Unterhalt im Ausland durchsetzen

das BMJ teilt soeben mit:

Unterhaltsforderungen von Kindern international leichter durchsetzbar
Künftig können Kinder ihren Unterhalt leichter einfordern, wenn sich der Unterhaltsschuldner im Ausland aufhält. 50 Staaten haben sich heute auf ein neues Übereinkommen verständigt, wonach Kinder bei der Durchsetzung ihrer Forderungen Unterstützung durch die Behörden der beteiligten Staaten erhalten.

„Kinder sind besonders schwache Glieder unserer Gesellschaft. Sie benötigen Hilfe, wenn sie ihre Unterhaltsansprüche im Ausland verfolgen und durchsetzen wollen. Unterhaltsschuldner sollen sich nicht länger hinter Grenzen verstecken können. Egal, ob sich der Unterhaltsverpflichtete in der Schweiz oder in Australien aufhält – das neue Abkommen hilft Kindern, den Schuldner aufzuspüren, seine wirtschaftlichen Verhältnisse aufzuklären und nötigenfalls den Unterhalt zwangsweise zu erlangen. Ich freue mich, dass wir jetzt über ein modernes Abkommen verfügen, das international eine staatliche Unterstützung von Kindern bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche garantiert“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

Die heute vereinbarte Haager Unterhaltskonvention sieht die Einrichtung Zentraler Behörden vor, die Kinder beim Einfordern ihres Unterhalts unterstützen werden. Außerdem enthält es Regelungen über das Verfahren zur Geltendmachung der Unterhaltsansprüche im Ausland sowie ihrer zwangsweisen Durchsetzung. Grundlage des neuen Übereinkommens bildet ein seit rund 50 Jahren bestehendes und in der Praxis häufig angewandtes UN-Übereinkommen. Das neue Übereinkommen muss jetzt in den meisten beteiligten Staaten noch von den Parlamenten angenommen und umgesetzt werden, auch in Deutschland.

Die Einschaltung staatlicher Behörden ist notwendig, da die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen besonderen Schwierigkeiten begegnet. Oftmals ist der genaue Aufenthaltsort des Schuldners unbekannt. Bei der Feststellung seiner Einkommensverhältnisse und seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit müssen die Lebenshaltungskosten im Ausland berücksichtigt werden. Außerdem ist die zwangsweise Durchsetzung der Unterhaltsansprüche - z. B. im Wege der Klage - in einem fremden Staat schwer zu organisieren. Wegen all dieser Fragen kann sich ein deutsches Kind künftig an die deutsche Zentrale Behörde wenden. In Deutschland wird dies voraussichtlich das Bundesamt für Justiz in Bonn sein. Dieses spürt dann gemeinsam mit der ausländischen Zentralen Behörde den Schuldner auf und sorgt für die Durchsetzung des Kindesunterhalts vor Ort.

Nach dem neuen Übereinkommen kann dem unterhaltsberechtigten Kind unter einfachen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe gewährt werden. „Das ist angemessen, weil die Rechtsdurchsetzung im Ausland besonders schwierig und kostenintensiv ist. Hohe Gerichts- oder Anwaltskosten dürfen ein Kind nicht davon abschrecken, seine berechtigten Forderungen geltend zu machen“, betonte Brigitte Zypries.

Unabhängig von der heute vereinbarten Haager Konvention wird in der Europäischen Union derzeit eine Verordnung zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im EU-Ausland beraten (sog. EU-Unterhalts-Verordnung). Unter deutscher Präsidentschaft hat sich der Rat der EU bereits auf wesentliche Leitlinien dieser Verordnung verständigt. Mit der geplanten Verordnung sollen auch die Bestimmungen des neuen Haager Übereinkommens EU-weit umgesetzt werden. Die Verordnung soll aber noch über die Haager Konvention hinausgehen, denn sie ermöglicht eine Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen unter erleichterten Voraussetzungen: Das bislang notwendige komplizierte Vollstreckbarerklärungsverfahren wird abgeschafft. Die Arbeit an der EU-Unterhalts-Verordnung soll - unter Berücksichtigung des Haager Übereinkommens - weiter vorangetrieben werden, damit Kinder und andere Unterhaltsberechtigte ihre Ansprüche auch innerhalb der Europäischen Union noch leichter durchsetzen können.

4 Reaktionen zu “Unterhalt im Ausland durchsetzen”

  1. Peter S.

    Das hört sich erst einmahl ganz toll an. Jetzt sollte man sich die Geschichte aus der anderen Perspective ansehen. Der Vater (in den meisten Fällen) wohnt im Aussland und hat im Prinzip keine Rechte betreffes seiner Kinder und wird jetzt gezwungen zu bezahlen. Selbstverständlich soll der Vater bezahlen…… jedoch sind nicht mindistens zwei Personen für das gezeugte Kind verantwortlich???? Aber vieleicht ist es so, das deutsche Frauen nur Zeugungsmaschienen für deutsche Kinder sind. Die Ideen kennen wir schon ….Die Kosten eines Kindes sollten geteilt werden und nicht dafür sorgen, dass die Mutter verantwortungslos Kinder in die Welt setzt und ab dem 3 Kind sogar allein vom unterhalt sich und ihre Kinder aufziehen kann. Die deutsche Gesetzgeburg und Unterhaltsberechtigung ist veraltet und auf deutsche Einkommen bezogen. Schon in Deutschlands Nachbarländern sind beträge wie die die in Deutschland angesetzt werden Traumsummen.
    Eine Modernisierung und eine Homogenesierung mit der Umwellt ist ein muss für das deutschen Eherechtes und das Unterhaltrechtes wenn Deutschland nicht mit Länder wie Saudi Arabien oder dem Afganistan verglichen werden will.

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ peter

    Ich kann Ihnen da nicht zustimmen. Kinder verursachen nun mal Kosten. Die Mutter erbringt ihre Leistungen durch Betreuung und Verpflegung des Kindes, was einerseits viel Arbeit und andererseits auch Geld erfordert. Beide Leistungen, die Betreuung der Mutter und in die Zahlungen des Vaters sind nach unserem Gesetz gleichwertig. Wenn ich sehe, dass die Düsseldorfer Tabelle den Mindestunterhalt mit 202,00 € ansetzt, so ist für diesen Betrag kein Kind - gleich welchen Alters - zu versorgen. Die Düsseldorfer Tabelle wird alle 2 Jahre neu an die Lebenshaltungskosten angepasst.

  3. C.Herting

    Eine Frechheit!!
    Habe in Deutschland zu meinen Lohn 178€ ALG 2 und 1500€Lohn bekommen Lebe in 2 Ehe mit Einen Kind meine Frau kann wegen einer Knie (Knie ersatz)O.P nicht mehr Arbeiten nun muss ich dafür aufkommen die Ämter haben sich mit Händen und Füssen gegen Zahlungen für meine Frau Gewehrt und sind letzendlich Schlümmer als jeder Vater.
    Nun habe ich den Kampf aufgegeben und möchte ein besseres Leben Führen und dann geschah das:
    Ich Lebe nun seit 7 Monaten in der Schweiz habe alles was ich zu Geld machen konnte Verkauft musste zusätzlich noch Geld Borgen um Kaution und Erste Miete zu Zahlen die wesentlich höher ist als in Deutschland nun läuft alles in einer guten Bahn Denk mann leider hatte ich den Deutschen Staat Vrgessen der uns nicht Helfen wollte der aber immer weiss sich selbst vor Zahlungen zu Drücken der Schrieb nun meine Ex lässt sich Scheiden nun sahen Sie das ich Regelmässig Unterhalt Bezahlt hatte Promt musste ich alle Lohnabrechnung vorlegen (Agentour für Arbeit) dann kamm der Schock es wurden mir nur ein ganz kleiner teil höheren Lebenshaltungskosten Angerechnet und der Wechselkurs wurde mit 1,49 angenommen der aber in wirklichkeit bei 1,56chf liegt die Lbenshaltungkosten sind jedoch um 1/3 höher als in Deutschlnd es wurde alles zu Ihren Gunsten Gerechnet und wenn wir jetzt fertig sind kann ich meine Sachen Packen und trotz fester Anstellung mich auf den weg nach Deutschland machen weil der Lohn nun nicht mehr zum Leben Reicht!!!
    Und was ist nun die Poente viele Kosten nichts Durchgsetzt und 3 Hartz 4 Empfänger mehr !
    Gratulation an den Deutschen Staat!!!

  4. C.Herting

    Zusatz zu Kommentar C.Herting Unterhalt wird für 2 Kinder aus 1.Ehe gefordert

Einen Kommentar schreiben

Aktuelle Informationen zum Thema Scheidung

Die Seite 1
Zum Thema Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht