Abtrennung einer Scheidungsfolgensache wegen unzumutbarer Verzögerung

In einem Fall des OLG Naumburg war mit dem Scheidungsantrag und dem zwangsweise verbundenen Versorgungsausgleichsverfahren auch ein Zugewinnausgleich von der Ehefrau beantragt. Der Ehemann lebte inzwischen mit einer neuen Lebensgefährtin zusammen und hatte mit dieser bereits zwei nicht ehelich geborene Kinder. Den Versorgungsausgleich trennte das Familiengericht ab und der Ehemann beantragte ferner die Abtrennung des Zugewinnausgleiches mit der Begründung, er wolle nun endlich seine Lebensgefährtin heiraten und die beiden nichtehelich geborenen Kinder endlich legitimieren. Entsprechendes geschah. Die Ehefrau legte sodann gegen das ergehende Scheidungsurteil Berufung ein und begründete die Berufung damit, dass die Abtrennung unzulässig gewesen sei. Diese Berufung war erfolgreich. Anhand dieses Falles ist festzustellen, dass die Auflösung eines in den Scheidungsverbund gestellten Verfahrens durch Abtrennung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Dies muss ein Anwalt immer bereits bedenken, bevor er überhaupt einen Verbundantrag stellt. Der Verbund der Scheidung mit einer Folgesache kann bis zum Beginn der ersten mündlichen Verhandlung durch Rücknahme des Antrags aufgelöst werden. Ist aber bereits verhandelt worden, müssen die Voraussetzungen des § 628 ZPO von Amts wegen geprüft werden. Die Abtrennung ist dann nicht mehr im Belieben der Parteien, auch wenn sie gemeinsam einen Antrag stellen. Die Parteien können dann nur noch das Gericht durch ihren Vortrag davon überzeugen, dass die Voraussetzungen einer Abtrennung vorliegen. Im vorliegenden Fall war der Wunsch des Ehemannes, seine Lebensgefährtin so schnell wie möglich zu heiraten und die Kinder so schnell wie möglich zu legitimieren kein ausreichender Grund.

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46 Reaktionen zu “Abtrennung einer Scheidungsfolgensache wegen unzumutbarer Verzögerung”

  1. johnny

    Guten Morgen Herr RA von der Wahl,

    als Erstes möchte ich Ihnen mein ehrlich gemeintes Lob für diesen Blog aussprechen. Was Sie hier für die Betroffenen leisten, sucht Seinesgleichen. Nicht nur, dass Sie hier wirklich gute Tipps geben, Sie machen es auch noch entgeldfrei. Hut ab. Lange habe ich nach solch einer Webseite gesucht, denn auch ich bin jetzt leider Betroffener.

    Nun würde ich Ihnen gerne meinen Fall schildern.:

    Meine Frau will sich von mir nach nur 2 1/2 Jahren Ehe trennen. Wir haben ein gemeinsames Kind 2 Jahre und erst vor 4 Monaten ein Haus gekauft (50/50).

    Meine Frau arbeitet nur auf 400,- € Basis. Ich komme für sämtliche Kosten, die das Haus betreffen auf , aber auch für den restlichen Lebensunterhalt. Ab und zu kauft meine Frau von Ihrem Geld Lebensmittel oder Kleidung für unser Kind ein. Da wir 2 Autos besitzen, haben wir die vereinbarung gertroffen, dass ich die Kosten für ihr Kfz (Steuern + Versicherung) bezahle. Will meinen, dass ich eigentlich für 95 % der Kosten insgesamt aufkomme.

    Wir haben jetzt vereinbart, dass wir uns nicht gegenseitig „Steine“ in den Weg legen wollen und die Trennung und evtl. spätere Scheidung einvernehmlich gestalten wollen. Meine Frau sagt, dass sie mir nicht das „Hemd über die Ohren“ ziehen will. Das glaube ich ihr auch soweit. Ferner sagt sie, dass ich das Haus behalten könne und sie mir ihr Anteil überschreiben lassen würde. Auch das Glaube ich ihr, aber ich habe die Vermutung, dass sie mir nur ihre Schulden überlassen will und sie damit fein raus wäre, vorausgesetzt die Bank spielt mit. Meine Frau möchte auch keinen Unterhalt von mir, wenn sie wieder arbeiten geht. Dies ist ab August 08 möglich, weil wir bereits einen Kindergartenplatz für unser Kind haben. Jetzt habe ich ihr das Angebot gemacht ihr, weil sie gerne ausziehen möchte, für die Ãœbergangszeit 700,- € geben würde. Plus ihr eigenes Geld käme sie dann auf ca. 1000,- € im Monat. Dem hat sie zugestimmt. Kann man dies vertraglich regeln? Kann sie auf Unterhalt verzichten? Oder wäre dies sittenwiedrig. Dazu muss ich sagen, dass wir noch nicht 100% sicher sind, ob eine Scheidung in Frage kommt. Ich will sie auch nicht im „Regen“ stehen lassen und auch für mein Kind sorgen, habe aber die Befürchtung, dass sie vielleicht doch noch auf andere Gedanken kommt. Kann man diese Dinge auch dann vertraglich regeln? Auch für den Fall, dass wir es (hoffentlich) noch mal miteinander versuchen?
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ Johnny

    Sie sollten dringend einen notariellen Scheidungsfolgenvergleich schließen, in dem das Haus, der nacheheliche Unterhalt, der Versorgungsausgleich (VA) und der Zugewinn geregelt wird.

    VA und Zugewinn ausschließen, da in so kurzer Ehe ohnehin kaum nenneswerte Beträge anfallen.

    Nachehelichen Unterhalt auch ausschließen, da kurze Ehe und ohnehin eine sehr kurze Befristung nach § 1578 b BGB zum Tragen käme.

    Aber Achtung: die Befristung gilt nur für Unterhalt nach Scheidung. Trennungsunterhalt läßt sich so nicht rechtsverbindlich regeln.

    Im Hinblick auf das neue Unterhaltsrecht hätte ich keine Bedenken, dass ein solcher Vertrag durchsteht.

    Wenn so alles geregelt ist und die Scheidung später erfolgen soll, könnte ich dies kostengünstig als dann einvernehmliche Scheidung durchführen……..manchmal müßte ich auch Geld verdienen.

  3. johnny

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Frage habe ich aber noch zu dem Trennungsunterhalt. Wenn ich Sie richtig verstehe muss hier eine Berechnung stattfinden und eine Abmachung zwischem meiner Frau und mir wäre hier nicht rechtsverbindlich. Müssen wir für diesen Fall einen RA einschalten, um den Trennungunterhalt zu regeln? Das Problem, wenn ich mehr zahlen müsste (in dem Betrag ist auch schon der Kindesunterhalt mit eingerechnet) könnte ich die Raten für das Haus wahrscheinlich nicht mehr aufbringen. Das wollen meine Frau und ich aber nicht, deshalb ist meine Frau auch einverstanden mit den 700,-€. Ich möchte sie aber auch nicht bevorteilen.
    Eine Frage hätte ich auch noch zum Haus. Angenommen die Bank stimmt einer Entschuldung zu und ich werde alleiniger Schuldner und somit auch alleine im Grundbuch eingetragen, hätte dies auch im Falle einer Scheidung bestand? Oder würde meiner Frau trotzdem die Hälfte zugestehen (auch im Falle das ich das Haus verkaufen möchte)?

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ johnny:

    wenn beide sich an die Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt halten…..kein Problem. Es wäre nur eben nicht rechtsverbindlich. Später nachfordern kann die Frau aber dann nichts. Also versuchen Sie es.

    Die Beratung durch einen Anwalt halte ich für unerläßlich. Es ergeben sich häufig Aspekte, an die Sie gar nicht gedacht haben.

    Wenn Ihre Frau Ihnen den hälftigen Anteil überträgt, hat dies auch in der Scheidung Bestand. Ob daneben etwas über den Zugewinn auszugleichen wäre, kann ich nicht sagen. Wenn das Haus voll belastet ist, nicht.

  5. johnny

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    kann eine Scheidungsfolgevereinbarung auch von einem RA erstellt werden? Wie sehe es mit dem Vertrag aus, wenn wir uns nicht scheiden lassen? Ich möchte für diesen Fall aber auch nicht für die gesamte Zeit der Trennung (in der wir ja noch verheiratet wären) VA zahlen müssen.

    -Können wir auch beide gemeinsam an einem Beratungsgespräch bei einem RA teilnehmen, um uns Lösungswege aufzeigen zu lassen?

    – Wie hoch wären die Kosten einer solchen Vereinbarung?

    – Kann man in der Vereinbarung auch Erbrechtliche Dinge klären, die ja zum Tragen kämen wenn wir weiterhin Verheiratet blieben?

    – Ist es möglich diese Vereinbarung auch online zu erstellen, oder ist ein persönlicher Termin unerläßlich?

  6. RA Thomas von der Wehl

    @ johnny

    die Vereinbarung muss ein Notar beurkunden, ein Anwalt kann sie entwerfen. Für den VA kann man einen abweichenden Endzeitpunkt wählen. Man kann alles regeln, aber ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen hier nicht über den Blog eine Einzelfallregelung bauen kann.

    Das muss einer kostenpflichtigen Anwaltstätigkeit vorbehalten bleiben.

    Natürlich könnte ich es machen, aber wenn Sie nicht in meiner Nähe wohnen, wird es problematisch.

  7. Tina

    Hallo…!

    Ich hätte da mal eine Frage und bräuchte dringend Rat.Ich lebe knapp ein Jahr getrennt,jetzt möchte mein Mann die Scheidung.Um Kosten zu sparen hat er mir vorgeschlagen einen gemeinsamen Anwalt zu nehmen.Wir sind uns im großen und ganzen einig.Was das finanzielle betrifft.Die Anwaltskosten würden wir uns teilen.Soll ich darauf eingehen,oder sollte ich mir einen eigenen Anwalt suchen.Da ich nur geringfügig beschäftigt bin,und nicht volltags arbeiten kann,da ich einen Sohn von 9 Jahren habe.Es wäre lieb eine Anwort zu bekommen.

  8. RA Thomas von der Wehl

    @ Tina

    Sie haben wahrscheinlich Anspruch auf PKH und der Anwalt würde dann nichts kosten.

    Ein Anwalt darf nie beide vertreten und ohne Anwalt sind Sie in der schlechteren Position.

    Wo leben Sie? Vielleicht kann ich jemanden empfehlen.

  9. Tina

    Hallo Herr von der Wehl….

    Danke für die schnelle Antwort…Ich lebe in Düsseldorf.Wenn sie mir einen empfehlen wäre super,ich weiß nämlich garnicht so recht wo ich zuerst anfangen soll.Ach bitte noch eins..was heißt denn PKH????

  10. RA Thomas von der Wehl

    @ Tina

    PKH = Prozesskostenhilfe

    Wenden Sie sich unter Berufung auf mich an die Kollegin Luchtenberg

    http://www.ehescheidung24.de/scheidungsanwalt/fachanwltin_fr_familienrecht_dsseldorf_monika_luchtenberg-3260.html

  11. Tina

    Hallo Herr von der Wehl…

    Ich danke ihnen für Ihren Rat und die Empfehlung.Sie haben mir sehr weiter geholfen.
    Dankeschön…
    Ich werde mich an Ihre Kollegin wenden.
    Habe mir die Adresse schon raus gesucht..

  12. Christiane

    Sehr geehrter Herr von der Wehl..
    mein Bekannter lebt 2005 in Scheidung. Seine Frau ist Selbstständig und bezieht trotzdem Trennungsunterhalt von ca. € 400,00. Seit zwei Jahren hat sie ein Lebenpartner. In 2007 wurden beide gefragt ob sie mit einander leben wollen, was beide Parteien verneinten, trotzdem ist die Scheidung noch nicht ausgesprochen und die Gegenpartei erhält weiter den Unterhalt weil der Zugewinn noch nicht geklärt ist. Seine Ex verlangt die Hälfte des Geldes für das Haus, welches laut Grundbuch Ihm gehört. Das Gericht hat jetzt ein Gutachter bestellt (zieht soch seit zwei Mon. hin)der den Wert des Hauses bestimmen soll und prüfen ob der Keller anderweitig vermietet werden kann.
    Das Gericht geht auf keine Angaben seines Rechtsanwaltes ein wie z. B.
    – Keine Rentenzahlung mehr seit 2003 nach Eheberatung (finde vorsetzliche Handlung und Vorbereitung zur Scheidung)
    – Lebenspartner seit 2006 (wurde vor Gericht bestritten) beweise durch Fotos liegen vor.
    – Lebensversicherungen werden nicht angegeben (er legte Kopien Ihrer Lebenversicherung vor)
    Es handelt sich hier wohl um ein schwieriges Scheidungsverfahren.
    Meine Fragen kann man das Verfahren beschleunigen?
    Kann der Richter wegen Befangenheit abgelehnt werden?
    Ist es ratsam das Scheidungsverfahren vom Zugewinn zu trennen?
    Kann es passieren das nach der Scheidung weiter Unterhalt gezahlt werden muß?
    Ach noch zum Schluß. PKH bezieht Sie auch.

  13. RA Thomas von der Wehl

    @christiane

    eine Beschleunigung ist schwierig, Befangenheitsgründe kann ich nicht erkennen, die Abtrennung wird kaum möglich sein.

    Das sieht leider nicht sehr gut für Sie aus.

  14. Vinzenz

    Ich habe mich von meiner Frau Mitte November 05 getrennt, nachdem sie Mitte Oktober bei einem Anwalt war um sich scheiden zu lassen. Damit ich schnell die Wohnung verlasse hat sie ihrem Anwalt erklärt, dass ich meinen Kindern erzählt habe, sie am nächsten baum aufhängen zu wollen. Dieser hat mich dann nach dem Gewaltengesetz aufgefordert die wohnung zu verlassen, was ich nach dem Anraten meines Anwaltes auch getan habe, um ihrer Verlogenheit und deren Folgen zu entgehen. Sie hat anscheinend diese Trennung sehr gut geplant, zu mal wir kurz vorher noch das ganze Haus neu getrichen und den Hof renoviert haben. Der volle Heizungstank und das Kaminholz waren zu dem Zeitpunkt auch schon bezahlt, so dass ja nichts mehr im Wege stand und das Bargeld hat sie sich unter den Nagel gerissen. Es dauerte auch nicht lange um zu erfahren,warum ich ausziehen musste. Ein neuer Lover musste her. Nach einer schnellen Klage bei Gericht (Dez.05) erfolgte dann auch bald ein Teilurteil (Mai 06) über den zu zahlenden Kindesunterhalt für drei Kinder (Zwillinge -Mädchen 12 Jahre und Junge 14 Jahre). Das Gericht hätte meines Erachtens aber eine Mangelfallberechnung durchführen müssen, damit meine Frau auch etwas bekommt. Dieses wurde aber nicht durchgeführt, so dass die Kinder einen viel zu hohen Unterhalt bekamen und meine Frau bis heute leer aus ging. Seit dem Jahre 2006 war ich komplett in Steuerklasse I. Mein Jahresbrutto hat sich um fast 9000,- Euro verkürzt, weil im Jahre 2005 eine Nachzahlung für die älteste Stieftocher im kinderbezogenen Familienzuschlag floss, so kam auch in 2006 der Wegfall des Familienzuschlags für die zweitälteste Stieftochter, weil meine Frau ja das Kindergeld selbst beziehen wollte. Des weiteren kam es zu einer westentlichen Verkürzung der Sonderzuwendungen im Jahre 2006 gegenüber dem Vorjahr und ich vermute Wegfall des Urlaubgeldes. Diese Minimierung des Bruttos wurde mehrmals von mir selbst vor Gericht vorgetragen. Dieses wurde anscheinend vom Familienrichter ignoriert, ob wohl er selbst auf Anregung der Klägerpartei sich Auskunft bei der Wehrbereichtverwaltung hat einholen lassen und ihm auch vorliegt. Heute nach über zwei Jahren verkündet der Familienrichter ein Urteil, dass jeden verstehen läßt,warum unsere Zeitungen voll sind, wenn abgezockte Väter ihre Familien auslöschen. Den Familienrichter interessiert es einen Scheiß, ob du als Beamter aufgrund oben geschilderter Einbußen weniger verdienst und er stellt dich so gar hin, als müsste ich dieses Geld, wie im vergangenen Jahr verdienen. Leider hat an dieser Misere mein Anwalt (75 Jahre) auch wesentlichen Anteil daran, zu mal er die Chance hatte bei der letzten mündlichen Verhandlung dieses nochmals kundzutun. Leider scheint er, wie mein erster Anwalt der nur aufs Streiten aus war, insgesamt überfordert zu sein. Meine Berufungsfrist läuft am 25.05. ab. Mein Anwalt hat mir vorgeschlagen, weil damals die Klägeseite schon signalisiert hat einen Vergleich einzugehen, dieses dann auch jetzt mit der Gegenseite zu verhandeln und an unserem ersten mündliche Verhandlungstermin für die Ehescheidung, am 21.05 zu festigen, damit ich dann geschieden werde kann. Das Haus gehört meiner Frau und ich hätte nur einen Anspruch auf Zugewinn, auf den ich im Vergleich verzichten soll. Seit über zwei Jahren streiten wir uns um den Trennungsunterhalt vor Gericht, wo mein erster Anwalt ausgerechnet hat, dass ich gar nicht leitungsfähig bin und meine Frau von mir nichts bekommen kann, weil der Kindesunterhalt zu hoch ist und jetzt soll ich einen Vergleich eingehen, damit ich auf den kompletten Kosten dieses Prozesses sitzen bleibe. Mein Frau bekommt PKH ohne und ich mit Ratenzahlung (60,-). Habe ich grundsätzlich als Berufssoldat Anspruch auf meine Fahrtkosten zur Dienststelle und steht mir auch 1\7 Erwerbstätigenbonus zu. Aus dem jetzigen Urteil geht das nicht hervor. Im Teilurteil hat er mir wenigsten die Fahrtkosten angerechnet und warum muss ich für meine Frau Unterhalt zahlen, wenn sie weiterhin unsere vier Pferde im hauseigenen Stall unterhält und den Lover im Hause wohnen hat. Diesbezüglich geht das Gericht auch nicht ein, um ihr ein fikitves Einkommen zuzurechnen, zumal sie nach Ansicht des Gerichtes, sie mit ihrer Teilzeitarbeit und der Erziehung der Kinder jetzt 14 und 16 Jahre und der Arbeiten am Haus eine Vollzeitbeschäftigung hat. Sie erhält auch Pflegegelder für die Pflegeleistungen an ihrem Vater. Davon will das Gericht auch nichts wissen. Die beiden ältesten Stiefkinder sind anscheinend ausgezogen, damit sie keinen Mietzins zahlen müssen. Eine hat ausgelernt und die andere ist kurz vor Ausbildungsende und wohnt weiterhin im Haus.

    Meine Frau lebt mit einem Mann zusammen, der offiziell bei ihren Eltern angemeldet ist. Wieso muss ich zahlen, wenn das Gericht Zeugen sich laden könnte, zumal wir in einem Dorf leben, wo jeder jeden kennt.
    Was sind das für Gesetze.
    Wie kann ich mich gegen den eigenen Anwalt wehren. Für dessen Leistung soll ich zahlen? Wer kann ihn kontrollieren und kann ich ihn in Regress nehmen.
    Wie soll ich einen zukünftigen Unterhalt ih Höhe von ca. 290,- an meine Frau zahlen, wenn mir selbst nach dem Teilurteil 820,- verblieben sind?

  15. axel

    Hallo Herr von der Wehl,
    mein Scheidungsverfahren läuft seit „5“ !! Jahren. Zg. und Va. sind geregelt, es geht nur noch um Tu. Gegenseite und Richterin scheinen kein Interesse an einer Scheidung zu haben. Auf den Termin im August, habe ich dann 1 Jahr gewartet. Auch dieser Termin wird höchst warscheinlich, wieder einmal durch die Gegenseite boykotiert werden. Mein Anwalt sagt, ihm sind die Hände gebunden. Gibt es eine Möglichkeit die Scheidung zu erzwingen oder das Verfahren zu beschleunigen?

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ axel

    lassen Sie den Anwalt anregen, das Verfahren in eine gerichtliche Mediation zu überführen, wenn es das an Ihrem Familiengericht gibt. Vielleicht hilft das.

  17. Tom

    Hallo Herr RA von der Wehl,

    ich mal wieder. In meiner „Scheidungssache“ gibt es noch immer keinen neuen Termin. Der 1. war am 9. April – da meine zukünftige Ex trotz Ehevertrag kurz vorher Scheidungsfolgeunterhalt gefordert hat, hat der Richter die Ehe nicht geschieden. Meine zukünftige EX prolongiert ganz klar somit den Trennungsunterhalt (Trennung war 09/2006).
    Nachdem ich die Zahlung an Sie (2 x Kindesunterhalt, Altersvorsorge und private KV für die Kinder habe ich weiter gezahlt) hat die Gegenseite im April mein Konto gepfändet und den GV zur Gehaltspfändung zu meinem Arbeitgeber geschickt. Seitdem ist mein Konto dicht. Ich kann seit drei Monaten das Darlehen für die selbstgenutzte DHH nicht mehr bedienen, die private Krankenkasse nicht mehr zahlen, die Hausrat, Müll, Abwasser, Hundefutter für meinen Golden Retriever, Arzt- und Tierarztrechnungen. NICHTS! Jetzt hat mein Anwalt die Abtrennung des Verfahrens Scheidungsfolgeunterhalt aus der Verbundsache beantragt. Am 25.06. war der Gütetermin wegen der von meinen Anwalt eingereichten Abänderungsklage. In diesem Termin hat der Richter gesagt – keine Aussicht auf ERfolg und in dem anderen Verfahren abtrennen GEHT GAR NICHT, weil die 2 Jahre noch nicht abgelaufen sind!!! Der Richter nutzt alle nur erdenklichen Prozessmöglichkeiten PRO Gegenseite aus. Ich lebe bei München und habe einen Anwalt aus München und die Verhandlungen sind am neuen Wohnort meiner zukünftigen EX in Böblingen. Die Gegenanwältin hat ganz klar „Heimvorteil“.
    Frage 1 – welche 2 Jahre?
    Frage 2 – ich möchte endgültig den Anwalt wechseln (er räumt erstamls Fehler ein, die Gegenseite ist eine Nummer zu groß für ihn)- Frage 3 – können Sie mir im Raum Stuttgart einen wirklich genauso Skupellosen Kollegen oder am besten eine Kollegin empfehlen?

    Gruß Tom

  18. RA Thomas von der Wehl

    @ tom

    1. die Abtrennung einer Verbundsache kann idR. erst nach weitreichender Verzögerung (mind. 2 Jahre) erfolgen.

    2. Ich versuche etwas. Anwälte steigen ungern in (nicht gut) laufende Verfahren ein. Sie müssen zudem mit erheblichen Mehrkosten rechnen.

  19. Tom

    @ RA von der Wehl

    Ich danke Ihnen schon einmal für die Antwort.

    Eine weitere Frage habe ich. Im letzten Jahr 2007 habe ich im Oktober beim Jugendamt Unterhaltstitel (pro Kind 413,00) auf Drängen der Gegenseite ausstellen lassen. Durch den Wechsel der Steuerklasse von III auf I seit Januar 2008 verdiene ich netto 1.600,00 weniger. (etwa 25 %). Im April bin ich mit den neuen Lohnbescheinigungen erneut zum Jugendamt und habe die Titel ändern lassen auf 310,00 Euro pro Kind. Seit April vollstreckt die Gegenseite aus den alten Titeln und aus dem Urtail zum Vergleich betreffende des Getrenntlebendunteralts. Die Gegenseite weigert sich die Vollstreckung aufzuheben. Die Gegenseite weigert sich die alten Kindestitel herauszugeben. Die Ende April eingereichte Abänderungsklage hatte mein RA im Mai und die Abänderung der Kinderbeträge erweitert. Das hat der Richter mit Hinweis auf § 1629 Abs.2 nicht zugelassen.

    Frage 1 : Was kann ich tun? Vollstreckungsgegenklage?
    eine zweite Abänderungsklage nur wegen der Jugendamtsurkunden.
    Klage zur Herausgabe der Urkunden. Herabsetzung des Kindesunterhalt im Scheidungsverfahren als Verbundsache erklären?

    Irgendwie lese ich überall, dass alles nicht in eine Klage gepckt werden kann. Ich will die Höhe der zu zahlenden Beträge ändern lassen gem. meinem tatsächlichen Einkünften. Ich möchte diese Zahlungsverpflichtung beschränken lassen bis zum 18. Lebensjahr (steht auch so im Ehevertrag). Ich möchte die alten Titel zurück. Ich Wie möchte die Gehaltspfändung und die Kontosperrung wieder los werden.

    Gruß

    Tom

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ tom

    tut mir leid, aber das scheint eine relativ komplizierte prozessuale Gestaltung zu sein, zu der mir Informationen fehlen und in die ich mich mit Ratschlägen nicht einbringen kann. Den Hinweis auf § 1629 II BGB verstehe ich nicht.

    Den prozessualen Weg muß der beauftragte RA festlegen.

    Ein Fehler ist wohl schon im April gemacht worden. Ein Titel kann nicht einseitig geändert werden. Wenn die Gegenseite die Mitwirkung verweigert, muß Abänderungsklage erhoben werden.

  21. Tom

    … den Anwalt würde ich gerne wechseln. Er hat schon zu wiederholten Mal Sachverhalt anders dem Gericht gegenüber erklärt, als sie sich zugetragen haben. Somit hat die Gegenseit oberwasser bekommen, da der Richter mir somit eins auf die „Mütze“ hauen konnt.

    2. Sie meinen demnach eine Abänderungsklage in Sachen der beiden Jugendamts-Urkunden über 413,00 Euro pro Kind zu machen, aus denen die Gegenseite vollstreckt, da ich das der Berechnung zugrundeliegende Gehalt vom letzten JAhr seit Januar 2008 nicht mehr verdiene…

    3. Geht eine Vollstreckungsgegenklage bzgl, wegen der Gehalts- und Kontopfändung nicht schneller und ist wirksamer. Wenn mit den Titel argumentiert wird, die längst gegen neue geändert werden müssten. Ich muss die Zwangsvollstreckung irgendwie durchbrechen.

    Gruß Tom

  22. Tom

    Nachtrag:

    Die Titel beim Jugendamt wurde von mir persönlich nach Vorlage der Gehaltnachweise der letzten 3 Monate und der Vermerk auf Änderung meiner Steuerklasse ohne Probleme von 413,00 pro Kind auf 310,oo pro Kind am 8. April 2008 geändert. Nur die Gegenseite gibt die höheren Titel nicht raus…

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ tom

    nochmals: ein vorhandener Titel kann nicht einseitig von Ihnen oder vom Jugendamt nach unten geändert werden. Hier hätte von der Gegenseite Mitwirkung/Zustimmung zur Abänderung verlangt werden müssen und notfalls geklagt werden müssen.

    Ich kann die Konkurrenz zwischen Abänderungsklage und Vollstreckungsgegenklage im Moment nicht prüfen. Es sollte aber möglich sein, die Abänderungsklage mit einem Vollstreckungsschutz(eil-)antrag, notfalls gegen Angebot der Sicherheitsleistung zu verbinden.

  24. ingeborg

    Hallo Herr von der Wehl,
    mein Mann und ich sind seit 9 Jahren getrennt und jetzt haben wir Mitte diesen Jahres die Scheidung eingereicht, da sich bei mir die Lebensumstände drastisch ändern werden. Wir sind uns „einig“ und haben auch nur einen gemeinsame Anwalt.
    Seit knapp 8 Jahren habe ich wieder einen neuen Lebenspartner, der aus beruflichen Gründen vor 2 Jahren ins Ausland ging. Jetzt würde ich gern zu ihm ziehen und reichte deswegen die Scheidung ein, denn es tut sich dabei folgendes Problem auf: Er arbeitet in den Golfstaaten und da diese nunmal moslemisch (aber gemäßigt) sind, wird ein Zusammenleben mit ihm als „noch verheiratete“ wahrscheinlich nicht lange gutgehen. Wir haben uns erkundigt, und eine „wilde Ehe“ würde geduldet werden, aber solange ich mit dem „falschen“ Mann verheiratet bin, würde ich keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bekommen.
    Nun ist der Umzug schon für Februar 09 geplant und bestellt, aber irgendwie sehe ich schwarz, dass die Scheidung bis dahin durch ist. Nach der Scheidung möchte ich außerdem meinen Mädchenname wieder annehmen und brauche dann ja wieder neue Papiere. Wenn ich mich jetzt aber in D abmelde ohne geschieden zu sein, muss das ganze Prozedere mit Namensänderung und neuem Pass über die deutsche Botschaft laufen, und das kann dauern. Kann man unter diesen besonderen Umständen den VA von dem Scheidungsverfahren abtrennen, denn an dem hängt es wohl dass es nicht voran geht?

    Vielen Dank im Voraus 🙂

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ ingeborg

    grundsätzlich sind Richter selten bereit das Verfahren über den Versorgungsausgleich abzutrennen. Ob in ihrem speziellen Falle ein Richter der Abtrennung zustimmen würde, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich gehe davon aus, dass nur ihr Ehemann anwaltlich vertreten ist und würde für diesen Fall anlegen, dass sie sich einen eigenen Fachanwalt nehmen. Mit dem Anwalt können Sie dann besprechen, ob ein Antrag auf Abtrennung Erfolg versprechend sein wird.

  26. ingeborg

    Hallo Herr von der Wehl,
    wir haben zwar einen gemeinsamen Anwalt, aber dieser wurde von mir beauftragt, sprich, es ist eigentlich „mein“ Anwalt. Zufällig telefonierte ich gestern mit ihm, und er erklärte mir ebenfalls, dass die Entscheidung darüber beim Richter liege. Da unser zuständiger Richter anscheinend etwas „konservativ“ ist, wäre wohl das höchste der Gefühle eine Anhörung vor meiner Abreise, sodass ich zur Scheidung nicht mehr nach D kommen müsste. Eigentlich schade, dass Leuten wie uns, die sich wirklich einig sind, seitens der Bürokratie solche Steine in den Weg gelegt werden.

  27. RA Thomas von der Wehl

    @ ingeborg

    die Lösung mit der Anhörung nach § 613 ZPO vor ihrer Abreise wäre auch mein Vorschlag gewesen. Sie werden so zu den Scheidungsvoraussetzungen angehört und alles Weitere kann im schriftlichen Verfahren entschieden werden.

  28. JohnDoe

    Hallo Herr RA von der Wehl,
    ich bin total verwirrt, weil ich von meiner Anwältin 2 Antworten erhalten habe: Ich habe ein Scheidungsurteil mit Verbund Versorgungsausgleich, Unterhalt und Wohnungszuweisung. Meine Anwältin hat mir geraten gegen das Urteil Berufung einzulegen und zwar nur gegen den Unterhalt. Mir ist und war es wichtig möglichst schnell geschieden zu werden, da das Verfahren schon 5 Jahre dauert und ich mit meiner neuen Freundin ein 6 Monate altes Baby habe. Wir wollen heiraten. Unser Abtrennungsantrag wurde vom 1ten Gericht überhaupt nicht berücksichtigt. Hierzu gibt es auch kein Urteil! Meine Anwältin sagte mir, dass die Scheidung trotz Berufung rechtskräftig werden kann, ich also heiraten könne. Und zwar dann halt 2 Monate später. Dann sagt sie mir aber, dass die Gegenseite auch Berufung eingelegen kann – was sie jetzt auch getan hat- und zwar auch gegen die Scheidung!!!!! Jetzt soll gar nichts mehr rechtskräftig werden??? Die Gegenseite kann doch nicht der Scheidung zustimmen und dann dagegen sein? Alles reine Schikane! Wann wird meine Scheidung jetzt im besten und schlimmsten Fall rechtskräftig? Und können wir nicht Berufung einlegen gegen den nicht beantworteten Abtrennungsantrag? Oder können wir den nochmal beim 2ten Gericht stellen? Bitte helfen Sie mir; ich bin verzweifelt.
    Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar!

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ johnDoe

    die Gegenseite kann gegen das Scheidungsurteil natürlich Berufung einlegen. Die Frage ist nur, mit welchen Erfolgsaussichten. Eine erfolglose Berufung hat in der Regel eine negative Kostenfolge. Das bedeutet, dass die Gegenseite die Kosten der Berufung ganz oder teilweise wird tragen müssen. Dies scheint der Gegenseite nicht bewusst.

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  30. JohnDoe

    Hallo Herr von der Wehl,
    offensichtlich will meine Ex nicht, dass ich wieder heirate. Der Preis ist ihr dabei sicher egal!
    Kann das 2te Gericht die Scheidung abtrennen, oder die Berufung ablehnen, wenn es so erfolglos ist, sodass ich heiraten kann? Oder muß ich jetzt wieder warten bis über meine Berufung zum Unterhalt und vielleicht noch von der Ex zur Wohnungszuweisung (habe ich bekommen) entschieden wurde? Wird also die Scheidung erst rechtskräftig, wenn zu allem Verbund entschieden ist, oder kann ich was tun, um alles zu beschleunigen? Alles Schikane meiner Ex!
    Danke für Ihre Antwort.

  31. basic

    Worin begründet sich in der Regel die lange „Scheidungszeit“? Es muss doch auch hier, wie für alles, Fristen geben. Wenn der Mann mittlerweile bereits zwei Kinder mit der neuen Frau hat, gehe ich mal von ca. 4 Jahren aus. Was passiert in dieser Zeit bei den Gerichten?

    Natürlich ein persönlicher Hintergrund…. meine Scheidung (Verbund) dauert nunmehr 7 Jahre und es ist kein „Land in Sicht“. Mir sind total die Hände gebunden, kein Hausrat getrennt, kein TU gezahlt, nichts…. wer soll nach diesen langen Zeiten so etwas noch auseinander bekommen und welche Positionen (Grundlagen wie Einkommen) kommen dann noch zur Geltung?

    ziemlich ratlos und nur noch die Hoffnung auf einen Eintrag in´s Guiness-Buch …..

  32. chris

    Hallo Herr von der Wehl,

    meine Ex-Frau und ich haben vor der Scheidung mündlich vereinbart, die Scheidungskosten so gering wie möglich zu halten und nur einen Anwalt zu nehmen (Dieser hat mich vertreten). Es ist auch alles „friedlich“ wie vereinbart abgelaufen, es wurde lediglich der Versorgungsausgleich verhandelt.

    Kurz vor dem Scheidungstermin hat sie mir jedoch mitgeteilt, dass sie sich an den Kosten nicht beteiligt, da sie das damals nur aus Unwissenheit zugesagt habe.

    Wir haben wie gesagt nichts schriftlich vereinbart, ich habe lediglich eine Mail von ihr, in der sie mir mitteilt, dass sie die Kostenteilung aus Unwissenheit damal zusagte, also sozusagen ein Eingeständnis ihrerseits, dass wir das mündlich vereinbart haben.

    Kann ich sie darauf „festnageln“ und die Hälfte der Kosten verlangen??

    Gruß

  33. chris

    Hallo Herr von der Wehl,

    meine Ex-Frau und ich haben vor der Scheidung mündlich vereinbart, die Scheidungskosten so gering wie möglich zu halten und nur einen Anwalt zu nehmen (Dieser hat mich vertreten). Es ist auch alles “friedlich” wie vereinbart abgelaufen, es wurde lediglich der Versorgungsausgleich verhandelt.

    Kurz vor dem Scheidungstermin hat sie mir jedoch mitgeteilt, dass sie sich an den Kosten nicht beteiligt, da sie das damals nur aus Unwissenheit zugesagt habe.

    Wir haben wie gesagt nichts schriftlich vereinbart, ich habe lediglich eine Mail von ihr, in der sie mir mitteilt, dass sie die Kostenteilung aus Unwissenheit damal zusagte, also sozusagen ein Eingeständnis ihrerseits, dass wir das mündlich vereinbart haben.

    Kann ich sie darauf “festnageln” und die Hälfte der Kosten verlangen??

    Gruß

  34. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    Wenn Ihre Frau die hälftigen Kosten nicht freiwillig trägt, müssten Sie eine zivilrechtliche Klage einreichen. Nur mit dem Mail welches Sie haben, sehe ich keine ausreichenden Erfolgsaussichten.

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  35. Mary

    Schön Guten Tag Herr Rechtsanwalt von der Wehl,

    wie gut, daß ich Ihre Seite gefunden habe !

    Schon am Dienstag 9.2.10 habe ich einen Termin für eine „mündliche Verhandlung“ vor Gericht.

    Unsere Fall ist folgendes: Wir leben schon seit Mai 2005 getrennt. Es ist rein gar nichts geregelt aber es lief mit gegenseitigen Guten Willen: Er schaffte den finanziellen Rahmen (ziemlich knapp aber immerhin) so daß ich zu Hause bleiben könnte um die 2 Kinder (jetzt 9 und 5) zu kümmern. Februar 2009 kam er wieder zurück zu uns aber blieb nur ca. 6 Wochen.
    Dann ist er zurück zu seine Freundin. Er reichte die Scheidung ein.

    Ich dachte es gibt erneut einen Trennungsjahr. Bin erst im November zur Anwältin. Sie hat einen Antrag auf Ablehnung der Scheidungsklage beim Gericht eingereicht. Sie hat sonst keine Anträge gemacht obwohl immer noch nichts geregelt ist: Kein Unterhalt, kein Besuchsrecht, Zugewinn u.ä. Jetzt hat Sie mir gesagt, daß Dienstag eine Scheidungstermin ist. Mein Noch-Mann hat Gericht mitgeteilt, daß er möchte, daß im März erwartetes Kind (mit Freundin) ehelich geboren wird. Er möchte, daß ALLE Scheidungsfolgesachen von der Scheidung zu trennen.

    Meine Fragen:

    1. Kann ich geschieden werden ohne meinen Willen? Wir sind seit 1991 verheiratet. Meine Anwältin sagte Scheidung ist schlecht für mich (muß mich selbst privat krankenversichern, was ich im Moment nicht leisten kann, verliere den Unterhalt, muß Job suchen usw. (was OK ist, brauche nur etwas mehr Zeit).

    2. Wenn ich jetzt am Dienstag geschieden werde, wie kann ich danach meine Forderungen bezüglich Scheidungsfolgesachen durchsetzten?

    3. Es scheint mir meine Anwältin geht davon aus daß ich geschieden werde. Warum macht sie keine Anträge um den Prozess aufzuhalten?? Ich bekomme PKH, will sie keine weiteren Kosten mehr?

    Scheidung ist OK aber erst dann wenn alles geregelt ist. Er darf seine ersten beiden Kinder nicht vergessen und finanziell vernachlässigen !!

    Ich hoffe, sie können mir noch helfen. Bin ziemlic nervös und ratlos.

    Vielen herzlichen dank…

    Mary

  36. RA Thomas von der Wehl

    @ mary

    Sie müssen davon ausgehen, dass der Versöhnungsversuch von 6 Wochen die Trennungszeit nicht unterbrochen hat. Daher ist er schuldig, dass die Scheidung ausgesprochen wird. Die Frage des Unterhaltes, des Zugewinns und der sonstigen Scheidungsfolgen lassen sich aber auch noch nach der Scheidung klären. Ich sehe nicht, dass sie nach der Scheidung ihren Unterhaltsanspruch vollständig verlieren bei dem Alter der Kinder. Sie werden aber sicherlich sich um eine mindestens halbschichtige Tätigkeit bemühen müssen.

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  37. Johannes

    Hallo Herr von der Wehl!
    Ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Frage zu einem anderen Thema hier im Blog. Vielleicht können Sie mir erneut helfen. Kann man sich scheiden lassen, ohne alle Scheidungsfolgesachen vor dem Scheidungstermin geklärt zu haben? Ich hatte erst gehofft, dass ich mit meiner Noch-Frau alles im Scheidungsverbundverfahren klären kann, aber mittlerweile gibt es in fast jedem Bereich Streit. Der Scheidungsantrag ist nun nicht als Verbundverfahren eingereicht, damit wenigstens dieser Teil geregelt wird. Die Unterlagen für den Versorgungsausgleich liegen von beiden Seiten vor und es sind schon ein paar Wochen vergangen. Der Versorgungsausgleich wird hoffentlich beim Scheidungstermin geregelt werden. Nur ist noch kein Scheidungstermin in Sicht.
    Mein Anwalt fragt nun, ob ich das gerichtliche Hausratsteilungsverfahren und ggf. die Vermögensaufteilung bzw. den Zugewinnausgleich jetzt angehen möchte, da diesbezüglich die Gegenseite keine außergerichtliche Klärung unterstützt. Meine Versuche das ohne Gericht zu klären sind seit 1 Jahr erfolglos. Auch der Umgang zu meiner Tochter wird von meiner Noch-Frau unterbunden. Warte ich bis der Termin zur Scheidung vorüber ist, um dann weiteres zu klären?
    Macht es Sinn diese Dinge noch vor dem Scheidungstermin anzugehen? Ich habe gehört, dass sich dadurch der Scheidungstermin extrem nach hinten verschieben kann. Ist das so, auch wenn der Scheidungsantrag nicht im Verbundverfahren gestellt wurde? Ich blicke da nicht mehr durch. Was passiert, wenn meine Noch-Frau vor dem Scheidungstermin selbst einen Antrag z.B. zum Zugewinnausgleich stellt?
    Und macht es eigentlich einen Unterschied vor Gericht, wenn man zur Klärung der Scheidungsfolgesachen nicht mehr verheiratet ist?
    Ich hoffe, Sie können mir in diesen recht allgemeinen Fragen weiter helfen.
    Vielen Dank! Johannes

  38. RA Thomas von der Wehl

    @ johannes

    ich bitte um Verständnis, aber diese Fragen sind schon sehr speziell. Sie haben einen Anwalt beauftragt und dieser muss ihnen diese Fragen beantworten können. Mir bleibt für so etwas einfach keine Zeit mehr.

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  39. Coco

    Guten Tag

    Wir haben folgendes Problem, wo uns heute die ekräterin vom Gericht auch nicht weiterhelfen konnte:

    die Ex meines Partners war lange untergetaucht, wurde nun kurz nach Einreichung der Scheidung gefunden. Sie wurde angeschrieben das sie ihr Einkommen offen legen muss(obwohl man weis das sie vom Amt lebt da dieses Amt ja die Adresse dem Gericht mitgeteilt hat). Sie verweigert also die Mitwirkung. Sie war diejenige die abgehauen und untergetaucht ist, will keinen Kontakt zu den eigenen Kindern usw. Nun bin ich schwanger von meinem Partner, wir wollen heiraten. Der Versorgungsausgleich soll abgetrennt werden, entsprechendes hat der ANwalt bereits beantragt. Wie schnell kann troz dem nicht Mitwirken seitens der Ex die Scheidung stattfinden?
    Danke schon einmal für die Hilfe!

  40. RA Thomas von der Wehl

    @ coco

    ob das Gericht auf einen einseitigen Antrag hin den Versorgungsausgleich abtrennt, liegt im Belieben des einzelnen Richters. In der Regel machen die Richter es nicht sehr gerne.

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  41. Coco

    abgetrennt wird, das ist bereits sicher, letzter Stand heute morgen bei Nachfragen. Nur tut sich sonst nichts. Die Hauptfrage bezieht sich ja darauf was da nun noch passiert, ob der Richter trozdem Scheidung durchzieht obwohl die Ex sich nicht regt und mitwirkt. Immerhin besteht ja eine Schwangerschaft und der RA meines Partners sagte das dann sowas eigendlich berücksichtigt wird.

  42. Emma

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    ich lebe seit MItte 2000 getrennt von meinem jetzt Ex Mann, wir wurden in 2008 geschieden. Versorgungsausgleich &
    Zugewinn wurden abgetrennt. Meine Rechtsanwältin hatte aber ursprünglich beantragt, alles im Verbund regeln lassen zu wollen.
    Meine Frage nun: Falle ich, weil die Abtrennungen vorgenommen wurden, mit dem Zugewinn in das neue Recht ab 1.9.2009 oder werde ich nach dem alten Recht behandelt ?
    Ich habe beim MMJ angefragt und habe zwei verschiedene Antworten erhalten, daher an Sie meine Frage.
    Vielen Dank.
    Mit freundliche Grüßen

    Emma

  43. Luis

    Sehr gehrter Herr von der Wehl,

    im Rahmen meiner Scheidung wurde im Verbund der Hausrat und Versorgungsausgleich mit verhandelt. Bezüglich des Zugewinns gab es außergerichtlich während des Scheidungsverfahrens anwaltliche Forderungen. Diese wurden aber zu keiner Zeit im Scheidungsverfahren erwähnt. Seit zwei Jahren bin ich nun rechtskräftig geschieden. Meine Exfrau hat damals PKH erhalten.

    Nun fordert ihr RA erneut einen Zugewinnausgleich. Meine Frage diesbezüglch: Steht ihr wegen der m.E. haltlosen Forderung erneut eine PKH zu ? Ich habe für das damalige Anwaltsschreiben der Gegenseite bereits eigene Anwaltskosten gehabt. Kann es sein, das das Gericht ihr wieder PKH zugesteht. Hätte sie das niche im Verbund geltend machen können?. Was passiert wenn ihre Forderung von 10.000 € sich dann vor Gericht auf viell. 1.000 € reduziert?

    Vielen Dank

    MfG Luis

  44. RA Thomas von der Wehl

    @ luis

    der Anspruch auf Durchführung des Zugewinnausgleiches verjährt erst 3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung.

    Insofern kann es natürlich möglich sein, dass ihre geschiedene Frau Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommt. Es gibt keinen Zwang, derartige Ansprüche im Verbund geltend zu machen.

    Wenn Ihre Frau 10.000 € einklagt und durch streitigen Beschluss nur 1000 € bekommt, hat sie zu 90% verloren und müsste einen Teil der bei Ihnen entstandenen Anwaltskosten tragen. Die Verfahrenskostenhilfe deckt nur die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten ab.

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  45. Anonyma

    Im Grunde wird mindestene eine Person meist der Vater, Exmann existenziell vernichtet. Wenn ich w.o.a.lese, dass das Gehalt und alles verpfändet wird,das Konto dicht ist und der mann keine Möglichkeiten hat, weiter zu leben, dann frage ich mich, warum die Männer noch für solche Exfrauen arbeiten bzw. leben. Was für ein perverses Scheidungssystem und unmenschliche Richter. UNMENSCHLICH

  46. Melanie Martinßen

    Hallo ich wende mich an ihnen und hoffe auf Hilfe!

    Ich habe meine Scheidung am 30.102010 eingereicht.Habe Härtefallscheidung beantragt -abgelehnt.dann bin ich Ende Februar Schwanger geworden von meinen Jetzigen Lebensgefährten wir wollen heiraten und das das Kind sein Name trägt.Mein immer noch Mann reicht seine unterlagen nicht bei Gericht ein und verzögert.Wir haben Versorgung- aus-Gleichsabtrennung beantragt abgelehnt.Noch während meiner Schwangerschaft haben wir Vaterschaft Anerkennung und gemeinsame-Sorge beurkunden lassen.es sind mehr wie zwei Jahre her mit meiner Scheidungungsantrag und ich bin nicht geschieden.wie kann ich meinem Kind,endlich den Namen seines richtigen Vaters zukommen lassen.Zwecks Paßantrag im türkischen Konsulat.Ich kann ihn so nicht Anmelden in der Türkei. Der Richter ist der selbe der meinen mann Rechtswiedrig abgeschoben hat(Beschluß Landgericht Braunschweig).Er hat zu letzt mein Scheidungsverfahren eingestellt weil mein Noch-mann die unterlagen nicht abgibt.was ist jetzt?gibt es keine Scheidung? Kann ich wenigstens die Vaterschaft abtrennen lassen am besten nicht bei diesem Gericht? Bitte Helfen sie mir ! wenn sie was darüber wissen! Danke !

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