sie doch so oft haben…
    Ja das will ich und werde ich auch wegen den Finanzen nicht ändern. Recht bekommen Väter bzw. die Umgangsberechtigten um fair zu bleiben von den Gerichten eh nicht.

    Emanzipation… pft…wenns darum geht das Sie doch die armen schwachen Mütter sind dann ist das mit der Emanzipation ganz weit weg!

  14. Backtolife

    Es ist ja nunmal nicht so, dass der Mutter keine Kosten entstehen, wenn die Kinder beim Vater sind.
    Meine Kosten (Miete und Heizkosten für das Kinderzimmer sowie personenbezogene Nebenkosten wie z.B. Müllabfuhr, Kosten für die nach-schulische Betreuung damit ich arbeiten gehen kann, Schulbücher usw) laufen auch dann weiter, wenn mein Kind bei seinem Vater ist. Die Verpflegung ist da nur der geringste Teil, für den der Unterhalt verwendet wird.
    Sollten die Väter m.E. auch mal drüber nachdenken, bevor sie sich über die Zahlungsverpflichtung beschweren und den Unterhalt kürzen wollen.

  15. angelika

    ihr armen, armen väter…hat mal einer darüber nachgedacht, die miete zu kürzen, wenn ihr mal für zwei wochen oder mehr in den urlaub fahrt? nicht?, mein vermieter freut sich bestimmt, wenn ich das mache, weil meine kinder urlaub mit papa machen wollen.immerhin müsste ich für statt 2 2/2 zi nur noch ein zimmer zahlen…. das muß doch möglich sein!

  16. nane

    Hallo,

    im Unterhalt ist sogar mit eingerechnet, dass die Unterhaltspflichtigen (ob nun KV oder KM) die Kinder an jedem 2. WE und die hälftigen Ferien bei sich haben. Ich würde es sogar noch besser finden, wenn die Kinder gar nicht dort sind, den Unterhalt um einiges zu erhöhen!!

    Ich denke, wenn es ein Entgegenkommen gibt, ist vieles möglich. Nur geht es doch leider viel zu häufig um Macht. Und nicht um die „Kleinen“. So traurig das auch ist.

  17. Denise

    Hallo,

    ich finde es einfach nur ungerecht, dass die Väter immer als die Bösen dargestellt werden und bezahlen müssen und sonst keine Rechte haben. Und die Mütter mit dem Unterhalt und dem Kindergeld machen können, was sie wollen und es auch nicht fürs Kind verwenden müssen.

  18. Nachdenkliche

    Ich bin Frau eines „Umgangsberechtigten“ und muss ehrlich sagen, dass einige Aussagen der „Sorgeberechtigten“ hier echt unglaublich sind!!!

    @angelika
    Also um das gleich mal festzuhalten, die Umgangsberechtigten müssen ebenfalls ein Kinderzimmer zur Verfügung stellen und für dieses Miete zahlen. Oder soll (so wäre es in unserem Fall) unsere Lütte mit elf Jahren noch bei uns im Bett schlafen??? So viel zu den Mietkosten.
    Das wären dann in unserem Fall ca. 135,- € warm im Monat. Ich bin dafür, dass man das gegeneinander aufrechnet. Wäre ja nur fair.

    Ich kann nicht verstehen, dass die Sorgeberechtigten immer meinen das sie nur Rechte haben. Wer das Sorgerecht hat, hat im übrigen auch die Pflicht zur Sorge. Das wird leider sehr oft vergessen.

    Wie oft kommt unsere Lütte und braucht Kleidung (mal hat sie keine passenden Socken mehr, mal kommt sie im Winter mit durchlöcherten Schuhen, das nächste Mal hat sie nur noch zu kurze Hosen etc.) oder endlich mal wieder nen Termin beim Friseur. Danach fragt niemand. Das ist alles selbstverständlich. Und die alte hat nen Schrank mit mind. 25 Paar Schuhen. Also ich finde, dass das Geld dann wohl am falschen Ende ankommt. Vielleicht sollte sie mal über das Arbeiten nachdenken.

  19. Sylli

    @Nachdenkliche

    Super Beitrag!
    Ich schließe mich dem an. Bin auch Frau eines
    Umgangsberechtigten.Bei uns läuft das genauso
    ab.Kind kommt „durchlöchert u.ausgehungert“;dafür
    möchte die Mutter aber möglichst gleich 2x UH im
    Monat,damit sie ihre Bedürfnisse befriedigen kann.
    Kind bekommt nicht mal Taschengeld,neue Kleidung,
    ausreichend Nahrung etc.Jugendamt hilft nicht,Aussage: Mutter kann mit UH-Geld machen
    was sie will!
    Also ich finde auch,hier sollte mal gesetzlich was getan werden.

    Sylli

  20. Ulrike

    Eins möchte ich hier anmerken. Bei 2 Wochen Urlaub sind zwar die Kosten fürs Essen und diverse Freizeitaktivitäten als zusätzliche Belastung für den Vater da, aber die hat eine Mutter im Urlaub mit den Kindern auch. Hauptsächlich summieren sich doch die Kosten für Kinder im Bereich Miete, Mietnebenkosten, Beiträge Kindergarten, Schulausgaben, Musikschule, Sport, Sprachunterricht, Klamotten, Versicherungen etc. Das sind alles Fixkosten, welche die Mutter mit den üblichen 245,00 € Unterhaltskosten auch in der Abwesenheit der Kinder abdecken muss. Warum also über das Essen im Urlaub mit dem Vater reden? Das ist halt so, wenn man Kinder hat.

    Ulrike.

  21. Babsi

    Danke Ulrike.. du sprichst mir aus der Seele

    Die meisten (es gibt auch Ausnahmen) Kindsväter interessiet es auch nicht , wie Kindsmutter z.b bei Schulanfang die ganzen neuen Anschaffungen finanziert, Geschenke bei für Kindergeburtstagsfeiern, Taschengeld, Eisessen, usw..
    und ist es nicht traurig.. für den Umgang mit seinen eigenen Kindern auch noch bezahlt werden wollen? denn sie werden ja dann von der Kindsmutter bezahlt…

    Babsi

  22. TrixMum

    Ohje!armes Deutschland!
    es wird soviel verallgemeinert, dabei muss man die Fälle individuell betrachten!
    Es gibt auf beiden Seiten schwarze Schafe!
    Ich kenne beides!
    Ich bin alleinerziehend, habe eine 8jährige Tochter…zum Glück kann ich mich ganz gut mit meinem Exmann arrangieren…weil wir REDEN!
    Ob männlich, ob weiblich, schiebt auf jeden Fall erstmal euren verletzten Stolz nach der Trennung beiseite und denkt an die Kinder!
    Ich kenne auch die andere Situation durch meinen neuen Lebensgefährten….da kann ich die Männer verstehen!!!
    Aber mal ehrlich! Liebe Frauen geht arbeiten und macht euch nicht abhängig und mal nebenbei, die grössten Probleme haben wir mit den lieben Behörden, die einem permanent Steine in den Weg legen!
    Meine Erfahrung ist, in einem guten sachlichen Gespräch konnten mein Ex und ich auf einen Nenner kommen und die meisten Probleme, die hausgemacht waren beseitigen!
    (Okay, A…. gibt es immer und das auf beiden Seiten)
    denkt mal drüber nach!!!
    schönen Gruss

  23. sandra

    hallo!
    eben ruft mich mein ex an, es ist seit monaten ausgemacht, dass er mit den kindern urlaub in ungarn macht. ( zwei wochen ) jetzt möchte er, dass ich für diese zeit einen teil des kindesunterhalts an ihn zurückzahle. die fahrt dorthin kostet ihn nichts, und wohnen werden sie in der zeit auch kostenlos im haus seiner eltern.
    MUSS ich ihm was zurückzahlen? ich finde das nicht fair. Ich habe auch nicht die möglichkeit, mit den kindern in urlaub zu gehen, weil ich es mir schlicht nicht leisten kann. bin irgendwie unsicher, denn bisher kamen wir ganz gut miteinander klar, und ich will auch jetzt keinen streit. kann mir jemand raten?

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ sandra

    Sie müssen nichts zurückzahlen. Der Vater soll sich einfach mal rechtlich beraten lassen.

  25. sandra

    dankeschön… werd ich so weitergeben *g

  26. dyra

    Hallo,
    brauche einen Rat. Eigentlich bin ich immer für Fairness aber jetzt reicht es auch mal mir immer nur hinnehmen geht auch nicht.
    War mit meinem Ex- Partner 2 Jahre im Ausland (insges. 7 Jahre zusammen).Er hatte sich dort selbständig gemacht (ein Restaurante für ca. 1 Mio. Euro) und durch das ganz irgendwann wurde er sehr ungerecht und da war ich nun mal in meinem goldenen Käfig. Irgendwann ging es nicht mehr (möchte ich gar nicht erzählen was so alles war)und ich bin zurück nach Deutschland wo ich mir sofort arbeit (wo ich jetzt 1000 Euro verdiene) und eine Wohnung (Miete 450 Euro)für mich und meine Tochter 7 Jahre gesucht hatte. Da er oder besser wir dachten wir könnten es nochmal miteinander versuchen gab er mit 1000 Euro netto. im Monat dazu. Aus unserer Beziehung wurde aber nichts mehr. Allein lebend lernte ich meinen neuen Freund kennen der mittlerweile bei uns wohnt als er davon erfuhr das ich einen neuen Freund hatte,gab er mir 400 Euro Unterhalt was ich auch ok fand. 100 Euro die Wo. für die Kleine ist ok, ich bezahle schon alleine 130 Euro Hortplatz.Jetzt hat er aber mitbekommen das mein Freund bei mir wohnt da rief er mich an beschimpfte mich und meinte er würde es nicht einsehen uns zu unterstützen. Er würde noch noch 250 Euro überweisen. Man muss auch wissen, dass sein Haus und sein restaurant nicht auf ihn laufen er hat alles überschrieben das heißt er ist sozusagen ein normaler Angestellter mit Einkommen von 800 Euro. hat aber ca. an die 8000 Euro im Monat.
    eine Freundin hat er auch, versteh auch nicht warum er nicht glücklich sein kann, klar sein Ego ist verletzt er kann es nicht haben das wir vielleicht wieder glücklich werden können. Ich sehe das überhaupt nicht ein was kann ich tun??? Ich weis nicht ob ich ihm die Selbständigkeit nachweisen kann. Für eine Hilfe wäre ich dankbar.

  27. RA Thomas von der Wehl

    @ dyra

    die Probleme erkennen Sie selbst sehr genau. Beauftragen Sie einen Fachanwalt vor Ort Ihre Aussichten zu prüfen.

  28. Schnupsi

    Hallo,
    ich brauche dringend einen Rat. Ich bin seit 7 Jahren die Lebensgefährtin eines Umgangsberechtigten. Seit 7 Jahren nur Ärger mit der Mutter seiner Tochter. Für mich persönlich waren es ganz schlimme 7 Jahre..und gelitten hat die Kleine am meisten und für mich (uns) unerträglich mit an zu sehen. Sie waren nicht verheiratet und die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht…was mit Freude auch die letzten Jahre für sich genutzt hat. Unglaublich. Nun ist die Kleine mittlerweile 13 Jahre alt, in regelmäßigen 14-tätigen Abständen kommt sie übers Wochenende zu uns. In den Ferien 1 Woche. Auch sehr oft wie zuvor schon gelesen mit unmöglichen Klamotten wie knöpfe an den Hosen fehlen, Hochwasser, Löcher in den Schuhen usw. (Ich bin sehr oft mit ihr los und hab sie neu eingekleidet!!!!! Nun ist es so…das die Mutter mit ihrem Kind nicht mehr klar kommt. Nur streß nur Geschreie. Mutter trinkt sich ganz gerne einen und wird aggressiv. Jetzt hat sie die Kleine stumpf ins Mädchenkrisenhaus abgeschoben. Ich habe alles versucht es zu verhindern (sie hätte auch zu uns kommen können) Ich sprach lange mit dem Jugendamt…wobei am ende sie von Datenschutz faselten…aber mich erstmal ne halbe Stunde quatschen lassen. Ihr Papa ist zur Zeit auf nem wichtigen Lehrgang und nicht zu erreichen. Ich habe super Kontakt mit der Kleinen, sie ruft mich jeden Tag an und ist total fertig mit der Welt. Die Mutter hat sie ohne einen Cent dort hingeschickt. Sie will ihr auch NICHTS geben. Und jetzt komme ich zu meiner eigentlichen Frage. Kann ich für die Zeit des Aufenthaltes im Krisenhaus (ca. 3 Monate) den UH stoppen und es der Kleinen überweisen ???
    Dazu kommt das die Mutter ständig beim Jugendamt sitzt, Briefe zu uns schicken läßt wie schlimm die Lebensgefährtin doch sei..und die Kleine wird nicht wirklich angehört vom Amt…ganz im Gegenteil sie sind voll auf der Seite der Mutter die sich dann auch vorm Amt als die bester Mutter der Welt gibt. Kaum ist das Gebäude verlassen ist es Horror für die Kleine (Ihr o-Ton) Sie will auf keinen Fall mehr zurück zu ihr. Was haben wir für Möglichkeiten der Kleinen zu helfen. Sie darf jetzt auch garnicht zu uns. Ich verstehe die Welt nicht mehr.
    für jeden Rat bin ich dankbar

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ schnupsi

    der Vater muß einen Fachanwalt beauftragen. Der muß auch beurteilen, ob der Unterhalt einstweilen an jemand anderes überwiesen werden kann oder zumindest hinterlegt wird.

  30. Michael

    Wenn ich schon diesen Schwachsinn lese- Sorgeberechtigte muß mit 245,- alles abdecken….

    Ich weiß ja mittlerweil das einige unserer Supermuttis der Meinung sind das vatern am besten 100% aller kindeskosten trägt wenn möglich ohne Umgang weil das ja den Alltag stört oder Umgang ja aber nach Bedarf bzw Gutdünken von Mutti trotzdem liebe „Sorgeberechtigte“ der Unterhalt ist nur anteilig zu zahlen und für die armseligen Rechte aufs kind ist das auf jeden fall zu hoch.
    Basta

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    vielen Dank, dass Sie meinen Beitrag als „Schwachsinn“ betiteln.

    Ich gebe hier die Rechtssituation wieder, die ich nicht geschaffen habe, aber mit der auch ich als Anwalt leben muss…….genauso wie Sie.

  32. Hanne

    Bin auch die Frau eines Unterhaltszahlers und habe die gleichen Probleme, wie oben beschrieben. Seit 8 Jahren bin ich mit meinem Mann zusammen und mußte mir schon die schlimmsten Beschimpfungen an den Kopf werfen lassen. Habe immer versucht, der Kinder zuliebe, ein halbwegs normales Verhältnis aufzubauen. aber wenn wir/ich Sachen für die Kinder kaufen, diese dann mit zur Mutter gehen, weil sie gefallen und später auf dem Flohmarkt verschwinden und/oder im Secondhandladen auftauchen, bin ich schon echt angep….! Die Kinder sind von Freitagnachm.-Sonntagabend bei uns, inkl. 2-3 Wochen Sommerferien, Herbst- und Frühjahrsferien. Auch wenn Mama mal nen neuen hat und mit dem allein in Urlaub will, während der Schulzeit, sind die Kurzen bei uns und ich bringe sie auch zur Schule und hole sie wieder ab, da keine Busverbindung. u.s.w., die Freizeitaktivitäten am Wo.ende decken wir auch noch mit ab, 3 x zum Sport und zu Wettkämpfen fahren, für unser kleines gemeinsames Kind bleibt nur 1wo.ende im Monat Zeit. Wir haben uns extra auch eine größere Wohnung genommen um jedem Kind ausreichend Platz zu schenken, bei 2 Mädchen und einem Jungen(12,14,6), die kann man ja schlecht in 2 1/2 Zimmern unterbringen. Ich bin auch dafür, wenigstens ein kleines Taschengeld für die Ferien an den Unterhaltszahler zu entrichten, damit auch seine Doppelbelastung honoriert wird. Unsere Gegenpartei lässt sich nicht mal darauf ein, obwohl wir Ihr in sehr vielen Bereichen extrem entgegenkommen. Meine Freundin ist auch geschieden und hat mir schon oft bescheinigt, dass ich nen Knall habe mir dies alles bieten zu lassen. Ich möchte nur halt keinen Streit mit der EX, da sie sofort den Vater als bösen Buben hinstellt und den Kindern droht den Umgang mit ihm zu verbieten. Gibts nicht eine Möglichkeit in irgend einer Hinsicht eine Gesetzesänderung/-erweiterung anzustreben, ähnlich wie beim Ehegattenunterhalt?

  33. RA Thomas von der Wehl

    @ hanne

    ich sehe da kein Licht. Wenn die Mutter alles abblockt……

  34. willi

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    meine Tochter war ca 6 Wochen im Krankenhaus, muss ich meiner Exfrau trotzdem für den letzten Monat den Kindesunterhalt zahlen?
    Und eine bitte an die Mitleser: ich weiß dass sie trotzdem Miete fürs Kinderzimmer zahlen muss, ich allerdings auch. Ebenso hatte ich auch die „Aufwendungen“, mein Kind zu besuchen.

  35. RA Thomas von der Wehl

    @ willi

    grundsätzlich gehen die Gerichte bei solchen Zeiträumen noch nicht davon aus, dass der Kindesunterhalt an die Kindesmutter nicht zu zahlen wäre.

    Vielleicht könnte man über eine Ersparnis der Kindesmutter nachdenken, da das Kind in dieser Zeit im Krankenhaus verpflegt wurde. Ob ich Ihnen deswegen allerdings zu einem Prozess raten würde, würde ich mir gut überlegen.

  36. willi

    Besten Dank für die hilfreiche Antwort!

    Viele Grüße,

    Willi

  37. mona

    Ja, das liebe Geld. Mein jetzt wieder bei mir lebender Sohn (15 Jahre), hat 1 Jahr beim Vater gelebt. Während diesem Jahr habe ich also gezahlt. Den Jungen alle 14 Tage bei mir gehabt und die Hälfte der Ferien. Ich kenne also beide Seiten der Medaille. Nun ist er bei mir, sein Vater holt ihn mangels Interesse gar nicht mehr und ich Laufe jedem Euro Unterhalt hinter her. Angenehm sind sicher beide Seiten nicht, aber die Rolle des Sorgeberechtigten, vor allem wenn alleinerziehend, ist mit Sicherheit die unangenehmere. Es ist nicht nur damit abgetan Räumlichkeiten und Kleidung zur Verfügung zu stellen. Die Sorgepflicht wiegt mit Sicherheit den zu zahlenden Unterhalt nicht auf. Ich würde mich in Grund und Boden schämen mich über ein paar Euro aufzuregen.Auf die Schnapsidee Unterhalt einzubehalten wegen der Miete für das separate Zimmer wär ich nie gekommen. Ich war froh diese Zeit für mein Kind dazusein. Für mich zählt in erster Linie das Kindeswohl.

  38. mona

    zu Willi:
    Reden wir hier über eine Geschäftsreise? Da werden auch die Aufwendungen erstattet. Schade, dass das bei Krankenhausbesuchen nicht funktioniert.

  39. revian

    Hallo,
    brauche einen Rat. Ich bin seit 8 Jahren geschieden und habe einen 13 jährigen Sohn für den ich regelmässig Unterhalt zahle. Ich habe alle die Beiträge gelesen. Auch ich fühle mich als Unterhalzahler im Nachteil. Bei mir ist jedoch die Situation bisschen anders. Seit meine Ex arbeiten ging (auch zur Ehezeit) haben sich meine Eltern aktiv um meinen Sohn gekümmert. Bis heute verbringt mein Sohn die Hälfte der Zeit bei Opa und Oma oder bei mir. Er wird von der Schule abgeholt, kriegt naturlich Mittag-und Abendessen, macht seine Schulaufgaben. Nicht dass mich jemand falsch versteht: ich arbeite im 3-schicht Betrieb und meine Ex im 2-schicht. Darum war die Hilfe der Grosseltern willkommen.
    Es geht darum dass uns Allen finanziel langsam die Puste ausgeht. Ich bin nicht mehr in der Lage den vollen Unterhalt zu zahlen und noch meine Eltern (natürlich Rentener) irgendwie bei den Betreungskosten zu unterstützen. Meine Ex interessiert das Ganze nicht und nicht mal ein Dankeschön für die Hilfe meine Eltern war zu hören. Gibt es eine Möglichkeit den Unterhalt zu kürzen und den Grosseltern zukommen zu lassen?

  40. gemse

    hallo ich verfolge die beiträge mit großem interesse und muss sagen ich kann es auch nachvollziehen. Mein Ex zahlt für beide Kinder. Sie ist nur aufs Geld aus droht uns und den Großeltern mit Kindesentzug und Drohungen dahingehend, dass sie gegen den nächsten Baum fährt wenn wir nicht so spuren mit den Kindern im Auto. Gehen wir zum JA ist es nicht so da stellt sie sich als armes Hascherl hin und heult auf Kommando rum. Die Kinder kommen im WInter mit dünnen Klamotten an. Wir zahlen die Ausflüge was für Schule gebraucht wird etc. Sie kann das nicht. Aber shoppen gehen mit Freunden kann sie. Jetzt ist mein Lebensgefährte arbeitslos und nichts in Aussicht. Interessiert sie nicht. Sie klagt schon fleissig den Unterhalt ein. Wir werden beschimpft, gab schon Anzeigen wegen Körperverletzung und das schlimme ist das sie es immer in Gegenwart der Kinder macht. Die Große hat zwischendrin schon heftige Schulleistungsverluste gehabt. Auch zieht sie sich dann in sich zurück. Sie kommen nicht hallo sagen wenn sie bei den Großeltern sind, weils die Mutter verboten hat. Aber Geld kassiert sie ein. Auch nimmt sie die Kinder zu Auftriffen mit und läßt die Große spät Abends gegen Entgelt auftretten. Das kann doch nicht normal und richtig sein. Es ist auch so das sie die Kinder schon seit 10 Wochen abschiebt zu uns oder Klassenkameraden das sie fortgehen kann. Ganz zu schweigen unter der Woche. Die Großeltern sind krank aber auch das ist nicht von Interesse für sie. Kann man da nichts machen????

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ gemse

    es gibt Menschen, die sind einerseits mit einer unbeschreiblichen Skrupellosigkeit ausgestattet und andererseits mit einer gewissen Bauernschläue. Gegen solche Menschen habe auch ich noch kein wirksames Mittel gefunden.

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  42. Kirchi

    Hallo zusammen,
    auch ich habe hier mittlerweile alle Berichte/Einträge gelesen. Ich war insgesamt 12 Jahre verheiratet, bin nach 3jähriger Trennungsphase seit gut 2 Jahren geschieden und „barunterhaltspflichtig“ für 3 Kinder (6-9-12 Jahre) mit gemeinsamem Sorgerecht. Seit 1 1/4 Jahren lebe ich wieder in einer neuen Beziehung, meine Lebensgefährtin wird von den Kindern voll akzeptiert.
    Seit jeher ist es so, dass meine Ex kontinuierlich versucht, mir den Kindesumgang zu beschneiden und einzuschränken, sie hält sich an keinerlei Absprachen und setzt sich mittlerweile auch über gerichtliche Regelungen (jawohl, ICH habe ein Umgangsregelungsverfahren eingeleitet!!) bzgl. der Kindeskontakte hinweg.

    Mit diesem Beitrag möchte ich all denen Mut zusprechen und ihnen Durchhaltevermögen wünschen, die durch ihre Ex-Partner ausschließlich als „unterhaltspflichtig ohne sonstige Rechte“ angesehen werden.
    Ich selber habe mit dem Jugendamt unserer Stadt gute Erfahrungen gemacht, dieses wurde im Rahmen des von mir eingeleiteten Umgangsregelungsverfahrens durch das Familiengericht eingeschaltet. Mittlerweile gehen sämtliche „Fehltritte“ meiner Exfrau nachrichtlich ans JA sowie auch an meinen Fachanwalt, damit dort die Probleme in der Gesamtheit dokumentiert sind.
    Es ist leider wirklich so, dass den Unterhaltspflichtigen – egal ob Mann oder Frau! – die Hände gebunden sind: Wenn der aufenthaltsberechtigte Elternteil die Kinder mit nicht passender Kleidung herumlaufen lässt, die Finanzierung des Frisörbesuches oder andere materielle Wünsche verweigert haben wir Unterhaltspflichtigen KEINE Chance zu intervenieren. Anders sieht es bei dem Punkt Beaufsichtigung oder Nahrungsaufnahme aus. Hier ist der Elternteil, bei dem die Kinder leben, in der PFLICHT! Ich kann aus gemachter Erfahrung nur dringend empfehlen, SÄMTLICHE Situationen ausführlich zu dokumentieren und diese – nach vorheriger Absprache mit Jugendamt und Fachanwalt – an diese weiterzuleiten!

    Den Wunsch, den Kassierer – ich nenne es mal bewusst so – da zu treffen, wo es ihm/ihr weh tut, nämlich beim Kindesunterhalt, kann ich gut nachvollziehen (in meinem Fall kann nicht von der ARMEN -im wörtlichen Sinne- Exfrau geredet werden: Kindesunterhalt für 3 Kids a´ 114% des Regelsatzes + Kindergeld für 3 Kids + eigenes Einkommen + Einkommen des seit 6 Jahren vorhandenen Freundes abzüglich 2 Mieten macht insgesamt zwischen 3000 u 4000 Euro.) Und wenn die Kids dann in zu kleinen Schuhen, löchrigen Hosen oder gammliger Kleidung rumlaufen könnte ich kotzen! Wenn man dann dagegen setzt, dass im Regelfall den Barunterhaltspflichtigen nur der Selbstbehalt von 890 Euro bleibt, davon aber u.U. Kleidung, Medikamente sonstige Anschaffungen für die Kids – incl. der Miete für eine geeignete Wohnung!!! – bezahlt werden müssen kann man nur sagen: Recht haben ist in Deutschland nicht automatisch auch Recht bekommen.
    Und bei der Kleidung: Wenn unterhaltsberechtigte Elternteile Kleidung o.ä. kaufen müssen – oder wollen – dann lasst diese Sachen bei euch, dann können die Kids sich „ordentlich“ anziehen wenn sie zu euch kommen und gehen dann eben wieder mit ihrer ursprünglichen Kleidung nach Hause!

  43. Gemse

    Hallo

    also ich habe den Bericht von Kirchi gelesen und muss sagen es kommt mir vor als sei es aus unserem Leben. Auch ich habe als Lebensgefährtin eines Barunterhaltspflichtigen es sogemacht und die Kleidung die wir kaufen bei uns gelassen. Manchmal jedoch sind wir nicht da und die Großeltern vergessen es und lassen die Kinder damit heimgehen. Diese Kleidungsstücke sehen wir dann nicht mehr. Ob seine EX die verschenkt, wegwerft oder sonst was macht, keine Ahnung.

    Ich finde es traurig, weil solche Dinge auch vor den Kindern ausgelebt werden und auch negative Äußerungen vor denen gemacht werden. Die Große hat sich innerlich leicht zurück gezogen und die Kleine nimmt das Verhalten ihrer Mutter an und kommt mit Forderungen die ihr lt. ihrer Mutter zustehen.

    Wir versuchen das beste aus der Situation zu machen. Auch ich habe es mir schon vor Monaten angewöhnt, immer Notizen zu machen wann die Kinder an uns „abgeschoben“ werden. Denn nichts anderes ist es leider was sie macht. Sie frägt nicht an ob jemand da ist Zeit hat, sie bringt sie einfach vorbei lädt sie ab und fährt weg. Sie hat dann keine Lust oder muss shoppen gehen für sich.

    Die Rechtslage schütz solche Elternteile. Und ja es gibt auch die sogen. „schwarze Schafe“ die sich drücken, was Unterhaltzahlung betrifft oder überhaupt einen Kontakt mit dem eigenen Kind zu pflegen.

    Aber ich sehe momentan mehr die Seite das den zahlungswilligem Elternteil nur Dinge aufgebrummt werden, aber ansonsten keine Rechte da sind.

    Mich macht das ganze einfach nur traurig.

  44. Andy

    Hallo,
    auch ich bin Vater von zwei Kindern. Meine Frau hat mich damals verlassen, da sie etwas im Leben verpasst hat. Mein Sohn war gerade mal 1/2 Jahr alt. Ich liebe meine Kinder und ich zahle brav was ich muss, da mit meine Ex einfach in der Hand hat – und das ist wohl bei allen Unterhaltspflichtigen Männern so, die ihre Kinder lieben.
    Was mich ganz besonders stört ist die Denkweise der Gerichtsbarkeit! Sofort nach der Trennung wurde ich auf Lohnsteuerklasse 1 gestuft. Ein richtiger Geldverlust! Zeitgleich aber durfte ich sofort Unterhalt zahlen. Der MANN wird einfach grob bestraft, wenn MADAM keine Lust mehr auf EHE hat. Ist das unsere Rechtssprechung? Warum ändert sich da nicht mal was? Die Schuldfrage sollte ausschlaggebend sein, dann würde es sich so manche Frau überlegen, diesen Schritt zu gehen!
    Ich habe bei meinen beiden Kids so viele Tage versäumt, die mir keiner mehr geben kann. Die ersten Worte, das erste Laufen usw. – ich bin ja nur der Zahlemann!

  45. RA Thomas von der Wehl

    @ andy

    Sie beschreiben einen Missstand, den ich seit langer Zeit anprangere.

    In dem Jahr, welches auf die Trennung folgt, muss der Unterhaltsschuldner die schlechtere Steuerklasse hinnehmen und bei normalen Einkommensverhältnissen bedeute dies ein Mindereinkommen von mehreren 100 €.
    Gleichzeitig werden aus einem gemeinsamen Haushalt, 2 einzelne Haushalte, was die Kosten nochmals deutlich erhöht.

    Rechtlich begründete wird dies damit, dass nur die bestehende gemeinsam gelebte Ehe steuerlich gefördert werden soll und darum nur die auch tatsächlich zusammen lebenden Eheleute die Vorteile der Splittingtabelle in Anspruch nehmen könne.

    Dies leuchtet jedenfalls solange nicht ein, solange die Ehe nicht wirklich rechtskräftig geschieden ist. Ich bin der Meinung, bis zu diesem Zeitpunkt mindestens müsste die bisherige steuerliche Veranlagung der Eheleute gelten, da der Staat nicht an der schlichten Trennung eines Ehepaars verdienen sollte.

    In die gleiche Kategorie fällt, dass nur die an die Ehefrau gezahlten Unterhaltsbeträge steuerlich relevant sind. Kindesunterhalt kann zum Beispiel in keiner Weise steuerlich mindernd geltendgemacht werden. Auch dies ist für meine Begriffe nicht einzusehen.

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  46. Markus

    Hallo,

    bin seit 2003 geschieden und habe eine 14jährige Tochter.Habe von Anfang an Unterhalt lt. Tabelle bezahlt und leiste diesen immer noch.

    Seit 2 Jahren lebt nun meine Ex-Frau mit einem neuen Partner zusammen.Meine Tochter hatte von Anfang an Probleme mit dieser Konstellation und ist dann mehr oder weniger zu ihrer Oma gezogen(Meiner Mutter)
    Nach der Schule geht sie zwar heim zu ihrer Mutter zum Mittagessen aber schlafen,duschen und abendessen tut sie bei ihrer Oma.

    Habe auch das Gefühl meine Ex genießt das ganze auch noch und die Oma hat die kosten und den Stress!!

    Die EX stellt sich natürlich quer,sie würde ja immer noch Kleidung,Schulbedarf,Pausenbrot usw. bezahlen
    Gibt es in diesem speziellen Fall eine Möglichkeit den Unterhalt zu kürzen und der Oma zukommen zu lassen?

  47. RA Thomas von der Wehl

    @ markus

    hier liegt eine ungewöhnliche Situation vor, die ich nicht abschließend beurteilen kann. Es liegt eine Fremdbetreuung vor, aber nicht vollständig. Die Kindesmutter muss den wesentlichen Bedarf für das Kind vorhalten. Ich sehe hier keinen Ansatz, zumal das Gesetz dies nicht vorsieht, Unterhalt teilweise an die betreuende Großmutter zu zahlen.

    Ein denkbarer Ansatz wäre allerdings, dass die Großmutter von der Kindesmutter eine entsprechende Vergütung für die Betreuung verlangt und diese Vergütung aus dem Unterhalt nach übereinstimmender Vereinbarung direkt gezahlt wird.

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  48. gemse

    Hallo ich mal wieder; ich habe eine generelle Frage, mein Lebensgefährte ist nun seit gute 2 Monate arbeitslos; er bemüht sich um einen Job so ist es nicht aber der Arbeitsmarkt gibt nichts her; sein Arbeitslosengeld ist unter 1000 Euro und die olle Ex verlangt aber den vollen Anteil an Kinderunterhalt; wir haben das Gericht angeschrieben die Kopien des AlG beigefügt und eine Aufstellung was er an Kosten lfd hat; nun verlangt sie über ihre Anwältin das er insges. 300 Euro zahlen soll, dann hätte er ja kaum Geld zum leben; auch verlangt sie das er einen Job ihrer Wahl annimmt, klar hat sie das Recht nicht dazu aber sie droht wie gesagt ohne ende dieOma an mit Enkelentzug bzw das dann was passieren wird; kann man wirklich da keinen Einhalt machen? Jugendamt wurde auch schon informiert auch das sie nonstop die Kinder ablädt wie Müll wenn sie keine Lust mehr auf die hat, aber sie kann halt sich gut darstellen; und was muss er den bei knappe 900 euro wirklich zahlen?? mit der düsseldorfertabelle kommen wir nicht so klar danke vorab

  49. celavie

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    ich befand mich nach einem Unfall für 4 Wochen in einer med. stationären Rehabilitation. Meine Tochter bzw. unsere Tochter war in der Zeit bei dem Kindsvater.

    Er fragt nun an, wann ich den Unterhalt für die 4 Wochen an ihn zurückzahle?

    Er erhält auch noch einen Verdienstausfall der Rentenkasse für diese Betreuung.

    Ich weiss aber – er ist selbständig – das mein/unser Sohn, der bei ihm lebt aber erwachsen ist, sowie die Großeltern und auch seine neue Freundin die Betreuung nach der Schule (danach ist die Tochter auch noch in der Ganztagsbetreuung) teilweise mit übernommen haben,weil er in der Zeit dennoch am arbeiten war. (Aussage meiner/unserer Tochter ! ) Ausserdem war er zusätzlich noch 4 Tage gar nicht zu Hause und hat die Tochter nicht betreut, da er auf Seminar auswärts war.

    Muss ich den Unterhalt zurückzahlen? Muss ich ihm für die 4 Wochen das Kindergeld zahlen, welches ich für die Tochter erhalte?

    Weitere Frage:
    Er hat die Tochter auch immer die hälftige Zeit in den Ferien sowie jedes 2 Wochenende von Freitagabend bis Montagfrüh die Schule beginnt. Wie lange ist da der Zeitraum/Wochen, der noch als üblich angesehen wird, für die er dennoch Unterhalt zahlen muss obwohl das Kind sich bei ihm aufhält?

    Ich habe ihm da auch schon immer den Unterhalt anteilig selber zurückgezahlt, um keinen Stress mit ihm zu bekommen.

    Aber nun habe ich den Unterhaltstitel über das Jugendamt, weil ich den ganzen Nervenkrieg leid war und alles rechtlich in richtigen Bahnen haben wollte.

    Würde mich über Antworten wirklich sehr freuen, denn er soll das bekommen, was auch ihm als Vater zusteht. Sicher.

    Viele Grüße

  50. RA Thomas von der Wehl

    @ celavie

    Einiges steht in dem obigen Artikel. Sicherlich werden Sie nicht den gesamten Unterhaltsbetrag zurückzahlen müssen, aber über den Anteil, der sich z.B. für Nahrungsmittel errechnet, wird man sprechen müssen. Das Kindergeld werden sie nicht an den Vater zahlen müssen.

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  51. Ilka

    Hallo Herr von der Wehl,

    es sind hier viele Beträge ähnlich, allerdings muss man doch wohl jede einzelne Situation für sich bewerten.
    Meine Frage:
    Ich bin zum 01.07. in eine andere Stadt gezogen. Meine neun Jahre alte Tochter lebt seit einer Woche, bis zu den Sommerferien bei ihrem Vater. Dann ist sie noch zwei Wochen in den Ferien bei ihm und sie fahren davon eine Woche in Urlaub. Das bis zu den Ferien haben wir so geregelt, damit der Schulwechsel erst nach den Sommerferien stattfindet. An den Wochenenden ist meine Tochter aber bei mir. Das war mit meinen Ex so abgesprochen und er war damit einverstanden.
    Nun hat er mir einfach den Unterhalt gestrichen, da ich ja keine Kosten hätte…
    Er zahlt sowieso nur den Mindestsatz und ich arbeite derzeit zu 50 Prozent plus einen 400 Euro Nebenjob um über die Runden zu kommen. Urlaub ist da leider nciht drin…
    Darf er einfach den Unterhalt einbehalten und wenn nein, was kann ich unternehmen?

    Viele Grüße

  52. Frank

    Hallo Ilka,

    meine Meinung, bin kein Rechtsbeistand:
    hat der Ex Betreuungsunterhalt gezahlt? Dann erübrigt sich die Frage, denn er betreut ja nun die gemeinsame Tochter. Allerdings sollte Ihr Ex- da ja sicher noch ein Titel aus einem Unterhaltsverfahren besteht, schleunigst Abänderungsklage mit der gleichzeitigen Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen, denn ansonsten könnten Sie ja eine Zwangsvollstreckung erwirken. Ebenso kann Ihr Ex jetzt von Ihnen Betreuungsunterhalt verlangen, wie letztlich die Gerichte entscheiden (da Sie ja eine Frau sind), steht auf einem anderen Blatt.

    Durch Ihren Umzug in eine andere Stadt kommen Sie übrigens allein für die Fahrtkosten der Tochter für die Wochenendbesuche auf, können diese aber steuerlich geltend machen.

    Grüße

    Frank

  53. RA Thomas von der Wehl

    @ ilka

    ob und inwieweit hier eine Kürzung oder Streichung des Unterhaltes berechtigt ist, kann ich nicht beurteilen. Ich würde an ihrer Stelle eine Fachanwalt für Familienrecht einschalten und die Situation überprüfen lassen.

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  54. Sandy

    Hallo, folgendes Problem:
    Mein LG hat zwei Kinder (12,15) die bei der Mutter leben. Sie haben eine Scheidungsvereinbarung (gerichtl.) er zahlt höheren KU als er nach DD Tabelle müsste und sie bekommt das volle Kindergeld — insgesamt ca. 1300 Euro netto im Monat.

    Seit November letzten Jahres waren die Kinder ca. 8 zusätzliche Wochen bei uns (erst ist die Ex umgezogen und nichts war in der neuen Wohnung fertig, die Kinder hatten keine Zimmer, dann hatte sie irgendwelche Krankheiten und war im Krankenhaus oder auf ReHa). Zusätzlich haben wir die Kinder 2 Wochen an Pfingsten und 3 Wochen in den Sommerferien.
    Er hat ihr dennoch immer den vollen Unterhalt gelassen (Unterhalt und Kindergeld).

    Wäre es in dieser Situation denkbar, das mal zu kürzen?
    Ärgerlicherweise schickt sie zusätzlich auch noch die Kinder, wenn sie neue Sachen brauchen (oder wollen) zu ihrem Vater mit dem Spruch, sie sollen ihn fragen, weil sie „eh schon so viel bezahlt“. Ich finde das unmöglich, was sagt ihr dazu?

  55. RA Thomas von der Wehl

    @ sandy

    Diese Fälle führen immer wieder zu großen Problemen in der Beurteilung, ob noch der volle Unterhalt geschuldet wird. Konkret kann ich keine Antwort geben. Die Ferienwochen liegen noch im Rahmen des üblichen, so dass hier keine Unterhalts Reduzierung angezeigt wäre. Die anderen Zeiten mögen eine andere Beurteilung zulassen, dies müsste aber im konkreten Einzelfall ein beauftragter Fachanwalt für Familienrecht beurteilen.

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  56. exskycrash

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich habe mich im April von meinem Mann getrennt. Wir vereinbarten, dass er im Haus bleibt, dieses verkaufsfertig herrichtet und ich solange auf meinen Unterhalt verzichte. Wir waren 18 Jahre verheiratet. Diese Jahr werden wir auch noch gemeinsam steuerlich beurteilt und ich habe noch immer Steuerklasse5, er 3. Den Differenzbetrag zahlt er mir aus. Pro Kind bekomme ich 200 EUR (7,9 Jahre). Jetzt will er das Haus nicht mehr verkaufen. Die Belastung ist aber so hoch, dass ich wegen des Selbstbehaltes vermutlich nie Unterhalt bekommen würde. Da ich bis 31.12. befristet 20 Arbeitsstd. habe, ging es bisher finanziell, aber ab Jan. kann ich vermutlich nur noch 15 Std. wöchentl. als Beamtin arbeiten und das reicht nicht. Kann ich meinen Mann „zwingen“, das Haus zu verkaufen? Sollte dort bald seine Lebenspartnerin einziehen, wird das als zusätzliches „Einkommen“ für ihn gewertet?
    Danke, mfG

  57. RA Thomas von der Wehl

    @ exskycrash

    Sie sollten unbedingt einen Fachanwalt für Familienrecht einschalten. Der gezahlte Kindesunterhalt ist nicht einmal der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Einen effektiven Zwang, das Haus zu verkaufen, kann man erst nach Rechtskraft der Scheidung ausüben. Bis dahin ist es sehr schwierig. Natürlich muss sich der Bewohner des Hauses einen Wohnvorteil zurechnen lassen, kann aber die Belastungen des Hauses dagegen rechnen. Wie die Berechnung aussieht, wenn er eine neue Lebenspartnerin mit aufnimmt, muss der beauftragte Anwalt beurteilen.

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  58. Macki

    Hallo,

    habe 7 Jahre lang meinen Sohn alleine großgezogen, da meine Frau uns wegen eines Anderen verlassen hat, mit dem Sie jetzt verheiratet ist. Sie hat für unseren Sohn nicht einen cent Unterhalt bezahlt. Dies wurde mit beiderseitigem Einverständis beschlossen. Heute mit 16 Jahren ist mein Sohn zu seiner Mutter gezogen. Meine Exfrau hat mich jetzt auf Unterhaltsgeld verklagt, was ich auch regelmäßig nach der Düsseldorfer Tabelle zahle.
    Meine Frage:
    -Kann ich heute noch den
    Unterhalt nachträglich einfordern?
    -Wann kann ich das Unterhaltsgeld
    kürzen.
    Mein Sohn erhält Schulgeld.
    Verkauft Sachen über ebay.
    Bekommt eine Sparvertrag ausgezahlt, den ich alleine finanziert habe.

  59. RA Thomas von der Wehl

    @ macki

    Ihre Verärgerung kann ich verstehen, aber den Unterhalt für die Vergangenheit werden Sie nicht nachfordern könne. Eine wesentliche Änderung der Unterhaltsverhältnis ergibt sich erst dann, wenn das Kind entweder in einer Ausbildung geht oder volljährig wird. Zu dem Schulgeld kann ich nichts sagen. Dies verringert in der Regel aber nicht den Unterhaltsbedarf. Der Verkauf von Sachen über ebay kann erst dann unterhaltsrelevant werden, wenn es sich um mehr als gelegentliche kleine Verkäufe handelt. Das Vermögen Minderjähriger ist nicht für Unterhaltszwecke einzusetzen.

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  60. Macki

    Hallo,

    habe meine Ex per Einschreiben vor 4 Woch. gebeten mir erforderliche Unterlagen von meinem Sohn (17 J.) zukommen zu lassen. (Schulbescheinigung, Einkommensnachweis für die Krankenkasse) Nichts passiert.

    Frage?

    Kann ich ein Sperrkonto für Unterhaltsgeld einrichten, das nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen wieder aufgelöst wird.

    Oder was kann ich tun?

  61. RA Thomas von der Wehl

    @ macki

    ein Zurückbehaltungsrecht des Unterhaltes wegen Nichterteilung der Auskünfte gibt es nicht. Letztlich ist das Kind auch alt genug und könnte diese Auskünfte selbst erteilen. Wenn die Mutter weiterhin nicht reagiert, wird die gerichtliche Einschaltung unumgänglich.

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  62. Cordt

    Hallo,

    in den letzten drei Wochen hat mein Sohn (12 Jahre) bei mir und meiner Jetzigen Frau gewohnt. Grund ist, das es in der Famile meiner Exfrau nicht läuft. Ständiger Streit, Unruhe, nach Aussage gemeinsamer Bekannter hat sie auch mit sich selber große Probleme. Mein Sohn ist leider mehrfach auffällig geworden, Ladendiebstahl (mehrmals erwischt), EDEKA umlackiert (Graffiti), mehrmal war die Polizei dort, das Amt für Soziales hat sich bereits eingeschaltet. Damit in der Ehe meiner Ex und bei meinem Sohn wieder Ruhe einkehrt, haben wir gemeinsam beschlossen, dass er eine Weile (2-3 Wochen erstmal) zu mir zieht. Nun habe ich den Unterhalt für den letzten Monat eigenmächtig gekürzt. Statt 330 EURO habe ich 190 EURO überwiesen. Da meine Ex (sie ist arbeitslos) auf das Geld angewiesen ist, will Sie ihrerseits einen Anwalt einschalten damit ich den Rest auch zahle. Mein Ex hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nun muss mein Sohn sofort wieder zu Ihr, damit ich wieder die volle Summe zahlen muss. Wie gesagt Sie braucht das Geld. Ich sehe dieser Sache relativ gelassen entgegen, und frage, och ich auch weiterhin gelassen bleiben kann???

    Oder muss ich den Rest nachzahlen? Was ich auf gar keine Fall machen möchte.
    Wer weiß Rat???

    Vielen Dank.

  63. RA Thomas von der Wehl

    @ cordt

    sie müssen mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass sie für den Monat auch den Rest des Unterhaltes schulden. Eine abweichende Regelung hätten die Eltern miteinander absprechen müssen.

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  64. Cordt

    Vielen Dank Herr Rechtsanwalt für Ihre Antwort, habe den Rest auch jetzt überwiesen.

    Bedeutet es denn, das ich für diese Fälle eine Absprache mit meiner Exfrau treffen kann? Was passiert, wenn sie trotz einer Absprache alles nachfordert?

  65. RA Thomas von der Wehl

    @ cordt

    schaffen Sie Beweismittel

    Mail, SMS etc.

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  66. Barbara

    Hallo an alle…
    gehöre seit einigen Monaten auch zu den alleinerziehenden Müttern.
    Da ich jetzt sämtliche Schreiben und Kommentare durchgelesen habe, bin ich etwas erstaunt, dass immer nur von den tatsächlichen Unterhaltskosten gesprochen wird, die gezahlt werden müssen.
    Auch ich habe das Gefühl, dass dieses Geld – dieser Ausgleich – eigentlich zuwenig für den betreuenden Elternteil ist.
    Denkt eigentlich keiner dran, dass der Teil der getrennten Eltern, der die Kinder hat, ja auch eingeschränkt in seiner Möglichkeit zu arbeiten ist????
    Der Teil, bei dem die Kinder nicht leben, kann einem Ganztagsjob mit entsprechender Bezahlung nachgehen (von allen anderen „Freiheiten“, die dieser hat, möchte ich gar nicht sprechen)!
    Der Teil, der die Kinder bei sich hat, kann bestenfalls einen Teilzeitjob annehmen, hat also auch in diesem Bereich (auch was Rentenanwartschaften angeht usw.) große Einschränkungen. Da kommt dann noch dazu, dass sie unqualifiziertere Arbeiten bekommen, schlechtere Aufstiegschancen haben, aufgrund ihrer Unflexibilität häufig gar nicht eingestellt werden… oder sie sich, falls sie einen Job bekommen, mit schlechtem Gewissen rumquälen weil sie die Kinder teilweise auch alleine lassen müssen!)
    Und da kommen dann die lieben unterhaltspflichtigen Partner und wollen den Unterhalt kürzen, weil sie die Kinder in den Ferien oder mal am Wochenende zu sich nehmen!
    Ich bin empört und entsetzt!
    Und hoffe, dass mein Expartner nicht mal mit solchen Ideen von wegen Unterhaltskürzungen auf mich zukommt… ich glaube, dann könnte ich dann ordentlich explodieren!

  67. Anke

    @Barbara,

    an diese Einschränkungen wird doch aber gedacht und sie werden auch monetär kompensiert, in Form des Betreuungsunterhaltes. Den gibt es aber nun mal nur dann, wenn der Ex-Partner genug verdient. Gehört er nicht zu den besser Verdienenden, kann er einer entsprechenden Entlastung eben nur durch das Wechselmodell nachkommen, dadurch dass er selbst im gleichen Ausmaß die Betreuung leistet.

    So, und an der Stelle muss man halt eben sagen, dass das betreuende Elternteil sich seine Rolle in den meisten Fällen doch selbst gewählt hat. Fast immer besteht doch die Möglichkeit, das Kind zum anderen Elternteil zu geben ohne dass es ins Heim müsste und das Kinderheim ist natürlich auch eine Alternative. Man muss sich nicht um seine Kinder kümmern.

    Da macht Vater Staat halt die Rechnung auf und sagt, wenn du dich trotz dieser ganzen Nachteile um dein Kind kümmern willst, dann wird es schon Gründe genug geben, warum du diese Nachteile auf dich nimmst obwohl du es nicht müsstest (kannst dein Kind ja weg geben).

    Eltern wollen aber ihre Kinder haben, und dieser Luxus kostet nun mal. Es ist der freie Markt der diesen Preis bestimmt.

    Würden haufenweise Eltern ihre Kinder ins Heim geben würde sich der Staat Gedanken machen müssen, wie er die Rahmenbedingungen verbessert, dass Eltern ihre Kinder behalten. Solange sie das aber mehrheitlich tun, gibt es aus wirtschaftlicher Sicht keinen Handlungsbedarf.

  68. andreas

    hi ich habe eine 7 jährige tochter sie ist 3 tage die woche bei mir und jedes 2 wochenende kann ich den unterhalt an meine ex freundin kürtzen wenn ja wie vielen dank

  69. Anke

    @andreas,

    das würde ich mit deiner Ex-Freundin regeln, dasss sie dir einen Teil deines Unterhalts zurück überweist.

    Für die Wochenenden (und die Hälfte der Ferien und Feiertage etc.), also für die normalen Umgangszeiten, ist dir das halbe Kindergeld gelassen worden. Damit würde ich sagen für die entsprechend andere Hälfte der Zeit die sie bei deiner Ex-Freundin verbringt, die andere Hälfte des Kindergeldes ihr.

    Von 5 Tagen unter der Woche ist sie 3 bei dir, also würde ich sagen dass sie dir 3/5 des Lebensmittelanteils und sonstiger Kosten, die der Mutter an diesen Tagen nicht entstehen, zurücküberweisen sollte.

    Bei Wikipedia steht unter „Regelsatzverordnung -> Zusammensetzung und Berechnung der Leistungshöhe“:

    – Nahrung, Getränke, Tabakwaren ca. 37 %
    – Freizeit, Unterhaltung, Kultur (darin auch Schreibwaren sowie Schulmaterial) ca. 11 %
    – Beherbergungs- und Gaststättenleistungen ca. 2 %

    Das würde ich mal sagen sind die Kosten, die deine Tochter mit sich mitbringt und die deiner Ex Freundin nicht trotzdem entstehen, also 50%, und von denen sollte sie dir 3/5 zurück überweisen, also 30% deiner Unterhaltszahlung.

    Allerdings nur meine persönliche Einschätzung. Könntest mal beim Jugendamt nachfragen, welchen Anteil die für angemessen halten.

  70. Ralf

    Hallo,
    bin kein betroffener möchte hier aber einmal einen anderen Gedanken äußern.
    Dem Staat ist ein Kind keine 300 Euro wert (Harz 4), Im Unterhaltsfall (Mindestunterhalt für ein 14 j Kind) ist ein Kind ca 840 Euro wert. (334 Euro vom Unterhaltspflichtigen genausoviel vom anderen Teil eben in anderer Form wie Miet Verpflegung usw. und das Kindergeld) Wo bleibt da die Realität oder ist hier wirklich jemand der Meinung das eine normalverdienende 5köpfige Familie jeden Monat 2500 Euro für ihre Kinder ausgeben kann oder muß?

  71. Anke

    @Ralf,

    ne, es sind keine 840 EUR, es wird davon ausgegangen, dass der eine Elternteil nur den Barunterhalt bereitstellt, der andere Elternteil den Naturalunterhalt.
    Die Hälfte des Kindergeldes, was dem barunterhaltspflichtigen Elternteil überlassen wird, ist für die Umgangskosten gedacht.

    Der Barunterhalt ist auch zur Deckung aller Kosten gedacht, auch Miete und Verpflegung.

    Macht bei einem 14-jährigen Kind also 334 EUR + 184 EUR Kindergeld = 518 EUR

    Die Regelleistung bei Hartz IV beträgt bei einem 14-jährigen Kind 287 EUR + ca. 80 EUR für zusätzlichen Wohnraum, also 367 EUR.

    Ein Kind was durch Zahlung des Mindestunterhalts und Kindergeld alimentiert wird, bekommt also in der Tat 41% mehr als ein Kind was in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft lebt, einem Unterhaltspflichtigen Elternteil werden jedoch mit 900 EUR Selbstbehalt auch immerhin noch 25% mehr als der Alg II Satz belassen, wobei das Einkommen ja vorher bereinigt wurde (also keine Fahrtkosten zur Arbestelle und berufsbedingte Aufwendungen davon noch finanziert werden müssen), das eines Kindes ja nicht (der Schul- und Bildungsbedarf muss davon bezahlt werden).

  72. RA Thomas von der Wehl

    @ ralf + Anke

    So ganz unrecht hat Ralf vielleicht nicht. Ich habe mir diese Gedanken auch schon öfter gemacht.

    Ein konkretes Beispiel:

    3 Kinder zw. 12 – 17 Jahren. Vater in der 6. Einkommensgruppe (3100 – 3500).

    Kindesunterhalt 1.352,00 EUR
    Kindergeld 558,00 EUR

    Gesamt: 1.910,00 EUR.

    Ist das wirklich ein angemessener Betrag?

    Ich stelle es zur Diskussion.

    Ich habe einen solchen Fall, bei dem die Mutter selbst rd. 3.000,00 EUR verdient.

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  73. Anke

    Was ich in Frage stellen würde ist, ob ein Kind an den finanziellen Verhältnissen des unterhaltspflichtigen Elternteils partizipieren muss (daher kommt ja der weit über den Sozialhilfesätzen liegende Unterhalt), wärend das Kind nicht die entsprechende Gegenleistung seinem Elternteil bringen muss, dass dieses zusätzliche Geld auch freiwillig gezahlt würde.

    Ein unterhaltspflichtiges Elternteil sollte schon noch genug von seinen Kindern haben, dass es sie ausreichend lieben kann, um sie freiwillig an seinen finanziellen Verhältnissen partizipieren zu lassen. Das sollte kein Zwang sein.

    Ich würde eine voll durch Steuern finanzierte Grundsischerung für Kinder für nach dem Prinzip des Kindergeldes für sinnvoller halten, was ja eine pauschal gewährte Steuerrückerstattung ist.

    Jedem Kind ganz gleich von den finanziellen Verhältnissen der Familie ein Kindergeld in Höhe des Hartz IV Satzes, dafür keine oder weniger Steuerentlastungen für Familien (bei getrennten oder nicht verheirateten Paaren entfallen diese Steuerentlastungen ja schon so, trotz dem Kinder vorhanden sind, für die sie ja eigentlich gedacht sind).

    Familien die es finanziell nicht nötig haben, bekommen auf diese Weise ohnehin nur ein Teil ihrer selbst gezahlten Steuern zurückerstattet, die finanzielle Last die auf Familien liegt die weniger Einkommen oder viele Kinder haben, wird dafür auf alle Erwerbstätigen gleichmäßig verteilt.

    Wenn eine Familie oder ein alleinerziehendes Elternteil für die Alimentierung seiner Kinder über die Bedarfsgemeinschaft noch vor dem Staat herangezogen wird, wo liegt dann die Motivation für z.B. ein alleinerziehendes Elternteil das keine Unterhaltszahlungen erhält, mehr zu erwirtschaften, als über den eigenen Bedarf hinaus? Der- oder diejenige arbeitet so lange umsonst, bis irgendwann der Bedarf sämtlicher Kinder gedeckt ist. Erst dann bringt die Mehrarbeit der Familie auch zusätzlichen Wohlstand.

    Welche Entscheidung würden denn da die Meisten treffen? Doch wahrscheinlich nur Teilzeit zu arbeiten, gerade sich selbst zu unterhalten und die Finanzierung der Kinder dem Staat per Sozialgeld überlassen, sich dafür dann mit Hartz IV Verhätnissen anfreunden. Freizeit ist schließlich auch ein Luxus, der einem über die Bedarfsgemeinschaft dafür aber nicht genommen werden kann.

    Solch eine Denkweise bei vielen ist doch ein klares Votum dafür, dass man der Meinung ist, die Kinder gehören vom Staat (also von der Allgemeinheit, auch von denen die keine Kinder haben) alimentiert, und nicht durch ihre Eltern vor allen Anderen.

  74. Ralf

    Ich möchte nicht falsch verstanden werden, aber ich finde das ganze Unterhaltsrecht zu pauschal. Finanziell gesehen leistet in einer normal funktionierenden Familie jeder in Abhängigkeit seines Einkommens seinen Teil am Unterhalt der gesamten Familie. Wenn der Vater also viel verdient leistet er finanziell auch mehr. (In manchen Fällen auch die Mutter) Kommt es jetzt zum Unterhaltsfall spielt das Einkommen keine Rolle mehr, so kann es passieren (und das tut es sehr oft) daß das unterhaltspflichtige Elternteil einen Nebenjob annehmen muß um den Mindestunterhalt zu leisten während beim anderen Elternteil genügend Geld vorhanden ist.
    Oder von mir aus auch umgekehrt.
    Es müßte meiner Meinung nach auch im Unterhaltsfall derjenige der finanziell besser gestellt ist mehr zum Unterhalt der Kinder beitragen.

  75. betroffen

    man sollte einfach unterscheiden zwischen Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt-nachehelicher Unterhalt – Trennungsunterhalt.
    Ode am besten nur Kindesunterhalt zahlen und dann mehr. Der Kindesunterhalt sollte auch abhängig davon sein, ob und in welcher Wiese der Vater auch weiterhin das UMGANGSRECHT tatsächlich ausüben darf. Ansonten ist das neue Unterhaltsrecht super – nur leider laufen die Verfahren immer noch so lange, weil die Anwälte durch die VKH ein leicht verdientes Geld machen und allzu gerne die Scheidung hinauszögern. Bei mir sind es jetzt 5 Jahre… und die Ex – noch nihct Ex hat inzwischen 80.000 Euro bekommen an Unterhaltszahlungen nur für sie – meine Kidiss sind bei mir. Tja – VKH bekommt sie immer wieder – was soll man dazu noch sagen. Alle Macht den Anwälten

  76. Ralf

    nochmal zurück zum Beispiel von RA Thomas von der Wehl.
    Wenn ich das Beispiel richtig verstehe, hat die Mutter mit Unterhalt und Kindergeld ca 5000 Euro dem Vater bleiben ca 2000 Euro macht eine Differenz von 3000 Euro die die Mutter jetzt mehr hat als der Vater bei annähernd gleichem Einkommen.

  77. RA Thomas von der Wehl

    @ ralf

    richtig! Das ist die Situation, bei der sich die Frage nach der „Angemessenheit“ stellt.

    Aber:

    In diesen Einkommensregionen kosten Kinder auch richtig

    Golfunterricht
    Pferd + Reitstunden + Turnierstartgeld
    Privatschule
    Fechtunterricht
    Nachhilfe in 3 Fächern
    Unterricht in Geige, Klavier usw.
    wöchentliche Termine bei Kosmetikerin
    Taxikosten Diskobesuche

    und was man/anwalt sonst so liest………

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  78. housewife78

    hallo. ich hätte mal eine frage.
    mein LG zahlt für seine tochter die bei der mutter lebt kindesuntehalt.
    mein LG und ich haben aber auch einen gemeinsamen sohn.( ich habe eine tochter aus erster ehe, wo mein LG auch für aufkommt, da der vater nicht zahlt ).
    nun möchte ich gerne wissen, ob der unterhalt für die tochter meines LG sich verringert, da wir einen gemeinsamen sohn haben. er ist für unseren sohn doch auch unterhaltspflichtig. kann man den unterhalt für die tochter beim JA neu berechnen lassen, da er für ein zweites kind (sohn) aufkommen muß ?

  79. RA Thomas von der Wehl

    @ housewife78

    ob sich der Unterhaltsanspruch verringert hängt davon ab, ob hier ein Mangelfall gegeben ist. Nur im Mangelfall würde sich das über dem Selbstbehalt zur Verfügung stehende Einkommen auf die Kinder entsprechend den Alters-Gruppierungen aufteilen. Sollte kein Mangelfall gegeben sein, wird sich der Unterhaltsanspruch für das 1. Kind nicht ändern.

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  80. bruna

    Hallo,

    mein Freund (leben seit drei Jahren zusammen) hat einen 7jährigen Sohn. Er ist bis auf ein Wochenende im Monat bei uns. Die Kindsmutter arbeitet im Schichtbetrieb. Der Junge wird nun auch unter der Woche von uns betreut. Schule, Freizeit usw. Er ist gerne bei uns und wir freuen uns möglichst viel Zeit mit ihm verbringen zu können. Er ist ca. 10 – 15 Tage im Monat komplett bei uns. In den Ferien natürlich zusätzlich. Kosten für Schulmaterial usw. bezahlen wir in dieser Zeit natürlich auch. Kann man hier über eine Kürzung des Unterhalts nachdenken? Wenn ja, in welcher Höhe und wie werden diese Werte festgelegt?

  81. RA Thomas von der Wehl

    @ bruna

    wie oben dargestellt, kommt eine Kürzung des Unterhaltes in der Regel nur bei einem echten Wechselmodell in Betracht. Ob dies hier ein echtes Wechselmodell ist, kann ich nicht abschließend beurteilen. Ich würde hier einen Fachanwalt für Familienrecht mit einer Beratung beauftragen.

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  82. FISCHER

    Hallo zusammen bin Vater von 2 Söhnen (12J 15J)und Unterhaltsverpflichtet und ehrlich gesagt finde ich es auch gerechtfertigt da sonst viele Mütter mit den Problemen des täglichen Leben und zusätzlich mit den Finanz. Problemen alleine zurecht kommen müssen!ABER leider höre ich so oft und erfahre es leider selber auch immer wieder und das schon obwohl 10 Jahre geschieden, DAS DER KINDESUNTERHALT NICHT DA ANKOMMT WO ER HINGEHÖRT!!!!! Ich zahle meinen teil obwohl die neue Düsseldorfertabelle EHRLICH GESAGT EIN SCHLECHTER SCHERZ IST!!!!!! ein beispiel meine Frau wohnt Mietfrei und bekomt mit Kindergeld über 1000 Euro unterhalt und verdient selber noch ungefähr das gleiche und ihr neuer Partner auch! macht mehr als 3000 EURO NETTO und das ohne Miete! WILL NICHT JEDE MUTTER ÜBER EINE KAMM SCHEREN ABER MANCHE NUTZEN ES BIS AUF DEN LETZTEN CENT AUS! und in den ersten ca 4 Jahren nach der trennung habe ich meine Kinder immer nur nach der Laune meiner EX gesehen sogar EINSTWEILIGE VERFÜGUNGEN haben es nicht gebracht da das Jugendamt AUCH MEINER MEINUG NACH BLIND ODER ÜBERLASSTET IST ! Aber egal ein Tip für alle Daddys ein Urteil vom Amtsgericht Lahr, Urteil vom 03.02.2003-1F561/02 EINE MASSIVE UND SCHULDHAFTE VEREITLUNG DES UMGANGSRECHT KANN IN GRAVIERENDEN FÄLLEN ZUR KÜRZUNG DES UNTERHALTS AUF DIE HÄLFTE RECHTFERTIGEN!!!!!!!! schade das ich das nicht früher wusste da ich immer nur zahlen durfte! VÄTER DIE NICHT ZAHLEN SCHÄMT EUCH UND IHR FRAUEN DIE IHR KINDER ALS DRUCKMITTEL BENUTZT AUCH in diesem Sinne Frank

  83. JOWI

    hallo, ich hab da mal ne frage und auch ein
    problem dazu.

    erst die frage, wenn meine ex 4 monate in eine klinik fährt und unser kind in der zeit bei mir lebt (ist sonst eh 3 tage die woche bei mir halbes sorgerecht, unterhalt immer alles gezahlt und auch sonstige dinge, also alles ok..), kann ich da den unterhalt und oder das kindergeld fordern bzw. einbehalten? ich habe hier immer nur von 14 tage urlaub etc gelesen.
    aber 4 monate ?

    nun zu dem problem, die obige frage stünde nicht im raum, wenn ich nicht jetzt gerade arbeitslos geworden wäre (alg 1).

    sie hat zwar selbst nicht viel geld, aber ich befürchte, dass vom alg1 dann auch der unterhalt gezahlt werden muss…
    oder wenn sie einen vorschuss bekommt, ich dann nachzahlen soll ??

    ich bin mit der mutter nicht verh. gewesen. und wir hätten eine versorgungspauschale von ihrer kk bzw bfa für die 4 monate beantragt. dann hätte das alles finanziell geklappt. aber nun ?

    diese leistungen (Alg 1) werden während ihres klinik aufenthalts wohl gestrichen, oder?

    ich weiss im moment nicht so recht was ich machen soll… auf die bfa zahlung verzichten ?
    und alg 1 (sind aber ca auch nur 1000 euro)
    aber meine kosten ? die kleine und den unterhalt ?

    ……..

    danke für hilfe JOWI

  84. kati

    Ich alleinerziehend,vater zahlt nicht.Mein Freund 2 Kinder zahlt natürlich(charaktersache).Hat Selbstbehalt von 900 euro .Mutter Hartz 4,Hat so um die 2000 Euro,da ein Kind „behindert“ist,90m2 Whg.,alles wird bezahlt.Ich arbeite natürlichund geh jetzt auch noch putzten,da die Kinder ja auch gerne mal ganz natürliche Sachen,schwimmen gehen usw.machen möchten wenn sie WE und Ferien bei uns sind.Sie nur Party,teure Klamotten jede Woche was anderes,Konzerttickets,Urlaub allein mit Freund.Leider,dass mein ich ehrlich zerreisst es mir das Herz,dass die Kinder mitlerweile nicht mehr nach Hause möchten,Nachts Alpträume haben und negativ über Ihre Mutter sprechen.Ich dulde dieses nicht,es fallen selbst von der 4 jährigen schon krasse Worte und sage immer,das die Mama sich doch freut auf das Wiedersehn und das man nicht so über eine Mutter spricht.Würde nie etwas negatives sagen.Ebenso wird meine Tochter nie aus meinem Munde was negatives über Papa hören.Das Problem ist aber,was diese Menschen nie bedenken,Kinder werden älter,bilden Ihre eigene Meinung und wenn schon eine 4 jährige sagt,hier ist mein Zuhause,hierbleiben bitte,ich find das so schlimm.Noch hinbeizufügen,Sie hat Ihn wegen Chattypen nach 10 Jahren rausgeschmissen.Danach folgten immer Neue,weilsie ja „Leben“möchte.Das Geld nimmt man ja gerne,hat selbst ja auch noch nie gearbeitet.Traurig und für mich unverständlich…Ich werde auf jeden Fall immer die Zeit nutzen wenn Sie da sind,Ihneneigentlich nur das zu geben was für mich normal ist.Liebe,Aufmerksamkeit,Spaß haben. Liebe Mütter denkt mal dran,Ihr schadet nicht dem Ex,sondern Ihr verliert Eure Kinder,ist es das wert? So blöd kann man doch nicht sein !!!!!!!!!!!!!!

  85. Rainer

    Hallo,
    wie die anderen auch hätte ich mal eine Frage an den RA.
    Meine Ex wollte meine Tochter nicht mehr sie soll ab sofort bei mir leben ! Vater wie ich bin na klar kein Problem ich hab binnen kürzester Zeit mein Haus umgebaut und zusätzlichen Platz für die Tochter geschaffen. Tage später fällt meiner Ex ein das Sie das alles nicht wollte die Tochter soll wieder zurück schließlich habe sie ja noch alle Rechte ! Kann ich den Unterhalt etwas kürzen wegen den angefallenen Kosten für den Umbau ?
    Danke im voraus

  86. RA Thomas von der Wehl

    @ rainer

    eine interessante Frage, die ich nicht mit Ja oder Nein beantworten kann. Möglicherweise sollte vorab die Frage des Aufenthaltsbestimmungsrechtes geklärt werden.

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  87. rainer

    Hallo RA Thomas von der Wehl

    Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht und die Tochter ist 13 Jahre ( die Tochter wollte auch bei mir wohnen ) meine Tochter darf doch ab 12 Jahre selbst bestimmen oder ?

    Danke+ Gruß

  88. RA Thomas von der Wehl

    @ rainer

    es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Alter, ab wann ein Kind darüber bestimmen kann, wo es lebt. Natürlich kann es dies, wenn das Kind volljährig geworden ist. Bis dahin sind solche Entscheidungen am Kindeswohl zu messen. Sicherlich wird man aber kaum den Willen eines dreizehnjährigen Kindes unberücksichtigt lassen können, wenn es unbedingt zu dem Vater will. Gegebenenfalls müssen Sie eine Fachanwalt für Familienrecht einschalten, der für sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht erstreiten.

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  89. michael

    Hallo, Her RA.

    Ich habe mir hier vieles durchgelesen… Vieles davon habe ich auch selbst erlebt, also muss ich dies hier auch nicht niederschreiben.

    Nur ein paar Antworten interessieren mich dennoch:

    – Meine Ex (Sohn, 13 lebt bei Ihr) kauft sich jedes Jahr ein neues Auto (derzeit Audi-Cabrio),
    Ihr Haus, indem Sie nachweislich mietfrei woht, da es Ihrem Vater gehört, hat Sie gerade erst neu renovieren lassen (incl. Kork-Fussböden)
    – Sie geht halbtags arbeiten als Möbelverkäuferin. Nebenher bedient Sie (schwarz?) in einer Kneipe.

    Und ich soll brav jeden Monat Unterhalt zahlen !!!

    Ich frage mich, wie Sie Ihren Lebensunterhalt hinbekommt (siehe oben), aber angeblich kein Geld dafür hat.

    Kann man nicht prüfen lassen, was mit meinem Kindesunterhalt geschiet?

    Mein Sohn kommt ständig mit alten & zu kleinen Klamotten zu mir, bekommt nie was neues. Ich habe Ihm ein Handy finanziert, damit ich wenigstens etwas mit Ihm kommunizieren kann, wenn er nicht bei mir ist.

    Sie lebt in Saus und Braus und mein Sohn geht in Lumpen zur Schule !!!

    Das kann doch nicht sein.

    Was kann ich rechtlich dagegen tun?
    Ich möchte wissen, ob Sie das Geld, was eigentlich zum Wohle des Kindes eingesetzt werden soll, für Ihre Bedürfnisse ausgegeben wird.

    Für mich ist das der klare Tatbestand von Betrug am Kind & mir.

    …und das Jugendamt schweigt, wie immer.

    mfg, michael

  90. michael

    P.S.:

    es ist schön, das es solche Rechtsberater gibt, wie Sie.
    Denn es ist ja nicht selbstverständlich, das man klare und kompetente Antworten bekommt, ohne gleich zur Kasse gebeten zu werden.

    Dickes Lob, VIELEN DANK.

    Michael

  91. RA Thomas von der Wehl

    @ michael

    ich kann ihre Verärgerung verstehen, kann Ihnen aber keine Hoffnung machen, mit ihren Wünschen durchzudringen. Es gibt keinerlei Verpflichtung der Kindesmutter über den Verbrauch des Kindesunterhaltes Nachweise zu führen.

    Die Tatsache/Trick, die Kinder mit alten und verbrauchten Bekleidungsstücken zu dem anderen Elternteil zu schicken, ist bekannt. Natürlich wird darauf gesetzt, dass das Kind mit neuen Klamotten zurückkommt und so wiederum Geld eingespart werden kann.

    Das mietfreie Wohnen sind Zuwendungen Dritter, die unterhaltsrechtlich keine Rolle spielen.

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  92. michael

    ….danke für die antwort.

    nur eines noch: angenommen, ich würde mietfrei wohnen können, so wird mir das widerrum angerechnet, da ich dadurch ja wieder mehr von meinem einkommen übrig habe, d.h. ich muss auch mehr zahlen.

    ich finde das, entschuldigen sie, eine riesen-sauerei !!!

    wie soll sich je ein geschiedener, arbeitender und brav kindesunterhalt zahlender mann jemals wieder ein anständiges leben aufbauen, wenn er eh nur finanziell zur ader gelassen wird?
    (keinen urlaub die letzten 8 jahre, ein auto, was 15 jahre alt ist, möbel vom flohmarkt,…usw.
    und die ex kassiert fleissig und verbraucht es nur für sich, aber nicht fürs kind, wie es eigentlich gedacht ist)

    …die grösste sauerei ist aber, das der staat zuschaut und es sogar begünstigt (siehe neue düsseldorfer tabelle, stand 01.01.2010, in der sich die beträge erhöhen)

    …systematisches kleinhalten nenne ich das.

    ich habe keinen bock mehr, nur der zahl-depp zu sein.

    mfg, michael

  93. Mandy

    Hallo wer kann mir Auskunft geben?

    Mein Lebensgefährte hat eine 10 jährige Tochter für die er Unterhalt zahlt, wenn er Urlaub hat nimmt er seine Tochter auch länger als nur jedes zweite Wochenende und wir fahren mit ihr in den Urlaub kann er für diese Zeit den Unterhalt kürzen da er ja in dieser Zeit für sie finanziell aufkommt. Er zahlt ja in dieser Zeit doppelt einmal Unterhalt an die Mutter und die Verpflegung bzw. den Urlaub.
    Danke im vorraus.

  94. RA Thomas von der Wehl

    @ mandy

    die Frage ist durch den oberen geschriebenen Artikel eigentlich beantwortet. Auch bei längeren Aufenthalten des Kindes bei dem Unterhaltsverpflichteten ist der Unterhalt in der Regel voll zu zahlen. Dies gilt speziell für Urlaubszeiten.

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  95. Moni

    hallo,
    mein Lebensgefährte hat einen 10jährigen Sohn.
    dieser lebt bei seiner Mutter in cuxhaven.
    alle 14tage holen wir ihn mit dem Zug ab (da wir kein Auto besitzen). Kosten:56€

    seine Exfrau erhält Unterhalt in Höhe von 221€ jeden Monat.
    nun sind bei uns einige Änderungen einge´treten.
    wir haben eine Tochter bekommen. sie ist mittlerweile 4 Monate alt.
    hinzu kommt, das wir jetzt eine Bedarfsgemeinschaft bilden und laut Arbeitsamt stehen uns 1446€ (inkl. Unterhalt, Miete (680€), etc.)

    mom. reicht das Geld (1446€)für Miete, Unterhalt und die Kosten, um seinen Sohn alle 14 Tage abzuholen (im Monat 112€ +Essen und Trinken), da ich ja auch noch Elterngeld für 1 Jahr beziehe.

    meine Frage:
    kann der Unterhalt gekürzt werden?
    an wen müsste man sich wenden?
    oder kann man sich noch an eine andere Behörde wenden?

    wenn nächstes Jahr das Elterngeld wegfällt können wir seinen Sohn sonst nicht mehr abholen..
    ich habe dieses jahr schon alles gekürzt und gekündigt, was man nicht braucht und wir zahlen somit nur das Nötigste.
    (Miete, Tele, Unterhalt, Haftpflicht – zusammen ca. 990€)

    Danke in Voraus!

  96. RA Thomas von der Wehl

    @ moni

    ob und wie hier der Unterhalt gekürzt werden kann, hängt einerseits davon ab, ob es einen Unterhaltstitel bereits gibt oder nicht. Wenn ein Unterhaltstitel vorliegt, muss mit einer neuen Berechnung eine Abänderung verlangt werden und wenn diese außergerichtlich nicht gestattet wird, muss eine Abänderungsklage erhoben werden. Sie sollten unbedingt einen Fachanwalt für Familienrecht auftragen und die finanzielle Situation prüfen lassen.

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  97. Moni

    vielen Dank für die Antwort.
    habe ich mir bereits gedacht, nur einen Anwalt können wir uns nicht leisten.
    es ist gerichtlich festgelegt worden, wie hoch der Unterhalt ist.
    wir werden versuchen zum Jugendamt zu gehen, um dort eine neue Berechnung machen zu lassen.
    danke vielmals für die Auskunft!!
    lieben Gruß

  98. RA Thomas von der Wehl

    @ moni

    wer nicht in der Lage ist, die Kosten für einen eigenen Anwalt aufzubringen, kann im außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe und im gerichtlichen Bereich Verfahrenskostenhilfe beantragen.

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  99. Michel

    Hi habe mal alles durchgelesen ist schon ungeheuerlich was hier abgeht hatte am 15.07.2010 eine Gerichtsverhandlung wegen Unterhalt wird jetzt neu verhandelt zahle im Monat für beide Kinder 606 Euro haben aben noch Schulden aus der Ehe und meine X steht mit ca 33.000 Euro bei mir in der Kreide habe soweit Recht bekommen das der Unterhalt in die niedrigste Stufe geht was auch den Richter sehr säuerlich gemacht hat das die x nur fordert aber Ihren eigenen Schulden nicht nach kommt habe auch das Thema mit den Klamotten gehabt es wird nun ein Treuhandkonto beim Jugendamt gemacht
    P.S. wenn euch das Jugendamt nicht hilt und Ihr meint Ihr seit im Recht geht einfach hin und reicht Dienstaufsichtsbeschwerde ein
    DES WIRKT WUNDER!!!!!!!!!!!!!!!!

  100. Thomas

    Hallo,

    ich lese hier immer von laufenden Kosten der Mutter(bei der das KInd lebt)..wie Miete, Nebenkosten, Versicherungen…Also…ich leben alleine, und habe eine Wohnung in der Meine bei meiner Ex-Frau und Ihrem neuen Partner (nicht Verheiratet) Tochter ein eigenes Zimmer hat…wo bitte hat da meine Ex Frau mehr Mietkosten ????…Versichert ist meine Tochter Haftpflicht über meine Ex…toll…1 € im Monat mehr Kosten…Meine Ex verdient gerade mal 700 € netto und Zahlt 500€ an Miete und Nebenkosten…da sage ich mal…ein bissl viel…Ich Zahle 274 € im Monat Unterhalt…zusammen mit dem Kindergeld sind das 5.500€ im Jahr…und meine Ex kann meiner Tochter nicht einmal ein paar vernünftige schuhe im Winter kaufen, geschweige denn einen Schneeanzug…sie sagt dann immer, sie geht mit dem Kind ja nicht Schliten fahre, sondern ich…also solle ich doch auch den Schneeanzug kaufen, was ich Vollidiot ja auch dann Notgedrungen immer mache…Auch so Kleinigkeiten wie fahrrad, Rollerblades, Schreibtisch fürs Kinderzimmer im Hause meiner Ex..alles das bezahle immer ich…ganz toll…jetzt hatten wir die Abmachung getroffen, dass ich diesen Monat (meine Tochter ist 23 Tage bei mir..und wir fahren in dieser Zeit 2 Wochen in den Urlaub) nur 150 € Unterhalt bezahle.
    Nun will meine Ex nichts mehr davon wissen..gaanz toll…warum haben wir Männer eigentlich nur das Recht zu zahlen ???

  101. Angie

    Hallo, habe mit Interesse die Einträge gelesen, da ich indirekt auch Betroffene bin. Mein Mann hat eine Tochter die er alle 2 Wochen sieht. Nach der Trennung von der Mutter seiner Tochter (vor 3 Jahren) lässt die Ex bis heute, keine Gelegenheit aus um uns das Leben schwer zu machen. Letzes Jahr sollte mein Mann seine Einkommensverhältnisse darlegen, was auch kein Problem ist, danach wurde der Unterhalt neu festgelegt, sodass er nun 150,- Euro mehr zahlen muss. Obwohl die Kindesmutter nach der Trennung einen Umzug vornahm, neue Entfernung:165 km einfach, wurden diese Mehrkosten bei der Beistandstelle nicht berücksichtigt. Wir mussten einen RA einschalten und es gab ein heftiges hin und her, was unsere neue Familie stark belastete. Man hat dann gnädiger Weise 26,- Euro abgezogen unter dem Vorbehalt, das keine Einigung erzielt wurde. Es spricht nicht´s dagegen, dass das Kind einen Anspruch darauf hat, doch leider ist es so, das die Kindesmutter davon lebt um keiner Arbeit nachzugehen. Ich selbst habe auch ein Kind aus erster Ehe und ich habe mich vor der Scheidung mit meinem Ex auf eine Summe geeinigt, die es ihm ermöglicht weiter zu existieren und ich schließlich auch arbeiten. Ich verstehe manche Frauen nicht, die die Kinder benutzen um einen persönlichen Rachefeldzug gegen den Mann zu führen. Ich weiß das es anders gehen kann, eigentlich sollte man doch froh sein, wenn das Kind bei einer Trennung der Eltern weiß es wird von Beiden geliebt und braucht keine Schuldgefühle mit sich rumtragen. Denn Eltern bleibt man ein Leben lang.

  102. ratlosemama

    Der Vater meines Sohnes 9 Jahre(nicht verh.) hat nun seit 9 Jahren das erste mal seinen Sohn in den Ferien länger als 8 Tage am Stück betreut.
    Nun verlangt er prompt den Unterhalt für diese Zeit zu reduzieren da er Ausgaben hatte.Des weiteren soll ich mich an den Fahrtkosten beteiligen die ihm entstanden sind als er das Kind zurück gebracht hat.Bisher haben wir uns auf halber Strecke getroffen.
    Er hat ihn letzes Jahr knapp 15 Tage betreut,zahlt Unterhalt und kann sich das Kindergeld hälftig anrechnen.Er ist aus freien Stücken 500km weit weg gezogen und „schafft“ es nicht seinen Sohn regelmäßig alle 6 Wochen zu besuchen.
    Warum steht ihm trotz alle dem noch die Hälfte des Kindergeldes zu bzw. glaubt er den Unterhalt kürzen zu können.
    In diesem Fall ist es nicht die „böse“ Mama die dem Papa das Kind vorenthält sondern der Papa der keine Zeit hat sich zu kümmern weil er als Lehrer zu viel Stress hat.
    Ich bin alleinerziehend,verlange nichts für mich da ich berufstätig bin.
    Ich möchte nur das er sich kümmert und regelmäßigen Kontakt hält.Leider ist ihm in Gesprächen nicht bei zu kommen sodass ich nun auf Wunsch meines Sohnes das JA eingeschaltet habe.Leider hat es nichts bewirkt,da man Väter ja nicht zwingen kann sich um ihr Kind zu kümmern.

  103. Nina

    @ratlosemama
    So eine Mama bin ich auch! Mein Ex-Mann hat nach langjähriger Ehe seit fast 2 Jahren den Kontakt zu seiner einzigen Tochter (11 Jahre) eingestellt. Warum? Weiß ich nicht. Wir (meine RAin und ich) haben versucht, ein Umgangsrecht über eine Vereinbarung herbeizuführen. Ohne Erfolg – kein Interesse auf der Gegenseite. Das alleinige Sorgerecht habe ich seit der Scheidung.
    Einen Vater kann man nicht zum Umgang zwingen (wie soll das denn für das Kind ausgehen). Die Frage ist immer, wie man es den Kindern – möglichst behutsam – erklärt.
    Ich wünsche Ihnen viel Glück auf Ihrem Weg (manchmal kann es auch von Vorteil sein, wenn der leibliche Vater sich gar nicht mehr kümmert).

  104. Mamatier

    Hallo auch ich hab mich jetzt hier durch gekämpft. Ich bin Mutter von 3 Kindern. Seit 1,5 Jahren vom Kindesvater getrennt. Scheidungsverfahren läuft. Weil ich meinen Kindern einen 14 tägigen Umgang nach Plan ersparen wollte habe ich mit dem Vater vereinbart daß sie nach der Schule bis 16 Uhr und an seinen Wochenenden bis Montag abend 18.00 Uhr bei ihm sind. Weil sie so oft da sind habe ich lediglich den Mindestunterhalt 158€ von ihm verlangt. Da ich seit einiger Zeit Hartz 4 bekomme bin ich auf den Unterhalt angewiesen. Nun möchte er aber im August nicht zahlen da die Kinder 3 Wochen bei ihm waren und er mit ihnen 2 Wochen davon in Kroatien im Urlaub war. Er meint ich müsse ihm meine Ausgaben für die Kinder im August nachweisen, sonst zahlt er nicht. Ist das wirklich so? Ich bin darauf angewiesen denn meine fixkosten bleiben ja gleich. Ich hatte genug Ausgaben für Schulsachen, neue Kleidung die komischerweise immer beim Vater verschwindet, ect. Ich achte sehr auf Sauberkeit und Ordnung auch wenn ich als Schmarotzer in seinen Augen gelte. Er meint ich würde mir mit seinem Geld ein schönes Leben machen. Solle endlich arbeiten gehen und für mich selbst aufkommen. Komischerweise habe ich auf Unterhalt für mich selbst verzichtet. Auch gehe ich arbeiten (400€).
    Bis heute hatte er zeit den Unterhalt zu zahlen, ist es bis morgen nicht da bin ich beim Amt und beantrage Vorschuß denn dann muß er ans JA zahlen. Ich habe keine Lust mehr auf Spielchen. Er Kauft sich einen Mercedes Vito NEU, 14 Tage Urlaub zu sechst, Teure Programme für seine Praxis, neueste Unterhaltungselektronik, neues Ledersofa ect. und mir gönnt er nicht mal das nötigste. So sieht es bei uns aus.
    LG Mamatier

  105. RA Thomas von der Wehl

    @ mamatier

    Gehen Sie zu einem Fachanwalt für Familienrecht und lassen Sie sich den tatsächlichen Kindesunterhalt ausrechnen. Einen Abzug für den Monat, in dem die Kinder 3 Wochen bei dem Vater im Urlaub waren, gibt es nicht.

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  106. Mamatier

    @ RA von der Wehl

    danke für die Info. Der Unterhalt ist immer noch nicht da und ich war inzwischen beim JA um einen Titel zu erwirken. Zeitgleich habe ich meinem RA Bescheid gegeben und der kümmerst sich erst mal.

    Übrigens finde ich es super daß es diese Seite gibt und das es noch Rechtsanwälte wie Sie gibt die ohne gleich auf die Gebührenordnung zu klopfen hier Auskunft geben.

    Danke
    Mamatier

  107. Melli

    mein lebensgefährte zahlt für seine 2 kinder (4 und 7 jahre), welche er mit seiner ex freundin hat, den kompletten unterhalt plus diverse nebenausgaben (schuhe, jacken, fahrräder, schreibtisch, kindersitze, urlaub -ok, ist ja auch schön-….). die kinder sind mind. jedes 2 wochenende von freitag bis montag bei uns sowie jeden mittwoch bis donnerstag. wenn die gute frau feiern will, dann auch gerne zusätzliche wochenende. natürlich hat er seine kinder gerne beisich, wer hat das nicht! die ex geht 2 tage die woche arbeiten, d. h. 16 stunden!!!!! sie hätte die möglichkeit das ihre eltern hin und wieder auf die kinder aufpassen könnten (rentner) aber es wird strikt abgelehnt mehr zu arbeiten. mein lebensgefährte würde die kinder auch gerne zu uns nehmen, wir hätten platz und zeitlich würde es auch funktionieren, auch dies wird abgelehnt! letztens hat er eine alte nebenkosten rechnung von ihr überwiesen da sie angeblich kein geld hatte – merkwürdigerweise vergnügte sie sich das wochenende darauf mit ihren freundinnen in holland (selbstverständlich waren die kinder bei uns). ich habe auch eine tochter, ich gehe 30 std die woche arbeiten, mein kind geht in die ogs (ich habe leider keine oma und opa die aufpassen könnten) damit ich alles bezahlen kann! der kindsvater von meinem kind zahlt unterhalt, kann aber aufgrund der räumlichen entfernung nur max. 2 tage im monat zu seinem kind (ferien machen wir hälftig). Als wir uns damals noch „hälftig“ um unsere tochter kümmerten, habe ich kein unterhalt verlangt, ich persönlich fand es ok.
    aber ich frage mich hier, warum, und es ist mir eigentlich egal ob es nun die männer oder frauen sind, nicht ein riegel davor geschoben werden kann, wenn es einfach nur darum geht den ex partner zu verletzten, egal ob finanziell oder seelisch (z. b. wenn du dies oder das nicht machst, dann siehst du die kinder halt weniger oder ähnliches). in deutschland haben die väter eh kaum die möglichkeit das ihre kinder bei ihnen leben dürfen, es sei denn die mutter säuft oder nimmt drogen.
    ich finde es auch sehr schlimm wenn die kinder als mittel zum zweck benutzt werden. die ex meines lebensgefährtens erzählt den kindern (und alle die es sonst auch nicht hören wollen) die schlimmsten lügen über mich. mir persönlich ist es wursch wie die dame mich nennt, aber es tut mir für die kinder unendlich leid. die stehen zwischen den stühlen, wenn sie zu mir nett sind, dann „verraten“ sie ihre mutter. es tut mir leid, aber das ist keine mutterliebe sondern seelische grausamkeit. allein das wäre ein grund der mutter die kinder wegzunehmen!!! nochmals, es geht nicht um mich, aber wenn man verhaltensauffälligkeiten im kindergarten/ schule feststellt, dann stimmt etwas nicht. auch frage ich mich warum eine mutter ständig den anspruch für sich erhebt das die kinder am 24.12 immer bei ihr sind! wäre da eine jährliche abwechslung nicht gerechter???? natürlich gibt es immer mehere seiten der medallie, aber in diesem falle hätte die mutter eine alternative!!!!aber sie will einfach nicht, nur um des verletzenwillens!

    sie hat viele vergünstigungen, steuerklasse 2, keine ausgaben für schule und kindergarten, wohngeld, vollen unterhalt für 2 kinder die nur den halben monat bei ihr sind etc., da ist auch tatsächlich noch ein 5 jahre alter golf drin!

    ich bin in steuerklasse 1, bekomme keine zuschüsse, muss zusätzliches essensgeld für die ogs zahlen damit ich arbeiten gehen kann und zahle zusätzlich noch die „kosten“ die vorhanden sind, wenn die kids den halben monat bei uns sind (strom, wasser, essen und auch den sprit für die fahrtkosten, weil das muss ja mein lebensgefährte machen – wenn er die kids sehen will, dann muss er halt fahren!)
    sorry, aber ich habe da so meine zweifel an diesem system!!!!!

    gerechtigkeit sehe ich hier nicht. vielleicht liegt es ja auch an meinem „tunnelblick“ wer weiß das schon?!

  108. Fred

    Wie verhält es sich eigentlich, wenn man mit der Ehemaligen die Kürzung des Unterhalts während der Ferien abgesprochen hat und sie damit einverstanden ist?
    Ist das rechtlich bedenklich?
    Die Absprache hat mündlich stattgefunden und wurde nicht schriftlich fixiert.

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

  109. RA Thomas von der Wehl

    @ fred

    Im Streitfall hätten sie eine Beweisproblematik. Hoffen Sie einfach darauf, dass es keinen Streit gibt.

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  110. Katrin

    Hallo, mein Freund fährt in wenigen Wochen mit seinem unehelichen Sohn (8) zur Kur, weil er wegen seinem schweren Asthma behandelt werden muss. Die Kur soll 4-6 Wochen dauern und die Mutter hat sich von vornherein geweigert, als Begleitperson mitzufahren.
    Für meinen Freund entstehen nun Mehrkosten, weil er Klamotten, Schulbedarf ect. besorgen muss.
    Bei der Mutter ist nicht damit zu rechen das sie das übernimmt. Trotzdem verlangt sie den vollen Unterhalt für diese Zeit. Ist das rechtens, oder kann man dagegen vorgehen??
    Vielen Dank schonmal …

  111. wilhelm

    guten tag,
    ich habe eine kurze frage zum umgangsrecht / zur umgangspflicht.
    ich nehme meine beiden kinder j8/m6 alle 14 tage von freitag nachmittag bis sonntagnachmittag zu mir. in den schulferien nach möglichkeit auch, wobei die zeitplanung meiner exfrau erfüllt wird. jetzt versucht sie mich dazu zu zwingen einen vertrag zu unterschreiben in dem ich mich verpflichte die kinder nach ihren vorgaben zu übernehmen. was bedeutet freitags eine stunde früher als bisher (16:00h statt 17:00h) und die hälfte aller schulferien. meine weigerung aufgrund der tatsache das ich als freiberufler keine verpflichtende einigung unterschreiben kann wenn ich nicht deren einhaltung garantieren kann lässt sie nicht gelten sondern hat einen anwalt eingeschaltet. meine frage ist nun: kann man mich zwingen so eine vereinbarung zu treffen wenn ich mein umgangsrecht und pflicht doch stets nach bestem vermögen nachgekommen bin?
    und vielleicht noch kurz, kann man mich zwingen mich mit dem anwalt meiner exfrau aussergerichtlich auseinander zu setzen? bzw was kann mir passieren wenn ich nicht auf das anwaltsschreiben reagiere?
    mit bestem dank für ihre mühe,
    wilhelm

  112. RA Thomas von der Wehl

    @ wilhelm

    auch für das Umgangsrecht gilt, dass Maßstab aller Dinge das Wohl des Kindes ist. Insofern ist zwangsweise eine solche Regelung nicht durchsetzbar. Es wird immer inzwischen in denen Möglichkeiten der Eltern abzuwägen sein. Sie können versuchen über das Jugendamt eine vernünftige Regelung herbeizuführen. Andernfalls bleibt nur die Einschaltung eines Anwaltes auch auf ihrer Seite.

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  113. hexer

    Eine Frage,
    da der Unterhalt ja nicht, wie so oft schon gelesen, angetastet werden kann (im Normalfall), hat denn der Umgangsberechtige das Anrecht auf das volle Kindergeld wenn das Kind bei ihm z.b. für einen Monat lebt?Das Kindergeld steht doch denjenigen zu der das Kind auch versorgt?!Und könnte man das Kindergeld dann auch bei der KM einklagen?
    Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

  114. RA Thomas von der Wehl

    @ hexer

    Für das Kindergeld gilt das gleiche wie für eine denkbare Kürzung des Kindes Unterhalt. Erst wenn es sich um einen wirklich längeren Zeitraum handelt, in dem der Unterhaltsverpflichtete das Kind betreut, kann eine über eine Kürzung des Unterhaltes und auch über das Kindergeld nachgedacht werden.

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  115. suschl

    Ich bin unterhaltspflichtig dür meinen beiden Kinder, die beim Vater leben. Knapp die Hälfte des Monats sind die Kinder bei mir, meistens 2-3 Tage in der Woche, sowie jedes 2. Wochenende. Der Vater ist selbständiger Kaufmann mit 6stelligem Jahreseinkommen, ich zahle Unterhalt bis auf meinen Selbstbehalt von 950,00 Euro. Die Kinder sind über ihn privat krankenverichert. Nun habe ich zum wiederholten Mal die Kinder wegen Krankheit betreut und bin duch meinen Arbeitgeber unbezahlt freigestellt worden. Darf ich den Unterhalt um die Summe des Verdienstausfalls kürzen?

  116. RA Thomas von der Wehl

    @ suschl

    sie sollten durch einen Fachanwalt für Familienrecht prüfen lassen, ob es bei den geschilderten Einkommens- und Betreuungsverhältnissen überhaupt angemessen ist, dass Sie Kindesunterhalt zahlen.

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  117. Vaterverstehende

    Tja, es ist doch erstaunlich, wieviele Paare dasselbe Problem haben: alleinerziehende Mütter und deren Machenschaften.
    Ich trage das Los nur eine „Zweitfrau“ zu sein und auch ein Kind zu bekommen. Wir haben in unserem Land ja quasi gar keine Rechte, wenn der Mann aus erster Ehe ein Kind hat. Die Exfrau und Mutter muss bis zu einem bestimmten Alter des Kindes schließlich noch Betreuungsgeld bekommen, man kann ja nicht erwarten, dass sie Vollzeit arbeiten geht – obwohl das Kind die offene Ganztagsschule besucht. Da ich für unser Kind auch meinen Job aufgeben muss, wir aber noch schön Unterhalt zahlen, reichen unsere finanziellen Mittel nicht aus. ICH bin gewungen, arbeiten zu gehen!! Hier stellt sich die Frage: hat denn mein Kind kein Recht auf Betreuung durch die Mutter?? Wie machen es Familien, die ganz normal zusammen sind, ein geringes Einkommen haben – haben diese Kinder nicht Anrecht auf Betreuung? Nur weil es einen „Ex“ gibt, darf der als Melksau betrachtet werden?? Ich verstehe das nicht.
    Dasselbe Spiel: der Mann hat ein höheres Einkommen – braucht das Kind nun automatisch mehr Nahrung? Mehr Kleidung? Mehr Schulsachen?? Jeder erwachsene Harz4 Empfänger hat monatlich weniger zur Verfügung als manche Frauen für ihre Kinder bekommen! Liebe Muttis, die ihr immer rumjammert, alles ist so teuer: muss es denn immer Klavierunterricht sein?? Kinder aus einkommensschwachen Familien haben auch keine Melksau ausserhalb, die man schöpfen kann! Wenn man nicht viel vom Vater bekommt, weil er nun mal nicht viel verdient, sollte man überlegen, ob man seinen Hintern nicht mal bewegt und arbeiten geht (das gilt jetzt an die armen Frauen, für die Arbeit eine zu hohe Belastung darstellt)!! Ansonsten: die Ausgaben stehen nun mal zu den Einnahmen: wenn nix da ist, muss man sich einschränken!! Wenn die lieben Muttis das Geld den Kindern zufliessen lassen, ist das natürlich das toll. Leider ist es in ganz ganz vielen Fällen nicht der Fall! Auch hier immer wieder nachzulesen: Der Vater zahlt und zahlt. Auch wir stellen ein Kinderzimmer zur Verfügung. Wir müssen sogar einen Kredit für einen Umbau aufnehmen, damit die Tochter der Ex ein eigenes Zimmer hat, wir müssen sie abholen, weil Madame sie nicht fahren kann, wir müssen ihr Kleidung kaufen, weil Madame nichts mitgibt, die Tochter hat hier immer Hunger und ist ständig krank, wir gehen zum Arzt, zum Frisör. Alles das sind unsere Kosten – zusätzlich zu dem Unterhalt, den die Ex erhält, zusätzlich zu dem Kindergeld, das sie bekommt. Aber sie lebt glücklich mit ihrem Freund zusammen in dessen Haus und kaufen sich ein schönes großes Auto. Sicherlich bezahlt von unserem Unterhalt.
    Die Väter, die sich wirklich um ihre Kinder kümmern haben keine Rechte -nur die Pflicht: zahlen zahlen zahlen – egal was „Mutti“ mit dem Geld macht! Setzt der Vater den Betreuungsunterhalt steuerlich ab, muss er die Nachzahlungen, die das Finanzamt nun will, auch aus seiner Tasche zahlen. Warum eigentlich??? Jeder von uns muss jegliches EINkommen versteuern – wieso braucht eine Exfrau dieses EINkommen nicht zu versteuern??? Der Mann zahlt doch sämtliche Nebenkosten an den Fiskus – UND soll noch Betreuungsunterhalt zahlen. So zahlt der Vater ja nicht z.b. 450 Euro sondern erheblich mehr – nur den einen Teil musste er ja an den Staat begleichen!
    Das Schlimme: das Kind wirkt psychisch sehr angeschlagen, was bei einer depressiven Mutter nicht verwunderlich ist. Aber als Vater hat man hier trotz Sorgerecht keine Möglichkeit, das Aufenthaltsrecht zu erlangen. Warum auch – das Kind zeigt ja keine blauen Flecke. Ist ja nur die Seele des armen Kindes…
    Unsere Gesetzgebung sollte langsam mal anfangen, aus dem antiquierten Denken herauszukommen!! Es sollte logische Schlußfolgerungen ziehen und auch Väter nicht nur als Melksau und Samenspender betrachten.
    Väter, die ihr Unterhalt verweigert, wenn ihr euch das Kind gewünscht habt – schämt euch! Schlimm, dass das Kind finanziell leidet.
    Aber schlimmer finde ich das Verhalten der Mütter, die das Kind immer nur als Druck- und Geldmittel gegenüber dem Vater benutzen – ihr gehört echt in einen Sack zum Verprügeln!!

  118. Nina

    Sehr geehrte Vaterverstehende,

    tja, es ist doch erstaunlich, wieviele alleinerziehende Mütter die gleichen Probleme haben – die Zweitfrauen und deren Machenschaften.
    Ihr Beitrag zeigt doch, dass immer Einzelfälle zu betrachten sind. Es tut mir für Sie sehr leid, dass Sie unter dem Los „Zweitfrau zu sein“ so leiden. Konnten Sie entscheiden, ob Sie das wollen oder nicht? Vermutlich schon.

    Ich stehe nach wie vor zu meiner Aussage in einem anderem Beitrag in diesem Forum: Warum muss denn die erste Ehefrau mit einem Mal ihren Lebensstandard ändern, nur weil der ihr angetraute oder auch zwischenzeitlich geschiedene Ehemann meint, sich absetzen und ein vermeintlich glücklicheres Leben mit der Sekretärin führen zu müssen. (Klassiker!) Sich weder um die gemeinsamen Kinder kümmert, noch um sonst irgendwas! Und wenn die Kinder aufgrund eines privilegierten Lebens vorher ein paar Jahre Klavierunterricht oder ein eigenes Pferd hatten, warum sollten sie dieses nicht weiter haben können? Nur, weil der Herr Papa sich verkrümelt oder was? Und die „Zweitfrau“ nicht einsieht, warum sie die Klavierstunden oder das Hobby der Kinder ihres Partners mit dieser Vergangenheit unterstützen soll?

    Liebe Leute! Bei den Beiträgen der „Zweitfrauen“ schwillt mir der Kamm! Glücklicherweise kann ich von mir sagen, dass ich immer gearbeitet habe mit Kind (damals Teilzeit, jetzt Volllzeit), meinen Ex-Mann in jedweder Weise in seiner Karriere unterstützt habe, damit er jetzt da ist, wo er ist. Und jetzt: mit seiner „Zweitfrau“ (schöner Ausdruck übrigens) das erntet, was ich mit ihm seit fast 20 Jahren aufgebaut habe??? Herzlichen Glückwunsch an die Zweitfrauen!

    Schönen Abend noch!

  119. Astrid

    Liebe Zweitfrau!

    auch ich war 11 Jahre Zweitfrau und habe mit dem Herrn zwei weitere Kinder bekommen, im Übrigen Wunschkinder jetzt 11 und 12 Jahre alt. Für das Kind aus erster Ehe habe ich jahrelang mitgearbeitet, da selbst mit dem Unterhalt den ich aus meiner Erstehe, der in guter Höhe anstandlos jeden Monat mit in den Haushald geflossen ist, damit wir mit Ach und Krach über die Runden gekommen sind. Die Tochter aus erster Ehe ist inzwischen 27 Jahre alt und bewacht wohl immer noch die Möbel mit ihrer Mutter zusammen. Allerdings mussten wir, nachdem sie die zweite Ausbildung abbrach keinen Unterhalt mehr zahlen. Jetzt stehe ich kurz vor der Scheidung immerhin sind wir seit 1 Jahr 22 Monaten getrennt lebend und ich habe für jeden Cent kämpfen müssen, angefangen mit der Beantragung von Unterhaltsvorschuß. Für mich selber, da ich bei der Trennung Brustkrebs bekam und von Krankengeld, zwischendurch einen Teil Harz IV und Wohngeld, jetzt Arbeitslosengeld in gleicher Höhe leben muß, habe ich auf den Unterhalt verzichtet. Der Mann ist Beamter!!!!! Jetzt hat der Vater durch alle Instanzen, Jugendamt, Gerichtverfahren, Familiengutachten nur noch das Recht daran den Unterhalt zu zahlen und mich damit zu ärgern wenn ich die Zeugnisse der Kinder nicht sofort weitergeleitet habe. Die Kinder wollen nichts mehr mit ihrem Vater zu tun haben. Zum Glück hat er sich nach unseren Töchtern sterilisieren lassen.. Immerhin hat er inzwischen schon die zweite NEUE Frau in sein Leben geholt, da Mann -Zitat- Nicht wie ein Mönch leben will und außerdem ist ein Haushälterin zu teuer.
    Letztendlich liegt es an jeder Frau selber, in wie weit sie nach der Scheidung fair bleibt. Ich für meinen Teil mag mich jeden Morgen im Spiegel ohne Probleme ansehen können und werde sowie ich wieder arbeiten kann auch Arbeiten gehen und wenn es sein muss auch einen Nebenverdienst. Selbstverständlich finde ich es nicht in Ordnung wenn die geschiedene Frau sich, bei den heutigen Möglichkeiten teuer bezahlen läßt. Spätestens im Rentenalter muss eine solche Frau mit ihrer schlechten Rentenversorgung zurecht kommen.
    Mein Rat an Sie: Sie wußten was für Altlasten vorhanden waren und irgendwann ist das Kind groß und in der Ausbildung spätestens dann hat sich das Warten gelohnt! Die Zeit geht so schnell vorbei.
    Viel Glück

  120. Vaterverstehende

    Hallo Nina,
    tja, dein Los ist nicht untypisch – und auch nicht schön! Wenn du meinen Beitrag genauer gelesen hättest, würdest du bemerken, dass es nicht um die Mütter geht, die immer getan und gemacht haben und alles für ihre Kinder tun – der Vater aber ein „A…“ ist – sondern es geht um DIE Mütter, die den Vater als Melksau betrachten!! Mein Mann hat vorher nicht viel verdient, er und seine Ex-Frau – sie hat sich übrigens nach 2 Monaten (!!) Ehe getrennt – haben keinen hohen Lebensstandard gehabt. Aber DIESE tolle Erstfrau hat alle Rechte der Welt, an das Geld meines Mannes für das gemeinsame Kind zu kommen. Dieses arme Kind kommt in Lumpen, kommt bei Minus 6 Grad im Winter im T-Shirt und Stoffsturnschuhen – während Mama mit neuem Freund übers Wochenende nach Berlin fährt. Das findest du also normal?? Das kritisierst du an Zweitfrauen??? Oder was?? Wir haben genau die gleichen Rechte wie Mütter aus erster Ehe – aber Väter haben die gleichen Pflichten – gegenüber ihren Kindern! Das ist natürlich auch richtig und muss so sein – aber welche Rechte haben denn Väter gegenüber ihren Exfrauen aus erster Ehe ausser Zahlemann zu spielen??? Dir schwillt der Kamm über alle Zweitfrauen, weil dein Mann dich verlassen hat. Natürlich ist es ne Schweinerei, du opferst dein Leben für ihn und machst und tust – und er brennt mit seiner Sekretärin durch – aber hast du nicht auch die Wahl gehabt?? Du mußtest ihm ja nicht alles „Recht machen“ – und nein – wenn man in eine normale Beziehung reingeht, in der es eine Exfrau gibt, rechnet man nicht mit den Problemen, die sie verursacht! Man hat leider KEINE Wahl und KEINE Rechte gegenüber diesen Frauen! Wenn du dich in diese Kategorie der Mütter einreihen willst, ist das deine Sache, ich würde dich als solche aber nicht so sehen. Nur du versetzt dich anscheinend nicht in die Lage der Frauen, die unter einer bekloppten Exfrau zu leiden haben – und das tun die meisten, weil es in 90% der Fälle zu Lasten der/ des Kindes aus erster Ehe geht!! Das scheinst du leider zu übersehen, weil du in deinem Bratz alle Frauen, die eine Zweitehe eingehen, über einen Kamm scherst. Ich kritisiere die Mütter, die alles zu Lasten ihrer Kinder machen und mit ihren Kindern Druck auf die Väter ausübt, die alles für ihre Kinder tun!
    Ändere mal deinen Blickwinkel und sei mal neutral. Dein Mann ist das Allerletzte – aber es gehören IMMER zwei dazu, wenn eine Beziehung auseinander geht (ich war auch schon mal verheiratet und mein erster Mann ist mit seiner Kollegin durchgebrannt, obwohl ich so dumm war, alles für ihn zu tun).

  121. Vaterverstehende

    Liebe Astrid,

    ich finde es gut, was du schreibst! Sich selbre im Spiegel anschauen k̦nnen Рdas ist wichtig! Dass dein 2. Mann sich auch als Pfeiffe entpuppt, ist nicht sch̦n Рaber ich finde es toll, wie du darauf reagierst!
    Sicherlich weiss man, dass es ein Kind gibt – es ist auch nicht die Tatsache, die stört. Es ist die Tatsache, dass Mutti des Kindes meint, querschiessen zu können – und leider steht ihr alles Recht dazu zur Verfügung!
    Mich ärgert auch nicht, dass mein Mann Unterhalt an seine Tochter zahlt – mich ärgert es, dass dieses Geld der Kleinen nicht zufließt! Dass sie ständig krank ist, dass sie psychische Probleme hat, dass sie in schlechter Kleidung kommt – und wir zahlen und zahlen und Mutti fordert noch mehr Kohle. Wir würden das Kind sofort zu uns nehmen!! Aber Mutti kann auf ihre Geldquelle nicht verzichten! Selbst das Kind will nicht gern nach Ferienaufenthalt bei uns zu seiner Mutter zurück – aber Rechte, sie zu uns zu nehmen, haben wir keine! DAS ist es doch, was in unserem Staat nicht stimmt! Mein Mann hat als Vater kein Recht, nur die Pflicht zu zahlen!
    Armes Deutschland, kann ich da nur sagen…..
    Dir wünsche ich alles alles Gute, dass du deinen Brustkrebs besiegst!!! Keiner ist es wert, sich daran zu Grunde zu richten!

    Unser Mädel ist leider erst 8 – das sind noch 17 lange Jahre…

  122. Vaterverstehende

    sehr geehrter Herr von der Wehl – oder auch „Mitstreiter“
    Hat jemand damit Erfahrung gemacht – Steuerklassenwechsel mit Exfrau?
    Mein Mann und ich würden u.U. gerne die Steuerklasse wechseln, da ich ja nicht berufstätig bin aufgrund unseres Stöpsels. Leider würde mein Mann ja dadurch einen höheren Nettolohn bekommen, müßte doch also dadurch mehr an seine Exfrau zahlen – oder nicht?
    Anlage U – wir setzen den Unterhalt steuerlich ab – immerhin haben wir ja die sozialen Abgaben geleistet – müssen wir die geforderte Nachzahlung der Exfrau trotzdem begleichen? Sie hat doch ein Einkommen!

  123. Berni

    Würde gerne eine art von Aussteuerversicherung oder Ausbildungsversicherung für meinen Sohn machen da meine Ex keine Rücklagen für ihn bildet…kann ich diesen Betrag vom Unterhalt kürzen….oder sind mir da ganz und gar die Hände gebunden…..

    Vielen Dank im vorraus!

  124. darkmom

    ich kenne auch beide seiten bin (war)alleinerziehen und habe nun einen mann der unterhaltbezahlen muss das ist ja auch nicht das thema aber:wie kann es denn sein das mann vom selbstbehalt seine kinder in den ferien an jedem zweiten we und extra tage ernähren soll?und dann verlangt die mutter noch er müsse in den sommerferien mit den kindern in den urlaub fahren!wovon den bitte wer kann den mit nem harz4 satz nen urlaub für 3 personen (ich nicht mitgerechnet)für 3 wochen bezahlen?ihm steht weniger zu als die mutter nur von kindergeld und unterhalt hat(dazu nochmal ihr gehalt)wo ist das den gerecht und ich kann es mir auch nicht leisten ihre kinder dann auch noch auf meine kappe zu nehmen! der vater meines kindes zahlt weniger UH damit er essen kaufen kann wenn mein sohn da ist aber das ist vielen anderen müttern ja egal hauptsache sie kriegen immer mehr geld!

  125. Michael

    Hallo. Mein Sohn (12) ist jetzt dann 5 Wochen am Stück bei mir (ausserhalb jeglicher Ferienregelung) weil seine Mutter auf Kur fährt. Kann hier der Unterhalt angepasst werden? Das Jugendamt will mir keine Auskunft geben.

  126. Joachim

    Mit den Verpflegungskosten alleine ist es doch nicht getan. Die Exfrau verbringt die Sommerferien mit einem neuen Partner,der indirekt auch vom Kindesunterhalt profitiert.

    Der ugmangsberechtigte Vater will seinem Kind in den Ferien ja auch etwas bieten, damit es nicht total in die Röhre guckt.

    Eine angemessene Kürzung des Unterhalts ist da wohl angebracht.

  127. Beate

    Wie verhält sich es denn in dem Fall?

    Ich muss für 3 Monate ins Krankenhaus und der Vater möchte in dieser Zeit unsere beiden Söhne betreuen. Ich erhalte Unterhaltsvorschuss, der Vater direkt zahlt mir nichts. Nun stellt er sich aber vor, dass er für die Zeit Unterhalt für die Kinder in gleicher Höhe wie ich jetzt vom Amt erhalte plus zusätzliche Auslagen für die Verpflegung der Kinder von mir erhält. Das wären ca. € 400,00 im Monat. Ich selber arbeite aber nur 25 h/Woche (bekomme ca. € 600,00 netto/Monat) und den Rest beziehe ich über ALG II.

    So kanns doch tatsächlich nicht funktionieren. Weiß nicht recht, was in diesem Fall eine kluge Lösung wäre.

  128. RA Thomas von der Wehl

    @ beate

    da sie kein Einkommen haben, welches über dem Selbstbehalt liegt, kann für die Zeit allenfalls der Unterhaltsvorschuss an den Vater gezahlt werden.

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  129. clamarp

    @Vaterverstehende

    Ich bin heute per Zufall auf diese Seite gekommen, weil ich was gesucht habe. Selbst verlassen worden wegen einer Kollegin. Wir haben drei Kinder, bei uns laufen die Absprachen gut bis sehr gut. Reden macht es aus und sich selbst zurücknehmen, zum Wohle der Kinder.
    Seit 2 Jahren glücklich mit neuem Partner, der allerdings das genaue Gegenteil erlebt und sie eine Ex-Hexe ist, von der ich dachte, die gibts nur in Geschichten.
    Danke für deinen Kommentar, liebe Vaterverstehende, ich dachte manchmal schon ich bin die einzige, die sich manchmal denkt, unsere weibliche Spezies hat einen an der Waffel, wenn sie ihren geheiligten Ehestatus nicht mehr haben.
    Emanzipation und Gleichberechtigung gelten dann nicht mehr. Und wie weit sich diese Frauen mit ihrem Verhalten auch in eine finanzielle und psychische Abhängigkeit vom Ex bringen, den sie ja so unbedingt loswerden wollen und mit dem sie ja auch nichts mehr zu tun haben wollen, das sehen sie in ihrer Verbohrheit und Rache nicht.
    Mich widert das manchmal einfach nur an.

  130. Angie

    @vaterverstehende,

    danke für diese klaren Worte, da sie mir aus der Seele sprechen. Die Ex meines Mannes droht mir bis heute und wer leidet, das Kind. Mit zunehmendem Alter (die Tochter wird 14) distanziert sie sich immer mehr von mir und uns, da sie ihrer Mutter gegenüber ein schlechtes Gewissen hat. Nun steht die Konfirmation an und gerne würden wir auch dort erscheinen, doch ihre Mutter hat klar gesagt, entweder wir oder sie. Das ist nur ein kleines Beispiel von vielen. Ich hoffe darauf, das auch diese Mutter irgendwann das zurück bekommt, was sie ihrem Kind und anderen angetan hat.

  131. Beth

    @ angie

    wir machen leider die gleichen Erfahrungen seid 14 Jahren. Als die Ex von meinem Mann ausgezogen ist, war seine Tochter 5.
    Seidher will sie nur Geld und tut erfolgreich alles nur moegliche um den Kontakt zwischen Vater und Tochter zu verhindern.
    Mein Mann hatte gerichtlich Umgangsrecht erstritten, was aber trotzdem immer wieder verhindert wurde.
    Die Erstkommunion haben wir an 2 Tagen gefeiert.Den erste Tag hat sie mit der Familie ihrer Mutter gefeiert und den 2.Tag mit der Familie ihres Vaters und meiner.
    Ich selber bin nicht mit zur Messe gegangen. Nur mein Mann und seine Eltern, um Spannungen zu vermeiden und es dem Kind nicht noch schwerer zu machen!!
    Ich hoffe auch, das jede Mutter mal das zurueckbekommt, was sie ihrem Kind aus „Liebe“ (=Hass und Missgunst auf ihren Ex) antut!! EINSICHT wuerde schon helfen, denn die meisten sind nur egoistisch und selbstsuechtig!!
    Leider befuerchte ich, dass sie dass ihren Kindern mit auf deren Lebensweg geben. Und es so den Kindern sehr schwierig machen, im Erwachsenenleben gute Beziehungen zu fuehren.
    Unser Maedchen wird bald 19 und ist gerade dabei ihren Vater wiedermal auf mehr Unterhalt zu verklagen.Sie wiederholt „freiwillig“ die 12 Klasse eines Gymnasiums,weil sie das letzte Jahr ueberwiegend „schulunfaehig“ krank war.Wir haben keine Info warum!? Ihre arme Mutter kann sich nicht am Unterhalt beteidigen, weil sie seid 3 Monaten bis auf unbestimmte Zeit arbeitsunfaehig ist……
    Sie ist netter weise 2 Tage nachdem sie mehrere 1000(!)euro Unterstuetzung fuer Fuehreschein und Autokauf von ihren Grosseltern (Eltern meines Mannes)erhalten hat zum Anwalt gegangen,obwohl mein Mann immer den ihr zustehenden Unterhalt bezahlt hat und das auch weiterhin tuen wird!
    Mein Mann hat sie nur darauf hingewiesen, dass ab 18 auch ihre Mutter Unterhaltspflichtig ist!! ……Krankmeldung und Klage folgten umgehend……..
    Trozdem Kopf hoch!! Es kann nur besser werden !

    Ich habe auch 2 kids aus erster Ehe (jetzt 21 u 25) die Dank mal mehr mal weniger guter Zusammenarbeit mit meinem Ex ,jetzt Beide schon auf eigenen Fuessen stehen und sehr fleissig uns selbstaendig sind !!
    Also, wo ein Wille, da ein Weg!
    Man muss nur BEIDE das BESTE fuer seine GEMEINSAMEN KINDER wollen, dann klappt das auch !!

  132. Sabine

    Also wenn ich das alles hier so lese…..
    stimmt mich das traurig…..
    Ich bin seit über 10 J alleinerziehend….und muss jeden Pfenning rumdrehn…kann nicht Vollzeit arbeiten, weil die Hortplätze nur bis 5 Uhr aufhaben….
    Meine beiden Exen, haben ihr berufliches Ziel erreicht, machen einen Haufen Kohle….können 3 mal im Jahr in den Urlaub fahren….und der eine hat mir einfach jetzt Monat Okt einen Restunterhalt für dieses Jahr überwiesen…dh er hat das ohne Absprache gemacht, was auch bedeutet das mir bis zum Jahresende 21/2 Monate Unterhalt fehlt…anscheinend weil meine Tochter zum erstenmal bei ihm 5 Wochen in den Ferien war…Ich hab extra gefragt ob das geht, weil der Hort in den Sommermonaten nur bis 15.00 geöffnet hat und ich sonst Schwierigkeiten in meinem 800 Euro Job bekommen könnte. Das ist anscheinend jetzt meine Rechnung dafür…..
    Ich krebse seit über 10 J mit halbtags jobs rum …fahre ein uraltes Auto,..fahre nie in den Urlaub..und soll Mitleid mit den Vätern haben….die rumjammern weil sie einen Mindesunterhalt zahlen…?
    habt ihr überhaupt eine Vorstellung was ein Kind kostet…. Ich zahl allein knapp 200 Euro Hortkosten…127 werden vom Staat übernommen weil ich gering verdienend bin….Ich müsste mind. 1500 Euro NETTO verdienen nur um meine Fixkosten zu bezahlen…

    meine Tochter hat dieses J 2 mal einen Wachstumsschub…das heißt …kommplett neue Schuhe …je 5 Paar pro Saison…
    Schulkosten…Fahrtkosten…Miete ….Essen ???
    wo lebt ihr eigentlich ???????

    ohne Worte……
    !!!!!!!!!!!!

  133. Yvonne

    Hallo, habe da mal eine Frage…..der Sohn meines Lebensgefährten musste vor ca 5 Jahren mit seiner Mutter nach Neuseeland auswandern. Mein Lebensgefährte zahlt regelmäßig Unterhalt…..vor 1 1/2 Jahren haben wir ihn das letzte mal gesehen…. es wurde versprochen das er Weihnachten kommt….. nun die Mitteilung nein er kommt wieder nicht…… wann er ihn das nächste mal sieht….. keine Ahnung….. Mein Lebensgefährte hat kein Sorgerecht nur Umgangsrecht ( er war mit seiner Ex nicht verheiratet, damals gab es das noch nicht mit dem Sorgerecht ) Nun die FRage, was hat denn der Vater jetzt für Rechte????? Er hat ja nicht nur Pflichten oder….. Bin selber Mutter von zwei Kinder und bin geschieden ich kann die eine Seite verstehen aber auch jetzt die andere!!!! Würde mich über eine Antwort freuen Danke

  134. Nanni

    Hallo,
    ich habe eine Frage zum Thema Kleidung während des Papa-Wochenendes: Ich habe meinem Ex-Mann ausreichend Kleidung, Schuhe, Sportsachen etc. für die Kinder mitgegeben; zum Verbleib bei Ihm, damit die Kinder sozusagen in Ihrem anderen Zuhause auch komplett ausgestattet sind und nicht immer mit Taschen umziehen müssen.

    Jetzt weigert sich mein Ex-Mann jedoch die Kleidung mitzuwaschen und knallt mir beim „abgeben“ der Kinder die dreckige Kleidung hin (ich wäre zuständig).
    „Muss“ ich jedes Besuchswochenden eine Tasche mitgeben oder reicht es aus, wenn eine Komplettausstattung beim Vater ist – er die Kleidung also nur mitwaschen müsste?

    Leider sind wir momentan nicht in der Lage miteinander zu sprechen. Aus diesem Grund würde ich gerne wissen, wer zu was verpflichtet ist.

    Vielen Dank
    Nanni

  135. Rebeka

    Hallo,

    huh, da sind ja richtig viele Beiträge…. Ich konnte nicht alle lesen.
    Bei mir stellt sich folgende Frage:

    Mein Ex-Mann und ich haben beide das Sorgerecht. Er hätte die Hälfte der Ferienzeit mit seinem Kind zur Verfügung. Leider ist er in den vergangenen 10 Jahren nur einmal mit seinem Kind für eine Woche in Urlaub gefahren. Ich hatte sonst die ganzen Ferienwochen „zu tragen“. Bitte nicht falsch verstehen: Ich habe gern die Zeit mit meinem Kind verbracht.
    Aber: Gibt es in solchen Fällen über den normalen Unterhalt hinaus einen Anspruch für finanziellen Ausgleich für diese (nicht genommenen) Zeiten?
    Danke für die Hilfe!

  136. RA Thomas von der Wehl

    @ rebeka

    ein interessanter Gedanke, der sich jedoch im Unterhaltsrecht nicht wieder findet. Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen sie für die Zeiten, in denen der Vater das Kind in den Ferien nicht nimmt, einen über den Unterhalt hinausgehenden finanziellen Ausgleich, da sie in diesen Zeiten das Kind betreuen.

    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    info@vonderwehl.de
    0431 – 911 16

  137. Michael

    Ich habe 3 Kinder, alle wohnen bei der Mutter. Einer meiner Söhne wohnt aber praktisch bei mir – d.h. er hat ein komplett eingerichtetes Zimmer, ich fahre ihn zu Schule.. er ist normalerweise 1-2 Tage (Meist nur Sonntag abend) bei seiner Mutter. Muss ich für Ihn wirklich Unterhalt zahlen .. nur weil er bei seiner Mutter gemeldet ist ?
    Ãœbrigens hab ich hier Zahlen gelesen von 250€ mtl… ich zahle fast 1300€/monat .. das ist ein Betrag den man wirklich merkt.. mir selbst bleibt nur 950€..

  138. Elise

    Hallo,
    mein Exmann und ich haben die klassische Aufteilung: er nimmt jedes 2. Wochenende unseren Sohn und die Hälfte der Ferien. Der Kindesunterhalt kommt regelmäßig und pünktlich (115%).
    Jetzt habe ich ihn im Dezember letzten Jahres gefragt, ob er sich an den Kosten für die Tanzstunde beteiligen möchte. Dies lehnte er ab, da es mit seinen Unterhaltszahlungen abgedeckt sei (hab ich akzeptiert). Kurz danach habe ich ihn darauf hingewisen, daß eine Klassenfahrt im Juni ansteht – ca. 300€ – mit der er sich doch bitte mit 150€ beteiligen soll…
    Abgesehen davon bin ich im Februar für 3 Wochen mit meinem neuen LG in Urlaub gefahren – ohne Sohn – (war rechtzeitig abgeprochen).
    Im Urlaub bekomme ich eine Mail, daß aufgrund der 3wöchigen Verpflegung die Kosten für die Klassenfahrt wohl hinfällig wären. Ist das so? Kann man das so aufrechnen?
    Danke für die Auskunft

  139. RA Thomas von der Wehl

    @ elise

    wenn eine Klassenfahrt ein Sonderbedarf ist, was in der Regel der Fall sein wird, müssen die Eltern sich im Verhältnis der Einkommen zueinander an diesen Kosten beteiligen. Natürlich kann man auch eine einfache Teilung vereinbaren. Mit Mehrkosten für die Verpflegung des Kindes während des Urlaubs Umgangs kann nicht aufgerechnet werden.

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  140. Anna

    Hallo! Mich plagt auch seit langer Zeit die Frage, was alles im Unterhalt so eingerechnet wird. Ich habe alles über das JA laufen, da ich sonst befürchte, dem Geld ewig hinterher zu laufen. Bin alleinerziehend eines fast achtjährigen, wir leben mit meinem Lebensgefährten zusammen. Ich bin selbständig, mein Freund auch. Der Vater meines Sohnes ist Arzt, was er verdient weiß ich nicht. Er holt seinen Sohn einmal im Monat über Nacht ab, das sind dann ca 24stunden und einmal für einen Nachmittag von mittags bis zum frühen Abend. In den Ferien gar nicht, er sagt nach mehreren Gesprächen, auch mit seiner Freundin zusammen, dass mehr Betreuung für ihn arbeitstechnisch nicht geht. Als Arzt mit Diensten, vollzeit, da geht nicht mehr. Urlaub braucht er dann auch, um sich mal zu erholen, ohne Kind. Bei mir ankommen tun die 345€ unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Die Ferien sind seit meiner Selbständigkeit ein grosses Thema. Ich organisiere zwar die Kinderbetreuung immer irgendwie, aber das ist regelmäßig mit hohen Kosten verbunden. Gibt es die Möglichkeit bei derart wenig Umgang und ausreichend Einkommen vom Kindsmägde zusätzlichen Unterhalt oder einen erhöhten Betrag oder gegebenenfalls Mehraufwendungen erstattet zu bekommen? Danke! Beste Grüße!

  141. RA Thomas von der Wehl

    @ anna

    lassen Sie die Sache von einem FA für FamRecht prüfen. Ich halte das JA nicht immer für ausreichend kompetent. Billig, sprich kostenlos, ist nicht immer gut.

    Der Vater schuldet umfassend Auskunft und die Berechnung ist nicht ganz einfach. Es gibt dann noch Mehrbedarf und Sonderbedarf. Suchen Sie mal nach diesen Begriffen.

    RA Thomas von der Wehl
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  142. ZahleGern

    So bei mir ist auch der worst case eingetreten, sie hat einen anderen (Affäre). Wir haben uns getrennt und ich bin ausgezogen (grosser Fehler ich weiss aber es war emotional für mich nicht mehr zu ertragen und ich wollte sie nicht mit den Kindern auf der Straße sitzen sehen, auch grosser Fehler). Ich war Alleinverdiener (ca. 1.800 netto, 13 Gehälter, Kl.3) Ergebnis, ich darf jeden Monat 825 Euro Unterhalt zahlen (2 Kinder, 7/13 und für sie). Dazu bekommt sie Kindergeld und H4. Sie erwartet von mir, dass ich die Kinder jedes 2. WE (ein WE arbeite ich und das andere ist dann meines) und die Hälfte der Ferien nehme, mir bleiben aber nach Miete, Strom, Sprit, Vers. nur 150 zum Leben.
    WIE soll ich das machen???? WIE?? Ich hab keine Möbel, denn sie hat alles behalten.
    Und sie blüht auf, hat jetzt die Kids zu denGross Eltern geschafft und macht Urlaub. Und macht NICHTS…
    Der Kleine hat bald Einschulung, wie soll ich das was dazugeben??? Ich bin total verzweifelt, echt….das ganze Leben hat keinen Sinn mehr.

  143. RA Thomas von der Wehl

    @ zahlegern

    da ist es schwer einen hilfreichen Tipp zu geben. Wir haben kein Verschulden mehr beim Unterhaltsanspruch. Man(n) mag dies bedauern. Von Ihnen wird erwartet, dass Sie mit dem SB von 950 EUR auskommen. Meist kaum möglich.
    Ich kann Ihren Frust nachvollziehen.

    bei Fragen wenden Sie sich an

    RA Thomas von der Wehl
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  144. Blümchen

    Hallo,
    eine Frage an den RA.
    Ich war selber mal mit einem verheiratet, aber seit 2005 geschieden. Meine Töchter ( jetzt 10 und 13) leben bei mir uns sind nur jedes 2. WE bei ihrem Vater. Er zahlt freiwillig UH ( für die Kinder, für mich nie) , wenn auch nicht so viel. Bis jetzt hatte ich aber keine Lust, mich mit ihm zu streiten und da er selbstständig ist, ist die UH Berechnung ja auch nicht so einfach. In den 8 Jahren seit unserer Trennung hat er mit den Kindern 3 mal eine Woche Urlaub in der Türkei gemacht, sonst hat er die Kinder in den Ferien nie genommen. Jetzt gehe ich Ende April für 6 Wochen auf eine Wanderung und die Kinder leben in dieser Zeit bei ihm. Er will für den gesamten Zeitraum keinen UH zahlen. Wie ich ja hier schon erfahren habe, geht das bei einer „normalen“ Urlaubsabwesenheit ja nicht. Aber wie verhält es sich bei 6 Wochen und vor dem Hintergrund, dass er die Ferienbetreuung seiner Kinder in den letzten 8 Jahren ja sehr vernachlässigt hat. Schön wäre, wenn Sie mir auch Hinweise auf entsprechende Urteile geben könnten, da er sich sehr stur und uneinsichtig zeigt ( und das obwohl er es als Anwalt ja selber besser wissen müsste). Vielen Dank.

  145. RA Thomas von der Wehl

    @ blümchen

    tendenziell wird auch bei 6 Wochen noch der volle Unterhalt geschuldet. Vielleicht liegt hier die Grenze. Ganz einbehalten kann der Unterhalt aber nicht, da es Fixkosten gibt, die auch in den 6 Wochen bei Ihnen weiterlaufen (Miete, Versicherungen usw.) die eben teilweise nur wegen der Kinder aufzuwenden sind. Wenn Sie einen Titel haben, können Sie mit Vollstreckung drohen. Wenn nicht, fordern Sie so einen Titel ein.

    Vielleicht können sich die Eltern einigen?

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    RA Thomas von der Wehl
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  146. Tanja

    Mein Exmann will seine Freundin heiraten, da sie nur einen 400 €Job hat , will mein Exmann den Kindesunterhalt kürzen, da er ja seine neue “ EHefrau “ unterhalten muss.
    Darf er das einfach ?

  147. Sharon

    Ich selbst bin Mama . Mein Sohn ist 11 j. . Es gibt wirklich Väter die zu Bedauern sind . Manche Frauen hier haben wohl eine sehr verzehrte Wahrnehmung . Stellt euch mal vor die Kids wollten beim Vater leben , könntet ihr den mindestunterhalt Zahlen ,Kultur erleben und dann noch in den Urlaub fahren ? Ach und Geburtstage und alles andere auchnicht zuvergessen . Ich stehe jeden morgen um 4 Uhr auf – trotzdem könnte ich das nicht ! Und diese Damen finde ich echt unverschämt ! Aber so ist das in Deutschland : recht haben ist nicht gleich rechtbekommen ! Auch umgangsväter brauchen einen entsprechenden Wohnraum und und und . Ach ich bin Alleinerziehende und gehe Vollzeitbeschäftigte schindern und lebe somit nicht vom kindesunterhalt ! Was auch viele Damen
    gern machen ! Das ganze System ist uberarbeitungsbedürftig! Lieben Gruß von einer menschgebliebenen !

  148. Ronny

    Hallo, ich selber zahle Unterhalt für meine Tochter sehr gerne soweit es mir möglich ist, jedoch wurden mir auch Schulden hinterlassen die ich abzahlen muss, dazu kommt auch noch das ich mit meinen Gehalt keine Bäume heraus reissen kann. Meine Ex lehnt sich nun an die Düsseldorfer Tabelle an, jedoch hat diese Tabelle keine Gesetzeskraft und dient nur zur Anlehnung, nun möchte Sie mehr Unterhalt haben und ich würde gerne wissen ob der Unterhalt nicht danach ausgerechnet wird von ihren Nettolohn und meinen plus die dazugehörigen ausgaben und Schulden, sowie das Sie in einer eheähnlichen gemeinschaft lebt und ich alleine!?! Mir kann doch der Staat nicht soviel wegnehmen das ich am Hungertuch nagen muss, wo manch andere Arbeitslose oder Hartz Empfänger besser leben oder mehr geld zum essen und Trinken haben!?!

  149. netlover

    also – bei mir ist es so:

    1. auch von ehefrau weg
    2. 10 jährige tochter
    3. jetzt umgang/betreuung fre-sa-so x 2 im monat + di auf mi, do auf fre übernachtung x 4 im monat. sind in manchen monaten 16 tage!
    5. zahle meiner ex bis juli d.j. noch mietzuschuß – aber jetzt nicht mehr, weil er an die wohnung gebunden war
    6. jetzt beantrage ich kürzung des unterhalts auf 0 euro und biete freiwillig 100 eur –

    grund: umgangshäufigkeit kommt einer mitbetreuung gleich gem. BGH und wir haben beide SR und ABR….

    bb
    netlover

  150. Natascha

    Hallo ich brauche mal einen Rat , auch wenn es hier eigentlich schon öfter beantwortet wurde.
    Meine Kinder 4 und 12 Jahre sind jetzt in den Ferien für 2 Wochen bei ihrem Vater. >Nun hat mich das _Jugendamt angerufen und gesagt der Vater möchte gerne die Hälfte des Unterhaltes zurück haben da die Kinder ja bei ihm sind. Nun sagte mir meine Bearbeiterin beim JA ich solle mir doch mal gedanken machen was ich nun tun möchte. Ob ich gewillt bin es ihm zurück zu zahlen oder nicht die Gesetze seien da nicht so eindeutig. Oder ob ich mich sonst auf einen Proßes einlassen möchte den er wohl dann gegen mich führen will. Arbeitet die Frau nun für meine Kinder oder nicht? Weil im Dezember hat er auch nur die Hälfte überwiesen und ich musste zusehen wie ich zurecht kam . Als mein großer dann 12 wurde hat sie mich gefragt ob ich drauf verzichten würde auf den Mehrunterhalt weil mein Sohn ja in einer anderen Altersstufe rutscht, weil sie glaubt nicht das er mehr zahlt kann,weil in der Vergangenheit auch öfter ein teil des Unterhaltes fehlte. Daher frage ich mich oft , ob die Dame für meine Kinder oder meinen Ex-Partner arbeitet. Wieso soll ich immer zugeständnisse machen. Danke schonmal im vorraus für jeden Rat.

  151. netlover

    warum ist denn mein kommentar von anfang juli 2012 gelöscht worden`??

    frage:

    Das OLG Köln lässt eine Kürzung des Unterhaltsanspruchs dann zu, wenn sich das Kind während der Ferien über den üblichen Zeitraum hinaus beim Umgangsberechtigten aufhält.

    muß man individuell einen abänderungsantrag stellen oder kann man sich bei der kürzung auf das OLG-urteil/entscheidung/beschluß berufen???

    bb
    netlover

  152. RA Thomas von der Wehl

    @ netlover

    wenn der Unterhaltsberechtigte es nicht freiwillig mitmacht, bleibt nur bder Weg ans Gericht.

    Scheidung tut weh

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  153. netlover

    oh – ich seh grad…nur noch nicht freigegeben…

  154. Leon

    Hallo,

    ich habe vier Kinder für die ich auch gerne Unterhalt zahle. Mir bleibt da nur der mindestbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Kinder sind wie üblich mindestens jedes zweite WE und die halben Ferien bei mir. Dementsprechend habe ich nicht nur eine einzimmer Wohnung sondern eine zweizimmer Wohnung genommen. Auch das ist mit fünf Personen knapp. Besonders in den drei Wochen Sommerferien. Aber mehr kann ich mir nicht leisten. In den Ferien kann ich den Kindern nicht viel bieten. Bin froh wenn ich die Lebensmittel für uns fünf kaufen kann. Gibt es da wirklich keine Möglichkeit zumindest für die Ferienzeit ein wenig Unterhalt einzubehalten?

  155. RA Thomas von der Wehl

    @ leon

    versuchen Sie eine Vereinbarung mit der Mutter hinzubekommen. Wenns nicht klappt – schwierig. Mein Weg wäre, einen Betrag für die Ferienbetreuung der Kinder zu definieren, z.B. 600,00 EUR = 50,00 EUR monatlich und auf einen um 50,00 EUR erhöhten Selbstbehalt zu bestehen, damit der Urlaubsbetrag angespart werden kann.

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  156. Sandra

    Hallo,

    die Exfrau meines LG wollte, dass er in den Sommerferien die drei Kinder für 1-2 Wochen nimmt, dies ist ihm aufgrund seiner selbstständigkeit leider nicht möglich, er hat die Zeit einfach nicht, wir waren selbst nicht im Urlaub. Die Situation in der Firma erlaubt es ihm einfach nicht frei zu nehmen.
    Nun will seine Exfrau mehr Geld von ihm haben, weil sie während der Ferien höhere Betreuungskosten und mehr Aufwendungen hat (Ferienbespassung etc.).
    Ist das rechtens?

    Vielen Dank!

  157. Sven

    Guten Abend,

    meine Frage, da ich diesbezüglich leider nicht im Netz fündig geworden bin:

    Meine Tochter (16) verweigert seit mehr als 6 Monaten sämtlichen Kontakt zu mir/uns.
    Der Grund (Gründe?) sind uns nicht bekannt. Eine Nachfrage bei der Mutter ergab nur, dass diese angeblich über den Grund informiert sei, mir/uns diesen aber nicht nennen würde und wir daher dieses Verhalten zu akzeptieren haben.

    Konkret gefragt:
    Habe ich die Möglichkeit den KU zu kürzen, um somit meinerseits den Druck zu erhöhen, sich wieder mit uns auseinanderzusetzen?

    Ich bin nicht glücklich über diesen Gedanken, sehe ihn aber als letzte Möglichkeit:-(

  158. RA Thomas von der Wehl

    @ sven

    ganz klar NEIN

    Eine Umgangsverweigerung ist kein Grund die Unterhaltsleistungen zu kürzen. Den Frust verstehe ich, aber Sie müssen andere Wege finden.

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  159. Sascia

    Ich habe dieses Jahr eine Reha beantragt, das es mir zeitweise nicht wirklich gut ging.
    Jetzt habe ich bescheid bekommen das ich in 2 1/2 wochen fahren soll…
    ansich war aus gemacht das der KV die KInder (6, 9, 11) in der zeit betreuen soll. ER hat ausdrücklich klargemacht das die kinder nicht in eine Kurzzeitpflege gehen sollen. Nun ist es so das er den unterhalt komplett einbehalten will und von mir noch das volle kindergeld fordert, was ich ich als nicht gerechtfertig empfinde. ich bin gerne bereit ihm entgegenzukommen, aber nicht in der geforderten höhe. (es bleiben dann so gerade eben die kosten für miete und strom übrig, aber für nicht anderes)

    Die kinder gehen alle in den hort und bekommen dort auch ihr mittagessen, auf meine kosten

    wie sieht es jetzt genau aus mit dem KG und dem KU, was wäre in diesem falle vertretbar?

    MFG Sascia

  160. rpetra

    hallo, lebe in scheidung nochehemann lebt mit seiner neuen zusammen, wird ihr gehalt mit angerechnet bei unterhaltszahlungen unserer gemeinsamen tochter

  161. anka

    hallo,
    mein ex-mann hat von sich aus den unterhalt gekürtzt.
    kann mir jemand sagen ob er das machen darf?
    danke!

  162. Danjel

    Bei mir sieht es es genau so aus wie bei Horst.

    Jeden Mittwoch, Freitag, Samstag und Sonntag oft auch Donnerstag und Montags ist mein Sohn bei mir. Ich zahle z.Z. den vollen Unterhalt. Ich habe mir das in einer Exceltabelle immer mit notiert und bin auf 45% mit Übernachtung und wenn ich die Tage ohne Übernachtung dazu rechne bei 67%. D.h. mein Sohn ist prozentual mehr als die hälfte seines Lebens bei mir.

    Ich habe den Unterhalt noch nicht gekürzt weil ich Angst habe, dass meine Ex krankhaft versucht meinen Sohn bei sich zu behalten, damit sie wieder vollen Unterhalt bekommt.

    Meine Frage wäre: Kennst sich jemand mit so einer Situation aus und was kann ich dagegen tun. Wie sehen meine Chancen aus wenn ich den Unterhalt kürze, dass meine Ex nicht mir mein Sohn vorenthält um wieder an Geld zu kommen.

    Zusätzliche-Info:
    Meine Ex geht z.Z. zur Schule und ist sich zu schade arbeiten zu gehen. Sie lebt ausschließlich vom Unterhalt von meinem Sohn. Weil der gesamte Erziehungsunterhalt den Sie noch bekommt für Ihre Miete drauf geht.

  163. Marlene Kraus

    Hallo, ich hätte eine Frage. Mein Enkel 10 Jahre ist mit seiner Mutter nach Bayern gezogen. Mein Sohn bezahlt Unterhalt und jede Ferien und auch die Sommerferien ist er bei ihm oder bei uns. Kann mein Sohn in der Zeit wo er 6 Wochen da ist eine Unterhaltszahlung auslassen.
    Vielen Dank
    Marlene Kraus

  164. Marlene Kraus

    Ich hoffe Sie können mir Auskunft geben,da mein Sohn sein Ex darauf angesprochen hat uns sie eigentlich sehr ungehalten war.
    Danke

  165. Robert

    ich bin Unterhaltspflichtiger, aber genau das ist das Problem wie sie unten schreibt es wird nichts getan für die unterhaltspflichtigen und die kinder kommen auf deutsch gesagt verwarlost zum Umgang und alles wie brille und so weiter soll ich zahlen. unser Familien Minister ist so blöd und schauen nur auf ihren geldbeutel der so groß ist das sie es ja gar net merken aber unsereins der nur 1246 euro hat soll dann noch 544 euro untehalt zahlen. ich bin am ende kann meine kosten nicht mal decken und arbeite über 200 stunden/monat.
    mir bleibt nicht mal der Mindest unterhalt und sie macht sich ein schlaues leben geht nicht mal mit den Kindern zum arzt und den kleinen hat sie sogar mit der Zigarette verbrennt und das Jugendamt, Kinder schutzbund und so wieter schaut zu und macht nichts.

    ich finde es beschämend wie es hier in deutschland zugeht und immmer mehr männer drehen durch, ich kann es verstehen aber die oben denken nicht. es sollte mal was gehtn werden nicht nur sprüche wie zum wohle des Kindes und nichts passiert.
    Sylli
    Am 31. Juli 2008 um 21:22 Uhr

    @Nachdenkliche

    Super Beitrag!
    Ich schließe mich dem an. Bin auch Frau eines
    Umgangsberechtigten.Bei uns läuft das genauso
    ab.Kind kommt “durchlöchert u.ausgehungert”;dafür
    möchte die Mutter aber möglichst gleich 2x UH im
    Monat,damit sie ihre Bedürfnisse befriedigen kann.
    Kind bekommt nicht mal Taschengeld,neue Kleidung,
    ausreichend Nahrung etc.Jugendamt hilft nicht,Aussage: Mutter kann mit UH-Geld machen
    was sie will!
    Also ich finde auch,hier sollte mal gesetzlich was getan werden.

    Sylli

  166. Christian

    Hallo,

    warum ist es nicht möglich, sich die ca. 600 € die mein 6jähriger durch Unterhalt und Kindergeld zur Verfügung hat (versorgt durch meine Ex), nach ca. Verbrauch aufschlüsseln zu lassen? Nicht falsch verstehen, aber es sehr interessant zu sehen wo was hingeht, damit schlechte Kleidung, ausgehungert, wenige Unternehmungen mal ins Verhältnis zu Zigaretten, 80 mq Wohnung, Haustier und Partyleben gesetzt werden. Wenn diese belegbar und damit meine ich nicht 100 % sind, kannman Mißstände aufdecken und entsprechend gegensteuern… Es ist doch wohl leider klar, dass das Geld des Lütten nicht nur für IHN verwendet wird, aber dass anzusprechen rückt den Papa gleich in die Abseitsposition!

  167. Lina

    kenne folgendes Problem,2 kinder eins bei Mama eins bei Papa. Die kinder sollen eigentlich in den ferien 1 woche jewals zum andern ( Beide kinder zusammen also) Das eine kind möchte jetzt nicht und wird auch nicht gezwungen. Das andere kind geht aber diese eine Woche, kann der jenige dann eine endschädigung verlangen für das kind? Obwohl nachweisslich beide kinder nicht zusammen da sind?

  168. RA Thomas von der Wehl

    @ lina

    nein, eine „Entschädigung“ gibt es für so etwas nicht.

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
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  169. Nico

    Es ist schon erschreckend was man hier liest.
    Da ist mir völlig klar warum in Deutschland so wenige
    Kinder geboren werden!

    Bei mir ist es wie in vielen anderen Fällen. Ich zahle Unterhalt, aber nicht um mich „frei zukaufen“. Vor und nach der Trennung hatte und habe ich eine sehr innige und emotionale Bindung zu meinem Kind.
    Ich stehe zu meiner Verantwortung und habe meine Tochter auch regelmäßig bei mir. Dafür muss ich in der Woche mind. 160km fahren. Gut, laut Mutterrecht kann sie ja hinziehen wo sie will, dem Gesetzgeber ist das Wohl des Kindes ja reichlich egal.
    Nur leider ist ganz klar ersichtlich, dass vom Unterhalt beim Kind nicht viel ankommt. Ich finanziere den Lebensstil der Mutter und ihres neuen Partners mit.
    Nun ist es so, dass deren Haushalt völlig überschuldet ist. Ich kann mein Geld also auch in jedes beliebige andere Loch schmeißen. Das Kind wird nichts davon haben, egal wie viel ich überweise!?
    Habe ich irgend eine Chance diese Situation zum Wohle meines Kindes zu klären??

  170. Jana

    Ja, leider ist alles nur abzocke…. Toller Artikel.

  171. Jens

    Ich habe entgegen der leidensgenossen unterhaltsansprüche gegen meine Exfrau für meine Kinder. Sie zahlt auch nicht…wohnt in ihrem Haus mit dem neuen Lebenspartner, welches wir in der Ehe gekauft haben…sie Hat es an ihren Neuen verkauft…Unterhalt oder Zugewinn fehlanzeige…so kanns auch gehen…aber ich gebe die Hoffnung nicht auf , dass auch sie ihren Richter findet und das bald

  172. ichxx

    wenn man trotz allem den Unterhalt kürzt und die andere Seite wirklich Klagt welch eine Strafe hat man zu erwarten, bzw. kann man dies dann doch noch außergerichtlich klären bevor es wirklich zu einem Prozess kommt????

  173. momo

    @ rpetra

    Diese Seite ist ja höchst interessant. Vor allem die Frage von rpetra, ob das Einkommen der neuen Lebensgefährtin des Ex-Mannes mit in die Berechnung des KU gerechnet wird. Soweit kommts noch. Sagt doch über die besagte Dame alles aus.
    Ich lebe selbst mit einem Mann zusammen, der aus 1. Ehe einen 14-jährigen Sohn hat. Die Ex möchte nicht arbeiten gehen und jammert immer nur um’s liebe Geld. Wann verstehen solche Frauen endlich, dass sie nach der Trennung für ihr Leben selbst verantwortlich sind und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten müssen. Es gibt immer wieder Frauen, die meinen, einmal verheiratet und ein Kind bekommen, somit für immer ausgesorgt zu haben. Mir tun die Männer richtig leid. Oft genug ist die Herrenwelt aber auch selbst Schuld. Während der Ehe möchten viele Männer, dass die Frau nicht arbeitet und nur für ihn und den Haushalt da ist. Das bittere Ende kommt dann eben bei einer evtl. Trennung mit Trennungs- bzw. Ehegattenunterhalt etc., da Frau schon lange aus dem Berufsleben raus ist und nicht so schnell was findet, oder finden möchte. Viele Frauen waren auch vor- oder während der Ehe nicht gerade von Schaffhausen. Auf solche Details müsst ihr achten, meine Herren. Es geschehen keine Wunder und die Angetraute wird nach der Trennung auf einmal fleißig. Viele Männer erziehen sich doch tatsächlich ihre eigenen Schmarotzer.
    Diese Seite sagt doch alles aus!!!

  174. Sybille

    Hallo,

    auch ich habe ein Frage: meine Tochter war für 6 Wochen bei ihrem Vater. Wir sind in der Zeit umgezogen, hatten viel Stress etc. er zahlt für eine 13 jährige Tochter 334 Euro Unterhalt. Jetzt hat er mir nachträglich den Unterhalt für zwei Monate gekürzt. In der Abwesenheit habe ich alle Kosten selbst weitergezahlt: Busfahrkarte, Reiten, Handy, Essenggeld für die Schule, Hausaufgabenbetreuung etc. er hatte nur Nahrung zu zahlen. Erwähnenswert wäre auch , dass sie bisher noch nie halbige Ferien von ihm betreut wurde, weil ihm das zuviel war und er mit seiner Frau lieber allein in den Urlaub fährt. Ich habe ihn nie um umgangsrecht betrogen, om Gegenteil darum gebeten sich mehr zu kümmern. Ich bin alleinerziehend und habe zwei weiter Kinder. Darf er ohne Ankündigung einfach den Unterhalt einbehalten. Es ist im übrigen nicht das erste mal und kam aus diversen Gründen immer wieder vor. Ich arbeite 30 Stunden in der Woche, von meinem Geld bleibt mir garnichts…

  175. Sybille

    und im weiteren gilt die 2-Wochen Regelung auch nicht, wenn er keine Zeit hat wird davon ausgegangen, dass ich meine Tochter betreue, was ich auch gerne mache…

    seine bisherigen finanziellen Eskapaden trage ich auch mit, wenn er nicht zahlte habe ich es akzeptiert, weil ich kein Streit haben wollte zum Wohle der Kleinen. Er zieht sie jetzt zusätzlich in die Geschichte mit rein und beschimpft mich ihr gegenüber auf das übelste. Was kann ich tun?

  176. Bine

    Hallo,
    ein Freund hat da ein Problem.
    Seine Frau hat ihn vor knapp einem Jahr verlassen. Ist ohne die zwei gemeinsamen Kinder ( 5 und 7 Jahre) zu ihrem neuen Freund gezogen. Nach einem halben Jahr wollte sie die Kinder zu sich holen. Er hat sich natürlich geweigert, da er sich schon die letzten 4 Jahre um sie gekümmert hat. Er ist Frührentner und hat daher auch die Zeit, sich weiter zu kümmern. Per Gericht bleiben die Kinder nun auch erstmal bis zur Scheidung bei ihm, dann wird neu entschieden.
    Das Problem ist nun, dass die Kinder 1 Woche in den Osterferien bei ihr waren und sie nun Unterhalt für diesen Zeitraum fordert. Sowohl er als auch sie leben von Hartz 4 und sie zahlt daher auch keinen Unterhalt. Sie könnte arbeiten gehen, ist aber seit nem halben Jahr krank geschrieben. Angeblich psychisch krank.
    Frage: Muss er Unterhalt für diese Zeit zahlen?

  177. fairness

    Hallo, ich möchte ein Statement zu Dokumentation von nicht normalen Gesellschaftlichem verhalten abgeben. Meine Ex kümmert sich nicht darum das meine beiden bei Ihr lebenden Kinder sich die Zähne putzen, sich waschen, also so die alltägliche normale Pflege betreiben. Sie geht nicht mit Ihnen zum Friseur, zum Zahnarzt (außer bei akuten Schmerzen), ach so allgemeine Dinge die jeder normale Mensch so tut. Ich habe das mal über 2 Jahre alles so schriftlich festgehalten in der Hoffnung das ich beim Jugendamt etwas damit erreichen kann (Ich habe angestrebt die Kinder zu bekommen). Das zuständige JA hat nichts davon interessiert, im Gegenteil, sie behaupteten dass ich mir das alles ja auch ausgedacht haben könnte.
    Und die „Kleinigkeiten“ so nannten sie es, die ich so aufgezählt habe, wären ja nichts in dem vergleich zu anderen Kindern die noch viel schlimmer dran sind. Soviel zu dem Standard in deutschen Jugendämtern.

  178. LivingDeadDoll

    Hallo,

    auch ich bin die Lebensgefährtin eines Mannes der Unterhaltspflichtig ist. Sein Kind (12 Jahre), wohnt bei seiner Mutter, er zahlt auch immer brav den Monatlichen Unterhalt für sein Kind. Es sind nun Ferien und das Kind war seit Anfang des Monats bei seinen Großeltern und den Rest des Monats ist er bei uns.Die Mutter verdient zudem auch besser als mein LG (ich erwähne es nur, glaube jedoch kaum, das es relevant ist, falls doch, lass ich mich gern belehren). Nun meine frage, da auch er hier ein Kinderzimmer hat für welches wir natürlich Miete zahlen, uns die Haare vom Kopf isst *gg* und natürlich bespaßt werden möchte, ist es dann möglich einen Teil vom Unterhalt einzubehalten, oder macht es mehr Sinn sich mit der Mutter zusammen zusetzen und es mit ihr persönlich zu klären und auf Verständnis ihrerseits zu hoffen, das sie aus Gutmütigkeit etwas Geld für das Kind in der Zeit hier lässt?

  179. Nitis

    Also ich muss ja sagen, wenn ich ein Kind habe, dann möchte ich doch auch dafür Sorge tragen, dass es ihm gut geht?! Ist doch egal, ob das Kind im Urlaub ist oder sonstwo. Mensch, was ist das für eine Welt geworden in der wir leben???

  180. christine

    Hallo,

    Mein Freund hat eine 10jährige Tochter, die jedes Wochenende bei uns is und über die Hälfte, der Ferien,
    Jetzt ist die Mutter im Krankenhaus und Sie ist jetzt seit über 2 Wochen bei uns.
    Wir müsse für die kleine kleidung kaufen, weil die Mutter sich leider von dem Unterhalt, selbst Kleidung kauft und nicht für die Tochter.
    Nun meine Frage, kann mein Freund den Unterhalt kürzen? Allgemein und durch die derzeitige Situation.
    Ich habe auch einen Sohn und zusammen haben wir noch eine Tochter. Also wir brauchen jeden cent!
    Danke für die Hilfe

  181. Hannah

    Ich hab auch ne Frage.

    Ich möchte nicht streiten mit dem meinem Ex. Wir haben zwei Kinder im Alter von 6 und 8. Die Kleine hat uns gebeten, dass sie nur alle 4 Wochen zu ihm muss und insgesamt zwei Wochen im Jahr in den Ferien.
    Mein Sohn möchte alle zwei Wochen am Wochenende zu ihm, aber bis auf zwei Wochen im Jahr in den Ferien zu ihm.
    Jetzt meinte er, er möchte mir dann für die ca. 5 Wochen, die er ihn ja dann „zu viel “ hat den Unterhalt kürzen.
    Dass er dazu berechtigt ist weiß ich. Also, zumindest, wenn er unser einziges Kind wäre. Aber meine Tochter hat ja in die andere Richtung noch mehr gekürzt, was ja bedeutet, dass ich im Gegensatz zu bisher, wo beide die Hälfte der Ferien und alle zwei Wochen am Wochenende bei ihm waren mehr Kosten habe.
    Wiegt sich das dann nicht auf? Hat er wirklich in diesem Fall das Recht, mir den Unterhalt um diese 30% zu kürzen?

  182. Katrin

    Hallo,

    Habe aus gesundheitlichen Gründen eine Reha genehmigt bekommen. Nun möchte der KV Unterhalt die 4-6 Wochen einbehalten. Habe doch trotzdem meine laufenden Kosten, auch wenn ich nicht zu Hause bin und fahre ja schließlich nicht in Urlaub, sondern will damit lediglich wieder gesund werden. Habe hier gelesen, dass er es nicht darf. Welchen Weg kann ich einschlagen? Was kann ich machen, dass er aufhört, mich damit in die Enge zu drängen?

  183. RA Thomas von der Wehl

    Bei einer Abwesenheit von 4-6 Wochen kann schon einmal darüber nachgedacht werden, ob der Unterhalt in diesem Zeitraum jedenfalls gekürzt wird. Für die Zeit hat letztlich der Vater sämtliche Kosten zu übernehmen und sieht es natürlich nicht ein, den vollständigen Unterhalt zu zahlen. Auf der anderen Seite hat die Mutter durch Wohnung usw. Fixkosten, die auch in dieser Zeit weiterlaufen. Ich würde vorschlagen, dass eine Vereinbarung zwischen den Eltern getroffen wird, wonach der Unterhalt in diesem Zeitraum angemessen gekürzt wird.

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  184. anadrol

    Jetzt ist die Mutter im Krankenhaus und Sie ist jetzt seit über 2 Wochen bei uns.

  185. Michaela

    Hallo,

    Mein Mann hat mich vor zwei Jahren wegen einer anderen überraschend verlassen und hat seitdem nichts gezahlt (3 Kinder). Er war ein Jahr arbeitslos (kein Arbeitslosengeld da nicht beantragt weil im Ausland lebte und von unseren Ersparnissen gelebt), arbeitet aber wieder seit einem Jahr (ca 5000€/Monat). Wir sind noch nicht geschieden (weil ich noch Hoffnung hatte dass er sich besinnt, und er weil er nie der ‚Papierkramtyp‘ war – ich auch nicht). Vor zwei Jahren hatten wir gemeinsam die Scheidung eingereicht, aber er hat die Finanzaufstellung nicht gemacht und dabei blieb es dann. Ich arbeite ganztags und zahle also alles. Falls wir uns demnächst scheiden lassen, kann ich von dem Scheidungstermin an auch Unterhaltgeld für die zwei Jahre, oder mindestens das eine Jahr als er gearbeitet hat, zurückverlangen?

  186. Helke

    hallo zusammen!

    natürlich haben mein lebensgefährte und ich ein ganz ähnliches problem, so wie ihr alle hier.

    mein LG hat 2 kinder – ein mädchen von 7 und einen jungen von 12 jahren.
    die trennung von seiner nochfrau wurde endgültig im september 2013 mit seinem auszug vollzogen.
    er und ich bezogen eine 2 zi whg. beide eltern haben das sorgerecht.
    seine exfrau arbeitet im 3 schichtsystem, er als angestellter mit normaler arbeitszeit.
    es wurde, weil wir noch nicht wußten, wie sich die neue familienstruktur entwickeln wird, eine unterhaltszahlung von 525,- euro ausgehandelt. das kindergeld erhält seine nochfrau ( die scheidung wurde 2014 von ihm eingereicht).
    die kinder sind bei ihr gemeldet.

    2014 waren die kinder ca. 190 tage und vom 1. januar bis 30. juni 2015 – 126 tage!!! (von 181) bei uns, bei vollen kosten! zu rechnen sind 525,00 unterhalt zzgl. 250,- 300 euro (essen, kleidung, fahrgeld, schulbeiträge, schulmaterial, freizeitaktivitäten – geistig und sportl.) usw.usw. nicht zu vergessen, sind die hälftigen kosten bei ferienlager, klassenfahrten…

    die mutter der kinder, hat seit 2014 wieder einen lebensgefährten der mit in ihrem haushalt lebt und somit auch sein geld mit einbringt, genauso wie ich es zu 100% tue.

    sie arbeitet viele nachtschichten, da diese extra vergütet werden. sie alleine ohne den partner hat fast genausoviel geld unterhalt und ki.geld mit eingerechnet) wie ich und mein partner zusammen. und mit ihrem neuen partner, nochmal 1/3 mehr.

    seine nochfrau hat eine 4 zi.whg. wo jedes kind ein zimmer hat. sie zahlt ca. 200,00 euro mehr an miete. sie nimmt wissentlich in kauf, das die kinder sich bei uns 1 zi. teilen müssen (das ist unser wohnzimmer, wir leben unser privatleben im schlafzimmer) was nun immer schwieriger wird und wir deshalb umziehen werden, um dem kinderanspruch auf privt. rückzug gerecht zu werden. dann kommen auf uns noch mehr kosten zu.

    die mutter hat sich mit ihrem partner ein grundstück gekauft und baut es aus, wo der wohnraum für 4 personen geringer ist als in der 4 zi. whg.
    sie hatte sich vorher nicht viel zeit für die kinder genommen und jetz erst recht nicht. der lebensgefährte agiert größtenteils in der defensive.

    die 7. jährige war in letzter zeit fast 7 wochen am stück bei uns, weil sie nicht mehr zu ihrer mutter will und wir sie schon dehalb 3 mal mitten in der nacht von ihr abholen mussten. die kinder führen mit uns ein komplett anderes familienleben und haben eigene persönliche sachen bei uns.

    wir möchten keinen unterhalt mehr zahlen und möchten ein separates konto vorschlagen, wo jedes elternteil einen betrag zur kostendeckung der echten belegbaren kosten einzahlt und auch das kindergeld eingezahlt wird, um davon die bedürfnisse der kinder zu tragen. alles andere trägt jede partei selbst, nach eigenem ermessen und eigener notwendigkeit.

    gelinde gesagt, fühlen wir uns ausgenutzt und gemolken wie eine kuh. wir können das finanziell nicht mehr auf dauer stemmen, geld in den rachen der mutter zu schieben, wo wir davon ausgehen dass es auf ihrer baustelle verbaut wird, und ua. als extensions auf ihrem kopf hängt. und wenn die kinder bestimmte kleidung brauchen heißt es “ guck aus dem fenster, liegt ja kein schnee“.

    wir haben die schnauze gestrichen voll!!!!

  187. Bettina

    Hallo, ich lebe mit meinem LG und dessen Kinder ( 12 u 17 zusammen. Ich möchte das die Kindermutter ihre Kinder alle 14 Tage nimmt, sowie in den Ferien die hälfte. Die Mutter schreibt meinem LG allerdings immer, sag mir ob die Kinder kommen wollen und ich gucke dann ob ich Zeit habe. Sie hat natürlich oft abegelehnt, obwohl es ihr WE war. Jetzt hat sie zwei wochen Ferien und sie nimmt die Kinder nur eine Woche, weil sie in der anderen Woche mit ihrem Freund Weg will. Genauso will sie auch einen Arzttermin absagen von dem kleineren in ihrer Zeit oder sie nimmt ihn garnicht. Ist das nicht so, das sie auch Verpflichtungen nach gehen muss? Kann sie das einfach so endscheiden?

  188. sebastian von zahlt schon

    so mal eben rechnen die mutter (in den meisten fällen) hat also laufende kosten wenn das kind beim vater ist in meinem fall 10 wochen!
    Miete nebenkosten betreuungskosten etc?
    1. wo glaubt ihr den spielt und schläfft mein sohn in den 10 wochen? hat wohl ebenfalls ein eingenes zimmer hier,nebenkosten gehen bei mir auch etwas hoch weil verbrauchsabhängig.vereinsbeiträge existieren in meinem fall nicht
    so und nu in zahlen wenn ich keinen unterhalt in diesen 10 wochen zahle hat sie kindergeld von ca 180 euro weiter und den unterhalt den sie zahlen müsste währe er nun hier gemeldet 272 euro kann sie auch behalten erstmal also hat sie ja
    452 euro die sie in der zeit behalten darf reicht wohl für die kosten bei ihr ohne ein kind da zu haben!

  189. Kati

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich bin auch mit einem umgangsberechtigten Vater verheiratet. Er teilt sich mit seiner Ex-Frau das gemeinsame Sorgerecht, seine Ex-Frau vernachlässigt aber viele ihrer Pflichten, z.B. ihre Informationspflicht.
    Sie kürzt den Umgang eigenmächtig ohne nachvollziehbaren Grund ein, wir gehen mit dem Kind zum Friseur, weil sie es von sich aus nicht macht. Desweiteren verlangt sie von uns, dass wir die Kleidung des Kindes, die er bei uns trägt selbst kaufen (wenn er Kleidung von ihr tragen soll, würde sie den Umgang dementsprechend um 2 halbe Tage einkürzen, damit er Zeit habe sich zu Hause umzuziehen). Er wird nicht ausgewogen ernährt, kennt den Geschmack von vielen Obst- und Gemüsesorten gar nicht, sein Lieblingsessen ist Tomatenmarkbrot, regelmäßige Mahlzeiten kennt er nicht (er kam Abends schon zu uns ohne einen einzigen Bissen den ganzen Tag über gehabt zu haben).
    Mein Mann ist leider machtlos, das Jugenamt wigelt seine Kontakt versuche ab mit der Begründung: es habe für so etwas keine Kapazitäten frei!
    Mein Mann zahlt den Höchste an Unterhalt plus Mehrkosten für Zusatzversicherungen etc. haben wir ne Chance dem Kind irgendwie zu helfen? Er kommt gerne zu und und fühlt sich wohl. Er hatte hier bis zur Trennung der Eltern seinen Lebensmittelpunkt.

  190. Marion

    Bei mir ist es so meine 2 Kinder(2 verschiedene VäterHeizt Nacht definitiv Mehr Kontakt!!!!)..wollen den Unterhalt nicht bezahlen weil sie sich 4Woche gekümmert haben da ich krankheitsbedingt nicht in der Lage war.Hatte einen MS schub…Ist das ok?Können die das machen??Mir fehlt das geld natürlich an jeder ecke..:-(Lg Marion

  191. Andrea

    Bin zur Zeit für 5 Wochen auf Reha, meine Tochter (14J.) ist in dieser Zeit beim Vater bzw. seinen Eltern. Jetzt hat er für diese Zeit keinen Unterhalt überwiesen (ohne dies mir mit abzusprechen) Auf meine Frage warum nicht? bekam ich nur die lapidare Antwort, sie wäre ja jetzt für 5 Wochen bei ihm, darum zahle er keinen Unterhalt für die Zeit. Ist das überhaupt rechtens???

  192. Tilo

    Hallo,
    ich habe meine beiden Kinder fast 30% im Monat, inkl. der Ferienzeiten, da meine Ex von mir verlangt, das ich die Hälfte der Ferienzeiten übernehmen soll. Meine Frage, da Sie nicht darauf eingegangen ist, darf bzw. kann ich Unterhalt anteilsmäßig kürzen? Darf sie von mir verlangen, das ich die zu 50% in den Ferien übernehme?
    Gibt es dazu eine Rechtssprechung?
    Vielen Dank und Gruß, Tilo

  193. Mathias

    Hallo,meine Tochter befindet sich alle 2 Wochen Montag bis Donnerstag bei mir,jedes 2. Wochenende und immer die halben Ferien, das macht also ca 170 Tage vom Jahr aus,meine Frage kann ich den Unterhelt herabsetzen lassen,da ich den vollen Unterhalt bezahle?

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