Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung

Das OLG Schleswig hat im November 2006 zur Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung im Falle des Versprechens einer unentgeltlichen Zuwendung im Hinblick auf die bevorstehende Scheidung ein Urteil veröffentlicht:

Die Leitsätze:

Eine ehebedingte Zuwendung ist ein familienrechtlicher Vertrag eigener Art, der darauf ausgerichtet ist, die eheliche Lebens- und Versorgungsgemeinschaft auszugestalten und zu sichern. Eine solche Zuwendung hat ihren Grund in der Ehe und geht von ihrem Fortbestand aus. Verspricht ein Ehegatte dem anderen mit Rücksicht auf ein bevorstehendes Scheidungsverfahren eine unentgeltliche Zuwendung, handelt es sich nicht um eine ehebedingte Zuwendung sondern um eine Schenkung. (die nur wirksam ist, wenn sie vollzogen oder notariell beurkundet ist)

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5 Reaktionen zu “Abgrenzung von Schenkung und ehebedingter Zuwendung”

  1. Petra

    Mein Mann ist von jetzt auf gleich ausgezogen hat seine Aktien ( Erbe ) und das ganze Vermögen, Lebesversicherung ,Auto Motorroller im wert von c.a.50 000€ mit genommen, den Haushalt aber mir überlassen.Meine Frage, steht mir was von seinen Vermögen zu ?? Da ich ansonsten Mittellos bin und kein eigens Vermögen habe !Der Termien zur an Hörung ist am 12 9 07

  2. schwingenschloegl

    die schwiegereltern meines sohnes steckten geld in mein haus bevor ich es meinen sohn übershrieb wenn ich einwende anmeldete daß ich bei einer scheidung nichts zurückzahlen könne wurde seitens der schwiegereltern nur abgewunken und auf die gute freundschaft und bleibt ja in der fam.hingewiesen jetzt will sie sich scheiden lassen und will von meinen sohn 56000euro geht das . vielen dank

  3. Christa

    Guten Tag,
    angenommen, man hatte einen Gütertrennungsvertrag. Wenn dieser jetzt geändert werden soll in den gesetzlichen Güterstand, ist es dann möglich, dem „benachteiligten“ Partner z. B. die Hälfte einer Immobilie als Ausgleich des entgangenen Zugewinns zu übertragen? Oder kann das z. B. im Sinne einer ehebedingten Zuwendung geschehen? Der Ehevertrag wurde seinerzeit wegen der Firmengründung gemacht. Der Partner wurde dadurch allerdings sehr benachteiligt. Das soll jetzt bereinigt werden.
    Welche Auswirkungen hätte dies aber auf das Erbe? Es sind Kinder da, die durch ein gemeinschaftliches Testament zunächst nur den Pflichtteil bekommen sollen. Haben sie einen Ergängzungsanspruch durch den Übertrag der Immobilie auf den Partner?

    Freundliche Grüße und herzlichen Dank
    Christa

  4. Heike

    Hallo,
    mein Mann und ich sind jetzt 18 Jahre verheiratet. Er will sich selbstständig machen und will Gütertrennung. Wir haben ein Haus und stehen beide im Grundbuch. Was wird aus dem Haus bei einer Gütertrennung. Kann er seine Hälfte als Sicherheit geben für seine Selstständigkeit ohne meine Einwilligung? Was wird aus dem Rentenausgleich bei einer Scheidung? Was wird aus den ganzen Sachen die wir in der Ehe zusammen angeschafft haben? Soviele Fragen.
    Danke im voraus.

  5. Phuong

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich und mein Mann sind ca. 5 Jahre verheiratet. Er hat ein Geschäft und ich bin Hausfrau. In letzter Zeit streiten wir uns sehr oft. Daher wollte er, dass ich ihm das jetzige Geld „schenke“, was er auf dem Geschäftskonto hat. Die Schenkung wurde auch notariell beglaubigt.
    Meine Frage ist, wenn er jetzt mit dem Geld ein Haus kauft. Habe ich nach der Scheidung auch Anpruch auf die Hälfte des Hauses, auch wenn ich nicht im Grundbuch drin stehe?
    Vielen Dank im Voraus!

    Freundliche Grüße
    Phuong

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