Namensänderung Volljähriger nach Scheidung der Eltern

Die Frage taucht immer wieder so ähnlich auf:

„Ich bin volljährig und meine Eltern sind geschieden. Meine Mutter hat ihren Mädchennamen wieder angenommen und ich habe den Ehenamen = Namen des Vaters. Kann auch ich den Mädchennamen meiner Mutter annehmen, weil ich mit meinem Vater keinen Kontakt habe und ihn nicht mag?“ 

Das wird meist nicht klappen. Hier gilt nicht mehr das Namensrecht des BGB zu Familiensachen. Bei Volljährigen müsste zwar der Vater grundsätzlich nicht zustimmen, aber das Problem ist ein ganz anderes. Das Problem ist, dass die  Namensänderung nur nach dem Namensänderungsgesetz möglich ist. Danach ist eine Namensänderung aber nur zulässig, wenn es hierfür einen wichtigen Grund gibt; letzeres ist aber nur ganz selten der Fall.

Der mangelnde Kontakt zum Vater oder Verärgerung über ihn, weil er keinen Unterhalt zahlt, wird als wichtiger Grund keine Anerkennung finden. Familiäre Gründe scheiden bei Volljährigen regelmäßig aus. Der wichtige Grund müßte mit der Führung des aktuellen Namens einhergehen, also an dem Namen selbst liegen. Für Volljährige aus geschiedenen Ehen gelten keinen anderen Regeln, als für alle anderen, die ihren Namen ändern möchten.

Wenn der Namen unaussprechlich ist (Przwllcoscza), zu Wortspielen Anlass gibt (Bratwurst), auf Verbrecher hinweist (Hitler usw.) kommt eine Änderung in Betracht. Wenn der Vater also ein berühmter Verbrecher ist, wird die Namensänderung leichter klappen. Die Hürden stehen aber hoch. Die Kosten belaufen sich m.W. auf ca. 1.000,00 EUR, bei Ablehnung auf ca. 500,00 EUR.

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208 Reaktionen zu “Namensänderung Volljähriger nach Scheidung der Eltern”

  1. D.

    Hallo, ich habe das gleiche Problem und würde gerne den Mädchenname meiner Mutter an den Ehenamen hängen.
    Ich war schon beim Standesamt, die mir gesagt haben, dass ich mich an die Behörde für Inneres wenden müsste. Keiner hat mich darüber Informiert, das so hohe Kosten entstehen. Wodurch kommen diese Kosten denn zustande?

  2. Maria

    Hallo.
    Mein Vater ist ein gewaltliebender Mensch.Er schlud meine Mutter und war ein fürchterlicher Trinker.Jetzt hat sich meine Mutter getrennt.Aber wir tragen immer noch den selben Namen. Das ist eine seelische Extrembelastung für mich.Und das kann man nichts tun??

  3. RA Thomas von der Wehl

    @ Maria:

    mit diesem Argument werden Sie wenig gegen seinen Willen erreichen. Wenn Sie es dennoch versuchen wollen, denken Sie an die Kosten.

  4. Manuela

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich bin Spanierin und trage wie dort üblich mein Doppelmädchenname. Meine Söhne tragen den Namen meines geschiedenen Ehemannes und sind inzwischen volljährig, haben aber zwei Nationalitäten. Nun wollen sie mein Mädchennamen annehmen oder zumindest vorne anhängen. Im Spanischen Pass war das möglich, so das sie nun als erstes mein mädchenname tragen und erst an zweiter stelle den des Vaters. Natürlich liegen hier persönlich wichtige gründe für diesen änderungswunsch vor, aber wie sind die Chancen und vorgehensweisen das auch zu erreichen?

    Vielen Dank im Voraus
    MM

  5. RA Thomas von der Wehl

    @ Manuela:

    ich passe. Wie das spanische Namensrecht mit dem deutschen harmoniert oder nicht, kann ich leider nicht sagen. Eigentlich sollten die Namen aber in beiden Pässen gleich sein.

    Wenn Sie es geklärt haben, können Sie aber gern darüber hier berichten. Das wäre für einige sicherlich interessant.

  6. cindy

    Ich habe das Problem, das meine Mutter als ich 9 Jahre alt war meinen Stiefvater heiratete und ich seinen Namen mit annahm ohne es wirklich zu wissen. Da ich vorher bei meinen Großeltern aufgewachsen bin, habe ich obwohl ich mittlerweile Volljährig bin eine viel festere Bindung zu Ihnen.
    Und würde gerne meinen alten, welcher auch in der Geburtsurkunde festgehalten ist wieder annehmen.
    Auch im Hinblick darauf das ich zur Zeit schwanger bin und meinem Kind den Namen weitergeben möchte. Meine Mutter und der Vater meines Kindes sind beide damit einverstanden aber das spielt bei den Behörden keine Rolle.
    Da fragt man sich wo die Rechte sind, die einem als Kind scheinbar nicht zustanden um sowas jetzt zu ändern.

  7. Silke

    Meine Tochter, wurde vor der Ehe, geboren, da mein Mann die Vaterschaft anerkannt hat wurde nach der Trauung die Geburtsurkunde geändert, so das der Geburtsname nicht mehr erscheint. Jetzt nach dem ich mich scheiden lassen möchte, und ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen möchte, möchte meine Tochter (volljährig) ihren Geburtsnamen auch wieder annehmen. Kann mir einer eine genaue Auskunft darüber geben, wie oder ob dies überhaupt möglich ist.?

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ Silke

    das geht nur nach dem NamensÄndGesetz – sehr schwierig.

  9. Tanja

    Hallo Herr von der Wehl,

    Meine Frage an sie wäre:,

    was kann mein Lebenspartner machen, seine EX-Frau will die gemeinsamen Kinder auf ihren Mädchennamen umschreiben lassen. Sie verlangt von ihm zuzustimmen.
    Beide sind sie noch Minderjährig, sie behauptet aber die Kinder wären damit einverstanden. Einer der Kinder ist zu 100% behindert angegeben, rennt aber auf der Strasse rum. Was kann er tun? Er sieht die Kinder nur auf der Strasse, und wenn er sie sieht dann bekommt er Ausdrücke oder sogar Stinkefinger zugeworfen.
    Nach der Trennung hat sie die Kinder auf ihn aufgehetzt, seither wollen sie nichts mehr mit ihm zutun haben, traurig und belastend.
    Können sie uns bei der Sache weiterhelfen?

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ tanja

    ich könnte nur helfen, wenn Sie in meiner Nähe wohnen. Sonst könnte ich u.U. einen Anwalt empfehlen.

  11. Tanja

    Hallo Herr von der Wehl,
    Ich lasse mich dieses Jahr scheide und würde gern meine Mädchenname annehmen das ja grundsätzlich kein Problem ist. Wir haben aber ein gemeinsamen 2 jährigen Sohn und ich hätte gern das dieser auch mein Mädchenmane anniemt. Können sie mir sagen ob das geht wenn der Vater zustimmt? Vielen dank im Vorraus

  12. RA Thomas von der Wehl

    @ tanja

    wenn der Vater zustimmt, wird es gehen.

  13. Elke

    Hallo Herr von der Wehl,

    Ich lasse mich diesen Monat noch scheiden,das ich mein Mädchenname übernehmen kann ist ja kein Probleme….ich habe eine 17 Jährige Tochter die wird am 13 April diesen Jahres 18…..sie möchte auch gerne mein Mädchenname über nehmen….ist das vielleicht möglich???? oder musst der Kindesvater da zustimmen……????? können Sie mir da weiter helfen
    Dankeschön im Vorraus….

  14. simone

    ich habe eine frage.
    ich werde sehr bald geschieden. mein hat nur in die scheidung eingewilligt, wenn ich meinen
    mädchennamen wieder annehme. es besteht keinen kontakt mehr. ich habe drei kinder, können diese auch meinen mädchennamen annehmen? zumal er meint die kinder sind nicht von ihm.
    dankeschön

  15. RA Thomas von der Wehl

    @ simone

    die Bedingung des Mannes ist unwirksam und unbeachtlich. Außerdem muß er der Scheidung gar nicht zustimmen. Notfalls entscheidet der Richter streitig.

    Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist und einer geschieden werden will, kann der andere es kaum verhindern.

  16. jessica

    Hallo Herr von der Wehl,
    im April werde ich 18 Jahre alt. Bei meiner Geburt waren meine Eltern verheiratet und ich trug bis zum 4. Lebensjahr diesen Ehenamen, bis meine Mutter einen anderen Mann heiratete und ich diesen neuen Namen übernehmen musste. Da ich seit einigen Jahren aus familieninternen Gründen nicht mehr Zuhause wohne, möchte ich bei Eintritt der Volljährigkeit auch meinen Geburtsnamen wieder annehmen können. Inwieweit lässt sich so etwas machen und an wen müsste ich mich wenden (die sorgeberechtigte Mutter wohnt in einer anderen Stadt)?
    Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen.

  17. Thoho

    Hallo zusammen,
    ich habe mal eine Frage zur Namensänderung meiner Kinder. Ich bin seit 2003 geschieden und habe mit meiner Ex 3 gemeinsame Kinder, die inzwischen volljährig sind.
    Kurz nach der Scheidung nahm meine Frau ihren Mädchennamen an, eine Woche später den Mädchennamen ihrer Mutter. Nachdem meine Kinder 18 Jahre alt waren, nahmen diese ebenfalls den Mädchennamen der Mutter an.
    Als leiblicher Vater erfuhr ich davon erst, als es zu Unterhaltsstreitigkeiten kam.
    Nun meine Frage: Muss ich diese Namensänderung einfach so hinnehmen, oder kann ich als leiblicher Vater dieser Sache irgendwie widersprechen?
    Die Kinder wohnen bei der Mutter, welche immer wieder versucht hat, mir die Kinder zu entfremden, nun ist es ihr auch noch gelungen, den Familiennnamen zu nehmen.

    Vielen dank für Ihre Antworten

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ thoho

    es wundert mich, dass dies alles ohne Ihre Zustimmung möglich war. Hätte eigentlich nicht klappen dürfen. Recherchieren Sie mal beim Standesamt.

  19. Lewin

    Lieber Herr von der Wehl,
    meine Eltern sind geschieden und auch ich (als Volljähriger) möchte den Namen meiner Mutter annehmen. Das dies nicht vom Wunsch allein abhängig ist, habe ich begriffen. In meinem Fall kommt aber hinzu, dass ich beruflich sehr stark im englischsprachigen Raum unterwegs bin und mein Nachname dort ausgesprochen eine gleichnamige Sexualpraktik bezeichnet. Dies beeinträchtigt mich natürlich in meinen Möglichkeiten eines seriösen Auftretens. Besteht aufgrund dieser – für mich sehr ärgerlichen – Tatsache die Option den Mädchennamen meiner Mutter anzunehmen? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

  20. Andrea

    Ich habe auch eine Frage…

    Bei der Geburt erhielten die Söhne meinen Geburtsnamen, 3 Jahre später heiratete ich den Vater der Kinder. Der Familienname würde auf ihn geändert. Nach nur drei Jahren Ehe waren wir auseinander und sind mittlerwiele geschieden. Meinen Söhnen zu liebe trage ich, nach dem ich neu geheiratet habe einen Doppelnamen. Seit über einem Jahr meldet sich der Vater von den Jungs nicht mehr!

    Mit meinem zweiten Ehemann habe ich einen Sohn, der den Nachnamen meines jetzigen Ehemanns trägt. Meine älteren Söhne würden auch gerne diesen Namen annehmen…

    Wie geht dass ?? Einige Informationen habe ich ja schon :-((

    Danach hätte ich wohl lieber nie Heiraten sollen.. oder immer meinen Geburtsnamen behalten sollen!!!

    Die Frau von meinem Ex hat jedenfalls ihren Mädchennamen behalten…

    Bin schon sehr gespannt auf Ihre Antwort

    Danke Andrea

  21. Esther

    Hallo,
    ich habe auch eine Frage. Ich werde dieses Jahr geschieden und werde meinen Mädchennamen wieder annehmen. Meine Tochter 10J. möchte auch meinen Mädchennamen annehmen. Wo muß ich das beantragen?
    Danke für die Antwort

  22. RA Thomas von der Wehl

    @ esther

    das regelt alles das Standesamt. Bei der Namensänderung müßte der Vater aber zustimmen.

    Ausnahmen sind schwer zu begründen.

  23. Evelyn

    Ich werde in kürze geschieden und werde meinen Mädchennamen wieder annehmen.Nun möchte gerne wissen ob meine 10j Tochter die ich mit in die Ehe gebracht habe und bis zu meiner Eheschließung meinen Mädchennamen hatte und dann den Namen Ihres Stiefvaters bekam nach meiner Scheidung den Namen ändern und den Ihres leiblichen Vaters annehmen kann.
    MfG

  24. Bentje

    Hallo!

    ich habe auch ein solches problem. meine eltern sind geschieden, meine mutter hat ihren geburtsnamen wieder angenommen. ich leide psychisch sehr stark unter dem namen meines vaters, der name zieht auch nicht wirklich nur gutes mit sich, auch viele schlägereien und das bin ich nicht. ich würde gerne den namen meiner mutter haben damit ich mich wieder vor die tür traue, doch kann ich soviel geld nicht aufbringen. gibt es da keine andere lösung?

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ bentje

    ich kann keine andere Lösung anbieten. Sie können es versuchen (mit ärztlichen Attesten?)

    Schwierig wird es allemal.

  26. Tobias

    Hallo,

    da ich meinen biologischen Vater nie kennengelernt habe, trug ich die ersten sechs Jahre meines Lebens den Mädchennamen meiner Mutter. Als diese heiratete, übernahm sie den Namen ihres neuen Mannes. Ich war mit sechs noch nicht mündig, also ließ sie ihn ändern.

    Das Kuriose ist:
    meine Geburtsurkunde wurde nachträglich geändert, so dass sie heute auf den Namen meines Stiefvaters lautet.
    Mittlerweile sind Mutter und Stiefvater geschieden, aber sie und ich tragen noch seinen Namen.

    Meine Frage:
    Kann ich das ändern und wieder den Mädchennamen meiner Mutter annehmen?

    Vielen Dank für ihre Antwort,
    mit freundlichen Grüßen,
    Tobias

  27. RA Thomas von der Wehl

    @ tobias

    nur nach den oben geschilderten erschwerten Voraussetzungen.

  28. susanne

    Hallo,
    bin seit 15 jahren geschieden habe 2 kinder aus dieser ehe habe vor 11 jahren wieder geheiratet und mein jetziger Mann hat meinen Mädchennamen angenommen mein 18 sohn möchte gerne unseren familiennamen annehmen das sagt er schon viele jahre sein wunsch hat sich nie verändert was ich dachte und nun hoffe ich auf einen weg der dazu führt de rleibliche vater ist italiener (haben keinen kontakz)ir dieser namensänderung niemals zustimmen
    gibt es gar keinen weg?
    lg susanne

  29. susanne

    sorry 16 jähriger sohn

  30. RA Thomas von der Wehl

    @ susanne

    ich sehe keinen Weg

  31. Denny

    Hallo!

    Ich habe zwei Fragen. Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

    Und zwar:
    Sind meine Eltern jetzt geschieden. Meine Mutter hat vor sich ihren Namen in ihren Geburtsnamen wieder ändern zu lassen, ich glaube, dass das kein Problem ist.
    Jetzt die Fragen:
    Ich habe zu meiner Geburt noch den Geburtsnamen meiner Mutter, da erst nach meiner Geburt geheiratet wurde. Kann ich meinen Nachnamen jetzt auch ohne größere Probleme ändern lassen? Oder wird es schwer für mich?
    Wie sieht es, sollte es funktionieren, mit meinem Bruder aus der in der Ehe geboren wurden ist? Weil wenn Mutter und Bruder einen anderen Namen haben er aber nicht, fühlt er sich doch ausgegrenzt?! Würde der Grund nicht schon reichen um seinen Namen mit ändern zu lassen?

    Gruß

  32. Julia

    Hallo,
    mein Freund hat folgendes Problem:
    Er wird nächste Woche von seiner Ex-Frau geschieden. Er möchte nicht, dass sie seinen Namen weiterbehält, weil wir heiraten möchten und ich seinen Namen annehmen werde. Das seine Ex ihren Mädchennamen wieder annimmt ist auch kein Problem von ihr aus, nur sie hat während der Ehe jemand anderen kennen gelernt und mit ihm ein Kind bekommen. Da dieses Kind jedoch in der Ehe gezeugt wurde, bekam es den Namen meines Freundes, obwohl er nicht der Vater ist, was auch gerichtlich geregelt ist. Dieses Kind hat nun wirklich nichts mit ihm bzw. seinem Namen zu tun. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Kann dieses Kind nach der Scheidung auch den Mädchennamen der Mutter annehmen oder den Namen des richtigen Vaters. Sie leben alle drei zusammen.

    Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
    Gruß

  33. RA Thomas von der Wehl

    @ julia

    ganz interessante Konstellation. Ist in § 1617 b II BGB geregelt.

    Wenn das Kind noch keine 5 Jahre alt ist, können der Scheinvater und das Kind den Antrag stellen und er erfolgt durch öffentlich beglaubigte Erklärung gegenüber dem Standesamt.

    Nach dem 5. LJ kann nur noch das Kind es beantragen.

  34. Sarah

    Hallo,
    ich habe seit kurzem folgendes Problem, seit meinem 7. lebensjahr bin ich in einer Pflegefamilie aufgewachsen, deren Namen ich auch angenommen habe. Mittlerweile bin ich 17 Jahre alt und lebe von dieser Familie getrennt. Nach einem Telefonat mit meiner Pflegemutter, eröffnete diese mir, dass ihr mittlerweile Ex -Mann und sie der Meinung seien, dass ich lieber wieder meinen ursprünglichen Familiennamen annehmen solle, der mir allerdings über diesen langen Zeitraum völlig fremd geworden ist. Ebenfalls bin ich inzwischen selber junge Mutter und mein Sohn trägt bislang auch den Namen, den ich von meiner Pflegefamilie übernommen habe. Ich möchte diesen Namen gerne behalten, da ich mit meinem eigentlichen Geburtsnamen nur negative Erinnerungen verbinde, welche Chancen haben also meine Pflegeeltern, mir meinen Namen zu nehmen?

  35. RA Thomas von der Wehl

    @ sarah

    die Pflegeeltern haben gar keine Chance!

  36. Jannis

    Hab folgendes Problem :
    Bin bereits volljährig und trage den Namen meines Vaters, möchte allerdings den Namen meiner Mädchennamen meiner Mutter wieder annehmen, da ich Halbwaise bin durch den Tod meiner Mutter. Besteht da irgendwie eine Möglichkeit?

  37. RA Thomas von der Wehl

    @ jannis

    schwierig, wie oben dargestellt, aber nicht unmöglich

  38. Sandy

    Hallo!
    Mein Problem:
    Als ich vier Jahre alt war ist mein leiblicher Vater gestorben. Meine Mutter hat nach ca. drei Jahren wieder geheiratet. Dieser Mann hat mich adoptiert.
    Jetzt nach ca.zwanzig Jahren Ehehölle sind meine Eltern getrennt. Meine Mutter denkt nach dem Trennungsjahr an eine Scheidung.
    Ich habe und möchte auch keinen Kontakt zu meinem Adoptivvater, da er ein grausamer Mensch ist!
    Ich kann und möchte seinen Nachnamen nicht mehr haben, weil es für mich eine seelische Extrembelastung ist. Ich ertrage es nicht so zu heißen, nach alle den schlimmen Ereignissen!
    Gibt es da eine Möglichkeit dies zu ändern?
    Da ich noch nicht selbst ans Heiraten denke, könnte ich doch eigentlich wieder meinen Geburtsnamen bekommen?!
    Geht auch ein Änderung, falls meine Mutter sich doch nicht scheiden lassen möchte?
    Danke schonmal im Vorraus!

  39. Sunny

    Guten Tag Hr. von der Wehl,
    meine Eltern waren nie verheiratet und ich erhielt den Mädchennamen meiner Mutter, diese hat jedoch vor einigen Jahren heimlich geheiratet und hat den Namen ihren Ehemannes angenommen. So habe ich weder den Nachnamen meines Vaters noch den meiner Mutter, soweit ich weis ist es möglich den Nachnamen, solange man noch minderjährig ist mit Einverständnis beider Elternteile und etwas Papierkrieg zu ändern. Leider bin ich schon 23 und würde gerne wissen was ich für Möglickeiten habe, den Nachnamen meines Vaters anzunehmen?

  40. RA Thomas von der Wehl

    @ sandy

    ich kann hier nur meinen Artikel anführen:

    „Das wird meist nicht klappen. Hier gilt nicht mehr das Namensrecht des BGB zu Familiensachen. Bei Volljährigen müsste zwar der Vater grundsätzlich nicht zustimmen, aber das Problem ist ein ganz anderes. Das Problem ist, dass die Namensänderung nur nach dem Namensänderungsgesetz möglich ist. Danach ist eine Namensänderung aber nur zulässig, wenn es hierfür einen wichtigen Grund gibt; letzeres ist aber nur ganz selten der Fall.“

  41. RA Thomas von der Wehl

    @ sunny

    auch hier gilt das oben zu sunny gesagte. Eine Namensänderung soll die Ausnahme sein und nur bei wirklich wichtigen Gründen durchgeführt werden.

  42. jenka

    Guten Tag, Herr von der Wehl.

    Meine Schwester und ich wurden in der DDR ehelich geboren. Als ich ca. 2 Jahre alt war ließen unsere Eltern sich scheiden.
    2 Jahre später heiratete unsere Mutter erneut, nahm den Namen ihres neuen Mannes an und wir bekamen diesen Namen ebenfalls verpasst. Unser Vater wurde übrigens nicht um Zustimmung gefragt.
    In der Geburtsurkunde erfolgte der Eintrag: „Mit Wirkung vom XX.XX.XXXX trägt das Kind den Namen Xxxxxx.“.
    Diese Ehe hielt 4 Jahre, wurde dann geschieden. Der nunmehr Ex-Ehemann meiner Mutter nahm sich das Leben, als sämtliche Versuche, meine Mutter zurück zu gewinnen (u. a. durch versuchtes Ertränken meiner Mutter in der Badewanne) keinen Erfolg zeigten.

    Lange nach der politischen Wende, bei Eröffnung eines Kontos musste ich dann erfahren, dass dieser Name, den ich aufgedrückt bekam, nun für alle Zeit als mein Geburtsname gilt.

    Ich betrachte aber meinen Vatersnamen als einzigen Geburtsnamen für mich und konnte mich nie mit dem angenommenen anfreunden. Noch heute, wenn ich in einer Arztpraxis zb. aufgerufen werde, muss ich erst registrieren: ach, du bist ja gemeint.

    Wie stehen die Chancen für meine Schwester und mich, unseren eigentlichen Geburtsnamen wieder zu erlangen? Nach langer Zeit der Unkenntnis über die Möglichkeit der Änderung und Abwägung des Verwaltungsaufwandes haben wir uns nämlich entschlossen, einen Antrag auf Änderung in unseren eigentlichen Geburtsnamen zu stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

  43. Andrea

    Guten Tag, Herr von der Wehl.

    Ich bin seit 7 Jahren geschieden,habe meinen Mädchennamen nach der Scheidung wieder angenommen! Meine Tochter hatte seinen Nachnamen/Familiennamen angenommen,sie ist aber nicht seine Tochter und er hat sie nicht mal Adoptiert !!! Jetzt will sie aber meinen Mädchennamen ! Sie hat keinen Kontakt und haßt ihn ! Was kann ich machen und was könnten da die Gebühren sein das sie den Namen bekommt???
    Recht herzlichen Dank für die Auskunft

  44. Andrea

    Nochwas meine Tochter ist 15 !

  45. RA Thomas von der Wehl

    @ jenka

    die Erfolgsaussichten kann ich nicht beurteilen. Versuchen Sie es, aber rechnen Sie mit einem Scheitern und Kosten von bis zu 1000 EUR.

  46. RA Thomas von der Wehl

    @ andrea

    die Änderung ist schwierig, wie ich es schon so oft geschrieben habe. Hass ist kein Änderungsgrund. Namen sind nicht so einfach wieder zu wechseln.

    Bei einer gescheiterten Änderung können Sie mit bis zu 1000 EUR Kosten rechnen, ohne RA-Kosten.

  47. Stella

    Hallo,
    habe ich das richtig verstanden, dass auch Kosten anfallen können, wenn der Antrag auf Namensänderung abgelehnt wird?

  48. RA Thomas von der Wehl

    @ stella

    ja, dass haben Sie richtig verstanden.

  49. celina

    ich möchte den namen von meinen stiefvater annehmen meine mutter hat das alleinige sorgerecht werde bald 18 was muss ich tun um den namen zu erhalten meine mutter ist seit 13 jahren mit ihm verheiratet

  50. Maria

    Guten Tag Herr von der Wehl,
    ich habe gehört, das „Aussterben“ eines Namens könnte als Grund für eine Namensänderung anerkannt werden. Der Mädchenname meiner Mutter, den ich gern wieder annehmen möchte, und damit ein Teil Familiengeschichte wäre sonst durch ihre erneute Heirat verschwunden.
    Gibt es diese Möglichkeit?

  51. RA Thomas von der Wehl

    @ maria

    das mag sein und schon geklappt haben, ist aber kein sicherer Grund.

  52. RA Thomas von der Wehl

    @ celina

    wie oben beschrieben, ist es schwierig und klappt meist nicht.

    Namen lassen sich nur sehr schwer ändern.

  53. Claudia

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich habe am 31.12.1999 den leiblichen Vater meiner Kinder geheiratet und dessen Namen als Familiennamen angenommen. Die Scheidung ist seit 12.09.08 rechtskräftig.

    Mein großer Sohn ist 1995 geboren und hat von seiner Geburt bis zur Heirat meinen Mädchennamen getragen. Er hat sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt, den Namen seines Vaters zu tragen.

    Unglücklicherweise, habe ich mich aber dazu überreden lassen, ihn dazu zu zwingen. Mein Ex ist bereits im September 2003 ausgezogen und seit diesem Zeitpunkt sagen beide Jungs, der zweite ist im Jahr 2000 geboren, sie möchten mit mir meinen Mädchennamen tragen.

    Gibt es eine Chance dazu, ohne dass ich meinen Ex dazu bringe kriminell zu werden?

  54. RA Thomas von der Wehl

    @ claudia

    ich befürchte, es wird für einen Namensänderung nicht ausreichen, aber befragen Sie das Standesamt dazu.

  55. Astrid

    Guten Abend Herr von der Wehl,

    ich habe eine uneheliche Tochter (17), die bei meiner Heirat 1999 den Ehenamen meines mittlerweile (2005) wieder geschiedenen Mannes angenommen hat. Er ist nicht der Vater meiner Tochter.
    Vor einer Woche wurde bei persönlichem Vorsprechen meiner Tochter und mir beim Standesamt mitgeteilt, dass meine Tochter eventuell mit meinem Antrag auf Namensänderung (Mädchenname) mitziehen kann. Es wurde uns versichert, dass jedoch auf jeden Fall bei Volljährigkeit (in einem halben Jahr) meine Tochter sowieso wieder ihren (und meinen) Mädchennamen wieder annehmen könne ohne Angabe von Gründen. Wir konnten es gar nicht glauben und haben die Mitarbeiterin noch 2 x nachgefragt ob das sicher ist und sie versicherte uns uns dies. Somit habe ich sofort meinen Mädchennamen angenommen um auch den Antrag meiner Tochter auf den Weg zu bringen. Jetzt wurde mir vom Landratsamt vorab telefonisch mitgeteilt, dass dies nicht möglich ist und auch mit Volljährigkeit nicht ohne wichtigen Grund möglich ist und wir eine falsche Information vom Standesamt bekommen haben. Darauf hin bin ich wieder zum Standesamt und wollte nun wieder den Ehenamen zurücknehmen, da es meiner Tochter und mir natürlich wichtig ist, den selben Familiennamen zu führen. Das geht nun natürlich auch nicht mehr. Jetzt ist genau der Fall eingetreten, den wir nicht wollten: Wir tragen einen unterschiedlichen Familiennamen! Ich meinen Mädchennamen und meine Tochter den eines Mannes, mit dem sie „nichts zu tun“ hat, denn er steht ja in keinerlei Verwandschaftsverhältnis zu ihr und es besteht seit der Trennung 2002 auch kein Kontakt mehr.
    Wir fühlen uns betrogen und sind nun doch ziemlich verärgert, denn ohne diese falsche Information vom Standes A M T hätte ich niemals meinen Mädchennamen angenommen ohne meine Tochter miteinzubeziehen können.
    Ich bin nun am überlegen, diesen Fall von einem Anwalt regeln zu lassen, denn ich bin doch der Meinung, dass ich bei einem AMT auch eine VERBINDLICHE Auskunft erhalten muss.
    Wie sehen Sie das? Muss man sich das gefallen lassen?

    Herzlichen Dank für Ihre Mühe im Voraus
    Astrid

  56. RA Thomas von der Wehl

    @ astrid

    ich habe so oft geschrieben, dass, außer im Fall der Einbenennung in eine neue Ehe, ein Name nur sehr schwer geändert werden kann. Daher war die erste Auskunft des Standesamtes eindeutig falsch.

    Inwieweit Sie hier aber einen Anspruch auf Rückgängigmachung haben, kann ich nicht beurteilen. Hier wäre wohl ein Verwaltungsrechtler der richtige.

  57. susan

    hallo,

    also ich bin 22 jahre alt und trage den mädchennamen meiner mutter. meine mutter war nie mit meinem leiblichen vater verheiratet und trägt das volle sorgerecht. nun hat meine mutter geheiratet und den nachnamen ihres mannes angenommen. ich würde dieses namen nun auch gerne annehmen. geht das??

  58. RA Thomas von der Wehl

    @ susan

    sollte gehen. Lesen Sie hier:

    http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/04/23/namensaenderung-des-kindes-nach-wiederheirat/

  59. Chris

    Hallo
    ich hab folgende Frage
    meine Freundin wurde zwischen ihrem 2 und 14 jahr regelmässig von ihrem Erzeuger Missbraucht
    nun ist er zur Haft Rechtmässig Verurteilt die Eltern geschieden und nun will die Mutter und meine Freundin den Mädchennamen ihrer Mutter annehmen.
    Würde das ohne Grössere Probleme gehen wäre ja ein denke ich schwerwiegender Fall weil meine Freundin sehr unter dem Namen ihres Peinigers Leidet.
    Wäre um jeden Rat dankbar
    MFG

  60. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    dies sollte ein wichtiger Grund sein und die Namensänderung sollte möglich sein.

  61. Kerstin

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    Meine Eltern haben sich 2004 scheiden lassen. Seit Mitte diesen Jahres trägt meine Mutter wieder ihren Mädchenname. Mein Bruder (19) und ich (22) möchten ebenfalls ihren Mädchenname annehmen. Wir haben beide seit ca. 2 1/2 Jahren keinen Kontakt mehr zu unserem Vater. Er hat neu geheiratet und meine Stiefmutter hat 4 Kinder mit in die Ehe gebracht. Außerdem haben die beiden ein gemeinsames Kind. Wir hatten bis zu diesem Zeitpunkt auch 3 adoptierte Kinder. Unser Vater hat sie einfach wieder „abgegeben“. Er kümmert sich nicht um uns, obwohl wir (mein Vater und ich) im gleichen Ort wohnen. Mein Bruder bekommt keinen Unterhalt von ihm. Er leidet sehr darunter, dass unser Vater eine „neue“ Famelie hat und wer sich von der „alten“ Familie nicht selbst integriert, fällt hinten runter. Unser Vater schreibt unsrer Mutter in denen er Lügengeschichten über uns erzählt, die so weit gehen, dass aus der Familie meiner Mutter uns keiner mehr ein Wort glaub. Wir möchten beide gerne den Mädchenname unsrer Mutter annehmen, um entgültig abzuschließen.

    Wäre schön, wenn Sie uns einige Tipps und Hinweise geben könnten, um unser Ziel zu erreichen.

    Vielen Danke!

  62. RA Thomas von der Wehl

    @ kerstin

    ihr Ziel der Namensänderung wird sehr schwer zu erreichen sein. Die Anforderungen an eine solche Namensänderung sind hoch. Was sie bislang geschildert haben, wird dafür nicht ausreichen.

  63. Kerstin

    Hallo Herr von der Wehl,

    dazu kommt auch noch, dass Strafzettel wg. Falschparken oder so immer bei meinem Vater abgegeben wird. Ich bekomme dann meinst erst die Mahnung. Mein Bruder und ich sind eben die einzigsten in unserer Familie sind, die einen anderen Nachnamen tragen.

    Was wäre denn ein Grund den Mädchennamen unserer Mutter anzunehmen?

  64. RA Thomas von der Wehl

    @ kerstin

    ein paar wenige Gründer habe ich oben geschildert. Die Gründe müssen aber so gut sein, dass der Grundsatz der Unabänderlichkeit eines Namens durchbrochen wird. Es gibt dafür nicht viele Gründe.

  65. Denise

    Meine Mutter hat zwei Jahre nach meiner Geburt geheiratet und ich hab damit den namen meines stiefvaters angenommen.Nun würde ich aber gern meinen Geburtsnamen wieder annehmen. Hat jemand neahnung ob das geht und wasmich das kostet?

  66. Marcel

    Hallo ich habe eine frage bin 25 und werde im Januar 26 jahre und wollte mal fragen wie das aussieht das ich mein hinternamen ändern kann meine mutter hatte mein stief vater nciht mein leiblichen Vater geheiratet und sie haben sich nach ca 10 jahren scheiden lassen und jetzt hat meine mutter neu geheiratet und ich habe von mein letzten stief vater den namen behalten ich möchte aber den hinternamen von meiner mutter jetzt haben mein neuer stief vater hat nichts dagegen und meine mutter auch nicht ich wollte mal fragen ob ich das jetzt einfach so machen kann und was für kosten auf mich zu kommen würden lg und würd mich über eine antw…. freuen danke

  67. Yvonne

    Hallo Herr von der Wehl,
    ich habe mir schon viele Beiträge auf dieser Seite durchgelesen und habe schon einige meiner Fragen beantwortet bekommen.
    Eine Frage habe ich jedoch noch: Spielt es bei einer Namensänderung eine Rolle, dass der geänderte Name in der Geburtsurkunde eingetragen wurde?
    Der Fall ist so: Meine Mutter heiratete, als ich 6 Jahre alt war, meinen Stiefvater und nahm seinen Nachnamen an. Ich trug von da an auch den Nachnamen meines Stiefvaters, aber er hat mich weder adoptiert noch die Vaterschaft anerkannt. Mein Nachname wurde auch nicht in der Geburtsurkunde geändert und mein leiblicher Vater hat der Namensänderung nie zugestimmt. Es steht immer noch mein Geburtsname in der Geb-Urkunde. Nur in meinem Führerschein steht der geänderte Name.
    Ist es in meinem Fall leichter meinen Geburtsnamen wieder anzunehmen oder geht das auch nur bei wichtigen Gründen wg. dem Namensänderungsgesetz?
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, da ich bald Mutter werde und ich meinem Kind, wenn es möglich ist, meinen Geburtsnamen weitergeben möchte.
    Vielen Dank im Voraus.

  68. RA Thomas von der Wehl

    @ yvonne

    ich kann Ihnen ihre Frage leider nicht abschließend beantworten. Im Moment fehlt mir die Zeit, in diesem speziellen Fall zu recherchieren. Ich vermute, dass eine Namensänderung unter vereinfachten Umständen möglich ist. Ich würde vorschlagen, dass sie sich mit dem Standesamt in Verbindung setzen und dort eine verbindliche Auskunft einholen.

  69. Yvonne

    Vielen Dank. ich werde nächstes Jahr zum Standesamt gehen und mich informieren.
    Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

  70. Paul

    Guten Tag Herr von der Wehl,
    ich bin volljährig und meine Mutter und mein Vater wollen sich scheiden lassen. Meine Mutter nimmt nach der Scheidung wieder ihren Mädchennamen an. Ich will den Mädchennamen meiner Mutter auch annehmen, weil dieser sonst ausstirbt. Außerdem habe ich zu meinem Vater ein so zerrüttetes Verhältnis, dass ich noch vor meinem 18. Lebensjahr von zu hause ausgezogen bin. Das Gleiche hat auch mein Bruder getan. Mein Vater stimmt auch zu, dass wir den Mädchennamen unserer Mutter annehmen können.
    Hätten wir eine Chance, wenn wir einen Antrag auf Namensänderung stellen würden?
    Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus!

  71. RA Thomas von der Wehl

    @ paul

    Im Prinzip habe ich alles oben in meinem Artikel geschildert. Die Namensänderung ist schwierig und mit den von Ihnen vorgetragenen Gründen wird sie nicht möglich sein.

  72. Heidi

    Ich bin im September 2007 geschieden worden.Meine Tochter wurde vor unserer Ehe geboren,hatte also meinen Mädchennamen. Sie ist jetzt volljährig und möchte gerne ihren Geburtsnamen wieder annehmen. Geht das ?????

  73. RA Thomas von der Wehl

    @ heidi

    Bitte fragen Sie zunächst auf dem Standesamt nach. Ich denke es wird Schwierigkeiten gegeben.

  74. Jörg

    Sehr geehrter Herr Wahl,

    meine Freundin wird bald von Ihrem Ex-Mann geschieden. Die beiden haben einen gemeinsamen Sohn (4 Jahre), der vor der Ehe geboren wurde und den Mädchennamen meiner Freundin hatte. Bei der Hochzeit bekam er dann den Namen seines Vaters. Nun wünscht sich meine Freundin nichts sehnlicher als Ihren Mädchennamen wieder anzunehmen und wenn möglich auch für den Sohn, da er eben auch mit diesem Mädchennamen geboren wurde. Die Ehe dauerte nur 19 Monate…

    Welche Möglichkeiten gibt es diesbezüglich, wenn der Ex-Mann nicht zustimmen wird?

    Ich danke Ihnen für die Informationen.

  75. RA Thomas von der Wehl

    @ jörg

    die Namensänderung des Kindes wird ganz schwierig. Andernfalls werden ihre Freunde neu heiratet, besteht unter Umständen die Möglichkeit der Einbenennung. Suchen Sie mit diesem Begriff auch hier im Blog.

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  76. Bernadette

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    meine Mutter hat sich 1996 von meinem Vater scheiden lassen und trägt nun einen Doppelnamen.Sie möchte ihren Geburtsnamen wieder annehmen,sobald ich volljährig bin.So wurde auch mir geraten,den Geburtsnamen meiner Mutter erst mit 18 Jahren anzunehmen,um einen jetzigen Rechtsstreit zu umgehen,doch auf Ihrer Seite habe ich jetzt gelesen,dass dies unter Angabe ’nur‘ familiärer Gründe beinahe unmöglich ist.Allerdings möchte ich ohnehin nicht so lange warten(ich bin jetzt knapp 16) und den Geburtsnamen meiner Mutter gerade wegen persönlicher Differenzen zu meinem Vater sofort annehmen.Doch auch hier wurde mir gesagt,dass ich die Zustimmung meines Vaters benötige,obwohl meine Mutter seit der Scheidung das alleinige Sorgerecht besitzt.Ist das grundsätzlich überhaupt richtig?Da ich aber der festen Ãœberzeugung bin,dass mein Vater dem nicht einwilligen wird,weiß ich nicht was ich tun soll.Einen Rechtsstreit diesbezüglich würde ich gerne umgehen,da wir uns ohnehin seit nunmehr über 10 Jahren in einem permanenten Rechtsstreit mit ihm befinden.Doch das wird in diesem Fall nicht möglich sein.Allerdings ist mir ein Rechtsstreit jetzt immer noch lieber,als dass ich mit 18 vorraussichtlich überhaupt keine Möglichkeit mehr habe den Namen meines Vaters abzulegen.
    Für einen guten Rat bedanke ich mich bereits herzlich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

  77. RA Thomas von der Wehl

    @ bernadette

    Für Sie wäre es eine Änderung nach dem Namensänderungsgesetz. Für eine solche Änderung gibt es strenge Voraussetzungen, die in der Regel nicht erfüllt werden können.

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  78. Melanie

    Sehr geehrter Herr von der Wehl.

    folgendes: Meine Scheidung steht am 2.2.2009 an. ich habe aus dieser Ehe 2 Söhne, Kevin und David. Wir alle tragen den selben Nachnamen.

    Für mich persönlich steht fest, das ich diesen Namen unter keinen Umständen weiterführen möchte und meinen Kindern will ich dieses auch nicht zumuten. Ich habe das alleinige Sorgerecht meiner Söhne.

    Mein (Ex) Mann ist ein verurteilter Straftäter (schwere Körperverletzung Schutzbefohlender) – er hat unseren eigenen Sohn misshandelt (Schütteltrauma). Habe mich danach sofort getrennt und die Scheidung eingereicht, für meinen Sohn, war es leider zu spät.

    Kevin ist heute körperlich und geistig behindert, Kevin hat lebenslänglich der Kindsvater, der auch der täter ist, hat nur 2 Jahre auf bewährung bekommen. Umgang gibts es selbsvertsändlich keinen, das hat sogar das Jugendamt und die Familienrichterin damals am AG Euskirchen so ausgesprochen, das er nie wieder eine Chance bekommt, die Kinder zu sehen.

    Ich weiss, das mein ExMann einer Namensänderung nicht zustimmen wird, er hat auch die Scheidung 5,5 Jahre lang, sowie das Sorgerechtsverfahren boykottiert.

    Ist es denn in so einem Fall möglich, das meine Kinder, meinen Mädchennamen oder im Zweifel, den Namen meines Lebensgefährten annehmen können, falls wir heiraten werden (leben schliesslich 5 Jahre schon zusammen)

    Für eine kurze Antwort wäre ich ihnen dankbar.

    Lieben Gruß, Melanie

  79. RA Thomas von der Wehl

    @ melanie

    Ich, in Ihrem Fall wird eine Namensänderung möglich sein. Aber auch dieses Verfahren wird mit Aufwand verbunden sein.

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  80. rene

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt von der Wehl,

    ich trage den Mädchennamen meiner Mutter als Familiennamen.Meine Eltern waren zu DDR-Zeiten verheiratet und mein Geburtsname ist der meines Vaters.
    Vor der Wende ließ sich meine Mutter von meinem Vater scheiden und nahm ihren Mädchennamen wieder an und mein Name wurde auch dahin geändert. Dem stimmte mein Vater NIEMALS zu. Meine Frage ist nun, ob dies überhaupt möglich ist, oder ob ich diese Änderung von damals anfechten kann. Gibt es für mich Möglichkeiten meinen Geburtsnamen wieder anzunehmen. Für eine Rückantwort wäre ich sehr dankbar.

    MFG

  81. RA Thomas von der Wehl

    @ rene

    die Frage kann ich leider nicht beantworten. Mir fehlt auch die Zeit, hier weiter zu recherchieren. Ich würde raten, dass Sie sich mit ihrem Standesamt in Verbindung setzen und dort die vorhandenen Möglichkeiten klären.

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  82. Nadine

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich möchte meinen Vornamen ändern.
    Als Begründung möchte ich wahrheitsgemäss die massive körperliche und seelische Gewalt anführen, die ich durch meine Eltern erfahren habe z.B. Prügel bis zur Bewusstlosigkeit, derbe Beschimpfungen und Verleumdungen. Meine Recherchen zur öff.-rechtl. Namensänderung haben ergeben, daß der „wichtige Grund“ zu belegen sei.
    Nur wie?
    Wie weise ich nach, was sich vor über 20 Jahren zugetragen hat und schon damals niemanden interessierte?
    Wie stünden meine Chancen?

    Vielen Dank im Voraus!

  83. RA Thomas von der Wehl

    @ nadine

    ich kann dazu über keinerlei Erfahrungen berichten. Die allgemeine Erfahrung ist nur, dass eine Namensänderung des Nachnamens schwierig ist.

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  84. julia

    Sehr geehrter Herr von der Wehl!

    Meine Eltern haben sich im Jahr 2004 scheiden lassen. Meine Mutter nahm daraufhin ihren Mädchennamen wieder an. Meine jüngere Schwester, damals noch nicht volljährig, wollte ebenfalls den Namen meiner Mutter annehmen, was mein Vater aber verweigert hat. Seit November ist sie nun volljährig, und seit Anfang des Jahres gibt sie als Nachnamen den Mädchennamen meiner Mutter an. Wie ist es möglich, dass sie den Namen nach Vollendung des 18. Lebensjahres und ohne Zustimmung des Vaters ändern konnte?

    Schon einmal vielen Dank für Ihre Antwort!

    Julia

  85. RA Thomas von der Wehl

    @ julia

    ich kann nicht sagen, ob die Namensänderung tatsächlich durchgeführt und möglich war. Vielleicht benutzt ihre Schwester den Namen auch „einfach so „.

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  86. Sabrina

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich bin Volljährig und würde gern den Namen meines Vaters annehmen.meine Eltern waren bis zu meinem 2ten Lebensjahr Verheiratet.mein Vater hat auch den Namen meiner Mutter damals angenommen…als er seine jetzige Frau kennen gelernt hat,nahm er seinen Familiennamen wieder an.Müsste seine Frau mich adoptieren,um damit die kosten zu sparen?? würde sowas gehen?? oder kann ich ,weil ich ja seine leibliche Tochter bin, den namen so an nehmen??
    danke schon einmal im voraus mfg sabrina

  87. RA Thomas von der Wehl

    @ sabrina

    der Name eines Menschen ist nur unter sehr erschwerten Voraussetzungen änderbar. Grundsätzlich gilt bei uns die Namenskontinuität. In ihrem Falle wird eine Namensänderung kaum möglich sein. Ob der Aufwand und die Kosten einer Adoption lohnend sind, müssen Sie selbst beurteilen.

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  88. Tana

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich möchte gerne den Mädchennamen meiner Mutter annehmen.Meine Mutter ist allerdings 1979 gestorben.Zur Zeit meiner Geburt waren meine Eltern verheiratet.Mein Vater hat Sie geschlagen und war zudem ein Trinker.Da meine Mutter nicht mehr zustimmen kann,steht jetzt die Frage ob ich es ändern kann.Ich bin zu einem Teil in der Familie meines Vaters aufgewachsen und dort auch sexuell missbraucht worden.Ich möchte diesen Namen einfach ablegen um nicht jedesmal dran erinnert zu werden.Habe ich damit Erfolg diesen Namen endlich loszuwerden ???

    Lg Tana

  89. Pauline

    Hallo Herr von der Wehl,
    mein Mann trägt als Einziger in seiner Familie (Mutter, Stiefvater, Geschwister) den Namen seines leiblichen Vaters , den er nie gekannt hat und der vor vielen Jahren Selbstmord begangen hat.
    Nun bekommen wir ein baby und möchten alle denselben Nachnamen tragen, allerdings nicht den des unbekannten Vaters meines Mannes sondern den Mädchennamen seiner Mutter.
    Ist die Familiengründung ein Grund für eine Namensänderung? Bzw. die Tatsache, dass man einem Kind nicht den Namen eines unbekannten Grossvaters geben will, sondern den einer Grossmutter, die lebt und am Alltag des Kindes teilnimmt?
    Wir möchten alle denselben Nachnamen tragen, weil es meiner Meinung nach für ein Kind belastend ist, wenn mehrere Namen im Spiel sind. Ich habe das selbst als Kind erlebt durch mehrere Heiraten meiner Mutter und die persönliche Identität kann doch nicht so ein kleines Argument sein, dass es nicht ausreicht, um das durchzuboxen. Das hoffe ich jedenfalls.
    Ich wäre wahnsinnig dankbar für eine Antwort
    Herzlichen Dank
    P

  90. Nicole

    Lieber Herr von der Wehl,

    Es ist bei mir in der Familie sowieso etwas komisch mein Vater wurde damals von seinem Stiefvater angenommen und seid dem trugt er den Namen. Nun ist es so dass er aber den Namen seines leiblichen Vaters annehmen möchte und uns diesen auch zu geben. Ist das überhaupt machbar?

  91. Eysenbeiss

    Wie sieht das eigentlich bei so genannten „ehelich anerkannten“ Kindern aus ?

    Ich bin schon etwas älter, 68er Jahrgang und meine Mutter wurde erst eine Woche nach meiner Geburt 16, mein „Vater“ 14 Tage vorher 20.

    Sie waren also beide nach damaligem Gesetz noch nicht volljährig, weswegen bei mir eben diese merkwürdige Formulierung immer zugegen war, denn unter 16 durfte man damals auch mit Zustimmung der Eltern in Deutschland nicht heiraten.

    Kann man so etwas nachträglich anfechten oder kann man in so einem Fall leichter den Mädchennamen der Mutter annehmen, zumal nach einer länger zurückliegenden Scheidung ?

    Wie steht es zudem mit dem Sonderfall der psychischen Belastung, kommen dort dann im Prinzip nur schwere (körperliche) Mißhandlungen zum Tragen ?

  92. RA Thomas von der Wehl

    @ eysenbeiss

    Auch die von ihnen gewünschte Namensänderung wird schwierig. Sie sollte mit dem zuständigen Standesamt sprechen, ihre Argumente vortragen und klären, ob von dort eine Namensänderung unterstützt werden würde.

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  93. Franzi

    Meine Frage zum Namensrecht: Meine Mutter hat sich zu DDR-Zeiten von meinem Vater scheiden lassen und einen anderen geheiratet. Ich habe den Nachnamen, wie meine Mutter auch, von meinem Siefvater bekommen. Die Ehe ging in die Brüche und meine Mutter heiratete noch ein paar mal. Ich behielt aber den(meines Stiefvater-)Nachnamen. Meine Mutter verstarb 1999. Und ich habe weiterhin Kontakt zu meinem leiblichen Vater, ungebrochen. Mit meinem Sitefvater hatte ich nie wieder was zu tun. Nun möchte ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen. Gibt es Rechtssprechung für solch einen Fall?

  94. RA Thomas von der Wehl

    @ franzi

    Ich denke, eine Namensänderung wird schwierig bis unmöglich. Wenn keine besonderen Gründe vorliegen, die ich nach ihrer Schilderung nicht erkennen kann, ist die Kontinuität der Namensführung vorrangig.

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  95. Markus

    Guten Tag Herr von der Wehl
    Ich bin jetzt 16 Jahre alt und wurde mein ganzes Leben lang wegen meines Nachnamens in der Schule/ Veranstaltungen schikaniert. In letzter Zeit habe ich mich mit meinem Vater schwer verkracht und aussichten für eine Besserung sehe ich nicht. Nebenbei wohne ich in einem Ort, wo jeder jeden kennt und 1. fast keiner meinen Vater leiden kann und 2. ich meinen Verwandten mütterlicher seits sehr ähnlich sehe. Deswegen habe ich in der letzten Zeit viele seelische Probleme, welche auch mein Hausarzt belegen kann.
    Ich wollte sie fragen, ob ich aus diesen Gründen mit 18 Jahren den Mädchenname meiner Mutter annehmen darf, obwohl sie von meinem Vater nicht getrennt ist.

  96. Markus

    Ich merke noch an, dass ich praktisch mein ganzes Leben bei meinen Großeltern (mütterlich) verbracht habe.

  97. RA Thomas von der Wehl

    @ markus

    Ich sehe für eine Namensänderung, wie in den meisten Fällen, keine großen Erfolgsaussichten. Sie können natürlich beim Standesamt nachfragen ob die von ihnen vorgebrachten Gründe ausreichen. Der Grundsatz der Namenskontinuität wirkt jedoch sehr schwer.

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  98. Christian

    Hallo Herr von der Wehl
    Bei mir ist es ähnlich, bin minderjährig und möchte meinen Namen ändern lassen bzw. den meiner Vorfahren annehmen. Meine Frage wäre, ob ich den Namen meiner Eltern mit deren Zustimmung ändern kann oder muss man zwingend schhwere Gründe vorlegen können?
    Eine letzte Frage von mir wäre, wie lange eine solche Bearbeitung auf dem Standesamt oder Landratsamt insgesamt dauert, bis man – falls der Antrag genehmigt wurde – den neuen Namen annehmen darf.

  99. RA Thomas von der Wehl

    @ christian

    Ich kann ihnen nur die gleiche Antwort geben, wie oben bei Marcus. Eine Namensänderung ist nur bei schwer wiegenden Gründen möglich. Am besten ist immer zunächst beim Standesamt anzufragen, wie dort die vorgebrachten Gründe vorläufig eingeschätzt werden.

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  100. Christian

    Ist nur das Standesamt dafür verantwortlich?

  101. RA Thomas von der Wehl

    @ christian

    zunächst ja

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  102. Matze

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich bin jetzt 25 Jahre alt und ich würde gerne meinen Geburtsnamen wieder annehmen.
    Ich weiß,dass man zur Namensänderung einen wichtigen Grund benötigt.
    Ich möchte meinen Namen ändern,weil ich damals in der Schule mit meinem Hinternamen gehänselt wurde und ich befinde mich auch zur Zeit in einer Therapie um dieses und andere Dinge zu verarbeiten.Wäre dies ein triftiger Grund,um seinen Namen zu ändern zu lassen?

    Vielen Dank im vorraus für ihre Antwort.

  103. RA Thomas von der Wehl

    @ matze

    es könnte ein Grund sein, den Namen zu ändern. Abschließend beurteilen kann ich dies nicht. Sie sollten ein Vorgespräch mit dem Standesamt führen und dort abchecken, wie die vorläufige Auffassung der Behörde dazu ist.

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  104. Ina

    Guten Tag Herr von Wehl,
    Ich habe da mal eine Frage??
    Es geht um die Namenänderung meines Freundes!!
    Seine Eltern liessen sich scheiden und seine Mutter hatte ein Paar Jahre später neu geheiratet und er und Sein Bruder mussten den Namen ohne zustimmung der Leiblichen Vaters den Namen des Neuen Ehemannes annehmen…. Dann hatten die sich Scheiden gelassen und jetzt Trägt er schon Jahre lang den namen…. Ist es möglich eine Namensänderung vorzunehmen????

  105. Ina

    Entschuldigung habe vergessen reinzuschreiben das der Stiefvater mines Freundes ihn gegenüber auch Handgreioflich geworden war!!!
    Vielen Dank

  106. RA Thomas von der Wehl

    @ ina

    Ich habe Zweifel, ob die vorgebrachten Gründe für eine Namensänderung ausreichend sind. Ich würde es dem zuständigen Standesamt vortragen und dort die vorläufige Meinung einholen. Grundsätzlich gilt bei uns die Namenskontinuität. Wie ein Mensch zu diesen Namen gekommen ist, ist dabei nicht so wichtig.

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  107. sabrina

    Herr van der Wahl,
    kann ich den namen meines Vaters einfach so annehmen?? wir sind ja eine Familie….
    hab nämlich gehört, das ich ein psychologisches gutachten dafür brauche, nur er ist ja mein leiblicher Vater, warum ist das so schwer???

  108. RA Thomas von der Wehl

    @ sabrina

    ich kann nur immer wieder wiederholen, dass eine Namensänderung in Deutschland sehr schwierig möglich ist. Warum das so ist, kann ich auch nicht erklären. Die Namenskontinuität ist ein hoch aufgehängt der Grundsatz. Es ist vom Gesetzgeber gewollt, dass ein Name nicht so einfach geändert werden kann.

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  109. Dhana

    Hallo.

    Mein Problem ist da etwas anders als die anderen.
    Und zwar wurde ich auch in einer Ehe geboren, aber diese ging nicht lange gut. Schon in meinem 2. Lebensjahr hat meine Mutter erneut geheiratet und den Namen dieses Mannes angenommen. Heute bin ich 21 Jahre alt und sie sind immer noch verheiratet. Nun würde ich gern den Namen meines Stiefvaters annehmen.
    Kann ich das so einfach? Was kann ich machen?

  110. RA Thomas von der Wehl

    @ dhana

    der Fall ist nicht so anders, als die anderen. Es geht um eine Namensänderung und eine Namensänderung ist in Deutschland nur sehr schwierig möglich. Das Namensänderungsgesetz hat hohe Hürden aufgestellt, da die Namenskontinuität der Regelfall sein soll und eine Namensänderung nur unter bestimmten sehr schwer wiegenden Gründen möglich sein soll. Der Wunsch eines Menschen, einen anderen Namen zu tragen, ist nicht ausreichend.

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  111. Maria

    Meine Mutter hat sich nach drei Kinder wegen häuslicher Gewalt von ihrem Mann scheiden lassen. Sie behielt den Ehenamen. Ich bin ihr viertes Kind und hab einen anderen Vater der mich nicht anerkennt. Somit habe ich den selben Nachnamen wie der meiner Geschwister. Nach ungefähr 20 Jahren hat der Vater meiner Geschwister sich wieder gemeldet. Jetzt muß ich ihn bei jeder Familienfeier sehen. Sein Nachname verbinde ich mit schlechten Erinnerung. Nun also meine Fragen: Kann ich den Mädchenname meiner Mutter annehmen? Ich bin ja nicht mit dem Exmann meiner Mutter verwandt.

  112. Anke

    Meine Mutter hat meinen Stiefvater geheiratet als ich 5 Jahre alt war, in meiner Geburtsurkunde wurde der Zusatz aufgenommen das sich mein Nachname mit der Heirat ändert (mein Geburtsname steht aber weiterhin drin)
    meine Mutter hat sich jetzt scheiden lassen (Urteil rechtskräftig) und ich würde gerne wissen ob es für mich (volljährig) die möglichkeit gibt meinen Geburtsnamen wieder anzunehmen und welche

  113. RA Thomas von der Wehl

    @ anke

    auch hier kann ich nur auf z.B. meine Antwort zu Ziff. 110 verweisen

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  114. RA Thomas von der Wehl

    @ maria

    wie schon so oft bleibt nur der verweis auf Ziff. 110

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  115. Petrus

    Meine Eltern sind geschieden, beide haben wieder geheiratet. Ich trage den Namen meines Vaters. Möchte aber den Namen meiner Mutter annehmen. Bin volljährig. Wohne noch beim Vater.
    Dass es schwierig wird, is mir klar. Vielleicht könntet ihr mit den Weg erklären, wie es trotzdem funktioniert.
    Ãœber hilfreiche Antworten bin ich dankbar!

  116. RA Thomas von der Wehl

    @ petrus

    Diese Namensänderung ist nicht nur schwierig, sondern aus meiner Sicht nicht möglich. Die Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz erfordert einen wichtigen Grund und dieser wichtige Grund ist nicht erkennbar. Liegt kein wichtiger Grund vor, wird eine Namensänderung nicht durchführbar sein.

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  117. miquel

    Meine Mutter hat vor 3 Jahren geheiratet udn ich habe aber noch den Namen meines Stiefvaters von frueher zu meinem leiblichen Vater habe ich agr kein kontakt ! und dessen Name hatte ich auch noch nie !
    Da ich aber shcon 20 bin weis ch nciht ob es sich ncoh lohnt den namen um zu aendern !
    kann mein Stiefvater mich auch adoptieren ohne dass ich meinen nachnamen aendere???
    danke schon mal

  118. RA Thomas von der Wehl

    @ miquel

    Eine Namensänderung ist nur bei einem wichtigen Grund möglich und diesen wichtigen Grund sehe ich ihr nicht. Natürlich kann aber ihr Stiefvater sie adoptieren.

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  119. Jini

    Guten Tag,

    es würde mich interessieren, ob, und unter welchem finanziellen Aufwand ich meinen Geburtsnamen wieder annehmen kann. Meine Mutter hatte sich von meinem Vater (Namensgeber) scheiden lassen und einen neuen Mann geheiratet, dessen Familiennamen ich automatisch angenommen habe (ohne Adoption, im „Osten“ war das wohl so üblich). Später hat sie sich auch von diesem Mann scheiden lassen und einen neuen Mann geheiratet, dessen Namen ich NICHT angenommen habe. Nun trage ich den Familiennamen einer Familie zu der ich gar nicht gehöre. Ist es möglich meinen „echten“ Familiennamen wieder anzunehmen? Mein „Erzeuger“ würde mich in jedem Falle unterstützen, sodass meine Identität wieder hergestellt wird. Dazu muss ich noch sagen, dass ich unter dieser Situation sehr leide, da sich der Vater des Mannes dessen Namen ich jetzt trage auch noch an mir vergangen hat…

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  120. RA Thomas von der Wehl

    @ jini

    ich denke, eine Namensänderung wird schwierig bis unmöglich. Sie sollten beim Standesamt nachfragen.

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  121. Antje

    Hallo, ich habe folgende Frage zur Namensänderung. Der Kindesvater meiner 20 jährigen Tochter ist vor einigen Jahren, ein Jahr nach unserer Scheidung, gestorben. Ich möchte nun meinen Mädchennamen wieder annehmen. Auch meine Tochter, die noch in meinem Haushalt lebt, möchte meinen Mädchennamen tragen. Ist dies überhaupt möglich? Lohnt sich ein Antrag beim Standesamt? Für eine Antwort wärew ich Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Antje

  122. RA Thomas von der Wehl

    @ antje

    ich musste diese Frage schon vielmals dahingehend beantworten, dass eine Namensänderung für das Kind nicht möglich sein wird. Dafür wären wichtige Gründe notwendig, die nicht erkennbar sind.

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  123. r

    Eventuell interessant.

    BVerw.G 20.2.02-6C18.1
    NÄG §3Abs.1BGB§§1355 1616 bis 1618 Änderung der Rechtsprechung BVerw,GE 95,21

  124. alexandra

    also ich bin seit 1997 geschieden!
    habe drei kinder wir alle haben den namen vom ex !
    bei einem kind war es eine namensschenkung die man ja nicht ändern kann deswegen heisse ich (wir ) bis heute so !
    würde eigentlich gerne das wir meinen mädchennamen tragen würden was aber schwer ist !
    aber könnte ich nicht wenigstens mein mädchennamen bei mir anhängen ?
    weiss da jemand was
    danke für die infos im vorraus

  125. Julia

    Nochmal zu meinem Post vom 02. März 2009 [Sehr geehrter Herr von der Wehl!

    Meine Eltern haben sich im Jahr 2004 scheiden lassen. Meine Mutter nahm daraufhin ihren Mädchennamen wieder an. Meine jüngere Schwester, damals noch nicht volljährig, wollte ebenfalls den Namen meiner Mutter annehmen, was mein Vater aber verweigert hat. Seit November ist sie nun volljährig, und seit Anfang des Jahres gibt sie als Nachnamen den Mädchennamen meiner Mutter an. Wie ist es möglich, dass sie den Namen nach Vollendung des 18. Lebensjahres und ohne Zustimmung des Vaters ändern konnte?

    Schon einmal vielen Dank für Ihre Antwort!

    Julia ]

    Sie hat ihren Namen tatsächlich ändern lassen, und eine Rücksprache mit dem Anwalt meines Vaters ergab, dass eine Namensänderung bei weitem nicht so schwer ist, wie es hier geschildert wird, O-Ton: „Meistens reicht es, wenn man denen eine Weile etwas vorheult“… womit er nicht ganz falsch liegen kann, denn einen triftigen Grund hatte meine Schwester definitiv nicht, und es hat trotzdem geklappt…

  126. RA Thomas von der Wehl

    @ julia

    dann versuchen Sie es doch einfach bei dem Standesamt. Meine Erfahrungen sind andere. Wenn der Standesbeamte den Gesetzestext ernst nimmt, ist nur bei einem wichtigen Grund eine Namensänderung der Kinder möglich. Als wichtiger Grund kann natürlich nicht angesehen werden, dem Standesbeamten etwas vorzuheulen. Aber vielleicht klappt es ja.

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  127. Tanja

    Hallo,
    Ich hätte auch eine Frage:

    Bei meiner geburt waren meine Eltern noch verheiratet, nun da sie geschieden sind und ich bei meiner Mutter lebe (nach vielen Streitigkeiten kontakt zum Vater abgebrochen) spielt sie mit dem gedanken ihren Mädchennamen auch anzunehmen. Dies würde ich auch gerne, nur ich habe gehört, dass mein leiblicher „Vater“ da zustimmen müßte. Hilft es, dass mir dieser Name probleme bereitet? Z.B wollte ich letztens Nachhilfe unterrichgt nehmen, würde aber schief von der Seite angeschaut, weil der Vater meiner Cousine, also mein Onkel die Gebühren nie bezahlt hatte. Zur Info, ich werde im Januar volljährig.
    Gibt es da Irgendwie eine Möglichkeit?
    Viele Grüße

  128. Pia

    Hallo Herr von der Wehl,

    ich bin seit knapp einem Jahr geschieden und wollte gerne meinen Mädchennamen nach der Scheidung wieder annehmen. Da ich jedoch auf keinen Fall einen anderen Nachnamen als meine Kinder wollte und der Vater der Namensänderung der Kinder in meinen Mädchennamen nicht zustimmte behielt ich den vorherigen Ehenamen.

    Nun hat jedoch mein Exmann wieder geheiratet und den Namen seiner neuen Frau angenommen. Kann er nun immer noch verhindern, dass die Kinder und ich meinen Mädchennamen wieder annehmen, wo er doch nun selbst bewiesen hat, dass er auch nicht mehr so heißen möchte?

    Wie hoch wären die Chancen in diesem Falle die Einverständnis vor Gericht ersetzen zu lassen?

  129. RA Thomas von der Wehl

    @ pia

    Die Zustimmung des Kindesvaters spielt in diesen Fällen keine Rolle. Die Namensänderung der Kinder richtet sich nach dem Namensänderungsgesetz. Hierzu ist ein wichtiger Grund notwendig. Dieser wichtige Grund fehlt in den allermeisten Fällen.

    Etwas anderes gilt nur im Falle der Einbenennung, wenn Kinder nach Wiederheirat den neuen Familiennamen der Mutter erhalten sollen.

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  130. jesse

    Hallo Herr von der Wehl,
    Ich habe den Namen meines Stiefvaters angenommen mit dem meine Mutter heiratete. Es war eine Scheinehe. Ich kam mit 5 in eine Pflegefamilie und nahm deren Nachnamen an, um ständigen Fragen in der Schule und sonstwo aus dem Weg zu gehen. Als Jugendlicher kam ich in ein Jugendheim, Vormund war meine Pflegemutter. Inzwischen bin ich seit längerem volljährig und würde gern den Geburtsnamen meiner Mutter, den ich nie trug annehmen. Diesen Namen trägt auch meine einzige leibliche Verwandte, meine Tante, zu der ich einen Bezug habe. Zu meinem Pflegeeltern habe ich keinen wirklichen Bezug. Hab ich eine Chance?

  131. maike

    Hallo Herr von der Wehl,

    kleine Frage! Meine Mutter und mein Vater haben sich vor einigen Jahren getrennt/scheiden lassen. Ich trage bis heute den Namen meines Vater, weil er damals der Adoption nicht zugestimmt hat. Nun bin ich Volljährig und meine Mutter lebt in zweiter Ehe.
    Nun heirate ich in ein paar Tagen, ist es möglich den Namen meines Stiefvaters anzunehmen?
    Mit was für kosten muss man rechnen, wenn es möglich ist? Habe gehört das es eine Namensschenkung gibt. Wäre sowas möglich? Oder ist eine Adoption unumgänglich in diesem Fall?

  132. RA Thomas von der Wehl

    @ maike

    eine solche Namensänderung ist nach dem Namensänderungsgesetz nur mit einem wichtigen Grund möglich oder natürlich mit einer Adoption.

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  133. RA Thomas von der Wehl

    @ jesse

    Die Frage kann nicht zweifelsfrei beantworten. Ich bitte beim zuständigen Standesamt nachzufragen.

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  134. Jini

    Guten Tag,

    ich möchte gerne noch meinen „Erfahrungsbericht“ hinzufügen, mit dem Rat an alle, die ihren Namen ändern möchten: BITTE LASST EUCH NICHT ENTMUTIGEN!!!!

    Die niederschmetternde „Diagnose“ von Herrn von der Wehl hat sich in meinem Fall NICHT bewahrheitet. Ich habe seinen Rat befolgt (DANKE!!!) und bin ins Standesamt an meinem Wohnort. Dort hab ich dem sehr freundlichen Standesbeamten meinen Fall geschildert, es wurden Daten abgefragt, das Ganze ging ans Landratsamt und binnen 8 Wochen war mein Name geändert! Klar, das ist nicht billig, aber wer sein Herz daran hängt den „echten“ Familiennamen zu tragen (und um die Familienzugehörigkeit geht´s ja nunmal), der sollte sich nicht so schnell entmutigen lassen!

    Viel Glück allen

  135. RA Thomas von der Wehl

    @ jini und andere

    Ob das Standesamts eine Namensänderung befürwortet und durchführt, hängt sicherlich auch immer von den beteiligten Beamten ab. Grundsätzlich ist eine Namensänderung nach dem Namensänderungs Gesetz schwierig. Möglicherweise hat hier ihre persönliche Situation zu einer anderen Sichtweise der Behörde geführt.

    Aus diesem Grunde rate ich auch immer, den Einzelfall dem zuständigen Standesamt vorzutragen.

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  136. Ralf

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    meine Tochter habe ich das letzte mal gesehen, da war sie 10 Jahre alt, danach wurde der Umgang seitens der wieder verheirateten Mutter erfolgreich blockiert. Der Umgang vorher war auch schwierig, er erforderte 3 Gerichtsverhandlungen.
    Kurz nachdem meine Tochter 18 wurde hat sie den Nachnamen ändern lassen. Sie hat nun den Namen des Stiefvaters. Gründe die sie erfolgreich beibrachte sind mir nicht bekannt, jedoch könnte Geld auch eine Rolle spielen, der Stiefvater ist Unternehmer.
    Nun werde ich immer wieder mit neuen Unterhaltsvorderungen konfontriert.
    Nach welchen Gesetzen, Paragrafen und Urteilen muss ich suchen um ggf. meine Unterhaltspflicht zu bestreiten.
    m.f.G.
    Ralf

  137. Simone DD

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    auch ich habe eine Frage zur Namensänderung.
    Meine Mama hat nun zum 3.mal geheiratet. Ich habe einen Geburtsnamen von meinem leiblichen Papa, dann mit ca.4 Jahren den Namen meines Stiefvaters bei der 2. Heirat bekommen (ohne Adoption), den ich heute mit 39 Jahren noch habe. Die Scheidung war vor 22 Jahren, da war ich 17 Jahre alt. Dieses Jahr hat meine Mama nach 20 Jahren ihren jetzigen Mann geheiratet und seinen Namen angenommen. Ich möchte gern den Namen ebenfalls annehmen, sodass ich den gleichen Namen meiner Mama, den sie jetzt hat, habe. Bei meiner späteren Heirat soll dann dieser Name auch übernommen werden, da mein Partner gleich mir nicht den Namen des Stiefvaters in die Ehe übernehmen möchte. Meine Eltern würden es toll finden, wenn ich ihren Namen weiterführen würde, auch mit den Enkeln fortführend. Ist das unkompliziert möglich? Oder müsste ich mich von dem Mann meiner Mama adoptieren lassen? Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
    Mit freundlichen Grüssen
    Simone DD

  138. RA Thomas von der Wehl

    @ simone DD

    ich denke, auch dieses nur mit einer Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz und damit mit einem wichtigen Grund möglich. Fragen Sie aber bitte vorsichtshalber beim zuständigen Standesamt nach. Dort wird manchmal ganz locker mit solchen Problemen umgegangen.

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  139. Amin

    Hallo, ich habe folgende Frage zur Namensänderung für Geschwister-Kinder.
    Ich bin mit der Mutter meiner 2 Kinder nicht verheiratet. Meine erste Tochter (6J alt, gemeinsame Sorgerecht mit Kindesmutter) trägt den Nachname der Kindesmutter, meine zweite Tochter (4J alt, alleinige Sorgerecht der Kindesmutter) trägt meinen Nachnahme. Seit 3 Monate sind wir getrennt, die Kindesmutter hat bisher alle meine Kontaktversuche zu meinen Kindern mit allen Mitteln verhindert und wir kämpfen zur Zeit um Umgang, die Kindesmutter versucht derzeit mit allen ihr zu Verfügung stehenden Mittel, die Bindung zu meinen Kinder komplett zu zerstören.
    Die Kindesmutter hat beim Standesamt einen Antrag auf Namenänderung gestellt (Nachnahme der zweite Tochter soll auf Ihre Nachname geändert werden). Ich werde nicht zustimmen.
    Das Jugendamt hat mich informiert, das es auch vom Standesamt gefragt wurde wegen Wohl der Kinder. Ist so eine Namensänderung überhaupt machbar?
    Ich werden auf keinen Fall zustimmen.Was kann ich noch machen um eine Namensänderung in so einem Fall zu verhindern?
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
    Mit freundlichen Grüßen
    Amin

  140. Julia

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich hätte auch eine Frage mein Nachname ist Schmiedchen… ich weiß nicht wie oft sich Leute kaputt lachen, meinen Namen falsch aussprechen, oder gar nicht aussprechen können, geschweige denn richtig schreiben. Ich fühle mich seit jeher diskriminiert und möchte lieber den Namen meiner Mutter annehmen. Ist dies nach dem Namensgesetz möglich?

    Vielen Dank für Ihre Antwort
    Mit freundlichen Grüßen

    Julia S.

  141. RA Thomas von der Wehl

    @ julia

    sie müssen den Fall konkret dem Standesamt vortragen und sind sicherlich von ihrer Begründung ab, ob eine Namensänderung bewilligt wird.

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  142. Julia

    Aber hatten ich hatte auf Ihrer Seite gelesen, dass wenn dies abgelehnt wird man trotzdem mit Kosten zwischen 500 und 1000€ rechnen muss. Ist das richtig?

  143. RA Thomas von der Wehl

    @ julia

    diese Kosten entstehen nur, wenn ein Verwaltungsverfahren und ein anschließendes Gerichtsverfahren erfolglos waren. Für eine einfache Anfrage bei einem Standesamt werden, wenn überhaupt, nur sehr geringe Kosten anfallen.

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  144. ratlos

    Bei einer Namensänderung gibt es einen sogenannten Ermessensspielraum der Behörde.
    Bei Anderung aus wichtigem Grund!
    Kann sogar von der Erhebung von Kosten aus Billigkeitsgründen abgesehen werden.
    Einfach mal nach hören.
    MfG

  145. Rita

    Weiß jemand Rat?
    Habe nach der Scheidung den Namen und Titel meines Ex-Mannes behalten. Darf ich unter diesem ein Kind adoptieren?

    Liebe Grüße,

    Rita

  146. Mona

    Hallo,
    mal was etwas anderes: Kann man auch nur seinen zweiten Vornamnen ändern lassen?
    Mit meinem Namen hat es nämlich auf sich, dass ich mit meinem Vater kein gutes bzw. bis vor kurzem ein sehr, sehr schlechtes Verhältnis hatte, da er mich in meiner Kindheit und Jugend psychisch gedemütigt und missbraucht hat.
    Dabei hat er oft meinen zweiten Vornamen benutzt und auf eine ganz eklige Art mit mir geredet.
    Ich weiss, es ist nicht mein Rufname, aber ich will ihn nicht mehr auf meinem Pass haben..!
    Mein Nachname (der auch von ihm stammt), wird sich glücklicherweise eines Tages durch meine Heirat ändern.
    Jetzt würde mich interessieren, ob sie sich vorstellen können, dass die von mir angeführten Gründe beim Standesamt wichtig genug sein könnten.

    Vielen Dank,

    Mona

  147. Judith

    Hallo Herr Wehl

    Ich bin jetzt volljährig und mochte gerne den Geburtsnamen meiner Mutter haben. Meine Vater wurde 2005 von meiner Mutter geschieden. In der ehe wurden meine Schwester und ich, sowie meine Mutter geschlagen und misshandelt. Er ist bei der Polizei aktenkundig unter anderem auch wegen Selbstmordversuchen und Misshandlungen an meinen Familienmitgliedern und mir.
    Ich möchte unter keinen Umständen diesen Namen mehr tragen, habe ich eine Chance?
    Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank im vorraus Judith

  148. she

    sehr geehrter RA Thomas von der Wehl ,

    meiner mutter wurde damals als ich 15 war das sorgerecht für mich entzogen und meine eltern haben sich nach 2jahren ehe getrennt . mein vater war sehr gewaltätig und hat mehrer kinder und ich war sehr lange krank seelich sowie körperlich . ich bin halbe deutsche und halbe türkin und ich habe sehr schlechte erfahrungen mit meinem nachnamen gemacht und würde deshalb den mädchen namen meiner mutter annehmen , doch weiss ich nicht wie ich vorgehen soll.

    vielen dank im vorraus

    mit freundlichem Gruß

    she

  149. Vera

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    meine Eltern werden sich in absehbarer Zukunft scheiden lassen. Meine Mutter wird dann wieder ihren Mädchennamen annehmen und ich und meine Schwester wollen diesen auch annehmen. Meine Schwester ist 14, ich werde jedoch bereits in 3 Wochen 18. Bei ihr müsste das ja nach den Fällen, die ich hier gelesen habe, mit ein bisschen Papierkrieg zu bewältigen sein. Wie sieht das jedoch bei mir aus?
    Es ist mir auch einiges Wert den Namen meines Vaters „loszuwerden“. Ich habe nur wenig bis gar kein Kontakt zu ihm, und der wenige Kontakt den ich hatte, hat trotzdem zu starker psychischer Belastung geführt. Da der Nachnahme die Familienzugehörigkeit anzeigt, ich mich aber überhaupt nicht als Teil seiner Familie gesehen habe, würde ich das gerne ändern.

    Vielen Dank im Voraus

    Freundliche Grüße

    Vera

  150. Enrico

    Hallo,
    Ich bin einer der Vielen welche nach der Scheidung der Eltern wieder den Mädchennamen der Mutter annehmen wollen.
    Der Mädchenname steht sogar auf einer sich in meinem Besitz befindlichen 2. Geburtsurkunde da der Ehename erst nach der Hochzeit der Eltern angenommen wurde.
    Ich bin bereits volljährig.

    Das problem was ich mit dem Namen meines Vaters habe ist neben dem Fakt das ich weder Kontakt zu ihm habe noch will, folgendes:

    Der Name weist eine starke ähnlichkeit mit dem Namen „Hitler“ auf und zwar indem lediglich ein Buchstabe anders ist der in schreib sowie druckschrift dem eigentlichen Buchstabe im Namen Hitler sehr ähnlich sieht.

    Ich bin seit meiner Kindheit wegen diesem Namen gehänselt und sogar schon verprügelt worden.

    Wenn ich ins Ausland verreisen will muss ich aufgrun des Namens sogut wie immer mit einer genaueren Kontrolle an der Grenze rechnen und ich bekam als meine Telefonnummer noch im Örtlichen Telefon stand des Öfteren Scherzanrufe.

    Da schlimmste was ich dazu berichten kann ist:
    das mir einmal ein Platz für ein Kulturelles Jahr bei einem sozialen Träger verwährt wurde weil mein Nachname bei der dortigen Klientele zu großem Aufsehen führen könnte.

    Wie stehen meine chancen bei derartigen Argumenten den Namen ändern zu dürfen?
    und wie hoch sind die Kosten dafür wenn das ganze Abgelehnt wird?

    Ich finde es eine Unverschämtheit der deutshcen Ämter sich am langjährigen Leid der Menschen mit einem dummen Namen auch noch zu bereichern.

    Es geht hier ja nicht um eine Schönheitsoperation am Namen sondern um ein Stück verlorene Lebensqualität und Identität!

    danke vorab,
    Enrico

  151. RA Thomas von der Wehl

    @ she, ver + enrico

    es bestehen nach wie vor bei einer Namensänderung die Probleme des wichtigen Grundes. Ich rate aber in diesen Fällen stets, das zuständige Standesamt vorab zu befragen. Die dortige Praxis ist sehr unterschiedlich. Einige Standesämter sind schneller bereit, einer Namensänderung zuzustimmen.

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  152. AS

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem!

    Meine Eltern waren gerade 1 Jahr verheiratet, als sie mich bekamen. Die Ehe hielt nur 3 Jahre und als ich 2 Jahr jung war, ließen sie sich scheiden! Der Grund dafür war mein Vater! Er war alkoholabhängig und schlug meine Mutter! Solange ich denken kann, bis zu meinem 18. Geburtstag, herrschte ein Rosenkrieg! Mein Vater versuchte mich mit allen Tricks zu manipulieren und das Sorgerecht für mich zu bekommen! Was ihm gott sei dank nicht gelang. Als ich 18 wurde und bereits seit einem Jahr eine eigene Wohnung hatte, hat meine Mom Ihren Mädchennamen wieder angenommen! Doch ich heiße immernoch wie mein Vater – leider!

    Nun meine Frage:

    Mein Vater ist vor ca. 5 Jahren aus dem Raum Brandenburg/Berlin ins Ruhegebiet gezogen. Das hatte mehrere Gründe. Er hat in seiner Heimat etliche Schulden gemacht (ist jetzt in Insolvenz), hat Leute betrogen und hat Straftaten begangen (ist mehrmals vorbestraft – ich habe auch einen Unterhaltstitel gegen ihn), ist in dem Raum Brandenburg/Havel; Potsdam; Werder; Berlin… bekannt wie ein bunter Hund – negativ.

    Als ich 7 Jahre alt war, bin ich mit meiner Mutter nach Sachsen-Anhalt gezogen, um das alles hinter uns zu lassen! Ich habe meinen Schulabschluss dort gemacht und meine anschließende Ausbildung!

    Seit über einem Monat wohne ich nun wieder im Raum Berlin, bin mittlerweile 20 Jahre alt. Wenn manche Leute meinen Namen hören, dann fragen sie nach meine Vater… was er jetzt macht, wo er ist, manche fragen danach, wann sie ihr Geld denn sehen (z.B. nicht bezahlter Lohn)!!! Kein Witz – alles schon passiert! Denn mein Vater hat geheiratet, hat den Namen seiner Frau angenommen und ist dann sofort in Insolvenz gegangen! Er hat einen Neuanfang gemacht – mit einer neuen Identität!!!

    Ich möchte gerne Jura studieren, doch überall wo der Name „XXXXXX“ auftaucht (gerade in der Justiz) wird man hellhöhrig! Diesen Namen gibt es halt einfach zu selten! Ich habe das Gefühl, man steckt mich in eine Schublade, mit meinem Vater. So wie der Vater – so die Tochter!

    Aber ich möchte das nicht mehr. Muss ich mich denn dazu zwingen lassen – so zu leben! Ich möchte hier auch nicht weg ziehen, bin ja erst hierher gezogen – wegen der Arbeit! Meine Mutter hat ja bereits wieder Ihren Mädchennamen – diesen möchte ich auch! Zudem ist er viel einfacher und die Leute brechen sich nicht jedesmal die Zunge!

    Die Kosten sind mir ziemlich egal, auch wenn ich dafür sparen muss! Ich möchte diesen Namen ablegen!!! Unbedingt! Dafür würde ich einiges bezahlen, nur um diesen Namen los zu werden!

    Ich hoffe, sie können mir einen wertvollen Tipp geben. Vielleicht gibt es ja eine Lösung für mein Problem.

    Vielen Dank im Vorraus,
    mfg. XXXX!

  153. Silke

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    Ich habe 4 Kinder , 2 davon sind volljährig, eine Tochter, ledig ist Mutter eines Kindes, welches auch den Namen meines Exmannes trägt.
    Ich bin seit kurzem geschieden. Mein Exmann ist mehrere Male in der Ehezeit über einen längeren Zeitraum spurlos verschwunden, ohne dass wir wussten wo er ist, ob er noch lebt. Dass hat meine Kinder und mich psychisch sehr belastet und uns wirtschaftlich zum Sozialfall gemacht. Jetzt hat er sich ganz aus der Verantwortung gezogen.
    Ich möchte meinen Mädchennamen wieder annehmen und meine 4 Kinder und mein Enkel auch. Mein Exmann ist einverstanden, dass die minderjährigen Kinder meinen Mädchennamen annehmen und meine Tochter, die alleiniges Sorgerecht hat, will auch dass ihr Kind meinen Mädchennamen bekommt.
    Wieviele Kosten entstehen für die Namensänderung eines minderjährigen Kindes?
    Und reicht in unserem Fall die große psychische Belastung für die Kinder, welche das Weitertragen des Namens ihres Vaters beinhaltet als Grund aus, dass auch meine volljährigen Kinder eine Namensänderung bewilligt bekommen? Und verringern sich die Kosten – Sie nannten 1000 € für eine Namensänderung bei Volljährigen – wenn psychische Gründe vorliegen und man aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage ist etwas zu zahlen bzw. ist es auch möglich, dass die Kosten erlassen werden?
    Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Antwort, bzw. Mühe

    Mit freundlichen Grüßen

    Silke

  154. RA Thomas von der Wehl

    @ annika

    Sie müssen dies detailliert dem Standesamt vortragen. Dann besteht durchaus eine Hoffnung, dass nach dem Namensänderungsgesetz ein wichtiger Grund vorliegt.

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  155. RA Thomas von der Wehl

    @ silke

    Wie schon sooft geschrieben habe, wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt und tragen ihren Fall dort vor. Dort wird man ihnen auch zu den Kosten Auskunft geben könne.

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  156. Silke

    Sehr geehrter Herr von Wehl,
    Danke für Ihre Antwort.
    Ich wäre ihnen dankbar, wenn Sie mir noch meine Frage beantworten, wie Sie die Chance einschätzen bei unserer Problematik: mehrmaliges spurloses Verschwinden meines Exmannes. siehe meine Frage 153 , dass einer Namensänderung bei meinen beiden volljährigen Kindern stattgegeben wird? Ich hoffe Sie können mir helfen.

    Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    Silke

  157. ratlos

    156 Silke:
    Tragen Sie vor der Antragstellung alle Gründe auf der Behörde vor incl Bescheinigung des Psychologen usw. Es gibt bei der Namensänderung einen Ermessensspielraum der Behörden es heißt kann von bis kosten.
    Bei der Änderung aus wichtigem Grund ist es möglich das die Behörde auf Erstellung eines Kostenbescheides verzichtet. Gerade jetzt vor der Weihnachtszeit 😉

    MfG

  158. Jan

    Hallo,

    wäre es ein grund wenn ich mit meinem namen immer geärgert wurde aus meinen namen wurde immer bockwurst gemacht und mich belastet es heute immer noch..

    würde ich damit durchkommen?

    Lg

  159. RA Thomas von der Wehl

    @ jan

    kann sein! Bitte konkret Standesamt vorher befragen.

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  160. Thomas

    Hallo Herr van der Wehl,

    meine Ex-Frau und meine aus der Ehe stammenden minderjährigen Kinder, die bei Ihr leben aber für die wir geteiltes Sorgerecht haben, möchten den Mädchennamen meiner Ex-Frau annehmen (bisher mein Nachname als Familienname). Ich habe bisher nicht zugestimmt.

    Sollte ich zustimmen, heißen sie z.B. statt Müller wieder Meier. Nun heiratet meine Ex-Frau den Herrn Schmidt, können und müssen meine Kinder (die dann Meier heissen würden) den neuen Familiennamen Schmidt annehmen?

    Danke für eine Antwort.

  161. RA Thomas von der Wehl

    @ thomas

    nach der Scheidung kann zwar die Mutter den Mädchennamen annehmen, nicht aber die Kinder. Hierzu wäre ein wichtiger Grund nötig.

    Heiratet die Mutter wieder, können die Kinder u.U. einbenannt werden. Suchen Sie oben im Blog im Suchfeld nach dem Begriff „Einbenennung“

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  162. Lisa

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    ich habe ein ähnlich gestricktes Problem wie die anderen, aber denoch ein bißchen anders. Mein Verlobter wurde mit 4 Jahren von seinem Stiefvater (als dieser seine Mutter heiratete) adoptiert. Dieser hat ihn jahrelang misshandelt, so dass er die Hälfte seiner Kindheit in einem Heim und fast den ganzen Rest bei seinen Großeltern aufgewachsen ist. Nun wollen wir heiraten und als Familiennamen seinen Geburtsnamen annehmen. Er hat bei einer Beratungsstelle die Auskunft erhalten, dass dies möglich ist, das Standesamt gibt an, dass dies nicht möglich sei, da sein eigentlicher Geburtsname durch die Adoptien nicht mehr sein Geburtsname sei, sondern sein jetziger Nachnahme. Ist das richtig? Auf einer Ratgeberseite im Internet habe ich die Aussage gefunden: „Rechtlich gesehen ist Ihr Geburtsname einfach der Name, der im Familienbuch (beim Einwohnermeldeamt) als Ihr Geburtsname eingetragen ist, auch wenn er sich seit Ihrer Geburt geändert hat.“ Das wäre dann aber sein eigentlicher Geburtsname! Was ist richtig?

    LG

  163. RA Thomas von der Wehl

    @ lisa

    m.E wird der durch die Adoption angenommene Name zum Geburtsnamen, da das Verwandtschaftsverhältnis zum ursprünglichen Elternteil bzw. zu den ursprünglichen Eltern erlischt.

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  164. Jey

    Hallo,

    ich habe da auch mal eine Frage, und zwar kam ich als uneheliches Kind auf die Welt. Meine Eltern haben später geheiratet, aber mein Vater nahm den Mädchennamen meiner Mutter an. Sie leben seit 1998 in Trennung, weil meine Mutter nie im Gericht ankam. Unterdessen lebt sie im Ausland und er kann jetzt deswegen nicht geschieden werden.
    Mit meinen 24 Jahren bin auch ich unterdessen geschieden und möchte den Ehenamen wieder ablegen.
    Allerdings sagt mir der Mädchenname meiner Mutter auch nicht sehr zu, da er aus der Geometrie kommt… Aber der eigentliche Grund ist eigentlich doch eher der Hass auf ihr…
    Sie hat auf meinem Namen Waren in einem Versandhaus bestellt, zu diesem Zeitpunkt war ich glücklicherweise Minderjährig und werde jetzt versuchen, dagegen vorzugehen…
    Nun meine Frage, könnte der Namensmissbrauch, durch den mir ersteinmal ein Schaden von ca. 20.000€ entstand Grund genug dafür sein?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
    Für Ihr Bemühen im voraus vielen Dank

    MfG
    Jey

  165. Jey

    Ach, das eigentliche Ziel von mir ist den Geburtsnamen von meinem Vater zu tragen.

    MfG Jey

  166. Claudia

    Guten Abend Herr von der Wehl,

    ich habe ähnliches Problem wie die anderen und irgendwie doch auch etwas anders.

    Ich wurde 85 geboren, meine Mutter war zu dem Zeitpunkt mit einem Mann verheiratet (trug zumindest noch dessen Namen) den ich jedoch nicht kenne (den Mann),

    Mein Vater (biologisch) hat bei meiner Geburt die Vaterschaft anerkannt.

    Nun heiratete meine Mutter wohl 89 da in meiner Abstammungsurkunde eine Änderung des Geburtseintrages vorgenommen wurde …
    „Die Vaterschaft ergibt sich aus einem Randvermerk….Mutter und Ehemann haben dem Kind ihren Ehenamen erteilt…“
    Ich wurde jedoch NIE adoptiert.

    Nun ist es so, das dieser Mann viel schlimmes angerichtet hat, mitverantwortlich war für häuslichen Drogenmissbrauch in meiner Kindheit, Untreue meiner Mutter gegenüber, Handgreiflichkeiten etc.

    Meine Mutter ließ sich von ihm scheiden und heiratete 2008 erneut. Sie nahm den Namen ihres jetzigen Mannes an.

    Ich würde nun gerne den Namen meines leiblichen Vaters tragen, der ja auch namentlich in meiner Geburts- und Abstammungsurkunde aufgeführt ist.

    Ist das möglich?? Ich habe mit dem Mann dessen Namen ich trage nichts zu tun er ist nichts von mir und dieser Name ist auch nicht meiner. Kann ich diesen los werden oder welche Möglichkeiten liegen mir zur „Auswahl“???

    Zum anderen ist dieser Besagte Name auch Grund gewesen für Wortspiele, Beleidigungen. Selbst Post kommt des öffteren mit falsch geschriebenem Nachnamen an, auch teilweise unschöne Fehler.

    Ich bin jetzt 25 und möchte damit abschließen können.

    Ich hoffe Sie haben Rat für mich.

    Vielen Dank

    Claudia

  167. Carolin

    Guten Tag Herr von der Wehl,

    Mein Freund und ich wollen in nächster Zeit heiraten.
    Er hat in seiner vorherigen Ehe den Namen der Frau angenommen. Er arbeitet im Ausland, wo man seinen Geburtsnamen nicht aussprechen kann. Seine Eltern sind gebürtige Ungarn. Als seine Vorfahren einwanderten wurde ihr Name unverständlicherweise geändert. Die Namen ähneln sich in keiner Weise.

    Nach der Scheidung meiner Eltern habe ich den Namen meines Vaters behalten müssen, ich möchte diesen aber nur sehr (!) ungern behalten.

    Über die Namensänderung der Familie meines Freundes gibt es leider keine Dokumente mehr.

    Gibt es eine Möglichkeit den Namen meines Freundes ändern zu lassen?

    Vielen Dank
    Carolin

  168. Christian

    Hallo hallo,

    meine Eltern waren bei meiner Geburt nicht verheiratet, daher bekam ich den Namen meiner Mutter. Als sie später heirateten, bekam ich den meines Vaters. Meine Eltern sind inzwischen geschieden.

    Kann ich meinen Geburtsnamen, den meiner Mutter wieder bekommen?

    Freundlicher Gruß

  169. Claudia

    Ich habe mir die ersten Beiträge durchgelesen und habe resigniert annehmen müssen, dass mein Nachname wohl nicht geändert werden kann, auch wenn der mädchenname meiner mutter so wohl mit ziemlicher sicherheit ausstirbt.

    Meine frage lautet, wieso eine Namensänderung denn so schwierig ist, bzw. wieso Hass gegenüber dem Vater kein Grund ist, den Namen ändern zu lassen! keiner will doch sein leben lang jeden tag daran erinnert werden, dass sie die tochter eines verlogenen, diebischen Mannes ist!

  170. olga

    Guten Abend Herr von der Wehl,

    Habe eine frage wie sieht es mit der Namensäderung aus bei Ausländischen Personen Z.B. der Vater Wohnt noch in Rus. möchte aber den Mädchennamen der Mutter annehmen bin Volljährig.

  171. RA Thomas von der Wehl

    @ olg

    dazu kann ich leider keine Antwort geben.

    MfG
    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

  172. Andrea

    Hallo Herr von der Wehl,
    Mein Sohn und ich sind beide deutsche Staatsbürger, wir sind beide in Österreich geboren und leben und arbeiten auch seit unserer Geburt hier. Wir hatten nie einen deuschen Wohnsitz. Als ich meinen österr. Mann heiratete, gab es eine Namensgebung/Schenkung seinerseits an meinen 10jährigen, unehelichen Sohn, da er nicht der leibliche Vater war. Diese Ehe wurde geschieden. Mittlerweile ist mein Sohn volljährig und möchte im nächsten Jahr selbst heiraten. Er würde gerne vorher seinen Geburtsnamen, den er zu Recht getragen hat, wieder annehmen. Seit 10 Jahren besteht keinerlei Kontakt mehr zu meinem geschiedenen Mann.
    Ist das möglich? Wie muß er aus Österreich vorgehen? Wo bekommt er Anträge? Welche Kosten?
    Mfg, danke für ihre Hilfe

  173. irene

    Guten Tag Herr von Wehl,
    meine Mutter hat Ihren Mädchennamen wieder angenommen und ich würde diesen Namen gerne annehmen. Ich bin als Kind von meinem Stiefbruder missbraucht worden und mein Vater hat den in Schutz genommen und mich an den Pranger gestellt. Ich habe seit Jahren keinen Kontakt mehr zu ihm. Wie stehen meine Chancen den Namen von meinem Vater abzulegen und somit dieses Kapitel abzuschließen?
    Ich bin volljährig.

  174. theresa

    hallo,
    nach langem suchen bin ich auf diese seite gestoßen und würde mich gern informieren, ob es möglich ist, meinen nachnamen ändern zu lassen. Folgende Situation:
    meine mutte hat nach der scheidung ihren mädchennamen wieder angenommen, und da ich noch 17 bin, würde ich diesen nach meinem 18. geburtstag auch annehmen, da ich mit meinen jetzigen nachnamen (schmidt) sehr oft verwechselt werde (bekomme unter anderem fremde briefe etc..)
    ist es denn möglich den mädchennamen meiner mutter anzunehmen, und zu welchen kosten?

  175. Lara

    Guten Abend Herr von der Wehl,

    meine Frage ist etwas verzwickt, ich versuche mich aber klar auszudrücken.

    Also, mein Freund und ich wollen Heiraten.
    Er trägt von Geburt an den Familiennamen seines Vaters, möchte aber bei unserer Hochzeit den Mädchennamen seiner Mutter annehmen und auch ich soll dann diesen Namen tragen. Seine Mutter hat aber weiterhin den namen ihres Exmannes.
    Kann mein Verlobter so einfach den Mädchennamen seiner Mutter annehmen ohne jemals so geheißen zu haben?

    Vielen Dank schon mal!
    MfG

  176. RA Thomas von der Wehl

    @ lara

    nein, das wird er nicht können. Bitte befragen Sie aber zur Sicherheit das zuständige Standesamt.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht
    http://www.vonderwehl.de

    info@vonderwehl.de
    0049 431 911 16

  177. Phil

    Guten Tag Herr von der wehl,

    Ich habe mit meinem derzeitigen Namen ein grosses Problem.

    Ich trage z.zt. Den Namen s. Dieser stammt von meinem ehemaligem Stiefvater.

    Als meine Mutter geheiratet hatte, nahm sie und meine Brüder ebenfalls diesen Namen S an. Wir waren allesamt minderjährig, und ein Mitspracherecht hatten wir zu dem Zeitpunkt nicht.

    Die zeit verging, und meine Mutter hatte nun das dritte mal geheiratet und steht nun kurz vor der dritten Scheidung!

    Jetzt trägt mein Vater seinen Namen K, meine Mutter nen neuen Namen M, und ich aber immernoch S.

    Für mich ist das ein großes Problem. Das Wort „Familienname“ findet bei meinem Namen keine Anwendung mehr. Meine Familie heißt K! Und wenn ich beizeiten heirate und/oder Nachkommen meinerseits kommen, möchte ich nicht, daß sie den Namen S tragen.

    Kurzum gesagt: ich hätte gern den Namen K, also den meines Vaters und meiner Familie.

    Beim Rechtsamt stellte ich einen Antrag auf Namensänderung. Dieser wurde aber negativ beschieden. Es liege kein wichtiger grund vor.

    Was kann ich nun machen? Muss ich zu einem Psychologen, und ein Gutachten erstellen lassen? Also, das es erforderlich sei den Namen zu ändern?

    Ich danke schonmal im vorraus Herr von der wehl,

    Phil (noch) S

  178. RA Thomas von der Wehl

    @ phil

    Das wird ein schwieriger Weg. Ich habe sehr häufig schon beschrieben, dass für eine Namensänderung ein wichtiger Grund notwendig ist und dass Namensrecht hier sehr restriktiv gehandhabt wird.

    Thomas von der Wehl
    Fachanwalt für Familienrecht

    Mail: info@vonderwehl.de
    Telefon: 0431 – 911 16

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  179. edina

    guten tag,

    ich habe einen fast 4jährigen sohn der bei seiner geburt meinen namen bekam. ich habe vor 2 jahren geheiratet und dumm wie ich war, auch seinen namen geändert.
    jetzt lasse ich mich scheiden. ist es möglich das mein sohn seinen geburtsnamen und damit meinen mädchennamen wieder annehmen kann ?

  180. edina

    … der mann den ich geheiratet habe ist nicht der vater des kindes…

  181. Tom

    Hallo Herr Wehl
    Kleine Frage habe ich!!
    Meine Mutter hat neu geheiratet also qwasi meinen Stiefvater,Sie hat seinen Name angenommen und ich darmals nicht,nun wird das doch zur ziemlichen belastung weil alle aus der Familie sein es meine Geschwister oder Mutter haben ein anderen Nachnahme.
    Ich würde doch gerne den Nachnahmen von mein Stiefvater annehmen,ist das möglich und wie stell ich das an.

  182. Bella

    Hallo
    Ich würde gerne meinen Nachnamen ändern lassen,meine Eltern haben sich Scheiden lassen vor ca 10 Jahren. Ich bin inziwschen Volljährig.Auf meinem nachnamen liegt leider ein schlechter ruf den mein Bruder leider Verursacht naja er ist nicht allein daran schuld mein Erzeuger (Vater) ist großen teils mit daran schuld.Ja und ich bin jetzt die Blöde ich bin bei meiner Mutter groß geworden und am liebsten meinen Nachnamen verschweigen wenn ich jemanden kennenlerne,jeder kennt diesen nachnamen und schließt von den was man gehört hat gleich alles auf mich.Obwohl ich nicht für den schlechten ruf kann.was kann ich jetzt da tun damit ich mein nachnamen am besten gestern schon ändern lassen kann? Im Vorraus schönen Dank

  183. Tim

    Guten Tag, Herr von der Wehl.

    Meine Situation ist etwas verworren und ich muss wohl ein wenig ausholen.

    Ich habe in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, mit einem Mann gelebt und dessen Familiennamen angenommen und nach unserer Trennung auch behalten. Nun bin ich mit einer Frau zusammen und wir erwarten innerhalb der nächsten 3 Wochen die Geburt unseres gemeinsamen Sohnes. Selbstverständlich wollen wir auch heiraten und jetzt kommt der Knackpunkt. Meinen derzeitigen Familiennamen, aus meiner Lebenspartnerschaft, wollen wir nicht tragen. Meinen Geburtsnamen will ich auch nicht tragen, da mein Erzeuger mich, als ich 12 Jahre alt war, BRUTAL VERGEWALTIGT hat, was leider nicht aktenkundig ist. Das selbe Schicksal trifft, unglücklicher Weise, auch auf meine zukünftige Frau zu. Daher ist es wohl MEHR ALS VERSTÄNDLICH, dass wir unsere Geburtsnamen nicht weiterführen WOLLEN und KÖNNEN. Ist es möglich, dass ich aus diesem, für MICH triftigen Grund, den Mädchennamen meiner Mutter annehmen kann?

    Für eine Antwort, die uns eine Ehe ermöglicht, ohne die Namen unserer SCHÄNDER tragen zu MÜSSEN, wäre ich Ihnen zu tiefstem Dank verpflichtet!!!

    Mit herzlichen Grüßen
    Tim

  184. Ivo

    Hallo, Herr von der Wehl

    meine Mutter ist als ich 2 jaehrig war nach Dtschl/ eingesiedelt und hat hier geheiratet. Sie nahm den Namen ihres Mannes/meiens Stiefvaters war, waehrend ich den ausl. Namen meines leibl. Vaters
    eden ich nie kennen lernte behielt.
    mittlerweile bin ich in den Dreissigern und moechte den Namen meines Stiefvaters annehmen den auch meine Mutter traegt.

    gibt es Ihrer Meinung nach die Chance dies auf Basis des Namensänderungsgesetz durchzusetzen?

    vielen Dank im voraus fuer Ihre Einschaetzung.

  185. RA Thomas von der Wehl

    @ ivo,

    es wird nicht einfach, da im Moment kein wichtiger Grund erkennbar ist. Bitte mit dem Standesamt sprechen.

    Bei Fragen wenden Sie sich an
    RA Thomas von der Wehl
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  186. Lena

    Halle Herr von der Wehl,

    ich bin 17 jahre alt und werde im Dezember dieses Jahres 18.
    Meine Mutter und mein Vater sind seit ungefähr 11 Jahren geschieden.
    Ich habe kaum bis gar keinen Kontakt mehr zu ihm da er mich und meine Schwester in der Vergangenheit nicht allzu gut behandelte.
    Meine Schwester und ich hatten damals viele tausende Euro bei ihm gefunden die er meiner Mutter schuldig war und diese fotografiert und an den Anwalt weitergeleitet.
    Er schrieb daraufhin meiner Schwester und mir eine Nachricht in der stand er wolle sie und mich nie wieder sehn und wir wären Schuld wenn er unter der Brücke landen würde.
    Meine Mutter trägt immer noch den Nachnamen meines Vaters da meine Schwester und ich ihn auch noch haben.
    Da ich aber keine guten Erinnerungen an die Zeit von damals habe und mir der Name nur noch innerliche Schmerzen bereitet lautet hier meine Frage ob ich trotzdem den Mädchennamen meiner Mutter tragen könnte oder ob es nicht funktioniert da sie den Namen auch nicht trägt..?

    Vielen lieben Dank schonmal im Vorraus.

  187. RA Thomas von der Wehl

    @ lena

    es wird schwer bis unmöglich mit der Namensänderung. Beim Standesamt anfragen.

  188. Moritz

    Sehr geehrter Herr Von der Wehl,

    ich bin 26 Jahre alt. Meine Eltern haben sich vor vielen Jahren scheiden lassen. Meine Mutter trägt einen Doppelnamen aus dieser Ehe. Ich trage den Namen meines Vaters.

    Ich habe 3 Fragen:

    1) Wenn meine Mutter nun neu heiratet, kann ich dann diesen Namen auch annehmen und meinen Namen ablegen?

    2) Oder müsste mich dann der neue Mann meiner Mutter adoptieren? Geht das in meinem Alter überhaupt?

    3) Zudem ist mein leiblicher Vater psychisch schwer erkrankt und in diesem Zuge straffällig geworden. Ich werde in Zukunft als Psychologe arbeiten. Stellt dies einen trifftigen Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes dar?

    Vielen herzlichen Dank für ihre Antwort!

    Mit freundlichen Grüßen

  189. Sebastian

    Hallo Herr von der Wehl,

    meine Eltern haben sich scheiden lassen als ich schon volljährig war.
    Nun möchte ich gerne aus persönlichen Gründen den Mädchennamen meiner Mutter annehmen.
    Nach der Lektüre der vorgenannten Anfragen ist ja leider eine Namensänderung nicht so einfach möglich.
    Gibt es eine Möglichkeit, dass die eigene Mutter (hat nach der Scheidung ihren Mädchennamen wieder angenommen) mich adoptieren kann? Also Geld spielt in diesem Falle keine Rolle.
    Oder wäre es möglich, im Ausland (z.B. USA) seinen Nachnamen ändern zu lassen?

    Vielen Dank für Ihre baldige Antwort 🙂

  190. Christian

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    Ich habe folgendes Problem: Ich bin Deutsch/Südafrikanischer Doppelstaatsbürger (Meine Mutter ist Deutsch und mein Vater ist Südafrikaner) und meine Eltern lassen sich scheiden. Meine Mutter wird wahrscheinlich ihren Mädchennamen wieder annehmen, und ich würde gerne diesen auch annehmen. Ich bin volljährig, und nach Südafrikanischem Recht ist es für mich sehr einfach meinen Nachnamen zu ändern. Es werden wahrscheinlich mehrere Probleme entstehen wenn ich in Deutschland und in Südafrika zwei verschiedene Namen führe. Wird dieser Grund genügen um in Deutschland auch meinen Namen ändern zu lassen? Außerdem kommt der Nachname meiner Mutter nur sehr selten vor, und es gibt auf ihrer Seite der Familie nur einen Männlichen Namensträger der den Namen weiter vererben könnte.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Christian

  191. Jessy

    Guten Abend Thomas von der Wehl,

    Hab folgendes Problem :

    Bin bereits volljährig und trage den Namen meines Vaters, möchte allerdings den Namen meiner Mädchennamen meiner verstorbene Mutter annehmen u. ich habe überhaupt keine Kontakt zu meine Vater, weil ich gerne meine schlechte vergeangenheit abschliesen möcht , besteht da irgendwie eine Möglichkeit das ich die Mädchennamen meiner verstorbende Mutter annehmen kann?

    Wenn ja, was für möglichkeiten gibt es denn ?

    Vielen dank schon im Vorraus.
    Mfg: Jessy

  192. Demora

    Hallo Thomas von der Wehl,
    ich bin siebzehn Jahre alt, werde dieses Jahr noch achtzehn und hatte bis zu meinem fünften Lebensjahr den Mädchennamen meiner Mutter; damals wurde mein Bruder geboren und mein Vater wollte, dass er und ich seinen Familiennamen tragen. Jetzt lassen sich meine Eltern scheiden, und da ich keinen Kontakt zu meinem Vater habe, und außerdem nur schlechte Erinnerungen an ihn habe, möchte ich gerne meinen Namen wieder zu dem Mädchennamen meiner Mutter umändern lassen, die ihren Namen nie ablegte. Mein Vater würde auch zu einer Namensänderung zustimmen, muss mein Bruder dann auch seinen Namen ändern? Ist eine Namensänderung überhaupt möglich?
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
    LG, Debbie

  193. Pecho

    Hallo Thomas von der Wehl,
    ich bin siebzehn Jahre alt, werde dieses Jahr noch achtzehn und hatte bis zu meinem fünften Lebensjahr den Mädchennamen meiner Mutter; damals wurde mein Bruder geboren und mein Vater wollte, dass er und ich seinen Familiennamen tragen. Jetzt lassen sich meine Eltern scheiden, und da ich keinen Kontakt zu meinem Vater habe, und außerdem nur schlechte Erinnerungen an ihn habe, möchte ich gerne meinen Namen wieder zu dem Mädchennamen meiner Mutter umändern lassen, die ihren Namen nie ablegte. Mein Vater würde auch zu einer Namensänderung zustimmen, muss mein Bruder dann auch seinen Namen ändern? Ist eine Namensänderung überhaupt möglich?
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
    LG, Pecho

  194. RA Thomas von der Wehl

    @ pecho

    minderjährige Kinder können ggfls gemeinsam mit der Mutter den Namen ändern.

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  195. Tamara

    Hallo.

    Als ich 7 Jahre alt war heiratete meine Mutter meinen Stiefvater. Mir wurde sein Nachname (obwohl ich ihn damals schon nicht wollte) aufgezwungen. Er hat mich nie adoptiert oder ähnliches, der Name wurde nur in der Geburtsurkunde geändert. Er war nur mit meiner Mutter verheiratet. Meine Mutter und er trennten sich vor 5 Jahren. Ich war damals 15 und hatte seit diesem Zeitpunkt kaum Kontakt zu meinem Stiefvater und wollte dies auch nicht, weil unser Verhältnis miserabel war! Meiner Mutter zu Liebe habe ich meinen Nachnamen bisher behalten. Nun ist mein Stiefvater im November verstorben. Auch zu seiner Familie habe ich keinen Kontakt und wünsche es auch nicht!! Ich will aber meinen richtigen Namen zurück!
    Habe ich darauf eine Chance?
    LG Tamara

  196. Michael

    Hallo Herr von der Wehl,

    mein Sohn ist heute 18 Jahre,wohnt seit kurzem bei mir.Ich war mit seiner Mutter nicht verheiratet.
    Er würde gerne meinen Nachnamen annehmen.Würde es da Probleme geben? Und wo genau muß ich das beantragen?

    MfG
    Michael

  197. Karoline

    Hallo,

    Meine Eltern haben sich 2010 scheiden lassen, im selben Jahr wollte ich den Mädchenname meiner Mutter annehemen. Auf dem Standesamt meines alten Wohnortes hatte man mir gesagt, ich kann meinen Namen erst mit 18 ändern lassen, da ich zu diesem Zeitpunkt noch 17 war habe ich mir also gedacht ich warte noch etwas. Kurz nach meinem 18 Geburtstag bin ich dann auf das Standesamt meines neuen Wohnortes, da sagte man mir, dass eine Namensänderung nur mit einem bestimmten Grund möglich ist. Ich hatte bis Anfang August diesen Jahres keinen Kontakt zu meinem Vater, als ich ihn aber gefunden und kontaktiert hatte wollte ich ihn unbedingt besuchen. Jetzt hat sich herausgestellt, dass mein Vater Drogenabhängig ist & jede Menge andere Straftaten begeht. Jetzt ist mir auch bewusst, weshalb meine Mutter unbedingt den Wohnort wechseln wollte & alles daran gesetzt hat, dass mein Vater uns Niemals findet. Habe ich unter Angabe dieses Grundes die Möglichkeit meinen Namen zu ändern ?

    LG Karoline

  198. RA Thomas von der Wehl

    @ karoline

    Straftaten des Vaters können ein besonderer Grund sein. Nochmals beim StAmt vorsprechen

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  199. demi

    Ich als Völljährige würde gerne den Nachnamen des neuen Mannes meiner Mutter annehmen. Aus familiären Gründen möchte ich das vorerst nicht machen, da mein leiblicher Vater bereits vor meiner Geburt verstorben ist. Es geht nur darum, dass mein Namen sehr verwirrend ist: Ich habe sozusagen Vorname-1.Nachname-2.Nachname. Da aber nun der erste Nachname ein männlicher ist und mein Vorname auch nicht auf ein direkt auf ein eindeutiges Geschlecht hinweist, gerate ich des Öfteren (Schule, Arbeit, Arzt) unter komischen Situationen, werde mit „Herr ..“ angesprochen. Sogar mein Arzt hatte mich schon gefragt, ob jemals jemand meinen Namen richtig ausgesprochen hat. Darüber hinaus fühle ich mich oft benachteiligt bzw. fast diskriminiert wenn mich Leute fragen, wieso meine Eltern einen anderen Namen haben als ich… Besteht hier eine Chance den Nachnamen zu ändern?

  200. Sophie

    Hallo,

    meine Mutter ist bald von meinem Stiefvater geschieden..ENDLICH!
    Das Problem ist jedoch, dass wir damals den Namen bei der Hochzeit angenommen haben.
    Ich würde ihn jedoch liebend gerne loswerden und meinen alten Mädchennamen wieder haben.

    Bestehen da Chancen, wenn ja welche?

    LG

  201. Monique

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    Ich habe mit 31 Jahren noch immer den Namen des damaligen Mannes meiner Mutter. Mein Vater und ich wollten uns immer darum kümmern das ich seinen Namen bekomme. Nun verstarb er völlig unerwartet und plötzlich am 19.10.2013 (also vor 10 Tagen) und ich möchte nun unseren gemeinsamen Wunsch noch in die Tat umsetzen. Seine neue Frau die über 21 Jahre mit ihm verheiratet war würde mich da auch in jeglicher Weise unterstützen.

    Welche Möglichkeiten einer Namensänderung oder Namensschenkung der Witwe habe ich das ich seinen Namen nun noch bekomme??? Es ist ein so extremer Herzenswunsch das zu tun und eine seelische Belastung für mich das wir das nicht früher geschafft haben. Was würde da auch finanziell auf mich/uns zukommen????

    Ich hoffe so sehr das sie mir helfen können

    MfG Monique

  202. nina

    Hallo,
    folgender Sachverhalt: ich werde bald meinen Verlobten heiraten und einen Doppelnahmen führen (seinen und meinen).

    er selbst wurde unehlelich geboren und die Eltern haben sich getrennt. Bisdahin hatte er den Mädchenamen der Mutter getragen. Anschlißend heiratete die Mutter einen anderen Mann und mein Verlobter bekam im Alter von 5 Jahren nun den Namen des Stiefvaters (keine Adoption). Diese Ehegemeinschaft wurde vor 10Jahren ebenfalls gelöst. Bis vor kurzem wollte mein Verlobter den Namen seines leiblichen Vaters annehmen.

    Ist es in dieser Konstellation überhaupt möglich, dass ich den Namen seines Ex-Stiefvaters in einem Doppelnamen tragen kann?

    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    Nina

  203. Sabrina

    Sehr geehrter Herr von der Wehl.

    Meine frage besteht darin.

    Ich bin Scheidungskind und mittlerweile volljährig. Mein vater hat neu geheiratet. Und wir haben alle den gleichen Nachnamen. Meine Mutter hat einen Doppelnamen mit geburtsname und Ehenamen.
    Kann ich meinen Nachnamen ändern lassen weil die neue Frau meines Vaters (also meine Stiefmutter) Straftaten begangen hat oder ist dies kein wichtiger Grund für eine solche Änderung?

    MfG

  204. Renate

    Hallo! Ich habe folgendes Problem: werde mich dieses Jahr noch scheiden lassen. Ich habe mit meinem Noch- Mann 2 Kinder 1. Kind ist vor der Ehe geboren jetzt 7 jahre und das 2. 1jahr 8 monate in der Ehe. Ich würde gerne meinen Mädchennamen wieder annehmen und das die Kinder ebenso meinen Mädchennamen tragen. Gibt es eine Härtefallregelung dafür, dass es für die Kinder unzumutbar ist diesen Namen vom Vater weiter zu tragen? z.b wenn er seine Tochter aus 1. Ehe sexuell belästigt hat?

    Ich hoffe sie können mir helfen

  205. Sarina Klewer

    Hallo
    Ich habe ein ähnliches Problem und brauche dringend Hilfe

    Ich habe mein Vater das letzte mal vor Gericht gesehen
    Nun heiratet meine Mama ihren neuen Mann
    Kann ich nun auch den neuen Namen annehmen oder bekomme ich dann kein Unterhalt mehr oder andere problme ich bin auch schon fast 20

    Wie sieht’s aus habe ich Möglichkeiten ? Und das Recht ?

  206. Elena

    Hallo,
    mein volljähriger Sohn, den ich alleine erziehte und zu seinem Vater kein Kontakt hat, darf meinen mädchennahmen, trotz seines ausdrücklichen Wunsches nicht annehmen, aber man kann als Frau/ Mann seinen Namen zich mal, wie ein Chameleon, im Leben ändern- man braucht nur zu heiraten. Was ist das für ein bescheuertes Namensgestz? In dem einem Fall ist es mein leibliches Kind- in anderem Fall nur eine Heirat, die heute nicht von Dauer meist ist. Man müsste das gesetz ändern! Eine Frage.. Ich habe gehört es bestünde eine Möglichkeit das mein Sohn wenn er mal heiratet seinen Namen ändern könnte? Stimmt das? Danke für eine Antwort.

  207. Elena

    Ich meine das er bei seiner Heirat meinen Namen annehmen könnte?
    Noch mal danke.

  208. Ines

    Hallo, mein Problem ist – ich habe eine DDR Geburtsurkunde wo drauf steht „Das Kind hat mit Wirkung vom ……. den Familiennamen ……… angenommen. Auf meiner neuen Geburtsurkunde steht jetzt der Geburtsname meines Stiefvaters. Ich habe aber 5Jahre mit dem Mädchennamen meiner Mutter gelebt. Also warum steht da jetzt nicht mehr der Mädchenname meiner Mutter als Geburtsname und als Name der meines Stiefvaters? Wird das nicht mehr so gemacht? Ich möchte so gern das auch der richtige Geburtsname drauf steht.

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