Sonderbedarf im Unterhaltsrecht

Immer wieder taucht im Zusammenhang mit Kindesunterhalt die Frage auf, was ist Sonderbedarf neben dem Unterhalt?

Dazu allgemein:

Der Sonderbedarf ist definiert in § 1613 II Nr.1 BGB. Er muss unregelmäßig und außergewöhnlich hoch sein. Er muss also nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen sein und konnte deshalb bei der Bedarfsplanung und Bemessung des Unterhaltes nicht berücksichtigt werden. Das außergewöhnlich hoch orientiert sich daran, ob Rücklagen aus dem Unterhalt dafür gebildet werden konnten und an den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern.

Die folgenden Beispiele sind fast alle umstritten und es gibt hier keine allgemeinen Wahrheiten, sondern es ist immer auf den konkreten Einzelfall abzustellen.

Sonderbedarf ja:

– Operationen, wenn nicht von Versicherungen abgedeckt

Erstausstattung des Säuglings

Umzugskosten

Prozesskostenvorschuss

Brille, wenn nicht von Krankenkasse

Zahnarztkosten, wenn nicht von Krankenkasse

Sonderbedarf je nachdem:

Schulfahrten/Klassenreisen. Hängt von der Höhe der Kosten, von der Bedeutung für das Kind, den wirtschaftl. Verhältnissen usw. ab

Nachhilfe

Computer

Internatskosten, sehr unterschiedliche Entscheidungen

Kommunion/Konfirmation, sehr unterschiedlich, meist nein

Sonderbedarf nein:

Kindergartenkosten

Auslandsstudium

Familienfeiern

Lernmittel, Schulbücher usw.

Musikinstrument

besondere Sportgeräte

Sport allgemein

Urlaubskosten

Der Unterhaltsschuldner muss im Sinne einer Warnfunktion rechtzeitig auf die Entstehung von Sonderbedarf hingewiesen werden. Sonderbedarf kann gem. § 1613 II Nr.1 BGB während eines Jahres nach seiner Entstehung verlangt werden. Danach oder davor nur bei Verzug oder Rechtshängigkeit.

Der Sonderbedarf wird von beiden Eltern anteilig geschuldet (wie Kindesunterhalt bei Volljährigen), nach den Einkommen zueinander. Allerdings nur, wenn beide über dem Selbstbehalt (900,00 EUR netto) verdienen. Liegt die Mutter darunter, zahlt der Vater den Sonderbedarf allein.

Nicht zu verwechseln mit Mehrbedarf. Dieser ist nicht einmalig, sondern laufend zu zahlen.

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47 Reaktionen zu “Sonderbedarf im Unterhaltsrecht”

  1. Manuela

    Hallo,

    meine Frage bezüglich des Sonderbedarfs bezieht sich auf den Prozesskostenvorschuss für
    Studenten.
    Ist der Freibetrag da der angemessene Selbstbehalt (1100,- €)

    Die Kinder meines Mannes haben bei einem völlig aussichtslosen Prozess, Prozesskostenhilfe
    beantragt und auch erhalten. Mein Mann ist in einen Vergleich getrieben worden. Die Kosten wurden geteilt. Das heißt auf Kosten des Steuerzahlers, wird prozessiert.
    Warum weißt das Gericht in einem solchen Fall nicht auf die vorrangige Gewährung von Prozesskostenvorschuss hin?

    Es ging in diesen Prozessen darum vom Vater mehr herauszupressen, während die leistungsfähige Mutter im stillen Kämmerlein auf Staatskosten sich einem Teil ihrer Unterhaltspflicht zu entledigen sucht. Der Sohn meint er hätte gegenüber der Mutter einen Ermessensspielraum.
    Dies kann doch nicht mit Hilfe von Prozesskosten geschehen. Zumal mein Mann auch noch auf den im Prozess festgestellten zuviel gezahlten Unterhalt verzichtet hat.
    Ich bin nicht berufstätig, aber die Belastung ist durch den Prozess so gewesen, dass in 11 Monaten kein Geld für meinen mir zustehenden Familienunterhalt übrig war.

    Bei einem erneuten Prozess sollte die bar unterhaltspflichtige Mutter den Prozesskostenvorschuss zahlen müssen, wie kann man das erwirken?
    MfG M.

  2. frage???

    hallo ich habe mal eine frage wenn eine mom mit 2 kinder in denn staten also usa lebt,und sie und der erzeuger der kinder das beideige sogercht haben ,aber sie wieder mit einen neuen mann verheiratet is,
    muss er unterhalt an die kinder bezahlen????

    mit freundlichen gruessen,und danke im vorraus

  3. janosch

    Hallo frage??? -grins-

    Selbstverstandlich muss der Erzeuger der beiden Kinder weiterhin Kindesunterhalt zahlen, unabhängig davon, ob die Mutter wieder verheiratet ist oder nicht.

  4. Andi

    Hallo!

    Also sehe ich das richtig, dass meine Eltern mir sowohl z.B. Zahnersatz zahlen müssen, als auch die Studiengebühren??
    Allerdings habe ich ein bisschen Geld angespart. Das war allerdings nicht für Studiengebühren gedacht. Wieviel Geld darf ich denn haben, damit ich noch berechtigt bin, den Sonderbedarf zu bekommen? Und: wenn ich die Studiengebühren im Februar bezahlen muss, dann muss ich meinen Eltern auch im Februar sagen, dass sie das zahlen müssen?
    Danke schonmal!

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ Andi

    Zahnersatz wenn notwendig und nicht von der KK. gezahlt.

    Studiengebühren siehe hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/?s=studiengeb%C3%BChren

    Ersparnisse?? ich denke max. 3. – 4.000,00

  6. Sabine

    Hallo,
    Mein Lebensgefährte hat eine 14-jährige Tochter die bei der KM lebt. Beide haben das Sorgerecht. KM hat ohne Zustimmung Zahnspange für Tochter in Auftrag gegeben.
    Kosten 3600,– €. Krankenkasse zahlt nicht, da medizinisch nicht notwendig. Sie verlangt nun die Hälfte der Kosten als Sonderbedarf. Ist das o.k.?

  7. RA Thomas von der Wehl

    @ sabine

    meines Erachtens nicht. Die Frage wäre vorher mit der Krankenkasse zu klären gewesen und bei berechtigter Ablehnung wäre eine gemeinsame Entscheidung zu treffen gewesen.

  8. elvis

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    mein Sohn ist zu 80% schwerbehindert.

    Er benötigte nun eine neue Brille (wg. Wachstum und Sehverschlechterung).

    Die Kosten belaufen sich auf 90 Euro.

    Der KV (nicht sorgeberechtigt) sieht die Kosten mit dem Unterhalt als abgegolten.

    Meine RA sagt das es sich nicht um außergewöhnlich hohe und evtl auch voraussehbare Kosten handelt, da mein Sohn schon eine Brille hat.

    Da ich zZ Sozialgeld bekomme sind 90 Euro für mich viel Geld.

    Wie soll ich mich nun verhalten?
    Ich würde auch den rechtlichen Schritt in erwägung ziehen wenn ich eine Aussicht auf Erfolg habe.

    Lg Elvis

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ elvis

    ich tendiere zu der Aussage Ihres Anwaltes.

    Wird der Rest nicht irgendwie über die Sozialkassen abgedeckt?

  10. elvis

    Leider nein, der Unterhalt meines Sohnes wird komplett als Einkommen angerechnet sodaß er quasi für unsere Lebenshaltungskosten mit aufkommt.

    Die Sozialkasse sieht keine Kostenerstattung für Brillen vor.

    Aus diesem Grund verstehe ich die ganze Sache auch nicht.

    Nun muß ich für die Brille aufkommen und der KV ist fein raus indem er den Mindestunterhalt zahlt…..

    Alle Mehrkosten, auch aufgrund der Behinderung, muss ich alleine tragen??????????

    Lg Elvis

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ elvis

    warum nur den Mindestunterhalt? Hat er nicht mehr? Hier liegt sicherlich ein kontinuierlicher Mehrbedarf vor, der über den Mindestbedarf hinausgeht.

    Sie müssen auch nicht alle Mehrkosten tragen. Nur hier bei den 90,00 EUR sehe auch ich wenig Chancen und Sie wollten eine Einschätzung dazu.

  12. Elvis

    Danke für Ihre Einschätzung.
    Mein Unmut sollte Sie auch nicht persönlich treffen, ich entschuldige mich dafür.

    Wo kann ich die Mehrkosten denn geltend machen?

    Muss ich das über den rechtsanwalt oder das Jugendamt machen (zweitere sehen mich nicht so gerne).

    Lg Elvis

  13. froggy

    Ein Hallo an alle „Gebeutelten“ und Interessierten!!!

    Per Zufall bin ich auf diese „Beitragsseite“ zum Familienrecht gestoßen und stöber(t)e mit sehr großem Interesse darin!

    – DEN FAMILIENRECHTLER WIRD MEINE STORY IM VERLAUFE DES LESENS VIELLEICHT INTERESSIEREN. ICH WÃœNSCHE ES MIR SEHR. –

    Lies mich gut. Es wird nicht uninterressant sein…….

    Mein momentanes und ureigenstes Interesse zielt (zunächst, denn es gibt wahrlich viele „Brennpunkte“) im Schwerpunkt auf die (das erhoffe ich mir hier sehr) Beantwortung von Fragen zum Sonder- oder Mehrbedarf hin.

    Zu meiner Situation (sonst kann man(n)/frau ja meine Fragen nicht verstehen):

    *Ich (44 Jahre alt) bin seit knapp 20 Jahren und ohne jegliche Unterbrechungszeiten als Beamtin auf Lebenszeit in Vollzeit beschäftigt.
    *Im September 2004 wurde ich von meinem Exmann nach fast 25 gemeinsamen Jahren und vorheriger 2,3jähriger Trennungszeit, geschieden (8 Jahre Lebensgemeinschaft, knapp 17 Jahre Ehe).
    *Es gibt 2 gemeinsame Kinder (momentan: 13 und 16 Jahre alt). Mein Exmann und ich sind natürlich beide sorgeberechtigt.
    *Wesentliche finanzielle Angelegenheiten (Immobilie=das ehemals gemeinsame Haus, Versorgungsausgleich, Rentenausgleich,…) wurden schon abschließend im Vorfeld der Scheidung – zwar schweißtreibend für alle Beteiligten, aber dennoch sicherlich auch vernünftig im üblichen Sinne – geregelt.

    Ãœbrigens:
    Ich habe ihm seine HausHÄLFTE abgekauft. Das Haus ist groß und liegt attraktiv im sehr nahen Stadtumfeld einer interessanten Stadt.
    Für die Hälfte (!!) habe ich 200 000 Euro bezahlen müssen…, d.h. finanzieren müssen! (Die andere Hälfte, d.h. MEINE gehörte mir zum Glück „fast“ ganz)
    Die Finanzierung der Haushälfte meines EX fällt mir sehr, sehr schwer. Es ist für mich aber schon durchaus möglich und mit Disziplin auch schaffbar, die Kredite zu bewältigen.

    *Liest sich gut – liest oder hört man vielleicht selten? Sicherlich, aber ganz so einfach war es 1. nicht und 2. gibt es auch ein Leben hinter der „Fassade“.
    Ich suchte ja nicht „just for fun“ diese Thematik und schreibe wirklich auch nicht nur so zum Spaß. Mich belastet vieles und ich weiß auch einfach heute nicht so recht, wie ich wirkliche Hilfe bekommen kann, die ich dringend brauche, für die Probleme, die ich habe.

    Ãœbrigens: Keine emotionalen, falls dies so wirken sollte! Es geht um „taktische“ (falls dieser Ausdruck überhaupt den Kern trifft…) und rein finanzielle.

    Also weiter:

    Mein Exmann ist seit Anfang 1988 RICHTER.
    Nach seiner Erprobungsphase von einigen, sehr wenigen Jahren zu Beginn, war er stets an Amtsgerichten und Landgerichten tätig (auch mal für 1 Jahr freiwillig in Erprobung als Staatsanwalt) und schließlich wurde er Anfang 1992 Jugendstrafrichter in der Stadt, in der wir alle heute noch leben.
    Diese Tätigkeit übte er bis 2007 aus.
    Seither ist er als FAMILIENRICHTER tätig. Klasse.

    Eine Kreisstadt. Eine Kleinstadt. Ein Amtsgericht.
    9 Richter/-innen.
    Mit 2 der 3 Richterinnen im Verlauf der Jahre hatte er ein (zugesagtes – oder zugegebenes) „erotisches“ Verhältnis.
    Mit den immer so um die 9 Richterkollegen und etlichen Anwälten in so einer Kleinstadt, wie der unseren, fanden permanent Events statt: Fahrradtouren, Stammtische, Discoabende, 3-Tages-Fahrten „in kulturelle Hochburgen“,… Da tauscht man sich doch aus. Da kommt man sich doch privat näher….. Ja klar.
    Ich selbst habe das alles ja mehr als 20 sehr lange und lange Zeit – sehr lange und sehr naive…… Jahre lang erlebt.

    Als ich persönlich wirklich unabhängige, reelle, realistische, rechtliche Hilfe benötigte, wusste ich gar nicht mehr, an wen ich mich überhaupt noch wenden sollte.

    Die „guten“ Anwälte waren doch eh besetzt.
    Der eine hing doch mit dem anderen zusammen.
    Richterliche Freiheit???? Scherz. Lass uns lachen……….

    Manche waren sehr reel:
    Mit DEM verscherzen wir es uns doch nicht, indem wir seine fast (EX-)FRAU vertreten……
    Nach 2 Jahren habe ich dann eine luschige Anwältin gefunden, die (glücklicherweise) nicht mit ihm im Bett war und bereit (total glücklicherweise!!!!) sehr bereit war, mich zu vertreten.
    Sie war eine wirklich Nette. Aber sie hat dauernd, dauernd Dinge verwechselt. Keiner ihrer Schriftsätze war korrekt. Keiner. Immer hat sie etwas vermasselt, an dem sich andere „hochziehen“ konnten UND es auch taten!

    Ich habe viele Eingeständnisse gemacht. Ich werde sie verkraften. Ehrlich gesagt, das muss ich ja auch und das werde ich.

    ER geht davon aus, dass alles, alles so weiter läuft, wie ER es sich denkt, wünscht und erhofft…..

    Dazu bin ich aber nicht mehr bereit. Allerdings sehe ich keinerlei Chance, dass sich das Blatt mal irgendwann „für mich“ wenden könnte…..

    Er kalkuliert emotional und ganz haarscharf ratonal und dementsprechend finanziell „haarscharf“.

    Als mein Sohn 13 Jahre alt wurde und in 2007 in eine neue Altersklasse kam, hat ER die neue Unterhaltsberechnung durchgeführt.
    Ich habe nie einen Abrechnungsbescheid erhalten.
    Per Kontoüberweisung wurden mir 40 Euro mehr als zuvor überwiesen.
    Ich habe dies „sehr naiv“ akzeptiert – bis heute……..

    Klassenfahrten, die 5mal bis zum heutigen Tag stattfanden, habe ich stets alleine bezahlt.

    Meine Kinder erhalten seit August 2007 Nachhilfe in Franz̦sisch und Mathematik auf dem Gymnasium РKlassen 7 und 9)
    Der Vater erprobte sich ZUVOR selbst. Dies fruchtete nichts.
    ER legte den Kindern nahe, eine pädagogisch-professioelle Nachhilfe zu installieren.
    ER wünscht ausdrücklich eine Nachhilfe.
    Die Kosten habe ich – seiner Meinung nach – voll zu übernehmen.
    Ich habe dies auch bisher – bis dato – getan.
    Die Kosten belaufen sich für meine Tochter in 2 Fächern (Mathe und Französisch) und auf meinen Sohn (Französisch) auf ca. durchschnittlich 180 Euro monatlich alles-in-allem.
    3 Bereiche – 2 Kinder. Liest sich „relativ“ preiswert, aber für mich ist das vie, viel Geld, das ich bezahlen muss und kaum habe…..
    An die nächsten Klassenfahrten, die im Mai/Juni anstehen mag ich kaum denken……
    ER will doch seine Kinder optimal gefördert haben und wissen. Ich doch auch. Dafür arbeite ich auch ununterbrochen und nehme jede Zusatzarbeit an. Ewig halte ich das aber nicht mehr durch.
    Muss er sich denn nicht mal irgedwann beteiligen?
    ER hat sich einen Palast für 1 Mio Euro gebaut und zieht sich darauf zurück. Es sei ihm so sehr gegönnt. Aber ein paar Euro würden mir doch viel bringen.
    Muss ich denn wirklich jede, jede Klassenfahrt alleine bezahlen?
    Muss ich denn wirklich die ganze Nachhilfe alleine bezahlen?

    Meine/Unsere Kinder benötigen momentan Hilfe. Momentan. Vielleicht noch 1,5 Jahre lang – schätze ich.
    Ich zahle gerne die Hälfte der gesamten Unkosten.
    Ich werde wohl auch alles in allem zahlen müssen. – Für mich selbst bleibt eigentlich gar nichts mehr. Ständig suche ich neue Erwerbsquellen.
    Ich arbeite bis zum Umfallen – Fast immer bis tief in die Nacht hinein…….. und das war´s. Leisten kann ich mir persönlich dennoch gar nichts mehr. So kann das mit meinem Leben und mit dem meiner/unserer kids doch nicht mehr weiter gehen.

    Ic brauche dringend Hilfe – auch und ganz besonders in meiner Situation.

    Langsam verzweifele ich.

    froggy

    Zahlen, Fakten habe ich nie erhalten

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ froggy

    ich muß mich viel kürzer fassen. Es gibt Sonderbedarf (unregelmäßig außergewöhnlich hoher Bedarf) und Mehrbedarf (regelmäßig anfallende erhöhte Kosten).

    Nachhilfe idR. = Mehrbedarf. Wenn beide dies wollen, wird der Mehrbedarf bedarfserhöhend angesetzt und nach § 1606 III 1 BGB anteilig verteilt.

    Klassenfahrt idR. = Sonderbedarf. Die meisten OLG´s akzeptieren dies als Sonderbedarf, obwohl es auf den konkreten Einzelfall ankommt. Bestehen Zweifel an der Beantwortung der Frage, ob ein Sonderbedarf zu bejahen ist, hat der Gläubiger die Möglichkeit, diese Frage durch eine Feststellungsklage zu klären.

    Warum suchen Sie sich nicht einen Anwalt in der nächsten Großstadt, selbst wenn Sie ein paar Kilometer fahren müssen.

  15. Agi

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    seit fast einem Jahr leben ich und mein Ehemann getrennt. Die gemeinsame 18-jährige Tochter lebt bei mir und geht noch zur Schule. Das Nettoeinkommen meines Mannes liegt in der Stuffe 4. Meine Tochter ist die einzige Unterhaltsberechtigte, da ich auf jegliches Unterhalt verzichte, bin berufstätig und komme über die Runden.
    Wie hoch bemisst sich der Unterhalt abzgl. hälftiges Kindergeld?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Agi

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ agi

    konkrete Unterhaltsberechnungen sind einem beauftragten Anwalt überlassen.

  17. Lisa

    Hallo,
    ich bin 18 und gehe noch zur Schule. Mein Vater will jetzt keinen Unterhalt mehr für mich zahlen. Muss ich selbst klagen, oder kann meine Ma das für mich tun? Es wäre mir sehr unangenehm, wenn ich das tun musste.

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ lisa

    mit Volljährigkeit müssen Sie selbst klagen.

  19. martina

    hallo,

    mein partner hat 4 kinder aus vorherigen beziehungen. er zahlt unterhalt für alle 4 (allerdings nicht die regelsätze) bis zur „pfändungsfreigrenze“. jetzt braucht eines der kinder eine zahnspange. kosten, die die krankenkasse nicht übernimmt ca. 1000 euro. wenn ich bisher hier richtig gelesen habe, muß er seienen beitrag dazu leisten. gibt es denn die möglichkeit für solche fälle das sozialamt zu beanspruchen (da er ja faktisch dieses geld gar nicht aufbringen kann)? für eine antwort wäre ich wirklich dankbar.

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ martina

    wenn ein Mangelfall vorliegt und ihm nur der Selbstbehalt verbleibt, kann er zu dem Sonderbedarf keinen Beitrag leisten.

  21. Achim

    Hallo,
    ich bin seit 2006 geschieden und meine EX hat das alleinige Sorgerecht.
    Ich habe immer schön KU gezahlt und jetzt will sie auf einmal einen anteiligen Betrag für eine Kieferorthopädische Behandlung die sich über 3 Jahre hinwegzieht.
    1. Sie hat mich nicht im vorhinein informiert, das sowas ansteht.
    2. Sie präsentiert mir die Rechnung.
    3. Nach Angaben meines Anwalts in einem Klageverfahren meinerseits auf Abänderung der Ehegattenunterhalt ist schon klar dargelegt das ich nicht Leistungsfähig bin.

    Muss ich damit rechnen den Sonderbedarf zu zahlen, obwohl sie ihrer Informationspflicht absolut nicht nachgekommen ist??
    Denn einen Kieferorthopädische Behandlung ist ja wohl m.E. kein plötzlich auftretender Fall, oder??

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ achim

    Grundsätzlich ist eine kieferorthopädische Behandlung der Kinder schon ein Sonderbedarf. ob die Argumentation der verspäteten Information tragfähig ist, kann ich nicht beurteilen. Das hängt sicherlich auch davon ab, wann die Rechnungen der Zahnärzte gestellt wurden.

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  23. Martin

    @Achim:

    Lieber Achim, auch wenn Unterhaltszahlungen nicht immer ganz „fair“ verteilt werden und man(n) ab und an angefressen ist, die „Mama“ könnte das sauer verdiente Gled verjucken, geht es in dem Fall hier ja direkt und 1:1 an den Kieferorthopäden. Auch nicht ganz zu vergessen wäre das Kindswohl. Ist es nicht schon genug gestraft mit so einer Korrektur? Vielleicht finden Vater und Mutter ja einen Kompromiss mit dem beide leben können?

  24. RA Thomas von der Wehl

    @ martin

    ein guter Hinweis und Vorschlag!

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  25. Berechnung Sonderbedarf im Unterhaltsrecht » Scheidung tut weh

    […] Zu der eigentlichen Frage des Sonderbedarfes im Unterhaltsrecht habe ich bereits einen Artikel geschrieben. Ein Kennzeichen des Sonderbedarfes ist immer, dass er jedenfalls aus dem laufenden Unterhalt nicht gezahlt werden kann. Dem Unterhaltsberechtigten ist auch nicht möglich, aus diesem Unterhalt Beträge anzusparen. […]

  26. Lilly

    Guten Tag,

    wird zur Berechnung des Sonderbedarfs das Kindergeld und die Unterhaltszahlungen für Kinder zum Einkommen gezählt, oder ist nur das tatsächliche Einkommen abzgl. 5% maßgebend?

    Danke für jede Antwort!

  27. RA Thomas von der Wehl

    @ lilly

    wenn es darum geht die Quote für den Sonderbedarf der beiden Elternteile festzulegen, sind Kindergeld und Kindesunterhaltszahlungen des einen Elternteils kein Teil seines Einkommens. In diese Bewertung fließt nur das tatsächliche Einkommen unter Berücksichtigung der jeweiligen Richtlinien der OLG ein. Einige OLG´s geben die fünfprozentige Pauschale, in anderen OLG Bezirken gibt es dies nicht.

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  28. Lilly

    Guten Tag,

    wie verhält sich die ganze Angelegenheit hinsichtlich der Quote zur Berechnung der anteiligen Zahlung für den von mir bereits ausgelegten Sonderbedarf, wenn meine tatsächlichen Einkünfte im Normalfall bei 672,00 € und nun bedingt durch Kurzarbeit (seit Februar) bei 500,00 € liegen?

    Ich möchte, dass meine Kinder weder unter der Scheidung/Trennung ihrer Eltern noch unter der momentanen finanziellen Situation leiden müssen. Ich hoffte, der Vater würde die Situation ebenso sehen und seine Kinder unterstützten. Demnächst stehen Brille und Brackets für beide an und ich bin diese ewige Diskussion über eine Beteiligung leid.

    Wenn es meine finanzielle Situation hergäbe, würde ich dies allein tragen, denn meine Kinder sind es mir auf alle Fälle wert, aber ich kann es nicht, was raten Sie mir?

    Danke lilly

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ lilly

    bei einem Einkommen unter dem Selbstbehalt kann dieser Elternteil nicht an der Quotierung des Sonderbedarfs beteiligt werden. In diesem Falle muss der andere Elternteil, sofern er ausreichend leistungsfähig ist, den gesamten Sonderbedarf übernehmen.

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  30. Barbara

    Mein 16 jähriger Sohn geht ab 01.09.2009 in die Ausbildung. Ich bin alleinerziehend und erhalte einen Kindesunterhalt von EUR 375,00. Der Verdienst meines Exmannes liegt bei Netto EUR 2.500,00, mein eigener bei 750,00. Ändert sich aufgrund des Azubi-Gehalts meines Sohnes (zwischen EUR 600,00 und 750,00 Brutto) die Unterhaltspflicht meines Exmannes? Wieviel müsste mein Exmann weiterhin zahlen?

    Danke für Ihre Antwort.

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ barbara

    konkrete Unterhaltsberechnung kann und darf sich in diesem Blog nicht vornehmen. Lesen Sie zu Ihrem Problem bitte ich hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2006/11/01/ausbildungsverguetung-unterhalt-bei-minderjaehrigen-volljaehrigen/

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  32. chris

    Hallo Herr von der Wehl,

    kann ich als Unterhaltszahlender dazu verpflichtet werden, den teuren Tennissport meiner Kinder (8 und 12) mit zu finanzieren (sog. Mehrbedarf), obwohl ich an meine Ex-Frau nachehelichen Unterhalt zahle (500 €), sie selbst noch 700 € verdient, Kindergeld bekommt und ich den Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zahle, sie somit ca. 2000 € monatlich zur Verfügung hat?

    Tennis kostet für die Kids immerhin je 60 € monatlich!

    Desweiteren fordert sie Sonderbedarf für die Kinderbrillen, jeweils 200 Euro!!! Meines Erachtens hätten es auch günstigere Brillen getan. Die Kids benötigen keine besondere Brille, die speziell gefertigt werden muß.

    MfG

    chris

  33. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    Die Fragen zum Sonderbedarf oder Mehrbedarf, sind häufig umstritten. Wenn die Eltern sich seinerzeit gemeinsam auf den Tennisunterricht für die Kinder geeinigt haben, könnte man darüber nachdenken, ob der zum Unterhalt verpflichtete Vater diesen Unterricht auch nach Trennung bezahlen muss. Es hängt sicherlich viel von den finanziellen Verhältnissen ab. Sollte es dem Vater locker möglich seien diese Mehrkosten zu zahlen, wird er schwerlich um hinkommen. Wird es allerdings auch für ihn finanziell eng, wird man von den Kindern erwarten können, dieses Luxushobby aufzugeben.

    Die Anschaffung einer Brille ist in der Regel Sonderbedarf. Inwieweit hier günstigere Lösungen möglich gewesen wären, müsste derjenige nachweisen, der den Sonderbedarf nicht zahlen will.

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  34. anne

    Hallo, ich hätte auch ein paar Fragen die mir wahnsinnig auf der Seele liegen…. also:
    bin seit 24 J. verheiratet, obwohl das Wort im Sinne von „zusammengehörigkeit“ schon falsch ist. Seit Jahren leben wir eher nebeneinander statt miteinander. Ich habe keinen Beruf erlernt, auch während der Ehe nur ab&zu mal einen Aushilfsjob angenommen um mein eigenes Taschengeld aufzubessern.
    Wir haben eine Eigentumswohnung, sind beide im Grundbuch eingetragen, aber ich habe (logischerweise) nie einen Cent zum Kauf hinzugetan…. war immer vom Mann abhängig.
    Seit ca.10 Jahren psychisch krank, weil alles für mich total sinnlos ist…. ich habe mich fast vollständig zurückgezogen, bin mit mir alleine, da sind Depressionen vorprogramiert. Nun kann ich wieder einmal nichtmehr weiter. Ich denke an Trennung… aber wie geht es dann weiter? Wovon leben? Wo versichert? usw.
    Haben Sie eine Antwort für mich?
    LG Anne

  35. RA Thomas von der Wehl

    @ anne

    Sie sollten unbedingt professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Und dies gilt nicht nur für die juristischen Fragen. Ich kann in diesem Blog nicht umfassend auf die Gesamtsituation nach einer Trennung eingehen. Dies würde den Rahmen eindeutig sprengen. Wahrscheinlich wäre es gut, wenn Sie sich einerseits psychologische Hilfe holen würden und andererseits einen Fachanwalt für Familienrecht mit einem 1. Beratungsgespräch beauftragen.

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  36. anne

    Danke Herr von der Wehl, ich werde Ihre Ratschläge ernstnehmen.
    Sind da doch schwere Schritte…. dennoch Danke!
    Freundliche Grüsse Anne

  37. alec

    Die Situation:

    Sohn 12 Jahre, 6 Klasse Gymnasium. Hat ADS und ist lernunwillig. Notendurchschnitt 4,5 am Aug. 2009

    Mutter hat ohne Absprache aufs Privatgymnasium eingeschult. 630€ ohne Nachmittagsbetreuung.

    War gegen das Gymnasium und wollte ihn auf die Realschule. Bei AG Termin habe ich wegen der Aussage der Schulleiterin (hat sich jetzt eingelebt und wird besser, zudem könnte ein Wechsel kontraproduktiv sein) dem vorläufigen Verbleib zugestimmt.

    Die Noten haben sich im 1 HJ 7. Klasse (Feb. 2010) nicht verbessert. Jetzt erfahre ich, dass die Mutter bis dato pro Monat noch 650€ für Nachhilfe ausgegeben hat.

    Meine Frage.
    Wieviel muss mann eigentlich für Nachhilfe zahlen (gibt es eine Obergrenze), und kann ich andere, kostengünstigere Nachhilfen erzwingen, bzw. den Verbleib auf dem Gym beenden, wenn sich die Noten bis Sept. 2010 nicht ändern, trotz der massigen Nachhilfe.

    Ihre Meinung hierzu wäre gefragt.

  38. RA Thomas von der Wehl

    @ alec

    ich würde eine angemessene Nachfrist von maximal 3 Monaten setzen, bis ein schulischer Erfolg einzusetzen hat und danach die Beteiligung an dem Mehrbedarf für die Zukunft ablehnen. Bei derartigen schulischen Leistungen ist das Kind offensichtlich nicht in der Lage den Anforderungen zu genügen und muss schulisch downgegradet werden.

    Es werden aber auch immer die vertraglichen Grundlagen zu berücksichtigen sein, wenn Sie einmal zugestimmt haben.

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  39. KurtB

    Sehr geehrter Herr v. d. Wehl,

    Seit der Scheidung nach dem neuen Scheidungsrecht lebt mein Kind wechelseitig je eine Woche bei ihrer Mutter und eine Woche bei mir.
    Die KM erhält einen Unterhalt von 275 € / Monat. Das Kindergeld geht an mich und ich bezahle die KV. Nun ist bei jedem kostenpflichtigen Ereignis (Schulfahrten,, Sportfahrten) das Gezerre groß, damit sie sich an den Kosten beteiligt. Meistens zahlt sie gar nicht, stellt sich tot und wartet einfach ab, dass ich alles bezahle, was ich dann auch tue, damit das Kind teilnehmen kann. Sie beruft sich auf Sonderbedarf, an dem sie sich nicht beteiligen müsse. Ihre Einkommenslage kann ich nicht einschätzen, aber sie fährt ein Auto und besitzt ein Haus. Es kann also nicht zu knapp sein. Lohnt sich hier ein Prozess? Wenn ja,wie teuer würde mich der kommen? Kann die KM als Immobilienbesitzerin Prozesskostenhilfe erhalten? Würde Ihre Kanzlei ein solches Verfahren übernehmen?

    Mit freundlichen Grüßen

    KurtB

  40. RA Thomas von der Wehl

    @ kurt b

    Wenn es tatsächlich nur um den Sonderbedarf geht, würde ich von einem Klageverfahren abraten. Sie müsste in jedem Einzelfall eine Einzelklage einreichen. Es gibt auch keine Feststellungsklage, die sich in die Zukunft erstreckt.

    Scheidung tut weh

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  41. Anne

    KV zahlt KU für meine Söhne 7 und 10 J. nach Düsseldorfer Tabelle (3. Stufe). Es fallen Kosten f. Klassenfahrt in Höhe v. 145 Euro an. KV möchte nur die Hälfte bezahlen. Ich bin seit 2 Jahren wieder verheiratet und bin Hausfrau, habe ein Stiefkind und gemeinsames Kind mit meinem jetzigen Ehemann. Ich habe selbst kein Einkommen, mein Mann arbeitet. Wenn die Kosten für die Fahrt prozentual auf die Eltern aufgeteilt werden, wird d. Gehalt von meinem Mann mitangerechnet?? Muss ich einen Anteil bezahlen?

  42. Dresi

    Hallo Anne,

    bei den Kosten für eine Klassenreise handelt es sich um sog. Sonderbedarf.

    Insbesondere bevorstehende Klassenreisen sind bereits längere Zeit geplant und den Eltern bekannt.

    Da Dein Ex-Mann nach Stufe 3 der DüTab Unterhalt zahlt, also nicht „nur“ den Mindestsatz, gehe ich davon aus, dass Du die Kosten für die Klassenreise aus dem von ihm gezahlten Unterhalt hättest ansparen müssen.

    Er müsste sich somit überhaupt nicht an den jetzt anstehenden Kosten beteiligen.

    Ich an Deiner Stelle wäre froh und würde den von Deinem Ex-Mann freiwillig angebotenen Betrag nehmen…!
    Ich vermute, wenn Du versuchen würdest den Betrag einzuklagen, würdest Du auf den gesamten Kosten sitzen bleiben!

    (handelt sich hier um Erfahrungswerte bezügl. der Kinder aus erster Ehe meines Freundes)

    Gruß Dresi

  43. Anne

    Sehr geehrter Herr v. d. Wehl, was sagen Sie zu meiner Situation??

    Habe auch in der Vergangenheit 2 Brillen meines Sohnes nicht geltend gemacht. 2 x ca. 200,00 Euro. Letzte war im Februar d. J.

    Hallo Dresi, Danke für Deinen Kommentar!

  44. Andy

    Sehr geehrter Herr v. d. Wehl,

    ich bin seit einem Jahr geschieden und habe 2 kinder im alter von 9 + 14 Jahren. Der große wird nächstes Jahr konfirmiert und jetzt steht die Konfirmationsfahrt an. Desweiteren macht der große nächstes Jahr eine größere Klassenfahrt.
    Ich bezahle KU nach der „niedrigsten“ Einkommensgruppe, 606,- €. Meine Exfrau möchte nun die hälfte der Fahrten und die hälfte der Feier von mir bezahlt haben. Kann Sie das Geld einfach so fordern oder sind diese Kosten außergewöhnliche Kosten die nicht als Sonderbedarf anzusehen sind?

    Mit freundlichem Gruß

    Andy

  45. RA Thomas von der Wehl

    @ andy

    diese Kosten sind Sonderbedarf. Suchen Sie hier auch unter diesem Begriff.

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    Telefon: 0049 431 91116
    http://www.vonderwehl.de

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  46. Annouk

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    die 14jährige Tochter, die überwiegend bei ihrer Mutter lebt, beabsichtigt eine Art Schulfahrt zu unternehmen. Ausgehend von einer China-AG an der Schule ist dies eine kostspielige Reise, insgesamt etwa 2000 Euro. Beide Eltern sind sorgeberechtigt und befürworten die Fahrt. Mein Lebenspartner zahlt der Tochter regelmäßig Unterhalt, die Exfrau/ Mutter weigert jegliche Beteiligung an den Reisekosten. Ist dies rechtens? Wäre es möglich, über einen längeren Zeitraum (bis zum Antritt der Reise im Herbst nächsten Jahres z.B.) einen Teil der Unterhaltszahlung für die von allen gewünschten Reise einzubehalten (bis etwa die Hälfte der Kosten; die andere würde vom Vater übernommen), um eben für die Schulfahrt zu sparen? (Die Mutter ist seit längerem voll berufstätig und hat eine erhebliche Summe durch das ehemalige gemeinsame Haus erhalten.)
    Auf eine kompetente Antwort hoffend,
    verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
    Annouk

  47. Ralph

    Hallo,
    ich habe auch mal eine Frage zum Sonderbedarf
    Ich zahle derzeit brav meine Kindesunterhalt und zu 100% den Sonderbedarf, da meine Ex nicht arbeitet (Kinder sind 12 und 17).
    Seit 6 Monaten ist meine Ex nun wieder verheiratet und ihr Mann geht einer geregelten Arbeit nach.
    Verringert sich nun anteilig mein Sonderbedarf aufgrund seines Einkommens (keine Gütertrennung bei meiner Ex und ihrem Mann), oder muss ich immer noch 100% tragen?
    Besten Dank
    Ralph

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