Umzug ohne Wissen des Vaters


Das OLG Koblenz hat entschieden, dass es nicht widerrechtlich im Sinne von Art. 3 Satz 1 Lit.a HKÜ ist, wenn ein Elternteil, der das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat, seinen Wohnort und den Wohnort des Kindes innerhalb der Staaten der Europäischen Gemeinschaft wechselt, auch gegen den Willen des im Übrigen ebenfalls sorgeberechtigten Elternteils. Das wurde damit begründet, dass der andere Elternteil seine Mitsorge auch von seinem Heimatland aus in ausreichendem Maße ausüben kann.

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75 Reaktionen zu “Umzug ohne Wissen des Vaters”

  1. Guntram

    Entschuldigung, aber solche Gerichtsentscheidungen sind aus menschlicher Sicht völlig unverständlich.
    Schon ein Umzug in eine Entfernung von über 100 km stellt beim Umgangsberechtigten eine erhebliche Kostenbelastung da, bei 1000 km z.B. Umzug von Hamburg nach München kommt dies einem Umgangsboykott gleich.
    Im Sinne einer fairen Auseinandersetzung unter Menschen ist ein solches Vorgehen des Betreuenden jedenfalls nicht zu sehen.

    Manchmal habe ich allerdings das Gefühl, in Deutschland unter Tieren zu leben nach dem Motto „Fressen und Gefressen werden“ oder „der Stärkere überlebt“.

    Insbesondere dem Umgang wird viel zu wenig Gewicht gegeben, in erster Linie haben nämlich hier die KINDER Rechte!

    Und mancher Betreuende sollte das viel mehr respektieren!

  2. RA Thomas von der Wehl

    @ guntram

    das sind meist Mütter ausländischer Nationalität, die in ihre Heimat zurückkehren. Oft war auch die Entfremdung, mangelnde soziale Kontakte und das Heimweh der Grund für das Scheitern der Ehe. Kann man diese Frauen wirklich hier festhalten?

    Schwierige Frage!

    Letztlich war es meist der Mann, der sie mit nach Deutschland genommen hat und geheiratet hat.

    Bestimmte Sachen sind vorhersehbar.

  3. Winfried

    Heute ist es also geschehen: Meine Frau ist mit unseren drei kleinen Kindern von München nach Bremen gezogen. Für mich stellt sich nun die Frage, wie ich meine Besuche regle und finanziere. Und es ist ja traurig, in was für einem Staat wir leben. Nicht nur, dass dieser von der Scheidung finanziell profitiert, er nimmt auch in Kauf, dass Scheidungskinder aus dem Mittelstand, zusätzlich zum Verlust des Vaters, auch noch das finanzielle Debakel mitbekommen. Denn es ist dem veraltetem Steuerrecht vollkommen egal, ob bei einer Scheidung Kinder betroffen sind oder nicht. Resultat: Aus Steuerklasse 3 wird 1 und das macht 500 EUR weniger für die Kinder. Und mit den Umgangskosten bleibe ich auch allein. Aber was soll man von einem Staat erwarten, der von der Mittelschicht finanziert wird, gleichzeitig diese aber immer mehr ausbeutet und schrumpfen läßt.
    Dennoch hoffe ich, dass ich falsch liege und voreilig diese Zeilen geschrieben habe, indem jemand mich eines Besseren belehrt und mir einige Tipps und Tricks verrät, wie ich mir vom Staat finanzielle Unterstützung holen kann.
    Vielen Dank.

  4. RA Thomas von der Wehl

    @ winfried

    ich kann fast jedes Wort unterschreiben und bin über diese Tatsachen ebenso verärgert, wie Sie. Unser Steuerrecht ist hier ein Skandal. Ich bin aber kein Verfassungs-/Steuerrechtler und warte auf einen Kollegen, der das Problem anpackt.

    Bis dahin…….durchhalten.

  5. niglnagerl

    @winfried
    Ich befürchte, du hast schlechte Karten.
    Bei mir war’s genauso. Ãœber Nacht war meine Tochter 500 km von mir entfernt.
    Kontakte konvergierten gegen null. Kosten trägt der Vater. Wenn er sie tragen kann.
    Wenn nicht… wie in meinem Fall… gibt’s keinen Umgang. Recht hin, Recht her.
    Es tut mir leid, dass ich dir so gar keine Hoffnung machen kann.
    Trotzdem liebe Grüße
    niglnagerl

  6. jansen

    sehr geehrter herr von der wehl,
    mein freund ist seit längerem von seiner frau getrennt, trennungsjahr für dieses, scheidung für nächstes jahr geplant. seine frau kommt aus dem europäischen ausland, es gibt drei minderjährige kinder, die bei ihr leben. nach erstmaligem kontakt zwischen mir und den kindern hat sie gedroht in ihre heimat zurückzukehren, wenn sich diese begegnung wiederhole, seitdem sehe ich die kinder heimlich, die beziehung zu ihnen ist gut.
    meines wissens muss es extra festgelegt werden, wenn das aufenthaltsbestimmungsrecht bei einem elternteil allein liegen soll, ist das richtig?
    dies ist hier nicht vorgenommen worden. kann die kindsmutter also unter den genannten bedingungen ihre drohung legal wahrmachen?
    meine befürchtung ist außerdem, dass sie den kindern den besuch des vaters verbieten könnte, wenn wir wie geplant zusammenziehen. hätte sie das recht dazu insofern, als dass sie bestimmen kann, mit wem ihre kinder umgang haben, weil sie bei ihr wohnen?
    vielen dank für ihre antwort.

  7. Holland

    Ich habe es noch „besser“. Meine amerikanische Ehefrau (US Staatsbürgerschaft, ich bin deutscher Staatsb.) ist mit dem Kind (Sohn, 4,5 J.a.) in die „Heimat“ (New York City) gegangen. Kontakte sind ca. 2 x/Jahr überhaupt noch möglich. Zeitunterschied von 6 Stunden (Berlin – NYC) macht selbst das Telefonieren fast unmöglich. Zudem verdient meine Frau sehr wenig. Die Scheidung/offizielle Trennung ist noch nicht angeregt. Was kann ich überhaupt noch machen??
    Danke.

  8. Christian

    Hallo!

    Ich hab da einen Freund der Probleme mit seiner Ex-Frau hat! Sie zog aus Landshut ohne Vorankündigung ins 70km weiter gelegenes München! Sie lebt jetzt mit einem Mann zusammen der öfters die zwei Kinder verprügelt! Beim Jugendamt war er auch schon doch da kam nicht viel raus!
    Kann man irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten, bevor man zur Selbstjustiz greift!

    Vielen Dank!

  9. RA Thomas von der Wehl

    @ christian

    das JA muß eigentlich helfen. Bei allen rechtlichen Schritten sind Sie „beweispflichtig“ bzw. die Ermittlungen müssen Ihre Behauptungen bestätigen. Sonst scheitern diese Versuche.

  10. Maike

    Hallo,

    mein Mann und ich haben uns für die Scheidung entschieden. Nun möchte ich aber in naher Zukunft mit meinem neuen Lebenspartner zusammenziehen.
    Das Problem an der Sache ist, das er von hier 138 km – ca. 1 Stunde, 25 Minuten weit weg wohnt…
    Geht das so ohne weiteres? Man sagte mir, ich würde somit das Umgangsrecht erschweren? Stimmt das? Aber was mache ich dann?
    Ich möchte aber nicht mehr hier wohnen bleiben… Noch sind meine Kinder nicht in der Schule, ich denke das ist von Vorteil.

    Ich hoffe auf Antwort….

  11. RA Thomas von der Wehl

    @ maike

    Sie erkennen das Problem ja selbst. Es gibt 2 Beteiligte und letztlich die Kinder mit ganz unterschiedlichen Interessen.

    Sie wollen zu Ihrem Freund, die Kinder wollen zum Vater und dieser will nicht stundenlang fahren, um die Kinder zu holen und zu bringen.

    Versuchen Sie eine Umgangsregelung mit Ihrem Mann zu finden, die allen Interessen gerecht wird. Schwierig, aber machbar.

    Denken Sie immer an die Kinder!

  12. Cindy

    es ist super das ich diesen artikel gefunden habe. Ich als Mutter stehe nämlich blöd da im Moment. ich habe mit meinem ex partner das gemeinsame sorgerecht. nun hat mir das jugendamt gesagt das ich es mit ihm schriftlich vereinbaren soll, das er dem zustimmt. das will er aber nicht. aber aus dem artikel lese ich das das kann nicht nötig ist. Mein Kind und ich sind hier quasi allein. der vater kümmert sich nicht wirklich drum, hat eine neue familie, aber erschwert es uns dennoch weg zu ziehen. zu meiner familie, die 80 kilometer entfernt wohnt. ich habe hier niemanden der mich mal unterstützt. mir ist oft nicht gut. und die ganze sache nimmt mich sehr mit. Meine sohn geht es viel besser wenn viele leute in seiner nähe sind. und mir auch.

  13. Birgit

    Ich selber wohne erst seit 6 Jahren in meiner neuen Heimat. Meinem Mann zuliebe habe ich alles hinter mir gelassen und bin 800 km von meiner Familie weggezogen. Wir haben 2 wundervolle Kinder (4+2). Nun will ER die Scheidung. Hat auch eine Affäre. Unter den Umständen kann ich mir z.Zt. sehr schwer Vorstellen hier zu bleiben. Wir wohnen in einem sehr, sehr kleinem Ort, wo jeder jeden kennt. Allerdings bin ich mir meiner Verantwortung den Kindern gegenüber, was das Umgangsrecht betrifft, bewußt. Doch, dennoch, überlege ich, ob ich den Kindern nicht eine bessere Hilfe bin, wenn ich dorthin zurück ziehe, wo ich und die Kinder am meisten Unterstüzung erfahren. Auch wenn es für die Kinder und den Vater bedeutet, sich nur noch in den großen Ferien zu sehen. Dem Vater selber hat gemeint, es wäre ganz allein meine Entscheidung. Will er die Kinder überhaupt alle 14 Tage sehen? Würde er sich nicht dann mit aller Kraft dafür dafür einsetzen, daß ich mich hier wohl fühle um HIER eine neue Wohnung zu suchen?. Ich denke er macht es sich ein bischen zu einfach. Und schon wieder bleibt alles an mir hängen. Wenn ich wegziehe, würden wir uns die Kosten für die Besuche teilen. Wenn ich Oma, Opa, Onkel, Tante, Kusin usw. mütterlicherseits besuchen möchte (ca.2-3x im Jahr) bleiben die Kosten nur an mir hängen.
    Hmmmmm ……. was also soll ich tun. Sehr, sehr schwere Entscheidung.

  14. RA Thomas von der Wehl

    @ birgit

    diese Entscheidung kann ich Ihnen nicht abnehmen.

  15. chris

    Hallo,vieleicht können sie mir weiter helfen!Meine Frau ist mit meiner Tochter (18 Jahre)ausgezogen,meine Tochter macht eine Ausbildung zur Altenpflegerin (2. Lehrjahr)!nun verlangt meine Tochter Unterhalt von mir!Muß ich zahlen?Ich weiß nicht,was meine Tochter an Lehrlingsgeld erhält,meine Frau verdient ca.1800,- netto und bekommt 154,- Kindergeld und ich 1400,- netto!Wieviel muß ich zahlen?
    Danke im vorraus
    mfg Chris

  16. RA Thomas von der Wehl

    @ chris

    ich habe doch darauf irgendwo anders schon geantwortet

  17. frank

    Traurig genug, dass man zahlen mus, aber wie sieht es mit dem Umgang aus? Wieso sagt das Gericht, unterstützt von Psychos, dass 14 Tägig am WE für einen Vater ausreicht, wieso nimmt nicht einfach der Vater das Kind und zieht weg? Ach ja, das wäre ja Kindesentzug… Wieder ein Nachschlag für die Väter… Gruß F.

  18. Ela

    Hallo……
    meine freundin lebt in trennung von ihrem noch ehemann. Nachdem er 2 Affären gehabt hatte, hat er sich getrennt….jetzt möchte meine freundin mit ihren kindern (10 + 6 )einen „neustart“ machen und mit mir und meiner familie (mein mann und meinen Kindern) in meine alte heimat (Ba-Wü) umziehen. Momentan wohnen wir noch in NRW. (entfernung ca. 400 km)
    Muss er seine zustimmung dazu geben , oder wäre das nur wenn sie ins Ausland ziehen würde.

  19. Elli

    Hallo zusammen.
    Ich will in 2 Wochen mit meiner Tochter (4,5 Jahre) zu meinem neuen Partner 140km vom Vater der Kleinen wegziehen. Jetzt ist ihm plötzlich eingefallen, dass er ja seine Arbeitszeit auf halbtags reduzieren kann und die Kleine dann bei ihm bleibt. Ich habe am neuen Wohnort schon einen neuen Arbeitsplatz mit 20 Stunden vormittags und die Kleine einen neuen KiGa. Wie stehen da die Chancen, dass er damit durchkommt? Nächste Woche haben wir einen Termin auf dem Jugendamt, mal sehen, was die uns sagen…
    Vielen Dank für Eure Antworten.

  20. RA Thomas von der Wehl

    @ elli

    es ist schwer zu sagen, wie ein Gericht in diesem Falle entscheiden würde. In diesen Fällen besteht regelmäßig der Konflikt zwischen den Interessen des Vaters am einem einfachen Umgang und den Interessen der Mutter, zu ihrem neuen Partner zu ziehen. Ob der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen könnte, kann ich anhand der geschilderten Tatsachen nicht beurteilen.

  21. Elli

    Danke für die Antwort. Also wir haben jetzt nächste Woche einen Termin auf dem Jugendamt, dort wird mit uns beiden ein Gespräch geführt und wenn es dann keine Entscheidung gibt, wird es vor Gericht entschieden. Aber macht doch eigentlich keinen Sinn, sich finanziell zu verschlechtern, wo man doch einen Kredit abzubezahlen hat. Soll ich den etwa dann noch mitfinanzieren??? Außerdem kann ich mir ja jetzt nicht einen Vollzeit Job aus den Fingern ziehen…

  22. Felix

    Ich habe es noch “besser”. Meine amerikanische Ehefrau (US Staatsbürgerschaft, ich bin deutscher Staatsb.) ist mit dem Kind (Sohn, 4,5 J.a.) in die “Heimat” (New York City) gegangen. Kontakte sind ca. 2 x/Jahr noch möglich. Zeitunterschied von 6 Stunden (Berlin – NYC) macht selbst das Telefonieren fast unmöglich. Zudem verdient meine Frau sehr wenig. Die Scheidung/offizielle Trennung ist noch nicht angeregt. Was kann ich überhaupt noch machen?? Das gesetzliche Mindestanspruch über jedes 2. Wochenende ist damit nicht durchführbar. Meine Frau verlangt von mir, dass ich nach NYC umziehe. Ich konnte dort jedoch meinen Beruf (Arzt) nicht ausüben, da ich keine US- Approbation (US Medical License) habe. Ist es möglich gerichtliche Schritte dagegen zu unternehmen?
    Danke.

  23. RA Thomas von der Wehl

    @ felix

    wenn Ihre Frau erst einmal umgezogen ist, sind gerichtliche Schritte schwierig. Es hätte im Vorwege versucht werden müssen, den Umzug mit dem Kind zu verhindern.

    Der Umgang mit ihrem Kind ist kein juristisches, sondern, wie sie es selbst schildern, ein praktisches Problem. Für diese praktischen Probleme gibt es nur sehr kostenintensive Lösungen. Diese Lösungen bestehen darin, dass sie entweder ihr Kind besuchen oder das Kind zu ihnen reist.

  24. Marcus

    Hallo! Die Mutter meine Sohnes hat das alleinige Sorgerecht! Nun ist sie mit meinem Sohn und ihrem neuem Mann nach Canada geflogen und möchte dort ein neues Lben beginnen da sie beide Staatsbürgerschaften besitz! Da ich immer regelmäßigen Kontakt zu meinem Sohn habe, würde ich gern wissen ob sie so einen schritt einfach machen darf!!? Und muss ich trotzdem weiter unterhalt zahlen obwohl ich nicht weiß wann ich mein kind wieder mal sehen kann?

  25. RA Thomas von der Wehl

    @ Marcus

    ich kann Ihnen da keine für Sie positive Auskunft geben. Die allein sorgeberechtigte Mutter kann mit dem Kind hinreisen, wohin sie möchte. Auch wenn dies das Umgangsrecht des Vaters massiv beeinträchtigt.

    Dennoch müssen Sie Kindesunterhalt zahlen.

  26. Liana

    Ich habe ein Problem: ich bin verheiratet, seit Dezember 08 haben wir entschieden uns zu trennen. Mein Mann hat nicht lange nachgedacht und ist nach England gefahren. Seine genaue Adresse kenne ich nicht. Er unterstützt uns überhaupt nicht. Er hat mich angerufen und mir gedroht das Kind weg zu nehmen…Er is ist ein ex-britischer Soldat und ist wirklich psychisch unstabil, er hat seit Februar 08 nicht gearbeitet und hat sich auch für das Kind nicht interessiert. Er hat gesagt er bringt mich und meine Familie um, falls wir das Kind ihm nicht abgeben!..ich habe wirklich Angst, dass er mein Kind klaut und nach Großbrittannien bringt. Wie kann ich mein Kind schützen? Es ist erst 4 Jahre alt und braucht diesen Stress gar nicht.

  27. RA Thomas von der Wehl

    @ liana

    sorgen Sie dafür, dass der Kindesvater nicht an die Ausweispapiere des Kindes kommt. Notfalls beantragen Sie über einen Rechtsanwalt das Aufenthaltsbestimmungsrecht vor Gericht. Auf jeden Fall wenden Sie sich zu aller erst an das Jugendamt.

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  28. Sonja

    Eine Freundin von mir ist mit Ihrer 13-jährigen Tochter nach Ägypten gezogen. Sie hat das alleinige Sorgerecht, da sie nie verheiratet waren. Jetzt weigert sich der Kindesvater Unterhalt zu zahlen, bzw. will nur 88 € lt. seinem Anwalt zahlen. Darf er das? Die Kleine geht aufgrund dessen in Ägypten nicht zur Schule. Hat man Möglichkeiten oder Rechte das Kind wieder nach Deutschland zu holen. Sie würde dann bei Ihrer Oma leben. Eine ganz komplizierte Sache. Mache mir Sorgen um die Lütte, da ihr die Zukunft verbaut wird. Über eine positive Rückmeldung würde ich mich freuen. Vielen Dank.

  29. RA Thomas von der Wehl

    @ sonja

    Die Unterhaltshöhe kann ich natürlich nicht überprüfen, da ich keine Grunddaten habe. Sicherlich wäre ein Abschlag auf den Unterhalt berechtigt, da die Lebenshaltungskosten in Ägypten nicht so hoch sind wie die in Deutschland.

    Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, bestimmt sie letztlich auch darüber, wo das Kind lebt. Ob der Vater eine Chance hätte, das Kind wieder nach Deutschland zu holen, muss bezweifelt werden.

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  30. maja

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    verstehe ich das richtig, dass trotz gemeinsamen Sorgerecht, ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben kann?
    Bei uns geht es konkret darum, dass die Ex-Frau meines Lebensgefährten in letzter Zeit häufiger damit droht, mit den Kindern einfach „abzuhauen“, zwar nicht ins Ausland, sondern ca. 2,5 Stunden entfernt vom jetzigen Wohnort.
    Dies würde sie dann tun, wenn das gemeinsame Haus, für das mein Lebensgefährte noch alleine komplett aufkommt, ohne dass sie etwas für ihren Wohnvorteil (oder Nebenkosten) zahlen muss, nicht mehr halten kann, was rein rechnerisch definitiv eintreffen wird. Sein ansonsten ganz ordentliches Gehalt reicht nicht für einen hohen Abtrag, Nebenkosten fürs Haus und Unterhalt sowie seinen Selbstbehalt.
    Die 3 Kinder sind schulpflichtig und gut am Wohnort über Sportvereine und Freunde integriert. Vater und Kinder haben einen engen und liebevollen Kontakt, der weit über das übliche Besuchsrecht alle 14 Tage + 1 * pro Woche hinausgeht. Spontane Besuche auf dem Sportplatz oder Übernachtungen beim Vater außerhalb der Reihe wären dann nicht mehr möglich. Sie würde übrigens ohne die Absicht, eine Arbeit zu suchen oder aufzunehmen, umziehen wollen.
    Meine Frage nun: gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, eines gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechts? Falls nicht, welche Schritte wären sinnvoll, um eine, unserer Meinung nach, schädliche Entscheidung für Kinder und Vater, verhindern zu können? Ich dachte da beispielsweise daran, rechtzeitig das Jungendamt einzuschalten?

    Ich weiß, dass Sie keine Einzelfallberatung machen können, aber ich wäre froh, über ganz allgemeine Hinweise.

    herzlichen Dank im voraus mit sonnigen Grüßen aus…

    Maja

  31. RA Thomas von der Wehl

    @ maja

    der Umzug der Kindesmutter mit den Kindern und damit die deutliche Erschwerung des Umgangsrechtes für den Vater, ist ein immer wieder auftauchendes Problem, für welches es keine allgemein gültige Lösung gibt.

    Hier konkurrieren die allgemeine Freiheit der Mutter, dort zu leben wo es ihr gefällt, mit dem Recht des Vaters, das Umgangsrecht auszuüben. Natürlich ist das Umgangsrecht noch nicht vereitelt, wenn die Mutter in zweieinhalb Stunden Entfernung lebte.

    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nur ein „Unterrecht“ des Sorgerechtes. Grundsätzlich dürfte die Mutter bei gemeinsamer Sorge nicht einfach allein entscheiden, wo die Kinder leben. In der Praxis wird es jedoch so sein, dass die Mutter einfach die Kinder nimmt und umzieht. Eine Rückgängigmachung ist fast nie möglich.

    Es hängt aber vieles an dem so genannten Kindeswohl. Wenn dargelegt werden kann, dass am derzeitigen Wohnort der Kinder die beste Betreuung, sämtliche Freunde, die restliche Familie, die angestammten Sportvereine und so weiter ansässig sind, könnte unter Einschaltung des Jugendamtes versucht werden, die Mutter von einem Umzug abzuhalten.

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  32. maja

    Guten Abend Herr von der Wehl,

    herzlichen Dank für die schnelle Antwort, die uns auch Klarheit gibt. Ich habe es fast so vermutet, aber die Hoffnung „stirbt“ bekanntlich zuletzt. Sollten diese Ãœberlegungen konkrete Gestalt annehmen, würde es eben auf Diplomatie und Argumentation ankommen. Ich habe leider ein wenig den Verdacht, dass mein Lebensgefährte mit dieser „Drohung“, die ab und zu in den Raum gestellt wird, dazu gebracht werden soll, ihren finanziellen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Selbst wenn er wollte, könnte er dies aber leider nicht.

    Ich wünsche Ihnen einen schönen, wohlverdienten Feierabend.

    Maja

  33. Anke

    @maja,

    ohne die Dame zu kennen, denke ich, dass an ihrer Drohung ja nun nicht unbedingt etwas dran sein muss.

    Man kann ja auch mit Dingen drohen, die man ohnehin nie wahr machen würde. Solange das Gegenüber aber die Drohung ernst nimmt, ist der Zweck ja schon erfüllt.

    Vor einem Umzug wird sie mit Sicherheit noch mal die Vor- und Nachteile abwägen, und Kinder äußern, wenn es um so was Gravierendes geht, wie aus ihrem sozialen Umfeld heraus gerissen zu werden, ihre Meinung in der Regel ja auch sehr deutlich unterstützt mit viel Geschrei und Tränen.

    Wir können uns ja alle zurück erinnern, an unsere eigene Kindheit, und da ist ein Klassenwechsel schon etwas, wovor man als Kind große Angst hat und was man sich ohne Widerstand nicht so leicht gefallen lässt. Und das Ganze entsprechend der Anzahl der Kinder mal drei genommen. 😉

  34. maja

    @anke,

    dies ist auch meine Ãœberlegung und denke, dass die Kinder sich inzwischen zur Wehr setzen.

    Allerdings hat besagte Dame diese Methode schon einmal in die Tat umgesetzt und damals ist mein Lebensgefährte prompt „zu Kreuze gekrochen“. Die Kinder waren zu dieser Zeit im Vorschulalter, jetzt treten sie wirklich selbstbewusster auf und lassen sich beispielsweise den Umgang mit den Großeltern väterlicherseits auch nicht nehmen, den sie tatkräftig hintertreibt, nach wirklich allen Regeln der Kunst.

    Überhaupt, würde sie einen Teil ihrer durchaus kreativen Energie, uns das Leben schwer zu machen, in die Suche nach einer Teilzeitstelle investieren, wäre ihre finanzielle Situation sicherlich entspannter. Gott sei´s gedankt, sie hat eine Berufsausbildung, irgendwann wird sie müssen, zumal sie mit 38 Jahren noch relativ jung ist.

    Als „Schlüsselkind“ der 70er Jahre, weil meine Mutter berufstätig war, kann ich es nicht recht nachvollziehen, was Frauen mit Kindern auf Dauer zu Hause hält. Ich habe mich nie vernachlässigt gefühlt, ganz im Gegenteil. Stattdessen hat es meine Mutter als Kriegskind genossen, noch die Chance zu haben, eine Ausbildung zu machen, sobald ich im Kindergarten war, hat sich gefreut, arbeiten gehen zu dürfen. Ich habe meine arbeitende Mutter als liebevolle und selbstbewusste Frau erlebt, insofern ist sie mir ein gutes Vorbild, ebenso wie übrigens mein Vater, der eine starke Frau an seiner Seite schätzt. Vielleicht ist das auch das Geheimrezept der nun schon über 45 Jahre dauernden Ehe meiner Eltern???

    Maja

  35. Anke

    „Als “Schlüsselkind” der 70er Jahre, weil meine Mutter berufstätig war, kann ich es nicht recht nachvollziehen, was Frauen mit Kindern auf Dauer zu Hause hält.“

    Mitunter können sie sich, glaube ich, die Situation des Kindes auch nicht vorstellen, wenn sie es von Hause aus nicht anders erlebt haben.

    Von einer Mutter, die nicht halbtags arbeiten gehen wollte, habe ich einmal das Argument gehört, dass das Kind in den Ferien ja dann alleine zu Hause sei.
    Ich selbst habe es als Kind immer sehr genossen, in den Ferien mal die Wohnung für mich alleine zu haben. 😉

  36. maja

    @anke,

    Einstellungen zu Ehe, Familie, Berufstätigkeit hat sicherlich viel mit eigenen guten und schlechten (Kindheits)erfahrungen zu tun. Umso wichtiger finde ich ist es, was man / frau vorlebt. Ich möchte meine finanzielle Eigenständigkeit nicht missen.

    Eine Erzieherin im Kindergarten hat mal eher nachdenklich geäußert, unsere Kinder wären die bestbewachten Kinder (nachdem eine Mutter sich gewundert hat, dass ihr Sohn ihr gar nicht erzählt hat, dass er letztens ein Bild im Kindergarten gemalt hat). So gesehen habe ich eine herrlich freie Kindheit verleben dürfen. Und wider Erwarten (Kind einer arbeitenden „Raben“mutter!) ist aus mir etwas geworden.

    Ich arbeite viel mit Französinnen zusammen, diese haben oft eine, für mich, erfrischend pragmatische Auffassung über Vereinbarkeit von Familie und Beruf, über Ganztagsschulen etc. Zugegeben, die Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Vorschulalter sind dort sehr gut … , trotzdem glaube ich, muss sich erst etwas in den Köpfen ändern, bevor sich gesellschaftspolitisch wirklich ein Wandel vollziehen kann. Hoffe inständig, dass das neue BGH-Urteil dazu beiträgt.

  37. R.

    Hallo Herr RA,

    meine Partnerin und ich sind zwar noch nicht verheiratet, wollen dies aber ggfs. bald tun. Das Problem ist nur, dass sie vor ein paar Monaten nach Tschechien zurückgezogen ist, da ihr Exfreund (sie waren nicht verheiratet) eine Sorgerechtsklage gegen sie eingereicht hat. Beide haben ein gemeinsames Sorgerecht an der 2 Jahre alten Tochter (wie in Tschechien üblich).

    Das Gericht hat auf seltsame Weise entschieden dass dies auch so bleibt, obwohl der Vater sogar zugegeben hat, kein Interesse an der Tochter zu haben sondern nur der Mutter schaden will. Er hat die Tochter nach der Trennung auch nie besucht, keinen Unterhalt gezahlt. Sie hat daraufhin Revision eingereicht.

    Ist es möglich, dass sie trotzdem zurück nach Deutschland zieht? Und wenn Sie das tut, währe der Gerichtsstand ebenfalls Deutschland? Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten ein, wenn es hier zu einer Verhandlung kommt? Ist es wirklich möglich sie damit quasi dort „festzusetzen“?

    Vielen Dank schon mal im Vorraus

  38. Rabbit82

    Meine Ex-Frau hat mir gnädiger Weise auf einem Dienstag Abend mitgeteil, das sie Mittwoch Abend vom Raum Hannover in den „Pott“ Bei Duisburg zieht.
    Die Kommunikation bei uns ist milde ausgedrückt gleich null das Kind wird mir schon seit längerem vorenthalten. Der Anwalt bekommt auch keine Auskünfte außer die Begründing das meine Ex das Kind vor Trennungsschmerz bewaren will.
    als Vater selbst mit geteilten Sorgerecht bist du angeschissen egal was du machst, willst, oder planst.
    haupsache man kann zahlen und stellt keine Fragen.
    In diesen und ähnlichen Fällen kann man sich kein Stück auf sein Land mit seinen Gesätzen verlassen. Du wirst sogar vertieben wenn du deine Unterhaltszahlungen nicht imn voller Höhe leisten kannst durch Arbeitslosugkeit und der Titel der Scheidung nicht geändert wird.
    Meine Ex sagt obwohl ich rund 70€ mehr bezahle als ich eigentlich kann durch den Selbstbehalt, das nur ich die rund 400Km eine Strecke fahren muß um mein Kind zu sehen.
    Bitte entschuldigt wenn ich grade ein wenig emotional geworden bin.

  39. gloria

    hallo herr Ra , was ist eigentlich wenn der man für die kinder nicht bezahlt weil diese mit mutter ins ausland verzogen sind und er nicht zahlt wenn er sie nicht sieht. muß die mutter trotzdem kontakte zum mann nachweisen das sie sich um den umgang bemüht hat.

  40. RA Thomas von der Wehl

    @ gloria

    nur ein Umzug ins Ausland berechtigt den unterhaltsverpflichteten Vater nicht, die Unterhaltszahlungen einzustellen, weil möglicherweise sein Umgangsrecht erschwert wurde. In diesem Fall sollte ein Fachanwalt für Familienrecht am Wohnsitzort des Vaters mit der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche beauftragt werden.

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  41. Jan

    Hallo Herr van der Wehl!
    Ich habe da mal eine Frage…
    Folgender Sachverhalt:
    Meine Exfreundinn, 23j, 15km entfernt wohnend ist ungewollt schwanger von mir in der 10. Woche trotzdem haben wir uns im nachhinein gefreut und beschlossen es z behalten und sie wird es definitiv zu meiner freude zur welt bringen (o:. Ich weiss es ist noch gar nicht sicher ob das kind gar zu welt kommt oder nicht.. aber es ist mir sehr wichtig!
    Sie hat sich von mir, 20j., in der 7. SSWoche getrennt und war eine woche später mit ihrem besten freund zusammen.
    Ist mir alles egal und ich bin drüberweg und will im vorhinein sagen das ich keine Racheaktion plane oder aus hass und enttäuschung handle und handeln werde.
    Mein Problem ist im Grunde die Angst vor dem Entzug des Kindes. zweiteres wäre mein Problem… gerade da es noch nicht auf der welt ist… das ich angst habe keine bindung zu dem kind aufbauen zu können! gerade durch den neuen! ich habe angst das sie das kind evtl manipuliert. ich glaube da kennen alle wahre geschichten was die mutter anrichten kann.ich will einen HÖCHSTMÖGLICH intensiven kontakt zu meinem Kind. am liebsten das alleinige sorgerecht, was aber nicht nötig ist.
    Meine Frage direkt (und stellen uns den schlimmstfall vor und sie stellt sich überall quer):
    Wie sieht das mit dem gemeinsamen sorgerecht aus? meine chancen? habe eine weisse weste wenn man das so sagen darf. ausbildung keine schlechte vergangenheit etc.
    habe nur eine straftat verbochen… da war ich 16 und noch grün hinter den ohren und das war mir eine lehre.
    sie mindestens eine wegen wschwerer körperverletzung. aber sie hat sich definitiv gebessert. soll auch ne heissen das sie mal ganz schlimm war.

    zweite frage:
    wie sieht es aus mit dem ABR? gibt es da ein geteiltes? ich will quasi mein kind nicht nur aller 2 wochen sehen oder 2 mal in der Woche. gehen wir davon aus das ich alles daran setzen will das kind 50 / 50% zu „haben“ oder es mindesten einmal am tag für ne stunde zu sehen. ich würde auch sobald ich ausziehen KANN von mir aus in den nebeneingang zu ihr ziehen… wäre kein ding und opfer bringen.

    was habe ich für chancen / rechte? ich will immer für mein kind da sein und eine intensive bindung aufbauen!!! ich bin und werde immer intressiert und engagiert sein das steht ausser frage. und ich finde es unverschämt (aber auch irgendwo nicht anders lösbar) das ich als vater so benachteiligt bin.
    ich habe angst das diese neue person mir die rolle gerade in diesem alter vom kind wegnimmt.

    Das problem ist auch das sie den kontakt sehr einengt, man nichts erfährt und froh ist eine billige kopie des ultraschallbildes zu haben. wenn wir uns sehen nutzt sie meine gutmütigkeit aus und meint mich runterzumachen, denkt ich hetze gemeinsame freunde auf sie auf und beleiert mich dementsprechend. ich will auch für sie da sein da ich sie entlasten will aber sie blockt.
    ich besorge auch jetzt schon babyequipement.. babybett… spielinseln trageschalen etc…
    aber sie dankt mir nichts und tritt mir quasi immer wieder in den ar***.
    sie hat sich in 2 wochen um 180° gedreht und ich habe einfach angst um mein kind.

    ich würde auch auf alleiniges SR und ABR pochen wenn es sein muss!!
    Ich weiss das ist bestimmt auch alles kindesalterabhängig.

    ich bedanke mich im vorhinein für jede antwort und jede sekunde geopferte zeit für antworten!!!!

  42. RA Thomas von der Wehl

    @ jan

    Als Vater eines nichtehelichen Kindes haben Sie nur die Möglichkeit das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten, wenn die Mutter die gemeinsame Sorgerechterklärung abgibt. Ansonsten haben sie wenig bis gar keine Chancen an ein Sorgerecht oder ein Aufenthaltsbestimmungsrecht zu kommen. Die Verstöße der Kindesmutter gegen das Kindeswohl müssten so massiv sein, wie man sie nur ganz selten überhaupt in Deutschland erlebt.

    Was sie haben, ist ein Umgangsrecht im üblichen Rahmen.

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  43. mattimade

    Hallo,

    ich bin geschieden und habe das gemeinsame Sorgerecht für die beiden Töchter aus dieser Ehe (5 und 7 Jahre alt). Da ich mich beruflich weiterentwickeln möchte und auch muss (bin finanzieller Mangelfass), werde ich wohl nicht umhin kommen weit weg zu ziehen – in der Umgebung gibt es leider keine Jobs.
    Wie ist denn der Umgang geregelt? Heißt das, dass ich die Kinder besuchen mussen bzw. diese mich oder „reicht“ auch – wie ich auf einer Seite des Jugendamtes Nürnberg fand – der Umgang per Telefon, Brief? Darf mir die Mutter bei gemeinsamen Sorgerecht den Umzug verbieten?

  44. RA Thomas von der Wehl

    @ mattimade

    in welcher Form der Umgang mit den Kindern stattzufinden hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Wenn eine weite Entfernung dazwischen liegt, wird man eine vernünftige Lösung finden müssen. Natürlich kann die Kindesmutter dem Vater nicht verbieten aus beruflichen Gründen wegzuziehen.

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  45. Netti

    Hallo,
    wir sind seit zwei Jahren geschieden, mein Exmann hat sehr regelmäßigen Kontakt (gerichtlich festgelegt) zu den Kindern. Jetzt möchte ich umziehen, nur 20 km entfernt vom derzeitigen Wohnort, was aber einen Schulwechsel für beide Kinder nach sich ziehen würde. Meine Große geht in die sechste und die Kleine in die dritte Klasse. Natürlich würde ich bis zum Ende des Schuljahres beide noch in die alte Schule mit dem Auto fahren.
    Meine Frage: in wie weit kann sich mein Exmann gegen einen Schulwechsel aussprechen bzw. kann er bei der Auswahl der neuen Schulen ein dauerhaftes Veto einlegen? Eine Kommunikation zwischen uns Eltern gibt es leider überhaupt nicht. Eigentlich gehe ich davon aus, dass er sich gar nicht äußert. Kann ich auch allein die neue Schule mit den Kindern gemeinsam aussuchen und festlegen? Der regelmäßige Kontakt zu den Kindern bleibt erhalten.
    Vielen Dank, Netti

  46. RA Thomas von der Wehl

    @ netti

    Vater hat einen Anspruch darauf, an Entscheidung, wie einem Schulwechsel teil zu haben. Ob er sich letztlich gegen die Wahl einer „normalen “ Schule wehren kann, wage ich zu bezweifeln.

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  47. Meyerin

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin seit 2007 geschieden. Die gemeinsamen Kinder (7 und 10) leben bei mir und bisher gab es bzgl. des Umgangs keinerlei Probleme. Nachdem ich mich neu gebunden hatte war für das nächste Jahr ein Wohnortwechsel zu meinem neuen Partner (440km Entfernung) geplant. NUn ist mein Lebensgefährte vor 3 Monaten verstorben. Ich habe mich jetzt entschieden diesen Ortswechsel trotz allem vor zu nehmen, denn meine beruflichen Chancen und die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder sind dort ungleich höher. Zudem kommt dass ich ohnehin im Sommer nächsten Jahres aus dem Haus meines Exmannes (nach Vereinbarung) ausziehen muss.
    Meine Frage: Brauche ich eine explizite Einverständniserklärung für diesen Umzug oder reicht ein Anzeigen beim Kindesvater und wenn kein veto seinerseits eingelegt wird, und eine Umgangsregelung gefunden wird, bringe ich mich nicht in Schwierigkeiten?

    Vielen Dank
    Meyerin

  48. didl

    Hallo,
    meine Ex will nun 400 km wegziehen wegen einer Fortbildung. Ich hab eine sehr enge Beziehung zu meinen 2 Kleinen. Hab sie eigentlich immer am Wochenende bei mir, wenn ich urlaub hab auch länger. Ist das ein ausreichender Grund oder hab ich die Möglichkeit dies zu verhindern? sie lebt auch schon 2 Jahre fest mit einem Partner zusammen, der wohl auch mitziehen wird. Ich bezahl trotzdem noch Unterhalt für sie, weil ich befürchtet habe, wenn sie kein Geld mehr bekommt, daß sie sie sich gezwungen sieht wegzuziehen. Ich hab ihr den Unterhalt für 2 Jahre mündlich zugesichert gegen den Rat meines Anwalts, der meinte, sie hätte keine Ansprüche mehr drauf. ich hoffte halt, daß sie die 2 Jahre nützt, um hier eine angemessen Stelle zu finden. Werde aber falls sie es tut, das Geld dringend brauchen, um eine Kleinen so oft wie möglich sehen zu können. wie beurteilen Sie meine Lage?

  49. RA Thomas von der Wehl

    @ didl

    Der Kindesvater und Umgangsberechtigte wird nur in seltenen Einzelfällen verhindern können, dass die Kindesmutter mit den Kindern wegzieht. Wenn es berufliche Gründe gibt, wird ihr dies niemand versagen könne. Allenfalls über den Unterhalt könnte auf die Kindesmutter Druck ausgeübt werden. Wenn die finanziellen Verhältnisse eng sind und z.B. der Kindesvater neben den Unterhaltszahlungen kein Geld für die Finanzierung der Umgangs Kontakte über die Entfernung hat, wären dafür das Kindergeld oder auch Teile des Unterhaltes einzusetzen.

    Inwieweit eine mündliche Zusage auf Unterhaltszahlungen wirksam ist, kann ich nicht sagen. In der Regel ist dies nicht der Fall. Auch hierüber könnte möglicherweise Druck aufgebaut werden.

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  50. RA Thomas von der Wehl

    @ meyerin

    Sie brauchen für den Umzug keine Einverständniserklärung.

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  51. didl

    Danke schön für die schnelle Antwort. War mir nicht klar, daß das so einfach geht. Dachte, ich hätte durch das gemeinsame Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht wenigstens ein gewisses Mitspracherecht und müßte bei soetwas wenigstens zustimmen.
    War wohl etwas zu blauäugig.
    Mfg

  52. tilda

    Guten Tag,
    ich möchte mich von meinem Mann trennen, da er u.a. nicht unser Haus verkaufen möchte und in die Stadt seiner Arbeitsstätte ziehen möchte (ca. 1,5h Fahrzeit entfernt). Er ist aber immer von 6-18Uhr (mindestens) außer Haus und wir haben hier keinen Familärenanhang noch Freunde hier, meine Kinder (2,5) haben auch kein übermäßigen Freundeskreis. Da ihm dies alles egal (bzw. unwichtig) ist und ich hier nicht länger Leben kann u.a. wegen sozialer Vereinsammung. Es kann doch nicht rechtens sein das ich hier wohnen bleiben muß, wo uns nichts mit diesem Ort hier verbindet außer dieses Haus (was zum größeren Teil der Bank gehört). Da dies mein Scheidungsgrund, ist es möglich hier wegzuziehen mit den Kindern und Ihnen ein besseres Leben zu bieten. ?

  53. Anna

    Hallo…
    Ich habe mir die Seite durch gelesen und kann das auch nachvollziehen das die Väter angst haben und/oder sauer sind das Ihre Ex-Frauen weg ziehen mit den KIndern! Aber habt Ihr euch auch schon die Frauen angehört die das machen um einfach Ihre Ruhe zu haben, um neu anzufangen? Bei mir ist das zu Beispiel so… Ich habe gerade meine Scheidung im gange und was im mom so passiert ist nicht schön. Mein Ex kommt nur alle 14 Tage um meine Kinder für eine Nacht abzuholen und ist der Meinung das das reicht. Er macht mir das Leben auch nicht wirklich leicht, da ich mir ständig anhören muß ich bin eine schlechte Mutter, weil ich ganz Tags arbeite (bin selbständig), und meine Kinder deswegen im KiGa sind. Er allerdings ist arbeitslos. Ich würde meine Kiddis nur haben wegen dem Geld, weil man ja große Sprünge machen kann wenn man 2 hat, ich bin geizig und ganz neu ist ich bin gefühlskalt! Er kann mir auch sagen wann ich jemanden zu besuch habe oder wann ich mein Geschäft früher zu mache oder wann ich draußen stehe zum rauchen bzw. ich stehe nur draußen zum Kaffeeklatsch!
    Er trägt das auf dem Rücken meiner Kinder aus, was mal gar nicht geht!!!!
    Ich kann das auf dauer nicht mehr aushalten, ich muß ständig alles ausbaden, weil meine große tolle „neue Wörter“ meinem besten Freund an den Kopf knallt(mit dem ich laut meinem Ex was habe)! Ich muß die Beiden trösten, weil Ihr ach so lieber Papa nur wenig Zeit hat!!!
    Ich bin soweit das ich mein Geschäft schließe und hier weg gehe!!!
    Ich gehe mal von aus das das nur ein kleiner Teil an Männern ist, die so drauf sind! Ich kenne auch Väter wo die Frauen von heut auf morgen abgehauen sind, die null Chance haben Ihre Kinder zu sehen.
    Ich habe allerdings alles gemacht was ich machen kann (Jugendamt, Diakonie usw.) das mein Ex sich mehr kümmert, nur wenn er nicht will kann ich auch nichts mehr tun.
    Also nicht nur schlecht über die Frauen denken die das machen und bitte um Gottes Willen nicht persönlich nehmen!
    Gruß Anna

  54. ahmet

    hallo,
    bin beim trennung, und habe 2 kinder im alter von 2 und 5. und mein frau droht mir immer nach der scheidung nach holland umzuziehen mit kinder,, mein kinder sind hier geboren, hat sie irgendwie solche rechte, obwohl sie 2 monate lang abgehauen ist nach holland, und wieder zurück,

  55. RA Thomas von der Wehl

    @ ahmet

    Hier muss ein direkt beauftragter Fachanwalt für Familienrecht prüfen, ob eine Umsiedlung der Mutter mit den Kindern nach Holland verhindert werden kann.

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  56. Patrick

    Guten tag Herr von der Wehl,

    vielleicht können Sie mir helfen. Es geht um folgenden SV: Meine Partnerin ist seit mehreren Monaten von dem KV getrennt lebend. Ihre 4 Jährige Tochter lebt bei ihr, aber der KV hat die kleine alle 14 Tage von Donnerstag bis Sonntag nachmittags sowie jeden Dienstag Nachmittags welches beruflich durch die KM bedingt ist. Allerdings wird die KM jetzt arbeitslos , dennoch soll diese Besuchsregelung so weiter bestehen. Das mal die wichtigsten Eckdaten.

    Nun steht im ein Umzug im Raume welcher in einen 15km entfernten Ort erfolgen soll, wobei der KV allerdings per Brief und wörtlich, Zitat : „Wenn du vorhast mit … wegzuziehen sehe ich keinen anderen Weg als es gerichtlich zu verbieten“ damit gedroht hat, sie zu zwingen im jetzigen Wohnort zu bleiben, was ja zum Wohle des Kindes ist. Angemerkt soll sein, das es sich um einen Ort mit etwa 1500 Einwohner handelt und der geplante Ort des Umzuges weitaus größer ist und somit die Möglichkeit höher ist leichter Arbeit zu finden und die Familie der KM lebt ebenfalls in Ort 2. Das einzige was sich für das Kind ändern würde, wäre der Kindergarten. Doch meiner Meinung nach ist die kleine in einem Alter in dem man einfach leichter neue Freunde findet und sich ggf. schneller einlebt.

    Nun zu meinem Fragen ( ich hab auch fleissig google benutz aber keine richtige Antwort gefunden)

    1. Kann der Vater einem Umzug von 15km tatsächlich verhindern oder ist die Entfernung doch zu gering als wenn da Aussicht auf Erfolg seitens des KV´s wäre?
    2. Befindet sich der KV mit seiner Aussage im oben genannten Brief nicht schon im strafbaren Bereich der Nötigung ?

    Ich hoffe das dieser SV genügend Daten enthällt und auf baldige Antwort hoffend verbleibe ich

    mit freundlichem Gruß

    Patrick

  57. majala

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin seit Ende 2007 geschieden und habe zwei Kinder(8 und 10). Mein Exmann und ich teilen uns das Sorgerecht und das Aufenthaltbestimmungsrecht. Ich bin von Beruf Lehrerin und habe ein Stellenangebot angenommen, welches mir beruflich wesentlich bessere Möglichkeiten der Entwicklung und des Verdienstes ermöglichen. Dazu habe ich vor im kommenden Sommer um zu ziehen, über 400km weit weg. Auch die Kinder haben meiner Ansicht nach dort viel bessere Möglichkeiten der Entwicklung als in der jetzigen Heimatstadt. Meine Sorge ist nun dass mein Exmann dagegen sein könnte und das Aufenthaltbestimmungsrecht beantragen könnte. Er könnte ins Feld führen dass die Kinder ihr soziales Umfeld nicht verändern müssten, wenn sie bei ihm leben. Er arbeitet zwar viel und ist beruflich sehr viel unterwegs, hat aber wieder geheiratet.
    Welche Chancen habe ich diesen Weg mit den Kindern zu gehen ohne mit dem Schlimmsten rechnen zu müssen? Hat er die Möglichkeit diesen Umzug zu verhindern oder gar das Aufenthaltbestimmungsrecht der Kinder zu erwirken?

    freundliche Grüße
    majala

  58. Diana

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich habe folgendes Problem. Ich hatte bis zum Februar das gemeinsame Sorgerecht mit meinem Exmann, für unsere gemeinsamen zwei Kinder (6 und 8 Jahre).
    Wir hatten bis dahin die Vereinbarung das beide Kinder bei mir leben.
    Es hat auch bis dahin alles wunderbar funktioniert.
    Auch als ich meinem Exmann erklärte das ich mit den Kindern umziehen möchte, war er damit einverstanden. Es machte ihm nichts das es etwa 200 km von seinem Wohnort entfernt war. Wir einigten uns das wir uns die Strecke teilen.

    Während ich auf Wohnungssuche war, beantragte mein Exmann das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das alleinige Sorgerecht. Zu dieser Zeit wohnten die Kinder auch bei ihm. Mein Exmann hatte mir aber unterschrieben das er die Kinder wieder rausgibt wenn ich eine Wohnung habe.
    Dies war dann auch nach einigen Tagen so. Als ich meinem Exmann telefonisch mitteilte das ich die Kinder abholen möchte da ich für uns eine gemeinsame Wohnung gefunden hatte, schrie er am Telefon und meinte ich würde meine Kinder niemals wiedersehen. Meine Tochter (8 Jahre) weinte bitterlich und schrie, ich will zu meiner Mami… Dann legte mein Exmann einfach auf.

    Das ganze ging vor Gericht. Mein Exmann bekam das vorläufige Aufenthaltsbestimmungsrecht für Beide. Bis das Verfahren um ist müssen die Kinder (gegen ihren Willen) bei ihrem Vater bleiben.

    Eine Verfahrenspflegerin hat bereits ihren Bericht geschrieben, wo auch drin steht das meine Tochter noch vor der Verhandlung wieder zu mir soll. Nur der Kleine müsste dann leider noch dort bleiben.

    Ich habe versucht mit meinem Exmann zu reden, aber er sagt ganz klar er gibt sie nicht vor der Verhandlung raus.

    Wir bekamen dann auch einen neuen Termin bei Gericht, dieser wurde aber leider verschoben.
    Das Problem ist nur, das mein Exmann umzieht und das noch vor dem 01.05.2010. Der Gerichtstermin ist aber leider 10 Tage später.

    Ich habe meinem Exmann nicht das Einverständnis gegeben mit meinen Kindern umzuziehen. Genauso wenig hat er das Einverständnis bekommen meine Tochter in einer neuen Schule anzumelden.
    Er braucht doch von mir eine Unterschrift wenn er unsere gemeinsame Tochter in einer anderen Schule anmelden will. Auch braucht er eine Unterschrift wenn er unseren Kleinen in einen neuen Kindergarten unterbringen will. Beides habe ich nicht gegeben.

    Darf mein Exmann einfach so mit unseren Kindern umziehen, obwohl es vor Gericht noch keine genaue Entscheidung gab?
    Kann er die Kinder auch ohne meine Genehmigung in der Schule und im Kindergarten anmelden?

    Meine Tochter leidet wahnsinnig unter dieser Situation. Sie geht daran kaputt und ich kann ihr nicht wirklich helfen.
    Sie möchte doch unbedingt zu mir.

    Ich werde kämpfen, bis meine Mäuse wieder bei mir sind. Ich werde nicht aufgeben.

    Ich finde es nur so schlimm das meine Kinder alles mitbekommen. Meine Tochter betet Nachts das sich nur noch ein Wunsch in ihrem Leben erfüllt.
    Sie sagt *lieber Gott, bitte mach das ich bald für immer bei meiner Mami leben kann*.
    Es tut mir einfach nur weh, das ich ihr diesen Wunsch noch nicht erfüllen kann, auch wenn ich gerne wollte.

    Wieso kann man dem Wunsch nicht nachkommen?
    Ein Kind soll doch fröhlich sein. Immer lachen und Spass am Leben haben. Einfach Kind sein.
    Ich habe aber das Gefühl das genau das meinen Kindern genommen wird. Vor allem meiner Tochter. Sie lacht kaum noch, sieht nachdenklich aus. Sie benimmt sich schon wie eine Erwachsene Frau. Sie macht Ratschläge wie man es handhaben kann wenn mein Kleiner beim Vater bleiben muss und sie zu mir darf.
    Sie sagt mir *Mama das schaffen wir. Wir sind doch stark*.
    Mein Exmann bekommt mit wenn sie Abends in ihrem Bett weint weil sie mich vermisst, aber ihm ist es egal. Er tröstet sie noch nicht einmal.
    Wie kann man so gemein sein.

    Auch verstehe ich die Ämter nicht. Sie wussten das der Verdacht im Raum steht, das mein Exmann meinen ältesten Sohn, sein Stiefsohn, über 2 Jahre misshandelt hat.
    Trotzdem hat das Jugendamt unterstützt das die Kinder erstmal bei meinem Exmann bleiben müssen. Laut Aussage des Jugendamtes sind die Kinder dort gut aufgehoben und es wird sich liebevoll um sie gekümmert. Das Jugendamt schaut regelmäßig nach dem Rechten und sieht auch nach den Kindern.
    Laut meiner Tochter hat noch keiner vom Jugendamt mit ihr gesprochen.
    Wie soll ich mir da sicher sein, das es meinen Kindern gut geht?

    Ich wünsche mir das meine Kinder glücklich sind und das sind sie im Augenblick nicht.

    Bitte helfen Sie mir. Wie kann ich meinen Kindern so schnell wie möglich helfen, damit sie wieder lachen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Diana

  59. Christine

    wir möchten nach dem unterhaltsprozess umziehen in ein anderes bundesland, um endlich vor seiner ex ruhe zu bekommen wir möchten die neue adresse der alten familie nicht mitteilen nur unserenm RA u dem familiengericht. können wir erreichen das die die neue adresse nicht rausrücken es gibt kein gemeinsames sorgerecht u wir müssen zur ruhe kommen

  60. RA Thomas von der Wehl

    @ christine

    Eine Unterschriftensperre durchzusetzen, wenn ein gemeinsames minderjähriges Kind vorhanden ist, wird schwierig sein. Sie können es aber versuchen.

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  61. mickey

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin etwas verzweifelt, da am heutigen Tage meinem Bruder etwas schlimmes passiert ist:

    Er ist seit 10 Jahren mit einer Frau verheiratet und hat zwei Söhne mit ihr (4 bzw. 6 Jahre alt). Da es seit längerem Probleme zwischen den beiden gab, lebten sie seit kurzem getrennt und haben auch geplant sich scheiden zu lassen. (Nach andauernden Streitreien, und auch körperlichen Angriffen IHRERSEITS, und Beleidigungen unterhalb der Gürtellinie).

    Vereinbart hatten sie schon vorab, dass die Kinder beim Vater bleiben sollten (am WE und in den Ferien bei der Mutter), da die Mutter mehr Wert darauf legte in Ruhe zu studieren. Zudem waren die Kinder sehr der im selben Ort lebende Familie des Vaters (Großeltern, Tanten, Onkels) verbunden.

    Schon seit längerem hatte die Mutter angedroht, mit den Kindern nach Bosnien (ihr Heimatland und Nationalität, die Kinder sind deutsche Staatsbürger) abzuhauen, was sie nun heute verwirklicht hat.

    Der Vater versuchte bei der örtlichen Polizei etwas zu erreichen, aber erfolglos.

    Kann das rechtens sein, dass die Mutter einfach mit den Kindern in ein Land abhaut, dass nicht mal politisch gesichert ist?
    Was soll den Kindern dort passieren, wo sie doch kaum die Sprache sprechen und auch keinerlei Kontakt dort haben (sie waren noch nie dort hingereist, wegen der dortigen Unruhen)?
    Muss man nicht bei einem solch gravierenden Schritt den (Noch-)Ehepartner um Einwilligung bitten?

    Der Vater hat Angst, dass den Kindern etwas passiert und ist verzweifelt.

    Wie würden sie diese Lage beurteilen? Beide Elternteile haben das Sorgerecht, da noch nichtmal geschieden.

    Über einen Hinweis wäre ich sehr froh.

    Vielen Dank im Voraus

    Mickey

  62. RA Thomas von der Wehl

    @ mickey

    es sollte unverzüglich ein Fachanwalt für Familienrecht eingeschaltet werden, der einen Fall der Kindesentziehung prüft und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Die Polizei ist hier möglicherweise ohne entsprechende Hinweise überfordert.

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  63. mickey

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Er hat heute einen entsprechenden Anwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt.
    Ich denk auch, dass die Polizei einfach schlichtweg nicht wirklich die Lage erfasst hat (sie dachten wohl, die Frau wäre ohne Erlaubnis in den Urlaub gefahren….).
    Mal sehen, was der Anwalt nun erreichen kann. Ich hoffe das Beste für das Wohl der Kinder.

  64. cami

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,
    meine frage wäre, wenn ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht vom Gericht bekommen habe für meine beiden Kinder (3j u. 5j)für die angegebene adresse und dort drei Monate gelebt habe, aber dann wegen Privaten gründen zurück muss in die alte heimat und jetzt aber schon weiss das ich innerhalb eines Jahres wieder zu der Adresse ziehe welchem das Gericht zugestimmt hat, welche Chance hat dann mein Ex-Mann das wieder zu beukotieren?
    Im vorraus schon vielen dank !

  65. S.Schneider

    Ich habe einen neuen Lebenspartner und möchte nun ca.500 Kilometer weit weg ziehen.Mein Ex Mann und ich haben das gemeinsame Sorgerecht für unseren Sohn,darf er den Umzug verhindern?

  66. RA Thomas von der Wehl

    @ sschneider

    er kann versuchen es zu verhindern, aber ob er damit Erfolg hat, steht auf einem anderen Blatt. Dies kann ich nicht beurteilen.

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  67. Sarah

    Hi,

    wir werden bald auch mit der gesamten Familie (wegen Beruf) umziehen. Bin schon gespannt wie das wird. Zum Glück ist es freiwillig und wir sind alle damit einverstanden.

    Bye, Sarah

  68. Mandy

    Hallo,
    ich hatte letztes Jahr schon vor mich von meinem Ehemann zu trennen. Wegen der Kinder (jetzt 5 und 3)bin ich geblieben. Die Situation hat sich aber nicht gebessert. Im Gegenteil. Es wird nur noch gestritten, ich bin ständig krank. Mutter-Kind-Kur ist schon beantragt. Ich möchte mit beiden wieder zurück in meine Heimat (450km). Dort hätte ich einen Teilzeitjob. Momentan arbeite ich nur auf 400 Euro-Basis befristet bis Juni. In meiner Heimat werde ich aufgefangen. Mein Mann lässt mich nicht mit den Kindern in meine Heimat. Um jeden Preis. Ich fühle mich hier nicht wohl, werde ständig in die Mangel genommen wegen Trennung und Umzug. Die Kinder sind schon verwirrt, weil er sich heulend vor beide hinsetzt. Kann ich trotzdem ohne Zustimmung wegziehen?
    Danke! Mandy

  69. S.Mehmann

    Hallo,
    mein Mann und Ich haben uns im Dezemer 2010 getrennt. Ich möchte nun das Haus in dem wir gelebt haben verkaufen (Ich bin alleinige Eigentümerin). Ich habe mir schon ein anderes Haus angeschaut und (entgegen jeder Erwartung) hat mir dieses sehr gut gefallen und ich überlege es zu kaufen. Es ist nur ca. 5 km von meiner Arbeitsstätte entfernt, aber ca. 25 km von meinem jetzigen Wohnort (und dem meines Noch-Mannes – er wohnt ganz in der Nähe im selben Ort wie ich jetzt). In meinem jetzigen Wohnort hält mich nichts: Ich arbeite nicht hier, der Kiga meiner Tochter ist nicht hier, ich bin damals meinem Mann zuliebe hier hergezogen und es wohnen auch größtenteils nur seine Freunde hier in der Gegend.
    Kann er etwas dagegen unternehmen das ich ca. 25 km vom jetzigen (sowohl meinem als auch seinen) Wohnort in die Nähe meiner Arbeitsstätte und die des Kiga meiner Tochter ziehe (Kiga liegt 2 Straßen von meiner Arbeitsstätte entfernt).
    Vielen Dank schon einmal.
    Silke

  70. RA Thomas von der Wehl

    @ s.m.

    Nein, gegen einen solchen Umzug könnte der Ehemann nichts unternehmen.

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  71. Bine76

    Ich möchte mit meinen 3 Kindern zu meinen Eltern (20 Km vom jetzigen Wohnort entfernt) ziehen. Dort ist eine 4 Zimmer Whg. im Haus frei geworden.

    Mein Noch-Mann möchte, dass die Kinder bei ihm wohnen bleiben, um das soziale Umfeld zu erhalten (Haus, Schule, Kindergarten) und bei Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen, obwohl ich schon seit 10 Jahren für die Kinder da bin, seither nicht berufstätig war, und sie überwiegend erzogen habe und die Hauptbezugsperson bin.

    Da er selbständig ist und nicht ständig für die Kinder da sein kann, will er eine Kinderbetreuung/Haushälterin beauftragen für die Kinder zu sorgen.
    Was hat er für Chancen, dass die Kinder bei ihm im Haus bleiben?

    Vom Jugendamt wird sein Antrag nicht befürwortet. Bei allen möglichen Ämtern macht er mich schlecht und erzählt Lügen.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Liebe Grüsse
    Bine

  72. meyerin

    Hallo,

    wenn der Kindesvater wieder heiratet, die neue Ehefrau nicht arbeitet, ist der Kindesvater dann berechtigt aus diesem Grund den Kindesunterhalt für die Kinder aus erster Ehe eigenmächtig um eine Stufe zu kürzen?

    Vielen Dank für die Antwort

    meyerin

  73. lieschen

    Sehr geehrter RA von der Wahl,

    seit 2 Jahren bin ich getrennt von meinem Exmann. Seit einem Jahr geschieden. Wir haben (leider) ein Wecheslmodell, weil ich den Kindern zum Trennungsstress damals nicht auch noch den Scheidungsstress zumuten wollte. Wir haben gemeinsames Sorgerecht. Aufenthaltsbestimmungsrecht ist nicht abgetrennt. Dem Wechselmodell stand ich von Anfang an skeptisch gegenüber. Ich merke, dass es für die Kinder immer mehr zur Belastung wird. Und auch organisatorisch ist es mit all den Schulsachen, die da hin- und hergekarrt werden oft schwierig. Mehrmals war es schon der Fall, dass mein Exmann, wenn die Kinder bei ihm waren und eines krank war, sich nicht freinehmen konnte. Häufig sind sie fremdbetreut durch Babysitter und Zugehfrau, damit mein Ex in Ruhe seine Büroarbeit erledigen kann.
    Nun habe ich seit einem Jahr einen Lebensgefährten, der ca. 60km entfernt wohnt. Wir wollen im nächsten Jahr zusammenziehen (zum Schuljahreswechsel, damit es für die Kinder nicht noch zusätzlich stressig wird). Im Ort meines Lebensgefährten kennen sich meine Kinder bestens aus, weil da auch enge Freunde wohnen, die sie schon von Geburt an kennen.
    Mein Exmann hat schon vor Wochen den Großen (er ist 10) gefragt, ob er, wenn die Mama mal weg zieht, bei ihm oder bei der Mama leben will (da wusste das Kind noch von nichts). Ich habe mitbekommen, dass sich meine Kinder darüber unterhalten haben und ihnen mitgeteilt, dass es den Wunsch gibt, mit ihnen zu meinem Lebensgefährten zu ziehen. Sie wären einverstanden, wollen dann aber den Vater in den Ferien mehr sehen (was für mich absolut in Ordnung wäre).
    Nun hat mein Exmann zu meinem Sohn gesagt, er möchte auf alle Fälle, dass die Kinder unter der Woche bei ihm bleiben. Sie könnten mich ja am Wochenende alle zwei Wochen besuchen.
    Ich habe die Elternzeit der Kinder gehabt und danach immer nur Teilzeit gearbeitet, um mich um die beiden zu kümmern. Wie sehen Sie die Chancen, dass er das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt und mir verbietet, mit den Kindern umzuziehen? Finanziell kann er es sich leisten, nur noch ganz wenig zu arbeiten, was er auch schon angedroht hat.
    Vielen Dank für Ihre Einschätzung
    lieschenmüller

  74. lieschen

    Anmerkung: Das Wechselmodell läuft so, dass die Kinder Mi-Fr bei mir sind, Mo-Di bei meinem Ex. Wochenende im Wechsel. Ferien hälftig.

  75. danile

    Sehr geehrter Herr von der Wehl,

    ich bin ein wenig verzweifelt…ich hatte gestern ein Beratungsgespräch beim Jugendamt, welches mich sehr frustriert hat.

    Ich bin vor 13 jahren zu meinem (Noch) Mann gezogen und hab in der 130 km entfernten Heimat alles zurückgelassen, mein Heimweh kam immer wieder. Vor fast 4 jahren habe ich mich von meinem Mann getrennt u.a. weil er mich betrogen hat und auch handgreiflich war wenn er betrunken war…was er oft war und noch ist!! Unsere Kinder 8 und 10 haben die Trennung recht gut verdaut, haben die Hoffnung aber bis heute nie ganz aufgegeben das wir wieder zusammenkommen, was vom Vater wohl immer wieder genährt wird. Wir haben ein eher unkonventionelles Wechselmodell…nach der Schule sind sie bei seiner Mutter bis ich Feierabend habe. 1. Woche sind sie komplett bei mir 2. Woche hole ich sie nach der Arbeit ab und er kommt gegen 18 Uhr und holt sie ab, sie schlafen dann bei ihm… Ich hadere nun seit fast 4 Jahren mit mir hier zu bleiben, wo ich sehr unglücklich bin oder wieder in die Nähe meiner Familie zu ziehen… der Mitarbeiter des JA meinte ich hätte aufgrund des intensiven Umgangs mit dem KV eher schlechte Karten hier mit meinen Buben rauszukommen…ohne sie geh ich nirgends hin…kann doch aber nicht wahr sein das es irrelevant ist das er trinkt, sich am Kindesunterhalt NULL beteiligt, oder? Nun hab ich schon öfter gelesen das viele Mütter einfach umziehen und diese dann nicht wieder zurückgeholt werden…? Vielleich alles ein bischen viel, aber die Zeit drängt jetzt dann, weil mein großer nach den Sommerferien in eine weiterführende Schule gehen soll…
    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

    Gruß Danile

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