Ehe auf Zeit

ich lese gerade in der ZEIT-online:

Die Kandidatin für den CSU-Vorsitz, Gabriele Pauli, hat heute ihr Wahlprogramm vorgestellt. Für jede Menge Gesprächsstoff sorgt ihr Vorschlag, die Ehe auf sieben Jahre zu befristen. Die Fürther Landrätin und Kandidatin für den CSU-Vorsitz, Gabriele Pauli, fordert eine Befristung der Ehe auf sieben Jahre. Danach solle sie auslaufen, wenn sich die beiden Partner nicht „aktiv“ für eine Verlängerung aussprächen. Sie betonte, eine Ehe sei nicht dazu da, Sicherheit zu bieten. Vielmehr gehe es dabei darum, die Liebe zweier Menschen zu dokumentieren. Pauli forderte bei der Vorstellung ihrer programmatischen Schwerpunkte zudem eine Erneuerung der CSU. Die Partei müsse sich „umstrukturieren“ und neue Impulse bekommen. Pauli betonte, ihre Kandidatur für den CSU-Vorsitz solle auch ein „Signal“ dafür geben, dass Politik glaubwürdiger werden müsse. (Quelle: Die Zeit mit ddp)

Der STERN schreibt dazu:

„Die Ehe dokumentiert die Liebe zwischen zwei Menschen“
Noch gewagter allerdings war Paulis zweiter Vorstoß, denn er stieß in das Herz des bisherigen konservativ-christlichen Selbstverständnisses: „Für mich ist eine Ehe nicht dazu da, Sicherheit zu bieten, sondern die Liebe zwischen zwei Menschen zu dokumentieren“, sagte Pauli, selbst geschieden. Und weil ihrer Meinung offenbar nichts im Leben sicher ist, zumal nicht die Liebe, schlug sie vor, Ehen grundsätzlich zu befristen. „Ehen sollen nach sieben Jahren auslaufen“, sagte Pauli – natürlich mit der Möglichkeit, sie verlängern zu können. Danach könnten die Partner zu einer Verlängerung um einen bestimmten Zeitraum aktiv Ja sagen, schlug sie vor. „Es kann also auch lebenslange Ehen geben.“ Durch Ehen auf Zeit könnten Scheidungskosten gespart werden.

Spätestens mit dieser Idee dürfte sich Pauli im CSU-Universum in ein ewiges Nirwana geschossen haben, denn selbst die liberalste CSU-Klientel dürfte sich mit dem Konzept der Ehe mit siebenjähriger Befristung kaum anfreunden dürfen. Jenseits der biblisch-bedeutungsschwangeren Zahl sieben, die sich Pauli ausgesucht hat – schließlich gibt es sieben Todsünden, sieben fette und dürre Jahre, dürfte sie, im Gegenteil, bei der katholischen Klientel einen gellenden Aufschrei der Empörung erzeugen.
Provokation um der Provokation willen
Aber einerlei. Schon vor dem Parteitag, der nächste Woche in München über die Stoiber-Nachfolge entscheidet, gilt Pauli als chancenlos in Sachen CSU-Vorsitz. Die Frage ist lediglich, welchen Aufruhr der Auftritt der gefallenen Rebellin erzeugen wird im Rahmen der leicht geheuchelten Servus-Edmund-Show. Beim Politischen Aschermittwoch in der Frühphase dieses Jahres war Pauli gnadenlos ausgepfiffen worden von der anwesenden CSU-Anhängerschaft. Sie hatte Mut bewiesen, hatte sich dem wütenden Geschrei gestellt. Diesmal könnte es noch lauter werden, auch wenn noch offen ist, ob das wütende Geschrei nicht in hysterisches Hohngelächter übergehen wird. Das hängt davon ab, ob Pauli den Mut hat, auch auf dem Parteitag die Befristung der Ehe zu fordern. Es scheint als provoziere die einstige Heldin nur noch um der Provokation willen und in der vagen Hoffnung, noch einmal Emotionen hochkochen zu lassen.

Mein Kommentar:

Ich fand Frau Pauli eigentlich immer ganz sympatisch. Darüber denke ich jetzt gerade nach. Die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und wird vielfach vom Staat deswegen gefördert. Zu Recht. Die Ehe ist eine der Säulen unserer Gesellschaft (auch wenn ich mit der Scheidung dieser Säulen mein Geld verdiene). Diese Forderung ist so unrealistisch, wie z.B. das Lebensalter auf 70 zu begrenzen, um Renten zu sparen. Ich weiß nicht, ob Frau Pauli sich mit solch populistischen Forderungen einen Gefallen tut. Wem will sie helfen? Verlängert sich die Ehe dann jeweils um ein Jahr oder wieder um 7 Jahre? Da könnten wir auch über die Talaq-Scheidung nachdenken, indem der Mann 3 x sagt „ich verstoße dich“. Diese Forderung wird kaum einen Rückhalt in der (Wahl-)Bevölkerung finden und würde bedingen, dass unser gesamtes Familienrecht komplett umgebaut wird. Da nicht einmal die dringend nötige Unterhaltsreform in Gange kommt, habe ich keine Bedenken arbeitslos zu werden.

Aber immerhin hat Frau Pauli Ideen, die für Stammtischdiskussionen taugen. Dafür danke ich ihr.

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16 Reaktionen zu “Ehe auf Zeit”

  1. Gabriele Pauli (CSU) ist aus dem Rennen! « http://www.romanmoeller.de.vu

    […] Links zum Thema: => Gabriele Paulis politischer Selbstmord (Welt.De) => Eheleben leicht gemacht – ohne Mutti (Kaffeesatz-Blog) => Auslaufmodelle (Honigbrot-Blog) => Ehe auf Zeit (Ehescheidung24.De) => Pauli: Kandidatur – Unterstützungsschreiben (Zeitrafferin-Blog) […]

  2. Andreas

    Was hätte Gabriele Paulis Vorschlag wohl ins Rollen gebracht, wenn erstens Frau Pauli Herr Pauli hieße? Wenn Herr Pauli zweitens (oder besser erstens) nicht Mitglied der CSU wäre, wenn Herr Pauli beipielsweise ein renommierter, sachlich auftretender und bisher untadeliger Professor der Politikwissenschaft (möglichst im grauen Zwirn), der Theologie oder der Sozialwissenschaften wäre?

    Auch dann hätten ihm/ihr nicht sämtliche Geister deutscher Provenienz zugejubelt, aber – und dessen bin ich mir sicher – selbst die Gegner eines solchen Vorschlags hätten nachgedacht. Zumindest hätten sich diese Köpfe weitaus mehr mit der Suche nach sachlichen Argumenten befasst, anstatt lediglich – wie jetzt geschehen – verbale Munition zu sammeln, um damit auf eine “Verrückte” zu schießen.

  3. RAvonderwehl

    an Andreas:

    in unserer heutigen Gesetzes- und Verfassungssituation können wir uns nicht ernsthaft oder sachlich mit einem solchen Vorschlag befassen. Die Ehe ist eine verfassungsrechtlich abgesicherte Institution und kein Zeitvertrag. Wer nach 7 Jahren nicht mehr will, läßt sich eben scheiden. Wenn es einvernehmlich stattfindet, reden wir über 1.000 – 1.500 EUR (die Hochzeitsfeier war meist teurer).

    Der Vorschlag von Frau Pauli ist juristischer Nonsens und zielte nur auf Publicity, was auch gelang. Verrückt ist sie bei weitem nicht, sondern wahrscheinlich mauseschlau.

    Haben Sie die Glosse vom NDR-Radio gehört, in dem der Pastor den Mann fragt, ob er mit den 7-jährigen Vertragsbedingungen einverstanden ist und dieser zum Schluss antwortet:

    „Wenn es geht, würde ich statt der Vollehe lieber erstmal nur ne´ 10er-Karte nehmen“

    Ãœberspitzt, aber ähnlich absurd wie der Vorschlag von Frau Pauli…..so ist sie aber in aller Munde.

  4. Ulrike

    In einer Zeitschrift las ich gestern……..
    Mein neuer Partner möchte meine Kinder nicht,
    der leibliche Vater will sie aber auch nicht.
    Ich möchte aber bei meinem Partner bleiben.
    Was geschieht jetzt mit den Kindern nach 7 Jahren.
    Die versorgt man auf der Mülldeponie…..

  5. M

    Ich finde den Vorschlag von Frau Pauli gut. Die derzeitigen Scheidungskosten sind einfach zu hoch. Da überlegt mann/frau sich diesen Schritt doch genau, und schreckt eventuell sogar davor zurück. Ergo: Schrecken ohne Ende, die zerüttete Ehe bleibt bestehen. Aber glücklich sind die Partner dabei schon lange nicht mehr.
    Man kann eine zerüttete Ehe nicht mit dem Vorwand der Versorgung der Kinder weiter führen. Die Kinder leiden unter den sich ständig streiteten Eltern mehr als unter einer Trennung. Ehe auf Zeit heißt nicht das der Vater keine Verantwortung für die Kinder mehr hat, nur die Vermeidung der hohen Scheidungskosten.

  6. RAvonderwehl

    an M:

    zarter Widerspruch….

    was nennen Sie teuer? Mehr als 70 % aller Scheidungen in Deutschland werden vom Staat über Prozesskostenhilfe finanziert. Der Rest (bei normalen Einkommensverhältnissen) kostet als einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt bei mir idR. zwischen 1.000,– und 2.000,– EUR (incl. der Gerichtskosten). Wollen Sie sagen, dass sei so teuer, dass jemand, der ca. 2.000,–/Monat verdient, es sich nicht leisten könnte?

    Ich weiß natürlich, dass es Anwälte geben soll, die gnadenlos zuschlagen. Ich hoffe, auf meinem Portal sind diese Kollegen nicht zu finden.

    Wenn die Eheleute allerdings den Krieg ausrufen, wird teuer, aber das muss ja nicht sein.

  7. Guntram

    @RAvonderwehl
    Wenn der Staat Scheidungen auf PKH finanziert, sind sie deswegen keineswegs billiger.
    Nur dass sich der Staat diesen Schwachsinn langsam nicht mehr leisten kann, weil er längst pleite ist.
    Und weil unsere Gesellschaft durch diesen Schwachsinn immer weiter gespalten wird.
    Man muss endlich Rahmenbedingungen schaffen, unter denen es den meisten Menschen Spass macht, Familie zu haben, also die finanziellen Lasten von der Familie nehmen.
    Das ist für den Staat keinesfalls teurer, weil die Menschen dann wieder positiver denken, und eine Trennung dann kein Abschied von der Spassgesellschaft für den Unterhaltszahler wird.
    Zugegeben, für Rechtsanwälte ist das nicht so lukrativ, weil si nichts mehr verdienen (eine Umschulung zum Paartherapeuten ist ja möglich 😀 )

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ Guntram

    solange die Ehe unser gesellschaftsrechtlich gewünschtes Geschlechterpaarmodell ist und vom Grundgesetz geschützt wird, wird sich nichts ändern.

    Was PKH durch den Staat angeht, gebe ich Ihnen recht. Hier wird auf Kosten des Staates viel Schindluder getrieben, gemogelt und betrogen.

    Übrigens, was ganz anderes, das mich maßlos ärgert:

    Der Staat verdient an der Scheidung!

    In dem Jahr, dass auf die Trennung folgt, müssen beide sich vom Splittingvorteil verabschieden und die schlechte Steuerklasse wählen, also mehr Steuern zahlen. Kindesunterhalt ist steuerlich nicht absetzbar.

    Das ist in meinen Augen ein Skandal. Da ich aber kein Verfassungsrechtler bin, trau ich mich an die Sache nicht ran.

    p.s.
    als Paartherapeut wäre ich nach 2 Monaten wohl pleite.

  9. LaTriste

    mein jetziger ehemann und ich sind seit 11 jahren zusammen. anfangs habe ich mehr als er verdient und als ledige mutter alleine für mein erstes kind und mich gesorgt. er zahlte ein wenig kostgeld (mehr symbolisch) als er bei uns eingezogen ist. vor 8 jahren habe ich unser erstes gemeinsames kind verloren. anschließend war ich 2 jahre wg. depressionen in behandlung – davon 6 wochen stationär in einer fachklinik für psychosomatik – und habe meinen arbeitsplatz verloren. durch alg1 und später durch diverse teilzeitjobs habe ich weiterhin den großteil der lebensunterhaltskosten getragen. einfach weil wir alle daran gewöhnt waren.

    vor 5 jahren haben wir geheiratet. während meiner nächsten schwangerschaft ist mein ehemann fremd gegangen. seitdem ist unsere ehe nicht mehr so harmonisch. vor 2 jahren wurde unser gemeinsames kind 12 wochen zu früh geboren. seitdem kann ich nicht mehr arbeiten gehen – das kind ist außergewöhnlich bedürftig. es bekommt frühförderung und wir als familie haben im ersten jahr spfh beantragt, weil ich die ganze situation (baby auf frühgeborenen-its, fremdgehen des stiefvaters, schlafmangel beider eltern nach heimkehr des babys, schulwechsel von der grundschule auf die realschule, gesundheitliche probleme des großen kindes) gerade für mein großes kind sehr schwierig fand. nach 12 monaten hat das ja die spfh nicht länger bewilligt, da wir kompetent seien, unsere familiäre situation selbst zu bewältigen. das sah ich damals ebenso und denke es auch heute … eigentlich dürften wir keine sorgen mehr haben.

    leider verabscheut mein ehemann es, alleine für den familienunterhalt sorgen zu müssen. er zahlt nur widerwillig etwas mehr als die hälfte seines nettogehalts auf mein konto, von dem – wie bisher – der gesamte lebensunterhalt für uns 4 bestritten wird. sogar der regelunterhalt für mein erstes kind versickert dort und ich finde es oft schwierig, drei mahlzeiten auf den tisch zu stellen, die kinder und mich zu kleiden sowie die laufenden rechnungen und festen kosten zu bezahlen. miete, gas, strom, telefon, versicherungen … alles wird teurer. für fast alle menschen in deutschland. nur nicht für meinen ehemann, der weiterhin nur 1350 € p.m.für unseren lebensunterhalt überweist und 1250 € p.m. für sich selbst verbraucht – nicht ohne darüber zu klagen, dass es ja meine eigene schuld sei, dass ich nicht mehr über ein eigenes einkommen verfüge.

    angesichts seines gehalts vom netto 2600 € (im außenverhältnis gilt es als ‚familieneinkommen‘) bekam ich natürlich auch kein erziehungsgeld, zahle im kiga hohe beiträge, habe weder anspruch auf alg2 noch auf wohngeld … denn ‚wir‘ haben ja genug. alle bitten und hinweise auf §1360 bgb prallen wirkungslos an meinem ehemann ab.

    nun habe ich ihm gesagt, dass ich ihn auf trennungsunterhalt verklagen und mir mit beiden kindern eine eigene wohnung suchen werde. er sagte mir, dass das jüngere kind auf jeden fall bei ihm bleiben wird, da ich ja psychisch labil und mit der betreuung und erziehung total überfordert sei. sonst hätte das jugendamt ja keine spfh genehmigt und ich wäre nicht „in der klappse“ gewesen. mit „klappse“ meint er die fachklinik für psychosomatik, in der ich nach dem tod unseres ersten gemeinsamen kindes 6 wochen lang hilfe gesucht und gefunden habe.

    jetzt bin ich sehr verunsichert: kann mein mann mir wirklich deshalb, weil ich mich nach einer totgeburt in ärztliche behandlung begeben habe, mein jüngeres kind wegnehmen? werden meine kinder, die sehr aneinander hängen, tatsächlich getrennt?

    mein großes kind bleibt selbstverständlich bei mir, es ist nicht von meinem ehemann. der vater des älteren hat mich auf ihre seite, herr ra von der wehl, verwiesen, weil er zwar glaubt, dass mein ehemann kein recht hat, mir das kleinkind vorzuenthalten, wenn ich ausziehe, er aber auch kein anwalt ist und es nicht genau wissen kann. mein ex-freund (der vater meines ersten kindes) glaubt auch, dass mein mann verpflichtet sei, mir weiterhin unterhalt zu zahlen, nachdem wir geschieden sind.

    mein mann verneint dies, da unser jüngstes kind bis zu einer rechtskräftigen scheidung älter als drei sei und ich anschließend selbst für meinen unterhalt verantwortlich sei.

    ich bin sehr unglücklich, weil ich nicht weiß, welche rechte ich in meiner situation im jahr 2008 überhaupt habe. da sie ja – wie ich im laufe der nacht mehrfach gelesen habe – nicht gerne verlieren, herr ra von der wehl, würden sie lieber mich oder lieber meinen ehemann in einem scheidungs-, sorgerechts und unterhaltsverfahren vertreten? und warum?

    danke

    la triste 🙁

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ la triste

    ich würde sicherlich lieber Sie vertreten, da die Erfolgsaussichten auf Gewährung von Unterhalt und Abwehr eines Alleinsorgeantrages Ihres Mannes deutlich größer sind.

    Auch der Nachehelichenunterhalt wird nicht mit dem Kindesalter von 3 Kahren automatisch entfallen.

  11. LaTriste

    vielen dank für ihre beruhigende antwort, herr von der wehl. mit dieser information fällt es mir leichter, mir hier vor ort einen fachanwalt für familienrecht und anschließend eine wohnung zu suchen. mein ex und seine zweite ehefrau (die beide schon einmal eine scheidung durchgestanden haben) haben mir dazu geraten, die gemeinsame wohnung erst zu verlassen, wenn mein anwalt alle papiere beisammen hat, die er von meinem mann braucht. wenn ich kopien seiner gehaltsabrechnungen, kontoverbindungen, wertpapierdepots, rentenversicherungsnachweise sowie den bescheid der elterngeldbehörde und unser familienstammbuch gleich mitbringe, würde das die klage auf trennungsunterhalt sehr vereinfachen, haben mir die beiden gesagt. sie haben mir auch den stammtisch der vamv empfohlen, da dort – im privaten rahmen des stammtischs – aktuelle mund-zu-mund-propaganda für erfolgreiche anwältinnen und anwälte gemacht werden dürfe. die anwaltskammern dürften darüber nämlich keine auskunft geben. stimmt das wirklich? ich hätte jetzt einfach bei der anwaltskammer gefragt.

    mfg la triste

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ la triste

    schauen Sie doch einfach hier auf unserer Seite

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/

  13. LaTriste

    vielen dank.

    freundliche grüße
    la triste

  14. sebastine Rösler

    zu RA. T.v.d.Wehl:-) ja das glaube ich wohl, dass Sie als Paartherapeut pleite wären. Traurig ist das doch oder? Die PKH bekommt im Übrigen nur derjenige, meistens die Frauen.
    Der Mann verdient keineswegs mehr 2.000 Euro im Monat, da er 1. die Steuerklasse wechseln mus und 2. von diesem Einkommen die Hälfte für seine Ex und Kinder draufgeht. Also hat er meistens knapp soviel, dass er über 1.000 Euro liegt und somit stellt sich die Frage: WOher soll er dann das Geld für die Scheidung und RA. noch hernehmen? Der Streit ist ganz teuer. Da die Frauen ja meist PKH bekommen, wird dieses gnadenlos für alles möglichen Behauptungen und Forderungen ausgenutzt. Der Mann mus sich ja wehren bzw. ist immer in der Beweispflicht- ergo ein weitere Brief vom RA – Gegendarstellung und Nachweis- ergo wieder Geld bezahlen. Ich habe inzwischen über 10.000 Euro an den RA. bezahlt, welches meiner Ex hätte auch zu Gute kommen können. Nachdem das Gericht jedoch inzwischen feststellte, dass die Ex jetzt keine PKH mehr bekommt, ist es ein wenig ruhiger geworden. Geschieden sind wir nach 4 Jahren immer noch nicht.

  15. A.S.

    @S.Rösler
    ja, traurig aber wahr, meine ex klagt sich seit 6 jahren für jede kleinigkeit durch alle instanzen. trotz fast 4000 euro netto, bekommt sie für alles pkh.
    meinen dank an unseren „staat“ und einen gruß an alle steuerzahler.

  16. R.J.

    das Drama um die Vollkaskomentalität der Unterhaltsberechtigten erfordert solche Maßnahmen. Leider wurde sofort alles durch die „öffentlich rechtliche Meinung“ diskreditiert.

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