Trennung des Kindes vom sorgeberechtigten Elternteil

Eingriffe in das elterliche Sorgerecht unterliegen in kindschaftsrechtlichen Eilverfahren müssen in besonderem Maße dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Übermaßverbot (§1666a BGB). Das Kind darf nur dann von dem sorgeberechtigten Elternteil getrennt werden, wenn das Fehlverhalten so schwer wiegt, dass das Kind in seinem körperlichen, geistigen und seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist und dieser Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. (Quelle: ARGE FamR im DAV)

45 Reaktionen zu “Trennung des Kindes vom sorgeberechtigten Elternteil”

  1. Alptoga

    Hallo meine frage ist mein bruder ist geschiden und hat ein sohn ,Der konntagt war immer super ,dann ganz plötzlich wollte sie umziehen mein bruder hat ihr auch geholfen wo die Arbeit fertig war ,war sie aufeinmal eine ganz andere person und hate auch einen partner o.k dann ging sie zum Jugendamt und erzählte nur lügen ,was auch nicht stimmte ist seit 4 monaten so mein bruder ist sehr schokirt ,er hat immer getan was das gesetz sagte ,geduld ,hattes aber auch getan ,obwohl er sein sohn sehr vermisste , der hammer jezt er bekamm ein brif vom jugendamt das sein sohn ihn nicht mehr sehen möchte mein bruder stand da heulend ohne kraft er meinte mir was könnte seine ex bloß erzählt haben das mein sohn mich nicht mehr sehen will was für lügereien er ist voll ratlos er kann nicht mehr er liebt seinen sohn und er leided da drunter sehr er hat jetzt ein gerichttermin bekommen aber was kann er machen wenn dwe richter das sorgerecht nur der mutter gibt das ist unfehr ist keine gerechtigkeit sie lügt wie gedrukt bitte um irgend einen rat danke

  2. RAvonderwehl

    an Alptoga:

    keine Angst, das Sorgerecht und das Umgangsrecht sind unterschiedliche Sachen. Selbst wenn das Sorgerecht der Mutter übertragen wird, bleibt das Umgangsrecht. Er wird seinen Sohn regelmäßig sehen können.

  3. Alptoga

    Hallo danke für das schreiben Ravonderwehl noch eine frage? kann das Gericht meinen Bruder das Sorgerecht+ Umgangsrecht verweigern . wenn seine ex-frau das möchte ,mein bruder ist ein super Vatter ,nicht wie seine ex-frau sie ist eine Rabenmütter.meine frage keiner gibt meinen Bruder irgend einen rat was kann er tun ,den er ist nicht so wie seine ex das den Jugendamt erzählt,keiner hilft ihn wenn sie es wüßten wo kann er sich ein rat oder beschprechung holen ,er will ja nur das ihm mal einer zuhört . Bitte um einen TIPP DANKE

  4. RAvonderwehl

    an Alptoga:

    das Umgangsrecht kann die Mutter fast nie verweigern.

    Ein Tipp: Gegenüber dem Jugendamt nicht auf die mutter schimpfen oder sie als Rabenmutter darstellen. Das hilft nicht. Nur ganz objektiv seine intensiven Bindungen zu dem Kind schildern.

  5. Radi

    Hallo!! Haben eigentlich Väter das gleiche Recht auf Sorgerecht wie eine Mutter??Wer kann denn feststellen, wo es die Kinder besser haben?

  6. RAvonderwehl

    an Radi:

    grds. haben beide Eltern das gleiche Recht. Praktisch ist es aber meist die Mutter. Das Kindeswohl stellt notfalls das Gericht unter Mithilfe des Jugendamtes und notfalls eines Gutachters fest.

  7. karlson

    hallo alptoga, hab das gleiche problem wie dein bruder, er muß wirklich nerven behalten und ruhig bleiben , und wicht ist das er beweist das er ein guter vater ist

  8. Clara

    Frage: Die Richterin hat mir den Entzug der elterlichen Sorge nach § 1666 angedroht, weil sie behauptet, ich würde die Kinder gegen den Vater manipulieren und sei nicht in der Lage, den Kindern einen stressfreien Umgang mit ihm zu ermöglichen. Hintergrund ist, dass die Kinder (8 Jahre) von sich aus nicht zum Vater wollen. Ich akzeptiere dass, weil ich glaube, dass die Kinder sich schützen wollen. Es herrscht seit über 3 Jahren ein schrecklicher Rosenkrieg, in den die Kinder einfach nicht mehr einbezogen werden wollen. Hat das Vorhaben der Richterin Aussicht auf Erfolg? Wie sollte ich mich verhalten? Ich habe das alleinige Sorgerecht beantragt.

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ Clara

    wenn die Richterin schon droht, ist es sehr ernst. Sie riskieren das Sorgerecht zu verlieren, wenn Sie sich nicht dafür einsetzen, dass die Kinder auch gern zum Vater gehen.

    Kinder haben nur einen Vater und auch ein Krieg zwischen den Eltern ändert daran nichts. Kinder mit 8 Jahren werden zwangsläufig vom Verhalten der Mutter geprägt und haben keine wirkliche eigene Meinung.

    Ändern Sie Ihr Verhalten deutlich!!!

  10. Silvia

    Hallo,

    mein Lebensgefährte und ich trennen uns. Zwei Kinder 5 und 6 jahre. Nicht verheiratet, gemeinsames Sorgerecht. So einmal im Viertel Jahr wurde mein Lebensgef. gewaltätig mir gegenüber, Schläge, Blutergüsse am Oberkörper, Haare rausgerissen etc. Ich habe immer den Schein für die Außenwelt bewahrt. Einmal war ich zum Arzt und habe es dokummentieren lassen. Jetzt bei der letzten Aktin habe ich mein Nachbarin gerufen, sie kam zur Hilfe. Jetzt weil ich mich trennen will macht er Druck wegen den Kindern. Er geht zum Anwaltund wird zeigen was für eine schlechte Mutter ich bin usw. Ich gehe regelm arbeiten, bin nie fremd gegangen und habe mich immer um die Kinder gekümmert. Ich bin der festen Überzeugung das er ein Alkoholproblem hat. von 6 Tagen die Woche kenne ich ihn 4 tage betrunken, morgens am zittern und schwitzen. Spreche ich ihn auf meinen Verdacht hin wird er gereizt. Kann er mir so einfach das Sorgerecht entzeihen lassen?

    gruß
    Silvia

  11. Silvia

    Hallo,

    ich hatte eben schon geschrieben bzgl. meines Lebensgefährten der mit das Sorgercht entziehen möchte. ich muß aber auch dazu sagen, das er zu den Kindern wenn erdann da ist nett ist mit Ihnen mal spielt. Also, den Kindern tut er nichts. Die Kinder lieben Ihn auch, das ist ja auch richtig so. Ich will Ihm nichts böses. Nicht das man das denkt. Ich glaub er braucht Hilfe, die er von mir nicht annimt.

    Gruß
    Silvia

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ silvia

    keine Angst, so leicht entzieht Ihnen niemand das Sorgerecht. Wenden Sie sich aber vorsorglich schon mal an das Jugendamt und schildern Sie dort Ihre Probleme mit dem Vater.

  13. Silvia

    Hallo,

    ich nochmal. Jetzt geht es um die Wohnung die ich mir suche. Ich habe bei meinen Eltern vor 10 Jahre eine Wohnung ausgebaut (abgeschlossen und seperat). Da habe ich 80 qm. Jetzt macht mein Lebensgef. druck. Wenn ich in meine Wohnung zu meinen Eltern ziehe wird er mich genau beobachten, was ich für Besuch habe und ob die Kinder da glücklich sind. Wenn er nur ein negatives Zeichen entdeckt, schickt er mir täglich das Jugendamt auf den Hals. Die Kinder sin momentan 2 Tage die Woche seit 2004 bei meinen Eltern untergebracht, da ich dann ganz arbeite. Was mache ich?

    Gruß
    Silvia

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ silvia

    die Drohungen sind alle Unsinn….weiterhin: keine Angst.

  15. Silvia

    Hallo,

    danke für die schnelle Antwort. Ich finde es traurig das wir als Eltern nicht in der Lage sind, die Sache vernünftig zu regeln. Ich hasse diese Drohungen. Und immer abends ab 23:00 Uhr, wenn ich schlafen will und muß. iCh sage Ihm immer, wir können uns doch vernünftig zusammensetzen und es besprechen. Nein, nicht möglich. Und immer wieder dieser Alkohol im Spiel. Ich finde es schlimm. Mittlerweile bekomme ich ja Nachts kaum Schlaf, weil er dann diskutieren will, letzte Nacht war es wieder mal 2:00 Uhr. Meine Nacht ist um 6:00 Uhr morgens vorbei.
    Ich bin echt traurig, das keine vernünftige Lösung machbar ist.
    Gruß
    Silvia

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ silvia

    gehen Sie zum Anwalt und lassen Sie eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz prüfen. Wo leben Sie? Vielleicht kann ich jemanden empfehlen.

  17. Silvia

    Hallo,
    Anordnung Gewaltschutzgesetz? Was bedeutet das? NRW – Minden/Westfalen

    Gruß Silvia

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ silvia

    dieses Gesetz soll Sie vor solchen Nachstellungen schützen.

    In Minden kann ich leider niemanden empfehlen.

  19. Silvia

    Hallo,
    dann gibt es dafür extra einen Anwalt mit Spezialgebiet? Ich dachte das dieses auch ein absolut qaulifizierter Familienanwalt bewekstelligen kann. Da such ich nämlich momentan einen sehr guten.

    Gruß
    Silvia

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ silvia

    das Prozedere des Gewaltschutzgesetzes beherrscht jeder Fachanwalt für Familienrecht.

  21. reinhard

    ich hatte meine scheidung vor 7 jahren, seit her ist es ein rosenkrieg,ich und meine ex haben das sorgerecht, meine ex-frau lässt sich immer was einfallen, so das meine kids (11+14 jahre) nicht mehr zu mir kommen wollen, sie werden von der oma und mutter gegen mich total auf gehetzt, ich habe schon das jungendamt und gericht eingeschalten, beide sagten zu mir, das ich da nichts machen könnte, ihnen sind die hände gebunden,
    am 3.dezember hatte ich eine gerichtsverhandlung wegen umgangsrecht weil es meine ex nicht wollte, das ich kontakt zu meine kids habe, wir haben es beide behalten, nach der gerichtsverhandlung sagte die oma der kids, wehe ihr geht noch ein mal zum vater dann lernt ihr mich kennen, es sind nund 3 monate vergangen, hatte keinen kontakt zu meine kinder, vor 14 tagen ist noch was passiert, ich rufte meine tochter an um mich zu treffen,sie willigte auch ein, wir trafen und in der stadt, ich wollte nochmal mit ihr über alles reden das vieles nicht stimmte, was mutter und oma über mich erzählte, darauf hin kommt meine ex frau dazu und attackierte mich der masen das ich von meiner tocher gegelrecht weggeschupst worden bin,
    nun meine frage !!!! was kann ich tun damit meine ex frau mal bestraft wird, es sind auch meine kinder

    auch hat sie mir letztes jahr die plolizei auf mich gehetzt, ich hätte zuhause pornografische kinder sachen zu hause, hatte hausdurchsuchung, es kam aber nichts raus,
    verfahren eingestellt!!!

    lg Reinhard

    was soll ich mir noch alles gefallen lassen??
    wollte schon ein brief an das oberste landegericht nach münchen schreiben,
    weis aber nicht ob es was bringt,
    oder soll ich mal an die zeitung schreiben, was da so abläuft

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ reinhard

    wenn Sie alles beweisen können, lassen Sie von einem Fachanwalt prüfen, ob Sie die Alleinsorge beantragen können. Wenn die Mutter nicht in der Lage ist zu erkennen, dass Kinder auch den Vater brauchen, entspricht dies nicht dem Kindeswohl.

    Allerdings ein schwieriger und dorniger Weg, den kein guter Anwalt mit PKH-Gebühren begleitet.

    Der Schritt in die Presse hilft selten und Gerichte lesen nur Anträge, mit denen sie sich befassen müssen.

  23. reinhard

    nein, ich meinte, wenn ich an die öffendlichkeit ginge über zeitung, was die familie tut, oder gegen mich machen kann
    ???
    ist es besser, wenn ich mal an das oberste landesgericht nach münchen gehe ??
    weil in ingolstadt am gericht passiert ja sowieso nichts, habe auch das jungendamt in IN scho infomiert, sie sagen sie können nix machen

    was soll ich tun ??

  24. pepe

    hallo , habe ein problem , bin geschieden , meine exfrau fährt in urlaub , aber die kinder möchten nicht mit, mein sohn 8 meine tochter 16 mein sohn weint die ganze zeit möchte zu mir kommen er leidet sehr , wir haben den gemseime sorgerecht , was kann ich tun , damit die kinder zu mir kommen und sich wieder wohl fühlen , in jugendamt war ich schon , aber ich habe den eindruck die glauben mir nicht, kann ich das sagen zu den jugendamt das die kinder mal selbst abfragen ,? weil mein sohn möchte zu mir kommen aber traut sich das vor der mutter nicht zu sagen , aber jedesmal wenn er bei mir ist weint er wenn ich ihn zurückbringe, will bei mir bleiben , was kann ich tun ? bevor er krank wird.

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ pepe

    dann müssen Sie einen Fachanwalt für Familienrecht befragen, ob ein Antrag auf Übertragung der Alleinsorge Erfolg haben könnte. Es entscheidet das Kindeswohl, was nicht mit dem Willen der Kinder gleichzusetzen ist. Dieser Wille ist nur ein Kriterium.

  26. Andrea Hanke

    Sehr geehrte Anwälte,

    wie kann man ein kinderpsychologisches sowie Glaubwürdigkeitsgutachten durchsetzen?
    Mein Kind spricht von Mißhandlungen, den sein Vater gegen ihn im Umgang ausübt.
    Es kommt auch in „schlechter“ Verfassung vom Vater wieder zurück. Der Vater sagt, dass das Kind „Hirngespinste“ hätte. Ich ging zum Jugendamt und die Jugendamtmitarbeiterin erklärte mir, dass mein Kind nicht lügt und ich einen Umgangsstop einsetzen soll. Habe ich getan. Es fing ein Familienverfahren an, wo die Richterin mit meinem Kind sprach und mein Kind ihr selbiges ( von den Mißhandlungen )schilderte. Dann war erstmal Funkstille und dann trat ein neuer Jugendamtmitarbeiter bei uns auf, der mir erklärte; der Vater sei doch nett und mein Kind spinnt. Der Kinderarzt stellte einiges bei meinem Kind fest, erklärte aber später, die Hämatome können auch vom „toben“ kommen. Der Kindesvater war auch dar vorstellig. Der Jugendamtmitarbeiter erklärte der Familienrichterin zu einer Gutachterin, die gar keine Kinderpsychologin ist. Sie erörtete mir zum Termin, dass die Aussagen meines Kindes ja wohl nicht stimmen könnten – ohne meinem Kind jeh vorher begegnet zu sein. Ich konnte das nicht glauben und blieb auch bei meiner – unserer ( Eltern, Freunde, Bekannte und einer Kindertherapeutin, wo wir waren ) Meinung, dass mein Kind glaubwürdig ist. Die Gutachterin wurde ungnädig und erklärte dann eine andere Variante: “ Ich, wir hätten das dem Kind eingeredet; und die Kindertherapeutin und wir alle hätten keine Ahnung!“ Die Richterin hört nur auf diesen Jugendamtmitarbeiter und dieser Gutachterin. Dadurch unter Druck gesetzt kontaktierten wir noch einen Kinderpsychologen, der uns zum UKE verwies. Wir waren dort vorstellig und der Oberarzt sprach sich velement gegen diese Gutachterin aus. Es wird aber einfach ignoriert. Meine Anwältin schreibt sich nach einem kinderpsychologischem Gutachten die Finger wund. Was können wir noch für das Kind tun?

  27. ismet

    ich heisse ismet ti komme aus dem kosovo lebe in finland bin ich verheiratet und glucklich…ich möchte von ihnen hilfe weil seit 6 jahren ich habe keinen kontakt zu meine tochter die 14 werd.weil ihre mama da verbitet,, ich war in deutschland habe dort gelebt verheiratet dan durch mist gebaut und bin ich in gefengis,meine ex hat scheiden lasen und sorge recht endzigen ohne meinen zustimung. meine tochter ist geboren 28.04.1995 in munchen und heisst alina r ,,,sie lebt in munchen und ich möchte kontakt zu meine tochte,besuch recht und telefonisch reden weil von kurzen die mama hat es ihre das verbitten und ich weiss es nicht grund dazu,kinder hat recht glucklich zu sein und egal ob wir sind getrent ,,wir haben nicht gestriten und gar nicht..ich hoffe das sie mir helfen wurdet…

  28. RA Thomas von der Wehl

    @ ismet

    Wenden Sie sich bitte zunächst an das zuständige Jugendamt und versuchen, über diese Behörde Kontakt mit ihrer Tochter aufzunehmen. Wenn dies nicht funktioniert, müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  29. tanja

    mein mann ist alkoholiker habe mich von ihm getrennet weil er handgreiflich wurde er wird ständig agressiv und stöst drohungen aus haben auch schon das jugendamt drin die stehen wohl eher auf meiner seite und jetzt will er per anwalt gegen das jugendamt vor gehen ist das überhaupt möglich??? oder is das wieder nur eine seiner vielen drohungen mich ein zu schüchtern???

  30. RA Thomas von der Wehl

    @ tanja

    ein Vorgehen gegen das Jugendamt, wie dieses Vorgehen auch immer aussehen soll, dürfte wenig Erfolg versprechend sein. Ich würde dich tatsächlich als eine der vielen Drohungen ansehen, die Sie beeindrucken solle. Suchen Sie sich selbst einen Fachanwalt für Familienrecht und lassen sich dort umfänglich beraten.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  31. Annett

    Hallo,
    ich habe da mal ne Frage ich habe mich am 10.09.07 von meinen Mann getrennt. Wir haben 3 Töchter zusammen im alter von 15,13 und 9J. Ich habe einen neuen Partner der sich wirklich um die Kinder kümmert. Das trennungs jahr ist vorbei und es ist noch keine Scheidung da er noch keinen Versorgungsausgleich machte bei der Rentenstelle. Hat schon Strafauflage bekomm und muss 200€ bez. Er pflegt sehr den kontakt zu der großen und verlangt das die Kinder ihm anrufen müssen damit er weiß das sie ihn noch lieb haben. Doch das macht nur die große. Ich hatte neulich von der großen das handy endeckt wo er ihr SMS geschickte und meinte wie schlecht es ihm geht und wer weiß ob die kleine von Ihm wäre und er wäre nur zahlendes mitglied usw. Ich denke man sollte mit sochen Problemen zum besten Freund gehen. Dadurch ist meine große Tochter sehr abgeruscht in der Schule sie ist mein Sorgen Kind und ein Türan geworden tut nur gegen mich wirken. Sie ist letzes Wochenende mit ihren 15 Jahren einfach weg geblieben über Nacht und ich habe mir riesige sorgen gemacht. Und Ihr vater kam auf besuch nachmittag, was macht er? Er gab ihr noch 20€ damit sie sich nen bunten machen kann und den anderen nix denn sie haben das ja nicht gewusst. Es ist schon schlim dieses ausspielen. Ich habe schon damit gedroht das die große ins Heim geht meine nerven liegen blank. Er meinte das er da nicht zustimmt. Ich muss dazu sagen das er LKW fahrer ist Intern. im Schwerlasttransp. Er meinte das er küntige und die große zu sich nehme und ich sei unfähig Kinder zu erziehen. Ich sagte ihm das es um die große geht. die beiden wollen nicht wirklich zum Vater. meine kleinste Tochter ist z. B. seit der trennung richtig glücklich mit meinen neuen Partner und sagt Papa zu ihm. Meine Frage ist wer entscheidet ob ein Kind in Heim geht weil sie sich nicht an regeln hält und ich übers Jugendamt schon eine Elternhilfe beantragen muss. Und 2. da er meiner kleinen erzählte das ich angeblich schuld wäre für die trennung das heißt er manipuliert die kleine kan ich ihm das sorgerecht enziehen? weil so kümmert er sich auch nicht richtig. hat selbst gesagt das er immer unterwegs ist und von niemanden der Kinder sorgerecht abgeben will. Was kann ich tun?
    LG Annett

  32. RA Thomas von der Wehl

    @ annett

    hier sind weniger juristische Probleme zu lösen, als Probleme der Eltern mit ihren Kindern. Dafür ist in 1. Linie das Jugendamt zuständig. Für einen Sorgerechtsentzug wird der geschilderte Sachverhalt nicht ausreichend sein.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  33. markus

    Sehr geehrter Herr von der Wehl

    Ich habe mal eine frage zum Sorgerecht.
    Ich war fast ein Jahr von meiner Frau getrennt sie hatte auch einen neuen Partner der leider ein wenig zur gewalt neigt der erste fall war er stand mit einem Messer vor ihr und den Kindern worauf sie ihn das erstemal vor die Tür gesetzt hatte sie holte ihn trotzdem zurück und einige Zeit später eskalierte die Situation wieder worauf er erneut ausziehen sollte darauf hin drohte er ihr das er die Kinder damals noch in der Kita dort abholen wolle darauf hin wurde in der Kita angerufen und die Polizei verständigt die leider nichts macht solange nichts passiert.Darauf hin versuchten meine Frau und ich einen Neustart der missglückte und sie ihn wiederholte bis zu Vorfall nummer drei sie hatten auf das Kind meiner Schwägerin aufgepasst und als das Kind mittagschlaf gehalten hatte, da hat er sich mit ihr geprügelt und sich dann um sie wehrlos zumachen sein bein auf ihren Kehlkopf gelegt, hatte gott sei dank an dem Tag die Kinder, und als das Kind meiner Schwägerin dann wach geworden ist hat er von ihr gelassen, diese Sache kam auch zu Anzeige und er hatte verbot sich ihr zu nähern. Daraufhin bin ich wieder zu meiner Frau gezogen aus angst um meine Kinder es war auch einige Zeit ruhe bis er wieder vor der Tür stand und meine Frau ihn reingelassen hat ich natürlich auf Arbeit seid dem geht es ihr nur darum mich finaziell auszunutzen und sich mit ihm zu treffen Beziehungsweise ich ging um 4.30 zur Arbeit und er kam zu ihr seid dem sind sie wohl wieder zusammen und die anzeige kam nicht vor Gericht aus mangel an interesse nun hat sie mir erneut offenbart sie liebt ihn und ich soll das gemeinsame Haus verlassen nur habe ich große angst um meine Kinder wenn ich gehen sollte denn dann zieht er wieder ein sonst könnte sie das Haus nicht halten, bis jetzt ging immer alles glimpflich aus aber was ist wenn er wieder ein ausraster bekommt und dann ausversehen mal eins meiner Kinder dazwischen steht oder sie eventuell mal dann ganz in der Ecke liegt muß noch dazu sagen das er über länger Drogen konsumiert hat und es nach der letzten Trennung der beiden wohl auch wieder getan hat.
    Habe ich eine möglichkeit die Kinder zubekommen und in dem Haus zu bleiben da sie ihn ja unbedingt zurück möchte. Unterstützung hätte ich von meinem Schwiegervater nur so am Rande weil die ganze sache doch recht verwirrend ist.

    vielen dank im vorraus Markus

  34. Nicole

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt von der Wehl,

    ist eine Jugendamtsurkunde gültig, wenn das Kind den Nachnamen des KV hat, in der Jugendamtsurkunde jedoch der Familienname der KM, die wieder neu verheiratet ist und den Namen des neuen Ehemann angenommen hat, steht? Muss diese Urkunde abgeändert werden?

    Vielen Dank im Voraus.

  35. Anke

    > Habe ich eine möglichkeit die Kinder
    > zubekommen und in dem Haus zu
    > bleiben da sie ihn ja unbedingt zurück
    > möchte.

    Kommt darauf an wem das Haus gehört bzw. wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Falls das ihr beide seid, dann hast du die selben Rechte auf das Haus wie auch sie.

    Bleib einfach drin wohnen, du musst das in gar keiner Weise als selbstverständlich ansehen, dass du derjenige bist der auszieht noch musst du es als selbstverständlich ansehen, dass sie diejenige ist, die die Kinder behält.

    Lass sie ausziehen. Bleibst du im Haus sind auch deine Chancen noch besser, die Kinder behalten zu können, weil sie dann in ihrem gewohnten Umfeld bleiben.

    Und dann solltest du dich auch mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, am besten deinen Schwiegervater mitnehmen der dort deine Aussagen unterstützt, und dort schon mal die Situation schildern.

    Es geht dann wahrscheinlich zunächst mal um das Aufenthaltsbestimmungsrecht was du beantragen solltest, aber da kann dir das Jugendamt sicherlich Auskunft geben, zumal das auch die Stelle ist die in erster Linie die Interessen der Kinder vertreten.

    Ansonsten würde der Fakt, dass du bisher derjenige warst der immer ausgezogen und zurück gekommen ist auf mich den Eindruck machen, dass du durchaus fähig bist von den Kindern loszulassen, ich dir also nicht unterstellen würde, dass du das erfindest um die Kinder zu behalten.

    Das würde ich beim Jugendamt vielleicht auch als ein positives Argument für dich darstellen, dass es dir also tatsächlich um das Wohl der Kinder geht und es sich nicht um einen Kampf um die Kinder handelt.

  36. RA Thomas von der Wehl

    @ nicole

    ich denke, die Urkunde sollte zwecks Klarheit geändert werden, wenn die Vollstreckung beabsichtigt ist

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  37. markus

    sehr geehrter Herr von der Wehl

    Noch einmal ein kleinen Bezug auf die leider von ihnen noch nicht beantwortet frage.
    Momentan ist der stand so das meine Frau die Kinder fragte wer ausziehen soll sie meinten sie ,danach stürmte sie los und wollte gehen im gleichem Atemzug sage sie den Kindern das sie sie dann nie wiedersehen würden.
    Danach fragte sie noch was mit den Hunden wird und als ich sagete die gebe ich ab hat sie sich dazu entschlossen zu bleiben.
    Ist aber seid dem über nacht weg und kommt nur mal nach Hause wenn die Kinder aus der Schule kommen und stellt mich so hin ich würde die Kinder beinflussen.
    Nun habe ich es leider noch nicht geschaft beim Jugendamt vorzusprechen war aber heute im Amtsgericht um zu versuchen eine einstweilige Verfügung zu bekommen so das sich ihr damaliger und jetzt wieder Partner meinen Kindern nicht nähern kann da ich große angst haben muß sollte er mit ihr wieder zusammen ziehen und den nächsten ausraster bekommen.
    Das Amtsgericht hat mich quasi nur ausgelacht und vertröstet und im nächstem Atemzug gesagt das ich auch über das Jugendamt nicht viel erfolg haben werde sehen sie das denn genauso da wir beide das sorgerecht haben.
    Werde nächste woche einen Anwalt aufsuchen aber es wäre schön wenn sie mir sagen könnten was mich erwartet oder ob man als Vater nur fürs Geld zuständig ist weil so kommen einem die Ämter

    mit freundlichen Grüßen Markus

  38. Anke

    Ich bin zwar kein Anwalt, aber wenn es um eine Trennung geht muss entschieden werden wo die Kinder bleiben und da zieht die Sache mit dem gemeinsamen Sorgerecht nicht, weil ja sonst beide bestimmen können, dass die Kinder bei ihnen bleiben.

    Aus diesem Grund kann man auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, ohne dass dabei das gemeinsame Sorgerecht berührt wird.

    Im Falle einer Trennung haben die Kinder außerdem Anspruch vom Jugendamt in ihren Belangen (wie z.B. Unterhalt) vertreten zu werden.

  39. markus

    Danke für eine Antwort

    Das leuchtet mir ja auch ein aber die Kinder werden ja nicht gefragt. Weil wie sie sagt wenn sie geht nimmt sie die Kinder mit so ihre letzte Auskunft zu mir , und mit der Begründung das sie ja 1,5 jahre die Kinder hatte ich nur alle 14 Tage ein we sitzt sie am längeren hebel.

  40. Anke

    Deswegen musst du das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen BEVOR (!) sie die Kinder mitnimmt. Dann kannst du sie polizeilich zurückholen lassen.

    Und dein Argument ist nicht, dass du sie 14 Tage lang hattest, sondern dass sie sie in den letzten Jahren einem gewalttätigen Mann ausgesetzt hat, und in dieser Aussage unterstützt dich ja auch dein Schwiegervater, und du ab jetzt im Haus wohnen bleibst, in dem die Kinder bis jetzt auch gewohnt haben und deren gewohntes Umfeld erhalten bleibt.

  41. markus

    danke für die schnelle Antwort

    wo aber beantrage ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht gleich über einen Anwalt oder erst über das Jugendamt was in meinen Augen nicht sehr kooperativ ist zumindest nicht das Jugendamt wo ich hin muß. Bei denen Kommt das gefühl rüber man will ihr die Kinder mit aller macht wegnehmen damit man nicht zahlen muß obwohl ich bis heute meinen Unterhalt für die Kinder monatlich bezahle.

  42. Anke

    In deinem Fall wäre wahrscheinlich erst mal professioneller Rat durch einen Anwalt am besten.

  43. RA Thomas von der Wehl

    @ markus

    ich habe dem letzten Kommentar von Anke nichts hinzuzufügen.

    bartenbach_warentrennstab.jpg

  44. nancy

    Guten abend, ich habe da mal eine Frage. Eltern *verheiratet* haben sich getrennt. Die Mutter hat einen neuen Freund. Der vater ist ausgezogen. Gemeinsame kinder leben bei der kindesmutter. Älteste tochter (14 jahre) hat sich nun an den Vater gewandt und darum gebeten, dass sie von dort weg möchte. Sie wird von dem neuen Freund der Mutter belästigt. Der vater hat dann die Polizei gerufen. Diese haben seine Tochter erstmal zu ihm gegeben. Er sollte sich dann gleich am nächsten tag mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Gesagt, getan…jugendamt sieht keine veranlassung…sie soll wieder zurück zur Mutter. Will sie nicht. Beim Vater darf sie nicht bleiben (vom Jugendamt) und nun musste er sie heute ins Heim bringen. Ich versteh nicht, wie dass Jugendamt so entscheiden darf. Sie wollte nicht zur Mutter zurück, sondern bei ihrem Vater bleiben und was geschieht sie muss ins Heim! He verrückte welt…ich mein er hat doch auch das geteilte sorgerecht….versteh ich nicht 🙁 könnten sie mir dazu weiter helfen…vielen Dank im voraus

  45. Susan

    Hallo.

    Mein Partner und ich sind seit Februar zusammen. Kennen uns aber schon Jahre. Ich habe 2 Kinder mit in die Beziehung gebracht, er eine Tochter. Er lebt mit seiner Tochter (5) bei seinen Eltern im Haus. Die Mutter seiner Tochter kümmert sich nicht, er hat (noch) das halbe Sorgerecht.
    Seine Mutter entzieht ihm regelrecht die Kleine. Ständig unternehmen aie ohne Absprache etwas mit ihr, so dass er/wir garnicht die Möglichkeit haben an Lilly ran tu kommen. Wenn sie bei uns ist hab ich nicht das Gefühl dass sie sich nicht wohl fühlt. Im Gegenteil. Denke aber dass die oma ihr einredet dass es bei uns „doof“ ist.
    Jetz drohte sie sogar mit jugendamt, und sagte ihm „Du reißt Lilly hier nicht raus“. Was wir ja auch garnicht wollen. Sie ist dort aufgewachsen und soll auch dort weiter leben, bis wir uns vielleicht irhendwann mal entscheiden zusammen zu ziehen. Und selbst dann würden wir lilly nicht einfach von dort wegholen.
    Wir wissen nicht mehr weiter.

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht