Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs wegen Verletzungshandlung
Mittwoch, den 11. Juli 2007Das OLG Schleswig hat im Dezember 2006 ausgeführt, wann ein Unterhaltsanspruch wegen grober Unbilligkeit reduziert werden kann. Die Leitsätze: Eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs wegen grober Unbilligkeit ist zwar noch nicht aufgrund einer – eine Kurzschlusshandlung darstellenden – einmaligen Körperverletzungshandlung gerechtfertigt, wohl aber dann, wenn zu dieser mit einer unrichtigen Strafanzeige eine vorsätzlich falsche Verdächtigung hinzutritt. […]