Jugendämter, Dynamische Titel, Beistandschaft

eben erhielt ich von einem Jugendamtsmitarbeiter folgende „Beschwerde“:

Guten Abend, Herr Rechtsanwalt !
 
ich maile zwar momentan als Privatperson und möchte diese Mail auch als privat betrachtet wissen, bin aber beruflich selbst Amtsvormund, Pfleger und Beistand eines Jugendamtes.
Die von Ihnen getätigte Aussage, die Jugendämter würden keine Informationen an die betroffenen Eltern hinsichtlich der Änderung der Regelbetragsverordnung versenden, ist schlicht unzutreffend oder um es deutlich zum Ausdruck zu bringen, schlichtweg „falsch“ !!!
 
Andre

Hallo,

ich habe für meine Tochter eine Unterhaltsurkunde mit dynamischen Titel. Bekomme ich automatisch vom Jugendamt eine Nachricht, wie hoch mein Unterhaltsbeitrag am 1.7.07 sein wird?

Gruss, Andre

RA vonderwehl

Hallo Andre,

vom Jugendamt bekommen Sie automatisch nichts. Sie müssen selbst aktiv werden.

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat kaun jemand mit einer neuen Regelbetragsverodnung gerechnet. Alle warteten auf die große Reform des Kindesunterhaltsrechtes.

Hat leider mal wieder nicht funktioniert. Statt dessen wird Anfang Juni 2007 die neue Regelbetragverordnung verabschiedet. Bei einer Soll-Fallzahl von 460 Beistandschaften sind somit je Sachbearbeiter 920 Mütter und Väter über die Änderungen zu informieren. In meiner Behörde gibt es 17 Beistände. 17 x 920 macht unter dem Strich die Versendung von 15.640 Serienbriefen.

Falls keine Beistandschaft besteht, sondern Unterhaltsverpflichtungen lediglich beurkundet wurden, kann logischerweise keine Information durch das Jugendamt erfolgen.

Also bitte keine unreflxierten Aussagen an Ihre Web-Kundschaft. Die Jugendämter haben mal wieder als Executive die Versäumnisse der Legislative auszubaden.

Mit freundlichen Grüssen

 

Mein Kommentar dazu:

Meine Antwort war richtig, wie der JugendamtsMA selbst schreibt. Nur wenn hinsichtlich des Unterhaltes einen Beistandschaft besteht, kümmert sich das Jugendamt auch um Erhöhungen. Wenn nur eine Jugendamtsurkunde als Titel besteht – und so war es bei Andre zu lesen – kann sich das Jugendamt gar nicht kümmern, Wie denn auch? 

Von der Regelbetragsverordnung haben weder Andre, noch ich gesprochen! 

8 Reaktionen zu “Jugendämter, Dynamische Titel, Beistandschaft”

  1. petra

    Hallo wir haben auch nur schlechte Erfahrungen mit den jugenamt gemacht als es um Unterhaltzahlungen ging.Mein Mann hat duch das Jugendamt viel geld verloren weil sie nicht in der Lage waren sich darum zu kümmern.

  2. RAvonderwehl

    an Petra:

    berichten Sie doch mal ausführlicher.

  3. pavlo

    Hallo

    wie ist das möglich das sich Jugendamt nicht einmischt die mutter ist bei einer Sekte ich habe meine Tochter seit einem Jahr nicht gesehen Jugendamt Starnberg sagt gehe nach München und die Münchener sagen gehe nach Starnberg wo soll ich hingehen???? die bestechen alle meine anwalte das nötige klein gelt haben die ja wer kann und will mir helfen das ich meine Tochter sehen kann bevor meine Tochter kompletten Dachschaden bekommt
    mfg

    Pavlo

  4. RAvonderwehl

    an pavlo:

    ich kann mir nicht vorstellen, dass Anwälte vom Jugendamt bestochen werden. Suchen Sie sich einen Anwalt aus unserem Portal aus. Das sind alles Spezialisten.

    Wenn Ihnen so nicht geholfen werden kann, wenden Sie sich an „Väteraufbruch“ oder „Pappa.com“. Vielleicht wissen die Rat.

  5. melanie

    ich habe mal eine frage mein Mann und ich snd verheiratet aber haben uns jetzt getrennt haben eine 1 jährige tochter was muss ic hjetzt tun wegen einen unterhaltsurkunde,wo muss ich jetzt hin?habe schon einen hartz4 antrag gestellt.was muss ich noch machen?kann mir jemand helfen.

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ melanie

    zu Beginn einer Trennung kann sich nur raten, die Beratung eines Fachanwalt für Familienrecht in Anspruch zu nehmen. Der Anwalt kann dann den Kindesvater auch auffordern, eine Jugendamtsurkunde beizubringen bezw. dem Unterhaltsanspruch der Bekl. titulieren zu lassen. Er wird ausrechnen, was an Unterhaltsansprüchen für die Kindesmutter berechtigt wäre und die sonstigen Fragen einer Trennung mit Ihnen besprechen.

    Sollten Sie eine Empfehlung wünschen, bräuchte ich den gewünschten Kanzleisitz des Rechtsanwaltes.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  7. Daniela

    Woher weiß ich denn, ob ich einen Titel oder sogar einen dynamischen Titel habe?
    In welchen Unterlagen finde ich etwas darüber?

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ daniela

    ein Titel kann in verschiedenen Formen vorliegen. Es kann ein Urteil sein, es kann ein Vergleich sein oder es könnte eine Jugendamtsurkunde oder sogar eine notarielle Urkunde sein. Wenn Sie so etwas nicht haben, haben sie auch keinen Unterhaltstitel.

    Ob es ein dynamischer Titel ist er, ergibt sich aus dem Text und die Einzelheiten dazu lassen sich hier in kurzen Worten schwerlich schildern.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

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