Umgangsrecht des Alkoholikers

Das OLG Koblenz hat 2007 entschieden, dass auch eine Mutter, die langjährige Alkoholikerin ist und zahlreiche Rückfälle erlitten hat, bei geeigneten Schutzmaßnahmen ein Umgangsrecht hat. Die geeigneten Schutzmaßnahmen sind z.B. der vom Jugendamt koordinierte Umgang unter Betreuung und nach Maßgabe der Empfehlungen des Kinderschutzbundes. Auch kann die Vorlage monatlich ärztlicher Befunde durch die Mutter angeordnet werden. Bedingung ist zudem, dass die Kinder den Umgang mit der Mutter nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber stehen und die Mutter sich einer Alkoholtherapie unterzieht, die einen positiven Verlauf nimmt.

Eine Reaktion zu “Umgangsrecht des Alkoholikers”

  1. Tina

    Kenne das Problem,wo der Vater Alkoholiker ist und das Umgangsrecht fordert,wann es ihm gerade passt.Bin selbst davon betroffen. Er fährt unter Alkohol,- und Tabletteneinfluss und unterzieht sich keinerlei Therapie. Behörden schauen zu,keiner unternimmt etwas….meine Kinder müssen erst geschädigt werden,bevor man eingreift ( so laut JA ). Was nützt mir das,wenn meine Kids bei einem möglichen Autounfall ums Leben kommen. Ihn sperrt man weg…meine Kids sind für immer fort.Verstehe einer dieses Deutschland.Ich nicht !

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