Scheidung Light ist tot

soeben lese ich im Rundschreiben des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)

Argumente versagen nicht immer – Bundesrat gegen „Scheidung ohne Anwalt“

Das Land Berlin ist mit seinem Versuch, die „Scheidung ohne Anwalt“ doch noch wieder im FGG-Reformgesetz unterzubringen, gescheitert. Der Bundesrat hat entsprechenden Vorschlägen in seiner Sitzung am 6. Juli 2007 eine Absage erteilt. Damit haben sich auch bei der Mehrheit der Länder die Argumente durchgesetzt, mit denen sich der Deutsche Anwaltverein auf allen politischen Ebenen immer wieder  gegen die Pläne ausgesprochen hatte. Zuletzt hatte er das Vorhaben des Bundeslandes Berlin mit seiner Pressemitteilung vom 6. Juli 2007 kommentiert
Pressemitteilung:

„Scheidung ohne Anwalt“ – Letzter Versuch?

Berlin (DAV). Argumente versagen, wenn die Kassen leer sind. So kommentiert  der Deutsche Anwaltverein (DAV) die von Sachsen-Anhalt und Berlin jetzt erneut angekündigten Versuche, die „Scheidung light“ doch noch einzuführen. Der Bundesrat wird die Anträge in seiner heutigen Sitzung behandeln. Das Bundesjustizministerium hatte Anfang Mai das sog. vereinfachte Scheidungsverfahren gar nicht erst in den Bundestag eingebracht, nachdem aus der Union, aber auch von Bundestagsabgeordneten anderer Parteien eindeutiger Widerstand angekündigt worden war. Unmittelbar nach diesem Rückzieher kündigte die Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt, Angela Kolb (SPD), an, einen Gesetzentwurf zur teilweisen Vereinfachung des Scheidungsverfahrens in den Bundesrat einzubringen. Dem schloss sich unverzüglich das Land Berlin an. In der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin vom 5. Juli 2007 wird die Gesetzesinitiative nun ganz unverblümt mit den angespannten Länderfinanzen begründet. Die Berliner Initiative, so heißt es dort weiter, habe im Vorfeld breite Unterstützung erfahren, nicht zuletzt auch von den Länderfinanzministern.

„Wird die „Scheidung ohne Anwalt“ für Ehepaare ohne gemeinsame minderjährige Kinder Realität, dann werden die nicht anwaltlich vertretenen Eheleute die Zeche später  bezahlen“,   prognostiziert Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident.  Die vermeintlich kostengünstigere Scheidung, die ohne den Rat und die Vertretung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten durchgeführt wird, komme die Parteien am Ende teuer zu stehen.

6 Reaktionen zu “Scheidung Light ist tot”

  1. Ingrid

    Es ist sehr schade das eine Scheidung ohne Anwalt nicht möglich ist, da es Partner gibt die sich ohne Anwalt einigen können und damit viel Geld sparen könnten.

  2. RAvonderwehl

    an Ingrid:

    das ist eben sehr zweischneidig und daher in der Politik gescheitert. Ich gebe natürlich zu froh darüber zu sein, aber die Argumente gegen den Fall des Anwaltszwanges waren einfach die stärkeren.

    Auch die Scheidung-Light wäre nicht kostenlos gewesen. Notarkosten, Gerichtskosten usw. Wieviel erspart worden wäre, ist durchaus fraglich.

    Ich merke allzu häufig, dass erst nach meiner Aufklärung, was alles möglich ist, von dem/der Mandanten(in) festgestellt wird, welche Rechte und Ansprüche eigentlich bestehen und was man/frau gar nicht gewußt haben.

  3. Frank

    Hallo auch,
    es ist schon ein Kreuz. Ich lebe in Trennung
    und meine Frau und ich haben uns friedlich geeinigt.
    Wir wollen nix vom Anderen und wir sind beide auch bereit ein Schreiben „Selbst in Zeiten höchster Not wird keine Anspruch erhoben“ aufzusetzen. Wir wollen uns so trennen wie wir zusammen gekommen sind ohne Wenn und Aber. Es soll einfach zu Ende sein.

    Und dafür soll ich jetzt ca 2- 3000 € ausgeben.
    Für was? Damit ich ein Papier bekomme das mir sagt, dass ich geschieden bin. Es wird keinen Vergleich geben. Nichtmals bei der Rente da wir beide dasselbe verdient haben. Wir haben beide Vollzeit gearbeitet und keine kinder. Es gibt kein Eigentum zu trennen und auch keine kredite, Aktien Vermögen etc. Nichts dergleichen. Wozu um alles in der Welt brauche ich einen Anwalt?

    ich verstehe das nicht und diverse Freunde die Anwalt sind verstehen das auch nicht.

  4. RA Thomas von der Wehl

    an Frank,

    wer sagt, dass es 2- 3.000 EUR kostet? Bei „normalen Einkommensverhältnissen“ liegen die Gerichtskosten bei ca. 300 EUR und die Anwaltskosten bei ca. 1.400 EUR. Von den Gerichtskosten kann bei geschicktem Agieren 1/2 wieder erstattet werden. Dann sind wir bei ca. 1.500 EUR, was für jeden Ehegatten 750,00 EUR ausmacht.

    Bei den Kosten einer Tankfüllung von idR. fast 100 EUR, halte ich das nicht für zu teuer.

  5. männlich

    naja, ist sehr relativ. Natürlich müssen die Anwälte auch leben, aber für denjenigen, der an der Existenzgrenze lebt und keine PKH bekommt- sind 750,–Euor bzw. 1.500 Euro schon sehr viel Geld ausser der Reihe. Wenn alle Anwälte wie Sie die Interessen ihrer Mandanten tatsächlich vertreten würden und dazu noch versuchen, eine gütliche und für alle einvernehmbare Scheidung durchzusetzen, dann bin ich dafür. AUch sollte es honoriert werden, wenn die Anwälte z.B. es schaffen,d ass die Parteien sich gütlich einigen. Und das Honorar sollte allgemein erfolgsabhängig sein d.h. Restzahlung nach Urteil. Wie gesagt, es gibt auch sehr viele schwarze Schafe unter den RA, die jede Klage annehmen – hauptsache sie verdienen Geld und die ihren Mandanten Dinge anraten bzw. vortragen, die schlichtweg erlogen sind und nur dazu dienen, den Angeklagten auszunehmen wie eine Weihnachtsgans.Denn der Anwalt verdient je höher die noch nicht einmal beweisbaren Forderungen sind. Danach werden die GEbühren erhoben und das ist nicht gerecht.
    Meist stellt sich heraus, dass die Forderungen haltlos überzogen waren. Und das Geld nach Urteil zurückzubekommen ist fast unmöglich.
    Es mus gerade in zivilen Prozessen immer der Mensch und die Konsquenzen für die Kinder und das Verhältnis der Eltern später im Fokus stehen.
    Leider sind MOral, Ethik und Berufsehre nicht mit geschriebenen Floskeln getan.WIe gesagt, es gibt auch viele sehr gute und ehrenwerte Anwälte- wie Sie z.B.- aber die mus man erst einmal finden. Jeder Anwaltswechsel kostet wieder Geld und somit ist man den Anwalt auf Gedeih und Verderb dann ausgesetzt. Vielen Dank für ‚ s bitte objektive und nicht missverstehende Lesen.Aber man/frau mus doch auch seine Meinung kundtun können, auch wenn sie manchen nicht gefällt.

  6. männlich

    P.S. und die Anwälte verdienen immer, egal ob der Mandant gewinnt oder verliert. Das sollte doch zu denken geben.

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